Haushaltssatzung und Haushaltsplan. Rathaus und Feuerwehr Donaurieden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Haushaltssatzung und Haushaltsplan. Rathaus und Feuerwehr Donaurieden"

Transkript

1 2015 Haushaltssatzung und Haushaltsplan Rathaus und Feuerwehr Donaurieden

2 Inhaltsverzeichnis Seite Haushaltssatzung 1 Vorbericht 3 Gesamtplan I. Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verp Verpflichtungsermächtigungen 4 II. Haushaltsquerschnitt 26 III. Gruppierungsübersicht 34 IV. Finanzierungsübersicht 38 Verwaltungshaushalt 39 Vermögenshaushalt 134 Anlagen Anlage 1 Stellenplan 196 Anlage 2 Sammelnachweis Personalkosten 204 Anlage 3 Entwicklung des Personalstandes und der 208 Personalkosten Anlage 4 Deckungsring Bewirtschaftung 209 Anlage 5 Deckungsring Geschäftsausgaben 213 Anlage 6 Deckungsring Unterhaltungsaufwand 215 Anlage 7 Übersicht über den Stand der Rücklagen 218 Anlage 8 Übersicht über den Stand der Schulden 219 Anlage 9 Berechnung von Umlagen und Zuweisungen 221 Anlage 10 Anlagennachweis 222 Anlage 11 Finanzplanung 228 Anlage 12 Investitionsprogramm Ausgaben 236 Anlage 13 Investitionsprogramm Einnahmen Anlage 14 Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen Anlage 15 Steuerkraftsummen der Gemeinden im Alb-Donau Kreis Eigenbetrieb Wasserversorgung Wirtschaftsplan der Wasserversorgung Erbach mit Stadtteilen 400 Wissenswertes über die Baulanderschließungsgesellschaft Erbach mbh 500

3 -1- Haushaltsplan 2015 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2015 I. Einwohnerzahl (Wohnbevölkerung) der Stadt a) nach der Volkszählung am 17. Mai Ew b) nach der Volkszählung am 06. Juni Ew c) nach der Volkszählung am 27. Mai Ew d) nach der Volkszählung am 25. Mai Ew e) nach der Fortschreibung am 30. Juni Ew f) nach der Fortschreibung am 30. Juni Ew g) nach der Fortschreibung am 30. Juni Ew h) nach der Fortschreibung am 31.März Ew i) nach der Fortschreibung am 30.Juni Ew j) nach der Fortschreibung am (Zensus 2011/FAG) Ew k) nach der Fortschreibung am 30.Juni Ew II. Gesamtfläche des Stadtgebiets ha III. Schlüsselzuweisungen 2015 a) Bedarfsmesszahl b) Steuerkraftmesszahl c) Schlüsselzahl IV: Steuerkraftsumme der Stadt für 2015 a) insgesamt b) je Einwohner nach der Fortschreibung zum (13.119) 1.126,13 (Vorjahr: 1.063,11 ) V: Steuerkraft nach der Steuerkraftmesszahl a) insgesamt b) je Einwohner nach der Fortschreibung zum (13.119) 803,59 (Vorjahr: 749,87 )

4 -2- Haushaltsplan 2015 Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2015 Aufgrund 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581) zuletzt geändert am 28. Juli 2005 (GBl. S. 578) hat der Stadtrat am 16. Dezember 2014 folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit 1. den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je a.) davon im Verwaltungshaushalt b.) davon im Vermögenshaushalt dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 0 3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von Die Steuersätze werden festgesetzt 3 1. für die Grundsteuer auf a.) für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 320 % b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 % 2. für die Gewerbesteuer auf 340 % der Steuermessbeträge Erbach, im Dezember 2014 gez. Gaus, Bürgermeister

5 2015 Vorbericht zum Haushaltsplan

6 003/1 1. Allgemeines 1.1 Vorbemerkungen Nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung ( 2 II i.v.m. 3) ist dem Haushaltsplan ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Es soll insbesondere dargestellt werden: wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden mit Ausnahme der Kassenkredite in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Jahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln werden, wie sich die Zuführungen vom Verwaltungshaushalt und die Rücklagen in den dem Haushaltsjahr folgenden drei Jahren entwickeln werden und in welchem Verhältnis sie zum Deckungsbedarf nach dem Finanzplan stehen, welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben, insbesondere in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan abweicht, wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind. 1.2 Entwicklung der Einwohnerzahlen Für die Stadt Erbach mit ihren Stadtteilen Erbach, Bach, Dellmensingen, Donaurieden, Ersingen und Ringingen beträgt die vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg auf der Basis Zensus vom fortgeschriebene Einwohnerzahl zum : Einwohner. Die kommunalen Landesverbände haben einer gesetzlichen Übergangsregelung zugestimmt, nach der die Einwohnerzahlen auf der Basis Zensus erst 2016 voll bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Im Jahr 2015 fließen diese nur zu 75 % ein. Jahr Einwohner geg. Vorjahr

7 003/2 Die Einwohnerzahl hat sich gegenüber dem Vorjahr um 28 Personen erhöht. 1.3 Entwicklung des Haushaltsvolumens Das Haushaltsvolumen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,26 % erhöht. Die Gründe hierfür werden in Kapitel 3.3 Verwaltungshaushalt und 3.4 Vermögenshaushalt des Jahres 2015 im Einzelnen dargestellt. Haushaltsjahr 2012 Rechnungsergebnis 2013 Rechnungs- Ergebnis 2014 Planansatz 2015 Planansatz Verwaltungshaushalt Steigerung bzw. Verminderung gegenüber Vorjahr ,07% ,47% ,19% ,53% Vermögenshaushalt Steigerung bzw. Verminderung gegenüber Vorjahr ,78% ,24% ,24% ,59% Gesamtvolumen Steigerung bzw. Verminderung gegenüber Vorjahr ,52% ,32% ,51% ,26%

8 003/3 1.4 Haushaltsfahrplan 09. Juli 2014 Schreiben an bewirtschaftende Ämter, Mittelanforderung 01. August 2014 Abgabetermin für die Wunschlisten der Ortsverwaltungen 29. August 2014 Abgabetermin für die Mittelanmeldungen der Schulen 29. August 2014 Abgabetermin für die Mittelanmeldungen der Fachämter 23. September 2014 Schuletatbesprechung mit den Schulleitern 06. Oktober 2014 Bekanntgabe des Entwurfs des Investitionsprogramms im VA 06.Oktober 2014 Vorberatung des Stellenplans im VA 18. November 2014 Etatgespräch mit den Fraktionen und Ortsvorstehern 28. November 2014 Versand des Haushaltsplanentwurfs Gemeinderat 16. Dezember 2014 Verabschiedung der Haushaltssatzung 17. Dezember 2014 Vorlage an das Landratsamt Alb-Donau-Kreis Januar 2015 Veröffentlichung nach Genehmigung durch das Landratsamt

9 003/4 2. Rückblick auf die Vorjahre 2.1 Haushaltsjahr 2013 Die Jahresrechnung 2013 ist abgeschlossen. Der Rechenschaftsbericht wurde am 7. Juli 2014 im Verwaltungsausschuss vorberaten, vom Gemeinderat am 14. Juli 2014 zur Kenntnis genommen und die Jahresrechnung festgestellt. Das Rechnungsergebnis 2013 ist detailliert im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2013 dargestellt, worauf hiermit verwiesen wird. Hier nur ein kurzer Überblick über die abgeschlossene Jahresrechnung: Planansatz 2013 in Rechnungsergebnis 2013 in Abweichungen geg. Planansatz in Verwaltungshaushalt In Einnahme und Ausgabe mit je ,31 % Vermögenshaushalt In Einnahme und Ausgabe mit je ,30 % Gesamtvolumen ,41 % Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt Haushaltseinnahmereste im Vermögenshaushalt 0,00 Haushaltsausgabereste im Verwaltungshaushalt Schuldenstand Pro Kopf Verschuldung 53,32 (Senkung geg. Vorjahr um ) 12,90 Stand der allgemeinen Rücklage Deutschlands Arbeitsmarktzahlen, die Absatz- und Exportdaten erreichten im Jahr 2013 weitere Spitzenwerte. Dieser vorteilhafte konjunkturelle und wirtschaftliche Rahmen ließen die Gesamtsteuereinnahmen ansteigen. Die Talfahrt Deutschlands, die vor Jahren noch dazu führte, dass viele Staaten ökonomisch an uns vorbeiziehen konnten, hat sich zweifelsohne in eine Bergfahrt gewandelt. Viele Städte und Gemeinden profitieren unverändert und ganz beträchtlich vom wirtschaftlichen Aufschwung, den positiven Einnahmen bzw. den sprudelnden Finanzquellen. Auch die Stadt Erbach konnte auf ein gutes Geschäftsjahr zurückblicken. Im Haushaltsplan 2013 war eine Zuführungsrate von veranschlagt. Zusätzlich war eine Kreditaufnahme von und eine Rücklagenentnahme von geplant. Die Einnahmen im Jahr 2013 haben sich äußerst positiv entwickelt. Die anziehende Konjunktur und die

