Lohn und Gehalt 1. Marita Schwarzbach

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1 Lohn und Gehalt 1 Marita Schwarzbach

2 Lohn und Gehalt 1 Autor: Marita Schwarzbach, Dozentin für Lohn und Gehalt, Rechnungswesen Herausgeber: Dr. Bernd Arnold, Leiter Xpert Business Deutschland Hier prüfen Sie, ob es aktuelle Änderungen zu diesem Buch gibt: Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Buch? 1. Auflage, Druckversion vom , POD-11.2 Verlag: EduMedia GmbH, Augustenstraße 22/24, Stuttgart Redaktion: Maria Balk, M.A. Layout, Satz und Druck: Educational Consulting GmbH, Ziegelhüttenweg 4, Ilmenau Printed in Germany EduMedia GmbH, Stuttgart Alle Rechte, insbesondere das Recht zu Vervielfältigung, Verbreitung oder Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Der Verlag haftet nicht für mögliche negative Folgen, die aus der Anwendung des Materials entstehen. Internetadresse: ISBN:

3 Lernen leicht gemacht! Für Ihren optimalen Lernerfolg enthält dieses Buch Basiswissen: verständliche Texte, hilfreiche Grafiken und Tabellen Beispiele: Anwendungsszenarien aus der beruflichen Praxis Wissenskontrollfragen: das erworbene Wissen wiedergeben Übungen: das erworbene Wissen anwenden Glossar: die wichtigsten Fachbegriffe auf einen Blick Anhang: Formulare, Übersichten und Lernhilfen Gesetzestexte: die wichtigsten Gesetze als Beilage zum Buch Lohnsteuertabelle: Übungs-Lohnsteuertabelle zur Bearbeitung der Übungen Was Sie wissen sollten... Damit unsere Unterrichtsmaterialien lebendig und lesbar bleiben, haben wir in dem vorliegenden Band auf Wortungetüme wie LeserInnen u. ä. verzichtet und stattdessen die männliche Form verwendet. Bitte haben Sie Verständnis für unser Vorgehen, liebe Leserin. Sie sind selbstverständlich ebenso gemeint, wenn wir z. B. von dem Arbeitgeber oder dem Beschäftigten sprechen. Unser Unterrichtsmaterial soll Kursteilnehmenden helfen, Zusammenhänge zu erkennen und Verfahren zu erlernen - unabhängig von den im konkreten Einzelfall eingesetzten Rechenwerten. Aus didaktischen Gründen wurden daher die in Beispielen und Übungen verwendeten Lohnsteuerbeträge und Vorsorgeaufwendungen nicht aus der aktuellen Lohnsteuertabelle, sondern aus der beiliegenden Übungs-Lohnsteuertabelle ermittelt. Bei der Ermittlung der Lohnsteuerbeträge wird in den Beispielen, wie auch in den Aufgaben, auf die Ermittlung der tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen verzichtet. Es sind die beigefügten Muster-Lohnsteuertabellen (A und B) zu verwenden. Wird der Begriff Ehegatten verwendet, sind damit auch gleichzeitig Lebenspartnerschaften gemeint. Weiterhin werden die Begriffe Arbeitsverhältnis und Dienstverhältnis synonym verwendet auf Ausnahmen wird an gegebener Stelle hingewiesen.

4 So kommen Sie weiter: Dieses Buch führt Sie zum Xpert Business Zertifikat Lohn und Gehalt 1 Dies ist u.a. Bestandteil folgender Abschlüsse: Geprüfte Fachkraft Lohn und Gehalt Manager/in (XB) Betriebswirtschaft Rechnungswesen Lohn und Gehalt 1 Finanzbuchführung 2 Lohn und Gehalt 2 Finanzwirtschaft Lohn und Gehalt 3 (EDV) DATEV oder Lexware Kosten- und Leistungsrechnung Controlling Bilanzierung Betriebliche Steuerpraxis Lohn und Gehalt 1 Kooperierende Hochschulen und Handwerkskammern rechnen Xpert Business Abschlüsse als Studienleistung an. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Volkshochschule oder der Xpert Business Prüfungszentrale Deutschland. Xpert Business Prüfungszentrale Deutschland Sofia Kaltzidou Tel kaltzidou@vhs-bw.de Web:

