Ö F F E N T L I C H E N I E D E R S C H R I F T
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- Eleonora Fürst
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1 Gemeinde Igling mit Ortsteil Holzhausen Ö F F E N T L I C H E N I E D E R S C H R I F T über die Sitzung des Gemeinderates Igling Sitzungstermin: Dienstag, Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Raum: 19:30 Uhr 20:50 Uhr Feuerwehrhaus Igling Vorsitzende/r: Protokollführer/in: Erster Bürgermeister Günter Först Frau Tina Weber VG Igling Für die Richtigkeit des öffentlichen Protokolls: Protokollführer/in: Vorsitzende/r:
2 Seite Anwesenheitsliste: Anwesende Vorsitz Günter Först Ratsmitglieder Peter Blattner Christian Fichtl Josef Gayer Gudrun Glatz Dominique Graf von Maldeghem Peter Heiland Magnus Höfler Thomas Höfler Matthias Magg Björn Nawratil Maria-Theresia Scheck Thomas Ziegler sonstige Sitzungsteilnehmer 11 Zuhörer VG Igling Patrik Piller Tina Weber Presse Romi Löbhard Entschuldigte Ratsmitglieder Claudia Jetzt-Schwarz entschuldigt
3 Seite Thomas Weigl entschuldigt
4 Seite Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, nachdem die Gründe für Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO) 5. Bebauungsplan "Magnusheim Holzhausen, südlicher Teil", 2. Änderung Behandlung der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB. 6. Satzungsbeschluss: Bebauungsplan "Magnusheim Holzhausen, südlicher Teil" 2. Änderung 7. Bauantrag: Container für KITA 8. Vergabe: Erschließungsarbeiten für Container/KITA 9. Auftragsvergabe: TV - Untersuchung Kanäle in Holzhausen 10. Auftragsvergabe: Sanierung Schloßstraße - Straßenbauarbeiten 11. Hochwasserschutz Schlossstraße - Aufschüttung Damm 12. Änderung der GeschO - Antrag der Fraktionssprecher vom Beschaffungen Feuerwehr Igling Schutzausrüstung und Ausrüstungsgegenstände Tore für das Feuerwehrhaus 14. Antrag auf Förderung Führerschein Klasse II Feuerwehr 15. Aufforstung Fl.Nrn. 528 und 1381/5 Gem. Unterigling 16. Bericht des Bürgermeisters 17. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
5 Seite Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er stellt fest, dass zur Sitzung ordnungsgemäß geladen wurde, keine Einwände gegen die Tagesordnung bestehen und Beschlussfähigkeit vorliegt. 2. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom wird genehmigt. 3. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom wird genehmigt. 4. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, nachdem die Gründe für Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 3 GO) Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom wurden keine Beschlüsse gefasst, deren Geheimhaltungsgründe weggefallen sind. 5. Bebauungsplan "Magnusheim Holzhausen, südlicher Teil", 2. Änderung Behandlung der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach 3 Abs. 2 BauGB und der Anhörung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB.
