Die Oberbürgermeisterin. Wohnen in Köln. Wohnen in Köln. Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2016 Ausblick 2017

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1 Die Oberbürgermeisterin Wohnen in Köln Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2016 Ausblick 2017

2 Wohnen in Köln Seite 2 Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln jeweils am eines Jahres Indikatoren Einwohner/innen Haushalte Bevölkerung in Haushalten Durchschnittliche Haushaltsgröße 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,87 1,88 Wohnungen WE in Ein-/Zweifamilienhäusern Wohnfläche/ Einwohner in m² 36,89 37,07 37,55 37,75 37,71 37,63 37,60 37,91 37,88 37,66 37,39 Durchschnittliche Wohnfläche/WE in m² 71,16 71,31 71,48 71,63 71,79 71,97 72,14 72,32 72,51 72,70 72,78 Baugenehmigungen (Wohnungen) Fertigstellungen (Wohnungen) Abgeschlossenheitsbescheinigung Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) Anteil geförderte Mietwohnungen am Wohnungsbestand in % Sozialwohnungen 1. För derweg (einschließlich Eigentumsmaßnahmen) Anteil der Sozialwohnungen in % 9,5 8,9 8,5 8,0 7,8 7,7 7,5 7,4 7,1 6,8 6, ,9 9,2 8,7 8,0 7,8 7,4 7,1 6,9 6,5 6,1 6,0 Bewilligung von Mietwohnungen Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen Investive Bestandsförderung Vermittlungsanträge (jährlich) Vermittlungsanträge (Stichtag) bezogene WE 1. Förderweg WE = Wohneinheiten Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Wohnungswesen

3 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2016 Ausblick 2017

4 Wohnen in Köln Seite 4 Liebe Leserin, lieber Leser, Köln ist eine dynamisch wachsende Stadt. Besonders die große Beliebtheit unter jungen Menschen macht Köln zu einer ungebrochen attraktiven Metropole. Die Bevölkerungszunahme resultiert hauptsächlich aus Zuzügen von jungen Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren aus ganz Deutschland, aber auch aus dem Ausland. Unsere Stadt ist für diese Altersgruppe durch ein breites Studien- und Ausbildungsangebot sehr attraktiv. Zudem treffen die jungen Menschen hier auf abwechslungsreiche Freizeitmöglichkeiten, Vielfalt und Lebendigkeit. Für Köln wird in den Jahren ein zusätzlicher Wohnungsbedarf von rund Wohnungen angenommen. Das dynamische Wachstum Kölns und die hohe Nachfrage nach Wohnraum stellen eine große Herausforderung für Investorinnen und Investoren, die städtische Wohnungspolitik und die Stadtverwaltung dar. Diese Situation eröffnet gleichzeitig große Chancen für die Stadtentwicklungs- und Wohnungsbaupolitik. In den letzten Jahren sind die Miet- und Immobilienpreise in Köln weiter gestiegen. Ziel ist daher, nicht nur ausreichenden, sondern insbesondere auch bezahlbaren Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dabei muss die bestmögliche Erfüllung des menschlichen Grundbedürfnisses Wohnen unser Leitmotiv sein, auch im Angesicht geflüchteter Menschen, die in Köln ein neues Zuhause suchen und sich in unsere Gesellschaft integrieren wollen. Für alle Nachfragegruppen gilt, dass in höchstmöglichem Maße gerade auch spezielle Wohnbedarfe verstärkt Berücksichtigung finden müssen, besonders jene der Menschen mit Behinderung. auch die Baugenehmigungsverfahren. Weitere wichtige Bausteine sind das Stadtentwicklungskonzept Wohnen und das Handlungskonzept Preiswerter Wohnungsbau. Mit deren Umsetzung soll eine ausreichende Zahl an Wohnungen, darunter ein hoher Anteil öffentlich geförderter und damit preiswerter Wohnungen, geschaffen werden. Hierzu hat auch die neue Wohnungsbauleitstelle der Stadt Köln, angesiedelt im Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen, im April dieses Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Besonders bei hervorgehobenen und komplexen Bauvorhaben mit mehr als 20 Wohneinheiten ist sie zentraler Ansprechpartner. Mit einer ressortübergreifenden Beschleunigung von Planungsund Genehmigungsprozessen soll der Wohnungsbau in Köln aktiviert werden; dies gilt auch für Flächenpotentiale für den Wohnungsbau. Außerdem berät die Wohnungs bauleitstelle die Akteure des Wohnungsbaus und übernimmt in Konfliktsituationen das Clearing. Im Ergebnis sollen alle Maßnahmen und Anstrengungen für mehr Wohnraum helfen, das Leben in den Kölner Veedeln für Jung und Alt bezahlbar und lebenswert zu erhalten. Mit diesem Bericht stellt Ihnen die Stadt Köln einen aktualisierten Überblick über relevante Zahlen zum Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung und informiert über die Entwicklung der Fachaufgaben in der Wohnraumversorgung. Ich wünsche Ihnen eine gute Lektüre mit vielen interessanten Erkenntnissen. Die Stadt Köln unternimmt erhebliche Anstrengungen, um der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt entgegen zu wirken. Mit der angestoßenen Verwaltungsreform wollen wir Vorgänge beschleunigen, Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, September 2017

5 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 5 Liebe Leserin, lieber Leser, im Rahmen dieses jährlichen Geschäftsberichts stellt das Amt für Wohnungswesen als Fachdienststelle im Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt traditionell die Zahlen und Entwicklungen in seinen vielfältigen Aufgabenfeldern vor. Ich freue mich, Ihnen die Ausgabe für das Berichtsjahr 2016 vorlegen zu können. Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Wohnungswesen ist es, Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung von Wohnraum zu unterstützen. Dabei steht preiswerter und geförderter Wohnraum im besonderen Fokus. Für die wachsende Stadt Köln ist die Schaffung von Wohnraum eine besondere Herausforderung. Ich werde mich gemeinsam mit dem Amt für Wohnungswesen weiterhin dafür einsetzen, dass auch ausreichende Fördermittel zu günstigen Konditionen für die Investoren bereitstehen. Für sie muss es sich langfristig lohnen, wieder verstärkt auf den geförderten Wohnungsbau zu setzen. Dabei setzen wir ganz besonders auch auf die privaten Investorinnen und Investoren, die in Köln den deutlich größten Eigentümerkreis bilden. Der Anteil geförderter Mietwohnungen am Gesamtwohnungsbestand ist von 2001 bis 2015 kontinuierlich gesunken, von 12,2 % auf 6,8 % hat sich diese Entwicklung nicht fortgesetzt, der absolute Bestand ist um 140 Wohneinheiten sogar leicht gestiegen. Diese positive Bilanz gilt es im Hinblick auf das steigende Missverhältnis von Einkommen und Mieten sowie die jährlich wegfallenden Mietpreisbindungen weiterhin zu erhöhen. Seit dem Ratsbeschluss 2009 über das Handlungskon zept Preiswerter Wohnungsbau sollen jährlich mindestens geförderte Wohnungen in Köln entstehen. Die Stadt tritt dabei als Wohnungsversorger und Investor nur selten in Erscheinung. Sie kann indes die Rahmenbedingungen für ein angemessenes Neubauvolumen weiter optimieren, etwa durch schnellere Bereitstellung von Bauland und Verkürzung von Genehmigungsverfahren. Weitere Schwerpunkte des Amtes für Wohnungswesen sind der Schutz und Erhalt von Wohnraum, die Zuschussleistungen zur Miete sowie die Unterbringung und Versorgung von geflüchteten Menschen. Dem entsprechend werden in diesem Bericht auch die Zahlen und Entwicklungen der Aufgabenfelder Wohnungsaufsicht, Wohngeld sowie Wohnraumversorgung für besondere Gruppen dargestellt. Spürbar angezogen hat im Berichtsjahr und bis heute das Interesse der Lokalpolitik und der Medien an der Thematik Wohnraumzweckentfremdung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung. Die 2014 in Kraft gesetzte Wohnraumschutzsatzung bildet für die Wohnungsaufsicht die Rechtsgrundlage für entsprechende Überprüfungen. Die Arbeit des Bereichs Wohnraumversorgung war auch 2016 von der Flüchtlingssituation geprägt. Selbst wenn gegenüber dem Vorjahr weniger Menschen auf der Flucht vor Verfolgung und Krieg in Köln ankamen, stieg deren Unterbringung gegenüber 2015 in Köln um rund auf Personen zum Jahresende Unter hohem Druck und mit viel Engagement wurde diese herausfordernde Aufgabe im Zusammenwirken mit zahlreichen Kooperationspartnern gemeistert. Nahezu zusätzliche, teils vorübergehend eingerichtete, Unterbringungsressourcen wurden dafür geschaffen. Ich bedanke mich auch an dieser Stelle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amtes für Wohnungswesen herzlich für ihre engagierte und verantwortungsbewusste Arbeit sowie für die Arbeitsergebnisse im Berichtsjahr. Mein Dank gilt ebenfalls unseren Kooperationspartnern für die gewohnt gute Zusammenarbeit. Wie in den Vorjahren haben einige unserer Partner dankenswerterweise wieder eigene Beiträge zu diesem Bericht beigesteuert. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Integration und Umwelt Köln, September 2017

6 Wohnen in Köln Seite 6 Inhaltsverzeichnis Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln...2 Vorworte...4 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen...9 Gesetzeslage... 9 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag... 9 Kooperatives Baulandmodell Köln Wohnraumförderung der einzige Weg zum preiswerten Wohnen Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms Finanzierung des Wohnraum förderungsprogramms Fördergegenstände und Förderkonditionen des Landes NRW Kosten und Rendite Soziale Wohnraumförderung...16 Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern...16 Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge...18 Förderung selbstgenutzten Wohnraums...18 Blickwinkel Demografischer Wandel...19 Wohnungsangebot...20 Wohnungsbestand in Köln Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus zum Gesamtwohnungsbestand Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke Barrierefreier Wohnraum Bestand und Entwicklung...22 Kaum Leerstände und geringe Fluktuation...23 Wohnungsnachfrage Einwohner und Haushalte in Köln...24 Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln...24 Wohnkosten Kölner Mietspiegel...26 Mieten im geförderten Wohnungsbau...26 Nettokaltmieten nach Kölner Mietspiegel Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus...28 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum...29 Förderung von Mietwohnungen...29 Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge...29 Städtisches Wohnungsbauförderungsprogramm...30 Eingesetzte Mittel Land / Stadt...30 Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen...30 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit

7 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Inhaltsverzeichnis Seite 7 Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand...31 Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand...31 Passivhausstandard...31 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit...32 Kölner Immobilienmesse...33 Expo Real...35 Stadtinformationskampagnen...38 Ausblick...38 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz...40 Wohnungsaufsicht...40 Verfahren der Wohnungsaufsicht Enquete-Kommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren...41 Mietpreiskontrolle...43 Mietpreisüberhöhung...43 Mietwucher...44 Wohnraumschutz (Zweckentfremdung von Wohnraum)...44 Anwendung der Wohnraumschutzsatzung in Köln...45 Wohnungsbestandsverwaltung...46 Bestands- und Besetzungskontrolle...46 Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen...46 Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte...46 Freistellungen...47 Fallzahlen der Bestandsverwaltung Wohnraum-Zweckentfremdungen...48 Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen...48 Mietpreisüberprüfungen...48 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen...48 Abgeschlossenheitsbescheinigungen...49 Umgewandelte geförderte Wohnungen...49 Verzicht auf Zinserhöhung NRW.BANK...50 Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau...51 Wohnraumversorgung...52 Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen...52 Beispiele für Einkommensgrenzen...52 Dringlichkeitskatalog...54 Erteilte WBS nach Dringlichkeit...54 Belegungsvereinbarung/Ausblick...56 Wohnungsvermittlung...57 Vermittlung rollstuhlgerechter/barrierefreier Wohnungen...57 Wohnungsvermittlung für Seniorinnen und Senioren...59 Besondere Wohnformen/Mehrgenerationenwohnen Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln...60 Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen...60 Ambulante Wohngemeinschaften...62

8 Wohnen in Köln Seite 8 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz...62 Fazit...64 Wohngeld...65 Bedeutung des Wohngeldes...65 Wohngeldzahlungen Ausblick...67 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen...68 Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtungen...68 Mit Wohnraum zu versorgende Obdachlose und dringend Wohnungssuchende...69 Objektverwaltung...69 Bewachung...71 Wohnumfeldprojekte...72 Beispiel eines ökologischen Projektes...73 Sonderwohnformen...74 Unterbringung von Geflüchteten in Köln Januar bis Dezember Unterbringung und Betreuung Geflüchteter Entwicklung der Flüchtlingszahlen...75 Flüchtlingsunterkünfte in Köln...76 Übersichtskarte der Unterkünfte für Geflüchtete in Köln...77 Notaufnahmen in Turnhallen...78 Verteilung der Unterkünfte über das Stadtgebiet...80 Belegbare Unterkunftsplätze für Geflüchtete in den Kölner Stadtvierteln...81 Neubau und Sanierung...82 Abriss von ehemaligen Sozialhäusern und Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau...83 Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete...83 Auszugsmanagement...85 Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen...86 Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung Belegungsmanagement in der Praxis...89 Kooperationspartner und Vernetzung...90 Willkommensinitiativen...91 Ehrenamt...92 Kirchengemeinden...93 Ombudsstelle für Geflüchtete...95 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen...96 Öffentlichkeitsarbeit...97 Katastrophenschutz...98 Beiträge der Kooperationspartner GAG Immobilien AG Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.v Mieterverein Köln e.v Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.v Medienberichte Servicerufnummern...122

9 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 9 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Gesetzeslage Mit dem am in Kraft getretenen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein- Westfalen (WFNG NRW) hatte der Landesgesetzgeber die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Das WFNG NRW trat an die Stelle des früheren Wohnraumförderungsgesetzes des Bundes und wird den landesspezifischen Gegebenheiten mit unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen besser gerecht. Für die tägliche Praxis waren 2016 das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP ), die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB), die Richtlinie BestandsInvest sowie die Bestimmungen zur Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung (BWB) relevant. Die Bestimmungen regeln allgemeine Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge, Verfahrensgrundsätze und mehr. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestimmungen im Rahmen einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Die 2014 zwischen dem damaligen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (inzwischen Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Köln abgestimmte Zielverein barung zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnungsbauförderung gilt auch noch für Danach erhält die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde anstelle programmteilbezogener Einzelbudgets ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro. Mit der Zuteilung des Globalbudgets wird die kommunale wohnungspolitische Verantwortung gestärkt. Die nachhaltige Absicherung und ein flexibler Mitteleinsatz in der sozialen Wohnraumförderung über mehrere Jahre sind damit für die Neubauförderung und für Maßnahmen im Bestand gewährleistet. Stadt und Investoren hatten somit die gewünschte Planungssicherheit. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Der Rat der Stadt Köln hatte bereits 2010 das Handlungskonzept preiswerter Wohnungsbau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, dass jährlich mindestens geförderte Mietwohnungen sozialraumverträglich finanziert und errichtet werden können. Nach Erhebungen des städtischen Amtes für Stadtentwicklung und Statistik hatten 2012 einkommensbezogen 45 % der Kölner Haushalte Anspruch auf eine geförderte Mietwohnung. Eine Analyse des Institutes für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass vor allem die Beschäftigten in den unteren und mittleren Einkommensgruppen reale Einbußen hinnehmen mussten. Schon durchschnittliche Verdiener müssen für die Wohnkosten einer Standard-Wohnung einen unverhältnismäßig hohen Anteil ihres Einkommens einsetzen, was ihre Kaufkraft mindert. Dabei lag 2016 das Mietenniveau in Köln weiterhin über dem bundesweiten Durchschnitt; die Mietpreise werden höher. Auch die Baulandpreise für Objekte im Geschosswohnungsbau steigen seit mehreren Jahren stark an. Eine intensive Auseinandersetzung mit dieser Thematik hatte bereits im Stadtentwicklungskonzept Wohnen stattgefunden und zu Handlungsempfehlungen geführt, die der Rat in seiner Sitzung am beschlossen hat. Trotz der Berücksichtigung der Kölner Interessen durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen war in den vergangenen Jahren zunächst davon auszugehen, dass dauerhaft Fördermittel für maximal 650 Wohnungen jährlich zur Neuschaffung von preisgebundenem Wohnraum bereitgestellt werden können. Um die Ziel Zahl von geförderten Mietwohnungen jährlich sicherzustellen, hatte der Rat der Stadt Köln daher auch 2011 den Wiedereinstieg in ein kommunales Wohnungsbauförderungsprogramm beschlossen. Dieses wurde ausführlich in dem Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2012 beschrieben und erläutert.

10 Wohnen in Köln Seite 10 Städtisches Sonderprogramm Bezahlbaren Wohnraum sichern Investoren motivieren Sonderprogramm auflegen gemäß Ratsbeschluss vom Neuschaffung von Mietwohnungen Programmvolumen: Antragsberechtigt: Gefördert werden: Art, Höhe und Dauer der Förderung: Auszahlung: Wesentliche Bedingungen: Förderausschluss: Fördergebiete: Einmalig 2 Millionen Euro. Der Zuschuss wird nach der Reihenfolge der bewilligungsreifen Anträge bewilligt. Investoren/Bauherren mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem selbständigen Gebäude neu geschaffen und mit Fördermitteln des Landes NRW zu Gunsten der Einkommensgruppe A (= Personen mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG) gefördert werden. Zuschussförderung, 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche Die Laufzeit des Programms beginnt am Der Zuschuss wird nach Auszahlung der 3. Rate der Fördermittel des Landes ausgezahlt. Es fallen keine Gebühren an. Der Zuschuss ist an die Erteilung der Förderzusage über die Landesmittel gebunden. Die Bewilligung erfolgt im Anschluss an die Erteilung der Förderzusage über die Landesmittel. Der Zuschuss kann bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Zuschuss aus dem Förderatlas kombiniert werden. Das Grundstück wurde von der Stadt Köln mit Kaufpreisnachlass erworben oder Verpflichtung aus dem Kooperativen Baulandmodell Köln bzw. bestehender Ratsbeschlüsse zur Errichtung eines Mindestanteils von geförderten Mietwohnungen. Altstadt-Süd, Neustadt-Süd, Altstadt-Nord, Neustadt-Nord, Deutz, Bayenthal, Marienburg, Raderberg, Raderthal, Zollstock, Rodenkirchen, Sürth, Klettenberg, Sülz, Lindenthal, Braunsfeld, Müngersdorf, Junkersdorf, Weiden, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Nippes, Riehl, Poll, Westhoven, Brück. Bei Bauvorhaben, die räumlich über eine Stadtteilgrenze hinausgehen, reicht es aus, wenn mindestens 50 Prozent der geförderten Wohnungen in einem der genannten Stadtteile realisiert werden. Rechtliche Grundlage: Ratsbeschluss vom Information und Beratung: Amt für Wohnungswesen, Wohnraumförderung, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, Köln-Deutz Herr Niederstein, Tel / Da aber auch 2016 genügend Fördermittel durch das Land bereitgestellt wurden, mussten aus dem kommunalen Programm keine Fördermittel in Anspruch genommen werden. In Ergänzung des kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramms wurde 2013 das auf ein Jahr befristete Zuschussprogramm Bezahlbaren Wohnraum sichern Investoren motivieren Sonderprogramm auflegen beschlossen, um die Investitionen in den geförderten Mietwohnungsbau zu erhöhen. Investorinnen und Investoren, die mit Fördermitteln des Landes oder der Stadt Köln Wohnungen für Berechtigte der Einkommensgruppe A in Stadtteilen mit einem deutlich unterdurchschnittlichen Angebot und damit einem besonders großen Bedarf an preiswertem Wohnungsbau neu bauen, erhalten zusätzlich zu den Landesmitteln einen einmaligen städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Dieses Programm hatte ein Volumen von einmalig zwei Millionen Euro. Da diese Mittel nur zu einem Bruchteil abgerufen wurden, hat der Rat 2015 die Verlängerung dieses Programms, unter Beibehaltung des Programmvolumens, bis zum beschlossen. Mit Ratsbeschluss vom wurde der Zuschuss auf 250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für Wohnungen erhöht, die für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet sind.

11 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Seite 11 Kooperatives Baulandmodell Köln Am hatte der Rat das Kooperative Baulandmodell für Köln mit einer Quote von mindestens 30 % für den geförderten Wohnungsbau beschlossen. Der Grundgedanke dieses Modells besteht darin, dass bei planungsbedürftigen Baulandentwicklungen für Wohnen, die zu einer höherwertigen Nutzung des Grund und Bodens führen, die Planungsbegünstigten einen angemessen Teil des Bodenwertzuwachses für die Entwicklung des Baugebietes einsetzen müssen. Zu den zu übernehmenden Lasten gehört unter anderem die Verpflichtung zur Erfüllung einer Quote an gefördertem Mietwohnungsbau. Dabei soll den Planungsbegünstigten mindestens ein Drittel des planungsbedingten Wertzuwachses verbleiben. Das Modell gilt nicht für Bauvorhaben mit weniger als 25 Wohneinheiten. Die Verwaltung ist weiterhin davon überzeugt, dass die Umsetzung des Kooperativen Baulandmodells der richtige Weg ist, mehr preisgünstigen Wohnraum in Köln zu gewinnen und räumlich besser zu verteilen. Wohnraumförderung der einzige Weg zum preiswerten Wohnen Die soziale Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kombiniert mit staatlicher Förderung. Die Zielsetzungen wurden in den Jahr zehnten nach dem Zweiten Weltkrieg bis heute auf die jeweiligen gesellschaftlichen Bedürfnisse abgestellt. Der geförderte Wohnungsbau hat sich im Laufe der Zeit zu einer modernen Wohnraumförderung weiterentwickelt. Sie reagiert auf veränderte wirtschaftliche und soziale Verhältnisse, ist praxisfreundlich, sozial ausgewogen und marktorientiert. Stets führte und führt die staatliche Förderung zu limitierten Mieten für Haushalte mit Einkommen innerhalb der gesetzlichen Einkommensgrenzen. Die permanente Weiterentwicklung der Wohnraumförderung sichert ihren dauerhaften Bestand. Sie war zudem Vorreiterin für viele Innovationen, die heute zum Standard gehören. Möglich war dies durch gut austarierte Förderkonditionen des Landes. Das Amt für Wohnungswesen war auch 2016 wieder sehr aktiv, um Image und Akzeptanz der Wohnraumförderung zu verbessern und vor allem knappe Grundstücksressourcen für diesen Zweck zu mobilisieren. In dem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen im Kapitel Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit aufmerksam gemacht (ab Seite 32). Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Auch das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP) 2016 legte Schwerpunkte und Ziele für das Programmjahr fest, bestimmte den finanziellen Umfang, die Art der Finanzierung sowie die Verteilung der Fördermittel auf einzelne Programmpunkte, machte grundlegende Vorgaben für einzelne Förderinstrumente. Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2016 Die Wohnpolitik insgesamt und die soziale Wohnraumförderung im Besonderen stehen heute und in Zukunft vor großen Herausforderungen: In den Wachstumsregionen und in den Universitätsstädten Nordrhein-Westfalens führt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu Versorgungsengpässen und teilweise zu Verdrängungsprozessen (Segregation). Gleichzeitig gibt es in anderen Wohnungsmarktregionen Stadtquartiere mit massiven Leerständen und vernachlässigten Wohnungsbeständen. Ziel ist die Schaffung eines nachfragegerechten, breit gefächerten Wohnungsangebots in allen Preissegmenten mit attraktivem Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Die demografische Entwicklung erfordert neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im Wohnbereich und im Wohnumfeld müssen verstärkt abgebaut und generationsgerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen bzw. erhalten werden. Der Wohnversorgung von Menschen mit Behinderung muss besondere Beachtung zukommen. Die Folgen des Klimawandels und steigende Mietnebenkosten erfordern auch in Zukunft erhebliche Anstrengungen zur energetischen Erneuerung und Optimierung des Wohnungsbestandes. Um diese Herausforderungen zu meistern, sind auch in den kommenden Jahren erhebliche wohnungswirtschaftliche Investitionen erforderlich. Das Land hatte daher auch 2016 ein Mittelvolumen von 800 Millionen Euro bereitgestellt. Das noch für die restliche Dauer der Legislaturperiode geltende Mehrjahresprogramm gibt Investoren und Kommunen gleichermaßen ein Signal der Verlässlichkeit

12 Wohnen in Köln Seite 12 der Wohnraumförderung. Die verbesserte Planbarkeit hat die Ausfinanzierung auch größerer Fördermaßnahmen über mehrere Jahre hinweg gesichert und Maßnahmen zur abschnittsweisen Umsetzung von Quartierskonzepten erleichtert. Die Landesregierung hatte für das Wohnraumförderungsprogramm folgende Leitziele beschlossen: die Entwicklung und Erneuerung von Wohnquartieren durch Neuschaffung von qualitativem, energieeffizientem und barrierefreiem Wohnraum zu unterstützen, maßnahmenorientierte und kooperativ entwickelte Handlungskonzepte für eine zukunftsfeste Quartiersentwicklung zu nutzen, die Quartiere demografiefest und sozialadäquat weiter zu entwickeln, um Segregationsprozessen entgegen zu wirken (Familien mit Kindern, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung), für Haushalte mit geringem Einkommen preiswerten Wohnraum zu schaffen und ihnen die Teilhabe am Wohnungsmarkt zu ermöglichen, den Hochschulstandort Nordrhein-Westfalen durch Ausweitung des Angebots an studentischem Wohnraum zu stärken, die energetische Optimierung und Sanierung des Wohnungsbestandes zu forcieren, um Wohnnebenkosten einzusparen und den CO 2 -Ausstoß zu verringern, die Umstrukturierung im Wohnungsbestand aufgrund von veränderten Haushaltsstrukturen und Nutzungsanforderungen durch entsprechende Förderangebote zu unterstützen und die Entwicklung innovativer Qualitätsvorgaben mittels des experimentellen Wohnungsbaus als Teil der sozialen Wohnraumförderung zu nutzen. Geförderter Wohnungsbau Köln-Worringen

13 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Seite 13 Die Wohnungsmärkte in Nordrhein-Westfalen unterliegen einer immer stärkeren regionalen und sektoralen Ausdifferenzierung. Für die soziale Wohnraumförderung gilt es, der jeweiligen regionalen Wohnungsmarktsituation angemessen Rechnung zu tragen. Auf den regionalen und lokalen Wohnungsmärkten schlagen sich die wohnungswirtschaftlichen Veränderungsprozesse unterschiedlich nieder, es gibt keine einheitlichen Bedarfs- und Angebotsstrukturen. Wachsende Standorte sind in unmittelbarer Nähe stagnierender und schrumpfender Märkte anzutreffen. Die Wohnraumförderung kann daher nur zu einer ausge wogenen Entwicklung der Wohnungsmärkte beitragen, wenn sie diese Prozesse berücksichtigt. Um transparente und verlässliche Informationen über aktuelle Entwicklungen und künftige Veränderungen auf den regionalen Wohnungsmärkten zu erhalten, hat das seinerzeit für den Wohnungsbau zuständige Ministerium ein Gutachten zur Entwicklung der Neubaunachfrage bis 2030 (empirica 2010) erstellen lassen. Das Wohnraumförderungsprogramm trägt mit seinen Förderangeboten den Verschiedenheiten der Wohnungsmärkte Rechnung. Die spezifischen örtlichen Verhältnisse werden darüber hinaus berücksichtigt bei der Zuteilung der Förderbudgets entsprechend der jeweiligen örtlichen Bedarfslage und bei der Differenzierung der Förderintensität entsprechend den jeweiligen örtlichen Kostenstrukturen. Die Wohnraumförderung in NRW wurde bereits seit 2009 auf der Basis des Gutachtens des Instituts F+B Hamburg Optimierung der Gebietskulissen für die Regionale Differenzierung der Wohnraumförderung in NRW aus dem Jahr 2008 neu strukturiert. Im Rahmen des Gutachtens erfolgte eine empirische Bestimmung der Kosten- und Bedarfsniveaus in den Gemeinden Nordrhein-Westfalens auf der Basis flächendeckend verfügbarer statistischer Daten. Die Ergebnisse dieses zweiten Gutachtens wurden den Wohnungsbauförderungsprogrammen seit 2012 zu Grunde gelegt. Ab dem Programmjahr 2015 wurden die Ergebnisse des inzwischen vorliegenden dritten Gutachtens aus dem Jahr 2014 zu Grunde gelegt. Geförderter Wohnungsbau Köln-Buchheim

14 Wohnen in Köln Seite 14 Köln war und ist weiterhin Schwerpunkt des Förderbedarfs. Auch die Wohnversorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt für die Gesellschaft eine große Herausforderung dar. Zur Integration dieser Menschen ist geeigneter, bezahlbarer Wohnraum schnell und flexibel bereitzustellen. Bereits im Frühjahr 2015 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr daher eine Richtlinie entwickelt, die in Erweiterung des bestehenden Programms der NRW.BANK vor allem die Wohnungswirtschaft und kommunale Wohnungsunternehmen bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt. Diese war am in Kraft getreten. Sie wird im Rahmen des Wohnraumförderungsprogramms umgesetzt und fördert die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsaufnahmegesetzes sowie Asylbewerber im Sinne des Asylverfahrensgesetzes. Die Bedingungen sind eng an die Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt. Das Programm wird aus den nicht beanspruchten Mitteln des Wohnraumförderprogramms finanziert und steht somit finanziell und inhaltlich in direkter Konkurrenz zur klassischen Mietwohnraumförderung. Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung ist das Eigenkapital der NRW.BANK, das im Wesentlichen aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauvermögen besteht. Die Landesregierung hat entschieden, im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms Mittel der NRW.BANK in Höhe von jährlich 703 Millionen Euro für die Wohnraumförderung und die Aufwertung und Stabilisierung von Wohnquartieren zur Verfügung zu stellen. Mit der Föderalismusreform 2006 ist die soziale Wohnraumförderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Zum Ausgleich für die damit entfallenen Bundesfinanzhilfen stehen den Ländern bis 2019 jährliche Kompensationszahlungen zu. Die auf Nordrhein-Westfalen entfallenden rund 97 Millionen Euro jährlich unterliegen seit 2014 bundesgesetzlich einer investiven Zweckbindung und sind landesrechtlich nach dem Entflechtungsmittelzweckbindungsgesetz (EMZG NRW) einer Zweckbindung zugunsten der sozialen Wohnraumförderung unterworfen. Im Landeshaushalt sind daher bereits 2014 die Möglichkeiten für den Einsatz der bis 2019 feststehenden, für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung zweckgebundenen, Entflechtungsmittel für Tilgungsnachlässe im Rahmen von Darlehensförderprogrammen erweitert worden. Aufgrund der Erhöhung der den Ländern zugewiesenen Kompensationsmittel des Bundes in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro hat das Land mit Erlass vom die Tilgungsnachlässe der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge erhöht. Mit einem jährlichen Finanzvolumen von insgesamt 800 Millionen Euro steht damit ein bedarfs- und nachfragegerechter Mittelrahmen für das Förderprogramm zur Verfügung. Das jährliche Programmvolumen verteilt sich auf folgende Förderschwerpunkte: Für die Förderung von Neubau- und Bestandsinvestitionen: Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen und von Wohnraum für Ältere und Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen 450 Mio. Euro Förderung von investiven Bestandsmaßnahmen mit dem Schwerpunkt auf energetischer Sanierung, einschließlich der Förderung von Maßnahmen an und in denkmalgeschütztem, selbst genutztem Wohnraum mit gutem energetischen Standard 150 Mio. Euro Förderung von Neuschaffung und Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums 80 Mio. Euro

15 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Seite 15 Für die Förderung von quartiersbezogenen und quartiersstabilisierenden Maßnahmen Förderung von Maßnahmen der Quartiersentwicklung Förderung von studentischem Wohnraum (Wohnungen und studentische Wohnheimplätze) 70 Mio. Euro 50 Mio. Euro Für die Finanzierung stehen Kompensationszahlungen des Bundes in Höhe von 97 Millionen Euro sowie 703 Millionen Euro der NRW.BANK, damit insgesamt 800 Millionen Euro, zur Verfügung. Fördergegenstände und Förderkonditionen des Landes NRW 2016 Sowohl die Fördergegenstände als auch die Förderkonditionen ergeben sich in Kurzform aus dem nachfolgenden Kapitel. Es handelt sich um die Konditionen für die Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern sowie die Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylsuchende. Für den Bau von Mietwohnungen wird auf den folgenden Renditevergleich von Maßnahmen mit und ohne Förderung aufmerksam gemacht. Beispielhafte Berechnung der zu erwartenden Rendite in Abhängigkeit von den Gesamtkosten % EK *4 Darlehen Land je m² *1+2 Gesamtkosten Bankdarlehen 3,00 % Kosten m²/jährl. Erträge m²/jährl. *3 Verw. Kosten Mietausfallwagnis EK- Rendite in % zum Vergleich: EK-Rendite in % ohne Förderung bei 9 Miete bei 10 Miete bei 11 Miete 2.300,00 460, ,00 75,00 6,62 2,25 12,00 20,87 75, ,00 480, ,00 155,00 6,62 4,65 12,00 23,27 75, ,00 500, ,00 235,00 6,62 7,05 12,00 25,67 75, ,00 520, ,00 315,00 6,62 9,45 12,00 28,07 75, ,00 540, ,00 395,00 6,62 11,85 12,00 30,47 75, ,00 560, ,00 475,00 6,62 14,25 12,00 32,87 75, ,00 580, ,00 555,00 6,62 16,65 12,00 35,27 75, ,00 600, ,00 635,00 6,62 19,05 12,00 37,67 75, ,00 620, ,00 715,00 6,62 21,45 12,00 40,07 75,00 11,7 7 8, 87 11, ,0 9 10,78 8,0 0 10,50 13,0 0 9, 87 7, 2 0 9,60 12,0 0 9,03 6, 4 6 8,7 7 11,0 8 8, 25 5,78 8,0 0 10,22 7, 52 5,14 7, 2 9 9, 43 6, 85 4, 55 6,62 8,69 6, 2 2 4,0 0 6,0 0 8,0 0 5,63 3, 4 8 5, 42 7, 35 Quelle: Amt für Wohnungswesen, 1) Konditionen der ersten 10 Jahre nach Förderung u. Tilgungsnachlass von 25% berücksichtigt 2) Tilgung sowie Zusatzdarlehen für kleine WE, Aufzug u.a. unberücksichtigt 3) Keine Einnahmen für Garagen angesetzt 4) EK = Eigenkapital

16 Wohnen in Köln Seite 16 Soziale Wohnraumförderung Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern Ziel Schaffung von Wohnraum in der sozialen Wohnraumförderung zu tragbaren Mieten für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sowie für am Wohnungsmarkt Benachteiligte: Seniorinnen und Senioren, Behinderte, kinderreiche Haushalte und Alleinerziehende Antragsberechtigt Investoren/Bauherren mit der erforderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Gefördert werden Neubau von Mietwohnungen und zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem selbständigen Gebäude neu geschaffen werden Art und Höhe der Förderung Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe A (= Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag zusätzliches Darlehen Mindestens 35 Quadratmeter je Quadratmeter maximal je Wohnung bis 62/67 m² Bei Belegung mit Mietern der Einkommensgruppe B (= Haushalte mit einem Einkommen von max. 40 % über den Grenzen des 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag zusätzliches Darlehen Mindestens 35 Quadratmeter je Quadratmeter maximal je Wohnung bis 62/67 m² Zusatzdarlehen für Aufzüge: Euro je Wohnung (maximal Euro je Aufzug) für Passivhausstandard von 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für Mieteinfamilienhäuser von Euro je Haus Zusatzdarlehen für weitere Besonderheiten wie die Standortaufbereitung und wohnungswirtschaftliche Quartiersmaßnahmen sind möglich. Darlehenskonditionen 0,0 % Zinsen (für die ersten zehn Jahre der Bindung, danach 0,5 % für die Dauer der Bindung) Nach Ablauf der Bindung: Marktübliche Verzinsung 1,0 % Tilgung (auf Wunsch: 2 %) 0,5 % laufender Verwaltungskostenbeitrag zuzüglich 0,4 % einmaliger Verwaltungskostenbeitrag 0,4 % Bearbeitungsgebühr Es kann ein Tilgungsnachlass von 25 % auf die Grundpauschale und von 50 % auf die Zusatzdarlehen beantragt werden.

17 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Soziale Wohnraumförderung Seite 17 Wesentliche Bedingungen Bau- oder Erbbaugrundstück; 20 % Eigenleistung; Standortqualität; bis zu sieben Vollgeschosse und Staffel- oder Dachgeschoss, Barrierefreiheit, Bonität; kein Baubeginn und keine Auftragsvergaben vor Bewilligung, mindestens 1/3 der Grundstücksfläche als Grünfläche. Vorbehalt für Wohnberechtigte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des 13 WFNG NRW für die Einkommensgruppe A und für die Einkommensgruppe B (bis 40 % über der Einkommensgrenze); Zweckbindung: 20 oder 25 Jahre. Kaltmiete Einkommensgruppe A: 6,25 Euro je Quadratmeter monatlich Einkommensgruppe B: 7,15 Euro je Quadratmeter monatlich Bei Erreichen des Passivhausstandards Erhöhung um jeweils 0,30 Euro je Quadratmeter monatlich Zulässige Mieterhöhung: 1,5 % jährlich von der Bewilligungsmiete Belegungsrechte Einkommensgruppe A und B: 20 oder 25 Jahre grundsätzlich Besetzungsrecht Zuletzt bestand allerdings eine Vereinbarung aus dem Jahre 2009 mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach der Investor die berechtigten Mieter grundsätzlich selbst auswählen kann. Im Berichtsjahr wurde eine entsprechende Folgevereinbarung erarbeitet und im März 2016 von Stadt und Wohnungswirtschaft unterzeichnet (siehe auch Seite 56). Rechtliche Grundlagen WFNG NRW, Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen, WFB NRW, Wohnraumförderungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen, WoFIV, Wohnflächenverordnung. Information und Beratung Amt für Wohnungswesen, Willy-Brandt-Platz 2, Köln Ansprechpartner Verwaltung: Herr Niederstein, Telefon / Ansprechpartnerin Technik: Frau Bartels, Telefon / Weitere Informationsquellen NRW.BANK; Bereich Wohnraumförderung siehe Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, MHKBG NRW siehe Förderkonditionen Mietwohnungsbau Förderpauschale je m² Wohnfläche Neubau A/B / / Tilgungsnachlaß auf die Förderpauschale 25% 25% Zusatzdarlehen für Aufzug: je geförderte WE/ je Aufzug / / Tilgungsnachlaß auf alle Zusatzdarlehen 50% 50% Netto-Kaltmiete je m² Wohnfläche A/B 6,25 / 7,15 6,25 / 7,15 Orientierungswert GFZ 1,2 1,2 Zinshöhe in den ersten 10 Jahren 0% 0% Bindungsdauer 15, 20, oder 25 Jahre 20 oder 25 Jahre Mindestgröße für Appartements für Studierende 24 m² 24 m² Reduzierung der Mindesteigenleistung für Studentenwerke als AöR 10% 10% Quelle: Amt für Wohnungswesen

18 Wohnen in Köln Seite 18 Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge Im Juni 2015 hatte das zuständige Ministerium die Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge veröffentlich, die eng an die schon bestehenden Wohnraumförderungsbestimmungen angelehnt sind. Alle baulichen und städtebaulichen Qualitäten des klassisch geförderten Geschosswohnungsbaus sind einzuhalten. Der Wohnraum kann später problemlos für allgemein Wohnberechtigte umgewidmet werden. Zu beachten sind im Vergleich zur bisherigen Förderung von Mietwohnungen die folgenden Ausnahmen: Freisitze müssen nicht ausgeführt werden, es genügt die Möglichkeit der Nachrüstung Der Tilgungsnachlass auf die Grundpauschale beträgt 35% Neben der Kaltmiete von 6,25 Euro kann mit der zuständigen Stelle ein Zuschlag für deutlich erhöhte Fluktuation oder Möblierung vereinbart werden Mit dem Bauvorhaben muss innerhalb von sechs Monaten begonnen werden. Förderung selbstgenutzten Wohnraums Ziel Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit einer Behinderung von 50 % oder mehr. Antragsberechtigt Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind, das die Voraussetzungen gemäß 32 Abs. 1 bis 5 Einkommen steuergesetz (EStG) erfüllt, oder nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird, Haushalte mit mindestens einer schwerbehinderten Person, Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen des 13 des WFNG NRW. Gefördert werden Gefördert werden der Neubau, Ersterwerb oder Erwerb bestehenden Wohnraums in Form von Eigenheim oder Eigentumswohnung. Die nachfolgend genannten Beträge beziehen sich auf neue Objekte. Das Starterdarlehen wird jeweils in voller Höhe gewährt. Für Bestandsimmobilien reduziert sich der Betrag auf 70 %, wenn das Gebäude folgende Kriterien erfüllt: der Bauantrag wurde nach dem gestellt oder die Bauanzeige getätigt, das Förderobjekt erfüllt mindestens den Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 oder der Endenergiebedarf des Förderobjektes laut Energieausweis überschreitet nicht den Wert von 150 kwh/(m²a). Art und Höhe der Förderung Grundbetrag Euro Kinderbonus je Kind Euro Stadtbonus Euro Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit Euro (nur Neubau, Ersterwerb, Aufstockung, Anbau) Starterdarlehen Euro Ein zusätzliches Darlehen ist für Schwerbehinderte bis höchstens Euro möglich. Ein Schwerbehindertendarlehen kann auch dann gewährt werden, wenn die Einkommensgrenze gemäß 13 WFNG NRW um bis zu 40 % überschritten wird. Darlehenskonditionen bei Neubau oder Ersterwerb Zinssatz: 0,5 % Verwaltungskosten: 0,5 % Tilgung: 1 % Darlehenskonditionen bei Erwerb vorhandenen Wohnraums Zinssatz: 0,5 % Verwaltungskosten: 0,5 % Tilgung: 2 % Für das Starterdarlehen gelten die obigen Konditionen mit Ausnahme der Tilgung; diese beträgt 5 %.

