Abgeltungssteuer Gezeitenwechsel für die Kapitalanlage
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- Karin Schneider
- vor 8 Jahren
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Transkript
1 Abgeltungssteuer Gezeitenwechsel für die Kapitalanlage bfd-online-seminar Donnerstag, :00 17:00 Uhr Referent: Ulrich Rieck, VRT Moderation: Stefan Wache, bfd
2 Herzlich willkommen! Das alles und noch viel meeehr Literaturberatung Verlagsunabhängig Bestandsanalyse und optimierung Qualifizierte Unterstützung bei der Auswahl von Fachliteratur und elektronischen Medien Verwaltung Komplette Verwaltung Ihrer Abonnements Alle Abläufe im Blick durch den bfd communicator Aussagefähige Statistiken über den bfd analyzer Tracking & Tracing Prozessoptimierung Organisationsberatung Schlanke Beschaffungsabläufe Intelligente Logistikkonzepte Maßgeschneiderte Liefer- und Rechnungsmodelle Schulung & Seminare Ausbildung und Training für alle Fachinformations-Datenbanken Bedienung und praktische Nutzung Produkt- und Themenworkshops Foren und Onlineseminare Beschaffung Beschaffung aller Verlagsprodukte (Print, CD, Online) Keine Porto- und Verpackungskosten Von der Bestellung bis zur Wareneingangskontrolle Modernes Logistikzentrum E-Procurement-Lösungen / gibt s kostenfrei bei Ihrem buchholz-fachinformationsdienst! Nutzungsoptimierung Single-SignOn-Server bfd access für vereinfachten Datenbank-Login Portale für bessere Verfügbarkeit Ihrer Fachinformationen Community-Vorteile durch große Kundenbasis
3 Herzlich willkommen! 16:00 17:00 Uhr Referat Anschließend Beantwortung von Fragen Seminarfolien nach dem Seminar zum Download auf / Veranstaltungen Vergangene Veranstaltungen Seminarvideo in Kürze auf (Mail-Info an alle Teilnehmer) Literaturtipps ebenfalls auf Nächstes Online-Seminar am Dienstag, 30.9., Uhr: Rechtsdienstleistung im Umbruch das neue RDG
4 VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Bonn, 21. August
5 Abgeltungsteuer 2009 Gezeitenwechsel für die Kapitalanlage Referent Dipl.-Kfm. Ulrich Rieck Steuerberater 2
6 Agenda Geltendes Besteuerungssystem und Optimierungsstrategien Neues Besteuerungssystem und Eckpunkte der Abgeltungssteuer 2009 Abgeltender Steuerabzug an der Quelle und Ausnahmen Gewinner und Verlierer der Systemumstellung Verlustverrechnung und Strategieansätze Strategien für Werbungskosten Strategien für Zinsanleger mit hohem Grenzsteuersatz Strategien für Aktienanleger Anpassung der Asset-Allokation? 3
7 Geltendes Besteuerungssystem Synthetische Einkommensteuer Gewerbe Selbständige L+F Arbeit V+V Kapital Sonstige Gewinneinkünfte Einkünfte = Gewinn = Betriebseinnahmen./. Betriebsausgaben Überschusseinkünfte Einkünfte = Überschuss = Einnahmen./. Werbungskosten Nettoprinzip Summe der Einkünfte progressiver Steuertarif 32a EStG 4 Einkommensteuer
8 Kapitaleinnahmen ( 20 EStG) Zinserträge Dividenden (Halbeinkünfteverf.) Investmenterträge (ggf. Halbeink.) Erträge aus stiller Beteiligung Erträge aus Finanzinnovationen./. tatsächliche Werbungskosten oder Pauschbetrag (51 / 102 )./. Sparerfreibetrag (750 / 1500 ) Sonstige Einkünfte ( 22, 23 EStG) Spekulations -Gewinne (Jahresfrist, ggf. Halbeinkünfteverfahren) Termingeschäfte (Jahresfrist) Leerverkäufe Stillhalterprämien./. tatsächliche Werbungskosten Freigrenze für Spekulations - Gewinne 512 = Kapitaleinkünfte = Sonstige Einkünfte 5 ggf. Verlustausgleich u. -abzug (Vor- bzw. Rücktrag); 15b EStG kein Verlustausgleich; Vor-/Rücktrag nur innerhalb 23 EStG
