3.1 Allgemeine Erläuterung Übersicht der FNP-Änderungen Umweltauswirkungen Steckbriefe der FNP-Änderungen...

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1 Bubsheim Deilingen Egesheim Gosheim Königsheim Reichenbach a.h. Wehingen Gemeindeverwaltungsverband Heuberg Landkreis Tuttlingen 1. Änderung der 2. Fortschreibung Begründung Planungsstand: Vorentwurf zur Anhörung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) Fassung: 14. Juni 2017 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut Str Balingen Telefon 07433/ Telefax 07433/ info@grossmann-umweltplanung.de

2 INHALTSVERZEICHNIS 1 VERFAHRENSVERMERKE VORBEMERKUNGEN Anlass und sbeschreibung Planungsablauf Rechtliche Grundlagen Aufgabe der Bauleitplanung Inhalt des s Verbindlichkeit DARSTELLUNG DER FNP-ÄNDERUNGEN Allgemeine Erläuterung Übersicht der FNP-Änderungen Umweltauswirkungen Steckbriefe der FNP-Änderungen

3 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Liste der geplanten FNP-Änderungen...8 Tabelle 2: Nr. 1.1, Gemeinde Bubsheim: gewerbliche Baufläche Einbeziehungssatzung Nack...11 Tabelle 3: Nr. 1.2, Gemeinde Bubsheim: Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker...12 Tabelle 4: Nr. 1.3, Gemeinde Bubsheim: Geplante gew. Baufläche Steintaler Bühl, Erweiterung...13 Tabelle 5: Nr. 2.1, Gemeinde Deilingen: Geplante Wohnbaufläche An der Steig...14 Tabelle 6: Nr. 2.2, Gemeinde Deilingen: Geplante Wohnbaufläche Grube IV...15 Tabelle 7: Nr. 2.3, Gemeinde Deilingen: Geplante Baufläche Bitze...16 Tabelle 8: Nr. 2.4, Gemeinde Deilingen: Wohnbaufläche Schnelling I...17 Tabelle 9: Nr. 2.5, Gemeinde Deilingen: Gemischte Baufläche Einbeziehungssatzung Am heiligen Brünnle...18 Tabelle 10: Nr. 3.1, Gemeinde Egesheim: Geplante Wohnbaufläche Bitze, Erweiterung..19 Tabelle 11: Nr. 3.2, Gemeinde Egesheim: Rücknahme geplante Wohnbaufläche Verlängerung Albstraße...20 Tabelle 12: Nr. 4.1, Gemeinde Gosheim: Geplante gewerbliche Baufläche Sturmbühl, Erweiterung...21 Tabelle 13: Nr. 4.2, Gemeinde Gosheim: Geplante Verkehrsfläche Parkplatz...22 Tabelle 14: Nr. 4.3, Gemeinde Gosheim: Gemischte Baufläche Tann...23 Tabelle 15: Nr. 5.1, Gemeinde Reichenbach a. H.: Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Krautwiesen, Erweiterung...24 Tabelle 16: Nr. 5.2, Gemeinde Reichenbach a. H.: Baufläche Bäraaue...25 Tabelle 17: Nr. 6.1, Gemeinde Wehingen: Gewerbliche Baufläche Am Landenbach...26 Tabelle 18: Nr. 6.2, Gemeinde Wehingen: Geplanter Fußweg Deilinger Straße...27 Tabelle 19: Nr. 6.3, Gemeinde Wehingen - Ortsteil Harras: Geplante Sonderbaufläche für Schuppen...28 Tabelle 20: Nr. 6.4, Gemeinde Wehingen - Ortsteil Harras: Wohnbaufläche Harras- Wochenendhausgebiet

4 1 Verfahrensvermerke Aufstellungsbeschluss ( 2 (1) BauGB) am Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses ( 2 (1) BauGB) Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (1) BauGB) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ( 3 (1) BauGB) vom bis Frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger vom bis öffentlicher Belange ( 4 (1) BauGB) Beschluss über Bedenken und Anregungen ( 3 (2) BauGB) Billigung des entwurfes und Beschluss über öffentliche Auslegung ( 3 (2) BauGB) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ( 3 (2) BauGB) Öffentliche Auslegung ( 3 (2) BauGB) vom bis Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger vom bis öffentlicher Belange ( 4 (2) BauGB) Beschluss über Bedenken und Anregungen ( 3 (2) BauGB) Wirksamkeitsbeschluss ( 2 (1) BauGB) am am am am am am am Wehingen, den Genehmigung durch das Landratsamt Tuttlingen ( 6 Abs.1 BauGB) Bekanntmachung und Inkrafttreten ( 6 Abs.5 BauGB) am am Josef Bär Verbandsvorsitzender Ausfertigung: Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Planes mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heuberg übereinstimmen. Wehingen, den Josef Bär Verbandsvorsitzender 3