6 Seite Für die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Magnusheim- Holzhausen, südlicher Teil der Gemeinde Igling wurde in der Zeit vom bis einschließlich die Beteiligung der Behörden gem. 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Folgende Behörden / Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme bzw. keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht: Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Bauaufsichtsbehörde Amt für Digitalisierung Breitband und Vermessung Staatliches Bauamt Weilheim, Schreiben vom Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde Behandlung der Stellungnahmen der Behörden / Träger öffentlicher Belange Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfall-/ Bodenschutzbehörde Stellungnahme vom Anregung Laut aktueller Datenlage des Altlasten-, Bodenschutz-, und Deponieinformationssystems (ABuDIS) für den Landkreis Landsberg am Lech sind keine gefahrenverdächtigen Flächen mit erheblichen Bodenbelastungen oder sonstigen Gefahrenpotentialen bekannt, die in negativer Weise auf die Wirkungsbereiche Boden - Mensch und Boden - Grundwasser in den Geltungsbereichen der o.g. Bebauungsplanänderung einwirken können. Sollten derartige Erkenntnisse beim Planungsträger vorhanden sein, die sich z.b. aus einer gewerblichen Vornutzung des Geländes oder aus Bodenauffüllungen ableiten lassen oder Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen oder Nutzung bekannt werden, so sind diese gemäß 9 Abs.5 Nr. 3 BauGB zu berücksichtigen. In diesem Fall ist die untere Abfall-/Bodenschutzbehörde gemäß 47 Abs. 3 KrWG und Art. 1 Satz 1 und 2 i.v.m. Art 12 BayBodSchG zu informieren. Die weiteren Maßnahmen wie Aushubüberwachung nach 51 Abs. 1 Nm. 1 u. 2 KrWG und Art. 30 BayAbfG i.v.m. 10 Abs. 2 Nm. 5-8 KrWG, die Abstimmung von Verwertungs- und Entsorgungsmaßnahmen nach 2 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Nachweisverordnung und ggfs. nachfolgende Beweissicherungsuntersuchungen nach 10 Abs. 1 S. 1 i.v.m. 4 Abs. 2 BBodSchG sind mit der unteren Abfall- /Bodenschutzbehörde abzustimmen. Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Naturschutzbehörde Stellungnahme vom Anregung
7 Seite Fachliche Einwendungen, Informationen und Empfehlungen aus der eigenen Zuständigkeit zum Inhalt der Planung, gegliedert nach Sachkomplexen, jeweils mit der Begründung und ggf. Rechtsgrundlage: Ggfs. erforderliche Entnahmen oder Rückschnitte von Gehölzen sind nur vom 01. Oktober bis 28./29. Februar zulässig ( 39 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BNatSchG). Die Singold und ihre Uferbereiche stellen gesetzlich geschützte Biotope dar und dürfen nicht beeinträchtigt werden( 30 BNatSchG). Fachliche Würdigung: Der Hinweis zur Entnahme oder dem Rückschnitt von Gehölzen im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28./29. Februar wird in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Beschlussvorschlag: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Regierung von Oberbayern Stellungnahme vom Anregung Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gibt folgende Stellungnahme ab: Die Änderung soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Pausenhofes schaffen. Die o.g. Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. Beschlussvorschlag: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
8 Seite Wasserwirtschaftsamt Weilheim Stellungnahme vom Anregung in vorstehender Angelegenheit nehmen wir als Träger öffentlicher Belange wie folgt Stellung: 1. EIGENE MASSNAHMEN Eigene Maßnahmen um Umgriff der Bebauungsplanänderung planen wir derzeit nicht. 2. EINWENDUNGEN MIT RECHTLICHER VERBILNDLICHKEIT Teile des Planumgriffs kommen im seit 11. August 2016 festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Gew. II. Ordnung, Singold, zu liegen und befinden sich innerhalb eines Abstandes von 60 m zum Ufer der Singold. Daher ist die Überschwemmungsgebietsverordnung zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Geländemodellierungen (vgl. 78 Abs. 1 Nr.6) und den geplanten Spielplatz (vgl. 78 Abs. 1 Nr. 2), die zunächst im Grundsatz unzulässig sind. Die Verbote sind nach 78 Abs. 4 (Geländemodellierungen) und 78 Abs. 3 (bauliche Anlagen) überwindbar, jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. 3. HINWEISE UND EMPFEHLUNGEN 3.1. Grundwasser Im nahen Umgriff wird der Brunnen Magnusheim mit einer Endteufe von 5,4 m unterhalb der Geländeoberkante betrieben. Darüber hinaus liegen uns keine Angaben zum Grundwasserstand vor. Aufgrund der unmittelbaren Ufersituation ist allerdings von hoch anstehendem Grundwasser auszugehen Oberflächengewässer Der geplante Steg stellt eine Anlage am Gewässer dar, die nach Art. 20 BayWG i.v.m. 36 WHG am Gew. II. Ordnung, Singold, genehmigungspflichtig ist. Da im Falle einer Baugenehmigung die Anlagengenehmigung inbegriffen ist, so empfehlen wir, den Weg der zu erbringenden Genehmigung mit dem Landratsamt Landsberg am Lech abzustimmen. Der Kinderspielplatz darf den Wasserstand und den Abfluss bei Hochwasser nicht nachteilig verändern, keinen Retentionsraum in Anspruch nehmen und ist hochwasserangepasst zu errichten. Daher empfehlen wir, die Geräte hinsichtlich der Abtriebssicherheit und des Retentionsraumverbrauchs sorgsam auszuwählen und bei Kletternetzen auf die Höhenfestsetzungen des Überschwemmungsgebiets zu achten. Für die Geländemodellierungen ist der Nachweis zu erbringen, dass sie sich auf den Wasserabfluss und die Rückhaltung bei Hochwasser nicht wesentlich auswirken und keine Gefahr für Leib und Leben darstellen Abwasserbeseitigung Schmutzwasser Durch die Änderung des Bebauungsplanes ist mit keinem Schmutzwasseranfall zu rechnen Niederschlagswasser Die Versickerung des Niederschlagswassers durch hydraulisch befestigte Flächen wird aus wasserwirtschaftlicher Sicht begrüßt. Weiter ist diesbezüglich nichts veranlasst.
