Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt"

Transkript

1 Rechtliche Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt Liliane Mollet Master of Law, CAS Information Security Geschäftsführerin insecor gmbh Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

2 1. Ausgangslage Aus dem Leben gegriffen 15. Mai 2013

3 Agenda 1. Ausgangslage 2. Phänomene der heutigen Zeit 3. Problemstellung 4. Konkrete Beispiele 5. Überwachung der Mitarbeitenden 6. Fazit Quelle: Apple Store in Boston, USA 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

4 2. Phänomene der heutigen Zeit Unaufhaltsame technologische Entwicklungen Mobile Arbeitsplätze und Geräte Multitasking Zunehmende Bedeutung Sozialer Netzwerke Share Economy (teilen von Wissen, Ressourcen, Prozessen usw.) Sorglosigkeit und Unbekümmertheit im Umgang mit (persönlichen) Daten Digital Natives vs. Digital Immigrants Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

5 3. Problemstellung Neue Trends bedeuten immer auch neue Risiken Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

6 4. Soziale Netzwerke 1/6 Unternehmen setzen vermehrt auf Facebook, XING & Co. 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

7 4. Soziale Netzwerke 2/6 Risiken bei der Nutzung Verlust von Arbeitszeit bzw. Produktivitätsverlust Verlust oder Weitergabe von Unternehmensdaten Informationen (falsch oder richtig) bleiben dauerhaft im Internet, weltweite und vielfache Verbreitung, in Sekundenschnelle Reputationsschäden Verbreitung von Schadsoftware auf Unternehmens-IT- Infrastruktur Türöffner für Social Engineering und Spam-Mails Steigende Cyberkriminalität (Mit-)Haftung des Arbeitgebers Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

8 4. Soziale Netzwerke 3/6 Zuviel im Internet gesurft fristlose Kündigung gerechtfertigt? 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

9 4. Soziale Netzwerke 4/6 Pflichten der Arbeitgeber Fürsorgepflicht (Art. 322 ff. OR) (z.b. Schutz vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung) Vertragliche Verpflichtungen (gegenüber Kunden, Geschäftspartner, ) Weitere rechtliche Bestimmungen: OR, ZGB, Datenschutzrecht, Strafgesetzbuch, Spezialgesetze (z.b. Bankengesetz) Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

10 4. Soziale Netzwerke 5/6 Pflichten der Arbeitnehmer Persönliche Arbeitspflicht, Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321 ff. OR) (z.b. Geheimhaltungspflichten) Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers befolgen (Arbeitsvertrag als Grundlage, Reglemente, Weisungen, u.a.) Weitere rechtliche Bestimmungen: Datenschutzgesetz, Urheberrecht, Strafgesetzbuch, Spezialgesetze (z.b. Bankengesetz) 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

11 4. Soziale Netzwerke 6/7 Präventive Massnahmen in Unternehmen Social Media Strategie klare Weisungen und Richtlinien erlassen (inkl. Sanktionen) Vor bzw. bei Anstellung von Mitarbeitenden: NDA, ev. Sicherheitsüberprüfung, Screening? Schulungen (regelmässige Aufklärung und Sensibilisierung) nicht personenbezogene technische Massnahmen (Sperrung Websites, Kontrolle Datenmenge, ) laufende Beobachtung aktueller Gegebenheiten 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

12 4. Soziale Netzwerke 7/7 Rechtliche Konsequenzen bei Missachtung der Weisungen Rechtliche Konsequenzen: - Verwarnung - disziplinarische Massnahmen (z.b. Lohnkürzungen) - Kündigung (ordentliche oder sofortige Freistellung oder fristlose Entlassung) - allenfalls weitere rechtliche Konsequenzen (Zivilverfahren: z.b. Ersatz des fahrlässig verursachten Schadens; Strafverfahren) Achtung: Ev. (Mit-)Haftung des Arbeitgebers! (Geschäftsherrenhaftung, Art. 55 OR, aus Vertrag, Art. 101 OR oder Gehilfenschaft, Art. 25 oder 105 Abs. 2 StGB) 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

13 4. Cybermobbing 1/3 Folgenschweres Mobbing im Internet 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

