Protokoll. über die Stadtratssitzung. Sitzungstag: Sitzungsort: Abensberg. Vorsitzender: 2. Bgm. Dr. Bernhard Resch

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Transkript:

Protokoll über die Stadtratssitzung Sitzungstag: 27.09.2018 Sitzungsort: Abensberg Anwesend Abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: 2. Bgm. Dr. Bernhard Resch Niederschriftsführer: Treitinger Michaela Stadtratsmitglieder: Bohn Bastian, Dr. Brandl Margit Eisenknappel Siegfried Groll-Zieglmeier Magdalena Handschuh Reinhard Hillebrand Harald Kiermeier Michael Kneitinger Otto Kroiss Heinz, Dr. Mader-Hampp Michaela Rauscher Manfred Resch Bernhard, Dr. Schierlinger Andreas Schretzlmeier Gertraud Schug Thomas Schweiger Dietmar Steber Simon Weber Josef Wintersberger Judith Zeilbeck Fritz Ziegler Claudia Zieglmeier Richard Ortssprecher: Steinberger Markus Gural Wolfgang Huber-Schallner Marion Langwieser Georg entschuldigt entschuldigt entschuldigt Beginn: 19:30 Uhr Ende: 20:40 Uhr

Beschlussfähigkeit im Sinne Art. 47(2) - 47(3) GO war gegeben. Änderungen müssen vor jeder einzelnen Sitzungsniederschrift besonders vermerkt werden. Tagesordnung Die Sitzung war öffentlich - nicht öffentlich Zu Punkt wurde gemäß Art. 52, Abs. 2 GO die Öffentlichkeit ausgeschlossen. I. Öffentlicher Teil 1. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans GE Lehmgrube Arnhofen Änderung/Ergänzung der beabsichtigten Nutzung 2. Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 25 3. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans PV-Anlage Pullach 4. Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 26 5. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kuhweide in Offenstetten 6. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 7. Aussprache Seite: 2

Zweiter Bgm. Dr. Resch begrüßt die Stadtratsmitglieder. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Er teilt unter Hinweis auf 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung mit, dass Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung bis zum Schluss dieser Sitzung erhoben werden können. Werden Einwendungen nicht erhoben, gilt die Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). Zweiter Bgm. Dr. Resch gratuliert den Stadträten Rauscher, Zieglmeier, Steber, Handschuh, Mader-Hampp, Schweiger, Schug nachträglich zum Geburtstag. Anschließend geben die Abteilungsleiter einen Vollzugsbericht zur letzten Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung informiert 2. Bgm. Dr. Resch über den heute um 10.58 Uhr per E-Mail eingegangenen Antrag der Fraktion Freie Wähler Abensberg, den Punkt Rechtschutzversicherung der Stadt Abensberg in die Tagesordnung aufzunehmen. Von Seiten der Verwaltung wird hierzu folgende Stellungnahme abgegeben: Anders als von den Freien Wählern in der Begründung zum Antrag behauptet, ist der Vertrag gemäß 4 Nr. 3 des Vertrages jährlich kündbar. Dies wurde heute erneut per E-Mail durch den Gemeindetag bestätigt. Somit fällt der Abschluss des Vertrages unter die Zuständigkeit des Bürgermeisters. Eine Beratung über diesen Vertrag ist demnach nicht erforderlich. Mit E-Mail der Stadt vom 05.07.2018 wurden alle Stadtratsmitglieder über ihren Versicherungsschutz im Rahmen ihrer Stadtratstätigkeit informiert. Beinhaltet ist auch eine Rechtschutzversicherung. I. Öffentlicher Teil 1. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans GE Lehmgrube Arnhofen Änderung/Ergänzung der beabsichtigten Nutzung Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bereits im Mai 2015 gefasst. Die ursprüngliche Planungsabsicht, auf dem Gelände Kraftfahrzeuge und Absetz- und Abrollcontainer zu lagern, wurde aus betrieblichen Gründen geändert. Beantragt wird jetzt zusätzlich die Errichtung einer sog. Pooltankstelle für Dieselkraftstoff und Harnstoff. Kunden können die Tankstelle nur mit einer eigenen Kundenkarte nutzen. Die Tankstelle soll täglich 24 Stunden genutzt werden können. StR Eisenknappel weist auf die Oberflächenwasser-Problematik auf Höhe des Durchlasses der KEH 19 hin. Es soll sichergestellt werden, dass das auf dem Plangebiet anfallende Oberflächenwasser nicht zu Lasten Dritter abgeleitet wird. Empfehlung Nr. 206 Bauausschuss vom 13.08.2018 8:0 Nr. Anw. Für Gegen Beschluss: 46 22 22 0 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist: Seite: 3

