4. Künstlerische freie Fläche beim Sportplatz; Vorstellung des Konzepts für eine Graffitiwand

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Transkript:

Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde * 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.10.2018 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 3. Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.10.2018 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht 4. Künstlerische freie Fläche beim Sportplatz; Vorstellung des Konzepts für eine Graffitiwand * 5. Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes in der Erdinger Str. mit einem Willkommensgruß * 6. Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.v.; Beitritt der Gemeinde Anzing; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2018 * 7. Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Gebiet Kaiserweg/Flurstraße; Beschluss über die im Änderungsverfahren nach 13 BauGB eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss * 8. Erlass einer Außenbereichssatzung für Teilflächen von Hl. Kreuz; Ausweitung der Satzung auf Teilflächen des Flurstücks Nr. 1430/1 Gemarkung Anzing * 9. Abstufung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 42 zum öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 56 * 10. Sportzentrum; Erweiterung der Flutlichtanlage auf dem Nebenplatz; Antrag des SV Anzing e.v. vom 01.10.2018 * 11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben TOP 1 BürgerInnenfragestunde * = Beschluss Ein Bürger stellt detaillierte Fragen bezüglich der kürzlich eingeführten erhöhten Besteuerung von Kampfhunden. Der Vorsitzende schlägt vor, diese Angelegenheit im Rathaus zu besprechen. Der Bürger ist damit einverstanden. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.10.2018 und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 02.10.2018 wird genehmigt. Aus den nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 02.10.2018 und 23.10.2018 ist nichts bekanntzugeben. TOP 3 Bekanntgabe der in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses vom 23.10.2018 gefassten Beschlüsse und Bekanntgabe nichtöffentlicher Entscheidungen nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht Aus der letzten Sitzung des Bauausschusses ist bekanntzugeben: TOP 2; Neubau eines Einfamilienhauses, Blumenstraße 6, Anzing Dem Vorhaben wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde für das Vorhaben und die beantragte Befreiung (Errichtung einer Garage außerhalb des Bauraums) erteilt. TOP 3; Neubau eines Autohauses mit Showroom, Werkstätte, Büros und Kfz- Außenverkaufsfläche auf dem Grundstück Gewerbepark 8 c Das gemeindliche Einvernehmen konnte nicht erteilt werden. Die im Bebauungsplan unter den Festsetzungen A 2.0 mit 0,8 festgesetzte maximale Grundflächenzahl und die Festsetzungen B 6.3 und B 7.4.1 sind Grundzüge der Planung. Eine Befreiung kann deshalb nicht erteilt werden. Auf eine Pflanzung entlang der Grenzen zur 286 m² großen Parzelle mit der Flurstück Nr. 614/9 wird verzichtet. Das gemeindliche Einvernehmen für die Befreiung zu der Festsetzung B 6.8 (Verzicht auf die Dachbegrünung) wurde erteilt. TOP 6 a); Neubau eines Kreisverkehrsplatzes; Verlegung des Feldwegs nördlich des gemeindlichen Friedhofs Die vorgeschlagene Verlegung des Feldwegs um rund 2 m nach Süden wurde abgelehnt. Der geplante Lidl-Lebensmittelmarkt ist im entsprechenden Bereich um 2 m nach Norden zu verschieben. Aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung ist nichts bekanntzugeben. TOP 4 Künstlerische freie Fläche beim Sportplatz; Vorstellung des Konzepts für eine Graffitiwand Der Vorsitzende gibt der Jugendpflegerin Alexandra Peter Gelegenheit, das langfristige Projekt der Jugendpflege und des Jugendtreffs vorzustellen. Es ist vorgesehen, dass die benötigte Wand in Eigenleistung aufgestellt wird. Die Gemeinde wird gebeten, das benötige Material anzukaufen. Das Projekt soll einen öffentlichen Charakter tragen und nicht nur von einer Hand voll Jugendlichen durchgeführt werden. Es soll JEDER die Möglichkeit haben daran teilzunehmen. Die Wand soll dazu für jedermann zugänglich sein. In diesem Zusammenhang mit diesem Projekt sollen auch Kurse für unterschiedliche Altersgruppen (Ferienprogramm) angeboten werden.