14 4. Cybermobbing 2/3 Bekanntes Risiko, neue Dimensionen besonders Jugendliche und Kinder davon betroffen Mobbing beschränkt sich nicht mehr nur auf den Arbeitsplatz; über Internet und andere Technologien ist Mobbing rund um die Uhr möglich Unüberschaubarer Empfängerkreis, extrem rasche Verbreitung von Informationen (z.b. peinliche Fotos oder Verleumdungen) Anonymität im Netz erleichtert es, andere zu verletzen und auszugrenzen Verschleierung der Identität des Täters: Strafverfolgung aufwändig Quellen: und Mai 2013 intercai Kunden-Event

15 4. Cybermobbing 3/3 Verantwortung des Arbeitgebers? Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Art. 328 OR) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Massnahmen zum Schutze der persönlichen Integrität des Arbeitsnehmers vorzusehen (Art. 6 Arbeitsgesetz; ArG) Diskriminierung durch sexuelle Belästigung (Art. 4 Gleichstellungsgesetz; GlG) Diskriminierend ist jedes belästigende Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde von Frauen und Männern am Arbeitsplatz beeinträchtigt. Darunter fallen insbesondere Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art. Allenfalls strafrechtliche Mitverantwortung bei vorsätzlicher Anstiftung oder Gehilfenschaft 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

16 5. Überwachung der Mitarbeitenden 1/4 Rechtliche Schranken bei Überwachung Internet-Nutzung Art. 328 und 328b OR beachten Datenschutz Grundsätze einhalten Rechtmässigkeit, Treu und Glauben, Verhältnismässigkeit, Zweckgebundenheit, Transparenz Art. 26 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) 1 Überwachungs- und Kontrollsysteme, die das Verhalten der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz überwachen sollen, dürfen nicht eingesetzt werden. 2 Sind Überwachungs- oder Kontrollsysteme aus andern Gründen erforderlich, sind sie insbesondere so zu gestalten und anzuordnen, dass die Gesundheit und die Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer dadurch nicht beeinträchtigt werden. 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

17 5. Überwachung der Mitarbeitenden 2/4 Bundesgericht verbietet die totale Überwachung Entscheid des Bundesgerichts vom 17. Januar 2013 (BGE 139 II 7) Art. 6 ArG; Art. 26 ArGV 3; Art. 29 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Einsatz eines Überwachungsprogrammes zur Kontrolle der Informatikaktivitäten eines Arbeitnehmers; Verwertbarkeit unrechtmässig erlangter Beweismittel und Interessenabwägung; Entlassung. Der verdeckte Einsatz eines Überwachungsprogrammes zwecks Bestätigung des Verdachts, ein Arbeitnehmer missbrauche die ihm im Informatikbereich zur Verfügung gestellten Mittel für dienstfremde Zwecke, ist unzulässig (Art. 26 Abs. 1 ArGV 3) oder zumindest unverhältnismässig (Art. 26 Abs. 2 ArGV 3; E ). Abwägung zwischen öffentlichem Interesse an der Wahrheitsfindung und privatem Interesse des Arbeitnehmers am Schutz seiner Persönlichkeit (E. 6). Mit der Verneinung der Verwertbarkeit eines auf diese Weise widerrechtlich erlangten Beweismittels fällt die Grundlage für eine Entlassung dahin (E. 7). 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

18 5. Überwachung der Mitarbeitenden 3/4 Was ist nicht erlaubt? Überwachung auf Schritt und Tritt Verhaltenskontrollen (Art. 26 ArgV 3) Lesen privater s von Mitarbeitenden (Verstoss gegen das Briefgeheimnis!) Überwachung nur mit klaren Regeln (Nutzungsregelment für Internet und ) Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

19 5. Überwachung der Mitarbeitenden 4/4 Was ist erlaubt? Weisung, dass Internet und nur zu Geschäftszwecken verwendet werden dürfen (Alternativen sollten angeboten werden) Anonyme Nutzungsstatistiken; weitere Auswertungen nur bei konkretem Verdacht auf Missbrauch Technische Schutzmassnahmen wie das Sperren von Websites Bearbeiten der Geschäftskorrespondenz zur Überprüfung der Arbeitsleistung (z.b. s in unpersönlichen Postfächern) Bearbeitung persönlicher Daten aus system- oder sicherheitstechnischen Gründen (Arbeitnehmer muss vorgängig informiert werden!) Quelle: Mai 2013 intercai Kunden-Event

