Propädeutische Hausarbeit im Bürgerlichen Recht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Propädeutische Hausarbeit im Bürgerlichen Recht"

Transkript

1 Delal Askin Propädeutische Hausarbeit im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Martin Schwab Sommersemester 2009 I

2 Sachverhalt Einzelhändler K bestellte bei Großhändler V Waren zum Preis von Euro, zu liefern am Die Bestellung geht bei V ein und wird von dessen Angestellten A entgegengenommen. A ist in der Poststelle des V tätig und hat keinerlei Vollmacht erhalten, im Namen des V Erklärungen abzugeben; A ist zuvor auch nie in diesem Sinne aufgetreten. Nun aber setzt A auf Briefpapier des V ein Schreiben auf, wonach die Bestellung des K zu dem von K genannten Liefertermin angenommen wird. A unterschreibt im Auftrag und sendet das Schreiben zu K, wo es alsbald ankommt. Aufgabe 1: K wendet sich am an V und verlangt Lieferung. V stellt fest, dass A unbefugt in seinem Namen tätig geworden ist. Da V die bestellten Waren derzeit nicht auf Lager hat, erwidert er das Verlangen des K dahin, dass die Annahme der Bestellung von einem nicht zuständigen Mitarbeiter erklärt worden sei und jene Bestellung daher vorerst nicht bearbeitet werden könne. K fordert daraufhin V am auf, sich darüber zu erklären, ob er das Geschäft genehmige. V antwortet mit am bei K eingegangenem Schreiben, dass er bereit sei, das Geschäft gegen sich gelten zu lassen. Noch am gleichen Tag wird die Ware bei K angeliefert und von K entgegengenommen. K kann die Ware freilich nunmehr nicht so teuer absetzten, wie er sie hätte absetzen können, wenn er sie am erhalten hätte; denn er ist angesichts einer Rabattaktion eines nahe gelegenen Konkurrenten gezwungen, die Preise seinerseits zu senken. Die Gewinneinbuße des K beläuft sich auf 200 Euro. a) Kann K diesen Betrag von V ersetzt verlangen? b) Falls Frage a) zu verneinen ist: Kann K diesen Betrag von A ersetzt verlangen? Aufgabe 2: Angenommen, V verweigert am die Genehmigung des von A geschlossenen Geschäfts und gerät bald darauf in Vermögensverfall, der so dramatische Dimensionen annimmt, dass K gegen V keinerlei Ansprüche hätte durchsetzen können. a) K muss sich zum Mehrpreis von 400 Euro bei D eindecken und verlangt diesen Betrag von A ersetzt. Mit Recht? b) b) Falls der Anspruch in Frage a) besteht: Kann K, nachdem er gegenüber A erklärt hat, er verlange Schadensersatz, seine Meinung ändern und nunmehr von A Erfüllung verlangen? Aufgabe 3: Angenommen, V und K verhandeln am darüber, wie mit dem von A geschlossenen Geschäft umzugehen sei. Sie schließen einen neuen Vertrag, wonach V die Waren am liefern und K diese bis spätestens bezahlen soll. K gibt die Überweisung des Kaufpreises am bei seiner Hausbank B in Auftrag. Das Konto des K weist während der gesamten Zeit durchgängig eine ausreichende Deckung auf. Infolge eines Bankversehens wird der Überweisungsauftrag erst am ausgeführt; der Betrag geht am selben Tag bei der Bank ein, die das Konto des V führt, und wird dem Konto des V am gutgeschrieben. V verlangt von K Verzugszinsen für 10 Tage. Mit Recht? II

3 Inhaltsverzeichnis Aufgabe 1 a.) A. Anspruch des K gegen V aus 280 I, II, 286 I... 1 I. Anspruch entstanden wirksames Schuldverhältnis... 1 a) Angebot durch K b) Annahme des V... 2 c) Annahme durch A... 2 aa) Zulässigkeit der Stellvertretung... 3 bb) Abgabe einer eigenen Willenserklärung... 3 cc) In fremden Namen... 4 dd) Vertretungsmacht... 4 (1) Innenvollmacht... 5 (2) Außenvollmacht... 5 ee) Zwischenergebnis... 5 ff) Rechtsscheinvollmacht... 5 (1) Duldungsvollmacht... 6 (2) Anscheinsvollmacht...6 (a) erste Meinung... 6 (b) zweite Meinung... 7 (c) Voraussetzungen der Anscheinsvollmacht... 7 (d) Meinungsstreit... 8 c) Heilung durch Genehmigung... 8 III

4 aa) Aufforderung zur Genehmigung... 9 bb) Genehmigungserklärung... 9 cc) Widerruf Pflichtverletzung in Form der Leistungsstörung Fälligkeit des Anspruchs a) vom b) vom aa) Durchsetzbarkeit des Anspruchs bb) Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages, gemäß Mahnung des Gläubigers K Ergebnis B. Anspruch auf Zahlung der Geldeinbuße aus 280 I, II, 311 II, 241 II I. Anspruch entstanden vorvertragliches Schuldverhältnis...12 a) Aufnahme von Vertragshandlungen b) Vertragsanbahnung Pflichtverletzung in Form von Schutzpflichtverletzung Vertretenmüssen...14 a) Schuldverhältnis b) Pflichtverletzung c) Vertretenmüssen Schaden Ergebnis...15 IV

