Wortauslegung. Folien 2. Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil. Interpretation: (Auslegung) Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka SS 2011

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1 VO Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil Univ. Prof. Dr. Andreas Kletečka SS Interpretation: (Auslegung) Subsumtion bedarf einer Auslegung der anzuwendenden Rechtsnorm. Auslegung, d.h. Ermittlung des Sinnes einer rechtlichen Regelung Methoden der Auslegung: Wortauslegung systematische Auslegung historische Auslegung teleologische Auslegung 2 Wortauslegung Bedeutung nach dem allgemeinen Sprachgebrauch Begriffe sind notwendig unscharf Wichtige Funktion: Grenze der Interpretation ist äußerster möglicher Wortsinn! 3 1

2 Systematische Auslegung Gesetzeszusammenhang Gesamtregelung muss konsequent erscheinen, einzelnen Bestimmungen nicht der Anwendungsbereich entzogen werden Inbezugsetzen zu EU Recht und Völkerrecht (z.b. Richtlinien, UN Kaufrecht) 4 Historische Auslegung Wille des geschichtlichen Gesetzgebers Gesetzesmaterialien: Ausschussberichte, Stenographische Protokolle des NR, Erläuterungen zu Regierungsvorlagen g g etc. Grenze: bei Änderung von sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten verlagert sich Gewicht auf teleologische Interpretation 5 Teleologische Auslegung Zweck der Regelung (ratio legis) Welchen Sinn kann die Regelung vernünftigerweise haben? u.u. in Abweichung von der Absicht des Gesetzgebers 6 2

3 Gleichwertigkeit der Methoden Grundsätzlich keine Hierarchie bei der Anwendung unterschiedliche Ergebnisse wertende Entscheidung Gewicht der einzelnen Argumente abwägen 7 Vorrangige Auslegungsmethoden Europarechtskonforme Auslegung: Vorrang des Europarechts Verfassungskonforme Interpretation ( mittelbare Drittwirkung der Grundrechte ) 8 Authentische Interpretation Auslegung, sondern Gesetzgebung Gesetzgeber stellt Bedeutung eines anderen Gesetzes in verbindlicher Weise klar 9 3

4 Analogie (Lückenfüllung) 1. Vorliegen einer Gesetzeslücke? Planwidrige Unvollständigkeit des positiven Rechts, gemessen am Maßstab der gesamten geltenden Rechtsordnung Gesetzgeber hätte Fall konse quenterweise regeln müssen. 2. Schließung von Gesetzeslücken per Analogie Analogie = Ähnlichkeitsschluss, Gleichheit in den wesentlichen Tatbestandsmerkmalen 10 Arten der Analogie Gesetzesanalogie Rechtsanalogie Natürliche Rechtsgrundsätze 11 Gesetzesanalogie Rechtsfolge eines Einzeltatbestandes wird auf noch nicht geregelten Sachverhalt erstreckt Geregelter und ungeregelter Fall stimmen überein Unterfall: Größenschluss: in weitergehender Regel ist weniger weitgehende Regelung enthalten Bei Feststellung, dass die Nichtregelung Plan des Gesetzgebers entspricht Umkehrschluss Kein Vorliegen einer Lücke! 12 4

5 Rechtsanalogie Ableitung eines Rechtsgrundsatzes aus mehreren gesetzlichen Vorschriften Allgemeine Rechtsgrundsätze = allgemeinstewertprinzipienderrechtsordnung Ableitung aus elementaren Bausteinen der Rechtsordnung Erheblich weitergehende Generalisierung als bei Rechtsanalogie Ultima ratio 13 Teleologische Reduktion Gegenstück zur Analogie Regelung ist zu weit gefasst Keine Anwendung auf Fälle, die zwar nach dem Wortlaut erfasst sind, nicht aber nach dem Zweck 14 Konkurrenz von Rechtsnormen Mehrere anspruchsbegründende Normen Kumulation: Ansprüche bleiben nebeneinander bestehen, Rechtsfolgen treten nebeneinander ein. Bsp.: Anspruch auf Schadenersatz und Unterlassung Alternative Anwendung: ein Anspruch wird gewählt, der andere erlischt. Bsp.: Austausch oder Verbesserung (Gewährleistung) 15 5

6 Konkurrenz von Rechtsnormen Konsumtion: normverdrängende Konkurrenz Gesetzeskonkurrenz lex specialis derogat legi generali (die speziellere Regel geht der allgemeinen vor). lex posterior derogat legi priori (die später erlassene Norm geht der früheren vor). 16 Systematik des Privatrechts im weiteren Sinn: Unternehmensrecht Arbeitsrecht "Sonderprivatrechte" Verbraucherrecht im engeren Sinn: Familienrecht Erbrecht Sachenrecht Schuldrecht Vertragsrecht Bereicherungsrecht Schadenersatzrecht 17 Vertragsrecht Relative Rechte wirken nur gegenüber bestimmten Personen Im Gegensatz zu Absoluten Rechten wirken gegenüber jedermann 18 6

