NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig

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1 NomosPraxis Müller Wersig Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos

2 NomosPraxis Prof. Dr. Christian Müller Hochschullehrer i.r., Hochschule Hannover Prof. Dr. Maria Wersig Fachhochschule Dortmund Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos

3 Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN Auflage 2016 Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden Printed in Germany. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks von Auszügen, der fotomechanischen Wiedergabe und der Übersetzung, vorbehalten.

4 Vorwort zur 7. Auflage Das Thema Rückgriff durch das Sozialamt ist für Sozialhilfeempfänger und ihre potenziell unterhaltspflichtigen Angehörigen weiterhin von großer Bedeutung. Ob und unter welchen Voraussetzungen das Sozialamt erbrachte Geldleistungen zurückfordern kann oder ob zu Lebzeiten erbrachte Schenkungen an Angehörige berücksichtigt werden, sind Fragen, die in der Praxis immer wieder auftauchen. Dabei kann mit guten Gründen bezweifelt werden, ob die Träger der Sozialhilfe die gesetzlichen Einschränkungen der Heranziehung von Angehörigen immer in ausreichendem Maße beachten. Das Thema bewegt Praxis und Rechtsprechung schon seit vielen Jahren und ist nach wie vor hochaktuell. So berichtete eine Richterin des OLG Frankfurt im September 2002 auf dem Familienrechtsforum des 64. Deutschen Juristentags engagiert und empört von massiven Versuchen der Kommunen, Kinder von im Heim lebenden Eltern zur Kasse zu bitten und von einer mitunter abenteuerlichen Phantasie, durch immer neue Konstruktionen auf das Einkommen und Vermögen der Betroffenen zurückzugreifen (ZfJ 2002, 265, 268). In einem im Jahr 2014 erschienenen Artikel in der Zeitschrift Die Welt zum Thema Elternunterhalt und Pflege lautete eine Überschrift Sozialämter lassen es darauf ankommen, die Autorin formulierte die Einschätzung, dass viele Sozialämter für sie nachteilige Folgen erst umsetzen, wenn sie höchstrichterlich entschieden sind. Auch für Bezieher des im SGB II verankerten Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und für Leistungsberechtigte der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung spielt der Einfluss etwaig bestehender Unterhaltsansprüche gegen nahe Angehörige eine nicht zu unterschätzende Rolle, zumal zu befürchten ist, dass auch bei der Bewilligung von Leistungen nach dem SGB II fiskalische Interessen den Blick für eine rechtlich korrekte Handhabung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen trüben könnten. Seit dem Erscheinen der 6. Auflage hat der BGH seine Rechtsprechung zum Elternunterhalt in drei Entscheidungen für verschiedene Einkommenskonstellationen weiter verfeinert, die in dieser Auflage Berücksichtigung finden. Auch die im August 2015 und Januar 2016 neu erschienenen Düsseldorfer Tabellen (beide und auch weiter zurückliegende Zeiträume können für den Rückgriff für die Vergangenheit von Bedeutung sein) wurden in vielen Fällen berücksichtigt sowie weitere aktuelle Literatur und Rechtsprechung. Die für den jeweiligen Rückgriffszeitraum geltenden Düsseldorfer Tabellen können auf der Internetseite des OLG Düsseldorf abgerufen werden ( Der im Jahr 2016 beginnende Ruhestand des Autors hat nach fast 20 Jahren seit Erscheinen der ersten Auflage, fünf erfolgreichen Folgeauflagen und vielen positiven Rückmeldungen zu diesem Buch ein Nachdenken über die Zukunft des Projekts ausgelöst. Maria Wersig tritt deshalb ab dieser Auflage als Autorin hinzu. Die bewährte Konzeption, die ohne Zweifel schwierige Materie des Unterhaltsregresses durch zahlreiche Beispiele möglichst anschaulich darzustellen, wurde beibehalten. Hannover/Dortmund, im März 2016 Christian Müller, Maria Wersig 5

