Vegetationsbestände an der Bahn Das Präventionsprogramm entlang von Schienenwegen. DB Netz AG Felix Gerhardt Dr. Gerhard Hetzel
|
|
- Sofia Dunkle
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vegetationsbestände an der Bahn Das Präventionsprogramm entlang von Schienenwegen
2 Inhalt Instandhaltungsstrategie der DB Netz AG Vegetationsstrategie Inspektion von Baumbeständen 2
3 Die Führungsstruktur des DB Konzerns (gültig ab ) 3
4 Die Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Feststellung des Ist-Zustandes und Bewahrung / Herstellung des Sollzustandes Instandhaltungsfelder Instandhaltung Inspektion / Wartung Entstörung Instandsetzung / Einzelfehlerbeseitigung Prävention Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes Kleinmaßnahmen zur Bewahrung Sollzustand Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit nach Teilausfall / Ausfall alle planbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes nach Befund Vorbeugende Maßnahmen zur Fehlervermeidung Eigenleistung Fremdleistung 4
5 Im Oberbau werden 33 % des Instandhaltungsbudgets für präventive Maßnahmen aufgewendet Bedeutung der Prävention Budgetaufteilung Instandhaltung Fahrbahn Top-Präventionsprogramme 30 % MB2 60 % Inspektion / Wartung Entstörung Instandsetzung / EFB Prävention Sonstige Vegetationskontrolle - chemische Aufwuchsbekämpfung im Gleis - Rückschnitt Grün an der Bahn Schienenbearbeitung (Schleifen, Fräsen, Hobeln in Gleisen und Weichen) Reduzierung Gleislagefehler - Gleisdurcharbeitung - Gleisentwässerung 5
6 Folie 5 MB2 33 % in der Überschrift und 30 % im Tortendiagramm passen nicht zusammen Dr. Below, Michael;
7 Inhalt Instandhaltungsstrategie der DB Netz AG Vegetationsstrategie Inspektion von Baumbeständen 6
8 Die Vegetationskontrolle entlang von Bahntrassen unterliegt zahlreichen gesetzlichen Rahmenbedingungen Richtlinie 882 Landschaftspflege und Vegetationskontrolle beschreibt die Rahmenbedingungen, denen die DB für eine sichere und wirtschaftliche Führung ihres Betriebs unterliegt. Die Vegetationskontrolle 1) und pflege unterliegt dabei u. a. den folgenden gesetzlichen Vorgaben: Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - 4 (1): Die Eisenbahnen sind verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) BGB: Die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten ist sicherzustellen. Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung (EBO) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. Landesgesetzen Bundeswaldgesetz (BWaldG) i. V. m. Landesgesetzen Kommunalen Satzungen und Verordnungen 7 7 1) Vegetationskontrolle umfasst die Begutachtung und ggf. das Durchführen von Maßnahmen zur Wiederherstellung eines sicheren Zustandes
9 Die Vegetationspflege richtet sich nach den betrieblichen und technischen Anforderungen an eine sichere Schieneninfrastruktur Die technischen und betrieblichen Anforderungen gemäß der Vorschriften / Richtlinien umfassen das Einhalten der Arbeitssicherheit Stabilität des Schotteroberbaus Abstände zu elektr. Betriebsanlagen Mindestsichtbarkeit von Signalen Funktion von Erd- u. Ing.-Bauwerken Sicherung von instabilen Hängen Sichtdreiecke an Bahnübergängen 8
10 Für die Baumbestände in der Stabilisierungszone wurden Leitbilder entwickelt Nachher: Leitbild hergestellt Profil- und Oberleitungen sind frei ungeeignete Baumarten entfernt stabile Baumarten verbleiben auf der Fläche (z.b. Eiche) Leitbild Mittelwaldartige Bestände Vorher: Starke Durchforstungsrückstände erkennbar ungeeignete Baumarten vorhanden (Robinie) teilweise Neigung der Bäume zur Bahn gleichförmiger Bewuchszustand 9
11 Im Leitbild Niederwaldartige Bestände wird der Baumbestand regelmäßig auf Stock gesetzt Die Robinien- Baumbestände aus Stockausschlägen (Bündelbäume) haben eine kritische Höhe erreicht. Diese Bestände sind instabil und dadurch schneeund windwurfgefährdet Der Baumbestand muss komplett auf Stock gesetzt werden 10
12 Mancherorts sind flächige Beräumungen notwendig 11
13 Im Rahmen der Vegetationsstrategie werden drei Flächenarten unterschieden Gleisanlagen Gleise und Weichen auf Strecken und in Banhöfen Durchgehende Hauptgleise Sonstige Hauptgleise Nebengleise chemische Verfahren unbefestigte Flächen alle Bereiche ohne Oberflächenversiegelung außerhalb des unmittelbaren Gleisbereiches Bahnkörper, Dämme, Böschungen Freiflächen, z.b. Gleisdreiecke Waldflächen Grünlandflächen Ausgleichsflächen mechanische Verfahren befestigte Flächen alle Bereiche mit versiegelten Oberflächen außerhalb der Gleisanlagen Wege (Dienstwege, Verkehrswege,.) Plätze (Lagerplätze, Rettungsplätze, Parkplätze, ) mechanische u. thermische Verfahren 12 Quelle: CUM