20 6. Fazit Wichtigste Erkenntnisse für Arbeitgeber Management Commitment Klare Strategie (Social Media, Nutzung des Internet/ , Umgang mit ICT, u.a.) Klare Regeln und Konsequenzen Aufklärung und Sensibilisierung -> Kombination rechtlicher, organisatorischer und technischer Massnahmen 15. Mai 2013 intercai Kunden-Event

21 Herzlichen Dank! insecor gmbh Länggassstrasse Bern Schweiz Tel: info@insecor.ch Mai 2013 intercai Kunden-Event

Überwachung am Arbeitsplatz Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten

Überwachung am Arbeitsplatz Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten Big Brother hat ein Auge auf die Angestellten Informatikrecht Inhalt 2 Überwachung am Arbeitsplatz Gesetzliche Grundlagen Wirtschaftsbeispiel Bilder Titelseite: http://www.beobachter.ch/justiz-behoerde/gesetze-recht/artikel/kontrolle_was-duerfen-die-chefs/

Mehr

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz

Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931

Mehr

13.11.2015. Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht

13.11.2015. Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht 16. forumsante.ch David Rosenthal, 3. Februar 2015 1 In der Schweiz ist es einfacher Im privaten Bereich genügen im Datenschutzgesetz (DSG) ein

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke

Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke Dr. Remo Sacherer, LL.M. MOSATI Rechtsanwälte 5. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 26.5.2011 1 Internet und Arbeitswelt (1) Das Internet hat die

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte

Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. Claude Grosjean, lic. iur., Fürsprecher. GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte GESUNDHEITSFÖRDERUNG Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte LOPS 7. Symposium für OP-Personal Personal 07.10.2006, Paraplegikerzenturm Nottwil Themenübersicht Fallbeispiel Rechte und Rechtsschutz des Opfers

Mehr

Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013

Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Consulting Cluster Bern, Anlass vom 27. Juni 2013 Hans Roth Fürsprecher Fachanwalt SAV Arbeitsrecht www.kglaw.ch Begriffserläuterungen / Abgrenzungen Rechtsgrundlagen Hinweise zu ausgewählten Vertragspunkten

Mehr

Big Data wohin geht das Recht. Claudia Keller, Rechtsanwältin

Big Data wohin geht das Recht. Claudia Keller, Rechtsanwältin Big Data wohin geht das Recht Claudia Keller, Rechtsanwältin Zürich, 24. September 2014 1 Schlagwort Big Data Big Data describes the process of extracting actionable intelligence from disparate, and often

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione

Pensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes

Mehr

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden

Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich. Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden Währungssituation Überblick über die Möglichkeiten für KMU im Personalbereich Martina Wüthrich, Rechtsanwältin Muri Rechtsanwälte AG, Weinfelden 2 Überblick Mögliche Massnahmen im Personalbereich: Lohnkürzung

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz Es gibt verschiedene Motive für das Betreiben eines technischen Überwachungssystems: Das Vermeiden von Diebstahl, Spionage, Sachbeschädigung,

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen

Mehr

Die Enterprise Mobility-Strategie Mobile Endgeräte rechts- und datenschutzkonform einsetzen

Die Enterprise Mobility-Strategie Mobile Endgeräte rechts- und datenschutzkonform einsetzen Die Enterprise Mobility-Strategie Mobile Endgeräte rechts- und datenschutzkonform einsetzen RA Jan Schneider Fachanwalt für Informationstechnologierecht IT Trends Sicherheit, Bochum, 24. April 2013 Strategie

Mehr

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor

Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor Datenschutz als Qualitäts- und Wettbewerbsfaktor RA Andreas Jaspers Geschäftsführer der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.v. Die GDD e.v. Die GDD e.v. tritt als gemeinnütziger Verein

Mehr

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber?

Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Internet/E-Mail: Was darf der Arbeitnehmer, was darf der Arbeitgeber? Prof. Dr. Peter Wedde Vortrag auf der CeBIT am 20. März 2007 Wedde / d+a 2007 / Seite 1 Internet und E-Mail Moderne Arbeitsmittel mit

Mehr

Übungen Öffentliches Recht II

Übungen Öffentliches Recht II Gruppen T-V und W-Z Prof. Dr. Felix Uhlmann Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre Universität Zürich HS 2009 Prof. Dr. Felix Uhlmann 1 Prof. Dr. Felix Uhlmann 2 Rechtsweg

Mehr

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Einschreiben Schlichtungsbehörde Nidwalden Rathausplatz 9 Postfach 1244 6371 Stans Ort und Datum Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Klagende Partei Name Vorname Geburtsdatum

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber

Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden

Mehr

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Veranstaltung Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Referent Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter

Mehr

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015 CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor

Mehr

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 IT Sicherheitskonzept Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234 1. Geltungsbereich 1.Dieses IT-Sicherheitskonzept gilt strukturell für Systemkomponenten des Freifunknetzes, welche vom selbst betrieben

Mehr

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM der Wiener Erdgasspeicher GmbH Erdbergstraße 236 A-1110 Wien März 2008 INHALTSVERZEICHNIS 1. PRÄAMBEL... 3 2. MASSNAHMEN ZUM AUSSCHLUSS DISKRIMINIERENDEN VERHALTENS... 3 2.1.

Mehr

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung

Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher

Mehr

Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht

Datenschutzrecht. Informations- und Kommunikationsrecht HS 2012. PD Dr. Simon Schlauri, Rechtsanwalt. Datenschutzrecht 1 Vorlesung Veranstaltungen 19. September: 26. September: Urheberrecht 3. Oktober: Patent- und Markenrecht 10. Oktober: Kartell- und Lauterkeitsrecht 17. Oktober: Telekommunikationsrecht 24. Oktober: Grundtypen

Mehr

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Nutzung in saarländischen Unternehmen Umfrage vom 06.05.2014 28.05.2014 Zehn Fragen 174 Teilnehmer Social

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Soziale Netzwerke. Basisschutz leicht gemacht. 10 Tipps zur sicheren Nutzung von sozialen Netzwerken wie studivz, Facebook & Co.

Soziale Netzwerke. Basisschutz leicht gemacht. 10 Tipps zur sicheren Nutzung von sozialen Netzwerken wie studivz, Facebook & Co. Soziale Netzwerke Basisschutz leicht gemacht 10 Tipps zur sicheren Nutzung von sozialen Netzwerken wie studivz, Facebook & Co. www.bsi-fuer-buerger.de Sicher unterwegs in studivz, Facebook & Co. Die sozialen

Mehr

Daten- und Persönlich- keitsschutz am Arbeitsplatz mein gutes Recht

Daten- und Persönlich- keitsschutz am Arbeitsplatz mein gutes Recht Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz mein gutes Recht Daten- und Persönlichkeitsschutz am Arbeitsplatz ein Thema, das alle betrifft Die Herrschaft über unsere eigenen Daten ist ein Grundrecht,

Mehr

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und

ARBEITSRECHT I.DEFINITION. Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und ARBEITSRECHT I.DEFINITION Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. PRIVATRECHT > grundsätzlich

Mehr

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen!

15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! 15 Social-Media-Richtlinien für Unternehmen! Quelle: www.rohinie.eu Diese 15 Social Media Richtlinien sollte Ihr Unternehmen anwenden Glauben Sie, dass Ihr Unternehmen keine Social-Media-Richtlinien braucht?

Mehr

Was ist Cybermobbing?

Was ist Cybermobbing? Cybermobbing Was ist Cybermobbing? Cybermobbing ist fortgesetzte Verleum- dung,, Bedrohung oder Belästigung durch Veröffentlichung von Bildern, Filmen, Texten.im Internet und mit dem Handy (Handygewalt).

Mehr

Datenschutz und Qualitätssicherung

Datenschutz und Qualitätssicherung Datenschutz und Qualitätssicherung AQC-Tagung 2015 David Rosenthal 19. November 2015 1 Datenschutz? Personendaten? Jede Angabe, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht. Bestimmbarkeit?