9 Seite ZUSAMMENFASSUNG In der derzeitigen Fassung bestehen gegen den Bebauungsplan Einwendungen hinsichtlich der teilweisen Lage im Überschwemmungsgebiet. Zur Abhilfe empfehlen wir Anpassungen des Bebauungsplanes durch Text, die auf die tatsächliche rechtliche Situation im festgesetzten Überschwemmungsgebiet eingehen. Weiter machen wir darauf aufmerksam, dass für die Singold ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist und daher kein einfaches faktisches Überschwemmungsgebiet vorliegt. Wir bitten, dies im Bebauungsplan zu ändern. Auf unsere Stellungnahme zu einem Bauantrag für die beplante Fläche vom weisen wir an dieser Stelle ebenfalls hin. Nach Abschluss des Verfahrens bitten wir um Übermittlung einer rechtskräftigen Fassung des Bebauungsplanes im Format.pdf. Das Landratsamt Landsberg am Lech erhält einen Abdruck dieses Schreibens. Fachliche Würdigung: Die Gemeinde Igling weist bezüglich der Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet darauf hin, dass folgende textliche Festsetzung in die Bebauungsplanänderung aufgenommen wird. Festgesetztes Überschwemmungsgebiet der Singold: Für die Flächen, die sich innerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes befinden, ist die Geländegestaltung so auszuführen, dass der Retentionsraum erhalten bleibt. Es ist zudem dafür Sorge zu tragen, dass durch die Bepflanzungen und das Mobiliar keine Abflusshindernisse geschaffen werden. Beschlussvorschlag: Der Anregung zur Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum festgesetzten Überschwemmungsgebiet wird stattgegeben. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Der Gemeinderat Igling beschließt die vorgebrachten Hinweise und Anregungen der beteiligten Träger öffentlicher Belange wie vorgetragen zur Kenntnis zu nehmen und in den Festsetzungen des Bebauungsplans zu berücksichtigen. 6. Satzungsbeschluss: Bebauungsplan "Magnusheim Holzhausen, südlicher Teil" 2. Änderung
10 Seite Der Gemeinderat Igling beschließt aufgrund des 10 Abs. 1, Baugesetzbuch (BauGB) den von der Bürogemeinschaft für Ortsplanung & Stadtentwicklung (OPLA), Schaezlerstraße 38, Augsburg, gefertigte 2. Änderung des Bebauungsplanes Magnusheim Holzhausen, südlicher Teil in der Fassung vom mit Begründung als Satzung. 7. Bauantrag: Container für KITA Herr Först erläutert anhand des Eingabeplans des Architekten Christoph Mayr die Gestaltung des geplanten Containerkomplexes und gibt eine Übersicht zu den entstehenden Kosten. Die Kosten für die Container über einen Zeitraum von zwei Jahren belaufen sich auf inklusive Anlieferung, Montage, Lackierung und Zusatzausstattungen wie Fingerklemmschutz für die Kinder, Umbau des Toilettencontainers, 5 Niedertemperaturheizkörper, Miete und anschließende Demontage und Rücklieferung. Zusätzlich kommen auf die Gemeinde Personalkosten von ca zu sowie die Kosten für die Ausstattung der Container mit Tischen, Stühlen, Betten etc. Diese Kosten würden aber ebenso anfallen, wenn genug Räumlichkeiten in der Kinderkrippe vorhanden wären und ergeben sich nicht ausschließlich aus der Containerlösung. Ebenso sind die Erschließungskosten (Wasser, Strom, Telefon, Kanal etc.) zu berücksichtigen. Herr Först hat hierzu im Vorfeld bereits Gespräche geführt, die LEW veranschlagt für die Stromversorgung ca , beim Telefon bietet sich eventuell eine Funklösung an. Herr Först berichtet, dass mit der Familie Spreigl eine Einigung über die Nutzung des Grundstücks für den Containerbau erzielt werden konnte.
