ATEAM Fachtagung 2007 BGFE. Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik

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1 BGFE Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik

2 Inhalt des Vortrages Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft? Was leistet die Berufsgenossenschaft für den Mitgliedsbetrieb? Welche Aufgaben hat der Unternehmer/Vorgesetzte in Sachen Arbeitsschutz?

3 Besichtigungsbezirk / Tätigkeiten

4 Neuigkeiten bei der Berufsgenossenschaft Vorschriften Deregulierung Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik Präventionszentren Fusion mit der Textil und Bekleidungsberufsgenossenschaft Neue Aufsichtsgebiete Schulungsstätte Augsburg Zusammenschluss des HVBG und des BUK Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

5 Strukturierungsvorschlag der Berufsgenossenschaften Rohstoffe Bergbau BG Papiermacher BG BG Chemie Steinbruchs BG Lederind. BG Zucker BG Nahrungsmittel & Gaststätten BGN Fleischerei BG Bauwirtschaft BG Bau Metall BG MS Masch BG NM BG Hü Wa BG Handel Grola BG Einzelhandels BG Verwaltungen & Dienstleistungen Verwaltungs BG BG Glas & Keramik BG FW Verarbeitendes Gewerbe BG FE BG Druck & Papier Textil BG Holz BG Transport, Verkehr & Logistik BG Fahrzeughaltungen BG Bahnen See BG Gesundheits & Wohlfahrts pflege BG W

6 Alles aus einer Hand 1. Prävention: Verhütung von Arbeitsunfällen und Organisation der Ersten Hilfe - Vorschriften erlassen - Betriebe beraten und besichtigen - Mitarbeiter Informieren und schulen - Unfallursachen erforschen 2. Rehabilitation: a) Wiederherstellung der Gesundheit b) Berufliche Wiedereingliederung 3. Entschädigung: durch Geldleistungen (Renten)

7 Arbeitsbedingungen gestern Charlottenburger Werk: Drehbänke mit Transmissionsantrieb um 1901 (Q.: Siemens AG; Chronik 1985)

8 Schadenersatz bei Arbeitsunfall BG Regressansprüche Leistungen Leistungsansprüche Eventuelle Regressansprüche Beitrag Schädiger Schmerzensgeld Versicherter Unternehmerhaftung abgelöst durch BG Unternehmer

9 Wofür leistet die BG? Versicherungsfälle sind... Arbeitsunfälle Berufskrankheiten Wegeunfall Quelle: SGB VII, 7 (1)

10 Gesetzliche Unfallversicherung: Leistungsfälle Versicherte Person Versicherte Person Versicherte Person Unfallereignis Unfallereignis Erkrankung Gesundheitsschaden Gesundheitsschaden Erfasst im Katalog Versicherte Tätigkeit Versicherter Weg Versicherte Tätigkeit Arbeitsunfall Wegeunfall Berufskrankheit

11 Wegeunfall Direkter Weg Günstigster Weg Nicht versicherter Umweg T Nicht versicherter Abweg, Unterbrechung

12 Fahrgemeinschaften Versicherte Tätigkeiten sind auch Das Zurücklegen des von einem unmittelbaren nach und von dem Ort der Tätigkeit abweichenden Weges, um mit anderen Beschäftigten oder Versicherten gemeinsam ein Fahrzeug zu benutzen. Quelle: SGB VII, 8 (2), Ziff. 2 b)

13 Nur direkter Weg ist unfallversichert

14 Grenzen des Versicherungsschutzes EIGENWIRTSCHAFT- LICHE TÄTIGKEIT VORSATZ / SELBSTTÖTUNG. Grundsätzlich kein Versicherungsschutz STRAFBARE HANDLUNGEN TRUNKENHEIT = Wesentliche Unfallursache

15 Wer hat Verantwortung im betrieblichen Arbeitsschutz? Betriebsrat Sicherheitsfachkraft Meister, Vorgesetzte Sicherheitsbeauftragte Betriebsarzt Ersthelfer Unternehmer diverse Beauftragte Einrichter/ Einsteller Maschinenbediener

16 Organisation des betrieblichen Arbeitsschutz Unternehmer Sicherheitsfachkraft Betriebsarzt Diverse - beauftragte Betriebsrat Vorgesetzte Vorgesetzte Vorgesetzte Mitarbeiter Mitarbeiter Mitarbeiter Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte Vorgesetzte sind: Meister, Vorarbeiter, d. h. alle die Führungsverantwortung übernehmen

17 Aufgaben der Vorgesetzten I Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter Wirksamkeit der Unterweisung (LEK?) Dokumentation der Unterweisung Analyse von beinah Unfällen & Unfällen Arbeitsmittel regelmäßig prüfen / prüfen lassen Dokumentation der Prüfung

18 Tödlicher Unfall

19 Alles O.K.????

20 Unfall Sachschaden durch unzureichend gesicherte Ladung

21 Ladungssicherung Dachgepäckträger SO NICHT!

22 Kinetische Energie - Beispiele Auffahrunfall mit 50 km/h Gewicht: 6,9 kg v = 13,9 m/s E kin = 1/2 mv² = 666 J Projektil aus Schusswaffe (9 (9 mm) Gewicht :: 8 g v Mündung : Mündung : 410 m/s E kin kin = 1/2 mv² = 672 J

23 Prüfplakette Was besagt eine Prüfplakette?

24 Prüfplakette

25 Kabelroller der Elektrofachkraft

26 Aufgaben der Vorgesetzten II Auswahl von geeigneten Mitarbeitern Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Handeln anleiten, fördern neue und fremde Mitarbeiter/ Besucher einweisen Gefährdungsbeurteilung.. Volkmer

27 Gefährdungsbeurteilung Start Wirksamkeit prüfen Kontrolle Gefährdung ermitteln Dokumentieren Gefährdung beurteilen Maßnahmen ausführen Maßnahmen festlegen Volkmer

28 Wichtigste Aufgabe von Vorgesetzten Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter Wirksamkeit der Unterweisung (LEK) Dokumentation der Unterweisungen (Datum, Thema, ) Gespräche mit den Sicherheitsbeauftragten der Abteilung Analyse von beinah Unfällen Auswertung des Verbandsbuches Mitarbeiter zu sicherheitsgerechtem Handeln anleiten, fördern Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten neue und fremde Mitarbeiter einweisen.. Und als wichtigste Maßnahme:???????? Volkmer

29 Vorbild sein! Es gibt keine vernünftigere Erziehung, als Vorbild zu sein, wenn es nicht anders geht, ein abschreckendes. Albert Einstein Volkmer

30 Unfallursachen Keine Unterweisung Mangelhafte Planung u. Vorbereitung von Arbeiten Gefahr unterschätzt Technische Defizite Versagen der Technik Mangelhafte Koordination Unklare Verantwortlichkeiten Prüfungen nicht durchgeführt 10 % Technische Ursachen 90 % Ursachen in Organisation und Verhalten

31 Schulungen Warum??????? Was kostet ein Schulungswagen? Welche Kosten entstehen bei einem Arbeitsunfall? Volkmer

32 Informationsmittel Aktuelle UVVen BGliche Schriften BGR, BGI, BGG Broschüren JB, MB, Merkblätter Betriebsanweisungen CDs, Videofilme Medienkatalog D17 Zeitschriften Brücke, SiFa Internet -

33 Vielen Dank!

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