Mehr

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1

Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht. Frank im Sande, Staatsanwaltschaft Braunschweig 1 Unternehmerverantwortlichkeit und Strafrecht 1 Einleitung Fremdbestimmte Arbeit birgt für den Arbeitnehmer Gefahren in sich Zum Schutz vor diesen Gefahren hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, deren

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden

Mehr

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek - Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten

Mehr

Social Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN

Social Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch

Mehr

Vortragsübersicht I/II. Vortragsübersicht. Vortragsübersicht II/II. Vortragsübersicht. Arbeitsrechtliche Aspekte bei Sucht. Dr.

Vortragsübersicht I/II. Vortragsübersicht. Vortragsübersicht II/II. Vortragsübersicht. Arbeitsrechtliche Aspekte bei Sucht. Dr. I/II Arbeitsrechtliche Aspekte bei Sucht Dr. Jürgen Fleck IV. Arbeitsrechtliche Maßnahmen bei Sucht VII.Rechtsstellung des Suchkrankenhelfers, Suchtberaters oder Suchtbeauftragten II/II Vorgesetzten in

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security

Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Ausgewählte Rechtsfragen der IT-Security Steht man als Verantwortlicher für IT-Security bereits mit einem Bein im Gefängnis? Dr. Markus Junker, Rechtsanwalt markus.junker@de.pwc.com HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten beim Einsatz von Medizinprodukten aus Betreibersicht 17.06.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Reglement über die Nutzung von Internet und E-Mail vom 20. November 2013

Reglement über die Nutzung von Internet und E-Mail vom 20. November 2013 Seite 2 6 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines Artikel Seite Grundlage 1 3 Zweck 2 3 II. Nutzungsvorschriften Artikel Seite Inhaltliche Nutzungseinschränkungen 3 3 Technische Nutzungseinschränkungen 4 3 Private

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz Arbeitsrechtliche Aspekte

Arbeitnehmerdatenschutz Arbeitsrechtliche Aspekte Arbeitnehmerdatenschutz Arbeitsrechtliche Aspekte Rechtsanwalt Dr. Oliver Grimm Fachanwalt für Arbeitsrecht München 26. November 2009 Überblick Was gilt aktuell für den Umgang mit Mitarbeiterdaten? Wann

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

- Making HCM a Business Priority

- Making HCM a Business Priority - Making HCM a Business Priority Mitarbeitergespräche Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen Umfrage unter deutschen Arbeitnehmern Informationen zur Umfrage Inhalt Im November 2012 führte ROC Deutschland,

Mehr

osborneclarke.de Social Media, Mobile Devices und BYOD arbeitsrechtlich ein Spagat zwischen Können Dürfen Wollen

osborneclarke.de Social Media, Mobile Devices und BYOD arbeitsrechtlich ein Spagat zwischen Können Dürfen Wollen Social Media, Mobile Devices und BYOD arbeitsrechtlich ein Spagat zwischen Können Dürfen Wollen Katharina Müller, LL.M. oec. KnowTech 9. Oktober 2013 1 Social Media, Mobile Devices and BYOD Die Nutzung

Mehr

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn -

(NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen. ... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber. und. Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - ARBEITSVERTRAG (NEUES ARBEITSVERHÄLTNIS => VORLAGE 1) zwischen... (Name),... (Adresse) - Arbeitgeber und Herr/Frau... (Name),... (Adresse) - ArbeitnehmerIn - wird Folgendes vereinbart: 1. Funktion/Tätigkeit

Mehr

Mobility: Hoher Nutzen

Mobility: Hoher Nutzen Mobility: Hoher Nutzen Aber was ist der Preis dafür? Prof. Dr. Jan vom Brocke 27. Januar 2011 Hochschule Liechtenstein Agenda 1. Mobilität im digitalen Alltag 2. Einige Zahlen und Fakten 3. Zusammenfassung

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager

Agenda: Richard Laqua ISMS Auditor & IT-System-Manager ISMS Auditor & IT-System-Manager IT-Sicherheit Inhaltsverzeichnis 1 Ziel der Schulung Werte des Unternehmens Datenschutz und IT-Sicherheit 2 Gesetze und Regelungen Mindestanforderungen der IT-Sicherheit

