Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten bei Auftragsvergaben zur Sanierung und Errichtung von Schulbauten
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- Luisa Rosenberg
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1 Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten bei Auftragsvergaben zur Sanierung und Errichtung von Schulbauten 28. April 2015, Köln RA Dr. Hendrik Röwekamp, Kapellmann und Partner Rechtsanwälte Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb
2 Grundlagen und Zweck von Vergabebestimmungen Nationales Hauhaltsrecht Sicherstellung einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelverwendung bei öffentlichen Beschaffungen Der Zuschlag ist aber nicht auf das preisgünstigste, sondern auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) zu erteilen. Europäisches Recht Sicherstellung eines grenzüberschreitend fairen, transparenten Wettbewerbs um öffentliche Aufträge In den letzten Jahren hat sich das Vergaberecht auf EU-, Bundes- sowie Landesebene verstärkt dahin entwickelt, nicht nur die Beschaffung als solche, sondern auch deren Folgen zu betrachten. Neben den Investitionskosten sollen möglichst auch die Folgekosten und sonstigen Auswirkungen einer Liefer-,Bauoder Dienstleistung berücksichtigt werden. Folie 2
3 Öffentliche Auftraggeber sollen bei der Beschaffung von Waren und Leistungen verstärkt ökologische und soziale Aspekte berücksichtigen. Hintergrund Vorbildfunktion und Nachfragemacht der öffentlichen Hand Zwecke Beschaffungsstelle soll bei Wareneinkauf bzw. wesentlichem Wareneinsatz nicht nur auf die Anschaffungskonten der Waren abstellen, sondern eine Lebenszyklusbetrachtung vornehmen. Sensibilisierung, dass bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots auch solche Umstände berücksichtigt werden können, die dem Auftragsgegenstand selbst nicht innewohnen, aber gleichwohl einen wertbildenden Faktor darstellen. Folie 3
4 Förderung von technologischer/ gesellschaftlicher Innovation, insbes. in Form einer Mindestentlohnung aller Beschäftigen eines Unternehmens, einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen, unter denen eine nachgefragte oder bei Auftragsdurchführung eingesetzte Ware hergestellt wird, einer Integration/ Förderung benachteiligter Personengruppen, technischer Entwicklungen im Hinblick auf eine möglichst umweltschonende/ energieeffiziente Herstellung/ Verwendung der nachgefragten oder bei der Auftragsdurchführung eingesetzten Waren. Auch in den Erwägungsgründen zu den neuen EU-Vergaberichtlinien werden öffentliche Aufträge als Motor für Innovationen bezeichnet. Folie 4
5 Inzwischen verfügen nahezu alle Bundesländer über eigene Landesvergabegesetze, welche in unterschiedlicher Intensität dazu verpflichten oder zumindest anregen, bestimmte sog. Nachhaltigkeitsaspekte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen. Vgl. insbesondere in NRW das Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, kurz: Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) flankiert durch eine Rechtsverordnung (RVO TVgG-NRW), in der einzelne Bestimmungen, etwa 17 TVgG-NRW zur umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung konkretisiert und näher erläutert werden. Folie 5
6 Hinsichtlich der Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten bei Auftragsvergaben zur Sanierung und Errichtung von Schulbauten ist insbesondere 11 RVO TVgG- NRW ( Umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen ) von Bedeutung, der lautet: (1) Bei Bauvergaben kann der öffentliche Auftraggeber im Rahmen der Bedarfsanalyse in Erfüllung der sich aus 17 TVgG-NRW ergebenden Verpflichtungen Nachhaltigkeitsaspekte hinsichtlich ökologischer und gesundheitsrelevanter Anforderungen an Bauwerk und Materialien in der Planung festlegen und entsprechend der Vorgaben dieses Abschnitts für jede Phase des Vergabeverfahrens vorgeben. ( ) (3) Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Ausschreibung kann die ökologische, gesundheitsrelevante, funktionale und technische Gebäudequalität erhöhen. Hierbei sind entsprechende Anforderungen zu formulieren, die sich auf die Umweltverträglichkeit der Baustoffe beziehen. Folie 6
7 In der Leistungsbeschreibung können gewerkespezifische Vorgaben hinsichtlich der Dauerhaftigkeit, Instandhaltungsfreundlichkeit, Rückbaufähigkeit, Reinigungsfreundlichkeit, Gesundheits- und Umweltverträglichkeit von Bauprodukten unter Berücksichtigung der Bau-, Nutzungs- und Rückbauphase erstellt werden.( ). (4) Die öffentlichen Auftraggeber können das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) für den Neubau von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie Außenanlagen oder ein gleichwertiges System zur Bewertung der Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte des 17 TVgG-NRW bei Bauvergaben vorgeben. Folie 7
8 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Vom Bundesbauministerium, wissenschaftlich begleitet durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen e. V. (DGNB) entwickelter Kriterienkatalog zur ganzheitlichen Betrachtung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten. Zunächst für den Neubau von Verwaltungs- und Bürogebäude entwickelt, existiert in modifizierter Fassung aber auch für den Neubau von Unterrichtsgebäuden (siehe hierzu näher Unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Qualitäten des Nachhaltigen Bauens: der Ökologischen Qualität, der Ökonomischen Qualität sowie der Soziokulturellen und funktionalen Qualität, welche jeweils eine Gruppe vom Bewertungskriterien bilden. Folie 8