5 Xpert Business Kurs- und Zertifikatssystem Xpert Business (XB) ist das bundeseinheitliche Kurs- und Zertifikatssystem für kaufmännische und betriebswirtschaftliche Weiterbildung an Volkshochschulen und vielen weiteren Bildungsinstituten. XB-Kurse vermitteln seit über 10 Jahren fundierte Kompetenzen vom Einstieg bis zum Hochschulniveau. Bundesweit anerkannt. Praxisnah. Aktuell. Die Kurse zeichnen sich durch ihre besondere Praxisnähe und Aktualität aus: Von Anfang an lernen Sie anhand von aktuellen Beispielen und entwickeln Fähigkeiten, die Sie direkt im beruflichen Alltag einsetzen können. Dabei unterstützen Sie die vorliegenden Lehr- und Übungsmaterialien, welche passgenau auf die Xpert Business-Lernzielkataloge und Prüfungen abgestimmt sind. lernzielkataloge Die XB-Zertifikate und Abschlüsse werden an kooperierenden Kammern und Hochschulen als Studienleistungen anerkannt. Modular. Flexibel. Zukunftssicher. Die Kursmodule können Sie je nach Interesse und schon vorhandenen Kenntnissen auswählen und kombinieren. Nach jedem Kurs besteht die Möglichkeit, eine standardisierte Prüfung abzulegen. Bei Erfolg erhalten Sie ein bundesweit anerkanntes Zertifikat. Durch Kombinationen von Zertifikaten erreichen Sie übergeordnete Abschlüsse. Das modulare System und die bundesweit hohe Flächendeckung mit XB-Bildungsinstituten ermöglicht es Ihnen, Aufbaukurse nahtlos anzuschließen wann und wo Sie wollen: Einen in München absolvierten Buchhaltungs-Grundkurs können Sie z.b. später in Rostock durch einen Aufbaukurs ergänzen und zu einem Fachkraft- Abschluss führen. Viele positive Erfahrungen. Wir haben mit XB-Absolventinnen und Absolventen gesprochen: Sie berichten, was sie beim Lernen unterstützt hat, wie sie es geschafft haben, sich berufsbegleitend weiterzuqualifizieren, und wie sie mit Xpert Business ihre Karriere fördern konnten. erfahrungsberichte Ich wünsche Ihnen viel Spaß und Erfolg in Ihrem Xpert Business-Kurs. Dr. Bernd Arnold Leiter Xpert Business Deutschland

6 Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsrechtliche Grundlagen Arbeitnehmer und Arbeitgeber Wer ist Arbeitnehmer? Wer ist Arbeitgeber? Gesetzliche Grundlagen Vertragliche Grundlagen Arten von Verträgen Inhalt und Formerfordernis bei Arbeitsverträgen Nachweisgesetz Die Personalakte (Exkurs) Lohnabrechnung und Lohnkonto Grundbegriffe der Lohn- und Gehaltsabrechnung Lohn- und Gehaltsabrechnung Gesamt-Brutto Gesetzliche Abzugsbeträge und Nettoverdienst Netto-Bezüge, Netto-Abzüge und Auszahlungsbetrag Abrechnung der Brutto-Netto-Bezüge (Lohnabrechnung) Lohnkonto Grundlagen des Steuerabzugs Die Steuerabzugsbeträge Arbeitsunterlagen in der Lohnsteuer Daten der ELStAM und deren Maßgeblichkeit Die Lohnsteuerklassen Tarifformel und Lohnsteuertabellen Annexsteuern - Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag Solidaritätszuschlag Kirchensteuer

7 I Inhaltsverzeichnis 4 Grundlagen der Sozialversicherung Arbeitspapiere in der Sozialversicherung Sozialversicherungsausweis Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse Versicherungsträger und Einzugsstellen Beitragssätze zur Sozialversicherung Krankenversicherung Wahl der Krankenkasse Beitragssätze gesetzlicher Krankenkassen Krankenversicherungspflicht und Befreiung Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose Befreiung von der Versicherungspflicht Freiwillig gesetzliche und private Pflegeversicherung Pauschalierung der Lohnsteuer Pauschale Lohnsteuer Pauschalierung mit festen Steuersätzen Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bei Pauschalierung der Lohnsteuer Bruttoabrechnung Zeitermittlung Arbeitszeit als Basis der Bruttolohnberechnung Zeitbegriffe der Lohn- und Gehaltsabrechnung Bruttoermittlung im Teillohnzahlungszeitraum Berechnung nach der kalendertäglichen Methode Berechnung nach der Dreißigstel-Methode Berechnung nach tatsächlichen Arbeitstagen Berechnung nach fiktiven Arbeitstagen Berechnung nach tatsächlichen Arbeitsstunden Berechnung nach fiktiven Arbeitsstunden Anwendung der Möglichkeiten

