Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt
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- Wilfried Kerner
- vor 8 Jahren
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1 Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt Liliane Mollet Master of Law, CAS Information Security Geschäftsführerin insecor gmbh Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
2 1. Ausgangslage Aus dem Leben gegriffen 15. Mai 2013
3 Agenda 1. Ausgangslage 2. Phänomene der heutigen Zeit 3. Problemstellung 4. Konkrete Beispiele 5. Überwachung der Mitarbeitenden 6. Fazit Quelle: Apple Store in Boston, USA 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
4 2. Phänomene der heutigen Zeit Unaufhaltsame technologische Entwicklungen Mobile Arbeitsplätze und Geräte Multitasking Zunehmende Bedeutung Sozialer Netzwerke Share Economy (teilen von Wissen, Ressourcen, Prozessen usw.) Sorglosigkeit und Unbekümmertheit im Umgang mit (persönlichen) Daten Digital Natives vs. Digital Immigrants Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
5 3. Problemstellung Neue Trends bedeuten immer auch neue Risiken Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
6 4. Soziale Netzwerke 1/6 Unternehmen setzen vermehrt auf Facebook, XING & Co. 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
7 4. Soziale Netzwerke 2/6 Risiken bei der Nutzung Verlust von Arbeitszeit bzw. Produktivitätsverlust Verlust oder Weitergabe von Unternehmensdaten Informationen (falsch oder richtig) bleiben dauerhaft im Internet, weltweite und vielfache Verbreitung, in Sekundenschnelle Reputationsschäden Verbreitung von Schadsoftware auf Unternehmens-IT- Infrastruktur Türöffner für Social Engineering und Spam-Mails Steigende Cyberkriminalität (Mit-)Haftung des Arbeitgebers Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
8 4. Soziale Netzwerke 3/6 Zuviel im Internet gesurft fristlose Kündigung gerechtfertigt? 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
9 4. Soziale Netzwerke 4/6 Pflichten der Arbeitgeber Fürsorgepflicht (Art. 322 ff. OR) (z.b. Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung) Vertragliche Verpflichtungen (gegenüber Kunden, Geschäftspartner, ) Weitere rechtliche Bestimmungen: OR, ZGB, Datenschutzrecht, Strafgesetzbuch, Spezialgesetze (z.b. Bankengesetz) Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
10 4. Soziale Netzwerke 5/6 Pflichten der Arbeitnehmer Persönliche Arbeitspflicht, Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321 ff. OR) (z.b. Geheimhaltungspflichten) Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers befolgen (Arbeitsvertrag als Grundlage, Reglemente, Weisungen, u.a.) Weitere rechtliche Bestimmungen: Datenschutzgesetz, Urheberrecht, Strafgesetzbuch, Spezialgesetze (z.b. Bankengesetz) 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
11 4. Soziale Netzwerke 6/7 Präventive Massnahmen in Unternehmen Social Media Strategie klare Weisungen und Richtlinien erlassen (inkl. Sanktionen) Vor bzw. bei Anstellung von Mitarbeitenden: NDA, ev. Sicherheitsüberprüfung, Screening? Schulungen (regelmässige Aufklärung und Sensibilisierung) nicht personenbezogene technische Massnahmen (Sperrung Websites, Kontrolle Datenmenge, ) laufende Beobachtung aktueller Gegebenheiten 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
12 4. Soziale Netzwerke 7/7 Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Weisungen Rechtliche Konsequenzen: - Verwarnung - disziplinarische Massnahmen (z.b. Lohnkürzungen) - Kündigung (ordentliche oder sofortige Freistellung oder fristlose Entlassung) - allenfalls weitere rechtliche Konsequenzen (Zivilverfahren: z.b. Ersatz des fahrlässig verursachten Schadens; Strafverfahren) Achtung: Ev. (Mit-)Haftung des Arbeitgebers! (Geschäftsherrenhaftung, Art. 55 OR, aus Vertrag, Art. 101 OR oder Gehilfenschaft, Art. 25 oder 105 Abs. 2 StGB) 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
13 4. Cybermobbing 1/3 Folgenschweres Mobbing im Internet 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
