Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: wpd onshore GmbH & Co. KG Franz-Lenz-Straße Osnabrück

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1 Erfassung und Bewertung der Raumnutzung des Schwarzstorchs und anderer Großvögel 2012 im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Hambergen-Lübberstedt, Landkreis Osterholz Auftraggeber: Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Biol. Tasso Schikore, Biol. Karsten Schröder Dipl. Biol. Marco Zimmermann Dipl. Umweltwiss. Gunnar Siedenschnur & MSc. Umweltwiss Sonja Maehder wpd onshore GmbH & Co. KG Franz-Lenz-Straße Osnabrück Gutachten für ökologische Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Planung Lindenstraße 40 D Osterholz-Scharmbeck Telefon: Fax: E-Post: info@bios-ohz.de Internet: - Osterholz-Scharmbeck, Januar -

2 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 1 Kontakt Auftraggeber: Andreas Urban - Landschaftsplanung - wpd onshore GmbH & Co. KG Franz-Lenz-Straße Osnabrück Tel.: / Fax: / E-Post: a.urban@wpd.de Internet: Inhalt: 1 AUFGABENSTELLUNG UNTERSUCHUNGSGEBIET METHODE ERGEBNISSE Ergebnis der Kontrolle von Bruthabitaten des Schwarzstorches Ergebnis der Untersuchung zur Raumnutzung von Großvögeln Raumnutzung des Schwarzstorchs Raumnutzung anderer planungsrelevanter Großvögel BEWERTUNG DER ERGEBNISSE Aktuelle Werte und Funktionen der Nahrungshabitate des Schwarzstorchs im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks KONFLIKTPOTENZIAL WINDKRAFTNUTZUNG - SCHWARZSTORCHLEBENSRAUM Allgemeine Hinweise zum Konfliktpotenzial Konfliktanalyse für das Untersuchungsgebiet Hinweise zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen QUELLEN Titelbild: s. Angaben zu Foto 6 (Nahrungshabitat Schwarzstorch am Giehler Bach; TS )

3 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 2 1 Aufgabenstellung Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Osterholz weist für einen Acker-Grünland-Komplex beiderseits des Giehler Baches zwischen den Ortschaften Hambergen und Lübberstedt ein Vorranggebiet zur Windenergienutzung aus (LANDKREIS OSTERHOLZ 2011). Die Firma wpd onshore GmbH aus Osnabrück hat sich an diesem Standort Grundrechte für den Bau eines Windparks (WP) gesichert und betreibt dessen Planung mit sieben Windkraftanlagen (WKA). Zur Einschätzung des Konfliktpotenzials und der konkreten räumlichen Realisierungsmöglichkeiten hat die Firma wpd das Gutachtenbüro BIOS mit den planerischen Fachbeiträgen zur Avifauna beauftragt. Hierzu wurde in der Saison 2011/2012 der Gastvogelbestand und in der Saison 2012 der Brutvogel- und Fledermausbestand erfasst (BIOS 2012b,c,d). Aufgrund von Vorinformationen wurde darüber hinaus die Raumnutzung planungsrelevanter, gefährdeter, artenschutzrechtlich streng geschützter und überwiegend nach EU-Vogelschutzrichtlinie im Anhang 1 geführter Großvogelarten analysiert. Neben einer umfangreichen gezielten Erfassung (Nestersuche, Ansitze) in der Brutsaison 2012 wurden hierzu zusätzlich Daten zum Vorkommen von projektrelevanten Großvogelarten aus den vorgenannten Untersuchungen ausgewertet. Des Weiteren wurden ältere Daten aus dem Archiv der BIOLOGISCHEN STATION OSTERHOLZ sowie auf Plausibilität geprüfte Mitteilungen aus der Bevölkerung (Jägerschaft, Anlieger) ausgewertet. Insbesondere galt es dabei zu klären, inwieweit das Gebiet als Lebensraum des Schwarzstorches (Nahrungshabitate, Flugkorridore) und ggf. weiterer Großvogelarten von Bedeutung ist. Ziel dieser Sonderuntersuchung war es, hinsichtlich der Nutzung des Gebietes als Großvogellebensraum eine fundierte Basis für die Prognose der Auswirkungen der Windkraftnutzung zu erhalten. Die Daten dienen zudem als Grundlage für Aspekte der landschaftspflegerischen Begleitplanung im Rahmen der Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie zur Klärung von artenschutzrechtlichen Fragestellungen im weiteren Verlauf der Genehmigungsplanung.

4 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 3 2 Untersuchungsgebiet Bezüglich der Beschreibung des Untersuchungsgebietes (UG) wird auf die Berichte zu Gast- und Brutvögeln verwiesen (BIOS 2012b, c). Nachfolgend wird lediglich eine Übersichtskarte mit der Lage des geplanten Windparks und den Beobachtungspunkten () 1-6 dargestellt. Karte 1: Übersicht zur Lage des geplanten Windparks (blaue Punkte: WKA Nr. 1-7) und der Beobachtungspunkte zur Raumnutzungsuntersuchung von Großvögeln (rote Punkte: Nr. 1-6) 3 Methode Für die Raumnutzungsuntersuchung des Schwarzstorchs und anderer Großvögel wurden ab Beginn der Revierbesetzung bzw. der Brutzeit an drei Standorten im Umfeld des geplanten Windparks durch gezielten Ansitz im Bereich potenzieller Flugrouten an zunächst acht Terminen von Ende März bis Ende Mai Aktivitäten von Großvögeln beobachtet und protokolliert. Aufgrund der vielfach kühlen Witterung (eher ungeeignete Flugbedingungen) wurden zwei weitere in diesem Zeitraum geplante Termine zu späteren Zeitpunkten durchgeführt; Anfang Juni und Ende Juli. Wenn sich keine Hinweise auf einen besetzten Brutplatz des Schwarzstorches ergeben würden, sollten die Beobachtungen auf