5 Vorwort zur 7. Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Einleitung Teil A: Das Unterhaltsrecht I. Vorbemerkung II. Der Verwandtenunterhalt Verwandtschaft in gerader Linie a) Verwandtschaft durch Abstammung ( 1591 ff BGB) b) Verwandtschaft durch Adoption ( 1741 ff BGB) Bedürftigkeit a) Einkommen b) Vermögen c) Realisierung von Ansprüchen gegenüber Dritten Leistungsfähigkeit a) Einkommen b) Erzielbare Einkünfte c) Sonstige Verpflichtungen d) Vermögen e) Der Selbstbehalt des Verpflichteten Das Maß des zu gewährenden Unterhalts a) Die Höhe des Unterhalts minderjähriger Kinder b) Unterhaltsansprüche volljähriger unverheirateter Kinder aa) Unterhaltsansprüche volljähriger Schüler vor Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt ihrer Eltern oder eines Elternteils leben bb) Unterhaltsansprüche volljähriger unverheirateter Kinder außerhalb einer Ausbildung cc) Unterhaltsansprüche volljähriger Kinder während der Ausbildung c) Die Höhe des Unterhalts volljähriger Kinder Rangfolge bei mehreren Unterhaltsberechtigten ( 1609 BGB) Rangfolge bei mehreren Unterhaltsverpflichteten und Ersatzhaftung Art der Unterhaltsleistung Unterhalt für die Vergangenheit Sonderbedarf gem Abs. 2 BGB und Mehrbedarf Der Auskunftsanspruch Unterhaltsvereinbarungen Beschränkung oder Wegfall der Unterhaltsverpflichtung gem BGB Erlöschen des Unterhaltsanspruchs gem BGB

6 III. Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten Unterhaltsansprüche von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten gem und 1360 a BGB Unterhaltsansprüche zwischen getrennt lebenden Ehegatten gem BGB Unterhaltsansprüche zwischen geschiedenen Ehegatten gem ff BGB a) Unterhalt wegen Kindesbetreuung gem BGB b) Der Unterhalt wegen Alters gem BGB c) Der Unterhalt wegen Krankheit gem BGB d) Der Unterhalt wegen Übergangsschwierigkeiten gem BGB aa) Unterhaltsanspruch gem Abs. 1, Abs. 3 BGB bb) Der Aufstockungsunterhalt gem Abs. 2 BGB cc) Der Unterhaltsanspruch wegen nicht nachhaltiger Sicherung des Unterhalts gem Abs. 4 BGB e) Unterhalt wegen Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung gem BGB f) Unterhalt aus Billigkeitsgründen gem BGB g) Angemessenheit der Erwerbstätigkeit gem BGB h) Das Maß des Geschiedenenunterhalts i) Rang des Anspruches gem. 1582, 1609 BGB j) Die Härteklausel des 1578 b k) Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit aa) Die Beschränkung des Unterhaltsanspruchs gem Nr. 7 BGB bb) Beschränkung oder Wegfall des Unterhaltsanspruchs gem Nr. 2 BGB l) Gestaltung des Unterhaltsanspruchs gem c BGB m) Beendigung der Unterhaltspflicht IV. Der Betreuungsunterhalt für nicht miteinander verheiratete Mütter und Väter Teil B: Möglichkeiten und Grenzen der Inanspruchnahme von unterhaltspflichtigen Angehörigen durch den Träger der Sozialhilfe... I. Der gesetzliche Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen gem. 94 SGB XII Konstellationen, in denen ein Forderungsübergang nicht in Betracht kommt a) Nichtbestehen eines Unterhaltsanspruchs aa) Keine Verwandtschaft in gerader Linie bb) Fehlende Leistungsfähigkeit cc) Fehlende Bedürftigkeit dd) Die Reihenfolge der Verpflichteten ee) Wirksamer Unterhaltsverzicht ff) Ausschluss des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit b) Verjährung und Verwirkung c) Sozialhilferechtliche Einschränkungen aa) Verwandtschaft im 2. oder entfernterem Grad