14 Die chemische Vegetationskontrolle dient vor allem der Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Bedeutung der chemischen Vegetationskontrolle Zielsetzung Ausschließen von Pflanzeneintrag in Rad-Schiene- Kontakt (Einhaltung Bremswege) Freihalten von Gleisen und Randwegen (Arbeitsschutz, Dienstwege, Rettungswege) Aufrechterhaltung der Lagestabilität und Entwässerungsfähigkeit des Schotters Auflagen Jährlicher Genehmigungsprozess Nur für Gleisbereiche zugelassene Herbizide Nur zertifizierte Fachfirmen Beachtung von Schutzgebieten Beachtung von Behandlungsverboten (offene Brücken, Regen,.) 13
15 Die mechanische Vegetationskontrolle dient der Sicherheit und Verfügbarkeit der Fahrweganlagen Bedeutung der mechanischen Vegetationskontrolle Zielsetzung Vermeidung von Gefährdungen für den Eisenbahnbetrieb durch umstürzende Bäume Freihaltung des lichten Raumes für den Eisenbahnbetrieb Freihaltung von Sichtachsen und Sicherheitszonen Freihaltung der Abstände zu elektrischen Anlagen Auflagen Auflagen aus Eingriff in Naturhaushalt und Landschaft Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes DB AG, Barteld Redaktion & Verlag 14
16 Die mechanische Vegetationskontrolle besteht aus drei Säulen Dreistufiges Konzept der mechanischen Vegetationskontrolle Instandhaltung (I) 1 Durcharbeitung (D) 2 SLA* Programm (Pflege P) 3 Zustandsabhängiger Rückschnitt auf Basis regelmäßig durchgeführter Inspektionen Zielsetzung: Minimierung I-Maßnahmen auf Strecken mit präventiver Pflege Rückschnitt zur Wahrung der Pflichten gegenüber Dritten (Anliegerpflichten) Sukzessive Durcharbeitung aller Strecken zur Herstellung Grundzustand gem. Ril. 882 Beseitigung von Aufwuchs im Bereich bis mind. 6 m aus der Gleisachse und um Maststandorte Durcharbeitung der Bestände im Hinblick auf Gefahrenbäume ab 6 m aus der Gleisachse zur Überführung in die präventive Pflege P fix P var Einmal jährliche bodentiefe Bearbeitung der Rückschnittzone bis mind. 6 m aus der Gleisachse sowie um Maststandorte Rückschnitt der Bestände in der Stabilisierungszone, präventive Beseitigung von Beständen mit Gefährdungspotenzial auf Basis Begutachtung * Service Level Agreement 15
17 Das aktuelle Pflegekonzept beinhaltet die präventive Bearbeitung der Bestände in der Rückschnitt- und Stabilisierungszone Umsetzung der präventiven Vegetationspflege Voraussetzung für die Pflege: Einmalige Durcharbeitung von Rückschnittund Stabilisierungszone (Grundstellung) Umsetzung der Pflege: Einmal jährliche bodentiefe Bearbeitung der Rückschnittzone und kontinuierlichen Freihaltung eines nach oben offenen Profils Zustandsabhängige Bewirtschaftung der Stabilisierungszone nach Auswertung der Ergebnisse von Inspektionen Hinweis: Bestände ohne Relevanz für den Eisenbahnbetrieb, aber mit Auswirkungen auf Dritte (Verkehrssicherung) werden weiter in I bearbeitet 16
18 Inhalt Instandhaltungsstrategie der DB Netz AG Vegetationsstrategie Inspektion von Baumbeständen 17
19 Inspektion von Baumbeständen an den Schienenwegen der DB Netz AG Inspektion Dokumentation Maßnahmen Regelinspektion 1 mal jährlich Begutachtung von Baumbeständen Der DB Netz AG (AEG / BGB) Dritter (AEG) Durch geeignete Personen im Auftrag des Anlagenverantwortlichen Zusatzinspektionen bei Hinweis auf akute Gefährdungen Überwachung der vom Gleis aus einsehbaren Vegetation bzw. Sonderbeauftragung Sichtkontrolle äußerlicher Merkmale in Krone, Stamm oder Wurzelbereich Dokumentation in schriftlicher Form Aufnahmeparameter: Lage (Strecke / km) BHD Anzahl Bäume Maßnahme Hinweise für die Durchführung Eigentumsverhältnis Erhalt / Wiederherstellung der Verkehrssicherheit (Fällung, Astung, Kronensicherungsschnitt) Notwendige Anzeigen und Genehmigungen (rechtlich sowie betrieblich) 18