11 Seite Auf die Frage zu den anfallenden Kosten im Falle eines Kaufs der Container gegenüber Miete verliest Herr Först die von Herrn Winkelmann, Firma Kleusberg, dass ein genaues Kaufangebot in der Kürze der Zeit nicht kalkuliert werden konnte, je nach Konfiguration der Punkt Null jedoch nach ca. 4,5 5 Jahren erreicht ist. Ein Beschluss zur Errichtung der Container muss gefasst werden, da sonst die Zeit für die Fertigstellung bis zum neuen Kindergartenjahr zu knapp wird. Im Gremium wird darüber Unmut zum Ausdruck gebracht, wie hohe Kosten aus den Gesetzen zur Kinderbetreuung einfach auf die Kommunen abgewälzt werden. Der Gemeinderat Igling beschließt, den Eingabeplan wie von Herrn Mayr erarbeitet und hier vorgestellt beim Landratsamt einzureichen. Anwesend: 13 Für: 11 Gegen: 2 8. Vergabe: Erschließungsarbeiten für Container/KITA Herr Först erwähnt nochmals die im Vorfeld bereits geführten Gespräche und erklärt, dass aufgrund der Dringlichkeit keine Zeit für lange Ausschreibungen bleibt und schlägt daher vor, Herrn Peter Heiland mit der Planung und Überwachung der Erschließungsarbeiten zu beauftragen. Der Gemeinderat beauftragt Herrn Peter Heiland mit der Planung und Überwachung der Erschließungsarbeiten für die Containerlösung KITA. Anwesend: 13 Für: 11 Gegen: 1 Herr Heiland ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 9. Auftragsvergabe: TV - Untersuchung Kanäle in Holzhausen Insgesamt wurden 3 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 3 Firmen haben ein entsprechendes Angebot abgegeben. Günstigster Bieter ist die Firma Rothdach Kanalprüfung, Mindelheimer Straße 40, Oberschönegg mit einem Bruttoangebot in Höhe von ,56. Ingenieurbüro Vogg empfiehlt daher die Fa. Rothdach Kanalprüfung mit den Leistungen zur Untersuchung der Kanäle und Schächte auf Grundlage des Angebotes zu beauftragen.
