Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan Altona Nord 26. (Mitte Altona 1. Bauabschnitt) in Hamburg

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altona Nord 26 (Mitte Altona 1. Bauabschnitt) in Hamburg lt- 'L" Auftraggeber: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes und Landschaftsplanung Neuenfelder Straße Hamburg Auftragnehmer: LÄRMKONTOR I GmbHl 1^^ Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG Projektnummer: LK

2 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altona Nord 26 (Mitte Altona 1. Bauabschnitt) in Hamburg Auftraggeber: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes und Landschaftsplanung Neuenfelder Straße Hamburg Auftragnehmer: LÄRMKONTOR I Gmbh Bekannt gegebene Messstelle nach 26, 28 BImSchG Berichtsstand: Berichtsumfang: Projektnummer: Projektleitung: Projektbearbeitung: 18. September Seiten sowie 14 Aniagen LK Mirco Bachmeier Felix Neumann LÄRMKONTOR GmbH * Altonaer Poststraße 13 b * Hamburg Bekannt gegebene Messstelle nach 26,28 BImSchG Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) AG Hamburg HRB Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de

3 Inhalt 1 AUFGABENSTELLUNG 4 2 ARBEITSUNTERLAGEN 4 3 BERECHNUNGSGRUNDLAGEN 5 4 VERKEHR Beurteilungsgrundlagen Eingangsdaten Straßenverkehr Schienenverkehr 10 5 GEWERBE Beurteilungsgrundlagen Eingangsdaten 11 6 SPORT Beurteilungsgrundlagen Eingangsdaten 13 7 BERECHNUNGSERGEBNISSE Verkehr Gewerbe Sport 21 8 FAZIT FAZIT Verkehr FAZIT Gewerbe FAZIT Sport 25 9 FESTSETZUNGSVORSCHLÄGE FÜR DEN BEBAUUNGSPLAN Festsetzungen zum Schallschutz gegenüber Verkehrslärm Festsetzungen zum Schallschutz gegenüber Gewerbelärm ANLAGENVERZEICHNIS QUELLENVERZEICHNIS 33 LARMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 33

4 1 Aufgabenstellung Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) der Freien und Hansestadt Hamburg plant für die ehemaligen Bahnflächen zwischen Harkortstraße und Fernbahnviadukt im ersten Bauabschnitt die Aufstellung des Bebauungsplans Altona Nord 26. Mit dem Bebauungsplan soll auf den Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes Altona im Wesentlichen Wohnbebauung realisiert werden. Zur planungsrechtlichen Absicherung des B-Planes ist eine schalltechnische Untersuchung erforderlich, mit die Geräuschauswirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr im Bestand und Planfall auf den Geltungsbereich des B-Planes und das nähere Umfeld ermittelt und beurteilt werden. Zudem werden im Rahmen des vorliegenden Gutachtens die zu erwartenden gewerb- lichen Auswirkungen der Holstenbrauerei (Carlsberg) und der nördlich der Plöner Stra- ße gelegenen Flächen der Post schalltechnisch begutachtet. Des Weiteren beinhaltet die schalltechnische Untersuchung Berechnungen zu den Auswirkungen der innerhalb des B-Plangebiets geplanten Sport- bzw. Freizeitanlage (Bolzplatz). Zu den untersuchten Lärmarten werden Hinweise zu Möglichkeiten der Lärmkonfliktbewältigung aufgezeigt. 2 Arbeitsunterlagen Folgendes Daten- und Karten material stand für die Bearbeitung der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung zur Verfügung: Bebauungsplan Altona Nord 26 Im pdf-format (Stand ), vom Auftraggeber, per am Baustufenplan, Stadtteil Altona-Altstadt (Stand ), Quelle: Informationen und Lage des geplanten Bolzplatzes im jpg-format, vom Auftraggeber, per am Straßenverkehrsdaten, vom Auftraggeber, per am und Schalltechnische Untersuchung zur städtebaulichen Vorstudie Bahnflächen Altona In Hamburg, LÄRMKONTOR GmbH (LK ) vom 23. Juli 2010 LARMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 33

5 Streckenbänder der vom Altonaer Bahnhof ausgehenden DB Strecken mit Geschwindigkeitsangaben mit Stand vom November 2004 Schienenverkehrsprognose des Jahres 2015, zur Verfügung gesteiit von der DB AG per E-Maii am (die Prognosezahlen 2025 berücksichtigen die Verlegung der Altonaer Bahnhofes für den Fernverkehr und wurden daher nicht berücksichtigt) 3 Berechnungsgrundlagen Der Untersuchungsraum und die für die schailtechnischen Berechnungen maßgebiiche Nachbarschaft wurden in einem 3-dimensionalen Geländemodeii digital erfasst. Dabei wurde maßgeblich auf das bei der LÄRMKONTOR GmbH vorliegende Modeil aus der Vorstudie zu den Bahnfiächen Altona (LK ) zurückgegriffen. Es wurden sowohl die vorhandenen und geplanten Baukörper, die abschirmend oder reflektierend wirken, ais auch die reievanten Schaliquelien in Lage und Höhe aufgenommen. Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm immi, Version der Firma Wölfei Messsysteme Software GmbH + Co. KG durchgeführt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Straßen erfoigten nach der 16. BimSchV /I/ bzw. nach dem Teilstückverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90!2L Die für die Straßen des Untersuchungsgebietes maßgeblichen zuiässigen Höchstgeschwindigkeiten und Straßenoberflächen wurden entsprechend dieser Grundiagen beurteiit und bei den Berechnungen berücksichtigt. Die Berechnung der Beurteiiungspegei der Schienenwege erfolgte nach der Richtlinie zur Berechnung der Schaliimmissionen von Schienenwegen - Schaii 03 /3/. Dabei findet die aktueile Rechtsiage Anwendung. Es sei an dieser Steile darauf hingewiesen, dass ab dem der Schienenbonus keine Berücksichtigung bei Neuplanungen und wesentlichen Änderungen von Schienenwegen im Rahmen der 16. BimSchV nach aktuelier Rechtslage finden wird. Die Ausbreitungsberechnung der gewerblichen immissionen wurde auf Grundiage der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm /4/ in Verbindung mit der DiN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /5/ für die meteorologische Ausbreitungsklassenstatistik Hamburg /6/ durchgeführt. Die Ausbreitungsberechnungen des Sportiärms wurden nach der 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Sportanlageniärmschutzverord- LARMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 33

6 nung -18. BImSchV 171 in Verbindung mit der DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /5/ mit der Wetterlage von Hamburg /6/ durchgeführt. Die in der vorliegenden Untersuchung berechneten Beurteiiungspegel an den maßgeblichen Immissionsorten wurden in jeder Geschosslage 0,5 m vor der Fassade ermittelt. Die Beurteiiungspegel, die in Form von Schaliimmissionsrastern berechnet wurden, sind in einer Höhe von 9 m ermittelt worden. LARMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 33

7 4 Verkehr 4.1 Beurteilungsgrundlagen In der vorliegenden Untersuchung erfolgte die Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Verkehrslärm gemäß den Vorgaben des Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /8/ in Anlehnung an die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) /I/. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1: Grenzwerte nach 16. BImSchV (Auszug) Nutzung Grenzwerte 16. BImSchV Tag Nacht Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime 57 db(a) 47 db(a) Reine und Allgemeine Wohngebiete 59 db(a) 49 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 64 db(a) 54 db(a) Gewerbegebiete 69 db(a) 59 db(a) Nach derzeitigem Wissensstand kann davon ausgegangen werden, dass Lärmbelastungen durch Straßenverkehr oberhalb von 65 db(a) (Mittelungspegel, tags) mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Risikoerhöhung für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewirken. Oberhalb der Grenze von db(a) tags und 60 db(a) nachts Ist die Schwelle der Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung /9/ erreicht. 4.2 Eingangsdaten Straßenverkehr Als Straßenverkehrsquellen wurden die angrenzenden Straßen um das Bebauungsplangeblet Im schalltechnischen Modell berücksichtigt. Hierbei ist neben der Bestandssituation auch eine prognostizierte Verkehrssituation inklusive einer Verbindungsstraße zwischen Haubachstraße und Harkortstraße betrachtet worden. Die Lage der im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung berücksichtigten Straßen ist der Anlage 1a zu entnehmen. In Tabelle 2 und Tabelle 3 sind die Verkehrsdaten und Emissionspegel der relevanten Straßen dargestellt. LARMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 33