5 2 Vorbemerkungen 2.1 Anlass und sbeschreibung Der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg mit den Verbandsgemeinden Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Königsheim, Reichenbach a.h. und Wehingen hat am 29. November 2016 in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung den Beschluss gefasst, die 2. Fortschreibung des s (FNP) zum ersten Mal zu ändern. Die Änderung umfasst die nachrichtliche Übernahme rechtskräftiger Bebauungspläne sowie die die Ausweisung und Nutzungsänderung von Gewerbe-, Misch,- Wohn- und Sonderbauflächen im Verbandsgebiet. In der Gemeinde Königsheim besteht zurzeit kein Änderungsbedarf. Mit der 1. Änderung des es wird für das Verbandsgebiet, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen dargestellt. Das Erfordernis der Planaufstellung ergibt sich aus der Verantwortung des Verwaltungsverbandes für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem entwickelt werden können. 2.2 Planungsablauf Der Gemeindeverwaltungsverband hat das Büro DR. GROSSMANN - UMWELTPLANUNG mit der Erstellung der notwendigen Unterlagen zur Fortschreibung des s beauftragt. Bearbeitung: Dipl.-Ing. Landschaftsplanung Stephan Kempka Projektleitung: Dr. Klaus Grossmann Die Genehmigung des es hat durch das Landratsamt Tuttlingen zu erfolgen. Für die 2. Änderung des es wurden folgende Unterlagen erstellt: Begründung Umweltbericht Übersichtslageplan, Plan Nr. 1 4

6 2.3 Rechtliche Grundlagen Rechtsgrundlagen der ung sind im Wesentlichen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1057) m.w.v Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I S. 1057) m.w.v Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg vom (GBl. S. 617), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GBl. S. 99) m.w.v Planzeichenverordnung (PlanzV) vom (BGBl. I 1991 S. 58), die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) geändert worden ist Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GBl. S. 99) m.w.v Aufgabe der Bauleitplanung Die Aufgabe der Gemeinde in der Bauleitplanung ist, gemäß 1 BauGB, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde, nach Maßgabe des BauGB vorzubereiten und zu leiten. Diese Aufgabe ergibt sich aus 1 Abs. 3 BauGB: Die Gemeinden haben das Recht wie auch die Pflicht zur Aufstellung von Bauleitplänen, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Diese Aufgabe der Gemeinden führt der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg federführend für alle Verbandsgemeinden aus. 2.5 Inhalt des s Der FNP soll gemäß 1 Abs. 5 BauGB dazu dienen, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, neben der Gewährleistung einer dem Wohl der Allgemeinheit entsprechenden sozialgerechten Bodennutzung, in den Grundzügen darzustellen. Gleichzeitig sind dabei die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Inhalt des FNP ist es, die sich aus den beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen darzustellen ( 5 Abs.1 BauGB). Er gibt somit in groben Zügen die Nutzungsabsichten für sämtliche Grundstücke im Gemeindegebiet vor: Das Planwerk zeigt auf, welche Flächen mit welchen baulichen Nutzungen und in welcher Ordnung zueinander zu belegen sind und welche von Bebauung freigehalten werden sollen. 5

7 Es ist das Planungsinstrument der Gemeinde, mit dem sie ihre flächenbezogenen Planungen koordiniert, ihre wichtigsten entscheidungen darstellt und gleichzeitig den Bürgern, Trägern öffentlicher Belange und Wirtschaftsunternehmen ihr räumliches Gesamtkonzept anschaulich vermitteln kann. Gemäß 2a BauGB ist dem Entwurf des es eine Begründung beizufügen. 2.6 Verbindlichkeit Als vorbereitender Bauleitplan erzeugt der, im Unterschied zu einem Bebauungsplan, keine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber Dritten / dem Bürger. Er stellt jedoch für die Verwaltung und für andere Behörden ein planungsbindendes Programm dar, das deren konkrete Planungen vorbereitet und rahmensetzend bindet. Gemäß 8 Abs. 2 BauGB sind daher auch die Bebauungspläne aus den Flächennutzungsplänen zu entwickeln. Zu beachten bleibt dabei, dass der FNP als vorbereitender Bauleitplan eine allgemeine, generalisierende und auch typisierende Darstellung der Art der Bodennutzung darstellt und nicht parzellenscharf ist. 6

8 3 Darstellung der FNP-Änderungen 3.1 Allgemeine Erläuterung Bei der Ausweisung von Bauflächen, die die allgemeine Art der baulichen Nutzung beschreiben, werden die Änderungen im nach der Art der Ausweisung unterschieden. Im Folgenden werden diese Arten kurz erläutert. Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgen in der Praxis des Öfteren mehrere Änderungen parallel. Zum Beispiel werden gleichzeitig eine Nutzungsänderung einer Baufläche und eine Übernahme eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder eine Neuausweisung und eine Übernahme zusammen dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass in der Regel immer nur Teilflächen von der einen oder anderen Änderung betroffen sind. Diese Erläuterungen gelten analog auch für Baugebiete, die im Vergleich zu den Bauflächen, die besondere Art der baulichen Nutzung der Flächen beschreiben. Neuausweisung Bei einer Neuausweisung wird eine Fläche, die bisher im noch nicht als Baufläche dargestellt ist, als neue Baufläche dargestellt. Zum einen erfolgt diese Darstellung als geplante Baufläche zur Befriedigung eines zukünftigen Bedarfes an Bauflächen. Zum anderen werden neue Bauflächen als Bestand aufgenommen, wenn für die entsprechenden Flächen ein rechtskräftiger Bebauungsplan oder eine andere rechtskräftige Genehmigung, zum Beispiel auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), vorliegt. Nutzungsänderung Hierbei wird eine ausgewiesene geplante oder bestehende Baufläche mit einer anderen baulichen Nutzung dargestellt. Übernahme Bei einer Übernahme wird auf Grund eines rechtskräftigen Bebauungsplanes oder einer anderen rechtskräftigen Genehmigung, zum Beispiel auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), eine im als geplant dargestellte Baufläche in eine bestehende Baufläche überführt. Rücknahme Die Rücknahme einer ausgewiesenen geplanten oder bestehenden Baufläche erfolgt in der Regel zu Gunsten einer flächengleichen Neuausweisung einer gleichartigen Baufläche an anderer Stelle innerhalb des Gemeindegebietes. Im Bereich der zurück genommenen Baufläche wird in der Regel eine landwirtschaftliche Nutzung ausgewiesen. 7

9 3.2 Übersicht der FNP-Änderungen Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht der geplanten FNP-Änderungen im Gemeindeverwaltungsverband dar. Tabelle 1: Liste der geplanten FNP-Änderungen Nr. Gebiet Anmerkung 1 Gemeinde Bubsheim 1.1 Gewerbliche Baufläche Einbeziehungssatzung Nack Übernahme, rechtskräftige Einbeziehungssatzung 1.2 Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker Neuausweisung 1.3 Geplante gewerbliche Baufläche Steintaler Bühl, Erweiterung Neuausweisung 2 Gemeinde Deilingen 2.1 Geplante Wohnbaufläche An der Steig Neuausweisung, Nutzungsänderung 2.2 Geplante Wohnbaufläche Grube IV Neuausweisung 2.3 Geplante Baufläche Bitze Neuausweisung 2.4 Wohnbaufläche Schnelling I Übernahme, rechtskräftiger Bebauungsplan 2.5 Gemischte Baufläche Einbeziehungssatzung Am heiligen Brünnle Nutzungsänderung, Übernahme, rechtskräftige Einbeziehungssatzung 3 Gemeinde Egesheim Geplante Wohnbaufläche Bitze, Erweiterung Geplante Wohnbaufläche Verlängerung Albstraße Neuausweisung Rücknahme 4 Gemeinde Gosheim 4.1 Geplante gewerbliche Baufläche Sturmbühl, Erweiterung Neuausweisung 4.2 Geplante Verkehrsfläche Parkplatz Neuausweisung 4.3 Gemischte Baufläche Tann Nutzungsänderung 5 Gemeinde Reichenbach a.h. 5.1 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Krautwiesen, Erweiterung Neuausweisung 5.2 Baufläche Bäraaue Übernahme, rechtskräftiger Bebauungsplan 6 Gemeinde Wehingen 6.1 Gewerbliche Baufläche Am Landenbach Nutzungsänderung 8

10 Nr. Gebiet Anmerkung 6.2 Geplanter Fußweg Deilinger Straße Nachrichtliche Übernahme 6.3 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Neuausweisung 6.4 Wohnbaufläche Harras- Wochenendhausgebiet Nutzungsänderung Im Übersichtsplan (Plan Nr. 1) ist die Lage der Bauflächen ersichtlich. In der Gemeinde Königsheim besteht derzeit kein Änderungsbedarf. 9

11 3.3 Umweltauswirkungen Im angefügten Umweltbericht werden die Schutzgüter in einer ersten Einschätzung bewertet und die Erheblichkeit ihrer Beeinträchtigung abgeschätzt. Hiervon ausgenommen sind die Bauflächen, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan, eine Baugenehmigung (festgestellte Planreife) oder eine andere rechtskräftige Genehmigung vorliegt. Eine konkrete Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung kann auf Ebene des es nicht sachgerecht durchgeführt werden. Diese ist erst in den nachgeordneten Verfahren bei Kenntnis der genauen möglich. 3.4 Steckbriefe der FNP-Änderungen Auf den folgenden Seiten werden die Änderungen, jeweils in einem Steckbrief, beschrieben. Neben der jeweiligen sbeschreibung werden die aktuelle Ausweisung im und der Stand des Bebauungsplanverfahrens dargestellt. Sollte es sich um die Übernahme einer rechtskräftigen Planung handeln, wird auf eine weitere Beschreibung (Ziele und Zwecke der Planung, Lage) verzichtet. 10

12 Tabelle 2: Nr. 1.1, Gemeinde Bubsheim: gewerbliche Baufläche Einbeziehungssatzung Nack Nr. 1.1 Gemeinde Bubsheim: gewerbliche Baufläche Einbeziehungssatzung Nack Gemeinde: Bubsheim Gemarkung: Bubsheim eingeschränkte gewerbliche Baufläche ca. 0,46 ha Übernahme, rechtskräftige Einbeziehungssatzung Wohnbaufläche Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Gewerbebetriebes zu schaffen, hat die Gemeinde Bubsheim eine Einbeziehungssatzung erlassen. Um Immissionskonflikte mit dem angrenzenden Wohngebiet zu vermeiden wurde die Gebietsart eingeschränktes Gewerbegebiet festgelegt. Dadurch wird das oben dargestellte Grundstück dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Bubsheim zugeordnet. Lage Die gewerbliche Baufläche befindet sich am nördlichen Ortsrand von Bubsheim. Verfahrensstand Die Einbeziehungssatzung ist bereits rechtskräftig. 11

13 Tabelle 3: Nr. 1.2, Gemeinde Bubsheim: Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker Nr. 1.2 Gemeinde Bubsheim: Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker Gemeinde: Bubsheim Gemarkung: Bubsheim geplante Wohnbaufläche ca. 4,4 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Deckung des künftigen Bedarfs an Wohnraum. Durch die geplante Ausweisung kann die in den letzen Jahren stark gestiegene Nachfrage bedient werden. Das Statistische Landesamt weist die Gemeinde Bubsheim mit einem überproportionalem Bevölkerungswachstum von ca. 1,15% jährlich aus. Derzeit werden in Bubsheim jährlich 12 Bauplätze bebaut. Das derzeit in Aufstellung befindliche Baugebiet Böttinger Weg mit 53 ausgewiesenen Bauplätzen wird in weniger als 5 Jahren vollständig bebaut sein, so dass eine Aufnahme des Gebietes Birnbaumäcker in das Änderungsverfahren des FNP erforderlich ist. Lage Das Gebiet befindet sich am Ortsausgang Richtung Gosheim (Gosheimer Straße/K5905), direkt angrenzend an den Friedhof und den bestehenden Siedlungskörper. Verfahrensstand Bebauungsplan Für das geplante Wohngebiet ist noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. 12

14 Tabelle 4: Nr. 1.3, Gemeinde Bubsheim: Geplante gew. Baufläche Steintaler Bühl, Erweiterung Nr. 1.3 Gemeinde Bubsheim: Geplante gew. Baufläche Steintaler Bühl, Erweiterung Gemeinde: Bubsheim Gemarkung: Bubsheim gewerbliche Baufläche ca. 8,9 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Die Gemeinde Bubsheim verfügt über keine ausreichenden Flächen für die Gewerbeentwicklung. Mit der geplanten Neuausweisung gewerblicher Bauflächen kann der in den letzten Jahren stark gestiegene Bedarf bedient werden. Die Gemeinde Bubsheim ist geprägt durch die dort ansässigen Firmen, die seit deren Gründungen stetig gewachsen sind und sich zum Bubsheim bekennen. Sie sind somit ein wichtiger Faktor für den Arbeitsmarkt, als auch für die wirtschaftliche Stärke des strukturschwachen und ländlich geprägten Raumes. Die ortsansässigen Firmen haben bei der Gemeindeverwaltung bereits geplante Betriebserweiterungen in großem Umfang angemeldet. Für den Planungshorizont eines FNP von 15 Jahren ergibt sich ein Bedarf von 8,25 ha (Nachweise siehe Anhang). Weitere 0,65 ha sind als Vorratsflächen für weitere Gewerbetreibende vorgesehen. Es liegt nun im Verantwortungsbereich der Gemeinde, hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Ausweisung attraktiver Gewerbeflächen zu schaffen. Um unbelastete Außenbereichsflächen zu schonen, ist es vorgesehen, den bereits stillgelegten Teil der Erddeponie Schnarz für gewerbliche Flächen zu nutzen. Hydrogeologische Untersuchungen zu den möglichen Auswirkungen auf das Wasserschutzgebiet Lippachquelle liegen bereits vor. Es ist von keinen Beeinträchtigungen auszugehen. Das Landratsamt Tuttlingen hat bereits die Bereitschaft signalisiert eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Lage Das Gebiet befindet sich am südlichen Ortsrand, direkt angrenzend an das bestehende Gewerbegebiet. Verfahrensstand Bebauungsplan Für das geplante Gewerbegebiet ist noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. 13

15 Tabelle 5: Nr. 2.1, Gemeinde Deilingen: Geplante Wohnbaufläche An der Steig Nr. 2.1 Gemeinde Deilingen: Geplante Wohnbaufläche An der Steig Gemeinde: Deilingen Gemarkung: Deilingen Wohnbaufläche ca. 3,4 ha Nutzungsänderung S in W:: Neuausweisung W: ca. 1,0 ha ca. 2,4 ha Neuausweisung, Nutzungsänderung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Wochenendgebiet Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Der südliche Bereich ist im FNP bereits als geplante Wohnbaufläche ausgewiesen. Die sich Richtung Norden erstreckende Erweiterung soll der Deckung des künftigen Bedarfs an Wohnraum dienen. Durch die geplante Erweiterung kann eine sinnvolle Arrondierung der Ortslage erfolgen. Lage Das Gebiet befindet sich am nordöstlichen Ortsrand der Gemeinde Deilingen und kann von der Straße An der Steig erschlossen werden. Verfahrensstand Bebauungsplan Für den Bebauungsplan An der Steig wurde bereits der Aufstellungsbeschluss gefasst. 14

16 Tabelle 6: Nr. 2.2, Gemeinde Deilingen: Geplante Wohnbaufläche Grube IV Nr. 2.2 Gemeinde Deilingen: Geplante Wohnbaufläche Grube IV Gemeinde: Deilingen Gemarkung: Deilingen geplante Wohnbaufläche ca. 1,0 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Deckung des künftigen Bedarfs an Wohnraum. Durch diese sinnvolle Arrondierung der Ortslage kann die stark gestiegene Nachfrage bedient werden. Im aktuellen Neubaugebiet Schnelling ist bereits die Mehrzahl der Bauplätze verkauft. Die Gemeinde geht aufgrund der starken Nachfrage davon aus, dass alle Bauplätze bis spätestens Ende 2018 verkauft sein werden. Dann verfügt die Gemeinde über keine Baugrundstücke mehr. Das Innenentwicklungspotenzial ist weitgehend ausgeschöpft, da es sich bei den meisten Baulücken um private, nicht zur Verfügung stehende, Flächen handelt. Lage Das Gebiet befindet sich am östlichen Ortsrand von Deilingen und kann von Norden über die Lessingstraße erschlossen werden. Verfahrensstand Bebauungsplan Für das geplante Wohngebiet ist noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. 15

17 Tabelle 7: Nr. 2.3, Gemeinde Deilingen: Geplante Baufläche Bitze Nr. 2.3 Gemeinde Deilingen: Geplante Baufläche Bitze Gemeinde: Deilingen Gemarkung: Deilingen geplante Sonderbaufläche f. Schuppen geplante gemischte Baufläche gem. Baufläche (Bestand): gem. Baufläche (geplant): Sonderbaufläche (geplant): Verkehrsfläche: Grünfläche: Neuausweisung ca. 1,2 ha ca. 0,07 ha ca. 0,43 ha ca. 0,44 ha ca. 0,12 ha ca. 0,12 ha gemischte Baufläche Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Aufgrund der großen Nachfrage ist ein Schuppengebiet zur Bereitstellung von Schuppenplätzen, die der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Geräten und Maschinen dienen sollen, geplant. Des Weiteren soll eine gemischte Baufläche das Schuppengebiet nach Osten hin zur Bestandsbebauung abrunden. Lage Das Gebiet befindet sich im Westen des Gemeindegebietes im Gewann Baurengasse-Bitze. Die Erschießung des Gebietes erfolgt über die Baurengassen. Verfahrensstand Bebauungsplan Für den Bebauungsplan Bitze wurde bereits der Satzungsbeschluss gefasst. 16

18 Tabelle 8: Nr. 2.4, Gemeinde Deilingen: Wohnbaufläche Schnelling I Nr. 2.4 Gemeinde Deilingen: Wohnbaufläche Schnelling I Gemeinde: Deilingen Gemarkung: Deilingen Wohnbaufläche ca. 3,8 ha Übernahme, rechtskräftiger Bebauungsplan geplante Wohnbaufläche Verfahrensstand Bebauungsplan Der Bebauungsplan Schnelling I ist bereits rechtskräftig. 17

19 Tabelle 9: Nr. 2.5, Gemeinde Deilingen: Gemischte Baufläche Einbeziehungssatzung Am heiligen Brünnle Nr. 2.5 Gemeinde Deilingen: Gemischte Baufläche Einbeziehungssatzung Am heiligen Brünnle Gemeinde: Deilingen Gemarkung: Deilingen gemischte Baufläche ca. 0,7 ha Nutzungsänderung, Übernahme, rechtskräftige Einbeziehungssatzung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Friedhof Fläche für die Landwirtschaft Verfahrensstand Die Einbeziehungssatzung Am heiligen Brünnle ist bereits rechtskräftig. 18

20 Tabelle 10: Nr. 3.1, Gemeinde Egesheim: Geplante Wohnbaufläche Bitze, Erweiterung Nr. 3.1 Gemeinde Egesheim: Geplante Wohnbaufläche Bitze, Erweiterung Gemeinde: Egesheim Gemarkung: Egesheim geplante Wohnbaufläche ca. 1,4 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Mit der Ausweisung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des Wohngebietes Bitze geschaffen werden. Die Siedlungsentwicklung an dieser Stelle erscheint durch die bessere Lage im Hinblick auf Erschließung und Exposition deutlich günstiger als im Bereich der bisher im FNP dargestellten geplanten Wohnbaufläche Verlängerung Albstraße. Darüber hinaus können mögliche Konflikte mit dem bestehenden Skilift mit Skihütte an dieser Stelle vorgegriffen werden. Die Wohnbaufläche Verlängerung Albstraße wird im FNP zurückgenommen (siehe Nr. 3.2). Lage Das Gebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Egesheim und kann von Süden über die Bärastraße des bestehenden Wohngebiets Bitze erschlossen werden. Verfahrensstand Bebauungsplan Für das geplante Wohngebiet ist noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden. 19

21 Tabelle 11: Nr. 3.2, Gemeinde Egesheim: Rücknahme geplante Wohnbaufläche Verlängerung Albstraße Nr. 3.2 Gemeinde Egesheim: Rücknahme geplante Wohnbaufläche Verlängerung Albstraße Gemeinde: Egesheim Gemarkung: Egesheim Fläche für die Landwirtschaft ca. 1,4 ha Rücknahme zugunsten der geplanten Wohnbaufläche Bitze (Nr. 3.1) geplante Wohnbaufläche Verfahrensstand Bebauungsplan Es ist kein Bebauungsplanverfahren notwendig. 20

22 Tabelle 12: Nr. 4.1, Gemeinde Gosheim: Geplante gewerbliche Baufläche Sturmbühl, Erweiterung Nr. 4.1 Gemeinde Gosheim: Geplante gewerbliche Baufläche Sturmbühl, Erweiterung Gemeinde: Gosheim Gemarkung: Gosheim geplante Gewerbliche Baufläche ca. 1,5 ha GE Bestand: GE geplant: ca. 0,4 ha ca. 1,1 ha Neuausweisung Fläche für Wald Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Der ursprünglich im Jahr 1992 aufgestellte Bebauungsplan Sturmbühl ist mittlerweile überwiegend bebaut. Ein dort ansässiges Unternehmen hat seine Logistik auf der östlichen Seite des Firmenareals aufgebaut. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Situation ist diese zu klein geworden. Zur sicherung des Unternehmens ist es unabdingbar, die bisherige Ausweisung des Geltungsbereiches zur Erweiterung der Logistik in östlicher Richtung zu erweitern. Lage Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Rand der Gemeinde Gosheim in hängiger Lage auf einer Höhe zwischen ca m ü. N.N. und fällt von Norden nach Südosten ab. Das Plangebiet wird im Norden und Westen durch einen Feldweg begrenzt, im Südosten durch den Verlauf der Straße Am Sturmbühl. Verfahrensstand Bebauungsplan Für das geplante Gewerbegebiet Sturmbühl 1. Änderung und Erweiterung wurde bereits die Offenlage durchgeführt. 21

23 Tabelle 13: Nr. 4.2, Gemeinde Gosheim: Geplante Verkehrsfläche Parkplatz Nr. 4.2 Gemeinde Gosheim: Geplante Verkehrsfläche Parkplatz Gemeinde: Gosheim Gemarkung: Gosheim Verkehrsfläche ca. 1,95 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Die Kapazitäten des bestehenden Parkplatzes sind für den ansässigen Gewerbebetrieb nicht länger ausreichend. Durch die Ausweisung soll die Möglichkeit für eine Erweiterung der Parkierungsflächen geschaffen werden. Lage Das Gebiet befindet sich am östlichen Ortsrand. Der Parkplatz kann über den bestehenden Parkplatz erschossen werden. Verfahrensstand Es wurde noch kein Verfahren eingeleitet. 22

24 Tabelle 14: Nr. 4.3, Gemeinde Gosheim: Gemischte Baufläche Tann Nr. 4.3 Gemeinde Gosheim: Gemischte Baufläche Tann Gemeinde: Gosheim Gemarkung: Gosheim Gemischte Baufläche ca. 0,3 ha Nutzungsänderung Wohnbaufläche Ziele und Zwecke der Planung Die an das Gewerbegebiet Tann angrenzende unbebaute Wohngebietsfläche soll in eine gemischte Nutzung umgewidmet werden. Dadurch kann die Baulücke zukünftig, einer zwischen Wohnen und Gewerbe, angemessenen Nutzung zugeführt werden. Lage Das Gebiet befindet sich nördlich der Fa. Hermle AG und kann über die Industriestraße erschlossen werden. Verfahrensstand Bebauungsplan Es wurde noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. 23

25 Tabelle 15: Nr. 5.1, Gemeinde Reichenbach a. H.: Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Krautwiesen, Erweiterung Nr. 5.1 Gemeinde Reichenbach a.h.: Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Krautwiesen, Erweiterung Gemeinde: Reichenbach a.h. Gemarkung: Reichenbach a.h. geplante Sonderbaufläche f. Schuppen ca. 0,4 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Aufgrund der großen Nachfrage soll das bestehende Schuppengebiet nach Südosten erweitert werden. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Schuppenplätzen, die der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Geräten und Maschinen dienen sollen. Lage Das Gebiet befindet sich südlich der L433, westlich der Ortslage Reichenbach. Die Erschießung des Gebietes kann über die Zufahrt zu den bestehenden Schuppen erfolgen. Verfahrensstand Bebauungsplan Für den Bebauungsplan Schuppengebiet Krautwiesen ist bereits die Offenlage erfolgt. Die Änderung des Landschaftsschutzgebiets befindet sich im Verfahren. Sobald dieses abgeschlossen ist, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. 24

26 Tabelle 16: Nr. 5.2, Gemeinde Reichenbach a. H.: Baufläche Bäraaue Nr. 5.2 Gemeinde Reichenbach a.h.: Baufläche Bäraaue Gemeinde: Reichenbach a.h. Gemarkung: Reichenbach a.h. Verkehrsfläche (Umgehungsstraße), gewerbliche Baufläche gemischte Baufläche, Fläche für den Gemeinbedarf, Grünfläche, Fläche für die Landwirtschaft ca. 7,25 ha Übernahme, rechtskräftiger Bebauungsplan gewerbliche Baufläche gemischte Baufläche Fläche für den Gemeinbedarf Verkehrsfläche Grünfläche Fläche für die Landwirtschaft Verfahrensstand Bebauungsplan Der Bebauungsplan Bäraaue ist rechtskräftig. 25

27 Tabelle 17: Nr. 6.1, Gemeinde Wehingen: Gewerbliche Baufläche Am Landenbach Nr. 6.1 Gemeinde Wehingen: Gewerbliche Baufläche Am Landenbach Gemeinde: Wehingen Gemarkung: Wehingen gewerbliche Baufläche ca. 5,4 Nutzungsänderung gewerbliche Baufläche Ziele und Zwecke der Planung Um die Erschließung des Gewerbegebiets zu optimieren, ist die Anlage eines Kreisverkehrs vorgesehen. Lage Das Gebiet befindet sich im südlichen Gemeindegebiet von Wehingen. Verfahrensstand Bebauungsplan Für den Bebauungsplan Am Landenbach wurde bereits der Aufstellungsbeschluss gefasst. 26

28 Tabelle 18: Nr. 6.2, Gemeinde Wehingen: Geplanter Fußweg Deilinger Straße Nr. 6.2 Gemeinde Wehingen: Geplanter Fußweg Deilinger Straße Gemeinde: Wehingen Gemarkung: Wehingen Fußweg Länge: ca. 650m nachrichtliche Übernahme Grünfläche Ziele und Zwecke der Planung Zur fußläufigen Anbindung des geplanten Wohngebiets Stockäcker soll entlang der Deilinger Straße ein Fußweg entstehen. Lage Der Fußweg ist im nördlichen Gemeindegebiet geplant. Verfahrensstand Es wurde noch kein Verfahren eingeleitet. 27

29 Tabelle 19: Nr. 6.3, Gemeinde Wehingen - Ortsteil Harras: Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Nr. 6.3 Gemeinde Wehingen - Ortsteil Harras: Geplante Sonderbaufläche für Schuppen Gemeinde: Wehingen Gemarkung: Harras Sonderbaufläche Zweckbestimmung: Schuppengebiet ca. 1,4 ha Neuausweisung Fläche für die Landwirtschaft Ziele und Zwecke der Planung Aufgrund der großen Nachfrage soll im Wehinger Ortsteil Harras ein Schuppengebiet entstehen. Ziel der Planung ist die Bereitstellung von Schuppenplätzen, die der Unterbringung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Geräten und Maschinen dienen sollen. Lage Das Gebiet befindet sich nördlich des Ortsteils Harras auf dem Grundstück der ehemaligen Erddeponie in Richtung des Angelsees und kann auch über die Zufahrt zum See erschlossen werden. Verfahrensstand Bebauungsplan Es wurde noch kein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. 28

30 Tabelle 20: Nr. 6.4, Gemeinde Wehingen - Ortsteil Harras: Wohnbaufläche Harras-Wochenendhausgebiet Nr. 6.4 Gemeinde Wehingen - Ortsteil Harras: Wohnbaufläche Harras-Wochenendhausgebiet Gemeinde: Wehingen Gemarkung: Harras Wohnbaufläche ca. 3,6 ha Nutzungsänderung Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung: Wochenendhausgebiet Ziele und Zwecke der Planung Die ausgewiesene Sonderbaufläche Harras-Wochenendhausgebiet soll in eine Wohnbaufläche umgewidmet werden. Auf diese Weise kann, die bereits mit mehreren Ausnahmegenehmigungen erteilte und bereits im Gebiet stattfindende, dauerhafte Wohnnutzung ermöglicht werden. Lage Das Gebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand des Ortsteils Harras und ragt bis an die Waldgrenze. Das Baugebiet ist bereits vollständig erschlossen. Verfahrensstand Bebauungsplan Für den Bebauungsplan Harras-Wochenendhausgebiet wurde bereits der Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Anhörung durchgeführt. 29

31 Balingen, den 14. Juni 2017 Dr. Klaus Grossmann 30

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