Niederschrift Nr. 4/2017

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1 1 Stadt Schönau im Schwarzwald Niederschrift Nr. 4/2017 über die öffentliche Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald am (Beginn: 19:00 Uhr; Ende: 20:37 Uhr) in Schönau im Schwarzwald, Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald Vorsitzender: Bürgermeister Peter Schelshorn Zahl der anwesenden ordentlichen Mitglieder 10 Normalzahl der Mitglieder 12 Namen der anwesenden ordentlichen Mitglieder: Stadtrat Jesko Anschütz Stadträtin Greta Hierholzer Stadtrat Alexander Knobel Stadtrat Dirk Lais Stadträtin Mechthild Münzer Stadträtin Marika Prekur Stadtrat Ulrich Schlageter Stadtrat Michael Schröder Stadtrat Sebastian Sladek Stadträtin Christine Thoma-Garbe Es fehlt entschuldigt: Stadträtin Susanne Schindler (beruflich verhindert) Stadtrat Jürgen Strohmeier (beruflich verhindert) Sonstige Verhandlungsteilnehmer/-innen: Hauptamtsleiter Dietmar Krumm (Schriftführer) Rechnungsamtsleiterin Gisela Schäuble Zuhörer/-innen: 9, darunter zwei Pressevertreter Nach Eröffnung der Verhandlung stellte der Vorsitzende fest, dass 1. zu der Verhandlung durch Ladung vom ordnungsgemäß eingeladen worden ist; 2. die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am ortsüblich bekannt gemacht worden ist; 3. das Kollegium beschlussfähig ist, weil mindestens 7 Mitglieder anwesend sind.

2 2 öffentlich TOP 1: Fragestunde für den Bürger Tagesordnung TOP 2: Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: Ehrung von Blutspendern Stadträtin Marika Prekur, Ausscheiden aus dem Gemeinderat Bauantrag zum Wiederaufbau des abgebrannten Zweifamilien-Wohnhauses auf Flst.-Nr. 255/6 (Bahnhofstraße 2) Bauvoranfrage zur Errichtung eines Holz- und Maschinenschopfes auf Flst.-Nr. 837 (Tunauer Straße 8) TOP 7: Umnutzung Einkaufsmarkt zu Büro & Werkstatt auf Flst.-Nrn. 25/ /12 (Bahnhofstraße 4-8) TOP 8: TOP 9: TOP 10: TOP 11: Schachtsanierung nach EKVO, Arbeitsvergabe Wasserversorgung Schönau, Digitalisierung der Bestandspläne - Arbeitsvergabe Beratung der Tagesordnung (öffentlicher Teil) zur Verbandsversammlung am 30. März 2017 Naturschutzrechtliches Ökokonto, Anfrage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG TOP 12: Kurzinformationen der Verwaltung TOP 12.1: Friedhof Schönau, Schreiben von Egon Barbisch vom TOP 12.2: Haushaltsverfügung 2017 TOP 12.3: Gymnasium Schönau, neue Stellvertretende Schulleiterin TOP 12.4: Zentralklinikum für den Landkreis Lörrach, Stellungnahme der Gemeinden des Kleinen, Mittleren und Oberen Wiesentals TOP 13: TOP 13.1: TOP 13.2: TOP 13.3: Fragen und Anregungen des Gemeinderates Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental, Tag der offenen Tür Zentralklinikum für den Landkreis Lörrach, Stellungnahme der Gemeinden des Kleinen, Mittleren und Oberen Wiesentals Freies WLan im Stadtgebiet Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden.