Als örtlicher Ansprechpartner, Organisator und Koordinator steht Florian Greppmair zur Verfügung. Nach dem Aufbau der Wand, ist eine Eröffnungsveranstaltung geplant, zu der alle interessierten Anzinger eingeladen werden, um sich einen persönlichen Eindruck von der Wand bilden zu können. Eine Kooperation mit der Jugendpflege Forstinning ist möglich; ebenso eine weitere Kooperation mit der heilpädagogischen Wohngruppe Froschkern. Als alleiniger Entscheidungsträger ist die Gemeinde Anzing (Jugendpflege) vorgesehen. Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Materialien sollen in deren Besitz verbleiben. Vor der geplanten Wand soll ein Schild mit wichtigen Hinweisen angebracht werden. Benötigt werden ca. 1.400 Euro für das benötigte Material und ein weiterer Betrag für den Ankauf einer Grundausstattung an Farben. Dem Vorschlag der Jugendpflegerin wird zugestimmt. Die finanziellen Mittel sind bereitzustellen. TOP 5 Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes in der Erdinger Straße mit einem Willkommensgruß Mit E-Mail-Nachricht vom 17.10.2018 legt die Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG einen Vorschlag zur Gestaltung des Kreisverkehrsplatzes mit dem Schriftzug Willkommen in Anzing vor und bittet um Rückmeldung. Lidl betont, dass sie auf diesem Weg die langjährige Verbundenheit der Firma Lidl mit der Gemeinde Anzing zum Ausdruck bringen möchte. Variante 1 ist eine 6 mm dünne Ausführung aus beschichtetem Aluminium bzw. Cortenstahl (siehe Materialbeispiel), bei Variante 2 erfolgt die Ausführung in 3 D, also mit mehr Tiefenwirkung (ca. 10 cm). Die ebenfalls beigefügte Visualisierung ist nicht maßstäblich. Die Größe ist selbstverständlich variabel. Hierüber wird beraten: Dem Vorschlag zur Aufstellung eines Willkommensgrußes wird nicht zugestimmt. TOP 6 Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.v.; Beitritt der Gemeinde Anzing; Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2018 Mit Schreiben vom 24.09.2018 beantragt die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen die Aufnahme der Gemeinde Anzing in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen (AGFK). Diesen Antrag übersandte der Erste Bürgermeister mitsamt den Anhängen den Mitgliedern des Gemeinderats am 24.09.2018 per E-Mail.