5 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 4 Nahrungsflüge/Aktivitäten im Bereich der geplanten Windkraftanlagen (WKA) und nahe gelegener Nahrungshabitate konzentriert werden. Sollten sich nach zehn Terminen keine Hinweise auf eine Raumnutzung durch den Schwarzstorch ergeben, werden die Punkterfassungen zu diesem Zeitpunkt abgebrochen. Für den Fall weiterer Befunde (mögliche erfolgreiche Brut) sollten die Beobachtungen auch die Fütterungszeit und das Führen der Jungen im Nahbereich des Neststandortes bis Anfang August abdecken. Für die Untersuchung der Raumnutzungsuntersuchung der Großvogelarten wurden in Anlehnung an SCOTTISH NATURAL HERITAGE (2005) sechs Beobachtungspunkte ( 1-6) mit folgenden Zielsetzungen ausgewählt: 1: Beobachtungpunkt Pappelburg Feststellung von Nahrungsflügen in der Giehler Bachniederung im Bereich der südlichen WP-Fläche und von Balzflügen am Ostrand des Bremerwaldes (regelmäßig besetzt, 10x) 2: Beobachtungspunkt Hambergen Großräumige Übersicht von erhöhter Geest, Feststellung von Balzflügen über dem gesamten Bachtal/Bremerwald bzw. von weiträumigen Überflügen (unregelmäßig besetzt, 7x) 3: Beobachtungspunkt Schrumwald Feststellung von Nahrungsflügen in der westlichen Giehler Bachniederung und von Balzflügen am Südrand des Bremerwaldes (regelmäßig besetzt, 10x) 4 Beobachtungspunkt Wiesengrund - Feststellung von Nahrungshabitaten in der südwestlichen Giehler Bachniederung (einmalig besetzt) 5: Beobachtungpunkt Bremerhorn - Feststellung von Nahrungsflügen am Westrand des Bremerwaldes (einmalig besetzt) 6: Beobachtungpunkt Lübberstedt Feststellung von Nahrungsflügen im Bereich der nördlichen WP-Fläche und von Balzflügen am Ostrand des Bremerwaldes (nur einmalig besetzt wegen schlechter werdender Einsicht in das UG durch zunehmende Belaubung) Die genaue Lage der Beobachtungspunkte ist in Karte 1 dargestellt. Die Beobachtungen erfolgten pro Termin jeweils an drei Punkten. Von diesen Punkten aus wurde das UG (Bremerwald, Windparkfläche) im Winkel von 180 bis ca. 270 in Abhängigkeit der jeweiligen Geländeverhältnisse möglichst flächendeckend in Richtung Windpark bzw. Bremerwald (als potenzieller Brutstandort des Schwarzstorchs) beobachtet, wobei die Weitsicht und kartografisch eindeutig zu lokalisierende Gebilde (z. B. Funkmasten) eine

6 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 5 Zuordnung fliegender Großvögel in Entfernungen von 1 bis max. 3 km erlaubten. Als optische Hilfsmittel wurden bei der Untersuchung Ferngläser (10x42, 8x42) und Spektive (20-60x85) eingesetzt. Hoch kreisende Großvögel waren ggf. mittels Spektiv auch in noch weiterer Entfernung zu erkennen. In Protokollbögen und Geländekarten wurden Artzugehörigkeit, Uhrzeit, Dauer, Höhe (Höhenklasse 1 = unter Rotorhöhe, Höhenklasse 2 = in Rotorhöhe, Höhenklasse 3 = über Rotorhöhe) und Richtung der Flugbewegungen für spätere systematische Auswertungen festgehalten. Die Erfassung an den einzelnen Beobachtungspunkten wurde jeweils über sechs Stunden durchgeführt und im Verlauf der Untersuchung tageszeitlich variiert, um insbesondere mehrere Aktivitätsphasen des Schwarzstorches abzudecken. Immer waren die aus der Literatur (z. B. JANSSEN u. a. 2004: 240ff.) bekannten Höhepunkte der Flugaktivität (Paarbzw. Balzflüge, Thermiksegeln) von Uhr MESZ oder Uhr MESZ eingeschlossen. Während des Ansitzes wurden auch alle Beobachtungen weiterer Großvogelarten (Kranich, Graureiher, Greifvögel ohne Sperber, Mäusebussard, Turmfalke) protokolliert und möglichst lagegetreu in die Gebietskarten (Maßstab 1:12.000) eingetragen. Foto 1: Übersicht im Bereich von 1 über die als Grünland genutzte Niederung des Giehler Baches im Bereich des geplanten Windparks, rechts der Baumbestand Pappelburg, im Hintergrund der Westrand des Bremerwaldes (TS, )

7 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 6 Foto 2: Detailübersicht von 1 direkt vor dem Baumbestand Pappelburg über die hier als Maisacker, sonst als Grünland genutzte Niederung des Giehler Baches; im Hintergrund der Ostrand des Bremerwaldes (TS, ) Foto 3: Übersicht von 2 über die Ackerkuppe, die im Tal liegende Fläche des geplanten Windparks und den Ostrand des Bremerwaldes (TS, )

8 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 7 Foto 4: Übersicht von 3 über das Grünland in der Niederung des Giehler Baches auf den Südrand des Bremerwaldes (GS, ) Foto 5: Übersicht von 5 über den frisch bestellten Maisacker und den Westrand des Bremerwaldes (TS, )

