- 15 - Anwesenheitsliste Niederschrift Nr. 02/2013 Sitzung der Gemeindevertretung Hohn am 25.07.2013 in Hohn von 18:30 bis 19.10 Uhr Sitzungsraum kleiner Saal Gastwirtschaft Zur Doppeleiche Unterbrechungen (von - bis Uhr) Sämtliche Mitglieder der/des Gemeindevertretung Hohn waren mit Schreiben vom 15.07.2013 (unter Mitteilung der Tagesordnung) ordnungsgemäß eingeladen. Vorsitzender war: Bürgermeister Jürgen Kuhrt Schriftführerin war: Gemeindebeschäftigte Birte Eggers Anwesend waren (stimmberechtigt): 1. GV Andrè Borschtschow 2. GV Gerhard Frahm 3. GV Paul Gattinger 4. GV Gerit Pietryga 5. GV Volker Stiefel 6. GV Jürgen Kuhrt 7. GV Torben Mohr 8. GV Andreas Thams 9. GV Arne Sievers 10. GV`in Doris Taddey 11. GV Marco Röschmann 12. GV Wilfried Bartels Zusätzlich waren anwesend (nicht stimmberechtigt): 7 Zuhörer Entschuldigt abwesend waren (Begründung): GV Frank Goßmann Unentschuldigt fehlten: Beschlussfähigkeit war gegeben war nicht gegeben
16 Der Vorsitzende begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen ist und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist. Bürgermeister Kuhrt bittet aus Dringlichkeitsgründen um Erweiterung der Tagesordnung. Neuer Tagesordnungspunkt soll werden: Finanzierung der Sanierung des Wirtschaftsweges Kreuzdamm, Meggerholm. Die Verkehrssicherheit der Straße ist nicht mehr gegeben. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung. Dieser wird neuer Tagesordnungspunkt 5. Die Tagesordnung verschiebt sich entsprechend. Tagesordnung: 1. Bericht des Bürgermeisters 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschluss über die Erweiterung des Gewerbegebietes an der B 202 3.1. Auftragsvergabe 3.2. Finanzierung 4. Sachstandsbericht über die Zuschüsse des Kindergartens und Beratung und Beschluss über die Finanzierung 5. Anträge und Anfragen Zu TOP 1 = Bericht des Bürgermeisters Bürgermeister Kuhrt hat nur einen Berichtspunkt, da dies eine eingeschobene Sitzung ist. Herr Kuhrt teilt mit, dass die Baumaßnahme Kindergarten begonnen hat. Die Gemeinde Hohn ist nicht Grundstückseigentümer, sondern hat mit der Kirchengemeinde einen Erbpachtvertrag. Daher musste die Zustimmung der Kirchengemeinde für die Baumaßnahme eingeholt werden. Am 12.07.2013 erfolgte die Zustimmung der Kirchengemeinde. Zu TOP 2 = Einwohnerfragestunde Keine Fragen. Zu TOP 3 = Beratung und Beschluss über die Erweiterung des Gewerbegebietes an der B 202 3.1. Auftragsvergabe 3.2. Finanzierung Bürgermeister Kuhrt erläutert kurz den Sachverhalt. Zur konstituierenden Sitzung lagen die Angebote der Firmen seit 1 ½ Tagen vor. Das Ausschreibungsergebnis lag 45% über den geplanten Kosten. Es konnte in der kurzen Zeit nicht festgestellt werden, warum das Ausschreibungsergebnis so hoch von den geplanten Kosten abwich.