Mehr

Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht

Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation. und urheberrechtlicher Sicht Cloud Computing - Umgang mit Unternehmensinformation aus datenschutzrechtlicher und urheberrechtlicher Sicht Women in IP Suisse, Präsentation 26.10.2012 RA Ursula Sury Was ist Cloud Computing? IT- Leistungen

Mehr

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kalenderfreigabe mit Microsoft Outlook 2010 Unter Office 365 können Sie Ihre persönlichen Daten freigeben. Wie so eine Freigabe einzurichten

Mehr

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de

Sicherheit, Transparenz und Datenschutz. Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen. www.ddv.de www.ddv.de Sicherheit, Transparenz und Datenschutz Die Qualitätssiegel des DDV bei Adressdienstleistungs- Unternehmen Setzen Sie auf Nummer Sicher Die Qualitätssiegel des DDV Die Adressdienstleister in den drei DDV-

Mehr

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte

Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte Haftungsfragen für Sicherheitsfachkräfte (Auszug) Arbeitsrecht 2010 Sachsen-Anhalt Magdeburg, 23. September 2010 Seite 1 Arbeitsschutzorganisation im Betrieb Seite 2 Grundsatz Der UNTERNEHMER trägt die

Mehr

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung

Datenschutz in der Cloud Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Datenschutzrechtliche Besonderheiten bei Services aus der Cloud und der Vertragsgestaltung Channel-Sales Kongress Cloud Computing, München 9. Mai 2012 Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska Externer Datenschutzbeauftragter

Mehr

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück

Datenschutz. Vortrag am 27.11.2012. GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit. Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück Datenschutz bei mobilen Endgeräten Vortrag am 27.11.2012 Sutthauser Straße 285 49080 Osnabrück GmbH Datenschutz und IT - Sicherheit Telefon: 0541 600 79 296 Fax: 0541 600 79 297 E-Mail: Internet: datenschutz@saphirit.de

Mehr

Mein Roland gibt mir Sicherheit.

Mein Roland gibt mir Sicherheit. ROLAND SCHUTZBRIEF Internet-Schutzbrief geht es mir gut Mein Roland gibt mir Sicherheit. ROLAND Internet-Schutzbrief ROLAND INTERNET-SCHUTZBRIEF Insgesamt nutzen in Deutschland über 75 Prozent der Privatpersonen

Mehr

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise

Kanton Bern. Psychosoziale Risiken im Betrieb. Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! beco Berner Wirtschaft Economie bernoise Psychosoziale Risiken im Betrieb Bei uns? Kein Problem. Das haben wir im Griff! Herzlich willkommen Marta Kunz Dr. med. / MAS ETH UNIL A+G Arbeitsinspektorin Roland Schlup Betriebswirt / Executive MBA

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Was ist Datenschutz? Was ist eigentlich Datenschutz?

Was ist Datenschutz? Was ist eigentlich Datenschutz? Was ist eigentlich Datenschutz? Dies ist Herr Giacomelli Er ist Küchenchef in einem Luxus-Restaurant und auch zu Hause ein begeisterter Koch. Häufig bestellt er spezielle Zutaten für seine Gerichte per

Mehr

Fürsorgepflicht. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im

Fürsorgepflicht. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im Fürsorgepflicht Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers nicht verletzen darf und dass der Arbeitnehmer im Falle einer Verletzung Anspruch auf Beseitigung der

Mehr

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist

Mehr

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Frankenstärke: Aspekte rund um Arbeitszeit

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Frankenstärke: Aspekte rund um Arbeitszeit SGB-Tagung 3.3.2015 Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Frankenstärke: Aspekte rund um Arbeitszeit Luca Cirigliano Leiter Bereich Arbeitsrecht, Bezirksrichter Aufbau Arbeitszeit im Arbeitsvertrag Verbot

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

SSZ Policy und IAM Strategie BIT

SSZ Policy und IAM Strategie BIT SSZ Policy und IAM Strategie BIT Thierry Perroud Unternehmensarchitekt BIT Agenda Geschäftstreiber SSZ Abgrenzung Access Management / Identity Management IAM Strategien Zugriffsmuster Stand der Arbeiten

Mehr

GLÜCKSSPIEL ALS GRUNDRECHT?