8 Tabelle 2: Eingangsdaten und Emissionspegel Bestand Straße Straße DTV [Kfz/Tag] Lkw-Anteil Tag/Nacht Oj Straßenoberfläche Vzul [km/h] Emissionspegel Lm,E Tag [db(a)l Nacht [db(a)l Stresemannstraße, westlich Plöner-Straße Stresemannstraße, westlich Harkortstraße Stresemannstraße, östlich Harkortstraße Stresemannstraße, östlich Hölstenstraße Holstenstraße nördlich Holstenplatz Holstenstraße nördlich Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee südlich Holstenstraße ,0/5 0 Asphalt ,0/6,0 Asphalt ,0/7,0 Asphalt ,0/7,0 Asphalt ,4/2,2 Asphalt ,4/1,9 Asphalt ,3/1,6 Asphalt Harkortstraße Nord ,3/1,6 Asphalt Harkortstraße Süd ,3/1,6 Asphalt Julius-Le ber-straße ,2/1,0 Asphalt Präsident-Krahn-Straße 3.0 1,1/0,3 Pflaster Präsident-Krahn-Straße 3.0 1,1/0,3 Asphalt Barnerstraße, östlich Gaußstraße ,2/1,0 Asphalt Haubachstraße ,2/1,0 Pflaster Gaußstraße, nördlich Barnerstraße Bahrenfelder Straße, nördlich Barnerstraße Kohlentwiete, südlich Stresemannstraße ,2/1,0 Pflaster ,2/1,3 Asphalt ,2/1,3 Asphalt Erläuterungen: DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Vzui: zulässige Höchstgeschwindigkeit LARMKONTOR GmbH LK Seite 8 von 33

9 Tabelle 3: Eingangsdaten und Emissionspegel Planfall Straße (2015/2020) Straße DTV [Kfz/Tag] Lkw-Anteil Straßenoberfläche Vzul [km/h] Emissionspegel Lm,E Tag [db(a)l Nacht [db(a)l Stresemannstraße, westlich Plöner-Straße Stresemannstraße, westlich Harkortstraße Stresemannstraße, östlich Harkortstraße Stresemannstraße, östlich Hölstenstraße Hölstenstraße nördlich Holstenplatz Hölstenstraße nördlich Max-Brauer-Allee Max-Brauer-Allee südlich Hölstenstraße ,0/5 0 Asphalt ,0/6,0 Asphalt ,0/7,0 Asphalt ,0/7,0 Asphalt ,4/2,2 Asphalt ,4/1,9 Asphalt ,3/1,6 Asphalt Harkortstraße Nord ,3/1,6 Asphalt Harkortstraße Süd ,3/1,6 Asphalt Julius-Le ber-straße ,2/1,0 Asphalt Präsident-Krahn-Straße 4.0 1,1/0,3 Pflaster Präsident-Krahn-Straße 4.0 1,1/0,3 Asphalt Barnerstraße, östlich Gaußstraße ,2/1,0 Asphalt Haubachstraße ,2/1,3 Pflaster Gaußstraße, nördlich Barnerstraße Bahrenfelder Straße, nördlich Barnerstraße Kohlentwiete, südlich Stresemannstraße Neüe Ostverbindüng Harkortstraße-Haübachstraße ,2/1,0 Pflaster ,2/1,3 Asphalt ,2/1,3 Asphalt ,2/1,3 Asphalt Erläuterungen: DTV: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke Vzui: zulässige Höchstgeschwindigkeit LARMKONTOR GmbH LK Seite 9 von 33

10 4.2.2 Schienenverkehr Für den Schienenverkehr liegen der Untersuchung die Verkehrsdaten Prognose 2015 zugrunde, die von der DB AG übermittelt wurden. Die Streckennummern, auf denen die verschiedenen Zugarten und -mengen verkehren, sind der Anlage 1b zu entnehmen. Die Verkehrszahlen (Prognose 2015) für die verschiedenen Strecken sind In Anlage 1b aufgeführt. Die bereits vorhandene Prognose der Schienenverkehrsmengen für das Jahr 2025 wurde für die vorliegende Untersuchung nicht verwendet. Der Grund hierfür liegt darin, dass in den Prognosedaten für das Jahr 2025 die Verlegung des Sackbahnhofes Altona nach Diebsteich berücksichtigt ist. Damit verändern sich die Schienenverkehre im Umfeld des Geltungsbereiches des B-Planes Altona Nord 26. Die Umsetzung des untersuchten Planvorhabens erfolgt jedoch voraussichtlich vor der Umverlegung des Bahnhofes. Wir haben daher den schalltechnisch schlechteren Fall angenommen und werden diesen bewerten. In Anlage 1b sind neben den Schienenverkehrsmengen auch die Entwurfsgeschwindigkeiten der jeweiligen Strecken angegeben (Spalte v_max). Diese beziehen sich auf eine freie gerade Strecke. Da die real gefahrenen Geschwindigkeiten im vorliegenden Fall in engen Kurvenradien und im Zu- und Abflussbereich des Schienenverkehres zum Sackbahnhof Altona darunter liegen, wurden folgende Annahmen getroffen: Es wurden für alle Strecken die zum Altonaer Sackbahnhof fahren bzw. diesen verlassen einschließlich des Bereiches der engen Kurvenradien 40 km/h angesetzt. Auf den Bahnstrecken die nördlich am Plangebiet vorbeiführen, wurde eine Geschwindigkeit von 60 km/h angenommen (vgl. hierzu Anlage 1b, Streckenband). LARMKONTOR GmbH LK Seite 10 von 33

11 5 Gewerbe 5.1 Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung der Einwirkungen durch die umliegenden Gewerbeflächen erfolgte nach der TA Lärm /4/ In Verbindung mit den Vorgaben des Hamburger Leitfadens Lärm in der Bauleitplanung 2010 /8/. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist in der Regel sichergestellt, wenn die Schallbelastung durch Gewerbeanlagen am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 4 nicht überschreitet. Tabelle 4: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Auszug) Nutzung Immissionsrichtwerte TA Lärm Tag Nacht Kurgebiete, Krankenhäuser u. Pflegeanstalten 45 db(a) 35 db(a) Reine Wohngebiete 50 db(a) 35 db(a) Allgemeine Wohngebiete 55 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 50 db(a) 5.2 Eingangsdaten In der vorliegenden Untersuchung wurde neben dem westlich an das B-Plangebiet angrenzenden Brauereibetrieb von Carlsberg (Planfall Variante 1 und Planfall Variante 2) auch die nördlich gelegene Gewerbefläche der Post und der Metro schalltechnisch berücksichtigt (vgl. Anlage 6). Für die nördlich gelegene Post- und Metrofläche wurde nach Absprache mit dem Auftraggeber ein flächenbezogener Schallleistungspegel von 60 db(a)/m^ am Tag und 60 db(a)/m^ in der Nacht zu Grunde gelegt. Dies entspricht einer schalltechnischen gewerblichen Vollauslastung der Fläche. Da für den Brauerelbetrieb Carlsberg keine detaillierten Angaben zu lärm relevanten betrieblichen Vorgängen Vorlagen, wurden schallemittierende Flächenquellen mit unterschiedlichen Nutzungsschwerpunkten wie Anlieferverkehr, Staplerverkehr und Stellplatzbereiche sowie haustechnische Anlagen als Punktschallquellen modelliert. Die Schallemissionsansätze der Quellen wurden so gewählt, dass in der Vergangenheit durchgeführte Schallpegelmessungen und die dabei ermittelten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionspunkten annähernd erreicht wurden. Dies für alle mess- LARMKONTOR GmbH LK Seite 11 von 33

12 technisch überprüften Immissionsorte auf den Messwert genau zu realisieren, ist auf Grund der Geräuschcharakteristika der Einzelquellen nicht möglich. In der Anlage 6 ist die Lage der berücksichtigten Gewerbequellen dargestellt. Spitzen pegel Als Spitzenpegel wurden gemäß einer Studie der Hessischen Landesanstalt für Umwelt /10/ und der Bayerischen Parkplatzlärmstudie von 2007 /11/ die Betriebsbremse der Lkw mit 108 db(a), das Schlagen der Gabel eines Staplers mit 113 db(a) und das Türenschlagen auf den Pkw-Stellplätzen mit db(a) In den Berechnungen berücksichtigt. 6 Sport 6.1 Beurteilungsgrundlagen Die Beurteilung der von Sportanlagen ausgehenden Immissionen erfolgt nach der 18. BImSchV/7/. Die Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden unterscheiden sich nach Gebietsnutzungen sowie nach Nutzungszeiten (Tag, Ruhezeiten und Nacht), um das Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung angemessen zu berücksichtigen. Die nachstehende Tabelle 5 gibt die unterschiedlichen Beurteilungszeiten mit den zu- geordneten Immissionsrichtwerten wieder. Tabelle 5: Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV (Auszug) Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV Nutzung Tag außerhalb der Ruhezeiten Ruhezeiten Nacht Reine Wohngebiete 50 db(a) 45 db(a) 35 db(a) Allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete 55 db(a) 50 db(a) 40 db(a) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 db(a) 55 db(a) 45 db(a) Gewerbegebiete 65 db(a) 60 db(a) 50 db(a) LARMKONTOR GmbH LK Seite 12 von 33