9 nn) Der Kriteriengruppe Soziokulturelle und funktionale Qualität, konkret der hierzu bestehenden Unterkriteriengruppe Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit unterfällt u.a. auch der Aspekt der Innenraumlufthygiene. Folie 9
10 Folie 10
11 Auszug Kriteriensteckbrief Innenraumlufthygiene Folie 11
12 Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen erläutert zwar, wie der Erfüllungsgrad der einzelnen Nachhaltigkeitskriterien nach Fertigstellung des Bauwerks gemessen bzw. bewertet wird, nicht aber, wie die einzelnen Aspekte bereits bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen so berücksichtigt werden können, dass nach Fertigstellung ein bestimmter Erfüllungsgrad festgestellt werden kann. Vergabepraxis ist überfordert und benötigt rechtssichere Hilfestellung! Folie 12
13 Grundsätzlich lassen sich Nachhaltigkeitskriterien wie etwa bestimmte Gesundheitsaspekte im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe auf folgende Weise berücksichtigen: bei der Bedarfsfestlegung bzw. Definition des Beschaffungsgegenstands und also Beschreibung des zu vergebenden Auftrags, im Rahmen der Anforderungen an die Eignung der Anbieter, im Rahmen der Angebotswertung durch ein entsprechendes Wertungskriterium sowie schließlich im Wege zusätzlicher Bedingungen für die Ausführung des Auftrags. Folie 13
14 Frage im Rahmen der Bedarfsplanung bei der Sanierung/ Errichtung eines Schulgebäudes: Inwieweit sollen Gesundheitsaspekte im weiteren Planungs- und Bauprozess überhaupt berücksichtigt werden? Erfüllungsgrad bestimmter Nachhaltigkeitskriterien wird ganz maßgeblich durch die Leistungsbeschreibung bzw. die ihr zugrunde liegende Planung beeinflusst. Die Schlüsselverantwortung für die Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten liegt damit grundsätzlich beim Planer/ Architekten. Diese sollten über Fachwissen, bestenfalls Planungserfahrung bezüglich der Berücksichtigung bestimmter Gesundheitsaspekte wie der Innenraumlufthygiene verfügen. Folie 14
15 Vergabe von Planungsleistungen Berücksichtigung des Nachweises des notwendigen/ wünschenswerten Fachwissens anhand entsprechender Schulungen oder Referenzprojekte bei der Bewerberauswahl (als Mindestanforderung an die Eignung oder Auswahlkriterium) Von den zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Büros kann eine Aussage dazu gefordert werden, wie diese im Auftragsfall bestimmte Gesundheitsaspekte im Rahmen der Planung und Bauüberwachung berücksichtigen würden. Das entsprechende Konzept kann bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden. Folie 15
16 Vergabe von Bauleistungen Auftraggeber verfügt hinsichtlich der Festlegung des Auftragsgegenstands (z.b. hinsichtlich Gestaltung und Baustoffe) über einen weiten Spielraum. Er darf Umwelteigenschaften der zu verwendenden Baustoffe vorschreiben und vorgeben, dass die Erfüllung dieser Anforderungen vom Bieter entweder bereits mit dem Angebot oder nach Beauftragung im Rahmen der Bauausführung nachzuweisen ist (Forderung eines bestimmten Gütezeichens aber nicht zulässig!). Beschreibung der Bauleistung hat grds. produktneutral zu erfolgen; Nennung bestimmter Fabrikate/ Produkte ist grds. nur ausnahmsweise und nur mit dem Zusatz oder gleichwertig zulässig. Folie 16
17 Produktvorgaben sind nicht völlig ausgeschlossen, sondern können im Einzelfall zulässig sein, soweit sie durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt sind; auch Nachhaltigkeitsaspekte können den Auftragsgegenstand bestimmen und dazu führen, dass bestimmte Fabrikate nachgefragt werden dürfen. Eine umfassende vorherige Markterkundung ist nach verbreiteter Auffassung nicht erforderlich. Im Falle einer funktionalen Ausschreibung kann der Auftraggeber einen bestimmten Zielerfüllungsgrad vorgeben, der verbindlich angeboten werden muss, und es dem Anbieter überlassen, wie er diesen im Auftragsfall erreicht. Alternativ können mit dem Angebot auch Angaben zur Bauausführung gefordert werden, die anhand geeigneter Kriterien in die Angebotswertung einfließen. Hier bestehen hohe Anforderungen an die Transparenz! Auch im Wege sog. Ausführungsbedingungen können Aspekte des Gesundheitsschutzes berücksichtigt werden. Beispiele hierfür sind bestimmte Vorgaben zur Montageweise, zur Belüftung des Bauwerks bereits während der Bauausführung oder zur Endreinigung. Folie 17
18 F A Z I T Es bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, bei Auftragsvergaben zur Sanierung und Errichtung von Schulbauten Aspekte des Gesundheitsschutzes zu berücksichtigen. Eine Nutzung dieser Möglichkeiten kann maßgeblich dazu beitragen, die Raumluftqualität in den Schulen deutlich zu verbessern und drängt Planer sowie auch ausführende Unternehmen und Baustoffhersteller, den für wichtig erachteten Gesundheitsaspekten durch fachliche Fortbildung und technische Innovationen wie die Entwicklung neuer, möglichst umweltfreundlicher Produkte oder Bauverfahren Rechnung zu tragen. Die Praxis benötigt verständliche und rechtssichere Hilfestellung! Folie 18
19 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbb Stadttor Düsseldorf Tel.: 0211/ Fax: 0211/ hendrik.roewekamp@kapellmann.de Folie 19
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