19 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Soziale Wohnraumförderung Seite 19 Wesentliche Bedingungen Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen, Tragbarkeit der Belastung, Eigenleistung von 15 %, davon mindestens die Hälfte als Eigenkapital. Bankdarlehen mit mindestens zehnjähriger Zinsfestschreibung und mindestens 1 % Tilgung. Wenn der Zinssatz für diese Bankdarlehen unter 4 % liegt, erhöht sich die Mindesttilgung für Bankdarlehen auf 2 %. Einhaltung der Energieeinsparverordnung in der aktuellen Fassung für Neubau und Ersterwerb, familiengerechtes und gesundes Wohnen mit ausreichenden Zimmergrößen, immissionsfrei bezüglich Lärm- oder Baustoffbelastung. Baugenehmigter Wohnraum, wie auch angemessene Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche gemäß Anlage 1 der Wohnraumförderungsbestimmungen. Rechtliche Grundlagen WFNG NRW, Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen WFB NRW, Wohnraumförderungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen WoFIV, Wohnflächenverordnung Einkommensermittlungserlass Information und Beratung Amt für Wohnungswesen, Willy-Brandt-Platz 2, Köln Ansprechpartner Verwaltung: Herr Niederstein, Telefon / Ansprechpartnerin Technik: Frau Bartels, Telefon / Weitere Informationsquellen NRW.BANK, siehe Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, MHKBG NRW, siehe Klimaschutz und Einsparung von Wohnnebenkosten Für den Neubau von Mietwohnungen, die den Standard von Passivhäusern erreichen, wurde im Rahmen der Klimaoffensive im Jahr 2016 mit Hilfe eines Zusatzdarlehens von 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 % ein besonderer Anreiz geschaffen. Wegen der möglichen Einsparungen im Energieverbrauch für die Mieter wurde den Investoren zusätzlich eine um 0,30 Euro/m² Wohnfläche erhöhte Bewilligungsmiete, das heißt Netto-Kaltmiete, genehmigt. So wird ein Teil des Einsparpotenzials zum Anschub von Investitionen genutzt. Gemäß Förderbaustein V der Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand können bis zu 80 % der förderfähigen Kosten oder maximal Euro je Wohneinheit für die energetische Nachrüstung von Altbeständen gewährt werden. Auf dieses Darlehen wird ein Tilgungsnachlass von 20 % gewährt. Zur Erreichung klimapolitischer Ziele werden auch außerhalb der Wohnraumförderung des Landes vielfältige Programme angeboten, zum Beispiel durch Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Blickwinkel Demografischer Wandel Im geförderten Mietwohnungsneubau bevorzugen die Investoren die Universalwohnung, die von unterschiedlichsten Nutzerinnen und Nutzern bewohnt werden kann. Barrierefreiheit ermöglicht auch älteren Menschen eine weitestgehend selbständige Lebensführung. Haushalten mit Kindern wird die Nutzung der Wohnung durch Barrierefreiheit wesentlich erleichtert. Wenn auch den Standort betreffend unterschiedliche Präferenzen der Nutzergruppen zu beobachten sind, ist doch eine gemeinschaftliche Nutzung der geförderten Wohnungen durch mehrere Generationen der Regelfall, soweit die unterschiedlichen Grundrisse der Wohnungen dies erlauben. Bei Bedarf können für ältere Menschen ambulante Betreuungsleistungen organisiert werden. Diese Möglichkeit besteht auch, wenn sogenannte Gruppenwohnungen für gemeinschaftliches Wohnen älterer, pflege bedürftiger oder behinderter Menschen gefördert werden. Ebenso kann eine in Mietwohnungsbestände eingebettete stationäre Pflegeeinrichtung gefördert werden. Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens stellt die Eigentumsförderung sowie die Förderung von Mieteinfamilienhäusern dar. Auch mit diesen Angeboten ist Köln für Haushalte mit Kindern attraktiv, was entsprechend positive demografische Auswirkungen hat.

20 Wohnen in Köln Seite 20 Wohnungsangebot Wohnungsbestand in Köln Zum verfügte Köln über Wohnungen. Gegenüber 2015 ist der Wohnungsbestand um Einheiten (Fertigstellungen minus Abgänge) gewachsen. Wie das folgende Schaubild zeigt, ist der Bestand an preisgünstigen geförderten Wohnungen (1. Förderweg/Einkommensgruppe A) entgegen dem langfristigen Trend nicht weiter zurückgegangen, sondern mit 6,8 % unverändert sind 542 Wohnungen planmäßig bzw. vorzeitig aus der Wohnungsbindung ge fallen. Diese Zahl wird sich schon aufgrund der bereits absehbaren Bindungsausläufe ab 2018 wieder erhöhen. Wohl nicht zuletzt aufgrund der niedrigen Kapitalmarktzinsen ist ein deutlicher Anstieg der vorzeitigen Darlehensrückzahlungen zu verzeichnen; dies wird in etwa zehn Jahren zu einem überdurchschnitt lichen Einbruch der Bestandszahlen führen. Nur wenn die Zielzahl von neuen, geförderten Wohnungen jährlich erreicht wird, kann der Bindungswegfall in den kommenden Jahren kompensiert werden. Neu geförderte Wohnungen stehen den Wohnungssuchenden aufgrund der Bauzeiten in der Regel erst nach etwa zwei Jahren fertiggestellt zur Verfügung. Im Jahr 2016 wurden 553 (2015: 519) der in den letzten Jahren geförderten Wohnungen bezugsfertig. Aus dem Schaubild Verteilung der Wohnungen auf die Stadtbezirke wird deutlich, dass die preisgünstigen geförderten Wohnungen zudem ungleich über das Stadtgebiet verteilt sind, sowohl nach absoluten Beständen als auch nach dem Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk. Nach wie vor werden geförderte Wohnungen praktisch nur in den Stadtteilen neu geschaffen, in denen der Unterschied zwischen Bewilligungsmiete und Marktmiete relativ gering ist, sich der Bau von gefördertem Wohnraum also wirtschaftlich besser darstellen lässt. In stärker nachgefragten Stadtteilen ist dagegen überwiegend hochpreisiger neuer Wohnraum entstanden. Quelle: Amt für Wohnungswesen

21 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsangebot Seite 21 Dieser wohnungspolitisch unerwünschten ungleichen Verteilung soll mit der gezielten Ausrichtung bestehen der und neuer Förderprogramme entgegengewirkt werden. Zur besseren und genaueren Darstellung des Ungleichgewichtes hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik in Vorbereitung des Ratsbeschlusses Bezahlbaren Wohnraum sichern Investoren motivieren Sonder programm auflegen zunächst ein objektiv messbares Kriterium entwickelt. Der Status-Index Preiswerten Wohnraum schaffen wurde kleinräumig für alle 86 Stadtteile Kölns ermittelt. Der Index wurde gebildet aus dem Anteil geförderter Mietwohnungen (1. Förderweg / Typ A) mit einer Gewichtung von 30 % und den durchschnittlichen Angebotsmieten mit einer Gewichtung von 70 %.

22 Wohnen in Köln Seite 22 Die Stadtteile wurden mit Werten zwischen 55 und 354 belegt, wobei für den Stadtteil mit dem Status-Index 55 der größte Bedarf an neuem preisgünstigem Wohnraum gesehen wird. Ab einem Status-Index von rund 100 wird in der Regel kein weiterer Bedarf gesehen. In seinem Beschluss zum Investitionskostenzuschuss als Sonderprogramm zum kommunalen Wohnungsbauförderungsprogramm hat der Rat der Stadt Köln neben den rechnerisch ermittelten Bedarfen noch andere Gesichtspunkte bei der Festlegung des Fördergebietes berücksichtigt (geringe Eignung für Geschosswohnungsbau, Innenstadtnähe). Rund 82 % der Wohnungen Kölns liegen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- und Zweifamilienhäusern. Etwa 31 % der Wohnungen Kölns sind Eigentumswohnungen, rund 44 % der Wohnungen gehören Privatpersonen und etwa 10 % der Wohnungen befinden sich im Eigentum privatwirtschaftlicher Unternehmen. Barrierefreier Wohnraum Bestand und Entwicklung Geförderte Mietwohnungen werden seit 1998 nach den Richtlinien des Landes NRW barrierefrei gebaut. Der Hauseingang, die Erdgeschosswohnungen und gegebenenfalls der Aufzug müssen stufenlos von der Straße aus erreichbar sein. In den Wohnungen dürfen weder Stufen, Schwellen, noch untere Türanschläge vorhanden sein. Die Bäder sind mit bodengleichen Duschen ausgestattet und alle Türbreiten entsprechen der DIN für barri erefreies Bauen. Seit 2006 muss zudem die Nachrüstbarkeit eines Aufzuges gewährleistet sein. Der Vorgängerbericht notierte für Köln solcher Woh nungen. Im Berichtsjahr 2016 erfolgte die Fertigstellung von weiteren 553 geförderten barrierefreien Wohnungen. Nicht alle dieser Wohnungen sind jedoch stufenfrei erreichbar. Dies ist ganz wesentlich auf die unterschiedlichen Fördermodelle der letzten Jahre sowie den Umstand zurückzuführen, dass nicht alle geförderten Wohngebäude über einen Aufzug verfügen. Aber auch die Wohnungen, die als nicht stufenfrei erreichbar gelten, verfügen über Ausstattungsmerkmale der Barrierefreiheit, wie zum Beispiel eine ebenerdige Dusche. In Anbetracht der auch im Berichtsjahr 2016 zu verzeichnenden Tendenz zum Bau von Wohnhäusern mit Aufzugsanlagen wird erwartet, dass sich der Anteil der stufenlos erreichbaren Wohnungen erhöht. Es wird besonders angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, die uneingeschränkt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer geeignet sind (derzeit rund 300 Wohneinheiten). Hierzu müssen die neuen Wohnungen weitere Kriterien der oben angegebenen DIN erfüllen, wie zum Beispiel niedrig angebrachte Türklinken und andere Bedienelemente. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen - Geschäftsbereich Statistik (Zensusergebnisse 2011) Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik - Statistisches Informationssystem (Grafik)

23 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsangebot Seite 23 Auch wird ein schwellenfreier Zugang zum Balkon erforderlich. In allen Beratungsgesprächen mit Investorinnen und Investoren wirbt das Amt Wohnungswesen für die Errichtung von Wohnungen mit dem Kriterium rollstuhlgerecht, eine gesetzliche Pflicht hierzu besteht im Förderrecht jedoch nicht. Vor dem Hintergrund der Bedeutung und der Nachfrage barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnungen sowie in Anbetracht der oben angegebenen verschiedenen Fördersysteme der Vergangenheit wird im Geschäftsjahr 2017 eine Zahlenbereinigung vorgenommen. Hiernach wird es künftig möglich sein, präzise Zahlenangaben, auch nach Fördergruppen gegliedert, abzubilden. Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann nur aus der Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes zurückgegriffen werden. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des freifinanzierten Woh nungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. Im geför derten Wohnungsbestand ist die Leerstandsquote seit einigen Jahren erstmals wieder leicht angestiegen (von 0,4 % auf 1,61 %). Nach dem Zensus 2011 lag die Leerstandsquote für den gesamten Kölner Wohnungsmarkt am bei 2,5 %. Sie lag damit um 1,2 Prozentpunkte unter der für das Land NRW ermittelten Quote von 3,7 %. Um Wohnungswechsel von angemessener Größenordnung überhaupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von zwei bis drei Prozent aufweisen. Mit 2,5 % lag der Kölner Wert noch eben in diesem Fluktuationskorridor. Die Anspannung auf dem Wohnungsmarkt dürfte aufgrund des hohen Einwohnerzuwachses in Köln weiter deutlich steigen und die Fluktuationsreserve noch geringer werden. Hierfür spricht auch die anhaltend geringe Fluk tuationsquote im geförderten Wohnungsbestand (4,93 % in 2016 gegenüber 5,66 % in 2015). Vom Höhepunkt der Marktentspannung in den Jahren 1997/1998 mit einer durchschnittlichen Quote von über 9 % hat sich der Abwärtstrend fortgesetzt. Wer eine preis günstige Wohnung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus dringenden Gründen wieder auf. Einem geringen Angebot an frei werdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Segments steht die hohe und steigende Nachfrage verschiedener Gruppen (zum Beispiel Familien, Studierende, Personen mit besonderem Wohnbedarf) gegenüber. Quelle: Amt für Wohnungswesen

24 Wohnen in Köln Seite 24 Wohnungsnachfrage Einwohner und Haushalte in Köln Am lebten in Köln Einwohnerinnen und Einwohner mit Haupt- oder Nebenwohnung. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über Haushalte, in denen durchschnittlich 1,88 Personen lebten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße der letzten Jahre blieb somit konstant. Die Hälfte der Kölner Haushalte sind Ein-Personen-Haushalte, ihr Anteil ist von 50,6% auf 50,5% leicht gesunken. Die Entwicklung der Einwohnerzahl, die Haushaltsgrößen 2016 sowie Ergebnisse der Bevölkerungsprognosen sind in den nachfolgenden Schaubildern dargestellt. Die neueste städtische Einwohnerprognose ist im Vergleich zu der aktuellen Berechnungsmethode des IT.NRW ab 2017 abgebildet. Beide bestätigen ein Wachstum. Bei der städtischen Prognose beträgt der Bevölkerungszuwachs von 2015 bis 2040 rund Einwohnerinnen und Einwohner. Noch höheres Wachstum prognostizierte das IT.NRW in Höhe von rund Einwohner innen und Einwohner im Zeitraum von 2014 bis Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Nach städtischer Prognose wird Köln im Jahr 2040 etwa Haushalte haben, die angemessen mit Wohnraum zu versorgen sind. Der hohe Einwohnerzuwachs erstreckt sich auf alle Haushaltsgrößen. Den stärksten relativen Zuwachs gibt es bei den Zwei-Personen-Haushalten (+18 %). Ein-Personen-Haushalte nehmen um beziehungsweise 12 % zu. Hoffnungsvoll: Die Haushalte mit Kindern nehmen von derzeit bis 2025 um rund (+11 %) und von 2025 bis 2040 nochmals um etwa zu. Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin schrumpfende Segment des preisgünstigen Wohnungsbestands weiter verstärken. Nach dem F+B-Mietspiegelindex liegt das Mietenniveau 2016 in Köln 26 % über dem Bundesdurchschnitt, die Mietpreise steigen weiter an, die Baulandpreise für den Geschosswohnungsbau steigen seit 2010 stark an.

25 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsnachfrage Seite 25 Mit dem vom Rat im Februar 2014 beschlossenen Stadtentwicklungskonzept Wohnen stellt sich die Stadt der großen Herausforderung, für die zuziehenden und die bereits in Köln wohnenden Menschen ausreichend neue Wohnungen zu bauen sowie den Bestand zu sichern und zu verbessern. Insbesondere den Haushalten, die am Markt immer schwerer eine Wohnung finden, will die Kölner Wohnungspolitik bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung stellen.

26 Wohnen in Köln Seite 26 Wohnkosten Kölner Mietspiegel Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient der Kölner Mietspiegel (KMSP) als Richtlinie zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Öffentlich geförderte Wohnungen sowie Einfamilienhäuser und Kleinappartements werden hierin nicht erfasst. Der KMSP bietet Wohnungsgebern und Mietinteressen ten eine anerkannte Orientierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer angemessenen Miete. Maßgebend hierfür sind die Lage, die Ausstattung und der Zustand des Grundstücks beziehungsweise der Wohnung. Dabei stellen die nach Baualtersgruppen dargestellten Spannenwerte den Schwerpunkt des Kölner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert sind jeweils höhere und niedrigere Mieten jedoch nicht ausgeschlossen. Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen wird der KMSP vor Gericht als Instrument für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit herangezogen. Dem Amt für Wohnungswesen dient der KMSP als Grundlage für die Überprüfung der Mieten nach 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhungen) und weiteren Vorschriften. Auf die Ausführungen im Kapitel Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz wird hin gewiesen (Seite 40). Generell wird unterschieden zwischen qualifizierten und einfachen Mietspiegeln. Qualifizierte Mietspiegel besitzen gegenüber einfachen Mietspiegeln den Vorteil, dass im gerichtlichen Verfahren widerlegbar vermutet wird, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Dieser Vorteil ist für Köln aber nicht relevant, weil der einfache KMSP auch vor Gericht einen hohen Stellenwert genießt und in Mieterhöhungsverfahren sowie im Ordnungsrecht anerkannt ist. Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch darauf zurückgeführt werden, dass er von unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immobilienbörse e.v. (RIB) in Köln, erstellt wird. Im Zusammenwirken mit verschiedenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung werden jene Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erhebung der Daten neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) wurden. Mit diesem Hintergrund benötigt Köln bis heute keinen in der Erstellung und Fortschreibung kostenintensiven qualifizierten Mietspiegel. Im Januar 2017 ist der neue Mietspiegel erschienen. Über kann der aktuelle Kölner Mietspiegel gegen eine geringe Schutzgebühr erworben werden. Darin sind auch genauere Informationen, etwa zu den Wohnlagekategorien und der Ausstattung, zu finden. Die nachfolgende Grafik stellt die Mietpreisentwicklung im freifinanzierten Bestand am Beispiel einer 80 Quadratmeter großen Wohnung mittlerer Ausstattung in mittlerer Wohnlage in verschiedenen Baualtersgruppen dar. Abgebildet sind die Mittelwerte der jeweiligen Mietenspanne des Kölner Mietspiegels. Für den Zeitraum 1994 bis 2017 sind die Nettokaltmieten in allen Baualtersgruppen seit 1994 kontinuierlich angestiegen. Seit dem Mietspiegel 2013 sind die Mieten im Segment der Wohnungen aus den Baujahren von 1976 bis 1989 und auch für neuere Wohnungen ab 2005 relativ stark gestiegen. Die Mittelwerte liegen nun zwischen 7,25 Euro und 9,90 Euro. Relativ gering gestiegen sind die Mieten der Baualtersgruppe mit bereits deutlich höherer Anfangsmiete gegenüber den anderen Baualtersgruppen. Mieten im geförderten Wohnungsbau Im Gegensatz zum freifinanzierten Wohnungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen der Mietpreisspannen grundsätzlich frei vereinbart werden kann, gilt im geförderten Wohnungsbau für die bis zum geförderten Wohnungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Der Vermieter kann hier lediglich die Miete verlangen, die sich aus den Aufwendungen ergibt, die er für das Objekt hat.

27 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnkosten Seite 27 Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich erhobenen preisgebundenen Mieten (bis Kostenmiete, ab Bewilligungsmiete) im geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg bzw. Einkommensgruppe A) sind weitaus günstiger als die vergleichbaren Mittel werte des Kölner Mietspiegels für freifinanzierten Wohnraum aus Januar In beiden Fällen ist die Nettokaltmiete gemeint. Der durchschnittliche Mittelwert der Mieten aller Jahrgänge in mittlerer Wohnlage nach dem Kölner Mietspiegel beträgt 8,19 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, der aller preisgebundenen Mieten 5,40 Euro. Die durchschnittlichen Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen also um 2,79 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich unter denen im freifinanzierten Wohnungsbau. Bei den neueren Objekten, die ab 1990 bezugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 3,21 Euro bzw. 3,05 Euro noch größer. Während die preisgebundenen Mieten bei nahezu unveränderten Zinsen konstant bleiben, steigen die Mieten im freifinanzierten Wohnungsbau kontinuierlich an. Seit acht Jahren wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungswesen eine Mieten-Datenbank geführt, in der Angaben der Vermieterinnen und Vermieter (aufgrund von Freimeldungen, Zinskappungsanträgen usw.) zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen. Die Mietdaten zu den durchschnittlichen preisgebundenen Mieten basieren auf dieser Datenbank.

28 Wohnen in Köln Seite 28 Erhöhte Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus Geförderte Wohnungen sind von frei finanzierten Mietwohnungen längst nicht mehr zu unterscheiden. Hervorragende Qualität, Barrierefreiheit, gute Architektur, Belegungsmanagement usw. sind nur einige, aber wesentliche Beispiele für das gelungene Nachziehen im geförderten Wohnungsbau. Des Weiteren wurde zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie der Einsparung von Wohnnebenkosten die Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) endgültig eingeführt. Dieser Standard ist Voraussetzung zur Erteilung einer Baugenehmigung, sowohl im geförderten als auch im freifinanzierten Wohnungsbau. Unverändert besteht das Ziel, weitere Standorte für die Wohnraum förderung zu gewinnen, denn auch an den besseren Standorten Kölns wohnen Haushalte mit kleineren Einkommen, die nicht wegziehen möchten. Ihre sozialen Kontakte und die ihnen im Stadtteil zur Verfügung stehenden Einrichtungen fördern den Wunsch dort zu verbleiben. Nachdem Bausünden vor allem der 1970er Jahre den geförderten Wohnungsbau in Verruf gebracht haben, ist es weiterhin wichtig, die Vorzüge der heutigen Wohnraumförderung verstärkt bekannt zu machen und für sie zu werben. Die im Berichtsjahr durchgeführten Maßnahmen zur Stärkung von Image und Akzeptanz des geförderten Wohnungsbaus sind in dem Kapitel Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit beschrieben (siehe Seite 32).

29 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 29 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse 2016 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum Damit das eigene Haus oder die eigene Wohnung auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen erschwinglich wird, hat das Land NRW auch 2016 wieder zinsgünstige Darlehen angeboten. Die Förderung selbstgenutzten Wohneigentums umfasst den Neubau oder den erstmaligen Erwerb einer Immobilie sowie den Erwerb eines vorhandenen Objektes. Für die Darlehen wird ein Zinssatz von jährlich 0,5 % zuzüglich Verwaltungskosten in gleicher Höhe erhoben. Voraussetzung für eine Bewilligung war unter anderem die Einhaltung der Einkommensgrenze und ein ausreichendes Einkommen, um die entstehende wirtschaftliche Belastung auf Dauer tragen zu können. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Wohnraumförderungsprogramm insgesamt jährlich 80 Millionen Euro für die Eigentumsförderung vorgesehen. Für Köln sind die Fördermittel in dem zuvor beschriebenen Globalbudget enthalten. Aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen auf dem Kapitalmarkt wurden 2016 nur noch vier neue Anträge gestellt, von denen zwei Anträge zurückgenommen wurden. Mit einer Darlehnssumme von Euro wurden 2016 in der Eigentumsförderung lediglich zwei Förderzusagen erteilt. Der Schwerpunkt der aktuellen Landesförderung liegt in der Schaffung von Mietwohnraum. Das wird auch daran deutlich, dass im geförderten Mietwohnungsbau in den ersten zehn Jahren Zinsdarlehenslaufzeit keine Zinsen mehr verlangt werden, vielmehr sogar Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % gewährt werden können. Bei der Eigentumsförderung bleibt es weiterhin bei einem Zinssatz von 0,5 %. Förderung von Mietwohnungen An der Förderung von Mietwohnungen gab es 2016 ein starkes Interesse der Investorinnen und Investoren. Die Zahl der Beratungen lag bei rund 350. Dabei wurde über ein Potenzial von rund Wohnungen gesprochen. Aufgrund baurechtlicher Probleme oder wegen fehlender Unterlagen mussten neun Anträge in das Folgejahr verschoben werden. Mit den verausgabten Landesmitteln in Höhe von rund 106 Millionen Euro wurden im Berichtsjahr insgesamt 871 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung gefördert (2015: 89,5 Millionen Euro für 834). Alle Wohnungen sind barrierefrei. Durch die Gewährung eines Tilgungsnachlasses auf das Zusatzdarlehen für den Einbau eines Aufzugs werden bis zu 50 % der Kosten durch das Land übernommen. Mithin beträgt der Anteil neu geförderter Wohnungen, die durch einen Aufzug erschlossen sein werden, 429 Wohneinheiten. Die örtlichen Schwerpunkte der Wohnraumförderung lagen 2016 in den Stadtbezirken Ehrenfeld mit 273 Wohnungen, Lindenthal mit 137 Wohnungen und Porz mit 119 Wohneinheiten. Stadtweit wurden 79 % der Wohnungen für Haushalte der Einkommensgruppe A finanziert. Trotz weiterhin niedriger Zinsen auf dem Kapitalmarkt, Mieterwartungen der Investoren, steigenden Baukosten und steigenden Grundstückspreisen wurden wieder mehr Mietwohnungen gefördert. Der ungewöhnlich günstige Darlehenszins auf dem freien Kapitalmarkt sorgte dafür, dass viele Investoren ihre Renditeerwartungen eher im freifinanzierten Wohnungsbau erfüllt sehen. Die in den letzten Jahren gestiegenen Baukosten lassen sich durch höhere Mieten auffangen vor dem Hintergrund, dass es in Köln kaum Wohnungsleerstand gibt und deutlich höhere Mieten als im geförderten Wohnungsbau erzielt werden können. Die seit dem Jahr 2014 sukzessive erhöhten Tilgungsnachlässe von inzwischen 25 % auf die Grundpauschale und 50 % auf alle Zusatzdarlehen bewirkte, dass die Renditeaussicht in der Förderung wieder konkurrenzfähiger wurde. Problematisch bleibt die Verknappung geeigneter baureifer Flächen in der Hand der Investorinnen und Investoren, die geförderten neuen Wohnraum errichten wollen. Es ist schwierig geworden, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreisforderungen für diese Flächen in Anbetracht der hohen Nachfrage weiter gestiegen sind. Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge 127 Wohnungen mit einer Fördersumme von Euro wurden 2016 errichtet. Der erhöhte Tilgungsnachlass von 35 % auf die Grundpauschale führte zu regem Interesse der Investorinnen und Investoren.

30 Wohnen in Köln Seite 30 Städtisches Wohnungsbauförderungsprogramm Der Rat der Stadt Köln hatte 2012 zum Wiedereinstieg in die kommunale Wohnungsbauförderung ein Förderkonzept mit einer Laufzeit von fünf Jahren beschlossen. Mit den veranschlagten städtischen Mitteln in Höhe von 33 Millionen Euro hätten etwa 300 neue Mietwohnungen mit Darlehen zusätzlich gefördert werden können. Wie schon erwähnt, hat das Land NRW aber auch 2016 wieder alle benötigten Fördermittel bereitgestellt. Daher brauchte das städtische Programm (Darlehen) wegen seiner Subsidiarität nicht in Anspruch genommen werden. Als weiterer Fördertatbestand wird der Erwerb nichtstädtischer Grundstücke durch Zuschüsse im Gesamtumfang von 1 Million Euro jährlich subventioniert. Die Zuschussgewährung ist verbunden mit der öffentlichen Darlehensförderung von Wohnungen durch das Land bzw. nachrangig durch die Stadt. Die sozialraumverträgliche Verteilung der mit städtischen Mitteln geschaffenen Wohnungen in diesem Rahmen wird durch Anwendung des Förderatlas sichergestellt, der ebenfalls durch den Rat beschlossen wurde. Sofern sozialpolitische Gründe nicht dagegen sprechen, wird ein Zuschuss auf den festgestellten Verkehrswert in folgender Größenordnung gewährt: 20 % bei Stadtteilen mit weniger als 10 % an öffentlich geförderten Wohnungen 15 % bei Stadtteilen mit weniger als 15 % an öffentlich geförderten Wohnungen Für die Bewilligung von Zuschussmittel aus dem Förderatlas sind zwei Anträge für 44 Wohnungen eingegangen. Eine Bewilligung über Euro erfolgt nach entsprechender Mittelübertragung in Aus der städtischen Förderung gemäß Ratsbeschluss vom (Investitionskostenzuschuss in Höhe von einmalig 2 Millionen Euro) wurden vier Bauvorhaben mit 107 Wohnungen in Höhe von Euro subventioniert. Eingesetzte Mittel Land / Stadt Neben der Anzahl von Wohnungen ist im übernächsten Schaubild der Einsatz der Landesmittel und der städt ischen Mittel in den einzelnen Förderwegen ab 2006 dargestellt. Selbst in Zeiten geringen Fördervolumens ist die Höhe der Fördermittel schon in diesem Segment ein nicht zu unterschätzender, positiver Faktor für die Bauwirtschaft, das Handwerk und den Arbeitsmarkt. Die 2016 geförderten Wohnungen verteilen sich entsprechend nachfolgendem Schaubild auf die Kölner Stadtbezirke. Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen Benötigt werden in Köln besonders Wohnungen für Ein- Personen-Haushalte sowie größere Wohnungen für Familien mit Kindern. Diese Haushalte warten am längsten auf eine angemessene Wohnung. In den Beratungsgesprächen mit den Investorinnen und Investoren wird daher verstärkt für den Bau solcher sowie für den Bau rollstuhlgerechter und behindertengerechter Wohnungen geworben. Geförderte Wohnungen nach Stadtbezirken 2016 Stadtbezirk Fördertyp A Fördertyp B Flüchtlingswohnungen (RL Flü) Wohnheimplätze 1 - Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt Quelle: Amt für Wohnungswesen

31 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumförderung Fakten und Ergebnisse 2016 Seite 31 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Landesmittel ( ) Städtische Mittel ( ) 2006 Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B Gesamt Quelle: Amt für Wohnungswesen Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand Die zur Bewilligung von investiven Maßnahmen im Bestand benötigten Fördermittel sind in dem der Stadt Köln zugeteilten Globalbudget enthalten und werden nicht mehr gesondert ausgewiesen. Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren und zur Modernisierung im Gebäudebestand Bewilligt wurden Euro zur Verbesserung der Barrierefreiheit in drei Wohnungen (2015: Euro für Maßnahmen in einem Eigenheim). Erneuerung von selbstgenutzten denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden Aus diesem Förderbaustein wurden Euro für eine Wohnung bewilligt. Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand 86 Mietwohnungen wurden durch bauliche Maßnah men zur Verbesserung der Energieeffizienz in Verbindung mit Modernisierungsmaßnahmen umgebaut und unterliegen damit der Mietpreis- und Belegungsbindung für Haushalte der Einkommensgruppe A der sozialen Wohnraumförderung. Hierfür wurden Fördermittel in Höhe von Euro eingesetzt. Passivhausstandard Bei der Förderung von Mietwohnungen im Passivhausstandard kann aufgrund höherer Einsparpotenziale bei den Heizkosten monatlich eine um 0,30 Euro/m² höhere Bewilligungsmiete festgelegt werden, also 6,55 Euro für die Einkommensgruppe A und 7,45 Euro für die Einkommensgruppe B. Im Berichtsjahr wurden keine Fördermittel bewilligt. Landesförderung Die Eckwerte des Wohnraumförderungsprogramms gelten noch bis Änderungen der Eckwerte im Programmerlass waren daher im Berichtsjahr nicht vorgesehen.

32 Wohnen in Köln Seite 32 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Die im Amt für Wohnungswesen 2008 eingerichtete Projektentwicklung betreibt seither schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus in Köln. Der Bedarf entsprechender Öffentlichkeitsarbeit wurde im Rahmen der Stadtentwicklungskonzepts Wohnen nochmals aufgenommen. Auch im Berichtsjahr hat das Amt für Wohnungswesen die Öffentlichkeitsarbeit in diesem Sinne fortgesetzt. Diese Arbeit korrespondiert mit den Beratungsleistungen für Investorinnen und Investoren. Auch 2016 ließen sie sich von den Fachleuten in der Förderabteilung des Amtes für Wohnungswesen über die lukrativen Förderkonditionen für den Mietwohnungsbau informieren. Die für die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit zuständige Projektentwicklung hat im Berichtsjahr auch wieder Teilnahmen an etablierten Immobilienmessen organisiert. Im Fokus standen dabei die Beratung von bauwilligen Investorinnen und Investoren für den Mietwohnungsbau sowie Familien, die sich für Mittel aus der Eigentumsförderung interessieren. Mit den Messeteilnahmen soll ein Beitrag dazu geleistet werden, auch neue Investorinnen und Investoren für ein Engagement im geförderten Wohnungsbau zu gewinnen. Nur ein deutliches Plus an geförderten Wohnungen in Köln wird dazu beitragen können, dass wieder mehr preiswerte Wohnungen verfügbar sind und Haushalte mit kleineren Einkommen leistbare Wohnungen finden. Foto: Kölner Immobilienmesse 2016 / Beratung am Messestand Amt für Wohnungswesen

33 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau Seite 33 Kölner Immobilienmesse Das Amt für Wohnungswesen hat im Berichtsjahr erneut als Aussteller an der Kölner Immobilienmesse teilgenommen. Die 7. Kölner Immobilienmesse fand am wieder im Kölner Gürzenich statt. Bei dieser beliebten Publikumsmesse bietet das Amt hauptsächlich persönliche Beratungen und zahlreiche Informationen rund um die Eigentumsförderung an. Haushalte und Lebensgemeinschaften mit Kindern oder schwerbehinderten Angehörigen können im Rahmen der Landesförderung zinsgünstige Darlehen erhalten für den Bau oder Kauf von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen. Auch für den Kauf gebrauchter Immobilien sind Förderungen möglich. Wie bei den vorherigen Messeteilnahmen erfolgten auch diesmal wieder Beratungen zu den weiteren Fördermöglichkeiten. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungsbestands. Vereinzelt gab es auch Nachfragen und Beratungen zur Neubauförderung von Mietwohnungen. Eine Veröffentlichung auf den Internetseiten der Messeveranstalterin fasst wie auf nachfolgender Seite beschrieben zusammen: Foto: Kölner Immobilienmesse 2016 / Fachvortrag Foto: Messestand Amt für Wohnungswesen auf der Kölner Immobilienmesse 2016

34 Wohnen in Köln Seite : Starker Andrang auf der Immobilienmesse Mehr als 40 Aussteller präsentieren vor allem Neubauten (VON ELIANA BERGER) Ein Vielzahl von Stellwänden verwandelt den Großen Saal des Gürzenich in ein Labyrinth. Auf ihnen prangen unzählige Bilder von Wohnungen, Häusern und Villen, die zu erwerben sind. Präsentiert werden sie von mehr als 40 Ausstellern, um im Rahmen der Kölner Immobilienmesse mit Kunden ins Gespräch zu kommen. Wohnen und Leben in der Region, so lautet das Motto der vom Medienhaus DuMont Rheinland organisierten Veranstaltung. Die erfreut sich in Köln großer Beliebtheit: Der Kölner Immobilienmarkt ist geprägt durch hohe Nachfrage und ein etwas reduziertes Angebot, erzählte Roland Kampmeyer, Geschäftsführer bei Kampmeyer Immo bilien. Sein Unternehmen bietet unter anderem Neubauten an. Dementsprechend läuft das Geschäft bei ihm wie zu erwarten munter. Auch Gudrun Steinhagen, Maklerin der Starck Immobilien GmbH, ist gut beschäftigt: Ich hatte bis jetzt viel mit älteren Kunden zu tun, die ihre Häuser verkaufen und Eigentumswohnungen in Stadtnähe suchen, fasst sie die Lage zusammen. Das Publikum in der Halle ist bunt gemischt: Singles, Paare, Familien, jung und alt. Familie Hansen sucht nach der Geburt ihres Sohnes mehr Wohnfläche. Anstatt an der sichtbar starken Konkurrenz zu verzweifeln, sehen sie die Situation mit Humor: Wir haben schon einen Stoffhund geschenkt bekommen, erzählt Gregor Hansen. Da hat sich das KVB-Ticket gleich gelohnt. Auf der Suche nach Wohnungen und Häusern: Die Kölner Immobilienmesse im Gürzenich zieht viele Interessenten an, Foto: Thomas Banneyer Was sagen Besucher zur Veranstaltung im Gürzenich? Wir suchen ein Mehrgenerationenhaus. Es ist schwierig, etwas in Köln zu finden trotz der vielen Angebote. Eine Stunde Bahnfahrt in die Stadt muss man schon einplanen. Helga Oscrowske (77), Köln Ich bin im Bankbereich tätig. Mich führt heute das berufliche Interesse in den Gürzenich: Wer stellt hier aus, was wird hier angeboten, wie ist der Markt, wie sind die Preise? Andreas Mutschler (52), Aachen Wir sind schon seit zwei Jahren auf Immobiliensuche. Mal mehr, mal weniger intensiv und im Moment intensiver, weil die Kinder größer werden. Auf der Messe sammeln wir Infos. Claudia Muschik (41), Bensberg Die Messe bietet eine gute Gelegenheit, sich allgemeine Informationen zur Immobilienlage zu beschaffen. Ich beschäftige mich zum ersten Mal mit diesem Thema. Sebastian Voigt (33), Köln Nähere Informationen sind auch im Internet zu finden unter: Quelle:

35 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau Seite 35 Expo Real Das Amt für Wohnungswesen hatte im Berichtsjahr ebenfalls wieder Gelegenheit, sich als Mitaussteller am Messestand der Metropolregion Rheinland zu präsentieren. Die Expo Real in München hat als führende deutsche Immobilienmesse vom stattgefunden. Die Immobilienprofis nutzten wie während der Vorjahresveranstaltungen die Möglichkeiten, ihre Netzwerke, auch branchenübergreifend, auszubauen. Neben vielen anderen Themen waren auch Investitionen und Finanzierungen wieder sehr nachgefragt. Mit der auf Seite 38 abgebildeten Anzeige in der Standbroschüre Stadt Köln & Partner wirbt das Amt für Wohnungswesen um Investitionen in den geförderten Wohnungsbau in Köln. Die Expo Real bildet weiterhin das ganze Spektrum der Immobilienwirtschaft ab. Die Stadt Köln mit zahlreichen Partnern, auch aus der Immobilienbranche, präsentierten den stark nachgefragten Immobilienstandort Köln wie im Vorjahr auf einem attraktiven Gemeinschaftstand. Die einzelnen Teilnehmer bzw. Aussteller dieses Messestandes sind der Logotafel auf Seite 37 zu entnehmen. Hauptaussteller seitens der Stadt Köln war wiederum das Amt für Wirtschaftsförderung. Dort liefen auch 2016 wieder alle Fäden des erfolgreich organisierten Messeauftritts zusammen. Mit der nachfolgend abgedruckten Pressemitteilung berichtete die Stadt Köln über die Teilnahme an der Expo Real Stand der Metropolregion Rheinland bei der Expo Real 2016

36 Wohnen in Köln Seite 36 Köln präsentierte sich auf der Expo Real Freitag, 7. Oktober 2016, 15:14 Uhr Die Stadt auf Europas größter Messe für Gewerbeimmobilien In München haben sich vom 4. bis 6. Oktober Tausende Immobilienprofis auf der Branchenmesse Expo Real getroffen. Die Stadt Köln war mit dem Gemeinschaftsstand Metropolregion Köln Bonn vertreten. Er war mit einer Fläche von 560 Quadratmetern einer der größten Messestände dort. Das Besucherinteresse am Kölner Stand war dieses Jahr außerordentlich hoch. Oberbürgermeisterin Henriette Reker, Kölns Beigeordnete für Wirtschaft und Liegenschaften, Ute Berg, und Kölns Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, Franz- Josef Höing, haben in Fachbeiträgen über aktuelle Entwicklungen und Bauprojekte informiert und eine Reihe von Gesprächen mit Immobilienvertretern geführt. Der starke Andrang an unserem Messestand, verbunden mit dem großen Interesse am Standort Köln, war ein starkes Signal. Ich habe auf meinem ersten Besuch als Oberbürgermeisterin bei der Expo Real zahlreiche vielversprechende Gespräche führen können. Unser Auftritt hier hat gezeigt: Köln zählt zu den Top-Immobilienstandorten in Deutschland, so Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Michael Groschek, Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein- West falen nahm an der offiziellen Standeröffnung mit anschließender Podiumsdiskussion teil. Auch der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Garrelt Duin, stattete dem Gemeinschaftsstand einen Besuch ab. Ute Berg, Beigeordnete für Wirtschaft und Liegenschaften, rückte in ihren Gesprächen auf der Expo Real den Kölner Hotelmarkt besonders in den Focus. Neben einer ausführlichen Präsentation Hotelmarkt Köln warb sie bei potentiellen Entwicklern und Betreibern für den Hotelstandort. Berg: Der Tourismusstandort Köln profi tiert stark von seinen Besuchern und Gästen aus aller Welt. Sie tragen in erheblichem Maße zur Internationalität der Weltstadt Köln bei. Unser Hotelmarkt ist gut aufgestellt, bietet aber noch hervorragende Perspektiven für innovative Konzepte. Besonders im Vier- und Fünf-Sterne-Segment ist Ausbaupotential vorhanden. Unter den Projekten, die am Kölner Messestand gezeigt wurden, war die offizielle Präsentation des Modells der MesseCity Köln ein herausragendes Highlight. Oberbürgermeisterin Reker stellte gemeinsam mit Vertretern der Projektentwickler STRABAG Real Estate (SRE), ECE und des Ankermieters Zurich Gruppe das Modell vor. Für Kölns Wirtschaftsdezernentin Berg ist die Entwicklung der MesseCity ein ganz besonders wichtiges Anliegen: Der Einsatz der letzten Jahre hat sich gelohnt. Mit dem Ankermieter Zurich wird der Versicherungsstandort Köln nachhaltig gestärkt. Wir sind sehr glücklich über diesen großartigen Erfolg. Insgesamt war an unserem Gemeinschaftsstand bei Investoren und Immobilienfachleuten eine ausgesprochen positive Grundstimmung deutlich spürbar. Die Expo 2016 war ein besonders erfolgreiches Messe-Event. Das auch Franz-Josef Höing, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Planen, Bauen und Verkehr, unterstreicht die bemerkenswerte Wirkung der Kölner Präsentation: Wir konnten in zahlreichen Gesprächen feststellen, dass unsere großen Projekte der Stadtentwicklung wie die Entwicklung des Mülheimer Südens, der Parkstadt Süd oder auch des Deutzer Hafens bundesweit auf reges Interesse stoßen. Die positive Resonanz zeigt uns: Dass sich in Köln derzeit viel bewegt, wird auch in der Immobilienbranche wahrgenommen und von ihr goutiert. Um das dynamische Wachstum der Stadt erfolgreich gestalten zu können, müssen wir die Investoren von den Stärken des Standorts überzeugen, die Immobilienwirtschaft für unsere Ziele gewinnen und Investitionsentscheidungen zugunsten Kölns mit überzeugenden Argumenten unterlegen. Dazu hat Köln die Gelegenheit auf der Expo Real erfolgreich genutzt. Quelle: Pressemitteilung der Stadt Köln

37 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 37 Expo Real 2016: Präsentation des MesseCity Köln-Modells Von links nach rechts: Dr. Andreas Mattner, Managing Director ECE Projektmanagement, Dr. Thomas Birtel, Vorsitzender des Vorstandes STRABAG SE, Ute Berg, Beigeordnete für Wirtschaft und Liegenschaften der Stadt Köln, Rainer M. Schäfer, Bereichsleiter Köln der STRABAG Real Estate (SRE), Henriette Reker, Oberbürgermeisterin Stadt Köln, Horst Nussbaumer, Vorstand Zurich Versicherung Logotafel Stadt Köln & Partner

38 Wohnen in Köln Seite 38 Standbroschüre Stadt Köln & Partner auf der Expo Real 2016 Stadtinformationskampagnen Das Amt für Wohnungswesen hat im Berichtsjahr auch wieder mit thematischen Motiven an den städtischen Informationskampagnen teilgenommen. Mittels City-, Mega- oder Miniposter, die sich in Größe und Aufstellort unterscheiden, kann die Öffentlichkeit gezielt informiert und erreicht werden. Im Kölner Straßenland stehen mehrere hundert Werbeflächen für die städtischen Informationskampagnen zur Verfügung. Jeweils für rund zwei Wochen werden die einzelnen Themen im öffentlichen Raum plakatiert hat das Amt für Wohnungswesen thematisch zwei Werbemaßnahmen initiiert. Über die Megaposter wurde erneut das Gemeinschaftsprojekt Wohnen für Hilfe von der Universität zu Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt Köln sowie ebenfalls erneut die Förderung des Mietwohnungsbaus beworben. Das Projekt Wohnen für Hilfe wird im Kapitel Besondere Wohnformen / Mehrgenerationenwohnen näher erläutert (siehe Seite 60). Zudem wird auf die nachfolgenden Abbildungen von Megapostern aufmerksam gemacht. Ausblick 2017 soll die Öffentlichkeitsarbeit für den geförderten Wohnungsbau in Köln fortgesetzt werden. Daher wird die Projektentwicklung des Amtes insbesondere für die bürgernahe Kölner Immobilienmesse am im Kölner Gürzenich wieder einen Messestand vorbereiten sowie die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Expo Real in München vom realisieren. Auch dieser Geschäftsbericht mit seinen Daten und Fakten ist seit Jahren Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Amtes für Wohnungswesen und kann der Wohnungswirtschaft und der Lokalpolitik als Nachschlagewerk zu den Entwicklungen des Kölner Wohnungs marktes dienen.