10 003/5 positive Auftragslage der Firmen hat zu Gewerbesteuermehreinnahmen von und zu Mehreinnahmen beim Einkommensteueranteil in Höhe von geführt. Nach Abzug der Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage verbleibt ein Gesamtplus bei den allgemeinen Finanzmitteln in Höhe von (Einzelplan 9). Gleichzeitig wurden die Ausgabemittel weiterhin diszipliniert und sparsam bewirtschaftet. Das führte zu einem deutlich besseren Bild im Verwaltungshaushalt. Im Abschluss konnten an den Vermögenshaushalt 3,96 Mio. (Plan 2,25 Mio. ) zugeführt werden. Nach Abzug der Tilgungen mit verbleibt ein ansehnlicher Betrag von 3,79 Mio. für Investitionen (Nettoinvestitionsrate). Durch diese Verbesserungen aus dem laufenden Betrieb war die geplante Kreditaufnahme mit entbehrlich. Damit hat die Stadt Erbach im siebzehnten Jahr in Folge kein Darlehen mehr aufgenommen. Dies führt zu einem weiteren Abbau der Verschuldung. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt in Erbach zum , einschließlich des Eigenbetriebes Wasserversorgung, bei ca. 87 /EW und damit um /EW unter dem Landesdurchschnitt (Ende 2013: ). Die geplante Rücklagenentnahme mit war ebenfalls nicht notwendig. Es konnte vielmehr eine außerordentliche Rücklagenzuführung mit gebucht werden. Die allgemeine Rücklage weist zum Ende des Jahres einen Bestand an freien Mitteln von 6,04 Mio. aus, bzw. unter Berücksichtigung der Hochlastfaulung, von 4,94 Mio. aus. Die allgemeine Rücklage schafft einerseits finanzielle Spielräume, ist aber in erster Linie Garant dafür, dass in Erbach auch in Zukunft, in evtl. wirtschaftlich schwierigeren Zeiten, eine verantwortungsvolle, von Kontinuität geprägte Haushaltspolitik möglich sein wird.

11 003/6 2.2 Haushaltsjahr 2014 Die Haushaltssatzung wurde am 16. Dezember 2013 erlassen. Die Gesetzmäßigkeit vom Landratsamt Alb-Donau-Kreis mit Erlass vom 16. Januar 2014 bestätigt. Der in 1 Ziff. II der Haushaltssatzung auf festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurde mit gleichem Erlass genehmigt. Die Verwaltung hat in der Sitzung des Gemeinderats am 14. Juli 2014 in einem Zwischenbericht über das Haushaltsjahr informiert wie der Haushaltsvollzug bis Juli verlaufen ist. Die Bundesregierung geht in ihrer Herbstprognose von einem deutlich geringeren Wachstumstempo für dieses und für das kommende Jahr aus. Demnach wächst das Bruttoinlandsprodukt 2014 nur noch um 1,2 Prozent. Im April war die große Koalition noch von 1,8 Prozent ausgegangen. Für 2015 senkte die Regierung die Prognose von 2,0 Prozent auf 1,3 Prozent. "Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einem außenwirtschaftlich schwierigen Fahrwasser", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 15. Oktober "Geopolitische Krisen haben auch in Deutschland die Verunsicherung erhöht. Die nur moderate weltwirtschaftliche Entwicklung belastet die Konjunktur." In Erbach können wir die Äußerungen von Herrn Gabriel nicht bestätigen. Die Stadt liefert im laufenden Jahr sehr positive Zahlen. Unsere Wirtschaft läuft rund. Insbesondere bei der Gewerbesteuer ist eine positive Entwicklung erkennbar. Unser Gewerbesteuerkonto weist ein kräftiges Plus aus. Durch Nachzahlungen + Anpassungen der Vorauszahlungen klingelten 3,7 Mio. (PA 2,9 Mio. ) in unserer Stadtkasse. Nach Abzug der erhöhten Umlagezahlungen verbleiben ca an Mehreinnahmen bei der Stadt. Beim kommunalen Finanzausgleich und dem Einkommensteueranteil ergibt sich gegenüber dem Planansatz eine Verbesserung in Höhe von Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass die Zuführungsrate (2,250 Mio. ) an den Vermögenshaushalt verbessert werden kann und mit hoher Wahrscheinlichkeit die veranschlagte Rücklagenentnahme für die Hochlastfaulung in Höhe von nicht notwendig sein wird. Von der Ausschöpfung der Kreditermächtigung in Höhe von kann ebenfalls abgesehen werden das Gegenteil ist sogar der Fall. Im Oktober hat der Gemeinderat die außerplanmäßige Tilgung eines Darlehens in Höhe von , dessen Zinsbindung im November abgelaufen ist, beschlossen. Unsere Pro-Kopf-Verschuldung des Stadthaushalts sinkt somit um ca. 31,73 /Ew. auf 21,42 /Ew. Der Schuldenstand des Eigenbetriebs Wasserversorgung bei Banken und Kreditinstituten (äußere Verschuldung) kann im Jahr 2014 ebenfalls gesenkt werden und beläuft sich auf 31,49 pro Einwohner (VJ 34,43 ). Die Gesamtverschuldung der Stadt Erbach liegt zum Ende 2014 bei 52,91 /Ew. (äußere Verschuldung), dies sind 1.006,09 unter dem Landesdurchschnitt (1.059 /Ew.).

12 003/7 Im Einzelnen wird zum Vermögenshaushalt des Jahres 2014 noch Folgendes bemerkt: 1.) Feuerwehr Die Feuerwehr hat ein Notstromaggregat für (PA ) erhalten. Im Feuerwehrhaus Ringingen wurde im Jahr 2014 eine Abluftanlage für (PA ) installiert. 2.) Schulen - Gemeinschaftsschule Erbach Die Schillerschule startete zum Schuljahr 2013/2014 mit der ersten fünften Klasse als Gemeinschaftsschule. Um der neuen Schulart einen möglichst guten Start zu ermöglichen, wurde in den Sommerferien ein erster Abschnitt der Schillerschule saniert und an das Konzept der Gemeinschaftsschule angepasst. Im Jahr 2014 stand nun, wiederum in den Sommerferien der zweite Bauabschnitt zur Realisierung an. Im Rahmen des Planansatzes ( ) wurden zwei weitere Lernbüros eingerichtet und der Flurbereich saniert. - Schulzentrum Erbach Aus energetischen Gründen wurden im Schulzentrum die Pumpen in der Heizungsanlage ausgetauscht und eine Regelung installiert. Dies konnte innerhalb des Finanzierungsrahmens ( ) erledigt werden. Desweiteren wurde die Brandschutzanlage im kompletten Schulzentrum für erneuert. - Grundschule Ersingen Der Um- / Erweiterungsbau Schule / Halle / Kindergarten Ersingen wurde am 21. September eingeweiht. Die Gesamtkosten betragen inklusive Außenanlagen 1,280 Mio.. Der Auftrag für die Außenanlagen wurde in Höhe von erteilt. Ursprünglich waren hierfür (Außenanlagen und Budget Hochbaumaßnahme) vorgesehen. Der Rest wird durch den HAR Gemeindeverbindungsstraße ( ) und HAR Straßenbau Verschiedenes (5.000 ) finanziert. An Rechnungen wurden dieses Jahr ausbezahlt. 3.) Jugendarbeit Das ehemalige. Minigolfheim wurde für die Nutzung als Jugendhaus hergerichtet und ein Zaun als Abtrennung zur Badeanlage angebracht. Der Gesamtaufwand betrug Finanziert wurde diese Maßnahme über den bestehenden HAR in Höhe von ) Kindergärten - Katholischer Kindergarten Phillip Neri, Donaurieden Mit der Fassadensanierung des katholischen Kindergartens Donaurieden wurde im Oktober begonnen. Die Arbeiten sind fast fertiggestellt. Im Dach waren nur kleinere Mängel vorhanden, die ohne größeren Aufwand behoben werden konnten (PA ). - Katholischer Kindergarten St. Franziskus, Erbach Der katholische Kindergarten St. Franziskus ist im April aus den Containern bei der Erlenbachhalle in die neu sanierten Räume zurück auf den Schlossberg gezogen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen

13 003/8 sich auf ca Der städtische Anteil beträgt 70 % ( ). An Baukosten haben wir dieses Jahr ausbezahlt. 5.) Sport- und Mehrzweckhallen Nicht eingeplant hatten wir die Verlängerung des Kamins an der Jahnhalle. Hierfür mussten ca aufgewendet werden. Die Deckung erfolgte über den HAR Halle Donaurieden und Erwerb von beweglichen Gegenständen Jahnhalle Für wurde in der Mehrzweckhalle Dellmensingen eine Enthärtungsanlage eingebaut (PA ). In den Sommerferien hat die Mehrzweckhalle Ringingen im Rahmen des Planansatzes ( ) ihre neuen Eingangstüren erhalten. Außerplanmäßig wurde für die MZH Bach eine neue Reinigungsmachine für beschafft. Die Kosten werden durch den HAR Ortsmitte Bach abgedeckt. 6.) Badeanlage/Spielplätze Mit einem Contest wurde Ende April der Skatepark an der Badeanlage eingeweiht. (PA ). In diesem Zuge wurde auch der Eingangsbereich der Badeanlage neu gestaltet und eine Beleuchtung bis zum Jugendhaus installiert. Insgesamt haben wir für die Anlage, von der unsere Jugendlichen begeistert sind, ausgegeben. Ein beliebtes Ausflugsziel für Fahrradfahrer, Inliner und Spaziergänger ist der neue Naturspielplatz am Ortsrand von Bach. Seit Anfang Mai können Kinder hier umgeben von großen Holzfröschen spielen und toben. Die Gesamtkosten in Höhe von wurden um 830 überschritten. 7.) Straßenbau Der Jahresauftrag für die Asphaltierungsarbeiten 2014 sieht neben den Feinbelägen im Neubaugebiet Gsteig und im Gewerbegebiet Lüsse auch die Sanierung des Feldwegs 1037, den Feldweg parallel zur B311 in Donaurieden und die Lindengasse in Donaurieden vor. Die im Haushalt bzw. bei der Bauland finanzierte Gesamtsumme beträgt Die Arbeiten konnten innerhalb des Finanzierungsrahmens abgeschlossen werden. Die Aufträge für den Gehwegausbau Erlenbachstraße, die Bushaltestelle in der Heinrich-Hammer-Straße und die Erneuerung des Durchlasses Feldweg Kehr wurden für erteilt und sind bereits abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte u. A. über noch zur Verfügung stehende Ausgabereste aus den Vorjahren. 8.) Kläranlage Die bestehende Rechenanlage, Baujahr 1992, wurde in der ersten Jahreshälfte komplett erneuert. Die Gesamtkosten inklusive Erneuerung der elektrotechnischen Ausrüstung betragen Im Haushalt finanziert waren

14 003/9 9.) Bestattungswesen Auf dem Erbacher Friedhof wurde außerplanmäßig für das Sternenkindergrab eingerichtet und dafür eine Stele zum Andenken an Frühchen aufgestellt. Die Finanzierung erfolgte über einen HAR. Der Ersinger Friedhof hat für einen neuen Sargwagen erhalten (PA ). 10.) Bauhof Der Kommunale Kleinschlepper, ein Hako 2300, der in Dellmensingen sowohl im Sommer als auch im Winter seinen Dienst leistete, wurde bereits in der ersten Jahreshälfte durch einen neuen Kleinschlepper zum Preis von ersetzt. Als Ersatz für den MB-Trac ist Baujahr 1987 wurde der Auftrag für ein Schlepperfahrzeug mit hydraulischen Anschlüssen vorne und hinten an die Firma Baywa Biberach für (PA )erteilt. Die Lieferung soll noch dieses Jahr erfolgen. Durch die Versteigerung der ausgemusterten Bauhoffahrzeuge im Internetportal Vebeg konnten bis dato außerplanmäßig eingenommen werden. Am fand die Einweihung der sanierten Personalräume des Bauhofes statt. Die Gesamtkosten betragen , wobei ein Teil (ca. 10 %) der Eigenbetrieb Wasserversorgung zu tragen hat. An Rechnungen haben wir bis jetzt ausbezahlt. 11.) Versorgungsunternehmen Bedingt durch die Verzögerung beim Baugebiet Merzenbeund in Erbach kann der Planansatz bei den Infrastrukturbeiträgen ( ) nicht erreicht werden. Durch den Verkauf von Bauplätzen in Ringingen gingen bei der Stadt insgesamt ein. 12.) Grunderwerb An Grundstückserlösen hatten wir im Jahr eingestellt. In diesem Planansatz waren auch Einnahmen aus dem Gewerbegebiet Oberer Luss BA II einkalkuliert. Der Kaufvertrag über das Tankstellengrundstück wurde bereits abgeschlossen. Mit dem Zahlungseingang ist jedoch erst nach Erteilung der Baugenehmigung im Jahr 2015 zu rechnen. An Einnahmen konnten bis dato, durch die Veräußerung zweier Gewerbegrundstücke in Ringingen erzielt werden. Vom Ansatz beim Grunderwerb ( ) haben wir ausgeschöpft.

15 003/10 3. Haushaltsjahr Allgemeines Haushaltgrundsatz der Vorherigkeit: Der "Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit" ist einer der Grundsätze des Gemeindewirtschaftsrechts. Nach 81 III GemO ist die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres dem Landratsamt vorzulegen. Mit der Verabschiedung des Haushalts im Dezember liegen wir noch gut in der Zeit. In den Haushalt wurden die zum Zeitpunkt der Aufstellung (Oktober / November 2014) bekannten, aktuellen und für die kommunale Finanzplanung relevanten Daten, eingearbeitet Gliederung und Gruppierung: Die Gliederung des Haushaltsplanes in Abschnitte und Unterabschnitte (erste 4 Ziffern der Haushaltsstelle) ist entsprechend der vom Innenministerium erlassenen Verwaltungsvorschrift über Gliederung und Gruppierung der Haushalte erfolgt. Die Gliederung und Gruppierung trägt gleichzeitig den Anforderungen der Finanzstatistik Rechnung. Seit der Umstellung auf das neue Finanzwesenprogramm SAP wird nun für die frühere Haushaltsstelle der Begriff Finanzposition verwendet Verfügungsberechtigung: Die letzte Spalte im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Bw.St) bezeichnet das Amt, welches für die Bewirtschaftung und die Haushaltsüberwachung zuständig ist. Seit dem Jahr 1999 werden verschiedene Aufgabenbereiche durch die Ortsverwaltungen eigenverantwortlich bewirtschaftet. Neben den Grünbudgets bewirtschaften die Ortsverwaltungen eigenverantwortlich: Dellmensingen die Finanzpositionen: Rathausunterhalt, , Schulunterhalt, Festplatzunterhalt, Turnhallenunterhalt, Friedhofunterhalt, , , Kindergartenunterhalt und die Feldwege. Bach, Donaurieden, Ersingen, Ringingen: Feldwegunterhalt Die für die Bewirtschaftung zuständigen Stellen sind: 1000 Bürgermeister 2000 Kämmerei 2010 Kasse 3000 Hauptamt 3010 Personalwesen 4000 Bauamt 4010 Bauverwaltung 6000 Ortsverwaltung Bach 6010 Ortsverwaltung Dellmensingen 6020 Ortsverwaltung Donaurieden 6030 Ortsverwaltung Ersingen 6040 Ortsverwaltung Ringingen