9 Kapitaleinkünfte Sonstige Einkünfte individuelle Veranlagung progressiver Steuertarif ESt: 15% bis 42 % (mit Reichensteuer 45%) zzgl. 5,5% Soli (= 44,3 bzw. 47,5%) ggf. zzgl. KiSt (= 46,3 bzw. 49,5%) tarifliche Steuer Anrechnung von Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer 6 festgesetzte Steuer
10 Steueroptimierungsstrategien bisher z.b. Transformationsstrategie laufende steuerpflichtige Einkünfte ( 20 EStG) Steuerfreie Kursgewinne (> 1 Jahr Haltedauer) Steuervermeidung Zertifikate Niedrigzins-Anleihen Steueroptimierte Fonds 7
11 Verlagerungsstrategie heutige Einkünfte zukünftige Einkünfte keine Steuervermeidung Steuersatzeffekt Steuerstundung ggf. Progressionseffekt Nullkupon-Anleihen (Zerobonds) andere abgezinste Papiere Stückzinsmodelle 8 Stundungsmodelle ( 15b EStG)
12 Motto von Peer Steinbrück Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom Besser 25% von X als 42% von Nix 9
13 Grundzüge des neuen Besteuerungssystems Schedulensteuer für Kapitaleinkünfte Erwerbseinkünfte Kapitaleinkünfte Gewerbe Selbst. L+F Arbeit V+V Sonstige laufende Einkünfte Veräußerungs -gewinne Einkünfte = Gewinn o. Überschuss Nettoprinzip./.Sparerpauschbetrag keine Werbungskosten Summe der Einkünfte Kapitaleinkünfte progressiver Steuertarif 25% Pauschalsteuer 10 Veranlagung Abgeltungswirkung
14 Abgeltungssteuer 2009: Eckpunkte einheitliche Abgeltungssteuer auf privaten Kapitaleinkünfte + Veräußerungsgewinne ( 20 Abs. 8, 43 Abs. 4 und 5) Einheitlicher Abgeltungssatz 32d Abs. 1 S.1: 25% zzgl. Soli = 26,38 % Steuerabzug erfolgt an der Quelle mit Abgeltungswirkung, d.h. keine Deklaration, Anlage KAP entfällt Sparerpauschbetrag: 801 bzw (ledig/verheirat) Wegfall der einjährigen Spekulationsfrist für alle nach dem gekauften Wertpapiere (Ausnahmen s.u.) Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden im Privatvermögen (betriebl. Kapitaleinkünfte: Teileinkünfteverf.) Wegfall des Werbungskostenabzugs ( 20 Abs. 9) 11 Jahresbescheinigung ( 24c) entfällt; Kontenabruf bleibt
15 Private Kapitaleinkünfte ( 20 EStG neu) laufende Kapitaleinkünfte ( 20 Abs. 1) Zinserträge Dividenden Investmenterträge stille Beteiligungen Erträge aus sonst. Kapitalford. Erträge aus best. LV s (s.u.) Stillhalterprämie./. Glattstellung private Veräußerungsgewinne ( 20 Abs. 2) Veräußerung von Anteilen, Investmentanteilen, Zertifikaten, und sonstigen Kapitalford. Differenzausgleich bei Termingeschäften Veräußerung LV-Ansprüchen Währungsgewinne Aktien etc. vereinnahmte Stückzinsen 12 Bruttoerträge, 20 Abs. 9 Veräußerungserlös (abzgl. NK)./. Anschaffungkosten (inkl. NK) Fifo-Regel bei Girosammeldepot
16 Grundsatz: Abgeltende Steuererhebung an der Quelle Grundsatz: Steuererhebung an der Quelle mit Abgeltungswirkung - ESt-Satz 32d Abs. 1 S. 1 entspricht KESt-Satz 43a Abs. 1 - KiSt und anrechenbare ausländische Steuern sind auch bei der Erhebung der KESt zu berücksichtigen ( 43a Abs. 1 S. 2, Abs. 3 i.v. 32d Abs. 5) - ESt ist mit dem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten ( 43 Abs. 5) Bei inländischen Konten und Depots behält der Schuldner bzw. die auszahlende Stelle (Bank) die Abgeltungsteuer direkt ein ( 44) Verrechnungstöpfe : jede Bank verrechnet Erträge, Stückzinsen, Zwischengewinne, ausländische Quellensteuern, laufende Gewinne und Verluste (ohne Altverluste) sowie Sparerpauschbeträge ( 43a Abs. 3) positiver Saldo unterliegt der Abgeltungsteuer negativer Saldo unterliegt den Regeln zur Verlustverrechnung (s.u.) 13
