Fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan Entwurf -
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- Krista Hartmann
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1 Fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan Entwurf -
2 Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse zum Haushaltssanierungsplan Finanzprojektion Einführung Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen Sonstige Transfererträge Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Personal- und Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Finanzerträge Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zusammenfassung der Finanzprojektion Maßnahmen zur Haushaltssanierung Gegenüberstellung Projektion, HSP 2012 und Fortschreibung HSP Änderungen des Haushaltssanierungsplanes Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung Risiken des Haushaltssanierungsplanes
3 1 Gesetzliche Grundlagen und Beschlüsse zum Haushaltssanierungsplan Das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen - Stärkungspaktgesetz wurde am beschlossen und trat am in Kraft. Die Stadt Recklinghausen hat entsprechend dem Ratsbeschluss vom die Teilnahme an der Stufe 2 des Stärkungspaktes gem. 4 Stärkungspaktgesetz beantragt. Mit Bescheid vom der Bezirksregierung Münster ist die Teilnahme der Stadt Recklinghausen an der Konsolidierungshilfe festgesetzt worden. Mit Beschluss vom ist der Haushaltssanierungsplan 2012 bis 2021 vom Rat verabschiedet worden. Der Haushaltssanierungsplan wurde am genehmigt. Der Haushaltsanierungsplan ist jährlich fortzuschreiben und der Bezirksregierung spätestens am 1. Dezember vor Beginn des Haushaltsjahres zur Genehmigung vorzulegen. 2 Finanzprojektion Einführung Die Finanzprojektion für die Jahre 2018 bis 2021 basiert auf folgenden Grunddaten: 1. Am festgestellter Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Recklinghausen für das Haushaltsjahr Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen vom zum Gesetz zur Änderung des 76 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie Rundverfügung der Bezirksregierung Münster vom zum Stärkungspaktgesetz und Haushaltssicherungskonzept 3. Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen vom Ergebnisse der 151. Sitzung des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom 09. bis in Bad Muskau 5. Simulationsrechnung der kommunalen Spitzenverbände zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2018 von Juli 2017 Da die Finanzprojektion bis 2021 in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten ist, kann ausschließlich auf die o. g. Daten (Nr. 1 5) zurückgegriffen werden. Eine Berechnung anhand eines geometrischen Mittels für zukünftige Haushaltsjahre ist somit nicht mehr erforderlich. 3
4 Der Haushaltsplanplanentwurf 2018 weist ordentliche Erträge in Höhe von und ordentliche Aufwendungen in Höhe von sowie ein ordentliches Ergebnis von aus. Zusammen mit dem Finanzergebnis von beläuft sich das Jahresergebnis 2018 auf Ordentliche Erträge Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgem. Umlagen Sonst. Transfererträge Transfererträge 1% Gesamterträge Öffentl.-rechtl. Entgelte 17% Privatrechtl. Entgelte 1% Kostenerstattungen Sonstige 3% ordentl. Erträge 3% Aktivierte Eigenleistungen 0% Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige ordentliche Erträge Aktivierte Eigenleistungen Zuwendungen 40% Steuern 35% 4