16 003/ Förderprogramme / Budgets Budget Erneuerung Straßenbeleuchtung Die Erneuerung von Straßenbeleuchtung wurde den Stadtteilen zur eigenverantwortlichen Bewirtschaftung übertragen. Hiervon ausgenommen sind Erneuerungen und Lampenauswechselungen, die in Zusammenhang mit Straßensanierungsmaßnahmen stehen. Als Verteilungsschlüssel haben wir die Netzlänge gewählt. Bei einer Gesamtnetzlänge von insgesamt Meter ergibt sich bei einem Gesamtvolumen von ein Betrag von 0,37 Euro pro Meter. Auf die Stadteile verteilt, sind dies für o Erbach: m o Bach: m o Dellmensingen: m o Donaurieden: m o Ersingen: m o Ringingen: m o Gesamtsumme: m o Die Restmittel sind ins nächste Haushaltsjahr übertragbar Im Jahr 2014 wurden die Budgetmittel in Absprache mit den Ortsteilen für die Umrüstung der Steuerungen auf Funk komplett verwendet. Für die jeweiligen Ortsteile stehen somit im Jahr 2015 nur die o.g. Beträge zur Verfügung. Im Haushalt 2015 sind bei der Fipo Erneuerung Straßenbeleuchtung insgesamt veranschlagt. Die restlichen sind für den Austausch von Schaltschränken vorgesehen. Jugendbudget Ein Anliegen der Stadtteile ist, auf Initiativen und Wünsche der Jugendlichen flexibel und rasch reagieren zu können. Aus diesem Grund erhält jeder Stadtteil 0,50 pro Einwohner für Aufgaben und Unterstützung der Jugendarbeit. Hiervon ausgenommen ist jedoch die Jugendförderung von Vereinen. Vom Verwaltungsausschuss wurde angeregt, dass diese Mittel auch angespart werden können. Wir haben diese Gelder nun für längstens 3 Jahre übertragbar erklärt. Die entsprechenden Mittel sind bei der Finanzposition veranschlagt: o Für Erbach o Für Bach 377 o Für Dellmensingen o Für Donaurieden 329 o Für Ersingen 578 o Für Ringingen 737 Gesamt: Außergewöhnliche Anschaffungen bzw. Wünsche können noch als Einzelmaßnahme beantragt werden.

17 003/12 Aktuelle Höhe der Budgets: Jugendbudget Budget Ausgabe Budget Ausgabe Budget Ausgabe Budget Gesamt Erbach * Bach Dellmensingen Donaurieden Ersingen Ringingen * Mittelverwendung ist vorgesehen für zusätzliche Anschaffungen Jugendhaus Erbach Deckungsfähigkeit: Für Ausgaben, die sachlich eng zusammenhängen und zur gleichen Gruppe gehören, können gem. 18 I GemHVO Sammelnachweise gebildet werden. Der Bewirtschaftung der Gebäude, die Geschäftsausgaben sowie der Unterhaltungsaufwand an Gebäuden und Grundstücken sind in Deckungsringen zusammengefasst, bei den Personalausgaben spricht man vom Sammelnachweis Personalaufwand. Im Verwaltungshaushalt sind alle übrigen gegenseitig oder einseitig deckungsfähigen Ausgaben durch Planvermerk bei den betreffenden Planansätzen gekennzeichnet. Insbesondere die Mehreinnahmen können für Mehrausgaben innerhalb der einzelnen Abschnitte verwendet werden (unechte Deckungsfähigkeit). Planvermerke für die Übertragbarkeit von Ausgaben ( 19 II GemHVO) sind bei den betreffenden Planansätzen angebracht. Im Vermögenshaushalt sind Ausgaben innerhalb der Abschnitte gemäß 18 II GemHVO für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Gemäß den Bestimmungen des 19 I GemHVO können die Ausgaben ins Folgejahr übertragen werden.

18 003/ Grundlage für die Haushaltsplanung 2015 Einen Tag nach Veröffentlichung der Novembersteuerschätzung lautete die Pressemitteilung des deutsche Städte- und Gemeindebunds: Geringe Steuereinnahmen verschärfen vielerorts die Finanzsituation. Bei der diesjährigen Herbst-Steuerschätzung in Wismar prognostizierten die Experten gegenüber der Mai-Steuerschätzung geringere Einnahmen. Insgesamt wird für Bund, Länder und Kommunen in den Jahren mit verringerten Einnahmen in Höhe von 23 Milliarden Euro gerechnet. Auf die badenwürttembergischen Gemeinden entfallen allein geringere Einnahmen in Höhe von 4,6 Mrd.. Laut Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, werden die prognostizierten Einnahmen vielerorts nicht annähernd ausreichen, um den Anstieg der Ausgaben für soziale Leistungen zu kompensieren. Landsberg fordert eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen, gerade vor dem Hintergrund des massiven Investitionsrückstandes bei der Infrastruktur, wie z.b. bei Straßen, Brücken und Schulen. Wir haben in den Haushalt 2015 die zum Zeitpunkt der Planaufstellung (Mitte November) bekannten und empfohlenen Richtwerte angesetzt. Diese wurden in den Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2015 (Haushaltserlass 2015) vom 23. Juli 2014 veröffentlicht. Gegenüber dem Vorjahr ergibt sich im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzmittel) eine Verbesserung von insgesamt Mio.. Dank dieser Tatsache war es uns möglich, den Verwaltungshaushalt auch ohne drastische Kürzungen und Einsparungen aufzustellen. Der Haushalt 2015 wurde wiederum unter der Prämisse Neuverschuldung = 0 aufgestellt. Jedoch ist es uns zum ersten Mal gelungen ohne eine Kreditaufnahme / Neuverschuldung auszukommen. Zwischenzeitlich ist es das 19te Jahr, dass die Stadt Erbach nun keine Kredite mehr aufgenommen hat. Die Erfahrung lehrte uns, dass unsere Planzahlen nicht mehr als ein Zwischenstand sind. Aus diesem Grunde ist es auch im Haushaltjahr 2015 sehr wichtig, ein vermehrtes Augenmerk auf den Haushaltsvollzug zu legen, die Einnahmeseite zu überwachen und frühzeitig durch eventuelle Bremsmanöver auf der Ausgabenseite zu reagieren.