3 3 TOP 1: Fragestunde für den Bürger Hiervon wird kein Gebrauch gemacht. TOP 2: Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Das Protokoll über die öffentliche Sitzung am liegt den Mitgliedern des Gemeinderats in Fotokopie vor. Auf Anfrage stellt Hauptamtsleiter Krumm fest, dass die Niederschrift anerkannt wird. TOP 3: Ehrung von Blutspendern Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg hat mitgeteilt, dass eine Bürgerin und zwei Bürger unserer Stadt mit der Blutspenderehrennadel des Deutschen Roten Kreuzes ausgezeichnet werden können. Es handelt sich um folgende Blutspender: Blutspenderehrennadel in Gold (10 Blutspenden) Martin Barbisch, Wiedlestraße 25 Blutspenderehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz (25 Blutspenden) Heidi Steck, Wiedlestraße 31 Dirk Pfeffer, Wiedlestraße 1 Die Ehrung findet im Rahmen einer kleinen Feierstunde zu Beginn der Sitzung statt. Der Vorsitzende heißt die Blutspenderin Heidi Steck sowie die Blutspender Martin Barbisch und Dirk Pfeffer herzlich willkommen. Zur Ehrung der Blutspenderin und Blutspender hält er folgende Laudatio: In Schönau im Schwarzwald ist es Tradition, denen zu danken, welche mit ihrer Blutspende und ihrem Einsatz in Sachen Nächstenliebe unschätzbare Hilfe geleistet haben. Diese alljährliche Blutspenderehrung ist für mich eine sehr angenehme Pflicht: Zum einen, weil ich den Spendern ein von Herzen kommendes Vergelt s Gott sagen kann und zum anderen, weil es mir die Möglichkeit gibt, unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu zeigen, wie wichtig dieses Blutspenden für jeden Einzelnen von uns ist. Viele von uns waren von diesem Blut schon einmal abhängig. Ich freue mich, dass immer wieder viele Menschen diesem vorbildlichen Beispiel folgen. Wöchentlich werden in Baden-Württemberg und Hessen von ca Blutspenden die Blutbestandsteilpräparate beim Blutspendendienst des Deutschen Roten Kreuzes angefor-

4 4 dert. Damit diese Blutpräparate täglich bereitgestellt werden können, sind jährlich Blutspende-Aktionen für Spenderinnen und Spender notwendig. Der DRK-Blutspendedienst stellt 80 % des gesamten Blutbedarfs für 300 Krankenhäuser und 69 Depots in Baden-Württemberg und Hessen zur Verfügung. Zur Versorgung unserer Krankenhäuser ist eine Sicherheitsreserve für drei Tage von Blutpräparaten angestrebt. Statistisch gesehen wird das meiste Blut (19 %) zur Behandlung von Krebspatienten benötigt. Es folgen mit jeweils 16 % Erkrankungen des Herzens bzw. des Magens und des Darms. 12 % werden für Verletzungen aus Sport- und Verkehrsunfällen benötigt. Die restlichen 37 % verteilen sich dann auf Leber- und Nierenkrankheiten, Blutarmut und Blutkrankheiten, Komplikationen bei Geburten, Knochen- und Gelenkkrankheiten. So erstaunlich es klingt, der hohe Bedarf an Blut ist in erster Linie eine Folge des medizinischen Fortschritts. Viele Operationen, Organübertragungen und die Behandlung von Patienten mit bösartigen Tumoren sind nur dank moderner Transfusionsmedizin möglich geworden. Blutspenden ist eine Hilfe auf Gegenseitigkeit, aus der niemand einen finanziellen Nutzen ziehen darf. Jedem Patienten müssen, ungeachtet seiner finanziellen Lage, Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können. Die hier zu Ehrenden haben sich in besonderer Weise um das Deutsche Rote Kreuz, das Wohl der Bevölkerung und deren Gesundheit verdient gemacht. Sie haben ein gutes Beispiel für ihre Mitmenschen gegeben. Diese Bereitschaft hat unseren Dank und Anerkennung verdient. Die Überreichung der Ehrennadel und der Urkunde stellt Anerkennung und Hochachtung für diesen vorbildlichen Einsatz dar. Denn ohne ihre regelmäßige Spende wäre manche Lebensrettung nicht erfolgreich gewesen. Mein Dank namens der Stadt Schönau im Schwarzwald gilt Allen, die sich dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen und Blut spenden, und damit einen Beitrag zur Hilfe und Rettung von unzähligen Kranken und Schwerverletzten leisten. Auch den vielen Helferinnen und Helfern des DRK-Ortsvereins für die Vorbereitung und Durchführung der Blutspende-Aktionen hier in Schönau im Schwarzwald. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Spendenfreudigkeit in Schönau im Schwarzwald weiter anhält, und sich dazu auch künftig wieder viele Erstspender zur Spende bereitstellen. Bei den beiden Spendenaktionen am und am waren es immerhin wieder zwölf Erstspender in Schönau. Sodann nimmt der Vorsitzende die förmliche Ehrung der anwesenden Blutspender/-in vor. Unter dem Applaus der Anwesenden händigt er jeweils die Ehrennadel und Urkunde an Martin Barbisch für 10 Blutspenden sowie an Heidi Steck und Dirk Pfeffer für je 25 Blutspenden aus. Als kleines Zeichen der Anerkennung der Stadt Schönau im Schwarzwald erhalten die Geehrten ein Lebensgetränk in der Farbe des Blutes zur Wieder-Auffrischung desselbigen überreicht.