5 Ordentliche Aufwendungen Personalaufwand Gesamtaufwendungen Versorgungsaufwand Transferaufwendungen 46% Sonstige ordentl. Aufwendungen 9% Sach- und Dienstleistungen Bilanzille Abschreibung 8% Bilanzielle Abschreibungen Sach- u. Dienstleistungen 15% Transferaufwand Versorgungsaufwand 2% Personalaufwendungen 20% Sonstige ordentliche Aufwendungen Ab 2019 werden nach der mittelfristigen Finanzplanung weiterhin positive Jahresergebnisse ausgewiesen. Mittelfristige Finanzplanung für 2019: +0,6 Mio. Mittelfristige Finanzplanung für 2020: +0,3 Mio. Mittelfristige Finanzplanung für 2021: +0,4 Mio. Jahr Jahresergebnis HSP 2012 Jahresergebnis lt. Fortschreibung 2017 Jahresergebnis lt. Fortschreibung 2018 Veränderung ggü. Vorjahr
6 Das Eigenkapital (Stand testierte Eröffnungsbilanz zum = ,96 ) wird unter Berücksichtigung der testierten Jahresabschlüsse 2008 bis 2015, des festgestellten Entwurfes des Jahresabschlusses 2016 (Änderungen aufgrund von Prüffeststellungen sind noch zu berücksichtigen), der Wertveränderung nach 57 GemHVO, des Fehlbedarfs lt. Haushaltssatzung 2017 des Überschusses der Haushaltssatzung 2018 lt. Entwurf und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 zum Jahresende 2017 auf einen Betrag von rd. 150,6 Mio. sinken und in den Folgejahren auf Grund der erwarteten positiven Jahresergebnisse wieder anwachsen. Jahresergebnis Entnahme allgemeine Rücklage Haushaltsjahr Wertveränderungen gem. 57 GemHVO Stand Ausgleichsrücklage Stand Allgemeine Rücklage Inanspruchnahme in % Eröffnungsbilanz , , JA , , , ,47 0,0% 2009 JA , , , ,70 7,4% 2010 JA , , , ,36 12,1% 2011 JA , , , ,67 14,8% 2012 JA , , , ,33 17,3% 2013 JA , , , ,13 16,2% 2014 JA , , , ,67 9,8% 2015 JA , , ,63 1,0% 2016 bja , , ,63 0,0% 2017 HA ,63 3,2% 2018 HA , ,63 0,0% 2019 FP , ,63 0,0% 2020 FP , ,63 0,0% 2021 FP , ,63 0,0% bja bestätigter Jahresabschluss HA Haushaltsansatz JA (testierter) Jahresabschluss, 2010 = bestätigter JA Vereinf. FP Finanzplanung Die Finanzprojektion 2018 bis 2021 wird auf den folgenden Seiten dokumentiert. 6
7 2.2 Steuern und ähnliche Abgaben Für das Jahr 2018 wurden keine Orientierungsdaten für Gemeinden und Gemeindeverbände seitens des Landes NRW erstellt. Daher kommt als Grundlage der Ermittlung der Haushaltsansätze dieses Jahr insbesondere die Steuerschätzung aus Mai 2017 in Betracht. Die Steuerschätzung ist für einige entscheidende Haushaltspositionen vom Städtetag NRW regionalisiert worden Grundsteuer A Orientierungsdaten k. A. k. A. k. A k. A. Steuerschätzung Mai ,6 % -0,6 % -0,7 % -0,7 % Die Grundsteuer A war in der genehmigten Fortschreibung des HSP mit folgenden Werten beschlossen. Diese wurden für den Haushaltsentwurf 2018 übernommen % % % % 1, , , , Grundsteuer B Orientierungsdaten k. A. k. A. k. A k. A. Steuerschätzung Mai ,5 % 1,5 % 1,5 % 1,5 % Die Berechnung der Haushaltsansätze basiert auf dem Anordnungssoll (Stand Juni 2017) Für das Jahr 2018 wird die Steigerung mit 1,5 % angenommen. Im Jahr 2018 liegt keine Veränderung des Hebesatzes vor % % % % 5, , , ,
8 2.2.3 Gewerbesteuer Orientierungsdaten k. A. k. A. k. A k. A. Steuerschätzung Mai ,7 % 4,9 % 3,0 % 2,9 % Auf Basis des Ergebnisses 2016 = 47,9 Mio. ergibt sich unter Anwendung der Daten des Deutschen Städtetags (+3,6%) + 1,7 Mio. und der Hebesatzerhöhung ,0 Mio. ein rechnerisch ermitteltes Jahresergebnis 2017 von 50,6 Mio. Für 2018 rechnet der Deutsche Städtetag mit einer Steigerung von +2,7 % 1,3 Mio. Der Gewerbesteueransatz 2018 könnte rechnerisch demnach auf 51,9 Mio. steigen. Der veranschlagte Haushaltsansatz 2017 beläuft sich auf lediglich 45,1 Mio. Unter Berücksichtigung des durch Einmaleffekte positiv beeinflussten überdurchschnittlich guten Jahresergebnisses 2016 und den ersten Erkenntnissen aus dem Anordnungssoll 2017 (Stand August 2017) wird aus Gründen der Risikovorsorge der errechnete Haushaltsansatz 2018 mit einem Risikopuffer in Höhe von 3,6 Mio. versehen. Der Haushaltsansatz 2018 beläuft sich auf 48,3 Mio.. Im Jahr 2018 liegt keine Veränderung des Hebesatzes vor % % % % 7, , , ,