5 C. Anspruch auf Zahlung der Geldeinbuße aus 831 I I. Anspruch entstanden A als Verrichtungsgehilfe Tatbestandsmäßige rechtswidrige unerlaubte Handlun Ergebnis...16 Aufgabe 1 b) A. Anspruch des K gegen A auf Zahlung der Gewinneinbuße gemäß 280 I, 311 III, 241 II...16 I. Anspruch entstanden Voraussetzungen...16 a) unmittelbares eigenes wirtschaftliches Interesse...16 b) besonderes persönliches Vertrauen Ergebnis...17 B. Anspruch des K gegen A auf Zahlung der Gewinneinbuße gemäß I. Anspruch entstanden Schadenszufügung Verstoß gegen die guten Sitten Vorsatz Ergebnis...18 C. Anspruch des K gegen A auf Zahlung der Gewinneinbuße gemäß 823 I...19 I. Anspruch entstanden Rechtsgutverletzung Aufgabe 2 a) V

6 C. Anspruch des K gegen A auf Deckungskosten gemäß 179 I...19 I. Anspruch entstanden Vertragsschluss als Vertreter ohne Vertretungsmacht Verweigerung der Genehmigung 177, Mangel der Vertretungsmacht kein Ausschluss aus 179 III, 1, Rechtsfolge a) Wahlrechtverhältnis b) Haftungsausschluss bei Vermögenslosigkeit Schadensersatz Aufgabe A. Anspruch des V gegen K auf Verzugszinsen aus 288 I I. Anspruch entstanden Geldschuld gemäß 288 I Verzug des Schuldners gemäß 286 I a) Schuldverhältnis zwischen V und K b) Fällige, durchsetzbare Forderung c) Mahnung/ Entbehrlichkeit der Mahnung d) Nichtleistung trotz Fälligkeit e) Kein Verzug ohne Verschulden (Vertretenmüssen) Höhe der Verzugszinsen, 288 I, 247 I Ergebnis VI

7 Literaturverzeichnis Lehrbücher Bork, Reinhard Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 2. Auflage 2006 (zitiert: Bork, AT BGB). Brox, Hans /Walker, Wolf-Dietrich Allgemeiner Teil des BGB, 32. Auflage 2008 (zitiert: Brox/Walker, AT BGB). Allgemeines Schuldrecht, 33. Auflage 2009 (zitiert: Brox/Walker) Faust, Florian Bürgerliches Gesetzbuch Allgemeiner Teil, 2. Auflage 2007 (zitiert: Faust, BGB AT). Fikentscher, Wolfgang/ Schuldrecht, Heinemann, Andreas 10. Auflage 2006 (zitiert: Fikentscher/Heinemann, Schuldrecht AT). Flume, Werner Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Band II, Das Rechtsgeschäft, VII

8 3. Auflage 1979 (zitiert: Flume, AT BGB). Hirsch, Christoph Allgemeines Schuldrecht, 6. Auflage 2009, (zitiert: Christoph Hirsch) Hübner, Ulrich Handelsrecht, 5.Auflage 2004 (zitiert: Ulrich Hübner) Larenz, Karl /Wolf, Manfred Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 9. Auflage 2004 (zitiert: Larenz/Wolf, AT BGB). Medicus, Dieter Allgemeiner Teil des BGB, 9. Auflage 2006 (zitiert: Medicus AT BGB). Rüthers, Bernd/Stadler, Astrid Allgemeiner Teil des BGB, 16. Auflage 2009 (zitiert: Rüthers/Stadler, BGB AT). Schack, Haimo BGB-Allgemeiner Teil, 12. Auflage 2008 (zitiert: Schack, BGB-AT). VIII

9 Kommentare Dauner-Lieb/Langen Anwaltkommentar BGB, Band 2: Schuldrecht, Teilband 1: 241 bis 610 BGB, (zitiert: AnwK-BGB/Bearbeiter, BGB). Erman Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage 2008 (zitiert: Erman/Bearbeiter, BGB). Münchener Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeiner Teil, 1. Halbband- Münchener Kommentar, 5. Auflage 2006 (zitiert MüKo/Bearbeiter, BGB) Münchener Kommentar Bürgerliches Gesetzbuch, Schuldrecht, Besonderer Teil 1- Münchener Kommentar, 5. Auflage 2007 (zitiert MüKo/Bearbeiter, BGB). Palandt Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 68. Auflage 2009 (zitiert: Palandt/Bearbeiter, BGB). Prütting, Wegen, Weinreich BGB Kommentar, IX

10 4. Auflage 2009 (zitiert: BGB Kommentar/Bearbeiter, BGB). Soergel Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Schuldrecht 10, 13. Auflage Stand 1999 (zitiert: Soergel/Bearbeiter, BGB). Staudinger Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 1, , Neubearbeitung 2004 (zitiert: Staudinger/Bearbeiter, BGB). Aufsätze Einsele, Dorothee Haftung der Kreditinstitute bei nationalen und grenzüberschreitenden Banküberweisungen, in: AcP 199 (1999) [zitiert: Einsele, AcP 199 (1999), 145 (Seite)]. Herresthal, Carsten Die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung bei der Erfüllung von Geldschulden, in: ZGS 2007 S [zitiert: Herresthal, ZGS 2007, 48 (Seite)]. Herresthal, Carsten Das Ende der Geldschuld als sog. qualifizierte X

11 Schickschuld, in: ZGS 2008 S [zitiert: Herresthal, ZGS 2008, 258 (Seite)]. Hilger, Norbert Zur Haftung des falsus procurator, in: NJW 1986 S [zitiert: Hilger, NJW 1986, 2237 (Seite)]. Jakobs, Horst Heinrich Gesetzgebung im Banküberweisungsrecht in: JZ 2000 S [zitiert: Jakobs, JZ 2000, 641 (Seite)]. Prölss, Jürgen Haftung bei der Vertretung ohne Vertretungsmacht, in: Jus 1986 S [zitiert: Prölss, JuS 1986, 169 (Seite)]. Schön, Wolfgang Prinzipien des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in: AcP 198 (1998) S [zitiert: Schön, AcP 198 (1998), 401 (Seite)]. Internetseiten JURADATA Unter: Eingesehen am: XI