13 Anmerkungen zur Tabelle 5: Bezugszeiträume - Tag, außerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: - an Sonn- und Feiertagen: 8:00-20:00 Uhr 9:00-13:00,15:00-20:00 Uhr Tag, innerhalb der Ruhezeiten - an Werktagen: - an Sonn- und Feiertagen: 6:00-8:00, 20:00-22:00 Uhr 7:00-9:00,13:00-15:00*, 20:00-22:00 Uhr Nacht (ungünstigste volle Stunde) - an Werktagen: - an Sonn- und Feiertagen: 22:00-6:00 Uhr 22:00-7:00 Uhr Einzelne Geräuschspitzen Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 db(a) und nachts um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte innen dürfen üm nicht mehr als 10 db(a) überschritten werden. Bei seltenen Ereignissen dürfen die hierfür geltenden Immissionsrichtwerte dürch einzelne, kürzzeitige Geräüschspitzen tags üm nicht mehr als 20 db(a) ünd nachts üm nicht mehr als 10 db(a) überschritten werden. 6.2 Eingangsdaten Im Geltungsbereich des B-Plans Altona Nord 26 soll im zentralen Bereich der Bau eines Multifunktionsplatzes realisiert werden (vgl. Anlage 9). Der Multifunktionsplatz ist für Fußball (Bolzen) und Basketball (Streetball) ausgelegt und wird auf der Grundlage der VDI 37 Emissionskennwerte technischer Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen /12/ als Flächenquelle modelliert. Für das Bolzen wurden 14 Jugendliche berücksichtigt, die den Platz nutzen. Der Platz wurde gemäß VDI 37 mit einem Schallleistungspegel Lwa von 82 db(a) pro Person, einem Impulshaltigkeitszuschlag K von 5 db(a) und einem Spitzenpegel LwAmax von 115 db(a) parametriert. Gemäß der VDI 37 ist für ein Streetballspiel mit zwei Körben und 3:3 Spielern ein Schalllelstungspegel von 90 db(a) zuzüglich eines Impulshaltigkeitszuschlags von 6 db(a) für das ständige Auftippen des Balls anzusetzen. Zudem wurde ein Spitzenpegel LwAmaxVon 107 db(a) berücksichtigt. Da keine konkreten Angaben zu den Nutzungszeiten vorliegen, wurde auf Erfahrungs- werte zurückgegriffen, die zur sicheren Seite hin angesetzt wurden. LARMKONTOR GmbH LK Seite 13 von 33

14 Folgende Annahmen wurden für den geplanten Multlfunktionsplatz getroffen: Werktags (8-20 Uhr) Bolzen: 2 Stunden Streetball: 2 Stunden Schulsport: 6 Stunden Werktags (20-22 Uhr) Bolzen: Streetball: 1 Stunde 1 Stunde Sonntags (9-13, Uhr) Bolzen: Streetball: 3 Stunden 3 Stunden Sonntags (13-15 Uhr) Bolzen: 1 Stunde Streetball: 1 Stunde LARMKONTOR GmbH LK Seite 14 von 33

15 7 Berechnungsergebnisse 7.1 Verkehr Die Berechnung der Geräuschauswirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr auf den Geltungsbereich des B-Planes und das nähere Umfeld erfolgt sowohl für die Be- standssituation als auch für einen Planfall. In den Anlagen 2a und b sind die Beurteilungspegel des Straßen- und Schienenverkehrslärms für die Bestandssituation in einer Berechnungshöhe von 9 m in Form von Schallimmissionsplänen und In Anlage 3 In Form von Fassadenpegelfahnen für jede Geschosslage dargestellt. In den Anlagen 4a und b werden die Beurteilungspegel für die Plansituation des Straßenund Schienenverkehrslärms in einer Berechnungshöhe von 9 m in Form von Schallimmissionsplänen und In Anlage 5 In Form von Fassadenpegelfahnen für jede Geschosslage gezeigt. Das Untersuchungsgebiet wurde bei der Berechnung der Schallimmissionsraster über die Grenzen des B-Plans hinaus erweitert, um die Auswirkungen durch den entstehenden Mehrverkehr und ggf. zusätzlichen Schallreflektionen auf den umliegenden Straßen visualisieren und beschreiben zu können. Die Farben in den Anlagen 2a und b sowie 4a und b bedeuten für die Ausweisung einer Wohnnutzung folgendes: Tag: Hell- und dunkelgrüne Bereiche: keine Konflikte Gelbe Bereiche: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV/I/für allgemeine und reine Wohngebiete Orange Bereiche: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV/I/für Mischund Kerngebiete Rote Bereiche: Überschreitung des Zielwertes von 65 db(a) für Außenbereiche nach Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 (vgl. dort Seite 35) LARMKONTOR GmbH LK Seite 15 von 33

16 Violette Bereiche: Hier ist die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung überschritten. Nach dem Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 sind hier zwingend bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Loggien, Wintergärten oder vergleichbare Maßnahmen vor den Fenstern der Wohnräume zu errichten (vgl. dort Seite 36). Nacht: Hell- und dunkelgrüne Bereiche: keine Konflikte Gelbe und rote Bereiche: Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /I / für allgemeine und reine Wohngebiete (gelbe Bereiche) sowie für Misch- und Kerngebiete (rote Bereiche). Hier sind Lösungen nach dem Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 /8/ zu wählen, wonach Schlafräume nicht an diesen Gebäudeseiten sondern bevorzugt an einer ruhigen Fassade gelegen sein sollten. Voraussetzung ist jedoch, dass für die Wohngebäude in den allgemeinen Wohngebieten eine ruhige Gebäudeseite vorhanden ist, an der nachts ein Beurteilungspegel von nicht mehr als 49 db(a) sichergestellt wird. Violette Bereiche: Hier ist die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nach geltender Rechtsauffassung überschritten. Nach dem Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 sind hier grundrissorganisatorische Maßnahmen (Schlafräume auf die lärmabgewandte Gebäudeseite) vorzusehen. Ergebnisse Verkehr Bestandssituation Tagzeitraum Die Berechnungsergebnisse zeigen für den Tagzeitraum, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV/I/ für allgemeine Wohngebiete von 59 db(a) an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden der Bestandsbebauung überschritten wird (vgl. gelbe, rote und violette Bereiche in der Anlage 2a sowie rot markierte Zahlenwerte in Anlage 3). An den straßenzugewandten Fassaden wird vielfach sogar der Grenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete von 64 db(a) überschritten (vgl. rote und violette Bereiche in der Anlage 2a). An den straßenabgewandten LARMKONTOR GmbH LK Seite 16 von 33

17 Fassaden werden hingegen die Grenzwerte der 16. BImSchV für aligemeine Wohn- gebiete eingehaiten (vgi. heiigrüne und grüne Bereiche in der Aniage 2a). Die Beurteiiungspegei weisen im nördlichen Bereich der Harkortstraße, an den straßenzugewandten Fassaden, Pegel von bis zu 65 db(a) und demnach Überschreitungen von bis zu 1 db(a) auf. im Einflussbereich der Schienenwege steigern sich die Pegel nochmals um bis zu 3 db(a). Entlang der südlichen Harkortstraße werden Pegei von bis zu 68 db(a) im Erdgeschoss verzeichnet. Im Bereich der Schuie werden Werte von bis zu 56 db(a) ermittelt und somit keine Überschreitung des Immissionsgrenzwertes der 16. BimSchV festgesteiit. im Umfeld des Holstenplatzes werden in den oberen Geschossen Pegel von bis zu 65 db(a) prognostiziert (vgl. Anlage 3). Im zentralen westlichen Bereich des Geltungsbereiches des B-Planes Altona Nord 26 wird der immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zumeist eingehaiten (vgl. hellgrüne und grüne Bereiche in der Anlage 2a). Im Einflussbereich der Harkortstraße und der im Norden gelegenen Schienenwege wird hingegen der Grenzwert der 16. BimSchV für Mischgebiete überschritten (vgl. rote und violette Bereiche in der Anlage 2a). Nachtzeitraum Für den Nachtzeitraum zeigen die Ergebnisse für die Bestandssituation, dass der immissionsgrenzwert der 16. BimSchV für ailgemeine Wohngebiete von 49 db(a) an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrsiärm zugewandten Fassaden der Bestandsgebäude deutlich überschritten wird (vgi. gelbe, rote und violette Bereiche in der Aniage 2b sowie rot markierte Zahienwerte in Anlage 3). An den straßenzugewandten Fassaden wird vieifach sogar der Grenzwert der 16. BimSchV für Mischgebiete von 54 db(a) überschritten (vgl. rote und violette Bereiche in der Anlage 2b). An den straßenabgewandten Fassaden werden hingegen die Grenzwerte der 16. BimSchV für ailgemeine Wohngebiete oder zumindest mischgebietskonforme Grenzwerte eingehalten (vgl. hellgrüne und grüne sowie gelbe Bereiche in der Aniage 2b). Beurteiiungspegei im gesundheitsgefährdenden Bereich von 60 db(a) werden in erster Linie im nördiichen Bereich der Harkortstraße sowie im Wirkungsbereich des Hoistenplatzes und der Stresemannstraße erreicht bzw. überschritten (vgl. violette Bereiche in der Aniage 2b). Die Beurteiiungspegei weisen im nördiichen Bereich der Harkortstraße, an den stra- ßenzugewandten Fassaden, Pegel von bis zu 59 db(a) und demnach Überschreitun- LARMKONTOR GmbH LK Seite 17 von 33