9 2.2.4 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Orientierungsdaten k. A. k. A. k. A k. A. Steuerschätzung Mai 2017 (regionalisiert) 4,4 % 5,5 % 5,8 % 5,8 % Die Steuerschätzung von Mai 2017 ist vom Städtetag NRW regionalisert worden. Demnach ist von einer Steigerungsrate in Höhe von 4,4 % auszugehen. Allerdings wurden turnusgemäß die Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer angepasst. Die aktuellen Schlüsselzahlen sind im Vorgriff auf gesetzliche Änderungen geändert worden und sind derzeit nur vorläufig. Wie in den überwiegenden vorherigen Anpassungen verliert Recklinghausen hierbei rd. 1 %-Punkt. Basis der Berechnung des Einkommensteueranteils ist der Haushaltsansatz des Vorvorjahres (2016). Die unterjährigen Berichte zu den Steuereinnahmen lassen ein entsprechendes Ergebnis erwarten. Darauf deuten ebenso die bislang eingegangenen Abschlagszahlungen hin. Unter Berücksichtigung dieser Daten und ausgehend von Istwerten 2016 in Höhe von 48,02 Mio. ergibt sich ein voraussichtlicher wert 2018 in Höhe von 52,33 Mio % % % % 4, , , , Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Orientierungsdaten k. A. k. A. k. A k. A. Steuerschätzung Mai 2017 (regionalisiert) 23,6 % -2,6 % +2,4 % +2,5 % Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer war in der genehmigten Fortschreibung des HSP mit einem Basiswert für 2017 von angesetzt. Aufgrund der zusätzlich gewährten Bundesentlastung ab 2018 variiert das Umsatzsteueraufkommen deutlich stärker als in den Vorjahren % % % % 22, , , ,
10 2.2.6 Familienleistungsausgleich Die Kompensationszahlung für die Verluste durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs war in der genehmigten Fortschreibung des HSP mit einem Basiswert für 2017 von angesetzt. Die Kompensationszahlung für 2017 wurde laut Bescheid auf rd festgesetzt. Gemäß der Simulationsrechnung des Städtetags NRW vom , welche als vorläufige Orientierung auf Basis der zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Datenlage zu verstehen ist, erhält die Stadt Recklinghausen im Jahr 2018 Kompensationsleistungen in Höhe von Für die mittelfristige Finanzplanung wurden folgende Annahmen unterstellt: % % % % -2, , , , Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen Die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer werden in der ung ohne Steigerung angenommen % % % % 0, , , , Zuwendungen und allgemeine Umlagen Schlüsselzuweisungen Im Steuerverbund sind 23 v. H. der Ist-Einnahmen im Referenzzeitraum bis aus den Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Einfuhrumsatzsteuer und Zinsabschlagssteuer) sowie 4/7 der Grunderwerbsteuer zusammen gefasst. Die Stadt Recklinghausen erhält 2018 nach der vorläufigen Simulationsrechnung zum GFG 2018 des Städtetags NRW Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd Die Schlüsselzuweisungen erhöhten sich deutlich gegenüber dem Vorjahr um rd. 10 Mio.. Grund dafür ist die Erhöhung der zu verteilende Masse. In NRW wird die Schlüsselmasse ab 2018 um einen Teil der beschlossenen 5 Mrd.- Bundesentlastung für Kommunen verstärkt. 10
11 % % % % 10, , , , Eine Neuberechnung der Schlüsselzuweisungen erfolgt auf Basis der Modellrechnung zum GFG 2018, die im November zu erwarten ist Übrige Zuwendungen und allgemeine Umlagen Die übrigen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen (Zuweisungen vom Land z. B. für Kindertagesstätten, U3, konsumtiver Anteil der Schul- und Sportpauschale, Auflösung von Sonderposten) sind im Haushaltsplan 2018 mit rd. 45,3 Mio. veranschlagt. Bis zum Haushaltsjahr 2019 sinkt dieser Betrag auf unter 43,4 Mio.. Im Jahr 2020 sind nochmals 2,7 Mio. und im Jahr 2021 weitere 1,8 Mio. reduziert. Mit Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes wurde die Höhe der Stärkungspaktmittel neu geregelt. Eine Festsetzung für das Jahr 2015 liegt vor. In der Finanzplanung wurde ein Betrag von rd. 13,774 Mio. veranschlagt. In den Jahren 2019/2020 wird die Konsolidierungshilfe schrittweise degressiv zurückgefahren und weiterhin entsprechend den Vorgaben des Landes aus November 2016 angesetzt. 