19 003/ Der Verwaltungshaushalt Die wichtigsten Einnahmen des Verwaltungshaushalts 2015 Plan in Tsd. % 2014 Plan in Tsd. % Veränderung in Tsd. Veränderung in % Gewerbesteuer , , ,9 Grundsteuer A + B , , ,29 Einkommensteueranteil , , ,63 Schlüsselzuweisungen , , ,56 Anteil Umsatzsteuer 295 1, , ,07 Gebühren u. Ä , , ,31 Verwaltung und Betrieb , , ,05 Sonstige Einnahmen 743 2, , ,95 Kalkulatorische Einnahmen , , ,31 Gesamteinnahmen ,53

20 003/15 a.) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer war nach den im Juli veröffentlichten Orientierungsdaten für das Jahr 2015 auf 5,5 Milliarden (VJ 5,0 Mrd. Euro) Euro angesetzt. Wir sind bei unserer Planung den Ausführungen des Haushaltserlasses gefolgt. Für die Verteilung gelten ab 2015 wieder neue Schlüsselzahlen. Die für die Stadt Erbach gültige Schlüsselzahl hat sich erhöht und beträgt 0, (VJ 0, ). Bei der Vervielfachung des Einkommensteueranteils mit der ab 2015 geltenden städtischen Schlüsselzahl ergibt sich eine Zuweisung in Höhe von (VJ ). Anzumerken ist, dass allein die Erhöhung der Schlüsselzahl zu Mehreinnahmen gegenüber dem Vorjahr in Höhe von führt. b.) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Zum Ausgleich der, durch die zum abgeschafften Gewerbekapitalsteuer, entstehenden Mindereinnahmen erhalten die Gemeinden einen Anteil von 2,2 % der Umsatzsteuereinnahmen. Der Umsatzsteueranteil 2015 wird voraussichtlich 584 Mio. betragen (VJ 566 Mio. ). Auch hier gelten neue Schlüsselzahlen. Die aktuelle Schlüsselzahl beträgt 0, (VJ 0, ). Multipliziert man den Gesamtumsatzsteueranteil mit der aktuellen Schlüsselzahl ergibt sich eine Zuweisung Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von (VJ ). c.) Kommunaler Finanzausgleich Für den kommunalen Finanzausgleich sind die Steuereinnahmen des zweitvorangegangenen Jahrs maßgeblich. Die Stadt Erbach hat für eine Stadt ihrer Größenklasse relativ niedrige aber sehr konstant bleibende Steuereinnahmen. Im Jahr 2013 erreichten wir mit 3,063 Mio. eines unserer besten Ergebnisse seit Einführung der Gewerbesteuer. Zusätzlich werden bei der Berechnung der Steuerkraftmesszahl bereits die neuen Schlüsselzahlen angewandt. Aus diesem Grunde hat sich die Steuerkraftmesszahl, die sich zusammensetzt aus dem Grundsteueraufkommen, dem Gewerbesteueraufkommen- gekürzt um die Gewerbesteuerumlage, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und den Zuweisungen "Familienleistungsausgleich" des zweitvorangegangenen Jahres (2013) gegenüber dem Vorjahr um (+9,34%) verbessert. Diese Entwicklung entspricht dem allgemeinen Trend. Im Landesdurchschnitt ist die Steuerkraft, bedingt durch die Anwendung der neuen Schlüsselzahlen und die höheren Einnahmen der Realsteuern der Kommunen, gewachsen. - Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft Die Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft werden ermittelt, indem man die Steuerkraftmesszahl der Bedarfsmesszahl der jeweiligen Gemeinde gegenüberstellt. Die Bedarfsmesszahl errechnet sich durch die Vervielfältigung der Einwohnerzahl mit einem Kopfbetrag. Gegenüber dem Vorjahr hat sich der Kopfbetrag um 55,30 erhöht. Wir sind von einem Kopfbetrag in Höhe von 1.311,50 ausgegangen. Jahr KB in 1.311, , , ,20 980, , ,82 972,80 860,00 Bei einer Ausschüttungsquote von etwa 70 % erhält die Stadt Erbach im Jahr 2015 Schlüsselzuweisungen in Höhe von (Vorjahr ).

21 003/16 - Mehrzuweisung "Sockelgarantie" Für sehr finanzschwache Gemeinden, nämlich für diejenigen, deren Steuerkraftmesszahl unter 60 % der Bedarfsmesszahl liegt, gibt es eine Mehrzuweisung vom Land. Im Jahr 2014 haben wir noch erhalten. Bedingt durch den Anstieg unserer Steuerkraftmesszahl sind wir im Jahr 2015 keine Sockelgarantiegemeinde mehr. - Kommunale Investitionspauschale Die KIP soll den Entscheidungs- und Investitionsspielraum der Gemeinden erheblich erweitern, da hier im Gegensatz zu den Einzelzuweisungen keine Zweckbindung vorhanden ist. Die KIP beträgt laut Haushaltserlass 66,00 (Vorjahr 59,00 ). Die kommunale Investitionspauschale wird auf die Gemeinden nach den gewichteten Einwohnerzahlen verteilt. Die gewichtete Einwohnerzahl beträgt Multipliziert mit dem Betrag von 66,00 ergibt sich für die Stadt Erbach eine voraussichtliche KIP in Höhe von (Vorjahr ). - Familienleistungsausgleich Zum Ausgleich der durch die Systemumstellung bei der Kindergeldauszahlung entstehenden Mindereinnahmen werden den Gemeinden in 2015 voraussichtlich 445 Mio. (Vorjahr 434 Mio. ) zufließen. Der Betrag wird nach den neuen Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer aufgeteilt. An Einnahmen wurden für das Haushaltsjahr (VJ ) veranschlagt. - Zuweisung für Gemeindeverbindungsstraßen Die Gemeinden erhalten gemäß 26 FAG eine jährliche Zuweisung vom Land, die aus Mitteln des Kraftfahrzeugsteueraufkommens bestritten werden. Dieser beträgt pro Kilometer Verbindungsstraße (VJ ). Bei 11,4 Kilometer Straßenlänge ergibt dies einen Gesamtbetrag in Höhe von (VJ ). - Pauschalierte Investitionszuweisung nach 27 I FAG Für Straßenbaumaßnahmen gibt es nach 27 I FAG eine pauschalierte Zuwendung, die sich nach der Gemeindefläche berechnet. Bei einer Zuweisung von 8,40 pro ha Gemeindefläche ergibt sich bei ha ein Betrag in Höhe von (Vorjahr ). d.) Steuern - Gewerbesteuer Ein Grund zur Freude ist der derzeitige Gewerbesteuerstand unserer Stadt. Durch Nachzahlungen und Anpassungen der Vorauszahlungen klingelten bis dato mehr in unsere Stadtkasse. Folgt man den Prognosen der Novembersteuerschätzung für 2015, so wird sich dieser Trend nicht fortsetzen. Führende Institute befürchten den Beginn einer Rezession. Wir in Erbach, mit unseren relativ geringen, aber sehr konstanten und auf breiten Schultern verteilten Gewerbesteueraufkommen, sind gegen diese großen Gewerbesteuersprünge relativ immun. Aus diesem Grunde haben wir im Jahr 2015 bei einem gleichbleibenden Hebesatz in Höhe von 340 % mit Einnahmen aus der Gewerbesteuer in Höhe von 3,1 Mio. kalkuliert (VJ 2,9 Mio. ).

22 003/17 - Grundsteuer Die Einnahmen aus der Grundsteuer A (Hebesatz 320 %) in Höhe von für landwirtschaftliche Grundstücke bleiben konstant (VJ ). Hingegen ist bei der Grundsteuer B ein geringer Aufwärtstrend auch im Jahr 2015 zu verzeichnen. Der Planansatz wurde bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 300 % gegenüber dem Vorjahr um auf 1,360 Mio. erhöht. - Sonstige Gemeindesteuern Die sonstigen Gemeindesteuern beeinflussen den Stadthaushalt nur in geringem Maße. Bei momentan insgesamt 409 steuerpflichtigen Hunden, beträgt das Hundesteueraufkommen (VJ ) Auch die Spielautomaten sind der Steuer unterworfen. Für dieses "Vergnügen" sind im Haushaltsjahr 2015 insgesamt (VJ ) veranschlagt. e.) Gebühren Jean Baptiste Colbert ( ) sagte einmal: Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, das man möglichst viel Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält! Wir, die Stadt Erbach haben im Jahr 2015 nicht vor unsere Bürger zu rupfen. Aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes. Wir sind bei der Planaufstellung dieser Empfehlung gefolgt und haben unseren kalkulatorischen Zinssatz von 5,5 % auf 3,9 % reduziert. Dieser Wert wurde als kalkulatorischer Zinssatz im gesamten Haushalt zu Grunde gelegt. Allein im Abwasserbereich ergeben sich damit Einsparungen von insgesamt , die bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen sind. Im Jahr 2013 schloss unsere Abwasserbeseitigung mit einem Überschuss in Höhe von insgesamt ab. Diesen Überschuss geben wir den Bürgern wieder zurück. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.Oktober2014 beschlossen, die Schmutzwassergebühr um 13 Cent auf 1,52 /m² und die Niederschlagswassergebühr um 1 Cent auf 0,10 pro m² zu senken. Ab dem erfolgt keine Wasserlieferung mehr nach Einsingen. Dadurch fallen im Eigenbetrieb Wasserversorgung rund an Einnahmen weg. Zudem besteht im Jahr 2015 ein weiterer erheblicher Sanierungsbedarf. Bereits im Vorjahr begonnene Sanierungsmaßnahmen, wie z.b. die Weilstraße und der Panoramaweg werden fortgesetzt. Allein diese beiden Maßnahmen schlagen mit insgesamt zu Buche. Bei gleichbleibenden Wasserpreis würde Ende 2015 ein Gesamtverlust von ca auflaufen. Um dem entgegenzuwirken, hat sich der Gemeinderat dazu entschlossen, den Wasserpreises für das Jahr 2015 um 0,20 Euro von 1,35 auf 1,55 zu erhöhen. Vom Landratsamt wurde bei der letzten Satzungsanzeige angemerkt, dass auch unsere Zählergebühren anzupassen sind. Die Kalkulation hat ergeben, dass für den üblichen Zähler eines Haushaltes mit Nenndurchfluss von 2 Qn die Grundgebühr von bisher 0,84 /Monat (10,08 /Jahr) auf 1,17 /Monat (14,04 /Jahr) angehoben werden sollte. Der Gemeinderat ist der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und hat eine Anpassung der Zählertarife ab beschlossen.

