Am fand eine weitere öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal des Rathauses Owingen mit nachfolgender Tagesordnung statt:

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1 Für Amtsblatt KW 30 Allgemeines Bericht aus der letzten Gemeinderatssitzung Am fand eine weitere öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Bürgersaal des Rathauses Owingen mit nachfolgender Tagesordnung statt: TOP Thema 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse 2. Aktuelle Informationen 3. Einwohnerfragestunde 4. Forsteinrichtungserneuerung für den Zeitraum Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften ''Beim Ortsbach'' in Owingen - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung 6. Bauantrag auf Errichtung eines Carports und Abstellraums am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 873, Zur Schießstatt 3, Owingen 7. Bauantrag auf Einbau einer Wohnung in den bestehenden Schuppen auf dem Grundstück Flst. Nr. 5/1, Lindenstraße 23a, Hohenbodman 8. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 889, Auenblick 8, Owingen 9. Bauantrag auf Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 471/1, Am Berg 1, Owingen 10. Antrag des Schützenvereins Hohenbodman auf Zuwendung der Gemeinde zur Erstellung einer Pfeilfanganlage für den Bogensport 11. Verschiedenes 1. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse Der Gemeinderat hat sich dafür ausgesprochen, mit der Einführung der Echt Bodensee Karte noch abzuwarten. Darüber soll frühestens im Herbst 2018 erneut beraten und entschieden werden. Für die Ausstattung der Aussegnungshalle auf dem Friedhof in Owingen entschied sich der Gemeinderat für die Aufstellung eines 4 Meter hohen Glaskunstwerks, welches der Gemeinde leihweise zur Verfügung gestellt wird.

2 2. Aktuelle Informationen Mittwoch, und ab 20:00 Uhr Freitag, 18. August ab 18:30 Uhr Sonntag, 20. August ab 10:00 Uhr Open-Air-Kino bei der Sporthalle Fit for fun Blaulichthock der Freiwilligen Feuerwehr Billafingen beim Feuerwehrhaus oder neue Gerbe Frühschoppen der Freiw. Feuerwehr Billafingen beim Feuerwehrhaus oder neue Gerbe September Oktoberfest auf dem unteren Rathausplatz, Musikverein Owingen 3. Einwohnerfragestunde Von dieser Fragemöglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. 4. Forsteinrichtungserneuerung für den Zeitraum Zur informellen Vorbereitung auf diesen Tagesordnungspunkt fand im Vorfeld bereits eine Waldbegehung durch den Gemeinderat statt. 1. Zielsetzung Die Zielsetzung, die im Vorfeld zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Forstamt abgestimmt wurde, lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ökonomie: Der Wald der Gemeinde Owingen ist ein ertragswirtschaftlich orientierter Betrieb, der jährlich Erträge erwirtschaften soll. Zum Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit soll der Nadelholzanteil bei etwa 60% gehalten werden. Auf den Erhalt der Waldfläche wird großer Wert gelegt. Ökologie: Die Verjüngung der Bestände erfolgt möglichst durch Naturverjüngung. Für den Erhalt des Nadelholzanteils und bei Ausfällen durch das Eschensterben sind Pflanzungen akzeptiert. Die Befahrung der Bestände erfolgt auf dauerhaft festgelegten Erschließungslinien. Soziales: In den Steillagen ist der Bodenschutz zu berücksichtigen. Im Aachtobel und im Billafinger Wald liegen die Erholungsschwerpunkte, welche in der Planung berücksichtigt werden. 2

3 2. Zustand 2.1 Flächen Aufgliederung der Forstlichen Betriebsflächen Betriebsfläche Holzboden Nicht-Holzboden (Wege, Lagerplätze) ,4 139,5 4, ,2 141,6 4,6 Differenz 1,8 2,1-0,3 2.2 Baumarten Baumarten Anteile/Zuwachs Baumartenfläche (% Hbfl) Fichte Douglasie 6 4 Kiefer 3 4 Lärche 2 1 Sonst. Nadelbäume 1 1 Nadelbäume Buche Bergahorn 4 2 Esche 3 4 Sonst. Laubbäume 1 1 Laubbäume Baumartenflächen nach Altersklassen und Entwicklungsphasen (in ha) Die Altersstruktur der Wälder der Gemeinde lässt sich mit einem sogenannten Altersklassenverhältnis darstellen. Darin wird die Fläche dargestellt, die einzelne Baumarten in den unterschiedlichen Altersklassen einnehmen. Eine Altersklasse umfasst in der Regel 20 Jahre, mit Ausnahme der beiden ersten Säulen, die nur 10 Jahre umfassen. 3