2.4 Sonstige Transfererträge Die sonstigen Transfererträge (Unterhaltsvorschussgesetz, Leistungen von Sozialleistungsträgern) sind im Haushaltsplanentwurf 2018 mit insgesamt berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt in 2019 auf rd. 2,5 Mio. ab. Für die Zeit bis 2021 sind keine Steigerungen vorgesehen. 2.5 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte sind im Haushaltsplanentwurf 2018 mit insgesamt rd. 68,7 Mio. veranschlagt. Dieser Betrag steigt in der Projektion bis 2021 auf rd. 70,4 Mio. 2.6 Privatrechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte sind im Haushaltsplanentwurf mit einen Ansatz von insgesamt berücksichtigt. Dieser Betrag sinkt in 2019 leicht ab und bleibt bis 2021 konstant. 11
12 2.7 Kostenerstattungen und Kostenumlagen Die Kostenerstattungen sind im Haushaltsplan mit insgesamt 11,3 Mio. veranschlagt. Dieser Betrag wird leicht steigend im Durchschnitt mit 0,5 % fortgeschrieben. 2.8 Sonstige ordentliche Erträge Die sonstigen Erträge sind im Haushaltsplanentwurf mit einem Wert von 11,4 Mio. veranschlagt. Dieser Betrag sinkt bis 2020 auf 10,4 Mio. und wird bis 2021 fortgeschrieben. 2.9 Aktivierte Eigenleistungen Die zu aktivierenden Eigenleistungen sind mit einem Betrag von rd. 1,7 Mio. berücksichtigt und werden ab 2020 mit rd. 1 Mio. angenommen Personal- und Versorgungsaufwendungen Mit Beschluss vom hat der Rat Maßnahmen zur Haushaltssanierung im Zusammenhang mit dem Stärkungspaktgesetz beschlossen. Als eine der tragenden Säulen wurden u. a. Reduzierungen beim Personal- und Versorgungsaufwand (Maßnahme A.01) vorgesehen. Die unkonsolidierten Personal- und Versorgungsaufwendungen des Jahres 2018 wurden in der Finanzprognose 2012 mit beziffert. In der genehmigten Fortschreibung des HSP (Beschluss des Rates vom ) wurden für 2018 = veranschlagt. Im Haushaltsplanentwurf 2018 sind als Personalaufwand = Versorgungsaufwand = Summe: veranschlagt. Die Vorgaben des fortgeschriebenen HSP werden somit um rd überschritten. Die Mehraufwendungen resultieren aus folgenden Faktoren: zusätzlicher Aufwand Pensions- und Beihilferückstellung, zusätzlicher Personalmehraufwand für das Projekt Schulsozialarbeit (vollständig gegenfinanziert), zusätzlicher Personalaufwand im Rahmen der Ausbildung Brandmeister Die an die Personalaufwendungen gekoppelten Erstattungen sind in diesem Zug ebenfalls zu erhöhen. 12
13 2.11 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Wesentliche Einzelpositionen bei den Sach- und Dienstleistungsaufwendungen (in Klammern die Änderungen gegenüber dem Vorjahr): KSR Leistungen ( ) Erstattungen an Gemeinden ( ) Erstattungen an übrige Bereiche ( ) Unterhaltung Grundstücke/bauliche Anlagen inkl. Energie und Betriebskosten ( ) Rathaussanierung ( ) Willy-Brandt-Haus ( ) Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen/ Infrastruktur (KInvFöG) Unterhaltung Grundstücke u. baul. Anlagen/ Infrastruktur (Gute Schule 2020) ( ) ( ) Sonstige Sachleistungen ( ) Sonstige Dienstleistungen ( ) Sonstige Dienstleistungen ISEK ( ) Datenverarbeitung GKD ( ) Beschaffungen bewegl. Vermögen/ GWG ( neu ) Beschaffungen bewegl. Vermögen/ Festwerte ( ) Die Überschreitung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gegenüber den Vorjahresansätzen ist hauptsächlich auf die Veranschlagung der Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadteilentwicklungskonzeptes (ISEK) Hillerheide mit rd zurückzuführen. Sowie auf die veränderte Veranschlagung der Beschaffung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern, welche zuvor im Bereich der Bilanziellen Abschreibungen erfolgte Bilanzielle Abschreibungen Der Haushaltsansatz 2018 ergibt sich aus der Abschreibungsvorausschau 2018 ff. für das vorhandene und das geplante Anlagevermögen. 13