5 5 TOP 4: Stadträtin Marika Prekur, Ausscheiden aus dem Gemeinderat Stadträtin Marika Prekur wird ab aufgrund eines Dienstvertrages nach 611 BGB beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald beschäftigt sein. Sie wird ab diesem Zeitpunkt als Servicekraft in der Mensa der Buchenbrandschule arbeiten. Nach 29 Abs. 1 Nr. 1 b GemO können Arbeitnehmer eines Gemeindeverwaltungsverbands, dessen Mitglied die Gemeinde ist, nicht gleichzeitig Gemeinderat sein. Diese Bestimmung findet nur dann keine Anwendung, wenn der Arbeitnehmer überwiegend körperliche bzw. manuelle Arbeit verrichtet. Bei der Tätigkeit als Servicekraft der Mensa sind überwiegend gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erforderlich sowie selbstständige Leistungen zu erbringen. Die körperliche Arbeit spielt eine untergeordnete Rolle. Aufgrund von 31 Abs. 1 GemO hat dies zur Folge, dass das Ausscheiden von Stadträtin Marika Prekur aus dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald zum automatisch eintritt. Zur Klarstellung der Rechtslage hat jedoch der Gemeinderat die Feststellung zu treffen, ob ein Hinderungsgrund nach 29 Gemeindeordnung gegeben ist. Für die ausscheidende Stadträtin wird der Bewerber nachrücken, der bei der Feststellung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl 2014 als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Freien Wählervereinigung festgestellt wurde. Zum Ausscheiden von Stadträtin Prekur liegt folgende Stellungnahme des Landratsamtes Lörrach - Kommunalaufsicht & Prüfung - vom vor: Frau Prekur ist ab dem 06. März 2017 als Servicekraft beim GVV Schönau im Schwarzwald für die Mensa der Buchenbrandschule eingestellt. Wie sich aus der Stellenbeschreibung ergibt, führt Frau Prekur nicht nur körperliche Tätigkeit aus, sondern es werden gründliche und vielseitige Fachkenntnisse benötigt und es ist selbstständiges Arbeiten erforderlich, darüber hinaus hat Frau Prekur Führungsverantwortung für zwei weitere Teilzeitkräfte. Hier liegt ein Hinderungsgrund Im Sinne von 29 Abs. 1 Buchst. b vor. Dies ist vom Gemeinderat festzustellen. Auszug aus der Praxis der Kommunalverwaltung: Feststellung durch den Gemeinderat Die Feststellung der Hinderungsgründe dient lediglich der Klarstellung. Die Wirkung des 29 GemO tritt im Übrigen automatisch ein. Zuständig ist der Gemeinderat. Ihm steht dabei kein Ermessen zu. Ausnahmen sind nicht möglich. Die Feststellung ist ein Verwaltungsakt, der nach der VwGO anfechtbar ist (VGH Mannheim, BWGZ 1984, 398)." Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Stadträtin Marika Prekur ab ein Hinderungsgrund gemäß 29 Abs. 1 Nr. 1 b gegeben ist. Das Ausscheiden der Stadträtin aus dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald tritt somit gem. 31 Abs. 1 GemO zum automatisch ein. Rechtslage: 29 und 31 GemO.

6 6 Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit Erläuterungen vor. Er erklärt, dass der Gemeinderat mit Stadträtin Prekur ein engagiertes Mitglied verliere, das sich stets sehr aktiv in die Gremiumsarbeit eingebracht habe. Er bedauere deshalb das Ausscheiden von Stadträtin Prekur aus dem Gemeinderat, freue sich aber, dass der Verwaltungsverband mit ihr eine kompetente und tüchtige Mitarbeiterin für die Mensa der Buchenbrandschule bekomme. Stadträtin Prekur sei bei der Gemeinderatswahl 2014 auf der Liste der Freien Wählervereinigung mit 515 Stimmen mit dem sechsbesten Ergebnis in den Gemeinderat gewählt worden. Listenintern habe sie das drittbeste Ergebnis erzielt. Der Vorsitzende spricht sodann Stadträtin Prekur ein herzliches Dankeschön für geleistete Arbeit aus. Als kleine Anerkennung überreicht er ihr zum Abschied ein Weinpräsent und eine Uhr mit Stadtwappen. Des Weiteren informiert der Vorsitzende, dass die Kommunalaufsicht inzwischen das zeitlich befristete und alljährlich zu erneuernde Arbeitsverhältnis von Stadträtin Hierholzer hinsichtlich eines möglichen Hinderungsgrundes nach 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a GemO geprüft habe. Das Kommunalamt habe dabei die Auffassung der Verwaltung bestätigt, wonach es sich bei diesem Beschäftigungsverhältnis um eine überwiegend manuelle Tätigkeit im Sinne der Ausnahmeregelung des 29 Abs. 1 Satz 2 GemO handele. Stadträtin Hierholzer dürfe somit im Gemeinderat verbleiben. Beschluss: Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Stadträtin Marika Prekur ab ein Hinderungsgrund gemäß 29 Abs. 1 Nr. 1 b gegeben ist. Das Ausscheiden der Stadträtin aus dem Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald tritt somit gem. 31 Abs. 1 GemO zum automatisch ein. Einstimmiger Beschluss. Namens seiner Gemeinderatskolleginnen und -kollegen erklärt Stadtrat Knobel, dass man mit Marika Prekur nur sehr ungern eine engagierte Stadträtin verliere. Mit einem Blumenstrauß dankt er Marika Prekur für die gute Arbeit und die gute Zusammenarbeit. Er hoffe, dass sie sich in anderer Funktion weiterhin zum Wohle der Stadt engagiere. Für die Arbeit beim Verband wünsche er ihr alles Gute Marika Prekur führt aus, dass ihr die Entscheidung zur Übernahme der Stelle beim Verband sehr schwer gefallen sei, zumal ihr die verantwortungsvolle und mit viel Gestaltungsmöglichkeiten ausgestaltete Gemeinderatsarbeit viel Freude bereitet habe. Mit dazu beigetragen habe auch das harmonische Klima im Gremium und die ausgesprochen fruchtbaren Diskussionen. Folglich gebe sie den Dank für die gute Zusammenarbeit gerne an die Gemeinderatsmitglieder zurück. Des Weiteren informiert der Vorsitzende, dass Michael Locker als die bei der Wahl der Gemeinderäte am 25. Mai 2014 auf dem Wahlvorschlag der Freien Wählervereinigung als nächste festgestellte Ersatzperson für Marika Prekur in den Gemeinderat nachrücken werde. Die Verpflichtung von Michael Locker sei in der nächsten Gemeinderatssitzung am 10. April vorgesehen. Abschließend erklärt der Vorsitzende, dass für die ausscheidende Stadträtin Prekur, die Mitglied der Verbandsversammlung gewesen sei, eine Nachfolgeregelung getroffen werden müsse. Hierfür wird von der Fraktion der Freien Wählervereinigung Stadträtin Hierholzer benannt.