18 gen des hier maßgeblichen Immissionsgrenzwertes für Kern- / Dorf- und Mischgebiete von bis zu 5 db(a) auf. Im Einflussbereich der Schienenwege steigern sich die Pegel nochmals um bis zu 9 db(a). Entlang der südlichen Harkortstraße werden Pegel von bis zu 59 db(a) in den unteren Geschossen verzeichnet. Im Umfeld des Holstenplatzes werden in den oberen Geschossen Pegel von bis zu 56 db(a) prognostiziert (vgl. Anlage 3). Im zentralen westlichen Bereich des B-Plangebietes wird der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete in Teilen eingehalten (vgl. gelbe Bereiche in der Anlage 2b). Im übrigen Bereich wird der Grenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete überschritten und im Norden werden Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich erreicht bzw. überschritten (vgl. rote und violette Bereiche in der Anlage 2b). Ergebnisse Verkehr Planfall Im Vergleich zu den oben beschriebenen Ergebnissen der Bestandssituation kommt es im Planfall durch den aus dem B-Plan resultierenden Mehrverkehr insbesondere im Bereich der Harkortstraße, hier zusätzlich bedingt durch Mehrfachreflexionen zwischen der bestehenden sowie der geplanten Bebauung, aber auch der Haubachstraße sowie im schalltechnisch relevanten Umfeld der Planstraße zu höheren schalltechnischen Belastungen. Tagzeitraum Die Berechnungsergebnisse zeigen im Tagzeitraum, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /I/ für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung zumeist deutlich überschritten wird (vgl. rote und violette Bereiche in der Anlage 4a sowie rot markierte Zahlenwerte in Anlage 5). An den straßenzugewandten Fassaden, insbesondere in Bereichen der Harkortstraße, der Haubachstraße und im Umfeld des Holstenplatzes, werden vereinzelt Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von db(a) erreicht bzw. überschritten (vgl. violette Bereiche in der Anlage 4a sowie Anlage 5). Die Beurteilungspegel weisen im nördlichen Bereich der Harkortstraße, an den straßenzugewandten Fassaden, Pegel von bis zu 71 db(a) auf. Entlang der südlichen Harkortstraße werden straßenzugewandt Pegel von bis zu db(a) im Erdgeschoss errechnet. Im Bereich der bestehenden Schule werden Werte von bis zu 65 db(a) ermittelt und somit Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV LARMKONTOR GmbH LK Seite 18 von 33

19 von bis zu 8 db(a) festgestellt. Im Umfeld des Holstenplatzes werden in den oberen Geschossen Pegel von bis zu 69 db(a) prognostiziert (vgl. Anlage 5). An den straßenabgewandten Fassaden werden hingegen die Grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zumeist eingehalten (vgl. hellgrüne und grüne Bereiche in der Anlage 4a sowie Anlage 5). In den überwiegenden zentralen Bereichen des Plangebletes werden Im Tagzeitraum die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zumeist eingehalten (vgl. hellgrüne und grüne Bereiche in der Anlage 4a). Nachtzeitraum Die Berechnungsergebnisse zeigen im Nachtzeitraum, dass der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von 49 db(a) und Mischgebiete von 54 db(a) an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung deutlich überschritten wird (vgl. rote und violette Bereiche in der Anlage 4a sowie rot markierte Zahlenwerte in Anlage 5). An den straßenzugewandten Fassaden, insbesondere in Bereichen der Harkortstraße, in der Haubachstraße und im Umfeld des Holstenplatzes sowie im Norden des Plangebietes an den schienenzugewandten Gebäudefassaden, werden Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von 60 db(a) erreicht bzw. überschritten (vgl. violette Bereiche in der Anlage 4b sowie Anlage 5). Die Beurteilungspegel weisen im nördlichen Bereich der Harkortstraße, an den straßenzugewandten Fassaden, Pegel von bis zu 65 db(a) auf. Im Einflussbereich der Schienenwege steigern sich die Pegel nochmals um bis zu 4 db(a). Entlang der südlichen Harkortstraße werden Pegel von bis zu 61 db(a) in den unteren Geschossen verzeichnet und im Umfeld des Holstenplatzes werden in den oberen Geschossen Pegel von bis zu 60 db(a) prognostiziert (vgl. Anlage 5). An den straßenabgewandten Fassaden werden hingegen die Grenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete zumeist eingehalten (vgl. hellgrüne und grüne Bereiche In der Anlage 4b sowie Anlage 5). In den zentralen Bereichen des Plangebietes werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete in weiten Teilen überschritten (vgl. gelbe, rote und violette Bereiche in der Anlage 4b). In den Innenhofbereichen sowie an einigen zentral positionierten Fassaden werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete in der Regel eingehalten (vgl. dunkel und hellgrüne Bereiche in der Anlage 4b sowie Anlage 5). LARMKONTOR GmbH LK Seite 19 von 33

20 7.2 Gewerbe Die Beurteilungspegel der Geräuscheinwirkung durch die gewerblichen Nutzungen wurden anhand von Fassadenpegelfahnen über alle Geschosse der Plan- und Bestandsgebäudeselten dargestellt. Sie beziehen sich zum einen auf die Bestandssituation von Carlsberg unter Berücksichtigung der im Umfeld des B-Planes Altona Nord 26 maximal planungsrechtlich möglichen Schallemissionen der zusätzlich umliegenden Gewerbebetriebe (Planfall Variante 1). Zum anderen beziehen sie sich auf eine Plansituation, die eine betriebliche Entwicklung im südwestlichen Bereich von Carlsberg in Richtung der im untersuchten Geltungsbereich geplanten Wohngebäude berücksichtigt (Planfall Variante 2). Innerhalb eines sektoralen theoretisch für Carlsberg nutzbaren Erweiterungsbereichs (vgl. gelbe Markierung in Anlage 8) wird Carlsberg eingeräumt, einen um 3 db(a) höheren Beurtellungspegel an den Plangebäuden zu erzeugen als dies heute der Fall Ist. Dabei dürfen die Beurteilungspegel an den Bestandgebäuden gegenüber der heutigen Situation nicht ansteigen. Die genaue Lage der Immissionsorte sowie deren Beurteilungspegel während des Tag- als auch innerhalb des Nachtzeitraums sind den Anlagen 7 und 8 zu entnehmen. Tagzeitraum Die Berechnung zeigt im Planfall Variante 1, dass Im Tagzeitraum an den meisten untersuchten Immissionsorten der Bestandsbebauung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm /4/ für Mischgebiete von 60 db(a) eingehalten werden. Lediglich an der Harkortstraße, im Nahbereich von Carlsberg, werden vereinzelt Überschreitungen von bis zu 1 db(a) prognostiziert. An der Planbebauung werden insbesondere an den gegenüber von Carlsberg geplanten Gebäudekomplexen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) festgestellt. Es werden zum Teil Beurteilungspegel von bis zu 63 db(a) und somit Überschreitungen von bis zu 8 db(a) prognostiziert (vgl. rot markierte Zahlen In Anlage 7). Im Planfall Variante 2 steigern sich die Beurteilungspegel innerhalb des Erweiterungssektors um 3 db(a). Damit dringt die Überschreitungssituation des maßgeblichen Richtwertes tiefer in das Plangebiet ein. Die Beurteilungspegel Hegen an den der Harkortstraße zugewandten Fassaden zum Teil bis zu 11 db(a) über dem zulässigen Richtwert in den obersten Geschossen (vgl. rot markierte Zahlen In Anlage 8). LARMKONTOR GmbH LK Seite 20 von 33

21 Lauteste Nachtstunde Die Berechnungen zur Bestimmung der Beurteilungspegel für die lauteste Nachtstunde zeigen für den Planfall Variante 1, dass an den meisten untersuchten Immissionsorten der Bestandsbebauung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm /4/ für Mischgebiete von 45 db(a) eingehalten werden. Lediglich an der Harkortstraße, im Nahbereich von der Brauerei Carlsberg und im Einflussbereich der Post- und Metroflächen, werden vereinzelt Überschreitungen von bis zu 4 db(a) prognostiziert. An der Planbebauung werden insbesondere an den gegenüber von Carlsberg geplanten Gebäudekomplexen, den Fassaden zur nördlichen Harkortstraße und der im Einflussbereich der Post- und Metroflächen befindlichen Fassaden, Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) festgestellt. Es werden maximal Beurteilungspegel von bis zu 48 db(a) und somit Überschreitungen von bis zu 8 db(a) berechnet (vgl. rot markierte Zahlen in Anlage 7). Im Planfall Variante 2 steigern sich die Beurteilungspegel innerhalb des Erweiterungssektors um 3 db(a). Dadurch werden im zentralen Bereich des Plangebiets flächendeckend Überschreitungen berechnet. Die Überschreitungen betragen an den Gebäudefassaden, die der Harkortstraße zugewandt ausgeführt werden, zum Teil bis zu 9 db(a) in den obersten Geschossen (vgl. rot markierte Zahlen in Anlage 8). Spitzen pegel Die Berechnung der Spitzenpegel zeigt, dass unter Berücksichtigung der in Kapitel 5.2 beschriebenen Spitzenpegel keine Pegel zu erwarten sind, die mehr als 30 db(a) tags über dem Immissionsrichtwert der TA Lärm /4/ liegen. Innerhalb des Nachtzeltraums kommt es im Nahbereich zu Carlsberg sowohl an der Bestands- als auch der Planbebauung zu Spitzenpegelüberschreitungen von bis zu 6 db(a). 7.3 Sport In den Anlagen 10a und b sind die Beurteilungspegel des geplanten Multifunktionsplatzes (hier sind verschiedene sportliche Aktivitäten möglich) in Form von Fassadenpegelfahnen für den Werktag sowie für den Sonntag dargestellt. Werktag Die Berechnungsergebnisse in der Anlage 10a machen deutlich, dass unter den getroffenen Annahmen, werktags außerhalb der Ruhezeit, ein Betrieb des Platzes konflikt- LARMKONTOR GmbH LK Seite 21 von 33