14 2.13 Transferaufwendungen Finanzbedarf des Kreises Die Kreisumlage ist mit rd. 84,9 Mio. veranschlagt und steigt damit gegenüber dem Haushaltsansatz 2017 um rd. 2,6 Mio.. Dieser Berechnung liegen die Daten der mittelfristigen Finanzplanung des beschlossenen Kreishaushaltes Recklinghausen 2017 zugrunde. Demnach weist der Kreis einen Umlagebedarf in Höhe von rd. 403,8 Mio. aus. Kreisumlage 84,936 Mio. ÖPNV-Umlage 1,524 Mio. Kosten der Optionskommune 11,978 Mio. Finanzierungsanteil 2,009 Mio. Der Gesamtbetrag der Umlage an den Kreis beträgt insgesamt rd. 100,447 Mio , , , , ,00 Optionskommune Kommunaler Finanzierungsanteil ÖPNV- Umlage Kreisumlage ,00 14
15 Übrige Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen beinhalten u. a. folgende wesentliche Einzelpositionen (in Klammern die Änderungen gegenüber dem Vorjahr): Beteiligungsanteil Optionskommune ( ) Abwasserverbandsumlage (Gebührenhaushalt) ( ) Zuschuss an Ruhrfestspiele (unverändert) Zuschuss an NPhW (unverändert) Zuschüsse an übrige Bereiche ( ) Soziale Leistungen ( ) Asylbewerberleistungsgesetz ( ) Sozialtransferaufwendungen Asyl ( ) Gewerbesteuerumlage ( ) Kreisumlage ( ) ÖPNV-Umlage ( ) Einheitslastenabrechnung ( ) Krankenhausumlage (unverändert) 2.14 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen sind im 2018 mit insgesamt rd. 37,2 Mio. veranschlagt. In der mittelfristigen ung sinkt dieser Betrag bis 2019 auf rd. 36,9 Mio.. Die anschließend angenommenen Steigerungsraten betragen rd. 0,5 % Finanzerträge Die Finanzerträge sind im Haushaltsplanentwurf 2018 mit rd. 1,70 Mio. veranschlagt und sinken ab 2019 auf rd. 1 Mio. ab. Dieses Niveau bleibt konstant Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen Zum Bilanzstichtag weist die Stadt Recklinghausen Kredite in Höhe von insgesamt rd. 526 Mio. aus. Gem. 86 und 89 GO NRW werden Kredite für Investitionen (251,4 Mio. ) haushaltsrechtlich von den Krediten zur Liquiditätssicherung (275,0 Mio. ) unterschieden. Für die Ermittlung der Zinsaufwendungen wurde folgende Entwicklung unterstellt: 15
16 Unterstellte Zinsentwicklung 2018 bis ,50 P r o z e n t 3,00 2,50 2,00 1,50 1,00 0,50 2,25 2,00 0,75 2,50 2,25 1,00 2,75 2,50 1,25 3,00 2,75 1,50 0, Investitionskredite Liquiditätskredite mittel/lang Liquiditätskredite kurz Die Entwicklung der Zinsen ist von vielen Faktoren wie zum Beispiel der weltpolitischen Lage, dem Ölpreis und der wirtschaftlichen Stimmung abhängig. Neben der unterstellten Zinsmeinung sind aufgrund von wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, wie die mittel- und langfristigen Folgen des Brexits, Sicherheitsaufschläge in die Berechnung mit eingeflossen. Zu berücksichtigen war außerdem, dass die Stadt Recklinghausen im Rahmen einer breiteren Diversifizierung des Kreditportfolios vermehrt auf das Instrument von Schuldscheindarlehen zurückgreifen könnte. Die Kosten hierfür sind ebenfalls in die Aufwandsberechnungen mit eingeflossen. 16