12 JURIS Unter den Paragraphen 164, 177, 178, 179, 182, 183, 184, 185, 286. XII

Fall 9 Sammlers Leid

Fall 9 Sammlers Leid Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 9 Sammlers Leid Teil 1 A.Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Übereignung der Briefmarkensammlung gemäß 433 I 1 BGB VSS:

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1 Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht,

Mehr

Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze. I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB

Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze. I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB Fall 7: Sammlers Leid - Lösungsskizze Teil I: I. Anspruch des U gegen K auf Übergabe und Verschaffung des Eigentums, 433 I 1 BGB Voraussetzung ist wirksamer Vertragsschluss, also zwei übereinstimmende

Mehr

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen

Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen Teil B: Gliederung mit Lesehinweisen 1. Teil: Grundlagen 1 Das Schuldverhältnis I. Begriff lies: Brox/Walker, Allgemeines Schuldrecht, 1, Rn. 2 oder Rüthers/Stadler, BGB AT, 5, Rn. 10-11 und 15, Rn. 1-2

Mehr

AG Zivilrecht I SS 17

AG Zivilrecht I SS 17 AG Zivilrecht I SS 17 8. Sitzung Akad. Mit. Florian Millner Gliederung I. Stellvertretung 3. Die Vollmacht f) Fälle 3 und 4 4. Begrenzung der Vertretungsmacht a) Missbrauch der Vertretungsmacht b) Insichgeschäft

Mehr

Teil C: Literaturliste

Teil C: Literaturliste Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS /2008, Seite 1 Teil C: Literaturliste Stand: Oktober 1. Lehrbücher BGB - Allgemeiner Teil Alpmann Schmidt Grundlagen Zivilrecht 1, 4. Aufl. 2006 Alpmann

Mehr

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II

Fall 22. Lösungshinweise Fall 22. A. Grundfall. Anspruch des B gegen den A auf Bezahlung der Zigarren gem. 433 II Fall 22 Der Rentner A bittet seinen Nachbarn S, beim Tabakhändler B 20 Brasilzigarren, das Stück zu höchstens 2,- zu kaufen; dabei geht A davon aus, dass die Zigarren ca. 1,- pro Stück kosten. A erklärt

Mehr

Einführung in das Bürgerliche Recht

Einführung in das Bürgerliche Recht Einführung in das Bürgerliche Recht von Jan Schapp 4. Auflage bearbeitet von Dr. Jan Schapp o. Professor an der Universität Gießen und Dr. Wolfgang Schur Privatdozent an der Universität Gießen Verlag Franz

Mehr

Literatur zum BGB. Allgemeiner Teil

Literatur zum BGB. Allgemeiner Teil Privatdozent Dr. Thomas Finkenauer WS 2005/2006 Literatur zum BGB Allgemeiner Teil Flume, Werner Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Band 1,1: Die Personengesellschaft Band 1,2: Die juristische Person

Mehr

Literatur zum BGB. Allgemeiner Teil

Literatur zum BGB. Allgemeiner Teil Prof. Dr. Thomas Finkenauer SS 2006 Literatur zum BGB Allgemeiner Teil Flume, Werner Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Band 1,1: Die Personengesellschaft Band 1,2: Die juristische Person Band 2:

Mehr

Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet:

Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner. Materialien im Internet: Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 24.10.2007 Überblick 1: Personen Gegenstände Ansprüche (Fortsetzung) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof. Dr. Jan Schapp, Dr. Wolfgang Schur 3. Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Stellvertretung Vertretungsmacht

Stellvertretung Vertretungsmacht Vertretungsmacht gesetzlich, (z.b. 1626, 1629, 1793, 1902 BGB) organschaftlich für jur.pers. ( z.b. 35 GmbHG, 78 AktG, 24 I GenG) gesellschaftsrechtlich für Personengesellschaften (z.b. 714, 709 BGB, 125,

Mehr

Gliederung. Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn:

Gliederung. Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn: Gliederung Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M. Vertragsrecht I Donnerstag 16-18 Uhr, Hörsaal 5, LG 2, Beginn: 15.10.2009 Literatur: Bork, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches, 2. Aufl. 2006;

Mehr

Unmittelbare Stellvertretung BGB

Unmittelbare Stellvertretung BGB Folie 67 Unmittelbare Stellvertretung 164 181 BGB Def.: rechtsgeschäftliches Handeln im Namen eines Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen des Handelns unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

Einführung in das bürgerliche Recht

Einführung in das bürgerliche Recht Vahlen Studienreihe Jura Einführung in das bürgerliche Recht von Prof Dr Jan Schapp, Dr Wolfgang Schur 4 Auflage Einführung in das bürgerliche Recht Schapp / Schur schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Außenvollmacht. Folie 284. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby

Außenvollmacht. Folie 284. Vorlesung BGB-AT Prof. Dr. Florian Jacoby Außenvollmacht Begründung der Vollmacht - Willenserklärung (einseitiges Rechtsgeschäft) gegenüber D (Zugang) - Wirksamkeit (keine Nichtigkeitsgründe) Erlöschen der Vollmacht - Erlöschensgründe Widerruf

Mehr

Teil C: Literaturliste

Teil C: Literaturliste Prof. Dr. Stephan Weth Bürgerliches Vermögensrecht, WS 2004/2005, Seite 1 Teil C: Literaturliste Stand: Oktober 2004 1. Lehrbücher BGB - Allgemeiner Teil Alpmann BGB AT 1, 13. Aufl.2004 Alpmann BGB AT