22 frei möglich ist. Es werden an der nächstgelegenen Planbebauung Beurteilungspegel von bis zu 50 db(a) in den oberen Geschossen ermittelt. Der zulässige Richtwert von 55 db(a) wird damit um 5 db(a) unterschritten. In der abendlichen Ruhezeit von 20 bis 22 Uhr werden hingegen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV/7/ für allgemeine Wohngebiete an den nächstgelegenen, dem Multifunktionsplatz zugewandten Fassaden, festgestellt. Dort werden in den oberen Geschossen Pegel von bis zu 51 db(a) berechnet. Dies entspricht einer Überschreitung des Richtwertes von 50 db(a) um 1 db(a) (vgl. rote Markierungen in Anlage 10a). Sonntag Die Berechnungsergebnisse in der Anlage 10b zeigen, dass unter den getroffenen Annahmen sonntags außerhalb der Ruhezeit ein Betrieb des Platzes konfliktfrei möglich ist. Es werden an der nächstgelegenen Planbebauung Beurteilungspegel von bis zu 50 db(a) in den oberen Geschossen ermittelt. Diese liegen damit 5 db(a) unter dem zulässigen Immissionsrichtwert. In der mittäglichen Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr werden hingegen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV/7/ für allgemeine Wohngebiete an den nächstgelegenen, dem Multifunktionsplatz zugewandten Fassaden, festgestellt. Dort werden in den oberen Geschossen Beurteilungsegel von bis zu 51 db(a) berechnet. Dies entspricht einer Überschreitung des Immissionsrichtwertes von 1 db(a) (vgl. rote Markierungen in Anlage 10b). Da ein Betrieb des Multifunktionsplatzes nach 22 Uhr bzw. vor 6 Uhr (Nachtzeitraum) nicht regulär vorgesehen ist, wurden hierfür keine Berechnungen der zu erwartenden Beurteilungspegel durchgeführt. Spitzen pegel Die Betrachtung der berechneten Spitzenpegel zeigt, dass unter Verwendung der oben beschriebenen Spitzenpegel keine Beurteilungspegel zu erwarten sind, die mehr als 30 db(a) tags über dem Immissionsrichtwert der 18. BImSchV /7/ liegen. Ein Nachtbetrieb ist nicht vorgesehen, weshalb eine nächtliche Spitzenpegelbetrachtung entfällt. LARMKONTOR GmbH LK Seite 22 von 33

23 8 Fazit 8.1 FAZIT Verkehr Mit hohen Lärmbelastungen sowohl im Bestand als auch im Planfall, die im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebietes teilweise mehr als db(a) am Tag (6 bis 22 Uhr) und 60 db(a) in der Nacht (22 bis 6 Uhr) aufweisen, sowie der Überschreitung der Grenzwerte der 16. BImSchV /I/ für Wohn-/Mlschgebiete von 49/54 db(a) In der Nacht In weiten Teilen des Geltungsbereiches des B-Planes Altona Nord 26, sind nach Realisierung der geplanten Wohngebäude hohe schalltechnlsche Immisslonsbelastungen zu erwarten. Bestandssituation Im Tagzeitraum wird der Immissionsgrenzwert von 59 db(a) für ein allgemeines Wohngebiet (WA) an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden überschritten. An den straßenabgewandten Fassaden wird die Einhaltung des Grenzwertes für WA prognostiziert. Im zentralen westlichen Bereich des B-Plangebietes wird der Immissionsgrenzwert für WA zumeist eingehalten. Im Nachtzeitraum wird der Immissionsgrenzwert für WA von 49 db(a) an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden deutlich überschritten An den straßenabgewandten Fassaden wird hingegen die Grenzwerte der 16. BImSchV für WA oder zumindest für Ml eingehalten. Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von 60 db(a) werden im nördlichen Bereich des Untersuchungsgebietes, im Einflussbereich der Harkortstraße, des Holstenplatzes und der Stresemannstraße, erreicht oder überschritten. Im zentralen westlichen Bereich des B-Plangebietes wird der Immissionsgrenzwert für Ml in Teilen eingehalten. Im übrigen Bereich wird der Grenzwert der 16. BImSchV für Ml überschritten und im Norden Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich erreicht bzw. überschritten. Planfall Im Vergleich zur Bestandssituation kommt es im Planfall insbesondere im Bereich der Harkortstraße, der Haubachstraße sowie im Einflussbereich der Planstraße zu höheren schalltechnischen Belastungen. Im Tagzeitraum wird der Immissionsgrenzwert für WA und Ml an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung zumeist LARMKONTOR GmbH LK Seite 23 von 33

24 deutlich überschritten. An den straßenzugewandten Fassaden, insbesondere in Bereichen der Harkortstraße, entlang der Haubachstraße und im Einflussbereich des Holstenplatzes, werden vereinzelt Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von db(a) erreicht bzw. überschritten. An den Straßen abgewandten Fassaden sowie in den überwiegenden zentralen Bereichen des Plangebietes werden hingegen die Grenzwerte für WA eingehalten. Im Nachtzeitraum wird der Immissionsgrenzwert für WA von 49 db(a) und Ml von 54 db(a) an den dem Schienen- bzw. Straßenverkehrslärm zugewandten Fassaden der geplanten Bebauung deutlich überschritten An den straßenzugewandten Fassaden, insbesondere in Bereichen der Harkortstraße, in der Haubachstraße und im Einflussbereich des Holstenplatzes sowie im Norden des Plangebietes an den schienenzugewandten Fassaden, werden Beurteilungspegel im gesundheitsgefährdenden Bereich von 60 db(a) erreicht bzw. überschritten. An den straßenabgewandten Fassaden wird hingegen der Grenzwert für WA zumeist eingehalten. In den zentralen Bereichen des Plangebietes wird der Immissionsgrenzwert für WA in weiten Teilen überschritten. In den Innenhofbereichen sowie an einigen zentral positionierten Fassaden wird der Grenzwert der 16. BImSchV für WA In der Regel eingehalten. 8.2 FAZIT Gewerbe In der vorliegenden Untersuchung wurde neben dem westlich an das B-Plangebiet angrenzenden Brauereibetrieb der Carlsberg-Brauerei (Bestandssituation und Planfall) auch die nördlich gelegene Gewerbefläche der Post und der Metro schalltechnlsch berücksichtigt. Im Einflussbereich der Quellen werden Überschreitungen der maßgeblichen Immissionsrichtwerte der TA Lärm /4/ prognostiziert. Im Tagzeitraum werden an der Planbebauung im Planfall Variante 1, insbesondere an den gegenüber von Carlsberg geplanten Gebäudekomplexen, Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm von bis zu 8 db(a) festgestellt, die sich im Planfall Variante 2 innerhalb des Erweiterungssektors um 3 db(a) erhöhen. In der lautesten Nachtstunde werden an der Planbebauung innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes Altona Nord 26 im Planfall Variante 1, insbesondere an den gegenüber von Carlsberg geplanten Gebäudekomplexen, den Fassaden zur nördlichen Harkortstraße und der im Einflussbereich der Betriebsflächen der Post und der Metro befindlichen Fassaden, Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der TA Lärm von bis zu 8 db(a) festgestellt, die sich Im Planfall Variante 2 innerhalb des Erweiterungssektors um 3 db(a) erhöhen. LARMKONTOR GmbH LK Seite 24 von 33

25 8.3 FAZIT Sport Die durch den im B-Plangebiet angedachten Multifunktionsplatz einwirkenden Schal- limmissionen sind unter den getroffenen Annahmen überwiegend unkritisch. Werktags und sonntags ist außerhalb der Ruhezeit ein Betrieb des Platzes konfliktfrei möglich. In der abendlichen Ruhezeit werktags sowie in der mittäglichen Ruhezeit sonntags wurden geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV /7/von bis zu 1 db(a) berechnet. Aus gutachterlicher Sicht ist eine solche geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwertes in den Ruhezeiten hinnehmbar. Der geplante Multifunktionsplatz dient vorrangig der im Plangebiet lebenden Bewohner und trägt damit zur Steigerung der Attraktivität des Wohnumfeldes bei. Er kann darüber hinaus in den Schulpausen auch durch die Schüler der hier geplanten Stadtteilschule mitgenutzt werden. Vorausgesetzt wird für die Planung und Grundlage der Berechnungen ist eine lärmarme Ausführung der Fangzäune des Multifunktionsplatzes. Ein möglicher Betrieb der Anlage im Nachtzeitraum (22-6 Uhr) würde ebenfalls zu schalltechnischen Konflikten mit der Wohnnachbarschaft führen und wird daher ausge- schlossen. Die Spitzenpegel werden in allen betrachteten Zeiträumen eingehalten. LARMKONTOR GmbH LK Seite 25 von 33