12 Seite Der Auftrag für die Untersuchung der Kanäle und Schächte in Holzhausen wird auf Grundlage des Angebotes vom zu einem Bruttopreis von ,56 Euro an die Firma Rothdach Kanalprüfung, Mindelheimer Straße 40, Oberschönegg vergeben. 10. Auftragsvergabe: Sanierung Schloßstraße - Straßenbauarbeiten Insgesamt wurden 5 Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 5 Firmen haben ein entsprechendes Angebot abgegeben. Günstigster Bieter ist die Firma Kutter GmbH & Co. KG., Kirchdorfer Straße 87, Bad Wörishofen mit einem Bruttoangebot in Höhe von ,51. In dem nach der Vergabe geführten Gespräch hat die Firma Kutter zugestanden, Teile der Ausschreibung in Eigenleistung durch Mitglieder der Vereine erbringen zu lassen. Die sich hierdurch errechnende Reduzierung der Kosten beläuft sich auf ca Der Auftrag für die Sanierung der Schloßstraße wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG., Kirchdorfer Straße 87, Bad Wörishofen mit einem Bruttoangebot in Höhe von ,51 vergeben. Die Arbeiten, die von den Mitgliedern der Vereine in Eigenleistung erbracht werden, werden gegengerechnet. 11. Hochwasserschutz Schlossstraße - Aufschüttung Damm Herr Först erläutert kurz die anstehenden Arbeiten zum Parkplatz- und Straßenbau sowie die geplanten Arbeiten zum Errichten eines Walls als Hochwasserschutz. Herr Graf von Maldeghem und die Gemeinde Igling sind bereit, für den Bau eines Walls Teile von Grundstücken zur Verfügung zu stellen. In der vergangenen Sitzung des Bauausschusses wurde die Empfehlung ausgesprochen, den Wall als Hochwasserschutz in die Beratung aufzunehmen. Die Kosten für die Errichtung belaufen sich nach grober Schätzung durch Herrn Peter Heiland aud ca , wobei auch hier einige Arbeiten in Eigenleistung durch die Vereine erbracht werden können und ein Teil des benötigten Materials von der Gemeinde zu Verfügung gestellt werden kann. Der geplante Wall ist an der höchsten Stelle ca. 1m hoch und fällt zu den Seiten flach ab, kleine Querrinnen sollen die Fließgeschwindigkeit des ablaufenden Wassers verringern.
13 Seite Es entsteht eine kurze Debatte über die Planungen bezüglich des Walls, da bereits in der Vergangenheit hierüber diskutiert wurde, Ortstermine stattgefunden haben und Beschlüsse gefasst wurden. Die Vereine hatten letztendlich erklärt, dass der Wall nicht gewünscht wurde und nun doch geplant wird. Der Gemeinderat beschließt die Errichtung eines Walls als Hochwasserschutz für das Sport- und Schützenheim, die Planung und Leitung der Maßnahme wird Herrn Peter Heiland übertragen. Anwesend: 13 Für: 12 Gegen: 0 Herr Heiland ist nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. 12. Änderung der GeschO - Antrag der Fraktionssprecher vom Die Fraktionssprecher haben einen Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung gestellt, dieser ist den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Es wird hierin beantragt, dass die unter 12 Abs. 4 c und d beschriebenen Aufgaben in Bauangelegenheiten dem Bauausschuss zufallen, um in der Zukunft ein transparentes Meinungsbild mehrerer Personen durch demokratische Abstimmung zu entscheiden. Herr Först erklärt, dass die unter 12 Abs. 4 c und d genannten Bauangelegenheiten, die der Bürgermeister hätte alleine entscheiden dürfen, bisher fast immer dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgelegt wurden. Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung zu, die unter unter 12 Abs. 4 c und d genannten Bauangelegenheiten werden künftig im Bauausschuss behandelt und entschieden. Anwesend: 13 Für: 10 Gegen: Beschaffungen Feuerwehr Igling Schutzausrüstung und Ausrüstungsgegenstände Die Feuerwehr Igling hat einige Angebote für die Beschaffung von Schutzausrüstung und Ausrüstungsgegenständen vorgelegt. Die Beschaffungen sind im Haushaltsplan 2017 bereits eingestellt.