9 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 8 4 Ergebnisse Die nachfolgend beschriebene Situation des Schwarzstorchs beruht neben den gezielten Erfassungen aus dem Jahr 2012 auf Archivdaten der BIOLOGISCHEN STATION OSTERHOLZ (v.a. auf Aktivitäten der Mitarbeiter im Jahr 2010) sowie auf weiteren Quellen (BIOS 2012a). 4.1 Ergebnis der Kontrolle von Bruthabitaten des Schwarzstorches Stedener Holz / Hellingster Heide Bei der Kontrolle des ca. 3,4 km vom Zentrum des geplanten WP entfernten Neststandortes, der hier bis zum Jahr 2005 nachweislich besetzt war, wurde festgestellt, dass der Nestbaum (Eiche) zwischenzeitlich umgestürzt bzw. gefällt worden ist. Von Nest und Nestbaum war nichts mehr zu finden. Der i. A. der Staatlichen Vogelschutzwarte des Landes Niedersachsen tätige Schwarzstorchbetreuer Alfred NOTTORF (pers. Mitt.) hat das Nest zuletzt bei einer Kontrolle im Jahr 2006 gesehen. Im weiteren Umfeld des ehemaligen Neststandortes wurden keine neuen Nester gefunden, die dem Schwarzstorch sicher zugeordnet werden konnten. Auch der Kunsthorst in einer Waldabteilung der Landesforst wies keine Nestbauaktivitäten auf. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Schwarzstorch weiterhin dieses ca. 490 ha große Waldgebiet zumindest unregelmäßig oder im Wechsel mit einem benachbarten, bisher nicht gefundenen Waldgebiet als Brutplatz nutzt. Ein weiteres altes Nest, dessen Standort vom geplanten WP 7 km entfernt liegt, war bereits vor einigen Jahren abgestürzt. Für die Jahre wurde für den Bereich Stedener Holz/Hellingster Heide die letzte zusammenhängende Periode mit Bruterfolg dokumentiert. Im Jahr 2005 konnten nur noch Einzelstörche im Bereich beider Neststandorte festgestellt werden, die diesen Nistplatz über einen längeren Zeitraum besetzt hielten. Eine Begehung im Jahr 2010 ergab für die Hellingster Heide keine konkreten Hinweise auf neu angelegte Schwarzstorchnester. Auch der hier von A. NOTTORF errichtete Kunsthorst in einer Eiche war nicht mehr aufzufinden (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ). Weitere Waldgebiete Die Suche nach Nestern, die einem Brutvorkommen des Schwarzstorchs zugeordnet werden könnten, erstreckte sich 2010 auf diverse Wälder im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten WP. Neben der Hellingster Heide und dem westlichen

10 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 9 Stedener Holz wurden die Waldgebiete entlang der Billerbeck von der Schwarzen Horst bis zur Wecke abgesucht wurde intensiv der Bremerwald abgesucht. Dabei konnten keine potenziellen Schwarzstorchnester gefunden werden. Ein nach Hinweisen aus der Jägerschaft möglicher Neststandort des Schwarzstorches am Nordrand des Bremer Waldes, am Rand des 3 km-radius um den WP war im Jahr 2010 von einem Mäusebussardpaar besetzt (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ). 4.2 Ergebnis der Untersuchung zur Raumnutzung von Großvögeln Raumnutzung des Schwarzstorchs Die Untersuchung zur Raumnutzung von Großvögeln ergab 2012 keine Beobachtungen des Schwarzstorches. Aus dem potenziellen Einwirkungsbereich liegt jedoch eine Beobachtung eines Nahrung suchenden Altvogels vom Westrand des Bremer Waldes im Uferbereich des Schaufleetes vor (s. Tabelle 1 und Karte 3). Tabelle 1: Zusammenstellung von Brutzeitfeststellungen des Schwarzstorches im potenziellen Einwirkungsbereich (bis 8 km) des geplanten Windparks Hambergen-Lübberstedt Nr. in Karte x Datum / Zeitraum Befund gemäß Eintrag in Archiv Biologische Station Osterholz (dort auch Gewährsleute verzeichnet) 1 April Vogel Nahrung suchend Schaufleetniederung; 2 Sommer Vogel Nahrung suchend Giehler Bach zwischen westlicher Brücke und Bahntrasse Juni ad. Schwarzstörche bei Meinershagen über frisch gemähter Fläche aufsteigend, kreisend und nach West abfliegend; 4 8. und 9. Juni 2010 Schwarzstorch Nahrung suchend im Giehler Bach, nach Norden abfliegend; Mai ad. Schwarzstorch von Süden anfliegend, 1x kurz Gackauwiesen gelandet, aufgescheucht, Schleife in Richtung Neulohe, Abflug über Gackau nach Nord; 6 Mai 2010 Nahrungshabitat in Auwiesen eines Billerbeckzulaufs lt. Auskunft eines Landwirts (aktuell 2010 und Jahre zuvor); Mai Vogel kreisend über Wald, aufsteigend, in mehreren Thermiksegelkreisen nach Süden in Richtung Axstedt und Bremerwald abfliegend; Überflug Richtung Bremerwald, leider ohne genaues Datum; 9 Ende Mai Vogel bei Rieboldt überfliegend und in Gackauniederung Nahrung suchend; April Vögel kreisend hinter Lübberstedt über Bahnlinie; 11 Ende Mai Vögel Ende Mai Nahrung suchend Wiesen Lauwiesenweg, Giehler Bachniederung; 12 o.j. nach 2000 Teiche Freißenbüttel, dort mehrfach Nahrungssuche; August diesjähriger. Schwarzstorch Nahrung suchend am Giehler Bach - Grünland; April ad. Schwarzstörche niedrig über dem Waldgebiet Schwarze Horst fliegend. ad.=adult/altvogel; fett=innerhalb 3 km-radius

11 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 10 Tabelle 1 listet 14 Feststellungen Dritter und eigene Beobachtungen von Schwarzstörchen im Umfeld von ca. 8 km um den geplanten Windpark aus dem Zeitraum auf, darunter allein fünf Feststellungen der Bearbeiter dieses Berichtes (davon zwei Fotobelege). Hierbei handelt es sich überwiegend um Brutzeitfeststellungen, oft um Nahrung suchende, zuweilen um überfliegende Schwarzstörche (1 bis max. 2 Vögel). Fünf Beobachtungen Nahrung suchender und zwei Beobachtungen überfliegender Schwarzstörche stammen aus der Niederung des Giehler Baches, eine davon aus dem unmittelbaren Planungsraum (s. Nr. 2 in Karte 2). Der Giehler Bach im stärker bewaldeten, vergleichsweise wenig gestörten Nordkreis Osterholz muss daher als besondere Struktur für Nahrung suchende Schwarzstörche angesehen werden. Ein bekannter Brutplatz aus dem Raum Oldendorf ist seit 2006 verwaist. Ein sehr wahrscheinlicher neuer Brutplatz ist bislang noch nicht gefunden worden. Viele Beobachtungen deuteten auf dem Bremerwald als potenziellen Brutplatz hin. Für 2012 kann dies jedoch nach unseren Untersuchungen für den 3 km-radius ausgeschlossen werden, möglicherweise bedingt durch massive Störungen durch Forstarbeiten im Frühjahr. Foto 6: Blick von der westlichen Brücke über den Giehler Bach in Richtung West (Bahndamm) mit frisch gemähter Grünlandfläche nördlich des Baches; aus diesem Bereich wurde eine Feststellung des Schwarzstorchs im Nahrungshabitat aus dem Sommer 2011 mitgeteilt (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ 2011, s. Karte 3 Nr. 2; (TS, )