4 BL Ia Ib II III IV V VI VII VIII ff J W V P Fi Dgl Kie JLä snb *1 Bu BAh Es slb *2 Die Altersklassenverteilung ist unausgeglichen. Die Altersklassen I und II sind gering ausgeprägt. Die AKL IV ist fast nicht vorhanden. Überrepräsentiert sind die Altersklassen III und besonders die Klasse V. Die hohen Altersklassen VI und VII sind annähernd normal ausgeprägt. 2.3 Würdigung des Zustands Der Wald der Gemeinde Owingen umfasst 141,6 Hektar Waldfläche und liegt stark zerstreut auf 12 Distrikte. Die größten Waldflächen liegen in den Distrikten 1,7,8,11 und 13. Rund um Billafingen konzentriert sich der Hauptteil des Waldbesitzes. Das Gelände mit seinen steilen und teilweise zerklüfteten Hängen erschwert die Bewirtschaftung. Im vergangenen Jahrzehnt hat die Betriebsfläche um 1,8 Hektar und die Holzbodenfläche um 2,1 Hektar zugenommen. Dass die Holzbodenfläche stärker zugenommen hat als die Betriebsfläche, liegt an der Reduktion der Nichtholzbodenfläche. Einige nicht benötigte Holzlagerplätze, wurden wieder der Holzbodenfläche zugeschlagen. Das Verhältnis zwischen Nadel- und Laubbäumen beträgt ungefähr 62% zu 38%. Die mit großem Abstand häufigste Baumart ist mit 50% die Fichte. Sie hat im vergangenen Jahrzehnt 6% verloren. Einen Teil des Rückgangs wurde durch die Douglasie kompensiert, die um 2% auf 6% zugenommen hat. Bei den übrigen Nadelhölzern gab es nur geringe Veränderungen. Die bedeutendste Laubbaumart ist mit 30% die Buche. Sie hat um 4% zugenommen. Auch der Anteil des Bergahorns hat sich von 2 auf 4% erhöht. Der Holzvorrat beträgt derzeit 459 Festmeter pro Hektar. Er ging um 7% (40 Festmeter/ha) zurück. Der Vorrat liegt damit immer noch weit über dem Durchschnitt des Kommunalwalds in Baden-Württemberg von 350 Festmetern/Hektar. Der hohe Einschlag wurde in der vergangenen Forsteinrichtungsperiode aus Gründen der Risikominimierung bewusst so geplant. Der größte Teil des Holzvorrats liegt in den Fichten der Altersklassen V, VI und VII. Die Fichten in der Altersklasse V sind zwischen 80 und 100 Jahren alt. Auf den gut mit Nährstoffen versorgten Böden des Gemeindewaldes, erreichen Fichten bereits mit achtzig Jahren eine Höhe von mindestens 30 Metern. An Bäumen dieser Größe entfalten Stürme eine enorme Hebelwirkung. Entsprechend hoch ist das Windwurfrisiko. Um das Risiko etwas zu reduzieren wurde der Holzeinschlag besonders in den alten Fichtenbeständen hoch angesetzt. Das Ziel war, Teile der Fichtenvorräte planmäßig und kontrolliert einzuschlagen, 4