39 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau Seite 39 Wohnen für Hilfe Stadtinformationskampagne Stadtinformationskampagne Geförderter Mietwohnungsbau

40 Wohnen in Köln Seite 40 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Wohnungsaufsicht Das Gesetz zur Neuregelung des Wohnungsaufsichtsrechts und zur Änderung einer wohnraumrechtlichen Vorschrift vom enthält in Artikel 2 das neue Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW). Dieses trat an die Stelle von Teil 8 (Wohnungsaufsicht) des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Es dient ebenfalls dem Bestandsschutz von Wohngebäuden und bietet den Kommunen die Ermächtigungsgrundlage, auf den Erhalt und die Pflege von Wohnraum einzuwirken und gegen Wohnungsmissstände vorzugehen. Es ist nicht darauf angelegt, Modernisierungen einzufordern, die über das Maß der Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse hinausgehen. Sinn und Zweck der wohnungsrechtlichen Bestimmungen ist, Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung nicht nachkommen, hierzu veranlassen zu können. Ziel ist dabei zunächst die freiwillige Beseitigung der Mängel durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer. Mit den Möglichkeiten des Verwaltungszwangs, in der Regel Zwangsgeld, kann im Bedarfsfall den wohnungsrechtlichen Anordnungen Nachdruck verliehen werden. Das Wohnungsaufsichtsgesetz stellt eine zulässige Einschränkung der Eigentumsgarantie aus Artikel 14 Grundgesetz dar. Die Anforderungen an die Mindestausstattung von Wohnraum sind insbesondere dann nicht erfüllt, wenn die Bausubstanz keinen ausreichenden Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit bietet, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen oder auch ein Anschluss für eine Kochküche fehlen. Vorgenannte Umstände stellen erhebliche Mängel dar, die ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht rechtfertigen. Mängel, die auf fehlerhaftem Nutzungsverhalten von Mieterinnen oder Mietern beruhen, können wohnungsrechtlich nicht verfolgt werden. Zur Beurteilung der Schadensursache erfolgt vor Ort eine technische Prüfung durch einen Techniker des Amtes. In der Praxis stellen wohnungsrechtliche

41 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Seite 41 Maßnahmen zur Beseitigung von Wasser- und Feuchtigkeitsschäden sowie die hiermit oftmals einhergehende Schimmelpilzbildung stellen den Schwerpunkt der Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen dar. Informa tionen über derartige Zustände werden der Wohnungsaufsicht auch über andere Verwaltungsstellen, zum Beispiel das Gesundheitsamt oder das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Köln, bekannt erhielt die Wohnungsaufsicht insgesamt 282 Mängelanzeigen. 276 Verfahren wurden im Berichtsjahr abgeschlossen. Wie die Verfahren im Einzelnen abgeschlossen wurden, ist dem obenstehenden Schaubild zu entnehmen. In der Mehrzahl dieser Fälle führte die technische Begutachtung durch einen städtischen Techniker oder die förmliche Anhörung der Eigentümer bereits zu einer freiwilligen Mängelbeseitigung. Jedoch wurden in insgesamt 31 Mängelfällen wohnungsaufsichtliche Anordnungen bzw. auch Zwangsgeldfestsetzungen notwendig. In 112 Verfahren ergab die technische Überprüfung, dass die Mängel nicht in dem Verantwortungsbereich der Eigentümer lagen. Fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungsverhalten der Mieterinnnen und Mieter war hier oft die Ursache, die zur Bildung von Innenkondensat und Schimmelpilz führten. In diesen Fällen erfolgt eine umfassende Beratung der Wohnungsnutzer über richtiges Heizen und Lüften. Im Rahmen der Beratung wird das durch das Amt für Wohnungswesen erstellte Informationsblatt Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen ausgehändigt, das auch im Internet unter dem Link pdf56/schimmel-56.pdf zu finden ist. Informationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen Die verbleibenden Verfahren wurden nicht weiterverfolgt, da entweder die wohnungsrechtliche Handhabe zur Beseitigung der Mängel letztlich nicht gegeben (keine oder keine wesentlichen Mängel) oder die Fortführung der Verfahren aus anderen Gründen (Auszug der Mieter oder Verweigerung des Zutritts zur Wohnung) nicht möglich war. Enquete-Kommission Wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf den Wohnungsmärkten in NRW Die durch den Landtag Nordrhein-Westfalen Ende 2010 eingesetzte Enquete-Kommission beendete ihre Tätigkeit Anfang 2013 nach Unterbrechung aufgrund der Landtagsauflösung am In der Plenarsitzung am legte die Kommission ihren Abschlussbericht dem Landtag vor. Der Landtag beschloss einen Entschließungsantrag mit zahlreichen Handlungsempfehlungen für das Land sowie für die Bundesebene und bat die Landesregierung, die Empfehlungen im Dialog mit den Akteuren zeitnah umzusetzen.

42 Wohnen in Köln Seite 42 Ziel des Untersuchungsauftrages war auch eine umfassende Bestandaufnahme sogenannter Problemimmobilien (vernachlässigte Immobilienbestände) für das Land NRW, die Analyse der kommunalen Anwendungsprobleme bei dem bestehenden Rechtsinstrumentarium sowie hieraus die Ableitung von Lösungsansätzen. Intensiv analysiert und bewertet hat die Enquete-Kommission die sozialen, wohnungspolitischen und stadtentwicklungspolitischen Folgen des Engagements von so genannten Neuen Finanzinvestoren. Im Laufe ihrer Tätigkeit hat die Kommission drei Forschungsaufträge vergeben und eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Nach Analyse der Geschäftsmodelle Neuer Finanzinvestoren, mehrerer Fallstudien in den Städten NRWs und einer Kommunalbefragung zu den Erfahrungen mit Problemimmobilien hat die Kommission festgestellt, dass unterschiedliche politische Handlungsebenen an der Lösung der Situation zu beteiligen sind. Ziel bleibt letztlich, eine nachhaltige Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen von Mieterinnen und Mietern sowie eine Stabilisierung betroffener Stadtteile zu erreichen. Aus dem umfangreichen Maßnahmenpaket hat die Landesregierung im ersten Umsetzungsschritt Ende 2013 den Entwurf eines eigenständigen Wohnungsaufsichtsgesetzes eingebracht. Das vom Landtag am beschlossene Gesetz ist seit in Kraft. Als große Chance für die Aufwertung von Wohngebieten sieht das Bauministerium ferner die Gesetzesinitiative zur Erweiterung des Anwendungsbereichs des Gesetzes über Immobilien- und Standortgemeinschaften. Das entsprechende Änderungsgesetz wurde im Juni 2014 beschlossen. In Umsetzung einer weiteren Empfehlung der Kommission hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung erlassen, die die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in besonders schutzwürdigen Gebieten mit einer Erhaltungssatzung nach 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Verbesserung der Steuerungsmöglichkeit der Kommunen unter Genehmigungspflicht stellt (sogenannte Milieuschutzsatzung ). Die Verordnung ist am in Kraft getreten und gilt bis zum Mietwohnungsbau Köln-Chorweiler

43 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Seite 43 Geförderter Wohnungsbau Köln-Longerich Nähere Informationen über abgeschlossene Enquete Kommissionen: Mietpreiskontrolle Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertragsfreiheit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instrument zur Wahrung des Preisgefüges im freifinanzierten Wohnungsbestand, der in Köln rund 93 % des Gesamtbestandes ausmacht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Mietpreiskontrolle nicht das Ziel, den Marktpreis an sich außer Kraft zu setzen, indem ein staatlich verordnetes Höchstmietenniveau eingeführt wird. Vielmehr geht es um die Verfolgung unangemessen hoher Entgelte für die Vermietung von Wohnräumen. So hat er mit der Mietpreiskontrolle auf der Grundlage des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) den Verfolgungsbehörden eine Möglichkeit gegeben, preistreiberischer Ausnutzung einer gesteigerten Wohnraumnachfrage geeignet zu begegnen. Die Mietpreiskontrolle wird als Pflichtaufgabe wahrgenommen. Dabei muss zwischen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher unterschieden werden. Mietpreisüberhöhung Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des 5 WiStG stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Unterhalb des Straftatbestandes des sprachgebräuchlichen Mietwuchers werden mit den Bußgeldverfahren wegen Mietpreisüberhöhung unangemessen hohe Mietforderungen ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenenfalls geahndet. Zusätzlich sind gesetzliche Ermächtigungen vorhanden, die Rückerstattung von auf diese Weise zu Unrecht entstandenen Mehrerlösen anzuordnen. Die Verfahren werden mit dem Ziel betrieben, eine Absenkung des Mietzinses auf das zulässige Maß zu erreichen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des 5 WiStG ist auszugehen, soweit die Entgelte infolge der Ausnutzung eines geringen Angebotes an vergleichbarem Wohnraum die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigen. Im Rahmen der Bearbeitung

44 Wohnen in Köln Seite 44 begründeter Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung wird aufgrund detaillierter Erhebungen über die Lage und Ausstattung der Wohnung die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt. Die Berechnung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Werten des Kölner Mietspiegels, zu dem im Kapitel Wohnkosten nähere Angaben gemacht werden (Seite 26). Neben den an das Amt für Wohnungswesen gerichteten Anzeigen betroffener Mieterinnen und Mieter werden die Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung zum Beispiel auch durch Hinweise des Amtes für Soziales und Senioren sowie des Jobcenters bekannt. Teilweise macht auch der Mieterverein Köln auf Verdachtsfälle aufmerksam wurden insgesamt sechs Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung aufgegriffenen und alle Verfahren zum Abschluss gebracht. Es wurden keine Bußgelder verhängt. Mietwucher Im Unterschied zu dem oben beschriebenen Tatbestand der Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um einen Straftatbestand ( 291 StGB). Von Mietwucher wird dann gesprochen, wenn die Mietforderung in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters steht und der Vermieter eine individuelle Zwangssituation des Mieters ausbeutet. Hier sind persönliche Zwangslagen, die Unerfahrenheit, der Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche zu nennen. Fehlt es am Merkmal der individuellen Zwangslage wird der Fall von der Staatsanwaltschaft Köln an das Amt für Wohnungswesen zur Weiterverfolgung der Sache als Ordnungswidrigkeit in dem oben beschriebenen Sinne abgegeben. In Verdachtsfällen von Mietwucher wird das Amt für Wohnungswesen zur Ermittlung der orts üblichen Vergleichsmiete im Rahmen der Amtshilfe tätig und bewertet die Wohnung für die Weiterverfolgung der Strafsache durch die Staatsanwaltschaft. Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung) Mit Beschluss der Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) hat der Rat der Stadt Köln entschieden, dass in Köln auch für frei finanzierten Wohnraum wieder das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum gilt. Die Satzung ist zum in Kraft getreten. Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Satzung ist 10 des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW). Grund für den neuerlichen Schutz von Wohnraum vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand und Umwandlung ist der angespannte Kölner Wohnungsmarkt. Seit einigen Jahren besteht in Köln erhöhter Wohnungsbedarf mit der Folge, dass in Köln die Kündigungssperrfristverordnung und die verschärfte Kappungsgrenze gemäß 558 Abs. 3 BGB gilt. Der neue Genehmigungsvorbehalt für die anderweitige Nutzung von Wohnraum (Zweckentfremdung) betrifft alle freifinanzierten Miet- und Genossenschaftswohnungen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Wohnraum waren oder danach wurden. Im Berichtsjahr wurden 159 Anträge auf Zweckentfremdung oder Negativbescheinigung gestellt. Mit einer Negativbescheinigung wird von Seiten des Amtes für Wohnungswesen bestätigt, dass eine geplante Nutzung von Wohnraum keiner wohnungsrechtlichen Erlaubnis bedarf. Es wurden 48 Genehmigungen bzw. Negativbescheinigungen erteilt, in deren Folge 3591 neue Wohnungen mit insgesamt Quadratmetern Wohnfläche errichtet werden. Hier handelt es sich um Ersatzwohnraum für den wegfallenden Wohnraum wurden 154 Verdachtsfälle auf Verstöße gegen die Wohnraumschutzsatzung aufgegriffen. In 31 Fällen bestätigte sich der Verdacht, in 21 Fällen wurden die insgesamt davon betroffenen 37 Wohnungen wieder zu Wohnzwecken vermietet, in den anderen zehn Fällen wurden Buß gelder in Höhe von insgesamt Euro verhängt. In 102 Fällen wurde keine Zweckentfremdung festgestellt. In den restlichen Fällen dauern die Er mittlungen oder die Verfahren mit Eigentümerinnen und Eigentümern noch an. Die nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die Ergebnisse der ersten drei Jahre seit in Krafttreten der Wohnraumschutzsatzung. Näheres zur Zweckentfremdung von öffentlich geförderten Wohnungen ist den Ausführungen im folgenden Kapitel Wohnungsbestandsverwaltung zu entnehmen.

45 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Seite 45 Anwendung der Wohnraumschutzsatzung in Köln ( ) Zweckentfremdung von frei finanziertem Wohnraum Fälle Anzahl Wohneinheiten Menge Betrag Euro Verfahren eingeleitet Antragsverfahren Anträge Abbruch Anträge Umwandlung Verstoßverfahren Verstoß Leerstand Verstoß Umwandlung Verfahrensergebnisse * Genehmigungen Genehmigungen Umwandlung Genehmigungen Abbrüche Ablehnungen/Antragsrücknahmen Ersatzwohnraum Auflagen * Gewinn für den Wohnungsmarkt * Keine Zweckentfremdung (auch Negativatteste) Verstoßverfahren abgeschlossen 252 Verstoß beseitigt/wohnnutzung erreicht Kein Verstoß (z.b. Nutzungsbeginn vor ) Bußgelder festgesetzt * Bußgelder vereinnahmt Vereinnahmte Abstandsummen Genehmigungsgebühren durchschnittlich 350 Hinweise: *1 = nach Verfahrensabschluss mit Bußgeld sind teils noch Verfahren zur Wiederzuführung zu Wohnzwecken anhängig, *2 = m 2, *3 = m 2, *4 = zum Teil sind noch Verfahren vor dem AG Köln anhängig, * allgemeiner Hinweis: nicht aufgenommen sind anzahlmäßig untergeordnete Verfahren (z.b. Anträge auf Mitnutzung oder auf Negativattest) Quelle: Amt für Wohnungswesen

46 Wohnen in Köln Seite 46 Wohnungsbestandsverwaltung Bestands- und Besetzungskontrolle Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbindungen sichergestellt. Der Kontrolle unterliegt der seit dem 30. Juni 1948 mit Fördermitteln des Sozialen Wohnungsbaus 01. Januar 2002 im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung oder 01. Januar 2010 nach dem WFNG NRW geförderter oder als gefördert geltender Wohnraum. Seit Januar 2015 obliegt die Kontrolle geförderter Heimplätze der NRW.BANK. Auf diesem Wege werden die Zielgruppen der Wohnungsbauförderung dauerhaft erreicht. Es wird dafür gesorgt, dass die zulässigen Mieten im geförderten Wohnungsbestand nicht überschritten werden. Das Amt für Wohnungswesen hat im Berichtsjahr Ortsbesichtigungen von Wohnungen der Einkommensgruppen A und B durchgeführt, die der Gesetzgeber mit 25 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Verbindung mit Nr. 15 der Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) fordert. Insbesondere durch Ortsbesichtigungen, durch Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern, sowie bei Unstimmigkeiten im Rahmen der Neubelegung von Wohnungen, erhält das Amt für Wohnungswesen Informationen über mögliche Belegungs- und Mietpreisverstöße. Bei festgestelltem Verstoß gegen die Bestimmungen des WFNG NRW wird der Verfügungsberechtigte aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträglichen Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen oder mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieterinnen und Mieter möglich. Soweit der Verstoß nicht nachträglich bereinigt werden kann, werden Geldleistungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Maßnahmen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen Sanktionen bei Gesetzes- und Vertragsverstößen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen. Geldleistungen werden als öffentlich-rechtliche Abgaben anstelle eines individuellen zivilrechtlichen Schadenersatzes zum Ausgleich des Schadens der öffentlichen Hand erhoben, der ihr durch einen Verstoß gegen geltendes Recht entsteht. Die Leistungen werden im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land und Stadt aufgeteilt. Der Schaden besteht hier in dem Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung, die anstelle der bestimmungswidrig verwendeten Wohnung der wohnberechtigten Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden muss. Bußgelder sollen die Verfügungsberechtigten auch dazu anhalten, künftig ihre Verpflichtungen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die festgestellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahnden. Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbestand für die Einleitung und Festsetzung von Sanktionen in den Verdachtsfällen erfüllt war, mussten auch 2016 umfangreiche Recherchen durchgeführt werden. Von den durch Ortsbesichtigungen und andere Maßnahmen zunächst festgestellten 926 Verdachtsfällen wurde die weit überwiegende Anzahl in verschiedenen Bearbeitungsstufen (beispielsweise Datenbereinigung oder Feststellung der Wohnberechtigung) ausgeräumt. Im Berichtsjahr wurden zehn Geldleistungsbescheide erlassen. Daraus resultierten Forderungen in Höhe von circa Euro. Aufgrund der fast ausschließlichen Landesförderung sind Zahlungen nahezu vollständig an die NRW.BANK abzuführen. Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte Im Rahmen der Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes erfolgt neben der Bestands- und Besetzungskontrolle die Kontrolle und Durchführung von

47 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsbestandsverwaltung Seite 47 bestimmten Vorschriften des Gesetzes für Förderung und Nutzung von Wohnraum des Landes NRW (WFNG NRW). Gleichzeitig wird die dingliche Sicherung und Überwachung städtischer Rechte im Zusammenhang mit den Darlehens- und Zuschussverträgen im geförderten Wohnungsbau beziehungsweise im Bereich der städtischen Bedienstetendarlehen durchgeführt. Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf Freistellungen, Leerstände und Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen, zudem Anträge auf bauliche Änderungen oder auf Bestätigung des Endtermins der Zweckbindung bei vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der Fördermittel. Weiterhin werden Grundbuchangelegenheiten bearbeitet, wie die Erteilung von Löschungsbewilligungen oder Abtretungen und Neuvalutierungen von vorrangigen Rechten. Zudem erfolgen Überprüfungen der zulässigen Kostenmiete. Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist auch die Zustimmung zur Modernisierung im öffentlich geförderten Wohnungsbau. Für die Verwaltung des geförderten Wohnungsbestandes in Köln ergeben sich die Fallzahlen 2016 aus dem folgenden Schaubild. Freistellungen Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten geförderter Wohnungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch im Berichtsjahr aus dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraumnutzungsbestimmungen. Die Mehrzahl der Freistellungen wird aufgrund wohnungswirtschaftlicher Verhältnisse ausgesprochen. Das bedeutet, dass es weder dem Vermieter noch der Wohnungsvermittlungsstelle des Amtes für Wohnungswesen zum Beispiel aufgrund einer hohen Miete, der schlechteren Lage oder eines ungünstigen Zuschnitts der Wohnung möglich ist, berechtigte Mieter zu finden. Insgesamt hat die Zahl der Freistellungen in den letzten Jahren abgenommen, was auf eine weitere Anspannung des Wohnungsmarktes im geförderten Bereich zurückzuführen ist ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr nochmals gesunken. Freistellungen können auch aufgrund eines berechtigten Interesses des Verfügungsberechtigten oder eines Dritten, in diesen Fällen in der Regel mit der Auflage ei- Fallzahlen der Bestandsverwaltung Bestandsverwaltung Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 14 6 Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 8 3 Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung Bearbeitung baulicher Änderungen (zum Beispiel Ausbau von Zubehörraum) und Mietgenehmigungen 12 3 Mietüberprüfungen Bearbeitung von Eigentümerwechseln Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vorrangseinräumungen und anderes) Überwachung des Feuerversicherungsschutzes Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren (Ausschluss bzw. Bestätigung einer Wohnungsbindung) Zustimmung zu Modernisierungen 19 2 Sonstige Verfahren (Aufhebungs-, Kürzungs- und Änderungsbescheide) Quelle: Amt für Wohnungswesen

48 Wohnen in Köln Seite 48 ner Ausgleichszahlung, oder zur Schaffung beziehungsweise für den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen erteilt werden. Auch ein öffentliches Interesse kann eine Freistellung rechtfertigen. Gemessen an dem gesunkenen Gesamtbestand der geförderten Wohnungen in Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde, bei circa 0,2 %. Die Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt für Wohnungswesen auch künftig beobachtet. Wohnraum-Zweckentfremdungen Geförderte Wohnungen unterliegen bei Zweckentfremdung nach wie vor dem Genehmigungsvorbehalt ( 21 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, WFNG NRW). Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Vermieters an der Zweckentfremdung besteht. Wird eine nicht genehmigte Zweckentfremdung festgestellt, kann diese nach den Vorschriften des WFNG NRW beanstandet und mit Sanktionen belegt werden. Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen Nicht geförderte Modernisierungen bedürfen nach 11 Abs. 7 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) der Zustimmung des Amtes für Wohnungswesen, wenn die Vermieterin bzw. der Vermieter die Kosten mietwirksam umlegen möchte. Der größte Anteil der beantragten Modernisierungen bezieht sich auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt sich aus der oben genannten Rechtsgrundlage in Verbindung mit deren Verwaltungsvorschrift (VV II. BV). Wichtigster Aspekt bei der Prüfung, ob es sich um eine Modernisierung handelt, ist die Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung der Einsparung muss von einem Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für eine Modernisierung können nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um die Miete auch nach einer Modernisierung für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten, wurden für die Objekte je nach Baujahr Tragbarkeitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entsprechende Tragbarkeitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen, die keine Energieeinsparung zur Folge haben, nicht auf die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeitsgrenzen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Mietpreisüberprüfungen Auch 2016 wurden im Bereich der Kostenmieten Mietpreisüberprüfungen durchgeführt. Anlass dieser Überprüfungen waren entweder Hinweise von Mieterinnen und Mietern, die sich hilfesuchend an das Amt für Wohnungswesen gewandt haben, oder offensichtlich zu hohe Mietpreisangaben von Vermieterinnen und Vermietern bei der Freimeldung geförderter Wohnungen bzw. bei Zinskappungsanträgen. In einigen Fällen führten die Überprüfungen zu Erstattungen zu viel erhobener Mieten an die Mieterinnen und Mieter oder zur Erhebung von Geldleistungen nach dem WFNG NRW in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG). Bei den durchgeführten Mietpreisüberprüfungen sind auch 2016 wieder Mietpreisverstöße festgestellt worden. Die Verfahren sind noch nicht alle abgeschlossen. Die Verfolgung von Mietpreisverstößen ist sehr zeitund arbeitsaufwendig. Von der Ermittlung der zulässigen Kostenmiete bis zur Erstattung überhöhter Mieten beziehungsweise Festsetzung von Geldleistungen vergeht meist ein recht langer Zeitraum. Es wäre zu begrüßen gewesen, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System der Kostenmiete früherer Förderfälle an das derzeitige System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre. Nach der Einführung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab das bisherige Kostenmietenprinzip für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert wurden, bestehen. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrichtungen vorhanden sind, um einen Haushalt führen zu können. Erst danach kann die eigentliche Umwandlung in eine Eigentumswohnung mittels notarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen

49 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsbestandsverwaltung Seite 49 im Gebiet der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, werden die nach Wohnungseigentumsgesetz erforderlichen Abgeschlossenheitsbescheinigungen statistisch erfasst. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Die Anzahl der Abgeschlossenheitsbescheinigungen ist insgesamt weiter zurückgegangen. Der geförderte Wohnungsbestand war im letzten Jahr nicht betroffen. Die Gründe hierfür dürften neben der 2012 in Kraft getretenen neuen Kündigungssperrfristverordnung, welche die Kündigungsfrist wieder von drei auf acht Jahre verlängert hat, in der Zweckbindung der geförderten Wohnungen liegen. Innerhalb dieser Zweckbindung gelten engere gesetzliche Vor gaben für Eigenbedarfskündigungen sowie für die Mietpreisgestaltung. Umgewandelte geförderte Wohnungen Nicht alle Wohnungen, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungserklärung in Wohnungseigentum umgewandelt und verkauft. In den vergangenen Jahren wurden laut der vorgelegten Teilungserklärungen auch geförderte Mietwohnungen in unterschiedlichem Umfang in Eigentumswohnungen umgewandelt. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre waren dies 40 Wohnungen jährlich. Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Umwandlungen im geförderten Wohnungsbau gemessen am Gesamtbestand gleichbleibend gering. Dies dürfte wiederum an den engeren gesetzlichen Vorgaben liegen und daran, dass keine größeren Wohnungsbestände in Wohneigentum umgewandelt würden. Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken Wohneinheiten 2015 und 2016 Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt Innenstadt Rodenkirchen Lindenthal Ehrenfeld Nippes Chorweiler Porz Kalk Mülheim Gesamt: Quelle: Amt für Wohnungswesen

50 Wohnen in Köln Seite 50 Die Umwandlung einer geförderten Mietwohnung sowie die Veräußerung der Wohnung haben die Verfügungsberechtigten unverzüglich dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen. Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeitsberechnungen zu ermittelnden Einzelmieten bedürfen der Genehmigung der Bewilligungsbehörde. Beim ersten Verkauf nach Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung haben betroffene Mieterinnen und Mieter grundsätzlich ein gesetz liches Vorkaufsrecht gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Verzicht auf Zinserhöhung NRW.BANK Nach geltendem Landesrecht können die Zinsen für Darlehen im öffentlich geförderten Mietwohnungsbau des alten ersten Förderweges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich erhöht werden. Die Auswirkung der Zinsanhebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt ( 30 ff. WFNG NRW). Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht (WoFG, WFNG NRW) bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Vereinbarungen sowie die Fördermiete mit den Mietsteigerungen nach der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien ein Überdenken der Praxis für die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des Landes NRW gefordert. Gründe sind die anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsen, die teils geringe Nachfrage der Fördermittel, die steigende Zahl vorzeitiger Darlehensrückzahlungen sowie die Anspannung des Wohnungsmarktes im preisgünstigen Segment. Die NRW.BANK hat im Juli 2015 die Entscheidung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mögliche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. Somit kommt es auch nicht zu Kostenmietenerhöhungen aus diesem Grunde. Die Förderungen nach neuem Recht sind nicht betroffen. Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen in NRW ausgegebenen Bestandsdarlehen der Mietwohnraumförderung. Insbesondere in Fällen der Förderung durch Land und Kommune wird aber

51 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsbestandsverwaltung Seite 51 seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinserhöhung für die städtischen Darlehen unter voller Ausschöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Landes und der Stadt Köln, Mietpreisund Belegungsbindungen für die einkommensschwächeren Haushalte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpassungsdaten 2015 kämen bei einer Zinserhöhung ab dem nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt für eine Erhöhung in Betracht. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag läge bei rund Euro jährlich. Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 2016 wurden Fördermittel für insgesamt Mietwohnungen zurückgezahlt. Die Zweckbindungen für 207 Wohnungen sind planmäßig ausgelaufen, für Wohnungen wurden die Mittel vorzeitig zurückgezahlt. Diese unterliegen in der Regel der zehnjährigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. Die Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen ist gegenüber 2014 (3.636) und 2015 (4.823) zurückgegangen. Dennoch werden ab 2024 erhebliche Mietwohnungsbestände aus der Zweckbindung fallen. Dem gegenüber stünde aufgrund des komplizierten Kappungssystems ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Absprache mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Diese Entscheidung wurde den zuständigen Ratsausschüssen zur Kenntnis gegeben. Geförderter Wohnungsbau, Köln-Ehrenfeld

52 Wohnen in Köln Seite 52 Wohnraumversorgung Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen Auf der Suche nach adäquatem Wohnraum ist die Antragsannahme für Wohnberechtigungsscheine des Amtes für Wohnungswesen eine zentrale Servicestelle Bürgerinnen und Bürger. Hier erhalten sie im Rahmen der Erstberatung Informationen zu den verschiedenen Wohnberechtigungsbescheinigungen, den Möglichkeiten selbständig Wohnraum zu finden und über Unterstützungsangebote von verschiedenen Beratungsstellen und des Amtes für Wohnungswesen. Beispiele für Einkommensgrenzen Anzahl Familienmitglieder im Haushalt Kind/er bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Ein-Personen-Haushalt Zwei-Personen-Haushalt (ohne Kind) Alleinerziehende mit 1 Kind Ehepaar mit 1 Kind Alleinerziehende mit 2 Kindern Ehepaar mit 2 Kindern Ehepaar mit 3 Kindern Einkommensarten Einkommensgrenzen in Jahres-Bruttoeinkommen maximal (circa) in EK*-Beispiele: Abzüge in : Beamte: 1.000,00 und 22 % Angestellte: 1.000,00 und 34 % Rentner: 102,00 und 10 % Erwerbslose: keine Abzüge (EK=Einkommen) WFNG NRW E i n h a l t u n g d e r E K- G r e n z e A -Bescheinigung Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose Beamte Angestellte/Arbeiter Rentner Erwerbslose WFNG NRW Überschreitung der EK- Grenze bis max. 40 % B -Bescheinigung Weitere Frei-/Abzugsbeträge: Für jede weitere zum Familienhaushalt (mehr als drei Personen) rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um Euro; zuzüglich für jedes Kind um 660 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anrechenbaren Jahreseinkommens ein Betrag von 12% (bei Steuern vom Einkommen und Pflichbeiträgen zur Rentenversicherung) sowie 10% (bei Pflichtbeiträgen zur Krankenversicherung) abgezogen. Es gibt Freibeträge für junge Ehepaare und/oder Zwei-Personen-Haushalte sowie Schwerbehinderung und/ oder Pflegebedürftigkeit. Quelle: Amt für Wohnungswesen

53 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung Seite 53 Voraussetzung zur Erteilung einer der Bescheinigungen ist stets die Prüfung, ob die gesetzliche Einkommensgrenze eingehalten wird (siehe Schaubild zuvor). Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der Bescheinigung zur Zinssenkung, enthalten die rechtlich zulässige Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt, ausgewiesen durch Zimmer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungsgröße um ein Zimmer und 15 Quadratmeter. WBS-Wohnungsgrößen Haushaltsgröße Zimmer Quadratmeter 1 Person Personen Personen Personen Personen Personen Quelle: Amt für Wohnungswesen WBS-Voraussetzungen WBS-A-Bescheinigung Überschreitung oder Einhaltung der Einkommensgrenze + / - 0 WBS-B-Bescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 0,01 bis 40,00 % Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 40,01 bis 60,00 % Tauschbescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze und gleichzeitiges Bewohnen einer geförderten Wohnung. Quelle: Amt für Wohnungswesen WBS aus anderen Bundesländern können hier nicht anerkannt werden. Es muss ein neuer Antrag gestellt werden. WBS aus anderen nordrhein-westfälischen Gemeinden werden registriert. Für Haushalte, die zur Erstellung oder zum Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum öffentliche Darlehen in Anspruch genommen haben, wird in Kooperation mit der NRW.Bank und der Kämmerei festgestellt, welche prozentuale Unter- bzw. Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze vorliegt. Diese Bescheinigung zur Zinssenkung ist Voraussetzung zur Berechnung der Verzinsung von Darlehen der NRW.Bank oder der Kämmerei. Zahlen WBS-Bereich Art der Bescheinigung WBS Registrierung auswärtiger WBS II. Förderweg B-Bescheinigung Tauschbescheinigung Zinssenkung Quelle: Amt für Wohnungswesen

54 Wohnen in Köln Seite 54 Dringlichkeitskatalog Zur Dokumentation sozialer Notwendigkeit eines Umzuges erhält der Wohnberechtigungsschein einen Dringlichkeitsrang, der durch die Stadt Köln festgelegt wird. Die Einstufung erfolgt in die Ränge Der höchste und somit dringlichste Rang ist Rang 1. Damit wird die höchste Dringlichkeit und die Notwendigkeit einer möglichst sofortigen Wohnversorgung bestätigt. Bürgerinnen und Bürger, die Transferleistungen erhalten und deren Unterkunftskosten als zu hoch angesehen werden, erhalten auf ihrem WBS den Dringlich keitsrang 6/12. Hier ist ein stetiger Rückgang auf die mehrfachen Anhebungen der Mietobergrenzen im SGB II und XII zurückzuführen. Die Anzahl der Anträge mit hoher Dringlichkeitsstufe 1 6/12 ist zum Vorjahr von um 6,34 % auf gesunken. In Kooperation mit dem Amt für Soziales und Senioren wird versucht Unterstützung bei der weiteren Wohnungssuche zu leisten. Über weitere Details des Dringlichkeitskataloges und der Statistik der Antragsannahme geben die nachfolgenden Tabellen Auskunft. Erteilte WBS nach Dringlichkeit Dringlichkeitsränge Akut unbewohnbare Wohnung Akute oder latente Obdachlosigkeit Familienzusammenführung / Familientrennung Gravierende gesundheitliche Einschränkung Wesentlich zu kleine Wohnung, mind. 3 Personen mehr als Wohnräume Auszug aus einem Sozialhaus / Übergangswohnheim /12 Umzug erforderlich aufgrund zu hoher Unterkunftskosten, dokumentiert durch das Jobcenter oder die Grundsicherungsstelle Schlechte bauliche Wohnbedingungen / Pendler über 50 km Zwei Personen mehr als Wohnräume Gesundheitliche Gründe Eine Person mehr als Wohnräume Miete im Verhältnis zum Nettoeinkommen zu hoch Miete über Mietobergrenze Alle übrigen Wohnungssuchenden Quelle: Amt für Wohnungswesen WBS mit Rang 6/12 Jahr Anzahl % zum Vorjahr Quelle: Amt für Wohnungswesen

55 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung Seite 55 Erteilte WBS für spezielle Personengruppen Gruppe % zum Vorjahr Rang 6 /12 Empfänger/innen von Transferleistungen mit zu hohen Unterkunftskosten ,94 Schwerbehinderte % (Grad der Behinderung) ,67 Schwerbehinderte % (Grad der Behinderung) ,79 Personen über 60 Jahre ,46 Junge Familien ,98 Studierende und Auszubildende ,20 Minderverdienende ab 20 % unter der Einkommensgrenze ,39 Normalverdienende bis 19,99 % unter der Einkommensgrenze ,87 Personen mit Transferleistungen gesamt ,78 Quelle: Amt für Wohnungswesen Erteilte WBS nach Haushaltsgröße Personen im Haushalt und mehr Quelle: Amt für Wohnungswesen

56 Wohnen in Köln Seite 56 Belegungsvereinbarung/Ausblick Der Bericht hat schon ausgeführt, dass die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt, gerade im Segment des preiswerteren, öffentlich geförderten Wohnungsbaus sehr angespannt ist. Hinzu kommen die Wohnbedarfe von Flüchtlingen und Zuzugswilligen aus anderen Städten und Gemeinden sowie dem Europäischen Ausland. Eine befristete Belegungsvereinbarung der Stadt Köln mit der Kölner Wohnungswirtschaft zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen wurde 2016 für die folgenden fünf Jahre neu aufgelegt. Darin verzichtet die Stadt Köln für diese Zeit grundsätzlich auf ihre Belegungsrechte. Die Vermietervorschläge für Neu- und Wiederbelegungen haben Vorrang, soweit diese Haushalte über einen WBS verfügen. Die Wohnungssuche der Bürgerinnen und Bürger in Köln muss daher grundsätzlich auch im geförderten Bereich in Eigen regie erfolgen. Dieser Situation sollen neue Konzepte für die Dringlichkeitsränge der WBS und die Wohnungsvermittlung Rechnung tragen. Auch in den nächsten Jahren wird, da eine Entlastung am Wohnungsmarkt nicht zu erwartenden ist, eine starke Beanspruchung dieses Bereiches erwartet. Um dieser Situation im Ganzen gerecht zu werden, wird eine Intensivierung der allgemeinen Beratung zur erfolgreichen Wohnungssuche bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines vorgesehen. 02. März 2016: Oberbürgermeisterin Reker unterzeichnet die neue Belegungsvereinbarung mit der köln ag und dem Kölner Haus- & Grundbesitzerverein von 1888

57 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 57 Wohnungsvermittlung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum, WFNG NRW, ist die Kommune gehalten, Wohnungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Wohnung zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht. Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbestimmungen definieren hierzu, dass es sich nicht um eine Maklertätigkeit der zuständigen Stelle, sondern um eine Anleitung zur Eigeninitiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums handelt. Auch der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt geschuldet bietet das Amt für Wohnungswesen eine gesonderte Beratung und Unterstützung für Menschen an, die aufgrund einer schweren Erkrankung, einer Behinderung oder aufgrund fortgeschrittenen Alters Probleme bei der Wohnungssuche haben. Wie schon erwähnt, haben die Vermieterinnen und Vermieter öffentlich geförderter Wohnungen in Köln grundsätzlich die Möglichkeit, sich ihre Mieterinnen und Mieter aus dem Kreis der Wohnberechtigten selbst auszusuchen (Belegungsvereinbarung). Gleichzeitig verpflichten sie sich jedoch, die Stadtverwaltung bei der Versorgung von dringend wohnungs suchenden Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen. Die Unterstützung richtet sich in erster Linie an Kölner Bürgerinnen und Bürger, die sich in besonders schwierigen Lebenssituationen befinden und dringend Wohnraum benötigen. Eine besondere Dringlichkeit haben einerseits Haushalte, denen der Gesetzgeber Vorrang einräumt, wie beispielsweise Schwangere, Schwerbehinderte oder Wohnungslose. Andererseits formuliert auch die Kommune selbst Fallkonstellationen, die eine Unterstützung erforderlich machen, wie zum Beispiel bei Menschen in Trennungssituationen, Frauen in Frauenhäusern oder ALG II-Bezieher mit zu hoher Miete. Die unterschiedlichen Lebenssituationen werden bei der Ausstellung eines WBS durch die Dringlichkeitsränge berücksichtigt. Benötigt ein als dringend wohnungssuchend eingestufter Haushalt Unterstützung, wird er im WBS-Bereich über Möglichkeiten der Wohnungssuche in Eigeninitiative informiert. Von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen finden Hilfe bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales und Senioren, die sich wie die Wohnungsvermittlung auch im Dienstgebäude Kalk-Karree befindet. In der Wohnungsvermittlung werden alle Neu- und Weitervermietungen im öffentlich geförderten Wohnungsbestand geprüft und die Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen erteilt, sofern die Bezugsvoraussetzungen für die jeweilige Wohnung gegeben sind. Vermieterinnen und Vermieter werden in Fragen der Belegung von Neubauten und auch sonst bei der Suche nach geeigneten Mietern auf Wunsch beraten und unterstützt. Auch dies ist Teil der o.a. Belegungsvereinbarung konnten Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein eine öffentlich geförderte Wohnung in Köln beziehen. Im gleichen Zeitraum stieg die Anzahl der öffentlich geförderten Wohnungen aufgrund fertiggestellter Neubauten von Wohnungen im Vorjahr auf Wohnungen Ende Damit wurde erfreulicherweise erstmals seit Jahren eine Steigerung des Bestandes zum Vorjahr erreicht. Der Trend einer weiteren Verringerung der Wohneinheiten durch das Auslaufen von Belegungsbindungen hat sich 2016 nicht fortgesetzt. Die Reduzierung des geförderten Wohnungsbestandes in Köln um rund Mietwohnungen in den vergangenen zehn Jahren ist damit jedoch längst nicht kompensiert. Vermittlung rollstuhlgerechter / barrierefreier Wohnungen Ziel der Stadt Köln ist, die Bürgerinnen und Bürger mit besonderem Wohnraumbedarf zu unterstützen. Viele sind auf die Nutzung von Rollstuhl oder Rollator angewiesen. Zum umfangreichen Serviceangebot der Stadt gehört daher seit Jahren ein spezielles Angebot beim Amt für Wohnungswesen für wohnberechtigte Haushalte, die eine rollstuhlgerechte oder zumindest barrierefrei zugängliche Wohnung benötigen. Die Beratung und Wohnraumvermittlung für behinderte Menschen ist in der Zen tralen Beratungsstelle für behindertengerechtes Wohnen angesiedelt. Die Beratungsstelle ist seit September 1998 erfolgreich tätig und konnte bereits viele be hinderte Menschen mit geeignetem Wohnraum versorgen.