14 4. Cybermobbing 2/3 Bekanntes Risiko, neue Dimensionen besonders Jugendliche und Kinder davon betroffen Mobbing beschränkt sich nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz; über Internet und andere Technologien ist Mobbing rund um die Uhr möglich Unüberschaubarer Empfängerkreis, extrem rasche Verbreitung von Informationen (z.b. peinliche Fotos oder Verleumdungen) Anonymität im Netz erleichtert es, andere zu verletzen und auszugrenzen Verschleierung der Identität des Täters: Strafverfolgung aufwändig Quellen: und Mai 2013 intercai Kunden-Event
15 4. Cybermobbing 3/3 Verantwortung des Arbeitgebers? Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität des Arbeitsnehmers vorzusehen (Art. 6 Arbeitsgesetz; ArG) Diskriminierung durch sexuelle Belästigung (Art. 4 Gleichstellungsgesetz; GlG) Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art. Allenfalls strafrechtliche Mitverantwortung bei vorsätzlicher Anstiftung oder Gehilfenschaft 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
16 5. Überwachung der Mitarbeitenden 1/4 Rechtliche Schranken bei Überwachung Internet-Nutzung Art. 328 und 328b OR beachten Datenschutz Grundsätze einhalten Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit, Zweckgebundenheit, Transparenz Art. 26 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) 1 Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen, dürfen nicht eingesetzt werden. 2 Sind Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus andern Gründen erforderlich, sind sie insbesondere so zu gestalten und anzuordnen, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden. 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
17 5. Überwachung der Mitarbeitenden 2/4 Bundesgericht verbietet die totale Überwachung Entscheid des Bundesgerichts vom 17. Januar 2013 (BGE 139 II 7) Art. 6 ArG; Art. 26 ArGV 3; Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Einsatz eines Überwachungsprogrammes zur Kontrolle der Informatikaktivitäten eines Arbeitnehmers; Verwertbarkeit unrechtmässig erlangter Beweismittel und Interessenabwägung; Entlassung. Der verdeckte Einsatz eines Überwachungsprogrammes zwecks Bestätigung des Verdachts, ein Arbeitnehmer missbrauche die ihm im Informatikbereich zur Verfügung gestellten Mittel für dienstfremde Zwecke, ist unzulässig (Art. 26 Abs. 1 ArGV 3) oder zumindest unverhältnismässig (Art. 26 Abs. 2 ArGV 3; E ). Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Wahrheitsfindung und privatem Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Persönlichkeit (E. 6). Mit der Verneinung der Verwertbarkeit eines auf diese Weise widerrechtlich erlangten Beweismittels fällt die Grundlage für eine Entlassung dahin (E. 7). 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
18 5. Überwachung der Mitarbeitenden 3/4 Was ist nicht erlaubt? Überwachung auf Schritt und Tritt Verhaltenskontrollen (Art. 26 ArgV 3) Lesen privater s von Mitarbeitenden (Verstoss gegen das Briefgeheimnis!) Überwachung nur mit klaren Regeln (Nutzungsregelment für Internet und ) Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
19 5. Überwachung der Mitarbeitenden 4/4 Was ist erlaubt? Weisung, dass Internet und nur zu Geschäftszwecken verwendet werden dürfen (Alternativen sollten angeboten werden) Anonyme Nutzungsstatistiken; weitere Auswertungen nur bei konkretem Verdacht auf Missbrauch Technische Schutzmassnahmen wie das Sperren von Websites Bearbeiten der Geschäftskorrespondenz zur Überprüfung der Arbeitsleistung (z.b. s in unpersönlichen Postfächern) Bearbeitung persönlicher Daten aus system- oder sicherheitstechnischen Gründen (Arbeitnehmer muss vorgängig informiert werden!) Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event
20 6. Fazit Wichtigste Erkenntnisse für Arbeitgeber Management Commitment Klare Strategie (Social Media, Nutzung des Internet/ , Umgang mit ICT, u.a.) Klare Regeln und Konsequenzen Aufklärung und Sensibilisierung -> Kombination rechtlicher, organisatorischer und technischer Massnahmen 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event
21 Herzlichen Dank! insecor gmbh Länggassstrasse Bern Schweiz Tel: info@insecor.ch Mai 2013 intercai Kunden-Event
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