17 Kirchensteuer ( 32d Abs. 1, 51a Abs. 2b-2e) Einbehalt durch die auszahlende Stelle, wenn der Anleger einen Antrag mit Angabe der Konfession abgibt oder Möglichkeit des Anlegers, sich für die Kirchensteuer veranlagen zu lassen; Bescheinigung über einbehaltene Abgeltungssteuer erforderlich Teilt der Steuerpflichtige seiner Bank die Konfession nicht mit und lässt er sich auch nicht veranlagen, so besteht bis voraus (Zentraldatei) die Gefahr der Hinterziehung der Kirchensteuer auf die Kapitalerträge Sonderausgabenabzug der KiSt wird bereits beim Abgeltungssatz der Einkommensteuer berücksichtigt 32d Abs. 1 S. 3-5: Kapitaleinkünfte 4x anr. ausl. Quellensteuer ESt = 4 + KiSt-Satz 14 Gesamtbelastung Kirchensteuer ohne 8% 9% Einkommensteuer 25,00 24,51 24,45 Solidaritätszuschlag 1,38 1,35 1,34 Kirchensteuer - 1,96 2,20 Gesamtbelastung 26,38 27,82 28,00
18 Ausnahme 1: Kein Abzug an der Quelle Ein Abzug an der Quelle findet nicht statt bei Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung ( 44a) soweit der Freistellungsauftrag ausreicht ( 44a) bei ausländischen Banken ausschüttungsgleiche Erträge thesaurierender ausländischer Fonds bei Zinsen aufgrund eines Privatdarlehens bei Veräußerungsgew. von - GmbH-Anteilen (<1%) - partiarischen Darlehen und stillen Beteiligungen - Ansprüchen aus Kapital-LV - Hypotheken/Grundschulden 15 besonderes Veranlagungsverfahren zum Abgeltungssatz, 32d Abs. 3
19 Ausnahme 2: Keine Abgeltungswirkung Quellenabzug hat keine Abgeltungswirkung ( 32d Abs. 2) Gläubiger und Schuldner sind nahestehende Personen Zinsen auf Gesellschafterdarlehen, wenn der Gesellschafter mindestens zu 10% an der Kapitalgesellschaft beteiligt ist spezielle Fälle der Back-to-Back-Finanzierung begünstigte Kapital-LV (Halbeinkünfte) Geltung der allgemeinen Veranlagungsregeln Anwendung des persönlichen Steuersatzes Werbungskostenabzug und Verlustverrechnung keine Anwendung des Sparerpauschbetrags 16 Zielsetzung: Vermeidung von Steuerarbitragen
20 Ausnahme 3: Veranlagungsoption Wahlweises Veranlagungsverfahren zum Abgeltungssatz zum persönlichen Steuersatz noch nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag Alte Spekulationsverluste noch nicht berücksichtigte ausländische Steuern Überprüfung des Steuereinbehalts dem Grunde oder der Höhe nach Anwendung der Ersatzbemessungsgrundlage, z.b. beim Depotübertrag Günstigerprüfung für Geringverdiener FA prüft auf Antrag, ob der Steuersatz auf die Kapitaleinkünfte bei Veranlagung unter 25% liegt einheitlich für alle Kapitalerträge keine Berücksichtigung der Werbungskosten Antragsrecht für wesentlich Beteiligte Beteiligung 25% oder Beteiligung 1% und berufliche Tätigkeit für Gesellschaft für Ausschüttungen aus der Beteiligung Veranlagungsantrag gilt für insg. 5 Jahre Widerruf möglich neuer Antrag nach Widerruf nicht zulässig 17 Kirchensteuereinbehalt Werbungskostenabzug + Verlustverrechnung 32d Abs. 4 32d Abs. 6 32d Abs. 2 Nr. 3
21 Anwendungs-/Übergangsregelungen Grundsatz: Abgeltungssteuer greift für sämtliche Kapitalerträge, die nach dem zufließen aber: Bestandsschutz für Veräußerungsgewinne Aktien, Anleihen, Fonds etc. Zertifikate Erwerb vor dem Weitergeltung der Spekulationsfrist 23 EStG keine Abgeltungssteuer Erwerb vor dem Weitergeltung der Spekulationsfrist 23 EStG Erwerb nach dem Ausnahmen Spezialfonds (JStG 2008) Zertifikatefonds (JStG 2009) Versicherungsmäntel =? weitere =? Verkauf bis steuerfrei ( 23 EStG) Verkauf nach Abgeltungssteuer