58 Wohnen in Köln Seite 58 Die ratsuchenden behinderten Menschen werden dort zunächst darüber informiert, dass sie zur Vermittlung in eine geförderte barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Hierfür wird Hilfestellung bei der Antragstellung angeboten. Es gibt eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Wohnberechtigungsscheine und der Beratungsstelle behindertengerechtes Wohnen. Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung in Köln, zu Vermietern, Bauträgern und Investoren, der Informationsaustausch mit diesen und deren Beratung zum behindertengerechten Wohnen sind Aufgaben der Beratungsstelle. Sie ist Mitglied in den internen Arbeitsgruppen zur Belegung der Neubau- bzw. der Anmietobjekte. Ein enger Kooperationspartner des Amtes für Wohnungswesen ist die Beratungsstelle für Wohnungs Weitergehende Informationen bietet der Internetauftritt zu wohn mobil unter folgendem Link: wechsel wohn mobil bei der PariSozial ggmbh Köln, durch deren Leistungen das Angebot der Stadt Köln ergänzt wird. Es findet eine Vernetzung hinsichtlich dringend zu versorgender Wohnungssuchender mit der Beratungsstelle für behindertengerechtes Wohnen statt. Die Beratungsstelle bietet u.a. Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Umzugsmanagement, bei Behördengängen etc. und stellt Verknüpfungen zum weiteren Leistungsangebot von wohn mobil, der Beratungsstelle für Wohnraumanpassungen her. Die Beratungsstelle für Wohnungswechsel wird von der Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, finanziert. Geförderter Wohnungsbau, Köln-Kalk

59 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnungsvermittlung Seite 59 Leider bestehen teilweise noch Vorbehalte, Wohnungen an behinderte Menschen zu vermieten. In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung der Vielzahl von individuellen Aspekten bei der Suche nach geeigneten Wohnungen, die nicht nur die Ausstattung der Wohnung betreffen, kann das Ergebnis sehr positiv gesehen werden. Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung, sondern auch der Stadtteil und die Lage sind für die Menschen wichtige Kriterien. Die barrierefreie Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Infrastruktur vor Ort sind von großer Bedeutung. Viele der Wohnungssuchenden bevorzugen einen Verbleib in ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem vertrauten Dienstleistungsnetz (Ärzte, Pflegedienste und Einrichtungen). Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfestellungen sind oft an das bisherige Wohnviertel gebunden. Diese Anforderungen stellen für die Hilfe bei der Wohnungssuche Herausforderungen dar, die trotz großer Kreativität und intensivem Einsatz nicht immer mit einem passenden Wohnungsangebot abgeschlossen werden können. Trotz der schwierigen Ausgangslage konnten im Berichtsjahr 124 Haushalte mit einer rollstuhlgerechten Wohnung versorgt werden. Wohnungsvermittlung für Seniorinnen und Senioren Eine besondere Unterstützung leistet das Amt für Wohnungswesen bei der Wohnungssuche für Menschen ab 60 Jahren, die einen WBS haben. In Zusammenarbeit mit wohn mobil besteht das Ziel, ältere Menschen bei der Wohnungssuche zu beraten, entsprechenden geförderten Wohnraum anzubieten und Kontakt zu den Kölner Wohnungsanbietern herzustellen. Der Bestand an öffentlich geförderten Seniorenwohnungen war im Berichtsjahr Wohneinheiten groß. Eine spezielle Förderung solcher Wohnungen gibt es jedoch seit 2007 nicht mehr. Grund ist, dass mittlerweile alle Neubauwohnungen im geförderten Bereich barrierefrei, und viele davon mit Aufzug, gebaut werden. Dadurch sind sie für Wohnberechtigte aller Altersgruppen grundsätzlich geeignet. Aufgrund der hohen Gesamtnachfrage wird es eine weitere Herausforderung sein, auch der wachsenden älteren Generation beratend zur Seite zu stehen und sie altersgerecht mit Wohnraum zu versorgen. Fallzahlen der Zentralen Beratungsstelle für behindertengerechtes Wohnen Wohnungssuchende Haushalte für barrierefreien Wohnraum Anzahl der Umzüge in barrierefreien Wohnraum Quelle: Amt für Wohnungswesen

60 Wohnen in Köln Seite 60 Besondere Wohnformen / Mehrgenerationenwohnen Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln Das Projekt Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften Köln wurde 2005 unter Beteiligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Seit dem hat die Stadt Köln die Finanzierung des bis dahin aus Landesmitteln geförderten Projektes übernommen. Das Amt für Wohnungswesen, die Universität Köln und die Seniorenvertretung der Stadt Köln arbeiten hier in enger Kooperation zusammen. Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssuchenden Studierenden in eine mietenfreie Wohnpartnerschaft mit Seniorinnen und Senioren, die in einer großen Wohnung oder in einem großen Haus wohnen und Unterstützung im Alltag benötigen. Die Gegenleistung für das mietfreie Wohnen liegt in Unterstützungsleistungen im Alltag, zum Beispiel Einkaufen, Gesellschaft leisten, Hilfe im Haushalt oder Garten; Pflegeleistungen sind ausgeschlossen. Das Projekt basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur gesellschaftlichen Entwicklung. Es geht darum, individuelle Wohnformen für unterschiedliche Bedürfnisse und Altersgruppen zu gestalten und die Kooperation der Generationen zu fördern. In Bezug auf die angespannte Situation auf dem Kölner Wohnungsmarkt im preiswerten Segment trägt eine alternative Wohnform wie Wohnen für Hilfe auch in geringem Maße zu einer Entlastung des Wohnungsmarktes bei. Wichtig ist der Stadt Köln, dass Studierende sich in Köln wohl fühlen und auch nach Abschluss ihres Studiums in der Stadt wohnen bleiben erfolgte die Ausweitung des Projektes auf der Seite der Wohnungsanbieter auf den Personenkreis der Alleinerziehenden sowie Familien und Menschen mit Behinderung. Nach wie vor stellt die Gruppe der Seniorinnen und Senioren die Mehrzahl der Wohnraumanbieter dar. Dies liegt daran, dass diese Altersgruppe nicht nur Unterstützung bei den alltäglichen Hilfeleistungen, sondern auch sozialen Kontakt sucht. Die Sorge vor dem Verlust der Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit ist ebenfalls einer der Hauptgründe für Ältere, sich mit alternativen Wohnformen zu beschäftigen. Aber auch die gute Kooperation mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln und den Seniorennetzwerken trug dazu bei, dass bislang mehr als die Hälfte der Wohnraumanbieter aus dem Bereich der Seniorinnen und Senioren kam. Wohnen für Hilfe Wohnpartnerschaften in Köln ist deutschlandweit die einzige Kooperation zwischen Stadt und Universität in diesem Segment und wird mit großem Interesse betrachtet. Köln nimmt hier nach wie vor eine Vorreiterrolle ein. Anders als in anderen deutschen Städten findet die individuelle Kontaktvermittlung und Begleitung der Wohnpartnerschaften in Köln durch erfahrene Sozialpädagoginnen statt. Dies stellt einen wichtigen Grund für den Erfolg des Kölner Projektes dar. Seit dem Neustart von Wohnen für Hilfe im Jahre 2009 konnten 518 Wohnpartnerschaften geschlossen werden. Positive Auswirkungen ergeben sich dadurch auch für den angespannten Wohnungsmarkt. Insgesamt hat sich das Gemeinschaftsprojekt in Köln erfolgreich etabliert. Das Kölner Projekt gehörte 2013 zu den Preisträgern des PULSUS Award, einem Gesundheitspreis von BILD- Zeitung und Technikerkrankenkasse, und wurde dort geehrt. Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft verlieh Wohnen für Hilfe die Hochschulperle des Monats Dezember 2013 als innovatives, beispielhaftes, an einer Hochschule realisiertes Projekt wurde Wohnen für Hilfe Deutschland als Finalist für vorbildliches Engagement in der Kategorie Publikumspreis ausgezeichnet findet in Köln die Tagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnen für Hilfe statt. Hier kommen Vertreterinnen und Vertreter aller deutschen Wohnen-für-Hilfe -Städte zum Erfahrungsund Ideen austausch zusammen. Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen Die Stadt Köln hat auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2005 ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohnprojekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde ein Fokus auf die Ausweitung innovativer Wohnformen gesetzt. Es besteht das Ziel, den sich durch demografischen Wandel verändernden Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen.

61 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Besondere Wohnformen / Mehrgenerationenwohnen Seite 61 Gleichzeitig sollte das Modell als Anreiz für Wohnungsbaugesellschaften und private Investoren dienen, in Köln weitere geförderte oder freifinanzierte generationenübergreifende Wohnmodelle zu schaffen. Langfristiges Ziel ist die Umsetzung solcher Wohnprojekte in allen Kölner Stadtteilen. Mittelfristig ist der Bau von mindestens einem Projekt je Stadtbezirk geplant. Das zur Verfügung gestellte Budget von Euro wurde im vorgegebenen Rahmen für fünf Pilotprojekte vollständig aufgebraucht Euro flossen in den Aufbau und die Begleitung der Projektgruppen durch eine professionelle Gruppenmoderation. Zusätzlich wurde jeweils der Gemeinschaftsraum auf 20 Jahre vorfinanziert und ein Investitionskostenzuschuss für jede Wohneinheit gewährt. Investor war die GAG Immobilien AG, die in enger Zusammenarbeit mit den Projektgruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Es hat sich gezeigt, dass die Umsetzung solcher Projekte in hohem Maße abhängig davon ist, dass ein geeigneter Investor zur Verfügung steht. Sehr wichtig ist außerdem die Unterstützung mit Fördermitteln und die Bereitstellung geeigneter Grundstücke. Die Stadt Köln unterstützt dieses Wohnmodell mit Bereitstellung günstiger Grundstücke. Die Nachfrage nach Mehrgenerationenwohnen in Köln ist weiterhin groß. Mehrgenerationenhäuser ermöglichen ein selbstbestimmtes Leben: gemeinsam statt einsam. Unter diesem Motto entsteht in Köln-Rodenkirchen das Mehrgenerationenwohnprojekt Casa Soretha im Sürther Feld; zwei Wohnhäuser mit jeweils 20 Wohnungen zwischen 45 und 95 Quadratmetern für Alleinerziehende, Familien, Singles, alte und junge Menschen, teilweise freifinanziert die meisten öffentlich gefördert. Als Klimaschutzsiedlung erfüllt das Projekt nicht nur alle energetischen, ökologischen und sozialen Vorgaben, sondern bietet langfristig sehr guten Wohn- und Lebensraum. Der erste Bauabschnitt wird im Sommer 2016 bezogen. In Köln-Ostheim im Waldbadviertel verwirklicht die GAG Immobilien AG gemeinsam mit der Gruppe Lebensräume in Balance e.v. ebenfalls ein Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit 34 Wohnungen und einem Gemeinschaftsraum. Geförderter Wohnungsbau, Köln-Ostheim

62 Wohnen in Köln Seite 62 Auf dem Nachbargrundstück entsteht das Projekt Soziale Vielfalt. Hier hat die GAG Immobilien AG gemeinsam mit der Lebenshilfe Köln e.v., dem Sozialdienst katholischer Frauen (SKF), dem Kölner Ring GmbH und dem Veedel e.v. ein Projekt für die Vielfalt der Menschen in unserer Gesellschaft entwickelt. Für beide Projekte erfolgte die Grundsteinlegung im Frühjahr Ein weiteres Projekt dieser Gesellschaft mit der Gruppe Zeitwandel e.v. steht in Köln-Bickendorf kurz vor seiner Realisierung. Ambulante Wohngemeinschaften Eine sich wachsender Beliebtheit erfreuende Alternative zu den herkömmlichen Pflegeeinrichtungen ist die ambulante Wohngemeinschaft. Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rahmen mit maximal acht Wohneinheiten innerhalb einer großen Wohnung mit integrierten Gemeinschaftsflächen. Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, ist eine 24-Stunden-Betreuung gewährleistet und pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen haben in der Wahl des Pflegedienstes Entscheidungsfreiheit. So bleibt trotz körperlicher und psychischer Einschränkungen dem Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Individualität erhalten. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Wohngemeinschaften in Köln für unterschiedliche Zielgruppen deutlich vergrößert. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Buchheimer Weg, Köln-Ostheim Im Februar 2009 wurde die Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen, die an Demenz erkrankt sind, bezugsfertig. Die GAG Immobilien AG errichtete im Neubaugebiet Buchheimer Weg diese Wohngruppe im Erdgeschoss. Die Wohnung mit einer Gesamtfläche von 258 Quadratmetern hat acht individuelle Zimmer, die zwischen 12 und 22 Quadratmetern groß sind. Es gibt außerdem einen großzügigen Gemeinschaftsraum mit offener Küche. Den Sinnesgarten im Innenhof haben die Bewohner selbst gestaltet. Alle Bäder sind barrierefrei und die Wohnung ist rollstuhlgerecht erreichbar. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden durchgängig von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Ostheimer Straße, Köln-Vingst Die GAG Immobilien AG hat im Zuge ihrer Sanierungsmaßnahmen des Vingstveedels in diesem Neubaugebiet zwei Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen, die an Demenz erkrankt sind, gebaut. Im Juli 2009 wurde die erste Wohngemeinschaft Ostheimer Straße bezogen. Hier sind, aufgrund einer Ausnahmeregelung, neun Zimmer entstanden, die zwischen 18 und 25 Quadratmetern groß sind. Die Wohnung liegt auf der ersten Etage. Es gibt einen Gemeinschaftsraum für gemein same Aktivitäten. Die zweite Wohngemeinschaft Ostheimer Straße wurde im November 2009 bezogen. Die im Erdgeschoss entstandene Wohnung hat acht Apparte ments zwischen 24 und 28 Quadratmetern. Auch hier wurde ein Gemeinschaftsraum mit Küche eingerichtet. In dieser Wohngemeinschaft wohnen Menschen mit geringerem Hilfebedarf. Mathiaskirchplatz, Köln-Bayenthal Hier ist eine Wohngruppe mit acht Wohneinheiten entstanden. Bezug war im August/September Es handelt sich ebenfalls um eine Wohngemeinschaft für Demenzerkrankte. Investor und Bauherr ist die Antoniter Siedlungsgesellschaft mbh im evangelischen Kirchenverband Köln und Region. Auch diese Wohngruppe verfügt über einen Gemeinschaftsraum. Alte Wipperfürther Straße, Köln-Buchheim Im Oktober 2010 entstand eine weitere Demenzwohngruppe, Vermieter ist die GAG Immobilien AG. Die Wohngruppe besteht aus acht Einzelzimmern mit rund 25 Quadratmetern Wohnfläche und einem Gemeinschaftsraum für gemeinsame Aktivitäten. Moses-Heß-Straße, Köln-Stammheim Im Juli 2012 wurde die Demenzwohngruppe Stammheimer Ufer bezogen. Vermieter ist ebenfalls die GAG Immobilien AG. Die Wohngruppe besteht aus acht Einzelzimmern zwischen 23 und 30 Quadratmetern und einem Ge meinschaftsraum mit gemeinsamer Küche.

63 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Besondere Wohnformen / Mehrgenerationenwohnen Seite 63 Am Porzenacker, Köln-Dünnwald Eine weitere Wohngruppe für Demenzerkrankte ist in Köln-Dünnwald entstanden. Auch hier ist Bauherr die Antoniter Siedlungsgesellschaft. Die insgesamt acht Zimmer zwischen 40 und 50 Quadratmetern konnten in 2014 bezogen werden und bieten demenzkranken Menschen in ruhiger, grüner Wohnlage ein neues Zuhause. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit geistiger Behinderung. Eichhornstraße, Köln-Niehl Anfang 2009 gab die GAG Immobilien AG ihre Außenstelle in der Eichhornstraße auf und stellte die Räumlichkeiten für eine ambulante betreute Wohngemeinschaft für Menschen mit geistiger Behinderung zur Verfügung. Da es hier bereits eine Gruppe von Interessenten gab, wurde die ehemalige Geschäftsstelle entsprechend der Belange der Gruppe umgebaut. Bezug war im Mai Die Wohnung liegt im Erdgeschoss und umfasst sechs Zimmer in der Größenordnung von 16 bis 19 Quadratmetern. Hier wohnen sechs Personen, die von der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsvereinigung Köln e. V. betreut werden. Widdersdorfer Straße, Köln-Müngersdorf Im Neubaugebiet der GAG Immobilien AG in Köln- Brauns feld ist eine zweite Wohngemeinschaft in Zusammenarbeit mit der Lebenshilfe Köln e.v. entstanden. Die 355 Quadratmeter große Wohnung verfügt über ein gemeinsames Wohn- und Esszimmer sowie acht Wohnräume in einer Größenordnung von 20 bis 33 Quadratmetern. Es leben dort acht Bewohner im Alter zwischen 22 und 59 Jahre mit geistiger Behinderung. Einige der Bewohner haben vorher in einer stationären Einrichtung gelebt, andere in ambulanten Wohngemeinschaften. Manche zogen direkt aus ihrem Elternhaus in die Wohngruppe. Geförderter Wohnungsbau, Köln-Stammheim

64 Wohnen in Köln Seite 64 Taborplatz, Köln-Heimersdorf Das Haus Tabor ist ein ehemaliges Pfarrheim und wurde zum Zwecke einer Wohngemeinschaft umgebaut. Bezugsfertig wurde das Objekt Anfang Hier sind zwei Wohngruppen entstanden. Vorwiegend leben dort Menschen mit geistiger Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung im Rahmen des durch den Landschaftsverband Rheinland geförderten betreuten Wohnens. Die im Untergeschoss befindliche Gemeinschaftswohnung verfügt über drei Zimmer, die im Erdgeschoss befindliche Gemeinschaftswohnung besteht aus fünf Zimmern. Neusser Straße, Köln-Weidenpesch Im Oktober 2013 wurden die Bauarbeiten für das Zentrum für Menschen mit Autismus des Vereins Autismus Köln/Bonn abgeschlossen. Mit speziell zugeschnittenen Therapieräumen will der Verein auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung aus dem Autismus-Spektrum eingehen. In dem Gebäude besteht ebenfalls Raum für Betreutes Wohnen, unter anderem auch für Menschen mit der Diagnose frühkindlicher Autismus. Eine Wohngruppe mit sechs Wohnräumen zwischen 20 und 25 Quadratmetern mit Gemeinschaftsraum wurde in der 3. Etage errichtet. In der 4. Etage gibt es eine Wohngruppe mit vier Wohnräumen zwischen 20 und 22 Quadratmetern und einem Gemeinschaftsraum. Der Verein plant, zukünftig weitere Wohngruppen zu errichten. Bertha-Benz-Karree, Köln-Ostheim Diese ambulante Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Menschen ist eines der jüngeren Projekte der GAG Immobilien AG und konnte im Dezember 2014 bezogen werden. Sie bietet mit sieben Zimmern zwischen 40 und 50 Quadratmetern Schwerstpflegebedürftigen eine sehr gute Alter native zu einem Pflegeheim. Ein 24-Stunden- Pflegedienst ist vor Ort, um die Schwerstkranken durchgängig zu be treuen und den Angehörigen beratend zur Seite zu stehen. Fazit Der Bedarf an Wohngruppen für an Demenz erkrankte Menschen ist hoch und wächst an. Die Errichtung von ambulanten Wohngruppen in den Stadtvierteln ist ein wichtiger Schritt, um Kölner Bürgerinnen und Bürgern im Alter trotz gesundheitlicher Einschränkungen den Verbleib im vertrauten Quartier zu ermöglichen. Geförderter Wohnungsbau Köln-Ostheim

65 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 65 Wohngeld Bedeutung des Wohngeldes Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss im Falle von selbst genutztem Wohneigentum gezahlt. Es wird je zur Hälfte vom Bund und den Ländern finanziert. Für einkommensschwächere Haushalte ist das Wohngeld eine wichtige Unterstützung bei ihren Wohnkosten. Durch die Novellierung des Wohngeldgesetzes zum wurde die schon seit Jahren überfällige Anpassung an die stark gestiegenen Mieten nachgeholt. Auch die Einkommensgrenzen wurden erhöht. Dadurch haben wieder mehr Haushalte Anspruch auf Wohngeld, zudem ist die Höhe der Wohngeldzahlungen gestiegen. Die Zahl der Wohngeldhaushalte hat sich um 54 % erhöht. Damit blieb die Steigerung hinter der Prognose der Bundesregierung (67%) zurück. Die Wirksamkeit des Wohngeldes ist dennoch größer als zuvor. Organisation der Kölner Wohngeldstelle Die Kölner Wohngeldstelle ist ein Sachgebiet des Amtes für Wohnungswesen. Die zentrale Wohngeldstelle hat ihren Standort im Bezirksrathaus Lindenthal. Hier werden Beratungen und die Bearbeitung der Wohngeldanträge für das gesamte Stadtgebiet vorgenommen. Die Servicebüros in den Bürgerämtern wurden Ende 2015 geschlossen. Der Anteil der schriftlichen Anträge hat dadurch zugenommen. Außerdem wurde durch die Rückführung der Beratungstätigkeit auf die zuständigen Sachbearbeiter eine Steigerung der Beratungsqualität erreicht. Mehrfach-Vorsprachen werden hierdurch verringert. Für ältere und weniger mobile Menschen ist durch die Seniorenberatungen vor Ort eine Anlaufstelle erhalten geblieben wurde erstmals die Möglichkeit eröffnet, über IT-NRW den Wohngeldantrag online zu stellen. Diese Variante der Antragstellung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Die Zahl der Wohngeldberatungen ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen:

66 Wohnen in Köln Seite 66 Im Berichtsjahr ist die Zahl der Wohngeldanträge mit rund deutlich gestiegen (2015: rund ). Die Zahl der Kölner Haushalte, die Wohngeld beziehen, lag Ende des Jahres 2016 bei (2015: 5.300). Die Wohngeldzahlungen haben sich 2016 auf 21,03 Millionen Euro summiert (2015: 11,65 Millionen Euro). Die Entwicklung des in Köln ausgezahlten Wohngeldes ist der nachfolgenden Grafik zu entnehmen. Durchschnittlich hat 2016 jeder Empfängerhaushalt monat lich ein Wohngeld von ca. 195,00 Euro (2015: 139,00 Euro) erhalten. Auch durch die Anpassung der Mietobergrenzen, der Ein kommensgrenzen und die Zuordnung der Stadt Köln in die Mietenstufe 6 ist die Zahl der Wohngeldhaushalte 2016 wieder angewachsen. Leider wurde trotz intensiver Bemühungen des Deutschen Städte tages keine Dynamisierung der Einkommens- und Mietober grenzen in der Wohngeld-Novelle berücksichtigt. Dadurch ist zu erwarten, dass die Zahl der Wohngeldhaushalte in den kommenden Jahren wieder sinken wird. Im Berichtsjahr wurden Bescheide (2015: ) erlassen. Ein Teil dieser Bescheide ist aufgrund von Übergangsregelungen durch das geänderte Wohngeldgesetz entstanden. Unabhängig davon spiegelt die hohe Zahl der Bescheide im Verhältnis zu der Anzahl der Wohngeldhaushalte die Dynamik in den Wohngeldfällen. Änderungen in den persönlichen Verhältnissen machen Neuentscheidungen notwendig. Die Häufigkeit der Veränderungen ist der allgemeinen Entwicklung in den Beschäftigungsverhältnissen und den gesellschaftlichen Entwicklungen geschuldet wurden 34 Klagen gegen Wohngeldentscheidungen erhoben und 22 Klageverfahren abgeschlossen. In allen Fällen hat das Gericht die Entscheidungen der Stadt Köln (Wohngeldstelle) bestätigt. Durch das Bürokratieabbaugesetz II war das Widerspruchsverfahren in NRW für Wohngeld vom bis ausgesetzt. In diesem Zeitraum wurden jährlich durchschnittlich 99 Klagen erhoben. Zum wurde das Widerspruchsverfahren wieder

67 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohngeld Seite 67 eingeführt. Die für die Widerspruchsbearbeitung zuständige Bezirksregierung Köln hat die Bearbeitung der Widersprüche erst im September 2015 aufgenommen. Die statistischen Werte für 2015 sind daher mit neun Klagen und 46 abgeschlossenen Klageverfahren nicht aussagekräftig. Seit dem ist die Zahl der Klagen jedenfalls rückläufig. Im Gegensatz dazu ist ein stetiger Anstieg der Widersprüche festzustellen wurden insgesamt 505 Widersprüche (2015: 466) erhoben. Erledigt wurden 496 Widersprüche. In 61 Fällen erfolgte eine Abhilfe (2015: 39); in 102 (2015: 46) Fällen wurde im Widerspruchsverfahren ein neuer Sachverhalt bekannt, der zu einer anderen Entscheidung führte; 104 Widersprüche (2015: 116) wurden nach umfangreicher Erläuterung der Rechtslage zurückgenommen; in 229 (2015: 36) Fällen hat die Bezirksregierung einen Widerspruchbescheid erlassen. Die Bezirksregierung hat die Entscheidungen der Stadt Köln in allen Fällen bestätigt. Der größte Teil der Widersprüche ist unberechtigt und auf fehlende Akzeptanz der gesetzlichen Vorgaben zurück zu führen. Daher liegt bei der Bearbeitung der Widersprüche ein besonderer Schwerpunkt auf einer ausführlichen und verständlichen Information über die gesetzlichen Vorgaben. Der gesetzlich vorgeschriebene automatisierte Datenabgleich mit den Transferleistungsträgern und dem Bundeszentralamt für Steuern wurde 2016 weiter fortgesetzt. Dies gilt auch für den Datenabgleich bei Empfängerinnen und Empfängern gesetzlicher Ren ten sowie für die sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen. Hierdurch soll ein gegebenenfalls unrechtmäßiger Bezug von Wohngeld aufgedeckt beziehungsweise verhindert werden. Im Berichtsjahr wurden der Wohngeldstelle insgesamt (2015: 4.623) neue Datensätze zur Überprüfung gemeldet. Aufgrund von Veränderungen im Leistungszeitraum waren 2016 insgesamt (2015: 2.194) Rückforderungen von Wohngeldleistungen notwendig. Der Rückgang ist auf den inzwischen etablierten regelmäßigen Datenabgleich zurück zu führen. Die Dauer des unentdeckten rechtswidrigen Leistungsbezuges wird durch den regelmäßigen Datenabgleich reduziert. Zudem zeigt die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die Mitteilungspflicht ihre Wirkung. Mitteilungen über Änderungen erfolgen inzwischen häufiger fristgerecht. Dies wirkt sich auch auf die Anzahl von Straf- und Bußgeldverfahren aus. Strafanzeigen wegen des Verdachts des Betruges durch falsche Angaben waren 2016 in 110 Fällen (2015: 185) erforderlich. Wegen des Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflichten wurden insgesamt 244 (2015: 338) Bußgelder festgesetzt. Ausblick Die Wohngeld-Novelle 2016 wurde erfolgreich umgesetzt. Wesentliche Änderungen stehen 2017 nicht an. Ende 2017 bzw ist die Einführung einer elektronischen Akte geplant. Durch diese Veränderung soll erstmals mobiles Arbeiten in diesem Bereich möglich und eine Optimierung der Bearbeitungszeiten erreicht werden.

68 Wohnen in Köln Seite 68 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtungen Neben der allgemeinen Daseinsvorsorge im Themenfeld Wohnen stellt das Amt für Wohnungswesen die Versorgung von Personengruppen mit besonderen Bedarfen sicher. Hierzu gehört auch die Bereitstellung und Verwaltung von Unterkünften und Wohnungen für insbesondere dringend Wohnungssuchende von Obdachlosigkeit bedrohte und geflüchtete Menschen Der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswesen stellt auch die Betreuung dieser Menschen sicher. Das Ordnungsbehördengesetz (OBG), insbesondere 14 OBG, in Verbindung mit der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen für obdach lose Personen, Übergangswohnhäuser für Aussiedler und Geflüchtete bildet die Rechtsgrundlage zur Bereitstellung von Unterkünften und Wohnungen. Nach den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahme gesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden zur Aufnahme und Unterbringung der ihr zugewiesenen Geflüchteten sowie unerlaubt eingereister Personen verpflichtet. Nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist die Stadt Köln seit dem Frühjahr 2009 wieder zur Aufnahmekommune geworden. Nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel als Grundlage für die Verteilung von Asylbewerbern werden diese auf die Bundesländer entsprechend der Steuereinnahmen (2/3) und der Bevölkerungszahl (1/3) zugewiesen. Der Schlüssel für Nordrhein-Westfalen beträgt 21,21 %. Hiervon muss Köln derzeit rund 5,5 % aufnehmen. Zusätzliche Verpflichtungen ergeben sich aus der anteiligen Aufnahme von Sonderkontingenten wie iranischen Intellektuellen, irakischen Christen oder syrischen Flüchtlingen, die auf die Staaten der Europäischen Union verteilt wurden und werden. Der Personenkreis der unerlaubt eingereisten Geflüchteten begehrt ungesteuert die Aufnahme in die Kommunen. In einem ersten Schritt müssen sie untergebracht werden. Anschließend wird in einem Vertei Der soziale Dienst betreut geflüchtete Menschen, Obdachlose und dringend Wohnungssuchende

69 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 69 lungsverfahren, für dessen Dauer sich die Geflüchteten in der von ihnen angesteuerten Kommune befinden, durch die im Falle Kölns Bezirksregierung Arnsberg eine Zuweisungs- bzw. Verteilungsentscheidung getroffen. Im Falle der Zuweisung/Verteilung in eine andere Gemeinde geht die Aufnahmezuständigkeit auf diese Zuweisungsgemeinde über. Diese Verfahren zogen sich oftmals über mehrere Monate hin. Die Unterbringungsverpflichtung für Opfer von Bränden, Hochwasser oder anderen Katastrophen beruht auf dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in Verbindung mit 14 OBG und dem Allgemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln. Mit Wohnraum zu versorgende Obdachlose und dringend Wohnungssuchende Das Amt für Wohnungswesen betreibt und verwaltet Unterbringungsressourcen für unterschiedliche Personengruppen, zu deren wohnungsmäßiger Versorgung die Kommune gesetzlich verpflichtet ist. Hierbei handelt es sich um Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können, von einem Wohnungsverlust betroffen waren oder die sich aufgrund ihres Aufenthaltsstatus vorübergehend in einer städtischen Einrichtung aufhalten müssen. Mit der Vermittlung einer Unterkunft oder Wohnung alleine können diese Problematiken oftmals nicht beseitigt werden, sodass innerhalb der Obdachlosenhilfe weitere bedarfsgerechte Hilfsangebote angeboten bzw. vermittelt werden. Mit Wohnraum versorgt werden im Wesentlichen Familien oder Einzelpersonen, die aufgrund persönlicher Lebensumstände ihre Wohnung verloren haben, zum Beispiel durch Mietschulden/Überschuldung oder auch mietvertragswidriges Verhalten. Sie finden eigenständig keinen Zugang zum Wohnungsmarkt, da es für den ohnehin knappen preiswerten Wohnraum ausreichend solvente und unauffällige Mieterinnen und Mieter gibt. Daneben gibt es Einzelpersonen oder auch Gruppen, die sich mehr oder weniger bewusst entschieden haben, ein Leben außerhalb gesellschaftlicher Normen zu führen. Sie sind jedoch auf öffentliche Hilfen angewiesen, weil sie nicht aus eigener Kraft das Grundbedürfnis nach Wohnraum sichern können. Ein Beispiel für eine solche Randgruppe sind Punker, deren Unterbringung oft nur in Nischenobjekten möglich ist. Zur Stabilisierung der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch zur Befriedung der unmittelbaren Nachbarschaft ist ein Betreuungs- beziehungsweise Beschäftigungsangebot notwendig. Anderenfalls drohten die Verelendung einzelner Bewohner bis hin zu lebensbedrohenden Situationen und die Gefährdung des öffentlichen Friedens im sozialen Umfeld. Der Umgang mit Randgruppen wird dadurch erschwert, dass notwendige Hilfeangebote in der Regel von ihnen abgelehnt werden. Objektverwaltung Die Einrichtungen der Obdachlosenhilfe des Amtes für Wohnungswesen waren im Berichtsjahr weiter ausgelastet. Versorgte untergebracht neu eingewiesen Auszüge in regulären Wohnraum 946 Parteien Personen 189 Parteien 267 Personen 188 Parteien 292 Personen 926 Parteien Personen 177 Parteien 260 Personen 197 Parteien 339 Personen Die Objektverwaltung der städtischen Unterbringungsressourcen ist weder mit der einer Wohnungsbaugesellschaft noch mit der eines privaten Immobilienbestandes vergleichbar. Weil die Menschen durch die Stadt untergebracht wurden, obliegt ihr auch eine besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht nicht nur bei der Verkehrssicherheit und Instandhaltung der Gebäude. Das Amt für Wohnungswesen stellt Wohnungen für Obdachlose und dringend Wohnungssuchende in privatrechtlicher Form zur Verfügung. Analog den Empfehlungen des Deutschen Städtetages wird der konzeptionelle Ansatz der Auflösung von Obdachloseneinrichtungen bzw. die Umwandlung dieser in Mietwohnraum aus finanziellen und sozialpolitischen Erwägungen in Köln weiterhin uneingeschränkt vertreten. Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren als Möglichkeit der Ersatzbeschaffung für entfallene Wohngebäude Objekte mit abgeschlossenen Wohneinheiten durch die Stadt Köln angemietet und diese an Wohnungssuchende, insbesondere obdachlose Haushalte aus Einrichtungen, weitervermietet. Verwaltete Wohnungen Bestand Mietverträge Anzahl Mieterinnen und Mieter

70 Wohnen in Köln Seite 70 Im Berichtsjahr wurden sechs neue Wohngebäude mit insgesamt 156 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau fertiggestellt bzw. angemietet. Die sukzessive Belegung der erst zum Ende des Berichtsjahres fertig gestellten Wohnungen konnte im Frühjahr 2017 abgeschlossen werden. In sechs Fällen war das Amt für Wohnungswesen in seiner Funktion als Vermieter gezwungen, Räumungsklage gegen die Mietparteien zu erheben, nachdem alle Interventionsbemühungen mangels Kooperation gescheitert waren. Die Anschlussversorgung nach dem Räumungstermin wird in diesen Fällen ebenfalls durch das Amt für Wohnungswesen in eigenen Einrichtungen sichergestellt. Die Objektverwaltung nimmt die Betreiberverantwortung für die städtischen Unterbringungsressourcen wahr. Zum Stichtag waren 556 Gebäude mit rund Quadratmetern Wohnfläche in Betrieb, für die permanent Instandhaltung, Instandsetzung, Betriebsfähigkeit, Verkehrssicherheit und eine störungsfreie Außenwirkung sicherzustellen waren. Der Aufgabe kommt große Bedeutung zu, um den untergebrachten Menschen eine angemessene Wohnungsversorgung anzubieten, Schaden von allen in den Einrichtungen verkehrenden Personengruppen abzuwenden und die Standorte in das jeweilige nachbarschaftliche Umfeld zu integrieren. Eine Mehrzahl der verwalteten Häuser unterliegt erhöhtem Instandsetzungsbedarf, der teilweise auf Baualter und -zustand der Objekte zurück zu führen ist, teilweise aber auch auf die intensive Nutzung, dichte Belegung und hohe Fluktuation sowie das Wohnverhalten der untergebrachten Personengruppen. Im Jahr 2016 wurden Maßnahmen zur Instandsetzung bzw. Instandhaltung im Rahmen der freihändigen Vergabe durchgeführt. Weitere 294 Maßnahmen sind über die städtische Gebäudewirtschaft abgewickelt worden. Themen des Umweltschutzes (hier z.b. Dichtigkeitsprüfung von Kanalrohren), der Hygienevorschriften (hier: Trinkwasserversorgung und Reinigung) und des Brandschutzes (z.b. Ausstattung aller Wohneinheiten mit Rauchmeldern) haben zunehmend an Bedeutung gewonnen und waren in die standortbezogenen Planungen einzubeziehen. Insgesamt Aufträge wurden von städtischen Handwerkern des Amtes für Wohnungswesen in den Gewerken Schlosser-, Sanitär- und Elektroarbeiten durchgeführt. Neben der Materialbeschaffung für die Handwerker werden nach den Vorgaben der VOL weitere Beschaffungen für Inventar, Geräte, Werkzeuge etc. sowie Dienstleistungen für Reinigungen, Transporte, Entrümpelungen, Grünpflege etc. beauftragt. Insgesamt wurden Bestellungen vorgenommen. Der Objektverwaltung obliegt die ständige Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht nur der Gebäude, sondern auch der Gesamtanlagen, hier insbesondere der Spielplätze und der Bäume. Die über auf den Liegenschaften befindlichen Bäume sind regelmäßig von Fachfirmen zu kontrollieren, bei Bedarf sind entsprechende Maßnahmen wie Pflege, Rückschnitt oder Fällung und Ersatzbepflanzung zu veranlassen. Einstellung städtischer Brandschutzbeauftragter Anlässlich der Inbetriebnahme von Notaufnahmen in Turnhallen, Leichtbauhallen und umgebauten Bestandsgebäuden ergab sich die Notwendigkeit zum Einsatz eigener Brandschutzbeauftragter. Da es sich bei diesen Unterbringungen nicht um reguläre Wohngebäude handelt, sind hier besondere bauaufsichtliche Auflagen einzuhalten, welche auch permanent wiederkehrende Begehungen durch Brandschutzbeauftragte beinhalten. Darüber hinaus kommt insbesondere in den Flüchtlingsunterkünften der ständigen Aufrechterhaltung eines bestmöglichen Brandschutzstandards hohe Bedeutung zu. Insoweit besteht über die Notaufnahmen hinaus laufend Bedarf an brandschutzrechtlichen Prüfungen und Beratungen sowie Konzeptentwicklung bei brandschutzrelevanten Problemstellungen. Die Möglichkeit, schnell und lösungsorientiert städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Prüfaufträgen in die Einrichtungen zu entsenden, führt zu deutlicher Mitteleinsparung bei externen Beauftragungen und hat die Sicherstellung der Betreiberverantwortung für die städtischen Einrichtungen weiter verbessert.