Mehr

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3

Kolper/Roßmanith Fallbesprechung BGB II - Schuldrecht SS Lösungsskizze FB 3 FB 3 FÄLLE ZUM ALLGEMEINEN LEISTUNGSSTÖRUNGSRECHT SCHADENSERSATZ STATT DER LEISTUNG; UNMÖGLICHKEIT; TEILWEISE UNMÖGLICHKEIT; SCHULDNERVERZUG; VERZÖGERUNSSCHADEN; NICHTLEISTUNG FALL 1: NICHTLEISTUNG WEGEN

Mehr

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB)

Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) Wissenschaftlicher Mitarbeiter Patrick Stemler Übersicht über die Rechte des Käufers bei Vorliegen eines Mangels ( 437 BGB) I. Anspruch auf Nacherfüllung nach 437 Nr.1; 439 BGB 1. Kaufvertrag 2. Gefahrübergang

Mehr

Juristische Fakultät. Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I Wintersemester 2015/16. Fall 11: Saftladen

Juristische Fakultät. Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I Wintersemester 2015/16. Fall 11: Saftladen Fall 11: Saftladen A ist Inhaber eines Feinkostgeschäfts. Er beauftragt den V, für ihn Fruchtsäfte beim Großhändler G einzukaufen. A schreibt dem G, dass er den V bevollmächtigt habe, für ihn einzukaufen.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt

Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Fall 4: Willy will wieder waschen Weil seine alte Waschmaschine am Freitag endgültig ausfällt, erwirbt Willy (K) am Sonnabend bei Verkäufer

Mehr

Frage 1: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von 50

Frage 1: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von 50 Frage 1: Anspruch des K gegen V auf Schadensersatz in Höhe von 50 K könnte gegen V einen Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten für den Kauf einer gleichwertigen Espressomaschine in Höhe von 50 aus 280 I,

Mehr

Gesamtübersicht Leistungsstörung

Gesamtübersicht Leistungsstörung Gesamtübersicht Leistungsstörung Der Vertrag begründet grds. Primärpflichten (Hauptleistungspflichten; Nebenleistungspflichten; Rücksichtsnahmepflichten) Sind diese gestört entstehen Sekundärpflichten.

Mehr

Literatur zum BGB. Allgemeiner Teil

Literatur zum BGB. Allgemeiner Teil Prof. Dr. Thomas Finkenauer WS 2008/2009 Literatur zum BGB Allgemeiner Teil Flume Larenz/Wolf Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts Band 1,1: Die Personengesellschaft Band 1,2: Die juristische Person

Mehr

Lösung Fall 18 Teil 1

Lösung Fall 18 Teil 1 I. Aus 288 I 1 BGB Lösung Fall 18 Teil 1 [Ob 288 I 1 BGB eine eigene Anspruchsgrundlage ist oder auch insoweit über 280 I BGB gegangen werden muß, ist nicht eindeutig. Nachfolgend soll von 288 BGB als

Mehr

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018

Schuldrecht AT. Dr. Knut Werner Lange. von. o. Professor an der Universität Bayreuth. 5. Auflage 2018 Schuldrecht AT von Dr. Knut Werner Lange o. Professor an der Universität Bayreuth 5. Auflage 2018 Vorwort...V Literaturverzeichnis... XIII Kapitel 1. Das Schuldverhältnis... 1 A. Einführung in das Recht

Mehr

A. Anspruch des gegen auf aus [Rechtsgeschäft]

A. Anspruch des gegen auf aus [Rechtsgeschäft] A. Anspruch des gegen auf aus [Rechtsgeschäft] könnte gegen einen Anspruch auf aus haben. Der Anspruch müsste entstanden sein. Das ist der Fall, wenn 1. Zustandekommen 2. Inhalt* 3. Wirksamkeit 4. Wirkungen*

Mehr

Lösung. G könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung von 1000 EUR aus Kaufvertrag, 433 II BGB, haben.

Lösung. G könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung von 1000 EUR aus Kaufvertrag, 433 II BGB, haben. Lösung A. Anspruch auf Zahlung aus 433 II BGB G könnte gegen A einen Anspruch auf Zahlung von 1000 EUR aus Kaufvertrag, 433 II BGB, haben. Voraussetzung: Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages zw. A und

Mehr

ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach. Schadensersatz

ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach. Schadensersatz ERASMUS-Tutorium SS 16 Schuldrecht AT Katharina Baunach Schadensersatz I. Grundvoraussetzungen des 280 I BGB 1. Schuldverhältnis 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen (der Pflichtverletzung): WICHTIG:

Mehr

Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit

Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 1 Alle Fälle auf einmal... 3 - Unmöglichkeit... 3 - Verzug... 14 - Pflichtverletzung vor und im Vertrag... 19 Unmöglichkeit Unmöglichkeit Eine

Mehr

notwendig: übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Angebot/Annahme) 1.) Willenserklärung des Arbeitnehmers (H) (+) kein Problem

notwendig: übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien (Angebot/Annahme) 1.) Willenserklärung des Arbeitnehmers (H) (+) kein Problem 1 LÖSUNG FALL 8 a): Wortlaut von 56 HGB: Wer in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, gilt als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager

Mehr

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs

B. Voraussetzungen des Schuldnerverzugs nach 286 BGB I. Nichtleistung trotz Fälligkeit und Durchsetzbarkeit des Anspruchs 43 Der Schuldnerverzug A. Überblick neben Schlechtleistung praktisch wichtigste Form der Leistungsstörung Vorrang der Naturalerfüllung außerdem u.u. Verzugsschaden aus 280 I, II, 286 BGB unter Vorauss.