22 Abgeltungsteuer gilt nicht für... Kapitalerträge im Rahmen anderer Einkunftsarten, z.b. bei betrieblichen Erträgen (bei 17: Teileinkünfteverfahren) Immobilien: es bleibt bei der 10-jährigen Spekulationsfrist Sachwerte: Es bleibt bei der 1-jährigen Spekulationsfrist für Kunstgegenstände, Schmuck, Münzen, Briefmarken, Oldtimer, Wein etc. (Freigrenze steigt auf 600 ) Rentenversicherungen: weiterhin Ertragsanteils-Besteuerung Riester- und Rürup-Renten: weiterhin nachgelagerte Besteuerung mit dem persönlichen Tarif Schiffe und Schiffsfonds: Tonnagebesteuerung bleibt 19 Containerfonds: Verlängerung der Spekulationsfrist auf 10 Jahre ( 23 Abs. 1 Nr. 2 S. 2)
23 Gewinner und Verlierer der Systemumstellung Gewinner: Spitzenverdiener mit hohen Zinserträgen erhebliche Steuersatz-Minderung BELASTUNG* VON ZINSEINKÜNFTEN IN HÖHE VON 100 bisher Abgeltungssteuer Differenz PERSÖNLICHER EINKOMMEN- STEUERSATZ DES ANLEGERS 20% 21,10 21, % 31,65 26,38-5,27 42% 44,31 26,38-17,93 45% 47,48 26,38-21,10 ggf. zusätzliche Progessions-Minderung begünstigte Anlageinstrumente 20 Giro-, Spar- und Termineinlagen Rentenpapiere, Genussscheine Renten- und Geldmarktfonds Sparbücher, Bausparguthaben Garantiezertifikate andere Finanzinnovationen
24 Verlierer: Durchschnittsverdiener mit Dividendenerträgen Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens BELASTUNG EINER AUSGESCHÜTTETEN DIVIDENDE VON 100 BEIM AKTIONÄR Halbeinkünfteverfahren Abgeltungssteuer Differenz 20% 10,55 21,10 +10,55 Wegfall der Steuerfreiheit für Kursgewinne betroffene Anlageinstrumente 30% 15,83 26,38 +10,55 Wegfall des Werbungskostenabzugs PERSÖNLICHER EINKOMMENS- TEUERSATZ DES AKTIONÄRS 42% 22,16 26,38 +4,22 45% 23,74 26,38 +2,64 21 Aktien und Aktienfonds bei Anlage ab Ausschüttende Aktienfonds (s.u.) Termingeschäfte, Optionen andere Hebelprodukte Zertifikate
25 Alternative Belastungsrechnung (Gesamtsicht) 22 GESAMTSTEUERBELASTUNG EINES VORSTEUERGEWINNS DER AG VON 100 BEIM UN- TERNEHMEN UND BEIM AKTI- ONÄR Halbeinkünfteverfahren Belastung AG Belastung Aktionär Gesamtbelastung Abgeltungssteuer/U-Reform Belastung AG Belastung Aktionär Gesamtbelastung Differenz PERSÖNLICHER EINKOMMEN-STEUERSATZ DES AKTIONÄRS 20% 30% 42% 45% 38,65 6,47 45,12 29,83 14,05 43,88-1,24 38,65 9,71 48,36 29,83 18,51 48,34-0,02 38,65 13,59 52,24 29,83 18,51 48,34-3,90 38,65 14,56 53,21 29,83 18,51 48,34-4,87
26 Verlustverrechnung ( 20 Abs. 6, 43a Abs. 3) Neu -Verluste 20 Abs. 2 EStG Aktienverluste andere Verluste aus Kapitalanlagen andere negative Einkünfte Veräußerungsverluste (ohne Aktien) V-Topf 1 V-Topf 2 Verrechnung nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien Verrechnung mit sämtlichen positiven Kapitaleinnahmen verbleibende Negativsalden der Verrechnungstöpfe 23 Vortrag ins neue Jahr auf Antrag (bis 15.12) Bescheinigung keine Verrechnung mit anderen Einkunftsarten; kein Verlustrücktrag
27 Alte Spekulationsverluste 23 EStG Wahlrecht im Rahmen der Veranlagung Verrechnung i.r.v. 23 EStG neu Spekulationsgewinne, z. B. bei Immobilien, Sachwerten etc. Verrechnung i.r.v. 20 Abs. 2 EStG neu Aktiengewinne andere Veräußerungsgewinne Verrechnung vorrangig vor Neuverlusten letztmalig im VZ Restverluste per