71 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 71 Vorbeugender Brandschutz durch Rauchmelderausstattung Auch für städtische Objekte galt es im Jahr 2016 aufgrund von 49 VII LBauO NW bis zum Jahresende die flächendeckende Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Rauchwarnmeldern zu veranlassen. Für Neubauten galt diese Regelung bereits seit geraumer Zeit, so dass 2016 neu errichtete und in Betrieb genommene Objekte bereits über den vorgeschriebenen Standard verfügten. Schon seit vielen Jahren hat das Amt für Wohnungswesen alle seine Unterbringungsressourcen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. So wurden stets Flure, Treppenhäuser und Gemeinschaftsflächen auf allen Etagen eines Hauses ausgestattet sowie jede Wohnung mit mindestens einem Melder. Aufgrund des teilweise veralteten technischen Ausstattungsstandards der Objekte und in mancher Hinsicht kritischen Bewohnerverhaltens hinsichtlich Brandgefahren sah sich das Amt für Wohnungswesen in besonderer Verantwortung für die Gebäude und insbesondere einer Fürsorgeverpflichtung gegenüber den untergebrachten Menschen. Die neue Landesbauordnung sieht entsprechende Melder vor mindestens in den Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluchtwegen wie beispielsweise Flure. Dies und mehr wird durch das Amt für Wohnungswesen ebenfalls erfüllt. Winterdienst 2016/2017 Das Amt für Wohnungswesen ist als Betreiber (sowie Eigentümer) für die Verkehrssicherheit an über 300 Standorten verantwortlich. Dazu zählt auch der Winterdienst. Regelmäßig ist der Winterdienst eine Pflicht des Eigentümers. Es ist zulässig, im Mietvertrag diese Aufgabe an die Bewohner oder Dritte zu übertragen, jedoch obliegt es dem Eigentümer, die fachgerechte Ausführung regelmäßig zu überprüfen. Bei der Unterbringung von Obdachlosen oder Geflüchteten besteht diese Möglichkeit nicht: Da es sich hierbei nicht um vermieteten Wohnraum sondern eine öffentlich bereitgestellte Unterkunft handelt, obliegt die Verkehrssicherung wie bei anderen öffentlichen Einrichtungen auch dem Betreiber, hier also der Stadt Köln. Das Amt für Wohnungswesen hat zu diesem Zweck auf das Angebot der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) zurück gegriffen und für die rund 150 Standorte den Winterdienst sichergestellt. Für Rückfragen oder im Falle von Mängeln steht den Bewohnerinnen und Bewohnern eine zentrale Rufnummer der AWB zur Verfügung. Bewachung Das Amt für Wohnungswesen hat für Objekte, in denen Geflüchtete oder von Obdachlosigkeit bedrohte Personen untergebracht sind, Sicherheitsfirmen mit ergänzender personeller Präsenz beauftragt. Die Sicherheitsmitarbeiter sind grundsätzlich in den Objekten für die Innen- und Außensicherung sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und eine störungsfreie Außenwirkung zuständig. Weiterhin gehört neben der Vermittlung zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern im Konfliktfall sowie der Verhinderung des Zugangs zum Objekt durch Unbefugte der Brandschutz zu einer der wichtigsten Aufgaben des Sicherheitsdienstes. Er beseitigt zum Beispiel Brand lasten, achtet darauf, dass Fluchtwege frei bleiben und bedient Brandmeldeanlagen. Im Notfall hilft er, einen Brand zu löschen oder, sofern erforderlich, das Objekt zu evakuieren. Der Sicherheitsdienst dient darüber hinaus bei besonderen Ereignissen, also im Not- beziehungsweise Alarmfall, als Ansprechpartner für Rettungsdienste und Polizei und Ordnungskräfte. Die Sicherheitsdienste sind so organisiert, dass die Mitarbeiter vor Ort bei Bedarf Verstärkung herbeirufen können. Eine besondere Form der Flüchtlingsunterkünfte stellen sogenannte Notaufnahmen dar. Hier haben Geflüchtete anders als in Regelunterkünften nicht die Möglichkeit, einer eigenständigen Versorgung, sondern nehmen an der zentralen Essensausgabe und Versorgung teil. Notunterkünfte sind vielfach auch durch fehlende Rückzugsmöglichkeiten in einen privaten Bereich gekennzeichnet. Das dadurch relativ hohe Maß an Fremdbestimmung stellt für untergebrachte Personen eine nicht unerhebliche Belastung dar. Aufgrund der fehlenden räumlichen Abgeschlossenheit bestehen in den Notaufnahmen, insbesondere in den Turnhallen, hohe Brandschutzauflagen, die durch Einsatz von Sicherheitsmitarbeitern rund um die Uhr zu erfüllen sind. Es obliegt dem Sicherheitsdienst eine Zugangskontrolle rund um die Uhr zu gewährleisten. In einer weiteren Zahl von Objekten wird Sicherheitsdienst nicht mit örtlicher Präsenz, sondern regelmäßig oder aus besonderem Anlass nur mit mobiler Kontrolle

72 Wohnen in Köln Seite 72 in Form von regelmäßigen Anfahrten beauftragt. Das bedeutet, dass die Standorte ein- oder mehrmals täglich/nächtlich das Objekt anfahren und prüfen, ob beispielsweise die Hausordnung eingehalten wird, die Verkehrssicherheit und der vorbeugende Brandschutz gewährleistet sind und dass keine Störungen von dem Objekt oder von Besuchern ausgehen. Wenn unter Berücksichtigung der Standards, die die Stadt Köln gesetzt hat, eine Nachbesserung notwendig erscheint, veranlasst der Sicherheitsdienst die Einleitung entsprechender Maßnahmen. Kontrollanfahrten erfolgen mit dem PKW, welche durch den Schriftzug des jeweiligen Sicherheitsunternehmens und der Stadt Köln gekennzeichnet sind. Dadurch ist deren Präsenz bzw. die der Stadt Köln als Auftraggeberin auch für die Anwohnerschaft im Umfeld der städtischen Einrichtungen unmittelbar ersichtlich. Gleichzeitig fungieren die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bedarfsfall als Ansprechpartner für die Anliegen der Nachbarschaft. Der Stadt Köln obliegt für die in ihren Einrichtungen untergebrachten Menschen eine besondere Fürsorgeverpflichtung. Demzufolge legt das Amt für Wohnungswesen großen Wert darauf, dass die Sicherheitsdienste für die Tätigkeit fachlich und persönlich bestmöglich qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Entsprechend hoch sind notwendigerweise die Kriterien in der öffentlichen Ausschreibung der Leistungen: Sachkundeprüfungen, großes Führungszeugnis, Ersthelfer- und Brandschutzhelferlehrgang, Wächtergenehmigung also Genehmigung durch das Ordnungsamt und der Erwerb umfangreicher und regelmäßiger Zusatzqualifikationen zur interkulturellen Kompetenz und allgemeinen Deeskalation. Wohnumfeldprojekte Seit vielen Jahren gehören die sogenannten Wohnumfeldprojekte zum festen Handlungsrepertoire der Hausverwaltung. Ausgehend von dem Grundgedanken, dass durch Aktivierung eine Auseinandersetzung mit der eigenen Lebenssituation in Gang gesetzt werden kann, wird den Bewohnerinnen und Bewohnern mit den Selbsthilfeprojekten die Möglichkeit geboten, neue Erfahrungsräume zu erleben und gleichzeitig die Qualität ihrer direkten Lebenswelt zu verbessern. Beteiligung an Wohnumfeldmaßnahmen fördert die Entwicklung von Verantwortung, schafft Betätigungsmöglichkeiten für die Gestaltung des Alltags und vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten. Nicht zuletzt stärkt sie das Selbstbe wusstsein der Menschen, die zuvor oftmals mit dem Erlebnis des Scheiterns konfrontiert waren. Zugleich verbessern die Selbsthilfeaktivitäten die Kommunikationsstrukturen unter den Bewohnerinnen und Bewohnern, sie bieten ein Trainingsfeld für konstruktive Konfliktfähigkeit und stärken das Gemeinschaftsleben. Wohnumfeldprojekte sind aus sozialen und wirtschaftlichen Aspekten sinnvoll. Mit der Beteiligung an Aktivitäten nimmt die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrer derzeitigen Lebenssituation zu. Kosten für Maßnahmen wie Instandsetzung von Vandalismusschäden, Entrümpelungen oder Personalkosten für starke Präsenz vor Ort gehen zurück. Handwerkerkosten für Fachfirmen entfallen, wenn die Bewohner das notwendige Material gestellt bekommen und die Pflege- und Verschönerungsmaßnahmen unter Anleitung der Hausverwaltung selbst durchführen. Im Berichtszeitraum wurden an 16 Standorten Maßnahmen (Pflege und Sauberhaltung der Außenanlagen beziehungsweise Grünflächen, Entrümpelungen von wildem Sperrmüll, Renovierung von Treppenhäusern) im Rahmen der Selbsthilfe von Bewohnerinnen und Bewohnern durchgeführt, die zu erheb lichen Kosteneinsparungen gegenüber einer Erledigung durch Fremdfirmen führten. Ganzjährige Wohnumfeldaktivitäten in einer Siedlung in Humboldt-Gremberg Die seit den 50er Jahren betriebene Obdachlosensiedlung unterliegt einem starken Wandel. Von den ursprünglich fünf Mehrfamilienhäusern mit teilweise überaltertem Standard wurden zwischenzeitlich zwei Gebäude abgerissen und durch öffentlich geförderte Neubauten mit elf Wohnungen und einer Kindertagesstätte mit mehreren Gruppen ersetzt, die im Sommer 2016 in Betrieb ging. Mit Mitteln für Wohnumfeldprojekte wurden an dem Standort ganzjährig Grünpflege- und Pflanzarbeiten, Entrümpelungen von wildem Sperrmüll sowie Winterdienst von den Bewohnern unter Anleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Objektverwaltung ausgeführt. Nach Abschluss der Pflanzarbeiten und zum Erstbezug der Neubauobjekte wurde zur Motivation und gegenseitigem Kennenlernen Ende August ein Grillfest für die alteingesessenen Bewohnerinnen und Bewohner und

73 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 73 die neuen Mieterinnen und Mieter sowie die Nutzerinnen und Nutzer der Kita durchgeführt. Das Projekt hat zur Entwicklung einer guten Bewohnerstruktur beigetragen und fördert den Zusammenhalt in der Siedlung durch Aktivierung und Kommunikation. Für die an dem Projekt Beteiligten, (meist im ALG II Bezug) gibt es eine Aufgabe, die Erfolgserlebnisse, Respekt und Anerkennung von den städtischen Bediensteten und den Bewohnern der Siedlung und Nachbarschaft beschert. Die Rückkehr der Kita in die neuen Räume und die Vermietung der elf Wohnungen öffnet gleichzeitig die Siedlung für den gesamten Stadtteil und die Akzeptanz im Viertel wird erhöht. Durch die von Bewohnerinnen und Bewohnern ausgeführten Arbeiten können erhebliche Kostenersparnisse erzielt werden. An zahlreichen Standorten kümmern sich Bewohnerinnen und Bewohner gemeinschaftlich um die Pflege und Gestaltung der Außenanlagen, hier werden nur ergänzend Maßnahmen wie Baum- oder Heckenschnitt an Fachfirmen vergeben, für die besondere Qualifikation erforderlich ist. Wo dies aufgrund hoher Fluktuation oder fehlender Identifikation nicht gelingt, werden die Grünpflegemaßnahmen durch städtische Hausmeister durchgeführt. Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr 164 Maßnahmen im Bereich der Grünpflege vergeben. Beispiel eines ökologischen Projektes In einer Wohnanlage in Köln-Zollstock sind Maßnahmen zur sozialen und ökologischen Aufwertung der Grünanlage in einem Zeitrahmen von drei Jahren umgesetzt und 2016 abgeschlossen worden. Hierbei beteiligt waren neben den Anwohnern Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umweltschutz der Stadt Köln, ein Biologe und eine Pädagogin vom B.U.N.D. Köln, welche die Kinder aus der Siedlung angeleitet haben. Zum Beispiel wurden im Laufe der Zeit folgende Maßnahmen erfolgreich umgesetzt: Anlage einer Wildblumenwiese (rund 2000 Quadratmeter) Anlage einer Vogelschutzhecke mit ökologisch sinnvollen Pflanzen wie: Felsenbirne, Weißdorn, u.a. Bau und Aufstellung eines großen Insektenhotels im Bereich der Wildblumenwiese mit Beteiligten aus allen Bereichen Einpflanzen von sechs gemischten Obstbäumen Anlage von zwei Hochbeeten durch den B.U.N.D Aufstellung eines großen Aushangkastens zur Bekanntmachung Fachgerechte Aufhängung von mehreren Spatzenhotels unter den Dachsparren. Die Aktion wurde durch viele Kinder begleitet und durch das Amt für Umweltschutz unterstützt Zusammenbau und Aufhängung von Vogelkästen durch die Kindergruppe Die Aktivierung und permanente Einbeziehung der Kinder bewirkte eine kontinuierliche Arbeit und bot die Möglichkeit, sich mit neuen Themen und Erfahrungsspielräumen auseinanderzusetzen. Eine Fortsetzung dieses umfangreichen Projekts an anderen Standorten ist vorgesehen. Betreuung und Aktivierung von Bewohnerinnen und Bewohnern Insbesondere in den Einrichtungen, in denen regelmäßig kein sozialarbeiterisches Fachpersonal vor Ort tätig ist, zeigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hausverwaltung Präsenz und üben ihre Aufgaben stets auch mit Blick auf die Bewohnerinnen und Bewohner aus. Soziale Betreuung in den Unterbringungsressourcen der Obdachlosenhilfe setzt an den individuellen Bedürfnissen des Einzelnen bzw. an den jeweiligen Bedarfen der unterschiedlichen Zielgruppen an. Zielsetzung ist eine dauerhaft adäquate Wohnungsversorgung unter Berücksichtigung des vorhandenen Hilfebedarfs. Wirkungsvolle Einzelfallhilfe entsteht durch enge Verzahnung der Bereiche Sozialer Dienst und Objektverwaltung des Amtes für Wohnungswesen. Die vor Ort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Objektservice erhalten Kenntnis von Problemlagen einzelner Bewohnerinnen und Bewohner und geben diese an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialen Dienstes weiter. Von dort werden die erforderlichen Hilfen koordiniert. Der Soziale Dienst greift auf bereits bestehende Hilfsangebote zurück und arbeitet in den Einzelfällen vernetzt mit anderen Dienststellen und Hilfeträgern zusammen, wie zum Beispiel: Amt für Kinder, Jugend und Familie; Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Schulen Gesundheitsamt; sozialpsychiatrischer Dienst

74 Wohnen in Köln Seite 74 Amt für Soziales und Senioren; Seniorenberater, ambulante und stationäre Hilfen zur Pflege Schuldnerhilfe, Verbraucherzentrale Jobcenter, Energielieferanten Träger von Einrichtungen zum betreuten Wohnen und gesetzliche Betreuer einzelner Bewohnerinnen und Bewohner Wohnungsbaugesellschaften wohn mobil e.v. kirchliche Träger, Kirchengemeinden Freie Träger/Interessenvertreter, z.b. Agisra e.v. Rom e.v., SSM Polizei, Amt für öffentliche Ordnung Veterinäramt Zudem findet eine Teilnahme an lokalen Arbeitskreisen und Mitarbeit an überörtlichen Arbeitsgemeinschaften zu den Themenbereichen Behinderung, psychische Behinderung, Frauen, Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten etc. statt. Andere Hilfeformen, wie zum Beispiel eine Intervention bei Vermüllung der Wohnung, setzen die freiwillige Mitarbeit der Bewohnerin oder des Bewohners voraus. Sofern keine anderen Gefährdungslagen erkennbar sind, besteht keine rechtliche Handhabe, eine Entrümpelung gegen ihren Willen durchzuführen. Der Soziale Dienst entwickelt darüber hinaus Konzepte zu Projekten mit einem besonderen Betreuungsbedarf oder objektübergreifenden Problemstellungen. Sonderwohnformen Im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Amt für Wohnungswesen und dem Amt für Soziales und Senioren wurde das Konzept Geschützte Wohnsegmente umgesetzt. Geschützte Wohnsegmente sind Sozialhäuser mit einfach ausgestatteten Wohnungen und einem niederschwelligen sozialarbeiterischen Betreuungsangebot vor Ort. Die Bewohner sind in der Regel Menschen, die aufgrund ihrer langjährigen Wohnungslosigkeit auch dauerhaft nicht in der Lage sind, ohne Unterstützung organisierter Hilfeträger ihre besonderen Lebensverhältnisse und sozialen Schwierigkeiten zu verändern oder zu überwinden. Das Wohn- und Betreuungsangebot richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Zielgruppe. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen Wohnungsgeber und Betreuungsträger. In regelmäßigen Abständen findet zwischen den Kooperationspartnern ein Austausch statt um auf mögliche Veränderungen zeitnah reagieren zu können. Durch die Verbindung von Wohnen und niederschwelliger Betreuung hat sich die Unterbringungsform der geschützten Wohnsegmente in der Praxis bewährt und wird in dieser Form fortgeführt bzw. erweitert. Daneben besteht ein Wohn- und Arbeitsprojekt für Punker sowie eine weitere Hausgemeinschaft, deren Bewohner sich ebenfalls aus dieser Zielgruppe rekrutieren. Versorgung Geflüchteter Hintergrundinformation Die Türkei hat seit Ausbruch der Kämpfe in Syrien 2011 mehr als zwei Millionen Flüchtlinge aus dem Nachbarland aufgenommen. Da ein Ende des Krieges nicht zu erwarten und die Lebensbedingungen für Geflüchtete in der Türkei lange Zeit sehr schlecht waren, versuchten seit 2015 viele Menschen nach Europa weiterzureisen. Die meisten kamen über die Ägäis nach Griechenland, ein Teil auch über die Landgrenze nach Bulgarien. Auch für Geflüchtete aus dem Irak, Afghanistan und nordafrikanischen Ländern wurde die Türkei ein wichtiges Transitland bei ihrem Versuch, nach Europa zu kommen. Am 18. März 2016 hatten sich die EU-Länder und die Türkei in einem Abkommen geeinigt, die Balkanroute zu schließen. Ziel war, dass weniger Flüchtlinge in die EU kommen und sie auf ihrer Flucht über die Ägäis von der Türkei nach Griechenland nicht mehr ihr Leben riskieren. Die Vereinbarung sah unter Anderem feste Mechanismen zur Rückführung, zur Verteilung von Flüchtlingen, zur Visafreiheit für Türken und die EU-Beitrittsverhandlungen vor. Seit Abschluss der Vereinbarung kommen deutlich weniger Geflüchtete in Griechenland an. Während im Januar 2016 laut UN- Flüchtlingshilfswerk UNHCR noch Flüchtlinge nach Griechenland gelangten, waren es Anfang 2017 nur noch

75 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 75 Unterbringung und Betreuung Geflüchteter Durch das Amt für Wohnungswesen waren am insgesamt (2015: ) Geflüchtete in Köln untergebracht. Im August 2016 konnte das aufgebaute Zuweisungsdefizit vollständig abgebaut werden. Seitdem ist die Anzahl der Personen, die durch die Stadt untergebracht werden, leicht rückläufig. Vom 31. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 hat sich die Zahl der untergebrachten Personen von auf Personen verringert. Für die Unterbringung der insgesamt zugewiesenen Geflüchteten und 53 Aussiedler standen dem Amt für Wohnungswesen 107 Wohngebäude inklusive Notaufnahmen und Turnhallen zur Verfügung. Da diese Unterbringungskapazitäten nicht ausreichten, musste das Amt für Wohnungswesen auch im letzten Jahr Angebote von Hotelbetrieben annehmen. Es wurden insgesamt sechs neue Hotels akquiriert. Entwicklung der Flüchtlingszahlen Die Anzahl der Zuweisungen/Aufnahmen lag 2016 bei Personen und somit um Geflüchtete über den Zugängen des Vorjahres (7.777). Herkunftsländer dieses Personenkreises waren überwiegend Syrien, Irak und Iran (39,5 %), das ehemalige Jugoslawien (19,1%), Afghanistan (8,7 %) und Albanien (7,1 %). Aber auch aus den Krisenherden in Nigeria, Guinea, Eritrea, Somalia, Indien, Pakistan, Armenien, Tschetschenien, Aserbeidschan und Georgien wurden Asylsuchende aufgenommen und untergebracht. Darüber hinaus mussten im Jahr 2016 insgesamt (2.595) unerlaubt eingereiste Geflüchtete aufgenommen und, bis zur Entscheidung über ihre Verteilung/Weiterleitung, vorübergehend in Köln untergebracht werden. Herkunftsländer dieser Personen waren überwiegend Serbien, Mazedonien, Bosnien und der Kosovo. In geringerer Anzahl reisten Personen aus Marokko, Iran, Irak und Pakistan im ungeregelten Verfahren nach Köln ein. In der ersten Jahreshälfte 2016 folgte ein weiterer Anstieg um auf Personen zum Der zwischenzeitliche Höchstwert wurde am mit insgesamt Schutzsuchenden erreicht, die durch die Stadt Köln versorgt wurden. Kölns Zugangssituation spiegelte in den ersten acht Monaten nicht die bundesweit rückläufige Flüchtlingsaufnahme

76 Wohnen in Köln Seite 76 wider, da die Stadt ihre Zuweisungsquote über eine längere Zeit nicht erfüllt hatte und verpflichtet war, dieses Defizit vollständig abzubauen. Dieses Ziel konnte im August 2016 erreicht werden. Seit diesem Zeitpunkt liegen die wöchentlichen Zuweisungszahlen zwischen 60 und 70 Personen. Die Flüchtlingsentwicklung der letzten Monate, in der die Unterbringungszahlen leicht rückläufig waren, unterstützt die Verwaltung bei dem Ziel der sukzessiven Räumung belegter Turnhallen. Entwicklung der Zuweisungen für Köln (FlüAG) Januar Flüchtlinge pro Woche Februar 350 Flüchtlinge pro Woche März Mai 225 Flüchtlinge pro Woche Juni August 150 Flüchtlinge pro Woche Mitte August Zuweisungsquote erfüllt seit September Flüchtlinge pro Woche (gemäß Zuweisungsschlüssel 5,5%) Prognose des weiteren Zugangs an Flüchtlingen Eine verlässliche Prognose über die weitere Entwicklung kann nicht abgegeben werden. Die Verwaltung hat im 10. Bericht zur aktuellen Flüchtlingssituation trotz fehlen der Prognose des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einen Ausblick gewagt. Die Stadt hat dabei prognostiziert, dass bis Jahresende mit einem Zuwachs von etwa 450 Personen auf insgesamt rund Flüchtlinge zu rechnen sein wird. Dies war aufgrund der damaligen Datenlage ein durchaus realistisches Szenario, das glücklicherweise so nicht eingetreten ist. Dies zeigt jedoch, dass eine verlässliche Zugangsprognose über mehrere Monate aufgrund der hier verfügbaren Daten nahezu unmöglich ist. So kann anhand der aktuellen Datenlage durchaus formuliert werden, dass mit Fortschreibung des Kölner Trends ein weiterer, leichter Rückgang der untergebrachten Flüchtlinge möglich scheint. Eine Garantie hierfür kann aufgrund der vielfältigen Einflussfaktoren (bis hin zur politischen Weltlage) jedoch keinesfalls gegeben werden. Die Planung und Realisierung weiterer Standorte zur Flüchtlingsunterbringung wird daher weiter mit Hochdruck vorangetrieben. Flüchtlingsunterkünfte in Köln Die Arbeit der Stadtverwaltung in der Flüchtlingsunterbringung ist von vier Phasen geprägt. Oberstes Ziel der Verwaltung muss weiterhin sein, langfristig nutzbare Ressourcen in Form abgeschlossener Wohneinheiten verteilt im gesamten Stadtgebiet für die schutzsuchenden Flüchtlinge zu akquirieren (Phase 4). Die Suche nach geeigneten Grundstücken muss daher dringend vorangetrieben werden. Investoren und Unternehmen der Wohnungswirtschaft müssen als Unterstützer gewonnen werden. Die hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente sind Gegenstand verschiedener Gespräche. Neben langfristigen Lösungen mussten bei den aktuellen Zugangszahlen in 2016 vornehmlich jedoch kurz- bis mittelfristige Ressourcen in großer Menge geschaffen werden. Hierzu wurden in der Phase 1 eine Vielzahl kurzfristig zu errichtender Leichtbauhallen erforderlich.

77 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 77 Übersichtskarte der Unterkünfte für Geflüchtete in Köln Quelle: Amt für Wohnungswesen

78 Wohnen in Köln Seite 78 Weiterhin mussten in den Phasen 2 und 3 eine Vielzahl an Ressourcen in mittel- bis längerfristigen Unterkünften entstehen, die in Zukunft durch dauerhaften Wohnraum abgelöst werden geschaffene Ressourcen (ohne Turnhallenkapazitäten) 27 Standorte mit Plätzen, verteilt auf: acht Wohngebäude, fünf Systembauten, fünf mobile Wohneinheiten, vier Hotels, fünf Notaufnahmen (davon drei feste Gebäude und zwei Leichtbauhallen) Notaufnahmen in Turnhallen Mit dem plötzlichen Anstieg der Zugangszahlen geflüchteter Menschen seit 2015 bestand im Jahr 2016 weiterhin ein enorm hoher Bedarf an kurzfristig verfügbaren Unterbringungsplätzen für Geflüchtete. Die Stadt Köln hat dementsprechend mit verschiedenen, kurzfristig realisierbaren Maßnahmen reagiert, etwa der Aufstellung von mobilen Wohneinheiten und Unterkünften in Systembauweise und der Umnutzung sowie dem Umbau von Bestandsgebäuden. Dennoch war es unvermeidbar, bis zur Fertigstellung der unterschiedlichen Vorhaben auch Turnhallen als Notaufnahmen in Betrieb zu nehmen, um für alle neu ankommenden Menschen zunächst eine Unterbringung und Versorgung zu gewährleisten. Die Belegung und auch die laufende Unterhaltung von Turnhallen waren mit besonderen baulichen Anforderungen verknüpft, die im herkömmlichen Wohnungsbau und -betrieb nicht üblich sind. Zentrales Anliegen waren die schnelle Umsetzung und Reversibilität der Maßnahmen. In den meisten Fällen war davon auszugehen, dass die Hallen übergangsweise für die Unterbringung genutzt und anschließend wieder dem Schul- und Vereinssport zugeführt werden. Neben der Sicherheit für Bewohner und Personal war also auch die Unversehrtheit der Bausubstanz zu gewährleisten. An manchen Standorten wurde die Herrichtung einer Halle und die Organisation der Betreuung durch den beauftragten Träger DRK e.v. sowie die Beschaffung des Inventars für bis zu 200 Personen je Objekt in weniger als einer Woche durchgeführt. Hinsichtlich der Unterbringungsqualität war insbesondere die Brandsicherheit zu gewährleisten. Neben technischen Vorkehrungen, wie der Installation von zum Teil vernetzten Rauchmeldern, zusätzlichen Notausgangsleuchten, nachleuchtenden Bodenmarkierungen und dergleichen mehr wurde dies auch durch die permanente Anwesenheit von Sicherheitsdiensten sichergestellt. Herrichtung einer Turnhalle zur Inbetriebnahme für die Unterbringung von Geflüchteten

79 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 79 Ebenfalls regelmäßig auszubauen war die Sanitärversorgung sowie die technische Ausstattung für Küche und Speiseausgabe. Zumeist konnten zusätzliche Ressourcen am schnellsten durch die Aufstellung von Sanitärcontainern Duschen und/oder Toiletten geschaffen werden. Sofern angezeigt, wurden auch für Aufenthalts- oder Verpflegungszwecke Container aufgestellt. Auch die Belüftung, Beheizung sowie die Stromversorgung mussten in mehreren Hallen größer dimensioniert werden, da die dauerhafte Belegung mit Personen die technische Ausstattung intensiver beanspruchten als der Sportbetrieb. Der tatsächliche Bedarf wurde mitunter erst im laufenden Betrieb bei Vollbelegung offenbar, konnte aber stets durch bauliche Ergänzungen oder Anpassungen im Betrieb erfüllt werden. Um die Bausubstanz zu sichern, wurden die Hallenböden in den meisten Fällen mit schwimmend verlegten Böden, meist PVC, abgedeckt, um Kratzern und Verunreinigungen vorzubeugen. Veränderungen an den Grundrissen sowie die Schaffung abgeteilter Räume wurden üblicherweise durch die Aufstellung von Trocken bauwänden getroffen. Sportgeräte wurden vor Ort oder außerhalb unzugänglich eingelagert. Neben den baulichen und personellen Maßnahmen gilt besonderes Augenmerk der Akzeptanz für die Belegungen. Schüler und Schulpersonal, Vereine wie auch Nachbarinnen und Nachbarn waren durch ihre Bereitschaft zur Unterstützung maßgeblich daran beteiligt, dass die Stadt Köln allen Widrigkeiten zum Trotz eine positive Bilanz ziehen kann. Ohne Zweifel ist die Belegung von Turnhallen eine Notmaßnahme, die einer extremen Ausnahme situation geschuldet ist. Zugleich dokumentiert sie den Willen und die Fähigkeit, binnen kürzester Zeit über geflüchtete Personen unterzubringen. Im April 2016 waren 24 Turnhallen (+3 in Reserve) mit rund Geflüchteten belegt. Durch die Belegung weiterer Turnhallen hat sich die Situation für den Schulund Vereinssport in Köln verschärft. Das Amt für Schulentwicklung und das Sportamt sind bemüht, Ausweichmöglichkeiten anzubieten. Die Verwaltung hat im September 2016 das Ziel ausgerufen, bis Jahresende etwa neun bis zehn der ehemals 27 Turnhallen aus der Nutzung als Flüchtlings unterbringung herauszunehmen. Dieses Ziel hat die Verwaltung erreicht: insgesamt zehn Hallen sind wieder freigezogen worden. Damit konnten bis zum Jahresende die in Turnhallen belegten Plätze auf Plätze, das heißt um Geförderter Wohnungsbau Köln-Müngersdorf

80 Wohnen in Köln Seite % reduziert werden. Soweit sich die aktuelle Entwicklung der Flüchtlingszahlen fortschreiben lässt, kann die Verwaltung auch im Jahr 2017 mit der sukzessiven Räumung der Turnhallen fortfahren. Die Reihenfolge, in der die Stadt Turnhallen wieder an Schulen und Sport geben soll, wurde von der Verwaltung mit Politik, Schulen und Sportvereinen abgestimmt. Verteilung der Unterkünfte über das Stadtgebiet Mit der weiteren Reduzierung der Notunterkunftsplätze sowie Errichtung neuer Unterkünfte wird sich natürlich sukzessive auch der prozentuale Anteil an Unterkunftsplätzen für Flüchtlinge im Verhältnis zur Einwohnerzahl über das gesamte Stadtgebiet verändern. Gerade der Abbau einer großen Notunterkunft von 200 Plätzen führt zu einer erheblichen, prozentualen Reduzierung im betroffenen Stadtteil. Zum Stand stellt sich die Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte und das Verhältnis zur Einwohnerzahl wie auf nebenstehender Karte dar. Akquise von Grundstücken und Bestandsimmobilien Insbesondere aufgrund der Flüchtlingssituation akquiriert das Amt für Wohnungswesen aktuell Grundstücke und Objekte im Stadtgebiet, die sich zur temporären oder dauerhaften Unterbringung von Flüchtlingen eig nen. Des Weiteren werden Flächen, die sich zur konventionellen Bebauung eignen, sowie Bestandsgebäude, die angemietet oder angekauft werden können, recherchiert wurden rund 100 Grundstücksflächen einer bau-, boden-, landschaftsschutz- und umweltschutzrechtlichen Prüfung unterzogen. Dadurch konnten Flächen zur Aufstellung von temporären Unterbringungsmöglichkeiten wie Systembauten, mobile Wohneinheiten und Leichtbauhallen für Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden. Vier akquirierte Gewerbeobjekte konnten als Wohngebäude umgebaut und bezogen werden und stehen im Sinne der baulichen Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte ( 246 BauGB) mittelfristig für eine Unterbringung zur Verfügung. Hier entstanden 984 Plätze. Zusätzlich konnten mit Unterstützung von Investoren Flüchtlingsunterkünfte für 760 Menschen geschaffen werden. Die Akquirierung von Neubauten und Bestandsobjekten, sowohl zum Kauf als auch zur Miete zur Schaffung von Wohnraum ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit wurden 156 Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau bezogen. Errichtung einer Notunterkunft auf einem akquirierten Grundstück

81 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 81 Belegbare Unterkunftsplätze für Geflüchtete in den Kölner Stadtvierteln

82 Wohnen in Köln Seite 82 Für 49 Personen konnten frei finanzierte Wohnungen angemietet werden. Menschen mit besonderer Schutzbedürftigkeit oder Behinderungen fanden darin neuen Lebensraum. Mit der evangelischen und der katholischen Kirche besteht eine kooperative Zusammenarbeit. Durch diese konnten 2016 an zwei Standorten Projekte zur Unterbringung von Geflüchteten entwickelt werden. Mit den Kirchen, aber auch mit Wohnungsbaugesellschaften, wurde ein Netzwerk aufgebaut, um in Zukunft noch effektiver bei der Wohnversorgung zusammenzuarbeiten. Neben den vorgenannten Ressourcen konnten weitere 14 Wohnungen mit Hilfe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) von 59 Geflüchteten bezogen werden. Eine Zusammenarbeit mit der BImA ist auch für die Zukunft geplant. Neubau und Sanierung Das Amt für Wohnungswesen ist im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages auch für den Neubau, Umbau und die Sanierung von Wohnraum zur Unterbringung von Wohnungssuchenden, insbesondere obdachlos gewordene Personen, Spätaussiedlern und Geflüchteten im gesamten Kölner Stadtgebiet zuständig. Zur Sicherstellung der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung wurde 2006 ein Sanierungs- und Umbauprogramm für die städtischen Sozialhäuser aufgestellt und die Verwaltung beauftragt, die hierzu erforder lichen Maßnahmen umzusetzen. Ausgangslage war der äußerst schlechte und nicht mehr tragbare bauliche Zustand von stadteigenen Wohngebäuden. Seit 2013 liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Unterbringung von Geflüchteten durch Errichtung von temporären Gebäuden in modularer Bauweise sowie in konventionellen Gebäuden. In diesem Rahmen tritt das Amt für Wohnungswesen als Bauherr auf und initiiert und steuert die entsprechenden Projekte über alle Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Die Durchführung dieser baulichen Maßnahmen ermöglicht es, Menschen die keinen Zugang zum allgemeinen Wohnungsmarkt mehr haben sowie Geflüchtete angemessen und bedarfsgerecht unterzubringen. Unterbringungseinrichtung Luzerner Weg, Aufenthaltsbereich

83 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 83 Abriss von ehemaligen Sozialhäusern und Neubau im öffentlich geförderten Wohnungsbau Die Sozialhäuser wurden in den 50er- und Anfang der 60er-Jahre errichtet. Der Standard der damaligen Zeit waren nicht abgeschlossene Wohnungen mit Gemeinschaftssanitäranlagen, zum Teil ohne Bäder und Duschen, meistens mit Beheizung über Kohleöfen. Auch die energetischen Standards wie beispielsweise Einfachverglasung bzw. fehlende Wärme- oder Schallisolierung entsprechen nicht mehr den heutigen Maßstäben. Diese Häuser werden sukzessive nach Prüfung der Möglichkeit der Sanierung abgerissen und neu errichtet. Sanierung und Umbau In weiteren stadteigenen Wohngebäuden bestehen erhebliche Sanierungs- und Instandsetzungserfordernisse zur Erhaltung und Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und Betriebsfähigkeit. Ohne die Beseitigung der Mängel ist der Weiterbetrieb in diesen Wohngebäuden stark eingeschränkt oder auf Dauer nicht mehr möglich. In diesen Fällen werden die Häuser entsprechend saniert. Darüber hinaus werden Gebäude mit bisher anderweitiger Nutzung zu Wohngebäuden umgebaut. Hier wurden z.b ein Seminargebäude in Bilderstöckchen zur Notaufnahme für Geflüchtete umgebaut und ein ehemaliges Verwaltungsgebäude in Merheim als Unterkunft für Geflüchtete hergerichtet. Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete Um kurzfristig Köln zugewiesene Geflüchtete unterzubringen greift die Stadt Köln auf modulare Gebäude zurück. Hier wird zwischen Leichtbauhallen, Systembauten und mobilen Wohneinheiten unterschieden. Leichtbauhallen Die Leichtbauhallen dienen dazu, die zweckentfremdete Nutzung der Schulsporthallen sukzessive zu beenden. Hier werden in einer großen offenen Halle, mit Trennwänden unterteilt (sogenannte Kojen), Betten und Spinde aufgestellt, um den geflüchteten Personen zunächst einen Schlafplatz zu Verfügung zu stellen. Diese Form der Notunterkunft ist mit Gemeinschafts sanitäranlagen ausgestattet. Konkret umgesetzt wurden 2016 die Standorte am Luzerner Weg und am Hardtgenbuscher Kirchweg. An jedem Standort sind bis zu 400 Personen verteilt auf fünf Hallen untergebracht. Ergänzend gibt es an jedem Standort eine Versorgungshalle mit einem großen Speiseraum und einer Aufwärmküche. Das Essen wird angeliefert und über eine Speisenausgabe verteilt, ähnlich einer Kantine. Des Weiteren stehen Büros für Sozial- und Wachpersonal sowie Betreuungsräume und einen Sanitätsraum zur Verfügung. Unterbringungseinrichtung Westerwaldstraße

84 Wohnen in Köln Seite 84 Systembauweise Die Systembauten verfügen über abgeschlossene Wohneinheiten mit eigenem Sanitärbereich und eigenen Kochgelegenheiten. Waschmaschinen und Trockner werden im Regelfall in hierfür vorgesehenen Funktionsräumen bereitgestellt, ein Kellergeschoss gibt es bei dieser Bauweise nicht. Für Hausmeister-/Sicherheitsdienst sowie die sozialarbeiterische Betreuung werden Büroräume vorgehalten. Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume für die Bewohner sind ebenfalls vorgesehen. Die Außenfassade der Systembauten erhält eine ansprechende Optik in Form einer Putzfassade oder vergleichbaren Materialien, die sich in die Umgebung einfügen und somit eine bessere Eingliederung des Standortes in den Stadtteil ermöglichen sollen. Bauweise mobile Wohneinheiten Hier werden autarke und vorgefertigte Stahlbauelemente zu einem Gebäude zusammengesetzt. Dabei dient meist eine mobile Wohneinheit als Schlafraum für maximal vier Personen. Zwischen zwei Schlafräumen befindet sich eine mobile Einheit mit einer Küche zur Selbstversorgung. Die Räume einer jeden Wohneinheit werden mit einem Flur parallel der Längsachse, der Flur wird über Türen auf den Schmalseiten erschlossen. Die Obergeschosse sind durch außenliegende, einläufige Treppen jeweils auch auf den Schmalseiten der Gebäude zugänglich. Da die Brutto-Geschossfläche eine Größe von 400 Quadratmetern aus Brandschutzgründen nicht überschreiten darf, werden je nach Größe des Standortes mehrere Gebäudekörper aus mobilen Wohneinheiten errichtet. Dabei sind in einer der Gebäudeeinheiten immer im Erdgeschoss die Räume für den Wachdienst und die betreuenden Fachkräfte der Sozialen Arbeit sowie die Gemeinschafts- und Aufenthaltsräume untergebracht. Die anderen Gebäude dienen ausschließlich der Unterbringung der Geflüchteten. Jede Ebene eines jeden Gebäudes verfügt über zwei Wasch- und zwei Toilettenräume, die jeweils nach Geschlechtern getrennt sind. Ein Raum für Waschmaschinen und Trockner befindet sich im Erdgeschoss. Bei zukünftigen Stand orten ist vorgesehen, die sanitären Einrichtungen in die Wohneinheiten zu integrieren. Unterbringungseinrichtung Merlinweg

85 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 85 Außenanlagengestaltung Unterbringungseinrichtung Merlinweg Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte Das jeweilige Grundstück, auf dem die Wohneinheiten errichtet werden, wird eingezäunt. An den Seiten, an denen das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum grenzt, befindet sich jeweils ein Tor zur Erschließung des Grundstücks. Die Zuwegungen werden mit einem festen Belag versehen. Es werden ausreichend Sitzgelegenheiten vorgehalten, restliche Flächen werden als Rasenfläche gestaltet. Außerdem werden im Bereich der Außenanlagen Flächen für Kinderspielplätze und andere Freizeitgestaltungsmöglichkeiten wie Fußball-, Basketball oder Grillplätze angelegt. Zudem werden Flächen für Müllcontainer, Parkplätze und Fahrradständer genutzt. Ausblick Aufgrund der erheblichen Zugangszahlen im Flüchtlingsbereich und der bekannten Unterbringungsproblematik konnte ab 2013 das Sanierungs- und Umbauprogramm nicht mehr in der gebotenen Intensität fortgeführt werden. Anmietungsobjekte stehen auf dem Wohnungsmarkt kaum noch zur Verfügung. Alle bestehenden städtischen Ressourcen müssen für eine dauerhafte Wohnnutzung hergerichtet werden. Für die temporären Unterbringungsformen müssen kurzbis mittelfristig dauerhaft nutzbare Ersatzgebäude für Wohnzwecke hergerichtet bzw. neu errichtet werden. Vorrangiges Ziel ist die Schaffung von preisgünstigem neuem Wohnraum, vorrangig im Rahmen des öffentlichen geförderten Wohnungsbaus. Auszugsmanagement Rund Geflüchtete wurden seit 2004 überwiegend mit Hilfe und Unterstützung des Amtes für Wohnungswesen und des Projekts Auszugsmanagement mit Wohnungen des allgemeinen Wohnungsmarktes versorgt und konnten aus den Wohnheimen ausziehen. Das Auszugsmanagement leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Integration der Geflüchteten in Köln. Das Projekt wurde 2011 in städtischer Finanzierung und Kooperation mit dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Kölner Flüchtlingsrat ins Leben gerufen. Aktuell arbeitet das Projekt mit sieben Vollzeitstellen, ver teilt auf drei Träger der Flüchtlingshilfe. Seit 2011 konnten 725 Wohnungen in Köln akquiriert werden Personen konnten so ein neues Zuhause finden. Die seit Oktober 2015 besetzte Koordinationsstelle beim Amt für Wohnungswesen ist Verbindungsstelle zwischen den Trägern und den städtischen Dienststellen. Sie kümmert sich um Einzelfallenscheidungen und bearbeitet Anfragen von Politik, Presse, Kommunen und Verbänden. Interessierte Vermieter können sich dort informieren und ihre Wohnungsangebote einreichen. Die Arbeit des Auszugsmanagements unterstützt das Unterbringungskonzept der Stadt Köln.

86 Wohnen in Köln Seite 86 Der Bezug einer privaten Wohnung fördert die Integration und die Selbstständigkeit der neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Das Zurechtfinden im Stadtteil wird durch die Auszugsmanagerinnen ebenso unterstützt, wie das Kennenlernen allgemeiner Verhaltensregeln als Mieterinnen und Mieter. Geflüchtete, die durch das Projekt unterstützt werden, verfügen alle über eine Zuweisung nach Köln. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter des Amtes für Wohnungswesen schlagen sie für die Betreuung vor. Es handelt sich um Einzelpersonen und Familien, die den Willen zeigen, sich in die Gesellschaft zu integrieren und ein selbstständiges Leben zu führen. Das Projekt ist bis zum befristet. Aufgrund der erfolgreichen Arbeit wird davon ausgegangen, dass der Rat der Stadt Köln das Projekt fortführen wird. Die Leistungsvereinbarung mit den Trägern konnte bisher in jedem Jahr erfüllt werden. Besonders zu erwähnen ist die Kooperation mit der GAG Immobilien AG. Über diese Kooperation stellt die Wohnungsgesellschaft dem Auszugsmanagement Wohnungen zur Verfügung, die mit Geflüchteten belegt werden können. Durch diese Kooperation wurden seit Projektbeginn 187 Wohnungen mit 403 Personen bezogen. Betreuung in den Notaufnahmeeinrichtungen Aufgrund des kontinuierlichen und phasenweise sehr starken Anstiegs der Flüchtlingszahlen mussten auch die Kapa zitäten an Notaufnahmen ausgebaut werden (2015: 3.856) Personen waren am in den Notaufnahmeeinrichtungen untergebracht, davon Geflüchtete in 18 Turnhallen. Die Versorgung und sozialarbeiterische Beratung und Betreuung in den Turnhallen wird durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) geleistet und durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern des Amtes für Wohnungswesen koordiniert. Aufgrund der schwierigen Lebenssituation ist es wichtig, für die hier lebenden Menschen Angebote außerhalb der Turnhallen zu schaffen. Dies gelingt durch eine gute Vernetzungsarbeit der Fachkräfte der Sozialen Arbeit mit vielen engagierten hauptamtlich und ehrenamtlich Aktiven im umliegenden Sozialraum. Angebote in Jugendzentren, durch Kirchengemeinden, Bürgervereine und Willkommensinitiativen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ermöglichen erste Schritte zur Integration trotz beengter Wohnsituation. Als ein Beispiel seien hier die Sportangebote des Trägers Rheinflanke e.v. und der Sportjugend Köln genannt.

87 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 87 Betreuung von Geflüchteten in Wohngebäuden und Beherbergungsbetrieben Betreut werden die in den städtischen Flüchtlingseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben untergebrachten Personen durch die Heimleiterinnen und Heimleiter sowie durch sozialpädagogische bzw. -arbeiterische Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen oder dazu beauftragter Träger. Aufgrund der steigenden Zahl an Geflüchteten wurden die Personalressourcen im Bereich Sozialer Dienst erheblich verstärkt und neue Teams mit klarer, örtlichen Zuständigkeiten gebildet, die auf Stadtteile und -bezirke Rücksicht nehmen. Durch diese neue Struktur wurde die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und z.b. den Willkommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend regionale Strukturen vorherrschen. Zu den in den Vorjahren bereits im Auftrag der Stadt Köln tätigen Betreuungsträgern DRK, IB, SKM und Caritas kamen Verträge zur Übernahme der Betreuung von einzelnen Wohnheimen bzw. Notaufnahmen mit der Diakonie Michaelshoven e.v., dem SKF und der Diakonie Köln und Region hinzu. Im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen bzw. in Wohngebäuden mit Betreuungsträger erfolgt die sozialarbeiterische Beratung und Begleitung nach Maßgabe des Konzepts Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen mit folgendem, kurz skizziertem Integrationsauftrag: Erstberatung: Perspektiven aufzeigen, Hilfeplan erstellen Vermittlung in bzw. Initiierung von integrationsfördernden Maßnahmen (Vermittlung in Sprach- und integrationsbegleitende Kurse zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Integration) mit dem Ziel einer Wohnungsvermittlung Unterstützung / Installation von Hilfen bei wirtschaftlicher Integration (Zusammenarbeit mit Integrationpoint / Job-Börsen, Hilfestellung bei Bewerbungen und Arbeitssuche) sozialer Integration (Vermittlung der Bewohner in soziale Angebote der Stadt / des Stadtviertels u.a. durch lfd. Kontakte zu Interkulturellem Dienst, sozialen Institutionen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, Willkommensinitiativen etc.) kultureller Integration (Vermittlung kultureller Gepflogenheiten, Vermittlung an Flüchtlingszentrum, Selbsthilfen etc.) Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen. Hier sind insbesondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes, verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes und das Kommunale Integrationszentrum. Darüber hinaus gibt es Kontakte und Vernetzungen mit vielen weiteren Akteuren. Im Jahr 2016 nahm die Informationsvermittlung und die Motivation zur Nutzung oder Teilnahme an Angeboten einen zunehmend größeren Stellenwert ein. Es entstanden viele Informationsangebote, die sich gezielt und mehrsprachig direkt an Geflüchtete wenden. Beispielhaft werden hier die Ankommen-App, WDR foryou oder der RefugeeGuide genannt. Aber auch spezifischere Informations- und Beratungsangebote zum Beispiel für Flüchtlinge mit LSBTI-Hintergrund (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender) oder das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen wurde durch Aushänge und Flyer oder durch persönliche Ansprache bekannt gemacht. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell eigenständig handlungsfähig zu machen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Belegungsmanagement und steuerung im Bereich der Flüchtlingsunterbringung Belegungsmanagement und -steuerung ist die Kernaufgabe des Sozialen Dienstes beim Amt für Wohnungswesen und wird seit Jahrzehnten durchgeführt. Hauptaufgabe ist, sowohl die Bedarfe der unterzubringenden Flüchtlinge zu decken (insbesondere für Familien mit minderjährigen Kindern und von besonders Schutzbedürftigen wie Alleinerziehende, Kranke, Menschen mit Behinderung, Menschen mit psychischen Erkrankungen, Minderjährige, Opfer von Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigungsopfer, Menschen über 65, Schwangere, LST-Geflüchtete, Traumatisierte) wie auch eine sozialverträgliche Belegung sicher zu stellen, die die jeweiligen Bedingungen in der Nachbarschaft und des die Unterbringungseinrichtung umgebenden Sozialraumes berücksichtigt.

88 Wohnen in Köln Seite 88 Belegungsmanagement bezogen auf den Einzelfall Die Sicherstellung der Erstunterbringung bei erstmaliger Zuweisung nach Köln bzw. erstmaliger Vorsprache als unerlaubt Eingereister (Verhinderung von Obdachlosigkeit) erfolgte im Jahr 2016 im Regelfall in einer Notaufnahme. Aufgrund der Unterbringungssituation war dies häufig eine Turnhalle oder Leichtbauhalle. Dort sollte der Verbleib lediglich so kurz wie möglich sein. Als Zwischenschritt bei der weiteren Unterbringung war eine feste Notaufnahme mit abgeschlossenem eigenem Raum oder Räumen vorgesehen. Anschließend werden die Geflüchteten, unter Berücksichtigung der Verweildauer in den Notaufnahmen und ihrer jeweiligen individuellen Bedarfe (z.b. Erkrankungen oder Behinderungen) in mobile Wohneinheiten, Beherbergungsbetriebe oder abgeschlossene Wohnungen in Systembauweise oder in Wohngebäuden vermittelt. Abschließend finden die Geflüchteten im Idealfall selbstständig oder mit Unterstützung des Auszugsmanagements eine eigene Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt. Von diesem so vorgesehenen Ablauf wird immer dann abgewichen, wenn eine besondere Bedarfslage dies notwendig macht. Ist beispielsweise bereits im Vorfeld einer Zuweisung durch Informationen der Bezirksregierung klar, dass eine Not aufnahme nicht die passende Unterbringungsform ist, wird, soweit möglich, direkt eine andere Unterbringungsform veranlasst. Ebenso werden Familien direkt von einer Turnhalle in eine abgeschlossene Wohneinheit verlegt, wenn dies z.b. aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Es gibt auch immer wieder Fälle, in denen Familien selbstständig oder mit Hilfe des Auszugsmanagement, während sie noch in einer Notunterkunft wohnen, eine eigene Wohnung anmieten können. Andererseits gibt es Familien, die aus verschiedenen Gründen über Jahre in städtischen Unterbringungseinrichtungen leben, da z.b. entweder ihr Wohnoder Sozialverhalten noch nicht akzeptabel ist oder die Familiengröße bei zehn oder mehr Personen liegt. Zum Aufgabengebiet der vor Ort tätigen Fachkräfte der Sozialen Arbeit gehört die Erkennung besonderer Unterbringungsbedarfe. Einige hierfür wichtige Informationen sind bereits den persönlichen Daten zu entnehmen (Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende, Minderjährige, Menschen über 65), andere Informationen sind offensichtlich und erkennbar (fortgeschrittene Schwangerschaften, sichtbare Behinderungen). Hinzu kommen Informationen, die nur die Flüchtlinge selbst mitteilen können: körperliche und psychische Erkrankungen, Behinderungen, Traumatisierungen, Schwangerschaften in einem frühen Stadium oder Betroffenheit von Menschenhandel, Folter- und Vergewaltigung, LSBTI. Diese Informationen können die Betroffenen selbst mitteilen, sie müssen es aber nicht. Äußerungen zu diesen Themenkreisen erfordern ein Vertrauensverhältnis zwischen Betroffenen und betreuender Person, das sich oft erst mit der Zeit entwickeln kann. Die Herstellung dieses Vertrauensverhältnisses und die Erkennung zusätzlicher besonderer Unterbringungsbedarfe gehören zum Aufgabengebiet der vor Ort tätigen Fachkraft der Sozialen Arbeit. Ergänzend erfolgen Mitteilungen hierzu auch von einer Vielzahl an Beratungsstellen oder anderen städtischen Dienststellen wie dem Amt für Kinder, Jugend und Familie und dem Gesundheitsamt. Aufgrund der guten Vernetzung des Hilfe- und Beratungssystems hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass besondere Bedarfe schnell identifiziert werden können. Im Idealfall wäre der zweite Umzug einer in Köln lebenden Flüchtlingsfamilie der in eine Privatwohnung. Damit reduziert sich der Bedarf von Kita- oder Schulwechsel bzw. Ärztewechsel auf ein vertretbares Maß. Aufgrund der noch nicht ausreichend vorhandenen Unterbringungskapazitäten kommt es leider noch regelmäßig zu einem oder zwei weiteren Umzügen (von Notmaßnahmen wie Turnhallen in eine reguläre Notaufnahme mit abgeschlossenen Räumen und eventuell von einer ersten Wohneinheit mit der Möglichkeit der Selbstversorgung in eine abgeschlossene Wohneinheit).

89 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 89 Belegungsmanagement bezogen auf die Unterbringungseinrichtungen: Hierzu gehört: Planung der Belegung von neuen Objekten unter Berücksichtigung des baulichen Standards wie auch hinsichtlich des Umfeldes. Aspekte hierbei sind z.b. Gemeinschafts- oder individuelle Sanitäreinrichtungen, Barrierefreiheit/-armut, Anbindung an ÖPNV, kinderfreundliche Umgebung, soziale Einrichtungen im umliegenden Sozialraum und die unmittelbar angrenzenden Nachbarschaft. Des Weiteren ist der aktuelle Unterbringungsbedarfs zu berücksichtigen bei der Entscheidung, mit welcher/n Personengruppe bzw. -gruppen belegt wird Initiierung und Vernetzung von sozialen Angeboten für die Geflüchteten in den Unterbringungsressourcen beziehungsweise im umliegenden Sozialraum gemäß den Bedarfslagen der Bewohner, Ansprechpartnern für die unmittelbare Nachbarschaft, Zusammenarbeit mit Willkommensinitiativen Steuerung der Belegung im laufenden Betrieb, ggf. Anpassung der Belegungsstruktur hinsichtlich sich verändernder Personengruppen oder Bedarfe der unterzubringenden Geflüchteten Die Zusammenführung der Stränge Kenntnisse der vorhandenen Unterbringungsressourcen und Kenntnisse des Einzelfalls ermöglicht Belegungsmanagement und -steuerung. Problematisch ist im Regelfall nicht die Erkennung der Bedarfe, sondern die insbesondere im Jahr 2016 mangelnden Unterbringungsressourcen war das Belegungsmanagement durch die wenigen Ressourcen nur sehr eingeschränkt möglich. Gleichzeitig war es aufgrund der schwierigen Situation in den Turnhallen wichtig, besonders schutzbedürftige Geflüchtete schnell zu verlegen. Nach einer groben Schätzung wurden durch den Sozialen Dienst im Amt für Wohnungswesen im Jahr 2016 ca Ein-, Ausund Umzüge veranlasst. Hier zwei praktische Beispiele für gelungenes Belegungsmanagement: Belegungsmanagement in der Praxis Gehörlose Geflüchtete 2016 wurden der Stadt Köln auch einige alleinreisende gehörlose Geflüchtete aus dem arabischen Sprachraum zugewiesen. Dadurch entstand neuer, besonderer Betreuungsbedarf. Eine Sozialarbeiterin des Amtes für Wohnungswesen verfügt über Kenntnisse in der Gebärdensprache. Sie entwickelte ein Unterbringungskonzept für diesen speziellen Personenkreis. Ab Mai 2016 wurden mit Unterstützung der Landesreferentin beim Landesverband für Gehörlose NRW vier gehörlose Männer in einem Männerwohnheim jeweils zu zweit mit einem Hörenden in einer Wohngemeinschaft Deutschkurs mit gehörlosen Geflüchteten

90 Wohnen in Köln Seite 90 zusammengelegt. Trotz anfänglicher Bedenken hat sich diese gemischte Belegung als besonders trag fähig für die Integration und auch die Sicherheit bewährt. Ein Deutschkurs in Gebärdensprache findet in der Einrichtung statt, an dem auch Gehörlose aus Köln teilnehmen. Durch das gute Miteinander haben sich auch Hörende Kenntnisse der Gebärdensprache angeeignet. Die Betreuung der Personengruppe erfordert ein hohes Engagement der Fachkräfte vor Ort, die städtische Sozialarbeiterin hat ein Netz an Kontakten zu spezialisierten Beratungsstellen hergestellt. Geflüchtete mit LSBTI-Hintergrund Menschen aus diesem Personenkreis leiden häufig nicht nur unter der Gewalt und Verfolgung, die sie in ihren Heimatländern erfahren haben. Oft geht die Diskriminierung in den Unterkünften in Deutschland weiter. Sie können auch hier Erniedrigungen und homophober Gewalt ausgesetzt sein. Der Bedarf für Wohnformen, die diese Situation besonders berücksichtigen, war sowohl den Fachkräften der Sozialen Arbeit wie auch den Beratungsstellen für Geflüchtete in Köln bekannt. Da noch keine speziellen Unterbringungskapazitäten gefunden werden konnten, erfolgte seit Sommer 2016 die Unterbringung von mehreren homosexuellen Männern in einem Männerwohngebäude. Flankiert wurde dies mit einer klaren Haltung der Sozialarbeiterin vor Ort, vielen aufklärenden Gesprächen mit den anderen Bewohnern und einer guten Vernetzung mit ehrenamtlich Tätigen und Beratungsstellen wie Baraka, Queer und dem Kölner Flüchtlingsrat. In dem Wohnheim konnte eine gute Atmosphäre geschaffen werden, die übrigen Bewohner zeigten sich tolerant, so dass eine Erweiterung der Belegung aus diesem Personenkreis, immer nach Absprache mit den Bewohnern, problemlos verlief. Das Zusammenleben von heterosexuellen und homosexuellen Personen gestaltet sich gut, die homosexuellen Personen fühlen sich seit langer Zeit in ihrer Unterkunft sicher und akzeptiert. Parallel dazu bildete sich im Sommer 2016 auf Wunsch der StadtAG LST (Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule, Transgender) eine Arbeitsgruppe, in der neben der Aidshilfe Köln, dem Rubicon e.v., dem SKM und den Rainbow-Refugees Cologne das städtische Amt für Wohnungswesen sowie die Fachstelle LST mitwirkten. Im Dezember 2016 wurde das erste Wohnprojekt für Geflüchtete bezogen, die dem Personenkreis der Lesben, Schwulen, Bi-, Trans- und Intersexuellen angehören. In einem Gebäude, das vom Sozialdienst Katholischer Männer (SKM) betreut wird, wurden sechs Plätze bezogen. Weitere Wohneinheiten werden folgen. Die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und den oben genannten Akteuren wird fortgeführt. Zwischenzeitlich werden alle Fachkräfte der Sozialen Arbeit beim Amt für Wohnungswesen durch Seminare zu diesem Themenkreis fortgebildet. Kooperationspartner und Vernetzung Um den Anforderungen an eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle/gesellschaftliche Integration von untergebrachten Spätaussiedlern, Asylsuchenden und Geflüchteten gerecht werden zu können, arbeitet das Amt für Wohnungswesen mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, Lobbygruppen und den Willkommensinitiativen als Organisationsform des Ehrenamtlichen Engagements intensiv zusammen. Ziel ist, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden Personen, die überwiegend aus Herkunftsländern stammen, denen die deutschen Gesellschaftsstrukturen bisher fremd waren, über eine nachhaltige Integrationsarbeit auch die Normen und Werte der sie aufnehmenden Gesellschaft zu vermitteln. Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personenkreises eine enge Kooperation mit Fachkräften von Wohlfahrtsverbänden umgesetzt, die teilweise auch im Auftrag der Stadt Köln die Betreuung von Wohnheimen übernehmen. In einigen Stadtteilen mit Flüchtlingsunterkünften sind inzwischen Netzwerke entstanden, an denen im Idealfall Vertreter von vor Ort befindlichen Schulen und Kinder gärten und des zuständigen Jugendamtes, weitere Betreuer und Familienhelfer, der zuständige Bezirksbeamte der Polizei sowie Vertreter von Bürgervereinen, etc. beteiligt sind. Zusätzlich wird eine Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der freien Träger und Lobbygruppen, die über eine hohe Kompetenz im Umgang mit Menschen aus fremden Kulturkreisen verfügen,

91 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 91 umgesetzt, wie die Zusammenarbeit mit Willkommensinitiativen, die sich in Folge des großen Engagements für Flüchtlinge aus Krisengebieten verstärkt gebildet haben. Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimmter Migrantengruppen besser gerecht werden zu können, sichert sich das Amt für Wohnungswesen darüber hinaus über durch die Stadt Köln finanzierte Stellen bei einem Träger der Wohlfahrtspflege für die Volksgruppe der Roma die Unterstützung eines Nationworkers. Dieser ist Mittler zwischen den Kulturen. Bei einer Selbsthilfeorganisation für Migranten für die Gruppe der Zuwanderer mit russischem Sprachhintergrund erfolgt die Unterstützung einer Integrationsmittlerin. Bei auftretenden Problemlagen handelt es sich oft um Konflikte, die aufgrund der engen Belegung in den städtischen Notaufnahmen oder durch unterschiedliche Lebensweisen zwischen Wohnhausbewohnern und der sie umgebenden Nachbarschaft entstehen. Insofern erfüllt der Nationworker im Rahmen der Konfliktbearbeitung auch hier seine Aufgabe als Vermittler. Über besseres gegenseitiges Verstehen sollen die Problemlagen minimiert werden. Durch den Einsatz der Integrationsmittlerin konnte die Beratung und begleitende Unterstützung von Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen deutlich verbessert werden. Auch der erhöhte Betreuungsbedarf von Migrantinnen und Migranten aus der russischen Föderation in Köln konnte durch ihren Einsatz leichter aufgefangen werden. Die Maßnahme wird in enger Kooperation mit dem Phoenix Köln e.v. je hälftig bei der Stadt Köln und dem Träger umgesetzt. In regelmäßigen Sprechzeiten stehen Übersetzungen von Verwaltungsschreiben und die Hilfestellung beim Kontakt mit anderen städtischen Dienststellen im Vordergrund. Hinzu kommen Hinweise auf zum Beispiel kostenlose Sprachmaßnahmen oder bei Bedarf Begleitungen bei Behördengängen und Arztbesuchen. Neben der Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahmen wird hier auch Unterstützung bei der Wohnungssuche umgesetzt. Bei älteren Menschen wird auch der Kontakt zu Pflegediensten zum Übergang in seniorengerechtes Wohnen umgesetzt. Willkommensinitiativen In rund 45 überwiegend nachbarschaftlich organisierten ehrenamtlichen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölner Bürgerinnen und Bürger. Sehr gefragt sind stets Unterstützungen in Form von Sprachkursen, Begleitung bei Amtsgängen, gemeinsamen Freizeitaktivitäten und die Organisation von gemeinsamen Festen. Es gibt zudem weitere Einsatzfelder wie Gärtnern, Kochen oder die Fahrradwerkstatt. Ideen sind in dem ehrenamtlichen Engagement immer willkommen. Willkommensinitiativen in Köln Informationen im Internet:

92 Wohnen in Köln Seite 92 Willkommensgrüße in Köln Forum für Willkommenskultur Alle beteiligten Akteure verstehen Ehrenamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, zu der man sich ohne vertragliche Verpflichtung, aber verlässlich, entscheiden kann. Dies kann einmalig und stundenweise sein, bei regelmäßigen Diensten auch einen höheren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht unentgeltlich, allenfalls können Aufwandsentschädigungen geleistet werden. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaustauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohlfahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen unterstützt das Projekt Forum für Willkommenskultur durch den Flüchtlingsrat und die Freiwilligenagentur finanziell. Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene und stadtweite Willkommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicherzustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich der Flüchtlinge annehmen, wie zum Beispiel Kirche und Wohlfahrtsverbände, sowie der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfordert einen reibungslosen Ablauf. Flüchtlingsrat und Freiwilligenagentur arbeiten mit den städtischen Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordi nation bürgerschaftlicher Willkommensinitiativen. Die Stadtbezirke mit ihren Bürgerämtern und soweit vorhanden Sozialraumkoordinatorinnen und Sozialraumkoordinatoren sollen erste Anlaufstelle sein für örtliche Willkommensinitiativen aus der Bürgerschaft. In der Melanchthon Akademie Köln finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die nachhaltige Struktur Willkommen in Köln entstanden, in der sich die Initiativen aktiv auszutauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen unterstützen. Die politischen Sprecher der Willkommensinitiativen nehmen inzwischen regelmäßig am Runden Tisch für Flüchtlinge teil. Ehrenamt Mit diesem Engagement stärken die Engagierten die Solidarität der Stadtgesellschaft. Sie bringen ihre Fähigkeiten ein, um geflüchtete Menschen zu unterstützen, sich hier zurecht zu finden. Nicht zuletzt stärken sie neu Zugewanderte, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie unterstützen damit in besonderer Weise die regulären Betreuungsstrukturen und trugen 2016 zu einer Entlastung der teilweise am Limit arbeitenden Sozialen Dienste der Stadt und der Träger bei. Ehrenamtliche Strukturen helfen die oft lange Zeit des Wartens auf Entscheidungen für das Erlangen eines aus

93 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 93 Künftige Unterbringungseinrichtung Brandenburger Straße länderrechtlichen Status und den damit verbundenen Anspruch auf Integrationsangebote, zumindest abzumildern und sinnvoller zu nutzen. Für Asylsuchende und Geflüchtete bedeutet dies auch Wohlfühleffekte, Transparenz im Kontakt mit Behörden, Verbesserung im kulturellen Verständnis, Erleichterung der Integration, gleichberechtigte Teilhabe (Kinderbetreuung, Schulbesuch, Arbeit, Wohnungssuche etc.), die Chance zur Eigenverantwortung zu haben und die Möglichkeit, familiäre Strukturen aufrecht zu erhalten und die Herstellung einer höheren Identifikation mit dem Zufluchtsland sowie ihrer neuen, lokalen Umgebung. Die gelebte Willkommenskultur in der weltoffenen Stadt Köln ist auch Türöffner für die vielen Aufgaben und Maßnahmen, die geflüchteten Menschen den Start in ihrer neuen Heimat erleichtern. Dafür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sein. Diese tragen dazu bei, dass die Vielfalt mit einem Gewinn für die Gemeinschaft einhergeht. Die Stadtverwaltung erwartet sich durch das in einem breit angelegten Arbeits- und Abstimmungsprozess entwickelte Maßnahmenpaket Mindeststandards für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln eine Stärkung und wirkungsvolle Unterstützung des hohen, ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit. Nach einem Jahr der Praxis erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Evaluierung der Wirksamkeit. Kirchengemeinden In vielen Stadtteilen sind die Kirchengemeinden bzw. deren Mitglieder fester Bestandteil und/oder Gründungsmitglied der Willkommensinitiativen. Auf vielfältige Weise werden einzelne Geflüchtete oder alle Bewohnerinnen und Bewohner von Flüchtlingseinrichtungen unterstützt. Die Kirchengemeinden sind damit ein ganz wichtiger Kooperationspartner. Kirchen unterstützen das Amt für Wohnungswesen, indem sie Gebäude und Grundstücke aus ihrem eigenen Bestand zur Belegung anbieten. Das Erzbistum Köln hat das ehemalige Klarissenkloster in eine integrative Wohn anlage für Geflüchtete umgebaut. An St. Pantaleon wurde neu gestalteter Wohnraum für Geflüchtete zur Verfügung gestellt. Die Wohnanlage, die aus einem ehemaligen Seniorenheim und einem Bildungshaus unmittelbar an St. Pantaleon entstand, bietet Platz für mehr als 100 Menschen und wurde von der kirchlichen Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft als Integrationsprojekt entwickelt. Mit gut 2,5 Millionen Euro finanziert das Erzbistum Köln den Löwenanteil der Kosten. Das Projekt besteht aus drei Teilbereichen, zu denen eine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Wohnraum für geflüchtete Frauen und Kinder gehören. Diese werden durch den Sozialdienst katholischer Frauen betreut und mit Menschen verschiedener Glaubensrichtungen belegt. In einem dritten Bereich sind 32 weitere Wohnungen entstanden, in denen Raum für 22 christliche Flüchtlingsfamilien und zehn Kölner Mietparteien geschaffen wurde.

94 Wohnen in Köln Seite 94 Schon im Herbst 2014 entwickelte sich eine Kooperation zwischen dem von der Stadt Köln finanzierten Projekt Auszugsmanagement und dem Erzbistum Köln. Auch das Engagement der Aachener Siedlungsund Wohnungsgesellschaft wird sehr begrüßt, die einige Wohnungen an Geflüchtete im Projekt Auszugsmanagement vermittelt hat. Sie hat zudem gemeinsam mit der DEWOG 40 Wohnungen in Köln-Dellbrück an das Amt für Wohnungswesen zur Unterbringung Geflüchteter vermietet. Das Erzbistum Köln selbst mit eigenen Liegenschaften und rund 15 Kirchengemeinden hat seit November 2014 über 30 Wohnungen an Geflüchtete vermittelt. Dabei stand nicht nur die Vermietung, sondern auch die Integration der Flüchtlingsfamilien in die Kirchengemeinden im Vordergrund. In den Kirchengemeinden wurden nicht nur Hilfestellungen beim Umzug und Einrichten der Wohnungen geleistet, sondern auch in Freizeitangebote für Kinder und beispielsweise Alphabetisierungskurse für Frauen vermittelt und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. In einigen Kirchengemeinden haben sich Helfergruppen gebildet, in denen Geflüchtete einen festen Ansprechpartner bei Unsicherheiten und Problemen im Alltag vorfinden. Sehr erfreulich war zudem die Hilfe, die im Rahmen der Aktion Neue Nachbarn in Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Maria im Kapitol geleistet werden konnte. Über diese Aktion war ein Projektantrag der Caritas bewilligt worden, der es ermöglichte, finan zielle Beihilfen auszuzahlen, um beispielsweise Umzugskosten zu finan zieren oder andere aufstockende Hilfen im Rahmen des Wohnungsbezugs zu gewähren. Die Kirchengemeinden tragen an den Standorten dafür Sorge, dass die Geflüchteten sich schnell in die Gemeinde und den Stadtteil integrieren können. Der Evangelische Kirchenverband Köln und Region als Eigentümer hat sich entschlossen, das ehemalige Verwal tungsgebäude in der Brandenburger Straße für die Unterbringung geflüchteter Familien zur Verfügung zu stellen. Dazu wird es in den kommenden Monaten in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Köln umfassend umgebaut. In dem künftigen Wohnhaus sollen Familien, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten, ein sicheres Zuhause finden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ein Jahr. Anschließend vermietet es der Kirchenverband für zunächst 20 Jahre an die Stadt Köln. Ein Beispiel für gelebte Kooperation mit Vereinen und ehrenamtlich Tätigen: Das Projekt Scoring Girls Tugba Tekkal, Bundesligaspielerin des 1.FC Köln warb mit dem Hilfsverein Hawar.help für die Projektidee Scoring Girls : Mädchen im Alter von 8 18 Jahren erhalten kostenloses Training durch Bundesligaspielerinnen und werden zusätzlich durch verschiedene Kooperationspartner mit Sachleistungen unterstützt. Hilfsverein Scoring Girls

95 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 95 Trainerin Tugba Tekkal und Mädchen des Sport- und Integrationsprojektes Scoring Girls treffen Bundeskanzlerin Merkel Kooperationspartner neben dem Amt für Wohnungswesen sind Ein Herz für Kinder, die FC-Stiftung, die Regine Sixt Kinderhilfe e.v. und das Label Zopfball. Die Projektidee wurde durch das Amt für Wohnungswesen im Austausch mit Heimleitungen der Betreuungsträger von anderen interessierten Wohnheimen mit Mädchen über Aushänge und Informationstreffen beworben und begleitet. Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung am , die ohne den unermüdlichen und enga gierten Einsatz von ehrenamtlich aktiven Mitbürgern aus den Stadtteilen nicht möglich gewesen wäre (Abholung und Fahrdienst), findet das Training regel mäßig dienstags statt. Die Mädchen sind inzwischen mit T-Shirts, Hosen sowie Fußballschuhen ausgestattet. Die Mädchen aus vier verschiedenen Unterkünften nehmen mit viel Spaß und Freude am Training teil. Hier haben sich über den Sport auch Freundschaften entwickelt, die ohne das Projekt nicht entstanden wären. Ferner haben sich die Mädchen Freiheit, Selbstorganisation sowie Selbstvertrauen erarbeiten können und setzen dies im Alltag, beispielsweise in der Schule, fort. Die Eigeninitiative, an außerschulischen Veranstaltungen teilzunehmen, ist gestiegen und das gewonnene Selbstvertrauen führte zum eigenständigen Erkunden des eigenen Stadtteils und seiner Angebote. Durch den Sport werden nicht nur Teamgeist und sportliche Fähigkeiten trainiert, sondern Akzeptanz, Wertschätzung und Neugier aufeinander gefördert, Integration erfolgt ganz praktisch. Durch den sportlichen Erfolg werden auch neue Welt- und Wertebilder gefördert. Besonders die Mädchen mit Fluchtgeschichte konnten viel Selbstvertrauen entwickeln, was sich positiv auf ihren neuen Alltag auswirkt. Außer den sportlichen und persönlichen Entwicklungen war der Besuch von Bundeskanzlerin Merkel bei einem Heimspiel der Herrenmannschaft des 1. FC Kölns ein Höhepunkt. Vier der Mädchen wurden ausgewählt und durften nicht nur mit den Spielern auflaufen, sondern wurden im Anschluss von Frau Merkel empfangen. Die Bundeskanzlerin war begeistert von der Erfolgsgeschichte der jungen Fußballerinnen. Im Anschluss wurden viele Berichte, Fotos und Videos von den Mädchen und Tugba Tekkal mit der Bundeskanz lerin in den Medien veröffentlicht und von den Mäd chen stolz bei Eltern, Freunden und Schulkameraden präsentiert. Ombudsstelle für Geflüchtete Auf der Grundlage von Beschlüssen des Rates der Stadt Köln wurde im August 2016 die Ombudsstelle für Geflüchtete gegründet. Die Einrichtung dient der Sicherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von Problemlagen, die im Zusammenhang mit der Unterbringung und Betreuung

96 Wohnen in Köln Seite 96 Unabhängig und neutral berät die Ombudsstelle für Geflüchtete von Geflüchteten entstehen. Wichtig für die erfolgreiche Arbeit ist die Unabhängigkeit von der Stadtverwaltung und von Einrichtungen und Trägern, die operativ mit der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten betraut sind. Die Ombudsstelle wird durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kölner Flüchtlingsrates besetzt. Das Amt für Wohnungswesen ist die städtische Koordinationsstelle für Anfragen der Ombudsstelle. Hier werden die einzelnen Fälle bearbeitet, Fachdienststellen werden befragt und die abschließende Beantwortung versandt. Seit Einrichtung der Ombudsstelle im Oktober 2016 bis zum wurden dem Amt für Wohnungswesen 37 Fälle eingereicht. Die Hauptbeschwerden beziehen sich auf die Unterbringungssituation (Problematiken durch gesundheitliche Einschränkungen), zwischenmenschliche Streitigkeiten oder andere persönliche Belange. Ombudsstelle Köln Runder Tisch für Flüchtlingsfragen Das Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände und freien Träger sowie der Verwaltung, der Politik und der Polizei, arbeitet außerordentlich erfolgreich und hat in der Flüchtlingspolitik Kölns viel bewegt. Köln verfügt über eine beeindrucken de Infrastruk tur für Geflüchtete, gestützt auf eine Vielzahl professio neller Angebote und ein breites ehrenamtliches Engagement. Als große Herausforderung gilt es, den Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln in Zukunft weiter Rechnung zu tragen. Inhaltliche Schwerpunkte der Arbeit des Runden Tisches seit 2011 sind: Entwicklung von Konzepten zur Verbesserung des gestiegenen Unterbringungsbedarfs Verbesserung der Situation in den Flüchtlingswohngebäuden Aktualisierung der Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln Auch 2016 war der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen in seinen Sitzungen hauptsächlich mit der jeweils aktuellen Unterbringungssituation befasst. Weitere Schwerpunktthemen waren: Schulversorgung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen Mobile Beratung gegen Rechtsextremismus und Beratung für die Opfer rassistischer Gewalt

97 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Seite 97 Positionspapier Soziale Arbeit zur Flüchtlingssozialarbeit in Gemeinschaftsunterkünften, herausgegeben von der Alice Salomon Hochschule in Berlin Rückkehrberatung Einrichtung einer Ombudsstelle für Flüchtlinge Eine Unterarbeitsgruppe entwickelte konzeptionell Mindeststandards zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln. Gemeinsam mit dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen entwickelt die Stadt Köln Konzepte, die für Geflüchtete und die Stadtgesellschaft langfristig akzeptable Lösungen darstellen. Die Verwaltung sucht nicht nur Grundstücke und Objekte. Sie koordiniert und fördert das zuvor beschriebene Projekt Auszugsmanagement und bezieht die Kölner Gremien sowie die Bevölkerung in den Stadtbezirken möglichst früh zeitig in die Planungen ein. Öffentlichkeitsarbeit Gerade auch in der Thematik Geflüchtete ist die Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument für die Entwicklung gesellschaftlicher Prozesse. Transparenz in der Arbeit der Verwaltung erleichtert die Abläufe in der Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern. Gezielte Informationsarbeit ermöglicht den wertvollen Dialog für mehr Verständnis und Akzeptanz. Neben Transparenz, Zielen, Interessen und Handeln der Verwaltung bestimmen auch die Wünsche, Ängste, Er wartungen und Ansichten der Bürgerinnen und Bürger die Inhalte dieses Dialogs. Anwohnerinnen und Anwohner wünschen sich eine frühzeitige Bürgerbeteiligung im Thema Flüchtlingsunterbringung. Die Verwaltung informiert die Medien in der Regel in Form eines Pressehintergrundgesprächs, sobald eine Ratsvorlage zu neuen Standorten der Politik zur Beratung vorgelegt wird haben fünf solcher Gespräche stattgefunden. Parallel dazu haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Ratsvorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln einzusehen inklusive der Anlagen mit den Lageplänen hat das Amt für Wohnungswesen als Teil des städtischen Dezernats für Soziales, Integration und Umwelt 32 Informationsveranstaltungen für 35 Standorte organisiert und durchgeführt (2015: 28 Informationsveranstaltungen für 25 Standorte). Im Vorfeld werden die Medien und die unmittelbare Nachbarschaft von geplanten Einrichtungen durch städtische Pressemitteilungen über den Termin der jeweiligen Veranstaltung informiert. Betriebe und Wirtschaftsunternehmen in der direkten Nähe von geplanten Flüchtlingsunterkünften erhalten zudem gesondert Informationen über die Wirtschaftsförderung, weil sie über die lokalen Medien oftmals nicht erreicht werden. Informationsveranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung

98 Wohnen in Köln Seite 98 In den Veranstaltungen selbst werden die Informationen zu der aktuellen Situation zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in Köln durch eine Präsentation dargestellt und erläutert. Im Anschluss bleibt jeweils genug Zeit zum Austausch mit den teilnehmenden Anwohnerinnen und Anwohnern und zur Beantwortung von Fragen. Die Erfahrung aus den Veranstaltungen zeigt, dass Vorurteile und Ängste bestehen, weil Bürgerinnen und Bürger vielfach unvollständig oder unzutreffend informiert sind. In der Regel besteht an diesen Veranstaltungen ein reges Interesse. Es entwickelt sich ein lebhafter Austausch. Seitens der Verwaltung werden Anregungen und Kritik aufgenommen sowie im Nachhinein, soweit möglich, berücksichtigt. Die Anwohnerinnen und Anwohner erhalten direkten Kontakt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung und/oder einem von der Stadt Köln beauftragten Betreuungsträger. An vielen Standorten schließen sich engagierte Bürgerinnen und Bürger anschließend zu einer Willkommensinitiative zusammen. Aktuelle Informationen zum Thema Geflüchtete Seit Sommer 2015 wird ein regelmäßiger Flüchtlingsbericht erstellt, der sowohl den Fachausschüssen sowie dem Rat der Stadt Köln zur Kenntnis gegeben wird. Der Bericht wird auch fortlaufend auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht. Beschwerdemanagement Für das Amt für Wohnungswesen ist das Beschwerdemanagement unabdingbarer Bestandteil für bessere Akzeptanz einzelner Standorte, der Unterbringung und Lebensbedingungen von Geflüchteten allgemein sowie Anlaufstelle für jegliche Art von Beschwerden. Die auch 2016 andauernde Medienpräsenz zum Thema Geflüchtete hat das Anfragen- und Beschwerdeaufkommen bei der Stadtverwaltung Köln nicht verringert. Rund 380 Anliegen reichten Bürgerinnen und Bürger 2016 per ein und 43 auf dem herkömmlichen Postweg. Aufgrund der schnellen elektronischen Kom munikationsmöglichkeiten erwarten viele eine umgehende Antwort. Zahlreiche Anfragen erreichen das Amt für Wohnungswesen zudem per Telefon, die jedoch nicht statistisch erfasst werden gingen über 70 Presse- und Medienanfragen und 77 Anfragen aus den politischen Fraktionen und Bezirksvertretungen ein. 30 Schülerinnen und Schüler sowie Studentinnen und Studenten interessierten sich im Rahmen von Projekt-, Fach- und Bachelorarbeiten für das Thema Unterbringung von Flüchtlingen in Köln. Darüber hinaus wurden 85 Pressemitteilungen zur Errichtung und Belegung neuer Flüchtlingsstandorte und zu Anwohnerinformationsveranstaltungen verfasst und veröffentlicht. Durch eine intensive Kommunikation über die Flüchtlingsstandorte konnte der Vorwurf einer intransparenten Verwaltung zählbar verringert werden. Ergänzt um sehr umfangreiche Informationen im städtischen Internetauftritt bietet das Amt für Wohnungswesen Bürgerinnen und Bürgern umfassendes Informationsmaterial. Das Amt für Wohnungswesen erhält häufig positive Resonanz auf die teils umfangreichen und individuellen Beantwortungen. Ein erfolgreiches Beschwerdemanagement hilft sowohl in Informationsveranstaltungen als auch bei der Glaubwürdigkeit und Transparenz der Verwaltung, hier des Wohnungsamtes. Der persönliche Kontakt, sei es per Telefon oder bei häufigen Nachfragen auch mal die Einladung zu einem persönlichen Gespräch, vermittelt hohe Wertschätzung, die meist sehr anerkennend zur Kenntnis genommen wird. Eine ehrliche Kommunikation und ein funktionierendes Beschwerdemanagement verbessert das Ansehen der Verwaltung bei ihren Bürgerinnen und Bürgern. Katastrophenschutz Das Amt für Wohnungswesen ist in Katastrophenfällen nach dem Allgemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln für die Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und den Transport betroffener Kölner Bürgerinnen und Bürger zuständig. Hierfür müssen auf Dauer Unterbringungsressourcen vorgehalten werden. Wiederholt kommt es zu Bränden in Wohnhäusern, bei denen nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohnern der Brandwohnung, sondern häufig auch weitere Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Rauch, Ruß und Löschwasser machen vielfach nicht nur die Brandwohnung vorübergehend unbewohnbar.