Mehr

Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie

Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie Juristische Fakultät Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I WS 2012/2013 Fall 10 Immer Ärger mit dem Mann Folie A. Anspruch der I gegen C auf Kaufpreiszahlung aus 433 II BGB I. Anspruch entstanden VSS:

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht II 2018

Wirtschaftsprivatrecht II 2018 Rechtsanwalt Vincenzo Truglio Wirtschaftsprivatrecht II 2018 Montags von 14-16 Uhr s.t., donnerstags von 18-20 Uhr s.t. Geb. B4 1, HS 0.18 Ort und Datum der Klausur entnehmen Sie bitte den Angaben des

Mehr

B. Überblick über die einzelnen Prüfungspunkte

B. Überblick über die einzelnen Prüfungspunkte Übersicht zur Stellvertretung, 164 ff. BGB A. Prüfungsschema I. Vorliegen von Stellvertretung II. III. 1. Zulässigkeit der Stellvertretung 2. Abgabe einer eigenen Willenserklärung durch Stellvertreter

Mehr

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB

Lösungsskizze Übungsfall BGB AT. Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB Lösungsskizze Übungsfall BGB AT Anspruch des K gegen V auf Übergabe und Übereignung des Ronaldinho- Trikots aus 433 I 1 BGB A) Entstehung: Wirksamer Kaufvertrag zwischen K und V I) Zustandekommen des Kaufvertrags

Mehr

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang

Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf. Heming Zhang Leistungsstörungen beim Unternehmenskauf Ein Rechtsvergleich zwischen Deutschland und China von Heming Zhang JWV Jenaer Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft 2009 Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 17 I.

Mehr

Gliederung. 1. Es liegt keine mangelhafte Kaufsache bei Gefahrübergang vor Allgemeines Leistungsstörungsrecht anwendbar, das Kaufrecht dagegen nicht.

Gliederung. 1. Es liegt keine mangelhafte Kaufsache bei Gefahrübergang vor Allgemeines Leistungsstörungsrecht anwendbar, das Kaufrecht dagegen nicht. Fallbesprechung Grundkurs BGB II Sommersemester 2012 Kolper/Roßmanith/Koller Fallbesprechung 3 Surena Koller, Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Martin Maties, Professur für Bürgerliches Recht,

Mehr

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen

Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Wiederholungsfragen zum Schuldrecht AT Lösungen Unmöglichkeit 1. Wie ist Unmöglichkeit definiert? Unmöglichkeit ist die dauerhafte Nichterbringbarkeit des Leistungserfolges durch eine Leistungshandlung

Mehr

Fall 1. Anspruch der V gegen E aus 280 I, II, 286 BGB auf Zahlung von 100 Euro

Fall 1. Anspruch der V gegen E aus 280 I, II, 286 BGB auf Zahlung von 100 Euro Fall 1 Anspruch der V gegen E aus 280 I, II, 286 BGB auf Zahlung von 100 Euro V könnte gegen E einen Anspruch aus den 280 I, II, 286 BGB auf Schadensersatz in Höhe von 100 Euro haben. I. Wirksames Schuldverhältnis

Mehr

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB Prof. Dr. Tim Drygala WS 2015/16 Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil Gliederung 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB 1: Das BGB im System der Rechtsordnung I. Recht, Privatrecht, Bürgerliches Recht 1. Recht

Mehr

Literaturverzeichnis

Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis A Andersen, Luther (Hrsg.): Die Schuldrechtsreform, Leitfaden für die Praxis, Heidelberg 2001 (zit.: Luther/Bearbeiter, Die Schuldrechtsreform) Β Bähr, Peter: Arbeitsbuch zum Bürgerlichen

Mehr

Skript Schuldrecht AT 1

Skript Schuldrecht AT 1 Skripten Zivilrecht - Alpmann-Schmidt Skript Schuldrecht AT 1 2017 Bearbeitet von Josef A. Alpmann, Dr. Tobias Wirtz 22. Auflage 2017. Buch. X, 203 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 499 5 Format (B x L):

Mehr

Arbeitsteilung. Bürgerliches Vermögensrecht I. Offene Stellvertretung. Formen der Arbeitsteilung - Vertretung. Problemfälle der Offenkundigkeit

Arbeitsteilung. Bürgerliches Vermögensrecht I. Offene Stellvertretung. Formen der Arbeitsteilung - Vertretung. Problemfälle der Offenkundigkeit Arbeitsteilung Bürgerliches Vermögensrecht I Fremde Willenserklärung Eigene Willenserklärung Professor Dr. Helmut Rüßmann Gehilfe Tätigkeit Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphilosophie

Mehr

Die Stellvertretung Grundlagen:

Die Stellvertretung Grundlagen: Die Stellvertretung Grundlagen: Vertretung i. S. d. 164 ff. BGB ist rechtsgeschäftliches Handeln im Namen des Vertretenen mit der Wirkung, dass die Rechtsfolgen unmittelbar in der Person des Vertretenen

Mehr

22. Buchverleih/Lösung Anspruch des V gegen E auf Schadensersatz in Höhe von 10,00 EUR aus 280 I, II, 286.

22. Buchverleih/Lösung Anspruch des V gegen E auf Schadensersatz in Höhe von 10,00 EUR aus 280 I, II, 286. 22. Buchverleih/Lösung Anspruch des V gegen E auf Schadensersatz in Höhe von 10,00 EUR aus 280 I, II, 286. V könnte gegen E einen Anspruch auf Schadensersatz gem. 280 I, II, 286 in Höhe von 10,00 EUR haben.