Begründung zum Antrag: Wir denken, dass eine Aufnahme der Gemeinde in die AGFK und die damit verbundenen Maßnahmen zu einer deutlich höheren Sicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen im Gemeindegebiet führen wird. Dies liegt vor allem daran, dass die Gemeinde auf ihrem Weg zur fahrradfreundlichen Kommune fachgerechte Unterstützung durch die AGFK erhält. Nachdem die mit der AGFK erarbeiteten Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt wurden, wird die Gemeinde Anzing mit einem Zertifikat zur Fahrradfreundlichen Kommune ausgezeichnet. Zudem erhoffen wir uns durch die erhöhte Sicherheit einen Rückgang des innerörtlichen motorisierten Verkehrs. Die Verbesserung des Radwegenetzes in Anzing kann gut im Rahmen der geplanten Ortskerngestaltung vorangetrieben werden und auch die Verbindung in gemeindliche Außenbezirke sowie die überörtliche Vernetzung in andere Gemeinden sollten Beachtung finden, um die Sicherheit und die Lebensqualität der Bürger*innen des Ortes zu steigern. Der Ortsverband der Anzinger Grünen veranstaltete am 07. Juli 2018 eine Radlralley durch den Ort, um die jetzige Situation für Radfahrer*innen zu erleben. Dabei wurde deutlich, dass ein erhebliches Sicherheitsdefizit für Radfahrer*innen im Ort vorhanden ist. Die Auswertung der Ergebnisse, sowie einige Verbesserungsvorschläge können Sie dem angehängten Dokument zur Fahrradralley entnehmen. Der Vorsitzende berichtet über die erforderlichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft anhand eines Informationsblattes der AGFK ( Mitglied werden ) und stellt Aufnahmekriterien vor: - Kommunalpolitischen Zielsetzung, - Fahrradfreundliche Infrastruktur schaffen, pflegen und erhalten, - Bauliche Elemente der Infrastruktur, - Organische Elemente der Infrastruktur, - Service für den Radverkehr, - fahrradfreundliches Klima fördern, - Nahmobilität fördern. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für die Gemeinde würde sich auf 1.000 belaufen. Die Gemeinde Anzing hat Franz Niedereiter zum Radwegbeauftragten ernannt. Der Vorsitzende erläutert diesen Antrag und stellt ausführlich die Aufnahmekriterien für einen Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft dar. Er erinnert an die geplanten städtebaulichen Maßnahmen und an den Planungsauftrag, den die Gemeinde den Architekten Bäumler und Žagar im PLANKREIS erteilt hat. Ein Beitritt zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommune in Bayern e.v. ist bis auf Weiteres zurückzustellen. Diese Angelegenheit ist dann erneut aufzugreifen, wenn Ergebnisse zur Neugestaltung der Ortsmitte von Anzing vorliegen. Die Erfahrungen der Gemeinde Poing, die Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.v. ist, sind abzufragen. TOP 7 Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Gebiet Kaiserweg/Flurstraße; Beschluss über die im Änderungsverfahren nach 13 BauGB eingegangenen Anregungen und Satzungsbeschluss Durch diese Änderung werden die Flurstücke Nrn. 834/7 und 834/8 der Gemarkung Anzing so geändert, dass die Grundstücke eine Fläche von 581 m² und 700 m² erhalten.

Auf dem östlichen Flurstück Nr. 834/8 wird durch die Änderung anstatt eines Einfamilienhauses ein Doppelhaus zugelassen. Das Verfahren gemäß 13 BauGB i.v.m. 3 Absatz 2 BauGB wurde in der Zeit vom 03.09.2018 bis 04.10.2018 durchgeführt. Der Gemeinderat der Gemeinde Anzing nimmt vom vorgenannten Verfahren Kenntnis und beschließt die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den von der S A K Ingenieurgesellschaft mbh ausgearbeiteten Vorschlag abzuwägen. Der Abwägungsvorschlag ist dieser Niederschrift als wesentlicher Bestandteil beizufügen. Der Gemeinderat Anzing beschließt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 50 für das Gebiet Kaiserweg/Flurstraße im Bereich der Flurstücke Nrn. 834/7 und 834/8 als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. TOP 8 Erlass einer Außenbereichssatzung für Teilflächen von Hl. Kreuz; Ausweitung der Satzung auf Teilflächen des Flurstücks Nr. 1430/1 Gemarkung Anzing; Antrag eines Grundstückseigentümers Auf Antrag eines Grundstückseigentümers fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7.8.2018 folgenden Beschluss: Die Gemeinde ist bereit zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Wohnnutzung durch den Erlass einer Außenbereichssatzung nach 35 Absatz 6 BauGB geschaffen werden können. Am 10.10.2018 ging ein weiterer Antrag aus Hl. Kreuz ein: Wir beabsichtigen in den nächsten Jahren unseren alten Stadl zu erneuern und einen Teil des Gebäudes gewerblich zu nutzen. Wir betreiben seit Ende 2017 eine kleine Pension mit 12 Betten und wollen uns mit dem Ersatzbau des alten Stadls vergrößern und weitere Gästezimmer schaffen. Damit eine gewerbliche Nutzung zugelassen werden kann, ist nach Auskunft unseres Planers der Erlass einer baurechtlichen Satzung erforderlich. Eine Kostenübernahmeerklärung der Antragstellerin liegt vor. Die Gemeinde ist bereit, in einem gemeinsamen Verfahren zu prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Nutzung durch den Erlass einer Außenbereichssatzung nach 35 Absatz 6 BauGB geschaffen werden können.