7 7 TOP 5: Bauantrag zum Wiederaufbau des abgebrannten Zweifamilien-Wohnhauses auf Flst.- Nr. 255/6 (Bahnhofstraße 2) Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor. Beschlussvorschlag: Befürwortende Weiterleitung des Bauantrags an die Baurechtsbehörde. Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und vom Vorsitzenden erläutert. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. TOP 6: Bauvoranfrage zur Errichtung eines Holz- und Maschinenschopfes auf Flst.-Nr. 837 (Tunauer Straße 8) Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor. Beschlussvorschlag: Befürwortende Weiterleitung der Bauvoranfrage an die Baurechtsbehörde. Die Bauvoranfrage wird dem Gemeinderat bekannt gegeben. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. TOP 7: Umnutzung Einkaufsmarkt zu Büro & Werkstatt auf Flst.-Nrn. 25/ /12 (Bahnhofstraße 4-8) Die Planunterlagen liegen den Mitgliedern des Gemeinderats als Sitzungsvorlage vor. Beschlussvorschlag: Befürwortende Weiterleitung des Bauantrags an die Baurechtsbehörde. Der Bauantrag wird dem Gemeinderat bekannt gegeben und vom Vorsitzenden erläutert. Mit Zustimmung des Gemeinderats gibt der als Zuhörer anwesende Bauantragsteller Jürgen Klingele zum Bauvorhaben zusätzliche Erläuterungen. Auf Nachfrage von Stadträtin Münzer erklärt er, dass die Werkstatt mit möglichen lärmintensiven Arbeiten im hinteren Gebäudeteil - über dem sich keine Wohnungen befinden -

8 8 eingerichtet werde. Zudem baue man Schallschutzelemente ein, so dass es keine Probleme gebe, die vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte während des einschichtigen Produktionsbetriebes einzuhalten. Das Vorhaben wird im Gremium allgemein positiv aufgenommen, zumal damit ein leer stehendes Gebäude wieder belebt wird und durch die Firmenansiedlung weitere Arbeitsplätze geschaffen werden. Außerdem erhält das Gebäude durch die geplanten Maßnahmen eine optische Aufwertung. Beschluss: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, vorliegenden Bauantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. TOP 8: Schachtsanierung nach EKVO, Arbeitsvergabe Das Bauamt hat die Sanierung der defekten Schachtabdeckungen in den Gemeinden Aitern, Fröhnd, Schönau, Schönenberg, Tunau und Wieden, sowie die defekten Schachtabdeckungen des GVV beschränkt ausgeschrieben. Ausgeschrieben wurde die Sanierung von insgesamt 130 defekten Schachtabdeckungen. Von den 8 angeschriebenen Bietern haben 5 Bieter ein Angebot abgegeben. Bei der Kostenschätzung gingen wir von einem Mittelpreis von 750 brutto aus. Bei der Ausschreibung konnten wir ein sehr gutes Ergebnis mit einem Mittelpreis von 404,51 brutto erzielen. Günstigster Bieter ist die Firma Volkmer aus Bad Rappenau mit einem Gesamtpreis von ,10 brutto für alle Schächte. Die weiteren Bieter lagen bei ,85, ,15, ,35 und ,92. Weitere Bieter waren die Fa. Walliser aus Utzenfeld, die Firma Schmidt aus Bernau, die Fa. Vienna aus Hargesheim und die Fa. Beck aus Bad Rappenau (Reihenfolge entspricht nicht obiger Reihenfolge). Bei der Vergabe an den günstigsten Bieter ergeben sich folgende Vergabesummen: Gemeinde Aitern 1.213,53 Gemeinde Fröhnd 6.876,67 Schönau im Schwarzwald ,44 Gemeinde Schönenberg ,26 Gemeinde Tunau 8.494,71 Gemeinde Wieden 1.618,04 GVV Schönau im Schwarzwald 6.067,65 Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt stehen hierfür Mittel bereit. Beschlussvorschlag: Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Arbeiten an die Fa. Volkmer zum Preis von ,44 brutto.