17 Für bereits aufgenommene Investivdarlehen (einschl. Swapgeschäfte) liegen Zins- und Tilgungspläne vor. Die Aufwendungen hierfür liegen bei rd. 7,9 Mio. Zinsen für investive Kreditneuaufnahmen 0,5 Mio. Für Liquiditätskredite ist ein Betrag von rd. 2,2 Mio. einzurechnen. Darüber hinaus sind - Gewerbesteuerzinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. - Zinsen Darlehen Stadtwerke 0,2 Mio. sowie - Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 0,1 Mio. veranschlagt. Summe Zinsaufwand 2018: 11,2 Mio. Diesen Aufwendungen stehen Erträge von - 1,6 Mio. gegenüber. Zinsaufwand netto: 9,6 Mio. In der Fortschreibung des HSP (Haushaltsplan 2017) waren für 2018 Zinsaufwendungen von rd. 14,8 Mio. sowie Zinserträge von rd../. 1,5 Mio. 13,3 Mio. eingeplant. Die Netto-Zinsbelastung sinkt gegenüber der Fortschreibung HSP um rd. 3,7 Mio.. Folgende Faktoren haben dies beeinflusst: Die Phase der niedrigen Zinsen für Kredite dauert an. Die voraussichtlich erforderlichen Zinsaufwendungen für Liquiditätskredite haben sich gegenüber der Annahme deutlich verringert. Bei den Investitionskrediten erbrachte die Aktualisierung aufgrund der Zins- und Tilgungspläne eine Verringerung der Zinsaufwendungen Zusammenfassung der Finanzprojektion Aus der Prognose der Erträge und Aufwendungen für den Zeitraum bis 2021 ergeben sich folgende Jahresergebnisse: Jahr Ordentliche Erträge Ordentliche Aufwendungen Ordentliches Ergebnis Finanzergebnis Jahresergebnis lt. Fortschreibung
18 nachrichtlich 2017 Haushaltsplanentwurf 2018 % % % % A J K L M N O P Q R 1 Steuern und ähnliche Abgaben (Summe) , , , , Grundsteuer A , , , , Grundsteuer B , , , , Gewerbesteuer , , , , Einkommensteueranteil * , , , , Umsatzsteueranteil , , , , Familienleistungsausgleich , , , , Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen , , , , Zuwendungen und allgemeine Uml. (Summe) , , , , Schlüsselzuweisungen , , , , Konsolidierungshilfe LZ Rathausmodernisierung übrige Zuwendungen und allgem. Umlagen , , , , Sonstige Transfererträge , , , , Schuldendiensthilfe Gute Schule , Sonderposten Gute Schule , , , , übrige Transfererträge , , , , Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , , Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , Sonstige ordentliche Erträge , , , , Aktivierte Eigenleistungen , , , , Bestandsveränderungen 25 Ordentliche Erträge , , , , Personalaufwendungen , , , , Versorgungsaufwendungen , , , , Aufwendungen für Sach- und DL (Summe) , , , , Rathausmodernisierung , Modernisierung / Bauunterhaltung Festspielhaus , , , übrige Sach- und Dienstleistungen , , , , Bilanzielle Abschreibungen , , , , Transferaufwendungen (Summe) , , , , Abwasserabgabe , , , , Gewerbesteuerumlage , , , , Kreisumlage , , , , Beteiligungsanteil Optionskommune , , , , Kommunaler Finanzierungsanteil , , , , ÖPNV-Umlage , , , , übrige Transferaufwendungen , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , Ordentliche Aufwendungen , , , , Ordentliches Ergebnis Finanzerträge , , , , Zinsen und sonstige Finanzaufw. (Summe) , , , , Liquiditätskredite , , , , übrige Zinsen und Finanzaufwendungen , , , , Finanzergebnis , , , , Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis Jahresergebnis
19 3 Maßnahmen zur Haushaltssanierung 3.1 Gegenüberstellung Projektion, HSP 2012 und Fortschreibung HSP 2018 Die vom Rat am beschlossenen Maßnahmen sind im Haushaltsplan 2018 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Geringfügige Verschiebungen haben sich durch die Mittelanmeldung der Fachbereiche für das Haushaltsjahr ergeben. Auf das Ergebnis und die Einzelmaßnahmen des HSP hat dies keine Auswirkungen Ergebnis Projektion 2012 Ergebnis HSP Ergebnis Fortschreibung 2017 Ergebnis Fortschreibung 2018 Jahr Jahresergebnis HSP 2012 Jahresergebnis lt. Fortschreibung 2017 Jahresergebnis lt. Fortschreibung
20 3.2 Änderungen des Haushaltssanierungsplanes Änderungen zur beschlossenen und genehmigten Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans ergeben sich hinsichtlich der Einzelmaßnahmen nicht. 20