7 II. bb) Verwandtschaft im ersten Grad bei Schwangerschaft oder Kindesbetreuung cc) Personen der Familiengemeinschaft dd) Anspruchsidentität ee) Begrenzung des Anspruchsübergangs gem. 94 Abs. 2 SGB XII ff) Ausschluss des Übergangs gem. 94 Abs. 3 SGB XII gg) Rückgriffsausschluss gegenüber Eltern und Kindern bei Grundsicherungsleistungen gem. 94 Abs. 1 S. 3 Hs 2 SGB XII Berechnungsbeispiele für die Heranziehung volljähriger Kinder bei Heimpflegebedürftigkeit der Eltern a) Vorbemerkung b) Berücksichtigung des Mindestselbstbehalts und 50 %-Methode c) Berücksichtigung vorrangig Unterhaltsberechtigter d) Berücksichtigung von sonstigen Verbindlichkeiten beim Elternunterhalt e) Berücksichtigung der Bildung von Rücklagen f) Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen g) Berücksichtigung von fiktivem Einkommen h) Berücksichtigung eines Wohnvorteils beim Wohnen im Eigenheim aa) Ermittlung der ersparten Miete bb) Ermittlung der mit dem Wohneigentum verbundenen Kosten cc) Verteilung des Wohnwertes auf die Haushaltsangehörigen i) Berücksichtigung von Vermögen j) Die anteilige Haftung mehrerer Unterhaltsschuldner Geltendmachung und Durchsetzung übergegangener Unterhaltsansprüche a) Ein Vollstreckungstitel liegt noch nicht vor aa) Mitteilung über den Sozialhilfebedarf an den Unterhaltsschuldner bb) Auskunftspflichten gegenüber dem Sozialamt cc) Die zivilrechtliche Durchsetzung des übergegangenen Unterhaltsanspruchs dd) Der Verweis des Sozialhilfeträgers auf das Selbsthilfegebot des 2 Abs. 1 SGB XII b) Ein Vollstreckungstitel liegt bereits vor Überleitung des Schenkungsrückübertragungsanspruchs der leistungsberechtigten Person auf das Sozialamt Die von den Sozialgerichten zu prüfende Rechtmäßigkeit der Überleitung gem. 93 SGB XII a) Die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung b) Beschränkung der Überleitung gem. 93 Abs. 1 S. 3 SGB XII c) Beschränkung der Überleitung bis zur Höhe der Aufwendungen gem. 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII d) Die Überleitung gem. 93 Abs. 1 S. 1 SGB XII als Ermessensentscheidung e) Sonstige Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Überleitung

8 2. Die Folgen der Überleitung gem. 93 Abs. 2 SGB XII und Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Überleitung a) Die Folgen der Überleitung b) Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Überleitungsanzeige c) Der Verweis des Sozialhilfeträgers auf das Selbsthilfegebot Der Schenkungsrückübertragungsanspruch gem. 528 ff BGB a) Der Rückforderungsanspruch gem. 528 BGB b) Der Ausschluss des Rückforderungsanspruchs gem. 529 BGB c) Die zivilrechtliche Durchsetzung des übergeleiteten Schenkungsrückübertragungsanspruchs III. Überleitung von Ansprüchen aus einem Wohnrecht der leistungsberechtigten Person Teil C: Der Übergang von Unterhaltsansprüchen beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II... I. Vorbemerkung II. Der gesetzliche Forderungsübergang von Unterhaltsansprüchen gem. 33 SGB II Allgemeine sozialrechtliche Einschränkungen gem. 33 Abs. 1 S. 1 SGB II a) Übergang nur bei Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts b) Die Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung c) Begrenzung des Übergangs bis zur Höhe der erbrachten Leistungen d) Die Begrenzung nach 33 Abs. 1 S. 2 SGB II bei rechtzeitiger Leistung anderer Die besonderen sozialrechtlichen Beschränkungen des 33 Abs. 2 SGB II beim Übergang von Unterhaltsansprüchen a) Übergangsfähige Unterhaltsansprüche b) Nicht übergangsfähige Unterhaltsansprüche c) Sozialrechtlicher Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten d) Verweis des Leistungsträgers auf das Selbsthilfegebot des 2 SGB II III. Geltendmachung und Durchsetzung übergegangener Unterhaltsansprüche Ein Vollstreckungstitel liegt noch nicht vor Ein Vollstreckungstitel liegt bereits vor Teil D: Leistungsausschluss wegen bestehender Unterhaltsansprüche bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung... I. Vorbemerkung II. Grundsicherungsleistungen trotz Unterhaltsansprüchen gegenüber Kindern und Eltern? Das Einkommen der Eltern und Kinder liegt unter Euro Das Einkommen der Eltern und Kinder ist nicht bekannt Das Einkommen der Eltern und Kinder liegt über Euro III. Grundsicherungsleistung trotz Unterhaltsansprüchen gegenüber getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten?

9 IV. Die Berücksichtigung von Schenkungen des Grundsicherungsleistungsberechtigten Anhang 1: Düsseldorfer Tabelle (Stand ) Anhang 2: Tabelle Zahlbeträge Düsseldorfer Tabelle (Stand ) Anhang 3: Unterhaltsrechtliche Leitlinien der Familiensenate des OLG Celle (Stand )... Stichwortverzeichnis

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