28 Strategien für die Verlustverrechnung Strategie für alte Spekulationsverluste Generierung von Aktiengewinnen Generierung von anderen Veräußerungsgewinne nicht vorhersehbar Transformationsstrategie laufende steuerpflichte Erträge 20 Abs. 1 EStG steuerpflichtige Kursgewinne 20 Abs. 2 EStG Zerobonds Niedrigzins-Anleihen Zertifikate 25
29 Strategie für Neu -Verluste ab 2009 Aktienverluste dürfen ab 2009 nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden Vermeidung der Entstehung von verrechnungsbeschränkten Aktienverlusten Substitutionsstrategie Aktienzertifikate (Bonus, Discount, Index etc.) Aktienfonds 26 Eventuell entstehende Verluste können dann mit laufenden Zinserträgen etc. verrechnet werden
30 Strategien für Werbungskosten Kein Abzug von Werbungskosten i.r.d. Abgeltung Beispiel 1: Fremdfinanzierte Aktienspekulation Gewinn aus Aktien Zinsaufwand Gewinn vor Steuern Abgeltungssteuer auf Gewinn (brutto!) Verlust nach Steuern Fremdfinanzierte Kapitalanlagen rechnen sich nicht im Rahmen der Abgeltungssteuer Ablösung Fremdfinanzierung bis Ende / Fremdfinanzierung steuerlich nur im Rahmen eines Betriebsvermögens darstellbar 27 z.b. GmbH oder GmbH & Co. KG für wesentlich Beteiligte ggf. Antragsmöglichkeit (s.o)
31 Beispiel 2: Vermögensverwaltungsgebühr Konservativ ausgerichtetes Rentendepot: Ertrag 5% p.a.; Gebührenbelastung 1% p.a. Vermögensverwaltungsgebühr An- und Verkaufspesen 2,68% p.a. 2,95% p.a. Transformationsstrategie Werbungskosten An-/Verkaufkosten Anpassung der Gebührenmodelle 28 Fonds/Zertifikate statt Direktanlage
32 Strategien für Zinsanleger mit hohem Grenzsteuersatz Verlagerungsstrategie Einkünfte 2007/2008 Einkünfte 2009 ff. Steuer-Satzeffekt ggf. Progressions-Minderung Steuer-Stundungseffekt Nullkupon-Anleihen (Zerobonds) andere abgezinste Papiere, z. B. Bundesschatzbriefe Typ B Finanzierungsschätze d. Bundes Termingelder statt Tagesgeld Zins-Zertifikate 29 gebrauchte Garantiezertifikate Stückzins-Modelle
33 Konservierungsstrategie für steuerfreie Kursgewinne Steuer-Vermeidung durch Erwerb vor dem Niedrigzins-Anleihen Hybrid-Anleihen Steueroptimierte thes. Fonds / ETF s (Swap) Beispiel: Festgeld versus Niezi (Kauf vor dem ) 30 Bundesanleihe o. Festgeld 4% p.a. Nizis 2% Zins, 2% Kursgewinn p.a. Nachsteuer-Rendite 2007/2008: 2,22 % Nachsteuer-Rendite 2009 ff.: 2,95 % Nachsteuer-Rendite 2007/2008: 3,11 % Nachsteuer-Rendite 2009 ff.: 3,47 %
34 Einsatz fiktiver Quellensteuern Ausländische Quellensteuern werden auf die Abgeltungssteuer angerechnet das gilt auch für fiktive Quellensteuern tatsächliche Belastung sinkt je nach Land um 5 bis 20 %- Punkte Fremdwährungsanleihen Wechselkursverluste und -gewinne bei Anleihen verpufften bisher ( 23 EStG), künftig werden sie steuerlich berücksichtigt (Verluste: Verrechnung mit Zinsen) hohe Kupons werden nur noch mit 25% belastet 31 Wechselkursgewinne/-verluste bei reinen Währungsguthaben fallen weiter unter 23 EStG
35 Strategien für Aktienanleger Besteuerung von Aktieninvestments Aktien Dividenden Kursgewinne Abgeltungssteuer Kauf vor Kauf nach 2008 steuerfrei ( 23 EStG) Abgeltungssteuer 32
36 Investmentfonds Dividenden, Zinsen, Mieten Kursgewinne Fondsebene ausgeschüttet thesauriert ausgeschüttet thesauriert Abgeltungssteuer ausschüttungsgleiche Erträge Abgeltungssteuer Ausnahme: Gewinne am schon vorhandener Papiere keine Abgeltungsst. bei späterem Verkauf: Herausrechnung bereits versteuerter Erträge Kursgewinne Anteilseignerebene Kauf ab Kauf vor Abgeltungssteuer steuerfrei