99 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 99 Die Wohnungen müssen von Spezialfirmen gereinigt und von Grund auf renoviert werden, durch Ruß zerstörte Einrichtungsgegenstände müssen entsorgt und ersetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen können sich über Wochen hinziehen, in denen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Mieterinnen und Mieter ihre Wohnungen nicht nutzen können und auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Wer keine Verwandten oder Freunde in Köln hat, bei denen er in dieser Zeit unterkommen kann, erhält umfangreiche Hilfen durch die Stadt Köln. Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 Jahren in einem Appartementhaus im Stadtteil Raderthal Wohnraum für solche Notfälle bereit. Bürgerinnen und Bürger, die wegen Brand, Hochwasser oder anderer Ereignisse vorübergehend auf Hilfe bei ihrer Wohnungsversorgung angewiesen sind, finden hier eine Bleibe, die mit allem Nötigem ausgestattet ist. In sieben voll eingerichteten Appartements können bis zu 42 Menschen gleichzeitig aufgenommen werden. Hier findet sich vom Bett bis zur Kaffeemaschine alles Notwendige für den Aufenthalt. Windeln und Babynahrung sind genauso vorhanden wie ein kleiner Lebensmittelvorrat für die ersten Stunden, in denen sie sich in der neuen Situation orientieren muss. Wer seine Wohnung bei einem Brand verlassen muss, kommt in der Regel ohne Gepäck, oft sogar ohne Geld oder nur unzureichend bekleidet. Die Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter des Amtes für Wohnungswesen helfen bei allen Sorgen, die sich in dieser Situation ergeben, weiter. Sie unterstützen bei der Beschaffung finanzieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medikamenten oder Kleidung, organisieren Arzttermine und Fahrdienste für Schulkinder. Schon während des Aufenthaltes in den Appartements soll so die Chance bestehen, wieder einen Alltag aufzunehmen. Wenn traumatische Ereignisse nicht verarbeitet werden können, wird in Zusammenarbeit mit dem städtischen Gesundheitsamt psychologische Unterstützung vermittelt. Wer nach den belastenden Erlebnissen nicht mehr in die vorherige Wohnung zurückkehren kann, wird bei der Suche nach einer neuen Wohnung unterstützt. Die Einrichtung zur Unterbringung von bis zu 500 evakuierten Kölner Bürgerinnen und Bürgern in der Boltensternstraße steht seit Ende 2014 für diesen Zweck allerdings nicht mehr zur Verfügung. Seit diesem Zeitpunkt muss zur Vermeidung von Obdachlosigkeit der Köln zugewiesenen Flüchtlinge auf diese Zivilschutzeinrichtung zurückgegriffen werden. Seither sind dort rund 200 alleinstehende männliche Personen untergebracht, die durch das Deutsche Rote Kreuz versorgt und betreut werden. Das Amt für Wohnungswesen ist Mitglied von verschiedenen Gremien und Arbeitskreisen, in denen die Planungen und Vorbereitungen der Stadt Köln für einen Ernstfall weiterentwickelt und optimiert werden.

100 Wohnen in Köln Seite 100 Beiträge der Kooperationspartner GAG Immobilien AG: Aufbruch in die Zukunft Aufbruchsstimmung verbreitete die GAG Immobilien AG im Jahr Mit der Ankündigung einer Milliarden- Investition bis 2020 in Neubau und Modernisierung hat Kölns größte Vermieterin einen Aufbruch beim Wohnungsbau und weitere Impulse für den Kölner Wohnungsmarkt eingeleitet. 781 fertiggestellte Wohnungen waren bereits im vergangenen Jahr ein sichtbarer Ausdruck dieses Aufbruchs. Neu errichtet wurden 304 öffentlich geförderte und 48 freifinanzierte Wohnungen. Dazu kamen weitere 429 Wohnungen nach erfolgter Modernisierung. Ein ganzes Quartier in Aufbruchsstimmung versetzt hat die GAG mit dem Erwerb von vormals zwangsverwalteten Wohnungen in Chorweiler. Neben ordentlichen Wohnungen in einem vernünftigen Wohnumfeld soll sich auch die soziale Situation im Quartier positiv entwickeln. Die Instandsetzung des Bestandes und die begleitenden sozialen Aktivitäten sind eine Aufgabe, die mehrere Jahre andauern wird. Einen Aufbruch in ein ganz neues Gebiet hat die GAG dem Projekt Veedel Energie, dem Mieterstrom der GAG, begonnen. Mit dieser klimafreundlichen Energieversorgung wird die Umwelt mit deutlich weniger CO 2 belastet, außerdem erhalten Mieterinnen und Mieter eine sinnvolle und preiswerte Alternative bei der Stromlieferung. Eine Milliarde für den Wohnungsbau Wohnungen durch Neubau und Modernisierung bis 2020 Köln wächst, und deshalb braucht Köln neue Wohnungen. Eine große Aufgabe und starke Herausforderung für alle Akteure der Wohnungswirtschaft in der Stadt. Die GAG hat im vergangenen Jahr ihren Beitrag zur Meisterung dieser Herausforderung angekündigt: Bis 2020 werden eine Milliarde Euro in den Neubau und die Modernisierung von Wohnungen investiert und damit rund Wohnungen fertiggestellt. Davon sind etwa Wohnungen als Neubau vorgesehen, zum großen Teil öffentlich gefördert, die übrigen sind Fertigstellungen nach einer Modernisierungsmaßnahme. Daneben befand sich eine Vielzahl an Wohnungen bereits im Bau. Neue Quartiere in der ganzen Stadt Viele Neubauvorhaben wurden 2016 abgeschlossen Das Waldbadviertel in Köln-Ostheim wurde nahezu fertiggestellt. Im Eingangsbereich des neuen Quartiers wurden 51 Wohnungen fertiggestellt, dazu kamen mehr als 800 m 2 Gewerbemietfläche. Ein Zahnarzt und eine Bäckerei mit Café haben sich dort bereits angesiedelt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern in dem Neubauprojekt ein Mehr an Lebensqualität zu bieten. Komplettiert und fertiggestellt wird das Waldbadviertel mit dem Mehrgenerationen-Wohnprojekt mit 34 Wohnungen und der Sozialen Vielfalt mit 83 Wohnungen, ein Wohnprojekt für die Vielfalt der Menschen in unserer Gesellschaft: Einzelpersonen und Familien mit Handicap, Studierende, ältere Menschen sowie klassische Mieterinnen und Mieter gemeinsam unter einem großen Dach. Der Grundstein für diese beiden Gebäude wurde im vergangenen Jahr gelegt, die Fertigstellung ist für 2017 geplant. Ebenfalls auf der rechten Rheinseite wurde in Köln-Kalk das so genannte Baufeld 3 fertiggestellt. An der Bertramstraße, der Remscheider Straße und der Manteuffelstraße entstanden 111 öffentlich geförderte Wohnungen und ein Jugendzentrum für den Pavillon e. V.. Im Kölner Norden sind im Stadtteil Mauenheim an der Nibelungenstraße 25 Wohnungen im Zuge einer Abriss-/Neubaumaßnahme fertig geworden, in Longerich an der Heinrich-Hoerle- Straße wurde zur Ergänzung des vorhandenen Bestandes ein Neubau mit 38 Wohnungen errichtet. Im Süden von Köln hat die GAG in Meschenich an der Heinrich-Eberts- Straße auf zwei Grundstücken drei Gebäude mit 41 öffentlich geförderten Wohnungen sowie eine Tiefgarage gebaut. Schließlich sind in Porz der erste Bauabschnitt an der Danziger Straße in Porz-Urbach mit 35 Wohnungen sowie am S-Bahnhof in Porz-Wahn ein Bauvorhaben mit 51 Wohnungen fertiggestellt worden. Verjüngungskur für historische Siedlungen Zeitgemäßer Wohnkomfort nach Modernisierung Zusammen ergibt das 352 Neubauwohnungen in der ganzen Stadt, die bereits bezogen und mit Leben gefüllt sind. Weitere 429 Wohnungen wurden nach erfolgter

101 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Beiträge der Kooperationspartner Seite 101 Modernisierung fertiggestellt. Allein 247 davon befinden sich in Köln-Zollstock, wo die GAG im Herbst 2014 mit den umfangreichen Arbeiten an den mehr als 80 Jahre alten Häusern begonnen hat. Viele Arbeiten fanden auch in den Wohnungen der Mieter statt, die sich jetzt unter anderem über eine neue Zentralheizung und modernisierte Badezimmer freuen können. Ebenfalls in Köln-Zollstock wurde im Pohligblock der erste Bauabschnitt mit 81 Wohnungen, fast ausschließlich öffentlich gefördert, abgeschlossen. In der Naumannsiedlung in Köln-Riehl ging die Modernisierung mit großen Schritten weiter in Richtung erfolgreicher Abschluss. An der Ehrenbergstraße und der Goldfußstraße wurden 84 Wohnungen fertiggestellt. Durch den Ausbau der Dachgeschosse konnten aber 16 zusätzliche Wohnungen gewonnen werden, weitere zwölf Wohnungen wurden als Gartenwohnung ausgebaut. Wohnen am Drehkreuz des Westens Neubauprojekt mit 400 Wohnungen Neben den fertiggestellten Bauvorhaben hat die GAG aber noch auf vielen anderen Baustellen im gesamten Stadtgebiet daran gearbeitet, den dringend benötigten Wohnraum in dieser Stadt zu schaffen. Ein von den Zahlen her sehr umfangreiches Neubauprojekt befindet sich in Köln-Ossendorf auf dem Gelände des früheren Flug hafens Butzweilerhof. Das frühere Drehkreuz des Westens ist heute ein Areal, das viel Potenzial bietet. Auf drei Baufeldern entstehen dort in den nächsten Jahren mehr als 400 neue Mietwohnungen, über 250 davon öffentlich gefördert. Im vergangenen Jahr haben die Bauarbeiten begonnen, Ende 2017 sind die ersten Wohnungen fertig. Das Gesamtprojekt ist voraussichtlich Anfang 2019 abgeschlossen. Die drei Baufelder befinden sich zwischen dem Gewerbegebiet im Norden und der ehemaligen Rollbahn des Flughafens im Süden. An diesen Außenkanten werden die Neubauten sechs Vollgeschosse umfassen, im Innenbereich des Neubaugebietes werden die Gebäude mit vier Vollgeschossen errichtet. Neues Zuhause für Kölns größte Vermieterin Firmenzentrale und Wohnungen in Kalk Ebenfalls begonnen haben auch die Bauarbeiten an der neuen GAG-Hauptverwaltung in Köln-Kalk. Das zukünftige Zuhause von Kölns größter Vermieterin befindet sich an dem traditionsreichen Standort der früheren Chemischen Fabrik Kalk. Bis zum Herbst 2018 entsteht dort ein Verwaltungsgebäude mit rund m 2 Gewerbemietfläche für die GAG und für Fremdmieter. Die Grundsteinlegung wurde Anfang 2017 gefeiert. Doch auch an diesem Standort entsteht weiterer Wohnraum für Köln. Bis Ende 2019 werden 159 Wohnungen gebaut, etwa ein Drittel davon öffentlich gefördert. In Köln-Dellbrück wird der erste Abschnitt eines Neubaus an der Bergisch Gladbacher Straße fertiggestellt. 74 Wohnungen können dann bereits bezogen werden. In Köln-Deutz wird ein Neubau mit 42 Wohnungen und einer Kindertagesstätte am Alter Mühlenweg bezugsfertig. Hier sind auch Wohnungen für Studentinnen und Studenten vorgesehen. Weitere 40 Wohnungen an der Leyendecker Straße in Köln-Ehrenfeld werden ebenso fertiggestellt wie eine Unterkunft für Geflüchtete in Köln-Neubrück, in der bis zu 200 Menschen untergebracht werden können. Ihren Bestand in Köln-Nippes erweitert die GAG mit einem weiteren Neubauvorhaben auf dem so genannten Clouth-Gelände. Wo früher die Clouth-Werke ihre Gummiprodukte herstellten, entsteht auf einem Teilstück neuer Wohnraum. Bis Ende 2017 werden dort 100 neue und zeitgemäße Wohnungen fertiggestellt, zwei Drittel davon sind öffentlich gefördert. Die Neubauten befinden sich in direkter Nachbarschaft zu den historischen Industriehallen, die von anderen Bauträgern umgebaut werden. Inklusives Wohnprojekt im Kölner Süden Bauarbeiten auf dem Sürther Feld Nicht industriell, dafür dörflich ist die Umgebung der Neubauten im Kölner Süden. Auf dem Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen realisiert die GAG auf mehreren Grundstücken mehr als 100 neue Wohnungen, öffentlich gefördert und freifinanziert. Auf einem davon werden die Wohnungen für zukünftige Bewohnerinnen und Bewohner in drei Gebäuden errichtet. Dazu kommen zehn Appartements und ein Gemeinschaftsraum für einen sozialen Träger. Die Gebäude werden um einen begrünten Innenhof angeordnet. Auf einem weiteren Baufeld entstehen zwei Gebäude, eines mit freifinanzierten Wohnungen, eines für das Wohnprojekt inklusiv wohnen Köln e. V. Dort werden Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Studentinnen und Studenten in Wohngemeinschaften leben nicht nur integriert in einem Haus, sondern in einem neuen, bunten Stadtquartier.

102 Wohnen in Köln Seite 102 Aufbruch für ein ganzes Quartier GAG übernimmt Wohnungen in Chorweiler Chorweiler, der Stadtteil im Kölner Norden, ist fast schon seit seiner Entstehung ein Synonym für ein Quartier mit vielen nachteiligen Eigenschaften. Dabei treffen irrationale Vorurteile auf sehr konkrete Probleme und vermischen sich zu einer diffusen Einschätzung, die dem Stadtteil meistens nicht gerecht wird und ihm noch weniger weiterhilft. Chorweiler war für die GAG eines der wichtigsten Handlungsfelder im vergangenen Jahr. Die Übernahme von ehemals zwangsverwalteten Wohnungen an der Florenzer Straße, der Stockholmer Allee, der Göteborgstraße und der Osloer Straße war ein regional und überregional viel beachtetes Thema. Die Verbesserung des technischen Zustands der Gebäude und Wohnanlagen einerseits und die Unterstützung der Menschen bei der Bewältigung ihrer Probleme andererseits stehen seitdem im Mittelpunkt des dortigen Engagements. Dazu wurde vor Ort ein neues Quartierszentrum eingerichtet. Elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dort für die Bewirtschaftung und Technik sowie für alle Fragen rund um Mietverträge und das Wohnen allgemein zuständig. Vier Sozialarbeiterinnen und zwei Streetworker kümmern sich um Nachbarschaften, Kinder- und Jugendarbeit, Angebote für die Mieterinnen und Mieter sowie individuelle Probleme der Menschen, damit diese in die Lage versetzt werden, ihre Lebenssituation verbessern zu können. Ein weiterer Schritt war die Erarbeitung eines detaillierten Zeitplans für die Instandsetzung. Auf Basis der umfangreichen Untersuchungen wurde ein Maßnahmenkatalog für die Häuser und Wohnungen erstellt. Denn zu tun gibt es eine Menge: umfangreiche Arbeiten in den Treppenhäusern und Fluren, an den Aufzugsanlagen, der Haus- und Sicherheitstechnik sowie den Heizungsund Sanitärinstallationen. In den Wohnungen wird es unter anderem zu Arbeiten in den Bädern kommen. Da die GAG als Eigentümerin mit dem Tag des Übergangs für die Einhaltung der Sicherheits- und Brandschutzvorschriften verantwortlich wurde, stehen diese Arbeiten in den Allgemeinbereichen ganz oben auf der Liste. Rund 360 Brandmelder werden repariert oder nachgerüstet, ca. 130 Feuerschutztüren werden erneuert, und rund Sicherheitsleuchten und Notausgangsschilder müssen kontrolliert und vielfach ausgetauscht werden. Schließlich muss die Sicherheitsstromversorgung überprüft und funktionstüchtig gemacht werden. Ebenfalls zügig haben erste Arbeiten begonnen, um das Umfeld der Häuser in einen ansprechenderen Zustand zu versetzen, wobei u. a. auch die Beleuchtung überarbeitet wird. Parallel dazu wird in 2017 mit den Arbeiten in den Wohnbereichen begonnen. Dann werden Bäder saniert und die Wasser- und Abwasserleitungen in den insgesamt rund 6,6 Kilometer langen Versorgungsschächten erneuert. Die Elektroinstallation wird überprüft, Schäden an Fassaden, Balkonen und Loggien werden ausgebessert, und rund Rauchwarnmelder in allen Wohnungen sorgen für zusätzliche Sicherheit. Blockweise organisiert, dauern diese Arbeiten bis voraussichtlich 2025 an. Klimaschutz mit Veedel Energie GAG bietet jetzt auch Mieterstrom an Der Aufbruch in eine klimafreundliche Zukunft war im vergangenen Jahr ebenfalls ein Schwerpunkt der Arbeit bei der GAG. Zusammengefasst wird das Engagement mit der neuen Marke Veedel Energie. Das ist der Mieterstrom der GAG, mit dem der Klimaschutz gefördert, gleichzeitig aber auch den Mieterinnen und Mietern eine preiswerte Alternative zur konventionellen Energieversorgung angeboten wird. Im April 2016 startete das Pilotprojekt Mieterstrom. Bei einem Neubauvorhaben an der Heinrich-Hoerle-Straße in Köln-Longerich wurden nicht nur öffentlich geförderte Wohnungen, sondern auch ein modernes Blockheizkraftwerk errichtet. Das und die ergänzenden Gas-Brennwertkessel versorgen an dieser Stelle 38 Neubau- sowie weitere 34 Bestandswohnungen mit der notwendigen Heizwärme und mit Strom. Durch die hocheffiziente Kraft-Wärme- Kopplung der Systeme mit einem Wirkungsgrad von bis zu 95 Prozent geht kaum Energie verloren. Der Strom kommt nahezu verlustfrei beim Mieter an. Wird einmal mehr Strom benötigt, als vor Ort produziert werden kann, wird ausschließlich zertifizierter Ökostrom zugekauft. Im Laufe des Jahres wurden bei weiteren Neubauprojekten Blockheizkraftwerke installiert: an der Nibelungenstraße in Köln-Mauenheim, an der Heinrich- Eberts-Straße in Köln-Meschenich, an der Danziger Straße in Porz-Urbach und am Eltzhof in Porz-Wahn. Derzeit wird in annähernd 500 GAG-Wohnungen diese moderne, umweltfreundliche und kostengünstigere Energieversorgung angeboten. Blockheizkraftwerke

103 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Beiträge der Kooperationspartner Seite 103 sind mittlerweile Standard bei den Neubauvorhaben der GAG, und bis 2018 werden rund 800 Neubauwohnungen dadurch nicht nur mit preiswerter Wärme, sondern auch mit dezentral produziertem Strom versorgt. Die Belieferung erfolgt über eine GAG-Tochtergesellschaft, die GAG Servicegesellschaft mbh (GAG SG). Vor Ort überzeugte sich Ende 2016 auch Johannes Remmel, der damalige Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, von den Vorzügen von Veedel Energie. Remmel überreichte eine Auszeichnung, mit der die KlimaExpo.NRW und die Landesregierung das Projekt Veedel Energie als einen von Schritten in eine klimafreundliche Zukunft würdigen. Die GAG ist aber noch auf weiteren Feldern aktiv, um umweltschonend Energie zu produzieren. Derzeit betreibt Kölns größte Vermieterin 135 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 2,6 Megawatt Peak. Damit gehört die GAG zu den größten Betreibern von Photovoltaikanlagen in Köln. Kölner Haus- und Grundbesitzer - verein von 1888 e.v. Wohnungsmarkt Köln Herausforderung mit Hindernissen In eigener Sache Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 ist mit seinen fast Mitgliedern die größte Interessenvertretung des privaten Eigentums in Köln. An seiner Spitze stehen zurzeit Konrad Adenauer als Vorsitzender des Vorstands und Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes. Der Verein mit seinen Tochtergesellschaften bietet seinen Mitgliedern ein umfangreiches Leistungspaket an, angefangen von der Rechts-, Bau-, Energie- und Steuerberatung bis hin zur Hausverwaltung, dem An- und Verkauf von Immobilien bis hin zu Spezialdienstleistungen wie der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen. Die jährlich rund persönlichen und rund telefonischen Beratungen finden in der Hauptgeschäftsstelle und drei weiteren Geschäftsstellen im Kölner Umland statt. Neben der individuellen Beratung liegt die Hauptaufgabe des Vereins in der Interessenvertretung gegenüber Legislative und Exekutive, den politischen Parteien und Medien. Dabei kann der Verein sich auf gute Kontakte unter anderem in die Kölner Verwaltung stützen. Insofern besteht auch eine enge Beziehung zum Kölner Wohnungsamt. So ist es auch auf diesem Wege angebracht, sich für die jahrelange, vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken. Wohnungsmarkt Die Lage am Wohnungsmarkt ist nach wie vor angespannt. Diese gilt jedoch nicht für alle Stadtteile gleichermaßen. In Köln gibt es große Unterschiede sowohl bei Kaufpreisen als auch bei Mieten. Vor allem im Rechtsrheinischen bewegen sich die Preise auf einem ganz anderen Niveau als zum Beispiel im Kölner Westen. Es war in der Vergangenheit zu beobachten, dass die Datenlage in manchen, öffentlichen Diskussionen nicht bekannt war. Daher darf vielleicht auch an dieser Stelle auf ein paar Fakten hingewiesen werden:

104 Wohnen in Köln Seite 104 Köln hat nach Düsseldorf die geringste Bauquote der sieben größten Städte in Deutschland sind die Baugenehmigungen gegenüber 2014 um 28,9% auf Wohneinheiten zurückgegangen 2 Köln belegt bei den Eigentumswohnungspreisen in Deutschland Rang 41 3 Köln belegt bei den Top 50 der Neuvertragsmieten in Deutschland Rang 24 4 im Vergleich des 3. Quartals Q zu Q sind die Neuvertragsmieten um 1,2 % gestiegen 5 ein Großteil der Sozialwohnungen in Deutschland (und damit auch in Köln) sind fehlbelegt 6 Quellen: 1 BBSR Bonn, Große regionale Unterschiede bei Baufertigstellungen, Stadt Köln, Neue Kölner Statistik, Ausgabe 1/ F+B Forschung und Beratung, F+B Wohn-Index Deutschland, Institut der deutschen Wirtschaft Köln, Am Kern des Problems vorbei, Pressemitteilung Nr. 9, 2016, Kölner Mietniveau Anfang 2017 wurde der neue Kölner Mietspiegel vorgestellt. Mit einer durchschnittlichen Steigerung von 3,5 Prozent über zwei Jahre stellt sich diese als eher moderat dar. Steigerungsraten von 30 Prozent und mehr, wie sie oft in den Medien zu lesen sind, haben sich für den geltenden Zeitraum nicht als flächendeckendes Phänomen gezeigt. Im Vergleich zu Metropolen wie Hamburg oder München kann das Kölner Mietenniveau noch eher als gemäßigt bezeichnet werden. Das liegt vor allem daran, dass Köln über ein gut funktionierendes Umland verfügt. Die privaten Kleinvermieter sind besonders an einem langfristigen, stabilen Mietverhältnis interessiert. Hier wird gerne auch auf eine Mieterhöhung verzichtet, wenn man dafür ein gutes Auskommen mit dem Mieter hat. Die Vermieter wissen auch, dass jeder Umzug erhebliche Kosten mit sich bringt. Hervorzuheben ist, dass private Kleinvermieter in der Regel der Erzielung von Rendite keine große Bedeutung beimessen. Dies haben unter anderem Studien des DIW ergeben. In vielen Fälle wird gar keine Rendite erwirtschaftet. Dies liegt auch daran, dass die Zahl der vermieteten Eigentumswohnungen steigt. Dabei kann noch einmal in Erinnerung gerufen werden, dass mehr als 70 Prozent des gesamten Mietwohnungsbestands in der Hand von Privatpersonen liegt. Mietpreisbremse Eine Evaluierung der Mietpreisbremse hat gezeigt, dass diese nicht die erhoffte Wirkung bringt. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein hält die Mietpreisbremse für ein ungeeignetes Mittel, die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. So werden durch das Instrument keine neuen Wohnungen geschaffen, Investoren werden durch weitere Einschränkungen eher abgeschreckt, die Preise steigen vor allem durch Antizipationseffekte und die wirklich Bedürftigen bleiben weiterhin außen vor, weil das entscheidende Kriterium die Bonität wird. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein spricht sich daher strikt gegen weitere Verschärfungen dieses Instruments aus. Wohnungsbau Das Stadtentwicklungskonzept (StEK) Wohnen geht von einem Mehrbedarf von Wohnungen im Zeitraum 2015 bis 2029 aus. Alleine bis 2019 schätzt man von städtischer Seite aus den Mehrbedarf auf cirka Wohnungen, noch einmal Wohnungen mehr bis Dies bedeutet einen jährlichen Baubedarf bis 2019 von cirka Wohnungen und danach von Im Jahr 2015 lag die Zahl der Baufertigstellungen bei unter 4.000, in 2016 lag sie knapp über Angesichts dieser Zahlen wird schnell klar, dass wir in Zukunft nicht annähernd den benötigten Baubedarf werden erreichen können. Ein Blick auf die Karte der möglichen Baugebiete zeigt auch, dass neben den drei großen Projekten Mülheimer und Deutzer Hafen sowie Parkstadt Süd eher kleinteilige Flächen innerhalb der Stadt erschlossen werden können. Diese Erschließungen stehen aber in nächster Zukunft noch nicht zur Verfügung, sondern sind eher mittel- oder langfristige Projekte. Für Köln fehlen weitere, große Baugebiet. Städte wie Hamburg zeigen, welch großer Aufschläge es bedarf, mengenmäßig relevanten Wohnungsbau zu planen und zu realisieren. Regionale Zusammenarbeit Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein ist der Ansicht, dass Köln allein nicht in der Lage sein wird, die Probleme am Wohnungsmarkt alleine zu lösen. Daher geht an der regionalen Betrachtungsweise kein

105 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Beiträge der Kooperationspartner Seite 105 Weg vorbei. Auch das ist eine Erkenntnis, die oft noch eher theoretischer Natur ist. Viel zu oft hört das Denken an den Stadtgrenzen auf. Vor allem wenn es um die Ansiedlung von Gewerbe geht, ist sich noch jeder selbst der nächste. Auch Themen, die das Engagement der öffentlichen Hand erfordern (Verkehr, Schule etc.), werden noch nicht im notwendigen, regionalen Kontext angegangen. Hier bedarf es dringend politischer Intervention, um den Kommunen ein Zusammenwirken zu vereinfachen. Sozialer Wohnungsbau Der geförderte Wohnungsbau ist ein wichtiges Mittel zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Es ist jedoch auch ersichtlich, dass er nicht im Ansatz den Bedarf an günstigen Wohnungen befriedigen kann. Dies lässt sich mengenmäßig schon nicht darstellen. Hinzu kommt, dass schätzungsweise bis zu einem Drittel der Bezieher drei bis vier Jahre nach Einzug aufgrund ihrer Lohnentwicklung nicht mehr zu dem Kreis der Begünstigten zählen (siehe oben). Es gibt also einen hohen Anteil an Fehlbelegung. Des Weiteren können größere Baugebiete vornehmlich nur noch am Stadtrand stattfinden. Damit zieht also auch ein Großteil des geförderten Wohnraums dorthin. Eine Mischung des geförderten Wohnungsneubaus im gesamten Stadtgebiet wird daher eher schwierig. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein spricht sich daher neben der Objektförderung auch für eine stärkere Subjektförderung aus. Probleme teilweise erkannt Abschließend lässt sich sagen, dass die Probleme am Wohnungsmarkt erkannt wurden. Diese resultieren vor allem aus dem Mangel an Wohnraum. Das landesweite Credo lautet Bauen, bauen, bauen. Sogar die Ausweitung des Wohnungsbaus im Außenbereich ist kein Tabuthema mehr und wird von immer mehr Politikern befürwortet. Für diese Erkenntnis hat der Kölner Hausund Grundbesitzerverein lange geworben. Aufgabe der Wohnungswirtschaft ist es, den benötigten Wohnraum nun herzustellen. Politik und Verwaltung sind dahingehend aufgefordert, alles zu veranlassen, um das Bauen schnell zu ermöglichen. Ein sicher guter Schritt dahin ist auch die Errichtung der Wohnungsbauleitstelle, für der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein seit Jahren geworben hat. Mieterverein Köln e.v war ein erfolgreiches Jahr für den Mieterverein Köln. Die Inanspruchnahme unserer angebotenen Leistungen ist ungebrochen, die Mitgliederzahl bewegt sich weiterhin auf konstant hohem Niveau. Per Saldo betrug unser Mitgliederbestand am Mitglieder. Damit sind wir der drittgrößte Mieterverein Deutschlands. Zusätzlich zu unserer Hauptgeschäftsstelle im Mühlenbach 49 bieten wir unseren Mitgliedern unsere Beratung auch im Kölner Umland an, in unseren Geschäftsstellen in Bergisch Gladbach, Bergheim, Brühl, Düren und Euskirchen. Seit dem haben wir zudem in Köln selbst eine weitere Geschäftsstelle eröffnet, die sich auf dem Hohenstaufenring befindet. Wohnungspolitik Wie schon in den Jahren zuvor haben wir uns auch im Jahr 2016 sowohl in Köln als auch im Umland aktiv in die Wohnungspolitik eingebracht. So erfolgte ein intensives Gespräch mit der Oberbürgermeisterin Henriette Reker, dessen Gegenstand die allgemeine Wohnungssituation der Mieterinnen und Mieter in Köln war. Weitere Themen waren der soziale Wohnungsbau, die Erschließung bebaubarer Grundstücke, die Beschleunigung von Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen etc. In weiteren Gesprächen mit Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker unterstrichen wir unsere Forderung, dass eine Umschreibung der unter Zwangsverwaltung stehenden Gebäude in Chorweiler erfolgt, was zwischenzeitlich auch erfolgreich umgesetzt werden konnte. Unser Vorsitzender Franz-Xaver Corneth nahm zudem an Sitzungen des Wohnungsbeirates teil, wie auch an Sitzungen des Ausschusses für Soziales und Senioren der Stadt Köln. Des Weiteren wurden Gespräche mit der GAG, wie auch mit Vertretern der Fraktionen im Rat der Stadt Köln geführt.

106 Wohnen in Köln Seite 106 Aus der Rechtsabteilung 2016 standen unseren Mitglieder weit mehr als persönliche Beratungstermine zur Verfügung. Wie schon in den Vorjahren stehen in unserer Beratungsstatistik Fragen zur Betriebskostenproblematik mit mehr als 35 % an erster Stelle, gefolgt von Beratungen zum Thema Wohnungsmängel und Mietminderung. Obwohl im Jahre 2016 kein neuer Mietspiegel für die Stadt Köln erschien, stieg die Zahl der Beratungen zum Thema Mieterhöhung leicht an, von bisher 2575 auf Aufgrund des Mietspiegels, der Anfang 2017 erschien, rechnen wir für das Jahr 2017 mit einem deutlichen Anstieg der Beratungen zu diesem Thema. Weitere Themen, zu denen wir unsere Beratung anbieten, sind Schönheitsreparaturen, Kündigungen von Mietverhältnissen, Überprüfung von Mietverträgen, Modernisierung etc. Über den Ausgang aktueller Mietrechtsstreitigkeiten, die in Köln vor Gericht ausgefochten werden, informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig in der sechsmal pro Jahr erscheinenden Mieterzeitung. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Der Mietverein Köln war auch im Jahr 2016 ein gefragter Ansprechpartner für die Medien und stand diverse Male bei Radio- und Fernsehinterviews zur Verfügung. Zudem wurde der Mieterverein regelmäßig von den Printmedien um Stellungnahme gebeten bzw. wurde in diesen zitiert. Ausblick steht im Zeichen der Landtagswahl NRW und der Bundestagswahl. Im Vergleich zu den Wahlen in der Vergangenheit spielt die Wohnungs- und Mietenpolitik in diesem Jahr eine wesentlich größere Rolle. Demographische Veränderungen, der Anstieg der Bevölkerungszahl und der Mieten in Köln, die gegenwärtige Wohnungsknappheit und der Nachholbedarf beim sozialen Wohnungsbau erfordern dringend geeignete politische Maßnahmen, um all diese Probleme zu lösen. Im Wohnungsmarktbericht NRW 2016 wird darauf verwiesen, dass Köln eine der wenigen sogenannten Schwarmstädte in Nordrhein-Westfalen sei, eine Stadt somit, in der neben harten Standortfaktoren wie Arbeitsplatz-, Ausbildungs- oder Studienangebot auch andere Aspekte eine Rolle spielen. Insbesondere eine generationsspezifische Freizeitinfrastruktur trägt zur Attraktivität der Stadt bei und führt auf Dauer zu einem ungebremsten Zuzug nach Köln. Doch jetzt schon klafft in Köln die Zahl der Wohnungen, die jährlich entstehen müssten und der tatsächlichen Bauten weit auseinander. Für den Mieterverein Köln zählt Wohnen zur Daseinsvorsorge. Aber es wird immer schwieriger, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Zwar haben circa 46 % der Kölnerinnen und Kölner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, doch nur 7 % des Kölner Wohnraums ist öffentlich gefördert. Somit besteht ein erheblicher Nachholbedarf beim öffentlich geförderten Wohnungsbau. Wir werden uns daher im Jahr 2017 verstärkt dafür einsetzen, dass durch Umsetzung des kooperativen Baulandmodelles, einer verstärkten Ausweisung von Bauflächen und weiteren Maßnahmen wichtige Schritte zur Bewältigung der Wohnungsproblematik beschritten werden. Zudem setzt sich der Mieterverein Köln dafür ein, dass Mieterrechte gestärkt werden, vor allem in Bezug auf Modernisierungsmieterhöhungen und Eigenbedarfskündigungen. Die Mietpreisbremse bedarf nach unserer Ansicht einer Nachbesserung zugunsten der Mieter, noch wird deren Wirkung massiv beeinträchtigt durch zahlreiche Ausnahmeregelungen. Die Lage auf dem Kölner Wohnungsmarkt ist ernst. Die Politik muss sich der Herausforderung stellen, Köln muss sich der Herausforderung stellen. Der Mieterverein Köln bietet hierzu seine Unterstützung an.

107 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Beiträge der Kooperationspartner Seite 107 Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.v. Die köln ag ist seit ihrer Gründung 1949 damals noch als Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen ein wichtiger Pfeiler in der Daseinsvorsorge für Menschen in Köln und dem Umland. Ihre 56 Mitglieder aus der Wohnungswirtschaft mit zusammen rund Wohnungen in Köln und Umgebung sorgen für preisgünstigen Wohnraum in der Metropolregion und stellen damit sicher, dass Wohnen nach wie vor erschwinglich bleibt. Steigende Mieten und eine wachsende Bevölkerung erhöhen seit Jahren die Nachfrage, so dass der Bau von neuen, preisgünstigen Wohnungen auch im vergangenen Jahr eine der wichtigsten Aufgaben für alle Mitgliedsunternehmen der köln ag war. Das hat sich deutlich auf das Investitionsvolumen im vergangenen Jahr ausgewirkt: Für Neubau-, Modernisierungs-, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen investierten die Unternehmen im Jahr 2016 insgesamt 524 Millionen Euro. Das hat sich natürlich auch auf die Fertigstellungszahlen ausgewirkt. So erstellten die Mitgliedsunternehmen im vergangenen Jahr 579 Neubauwohnungen in Köln und 172 Neubauwohnungen im Umland. Neue Wohnungen, die sich preisdämpfend auf die Mietenentwicklung auswirkten. So lagen die durchschnittlichen Nettokaltmieten der Unternehmen in Köln im Dezember 2016 bei 6,34 EUR/m² Wohnfläche, im Umland lag der Durchschnitt bei 5,62 EUR/m² Wohnfläche. Insgesamt betrug die durchschnittliche Nettokaltmiete aller Mitgliedsunternehmen der köln ag 6,12 EUR/m² Wohnfläche. Von dieser Leistung profitieren nicht nur die Menschen, die vernünftigen und preiswerten Wohnraum bekommen, davon profitieren auch die Kölner Wirtschaft und der Mittelstand. Für sie sind die Mitgliedsunternehmen der köln ag wichtige Auftraggeber und Motoren und stärken in nicht unerheblichem Maße den Standort Köln. Eine weitere Investition in die Zukunft, die sich aber nicht einfach in Euro und Cent bemessen lässt, sind die 86 Ausbildungsplätze in den Unternehmen. Die Mitglieder der köln ag bieten jungen Menschen eine fundierte Ausbildung und ermöglichen ihnen eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Außerdem wirken sie damit sehr effizient dem Fachkräftemangel entgegen. Und das werden sie auch im neuen Jahr weiterhin und konsequent tun. Schon heute leben in den rund Wohnungen, über die die Mitgliedsunternehmen der köln ag in der Rheinmetropole und im Umland verfügen, Menschen aus mehr als 100 Nationen. Zahlreiche Nachbarschaften, Bekanntschaften und sogar Freundschaften sind entstanden, unabhängig von der Herkunft der Mieterinnen und Mieter. Das friedliche Zusammenleben in den Vierteln und Quartieren ist allen ein wichtiges Anliegen, das durch kontinuierliche Quartiersarbeit vor Ort gefördert und gestärkt wird. Die Herausforderungen des Kölner Wohnungsmarktes und die Notwendigkeit neuer und vor allem bezahlbarer Wohnungen bleiben allerdings nach wie vor groß. Auch, weil durch die große Zahl an Flüchtlingen, die auf der Suche nach Sicherheit und Schutz vor Krieg und Verfolgung nach Köln und Umgebung gekommen sind, der Bedarf an Wohnungen noch zusätzlich gestiegen ist. Denn Menschen, die dauerhaft bei uns leben werden, benötigen ein Zuhause, um wirklich in ihrer neuen Heimat anzukommen. Das ist eine weitere Herausforderung, die in diesem und in den nächsten Jahren auch auf die köln ag zukommt und der sie sich stellt. Die Mitgliedsunternehmen engagieren sich, trotz eines angespannten Wohnungsmarkts, auf dem es faktisch keinen Leerstand gibt, aktiv bei der Unterbringung von Flüchtlingen. 33 Mitgliedsunternehmen haben 2016 daran mitgewirkt und 878 Bestandsmietwohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen bereitgestellt. Das weitere Engagement ist facettenreich und erstreckt sich von festgelegten Kontingenten ausschließlich für Flüchtlinge über den Umbau eines früheren Altenheims in ein Wohnhaus mit 32 Wohnungen sowie den Neubau von 44 Wohnungen für Flüchtlinge im Raum Euskirchen und von rund 100 Wohnungen im Raum Bonn bis hin zur Einrichtung einer Schutzwohnung mit sechs getrennten Wohnbereichen. Nach wie vor ist es der köln ag ein großes Anliegen, die Bedingungen für den Wohnungsbau in Köln weiter zu optimieren, um die dringend benötigten neuen Wohnungen zu schaffen. Dazu engagiert sich die köln ag nach wie vor sehr stark beim Wohnungsbauforum der Stadt Köln, wo sie gemeinsam mit Politik und Verwaltung nach geeigneten Lösungen sucht, um Köln heute, morgen und in Zukunft nicht nur attraktiv, sondern auch bewohnbar zu gestalten. Ein Thema, das dabei immer wiederkehrt, sind die für Neubauprojekte benötigten Flächen. Hier sind Fortschritte gemacht und

108 Wohnen in Köln Seite 108 Erfolge erzielt worden, so dass mittlerweile auf vielen, lange Jahre ungenutzten industriellen Brachflächen Wohnungen entstanden sind und viele Menschen leben. An anderen Stellen, etwa auf dem Clouth-Gelände in Nippes, sind die Bauarbeiten schon weit fortgeschritten, am Butzweiler Hof in Ossendorf haben sie im vergangenen Jahr begonnen. Aber es müssen weitere Flächen aktiviert werden, sowohl in urbaner, innerstädtischer Lage als auch am Rande der Millionenmetropole. Flächen, die sicherlich begehrt und die mitunter mit widerstreitenden Interessen belegt sind. Aber wer neue und bezahlbare Wohnungen fordert, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese Wohnungen auch den Platz benötigen, um sie zu errichten. Und um sie möglichst schnell zu errichten, muss die köln ag weiter zusammen mit der Stadt Köln daran arbeiten, dass die notwendige Verwaltungsbegleitung bei Neubauprojekten so reibungslos wie möglich verläuft. Die köln ag hat in den fast 70 Jahren ihres Bestehens oft genug bewiesen, dass Dialog und ein breiter Konsens langfristig immer noch erfolgreicher waren als Populismus und Polarisierung. Und noch immer stellen die Mitgliedsunternehmen rund ein Viertel des Kölner Mietwohnungsbestandes, was nach wie vor ein kraftvolles Argument ist.

