Aufhebung eines Teilbereiches des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg und Teilen seiner 1. Änderung Bürgerversammlung am 14.01.2016 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 1
Gliederung des Vortrags 1. Lage des Plangebiets 2. Abgrenzung des Geltungsbereichs der Aufhebung 3. Luftbild Plangebiet 4. Fotos Plangebiet 5. Planungsanlass 6. Zielsetzung der Teilaufhebung 7. Städtebauliches Konzept 8. Umweltbericht 9. Anpassung des Flächennutzungsplans 10. Verfahrensablauf / Zeitplan 11. Stellungnahmen 12. Rückfragen > bitte mit Rückfragen solange warten bis wir Sie umfassend informiert haben. 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 2
1. Lage des Plangebietes 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 3
2.1 Abgrenzung Geltungsbereich der Aufhebung 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 4
2.2 Abgrenzung Geltungsbereich der Aufhebung 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 5
3. Luftbild Plangebiet 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 6
4. Fotos Plangebiet Bahnhofstraße 136,138 Hoffschlägerweg Grenzweg 17 Grenzweg 11 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 7
5. Planungsanlass Aktuell rechtskräftig: der alte Bebauungsplan Nr. 49 Hoffschlägerweg (von 1982) und seine 1. Änderung (von 1996). Bebauungsplan setzt im Aufhebungsbereich Mischgebiete fest. tatsächliche Nutzungsstruktur jedoch fast ausschließlich Wohnnutzung > planungsrechtlich kein Mischgebiet mehr vorhanden Festsetzungen des Bebauungsplans deshalb hier ohne Funktion Bebauungsplan Nr. 49 kann und soll aufgrund der entgegenstehenden Nutzungsstruktur im Aufhebungsbereich nicht mehr umgesetzt werden. Mit Erkenntnis einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans muss im Sinne der Rechtsklarheit ein Änderungs- oder Aufhebungsverfahren eingeleitet werden (Anmahnung durch Obere Bauaufsicht Kreis COE: Stadt hat keine Normenverwerfungskompetenz) 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 8
6. Zielsetzung der Teilaufhebung Aufhebung der Festsetzungen, die nicht mehr der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung der Stadt Coesfeld entsprechen. >> Aufhebungsbereich ist fast vollständig bebaut mit Wohnnutzungen > Bebauungsplan kann aufgehoben werden, ohne die städtebauliche Ordnung und Entwicklung zu gefährden. Nach Erkennen der Unwirksamkeit des Bebauungsplans soll für die Eigentümer wieder Planungssicherheit geschaffen werden. >> Von den städtebaulichen Zielen der Durchmischung von Wohnen und Gewerbe (Mischgebiet) der 1980er Jahre wird abgerückt. B-Plan 49 außerhalb des Aufhebungsbereiches: alle Festsetzungen bleiben rechtskräftig, da hier sonst noch mögliche Bauvorhaben scheitern würden. 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 9
7. Städtebauliches Konzept Aufhebung aller Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg einschließlich seiner 1. Änderung im Geltungsbereich der Aufhebung. Die Aufhebung des Bebauungsplans wird nur für den Bereich der Mischgebiete (MI-Gebiete) angestrebt. Für den übrigen Bereich bleiben alle Festsetzungen unverändert bestehen. Folge der Aufhebung: Bauvorhaben werden planungsrechtlich nach 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) beurteilt. Eine städtebauliche Erforderlichkeit für eine Neuaufstellung bzw. Änderung des bestehenden Bebauungsplanes besteht aktuell nicht. 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 10
7.1 Folge der Aufhebung Nach der Aufhebung: > Genehmigung von Neubauten nach 34 BauGB Das heißt: Ein Vorhaben ist zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt hier: Quartier Grenzweg/Bahnhofstraße/ Hoffschlägerweg/Grimpingstraße nach Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet Maß der baulichen Nutzung : Grundflächenzahl: die maximal Vorhandene Grundfläche: größter Einzelbaukörper im Quarier Geschossigkeiten / Höhe: 3 Ebenen bzw. höchstes Gebäude Bauflucht: zur Straße bzw. in Gartenzone Erschließung gesichert, gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse werden gewahrt, Ortsbild wird nicht beeinträchtigt 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 11
7.2 Alternative: Änderung des Bebauungsplans nicht sinnvoll, da aktuell für Mischgebiete kein Steuerungs- und Regelungsbedarf besteht keine städtebauliche Erforderlichkeit zur Änderung des Bebauungsplans, Bautätigkeit weitgehend abgeschlossen >> wo keine Steuerungsbedarf, auch keine Anspruch auf B- Planverfahren 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 12
7.3 Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg (Rechtskraft seit 1982) 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 13