23 003/18 Für den durchschnittlichen 4-Personenhaushalt mit rd. 170 cm Jahresverbrauch bedeutet dies in 2015 Mehrkosten im Wasserbereich in Höhe von insgesamt rd. 38 Euro. Dieser Mehraufwand kann durch die Senkung der Abwassergebühr teilweise abgefangen werden. Betrachtet man beide Bereiche (Wasser/Abwasser) gemeinsam, erhöht sich die Gesamtbelastung um ca. 13,70 /Jahr. Unter dem Gesichtspunkt einer gesicherten Ver- und Entsorgung und einer gestiegenen Umweltverantwortung halten wir dies für den Gebührenzahler zumutbar. Alle übrigen Gebührenbereiche (Friedhof, Abfallbeseitigung) bleiben unverändert. Die Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren betragen im Jahr 2015 voraussichtlich 2,575 Mio. (VJ 2,567 Mio. ). f.) Sonstige Einnahmen Aus der Vermietung und Verpachtung ihres unbeweglichen Vermögens (inklusive Fischwasserpacht) fließen der Stadt Erbach im Jahr 2015 insgesamt Einnahmen in Höhe von (VJ ) zu. Die bedeutendste "sonstige Einnahme" ist die Konzessionsabgabe. Im Jahr 2015 können nur noch (VJ ) veranschlagt werden. Die Auswirkungen des EEG-Gesetzes bekommen wir hier monetär direkt zu spüren.

24 003/ Die wichtigsten Ausgaben des Verwaltungshaushalts 2015 Plan in Tsd. % 2014 Plan in Tsd. % Veränderung in Tsd. Veränderung in % Umlagen , , ,44 Verw.- und Betriebsaufwand , , ,91 Personalausgaben , , ,18 Kalkulatorische Kosten , , ,31 Zuschüsse , , ,16 Zinsen 8 0, , ,23 Zuführung zum SVM , , ,23 Deckungsreserve 174 0, , ,10 Gesamtausgaben ,53

25 003/20 a.) Personalausgaben Der Entwurf des Stellenplans 2015 weist mit 107,24 Stellen gegenüber dem Vorjahr 3,05 Stellen mehr aus. Erneut beruht diese Steigerung weitestgehend auf zusätzlichem Personal für die Kinderbetreuung (+ 2,15) sowie die Schaffung einer Stelle Jugendsozialarbeiter. Auf dieser Grundlage ergeben sich Personalkosten mit insgesamt 6,295 Mio.. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Planansatz 2014 um oder 5,17 %. Weitere Faktoren für die Erhöhung sind: Angenommene Besoldungserhöhung bei den Beamten um 3% ( ) Tarifsteigerung bei den Beschäftigten um 2,4 % ( ) Altersteilzeitverhältnisse ( ) Neuschaffung von Stellen ( ) b.) Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand An sächlichem Verwaltungs- und Betriebsaufwand werden 2015 insgesamt 7,0 Mio. (VJ Mio. ) ausgegeben. Die Differenz zum Vorjahr ist unter anderem durch den Wegfall der Kosten für den Lärmaktionsplan/ Verkehrskonzeption mit insgesamt zu begründen. Der Planansatz bei den Bewirtschaftungskosten (Heizung, Reinigung, Strom, etc.) im Sammelnachweis 54 reduziert sich um (VJ ) und beträgt Unsere Energiesparmaßnahmen zeigen Wirkung. Die Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden (Sammelnachweis 500 und 510) verschlingt einen Betrag von insgesamt Der Planansatz ist gegenüber dem Vorjahr (1,396 Mio. ) konstant geblieben. Anzumerken ist, dass auch in diesem Jahr verschieden große Sanierungsmaßnahmen anstehen. Als Stichworte seien hier Rathaus Erbach ( für Baugrunduntersuchung), Schillerschule ( ), Badeanlage ( ) genannt. Die Kanalsanierungen ( ) sind in diesem Deckungsring nicht enthalten. Der Ansatz bei den Geschäftsausgaben (Sammelnachweis 65) wurde gegenüber dem Vorjahr um erhöht. Diese Steigerung ist mit allgemeinen Preissteigerungen und Mehraufwand (z.b. bei den Kindergärten) zu begründen. Für Bürobedarf, Bücher und Zeitschriften, Post- und Fernmeldegebühren, Dienstreisen, etc. werden im Jahr 2015 insgesamt (VJ ) ausgegeben. Die Ausgaben für die Mülldeponie an den Landkreis, die Unternehmervergütungen für die Abfallbeseitigung und die Klärschlammentsorgung betragen ca (VJ ). Die Inneren Verrechnungen betragen 1,240 Mio. (VJ 1,266 Mio. ). c.) Umlagen - FAG Umlage Nach 1a FAG erhebt das Land von den Gemeinden und Landkreisen jährlich eine Finanzausgleichsumlage. Der FAG-Umlagesatz beträgt im Jahr ,16 % (VJ 22,10 %). Für jeden Prozentpunkt, um das die Steuerkraftquote die 60 %-Hürde überschreitet, erhöht sich dieser um 0,06 %.

26 003/21 Unsere Steuerkraftmesszahl liegt im Jahr 2015 über der 60 %-Grenze. Aus diesem Grund ergibt sich folgender FAG-Umlagesatz: x 22,16 % = (Vorjahr ) - Gewerbesteuerumlage Die Gewerbesteuerumlage wird ermittelt, indem man das Gewerbesteueristaufkommen des Haushaltsjahres durch den Hebesatz (340) dividiert und mit dem Umlagesatz multipliziert. Der Umlagesatz beträgt 69 %. Bei einem Gewerbesteueraufkommen von 3,10 Mio. ergibt sich eine Umlage in Höhe von (Vorjahr ). - Kreisumlage 35 FAG Die Kreisumlage ist der Betrag, den die Kreisgemeinden an den Landkreis abführen müssen. Wie viel hängt von der Steuerkraftsumme der Gemeinde ab, die mit dem Umlagesatz multipliziert wird. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann der Umlagesatz vom Alb-Donau-Kreis gehalten werden. Durch die gestiegene Steuerkraft der Gemeinden können im Jahr 2015 die rückgängigen OEW-Ausschüttungen aufgefangen werden. Wir haben im Haushalt 2015 mit einem Umlagesatz in Höhe von 27,5 % kalkuliert. Die Kreisumlage beträgt somit Dies sind mehr als im Vorjahr ( ). d.) Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt Aussagen über die Leistungsfähigkeit eines Haushalts kann die Höhe der Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt machen. Diese gibt Auskunft darüber, in welchem Maß eine Gemeinde in der Lage ist, neben dem Leistungsangebot der Verwaltung, der Unterhaltung und dem Betrieb von Einrichtungen, über die Tilgungsbelastungen hinaus, aus eigenen Mitteln Investitionen zu tätigen oder sonstige vermögenswirksame Ausgaben zu leisten. Gegenüber dem Vorjahr hat sich unsere Zuführungsrate um erhöht und beträgt 3,1 Mio.. Obwohl wir vom Rekordergebnis des Jahres 2008 mit 5,4 Mio. noch weit entfernt sind, liegen wir damit im mehrjährigen Durchschnitt. Nach 22 I GemHVO sind die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigten Einnahmen dem Vermögenshaushalt zuzuführen. Dabei unterscheidet man von einer "Muss-Zuführungsrate" und einer "Soll-Zuführungsrate". Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Tilgung von Krediten gedeckt werden können. Sie soll mindestens so hoch sein, wie die aus Entgelten gedeckten Abschreibungen. Die Muss-Zuführung beträgt im Jahr , die Sollzuführung Tatsächlich veranschlagt ist eine Zuführung in Höhe von 3,1 Mio.. Die gesetzlichen Anforderungen sind somit erfüllt.