12 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite Raumnutzung anderer planungsrelevanter Großvögel Rotmilan: Das UG wurde zur Brutzeit von 1-2 Vögeln, die wahrscheinlich außerhalb des UG einen Brutplatz nutzten, als Nahrungshabitat genutzt. Es gelangen Feststellungen an zwei Terminen während der Mahdperiode im Mai, bei denen die Vögel über frisch gemähten Grünlandflächen im Bereich des geplanten WP Nahrung suchten (s. Karte 2). Ein Brutvorkommen im 1-km Radius um den geplanten Windpark kann jedoch ausgeschlossen werden (vgl. BIOS 2012c). Außerdem ergab die Untersuchung relevante Beobachtungen zur Raumnutzung von Großvögeln innerhalb der Brutreviere der Arten Wespenbussard, Habicht, Baumfalke und Kranich (s. Tabelle 3). Eine eingehende Beschreibung und Bewertung dieser Beobachtungen erfolgt im Rahmen des Berichtes über die Brutbestandserfassung in diesem Raum (BIOS 2012c). Tabelle 2: Planungsrelevante Feststellungen von Raumnutzungen durch Großvögel im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten WP Hambergen-Lübberstedt Art Feststellung an X von 10 Terminen Anzahl Ereignisse Bemerkung (max. Individuenzahl, Status, Verhalten) Rotmilan 2 7 max. 2 (paarweise) im Gebiet jagend, jeweils bei Mahd (6.5., 14.5.); offenbar Nahrungsgast, Brutplatz unbekannt, ggf. südl. des UG Wespenbussard 2 19 Jagdflüge, Balz, Paarkreisen und Durchflüge (offenbar 2 Reviere am West- und Südrand des Bremerwaldes) Habicht 5 8 Feststellungen von Einzelindividuen zw und 24.5.; Brutvogel im Bremerwald, Nahrungsgast im Halboffenland Baumfalke 3 5 Feststellungen innerhalb der Brutzeit zwischen und 24.7., daneben weitere Feststellungen während Brutvogelkartierung, 1x paarweise; regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate eines Brutpaares innerhalb des UG; Brutplatz unbekannt, ggf. östlich Kranich 2 5 Überflüge von Einzelvögeln, keine Zuordnung zu möglichen Brutvorkommen östlich oder westlich des UG Graureiher 8 17 Regelmäßige Nahrungsflüge von Einzelvögeln in den Bereich des Giehler Baches; Nahrungsgast im UG, Brutkoloniestandort unbekannt, ggf. nördl. Weitere durchziehende Wasservogelarten (z. B. Heimzug von Kormoran, Kanadagans, Blässgans und Graugansmauserzug) wurden jeweils deutlich oberhalb Rotorhöhe überfliegend beobachtet.

13 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 12 Tabelle 3: Zusammenstellung der Nachweise von Großvögeln im Bereich der Beobachtungspunkte 1-6 im Umfeld des geplanten WP Hambergen-Lübberstedt 2012 Beobachtungspunkt Artname (Kürzel) Schwarzstorch (Sst) Weißstorch (Ws) Fischadler (Fia) Rotmilan (Rm) Schwarzmilan (Swm) Wespenbussard (Wsb) Rohrweihe (Row) Kornweihe (Kw) Wiesenweihe (Ww) Termin Habicht (Ha) 1 1 Wanderfalke (Wf) Baumfalke (Bf) Kranich (Kch) 1 2 Graureiher (Gr) Beobachtungspunkt Artname Schwarzstorch (Sst) Weißstorch (Ws) Fischadler (Fia) Termin Rotmilan (Rm) Schwarzmilan (Swm) Wespenbussard (Wsb) Rohrweihe (Row) Kornweihe (Kw) Wiesenweihe (Ww) Habicht (Ha) Wanderfalke (Wf) Baumfalke (Bf) Kranich (Kch) 3 1 Graureiher (Gr) helle Schattierung = keine Beobachtung der Art im Rahmen der Raumnutzungsuntersuchungen, v = vormittags, n = nachmittags 3 1v 1n

14 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 13 Foto 7: Ausgewachsener Schwarzstorch auf frisch gemähter Wiese in der Gackauniederung, ca. 8 km nordwestlich des geplanten Windparks, s. Karte 3 Nr. 5 (TS, ) Foto 8: Flügger junger Schwarzstorch auf gemähter Wiese am Giehler Bach nordwestlich des Geilsberges, ca. 6 km östlich des geplanten Windparks, s. Karte 3 Nr. 13 (UZ, TS - Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ, )

15 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 14 5 Bewertung der Ergebnisse 5.1 Aktuelle Werte und Funktionen der Nahrungshabitate des Schwarzstorchs im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Die Fläche des geplanten WP schließt mit dem Giehler Bach und seinen Uferbereichen unmittelbar potenzielle Nahrungshabitate des Schwarzstorchs ein. Der Fachbehörde für Naturschutz (NLWKN, Hannover) liegen für diesen Bereich bisher keine Nachweise Nahrung suchender Schwarzstörche vor, die dann als landesweit bedeutende Vogellebensräume zu bewerten wären. Im Rahmen der Untersuchung konnte aber aufgrund der Beobachtung Dritter aktuell die Nutzung von Nahrungshabitaten westlich der WP-Fläche im Bereich des Schaufleets, einem Zufluss des Giehler Baches, nachgewiesen werden. Dieser anscheinend eher unregelmäßig genutzte Bereich liegt weitgehend abgeschirmt durch den Bremerwald in weniger als 1 km Entfernung zum geplanten Windpark. Die Datenrecherche ergab für den Zeitraum weitere vier Nachweise innerhalb des 3 km-radius um die geplanten Anlagen. Ein Nachweis betrifft den Bachabschnitt innerhalb des WP. Da die Untersuchung für diesen Bereich keine weiteren Feststellungen Nahrung suchender Schwarzstörche ergab, ist auch für Nahrungshabitate im erweiterten Radius von unregelmäßiger Nutzung und nachgeordneter Bedeutung auszugehen. Damit liegen mehrere aktuelle Belege für die Funktion und Bedeutung des UG als Teilraum eines Schwarzstorchnahrungsreviers vor. Aufgrund der Datenlage gehen wir von eingeschränkten Qualitäten und entsprechend nachgeordneter Bedeutung dieses Teilraumes aus. Hauptnahrungshabitate der Brutvögel eines bislang unbekannten Brutplatzes befinden sich anscheinend außerhalb, möglicherweise im weiteren Verlauf des Giehler Baches. Die Häufung von Beobachtungen im Jahr 2010 deutet auf eine möglicherweise abgebrochene erfolglose Brut im Untersuchungsraum hin. Fazit: Ehemalige Bruthabitate und auch andere Waldbereiche im näheren Umfeld des geplanten Windparks (<3 km-radius) sind z.z. aufgrund von Störungen v.a. durch forstliche Nutzungen in ihrer Funktion als Bruthabitat für den Schwarzstorch stark eingeschränkt, wahrscheinlich bereits seit mehreren Jahren. Potenzielle Brutmöglichkeiten sind hier jedoch aufgrund spezifischer Qualitäten (wald- und nahrungsreiche Bachniederung) weiterhin anzunehmen.