Daher hat sich die Gemeindevertretung dazu entschlossen, zu dem Zeitpunkt keine Entscheidung zu treffen und das Verfahren zu überprüfen. Zwischenzeitlich hat man erreicht, dass die Vergabefrist bis zum 29.07.2013 verlängert wurde. Daher auch die Sondersitzung. Zusätzlich hat die Vergabestelle in Aussicht gestellt, dass die Gemeinde von der Ausschreibung zurücktreten kann. Durch Verhandlungen mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Wasserverband Norderdithmarschen konnten Veränderungen vorgenommen werden, die Kosten einsparen. Das Regenrückhaltebecken konnte um die Hälfte verkleinert werden. Zusätzlich erklärte sich der Wasserverband Norderdithmarschen bereit, auf den Bau eines Weges zu verzichten. Somit entfällt die Verschiebung eines Erdwalles. Wenn die Gemeinde alle Kosten übernimmt, würde der Wasserverband Norderdithmarschen auf den Baukostenzuschuss verzichten. Laut Satzung würde dieser 16,65 pro m² betragen. Dies entspricht bei einer Verkaufsfläche von ca. 12.260 m² 204.129,00. Somit könnte die Gemeinde den Kaufpreis zwischen 31,00 und 32,00 pro m² anbieten anstatt, wie geplant für 46,00 bis 48,00. Es ist für ein Gewerbegebiet noch nicht günstig, aber besser als die 1. Variante. GV Sievers führt nochmals die Änderungen zur 1. Ausschreibung aus. Hier waren die Kosten der Gemeinde auf 384.000,00 angesetzt. Nach der neuen Berechnung würden die Anteile der Gemeinde bei 216.000,00 liegen und für den Wasserverband Norderdithmarschen bei 164.000,00. Würden die Kosten anteilig aufgeteilt auf die Gemeinde und den Wasserverband Norderdithmarschen, könnte die Gemeinde die Grundstücke günstiger anbieten. Somit wäre aus seiner Sicht auch der schnellere Verkauf der Grundstücke gesichert. Warum soll die Gemeinde die gesamte Summe der Maßnahme tragen und dafür die Zinsen und die Tilgung zahlen. Bürgermeister Kuhrt weißt nochmal daraufhin, dass, wenn der Wasserverband Norderdithmarschen die Erschließung macht, durch die Satzung gezwungen ist, den Baukostenzuschuss den Grundstückseigentümern aufzuerlegen. Übernimmt die Gemeinde Hohn die gesamte Maßnahme würden ca. 204.129,00 nicht auf die Eigentümer umgelegt und somit können die Grundstücke günstiger angeboten werden. Daher sollte die Gemeinde darauf achten, dass bei den Darlehensverträgen eine Sondertilgung vertraglich festgehalten wird, das die Einnahmen aus dem Verkaufserlös direkt zur Abzahlung des Darlehens zweckgebunden werden. Sollte man den anderen Weg gehen wollen, ist es fraglich, ob die Grundstücke zu den hohen Kosten (ca. 46,00 bis 48,00 ) verkauft werden können. Wichtige Grundsatzentscheidung ist, ob die Maßnahme durchgeführt oder ob die Ausschreibung zurückgezogen werden soll. Die Entscheidung muss bis zum 29.07.2013 erfolgt sein. Hierbei ist zu bedenken, dass nicht vorhergesehen werden kann, wie sich eine Ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt auswirkt. Kann günstiger oder aber teurer werden. GV Gattinger ist der Auffassung, dass die Maßnahme jetzt durchgeführt werden sollte. Bei Rücktritt von der Ausschreibung würden jetzt schon Kosten in Höhe von ca. 50.000,00 verloren gehen. GV Borschtschow schließt sich dem an. Für die Gemeinde Hohn ist es wichtig, ein neues Gewerbegebiet zu erschließen. Der Bedarf ist da. Die Gemeinde Hohn sollte die Niedrigzinsphase in Anspruch nehmen. GV Sievers ist für die Durchführung der Maßnahme. Sieht aber die Übernahme der Gesamtkosten weiterhin problematisch. Es ist die Aufgabe des Wasserverbandes Norderdithmarschen und die Gemeinde Hohn kann nicht für diese die Kosten übernehmen und in die Vorfinanzierung gehen. Die Grundstückskäufer müssen auch Grunderwerbssteuer entrichten. Bei einem höheren Verkaufspreis der Gemeinde, fällt dieser auch höher aus. Bürgermeister Kuhrt weist daraufhin, dass die Käufer 17