27 003/22 Übersicht der Zuführungsraten Jahr Anteil am Rechnungsergebnis des SVw in % , , , , , , , , , HHPl , HHPL ,78

28 003/ Abschreibung und Verzinsung des Anlagekapitals Die Anlagekartei der kostenrechnenden Einrichtungen wurde in den Vorjahren überarbeitet und auf eine, den rechtlichen Bestimmungen entsprechende Grundlage gestellt. Das Anlagevermögen für die kostenrechnenden Einrichtungen der Stadt ist beinahe vollständig erfasst. Im Rahmen der geplanten Umstellung auf die Doppik zum ist es notwendig unser komplettes Vermögen zu bewerten. Wir haben in der zweiten Jahreshälfte des Jahrs 2014 mit der Vermögenserfassung begonnen. Ein Schwerpunkt unserer Arbeiten im Jahr 2015 wird die vollständige Erfassung und Bewertung unseres Anlagevermögens sein. Kalkulatorischer Zins: Aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus empfiehlt die Gemeindeprüfungsanstalt Baden- Württemberg eine Anpassung des kalkulatorischen Zinssatzes. Wir sind bei der Planaufstellung dieser Empfehlung gefolgt und haben unseren kalkulatorischen Zinssatz von 5,5 % auf 3,9 % reduziert. Dieser Wert wurde bei allen kostenrechnenden Einrichtungen einheitlich im gesamten Haushalt zu Grunde gelegt und so unsere Gebührenhaushalte um insgesamt ca entlastet. Eine weitere Reduzierung des kalkulatorischen Zinssatzes um 0,1 % hätte rund an Wenigereinnahmen zur Folge. Davon entfallen auf die Gebührenhaushalte rund Der Gesamtbetrag der Verzinsung des Anlagekapitals 2015 beträgt (VJ ). Der Gesamtbetrag der Abschreibungen beträgt 2015: (VJ ). Entsprechend 9 III KAG werden die Herstellungskosten um eventuell eingegangene Zuschüsse und um das bis 1974 veranlagte Beitragsaufkommen gekürzt. Das Beitragsaufkommen an KAG -Beiträgen ab dem Jahre 1975 wird nach dem "Bruttoprinzip" erfolgswirksam aufgelöst. Der Gesamtbetrag der Auflösung der Ertragszuschüsse 2015 beträgt: (VJ ).

29 003/ Der Vermögenshaushalt Der Vermögenshaushalt des Jahres 2015 stellt für Investitionen insgesamt 5,934 Mio. zur Verfügung. Das Volumen des Vermögenshaushalts hat sich gegenüber dem Vorjahr um (14,5 %) erhöht Die wichtigsten Einnahmen des Vermögenshaushalts 2015 Plan in Tsd. % 2014 Plan in Tsd. % Veränderung in Tsd. Veränderung in % Zuführung vom VWH , , ,23 Zuweisungen vom Land , , ,72 Verkaufserlöse 500 3, , ,11 Rücklagenentnahme 770 8, , ,61 Beiträge u. Ä , , ,65 Kredite, Tilgungen 58 0, , ,56 Sonstige Einnahmen 381 6, , ,41 Gesamteinnahmen ,56

30 003/25 a.) Zuführung vom Verwaltungshaushalt Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt beträgt im Jahr ,100 Mio. (VJ 2,600 Mio. ). b.) Veräußerungserlöse aus dem Anlagevermögen Ein Einnahmeschwerpunkt im Jahr 2015 liegt in den Veräußerungserlösen aus dem Anlagevermögen. Wir haben hier Einnahmen in Höhe von aus dem Verkauf von Gewerbebauplätzen im Gewerbegebiet Obere Wiesen Ringingen und dem Gewerbegebiet Oberer Luss BA II veranschlagt. c.) Zuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Auch im Jahr 2015 haben wir versucht, an Zuschussprogrammen zu partizipieren. Aus diesem Grunde sind an Zuweisungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen insgesamt (VJ ) in den Haushalt eingestellt. Öffentliche Zuschüsse: Entwicklungsprogramm ländlicher Raum für den Erweiterungsbau Ortsverwaltung/ Mehrzweckraum/ Feuerwehr Donaurieden Zuschussmittel Feuerwehrwesen für die Erweiterung der Ortsteilfeuerwehr Donaurieden (Zusage vom Kreisbrandmeister liegt vor) Feuerwehrförderung für die Beschaffung eines Drehleiterfahrzeugs Zuweisungen vom Land, Sachkostenbeiträge Medienausstattung (bereits bewilligt) Zuschuss aus der Sportförderung für die Sanierung der Laufbahn im Stadion Ausgleichstock für die Mehrzweckhalle Ersingen (bereits bewilligt 2014) an Fördermittel aus der Stadtsanierung (Förderrahmen bereits bewilligt) an Fördermittel vom Land für den Hochwasserschutz Dellmensingen. Engagement / Beteiligung Dritter Ersätze der beteiligten Städte und Gemeinden für die Hochlastfaulung an der Kläranlage. d.) Beiträge Auch die Beitragseinnahmen (Erschließungs-, Kanal-, und Klärbeitrag), vor allem aus unseren Gewerbegebieten sowie von der Baulanderschließungsgesellschaft mbh, füllen die Stadtkasse mit voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von (VJ ). e.) Sonstige Einnahmen Die stadteigene Baulanderschließungs- GmbH leistet einen wichtigen Beitrag außerhalb des Stadthaushalts durch die Erschließung der Baugebiete. (Näheres siehe Seite 500) Von ihr fließen im Jahr (VJ ) an Infrastrukturbeiträgen bzw. Folgelastenbeiträgen aus den Baugebieten, Hafenäcker II, Ringingen und Merzenbeund II Erbach.

31 003/26 f.) Rücklagenentnahme Wie vorher bereits erläutert, gehen wir davon aus, dass Dank der positiven Wirtschaftsentwicklung, die im Jahr 2014 veranschlagte Rücklagenentnahme in Höhe von nicht erfolgen muss. Unser Rücklagenbestand stellt sich somit im Jahr 2015 wie folgt dar: Stand in Gepl. Zugang 2015 in ( + ) Gepl. Abgang 2015 in ( - ) Stand in Zweckbindung Hochlastfaulung Mindestrücklage Freie Rücklage Gesamt In Anbetracht der anstehenden Zukunftsaufgaben, wie Stadtsanierung, Rathauserweiterung, Straßensanierungen, etc. ist es ratsam, durch sorgsames Wirtschaften uns dieses Polster zu erhalten. Nur dann wird es möglich sein, den kommunalpolitischen Kurs Nettoneuverschuldung=0 auch weiterhin zu halten.