8 Inhaltsverzeichnis I 6.3 Lohnzahlung für Sozialzeiten Entgeltzahlung an gesetzlichen Feiertagen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Freistellung wegen Erkrankung eines Kindes Urlaub Mutterschutz Elternzeit Elterngeld während der Elternzeit Freistellung bei akuter Pflegesituation Familien-Notbetreuung Sonstige bezahlte Freistellungen Zuschläge und Zulagen Zulagearten Lohnabrechnung mit Zuschlägen Vermögenswirksame Leistungen Ermittlung der gesetzlichen Abzugsbeträge Gesetzliche Abzugsbeträge Laufender Arbeitslohn Lohnsteuerrechtlicher Arbeitslohn und sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt Teillohnzahlungszeiträume Teillohnzahlungszeiträume beim Lohnsteuerabzug Teillohnzahlungszeiträume in der Sozialversicherung Einmalzahlungen und sonstige Bezüge Steuerliche Behandlung von sonstigen Bezügen Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von einmalig gezahlten Arbeitsentgelten Besondere Lohnbestandteile Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung besonderer Lohnbestandteile Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Lohnsteuer- und sozialversicherungsfreier Arbeitslohn nach 3 EStG Auslagenersatz Berufsbekleidung Kinderbetreuungskosten

9 I Inhaltsverzeichnis 8.4 Sachbezüge / geldwerte Vorteile Steuerliche Behandlung von Sachbezügen Sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Sachbezügen Bewertung und Abrechnung der einzelnen Sachbezüge Verpflegung und Unterkunft Arbeitgeberdarlehen Personalrabatte Warengutscheine Bewirtung von Arbeitnehmern - Unentgeltliche und verbilligte Mahlzeiten Betriebsveranstaltungen Firmenwagen Betriebliche Altersvorsorge Formen der betrieblichen Altersvorsorge Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge Vorsorgeformen Anspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen Pensionskassen Lohnsteuer Pensionskassen Sozialversicherung Direktversicherungen Lohnsteuer Direktversicherungen Sozialversicherung Gruppendirektversicherung Besondere Abrechnungsgruppen Mehrfach beschäftigte Arbeitnehmer Steuerliche Besonderheiten bei Mehrfachbeschäftigten Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei Mehrfachbeschäftigten Ältere Arbeitnehmer Steuerliche Besonderheiten bei älteren Arbeitnehmern Sozialversicherung bei älteren Arbeitnehmern Eingliederungszuschuss für förderungsbedürftige Arbeitnehmer Beschäftigung von Altersrentnern Steuerliche Besonderheiten bei Altersrentnern Sozialversicherung von Altersrentnern

10 Inhaltsverzeichnis I 10.4 Auszubildende Arbeitsrechtliche Grundlagen und Ausbildungsvergütung Gesundheitsbescheinigung Steuern und Sozialversicherung Geringfügig entlohnte Beschäftigte Geringfügigkeitsgrenze für Mini-Jobs Sozialversicherungsbeiträge für Mini-Jobs Lohnsteuern für geringfügig entlohnte Beschäftigungen Entgeltfortzahlung und Umlagen Einzugsstellen für gesetzliche Abgaben bei Mini-Jobs Kurzfristig Beschäftigte Kurzfristig Beschäftigte im Sozialversicherungsrecht Kurzfristig Beschäftigte im Steuerrecht Aufzeichnungspflichten bei geringfügig entlohnten und kurzfristig Beschäftigten Beschäftigte in der Gleitzone Prüfung der Gleitzonengrenze Sozialversicherungsbeiträge in der Gleitzone Beschäftigung von Schülern Beschäftigung von Studenten Beschäftigung neben dem Studium Beschäftigung von studentischen Praktikanten Vorgeschriebene Praktika Freiwillige Praktika Lohnsteuern für Praktikanten Duale Studiengänge: sozialversicherungsrechtliche Beurteilung Reisekosten Aufwendungen für eine Auswärtstätigkeit Reisekostenabrechnung Abrechnung von Fahrtkosten Verpflegungsmehraufwendungen Abrechnung von Übernachtungskosten Reisenebenkosten