7.4 Textliche Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg (1982) 1. Planungsrechtliche Festsetzungen ( 9 Abs. 1 BBauG und BauNVO) a) Im Mischgebiet sind gemäß 1 Abs. 5 BauNVO die nach 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO allgemein zulässigen Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise zulässig. Der Umfang der Ausnahme bemisst sich nach 15 abs.1 BauNVO. b) Die Sichtfelder sind von jeglicher sichtbehindernden Bebauung, Bepflanzung oder sonstigen Nutzung über 0,70 m Höhe, gemessen von Straßenoberkante, freizuhalten. c) Die Erdgeschossfußböden von neu zu errichtenden Gebäuden dürfen die Höhe von 0,50 m über Straßenkrone nicht überschreiten. Ausnahmen sind bei unzureichender Vorflut der Kellersohle zur öffentlichen Kanalisation bis zu + 0,20 m zulässig. d) Die mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastenden Flächen dienen der Erschließung der hinteren Baugrundstücke. Die Belastung erfolgt zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer dieser Grundstücke. 2. Bauordnungsrechtliche Gestaltungsvorschriften ( 103 BauO NW) a) Die Außenwandflächen der neu zu errichtenden Gebäude sind auf mindestens 2/3 der geschlossenen Wandfläche mit Vormauerziegeln zu verblenden. b) Garagen sind nur in massiver Bauweise, im Bauwich nur mit Flachdach zulässig. Die Außenwandflächen der Garagen haben sich in Material und Farbe den dazugehörigen Wohnhäusern anzupassen. 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 14
7.5 Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 49 Hoffschlägerweg, 1. Änderung (Rechtskraft seit 1996) 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 15
7.6 Textliche Festsetzungen zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Hoffschlägerweg (1996) In Ergänzung der Plandarstellung wird Folgendes festgesetzt: 1) In Abweichung von 6 BauO NW können Garagen als Grenzbebauung (über 15 m Länge) als Lärmschutz zu den angrenzenden Wohngrundstücken entlang des Hoffschlägerweges zugelassen werden. 2) Ansonsten gelten die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 49 Hoffschlägerweg weiter. 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 16
7.7 Planzeichnung für das Rechtsverfahren 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 17
8. Umweltbericht Belange des Umweltschutzes > Umweltprüfung > im Umweltbericht beschrieben und bewertet durch die Realisierung der Aufhebung keine negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter auftreten werden. Eine Realisierung der Aufhebung hätte zudem insb. für die Anwohner den positiven Effekt, dass zukünftig geringere Lärmemissionswerte bei der Genehmigung von Neubauvorhaben zulässig wären. keine erheblichen Umweltauswirkungen erkennbar 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 18
9. Anpassung des Flächennutzungsplans 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 19
10.1 Verfahrensablauf Aufstellungsbeschluss ( 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) Frühzeitige Behördenbeteiligung ( 4 Abs. 1) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1) Erstellung Entwurf Plan und Begründung Beschluss über die öffentlichen Auslegung und die Beteiligung von Behörden und sonstigen TÖB Behördenbeteiligung ( 4 Abs. 2) Offenlegung ( 3 Abs. 2) Satzungsbeschluss ( 10 Abs. 1) 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 20
10.2 Zeitplan Aufstellungsbeschluss war am 28.05.2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.01.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: Frist bis zum 22.01.2016 Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: Ausschuss für Umwelt ǀ Planen ǀ Bauen am 09.03.2016 Ratssitzung am 17.03.2016 Bekanntmachung des Beschlusses nach der Ratssitzung Öffentliche Auslegung: voraussichtlich von April bis Mai, 1 Monat Satzungsbeschluss: Ratssitzung voraussichtlich am 07.07.2016 Bekanntmachung nach Satzungsbeschluss > Rechtskraft 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 21
11. Stellungnahmen Sollten Sie eine Stellungnahme abgeben wollen können Sie diese im Laufe des Verfahrens, wenn möglich bis zum 22.01.2016, schriftlich per E-Mail oder Post an die aufgeführten Kontaktadressen (siehe nächste Folie) senden oder mündlich zu Protokoll geben. Geben Sie bei Ihrer Stellungnahme bitte Ihren Namen und Ihre Adresse mit an (bitte in Anwesenheitsliste eintragen). Alle Unterlagen zum Verfahren können Sie auch im Internet auf der Webseite der Stadt Coesfeld unter dem folgendem Link abrufen: http://www.coesfeld.de/wirtschaftbauen/planung/bauleitplanung/aktuelle-bauleitplanverfahren/0490.html 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 22
12. Rückfragen Und jetzt Ihre Fragen, Anregungen und Bedenken Stadt Coesfeld Fachbereich 60 z. Hd. David Naim Markt 8 48653 Coesfeld Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dipl.-Ing. Bauassesor David Naim Raum: 309 Tel.: (02541) 939-1809 E-Mail: david.naim@coesfeld.de E-Post: info@coesfeld.epost.de http://www.coesfeld.de 14.01.2016 Stadt Coesfeld Fachbereich 60 23