GLÜCKSSPIEL ALS GRUNDRECHT? Vorabend-Veranstaltung des Datenschutzforums Schweiz Referent: RA Matthias Horschik, Weinbergstrasse 29, 8006 Zürich (www.horschik.ch) Baden, den 21. Januar 2014 GLÜCKSSPIEL ALS GRUNDRECHT? AUSGEWÄHLTE

Mehr

Dritten übermitteln. Verlangen Hersteller oder Distributoren detailliertere Angaben über die gespeicherten Daten (um allfälligem Missbrauch vorzubeugen, zur Datenkontrolle oder für statistische Zwecke)

Mehr

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com

Stammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.

Mehr

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten

Mehr

Probleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin

Probleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin Probleme des Datenschutzes in der Versicherungsmedizin Ursula Uttinger, lic. iur., MBA HSG, Präsidentin Datenschutz-Forum Schweiz 1 Hauptprinzipien Transparenz Informationelle Selbstbestimmung 2 Geltungsbereich

Mehr

Lagedarstellung Cybercrime

Lagedarstellung Cybercrime Informationsveranstaltung der IHK Halle-Dessau am 07.04.2015 Lagedarstellung Cybercrime, Cybercrime Competence Center Cybercrime: umfasst die Straftaten, die sich gegen - das Internet, - weitere Datennetze

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1

Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Schriftwechsel mit Behörden Ratgeber zum Datenschutz 1 Datenschutz und Herausgeber: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Verantwortlich: Volker Brozio Redaktion: Laima Nicolaus An

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Gewalt gegen Polizeibeamte: Schmerzensgeld möglich

Mehr

Mandanteninformation

Mandanteninformation Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - Mitarbeiterüberwachung, Mitarbeitervernehmungen, Lauschangriff, Videoüberwachung und Computerkontrolle. Wo liegen die Grenzen in Deutschland?

Mehr

Depression ein Grund zur Kündigung?

Depression ein Grund zur Kündigung? Depression ein Grund zur Kündigung? Raetus Cattelan Rechtsanwalt / Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Fellmann Tschümperlin Lötscher AG Löwenstrasse 3 6000 Luzern 6 041 419 30 30 www.fellmann-partner.com Übersicht

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Rechtliche Absicherung von Administratoren

Rechtliche Absicherung von Administratoren Informationstag "IT-Sicherheit im Arbeitsrecht" Berlin, 15.04.2014 Rechtliche Absicherung von Administratoren RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Admin in der Organisation

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg)

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) Vernehmlassungsfassung 641.2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Stromversorgung (Kantonales Stromversorgungsgesetz, kstromvg) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 der Kantonsverfassung,

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Das Rechtliche beim Risikomanagement

Das Rechtliche beim Risikomanagement Das Rechtliche beim Risikomanagement 29.04.2015 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Definition und Relevanz von Risiko Risiko wird allgemein definiert als Produkt aus der Eintrittswahrscheinlichkeit eines

Mehr

Wachstumstreiber Kundenkommunikation Sechs kritische Erfolgsfaktoren

Wachstumstreiber Kundenkommunikation Sechs kritische Erfolgsfaktoren Wachstumstreiber Kundenkommunikation Sechs kritische Erfolgsfaktoren Impressum Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jörg Forthmann Geschäftsführender Gesellschafter

Mehr

ERGEBNISSE MOBILE INTERNETNUTZUNG 2014 Gradmesser für die digitale Gesellschaft

ERGEBNISSE MOBILE INTERNETNUTZUNG 2014 Gradmesser für die digitale Gesellschaft ERGEBNISSE MOBILE INTERNETNUTZUNG 2014 Gradmesser für die digitale Gesellschaft Eine Studie der Initiative D21, durchgeführt von TNS Infratest 2. Dezember 2014, Berlin Agenda 1 Eckdaten zur Studie 2 Fakten

Mehr

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:.. Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten

Mehr

Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet

Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Überwachung elektronischer Daten und ihr Einfluss auf das Nutzungsverhalten im Internet Repräsentativ-Befragung im Auftrag des DIVSI durchgeführt vom SINUS-Institut Heidelberg Hamburg, 3. Juli 2013 Methodische

Mehr