26 9 Festsetzungsvorschläge für den Bebauungsplan 9.1 Festsetzungen zum Schallschutz gegenüber Verkehrslärm Planhinweise gemäß Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /8/ Wohnnutzungen sind im Geltungsbereich des B-Piangebietes Aitona Nord 26 mit Auflagen zum bauiichen Schalischutz gemäß dem Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitpianung 2010/8/ mögiich. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Lärmbeiastungssituationen durch den Verkehrsiärm (Schiene, Straße) mit Überschreitungen der Grenzwerte der 16. BImSchV /I/ sowohl am Tag als auch in der Nacht, wie auch dem Einhalten dieser Werte, sind verschiedene Anforderungen an den baulichen Schaiischutz zu stellen. In den Bereichen, in denen sowohl am Tag als auch in der Nacht die Grenzwerte der 16. BimSchV an ailen Gebäudefassaden eingehalten werden, ist kein besonderer baulicher Schallschutz vorzusehen. Dies trifft in der voriiegenden Untersuchung in erster Linie auf die Innenhofbereiche sowie auf zentral gelegene Plangebäude bzw. Fassaden zu. Gebäude, die ausschailtechnischer Sicht übereine städtebauiich qualitative Fassadenseite verfügen (Pegel in der Nacht von weniger als 49 db(a) in Wohngebieten und 54 db(a) in Misch- und Kerngebieten) und deren Fassaden Tagpegei von weniger ais 65 db(a) aufweisen, können übereine geeignete Anordnung der Wohn- und Schiafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten (Grundrissklausel) und unter Berücksichtigung eines ausreichend dimensionierten baulichen Schallschutzes nach DIN 4109 /13/ für Wohnnutzung vorgesehen werden. Sollte neben der städtebaulich quaiitativen Fassadenseite eine weitere Gebäudefassade am Tag gieich oder mehr als 65 db(a) aufweisen, ist neben der Grundrissklausel die Außenbereichsklausel festzusetzen und ggf. anzuwenden. Diese besagt, dass wenigstens ein Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an die städtebaulich quaiitative Fassadenseite (iärmabgewandte Gebäudeseite) oder durch baulichen Schalischutz wie vergiaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien oder Wintergärten) errichtet werden kann, bei dem jedoch sicherzustellen ist, dass die verwendete bauiiche Maßnahme mit teiigeöffneten Bauteiien insgesamt eine Schallpegeiminderung erreicht, die es ermögiicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegei von kieiner 65 db(a) erreicht wird. LARMKONTOR GmbH LK Seite 26 von 33

27 Sollte neben der städtebaulich qualitativen Fassadenseite eine weitere Gebäudefassade in der Nacht Pegel von 60 db(a) und mehr aufweisen, ist die Blockrandklausel anzuwenden. Diese besagt, dass Schlafräume zur lärmabgewandten Seite zu orientieren sind. Für den Fall, dass an Gebäudeseiten Tagpegel von db(a) und mehr anliegen, sind vor den Fenstern der zu dieser Seite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen (z.b. verglaste Vorbauten etc.) vorzusehen, die eine Pegelminderung auf unter db(a) an der Fassade bzw. unter 65 db(a) für Außenwohnbereiche bewirken. Für die Fassaden im nördlichen Teil des Geltungsbereiches des B-Planes Altona Nord 26 die zur Harkortstraße und den Bahnstrecken ausgerichtet sind sowie für Bereiche zwischen den Plangebäuden, wo am Tag Beurtellungspegel von mindestens db(a) und In der Nacht Beurteilungspegel von mindestens 60 db(a) oder auch nur In der Nacht Beurtellungspegel von 60 db(a) berechnet worden sind, wird zur Gewährleistung des Lärmschutzes vor Verkehrslärm die Blockrandklausel als Festsetzung empfohlen: Schlafräume sind zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer-Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von db(a) am Tag erreicht oder überschritten, sind vor den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Wohnräume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db(a) erreicht wird. 9.2 Festsetzungen zum Schallschutz gegenüber Gewerbelärm Planhinweise gemäß Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 Gemäß dem Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 /8/ kann bei einer schalltechnischen Konfliktsituation, die sich aufgrund von nächtlichem Gewerbelärm ergibt, die HafenCity-Klausel als Festsetzung herangezogen werden. Über die HafenCity-Klausel soll sichergestellt werden, dass im Nachtzeitraum in Schlaf- und Kinderzimmern bei teilgeöffnetem Fenster ein Innenpegel von 30 db(a) nicht überschritten wird. LARMKONTOR GmbH LK Seite 27 von 33

28 Bisher wurde bei Gewerbelärm tagsüber die Strategie verfolgt, die Wohngebäude so zu planen, dass vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.b. Wintergärten, verglaste Loggien, Laubengänge) vorgesehen werden oder die Immissionsorte durch den Einsatz von Festverglasungen (nicht öffenbare Fenster) zur lärmzugewandten Seite gänzlich zu vermeiden. Ausschlaggebend für diese komplizierte Vorgehensweise ist, dass im Gegensatz zum Schutz der Nachtruhe (22-6 Uhr) - hier steht das ungestörte Schlafen Im Vordergrund - am Tag keine Reduzierung auf den Wohninnenbereich möglich ist, da auch die Wohnaußenbereiche hinreichend geschützt werden müssen, um gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB zu gewährleisten. Baikone, Loggien, Terrassen, wohnungsbezogene Kleinkinderspielflächen, Gemeinschaftsgärten etc. sind durch bauliche Maßnahmen nur eingeschränkt zu schützen. In besonders gelagerten städtebaulichen Einzelfällen Ist es möglich, dass bauliche Schallschutzmaßnahmen auch bei Aufenthaltsräumen, die überwiegend/ausschließllch am Tag genutzt werden und einen Taginnenraumpegel für die ungestörte Kommunikation bei gekipptem Fenster gewährleisten, eingesetzt werden. Nach übereinstimmenden Angaben wird in der Literatur für die ungestörte Kommunikation innerhalb von Wohnungen ein Wert von 40 db(a) genannt, für die ungestörte Kommunikation außerhalb der Wohnung hingegen Werte von db(a). Hinsichtlich der Einsatzmöglichkeiten müssen aus Sicht des Hamburger Leitfadens - Lärm in der Bauleitplanung 2010 (Stand 2013) zusammenfassend folgende zwingende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Anwendungsfall ist auf eine geschlossene Blockrandbebauung beschränkt, und gilt nicht für Zeilenbebauung und Punkthäuser. Die Lärmquelle wirkt nur von einer Seite auf die Wohngebäude ein, es gibt eine städtebaulich qualitative Seite (lärmabgewandte Seite, Innenhof). Diese Randbedingungen wären bei den als Plangebäude untersuchten betroffenen Gebäuden gegeben. Folgende weitere Randbedingungen müssten erfüllt werden: Baikone bzw. Loggien der Wohnungen sind zur lärmabgewandten Seite zu orien- tieren. LARMKONTOR GmbH LK Seite 28 von 33

29 Regelmäßig genutzte, wohnungsnahe Freiräume sind zur lärmabgewandten Sei- te zu orientieren (z.b. Kinderspielplätze, Grillplätze, Mietergärten). Der iärmzugewandten Seite dürften allenfalis Müilplätze, Steilplätze, Vorgärten ohne Aufenthaltsqualität oder Feuerwehrzu- und -umfahrten zugeordnet werden. Aufgrund der direkt benachbarten öffentiichen Parkaniage können die genannten Bedingungen an den betroffenen Gebäuden erfüilt werden. Zur Sicherung der städtebaulichen Quaiität wird zusätzlich folgende Randbedingung gestelit: Die Wohnungen sind durchzustecken, d.h. Einraumwohnungen und z.b. die Mitteiwohnung im Dreispänner sind zur iärmabgewandten Seite zu orientieren. Dies betrifft insbesondere die Eckbereiche von Gebäudekörpern. Hier sind die Form und die Tiefe der Baukörper besonders wichtig, damit später solche Grundrisslösungen auch unter Erschließungsgesichtspunkten möglich sind. Eine weitere Prüfung hinsichtiich der Reaiisierbarkeit der vorgenannten Vorgehensweise besteht darin, die in der Festsetzung des B-Pians verankerten, zu ergreifenden baulichen Schallschutzmaßnahmen, auf ihre technische Reaiisierbarkeit zu überprüfen. im Tagzeitraum wird für die Fassaden der zentraien, an der Harkortstraße geiegenen Gebäudekompiexe, an denen der Richtwert der TA Lärm überschritten wird, folgende Festsetzung empfohlen: In den m/f (siehe Positionsbeschreibung oben) gekennzeichneten Gebieten sind einseitig nach Osten ausgerichtete Wohnungen unzulässig. Für die übrigen Wohnungen in den m/f (siehe Positionsbeschreibung oben) gekennzeichneten Gebieten sind entweder vor den Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergär- ten, verglaste Laubengänge) oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzu- sehen oder Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder......in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten, besondere Fensterkonstruktionen oder in ih- rer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen LARMKONTOR GmbH LK Seite 29 von 33

