9. NICHTTECHN., ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG

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1 248 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase 2 9. NICHTTECHN., ALLGEMEINVERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG Die Gemeinde Roeser hat ihren PAG auf der Basis des Gemeindeplanungs- und Entwicklungsgesetz vom 19. Juli 2004, zuletzt geändert am 28. Juli 2011 neu aufgestellt. Der PAG stellt ein verbindliches Planwerk für die künftige räumliche und städtebauliche Entwicklung der Gemeinde dar. Er unterliegt einer strategischen Umweltprüfung (SUP), bei der umwelterhebliche Umweltauswirkungen des zukünftigen PAG auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und Artenvielfalt, Luft, Klima, Boden, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter ermittelt, beschrieben und bewertet werden, damit bereits auf dieser Planungsebene umweltkritische Folgen aufgedeckt und möglicherweise vermieden, verringert oder ausgeglichen werden können. Der Ablauf der SUP gliedert sich entsprechend in folgende Schritte: 1.) Prüfung, ob eine Umweltrelevanz vorliegt Die Neuaufstellung eines Gesamt-PAG ist SUP-pflichtig, wenn sensible Flächen und/oder Flächen betroffen sind, die an den Außenbereich grenzen. 2.) Prüfung der Umwelterheblichkeit (1. Phase des Umweltberichts) In einem ersten Teil des Umweltberichts wird überprüft, ob die Umnutzung einer Fläche zu erheblichen Umweltauswirkungen führen kann. 3.) Stellungnahme der betroffenen Administrationen zum 1. Teil des Umweltberichts Nach Art. 6.3 des SUP-Gesetzes erstellt das Nachhaltigkeitsministerium (unter Beteiligung weiterer betroffener Verwaltungen) eine Stellungnahme zum ersten Teil des Umweltberichts (UEP) und formuliert Ausmaß und Detaillierungsgrad der Aussagen, die im zweiten Teil des Umweltberichts formuliert werden sollen. 4.) Ausarbeitung des 2. Teils des Umweltberichts (vorliegender Bericht) Bisheriger Ablauf der SUP für den PAG Roeser Der erste Teil der Strategischen Umweltprüfung, die Umwelterheblichkeitsprüfung (UEP) wurde im Februar 2013 vom Oeko-Bureau fertiggestellt und von der Gemeinde beim MDDI eingereicht. In Phase 1 Strategische Umweltprüfung (UEP) für den PAG der Gemeinde Roeser, Prüfung der Umwelterheblichkeit (UEP) vom Februar 2013 wurden von den neu ausgewiesenen Zonen im PAG 11 Flächen identifiziert, deren zukünftige Nutzung mit erheblichen Auswirkungen auf die

2 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase Umwelt verbunden sein könnte. Für 6 Flächen konnte eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden: PE 2, PE 3, RO 1, RO 2, RO 3, BE/BI 1. Zwei weitere Flächen, die zwar in der UEP behandelt, aber nicht für die zweite Phase der SUP vorgesehen waren, sollten laut Avis des MDDI vom 2. Juli 2014 (Réf 78511/PP) ebenfalls in der zweiten Phase behandelt werden: BE 1, LI 1. Aufgrund einiger neuer Aspekte, die den PAG selbst und die Betrachtungsweise der potenziellen Untersuchungsflächen betreffen, wurde das UEP-Dossier im Februar 2015 ergänzt. In der Ergänzung zur SUP wurden insgesamt 7 Flächen behandelt, wobei als Ergebnis für vier Flächen (BI 1, KO 1, PE 4 und CR 4) eine erhebliche Umweltbeeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden konnte. Das Nachhaltigkeitsministerium hat mit dem Avis vom 2. Juli 2015 (Réf 78511/PP) zur Ergänzung der UEP Stellung bezogen. Von den vier für den Umweltbericht vorgesehen Flächen wurden drei vom MDDI bestätigt (BI 1, KO 1 und PE 4). Für die Fläche CR 4 bestand nicht die Notwendigkeit einer weitergehenden Untersuchung im Umweltbericht. Im UB wurden demnach folgende 11 Flächen behandelt: Berchem: BE 1 Berchem/ Bivange: BE/BI 1, BI 1 Crauthem: --- Livange: LI 1 Kockelscheuer: KO 1 Peppange: PE 2, PE 3, PE 4 Roeser: RO 1, RO 2, RO 3 Die Bewertung der geprüften Flächen im UB erfolgte auf Basis der erstellen Fachgutachten (Screenings und Vertiefungen) für die Vogelwelt, Fledermäuse und Haselmäuse. Des Weiteren wurden FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen erstellt, da Flächen innerhalb des europäischen Vogelschutzgebietes LU liegen (PE 3) resp. unmittelbar angrenzen (PE 4, RO 2, RO 3). Die Screenings kamen zu dem Ergebnis, dass die Untersuchungsflächen PE 4 und RO 2 keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgebiet haben und daher nicht vertieft untersucht werden