im Norden: Fl.Nr. 80 und 94, Gemarkung Pullach im Süden: Fl.Nr. 770, Gemarkung Arnhofen im Osten: Fl.Nr. 703, Gemarkung Arnhofen, KEH 19 im Westen: Fl.Nr. 773/3, Gemarkung Arnhofen und Fl.Nr. 88, Gemarkung Pullach und die Grundstücke Fl.Nr. 773 und 773/2 der Gemarkung Arnhofen beinhaltet: Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Lagerfläche auszuweisen. Im nördlichen Bereich soll eine sog. Pooltankstelle errichtet werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung GE Lehmgrube. Es wird das Verfahren nach 12 BauGB durchgeführt. 2. Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 25 (PV-Anlage Schillhof) - Feststellungsbeschluss Der entsprechende Bebauungsplan wurde vom Bauausschuss am 17.09.2018 als Satzung beschlossen. Empfehlung Nr. 232 Bauausschuss vom 17.09.2018 9:0 Nr. Anw. Für Gegen Beschluss: 47 22 22 0 Feststellungsbeschluss: Das vom Ing. Büro Komplan, Landshut, ausgearbeitete Deckblatt Nr. 25 mit der Begründung in der Fassung vom 17.09.2018 wird mit den beschlossenen Ergänzungen festgestellt. 3. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans PV- Anlage Pullach Herr Dietmar Schweiger, Pullach, beantragt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 353, Gemarkung Pullach. Die Fläche liegt innerhalb des 110-Meter-Korridors an der Bahnlinie Regensburg-Ingolstadt. Es ist beabsichtigt, eine 750 kwp-anlage zu errichten. Der nördliche Grundstücksbereich ist für eine evtl. Erweiterung vorgesehen. Aus baurechtlicher Sicht ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Empfehlung Nr. 245 Bauausschuss vom 17.09.2018 9:0 48 22 21 0 Eine Enthaltung gemäß Art. 49 GO Seite: 4

Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist: im Norden: Fl.Nr. 354, Gemarkung Pullach im Süden: Feldweg Boden III, Fl.Nr. 355, Gem. Pullach, im Osten: östliche Teilfläche der Fl.Nr. 353, Gem. Pullach, im Westen: Feldweg Boden III, Fl.Nr. 355, Gem. Pullach und eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 353, Gemarkung Pullach, beinhaltet. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als Sondergebiet für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage festzusetzen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Photovoltaikanlage Pullach - Boden. 4. Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 26 Empfehlung Nr. 246 Bauausschuss vom 17.09.2018 9:0 Nr. Anw. Für Gegen Beschluss: 49 22 21 0 Eine Enthaltung gemäß Art. 49 GO Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan durch Deckblatt Nr. 26. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung eines Sondergebiets zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaik-Anlage auf einer Teilfläche von Fl.Nr. 353, Gemarkung Pullach. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB. 5. Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Kuhweide in Offenstetten Mit Schreiben vom 11.07.2018 beantragt Herr Stefan Neumeyer die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Beabsichtigt ist, auf seinen Gewerbebetriebsflächen an der Frönaustraße eine Wohnbebauung zu realisieren. Von der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die geplante Nutzung im Konflikt zur angrenzenden gewerblichen Nutzung steht. Darüber hinaus ist der südliche Bereich im Flächennutzungsplan als gliedernde Orts- und Landschaftsbild prägende Grün- und Freifläche, von Bebauung freizuhalten dargestellt. Das Landratsamt hat im Juni 2001 einen Vorbescheid genehmigt, wonach auf dieser Fläche eine Landschaftsgärtnerische Musterausstellung errichtet werden könnte. Der Vorbescheid war Seite: 5

mit der Auflage verknüpft, dass die Ausstellungsfläche in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen ist. Dabei sind u.a. zu beachten: - Erhalt der gesetzlich geschützten Feuchtfläche im Südosten des Grundstücks, - Schonung der naturnahem Gehölzbestände am Gewässer, - Minimierung der Flächenversiegelung, insbesondere Beschränkung der Wegflächen auf das notwendige Maß und Verwendung durchlässiger Beläge. - Auf der Fläche Musterausstellung dürfen keine Gebäude errichtet werden. Im März 2003 wurde eine weitere Bauvoranfrage gestellt, wonach auf ca. 1200 qm der Musterausstellungsfläche ein Bürobetriebsgebäude errichtet werden sollte. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierfür nicht erteilt. Im Januar 2004 wurde erneut eine Bauvoranfrage gestellt, wonach auf der bebaubaren Fläche an der Frönaustraße Betriebswohnungen errichtet hätten werden sollen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde hierfür in Aussicht gestellt. Der Vorbescheid im Februar 2005 vom Landratsamt mit Auflagen genehmigt, da Betriebswohnungen in Gewerbegebieten ausnahmsweise zulässig sind. Der Vorbescheid ist seit Februar 2010 abgelaufen. Aus den vorgenannten Gründen handelt es sich um eine bauplanungsrechtliche und städtebauliche Fehlentwicklung. Dies wurde bereits im Februar 2018 schriftlich mitgeteilt. Die Verwaltung empfiehlt, den nachfolgenden Beschluss aus grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen. Nach diesen Ausführungen fand unter den Stadträten eine ausführliche Diskussion statt, bei der u.a. die Themen Immissionsschutz und Bestandsschutz des vorhandenen Gewerbes erörtert wurden. Empfehlung Nr. 248 Bauausschuss vom 17.09.2018 1:8 50 22 6 16 Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet, das wie folgt umgrenzt ist: im Norden: Fl.Nr. 247/148 und 247/88, Gem. Offenstetten im Süden: Fl.Nr. 251, Gem. Offenstetten, im Osten: Frönaustraße sowie die Grundstücke Frönaustraße Hs.NR. 31-39, im Westen: FlNr. 247/90 und Fl.Nr. 251, Gem. Offenstetten und die Fl.Nrn. 247/88 (Tl.Fl.), 247/83, 247/133 und 247/135, Gemarkung Offenstetten, beinhaltet. Es ist beabsichtigt, das Baugebiet als allgemeines Wohngebiet auszuweisen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Kuhweide. 6. Feststellung der Jahresrechnungen 2017 a) St. Peter Gotteshaus- und Leprosenstiftung Seite: 6

