Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, den 13. September 2017 K B Ki Telefon: 9(0)
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1 Senatsverwaltung für Kultur und Europa Berlin, den 13. September 2017 K B Ki Telefon: 9(0) martina.kielberg@kultur.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 0810 Senatsverwaltung für Kultur und Europa - Kultur MG 06 - Förderung der Literatur und Bibliotheken Titel Zuschuss an die Berliner Blindenhörbücherei ggmbh Titel Landeszuschuss zum Aufbau und Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) Titel Zuschuss für den Kooperativen Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) Titel Zuschuss an die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin Titel Sonstige Zuschüsse an Einrichtungen der Literatur Titel Zuschuss an die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin für Investitionen Drucksache Nr. 18/0500 Rote Nummer: 0500 Kult: 0060 Vorgang: 9. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom Ansätze (tabellarisch) zu Titel 68408, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr (geplant) ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 aktuelles Ist: ,00 Seite 1 von 7
2 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 68549, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr (geplant): ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,05 aktuelles Ist: ,45 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 68553, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr (geplant): ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 aktuelles Ist: ,00 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 68568, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr (geplant): ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 aktuelles Ist: ,00 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 68578, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr (geplant): ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,10 aktuelles Ist: ,71 Ansätze (tabellarisch) zu Titel 89421, und zwar für das abgelaufene Haushaltsjahr: ,00 laufende Haushaltsjahr: ,00 kommende Haushaltsjahr (geplant): ,00 Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: ,00 aktuelles Ist: 0,00 Seite 2 von 7
3 Der Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: a) Welchen kulturpolitischen Ansatz verfolgt der Senat hinsichtlich der Förderung von Literatur und Bibliotheken in Berlin? b) Erläuterung zu Aufwüchsen für den strukturellen Mehrbedarf an den jeweiligen Einrichtungen c) Wie begründet sich die Auswahl der begünstigten Einrichtungen? d) Wie wurde der Mehrbedarf jeweils berechnet? e) Haben die Einrichtungen, die keinen Aufwuchs bekommen, gegenüber dem Senat keinen Mehrbedarf angemeldet? Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Hierzu wird berichtet: Zu a) Berlin ist eine der wichtigsten Literaturstädte Europas und besitzt eine enorme Anziehungskraft für Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer, Verlage und andere Akteure des Literaturbetriebs. Die literarische Szene der Stadt ist daher äußerst vielfältig, kleinteilig und verzweigt. Sie trifft hier auf ein sehr vielseitig interessiertes Publikum, wodurch sich auch immer wieder neue Veranstaltungsformate in Ergänzung der bereits vorhandenen und etablierten entwickeln. Die Literaturhäuser und die freie Szene stellen dabei keinesfalls unvereinbare Gegensätze dar, vielmehr ist das Zusammenspiel von den festgeförderten Einrichtungen mit den kleineren freien Akteuren immens wichtig für die lebendige Literaturszene Berlins. Mit diesem einzigartigen Literaturprofil präsentiert sich die Stadt als weltoffen, international und experimentierfreudig. Die institutionell geförderten