20 Die höheren Anforderungen an die Inspektionen bedingen eine Anpassung der Strategie Umsetzungsplan 2018 Bisherige Anforderungen und Durchführungen Inspektion der Bestände (Gefahr nach AEG) einmal jährlich vom Gleis aus Inspektion der Bestände (Gefahr nach BGB) bedarfsorientiert Fällung der identifizierten Bäume Aufwand Angepasste Anforderungen Inspektion aller verkehrssicherheitsrelevanten Einzelbäume (AEG / BGB) sowie sonstiger relevanter Vegetation einmal jährlich von allen Seiten Markierung der identifizierten Bäume Durchführung der erforderlichen Maßnahmen Digitale Dokumentation als Nachweis Konkretisierung der Qualifikation der Kontrolleure Festgelegte Inspektionsintervalle Prozess Gefahren von Drittgrund zusätzliche Optionen Einführung eines digitalen Baumkatasters Georeferenzierte Erfassung der Vegetation (Einmessung aller Einzelbäume) sowie Nummerierung (Plakette) Durchforstungsplanung inklusive Inspektion Umsetzung waldbaulicher Pflegekonzepte zur Steigerung der Fahrwegverfügbarkeit sowie des ökologischen Wertes der Fläche 19
21 Fragen? Jederzeit gerne - Kontakt: DB Netz AG Fahrwegpflege und Sanierung I.NPF 11 (F) Felix Gerhardt Theodor-Heuss-Allee Frankfurt/ Main, Germany Tel / Felix.Gerhardt@Deutschebahn.com Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Gleisabstände im Bahnhof
Gleisabstände im Bahnhof TU Dresden, Professur für Gestaltung von Bahnanlagen (1) Maste, Signale Gleisachse Symmetrieachse zweigleisiger Bahnkörper Raum für Oberleitung Lärmschutz Bezugslinie Kinematische
MehrDie 7 Schritte der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- u. Tätigkeitsbereichs betreffende Risiko - Matrix, Beispiele Gefährdungsbeurteilung Unternehmen.. Arbeitsbereich / T ä t i g k e i t :....... Arbeits- / Tätigkeitsbereich Gefährdungsfaktor Risikoklasse
MehrAufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn
Aufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn Vorschrift Stand / letzte Änderung 1. Gesetze (Auszug) AEG Allgemeines Eisenbahngesetz EBO Eisenbahnbau- und -Betriebsordnung
MehrGemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA
Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie - GDA In der aktuellen Periode 3 Themen: - GDA ORGA (Arbeitsschutzorganisation) - GDA MSE (Schutz vor Muskel-Skeletterkrankungen) - GDA PSYCHE (Psychische Belastungen
MehrHeinz Scholing. Service Sales Manager
Investitionsschutz durch Life Cycle Services Heinz Scholing Service Sales Manager Life Cycle Prozessanlage vs PLT Produkt Life Cycle einer Prozessanlage Planung Inbetriebnahme Produktion Rückbau Umbau
MehrStruktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr
Struktur und zukünftige Entwicklung der Eisenbahn- Strecken mit schwachem bis mäßigem Verkehr K. Karnahl-Macht, Dr. B. Jäger, Prof. Dr. K. Lemmer (DLR) C. Weber, Prof. Dr. J. Trinckauf (TU Dresden) Struktur
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG
OBERUSEL/TAUNUS BAUVORHABEN / PROJEKT BEBAUUNGSPLAN NR. 140 A UNTER DER HOHEMARK FRANKFURT INTERNATIONAL SCHOOL NATURSCHUTZRECHTLICHE EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBETRACHTUNG gem. Anlage 4 der Verordnung über
MehrAufstellung geltender Vorschriften und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn
Sachgebiet Hafenbahn LÜBECKER mer/me Stand 01.04.2011 Aufstellung geltender en und Regelungen für das Betreiben der Lübecker Hafenbahn 1. Gesetze (Auszug) AEG Allgemeines Eisenbahngesetz EBO Eisenbahnbau-
MehrUnternehmens Handbuch
MB Technik GmbH Metallverarbeitung Pulverbeschichtung Goldschmidtstr. 7 92318 Neumarkt 09181 / 511942 0 09181 / 511942 9 info@mb technik.de Stand 31.5.2011 25.10.2011 13.8.2012 18.9.2013 09.09.2014 13.10.2014
MehrDer Emscher Landschaftspark Pflegemanagement zur Qualitätssicherung
1 Titel 1 Exponierte Standorte im Emscher Landschaftspark 2 Prozesskette: Pflegeziele definieren Gestalterischer Zustand Entwurfsidee Standortqualitäten / Entwicklung des Standortes Regionaler Kontext
MehrKommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen
Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung in die
MehrKommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen
Kommunale Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen Überblick und Rahmenbedingungen Annegret Engelke Referatsleiterin Naturschutz bei Planungen und Vorhaben Dritter Gebietsschutz Inhaltlicher Überblick Kurze Einführung
MehrEntgeltliste 2016 Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur nach 77e TKG
Entgeltliste 2016 Mitnutzung von Eisenbahninfrastruktur nach 77e TKG gültig ab dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 DB Netz AG Zentrale I.NMN Impressum Herausgeber DB Netz AG Redaktion Zuständige Stelle nach
MehrDie WEG als Arbeitgeber. Rechtsanwalt Bernd Fritz