14 Seite Der Gemeinderat stimmt den Beschaffungen der Feuerwehr Igling gemäß der vorgelegten Angebote zu Tore für das Feuerwehrhaus Die Beschaffung neuer Tore für das Feuerwehrhaus Igling wurde in der Vergangenheit bereits dikutiert, es wurden zwei Angebote eingereicht. Günstigter Bieter ist die Firma Huber&Huber GbR, Gewerbestraße 2, Igling, zu einem Bruttopreis von ,23 Der Gemeinderat vergibt den Auftrag für die neuen Sektioneltore für das Feuerwehrhaus Igling an die Firma Huber&Huber GbR, Gewerbestr. 2, Igling zu einem Bruttopreis von , Antrag auf Förderung Führerschein Klasse II Feuerwehr Die Feuerwehr Igling hat einen Antrag auf Förderung in Höhe von für einen Führerschein Klasse II gestellt. Der Antrag ist den Mitgliedern des Gemeinderates mit der Einladung zur Sitzung zugegangen. Auf Grund einer in einem Gerichtsurteil festgestellten Nichtigkeit von Knebelverträgen besteht weiterhin keine Möglichkeit, einen geförderten Feuerwehrmann zeitlich an die Feuerwehr zu binden. Daher wird bei der Auswahl der in Frage kommenden Nutznießer dieser Förderung sehr umsichtig vorgegangen werden. Für das Führen des Iglinger Löschfahrzeugs ist der Führerschein Klasse II notwendig. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Feuerwehr Igling zu und gewährt eine Förlderung in Höhe von für den Erwerb eines Führerscheins Klasse II. 15. Aufforstung Fl.Nrn. 528 und 1381/5 Gem. Unterigling
15 Seite Herr Först erklärt dem Gremium anhand von Lageplänen bzw. Luftbildern, welche Flächen aufgeforstet werden sollen. Der Gemeinderat stimmt der Aufforstung der Fl.Nrn. 528 und 1381/5 Gemarkung Unterigling zu. 16. Bericht des Bürgermeisters Gebühren Wertstoffhof Im Bauausschuss wurde der Beschluss gefasst, die Gebühren für die Abgabe von Bauschutt zu erhöhen. Links4Soils Herr Först erinnert an die Praxistage in Kaufering. Jugendtreff Die Förderperiode endet 2023, eine Rückzahlung der Förderung würde sich derzeit auf einen Betrag von ca belaufen. Lärmschutz A96 Auf nochmalige Nachfrage der Gemeinde nach dem weiteren Vorgehen hat die Autobahndirektion mitgeteilt, dass die Verkehrszählung 2015 noch nicht vorliege. Dank an Fam. Spreigl Die Gemeinde bedankt sich für die Einigung zur Nutzung des Grundstücks zum Aufstellen der Containerlösung für die KITA Einladung Kaufering Vortrag Herr Först berichtet von der Einladung des Marktes Kaufering zu der Veranstaltung Gemeindlicher Grunderwerb und Baulandvergabe in der Hochpreislage am Die Einladung wird per an die Gemeinderatsmitglieder verschickt. Ruderregatta Kaufering Der Landkreis hat zu einer Ruderregatta am nach Kaufering eingeladen, wer teilnehmen möchte, kann sich melden. Parkplatz Fischereiverein Kaufering Der genehmigte Vertrag für die Nutzung des Geländes der Sraßenbauverwaltung Weilheim zum Bau des Parkplatzes für den Fischereiverein Kaufering ist bei der Gemeinde eingegangen. Dank an Gemeindearbeiter und Hausmeister Herr Först bekankt sich im Namen der Gemeinde für den Einsatz der Gemeindearbeiter und des Hausmeisters bei den Außenarbeiten der Offenen
16 Seite Genztagsschule und der Errichtung einer kleinen Terrasse und den anderen Außenanlagen. 17. Verschiedenes, Wünsche und Anträge Hochbehälter Stoffersberg Herr Fichtl fragt nach dem Zeitplan für die Arbeiten im Hochbehälter / Winterquartier für Fledermäuse. Herr Först erwidert, dass die Gemeindearbeiter sich damit befassen, sobald das Arbeitspensum der Gemeindearbeiter es zulässt. Geschwindigkeitsanzeige Herr Gayer regt an, am Ortseingang Igling in der Landsberger Straße ebenfalls eine Geschwindigkeitsanzeige aufzustellen, um den Verkehrsfluss etwas zu verlangsamen.
Gemeinde Igling. mit Ortsteil Holzhausen Ö F F E N T L I C H E N I E D E R S C H R I F T. über die Sitzung des Gemeinderates Igling
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