11 I Inhaltsverzeichnis 12 Arbeiten am Monats- und Jahresende sowie bei Ein- und Austritt eines Arbeitnehmers Meldung zur Sozialversicherung Rechtsgrundlagen Form und Übermittlung der Meldungen Meldeanlässe Inhalt der Meldungen Meldung bei geringfügiger Beschäftigung Meldung kurzfristig Beschäftigter Lohnsteueranmeldung Beitragsnachweise Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber Abschluss des Lohnkontos Prüfung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Die elektronische Betriebsprüfung Bescheinigungswesen Entgeltfortzahlungsversicherung nach dem Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) Berechnung der Umlagen zur Lohnfortzahlungsversicherung Insolvenzgeldumlage Anhang Sachwortverzeichnis

12 8 Basis: Besondere Lohnbestandteile Jubiläums- und Abteilungsfeiern Zu den üblichen Betriebsveranstaltungen gehören auch Jubiläums- oder Abteilungsfeiern, die nur von einer bestimmten Abteilung oder bestimmten Personengruppe durchgeführt werden. Vorausetzung ist, dass es sich um eine Gemeinschaftsveranstaltung mehrerer Personen handelt. Pensionärstreffen Dazu gehören auch Feiern ehemaliger Mitarbeiter oder Feiern bei denen nur Arbeitnehmer eingeladen werden, die bereits ein rundes Arbeitsjubiläum gefeiert haben. Betriebliche Feiern zur Ehrung (Geburtstag, Jubiläen) oder Verabschiedung eines einzelnen Arbeitnehmers sind keine Betriebsveranstaltungen. Da es sich um keine Betriebsveranstaltung handelt, kann auch nicht der 110,00 Freibetrag angesetzt werden; ansetzbar ist eine Freigrenze in Höhe von 110,00. Beispiel Jubiläumsfeier 078 Die BestTool AG veranstaltet eine Jubiläumsfeier für Mitarbeiter, die in diesem Jahr ihre zehnjährige Firmenzugehörigkeit begehen. Neben der Bewirtung und Unterhaltung durch eine Live-Band erhält jeder Jubilar eine Uhr im Wert von 200,00 überreicht. Es nehmen insgesamt 90 Personen teil - 35 Arbeitnehmer, von denen 30 je einen Angehörigen mitbringen und 25 andere Gäste (Kunden, Lieferanten). Folgende Kosten sind der BestTool AG entstanden: Bewirtung mit Speisen und Getränken 1.800,00 Künstlerhonorar 900,00 Die Jubiläumsfeier kann als Betriebsfeier anerkannt werden, da der Arbeitgeber sie ausgerichtet und die Gästeliste festgelegt hat. Gesamtaufwendungen 2.700,00 Aufwendungen pro Teilnehmer 2.700,00 : 90 = 30,00 Der Sachbezug liegt bei den Arbeitnehmern ohne Begleitperson bei 230,00 und bei den Arbeitnehmern mit Begleitperson bei 260,00. Da in beiden Fällen der Freibetrag in Höhe von 110,00 überschritten wird, ist der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig Firmenwagen R 8.1 Abs. 9 LStR Beispiel Firmenwagen 079 Frau Lehmann hat von der ModeFix GmbH einen PKW zur Verfügung gestellt bekommen, den sie sowohl für dienstliche, als auch für private Fahrten nutzt; u. a. nutzt sie das Fahrzeug für die tägliche Fahrt zur Arbeit. In welchem Maße wird die private Nutzung als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt angerechnet? 136