18 sehr wohl wissen, dass diese Grunderwerbssteuer zahlen müssen. Sie wissen aber auch, dass, wenn der Wasserverband Norderdithmarschen die Erschließung übernimmt, der Baukostenzuschuss veranschlagt wird. Daher ist es günstiger, wenn die Gemeinde Hohn die Gesamtkosten übernimmt. Nach kurzer weiterer Diskussion und Aussprache ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag zur Erschließung des Gewerbegebietes Hohn (B-Plan 14) ist unter Beachtung der neuen Voraussetzungen dem günstigsten Anbieter zu erteilen. Die finanziellen Mittel sind im Nachtrag bereitzustellen. Darlehen, mit der Möglichkeit einer jährlichen Sondertilgung für diese Maßnahme, sind zeitnah aufzunehmen und vom Bürgermeister nach Abstimmung mit dem 1. stellvertretenden Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Hauptausschusses abzuschließen. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen Zu TOP 4 = Sachstandsbericht über die Zuschüsse des Kindergartens und Beratung und Beschluss über die Finanzierung Bürgermeister Kuhrt berichtet, dass die Baumaßnahme pünktlich am 15.07.2013 angefangen ist. Die sanitären Anlagen sind fertig und am kommenden Montag fangen die Fliesenarbeiten an. Die beantragten Zuschüsse beim Kreis Rendsburg- Eckernförde sind von 308.000,00 auf 208.000,00 gekürzt worden. Dies ist aus Sicht der Gemeinde Hohn nicht verständlich. Es wurde Widerspruch seitens der Gemeinde Hohn eingelegt. Dieser wird nach der Rückkehr von Frau Möhnke aus dem Urlaub (08.08.2013) bearbeitet. Es werden Gespräche stattfinden. Danach muss geklärt werden, ob die Darlehen evtl. angepasst werden müssen. Zurzeit ist hier kein Beschluss zu fassen. Der Beschluss vom 04.04.2013 hat weiterhin Bestand. Es ist ein Sachstandsbericht. Zu TOP 5= Finanzierung der Sanierung des Wirtschaftsweges Kreuzdamm, Meggerholm. Bürgermeister Kuhrt berichtet, dass der Wirtschaftsweg Kreuzdamm Eigentum der Gemeinde Hohn ist, obwohl die Fläche im Kreis Schleswig-Flensburg liegt. Dies ist bei einer Flurbereinigung 1970 vereinbart worden. Die Gemeinde Meggerholm ist auf die Gemeinde Hohn zugekommen, da die Straße in einem desolaten Zustand ist. Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht mehr gewährleistet. Es hat eine Begehung stattgefunden. Die Sanierungskosten belaufen sich auf ca. 7.500,00 (Recyclingmaterial 400 Tonnen a`12,00 + Kosten für den Bagger). Die Gemeinde Hohn ist verpflichtet, die Straße wieder herzustellen. Es sollte bei der ETS ein Zuschuss für die Sanierung beantragt werden. Der Weg ist die einzige Verkürzung für Fahrradfahrer von der Sandschleuse zur Hohner Fähre. Touristisch gesehen, ist der Weg sehr nutz voll. Die Gemeindevertretung Hohn ist sich einig, dass der Weg saniert werden soll. Die Gemeinde Meggerholm ist bereit, mit den Landwirten das Recyclingmaterial auf dem Weg zu verteilen. Danach sollte versucht werden, den Weg an die Gemeinde Meggerholm zu übertragen.
19 Nach kurzer Aussprache ergeht folgender Beschluss: Die Sanierung des Weges Kreuzdamm ist durchzuführen. Die Kosten in Höhe von ca. 7.500,00 sind über den Nachtrag zur Verfügung zu stellen. Nach Abschluss der Maßnahme sollte versucht werden, den Weg an die Gemeinde Meggerholm zu übertragen. Es ist von der Verwaltung ein Förderantrag an die ETS zu stellen. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen Der Vorsitzende bedankt sich bei den Gemeindevertretern für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Fockbek, 29.07.2013 Eg