Die WEG als Arbeitgeber Rechtsanwalt Bernd Fritz Die WEG als Arbeitgeber Vorschau Es findet bei Ihnen eine jährliche Begehung auf der Liegenschaft statt, in welcher Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmittel
MehrWartungs- und Instandhaltungs- Management für die betriebliche Praxis
Wartungs- und Instandhaltungs- Management für die betriebliche Praxis OMM-Systems, Neukirchener Str. 48, 42799 Leichlingen, Tel.: 02175 / 4154, Fax: 02175 / 73 678, E-Mail: raykowski@omm-systems.de, www.omm-systems.de
MehrInfrastrukturanschlusspreissystem (IPS)
Infrastrukturanschlusspreissystem (IPS) Kosten für Anschlussanlagen der DB Netz AG 2017 Gültig vom 01.01.2017 31.12.2017 Stand 01.10.2016 Inhalt 1. Einleitung 3 2. Kosten für Leistungen der DB Netz AG
MehrSpannung sicher durchführen. Arbeiten unter. Ausrüstung. Befähigung von AuS-Personal. Jörg Adamus PRAXISLÖSUNGEN
WEKR PRAXISLÖSUNGEN Jörg Adamus Mathias Diedrich Arbeiten unter Spannung sicher durchführen Ausrüstung und Arbeitsverfahren Wirtschaftliche und organisatorische Voraussetzungen Befähigung von AuS-Personal
MehrSicherheit Inspektion und Wartung
Referat Sicherheit Inspektion und Wartung von Sportgeräten Was bedeutet für uns Sicherheit? Wie wird Sicherheit gewährleistet? Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken der
MehrGesundes Führen lohnt sich!
Gesundes Führen lohnt sich! Führungskräfte fördern die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter/innen Tagung am 13.06.2006 in Köln Systematisches Arbeitsschutzhandeln Tool-Pools: 4 + 3 Konzept
MehrVerlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona. DB Netz AG I.NG-N-H Hamburg, April 2016
Verlegung des Fernbahnhofs Hamburg-Altona DB Netz AG I.NG-N-H Hamburg, April 2016 Bahnhof Hamburg-Altona zieht um 2023 1898 / 1979 1844 2 Quelle: FHH Projektkenndaten 3 Aktuelle Situation: Der Bahnhof
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrRegierungspräsidium Kassel Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Was erwartet die Gemeinden bei der Gewässerunterhaltung und -entwicklung Das neue Wasserhaushaltsgesetz Vom 6. August 2009 (BGBl. I, S. 2585) Inkraftgetreten am 01.
MehrDIN 19700: Betrieb und Überwachung von Talsperren
Erfahrungsaustausch Talsperren, ZW Kleine Kinzig, 28.1.2009 DIN 19700:2004-07 07 Betrieb und Überwachung von Talsperren Dr.-Ing. Karl Kast Ingenieurgemeinschaft für Umwelt- und Geotechnik, Ettlingen Teil
MehrIII. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte
III. A Sichere Einrichtung der Betriebsstätte III. A1 Gefährdungsbeurteilung (GeBu) Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren
MehrMerkblatt zum Arbeitsprojekt*
I. Hinweise zum Arbeitsprojekt: Merkblatt zum Arbeitsprojekt* Das Arbeitsprojekt ist eine Prüfungsleistung im Prüfungsteil Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen. Mit dem Arbeitsprojekt
MehrVerordnung (EU) 2015/1088. Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145
Verordnung (EU) 2015/1088 Einführung von Vereinfachungen für die allgemeine Luftfahrt Änderungen in Teil-M u. Teil-145 Hinweise zur Umsetzung in Deutschland 10.03.2016 1 den Halter eines Selbsterklärtes
MehrHLBS e.v. Landesverband Ost. Jahrestagung 2016
HLBS e.v. Landesverband Ost Jahrestagung 2016 Steuerliche Behandlung von Flächenpools / Ökokonten Kosten für die Herstellung / Erlöse aus Verkauf Referentin: StBin Denise Scholl Landwirtschaftlicher Buchführungsverband,
MehrDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen
Mehr5. ASO Infotag. Rheda-Wiedenbrück, ,
5. ASO Infotag Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, Prüfung / Wartung/ Instandsetzung Rheda-Wiedenbrück, 18.09.2013, René Heydorn Agenda Einleitung Die Basis der Instandhaltung Normative Verweise und Regelungen
MehrDie Kombination von Medizinprodukten. SystemCheck
Die Kombination von Medizinprodukten SystemCheck Fachtagung der FKT 12.06.2008 Untertitel Die Prüfung und Bewertung von medizinischen elektrischen Systemen mit rechtssicherer Dokumentation zum Schutz von
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
Mehr- Leseprobe - Auditfeststellungen und deren Bewertungen. Auditfeststellungen und deren Bewertungen. von Ralph Meß
Auditfeststellungen und deren Bewertungen von Ralph Meß Der folgende Artikel beschreibt mögliche Feststellungen und Ergebnisse, die üblicherweise bei internen oder externen Audits dokumentiert werden können.
MehrVerlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting und der Straßenbahnlinie 8 nach Stuhr / Weyhe
Verlängerung der Straßenbahnlinie 1 nach Mittelshuchting und der Straßenbahnlinie 8 nach Stuhr / Weyhe Ergebnisse der Variantenuntersuchung - aktuelle Planung 1. Bürgerforum in Huchting am 29.05 2012 1
MehrWir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag.
Wir von hier. Haushahn Prüfung komfort. Unsere Zusatzleistung zu Ihrem Servicevertrag. 2 Viele rechtliche Pflichten. Betreiber von Aufzügen müssen diverse Normen und Vorschriften beachten. Gerne übernehmen
MehrBetriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS)
Betriebssicherheitsverordnung - Stand des Regelwerks im Explosionsschutz (TRBS) Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig!!!! 3. Oktober 2002: Neue Rechtssituation
MehrInhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis
I Verzeichnis der Tabellen...VIII Verzeichnis der Abbildungen...VI Verzeichnis der Anhänge...XI Abkürzungsverzeichnis...XII 1. Einführung und Problematik... 1 1.1 Ausgangslage... 1 1.2 Wirtschaftliche
MehrSicherungsmaßnahmen bei der Instandhaltung ÜGG Potsdam
Sicherungsmaßnahmen bei der Instandhaltung ÜGG Potsdam 11.9.2014 Welche Sicherungsmaßnahmen sind für das Nachbargleis erforderlich? Kann mit fester Absperrung gesichert werden bei bis zu 160 km/h im Nachbargleis?
MehrLandschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli Was ist neu fär Rheinland-Pfalz?
Landschaftsplanung und Eingriffsregelung unter den Vorgaben des BNatSchG vom 29. Juli 2009 Was ist neu fär Rheinland-Pfalz? Dipl.-Ing. Matthias Schneider Referat Eingriffe in Natur und Landschaft / Åkologisches
MehrVereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 16. Pflege-Recht-Tag Berlin weiss-rechtsanwaelte.
16. Pflege-Recht-Tag Berlin 2011 Vereinfachte Pflegedokumentation aus rechtlicher Sicht Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Die Verpflichtung zur Dokumentation ergibt sich aus mehreren Rechtsvorschriften, die zum
MehrKurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3
HARTMUT HARDT Rechtsanwalt Kurzdarstellung der Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und der BGV A 3 Mai 2010 Annenstraße 137 58453 Witten an der Ruhr Tel.: 02302-956133 Fax: 02302-956136
MehrTechnische Regel Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober 2012
Regelwerk Technische Regel Arbeitsblatt DVGW W 557 (A) Oktober 2012 Reinigung und Desinfektion von Trinkwasser-Installationen Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. Technisch-wissenschaftlicher
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden. Knickschutz und Knickpflege in der Kommune
Schleswig-Holstein Der echte Norden Knickschutz und Knickpflege in der Agenda Knickschutz und Knickpflege in der 01 Rechtliche Grundlagen 02 Die fachgerechte Knickpflege 03 Die Bedeutung der Knicks 04
MehrEnergie vernünftiger nutzen. Servicepakete für Strom- und Gasanlagen
Energie vernünftiger nutzen. Servicepakete für Strom- und Gasanlagen GUTGEPRÜFT Warten und sparen! Professionelle Wartung Service für Ihren Betrieb Vertrauen ist gut, Wartung ist besser Wartungen, Instandsetzungen
MehrRolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln
Rolle der Gefährdungsbeurteilung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln Fachveranstaltung Der Ausschuss für Betriebssicherheit Berlin, 4. Dezember 2014 Bereitstellung und Verwendung Artikel 153 EU-Vertrag
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin
Anlage zu 4 Abs. 1 Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer / zur Berufskraftfahrerin 1 Berufsbildung, Arbeits- a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, und Tarifrecht insbesondere
MehrPrüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis
VDE-Schriftenreihe Normen verständlich 62 Prüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis nach DIN VDE 0701/0702/0751 Dipl.-Ing. Klaus Bödeker (Hrsg.) Dipl.-Ing. Ulrich Kammerhoff Dipl.-Ing. Robert
MehrUnterstützung eines wirtschaftlichen Eisenbahnbetriebes durch datengestützte Planungsansätze. Markus Ossberger Wiener Linien GmbH & Co KG
Unterstützung eines wirtschaftlichen Eisenbahnbetriebes durch datengestützte Planungsansätze Markus Ossberger Wiener Linien GmbH & Co KG 1 Betrieb und Sicherheit 2 Messwerte Der ganz normale Wahnsinn!