9 9 Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Beschluss: Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Arbeiten an die Fa. Volkmer zum Preis von ,44 brutto. Einstimmiger Beschluss. TOP 9: Wasserversorgung Schönau, Digitalisierung der Bestandspläne - Arbeitsvergabe Die Bestandspläne der Wasserversorgung der Stadt Schönau im Schwarzwald sind derzeit auf großen Plänen aus Leinenpapier dargestellt. Auf diesen Leinenplänen werden Rohrbrüche, Neuverlegungen, neue Schieber etc. immer durch den Wassermeister von Hand nachgetragen. Bei Planauskünften wird jeweils ein Scan erstellt. Dazu muss der Wassermeister den Plan aufs Bauamt bringen, wo er dann gescannt wird. Nach Abschluss der Digitalisierung haben wir dann ein Wasserkataster, welches dem heutigen Stand der Technik entspricht und auch mit anderen Plänen (z.b. Kanal) verschnitten werden kann. Im Zuge des Antrags auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen Mühlmatt der Stadt Schönau im Schwarzwald haben wir bereits Bestandspläne auf Leinenpapier in ein digitales Format umgewandelt. Das Angebot der diewald bauingenieure, welches den Haushaltsplanberatungen zugrunde lag, ist beigefügt. Finanzielle Auswirkungen: Im Haushalt 2017 hat der Gemeinderat die notwendigen Mittel eingestellt. Beschlussvorschlag: Die Stadt Schönau im Schwarzwald vergibt die Arbeiten zur Digitalisierung der Bestandspläne der Wasserversorgung gemäß beigefügtem Angebot an die diewald bauingenieure zum Preis von ,25 netto. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Stadtrat Knobel verweist auf die Position 1.7 des vorliegenden Angebots, nach der die Digitalisierung von vorhandenen Bauwerksplänen (wie z. B. Hochbehälter, Brunnenstuben usw.) - sofern erwünscht - nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden soll. Er möchte wissen, mit welchen Kosten hier gegebenenfalls gerechnet werden müsse. Der Vorsitzende kann zu diesem Punkt keine konkrete Auskunft geben, weshalb er vorschlägt, diese Position bei der Auftragsvergabe zunächst auszuklammern. Die Details über den Aufwand und die Kosten der Digitalisierung für die vorhandenen Bauwerkspläne sollen durch das Bauamt geprüft und dem Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt werden.

10 10 Beschluss: Der Gemeinderat vergibt die Arbeiten zur Digitalisierung der Bestandspläne der Wasserversorgung gemäß beigefügtem Angebot (mit Ausnahme von Position Digitalisieren von vorhandenen Bauwerksplänen ) an die diewald bauingenieure zum Preis von ,25 netto. Einstimmiger Beschluss. TOP 10: Beratung der Tagesordnung (öffentlicher Teil) zur Verbandsversammlung am 30. März 2017 Die Tagesordnung und die Sitzungsvorlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten für die öffentliche Sitzung am liegen den Mitgliedern des Gemeinderats vor. Den Anwesenden wird die Tagesordnung für die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung am zur Kenntnis gebracht. Die einzelnen Tagesordnungspunkte werden vom Vorsitzenden und von Hauptamtsleiter Krumm eingehend erläutert. Nach Aussprache fasst der Gemeinderat zu den Tagesordnungspunkten mit Beschlussanträgen folgende einstimmige Beschlüsse: TOP 3: Sanierung Buchenbrandhalle - Hallenneubau: a) Festlegung auf eine der beiden Planungsvarianten b) Festlegung des einheitlichen Kostenschlüssels für Investition und Unterhalt Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich in der Verbandsversammlung für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Dreifachhalle (mit Abriss der Buchenbrandhalle - Planvariante B) aussprechen. Der von der Verwaltung vorgeschlagene einheitliche Kostenschlüssel (50 % Schulsport und 50 % Einwohner) für Investition und Unterhalt wird befürwortet. TOP 4: Sanierung Buchenbrandhalle - Hallenneubau, Architektenleistungen Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, die Architektenleistungen zur geplanten Dreifeldhalle über ein Verhandlungsverfahren nach 17 VgV ohne vorherigen Planungswettbewerb auszuschreiben. Die vorgeschlagene Gewichtung der Eignungs- und Zuschlagskriterien wird seitens der Stadt ebenfalls befürwortet. TOP 5: Schachtsanierung nach EKVO, Arbeitsvergabe Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, die Arbeiten an die Firma Volkmer zum Preis von 6.067,65 zu vergeben. TOP 6: Kanalsanierung nach der EKVO, Arbeitsvergabe Die städtischen Mitglieder der Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung der Arbeitsvergabe an den annehmbarsten Bieter zuzustimmen.