5 damit es nicht nach einem großflächigen Windwurfereignis, zu schlechten Preisen vermarktet werden muss. Dem Ziel der Risikominimierung kam man durch den hohen Einschlag ein Stück näher. Der Verjüngungsvorrat (junge Bäume unter dem Kronendach alter Waldbestände) ist erfreulicherweise auf 38 Hektar angestiegen. Damit sind 52% der Wälder ab der Altersklasse IV verjüngt. In der Naturverjüngung dominieren mit 69 und 18% Anteil die Buche und der Bergahorn. Die Fichte hat lediglich 12% an der Verjüngungsfläche. Die Verjüngung an Esche, die bei der letzten Forsteinrichtung vorhanden war, ist weitgehend abgestorben oder durch Buche und Ahorn verdrängt. In den älteren Buchen-Mischwäldern, die im Hauptbestand noch über ca. 40% Nadelholz verfügen, besteht die Verjüngung zu 100% aus Laubbäumen. Die Zusammensetzung der Naturverjüngung weicht deutlich vom langfristigen Ziel eines Nadelbaumanteils von ungefähr 60% ab. Nur durch Pflanzung ist das ambitionierte Ziel von 60% Nadelholz erreichbar. 3. Rückblick auf das vergangene Jahrzehnt (2007 bis Holzeinschlag Planmäßiger und zufälliger Holzeinschlag Festmeter Betrieb Planmäßige Hiebe Zufällige Nutzung (ZN) Sturm (Anteil ZN) 50 Insekten (Anteil ZN) 50 Summen (%) Holzeinschlag nach Jahren 5

6 3.2 Jungbestandspflege / Verjüngung Verjüngungszugang Pflanzung Jungbestandspflege Hektar Hektar Hektar 13,1 7,2 2,9 3.3 Würdigung des vergangenen Jahrzehnts Im vergangenen Jahrzehnt wurden rund Festmeter Holz eingeschlagen. Das entspricht einer Planerfüllung von 102%. Im ersten Jahrfünft wurde leicht oberhalb der Planung genutzt. In der zweiten Hälfte des Planungszeitraums wurde die Nutzung entsprechend reduziert. Die zufälligen Nutzungen machten 17% des Holzeinschlags aus. Schäden durch Sturm und Borkenkäfer trugen jeweils zu 50% zum Schadholzaufkommen bei. Von den zufälligen Nutzungen war überwiegend die Fichte betroffen. Der Anteil junger Bestände an der Betriebsfläche ist gering. Die Fläche der Bestände in denen eine Jungbestandspflege notwendig war beträgt daher nur 2,9 Hektar. Insgesamt wurden 128 Bäume geästet. Bei dieser Pflegemaßnahme werden bei Baumarten, an denen abgestorbene Äste lange erhalten bleiben, abgesägt. So kann an diesen Bäumen in Zukunft astreines Holz zuwachsen, das deutlich wertvoller ist. Besonders bei Lärchen und Douglasien ist die Wertästung sinnvoll. Der Verjüngungszugang (Entstehung junger Wälder durch Holzeinschlag in älteren Wäldern) betrug rund 13 Hektar und lang damit geringfügig über der Planung. Angesichts des hohen Einschlags und der geringen Ausstattung mit jungen Beständen ist der größere Zugang positiv zu werten. Auf 7,2 Hektar wurden Mischbaumarten gepflanzt. Hier wurde frühzeitig ein Beitrag zum Erhalt des Nadelholzanteils geleistet. Insofern ist die Überschreitung der Planung sehr zu begrüßen. 4. Planungsvorschläge für das kommende Jahrzehnt 4.1 Holzeinschlag Hiebssatz Einheit Gesamtbetrieb Festmeter/Jahr/Hektar 12,8 Festmeter (gesamt) Planung Verjüngungsplanung Im kommenden Jahrzehnt sollen 19,6 Hektar junge Waldbestände entstehen. Davon entstehen 8,4 Hektar aus Naturverjüngung. Die übrigen 11,2 Hektar entstehen aus Pflanzung. Die Anteile der Baumarten an den jungen Beständen ist dem folgenden Diagramm zu entnehmen. 6

7 Bergahorn 2% Douglasie 13% europ. Lärche 2% Tanne 1% Fichte 48% Buche 34% 4.3 Sonstige Planungen Jungbestandspflege Ästung (Hektar) (Stück) Bestandesfläche 20,5 60 Arbeitsfläche 27,5 Vordringlich 3,2 Turnus 1,3 4.4 Würdigung der Planung Der Hiebsatz beläuft sich auf rund Festmeter bzw. 12,8 Festmeter pro Jahr und Hektar. Das ist ein Rückgang gegenüber der vorherigen Forsteinrichtung. Wie in der Zustandsbeschreibung erwähnt, ist das Altersklassenverhältnis recht unausgeglichen. Besonders die Altersklasse V ( Jahre) ist sehr stark ausgeprägt. In dieser Altersklasse und auch in den Altersklassen darüber sind viele Fichtenbestände, die durch Windwurf gefährdet sind. Aus betrieblicher Sicht ist es sinnvoll die gefährdeten Bestände kontrolliert zu nutzen und zu verjüngen. Zudem sind die jungen Altersklassen relativ gering ausgestattet. Im Sinne einer einigermaßen gleichmäßigen Altersklassenverteilung müssen regelmäßig Verjüngungszugänge geschaffen werden. So können die Nutzungsmöglichkeiten und die notwendigen Investitionen auf lange Sicht verstetigt werden. Der vorgeschlagene Hiebsatz versucht den Ausgleich, zwischen der Notwendigkeit hoher Nutzungen in den fichtendominierten Altbeständen, der Schaffung von Verjüngungszugängen und einer nur moderaten Absenkung des Vorrats. Dem Altersklassenverhältnis entsprechend liegt der Arbeitsschwerpunkt in den älteren Waldbeständen. Hier werden 72% des Holzeinschlags realisiert. Aus der Vornutzung (Durchforstung) kommen 28% des Gesamteinschlags. Da der Anteil junger Bestände relativ gering ist, sollte dringend neue Fläche an Jungbeständen geschaffen werden. Planmäßig kommen im nächsten Jahrzehnt 19,6 Hektar 7

8 Verjüngungsfläche hinzu. Diese größeren Verjüngungsflächen bieten die Chance Mischbaumarten gezielt einzubringen. Jungbestandspflege ist auf 27,5 Hektar geplant. Hier steht die Mischwuchsregulierung im Vordergrund. Durch den steigenden Anteil junger Bestände liegt der Bedarf an Jungbestandspflege deutlich über dem Niveau der letzten Forsteinrichtung. Mit dem geringeren Gesamteinschlag werden auch die Erlöse zurückgehen. Allerdings wird der Gesamteinschlag zu einem erheblichen Teil aus derzeit gut bezahltem Nadelholz bestehen. Sofern die Holzpreise stabil bleiben, ist ein hoher Durchschnittserlös zu erwarten. Die Investitionen in Pflanzung, Kultursicherung und Jungbestandspflege werden sich erhöhen. Geringeren Einnahmen stehen im kommenden Jahrzehnt insgesamt höhere Ausgaben gegenüber. Auch im kommenden Jahrzehnt sind jährlich positive Betriebsergebnisse sehr wahrscheinlich, allerdings werden sie nicht mehr so hoch ausfallen, wie im letzten Jahrzehnt. Abschließend bedankte sich Revierförster Walter Städele für die stets gute Zusammenarbeit. Aufgrund des Kartellrechtsverfahrens wird es zukünftig keine Betreuung durch das staatliche Forstamt in dieser Art mehr geben. Der Gemeinderat stimmte der Forsteinrichtungsplanung für die Zeit vom Jahr 2017 bis zum Jahr 2026 zu. 5. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften ''Beim Ortsbach'' in Owingen - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Planentwurfs und Beschluss über die öffentliche Auslegung Bereits im Jahr 2015 wurde das Grundstück Flst.-Nr. 129 der Gemarkung Owingen mit einer Fläche von m² seitens des Eigentümers der Gemeinde Owingen zum Kauf angeboten. Nachdem sich dieses Grundstück zur Arrondierung der bestehenden südlich und westlich gelegenen Bebauung eignen würde, wurde das Angebot durchaus mit Interesse aufgenommen. Aufgrund dessen die östlich gelegenen, unbebauten Grundstücke offensichtlich sehr feucht sind und sich deshalb dort auch Biotopstrukturen wiederfinden, wurde zunächst ein geotechnische Untersuchung in die Wege geleitet, um die Bebaubarkeit des Grundstücks überprüfen zu können. Nach dem die Baugrunderkundung einen Bebauung dieses Grundstücks mit einem vertretbaren wirtschaftlichen Aufwand zulässt, konnte der Grunderwerb nunmehr am 31. Mai 2017 getätigt werden. Das Grundstück muss derzeit nach 35 Baugesetzbuch (BauGB) dem bauplanungsrechtlichen Außenbereich zugeordnet werden. Da das Plangebiet unmittelbar an die bebaute Ortslage anschließt, die Erschließung über die Friedhofstraße problemlos möglich ist und ökologische Belange durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt werden können soll es im Rahmen eines Bebauungsplanes gemäß 13 b i. V. m. 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Baugrundstück ausgewiesen werden. Denn die Gemeinde Owingen verzeichnet nach wie vor eine rege Nachfrage nach Baugrundstücken für Ein- und Zweifamilienhäuser. Sie bildet zusammen mit der Stadt Überlingen einen Siedlungsschwerpunkt in der nördlichen Bodenseeregion. Schwerpunkt der baulichen Entwicklung ist das Wohnquartier Mehnewang, das auf der Grundlage einer Gesamtkonzeption in mehreren Abschnitten entwickelt wurde. Die ersten zwei Abschnitte 8

9 sind mittlerweile nahezu vollständig bebaut, im dritten Abschnitt wurden die Erschließungsarbeiten fertiggestellt. Ein großer Teil der zur Verfügung stehenden 34 Baugrundstücke wurde zwischenzeitlich vergeben, bei den künftigen Eigentümern handelt es sich überwiegend um jüngere Familien, die entweder aus Owingen kommen oder sich dauerhaft in der Gemeinde ansiedeln wollen. Darüber hinaus bemüht sich die Gemeinde Owingen seit Jahren um die Entwicklung innerörtlicher Potentiale in Form von Baulücken, Abbruchgrundstücken o. ä. zu finden. Obwohl sich dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse häufig schwierig und langwierig gestaltet, ist es gelungen, mehrere kleinere Bauflächen auszuweisen. So entstand im Jahr 2015 auf dem Areal des ehemaligen Gemeinde-Bauhofes das Wohnquartier Beim Forsthaus. Durch eine Teiländerung des rechtsgültigen Bebauungsplanes Priel- Nikolauskapelle entstanden in zentraler Lage zwei weitere Baugrundstücke. Das vorliegende Plangebiet liegt außerhalb der bestehenden Abrundungssatzung für den Innenbereich von Owingen. Warum es damals nicht in den Geltungsbereich der Satzung einbezogen wurde, ist heute nicht mehr nachvollziehbar. Städtebauliche Gründe scheinen offensichtlich nicht vorgelegen zu haben, weil die Satzung in diesem Gebiet die Ortslage nicht abrundet, sondern der Außenbereich spornartig in die Ortslage hineinragt. Möglicherweise waren die damals nicht bekannten Eigenschaften des Baugrunds die Ursache für die Abgrenzung der Satzung. Nunmehr soll ein allgemeines Wohngebiet nach 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, in welchem eine 2-geschossige Bauweise möglich sein soll. Darüber hinaus sind die Firsthöhe und die Erdgeschoßfußbodenhöhe konkret festgesetzt. Der Sitzungsvorlage sind der Lageplan, eine Schnittzeichnung sowie der Textteil beigefügt. Bei diesem Bebauungsplanverfahren wird der neu in das Baugesetzbuch eingefügte 13 b (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) angewendet. Das Verfahren wird insofern im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Dieses hat den Vorteil, dass kein Umweltbericht erforderlich ist und das Planvorhaben nicht der Eingriffs- /Ausgleichsregelung unterliegt. Außerdem kann von der frühzeitigen Beteiligung abgesehen werden, was eine deutliche Verkürzung des gesamten formellen Bebauungsplanverfahrens bedeutet. Der Gemeinderat fasste gemäß 2 Abs. 1 BauGB den Beschluss, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften Beim Ortsbach in Owingen im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der Gemeinderat billigte darüber hinaus den Vorentwurf der Planung und beschloss die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gemäß den 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 13 a, 13 b BauGB durchzuführen. 6. Bauantrag auf Errichtung eines Carports und Abstellraums am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Flst. Nr. 873, Zur Schießstatt 3, Owingen Das Vorhaben liegt im Geltungsbereichs des Bebauungsplans Kohlerbreite Hinter den Gärten II und hält sich an die Vorgaben des Bebauungsplans. Das Vorhaben wurde bereits im Jahr 2007 beantragt und auch genehmigt. Eine Baugenehmigung erlischt jedoch nach 3 Jahren, wenn diese nicht rechtzeitig verlängert wird. Da die Verlängerung der Baugenehmigung nie beantragt wurde, ist eine erneute Antragstellung seitens der Bauherrschaft erforderlich. Die Nachbaranhörung wird momentan durchgeführt. Bedenken und Einwendungen wurden bislang nicht vorgetragen. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. 9

10 7. Bauantrag auf Einbau einer Wohnung in den bestehenden Schuppen auf dem Grundstück Flst. Nr. 5/1, Lindenstraße 23a, Hohenbodman Da die eingereichten Unterlagen noch nicht entscheidungsreif waren, musste dieser Tagesordnungspunkt vertagt und abgesetzt werden. 8. Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport auf dem Grundstück Flst. Nr. 889, Auenblick 8, Owingen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Mehnewang, 1. Bauabschnitt und hält sich bis auf die Überschreitung der Grundflächenzahl an die Vorgaben des Bebauungsplans. Die Grundflächenzahl wird im Bereich der Terrasse um 30 m² überschritten. Eine Befreiung kann hierfür erteilt werden, wenn die Terrasse als wassergebundener Belag ausgeführt wird. Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher keine Bedenken. Die Nachbaranhörung wird momentan durchgeführt. Bedenken und Einwendungen wurden bislang nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu und erteilt die erforderliche Befreiung. 9. Bauantrag auf Errichtung einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flst. Nr. 471/1, Am Berg 1, Owingen Der Antragsteller plant die Errichtung einer Doppelgarage. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist daher nach 35 BauGB zu beurteilen. Nach Rücksprache mit dem Baurechtsamt wird dieses Vorhaben als genehmigungsfähig erachtet, da angemessene Erweiterungen im Außenbereich zulässig sind. Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken. Die Nachbaranhörung wird momentan durchgeführt. Bedenken und Einwendungen wurden bislang nicht erhoben. Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. 10. Antrag des Schützenvereins Hohenbodman auf Zuwendung der Gemeinde zur Erstellung einer Pfeilfanganlage für den Bogensport Wie aus der Anlage ersichtlich ist, beabsichtigt der Schützenverein Hohenbodman noch im Jahr 2017 die Errichtung einer Pfeilfanganlage für den Bogensport. Diese soll rechts neben der Kleinkaliberbahn errichtet werden. Die geplanten Herstellungskosten gliedern sich in - Materialkosten 8.600,00 EUR - Eigenleistungen 2.200,00 EUR ,00 EUR Im Jahr 2009 hat der Schützenverein Hohenbodman eine Sanierung des Daches am Vereinsgebäude vorgenommen. Für die damals entstandenen Materialkosten, abzüglich der Förderung vom Badischen Sportbund mit 30 %, wurde ein Zuschuss der Gemeinde mit 50 % gewährt. Wenn die bisherige Förderpraxis der Gemeinde so beibehalten wird, dann ergibt sich folgender Gemeindezuschuss: 10

11 Materialkosten BSB-Zuschuss 30 % 8.600,00 EUR ,00 EUR 6.020,00 EUR Davon die Hälfte als Gemeindezuschuss = 3.000,00 EUR. Der Ortschaftsrat Hohenbodman hat diesen Zuschussantrag befürwortet, da sich der Bogensport immer größerer Beliebtheit erfreut. Diese neu angebotene Sportart könnte auch in eine touristische Nutzung eingebunden werden. Für die Erstellung einer Pfeilfanganlage für den Bogensport gewährt die Gemeinde Owingen einen Investitionszuschuss in Höhe von 3.000,00 EUR. 11. Verschiedenes Zur Finanzierung des Grunderwerbs und der Erschließungskosten des Baugebietes Mehnewang, 3. Bauabschnitt in Owingen wurde eine Fremdfinanzierung in Höhe von 2,7 Millionen EUR vom Landratsamt Bodenseekreis als Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt. Tatsächlich musste dieses Darlehen nur in Höhe von 1,7 Millionen EUR in Anspruch genommen werden. Durch die zügige Vermarktung der Baugrundstücke konnte zwischenzeitlich der Darlehensbetrag zurückbezahlt und abgelöst werden. Im Anschluss an diesen öffentlichen Sitzungsteil schloss sich noch eine nichtöffentliche Beratung an. 11

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