MehrÜberschrift Unterüberschrift. Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt
Natura NATURA 2000 Die Nationalrechtliche neue Verordnung Sicherung Umsetzung der EU-Richtlinien "Natura 2000" in Sachsen-Anhalt Einführung NATURA 2000 Natura Nationalrechtliche 2000 Sicherung FFH-Gebiet
MehrWerkzeug. Checkliste Arbeitssicherheit
Werkzeug Checkliste Arbeitssicherheit Steckbrief Arbeitssicherheit Was? Warum? Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrates ( 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) legen fest, dass dieser zur Überwachung der Einhaltung
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.
MehrDIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND
DIE AUSSCHREIBUNGS PRAXIS DER ÖFFENTLICHEN HAND Bundeskoordinatorentag 2012 Vorbildfunktion oder Problemfall? Univ. Prof. Dr. Ing. Manfred Helmus Vorsitzender im V.S.G.K. Bundeskoordinatorentag 2012 Die
MehrInformation. Fachstelle
Information Fachstelle Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Jährlich ereignen sich in der Schweiz ca. 250 000 Arbeitsunfälle, die einen Arztbesuch zur Folge haben. Viele davon ereignen sich bei einfachen
MehrBetrieb und Instandhaltung von Gasanlagen
Innungen für Sanitär- Heizungs- und Klimatechnik Betrieb und Instandhaltung Innungen für Sanitär- Heizungs- Grundsätzliches: Eine nach den gesetzlichen Regelungen und der DVGW-TRGI (G 600) erstellte Gasinstallation
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrBerufskraftfahrer Berufskraftfahrerin Ausbildungsrahmenplan
Berufskraftfahrer Berufskraftfahrerin Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planes, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln
MehrKTF SSU- Management Plan
KTF-Berlin GmbH Josef-Orlopp-Str. 101 KTF SSU- Management Plan Sicherheit Ziel: Einhaltung und Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) hinsichtlich Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT, BRAND- UND STRAHLENSCHUTZ SICHER IST SICHER SRH DIENST- LEISTUNGEN ARBEITSSCHUTZ SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ VON MITARBEITERN HABEN PRIORITÄT Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
MehrAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( 3 1) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( 3 2) 3
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrNachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement
Nachhaltige Unternehmensführung & Energiemanagement Dortmund, 30.10.2014-1 - Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015 Energiedienstleistungsgesetz - 2 - Energiedienstleistungsgesetz Grundlagen Artikel 8
MehrKarlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb. Steuerung der Qualität der Leistungserbringung
Karlsruher Erfahrungsaustausch Straßenbetrieb Steuerung der Qualität der Leistungserbringung Dr.-Ing. Rainer Hess Aufgabe der Straßenunterhaltung Aufgabe der Straßenunterhaltung Definition der (Ergebnis-)
MehrVoranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen. Mag. Martin Längauer ÖGAUR-Herbsttagung
Voranschreitender Bodenverbrauch landwirtschaftlicher Nutzflächen Mag. Martin Längauer 17.11.2016 ÖGAUR-Herbsttagung Wien 2016 Veränderung der landwirtschaftlich genutzten Flächen 1960/2011 in % 50.00%
MehrGleise in Serviceeinrichtungen
Gleise in Serviceeinrichtungen Stand 01.01.2017 DB Netz AG Zentrale I.NMK 2 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Legende zu Zusatzausstattung und Betreiber/Eigentümer von Eisenbahninfrastruktur 3 Liste der
MehrBaumschutz in Osnabrück Status quo und weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Baumbestandes in Osnabrück
Status quo und weitergehende Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung des Baumbestandes in Osnabrück auf der Grundlage des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 03.06.2010 Status
Mehrvom September in Mannheim
Umsetzung des Betriebliches Eingliederungsmanagement und der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gemäß Arbeitsschutzgesetz Rolle des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung vom 28. 30.