30 Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeidifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 db(a) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzelt nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (z.b. Baikone, Loggien, Terrassen) der Wohnungen sind nur auf der lärmabgewandten Seite zulässig. An den Außenfassaden aller Gebäude im nördlichen Planbereich und hier an den nach Ncrden ausgerichteten Fassaden und den unmittelbaren die Harkcrtstraße grenzenden Fassaden der nördlichen Gebäude im südlichen Plangebiet kann gemäß dem Flamburger Leitfaden die HafenCity-Klausel zum Schutz der Nachtruhe angewendet werden. Es Ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie z.b. Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (z.b. verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen Insgesamt eine Schallpegeidifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffnetem Fenster von 30 db(a) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Ein-Zimmer- Wohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. An den Fassaden der cbersten Geschosse (OG5 und OG6) der Innenhöfe der im Norden des Plangebietes gelegenen Wohngebäude sind ebenfalls zum Teil kleine Pegelüberschreitungen ermittelt worden. Festsetzungen für diese Bereiche müssen nach gutachterlicher Auffassung nicht getroffen werden, da diese aus den sehr konservativen Ansätzen zur Flächenauslastung (Ansatz ist Vollauslastung am Tag und in der Nacht) des Metro- wie auch des Postgeländes kommt. Findet in den genannten Flächen in der Nacht eine nur etwas geringere Auslastung als am Tage statt, ist die Einhaltung der Richtwerte an diesen Immissionsorten zu erwarten. Verbindung Verkehr und Gewerbe: Gemäß dem Hamburger Leitfaden - Lärm in der Bauleitplanung 2010 ist die Festsetzung unterschiedlicher Lärmstandards (HafenCity-Klausel, Grundrissklausel) innerhalb eines Bebauungsplanes, wenigstens jedoch innerhalb einer zusammenhängenden Gebäudestruktur zu vermeiden um nicht zwei unterschiedliche Schutzniveaus zu produzieren. LARMKONTOR GmbH LK Seite 30 von 33

31 Auf Grund der Überschreitungen durch Gewerbelärm ist im gesamten nördlichen Bereich des Plangebietes (nördlich des geplanten Kindergartens im Bestandsgebäude) die HafenCity-Klausel anzuwenden. Zudem ist hier entlang der Fassaden zu den Schienenwegen sowie der Harkortstraße die Blockrandklausel zu berücksichtigen. In den Bereichen in denen an den Fassaden auch am Tag der Immissionsrichtwert für Gewerbe überschritten ist, ist zudem eine Außenbereichsnutzung zu untersagen und für die Wohnräume auf einen Innenraumpegel von 40 db(a) abzustellen. Im südlichen Teil des Plangebietes sollen an den Fassaden der ersten nördlichen Gebäudereihe an denen der Immissionsrichtwert der TA Lärm überschritten ist ebenfalls die HafenCity-Klausel Anwendung finden. In den Bereichen, in denen an den Fassaden auch am Tag der Immissionsrichtwert für Gewerbe überschritten ist, ist zudem eine Außenbereichsnutzung zu untersagen und für die Wohnräume auf einen Innenraumpegel von 40 db(a) abzustellen. Entlang der Harkortstraße ist für die Gebäudefassaden, an denen am Tag ein Beurteilungspegel von 65 db(a) überschritten ist, die Außenbereichsklausel anzuwenden. An den Gebäuden bzw. Gebäudeseiten, an denen verkehrsbedingt am Tag 65 db(a) oder mehr, aber maximal < db(a) prognostiziert sind, kann die Grundrissklausel Anwendung finden. Die Festsetzungsvorschläge beziehen sich auf den Planfall sowohl für die Verkehrs- als auch die Gewerbebetrachtungen (Planfall Variante 2), da für den Bebauungsplan eine auch zukünftig tragfähige Bewältigung der schalltechnischen Konflikte zu erreichen ist. Hamburg, 18. September 2013 i.v. Mirco Bachmeier LARMKONTOR GmbH i.a. Felix Neumann LÄRMKONTOR GmbH LARMKONTOR GmbH LK Seite 31 von 33

32 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1a: Lageplan Verkehr Anlage 1b: Schienendaten Anlage 2a: Schallimmlssionsplan Verkehr Bestand (Rasterhöhe 9 m) Beurtellungspegel, Tag (6-22 Uhr) Anlage 2b: Schallimmissionsplan Verkehr Bestand (Rasterhöhe 9 m) Beurteilungspegel, Nacht (22-6 Uhr) Anlage 3: Fassadenpegelplan Verkehr Bestand, Tag/Nacht Anlage 4a: Schallimmissionsplan Verkehr Planfall (Rasterhöhe 9 m) Beurteilungspegel, Tag (6-22 Uhr) Anlage 4b: Schallimmlssionsplan Verkehr Planfall (Rasterhöhe 9 m) Beurtellungspegel, Nacht (22-6 Uhr) Anlage 5: Fassadenpegelplan Verkehr Planfall, Tag/Nacht Anlage 6: Lageplan Gewerbe Anlage 7: Fassadenpegelplan Planfall Variante 1, Tag/Nacht Anlage 8: Fassadenpegelplan Planfall Variante 2, Tag/Nacht Anlage 9: Lageplan Sport Anlage 10a: Fassadenpegelplan Sport, Werktag außerhalb Ruhezeit (8-20 Uhr) / Ruhezeit (20-22 Uhr) Anlage 10b: Fassadenpegelplan Sport Sonntag außerhalb Ruhezeit (9-13 Uhr, Uhr) / Ruhezeit (13-15 Uhr) LARMKONTOR GmbH LK Seite 32 von 33

33 11 Quellenverzeichnis IM Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung -16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) 121 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe RLS-90 Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministers für Verkehr, VkBi. Nr. 7 IZI Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen - Ausgabe Schall 03 Amtsblatt der Deutschen Bundesbahn Nr. 14 vom 4. April 1990 unter lfd. Nr. 133 /4/ Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBI (1998) Nr. 26, S DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 zu beziehen über Beuth Verlag GmbH 151 Berechnung der Meteorologie-Faktoren Co bzw. Cmet Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg, Amt für immissionsschutz und Betriebe - Lärmmessstelie - vom , Standort Fuhisbüttei 171 Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Sportanlagenlärmschutzverordnung -18. BImSchV BGBi. I S. 1588, 1790, BGBi. ill vom 18. Juli 1991 /8/ Hamburger Leitfaden Lärm in der Bauleitplanung 2010 Behörde für Stadtentwickiung und Umwelt; Amt für Landes- und Landschaftsplanung, Januar BVerwG Az. 9 C 2.06 vom /IO/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Umweltplanung, Arbeite- und Umweltschutz, Heft 192, Hessisches Landesamt für Umweit, Knothe, Ekkehard, Wiesbaden 1995 /II/ Parkplatzlärmstudie, Empfehiungen zur Berechnung von Schaiiemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, August 2007 /12/ VDI-Richtlinie 37 - Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sportund Freizeitanlagen vom September 2012, zu beziehen über Beuth Veriag GmbH /13/ DIN Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise vom November 1989 DIN - Deutsches Institut für Normung e.v. zu beziehen über Beuth Veriag GmbH LARMKONTOR GmbH LK Seite 33 von 33

34 CT) Q. CT CT CT CT O % U) I r&e: V % #*- te'l =i «: S2 C cä I ro If r-- CN o s -o Ö ^ (j, (0 0) M CO ^ 3 o O) C ) D C2. (0 Oj o 4 ro «T S< < I- E CO CO ft w» of % Tn, \ % p % S-e -?s Wo f-j > VM ö juspisejd m % 1 litb 1 Bahrenfelder Straße i

35 LARM KONTOR Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altona Nord 26 Anlage 1b: Schienenverkehrsdaten LÄRMKONTOR GmbH

36 cn n C2 Cü i= tc. c m O <x n> 5g n (O O 0> O w XI Ü o Ui (U * * < o. IN 3 a> c n tn P> 0) ö> E -Cl E CO (0 Xüto X Q jd n E X C3 rl CM o 3 CO D CM n CO o> X (1> 5 c ^ CO < o: öt 3 E CQ I 1220 w 6 r m % Ü 22Ü Hamburg-Altona; Gleise <3 kr* fl t, r D Sä C 5 0) 5 N < ro OQ i 122 W 732 Hmb-Altona [

37 y f ^ ^ j \// y _._ / fi S 77 z5 y SOSO (5^ I 77 S7-.^ ;^yq:l_q ^ ^ 777 t^':^ 7 o OJ CM O CD ^ I n r n J - 7* i S ii(?f 7-t lu - M^nifJ? _ 7? ia _ H /S L'G CD CM CD CM y n o CD c tc^- iiri EZ QJ I 1 ö -> I ^-j: * fl 1=1 07 OSO o = n CM "L CM el7 r? -a mi :-rcütr^ o Itr' 7 lt rv. K ".0-.C/5 CM 9^ 0 P& Z) CM C 7-y-^'7- Trf -R ^Ir,:l-C '!M ^ jc 3S-JP Tl; CTi 7Ü Ki5 ^ CM x: 'Cf? CM ü *t' CM jü; 5J AE CM J- *oso -A. -ro y :3i CM Äy 3? S) EJff [lo ^LOS ii3^ // f o r>~ CM p-r O. <J V/ J6C 69-il 7^ < ej-i^ i-, 7ii