109 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Seite 109 Medienberichte PRESSEMITTEILUNG VOM Wohnungsmarkt: NRW verliert jedes Jahr über Sozialwohnungen Von Peter Berger Minister Groschek beim Besuch einer GAG-Siedlung in Köln Foto:pb Mit bis zu 25 Prozent Tilgungsnachlass in teuren Lagen wie den Großstädten Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Aachen und Münster wollte Landesbauminister Michael Groschek (SPD) den Bau von Sozialwohnungen ankurbeln. Doch genau dort zeigt das Förderprogramm aus dem Oktober 2015, das kürzlich um 300 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt wurde, bisher keine Wirkung. Die Städte schaffen es nicht, Bauland in attraktiven Lagen zur Verfügung zu stellen, sagt Jürgen Becher, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds. Das Förderprogramm des Landes ist attraktiv, es gäbe auch genügend Investoren. Auf den sich immer weiter verschärfenden Wohnungsmangel gibt es aus seiner Sicht nur eine Antwort: Bauen, bauen, bauen. Vor allem in Großstädten wie Köln müsse man im Zweifel auf die eine oder andere Grünfläche verzichten. Auch über Baustandards wie Abstandsregelungen zu Bahntrassen und Hauptverkehrsstraßen müsse diskutiert werden, selbst auf die Gefahr hin, dass sozialer Wohnungsbau dann wieder als zweitklassig gelten werden könnte. Vorschlag des Mieterbundes Der Mieterbund schlägt darüber hinaus vor, statt einzelner Bauprojekte lieber Unternehmen zu fördern, die ihre Immobilien unbefristet als Sozialwohnungen anbieten. Bauminister Groschek will mit den Förderprogrammen bis 2020 den Bau von rund neuen Sozialwohnungen erreichen. Deren Zahl ist in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen fünf Jahre um mehr als zurückgegangen. Laut Bauministerium gab es 2015 nur noch knapp Sozialwohnungen, weniger als ein Drittel von mehr als 1,6 Millionen aus dem Jahr 1979, als der Höchststand erreicht war.

110 Wohnen in Köln Seite 110 Trotz aller Probleme in den Ballungsräumen spricht Groschek davon, dass die vor einem Jahr gestartete Wohnungsbauoffensive Wirkung zeige. Beim sozialen Wohnungsbau haben wir mit den Verbesserungen den Durchbruch geschafft. Die Mittel würden in diesem Jahr sehr gut ausgeschöpft. Die Wohnungswirtschaft bestätigt das. Die Landesregierung hat das Problem erkannt. Es ist etwas passiert, sagt der Verbandsdirektor der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW), Alexander Rychter. Eine offene Flanke blieben aber hohe Baukosten wegen bürokratischer Überregulierung durch steigende Auflagen etwa für Energieverbrauch, Barrierefreiheit und Autostellplätze. Dies müsse bei der anstehenden Novellierung der Landesbauordnung bedacht werden. In dieselbe Kerbe schlägt auch die CDU-Opposition. Die neue Landesbauordnung sehe keine Vereinfachung der Rechtsvorschriften vor, kritisierte der Experte der Landtagsfraktion, Wilhelm Hausmann. Auch beim dringend benötigten Bürokratieabbau für schnellere Genehmigungsverfahren herrsche Fehlanzeige. Insgesamt fehlen in NRW bis 2020 rund neue Wohnungen. Davon müssten mindestens in Mehrgeschoss-Bauten errichtet werden nicht zuletzt, weil sich die zusätzliche Nachfrage durch Flüchtlinge nicht anders decken lasse, so das Bauministerium. Der zusätzliche Bedarf an preiswertem Wohnraum durch Flüchtlinge wird in NRW auf rund Wohnungen geschätzt. Eine konkrete Zahl der Wohnungssuchenden, die nicht versorgt werden können, hat weder das Bauministerium noch der Mieterbund. Für 2015 meldeten die Behörden dem Ministerium rund wohnungssuchende Haushalte mit Wohnberechtigungsschein. Im selben Jahr wurden knapp Sozialwohnungen belegt. (mit dpa) In Köln ist nur jede 15. Wohnung sozial gebunden Mietwohnungen mit sozialen Bindungen wurden vor allem in den 1960er und 70er Jahren in großem Umfang gefördert. Nach damaligem Förderrecht haben die Sozialbindungen so lange Bestand, bis die Förderdarlehen planmäßig vollständig getilgt sind. Ist das geschehen, fällt die Wohnung weitere zehn Jahre später aus der Bindung und kann frei vermietet werden. In Köln ist die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen 2015 auf einen Tiefststand von gesunken. Nur noch jede 15. Wohnung ist damit eine Sozialwohnung mit Mietpreisbindung, das sind 6,8 Prozent des gesamten Wohnungsbestands. Dabei haben rund 45 Prozent der Menschen, die in Köln leben, Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. (pb) Förderprogramm mit hohen Tilgungsnachlässen Das Land hat das Mietniveau in NRW in vier Stufen von hoch (4), überdurchschnittlich (3), unterdurchschnittlich (2) bis niedrig (1) eingeteilt. Neben Köln, Leverkusen, Bonn, Düsseldorf und Aachen liegen auch viele kleinere Kommunen im Rheinland auf der höchsten Stufe, darunter Alfter, Bergisch Gladbach, Bornheim, Brühl, Burscheid, Dormagen, Erftstadt, Frechen, Grevenbroich, Hennef, Hürth, Kaarst, Kerpen, Königswinter, Kürten, Langenfeld, Leichlingen, Lindlar, Lohmar, Meckenheim, Mettmann, Monheim, Neuss, Niederkassel, Odenthal, Overath, Pulheim, Ratingen, Rheinbach, Rommerskirchen, Rösrath, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf, Wachtberg, Weilerswist, Wesseling. In diesen teuren Lage sind Tilgungsnachlässe bis zu 25 Prozent möglich. (pb)

111 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 111 PRESSEMITTEILUNG VOM Wohnungsnot: Köln bräuchte bis zu 7000 neue Wohnungen im Jahr Von Tim Attenberger In den Straßen rund um den Volksgarten sind die Mietpreise mit am höchsten. Köln. Es ist ein Widerspruch, der sich bislang nicht auflösen lässt. Die Mieten in Köln steigen immer weiter und gleichzeitig werden zu wenig neue Wohnungen gebaut, um die Nachfrage erfüllen zu können. Die vor Jahrzehnten gebauten Sozialwohnungen fallen zudem nach und nach aus der Bindung heraus, es aber kaum neue hinzu. Das Eduard-Pestel-Institut für Systemforschung aus Hannover geht davon aus, dass Köln bis 2050 jedes Jahr einen Bedarf zwischen und neuen Wohnungen hat. Das gesamte prognostizierte Wachstum wird nicht allein in Köln stattfinden können, das muss sich in die Region ausweiten, sagte Sozialdezernent Harald Rau bei einer Tagung des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM). Er habe die Hoffnung, dass die Verdichtung der Stadtteile eine Lösung sein könne. Wenn wir den Bedarf decken, müssen wir allerdings auch damit rechnen, dass Köln noch attraktiver wird und noch mehr Menschen anzieht, so Rau. Wir haben zu wenig Personal, und das führt zu einer verlangsamten Stadtverwaltung, Harald Rau, Sozial dezernent Gleichzeitig müsse man darauf achten, dass sich die Struktur in den Quartieren nicht einseitig verändere. Eine Gentrifizierung also eine Zuwanderung wohlhabender Menschen bei gleichzeitiger Abwanderung ärmerer Menschen würde die Stadt unattraktiver machen. Er warnte davor, sich von den prognostizierten Zahlen beeindrucken zu lassen und deshalb auf die reine Schaffung von Baumasse zu setzen. Da sei nicht zielführend. Selbstkritisch zeigt sich Rau angesichts der Arbeitsgeschwindigkeit der Behörden bei Baugenehmigungen. Wir haben zu wenig Personal, und das führt zu einer verlangsamten Stadtverwaltung, sagt er.

112 Wohnen in Köln Seite 112 Schnellere Bauprozesse und Genehmigungen Diesen Umstand beklagte auch GAG-Vorstand Kathrin Möller. Wir brauchen schnellere Bauprozesse und Genehmigungen der Stadtverwaltung, fordert sie. Sie sehe in dem Bereich zwar erste Ansätze, aber das müsse jetzt auch weiter verfolgt werden. Wir brauchen schnellere Bauprozesse und Genehmigungen der Stadtverwaltung, Kathrin Möller, GAG-Vorstand Möller wirbt dafür, weitläufige Areale zur Verfügung zu stellen, auf denen möglichst viele Wohnungen auf einen Schlag entstehen können. Unter diesen Umständen können wir schnell und preiswert bauen, sagt sie. Kleinteiliges Bauen in der Innenstadt sei hingegen teuer. Insbesondere die Bausubstanz aus den 50er Jahren befinde sich oft in einem schlechten Zustand und es sei deshalb auch nur selten möglich, die Gebäude aufzustocken. Die Stadtverwaltung hatte Anfang des Jahres 76 mögliche neue Baugebiete identifiziert, auf denen theoretisch Platz für Wohnungen vorhanden wäre, um die Wohnungsnot zu bekämpfen. In der Folge hatte es von vielen Seiten Kritik an den Überlegungen gegeben, weil unter anderem Schrebergärten bebaut werden sollten. Das muss politisch nicht immer tragfähig sein, aber als Stadtverwaltung müssen wir doch zumindest zeigen, was geht, sagt Christiane Jäger, stellvertretende Leiterin des Amts für Stadtentwicklung. Es fehle ihr an Diskussionen darüber, wo gebaut werden kann und wo nicht. So habe die Bezirksvertretung Lindenthal etwa abgesehen von einer Ausnahme alle von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen abgelehnt. Das Gemeinwesen verliert sich immer mehr zu einem Mein-Wesen, sagt Jäger. Wenn wir bei jedem Bauprojekt von Anwohnern verklagt werden, wird es schwierig, überhaupt etwas zu bauen. Sie wünsche sich eine gute Durchmischung der Quartiere und weniger Angst vor Experimenten. Eine Wohngruppe für Suchtkranke im umgebauten Deutzer Hafen wäre doch zum Beispiel eine gute Nadelprobe, so Jäger. Wenn wir bei jedem Bauprojekt von Anwohnern verklagt werden, wird es schwierig, Christiane Jäger, Stadtentwicklung. Auch Matthias Günther, Vorstand des Eduard-Pestel-Instituts, hält die Initiativen der Anwohner für ein Hindernis beim Wohnungsbau. Wir entwerten die gewählten Politiker im Stadtrat durch zu viel Bürgerbeteiligung, sagt er. Jeder wolle die grüne Wiese in seinem Umfeld erhalten. Er empfehle, die Beteiligung zurückzufahren. Wir entwerten die gewählten Politiker im Stadtrat durch zu viel Bürgerbeteiligung, Matthias Günther, Pestel-Institut

113 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 113 PRESSEMITTEILUNG VOM Wohnungsbau: Stadt Köln will Wettrennen um den höchsten Preis stoppen Von Tim Attenberger Neubau der Genossenschaft Erbbauverein im Agnesviertel. Foto: Rakoczy Zurzeit entsteht überwiegend teurer Wohnraum in Köln. Die Stadt will das mit einem neuen Konzept für die Grundstücksvergabe unterbinden. Künftig soll nicht wie bislang der Höchstbietende den Zuschlag erhalten, sondern derjenige, der die Vorgaben der Stadt am besten erfüllen und umsetzen will. Die Konzeptvergabe erlaube der Stadt eine feine Justierung bei der Vergabe von Wohnungsbauprojekten. Köln. Wenn ein Investor in Köln Grundbesitz kaufen will, um dort neue Wohnungen zu bauen, muss er sehr tief in die Tasche greifen. Bauland ist ein äußerst rares Gut in der wachsenden Stadt, und die Interessenten liefern sich regelrechte Bieterschlachten. In der Folge entsteht zurzeit überwiegend teurer Wohnraum, den sich bei weitem nicht jeder leisten kann. Die Verwaltung will deshalb mit einem neuen Instrument das Wettrennen um den höchsten Preis stoppen zumindest bei den eigenen städtischen Grundstücken. Durch die Konzeptvergabe soll sichergestellt werden, dass nicht wie bislang der Höchstbietende den Zuschlag erhält, sondern derjenige, der die Vorgaben der Stadt am besten erfüllen und umsetzen will. 17 Grundstücke für die Direktvergabe Die Stadt hat jetzt die ersten 17 Grundstücke ausfindig gemacht, die gemäß dieser Idee möglichst schnell mit etwa 850 Wohnungen bebaut werden sollen. Als Maßgabe gilt, das 40 Prozent Sozial-wohnungen, 40 Prozent Wohnungen für Flüchtlinge sowie 20 Prozent frei finanzierte Wohnungen entstehen müssen. Von dem Modell sollen vor allem die Kölner Wohnungsgenossenschaften, das städtische Wohnungsbauunternehmen GAG sowie die Wohnungsgesellschaft der Stadtwerke (WSK) profitieren sie sollen die Grundstücke per Direktvergabe zum Verkehrswert kaufen können. Private Investoren müssen hingegen an einem Bieterwettbewerb teilnehmen und ein Konzept für ihr Projekt vorlegen. Den Zuschlag erhält derjenige mit dem besten Gebot. Auf diese Weise sollen Genossenschaften, GAG und WSK gestärkt werden, da sie im Wettstreit mit finanzkräftigen Investoren sonst oft das Nachsehen haben. Die Stadt verzichtet dafür auf einen Teil der möglichen Einnahmen, da die meisten Grundstücke beim Verkauf den von einem Gutachter festge-setzten Verkehrswert übertreffen. Zumal zu den jetzt zur Verfügung gestellten Flächen auch solche in guter Lage zählen, wie etwa am Gustav- Heinemann-Ufer in Bayenthal oder am Melaten-Friedhof in Lindenthal. Gleichwohl weist die Stadt daraufhin,

114 Wohnen in Köln Seite 114 dass es sich um Flächen handelt, deren Bebauung aufgrund von Anforderungen an Arten-, Landschaftsund Denkmalschutz einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeutet. Deshalb hatte die Verwaltung sie für den Bau vorübergehender Flüchtlingsunterkünfte als ungeeignet eingestuft. Hamburg gilt als Vorreiter der Idee Diese 17 Flächen sind ein erster Aufschlag, mit dem wir jetzt Erfahrungen sammeln müssen, sagte Baudezernent Franz-Josef Höing dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Konzeptvergabe erlaube der Stadt eine feine Justierung bei der Vergabe von Wohnungsbauprojekten. Man könne etwa Vorgaben machen, die über das kooperative Baulandmodell das 30 Prozent Sozialwohnungen bei Projekten vorschreibt, aber Spielraum für Ausnahmen lässt hinausgehen. Um die Konzeptvergabe umsetzen zu können, will die Stadt beim Liegenschaftsamt vier und beim Stadtplanungsamt zwei neue Stellen schaffen. Die Idee ist aber nicht allein selig machend, so Höing. Die Stadt habe in den vergangenen Jahren nur wenig neue Grundstücke hinzugekauft. Das soll sich ebenfalls ändern. Wir wollen da wieder aktiver werden, damit wir besser steuern können, welche Art von Wohnungen gebaut werden, sagte Höing. Darüber hinaus gebe es Überlegungen, auf Grundstücke ein Vorkaufsrecht für die Stadt einzuführen. Ein Erbpacht-Modell mit Laufzeiten von 99 Jahren könnte ebenfalls interessant sein, so Höing. In diesem Fall könnte ein Investor Wohnungen bauen, ohne dafür das Grundstück kaufen zu müssen. Auch das könnte ein Mittel sein, damit nicht zwangsläufig der Meistbietende erfolgreich ist. Ein Blick in andere europäische Städte zeigt, wie erfolgreich eine Kommune sein kann, wenn sie sich mit eigenen Grundstücken in den Wohnungsbau einmischt. Hamburg gilt als einer der Vorreiter in Sachen Konzeptvergabe. Deshalb entstehen durchmischte Quartiere und Genossenschaften können auch in teuren Innenstadtlagen Sozialwohnungen bauen. Musterbeispiele Zürich und Wien In Zürich werden den Wohnungsgenossenschaften zentrale städtische Grundstücke die noch seltener und teurer sind als in Köln günstiger überlassen als Privatinvestoren. Der Verkehrswert wird dabei oftmals sogar unterschritten. Beachtliche 20 Prozent der Wohnungen in Zürich gehören inzwischen gemeinnützigen Organisationen. Als weltweites Musterbeispiel für kommunalen Wohnungsbau hat sich die österreichische Hauptstadt Wien hervorgetan. Die Stadt besitzt Gemeindewohnungen und hält den Mietpreis auf dem Wohnungsmarkt damit seit Mitte der 1920er Jahre niedrig. Um auch weiterhin Häuser bauen zu können, kauft die Stadt Wien regelmäßig Grundstücke hinzu. Martin Frysch, Vorstand der Genossenschaft GWG Köln- Sülz, hält eine Direktvergabe städtischer Grundstücke zu guten Konditionen zwar für sinnvoll, übt aber dennoch Kritik am Vorstoß der Stadt. Wenn die Grundstücke so schwierig zu entwickeln sind, wie die Verwaltung es selbst einschätzt, dann weiß ich nicht, wie wir das schaffen sollen, sagt er. Genossenschaften würden nur über kleine Planungsteams verfügen. Zudem sei es schwer vorstellbar, unter solch widrigen Umständen nur 20 Prozent frei finanzierte Wohnungen zu bauen. Grundsätzlich finde ich es nicht schlecht, wenn mit städtischen Grundstücken die Interessen der Allgemeinheit gedeckt werden, sagt Thomas Tewes vom Kölner Hausund Grundbesitzerverein. Er verstehe aber nicht, warum die Flächen nur zum Verkehrswert an Genossenschaften, GAG und WSK verkauft werden sollen und nicht zu einem noch geringeren Preis. Dann wäre der Anreiz wesentlich größer, so Tewes. Er halte es zudem für falsch, zwischen Privatinvestoren und Wohnungsbaugesellschaften zu unterscheiden. Diese 17 städtischen Grundstücke sollen bebaut werden Gustav-Heinemann-Ufer, Bayenthal (50 Wohnungen) Giesdorfer Allee, Immendorf (40 Wohnungen) Piusstraße/ Geleniusstraße (Lindenthal (40 Wohnungen) Seeadlerweg, Vogelsang (90 Wohnungen) Alpener Straße, Ehrenfeld (70 Wohnungen) Piusstraße/Vogelsanger Straße, Ehrenfeld (25 Wohnungen) Matthias-Brüggen- Straße, Bickendorf (40 Wohnungen)Neusser Straße, Weidenpesch (30 Wohnungen) Am Bilderstöckchen, Bilderstöckchen (90 Wohnungen), Anna-Longohr-Weg, Volkhoven (15 Wohnungen) Merianstraße/Volkhovener Weg, Volkhoven (15 Wohnungen) Merianstraße/Fühlinger Weg, Volkhoven (20 Wohnungen) Ernstbergstraße, Blumenberg (130 Wohnungen) Auweiler Süd-Ost, Auweiler (150 Wohnungen) Quettinghofstraße, Roggendorf (30 Wohnungen) Wesselinger Weg, Langel (15 Wohnungen), Lützerathstraße, Rath/Heumar (15 Wohnungen).

115 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 115 PRESSEMITTEILUNG VOM Vernachlässigung und Zweckentfremdung: Leerstand in Köln soll ein Ende haben Von Martin Boldt Die Stadt geht gegen ungenutzte Häuser wie dieses am Mauritiussteinweg vor. Foto: mbo Die Wohnraumschutzsatzung erlaubt Behörden dagegen vorzugehen, wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen. In einem Fall in der Kölner Südstadt ist bereits 2015 ein Bußgeld in der Höhe von Euro für die Eigentümer festgesetzt worden. Innenstadt Wohnraum in Köln ist gefragt nicht zuletzt in beliebten Veedeln wie der Südstadt. In den meisten Gegenden übersteigt der Bedarf das Angebot. Deshalb gibt es seit 2014 die Kölner Wohnraumschutzsatzung. Sie erlaubt Behörden dagegen vorzugehen, wenn Immobilienbesitzer ihre Häuser oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen oder ihr Wohneigentum dauerhaft über Internetportale als Ferienwohnung anbieten. Wie es mit der Umsetzung der Satzung in der Praxis bestellt ist, wollte jetzt die Fraktion der Linken in der Bezirksvertretung Innenstadt wissen. Bußgeld von Euro Die Bilanz der Verwaltung ist positiv: Die Wohnraumschutzsatzung trägt dazu bei, den Wohnungsbestand zu erhalten. Leerstände werden aufgegriffen und Verfahren zur Wiederzuführung eingeleitet. Ebenfalls geht aus der Antwort hervor, dass derzeit drei Sachbearbeiter mit der Überwachung und Durchsetzung der Satzung betraut sind. Zusätzliche Mitarbeiter wären laut Ratsbeschluss möglich, auf diese werde derzeit jedoch verzichtet, weil die Fallzahlen noch nicht das erforderliche Ausmaß erreicht haben. Indes notieren auch die Bezirksvertreter Auffälligkeiten und geben diese an die Behörden weiter. Alleine in der Neustadt-Süd benannten die Vertreter der Linken fünf Objekte und baten um Auskunft. Untersucht werden sollten die Häuser Wormser Straße 14, Sachsenring 59, Mauritiussteinweg 35/37, Neue Weyerstraße 10 und Quirinstraße 11/13, die laut der Vertreter Manfred Müller und Michael Scheffer teilweise seit Jahren leer stehen. Vier der fünf Adressen seien bekannt, lässt die Verwaltung wissen. Im Falle der Wormser Straße 14 ist bereits 2015 ein Bußgeld in der Höhe von Euro pro Eigentümer festgesetzt worden. Daraufhin hätten diese reagiert und mit Sanierungsarbeiten begonnen, um eine zeitnahe Wiedervermietung zu ermöglichen. Auch das Haus Maritiussteinweg 35/37 wird nach der Kon-

116 Wohnen in Köln Seite 116 taktaufnahme durch das Amt mit dem Besitzer derzeit kernsaniert. Eine Fertigstellung wurde bis Ende 2016 vereinbart. Dem ersten Wohnungsmarkt entzogen, also nicht mehr angemietet oder gekauft werden können vermutlich die Objekte am Sachsenring und in der Quirinstraße: Für das Haus am Sachsenring existiert bereits aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Schutzsatzung eine Abbruchgenehmigung; das Haus an der Quirinstraße wurde der Stadt zur Flüchtlingsunterbringung angeboten; die Stadt prüft zur Zeit, ob das Haus dafür in Frage kommt. Prüfung auch im Kunibertsviertel Eine weitere Anfrage der SPD-Fraktion bat um Informationen zu drei Immobilien in der Altstadt-Nord. Dort geht es um die Häuser Allerheiligenstraße 19 und 25 sowie Brandenburger Straße 8, die ebenfalls unbewohnt und heruntergekommen wirken. Doch das Haus Allerheiligenstraße 19 wird bewohnt. Mitarbeiter der Stadt sahen bei einem Ortstermin eine Person am Fenster. Laut Melderegister sind unter der Anschrift drei Personen angemeldet. Das Haus befindet sich jedoch in einem schlechten Unterhaltungszustand, so die Verwaltungsauskunft. Ebenfalls keinen schützenswerten Wohnraum fand man im Haus Allerheiligenstraße 25 vor: Der im Jahr 1998 verstorbene Ehemann der heute 86-jährigen Eigentümerin wollte die Wohnungen des Mietshauses in Eigenarbeit sanieren. Dazu ist es nicht gekommen. Viele der Wohneinheiten befinden sich nun immer noch im Rohbauzustand. Nicht um Wohnraum im Sinne der Wohnraumschutzsatzung, sondern um ein Wohnheim der Kongregation der Missionare von Marianhill handelt es sich bei dem Haus mit der Anschrift Brandenburger Straße 8. Das Amt für Wohnungswesen im Sachgebiet Wohnungs aufsicht/wohnraumschutz setzt seit 2014 die Wohnraum schutzsatzung um. Die Rechtsnorm soll helfen, den Wohnungsbestand in der Stadt zu erhalten. In Fällen des Ab bruchs wird garantiert, dass neuer Wohnraum errichtet wird. Umwandlungen in Ferienwohnungen sind ohne Genehmigung nicht mehr möglich. Ordnungsverfahren wegen Zweckentfremdung dauern meist sehr lange, führen aber teilweise zum Erfolg. PRESSEMITTEILUNG VOM Euro Strafe: Eigentümerin muss für leere Wohnungen in Köln-Ehrenfeld zahlen Von Daniel Baumann Ehrenfeld Die Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Köln-Ehrenfeld muss Euro Strafe zahlen, weil drei ihrer Wohnungen seit mehr als einem Jahr leer stehen. Das Amtsgericht Köln verurteilte die Frau wegen Zweckentfremdung von Wohnraum mit der Begründung, die Wohnungen würden dem angespannten Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen. Das teilte die Stadt Köln mit. Das Amt für Wohnungswesen war durch Hinweise von Anwohnern auf den Leerstand aufmerksam geworden. Die Eigentümerin muss nun schnell dafür sorgen, dass die Wohnungen vermietet werden. Ansonsten drohen weitere Zwangsgelder. Symbolbild, Foto: Roesgen Weil Wohnraum in Köln so gefragt ist, geht die Stadt verstärkt gegen Immobilienbesitzer vor, die ihre Häuser oder Wohnungen länger als drei Monate unvermietet lassen. Deshalb gilt seit 2014 in Köln die Wohnraumschutzsatzung. (gro)

117 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 117 PRESSEMITTEILUNG VOM Airbnb in Städten: Zu viele Ferienwohnungen, kein Platz für Mieter Von Benedikt Müller Immer mehr Anbieter auf Plattformen wie Airbnb oder Wimdu nutzen die eigene Wohnungen nie selbst. Stattdessen vermieten sie ihre Apartments als reine Kapitalanlage immer wieder zeitweise an Touristen oder Geschäftsreisende - ohne die nötige Genehmigung. Es klingt wie eine Idee, von der alle profitieren: Wer in seiner Wohnung ein Gästezimmer frei hat und sich tageweise etwas dazuverdienen will, sucht auf Plattformen wie Airbnb oder Wimdu einen Untermieter auf Zeit. In vielen Großstädten finden sich Interessenten fast von selbst. Schließlich ist so ein privater Schlafplatz viel günstiger als ein Hotelzimmer. Wer für ein paar Tage verreist, kann sogar seine ganze Wohnung anbieten. Das ist zwar nicht jedermanns Sache. Doch immer mehr Reisende suchen diese Art der Unterkunft: Leben wie ein Einheimischer, in einer eingerichteten Wohnung statt im sterilen Hotelzimmer. Mitten im Leben, mitten in der Stadt. Doch gerade auf den angespannten Wohnungsmärkten in den Städten läuft die Vermietung von Ferienwohnungen aus dem Ruder. Immer mehr Anbieter auf Plattformen wie Airbnb oder Wimdu nutzen die Wohnungen überhaupt nie selbst. Stattdessen vermieten sie ihre Apartments als reine Kapitalanlage immer wieder zeitweise an Touristen oder Geschäftsreisende - ohne die nötige Genehmigung. Offiziell handelt es sich dann weiter um eine ganz normale Wohnung. Doch Einheimische und Wohnungssuchende bleiben außen vor. Phänomen konzentriert sich besonders auf die Metropolen Der Immobilienentwickler GBI hat nun untersucht, wie viele Apartments dadurch dem normalen Wohnungsmarkt entzogen werden. Bundesweit haben die Forscher gut Wohnungen gefunden. Angebote nach dem ursprünglichen Modell, also zeitweise vermietete Wohnungen oder Gästezimmer ohne eigenes Bad, sind da nicht mitgezählt. Das Phänomen konzentriert sich besonders auf die Metropolen, sagt GBI-Analyst Stefan Brauckmann. Allein in Berlin haben die Forscher mehr als Wohnungen gefunden, die dauerhaft auf Portalen wie Airbnb oder Wimdu vermietet werden (siehe Grafik). So viele Wohnungen werden an Touristen vermietet Das entspricht zwar nur knapp einem Prozent aller vermieteten Wohnungen in der Hauptstadt. Es handelt sich aber vor allem um kleine Apartments, die auf dem Wohnungsmarkt dringend benötigt würden, etwa für Studierende, Berufsanfänger oder Senioren. Wenn mehrere tausend solcher Unterkünfte überwiegend in Innenstadt-Lagen dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt entzogen werden, verstärkt das den Engpass extrem, sagt Brauckmann. Das Beispiel Berlin verdeutlicht dies: In der Hauptstadt werden etwa Wohnungen pro Jahr neu gebaut. Ein Ende der Zweckentfremdung würde den Berliner Wohnungsmarkt somit stärker entlasten als der Neubau eines Jahres. Doch für die Eigentümer kleiner Stadtwohnungen zahlt es sich in der Regel aus, tageweise zu vermieten. Es kostet zwar Zeit, immer wieder den Gästewechsel zu organisieren. Doch auf den Monat gerechnet bringen die Einzelvermietungen deutlich mehr Umsatz als eine unbefristete Vermietung, wenn die Unterkunft halbwegs ausgelastet ist. Zudem bekommen die Anbieter ihren Gast schnell wieder los, sollte er Probleme bereiten.

118 Wohnen in Köln Seite 118 Noch rentabler wird das Geschäft, wenn die Vermieter in Tagen hoher Nachfrage den Preis erhöhen können. Beispielsweise steigen in München regelmäßig während des Oktoberfests die Zimmerpreise. Es überrascht deshalb nicht, dass es in Messestädten wie Köln oder Leipzig besonders viele Privatunterkünfte gibt. In Leipzig hat sich eine besonders starke Privatquartier-Szene entwickelt, sagt Brauckmann. Der Deutsche Mieterbund besichtigt in Stichproben von Airbnb-Unterkünften häufig Mietwohnungen, in denen sich überhaupt keine Privatsachen befinden, die also als reine Ferienwohnungen eingerichtet worden sind. Das ist eine Art der Zweckentfremdung, sagt Geschäftsführer Ulrich Ropertz, die einen beträchtlichen wirtschaftlichen Schaden verursacht. Schließlich geben die Städte zurzeit Millionen dafür aus, neuen Wohnraum zu schaffen oder Neubauten zu fördern. Genauso wichtig wäre es, die zweckentfremdeten Apartments wieder dem normalen Wohnungsmarkt zuzuführen, fordert Ropertz. Per Gesetz gegen Zweckentfremdung Einige Großstädte versuchen, die Zweckentfremdung per Gesetz einzudämmen. Die Städte Hamburg und München gehen seit 2013 verstärkt dagegen vor, wenn Wohnungen ohne Genehmigung als Ferien-Apartment, Büro oder Praxis genutzt werden. In Berlin und Köln gelten seit 2014 strenge Verordnungen. Doch der Markt der Privatunterkünfte wächst weiter. Es reicht nicht aus, eine Verordnung aufzustellen, kritisiert Mieterschützer Ropertz. Die Behörden müssen das Verbot auch durchsetzen. Zum 1. Mai wird Berlin seine Regeln verschärfen. Die Hauptstadt zwingt Plattformen wie Airbnb oder Wimdu künftig, die Anbieter von Ferienwohnungen mit vollem Namen und Adresse zu nennen, um den Graumarkt besser überblicken zu können. Im Kampf gegen nicht genehmigte Ferienwohnungen schafft die Verwaltung 30 neue Stellen. Zudem drohen den Betreibern künftig Euro Bußgeld. Gleichzeitig betonen die Städte: Wer nur einen Schlafplatz oder zeitweise seine Wohnung vermietet, in der er überwiegend selbst wohnt, handelt weiterhin völlig legal. Neben Wohnungssuchenden sind Hoteliers die großen Verlierer zweckentfremdeter Apartments. In vielen Städten wächst die Konkurrenz durch günstige Privatzimmer jährlich im zweistelligen Prozentbereich. Die GBI-Forscher gehen davon aus, dass inzwischen jeder elfte Städtereisende in Deutschland sein Zimmer über Plattformen wie Airbnb bucht. Klassische Hotel betreiber sind nicht begeistert von der neuen Konkurrenz. PRESSEMITTEILUNG VOM Stadt Köln hat Zielvereinbarung zur Flüchtlingsunterbringung erfüllt Von Sabine Wotzlaw Defizit ist abgebaut Köln erhält 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge Die Stadt Köln hat nach einer aktuellen Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg, die für die landesweite Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, ihre nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl zu 100,79 Prozent erfüllt. Damit ist das insbesondere im Jahr 2015 entstandene Unterbringungsdefizit vollständig abgebaut worden. Wie andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch hatte die Stadt im vergangenen Jahr die ihr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl noch nicht erreicht, sodass eine einvernehmliche Lösung erarbeitet wurde, um das bestehende Defizit ausgleichen zu können. Nach der zuletzt gültigen Vereinbarung musste die Stadt Köln 150 Geflüchtete pro Woche unterbringen. Obwohl die Unterbringungsquote nun erfüllt ist, ist die Stadt Köln weiterhin verpflichtet, die normale Zuweisungsquote 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge zu erfüllen. Diese liegt aufgrund des verringerten Flüchtlingszustroms nach Nordrhein- Westfalen deutlich unter 150 Flüchtlinge pro Woche. Das genaue Verfahren stimmt die Stadt Köln mit der Bezirksregierung ab. Zurzeit leben geflüchtete Personen in städtischen Einrichtungen. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen und zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. (Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Alle Presse-Informationen auch tagesaktuell unter

119 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 119 PRESSEMITTEILUNG VOM Zuwanderung: Zahl der Geflüchteten in städtischen Unterkünften sinkt derzeit Von Manfred Reinnarth Flüchtlinge in einer Turnhalle (Archiv). Foto: imago Köln Die Zahl der Flüchtlinge, die von der Stadt Köln untergebracht werden müssen, damit sie nicht obdachlos sind, geht weiter zurück: waren es am 20. Ok to ber, Tendenz sinkend, lautete der letzte Sachstandsbericht von Sozialdezernent Dr. Harald Rau für die Kommunalpolitik. Der Höchstwert liegt noch gar nicht so lange zurück: Am 11. August hatte die Stadt Schutz-suchende zu beherbergen. Monatelang waren die Zahl der Untergebrachten immer weiter angestiegen, so dass nur zwei der 27 aus dem Schul- und Sportbetrieb genommenen Turnhallen nicht tatsächlich zum Wohnen benutzt werden mussten. Während landesweit die Flüchtlingszelte und Notunterkünfte des Landes abgeschlagen wurden, weil die Grenzen abgeriegelt und keine Massenzuwanderung mehr stattfand, nahm in Köln aber immer noch der Platzbedarf in Notunterkünften zu. Die Stadt hatte lange nicht ihre Zuweisungsquote erfüllt, heißt es im aktuellen Bericht zur Begründung. Die Wende beim Platzbedarf kam im August als das Defizit aufgeholt war. Statt 350 Zuweisungen wöchentlich gibt es derzeit 55 bis 80 Personen, die vom Land aus Köln zugeteilt werden. Allerdings erwartet das Sozialdezernat, dass die Zahlen vor dem Jahreswechsel doch noch einmal ansteigen. Grund ist der bevorstehende Winter. Zu dieser Zeit sind in den vergangenen Jahren die Zugangszahlen stets angestiegen, heißt es im Sozialdezernat. Die Rückgabe der Turnhallen wird weiter vorangetrieben Weil nun die Rückgabe der Turnhallen vorangetrieben werden soll, plant, errichtet und saniert die Stadt zahlreiche neue Unterkünfte. So sollen bis Anfang April 1535 neue Wohnplätze für Geflüchtete entstehen. Davon sollen 234 bereits im November bezugsfertig werden, 406 im Dezember. Unter anderem soll ein ehemaliges Bürogebäude an der Bonner Straße in Marienburg bald schon Platz für 54 Männer bieten. In einem Hotel am Blaubach in der Altstadt-Süd werden etwa gleichzeitig 80 Männer einziehen können. Für alleinreisende Frauen und Familien wird im November voraussichtlich die Unterkunft an der Pantaleonskirche fertig und 100 Wohnplätze bieten.

120 Wohnen in Köln Seite 120 Auch wegen der sehr erfolgreichen Arbeit des Auszugsmanagements, so der Bericht, sei es gelungen, einige Turnhallen für die eigentliche Nutzung zurückzugeben. 21 Hallen sind allerdings noch mit Betten bestückt und dienen derzeit etwa 2400 Menschen als Notunterkunft. In den vergangenen Wochen sind laut Sozialdezernat drei Hallenstandorte aus der Flüchtlingsunterbringung genommen worden, da 750 Notunterkunftsplätze abgebaut werden konnten. Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Köln. Foto: isotype.com Auch über die Kosten informierte Rau die Politik: Zwischen dem Jahresbeginn 2015 und dem Stichtag 12. Oktober sind fast 323 Millionen Euro auf der Kostenseite im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik verbucht worden. Erlöse gab es auch. Doch es bleibt ein Defizit von knapp 186 Millionen Euro. PRESSEMITTEILUNG VOM Anstieg um 53 Prozent: Immer mehr Kölner brauchen Mietzuschüsse Von Chris Merting Köln Wohnungen werden in Köln knapp und damit immer teurer. Die rasant steigenden Mieten in der boomenden Stadt führen auch dazu, dass immer mehr Haushalte in Köln Wohngeld bekommen. Denn mittlerweile kommen sie ohne diesen Zuschuss monatlich einfach nicht mehr über die Runden. Innerhalb eines Jahres ist die Anzahl der Kölner Haushalte, die Wohngeld beziehen, um satte 53 Prozent gestiegen. Es sind Familien, Paare, Alleinstehende, Alte und Junge, deren Einkommen zu hoch für Hartz IV, aber zu schwach für die steigenden Wohnkosten sind Haushalte auf Hilfe angewiesen Knapp 8800 Haushalte sind inzwischen auf diese Hilfe an gewiesen, wie das Landesamt für Statistik jetzt ermittelt hat. Der Kölner Mieterverein rechnet bei den rasant steigenden Mieten zukünftig mit noch mehr Empfängern: Und: Wir gehen davon aus, dass jetzt schon weit mehr Kölner einen Anspruch haben, ihn aber nicht nutzen, sagt Geschäftsführer Jürgen Becher. Denn ohne Antrag kein Geld. Den Antrag auf Mietzuschuss können Betroffene bei der städtischen Wohngeldstelle einreichen. Die städtische Wohngeldstelle sei auf steigende Zahlen eingestellt und könne jederzeit mehr Mitarbeiter einsetzen, um die Wohngeld-Anträge zu bearbeiten. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Antrag besorgen, ausfüllen und abschicken. Dann wird entschieden.

121 Geschäftsbericht für das Jahr 2016 Medienberichte Seite 121 Leistungen wurden 2016 erhöht Dabei kann es um viel Geld gehen, denn der Mietzuschuss ist kräftig gestiegen. Die Leistungen wurden Anfang 2016 erhöht. In Köln liegt der Mietzuschuss im Schnitt inzwischen bei 197 Euro im Monat (NRW: 165 Euro). Das sind 56 Euro mehr als zum Vorjahr. Der Zuschuss richtet sich jeweils nach Höhe der Einkünfte und Miete sowie der Größe des Haushalts. Auch Eigentümer von selbst genutzten Wohnungen und Häusern können unter Umständen Unterstützung erhalten. 206 Kölner Haushalte erhalten den sogenannten Lastenzuschuss. Es sind 276 Euro monatlich im Schnitt. Jürgen Becher kann nur jedem Kölner raten, sich kundig zu machen: Keine falsche Scham, auf Wohngeld hat man genauso Anspruch wie auf Kindergeld oder Steuerrückzahlung. Weil die Mieten weiter steigen, müssen viele einen Zuschuss beantragen. Foto: Michael Wand PRESSEMITTEILUNG VOM Stadt Köln hat Zielvereinbarung zur Flüchtlingsunterbringung erfüllt Von Sabine Wotzlaw Defizit ist abgebaut Köln erhält 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge Die Stadt Köln hat nach einer aktuellen Berechnung der Bezirksregierung Arnsberg, die für die landesweite Verteilung der Flüchtlinge in Nordrhein-Westfalen zuständig ist, ihre nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl zu 100,79 Prozent erfüllt. Damit ist das insbesondere im Jahr 2015 entstandene Unterbringungsdefizit vollständig abgebaut worden. Wie andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen auch hatte die Stadt im vergangenen Jahr die ihr nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz vorgeschriebene Unterbringungszahl noch nicht erreicht, sodass eine einvernehmliche Lösung erarbeitet wurde, um das bestehende Defizit ausgleichen zu können. Nach der zuletzt gültigen Vereinbarung musste die Stadt Köln 150 Geflüchtete pro Woche unterbringen. Obwohl die Unterbringungsquote nun erfüllt ist, ist die Stadt Köln weiterhin verpflichtet, die normale Zuweisungsquote 5,5 Prozent der NRW zugewiesenen Flüchtlinge zu erfüllen. Diese liegt aufgrund des verringerten Flüchtlingszustroms nach Nordrhein- Westfalen deutlich unter 150 Flüchtlinge pro Woche. Das genaue Verfahren stimmt die Stadt Köln mit der Bezirksregierung ab. Zurzeit leben geflüchtete Personen in städtischen Einrichtungen. Für die Stadt Köln besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Menschen unterzubringen und zu versorgen, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit zu vermeiden. (Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) Alle Presse-Informationen auch tagesaktuell unter

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