Mehr

Lösungsskizze Fall 15 a)

Lösungsskizze Fall 15 a) Lösungsskizze Fall 15 a) A. Anspruch V gegen C auf Abnahme und Kaufpreiszahlung aus KV gem. 433 II BGB Voraussetzung ist Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages zwischen V und C I. Einigung gem. 145

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht E. Herausgabe des Ersatzes, 285 BGB I. Allgemeines Stellvertretendes Commodum II. Voraussetzungen Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht gem. 275 BGB Leistungsbezug auf einen bestimmten Gegenstand

Mehr

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen

Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am : Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen Repetitorium Vertragliches Schuldrecht am 18.01.2010: Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und andere Verzugsfolgen g Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=30914

Mehr

BGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht

BGB- Allgemeiner TM1. C.F.Müller Verlag Heidelberg. von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht BGB- Allgemeiner TM1 von Dr. Haimo Schack o. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht 9., neu bearbeitete Auflage C.F.Müller Verlag Heidelberg Vorwort Aus dem Vorwort zur 6. Auflage

Mehr

Skript Schuldrecht AT 1

Skript Schuldrecht AT 1 Skripten Zivilrecht - Alpmann-Schmidt Skript Schuldrecht AT 1 2015 Bearbeitet von Josef A. Alpmann 21. Auflage 2015. Buch. XII, 211 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 433 9 Format (B x L): 19,5 x 24,9 cm Gewicht:

Mehr

A. Ansprüche T gegen G

A. Ansprüche T gegen G A. Ansprüche T gegen G T könnte gegen G einen Anspruch auf Zahlung von 200 aus 433 Abs. 2 BGB haben. I. Wirksamer Kaufvertrag Dies setzt voraus, dass zwischen G und T ein Vertrag über den Kauf des Bildes

Mehr

Tutorium BGB. 3. November 2015

Tutorium BGB. 3. November 2015 Tutorium BGB 3. November 2015 Übungsfall Die 14 jährige Sophie Beimer(S) würde gern ein Konzert der bekannten Boygroup The Sixpacks besuchen. Die Tournee der Gruppe sieht in Bayern nur einen Konzerttermin

Mehr

imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch

imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch imac S ist Werkstudent bei Unternehmer U, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer der U-GmbH ist. An einem PC muss S Werbeanzeigen grafisch nachbearbeiten und regt sich furchtbar über den langsamen

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1. A) Internationaler Hintergrund 1 INHALTSVERZEICHNIS I 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts 1 A) Internationaler Hintergrund 1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken

Mehr

Der Begriff des Schuldverhältnisses

Der Begriff des Schuldverhältnisses Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 08.04.2008 Der Begriff des Schuldverhältnisses Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Hinweis Die

Mehr

Grundkurs BGB I WS 2017/18 Wiederholungsfragen IV (Stellvertretung) Lösungen (mit Verweisen auf die Seiten im Skriptum)

Grundkurs BGB I WS 2017/18 Wiederholungsfragen IV (Stellvertretung) Lösungen (mit Verweisen auf die Seiten im Skriptum) Prof. Dr. Florian Bien, Universität Würzburg Grundkurs BGB I WS 2017/18 Wiederholungsfragen IV (Stellvertretung) Lösungen (mit Verweisen auf die Seiten im Skriptum) Kreuzen Sie bitte jeweils die richtige

Mehr

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT XII

Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT XII Arbeitsgemeinschaft (AG) BGB Allgemeiner Teil AG BGB-AT XII Daniela Pfau Wissenschaftliche Mitarbeiterin Raum: 2013 Daniela.Pfau@jura.uni-augsburg.de 1 Wiederholung Unmittelbare Stellvertretung gem. 164

Mehr

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform

Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform Arbeitsrecht nach der S chuldrecht sreform von Dr. Michael Gotthardt Wissenschaftlicher Assistent an der Universität zu Köln Verlag C. H. Beck München 2002 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis XI

Mehr

Übersicht zum Schadensersatz

Übersicht zum Schadensersatz Übersicht zum Schadensersatz Für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen ist wie für die Prüfung des Rücktritts eine zentrale Aufbaufrage, ob Mängelgewährleistungsrechte anwendbar sind oder nicht. A.

Mehr

Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten

Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten Formalien bei der Anfertigung rechtswissenschaftlicher Seminararbeiten I. Deckblatt stud. iur. Justus Jonas Universitätsstraße 1 35037 Marburg 5. Fachsemester Jura Matrikel-Nr. 111 111 Seminararbeit Seminar

Mehr

BGB I: Vertragsrecht

BGB I: Vertragsrecht Kompass Recht BGB I: Vertragsrecht Schuldrecht, Allgemeiner und Besonderer Teil von Dr. Michael Beurskens 1. Auflage BGB I: Vertragsrecht Beurskens schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE

Mehr

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten

Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten Andrea Schröder (Autor) Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte Grundzüge des BGB - Systematische Darstellung in Übersichten https://cuvillier.de/de/shop/publications/7217 Copyright: Cuvillier

Mehr

Literaturliste zur Vorlesung Schuldrecht III (Besondere Vertragsverhältnisse und Verbraucherrecht)

Literaturliste zur Vorlesung Schuldrecht III (Besondere Vertragsverhältnisse und Verbraucherrecht) Literaturliste zur Vorlesung Schuldrecht III (Besondere Vertragsverhältnisse und Verbraucherrecht) Literaturliste Besondere Vertragsverhältnisse (Alphabetische Auswahl) Beurskens, Michael/Eisele, Jörg/Heinrich,

Mehr

Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (IV)

Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (IV) Einführung in das Zivilrecht I Vorlesung am 24.01.2008 Rechtsgeschäftslehre 6: Stellvertretung (IV) Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=15943 Probeklausur

Mehr

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht

Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht Übung Einheit 5: Anscheins-/Duldungsvollmacht (Fall 15), Holschuld/Gattungsschuld (Fall 24) Anscheins-/Duldungsvollmacht (Fall 15) U betreibt eine große Unternehmensberatung.