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013

Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 Zusammenfassung vom Jahresabschluss 2013 1 Verwaltungshaushalt: Mehreinnahmen Einnahmeart Planansatz Rechnungsergebnis Abweichung gegenüber Planansatz 2013 Gewerbesteuer 850.000,00 1.357.592,00 507.592,00

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und

Haushaltsrede. Oberbürgermeister Dieter Gummer. Große Kreisstadt Hockenheim. Haushaltsplan 2014. und. Mittelfristige Investitions- und 17.12.2013 1 Haushaltsrede Oberbürgermeister Dieter Gummer Große Kreisstadt Hockenheim Haushaltsplan 2014 und Mittelfristige Investitions- und Finanzplanung 2014-2017 Es gilt das gesprochene Wort! - freigegeben

Mehr

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014

L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Artikel- 3923 13001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/13 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 17.04.2014 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2013 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015

L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Artikel-Nr. 39 14001 Finanzen und Steuern L II 2 - j/14 Fachauskünfte: (0711) 641-2575 30.06.2015 Gemeindefinanzen in Baden-Württemberg Kassenstatistik 2014 Die vierteljährliche kommunale Kassenstatistik

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24 Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Oberbürgermeister Michael Jann

Oberbürgermeister Michael Jann Oberbürgermeister Michael Jann An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Großen Kreisstadt M O S B A C H 10. September 2014 Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Nr. 1/2014 Sehr geehrte

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO)

Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Ausführungsanweisung zur Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (Eigenbetriebsverordnung - EigVO -) (AA EigVO) Runderlass des Innenministeriums vom 16. August 2007 - IV 305-163.101-1 - Die

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009

1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Anlage 1 zu DS 0385/2009 1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Hannover für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

H a u s h a l t 2015

H a u s h a l t 2015 H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014

Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Veröffentlichung: 14.07.2013 Inkrafttreten: 15.07.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage zur Sitzung Stadt Stutensee Vorlage zur Sitzung Gemeinderat 21.12.2015 TOP 6 ö Vorl. 023-07-0.V2015 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs 'Abwasserbeseitigung

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Thüringer Landesamt für Statistik

Thüringer Landesamt für Statistik Thüringer Landesamt für Statistik Pressemitteilung 064/2014 Erfurt, 26. März 2014 Ausgaben und der Thüringer Kommunen im Jahr Im Jahr sind bei den Thüringer Kommunen sowohl die Ausgaben als auch die gegenüber

Mehr

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht 4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer

Mehr

TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E. Zur Beratung an: Finanzausschuss am 25.11.2014

TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E. Zur Beratung an: Finanzausschuss am 25.11.2014 TOP 5 Stadt Herbolzheim SV 10/15 S I T Z U N G S V O R L A G E öffentlich Amt: Rechnungsamt / Ka Zur Beratung an: Finanzausschuss am 25.11.2014 Zur Beratung an: Gemeinderat am 02.12.2014 Zur Entscheidung

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Pressemitteilung. Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert Direktorialbereich 1 Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressemitteilung Stadt investiert 588 Millionen Euro bis 2019 Investitionsprogramm seit 2010 verdoppelt Einkommensteueranteil merklich verbessert

Mehr

Stadt Lindau (Bodensee)

Stadt Lindau (Bodensee) Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung

Mehr

Finanzlage der Länderhaushalte

Finanzlage der Länderhaushalte Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Seite 313 Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2014 2018 Gemeinde: Barsbüttel Seite 314 Gruppierungs- 0-2 Einnahmen des Verwaltungshaushalts 0 Steuern, steuerähnliche Einnahmen,

Mehr

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014

Nichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015

Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 52 und 53 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der derzeit gültigen Fassung

Mehr

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9

Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Landratsamt Enzkreis ANLAGE Nr. 1 zum HH-Plan 2006 F I N A N Z P L A N 2 0 0 5-2 0 0 9 Gruppierungs- E i n n a h m e a r t 2005 2006 2007 2008 2009 EINNAHMEN DES VERWALTUNGSHAUSHALTS Steuern, Allgemeine

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015 Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Ort, Datum: Bearbeiter: Fernsprecher: Aktenzeichen: Antrag. auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock

Ort, Datum: Bearbeiter: Fernsprecher: Aktenzeichen: Antrag. auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock Über die Rechtsaufsichtsbehörde Ort, Datum: an das Regierungspräsidium Bearbeiter: Fernsprecher: Aktenzeichen: Antrag auf Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock 1. Antragsteller Name,

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ingelbach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom... Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen,

Mehr

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt

Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 entsprechen jedoch den im Gesamtergebnishaushalt Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Die Werte in der Spalte für das Haushaltsjahr 2008 sind nur bedingt für Vergleichszwecke geeignet, da sich durch das Buchführungsverfahren nach den Grundsätzen

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel 53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 28 vom 17.07.2009 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 13.07.09 Bekanntmachung über die Haushaltssatzung der 332 Ortsgemeinde

Mehr

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? 2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung

Mehr

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren

Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

H a u s h a l t 2009

H a u s h a l t 2009 H a u s h a l t 2009 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2009 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit

Mehr

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)

Muster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG) Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern

Mehr

Landkreis Schwandorf

Landkreis Schwandorf Landkreis Schwandorf 2 Vorbemerkung Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Kreisausschuss vorzulegen (Art. 88 Abs. 2 LKrO). Vorlage

Mehr

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite AMTSBLATT Nr. 17 vom 07.05.2004 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 29.04.04 Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Kirchheimbolanden

Mehr

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 2-2 0 1 6 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554

Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Bürger- und Ordnungsamt (32) Lindau (B), 04.11.2014 - Regiebetrieb Krematorium - Az. 324-554 Dem Finanzausschuss für die Haushaltsberatungen am 17.,18. und 20. November 2014 dem Stadtrat am 18. Dezember

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Waldfischbach-Burgalben für die Jahre 2013 und 2014 vom 01.07.2013 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014

Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates Kaufering 04/2014 vom 05.03.2014 Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seinem 14. Tätigkeitsbericht (Landtagsdrucksache 12/9430) zur Veröffentlichung von Niederschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen in gemeindlichen

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5

2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5 Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Gemeinde Schwangau: Bürgerversammlung 2015 Schlossbrauhaus Schwangau, 24.11.2015, 20:00 Uhr Herzlich willkommen! Rechenschaftsbericht des ersten Bürgermeisters Stefan Rinke für das Haushaltsjahr 2014 Tagesordnung:

Mehr

Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016

Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016 Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016 Kostenstelle 01 00 010 Büromöbel und sonstige Ausstattung In den vergangenen Jahren sind jeweils 20.000,00 für Büromöbel eingestellt worden

Mehr

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes 2007 Gewerbesteuer 13.200.000 Gemeindeanteil Einkommensteuer (einschl. Familienleistungsausgleich) 8.210.000 Gebühren und Entgelte (einschl. Abwassergebühren) 4.374.300

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Inhaltsverzeichnis. Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 12. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung der Stadt Wuppertal für die e 2014 und 2015 2 Alle öffentlichen Bekanntmachungen finden sie kostenlos im Internet unter: www.wuppertal.de/bekanntmachungen.

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 24/2015 Ausgegeben am 14.08.2015 Seite 175 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Feststellung des Jahresabschlusses der Vulkanpark GmbH für das Haushaltsjahr 2014 sowie der Auslegungsfrist g Herausgegeben

Mehr

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km

Gemeindestraßen 73,6 km davon 33,4 Ortsstraßen und 40,2 GV-Straßen Feld- und Flurwege 201 km Vorbericht Haushalt 2014 Markt Hohenwart I. Allgemeines a) Einwohnerzahl zum 31.12.2012 4465 b) Gemeindegröße zum 31.12.2011 5.223 ha davon Siedlungs- und Verkehrsfläche 538 ha Gemeindestraßen 73,6 km

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009

Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011

Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Haushaltssatzung der Stadt Landau in der Pfalz für das Haushaltsjahr 2011 Der Stadtrat hat auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Karl-Lochner-Straße 8, 67071 Ludwigshafen am Rhein Telefon: 0621 67005-0 AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Sonderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013

Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr