Stadt Waltrop. Die Bürgermeisterin FB Stadtentwicklung Stadtplanung. Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp, 1. Änderung Begründung gem. 9 Abs.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Stadt Waltrop. Die Bürgermeisterin FB Stadtentwicklung Stadtplanung. Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp, 1. Änderung Begründung gem. 9 Abs."

Transkript

1 Stadt Waltrop Die Bürgermeisterin FB Stadtentwicklung Stadtplanung Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp, 1. Änderung Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

2 Inhalt: A. Grundlagen der Planung 1.0 Planverfahren Seite Verfahrensbeschlüsse 1.2 Rechtsgrundlagen 1.3 Planungsanlass 1.4 Aufstellungsbereich 2.0 Plangebiet Seite Lage und Abgrenzung des Plangebietes 2.2 Angrenzende Bebauungspläne 3.0 Bestehendes Planrecht Seite Flächenbilanz Seite 8 B. Städtebauliche Planung 1.0 Wohngebiete Seite Änderungsumfang der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 Seite Grünanlagen Seite Herdicksbach Seite 9 C. Erschließung siehe Ursprungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 86 D. Auswirkungen der Planung 1.0 Umweltbericht Seite Altlasten Seite 10 E. Verwirklichung der Planung 1.0 Bodenordnende Maßnahmen Seite Finanzierung Seite Kampfmittelräumdienst Seite 11 F. Anlage Vermarktungsplan für das Wohnbaugebiet Großer Kamp (Stand ) 2

3 A. Grundlagen der Planung 1 Planverfahren 1.1 Verfahrensbeschlüsse Der Rat der Stadt Waltrop hat am den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 Großer Kamp gefasst. Das 1. Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gem. 13 BauGB durchgeführt, wonach von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 3 (1) und 4 (1) BauGB abgesehen werden kann. Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich. Der Rat der Stadt Waltrop hat am die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit von bis einschließlich stattgefunden. Zeitgleich hat die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB stattgefunden. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ist von Kaufinteressenten angeregt worden, das Baufenster von Grundstück 106 (Flur 97, Flurstück 1161) im Erdgeschossbereich um 2 m zu verbreitern. Dieser Anregung wird gefolgt und der Bebauungsplan entsprechend geändert. Für diesen Bereich wird eine max. Firsthöhe von 4,00 m festgesetzt. Die betroffenen zukünftigen Nachbarn von Grundstück 111 und 112 (Flur 97, Flurstücke 1166 und 1167) wurden im Vorfeld angeschrieben. Es wurden ihrerseits keine Bedenken gegen die skizzierte Planung vorgebracht. Eine erneute öffentliche Auslegung ist hierfür nicht erforderlich. 1.2 Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 132), in der zuletzt geänderten Fassung Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom (BGBl I S. 58), in der zuletzt geänderten Fassung Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 256), in der zuletzt geänderten Fassung Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 666), in der zuletzt geänderten Fassung Landeswassergesetz (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GV. NRW. S. 926), in der zuletzt geänderten Fassung Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 2585), in der zuletzt geänderten Fassung Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), in der zuletzt geänderten Fassung Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz LNatSchG NRW) in der Fassung vom (GV. NRW. S. 934), in der zuletzt geänderten Fassung 3

4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I S. 94), in der zuletzt geänderten Fassung Landeshundegesetz (LHundG NRW) vom (GV. NRW. S.656), in der zuletzt geänderten Fassung 1.3 Planungsanlass Die Vermarktung der Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke im Baugebiet Großer Kamp ist weit fortgeschritten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind fast alle Grundstücke verbindlich reserviert, vereinzelt werden Grundstücke zurückgegeben und sehr schnell erneut reserviert. Innerhalb der Vermarktungsphase hat sich herausgestellt, dass die Nachfrage nach Doppelhaushälften nochmals deutlich abgenommen hat. So wurden von den geplanten Grundstücken für 14 Doppelhäuser (28 Doppelhaushälften) 7 Doppelhausgrundstücke (14 Doppelhaushälften) nicht nachgefragt. Aufgrund der hohen Nachfrage nach größeren Grundstücken für frei stehende Einfamilienhausgrundstücke, wurden die nicht nachgefragten Doppelhausgrundstücke für diese Bauform umgewandelt, was Anpassungen innerhalb der Baugrenzen auf diesen Grundstücken erfordert. Ziel der Änderung ist die bedarfsgerechte Bereitstellung von Wohnbauland für die Bevölkerung. Weiterhin wurden von einigen Interessenten verschieden Anregungen für geringfügige Änderungen abgegeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren und somit im vereinfachten Änderungsverfahren durchgeführt werden können. Diese sollen ebenfalls in das Änderungsverfahren einfließen und werden unter dem Punkt Änderungsumfang näher beschrieben. 1.4 Aufstellungsbereich Das Baugebiet Großer Kamp umfasst eine Fläche von 12 ha, wovon etwa 9,9 ha auf Wohnbauflächen und Verkehrsflächen entfallen und etwa 2,1 ha auf öffentliche Grünflächen. Der aktuelle städtebauliche Rahmenplanentwurf sieht vor, dass insgesamt 144 Wohneinheiten vorwiegend in Form von Einzel- und Doppelhäusern entstehen. Die Flächengrößen der Grundstücke werden für ein freistehendes Einfamilienhaus etwa 450 m² bis 600 m², für eine Doppelhaushälfte etwa 300 m² bis 330 m² betragen. Geplant sind auch einige kleinere Grundstücke, auf denen unter anderem der Bautypus Gartenhofhaus sowie eingeschossige Bungalows mit Flachdach entstehen können. Im westlichen und östlichen Randbereich des Plangebietes sind Flächen für die Errichtung von Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Westlich waren ursprünglich fünf 3- geschossige Gebäude mit ca. 35 Wohneinheiten geplant, wovon nach der öffentlichen Auslegung 2 Gebäude auf 2 Geschosse reduziert wurden. Im östlichen Randbereich des Plangebietes können voraussichtlich drei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit ca. 30 Wohneinheiten entstehen. Hier ist vorgesehen, dass öffentlich geförderte Wohnungen realisiert werden können. 4

5 2.0 Plangebiet 2.1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet umfasst den gesamten Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 Großer Kamp mit Rechtskraft vom Aufstellungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 Großer Kamp Das Plangebiet beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Waltrop (Stand: Dezember 2016): Flur 76: Flurstücke 161 teilweise, 171 teilweise Flur 97: Flurstücke 349, 366, 367, 368, 394, 877 teilweise, 878 teilweise, 879, 992 teilweise, 995 teilweise, 999, 1000, 1001, 1002, 1021 Flur 98: Flurstücke 154, 160, 161, 162, 168 teilweise, 172 teilweise, 211 teilweise 5

6 2.2 Angrenzende Bebauungspläne An den Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp grenzen insgesamt drei Bebauungspläne und die Klöcknersiedlung als unbeplanter Siedlungsbereich an: Klöcknersiedlung Nördlich angrenzend befindet sich das Wohngebiet Klöcknersiedlung, das zum größten Teil durch eine zweigeschossige Reihenhausbebauung geprägt ist. Im Bereich der Goethestraße befinden sich einige 3-4 geschossige Gebäude mit Garagenhöfen. Direkt an die Plangebietsfläche angrenzend befinden sich im Bereich Schillerstraße in erster Linie Doppelhausgrundstücke. Die Grundstücke haben nordwestlich an das Plangebiet angrenzend eine Tiefe von ca. 45 m und nordöstlich an das Plangebiet angrenzend eine Tiefe von ca. 35 m. Bei einer Beurteilung nach Baugebietstypen gem. BauNVO ist die Klöcknersiedlung als reines Wohngebiet zu bewerten. Im Jahre 1979 hat der Rat der Stadt Waltrop beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 24 Klöcknersiedlung aufzustellen. Das Verfahren ist jedoch bis zum heutigen Zeitpunkt nicht fortgeführt worden. Bebauungsplan Nr. 35 Ecke Goethestraße/ Herdicksbach/ Leveringhäuser Straße, 2. Änderung Östlich angrenzend befindet sich der Bebauungsplan Nr. 35 Ecke Goethestraße/ Herdicksbach/ Leveringhäuser Straße, 2. Änderung, der für den Bebauungsplanbereich entlang der Leveringhäuserstraße ein Gewerbegebiet festsetzt. Direkt angrenzend an die Plangebietsfläche Großer Kamp ist ein 2,16 hoher Lärmschutzwall festgesetzt. Dahinter befinden sich Stellplatzflächen. Der Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp überlagert im Zufahrtsbereich Goethestraße einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 35, weshalb das 2. Änderungsverfahren für diesen Plan durchgeführt wurde, das gleichzeitig mit dem Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp am Rechtskraft erlangt hat. Bebauungsplan Nr. 52 Service- und Gewerbepark Leveringhäuser Feld, 3. Änderung Südlich an das geplante Wohnbaugebiet angrenzend befindet sich der Bebauungsplan Nr. 52 Service- und Gewerbepark Leveringhäuser Feld, 3. Änderung. Genau angrenzend an den Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp sind in diesem Bebauungsplan südlich des Herdicksbaches ökologische Ausgleichsflächen in einer Tiefe von ca. 40 m festgesetzt. Westlich befindet sich ein Regenrückhaltebecken. Die südliche Erschließungsstraße des Wohngebietes Großer Kamp überlagert einige Grünflächen des Bebauungsplanes Nr. 52. Diese werden im Bebauungsplan Großer Kamp als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Der ökologische Ausgleich dieser Flächen wird in der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, die Bestandteil des Umweltberichtes ist, berücksichtigt und geregelt. Auf Grundlage der im Rahmen des 3. Änderungsverfahrens erfolgten Überprüfung der im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Lärmkontigentierung, wurde eine Absenkung der zulässigen Lärmwerte um 1 bis 3 Dezibel für einzelne, bisher unbebaute gewerbliche Bauflächen festgesetzt. Hierdurch wird der erforderliche Lärmschutzwert für das geplante angrenzende Wohngebiet sicher eingehalten. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 ist gleichzeitig mit dem Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp am rechtskräftig geworden ist. Alle Flächen befinden sich im Eigentum der Stadt Waltrop. 6

7 3.0 Bestehendes Planrecht Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Waltrop wurde am durch die Bezirksregierung Münster genehmigt und ist seit dem wirksam. Er stellt den Planbereich überwiegend als Wohnbaufläche und Teilbereiche als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage dar. Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Waltrop Der seit dem rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 86 Großer Kamp wurde aus dem FNP entwickelt. Der Aufstellungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 Großer Kamp ist mit dem Abgrenzungsbereich des Ursprungsbebauungsplanes identisch und wird somit ebenfalls aus dem FNP entwickelt. 7

8 4.0 Flächenbilanz Plangebietsgröße gesamt m² Davon: Wohnbauflächen ca m² Verkehrsflächen/ Wege ca m² Öffentliche Grünflächen ca m² 8

9 B. Städtebauliche Planung 1.0 Wohngebiete (siehe Ursprungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 86) 2.0 Änderungsumfang der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 Erweiterung von seitlichen Baugrenzen: Bei den zu Einzelhausgrundstücken umgewandelten ursprünglichen Doppelhausgrundstücken (Grundstücke 30, 32, 34 siehe Anlage Vermarktungsplan) werden die seitlichen Baugrenzen auf den erforderlichen seitlichen Grenzabstand von 3 m festgesetzt. Bei den Grundstücken für Gartenhofhäuser (135 bis 140) wird statt der westlichen Baufenstertiefe von 8,00 m eine Tiefe von 9,00 m zugelassen, um einen größeren Gestaltungsspielraum zu ermöglichen. (siehe Textliche Festsetzung Ziffer 3.2) Bei den Grundstücken 20, 21, 134, 145 und 146 (siehe Anlage Vermarktungsplan) erfolgt ebenfalls eine Erweiterung der Baufenster, um einen größeren baulichen Spielraum für diese Grundstücke zu ermöglichen. Bei Grundstück 106 wird das Baufenster um 2,00 m im Erdgeschossbereich verbreitert, um einen größeren baulichen Spielraum im Hinblick auf eine Bungalowbauweise zu ermöglichen. Die max. Firsthöhe wird in diesem Erweiterungsbereich auf 4,00 m festgesetzt. Ein zusätzlicher Wintergarten über die Baugrenze hinaus soll zu dieser östlichen Grundstücksgrenze nicht mehr möglich sein. Auf Flurstück 1161 ist deshalb ein seitlicher Grenzabstand von mind. 5,00 m zu den Flurstücken 1166 und 1167 einzuhalten. Maß der baulichen Nutzung/ Gebäudehöhen (siehe Textliche Festsetzung Ziffer 2.1): Für die Gebäude erfolgt je nach zulässiger Geschossigkeit eine Festsetzung der maximalen Gebäudehöhe, um nicht gewollte Höhenentwicklungen auszuschließen. In dieser Beschränkung wird ausreichend Spielraum zur Errichtung von Sockeln und Drempeln eingerechnet. Pultdächer: Um bei Gebäuden mit einhüftigen Pultdächern die Höhe der Außenwände zu regulieren, wird die maximale Wandhöhe für Pultdächer auf 8,00 m festsetzt. Flachdächer: Um bei Flachdachgebäuden die Höhe der Außenwände zu regulieren, wird die maximale Wandhöhe auf 7,00 m festgesetzt. Für das WA 4 Baugebiet (Grundstücke 133, 134, 145 und 146) wird die maximale Gebäudehöhe von 6,00 m auf 6,50 m festgesetzt. Vordächer (siehe Textliche Festsetzung Ziffer 4.3) Damit nicht in jedem Einzelfall eine Befreiung erteilt werden muss, wird im Bereich der WA-2 bis WA-5 Baugebiete geregelt, dass Vordächer, soweit sie das Erdgeschoss erschließende Hauseingänge und Hauseingangstreppen überdachen, Baugrenzen und Baulinien um bis zu 1,50 m überschreiten dürfen. Erforderliche Abstandsflächen müssen eingehalten werden. 9

10 Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Begleitgrün : Im Bereich des nord-östlichen Erschließungsstichs zur Schillerstraße soll an der westlichen Grenze zu den privaten Grundstücken die festgesetzte Grünfläche in Richtung Süden ausgeweitet werden, um eine durchgängige Eingrünung zu erzielen. Einfriedigungen (siehe Örtliche Bauvorschrift Ziffer 6.2): Zaunhöhen sollen generell maximal 1,20 m statt bisher 1,00 m betragen dürfen. Sie sind als offene und begrünte Zäune zulässig. Ausnahmsweise können größere Zaunhöhen zugelassen werden, soweit dies bei Haltung von Hunden nachweislich erforderlich ist. 3.0 Grünanlagen (siehe Ursprungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 86) 4.0 Herdicksbach (siehe Ursprungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 86) C. Erschließung siehe Ursprungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 86 D. Auswirkungen der Planung 1.0 Umweltbericht Der Umweltbericht mit Stand vom hat weiterhin Gültigkeit und ist der Ursprungsbegründung zum Bebauungsplan Nr. 86 als gesonderter Teil beigefügt. 2.0 Altlasten Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Nr. 86 Großer Kamp wurden 4 Geotechnische Fachgutachten erstellt, die alle der Ursprungsbegründung als Anlagen beigefügt sind. Die durchgeführten Untersuchungen haben ergeben, dass sich der Altlastenverdacht im Wohnbaugebiet nicht bestätigt hat. Der aktuelle Stand des Altlastenkatasters des Kreises Recklinghausen weist im Bereich des Bebauungsplangebietes nördlich des Herdicksbaches keinen Altlastenverdacht aus. Lediglich im Bereich der Verkehrsfläche südlich des Herdicksbaches, im Gewerbegebiet Leveringhäuser Feld, befindet sich eine Altablagerung, die im Altlastenkataster unter der Bezeichnung "4310/2076" erfasst ist. 10

11 E. Verwirklichung der Planung 1.0 Bodenordnende Maßnahmen Die Plangebietsfläche befindet sich im Eigentum der Stadtentwicklungsgesellschaft Waltrop, so dass keine bodenordnenden Maßnahmen erforderlich sind. 2.0 Finanzierung Die Finanzierung aller Planungen und Maßnahmen erfolgt durch die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh Waltrop. 3.0 Kampfmittelräumdienst Eine Kampfmittelabfrage ist im Jahr 2013 erfolgt. Die Plangebietsfläche musste in Teilbereichen abgesucht werden. Erforderliche Oberflächendetektionen sind durchgeführt worden. Dabei wurden keine Kampfmittel festgestellt. Auf Grundstück Nr. 154 an der Schillerstraße ist bei den Baumaßnahmen besondere Vorsicht und Sorgfalt geboten, da diese Fläche laut Kampfmittelräumdienst zu den Flächen mit Artilleriebeschuss gehört. (AZ: ) In den Bebauungsplan wurde folgender allgemeiner Hinweis aufgenommen: Weist bei Durchführung der Bauvorhaben der Erdaushub auf außergewöhnliche Verfärbung hin oder werden verdächtige Gegenstände beobachtet, sind die Arbeiten sofort einzustellen und der Kampfmittelräumdienst zu verständigen. Aufgestellt im Juni 2017 Stadt Waltrop, FB Stadtentwicklung Stadtplanung Der Rat der Stadt Waltrop hat diese Begründung in seiner Sitzung am beschlossen. Im Auftrag gez. Andrea Suntrup (Dipl.-Ing.) 11

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB

BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB KREIS LUDWIGSBURG STADT VAIHINGEN AN DER ENZ STADTTEIL AURICH Plb. 9.2 BEBAUUNGSPLAN und örtliche Bauvorschriften Linsenberg, 2. Änderung BEGRÜNDUNG gemäß 9 (8) BauGB Übersichtsplan (ohne Maßstab) Vaihingen

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ. Rot = Ergänzungen nach der Offenlage Projektmanagement GmbH - Maastrichter Straße 8-41812 Erkelenz - vdh@vdhgmbh.de BEGRÜNDUNG ZUR 2. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 25 AM WÄLDCHEN GEMEINDE TITZ ORTSLAGE MÜNTZ Rot = Ergänzungen nach der Offenlage

Mehr

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm

Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN. 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Stadt Neustadt am Kulm, Lkr. Neustadt/WN 3. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Baugebiet Kulmblick in Neustadt am Kulm Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 20.10.2015 Verfasser: Architektur

Mehr

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau

Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Unterlage zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß 4 (1) BauGB Bebauungsplan Biogasanlage Bückau Stadt Dannenberg (Elbe) Rosmarienstraße 3 29451 Dannenberg Tel. 05861-808-301 g.neuhaus@elbtalaue.de http://www.elbtalaue.de

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG gemäß 10 Abs. 4 BauGB Bebauungsplan Nr. 44 Hamburger 1. Änderung und Ergänzung" der Stadt Kaltenkirchen Für den Bereich der Grundstücke, die südlich an die Hamburger Straße grenzen,

Mehr

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63

Stadt Meldorf. Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 63 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 63 - Stadt Meldorf Aufgrund der 2 und 3a des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach 84 Abs.3 der Landesbauordnung LBauO-SH wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen

Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung Scharnhausen Vorlage 2007 Nr. 203 Planung, Baurecht Geschäftszeichen: FB 3 Rt/St 07.11.2007 ATU 21.11.2007 nö Beratung GR 12.12.2007 ö Beschluss Thema Bebauungsplan Krähenbach, 3. Änderung, Planbereich S 11, Gemarkung

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Stadt Haan 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 Schallbruch im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Begründung in der Fassung vom 23.10.2007 ohne Maßstab Verfahrensvermerk: Der Begründung wurde vom

Mehr

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos

- 2 - DRUCKSACHE BA-13/017. Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos - 2 - DRUCKSACHE BA-13/017 Anlagen: 1. Lage des Plangebietes 2. Abgrenzung des Plangebietes 3. Planungskonzept 4. Modellfotos 1. Lage und Abgrenzung des Plangebiets Das rd. 700m² große Plangebiet liegt

Mehr

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E

STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E STADT TRIER BEBAUUNGSPLAN BR 14 E Gewerbegebiet Trier- Nord II gemäß 9 Abs. 8 BauGB Stadtplanungsamt Trier, Juli 2014 Stand: öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 1 1.1 Anlass und Erforderlichkeit

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 13 Ausgegeben in Lüdenscheid am 25.03.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 23.03.2015 Gutachterausschuss der Stadt Iserlohn 23.03.2015

Mehr

Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012

Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Amtsblatt Jahrgang: 2012 Nr. 19 Ausgabetag 03.12.2012 Inhalt: Lfd. Nr. Titel der Bekanntmachung 1 Haushaltssatzung des Zweckverbandes der berufsbildenden Schulen für das Haushaltsjahr 2012 2 1. Nachtragssatzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Melben/Träufle-Hengst, Nord"

Melben/Träufle-Hengst, Nord Villingen-Schwenningen Stadt Villingen-Schwenningen Begründung zum Bebauungsplan Melben/Träufle-Hengst, Nord" (Nr. Mb / 2015) im Stadtbezirk Marbach vom 30.03.2015 Der Stadt Villingen-Schwenningen vorgelegt

Mehr

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlage 2 zur Drucksache Nr. /2014 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Festsetzung allgemeiner Wohngebiete, privater und öffentlicher

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG. hier: Berichtigung der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses Öffentliche Bekanntmachung VORBEMERKUNG zur Bekanntmachung zum Inkrafttreten des Bebauungsplanes Rheinbach Nr. 57 Fachhochschule VI. Änderung unter Anwendung des 13 a Baugesetzbuch Beschleunigtes Verfahren

Mehr

Gemeinde Kirchheim a.n.

Gemeinde Kirchheim a.n. Gemeinde Kirchheim a.n. Niederschrift über die Verhandlungen des Verwaltungs- und Bauausschusses Sitzung am 18. Februar 2013 Anwesend: Entschuldigt: Außerdem anwesend: Bürgermeister Seibold und 7 Gemeinderäte

Mehr

Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek

Begründung. Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung Nettelkrögen Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung "Nettelkrögen" Gebiet: Zwischen Gutenbergring und Tarpenbek Stand: 01.12.2009 Begründung Zum Bebauungsplan Nr. 141 Norderstedt,

Mehr

B E G R Ü N D U N G - Entwurf

B E G R Ü N D U N G - Entwurf B E G R Ü N D U N G - Entwurf zum Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in der Ortsgemeinde Roth gem. 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für die Ortsteile Roth, Hämmerholz, Hohensayn, Nisterbrück,

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gemeinde Roßdorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben und Erschließungsplan Gartencenter Löwer Begründung ( 9 Abs. 8 BauGB) September 2011 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. Wolfgang

Mehr

Begründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe

Begründung. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Anlage 4 Begründung 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190 Stirper Höhe Verfahrensstand: Satzungsbeschluss/Rechtsverbindlichkeit gem. 10 BauGB Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Planungsvorgaben...2 1.1

Mehr

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker

Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich. des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge für die Immissionsschutzanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plassage/Lange Äcker 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Art und Umfang der

Mehr

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Der Oberbürgermeister Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen Bebauungsplan Nr. 929 - Soerser Weg / Wohnbebauung Abwägungsvorschlag der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bereich zwischen der

Mehr

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit

Beratungsfolge Datum Behandlung Zuständigkeit 04 Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Der Oberbürgermeister Titel der Drucksache: LIN587 "Am Tonberg" - Änderung des Aufstellungsbeschlusses, Billigung des Entwurfs und öffentliche Auslegung Drucksache

Mehr

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss

GEMEINDE TANNHEIM. SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Mooshauser Weg. - zum Satzungsbeschluss II) SATZUNG über die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan Mooshauser Weg Fassung vom: 26.07.2010 / 05.10.2010 - zum Satzungsbeschluss RECHTSGRUNDLAGEN Landesbauordnung für Baden- Württemberg (LBO)

Mehr

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen

STADT ALSFELD. Begründung. Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vogelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN»FLOHRHOF«STADT ALSFELD Begründung Magistrat der Stadt Alsfeld Markt 1 36304 Alsfeld Vgelsbergkreis Regierungsbezirk Mittelhessen Land Hessen erarbeitet: 04.05.2014 KH-Planwerk

Mehr

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015

Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015 Begründung zur 1. Änderung des Gesamtflächennutzungsplanes der Stadt Mittenwalde Stand: Mai 2015-1 - Auftraggeber: Stadt Mittenwalde Bürgermeister Herr Pfeiffer Rathausstr. 8 15749 Mittenwalde Auftragnehmer:

Mehr

Stadt Waren (Müritz) Heilbad

Stadt Waren (Müritz) Heilbad Stadt Waren (Müritz) Heilbad Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Text-Bebauungsplan Nr. - Gewerbegebiet an der Teterower Straße vom Bahnübergang bis Stadtausgang - der Stadt Waren (Müritz) Anlage zur

Mehr

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern

Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Umweltbericht zur 63. Flächennutzungsplanänderung Sportplatz Sondern Inhalt 1. Einleitung... 2 2. Auswirkungen auf die Schutzgüter... 3 2.1 Einschlägige fachgesetzliche und fachplanerische Ziele... 3 2.2

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar. 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Flur 2 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar 29. Änderung des FNP Castell Steineck in Lohmar - Kreuznaaf Bekanntmachungstafel Rathaus X Aushangdatum: 29.01.2014 Abnahmedatum: 10.02.2014 Hinweistafel

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.14/2012 vom 4. Juli 2012 20. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung von Karten, Erläuterungsbericht und Text der geplanten Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes

Mehr

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013

Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum. V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 DRUCKSACHE BA-13/015 B E S C H L U S S - V O R L A G E Dezernat/Amt: Verantwortlich: Tel.Nr.: Datum V / Stadtplanungsamt Herr Jerusalem 41 00 27.02.2013 Betreff: Bebauungsplan Elsässer Straße Mitte, Plan-Nr.

Mehr

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009

1. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes durch den Gemeinderat am 16.02.2009 Bebauungsplan Einzelhandelsstruktur im Stadtgebiet 3. Fertigung Reg.-Nr.: 621.41/105.I Textteil Datum: 08.03.2010 Vorentwürfe: 28.12.2009, 26.01.2010 Bearbeiter: Kuon gez. Kuon Amtsleiter Verfahrensvermerke

Mehr

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11.

Begründung zur 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 Stand: 24.11. F Stadt Garching E n t w u r f 44. Flächennutzungsplanänderung Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 1164 und 1165/4 in der Fassung vom 24.11.2011 für den Bereich östlich der

Mehr

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65

Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65. Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage; Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung 65 Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 12 Mittwoch, 01.07.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt III/63 Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz 64 65 Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage;

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter www.velbert.de Nr.26/2015 vom 6. November 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Bebauungsplan Nr. 639.01 Flandersbacher Weg Nord als Satzung vom 03.11.2015 5 Satzung über die erste Verlängerung

Mehr

Stadt Bismark. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden

Stadt Bismark. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden Stadt Bismark Vorhabenbezogener Bebauungsplan Errichtung einer FreiflÅchen-Photovoltaik-Anlage auf dem GelÅnde des Tanklagers KlÅden Verfahrensstand vom 15.03.2012 Die vorliegende Dokumentation unterliegt

Mehr

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung

STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN. Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 BEGRÜNDUNG. Stadtbauamt, Stadtplanung STADT GERLINGEN BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN Schillerstraße 1. Änderung VOM 25.09.2013 Stadtbauamt, Stadtplanung Inhalt 1 Begründung... 3 1.1 Planerische Ausgangssituation... 3 1.2 Ziel und

Mehr

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1962 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-

Mehr

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen

öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19. Mai 2015 Beratung Bebauungsplanentwurf zum geplanten Gewerbegebiet Bietingen 1 2 Planungsstand Januar 2015 3 - Änderung Regionalplan Juni 2012 - Änderung Flächennutzungsplan

Mehr

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB

1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung nach 3 Abs. 2 BauGB Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Dieselstraße, Kaufbeurer Straße und Seggers im Bereich ehem. Röhrenwerk und Firma Liebherr A) Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung B) Satzungsbeschluss

Mehr

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße

Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße 1 Wohnbauvorhaben Paulinstraße Ecke Maarstraße BN 90 Ecke Paulinstraße / Maarsraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung 14.04.2015, 19.00 Uhr Café du Nord, Bürgerhaus Nord 2 Lage im Stadtgebiet Auszug Katasterplan

Mehr

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) BauNVO Ausfertigungsdatum: 26.06.1962 Vollzitat: "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar

Mehr

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen -

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 25. Juni 2015 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Erster Bürgermeister Diepgen - - 81 - Stadtsiedlung Heilbronn GmbH -Jahresabschluss

Mehr

ÖFFENTLICHES BAURECHT

ÖFFENTLICHES BAURECHT ÖFFENTLICHES BAURECHT 2007 Hans-Gerd Pieper Rechtsanwalt in Münster Lehrbeauftragter an der FHöV ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48149 Münster, Annette-Allee 35, 48001

Mehr

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen

Stadt Neuss. Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße. Textliche Festsetzungen Seite 1 von 5 Stadt Neuss Bebauungsplan Nr. 118/5 Weckhoven, Wohnquartier Hülchrather Straße I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (gem. BauGB i.v.m. BauNVO) 1 Art der baulichen Nutzung ( 9 Abs. 1 Nr. 1

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 21 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 15 Beteiligung der Öffentlichkeit an Planungsmaßnahmen der Stadt Leichlingen im Bereich des

Mehr

"Gesunde" Siedlungen

Gesunde Siedlungen "Gesunde" Siedlungen Rechtliche Möglichkeiten der Einflussnahme auf Eigentümer- und Nutzungsstrukturen Referent: Rechtsanwalt Henning J. Bahr, LL.M. AnwälteHaus, Osnabrück 28.05.2011 - Haus der Insel -

Mehr

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015

Baugenehmigungsverfahren nach 62 HBauO Bezug Antrag vom 07.04.2015 Eingang 04.05.2015 Freie und Hansestadt Hamburg B ez irksamt Harburg Bezirksamt Harburg - Bauprüfung - 21073 Hamburg Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Bauprüfung Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Telefon

Mehr

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach

Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Große Kreisstadt Bad Mergentheim Stadtteil Wachbach Main-Tauber-Kreis BEGRÜNDUNG zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften Wohngebiet Untere Erle / Dürre Äcker Erweiterung um Flst. Nr. 874 Stand

Mehr

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung

Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses am 23.06.2010 Nachsendung der Vorlage zu TOP 10 und Ergänzung der Tagesordnung Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Bauen Planen Umwelt Gemeinde Lindlar Der Bürgermeister Borromäusstraße 1, 51789 Lindlar An die Mitglieder des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses und nachrichtlich

Mehr

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 599 - Gebiet: Lenneper Straße, Mixsiepen

Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 599 - Gebiet: Lenneper Straße, Mixsiepen DIE OBERBÜRGERMEISTERIN Fachbereich Städtebau und Stadtentwicklung BEGRÜNDUNG Gem. 9 (8) i. V. mit 2a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter

Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Amtsblatt für die Stadt Salzgitter Nummer 3 Salzgitter, den 06. Februar 2014 41. Jahrgang Nr. Amtl. Bekanntmachung Seite 16 Festsetzung (hier: Änderung) der Ortsdurchfahrtsgrenze der Landesstraße L 636

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 12. Februar 2013 Nr. 08 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 30. Bekanntmachung 2-6 Öffentliche Bekanntmachung des Rhein-Erft-Kreises über den Beschluss des Kreistages

Mehr

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

Amtsblatt. für den Regierungsbezirk Münster vom. Herausgeber: Bezirksregierung Münster I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster Herausgeber: Bezirksregierung Münster Münster, den 25. April 2014 Nummer 17 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen

Mehr

Textteil. B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen

Textteil. B e b a u u n g s p l a n Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015 Textteilvorentwurf. Gemarkung Renningen B e b a u u n g s p l a n "Gewerbegebiet Raite III - Nord 2015" Textteil Stand: 23.04.2015 1008/1 1008 A GE Hmax 10,0m 0,8 7,0 a - GD 0-18 FD mit Dachbegrünung M2 Hmax GEe 10,0m 0,8 7,0 GE Hmax 12,0m a

Mehr

Z U S T Ä N D I G K E I T S O R D N U N G d e r S T A D T B A D L I P P S P R I N G E vom 23.12.2004 in der Fassung der 3. Änderung vom 18.06.