37 Gewinns aus dem Verkauf von Anteilen ( 8 InvStG) 1. Veräußerungspreis 2../. Anschaffungskosten 3. + Zwischengewinn beim Kauf 4../. Zwischengewinn beim Verkauf 5../. besitzzeitanteilige ausschüttungsgleiche Erträge 6. + besitzzeitanteilige ausgeschüttete ausschüttungsgleiche Erträge 7. + aus dem Fonds gezahlte Kapitalertragsteuer 8. + ausgeschüttete Altveräußerungsgewinne 9../. besitzzeitanteiliger Immobiliengewinn Substanzauskehr 34 = Bemessungsgrundlage
38 Konservierungsstrategie für steuerfreie Kursgewinne Steuer-Vermeidung durch Erwerb vor dem Aktien ( Dauerbrenner ) Aktienfonds Zertifikate ungeeignet (s.o) Klassische Aktienfonds Indexfonds/ETF s Mischfonds (flexibel) Multi Asset Fonds Lebenszyklus-/Targetfonds Vermögensverwaltungs-Fonds Dachfonds 35 Ergänzend: - Transformation von Zinsen/Dividende in Kursgewinn (Derivate) - Eröffnung eines neuen Depots ab 2009 (Fifo-Falle)
39 Stundungsstrategie für steuerpflichtige Kursgewinne Erwerb nach dem Aktien ( Dauerbrenner ) Aktienfonds Zertifikate ohne laufende Zahlungen Investmentfonds-Kosmos Zertifikate-Kosmos steuerfreie Reinvestition auf Produktebene realisierter Kursgewinne bis zum Verkauf des Fonds/Zertifikats und Sicherstellung des Werbungskostenabzugs 36
40 Einsatz von (fondsgebundenen) LV s Kapitallebensversicherungen Neuverträge Abschluss ab mind. 12 J. Laufzeit; Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr?? Altverträge Abschluss bis mind. 12 J. Laufzeit; mind. 60% Todesfallschutz; mind. 5 Beitragsjahre ja nein Unterschiedsbetrag zwischen Versicherungsleistung und darauf geleisteten Beiträgen steuerfrei hälftig steuerfrei voll steuerpflichtig 37 persönlicher Steuersatz Quellenabzug Veranlagung Abgeltungssteuer Vorteil: Steuerstundungseffekt Nachteil: hohe Kostenbelastung
41 Gemantelte Vermögensverw. ( asset wrapping ) Steueroptimierte Mäntel für die professionelle Vermögensverwaltung (größere Vermögen) Fonds- Mäntel Spezialfonds nur bei Erwerb vor dem attraktiv Vermögensverwaltung im Kleid des Publikumsfonds (Familien-) Gesellschaften Lebensversicherungs- Mäntel Rückwirkende Schädlichkeit von Individualpolicen!? Vorsorge: Fondssparplan versus fondsgebundene LV Produkte sind letztlich strukturell nur schwer vergleichbar (Flexibilität, Risikoabdeckung, Kosten etc. pp.) 38 die meisten Vergleich hinken heftig (z.b. * ohne Kosten ) Insb. fondsgeb. Rentenversicherungen steuerlich attraktiv
42 Anpassung der Asset-Allokation? Ausweitung von Assetklassen, die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen? Direktinvestition Immobilienaktien G-Reits Immobilien geschlossene Immo.-Fonds offene Immobilienfonds Zertifikate Rohstoffe physisch Fonds Zertifikate 39 Alternative Anlagen Schiffe LV-Fonds private equity Kunst etc.??????
43 Zum guten Schluss.. Kontakt und Ansprechpartner VRT Linzbach, Löcherbach und Partner VRT ADVISA Aktiengesellschaft VRT Mittelstandsberatung GmbH Graurheindorfer Str. 149a Bonn Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Telefon: +49 (0) 228/ Telefax: +49 (0) 228/ bonn@vrt.de Internet: Bonn Köln Hennef Rheinbach Meckenheim 40
44 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seminarfolien zum Download auf / Veranstaltungen Vergangene Veranstaltungen Seminarvideo in Kürze auf (Mail-Info an alle Teilnehmer) Nächstes Online-Seminar am Dienstag, 30.9., Uhr: Rechtsdienstleistung im Umbruch das neue RDG
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