16 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 15 Der Giehler Bach mit seinen Quellbereichen und dem angeschlossenen Gewässersystem ist ein bedeutsames Nahrungshabitat für mindestens ein Brutvorkommen der Art im Bereich der zentralen Wesermünder Geest. Die Zusammenstellung von Brutzeitfeststellungen im Umfeld des geplanten WP lässt auf eine regelmäßige Nutzung dieser von Wald geprägten Bachniederung schließen. Davon werden die planungsrelevanten Abschnitte jedoch nur unregelmäßig genutzt und sind daher von nachgeordneter Bedeutung. 6 Konfliktpotenzial Windkraftnutzung - Schwarzstorchlebensraum 6.1 Allgemeine Hinweise zum Konfliktpotenzial Projektbedingte Wirkfaktoren Im Projektzusammenhang sind innerhalb der Großvogellebensräume vorrangig die Wirkfaktoren anlagebedingte Barrierewirkung und Mortalität sowie Stör- /Scheuchwirkungen durch optische und akustische Reize im Bereich der Windkraftanlagen relevant. WKA führen je nach räumlicher Lage und Exposition und auch in Abhängigkeit vom Anlagentyp (z. B. Beton- oder Gittermasten) zu Vogelschlagverlusten. Das Schlagrisiko betrifft nahezu alle Vogelarten, wobei artspezifische Unterschiede bezüglich des Risikos festgestellt wurden. Die Mortalität durch Kollisionen kann dabei anlage- und betriebsbedingt auftreten, entsprechend der Hinderniswirkung der Masten als bauliche Anlagen und der im Betrieb sich bewegenden Rotoren (vgl. DÜRR 2004, 2009, 2011, 2012, HÖTKER u. a. 2005, ILLNER 2011). Zum Teil reichen bereits die zwischen den Rotorblättern entstehenden Turbulenzen aus, um einen Vogel im Flug zu beeinträchtigen (RODTS 1999). Artspezifisches Mortalitätsrisiko Bei der Bewertung des Schlagrisikos für den Schwarzstorch ist zu berücksichtigen, dass der Verlust weniger Vögel aufgrund der Bestandssituation und Einschränkung der Reproduktion durch gestörte Bruten bereits eine große Tragweite für die Populationen haben kann. Bisher liegt in der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesumweltamt Brandenburg für Schlagopfer an WKA jedoch erst ein Nachweis eines Schwarzstorches als Schlagopfer in Deutschland vor (T. DÜRR schriftl.; Stand: November 2012). ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) zitieren HORMANN (2000), der im Vogelbergskreis für das Jahr 1998 eine tödliche Kollision eines jungen Schwarzstorches

17 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 16 mit einer WKA angibt. Europaweit sind bis 2012 immerhin fünf Schwarzstörche als Kollisionsopfer an WKA nachgewiesen worden (DÜRR 11/2012). Dem Schwarzstorch wird bei ILLNER (2011) ein grundsätzlich hohes Kollisionsrisiko zugemessen. Gleichzeitig gilt diese Großvogelart aber auch als ausgesprochen störempfindlich gegenüber der Kulissenwirkung eines Windparks (MLUV BRANDENBURG 2012, ROHDE 2009), so dass eher von einer großräumigen Meidung der Nahrungshabitate im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten WP auszugehen ist. Windkraftanlagen bzw. Windparks weisen neben strukturbedingten visuellen Störwirkungen durch gruppierte, den Raum verstellende Anlagen zusätzlich durch Bewegung, Schattenwurf und z. T. Reflektionen sowie akustische Reize ein ganzes Set an weiteren Störfaktoren auf. Relevante Empfindlichkeiten zeigen sich artspezifisch in mehr oder weniger ausgeprägtem Meideverhalten gegenüber der technischen Anlagenkulisse (Windparks) und in Scheucheffekten bzw. Vergrämungen durch optische und akustische Reize der WKA (HÖTKER u. a. 2005, HÖTKER 2006, KORN u. a. 2004, NLT 2011). Diese Faktoren können in unterschiedlich großem Umfang zu Habitatverlusten während der Brutzeit führen. Artspezifisches Meideverhalten Aufgrund der hohen Störempfindlichkeit des Schwarzstorches gegenüber Bewegungen sowie optische und strukturelle Reizauslöser ist das Meideverhalten der Art gegenüber WKA sehr ausgeprägt. Nach ISSELBÄCHER & ISSELBÄCHER (2001) sind Schwarzstörche insbesondere in der Nähe ihres Neststandortes außerordentlich störungsempfindlich. BRAUNEIS (1999) beobachtete Meideverhalten gegenüber einem Windpark in Nordhessen: Die Schwarzstörche umflogen diesen während des Streckenfluges in m Abstand, die mittlere Distanz betrug 471 m (5 Beobachtungen von 7 Individuen). Aus Hessen liegen Hinweise vor, dass die Errichtung und Inbetriebnahme eines Windparks mit Anlagen in Entfernung von 1-1,5 km zum Neststandort zur Aufgabe des Brutplatzes führte (MLUV BRANDENBURG 2003). Auch im Bereich der Nahrungshabitate ist von einer hohen Störempfindlichkeit auszugehen. Auswirkungen von Störungen durch den Menschen wirken sich hier jedoch nicht so stark aus, da die Störche in ungestörte Abschnitte ausweichen können. Bei stationären WKA ist jedoch von einem ausgeprägten Meideverhalten auszugehen, wenn die Anlagen bei der Nahrungssuche sichtbar sind. Entsprechende Einschränkungen der Nutzbarkeit durch den Schwarzstorch können sich insbesondere im Bereich der Hauptnahrungshabitate im 3 km-nestradius auf Bruterfolg und Bestand auswirken.