11 11 TOP 7: Kläranlage Wembach, Erneuerung Prozessleitwarte - Arbeitsvergabe Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung der vorgeschlagenen Vergabe der Arbeiten an die Firma Schiele ALH aus Hornberg zustimmen. TOP 8: Zustimmung zur Verlegung einer Wasserleitung, Bekanntgabe einer Eilentscheidung Seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald wird das Einverständnis des Verbandsvorsitzenden in der Verbandsversammlung zustimmend zur Kenntnis genommen. TOP 10: Friedhof Schönau, Arbeitsvergabe Landschaftsbauarbeiten Die städtischen Mitglieder der Verbandsversammlung werden beauftragt, in der Verbandsversammlung der Vergabe der Landschaftsbauarbeiten an den annehmbarsten Bieter zuzustimmen. TOP 11: Friedhof Schönau, Einrichtung eines gärtnergepflegten Grabfeldes Die Stadt Schönau im Schwarzwald stimmt in der Verbandsversammlung der Einrichtung des gärtnergepflegten Grabfeldes zu und befürwortet den Abschluss des dazu vorliegenden Vertrages. TOP 12: Feststellung der Eröffnungsbilanz des GVV Schönau gemäß 95 Abs. 1 Satz 2 GemO ( 18 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird in der Verbandsversammlung der vorliegenden Eröffnungsbilanz zustimmen. TOP 13: Prüfbericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen Der Prüfbericht wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Hinweisen und Empfehlungen der Kommunalaufsicht werden seitens der Stadt befürwortet. TOP 14: Erlass einer neuen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Die Stadt wird in der Verbandsversammlung dem Erlass der vorliegenden Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit zustimmen. TOP 15: Katholischer Kindergarten Schönau, Ausbildungsplätze für praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Die Stadt befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung und wird in der Verbandsversammlung ein entsprechendes Votum abgeben.

12 12 TOP 16: Verein Mythische Orte am Oberrhein, Auflösung Die Stadt wird in der Verbandsversammlung dem Verwaltungsvorschlag zur Auflösung des Vereins Mythischer Orte am Oberrhein zustimmen. TOP 11: Naturschutzrechtliches Ökokonto, Anfrage der EnBW Energie Baden-Württemberg AG Herr Michael Volz von der EnBW Energie Baden-Württemberg AG fragt mit Mailnachricht vom bei der Stadt Folgendes an: Ich bin der zuständige Projektleiter des Windparks Hasel ( und wir haben bei der unteren Forstbehörde/unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lörrach einen Antrag auf Waldumwandlung für die Zuwegung und die Kabeltrasse gestellt. Für diese Maßnahme benötigen wir Ökopunkte und einen forstrechtlichen Ausgleich in Höhe von 0,7 ha. Nach Auskunft des Landratsamtes Lörrach kann sowohl der naturschutzrechtliche als auch der forstrechtliche Ausgleich über Bannwaldflächen hergestellt werden. Die Stadt Schönau verfügt über geeignete und bereits durch das LRA genehmigte Bannwaldflächen. Wir sind bereit Ihnen den aktuellen Marktpreis für die Ökopunkte zu bezahlen, falls die o.g. benötigten Ökopunkte unserem Projekt übertragen werden. Der guten Ordnung halber teile ich Ihnen mit, dass ich auch in Gesprächen mit der Gemeinde Utzenfeld und der Gemeinde Wieden bezgl. der Übertragung von Ökopunkten stehe. Die Verwaltung empfiehlt, dem Windpark Hasel die Ökopunkte zu einem marktüblichen Preis zu übertragen. Beschlussvorschlag: Dem Windpark Hasel wird angeboten, die Ökopunkte zum Preis von 70 Cent pro Ökopunkt erwerben zu können. Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor. Stadtrat Anschütz erklärt für die Fraktion der Freien Wählervereinigung, dass sich diese gegen den Verkauf der Ökopunkte ausspreche. Es werde dafür derzeit keine Notwendigkeit gesehen, zumal aufgrund der städtischen Finanzlage dazu keine Notwendigkeit bestehe und derzeit nicht absehbar sei, wofür die Stadt selbst die Ökopunkte noch benötige. Stadträtin Knobel Stadträtin Münzer* und Stadtrat Schröder bestätigen, dass dies von den Fraktionen der CDU und SPD ebenso gesehen wird. Beschluss: Der Gemeinderat lehnt den Verkauf der Ökopunkte an den Windpark Hasel ab. Einstimmiger Beschluss. *Geändert gem. Entscheidung des Gemeinderats bezüglich der Anerkennung des Protokolls (siehe Punkt 2 des Protokolls über die öffentliche Sitzung vom