3 250 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase 2 müssen. Die Fläche RO 3 wurde in ihrer Größe reduziert, so dass für sie auch keine weitergehende Untersuchung notwendig war. Für die Fläche PE 3 wurde eine tiefergehende FFH-Prüfung durchgeführt, die auch dem Avis des MDDI vom Rechnung trägt. Als Ergebnis der FFH-Prüfung wurden vorgeschlagen, bei deren Durchführung erhebliche Beeinträchtigungen für die Lebensräume und Anhangarten der Schutzzone ausgeschlossen werden können. Ergebnisse In der vorliegenden Detail- und Ergänzungsprüfung wurden insgesamt 11 Flächen begutachtet. Dabei gestaltete sich die Untersuchung so, dass In einem iterativen Prozess zwischen Gemeinde, PAG-Büro und SUP-Büro versucht wurde, bereits im Vorfeld Problempunkte zu eliminieren. Entsprechende dazu waren z.b.: Erhaltung von geschützten Biotopen und essenziellen Lebensräumen von geschützten Arten durch Festsetzung von zones servitudes im PAG Durchführung von Erhaltungs- und smaßnahmen zum quantitativen und qualitativen Ausgleich des Verlusts an geschützten Biotopen und zur Lebensraumverbesserung wertgebender Tierarten (insbesondere Fledermäuse und Vögel) Möglichkeit zur landschaftlichen Eingliederung durch Überlagerung von zones servitude im PAG Durch diese Vorgehensweise konnte eine größtmögliche Umweltverträglichkeit der Flächen erreicht werden. Die Betrachtung der Kumulativen Auswirkungen (Gesamtheit der Beeinträchtigungen bei Bebauung aller Baulandpotenzialflächen) erstreckt sich auf die Themenfelder Bodenverbrauch, Umgang mit Erdmassen, Auswirkungen auf Biotope/Lebensräume/Fauna, und Abwassersituation. Der im PNDD (2010) festgelegte Bodenverbrauch soll bis zum Jahr 2020 auf maximal 1 ha/tag landesweit begrenzt werden. Auf dieser Grundlage hat das MDDI in Zusammenarbeit mit CEPS für die verschiedenen Gemeinden Orientierungswerte für den Bodenverbrauch ermittelt. Für die Gemeinde Roeser wurde ein Wert von 3,62 ha/jahr berechnet. Dieser Orientierungswert soll über einen Zeitraum von 12 Jahren angewendet werden.