Dem Stadtrat lag der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung der St. Peter Gotteshausund Leprosenstiftung 2017 vor. Die Jahresrechnungen 2017 wurden gem. Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Zeit vom 08.07.2018 08.08.2018 örtlich geprüft. Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist die Jahresrechnung 2017 durch den Stadtrat wie folgt festzustellen und der Verwaltung die Entlastung zu erteilen 51 22 22 0 Die Jahresrechnung 2017 wird mit den in der Anlage aufgeführten Ergebnissen festgestellt. Die Anlage ist der Niederschrift beigefügt und gilt als Bestandteil des Beschlusses. 52 22 22 0 Die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. b) Stadt Abensberg Dem Stadtrat lag der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung der Stadt Abensberg 2017 vor. Die Jahresrechnungen 2017 wurden gem. Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Zeit vom 08.07.2018 08.08.2018 örtlich geprüft. Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist die Jahresrechnung 2017 durch den Stadtrat wie folgt festzustellen und der Verwaltung die Entlastung zu erteilen: Verw.Haushalt Verm.Haushalt Ges.Haushalt Einnahmen: Haushaltsplansoll 25.277.400,00 10.248.800,00 25.647.600,00 Rechnungssoll 25.464.359,42 8.987.615,21 29.096.768.02 Ausgaben: Haushaltsplansoll 25.277.400,00 10.248.800,00 25.647.600,00 Rechnungssoll 25.464.359,42 8.987.615,21 29.096.768,02 Zuführung z.verm.haush. 5.682.365,67 -/- 4.253.659,18 Überschuss 79 KommHV -/- 4.109.990,95 2.884.476,48 Bestände: Istüberschuss (+) -/- 175.900,00 175.900,00 Kasseneinnahmereste (+) 395.130,46 0,00 395.130,46 Haushaltseinnahmereste (+) -/- 0,00 0,00 Ist-Fehlbetrag (-) 394.980,46 0,00 394.980,46 Kassenausgabereste (-) 150,00 0,00 150,00 HaushAusgReste Vorj. (-) -/- 23.400,00 23.400,00 HaushAusgReste Neu (-) -/- 152.500,00 152.500,00 Summe / Fehlbetrag: -,-- -,-- -,-- ============= ============ ============== Seite: 7

53 22 18 4 Die Jahresrechnung 2017 wird mit den in der Anlage aufgeführten Ergebnissen festgestellt. Die Anlage ist der Niederschrift beigefügt und gilt als Bestandteil des Beschlusses. StR Hillebrand und StR Weber beantragten, dass ihre Abstimmung protokolliert wird. Gegenstimmen: StR Hillebrand, StR Weber 54 22 18 4 Die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird erteilt. Gegenstimmen: StR Hillebrand, StR Weber 7. Aussprache StRin Wintersberger möchte wissen, wie die Wasserentnahme für die Bewässerung der landwirtschaftlichen Flächen abgerechnet werden. Werkleiter Hans Schmid teilt mit, dass an der Entnahmestelle ein Zählerstandrohr vorhanden ist. StRin Ziegler möchte wissen wie die gesplitteten Abwassergebühren überprüft werden. Werkleiter Hans Schmid erteilt die Auskunft, dass insgesamt 2 x rausgefahren wird. Zuerst beim Setzen der Wasseruhr und nach ca. 2 Jahren, nachdem die Außenanlagen angelegt sind. 2.Bgm. Dr. Resch weist auf die Veranstaltung zu den Schloss-Festspielen im Cabrinihaus am 12.10.18 hin, die im Rahmen des Freundeskreises Cabrinihaus stattfindet. Ende des öffentlichen Teils um 20:30 Uhr. Seite: 8