7 Relative Absolute Rechte Absolute Rechte dingliche Rechte (Sachenrechte: zb Besitz, Eigentum etc) Immaterialgüterrechte (zb Urheberrechte, Patentrechte etc) Persönlichkeitsrechte (zb Recht auf Ehre) bestimmte Familienrechte z.b.: A kann die Wahrung seines Eigentumsrechtes an seiner Liegenschaft gegenüber jedermann verlangen. 19 Relative Absolute Rechte Relative Rechte Forderungsrechte aufgrund von Rechtsgeschäften (Verträge) aufgrund von Gesetzen (z.b. Schadenersatz, Bereicherungsansprüche) z.b.: A kann Rechte aus dem Vertrag über einen Liegenschaftskauf nur gegenüber demverkäufer geltend machen. 20 Abgrenzung zum öffentlichen Recht grobe Abgrenzung: Interessentheorie Subjektionstheorie Subjektstheorie Bürger Bürger Bürger Staat Wenn ein mit Hoheitsgewalt ( imperium ) ausgestattetes Rechtssubjekt in Ausübung hoheitlicher Befugnisse auftritt ÖR z.b.: Steuerrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht 21 7

8 Abgrenzung Privatrecht/Öffentliches Recht Privatrecht Gerichte ( 1 JN) Art 10 Abs 1 Z 6 B VG: Zivilrechtswesen ist Bundessache in Gesetzgebung und Vollziehung Öffentliches Recht Verwaltungsbehörden Amtshaftungsgesetz: in Vollziehung der Gesetze 22 Aufbau des ABGB nach Vorbild des Institutionensystems Einleitung: Von den bürgerlichen Gesetzen überhaupt Erster Teil: Von dem Personenrechte Zweiter Teil: Von dem Sachenrechte Dritter Teil: Gemeinschaftliche Bestimmungen der Personen und Sachenrechte 23 "Pandektensystem" 5 Teilung des Bürgerlichen Rechts : Allgemeiner Teil Sachenrecht Schuldrecht Erbrecht Familienrecht 24 8

9 Überblick BR AT Recht im objektiven und subjektiven Sinn Rechtsobjekte und Rechtssubjekte Willenserklärung und Rechtsgeschäft Fehlerhafte Willenserklärungen Möglichkeit und Erlaubtheit Stellvertretung Recht und Zeit Verjährung 25 Überblick: Sachenrecht Sachenrechtliche Grundsätze Besitz: 309 ff ABGB Sachbesitz Rechtsbesitz Buchbesitz Eigentum: 353 ff ABGB Alleineigentum/Miteigentum Originärer/derivativer Erwerb Grundbuch: Eintragungsgrundsatz Servituten: Dienstbarkeiten: 427 ff ABGB Grunddienstbarkeiten Personaldienstbarkeiten Pfandrecht: 447 ff ABGB 26 Überblick: Schuldrecht AT Schuldverhältnis: Begründung, Inhalt, Erlöschen Leistungsstörungsrecht: Unmöglichkeit ( 878 ABGB), Verzug ( 918 ff ABGB), Gewährleistung ( 922 ff ABGB), laesioenormis ( 934ABGB) Umänderung von Rechten und Pflichten: Novation ( 1376 ABGB), Vergleich ( 1380 ABGB), Zession ( 1392 ff ABGB), Schuldübernahme ( 1404 ABGB) Mehrheit von Berechtigten oder Verpflichteten: Bürgschaft, Garantie, Anweisung, etc. 27 9

10 Überblick: Schuldrecht BT Vertragliche Schuldverhältnisse: Kauf ( 1053 ff), Tausch ( 1045 ff), Leihe ( 971 ff), Verwahrungsvertrag ( 957 f ABGB), Schenkung ( 938 ff), Darlehen ( 983 ff), etc. Gesetzliche Schuldverhältnisse: Schadenersatzrecht, Bereicherungsrecht, Geschäftsführung ohne Auftrag Konsumentenschutzgesetz (KSchG) 28 Überblick: Familien und Erbrecht Familienrecht: Eherecht, Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, Sachwalterschaft Erbrecht: Gesetzliche Erbfolge, Gewillkürte Erbfolge, Pflichtteilsrecht, Erbschaftserwerb und Rechtstellung des Erben 29 10

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