18 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 17 Naturschutzfachliche Empfehlungen Von der Länderarbeitsgemeinschaft der deutschen Vogelschutzwarten (LAG VSW) werden fachlich erforderliche Abstände von WKA zu Brutplätzen bzw. Revierzentren bestimmter Vogelarten formuliert. Für einen Brutplatz des Rotmilans wird ein Ausschlussbereich von m, für einen Brutplatz des Schwarzstorchs von m angegeben. Zudem ist in einem Bereich von m um die WKA zu prüfen, ob essenzielle Nahrungshabitate des Schwarzstorchs vorhanden sind, die beeinträchtigt werden könnten. Nahrungshabitate und Hauptflugkorridore zwischen diesen Nahrungshabitaten und den Brutplätzen sind von Anlagen freizuhalten (LAG VSW 2007). 6.2 Konfliktanalyse für das Untersuchungsgebiet Aufgrund der vorliegenden Untersuchungsergebnisse kann eine Brut des Rotmilans innerhalb des 1-km Radius und eine Brut des Schwarzstorchs im Untersuchungsjahr 2012 innerhalb des 3-km-Radius um die geplanten WKA ausgeschlossen werden. Ehemalige Brutplätze des Schwarzstorchs liegen 3,4 bzw. 7 km entfernt. Damit werden die von der LAG-VSW (2007) geforderten Abstandsregelungen für Brutvorkommen dieser Art (>3 km zum Nest) in diesem Raum eingehalten. Aufgrund der Gruppierung der WKA auf beiden Seiten des Giehler Baches (drei WKA nördlich, vier südlich) und der weitreichenden Einsehbarkeit der Anlagen muss für einen ca. 1,5 km langen Abschnitt des Giehler Baches und seiner Uferbereiche zwischen dem Eisenbahndamm und der L 128 zwischen Hambergen und Lübberstedt von einer Meidung und entsprechenden Einschränkung der Nutzbarkeit als Nahrungshabitat für den Schwarzstorch ausgegangen werden (vgl. Kap. 5.1). Eine vollständige Meidung ist bis 500 m und eine zumindest teilweise Meidung bis 1 km anzunehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich hier aufgrund eingeschränkter Qualitäten um einen weniger stark frequentierten, nachgeordneten Bereich des Nahrungsreviers (von ca m Länge des Bachtals) handelt. Aufgrund der großen Abstände zu ehemaligen, möglicherweise wieder genutzten Brutplätzen des Schwarzstorches, des zu erwartenden Meideverhaltens und der nur unregelmäßigen Nutzungsfrequenz wird das Schlagrisiko als gering bewertet. Eine Kompensation der Beeinträchtigung der Lebensräume anderer Großvogelarten erscheint nicht erforderlich, da diese gemäß Datenlage nicht erheblich beeinträchtigt werden.

19 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite Hinweise zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen Entsprechend der Analyse des Konfliktpotenzials ergeben sich voraussichtlich nach bisherigen Erkenntnissen Beeinträchtigungen für den gesetzlich streng geschützten und landesweit im Bestand als stark gefährdet eingestuften Schwarzstorch im Bereich von Nahrungshabitaten. Im Wirkradius der Anlagen liegen potentielle Nahrungshabitate entlang des Verlaufs vom Giehler Bach mit seinem angrenzenden Grünland, die nicht optimal ausgestattet sind und demzufolge entsprechend unregelmäßig genutzt werden (vgl. Beobachtungen ). Tabelle 4 stellt geeignete Maßnahmen zur Aufwertung von Habitaten dieser Großvogelart dar, die sich auch auf weitere Arten positiv auswirken würden und ggf. in das Kompensationsmaßnahmenkonzept im Rahmen der Eingriffsregelung integriert werden können. Um möglichst frühzeitig mit der Planung von Kompensationsmaßnahmen beginnen zu können, werden aus der Gebietskenntnis heraus Suchräume für geeignete biotopeinrichtende oder -aufwertende Maßnahmen angegeben. Inhaltlich ergeben sich entsprechend dem Standortpotenzial unterschiedliche Optionen, die nachfolgend stichwortartig und beispielhaft beschrieben werden. Eine genauere Bilanzierung und Quantifizierung der Kompensationserfordernisse würde dann im Rahmen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung im immissionsschutzrechtlichen Verfahren erfolgen. Hier werden dazu nur Hinweise gegeben. Tabelle 4: Hinweise zu Maßnahmen zur Aufwertung und zum Schutz der Nahrungshabitate für den voraussichtlich durch das Bauvorhaben in der Habitatnutzung z. T. beeinträchtigten Schwarzstorch Großvogelart Schwarzstorch Geeignete Kompensations-, Aufwertungs- und Schutzmaßnahmen; Suchräume für derartige Maßnahmen Gewässerneuanlage als Nahrungshabitat, Ersatz für eingeschränkte Nutzbarkeit (Meidung) der innerhalb des Windparks gelegenen Niederung des Giehler Baches auf einer Strecke von ca. 1,5 km. Größenordnung des beeinträchtigten Nahrungshabitats: Bach inkl. Uferbereich, Breite ca. 10 m; Strecke 1,5 km = qm. Minderung um 50 % = ca qm. In Form von neu angelegten Gewässern (inkl. Ufersaum) entspräche dies ca. fünf Gewässern von jeweils etwa qm Fläche (vgl. Foto 9). Da der Schwarzstorch z.t. auch feuchtes Grünland und flache Blänken nutzt, können auch die angrenzenden Flächen einbezogen und durch verschließen von Gräben und Grüppen sowie Nutzungsextensivierung optimiert werden. Suchraum: Umgebung des Plangebietes; deutlich außerhalb des geplanten Windparks jedoch in der Niederung des Giehler Baches oder in benachbarten waldnahen, wenig gestörten feuchten Grünlandgebieten, möglichst östlich und westlich bzw. nördlich des Windparks, ohne fischereiliche Nutzung. Lage potenziell geeigneter Flächen s. Karte 2.