Z U S T Ä N D I G K E I T S O R D N U N G d e r S T A D T B A D L I P P S P R I N G E vom 23.12.2004 in der Fassung der 3. Änderung vom 18.06. Z U S T Ä N D I G K E I T S O R D N U N G d e r S T A D T B A D L I P P S P R I N G E vom 23.12.2004 in der Fassung der 3. Änderung vom 18.06.2014 Der Rat der Stadt Bad Lippspringe hat aufgrund der 57

Mehr

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh

Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Amtsblatt Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Gütersloh Ausgabetag: 4. Jahrgang 14.06.2006 Nr. 6 Nummer Bezeichnung 36/2006 Tagesordnung zur 18. Sitzung des Rates der Stadt Gütersloh am 21.06.2006,

Mehr

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche:

Die Flächennutzungsplanänderung umfasst folgende Änderungsbereiche: ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG NACH 6 ABS. 5 BAUGB Seite 1 von 5 1 ALLGEMEINES Im Vorgriff auf zukünftige Entwicklungen wurde bereits im 2011 genehmigten Flächennutzungsplan westlich des Ortsteils Buggingen

Mehr

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008

Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Ausgabe 4, Jahrgang 2008, vom 07.03.2008 Inhaltsverzeichnis: 1. Tagesordnung für die nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Rees am 12.03.2008...1 2. Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr ANWESEND: 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder

Mehr

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) am 03.07.2014 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 17. Juni 2014 Tel.: 361-7893 (Herr Koch) 361-4136 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/396

Mehr

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: 23.09.2014 um: 19.00 Uhr im: Bauernstube, Oberdorfstraße 5 in 17291 Uckerfelde OT Hohengüstow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 15.09.2014 Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 7. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich

Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Örtliche Bauvorschriften ( Satzung ) der Kreisstadt Homburg für das Gelände Berliner Straße, II. Bauabschnitt, 3. Teilbereich Auf Grund des 113 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung für das Saarland ( Landesbauordnung

Mehr

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes

Amtliches. Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten. Aus dem Inhalt: Information des DRK-Blutspendedienstes Amtliches Stadtblatt Ribnitz-Damgarten Amtliche Mitteilungen und Informationen der Stadt Ribnitz-Damgarten 18. Jahrgang Donnerstag, 28. Juni 2012 Nummer 8 Aus dem Inhalt: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Mehr

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d

Stadtplanung Berlin-Mitte, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Stadtplanung, Alexanderstraße Bebauungsplan I-B4d Auftraggeber Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abteilung II Behrenstraße 42 10117 Berlin Planung Architekten BDA - Stadtplaner SRL Carl Herwarth v.

Mehr

N i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates

N i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Seite 1 N i e d e r s c h r i f t über die 24. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom: 27.10.2010 Ort: Schulungsraum im Feuerwehrhaus Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:40 Uhr Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

Stadt Wetter (Ruhr) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg« Begründung. im Stadtteil Volmarstein. Bearbeitung im Auftrag:

Stadt Wetter (Ruhr) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg« Begründung. im Stadtteil Volmarstein. Bearbeitung im Auftrag: Stadt Wetter (Ruhr) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg«im Stadtteil Volmarstein Begründung Bearbeitung im Auftrag: STADT WETTER (RUHR) Bebauungsplan Nr. 62»An der Borg«Begründung Seite 2 Inhalt 1. Anlass

Mehr

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste

Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Projektskizze Klimaschutzsiedlung Wöste Greven, Februar 2011 Einleitung Die Stadt Greven hat 2010 ein Integriertes Klimaschutzkonzept mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der formulierten Klimaschutzziele

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.

B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01. Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz

Mehr

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2.

f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. f ü r S t u d i u m, A u s b i l d u n g u n d F o r t b i l d u n g Dr. Hansjochen Dürr Carmen Seiler-Dürr Baurecht o 2. Auflage Nomos Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 1. Allgemeines 15 1.1.

Mehr

BEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009

BEGRÜNDUNG STAND 03.12.2009 Vorhabenträger : Maguti Gmbh & Co.KG Industriestraße 1 77694 Kehl - Goldscheuer Zweckverband Gewerbepark ba sic Kehl - Neuried INTERKOMMUNALER GEWERBEPARK BA SIC 2. ÄNDERUNG Gewerbepark Maguti (Vorhabenbezogener

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1

Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Jahrgang 2016 Herausgegeben zu Winterberg am 25.01.2016 Nr. 1 Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Winterberg, Fichtenweg 10, 59955 Winterberg Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt liegt kostenlos im Dienstgebäude

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf

BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf STAND: DEZEMBER 2014 BEGRÜNDUNG ZUR 4. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER GEMEINDE WINDEBY - BIOGASANLAGE WINDEBY - Entwurf VERFAHRENSSTAND: AUFSTELLUNGSBESCHLUSS ( 2 (1) BauGB) FRÜHZEITIGE BEHÖRDENBETEILIGUNG