MehrArbeitsschutz in der EKD
Herzlich willkommen im Workshop 1 Arbeitsschutz in der EKD Strukturen-Rollen-Hilfestellungen Karsten Voshage Sicherheitsingenieur Eine kurze Abfrage per Handzeichen: Wer von Ihnen nimmt als Arbeitgeber
MehrVDSI-Seminar Erdbau. Arbeitsschutz im Tiefbau
VDSI-Seminar Erdbau Arbeitsschutz im Tiefbau Frankfurt (Oder) am 23.02.2016 VSVI 07.03.2016 Frankfurt (Oder) Dipl.-Ing. Christian Wegener DGUV Fachbereich Bauwesen Sachgebiet Tiefbau Themenfeld Baugruben
MehrLandschaftspflegerischer Begleitplan. zum Vorhaben Maria Veen. Errichtung einer Biogasanlage und. eines Boxenlaufstalls
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Vorhaben Maria Veen Errichtung einer Biogasanlage und eines Boxenlaufstalls - Neufassung nach veränderter Planung - bearbeitet für: Verein f. kath. Arbeiterkolonien
MehrRechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung an Bahnübergängen. und. Grundsätze des Eisenbahnkreuzungsrechts
Rechtliche Grundlagen der Verkehrssicherung an Bahnübergängen und Grundsätze des Eisenbahnkreuzungsrechts Klaus-Dieter Wittenberg Leiter Eisenbahnrecht Cottbus, 11.03.2008 Rechtsgrundlagen Bahnübergänge
MehrVon der Instandsetzung zur Instandhaltung rechtliche Folgen für Auftraggeber, Planer und Bauausführende
1 Prof. Dr. Gerd Motzke Vors. Richter am OLG München, a. D. Hermann-Löns-Str. 32 86415 Mering Tel. 08233 / 9700 Fax: 08233 / 31395 e-mail gerd.motzke@t-online.de Von der Instandsetzung zur Instandhaltung
MehrTalbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt. VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt
Talbrücke Froschgrundsee in Bayern Foto: DB AG/Frank Kniestedt Berliner Hauptbahnhof (Bauphase) Foto: DB AG/Hans-Joachim Kirsche VDE 8.1, Tunnel Bleßberg in Thüringen Foto: DB AG/Frank Kniestedt Prozess
MehrQualifikationsbaustein zum Berufseinstieg
Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern Qualifikationsbaustein zum Berufseinstieg Bezeichnung: Einsatzbereich: Servicekraft Holzbearbeitung Holztechnik Zielstellung: Nach erfolgreichem Abschluss
MehrNeuer Erlass gegen Baumunfälle im Land Brandenburg
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Neuer Erlass gegen Baumunfälle im Land Brandenburg Steffen Wenk Referat 41 09.12.2011 0 Baumunfälle 2010 09.12.2011 1 09.12.2011 2 Baumunfälle 2010 09.12.2011
MehrEinführung der neuen technischen Regel nach DIN Was ändert sich für die Betreiber von Kleinkläranlagen -
Einführung der neuen technischen Regel nach DIN 4261 - Was ändert sich für die Betreiber von Kleinkläranlagen - Uwe Borchert Geschäftsbereich Entwässerung SN Seite 08.01.2008 1 Auswirkungen für für den
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrBürgerinformation zum Ausbau der Rheintalbahn und zur Autobahnparallelen im Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel
Bürgerinformation zum Ausbau der Rheintalbahn und zur Autobahnparallelen im Großprojekt ABS/NBS Karlsruhe-Basel DB Netz AG Philipp Langefeld, I.NGG 5 Dezember 2014 Deutsche Bahn AG 1 Die Ziele des Projekts
MehrLärmsanierung an Schienenwegen des Bundes
Lärmsanierung an Schienenwegen des Bundes DB ProjektBau GmbH Sabine Weiler Finanzierung Bundesverkehrsministerium Der Bund stellt jährlich bundweit 100 Mio. Bundesmittel als freiwillige Leistung für Lärmsanierungsmaßnahmen
MehrDie Sicht des Gesetzgebers
Essen, 23. Februar 2005 Aufbereitung von Medizinprodukten die Verantwortung des Herstellers und des Anwenders Die Sicht des Gesetzgebers Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung 1 Gliederung
MehrPflanzenschutzmittel ein notwendiges Übel? - Strategien und Schutzmechanismen -
Pflanzenschutzmittel ein notwendiges Übel? - Strategien und Schutzmechanismen - Prof. Dr. habil. Bernd Freier Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Strategien
MehrProjekt: Höhlenbäume im urbanen Raum
Projekt: Höhlenbäume im urbanen Raum Präsentation Werkstattgespräch HVNL, 27.11.13 Christa Mehl-Rouschal Untere Naturschutzbehörde Arten- u. Biotopschutz 2 Gliederung - Ziel des Gutachtens - Vorgeschichte
MehrEntschließung des Bundesrates zur Verkehrssicherungspflicht
Bundesrat Drucksache 150/08 (Beschluss) 25.04.08 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Verkehrssicherungspflicht Der Bundesrat hat in seiner 843. Sitzung am 25. April 2008 beschlossen,
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrAnforderungen an einen Bohrplatz
Willkommen zum 5. Geothermie-Stammtisch Anforderungen an einen Bohrplatz Kirchanschöring, 26. November 2014 Strom Erdgas Fernwärme Wasser Verkehr Telekommunikation Kabel-TV Internet Telefonie 1 Der Geothermie-Stammtisch
MehrOffshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen
Offshore-Windkraft und Naturschutz Rechtliche Rahmenbedingungen Dr. Gero von Daniels / Dr. Maximilian Uibeleisen 30. Juni 2011 Naturschutz Herausforderung für Offshore-Windparks Überblick Geltendes Naturschutzrecht
MehrMitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008
Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Januar 2008 Unterrichtung der Europäischen Kommission über einschlägige nationale Sicherheitsvorschriften
MehrDie Schankanlage: Neue gesetzliche Grundlagen Fragen und Antworten
Im Jahr 2005 ist der Rest der Schankanlagenverordnung außer Kraft gesetzt worden. Seit dem sind für den Betrieb von Schankanlagen vorrangig die europäische Lebensmittelhygieneverordnung (852/2004) und
MehrPraktische Erfahrungen und Verbesserungspotenziale bei der systematischen Schwachstellenanalyse
Praktische Erfahrungen und Verbesserungspotenziale bei der systematischen Schwachstellenanalyse - Branchenorganisation Chemie Fachtagung am 21. November 2007 Gliederung 1. Kurzpräsentation Bayer Industry
MehrDas Projekt ESTW-Dillingen im Saarland
Das Projekt ESTW-Dillingen im Saarland . hier wird vom 01.04.2017 bis zum 31.12.2019 gebaut 2 Agenda 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Die DB Netz AG Regionalbereich Südwest Projektplan Warum ist dieses Projekt notwendig?
MehrKompensation im Wald. Lutz Franke. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW
Fachtagung des BFAD am 9./10. September 2010 beim Regionalverband Ruhr in Essen Kompensation im Wald Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundsätze für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen in NRW Lutz
MehrQualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch
84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik
MehrPrüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis
VDE-Schriftenreihe - Normen verständlich 62 Prüfung elektrischer Geräte in der betrieblichen Praxis nach DIN VDE 0701/0702/0751 von Ulrich Kammerhoff, Robert Kindermann, Friedhelm Matz, Klaus Bödeker überarbeitet
MehrUnterhalt/Wartung von Pumpen auf Kläranlagen spart Energie, Geld und Ärger. Michael Bitterli Verkaufsleiter BW Service AG
Unterhalt/Wartung von Pumpen auf Kläranlagen spart Energie, Geld und Ärger Michael Bitterli Verkaufsleiter BW Service AG BW Service AG Engineering & Montageleitung Pumpenservice Getrieberevisionen Mechanische
MehrZum Umgang mit Darstellungen in Flächennutzungsplänen soll folgende Regelung aufgenommen werden:
Planungsrechtliche Einschätzung des Gesetzentwurfes zur Änderung der Bay. Bauordnung (BayBO) vom 09.04.2014 Ausfüllung der Länderöffnungsklausel für die Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
MehrWassertechnische Berechnung nach Ril für Bahngraben
Wassertechnische Berechnung nach Ril 836.4602 für Bahngraben 1. Versickerschlitze /Rohrrigole Ermittlung der Berechnungswassermenge nach Ril 836.4601 Abschnitt 1 Bahn-km 28,3+00 28,3+50 Gleis Oranienburg
MehrRechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung -
Rechtliche Aspekte des Artenschutzes - Wanderbiotope und Rekultivierung - Artenschutzrecht in der Vorhabenszulassung am Gesetz arbeiten Verbotstatbestände ( 44 Abs. 1 BNatSchG) Legalausnahme ( 44 Abs.
Mehr1 Prüffahrten - Kategorie 1
Richtlinie Bautechnik, Leit-, Signal- u. Seite 1 Vorbemerkungen: Im Folgenden wird eine Übersicht zum Aufwand und der Dauer sowie Hinweise zu den Pauschalpreisen für die Durchführung des Abstimmungsverfahrens
MehrSchutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Fachgespräch im Bundesministerium der Finanzen
Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Fachgespräch im Bundesministerium der Finanzen Grundkonzeption Technologieoffenes Verfahren Förderung von Innovationen / Marktprinzip / Einsatzzweck
MehrSicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen
Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen 02.06.2015 Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die
Mehr