20 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 19 Foto 9: Angelegtes Kleingewässer nördlich des Giehler Baches westlich der Bahnlinie und südlich des Bremerwaldes; potenzielles Nahrungshabitat des Schwarzstorches (großer Teichfroschbestand) und beispielhaft für diesbezügliche Kompensationsmaßnahmen (TS, )

21 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 20 7 Quellen BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ ( ): Vogelkundliche Archivdaten aus dem Gebiet des Landkreises Osterholz und angrenzender Bereiche. Datenarchiv. BIOS (2012a): Zusammenstellung und Bewertung vorhandener Daten zu Brut- und Gastvogelvorkommen und deren Lebensräumen im Landkreis Cuxhaven. Aktualisierung des Datenbestandes bis zum Jahr Unveröff. Gutachten im Auftr. Landkreis Cuxhaven, Naturschutzamt. BIOS (2012b): Erfassung der Gastvögel und Bewertung ihrer Lebensräume im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Hambergen-Lübberstedt, Landkreis Osterholz unveröff. Gutachten im Auftr. wpd-osnabrück. BIOS (2012c): Erfassung der Brutvögel und Bewertung ihrer Lebensräume im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Hambergen-Lübberstedt, Landkreis Osterholz unveröff. Gutachten im Auftr. wpd-osnabrück. BIOS (2012d): Erfassung der Fledermäuse und Bewertung ihrer Lebensräume im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Hambergen-Lübberstedt, Landkreis Osterholz unveröff. Gutachten im Auftr. wpd-osnabrück. BRAUNEIS, W. (1999): Der Einfluss von Windkraftanlagen auf die Avifauna am Beispiel der Solzer Höhe bei Bebra-Solz im Landkreis Hersfeld-Rotenburg.- Untersuchung im Auftrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) Landesverband Hessen e. V. Ortsverband Alheim-Rotenburg-Bebra: 91 S. Bebra. DÜRR, T. (2004): Vögel als Anflugopfer an Windenergieanlagen in Deutschland ein Einblick in die bundesweite Funddatei. - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz (7): DÜRR, T. (2009): Zur Gefährdung des Rotmilans Milvus milvus durch Windenergieanlagen in Deutschland. Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen Heft 3: DÜRR, T. (2012): Vogelverluste an Windenergieanlagen - Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (Stand ). ( HÖTKER, H., THOMSEN, K.-M. & KÖSTER, H. (2005): Auswirkungen regenerativer Energiegewinnung auf die biologische Vielfalt am Beispiel der Vögel und der Fledermäuse - Fakten, Wissenslücken, Anforderungen an die Forschung, ornithologische Kriterien zum Ausbau von regenerativen Energiegewinnungsformen. - BfN-Skripten 142, Bonn-Bad Godesberg, 80 S. ILLNER, H. (2011): Kritik an den Leitlinien Windenergie-Entwicklung und NATURA 2000 herausgegeben von der EU-Kommission im Oktober Soest. ISSELBÄCHER, K. & T. ISSELBÄCHER (2001): Vogelschutz und Windenergie in Rheinland- Pfalz. Gutachten zur Ermittlung definierter Lebensraumfunktionen bestimmter Vogelarten (Vogelbrut-, rast- und zuggebiete) in zur Errichtung von Windkraftanlagen geeigneten Bereichen von Rheinland-Pfalz. Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Oppenheim. 183 S. JANSSEN, G., HORMANN, M. & ROHDE, C. (2004): Der Schwarzstorch. - Neue Brehm- Bücherei 468, Hohenwarsleben, 414 S.

22 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 21 KORN, M., STÜBING, S. & MÜLLER, A. (2004): Schutz von Großvögeln durch Festlegung pauschaler Abstandsradien zu Windenergieanlagen - Möglichkeiten und Grenzen - Bremer Beiträge für Naturkunde und Naturschutz 7: KRÜGER, T. & OLTMANNS, B. (2007): Rote Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel. - Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen 27 (3): LÄNDER-ARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (LAG-VSW) (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. - Berichte zum Vogelschutz 44: LANDKREIS OSTERHOLZ (2011): Regionales Raumordnungsprogramm für den Landkreis Osterholz (Juli 2011). Planungs- und Naturschutzamt, Landkreis Osterholz. MLUV Brandenburg, Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg (2012): Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Windenergieanlagen in Brandenburg (TAK). Anlage 1, Stand NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG NLT (Hrsg. 2011): Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie. Hinweise zur Berücksichtigung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zur Durchführung der Umweltprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung bei Standortplanung und Zulassung von Windenergieanlagen (4. Auflage, Stand: Oktober 2011, 35 S.). RODTS, J. (1999): Eoliennes et protection des oiseaux: un dilemme! - L'homme et l'oiseau 37: ROHDE, C. (2009): Funktionsraumanalyse der zwischen 1995 und 2008 besetzten Brutreviere des Schwarzstorchs Ciconia nigra in Mecklenburg-Vorpommern. Orn. Rundbrief Meckl.-Vorp. Band 46, Sonderheft 2: SCOTTISH NATURAL HERITAGE (2005): Survey methods for use in assessing the impacts of onshore windfarms on bird communities. SNH and the BWEA draft guidance, 50S. SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell. SÜDBECK, P.; BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November In: Deutscher Rat für Vogelschutz & Naturschutzbund Deutschland (Hrsg.): Berichte zum Vogelschutz. - Heft Nr. 44: Anhang Karte 2: Feststellungen zur Raumnutzung von Großvogelarten im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks Karte 3: Archivdaten zu Feststellungen des Schwarzstorchs im Umfeld des geplanten Windparks ab dem Jahr 2000 Tabelle 5: Liste der im Zeitraum 2011/2012 im UG WP Hambergen-Lübberstedt nachgewiesenen planungsrelevanten Großvogelarten