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Wintertermin 2004/2005. Vermessungskunde

Abschlussprüfung. im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Wintertermin 2004/2005. Vermessungskunde Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in Wintertermin 2004/2005 Vermessungskunde Zeit: Hilfsmittel: Hinweise: 2 Stunden Rechner (nicht programmierbar), Maßstab, Dreieck, Lineal, Zirkel

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz

Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2010 vom 01.10.2010 Inhaltsverzeichnis: A Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Vorprüfung des Einzelfalles nach 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 13. Jahrgang Ausgabetag: 06.1.011 Nr. 33 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 im Bahnhofsumfeld Weilerswist Beschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung

Mehr

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³

%HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ %HEDXXQJVSODQ1U/hÄ$P/DQJHQ6WULFK³ Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137), zuletzt geändert am 15. 12. 2001 (BGBl. I S. 3762), Baunutzungsverordnung

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN NR. 21 ETZ - DORFSTRASSE für das Gebiet beiderseits der Dorfstraße und südlich der Landesstraße (L 105) in der Ortslage Appen-Etz INHALT: 1 Allgemeines... 3 1.1 Planungsanlass...

Mehr

Baurecht Nordrhein-Westfalen

Baurecht Nordrhein-Westfalen Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung Dürr Middeke Schulte Beerbühl Baurecht Nordrhein-Westfalen 4. Auflage Nomos Kompendien für Studium, Praxis und Fortbildung http://www.nomos-shop.de/14630

Mehr

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT

HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT 381 HAMBURGISCHES GESETZ- UND VERORDNUNGSBLATT TEIL I FREITAG, DEN 22. OKTOBER 2004 Tag Inhalt Seite 13. 10. 2004 Verordnung über den Bebauungsplan Bahrenfeld 38............................................

Mehr

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003

Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 1 Ausgabe 9, Jahrgang 2003, vom 21.08.2003 Inhaltsverzeichnis: 1. Widmung von Erschließungsanlagen hier: Ruhborgweg... 1 2. Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Rees -Kommunalwahl 2004: A) Bekanntgabe

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007

Haushaltssatzung der Stadt Langelsheim für das Haushaltsjahr 2007 für den LANDKREIS GOSLAR Im 1. Halbjahr 2007 erscheinen die Amtsblätter jeweils am: 25.01., 22.02., 29.03., 26.04., 31.05. und 28.06. Das Amtsblatt kann auch im Internet des Landkreises Goslar unter: www.landkreis-goslar.de

Mehr

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf-

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN. Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen. -Entwurf- TEXTLICHE FESTSETZUNGEN Bebauungsplan Nr. 92 Eichenplätzchen -Entwurf- Stand: 12.05.2015 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung Mischgebiet (MI) Gemäß 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im

Mehr

Gemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf -

Gemeinde Stockelsdorf Begründung zum Bebauungsplan Nr. 68 Entwurf - Gemeinde Stockelsdorf Bebauungsplan Nr. 68 Für das Gebiet nordwestlich der Lohstraße, südwestlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße Landwehr sowie südöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Straße

Mehr

Dipl. Verwaltungswirt & Dipl. Betriebswirt Glessen, den 27.08.2006 Michael Broetje Im Tal 25

Dipl. Verwaltungswirt & Dipl. Betriebswirt Glessen, den 27.08.2006 Michael Broetje Im Tal 25 Dipl. Verwaltungswirt & Dipl. Betriebswirt Glessen, den 27.08.2006 Michael Broetje Im Tal 25 50129 Bergheim-Glessen Bürgerantrag nach 24 GO NW Hier: Spielplatz Am Fuchsberg / Umsetzung des BPL 107 Sehr

Mehr

Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 17. September 2009

Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 17. September 2009 Gemeinde Cadenberge Cadenberge, 17. September 2009 N i e d e r s c h r i f t über die 13. öffentliche Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 16. September 2009, 19.00 Uhr, Ratssaal, Rathaus Cadenberge

Mehr

66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen:

66-05 66-05. hat der Rat der Stadt Detmold in seiner Sitzung am 03.07.2014 folgende Satzung beschlossen: 66-05 66-05 Satzung zur Fortführung der Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW in dem Bereich 03 der Stadt Detmold vom

Mehr

Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee

Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee Anlage 01 zur VO/0660/13 Ressort Bauen und Wohnen 2. Änd. Bebauungsplan 938 Ronsdorfer Straße / Kronprinzenallee Begründung Offenlegungsbeschluss Stand: Juli 2013 Begründung: 2. Änd. Bebauungsplan 938

Mehr

Bebauungsplan Sportpark Ettlingen (Baggerloch)

Bebauungsplan Sportpark Ettlingen (Baggerloch) Bebauungsplan Sportpark Ettlingen (Baggerloch) zum Bebauungsplan-Vorentwurf 01.03.2011 Planverfasser: SpOrt concept Sportstätten für die Zukunft GmbH Vogelrainstraße 25 70199 Stuttgart In Zusammenarbeit

Mehr

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen

Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen Christian Stenneken Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen Unter besonderer Beriicksichtigung Nordrhein-Westfalens PETER LANG Europàischer Verlag der Wissenschaften inhalt Teil I.: Einfiihrung 1

Mehr

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss)

Stadt Weilheim i.ob EINLADUNG. zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) Stadt Weilheim i.ob Weilheim i.ob, 14.10.2015 EINLADUNG zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umweltfragen (Bauausschuss) am Dienstag, 20.10.2015 im großen Sitzungssaal

Mehr