13 Basis: Besondere Lohnbestandteile 8 Private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge Die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge ist als Sachbezug zu werten und somit Bestandteil des steuerpflichtigen Arbeitslohns. Zur Berechnung des Lohnsteuerabzugs muss daher der Geldwert der Privatnutzung ermittelt werden. Der private Nutzwert eines Fahrzeugs kann ermittelt werden, indem ein Fahrtenbuch geführt wird. Darin sind dienstliche und private Fahrten getrennt zu erfassen. Anhand des Fahrtenbuchs wird dann das Verhältnis von dienstlichen zu privaten Fahrten ermittelt und daraus der private Nutzwert abgeleitet, indem die insgesamt anfallenden Aufwendungen für das Fahrzeug zugrunde gelegt werden. Voraussetzung dafür ist der korrekte Nachweis dieser tatsächlichen Kosten durch Belege (Näheres zum Fahrtenbuch finden Sie im Lehrbuch für Fortgeschrittene). Eine weitere Möglichkeit den privaten Nutzwert zu ermitteln, ist die 1 %-Regel. Dazu wird monatlich 1% vom Brutto-Neupreis des Fahrzeugs als steuerpflichtiger Arbeitslohn angerechnet. Als Neupreis wird der auf volle Hundert abgerundete inländische Brutto-Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich Umsatzsteuer und zuzüglich Sonderausstattung/Zubehör herangezogen, soweit diese am Tag der Erstzulassung bereits werkseitig eingebaut wurden. Nachträgliche Einoder Umbauten sind nicht zu berücksichtigen. Überführungskosten und eventuelle Nachlässe bleiben unberücksichtigt. Die Ausstattung mit einem Telefon ist nicht zum Listenpreis hinzuzurechnen; ein eingebautes Navigationssystem ist jedoch als Sonderausstattung anzurechnen. Auch bei EU-Importen, Gebrauchtwagen und Leasingfahrzeugen wird der Inlandsneupreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung als Berechnungsbasis herangezogen. Zudem ist bereits die Möglichkeit der privaten Nutzung ausreichend, um den vollen 1%-Anteil anrechnen zu müssen. Der tatsächliche Umfang der Nutzung ist unerheblich. Folgende zusätzliche Anschaffungskosten, Sonderausstattung bzw. Zubehör sind dem Listenpreis nicht zuzurechnen: Überführungs- und Zulassungskosten, auch Kosten bei Werksabholung erste Tankfüllung Freisprecheinrichtung, soweit nicht im Bordcomputer enthalten zusätzlicher Satz Winterreifen inkl. Felgen portables Navigationsgerät 1. Möglichkeit: Fahrtenbuch 2. Möglichkeit: 1 % Regel Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte Wenn ein betriebliches Fahrzeug auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte genutzt wird, ist unabhängig von anderen Privatfahrten auch dafür ein Nutzwert anzurechnen. Bei Anwendung der 1%-Regel entsteht durch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ein zusätzlicher Nutzwert, der dem durch die 1% Regel ermittelten Nutzwert hinzugerechnet werden muss. Dabei werden monatlich für jeden Entfernungskilometer von Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte 0,03% des Brutto-Listenpreises veranschlagt. Auch hier ist der tatsächliche Umfang der privaten Nutzung nicht von Belang; allein die Möglichkeit der Nutzung genügt, um den zusätzlichen Nutzwert anrechnen zu müssen. Zusätzlicher Nutzwert Wird das Fahrzeug jedoch nachweislich an weniger als 180 Tagen im Jahr für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt, kann pro Tag von einem Nutzwert von 0,002 % x einfache Entfernung ausgegangen werden (vgl. hierzu Lehrbuch für Fortgeschrittene). 137