Literatureinrichtungen sind dabei als Eckpfeiler im Berliner Literaturbetrieb zu sehen: mit ihren unterschiedlichen Programmausrichtungen und -schwerpunkten stehen sie in erster Linie für ein qualitativ anspruchsvolles Veranstaltungsangebot, eine professionelle Literaturvermittlung sowie für eine vielfältige Autoren- und Übersetzerförderung, insbesondere auch für den Nachwuchs. Insofern stellt die institutionelle Förderung der Einrichtungen auch den größten Anteil der Literaturförderung dar. Neben der institutionellen Förderung ist die Förderung der Autorinnen und Autoren sowie der gesamten unabhängigen, nicht institutionellen Szene von großem Stellenwert. Berlin ist eine Stadt, die Künstlerinnen und Künstler aller Sparten aufgrund ihres Potentials anzieht. Mit seinen über Autorinnen und Autoren, seinen Initiativen und Projekten ist Berlin Literaturhauptstadt, denn Berlin weist eine vielfältige Literaturszene auf, die mit keiner anderen deutschen Stadt vergleichbar ist. Ein breites Spektrum an Institutionen, Stiftungen, Verlagen und privaten Initiativen ist auf dem literarischen Sektor aktiv. Das ist wichtig, denn die Produktion und Vermittlung von belletristischer Literatur tragen zur Kultur und damit zur Bildung substantiell bei. Seite 3 von 7
4 Es ist die Aufgabe des Senats, den Erhalt dieser reichhaltigen Szene mit der Förderung von Autorinnen und Autoren, Festivals, Projekten und Initiativen zu gewährleisten. Kulturpolitischer Schwerpunkt ist neben der Förderung der literarischen Institutionen die Künstlerförderung. Bei der Autorenförderung ist die Aufstockung und Anpassung der Honorare und Stipendien bei allen Fördermaßnahmen geboten. Zudem werden Förderlücken geschlossen, die der Entwicklung der literarischen Szene Berlins geschuldet sind: Die Einbeziehung der reichhaltigen fremdsprachigen Szene Berlins soll durch die Vergabe von bis zu 10 Stipendien an Autorinnen und Autoren nichtdeutscher Ausgangssprache gewährleistet (je 12 Monate à 2000 ). Ein neues Förderinstrument für das Genre Comic / Graphic Novel wird für diese für Berlin immer bedeutendere Sparte eingeführt, für die bisher keine expliziten Fördermöglichkeiten bestanden sind für ein Hauptstipendium, das in dieser Höhe Preischarakter hat, je für zwei Förderstipendien, sind für eine öffentlichkeitswirksame Präsentation der Ausgewählten vorgesehen. Mit sollen die bestehenden 20 Literatur-Stipendien auf pro Stipendium (Verlängerung um 3 Monate, auf 12 Monate) aufgestockt werden. Diese gute Dotierung sichert die oft langwierige und komplizierte Arbeit an Manuskripten. Auch die Angleichung der Alfred-Döblin-Stipendien, die die Akademie der Künste für das Land Berlin im ehemaligen Haus Günter Grass in Wewelsfleth vergibt, an die Stipendiensätze in Höhe von 2000 pro Monat ist notwendig, um allen Berliner Stipendiatinnen und Stipendiaten die gleiche Ausgangslage zu gewährleisten. Mit dem Autorenlesefonds sind die Bezirksbibliotheken in die Lage versetzt worden, literarische Lesungen mit Berliner Autorinnen und Autoren zu organisieren. Auf Grund der hohen Nachfrage und der notwenigen Erhöhung der Sätze von 250 auf 300 pro Lesung ist hier ein Aufwuchs um geplant. Die Förderung von freien und innovativen Literaturprojekten, Veranstaltungen und Lesereihen ist mit rund aus Landesmitteln entsprechend der Antragslage ausreichend. Allerdings ist die Antragslage für Reihen und Festivals im Literaturbereich seit Einführung der Spartenoffenen Förderung in den letzten Jahren steigend, da hier höhere Summen und bisher zweijährige Förderungen beantragt werden können. Im Rahmen des Förderprogramms Spartenoffene Förderung werden Mittel zur Förderung künstlerischen Projekten aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben darunter auch für Projekte im Bereich Literatur vergeben. Mit den jährlich zur Verfügung stehenden 3,5 Mio. werden sowohl Literatureinrichtungen als auch Literaturprojekte der freien Szene gefördert. Mit den dazukommenden Mitteln ab 2018/2019 im Titel i.h.v. ca. 4,2 Mio. möchte die Senatsverwaltung für Kultur und Europa die Fördermöglichkeiten für die vielfältige Festivallandschaft in Berlin zu erweitern und langfristig zu sichern. Die Literatur wird auch von diesen Mitteln profitieren. Auch die Förderung von literarischen Veranstaltungen mit Mitteln des Hauptstadtkulturfonds hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Die beiden Festivals internationales literaturfestival berlin und Poesiefestival Berlin bilden seit Bestehen des Hauptstadtkulturfonds einen wichtigen Schwerpunkt und haben inzwischen die nationale und internationale Anerkennung erlangt. Diese und alle weiteren Vorhaben werden sicherlich von den zusätzlichen Mittel (+ 5 Mio. ) profitieren, die der Bund ab 2018 für den Hauptstadtkulturfonds zur Verfügung stellt. Seite 4 von 7
5 Bibliotheken/Bibliotheksentwicklungsplanung: Die Stärkung und zukunftsfähige Gestaltung des öffentlichen Bibliothekssystems gemeinsam mit den Bezirken ist gemäß Koalitionsvertrag in dieser Legislaturperiode von besonderer Bedeutung. Perspektivisch soll eine Bibliotheksversorgung nach zeitgemäßen Qualitätsstandards in allen Berliner Bezirken gewährleistet werden. Ziel ist es, das Bibliotheksnetz auf Basis eines abgestimmten Bibliotheksentwicklungsplans zu sichern und den Bedürfnissen der wachsenden Stadt anzupassen und auszubauen. Hierfür liegt mit dem Papier Attraktive Bibliotheken für die Metropole Berlin, das im Juli 2016 beschlossen wurde, eine gute Grundlage vor. Das Papier ist das Ergebnis der gemeinsamen Workshopreihe der Kulturverwaltung mit den Bezirksstadträten und dem Vorstand der Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin aus dem Jahr In dem Papier werden vier Handlungsfelder beschrieben, um die Berliner Öffentlichen Bibliotheken den Anforderungen der wachsenden Stadt Berlin entsprechend zu positionieren. Korrespondierend hiermit liegt ebenfalls als konkretes Ergebnis der Workshopreihe aus dem Jahr 2015 ein Maßnahmenpapier vor, das den vier Handlungsfeldern konkrete Maßnahmen zuweist und entsprechende Finanzierungsbedarfe identifiziert. Es wird angestrebt, im Lauf der Legislaturperiode technische und finanzielle Ressourcen für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken bereitzustellen und z.b. die Leseförderung sowie Digital Literacy für alle Altersgruppen und damit die Förderung der Informations- und Medienkompetenz durch Ausweitung der Angebote an Mobile Devices, Smartboards, App und emedien zu unterstützen. Zu b) Für alle institutionell geförderten Literatureinrichtungen zusammen wird ein struktureller Mehrbedarf von jeweils 500 T für 2018 und 2019 anerkannt. Die zusätzlich angemeldeten Mittel sind bestimmt für Personal- und Programmkosten sowie für einen allgemeinen Inflationsausgleich vor dem Hintergrund einer jahrelangen Plafondierung des Ansatzes. Die Literatureinrichtungen haben bis 2016 über einen sehr langen Zeitraum (rd. 17 Jahre) keine Zuwendungserhöhungen erhalten und daher mit plafondierten Ansätzen auskommen müssen. Daher sind Kostensteigerungen in der Vergangenheit stets im Rahmen der festgeschriebenen Zuwendungen aufgefangen worden, was nur zu Lasten der flexiblen Programmetats möglich war. Ab 2016 wurde der Ansatz für die Einrichtungen bereits per Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin um 250 T insgesamt angehoben. Mit den aktuellen Mehrbedarfsanmeldungen für den Doppelhaushalt 2018/19 sollen die Einrichtungen