38 ch iii s VA- T?- l i: jff ;T I I } I r \ ;- nr; it/ i/i. in ^ 'A CM CD? CM ^ T^ CM (f -' 1^1 \ W ii: // U-- KO «V"-'i V F / /-::: i in -^' -v JV - Jr.-'f-Vfi h-'-' o =] / ^ CO rr mwmm Y.'/. : CM ^ y / '/ y r^y V t CO CM CD ;Fm. /-. ; wm CM L^VA*' iir 5. i^r I.. // Yi V /X /\ F > V m T.o r-^i CM // CM I ; ii3 r^. I, r Fm fi I ^ Fm?/ Tr/, / f '>7 -Sr ' /Fm/- ^. r-m y yi--?.- ::!... _l irrt j. ^'ii-^-^ii n ll > " / o <o- <i> >.- i.-m*7 & ^b5j.5-. o W -- rt_,!{ a - -- V* V-'-^ y'r ^ ' Ji ') '^ ^. ihl-t!.. ^.'ij^ j! Ti.- # W pt*d 7 ( tß ^ % "y y-- ' V \ ' J3C i ifif -..I \ V* t \ t? V.? 1* > <r c-^ jri' f-. ^L^C^ - -rf - V \ Ki: Cf. iti t

39 Strecke 1220 Abschnitt Hamburg-Altona Hamburg-Langenfelde Bbf Verkehr Tagesperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RB-E RE-V IC-E Total Verkehr Nachtperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RB-E RE-V Total Verkehr Tagesperiode [Prognose 2015 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RB-E RE-V Total 96 Verkehr Nachtperiode [Prognose 2015 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RB-E RE-V Total 16 IC, ; Abstellfahrten nach HH-Langenfelde bzw. In der Prognose auf Strecke 1231 HH-Eidelstedt;

40 Strecke 6 Abschnitt Abzw.Strecke Hamburg-Altona Verkehr Tagesperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RE-E D/AZ-E D/AZ-E IC-E IC-E IC-E IC-E IC-E IC-E NZ-E NZ-E Total Verkehr Nachtperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RE-E D/AZ-E IC-E IC-E Total Verkehr Tagesperiode [Prognose 2015 Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil RB-ET RE-E RE-E D/NZ-E IC-E Total Verkehr Nachtperiode [Prognose 2015 Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil RB-ET RE-E RE-E D/NZ-E IC-E Total / Strecke] DFz / Strecke] DFz

41 Strecke 12 Abschnitt Hamburg-Altona Zustand 2010 = Prognose 2015 Verkehr Tagesperiode [Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz S S S Total Verkehr Nachtperiode [Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz S 4-2 S Total 34

42 Strecke 1240 Abschnitt Hamburg-Altona Zustand Verkehr Zugart S S Total Verkehr Zugart S S Total 2010 = Prognose 2015 Tagesperiode [Strecke] Anzahl Länge v_max SB-Anteil Nachtperiode [Strecke] Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz -2-2 DFz -2-2

43 Strecke 1232 Abschnitt Hamburg-Altona (Rainweg) Verkehr Tagesperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz GZ-E GZ-E GZ-E RB-E RE-E D/AZ-E IC-E IC-E IC-E IC-E IC-V -VT Total Verkehr Nachtperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DEz GZ-E GZ-E RB-E IC-E IC-E -VT NZ-E Total Verkehr Tagesperiode [Prognose 2015/Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz GZ-E RE-E IC-E IC-V -VT Total pauschal Abstellfahrten v/n pauschal Abstellfahrten v/n -2 Langenfelde Langenfelde Verkehr Nachtperiode [Prognose 2015/Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz GZ-E RE-E IC-E IC-E -VT Total pauschal Abstellfahrten v/n -3-3 pauschal Abstellfahrten v/n -2 Langenfelde Langenfelde

44 Strecke 1231 Abschnitt Hamburg-Altona Verkehr Tagesperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RB-E RE-V D/AZ-E D/AZ-E IC-E IC-E IC-E IC-E IC-E IC-E NZ-E NZ-E Total Verkehr Nachtperiode [Zustand 2010 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RB-E RE-V IC-E NZ-E Total Verkehr Tagesperlode [Prognose 2015 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RE-E RE-E D/NZ-E IC-E Total Verkehr Nachtperlode [Prognose 2015 / Strecke] Zugart Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz RE-E RE-E D/NZ-E IC Total 26 Elnschl. Leerzüge HH-Altona - HH-Langenfelde

45 Strecke 1225 Abschnitt HH-Holstenstraße HH-Diebsteich Einm. in Strecke 12 Zustand Verkehr Zugart RB-VT S S Total Verkehr Zugart S S Total 2010 = Prognose 2015 Tagesperiode [Strecke] Anzahl Länge v_max SB-Ante DFz Nachtperiode [Strecke] Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz

46 Strecke 1224 Abschnitt Anschluss Strecke Hamburg-Bahrenfeld Zustand Verkehr Zugart S S Total Verkehr Zugart S S Total 2010 = Prognose 2015 Tagesperiode [Strecke] Anzahl Länge v_max SB-Anteil Nachtperiode [Strecke] Anzahl Länge v_max SB-Anteil DFz -2-2 DFz -2-2

47 S.020 3,110 krn2,942 i3fl \ Streckenband Strecke 1220 T3 I* 0 O \ cn o CN / 13 N CO CÜ o o < O) c cc c/o CD o a? I < CD \^\ i kx'vx w CD P-8 W9l 1 -H ii i i iln: 5li \ JZi N <D O) Cü c < /

48 4 > l-j n I! t*l.(o I 1 \l \ N I 41 % h. Y: lümliin t. auns 'ir-

49 4 Dl re I 1 \ \ \l I «LS =m C2f: 'it'

50 A I I % V 67/ /59 65/59 65/59 65/58 65/56 / : i n 1 I % > % 64/56 64/56 65/ m Legende Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand 7 \ \ Schienenwege Straßen Hilfslinien % I M Lichtsignalanlage 1 s 1 % 200 Meter P aninha^t

51 ES 4 I I ^ I 1 \l i «i Ui C2f: 'ir-

52 ümmm J LJ n I 4 1 \ \l I «> U'Ü L ir'

53 A V Legende Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand Gebäude Planung Schienenwege Straßen Hilfslinien Ti r Lichtsignalanlage f > n Holstenplatz Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes und Landschaftsplanung Neuenfelder Straße Hamburg AltonaerPoststraße 13 b 22767Hamburg Tel Fax mail hamburg@laermkontor de http /Avww laermkontor de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altona Nord 26 [Mitte Altona 1 Bauabschnitt) P aninha^t Anlage 5 Fassadenpegelplan Verkehr Plan Tag/Nacht 120 Meter Maßstab Bearbeiter Hr Bachmeier/Hr Neumann veropso 300

54 r- n 1 Legende I Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand im Gebäude Planung Dach Parkplatz Stapler-Verkehr Lkw-Verkehr Flächenquelle Post/Metro Hilfslinien Haustechnische Anlagen!l o I % Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes und Landschaflsplanung Neuenfelder Straße Hamburg LARMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Tel.: Fax: mall: hamburg@laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altona Nord 26 (Mitte Altona 1. Bauabschnitt) P aninhan: Anlage 6: Lageplan Gewerbe Maßstab 1:3.000 A4 Bearbeiter: Hr. Bachmeier /Hr. Neumann Meter

55 A t f I. JV L- r35tt!bj I»;= //i V* T t= -y Legende fl i * Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand m Gebäude Planung Dach Hilfslinien f i- r f Immissionspunkt P aninha^t 4 V Meter

56 A }. J? * I V* fr '/ / ^ // ir ß ' Legende * Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand Gebäude Planung Dach i M ^ \. Erweiterungssektor Carlsberg Hilfslinien Immissionspunkt P aninha^t n Meter

57 CT Q_ CT O) Cl 0) T3 Q) U) (U ^ r C cä I r-. CNl O ^ 1- Ol Ol M CO ^ 3 o U) lo c CN ^ 5 -O E 0 J2 c g 3 S < rn O ffl Q. (0 Oj ö OS # - -S?: t\ \y»i. f /I I j! V-."v % *4

58 Legende I Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand m Gebäude Planung Multlfunktlonsplatz Hilfslinien Immissionspunkt 1 c? V. Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes und Landschaflsplanung Neuenfelder Straße Hamburg / / / LARMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Tel.: Fax: mall: hamburg@laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altona Nord 26 (Mitte Altona 1. Bauabschnitt) mk P aninhan: Anlage 10a: Fassadenpegelplan Sport Werktag außerhalb der Ruhezeit (8-20 Uhr) /Ruhezeit(20-22 Uhr) Maßstab 1:3.500 A4 Bearbeiter: Hr. Bachmeier /Hr. Neumann Meter

59 Legende I Bebauungsplangrenze Gebäude Bestand m Gebäude Planung Multlfunktlonsplatz Hilfslinien Immlsslonspunkt ;/ O % r // Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landes und Landschaflsplanung Neuenfelder Straße Hamburg LARMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Tel.: Fax: mall: hamburg@laermkontor.de Projekt: Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altona Nord 26 (Mitte Altona 1. Bauabschnitt) P aninhan: mk L Anlage 10b: Fassadenpegelplan Sport Sonntag außerhalb der Ruhezeit (9-13,15-20 Uhr) /Ruhezeit(13-15 Uhr) Maßstab 1:3.500 A4 Bearbeiter: Hr. Bachmeier /Hr. Neumann Meter

LK MBa/FN

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