14 8 Basis: Besondere Lohnbestandteile Pauschalversteuerung Vorteile in der Sozialversicherung zu Beispiel Firmenwagen 080 Die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann auch mit einer pauschalen Lohnsteuer abgegolten werden. Der durch Prozentregel ermittelte private Nutzwert wird dann nicht dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet, sondern vom Arbeitgeber mit einem pauschalen Satz von 15% versteuert. Dies ist allerdings nur bis zu der Höhe zulässig, die der Gesetzgeber im Rahmen des Werbungskostenabzuges zulässt: nämlich 0,30 je Entfernungskilometer. Der übersteigende Betrag muss dem laufenden Arbeitslohn hinzugerechnet werden (Näheres zur Pauschalversteuerung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte finden Sie im Kapitel 8.2). Aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug für 15 Fahrten im Monat genutzt hat (R 40.2 Abs. 6 LStR). Der pauschal versteuerte Teil ist jedoch in der LSt-Bescheinigung gesondert einzutragen. In der Sozialversicherung werden pauschal versteuerte Sachbezüge nicht zum beitragspflichtigen Bruttoentgelt gezählt. Die Lohnsteuerpauschalierung zieht für die betreffenden Lohnbestandteile daher vollständige Beitragsfreiheit nach sich. Da der Arbeitgeber seinen Sozialversicherungsanteil auf diese Weise im Jahr 2016 in Höhe von 19,325 % (KV: 7,3 %, RV: 9,35 %, AV: 1,5 %, PV: 1,175 %) einspart, wird die pauschale Lohnsteuer häufig vom Arbeitgeber übernommen. Möglich ist aber auch die Abwälzung der Pauschsteuer auf den Arbeitnehmer. Frau Lehmann fährt einen Firmenwagen, dessen Bruttolistenpreis einschließlich Sonderausstattung ,00 betragen hat. Die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 31 km; sie führt kein Fahrtenbuch. Für die private Nutzung des Firmenwagens ist in der monatlichen Gehaltsabrechnung ein geldwerter Vorteil in Höhe von 1% von ,00 = 328,00 zu berücksichtigen. Des Weiteren erfolgt eine Hinzurechnung für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte: Hinzurechnungsbetrag ohne Pauschalierung der Lohnsteuer (volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht): ,00 x 0,03% x 31 km = 305,04 Hinzurechnungsbetrag mit Pauschalierung der Lohnsteuer: privater Nutzwert 305,04 davon pauschalierbar 31 km x 0,30 x 15 Arbeitstage = 139,50 übersteigender Betrag 165,54 für 328, ,54 volle Steuer- und Sozialversicherungspflicht für 139,50 pauschale Lohnsteuer von 15% zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (sozialversicherungsfrei) Besonderheiten Bei Arbeitnehmern, die keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb haben (z.b. Außendienstmitarbeiter), werden keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt. Fährt ein solcher Arbeitnehmer zum Betrieb, werden auch diese Fahrten als auswärtiges Dienstgeschäft behandelt. Steht dem Arbeitnehmer ein so genannter Werkstattwagen zur Verfügung, mit der er im Bereitschaftsdienst Einsätze fährt, kann unter Umständen von einem steuerund sozialversicherungspflichtigen Ansatz bei der Gehaltsabrechnung Abstand genommen werden. 138

15 Basis: Besondere Lohnbestandteile 8 Laufende Zuzahlungen durch den Arbeitnehmer Muss der Arbeitnehmer Zuzahlungen zu den Fahrzeugkosten leisten, wirken diese sich mindernd auf den steuer- und beitragspflichtigen Sachbezug aus. Es ist jedoch zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Zuzahlungen an den Arbeitgeber leistet, oder ob er lediglich das Fahrzeug auf eigene Kosten betankt. Im Falle von tatsächlichen Zuzahlungen, entweder durch direkte Zahlung an den Arbeitgeber oder durch Einbehaltung eines bestimmten Betrages von der Lohnabrechnung (Nettoabzug) mindert sich der geldwerte Vorteil. Das Nutzungsentgelt kann monatlich gleich hoch, aber auch schwankend sein. Dies hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer eine pauschale Zuzahlung leisten soll oder die Zuzahlung anhand gefahrener Kilometer ermittelt wird. Wenn der Arbeitnehmer jedoch auf eigene Kosten tankt oder Reparaturen durchführen lässt, also selbständig ein Rechtsgeschäft mit einem Dritten abschließt, hat dies keine Auswirkung auf den geldwerten Vorteil, auch wenn der Arbeitgeber hierdurch eine Kostenersparnis hat. Erstattung der Kosten für eine Garage durch den Arbeitgeber Erstattet der Arbeitgeber die Kosten für die Unterstellung des Firmenfahrzeugs in der Garage des Arbeitnehmers, ist diese Zahlung nicht dem steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn zuzurechnen. Firmenfahrräder Die private Nutzung eines Firmenfahrrades ist wie die Nutzungen eines Firmenwagens als Sachbezug zu werten und damit Bestandteil des steuer- und sozialpflichtigen Arbeitslohnes. Zur Berechnung der Abzüge muss daher der Geldwert der Privatnutzung ermittelt werden. Dazu wird monatlich 1 % vom inländischen Bruttolistenneupreis des Fahrrades als steuer- und sozialpflichtiger Arbeitslohn angerechnet; der Neupreis wird auf volle Hundert Euro abgerundet. Im Gegensatz zum Firmenwagen entsteht kein zusätzlicher Nutzwert durch Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. 139

16 Ebenfalls im Verlag erschienen. Up-To-Date FiBu und Lohn Bleiben Sie auch weiterhin auf dem Laufenden. Die Up-To- Date-Broschüren Finanzbuchhaltung und Lohn und Gehalt informieren Sie jährlich über aktuelle Gesetzesänderungen. Alle wichtigen Rechtsstandsänderungen sind übersichtlich zusammengestellt und anhand von Beispielen erklärt. Sichern Sie sich bereits jetzt die Broschüre Up-To-Date Finanzbuchhaltung oder Lohn und Gehalt per Vorbestellung. Xpert Business Titel Preis* ISBN/Bestellnr. Vorbestellung Vorbestellung Finanzbuchführung 1 22, Finanzbuchführung 1 - Übungen und Musterklausuren 24, Finanzbuchführung 2 22, Finanzbuchführung 2 - Übungen und Musterklausuren 24, Finanzbuchführung mit Lexware 22, Finanzbuchführung mit DATEV 22, DATEV für den Mittelstand 22, Intensivkurs Finanzbuchführung - Betriebl. Übungsfallstudie 16, Up-To-Date Finanzbuchhaltung 9, Up-To-Date Finanzbuchhaltung 9, Einnahmen-Überschussrechnung 22, Kommunales Rechnungswesen - Doppik Doppelte Buchführung in der öffentlichen Verwaltung 36, Lohn und Gehalt 1 22, Lohn und Gehalt 1 - Übungen und Musterklausuren 24, Lohn und Gehalt 2 22, Lohn und Gehalt 2 - Übungen und Musterklausuren 24, Lohn und Gehalt mit Lexware 22, Lohn und Gehalt mit DATEV 22, Up-To-Date Lohn und Gehalt 9, Up-To-Date Lohn und Gehalt 9, * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf

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18 Wissenstrainer interaktive Lernsoftware Programmversion Preis ab* ISBN/Bestellnr. Wissenstrainer Finanzbuchführung Xpert Business - Finanzbuchführung Wissenskontrollfragen 24, Xpert Business - Finanzbuchführung Wissenskontrollfragen 24, Starter - Buchhaltung für Einsteiger 560 Wissenskontrollfragen 24, Advanced - Buchhaltung für Fortgeschrittene Wissenstrainer Lohn und Gehalt 558 Wissenskontrollfragen 24, Xpert Business - Lohn und Gehalt Wissenskontrollfragen 24, Xpert Business - Lohn und Gehalt Wissenskontrollfragen 24, Starter - Lohnabrechnung für Einsteiger 1176 Wissenskontrollfragen 24, Advanced - Lohnabrechnung für Fortgeschrittene 991 Wissenskontrollfragen 24, * Preise inkl. USt. gelten für Edu-Version (für berechtigte Kunden wie Schüler, Studenten, Lehrkräfte, Kursteilnehmer, Bildungseinrichtungen); Änderungen vorbehalten; aktuelle Preise und Bedingungen finden Sie auf Buchungstrainer interaktive Lernsoftware Programmversion Preis* ISBN/Bestellnr. Buchungstrainer Xpert Business Finanzbuchführung 1 Buchungstrainer Xpert Business Finanzbuchführung 2 Buchungstrainer Starter Finanzbuchhaltung für Einsteiger Buchungstrainer Advanced Finanzbuchhaltung für Fortgeschrittene mit 250 Belegen mit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle) mit 250 Belegen mit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle) mit 250 Belegen mit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle) mit 250 Belegen mit 500 Belegen mit 750 Belegen (Bundle) * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf 24, ,95 49,95 24, ,95 49,95 24, ,95 49,95 24, ,95 49,95 EDV Titel Preis* ISBN/Bestellnr. PC-Starter - Version für Windows 7 13, Textverarbeitung , Tabellenkalkulation , Datenbanken , * Preise inkl. USt., Änderungen vorbehalten. Aktuelle Preise finden Sie auf

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