TOP 9 Abstufung eines Teilstücks der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 42 zum öffentlichen Feld- und Waldweg Ein Teilstück der im Straßenbestandsverzeichnis unter der Straßenklasse der Gemeindeverbindungsstraßen unter der Nummer 42 eingetragene Straße EBE 1 - Ranharting - Gemeindegrenze Poing hat den Charakter eines Feld- und Waldweges. Es dient vorwiegend der Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen und ist entsprechend abzustufen. Beschluss: 16:1 Der Abstufung eines Teilbereichs der Gemeindeverbindungsstraße Nr. 42 EBE 1 - Ranharting - Gemeindegrenze Poing zum öffentlichen Feld- und Waldweg wird zugestimmt. Die Lage des Weges ergibt sich aus einem Lageplan der dem Original dieser Niederschrift als Anlage beizufügen ist. Zugleich wird der Beschluss Nr. 4 der öffentlichen GR-Sitzung vom 06.06.2017 aufgehoben. TOP 10 Sportzentrum; Erweiterung der Flutlichtanlage auf dem Nebenplatz; Antrag des SV Anzing e.v. vom 01.10.2018 Mit Schreiben vom 01.10.2018 stellt der Sportverein einen Antrag zur Erweiterung der Flutlichtanlage. Der Gemeinderat wurde hierüber mit E-Mail-Nachricht vom 11.10.2018 unterrichtet. Der Vorsitzende berichtet, über ein Gespräch mit dem Ehrenpräsidenten Peter Moossmann. Dieser erklärte, dass der Verein auf die restlichen 6.500,- Materialkosten für die Tribünenüberdachung zugunsten der Erweiterung der Flutlichtanlage verzichtet würde. Der Gemeinde liegen Angebot der Firmen Öttl (4.129,59 ) und Mühlhauser (5.749,81 ), mit Gesamtkosten von brutto 9.879,40 vor. Die Rechnungsstellung kann 2019 erfolgen. Nach Abzug der eingeplanten Ausgaben für das Material zur Tribünenüberdachung ergibt sich ein noch zu genehmigender Restbetrag von 3.379.40. Für die Erweiterung der Flutlichtanlage sind dem SVA 2.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Hinweis: Der SVA erhält außerdem den nicht verbrauchten Haushaltsansatz abzüglich bereits bezahlter Materialkosten. Vom SVA selbst sind für die Maßnahme 1.379,40 Euro zu übernehmen. TOP 11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge und Bekanntgaben Ein Mitglied des GR erkundigt sich nach dem Baufortschritt auf dem Grundstück des Freistaats Bayern in der Parkstraße. Dem Vorsitzenden liegen hierzu keine aktuellen Informationen vor.

Ein weiteres Mitglied des GR spricht Probleme der Oberflächenwasserbeseitigung in Oberasbach an. Die Gemeinde hat das Ebersberger Büro Gruber-Buchecker beauftragt und wird dort nachfragen. Ein drittes Mitglied des GR hält es für erforderlich, den Geltungsbereich der vor kurzem erlassenen Verordnung zur Haltung von Hunden auszudehnen. Der Vorsitzende teilt mit, dass er den zuständigen Sachbearbeiter mit der Erarbeitung eines Vorschlags beauftragt hat. Über eine Änderung kann voraussichtlich in der nächsten Sitzung beraten werden. Ende der öffentlichen Sitzung: 19.55 Uhr. Anschließend nichtöffentliche Sitzung.