23 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 22 Karte 2: Feststellungen zur Raumnutzung von Großvogelarten im potenziellen Einwirkungsbereich des geplanten Windparks (Details in Tabelle 1)

24 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 23 Karte 3: Archivdaten zu Feststellungen des Schwarzstorchs im Umfeld des geplanten Windparks ab dem Jahr 2000 (Details vgl. Tabelle 1)

25 Untersuchung Raumnutzung Schwarzstorch/Großvögel WP Hambergen-Lübberstedt Seite 24 Tabelle 5: Liste der im Zeitraum 2011/2012 im UG WP Hambergen-Lübberstedt nachgewiesenen planungsrelevanten Großvogelarten Status im Untersuchungsgebiet (Stand: 12/2012) Gefährdung Rote Listen Artname wissenschaftlicher Artname Brutvogel (Anzahl Brutpaare innerhalb bzw. knapp außerhalb UG Gastvogel (Max.) Artspezifische Bemerkung zur Nutzung des UG als Großvogellebensraum NDS 2007 T-O D BNat SchG EU-VSR Anhang I Graureiher Ardea cinerea NG 2 Schwarzstorch Ciconia nigra NG Wespenbussard Pernis apivorus 2 Habicht Accipiter gentilis 1 Rotmilan Milvus milvus NG Baumfalke Falco subbuteo NG Kranich Grus grus 2, dz. Regelmäßig aufgesuchtes Nahrungshabitat zur Brut- und Rastzeit einzelner Vögel (max. 1-2 Vögel gleichzeitig) im Bereich der Niederung des Giehler Baches; nächstes vermutetes Brutvorkommen (Kleinkolonie) ca. 3 km nördlich des UG (Nordwehde) (Archiv Biolog. Station Osterholz). Nach bisheriger Datenlage stellt sich die Niederung des Giehler Baches als gelegentlich aufgesuchtes Nahrungshabitat dar gelang eine Feststellung im Bereich Schaufleet (Westrand Bremerwald), 2011 ist eine Beobachtung am Giehler Bach unmittelbar östlich der Bahn belegt (Archiv Biolog. Station Osterholz). Zwischen 2000 und 2012 gelangen insgesamt 5 Feststellungen von Nahrung suchenden und zwei Feststellungen von überfliegenden Schwarzstörchen in der gesamten Niederung des Giehler Baches (vgl. Tabelle 1, Karte 3). Während der umfangreichen Untersuchung 2012 gelang kein weiterer Nachweis. Von einem Brutgeschehen im Bremerwald ist zumindest im Jahr 2012 nicht auszugehen. Auch gelang kein Fund eines alten Nestes im einsehbaren Bereich des Waldes. 2 2 * * X 2 Reviere befinden sich im Bereich des östlichen und südlichen Bremerwaldes; Nahrungshabitate und Revieranteile liegen auch in der Niederung des Giehler Baches im Bereich des geplanten WP 3 3 V * X 1 Revier befindet sich im südlichen Bremerwaldes; Nahrungshabitate und Revieranteile liegen auch in der Niederung des Giehler Baches, vor allem westlich der Bahn jedoch auch im Bereich des geplanten WP * Das UG wurde zur Brutzeit von 1-2 Vögeln, die offensichtlich außerhalb des UG einen Brutplatz nutzen, als Nahrungshabitat genutzt. Es gelangen Feststellungen an 2 Terminen während der Mahdperiode im Mai, bei denen die Vögel über frisch gemähten Grünlandflächen im Bereich des geplanten WP Nahrung suchten; eine Feststellung eines über gemähten Flächen jagenden Rotmilans liegt zudem aus dem südlich angrenzenden Gebiet Freißenbüttel aus dem Zeitraum Ende Mai 2010 vor (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ). 2 2 * X Das UG wurde zur Brutzeit von 1-2 Vögeln, die offensichtlich außerhalb des UG einen Brutplatz nutzen, als Nahrungshabitat genutzt. Es gelangen Feststellungen an 3 Terminen, wobei die Vögel 1x über Gewässern im südlichen UG jagten und ansonsten sich im nördlichen UG aufhielten und jeweils Richtung Ost abflogen; eine Feststellung eines jagenden Baumfalken liegt zudem aus dem südlich angrenzenden Gebiet Freißenbüttel aus dem Zeitraum Ende Mai 2010 vor (Archiv BIOLOGISCHE STATION OSTERHOLZ) * Zur Brutzeit gelangen keine Hinweise auf die Nutzung des Gebietes als Nahrungshabitat; außerhalb der Brutzeit suchten gelegentlich 2 Vögel (offenbar Brutvögel der näheren Umgebung, z.b. NSG Heilsmoor) im UG Nahrung. Aufgrund der anhaltenden Ausbreitungstendenz ist eine mögliche Ansiedlung des Kranichs als Brutvogel innerhalb des UG am ehesten im Bereich der Feuchtgehölze westlich der Bahn am Oberlauf des Giehler Baches oder im Moorsumpf innerhalb des Bremerwaldes zu erwarten. * X Status im UG: X = als Brutvogel bzw. Gastvogel belegt; NG =Nahrungsgast zur Brutzeit, Nistplatz jedoch außerhalb des UG; dz. = durchziehend, ohne Rast Bestandsangabe quantitativ erfasster Arten: Anzahl Brutpaare bzw. Reviere innerhalb / außerhalb UG Gefährdung: 0 = Bestand erloschen (ausgestorben, verschollen); 1 = Bestand vom Erlöschen (Aussterben) bedroht; 2 = Bestand stark gefährdet; 3 = Bestand gefährdet; R = extrem selten; V = Vorwarnliste; NDS = Niedersachsen und Bremen, (KRÜGER & OLTMANNS 2007); T-O = Tiefland-Ost; D = Deutschland, (SÜDBECK u. a. 2007); = 7 (2), Nr.14 BNatSchG: nach Bundesnaturschutzgesetz (2010) streng und besonders geschützte Art; * = auch nach EG-Artenschutzverordnung streng geschützt; alle übrigen Arten (außer Neozoen) besonders geschützt ( 7 (2), Nr.13 BNatSchG EU-VSR: X = Arten des Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (Arten von gemeinschaftlichem Interesse)

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