nunmehr in die Lage versetzt werden, zukünftig auskömmlich zu wirtschaften und zu arbeiten. Der konkrete Mehrbedarf ergibt sich daher bei allen Einrichtungen bspw. aus der notwendigen Abdeckung höherer (Lese-)Honorare, zusätzlicher Kosten für die Komplementärfinanzierung von Drittmitteln, der Kostenabdeckung von Internet-Portalen wie lyrikline.org, literaturport.de oder Dichterlesen.net, zusätzlicher Personalkosten, insbesondere für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen oder Kulturelle Bildung, Werbungs- und Reisekosten für Gäste sowie gestiegener Kosten für den Geschäftsbetrieb. Seite 5 von 7
6 Hinzu kommen die vorgesehenen zusätzlichen Zuwendungsmittel für Tarifangleichungen in Höhe von insgesamt für 2018 und für Vor dem Hintergrund des von den Literatureinrichtungen zum Doppelhaushalt 2016/17 geltend gemachten strukturellen Mehrbedarfs von rd. 800 T und den aktuellen Mehrbedarfsanmeldungen von 836 T bleibt abschließend festzuhalten, dass insbesondere unter Berücksichtigung der bereits erfolgten Zuwendungserhöhung von insgesamt 250 T ab 2016 zzgl. der ab 2018 vorgesehenen 500 T den Forderungen der Einrichtungen umfassend nachgekommen wird. Bibliotheken: Weder die Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin noch die Berliner Blindenhörbücherei ggmbh noch der Kooperative Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg (KOBV) haben einen strukturellen Mehrbedarf angemeldet. Mehrausgaben wurden aber für den Aufbau und Betrieb des Kompetenznetzwerkes DDB als Träger der Deutschen Digitalen Bibliothek angemeldet, vgl. auch Pkt. d). Zu c) Bei den begünstigten Einrichtungen handelt es sich ausschließlich um institutionell geförderte Einrichtungen. Bibliotheken: Zu d) Da sämtliche Literatureinrichtungen ein strukturelles Defizit haben und über den gleichen langen Zeitraum keine Zuwendungserhöhung erhalten haben, erfolgte die Aufteilung der geplanten zusätzlichen Mittel von 500 T prozentual zur Zuwendungssumme der institutionellen Förderung und somit zur Größe der Einrichtung abzüglich der zum Teil vorhandenen Zuwendungsanteile für die BIM (bei landeseigenen Immobilien). Die Aufteilung stellt sich wie folgt dar: Literarisches Colloquium Berlin Literaturhaus Berlin Literaturforum Brecht-Haus im Struktureller Mehrbedarf für Internet-Portale Literaturport.de und Dichterlesen.net; Personalund Sachkosten für PR, Marketing und social media, den Programmetat Presse- und Programmarbeit, den Programmetat (Honorare), Geschäfts- und Betriebskosten Programmetat: Honorare und Reisekosten, Kulturelle Bildung, neue Formate und Werbekosten Seite 6 von 7
7 Struktureller Mehrbedarf für Haus für Poesie Pressearbeit und Kulturelle Bildung, BK-Steigerung, Programmetat, Internet-Portal Lyrikline.org LesArt den Programmetat, Personal-, Geschäfts- und Betriebskosten Bibliotheken: Die Mehrausgaben für den Aufbau und Betrieb des Kompetenznetzwerkes DDB als Träger der Deutschen Digitalen Bibliothek haben sich aufgrund des Gutachtens der Nachevaluation DDB und der Überarbeitung des Phasenmodells laut Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom für die Jahre 2018 bis 2020 und Folgejahre ergeben. Die Finanzministerkonferenz hat am getagt und wird im Rahmen dieser Sitzung eine Entscheidung über den Finanzierungsbedarf treffen (liegt noch nicht vor). Zu e) Alle in Frage kommenden institutionell geförderten Literatureinrichtungen erhalten einen Aufwuchs, siehe Pkt. c). Einrichtungen, die ausschließlich Zuwendungen über Projektförderungen erhalten, müssen ihren Mehrbedarf im Rahmen ihrer jeweiligen Projektanträge geltend machen. In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa Seite 7 von 7
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