13 13 TOP 12: Kurzinformationen der Verwaltung TOP 12.1: Friedhof Schönau, Schreiben von Egon Barbisch vom Das Schreiben von Herrn Barbisch wird - wie von diesem gewünscht - dem Gemeinderat hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Gemeinderat nimmt das vorliegende Schreiben ohne Aussprache zur Kenntnis. TOP 12.2: Haushaltsverfügung 2017 Der Vorsitzende informiert, dass inzwischen die Verfügung des Landratsamtes Lörrach zum städtischen Haushalt 2017 vorliege. Die Kommunalaufsicht habe die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2017 geprüft und die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis. TOP 12.3: Gymnasium Schönau, neue Stellvertretende Schullieterin Der Vorsitzende gibt bekannt, dass Studiendirektorin Karen Albrecht dieser Tage zur neuen Stellvertretenden Schulleiterin bestellt worden sei, womit die Lücke in der Schulleitung geschlossen werden konnte. Namens der Stadt gratuliere er der Studiendirektorin zum neuen Amt, für das er ihr viel Freude und Erfolg wünsche. TOP 12.4: Zentralklinikum für den Landkreis Lörrach, Stellungnahme der Gemeinden des Kleinen, Mittleren und Oberen Wiesentals Der Vorsitzende weist auf die Stellungnahme der Gemeinden des Kleinen, Mittleren und Oberen Wiesentals hin, die diese zum Standort des neuen Zentralklinikums im Landkreis abgegeben haben und die den Mitgliedern des Gemeinderats in Schriftform als Tischvorlage vorliegt.

14 14 TOP 13: Fragen und Anregungen des Gemeinderates TOP 13.1: Gemeinschaftsschule Oberes Wiesental, Tag der offenen Tür Stadtrat Schröder bezieht sich auf den Tag der offenen Tür der Gemeinschaftsschule, der am letzten Samstag stattgefunden hat und bei dem auch das Schülerprojekt Sitzgarnitur vorgestellt wurde. Er regt an, die eine oder andere dieser tollen und praktikablen Sitzgarnitur im Buchenbrändle aufzustellen. TOP 13.2: Zentralklinikum für den Landkreis Lörrach, Stellungnahme der Gemeinden des Kleinen, Mittleren und Oberen Wiesentals Stadtrat Sladek bewertet das vorliegende Schreiben positiv, das die Gemeinden des Kleinen, Mittleren und Oberen Wiesentals zur Standortfrage bezüglich des Zentralklinikums verfasst haben. Er könne diese Aktion nur begrüßen. Stadtrat Anschütz schließt sich dieser Auffassung an und findet es toll, dass in dieser Angelegenheit sich die Gemeinden der Region zusammengefunden haben. TOP 13.3: Freies WLan im Stadtgebiet Stadtrat Anschütz informiert, dass am Samstag eine Ortsbegehung zum Aufbau des freien WLan-Netzes im Stadtgebiet stattgefunden habe. An diese Begehung haben Vertreter der Verwaltung und des Vereins Freifunk Dreiländereck sowie die Fraktionsvorsitzenden teilgenommen. Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung. Zur Beurkundung: Der Vorsitzende: Der Gemeinderat: Der Schriftführer:

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