4 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase Für die Gemeinde Roeser ergibt sich demnach ein Orientierungswert für die Dauer von 12 Jahren von 12 x 0,77 ha = 43,44 ha. Der PAG weist an kurz- bis mittelfristig verfügbaren Freiflächen für Wohn- und Mischnutzung sowie an kommunalen Aktivitätszonen und öffentlichen Freiflächen 45,08 ha aus. Dies bedeutet, dass der Flächenverbrauch um 1,64 ha höher liegt als der Orientierungswert. Die Untersuchung der Auswirkungen auf die geschützten Art. 17-Biotope hat ergeben, dass die meisten Art.17-Biotope durch die Ausweisung von zones servitudes im PAG geschützt werden können. Rechnet man die Ökopunkte der geschützten Strukturen zusammen, die nicht über eine servitude geschützt sind, kommt man auf einen Wert von Im Gegenzug wurden mehrere Flächen im PAG ausgewiesen, die der Durchführung von smaßnahmen dienen. Neben dem direkten und funktionalen Ausgleich für den Verlust von Art. 17-Biotopen werden vorgeschlagen, die zu einer Lebensraumverbesserung für Fledermäuse und Vögel führen, da speziell für diese Tierarten die Siedlungsausdehnungen ein Verlust von Brutgebieten, Jagdgebieten und Leitlinien bedeuten. Durch die Umsetzung der vorgeschlagenen und im PAG rechtlich fixierten können Ökopunkte erreicht werden. Die Impakte auf das Landschaftsbild werden durch großzügige Eingrünungsmaßnahmen minimiert, die teilweise auch eine Lärmschutzfunktion aufweisen. Die Lage der Fläche PE 3 innerhalb sowie der Flächen RO 2, RO 3 und PE 4 in der Nähe der europäischen Vogelschutzzone LU2007 Vallée supérieure de l Alzette erforderte die Durchführung von FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen. Die FFH-Screenings für die Flächen RO 2, RO 3 und PE 4 ergaben keine erheblichen Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele der Schutzzone. Für die Fläche PE 3 konnten im Screening erhebliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Die vertiefende FFH-Prüfung hat dann anschließend ergeben, dass bei Umsetzung von Sicherungs- und smaßnahmen auch für diese Fläche keine Umwelterheblichkeit besteht.

5 252 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase 2 Übersicht über die Flächenbewertung Fläche PER Größe (ha) Schutzgüter* Art. 17- M N B W K L Ku S Biotope, Fauna innerhalb außerhalb Fazit Be1 ja 0,21 alle Biotope Herausnahme aus Perimeter o. Randgehölze, Weiher, Obstbäume) Be/ Bi 1 ja 24,8 alle Biotope (Gehölze, Quelle, Bach) Erhaltung einer Fledermausleitstruktur Bi1 ja 1,5 alle Biotope Herausnahme aus Perimeter (Wald, Gehölze) Ko1 0,96 alle Biotope (Wald) Li1 0,73 keine Biotope vorhanden Anpflanzungen zu und Lärmschutz, Schaffung einer Fledermausleitstruktur, starke Innendurchgrünung, Schaffung von Grünachsen entlang Bach u. Geländedepression im Norden Anpflanzung Obstbäume für Lebensraumverlust Goldammer, Grünspecht, Grünlandextensivierung, Anlage von Altgras- /Blühstreifen, Ackerrandstreifen Feldlerche, Hecken Dorngrasmücke, Bluthänfling, Feldsperling,

6 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase Fläche PER Größe (ha) Schutzgüter* Art. 17- M N B W K L Ku S Biotope, Fauna innerhalb außerhalb Fazit Pe2 3,31 alle Biotope (Einzelbaum, Obstbäume, Trockenmauer) Pe3 0,58 alle Biotope (Einzelbaum, Baumhecken, FFH-Prüfung durchgeführt Pe4 ja 3,23 keine Biotope vorhanden,, FFH-Screening durchgeführt Anpflanzung einer Hecke zur Abschirmung gegenüber Vogelschutzgebiet Ro1 ja 1,59 Gehölzbiotope, Verlust einer mageren Mähwiese Ackerrandstreifen, Ackerbrache Feldlerche, Wachtel, Wiesenpieper, Anpflanzung einer Hecke zur Abschirmung gegenüber Vogelschutzgebiet Wiesenpieper,, Grünlandextensivierung

7 254 Strategische Umweltprüfung für den PAG Roeser Umweltbericht Phase 2 Fläche PER Größe (ha) Schutzgüter* Art. 17- M N B W K L Ku S Biotope, Fauna innerhalb außerhalb Fazit Ro2 1,57 alle Biotope, Schaffung einer (Einzelbäume, Grünachse entlang Graben, Bach FFH-Screening durchgeführt Ro3 0,16 Erhaltung der Hecke im Nordosten, durch, Verlust von Obstbäumen, nach FFH- Screening Fläche reduziert Flächenreduktion,, Anpflanzung einer Hecke zur Abschirmung gegenüber Vogelschutzgebiet Anlage einer extensiven Obstwiese, Feldsperling, PER : Perimetererweiterung *M: Schutzgut Bevölkerung und Gesundheit des Menschen *N: Schutzgut Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt *B: Schutzgut Boden *W: Schutzgut Wasser *K: Schutzgut Klima und Luft *L: Schutzgut Landschaft *S: Sonstiges

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