Mehr

Schuldrecht AT, PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.)

Schuldrecht AT, PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.) Schuldrecht AT, 02.06.2014 PD Dr. Sebastian Martens, M.Jur. (Oxon.) Abgrenzung der Schadensarten Schadensersatz statt der Leistung: Der Gläubiger verlangt Schadensersatz anstelle der eigentlichen Leistung.

Mehr

Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. WS 2006/07. Teil 1: Materialien und Literatur. A.

Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. WS 2006/07. Teil 1: Materialien und Literatur. A. Privatrecht für Wirtschaftswissenschaftler Priv.-Doz. Dr. Sebastian Kubis, LL.M. WS 2006/07 Teil 1: Materialien und Literatur A. Materialien I. Gesetzestexte Bürgerliches Gesetzbuch (Beck-Texte im dtv),

Mehr

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht

Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 ( , vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht Prof. Dr. Reinhard Singer Wintersemester 2009/2010 (27.1.2010, vor 11) Grundkurs im Bürgerlichen Recht 3. Kapitel: Schuldrecht AT - Leistungsstörungen Überblick über die typischen Leistungsstörungen: Bisher:

Mehr

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung

Gliederung. Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1. 1 Einleitung Grundkurs BGB I (Grundzüge) 1 Gliederung 1 Einleitung I. Rechtsgebiete und Rechtswege II. Entstehungsgeschichte und Aufbau des BGB III. Einfluss der Verfassung und des EU Rechts auf das BGB IV. Privatautonomie

Mehr

L ö s u n g BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9

L ö s u n g BGB AT Wiss. Mit. Emma Harms Fall 9 1 A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des Grundstücks aus 433 I 1 BGB I. Anspruch entstanden 1. WE des C (+) 2. WE des A a. A selbst hat keine WE abgegeben b. Möglicherweise aber Zurechnung einer

Mehr

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB

45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB 45 Die Verletzung von Rücksichtnahme-/Schutzpflichten A. Allgemeines B. Regelungsgehalt von 241 Abs. 2 BGB nach 241 Abs. 2 BGB kann jedes (gesetzliche oder vertragliche) Schuldverhältnis Rücksichtnahmepflichten

Mehr

Eigene WE des Vertreters (Abgrenzung zum Boten)

Eigene WE des Vertreters (Abgrenzung zum Boten) Stellvertretung I. Prüfungsaufbau Zulässigkeit der Stellvertretung, grundsätzlich bei jeder Willenserklärung, nicht bei Höchstpersönlichen Rechtsgeschäften (Bsp: Eheschließung) Ausschluss durch Rechtsgeschäft

Mehr

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang...

Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung Grundlagen A. Vertragstypen...2. B. Kein Typenzwang... Inhaltsverzeichnis: Die Zahlen beziehen sich auf die Seiten des Skripts. 1 Einleitung...1 2 Grundlagen... 2 A. Vertragstypen...2 B. Kein Typenzwang...2 C. Typengemischte Verträge......4 D. Trennungs- und

Mehr

Fall 3 Sachverhalt. Die Kosten hierfür (1,50 ) verlangt er von B ersetzt. Zu Recht? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann

Fall 3 Sachverhalt. Die Kosten hierfür (1,50 ) verlangt er von B ersetzt. Zu Recht? Tutroium WIPR II. Jana Bonß-Wolf, Louisa Hohmann Fall 3 Sachverhalt A lieh B für das Wochenende seine Vespa. Obwohl er von A ausdrücklich darauf hingewiesen worden war, dass er den Roller am Montagmorgen für die Fahrt zur Uni benötigte, gab B den Feuerstuhl

Mehr

Leistungsstörungen II

Leistungsstörungen II Leistungsstörungen II Nichtleistung trotz Möglichkeit und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Erinnerung: Die Matrix der Leistungsstörungen 1. Unmöglichkeit

Mehr

Webinar Die Stellvertretung (Grundlagen)

Webinar Die Stellvertretung (Grundlagen) Webinar Die Stellvertretung (Grundlagen) Tomasz Kleb juracademy.de 1 Grundlage(n) 164 I Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt,

Mehr

gem. 276 III BGB unwirksam

gem. 276 III BGB unwirksam Fall 3.5 Die Eltern von Friederike wollen ihr zum vierzehnten Geburtstag einen Geldbetrag in Höhe von 200 zukommen lassen, weil sie befürchten, es ihr durch ein anderes Geschenk nicht recht zu machen.

Mehr

BGB Allgemeiner Teil

BGB Allgemeiner Teil BGB Allgemeiner Teil EIN STUDIENBUCH von Dr. Helmut Köhler o. Professor an der Universität München Richter am OLG München a.d. 34., völlig neu bearbeitete Auflage des von Heinrich Lange begründeten Werkes

Mehr

Folien & Termine. Wirtscha)sprivatrecht II Sommersemester Literatur. Literatur. Literatur. Literatur

Folien & Termine. Wirtscha)sprivatrecht II Sommersemester Literatur. Literatur. Literatur. Literatur Folien & Termine Wirtscha)sprivatrecht II Sommersemester 2013 Akad. Rat Dr. Sebas&an Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur. Folien als pdf- Dateien unter hip://marlnek.jura.uni- saarland.de Kennwort: Biene Dort

Mehr

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden

Schuldrecht AT. Carl Heymanns Verlag. Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden Schuldrecht AT Von Prof. Dr. iur. Rainer Wörlen Fachbereich Wirtschaftsrecht Fachhochschule Schmalkalden unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Karin Metzler-Müller Verwaltungsfachhochschule in Wiesbaden (Abt.

Mehr

F. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung. I. Überblick (Voraussetzungen, Wirkung, Zurechnung) Insbesondere: Handeln im fremden Namen

F. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung. I. Überblick (Voraussetzungen, Wirkung, Zurechnung) Insbesondere: Handeln im fremden Namen F. Rechtsgeschäftslehre V: Vertretung I. Überblick (Voraussetzungen, Wirkung, Zurechnung) II. III. Insbesondere: Handeln im fremden Namen Insbesondere: Vertretungsmacht IV. Insichgeschäft, 181 BGB V. Missbrauch

Mehr

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9

Inhalt. Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 Schuldrecht Allgemeiner Teil Inhalt Lektion 1: Einführung in das Schuldrecht 9 I. Systematische Übersicht über das Schuldrecht 9 II. Prüfungstechnik für einen Fall 10 III. Grundbegriffe im Schuldrecht

Mehr

Rn. Seite Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis? XVII. 1.Teil Einführung 1 1

Rn. Seite Vorwort Codeseite Literaturverzeichnis? XVII. 1.Teil Einführung 1 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort V Codeseite IX Literaturverzeichnis? XVII 1.Teil Einführung 1 1 A. Pflichten im Schuldverhältnis 1 1 B. Arten der Pflichtverletzung 6 3 I. Verletzung von Leistungspflichten 7

Mehr

Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016

Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016 Lösungsskizze 3. Übungsfall - Sommersemester 2016 Fall 1: Frage 1: I. Anspruch V gegen K auf Kaufpreiszahlung von 150.- EUR aus 433 Abs. 2 BGB 1. Kaufvertrag über die Lehrbücher für 150.- Euro a) Antrag:

Mehr

sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB

sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB 1 Das System der Ansprüche A) Vertragliche Ansprüche I) Primäransprüche sind stets auf Erfüllung gerichtet wird vertraglich vereinbarte Leistung bewirkt, erlischt die Leistungspflicht nach 362 I BGB II)

Mehr

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2018/19. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB

Prof. Dr. Tim Drygala WS 2018/19. Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil. Gliederung. 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB Prof. Dr. Tim Drygala WS 2018/19 Vorlesung BGB I - Allgemeiner Teil Gliederung 1. Teil: Allgemeiner Teil des BGB 1: Das BGB im System der Rechtsordnung I. Recht, Privatrecht, Bürgerliches Recht 1. Recht

Mehr

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht

Jun.-Prof. Dr. Maximilian Becker Juniorprofessur Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht 47 Die Dritthaftung gem. 311 Abs. 3 BGB A. Allgemeines Grds. Pflichten nur im Zweipersonenverhältnis 311 III BGB durchbricht dieses Prinzip B. Rechtsfolge Schuldverhältnis isd 241 II BGB mit Personen,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit

Inhaltsverzeichnis. - Unmöglichkeit Verzug Pflichtverletzung vor und im Vertrag Unmöglichkeit Inhaltsverzeichnis Einführung in die Handhabung des Buches... 11 Einführung in die Fallbearbeitungstechnik... 13 Alle Fälle auf einmal... 23 - Unmöglichkeit... 23 - Verzug... 34 - Pflichtverletzung vor

Mehr

Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I

Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I Aufbau- und Vertiefung Fall 3 I 1. Wann liegt arglistiges Verschweigen vor? Wenn ein Umstand nicht mitgeteilt wird, hinsichtlich dessen eine Aufklärungspflicht besteht und von dem der Mitteilungspflichtige

Mehr

Erfüllung und Erfüllungssurrogate

Erfüllung und Erfüllungssurrogate Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 30.04.2008 Erfüllung und Erfüllungssurrogate Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum

Mehr

Klausurbesprechung Klausur v Besprechung Prof. Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale) am

Klausurbesprechung Klausur v Besprechung Prof. Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale) am Klausurbesprechung Klausur v. 18.08.2012 Besprechung Prof. Dr. Elmar J. Mand, LL.M. (Yale) am 12.09.2012 A. Notenspiegel/Statistik 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13-18 / / 1 3 2 4 2 1 1 1 / / 1 / Ø: 5,4

Mehr

AG BGB AT I. AG 3 Fall: Nie wieder Jura

AG BGB AT I. AG 3 Fall: Nie wieder Jura AG BGB AT I Fall: Nie wieder Jura Sachverhalt 3. AG: Nie wieder Jura Grundfall: Victor hat nach einem Semester Jurastudiums eingesehen, dass er sich mit der Gutachtentechnik nie wird anfreunden können

Mehr

Lösungsskizze Fall 17

Lösungsskizze Fall 17 Lösungsskizze Fall 17 A. Anspruch der V auf Herausgabe des E-Pianos, Zug um Zug gegen Rückzahlung der angezahlten 1000.- I. Anspruch aufgrund des Eigentumsvorbehalts Gemäß 449 II 1 führt der Eigentumsvorbehalt

Mehr

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht)

Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) I. Anspruch entstanden Allgemeines Prüfungsschema (vereinfacht) 1. Zustandekommen eines Vertrages a) Angebot b) Annahme c) Konsens 2. Keine Wirksamkeitshindernisse (keine rechtshindernden Einwendungen)

Mehr

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1

1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts A) Internationaler Hintergrund...1 1 Einleitung: Die Modernisierung des Schuldrechts... 1 A) Internationaler Hintergrund...1 B) Die deutsche Geschichte der Modernisierung des Schuldrechts... 2 C) Allgemeine Regelungsgedanken der Modernisierung

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Rechtswissenschaftliche Fakultät Arbeitsgemeinschaft BGB AT Wintersemester 2015/2016 Lehrstuhl Lieder Fall 9 Lösung A. Anspruch des A gegen C auf Übereignung des

Mehr