21 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss A.01 alle Personal- und Versorgungsaufwand A Bauunterhaltung A.03 versch. Unterhaltungsaufwand KSR A GKD-Umlage A.05 versch. Zuschüsse an Dritte A A.07 alle Zuschüsse an Beteiligungen Sach- und Dienstleistungsaufwendungen A.08 versch. A Korrektur bilanzieller Buchwerte Einsparungen FB Kinder, Jugend und Familie
22 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss A Stadtmarketing A DMS A Sachaufwand Rat A A.14 51/62 A Betriebsoptimierung Bäder Aufwendungen für Festwerte Optimierung Plotmanagement A Fraktionszuwendungen A Verringerung des Rates A Software-Servicevertrag
23 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss A alt: Krankenhausumlage A Reduzierung Schulstandorte A Optimierung Gebäudeinfrastruktur A alt: Kreisumlage A Beteiligungssatzung Optionskommune A A.25 alle alt: ÖPNV-Umlage Sonstige ordentliche Aufwendungen A.26 alle Fortbildung A Zinsersparnis Stärkungspaktmittel
24 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss A A A A A Wertberichtigungen auf Forderungen Zinsen Darlehn Wohnungsgesellschaft Bilanzielle Abschreibungen Lfd. Aufwand U3- Ausbau Asylbewerberleistungsgesetz E Grundsteuer A E Grundsteuer B E Gewerbesteuer E Hundesteuer
25 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss E Vergnügungssteuer E.06 62, 40 Parkgebühren E Einkommensteueranteil E Winterdienstgebühr E E Umlage Aufwand der Oberflächengewässer Gebühr Entwässerungsgenehmigungen E Schulpauschale E Erhöhung Straßenbaubeiträge E Baulandmanagement E Überwachung im fließenden Verkehr
26 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss E Gebühr Stadtgrundkarte E Gebühr Vorkaufsrechte E E Sportpauschale E E Gebühr Grundwassereinleitungen Sondernutzungsgebühren Entgelte Theater und Konzerte E Entgelte Sternwarte E Entgelte VHS E Entgelte Ikonenmuseum E Entgelte Kunsthalle
27 Nr. Org.- Einheit Zuständigkeit R/OB Maßnahmenübersicht K o n s o l i d i e r u n g s b e i t r ä g e Kurzbezeichnung der HSK-Maßnahme Beschluss E Entgelte Musikschule E Entgelte Bücherei E Erbbauzinsen, Pachten E E E Lfd. Erträge U3-Ausbau E Elternbeiträge KiTa E E Ufergeld Stadthafen Gebühren Wohnberechtigungsscheine Auflösung von Sonderposten Zinserträge Darlehen Stadtwerke Summe der Konsolidierungsbeiträge
28 4 Einzelmaßnahmen zur Haushaltssanierung Der Baustein Personal ist gegenüber dem Ratsbeschluss vom unverändert geblieben. Auf eine erneute Darstellung im Rahmen der Fortschreibung wird daher verzichtet. 28
29 5 Risiken des Haushaltssanierungsplanes Die bereits im Haushaltssanierungsplan 2012 genannten Risiken (Gesamtwirtschaftliche Entwicklung, Geld- und Kapitalmarkt, zusätzliche Aufgaben usw. 1 ) gelten auch für den hier fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplan uneingeschränkt. Nach Feststellung des Haushaltsentwurfs 2018 hat der Kreis am die Eckdaten seines Haushalts bekannt gegeben. Der Haushaltsentwurf des Kreises (Sitzung des Kreistages vom ) und die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der Kreisstädte hinsichtlich der Kreisumlage verschlechtern die Situation der Städte drastisch. Dies trifft auch auf die Stadt Recklinghausen zu. Nach der Einarbeitung der Kreis-Zahlen die in den Jahren eine Verschlechterung von über 10,4 Mio. für die Stadt Recklinghausen bedeuten, wäre die Einhaltung der HSP-Ziele ernsthaft gefährdet. Der Haushaltsausgleich in den Jahren wäre nicht sichergestellt. Folgend aufgeführt die Jahresergebnisse gemäß Fortschreibung des HSP 2018 und die Jahresergebnisse unter Berücksichtigung des Kreishaushaltsentwurfs Haushaltsentwurf 2018 Stadt Recklinghausen Jahresergebnis gem. festgestellten Haushaltsentwurf nachrichtlich Jahresergebnis nach Einarbeitung Entwurf Kreishaushalt Die anstehenden Gespräche mit dem Kreis und der Bezirksregierung sind abzuwarten. 1 HSP 2012, Seite
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