Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen am 17.11.2014 um 17.45 Uhr 1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner 2. Gemeinderäte: Norbert Horn, Werner Most, Heinz Nagel, Karl Riegel, Peter vom Brocke, Matthias Werner, Thomas Zieger 3. Beamte, Beschäftigte usw.: Melanie Horn, Anne Wicke Dominic Sievert als Protokollführer Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der Verhandlung durch Ladung vom 07.11.2014 ordnungsgemäß eingeladen worden ist; Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am 14.11.2014 ortsüblich bekannt gegeben worden sind; Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 8 Mitglieder anwesend sind. Es fehlten als beurlaubt: -- nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen: -- als Urkundspersonen wurden ernannt: Heinz Nagel, Peter vom Brocke Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte eingetreten und folgendes beschlossen: -1-
Protokoll zur Sitzungsvorlage der Gemeinde Oberhausen-Rheinhausen Gremium: Technischer Ausschuss Sitzungstag: 17.11.2014 TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. TA30/2014 Fachamt: Bauamt zur Beschlussfassung Bauantrag der Bauherren Hannelore und Rainer Hambsch auf Erweiterung eines bestehenden Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Waghäusler Straße 117, FlSt.Nr. 4817, OT Oberhausen Beratung: Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt dieses Tagesordnungspunktes und merkt an, dass die Antragsteller auf dem 28.110 m² großen Grundstück Waghäusler Straße 117, wie aus dem beigefügtem Lageplan ersichtlich, die Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes beabsichtigen. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück ein Wohnhaus/Sozialräume, ein Verkaufsraum, ein Betriebsgebäude, zwei Garagen, ein Stall, zwei offene Unterstände, eine Halle, eine Biogasanlage mit einem Generator, einem Fahrsilo, einem Endlager und zwei Fermenter. (Das geplante Wohnhaus mit Bauantrag 2012, TA6/2012 wurde noch nicht errichtet, Baugenehmigung vom 16.04.2012) Lageplan -2-
Im Jahr 2011 wurde ebenfalls ein Antrag auf Erweiterung des Betriebsgebäudes gestellt und auch genehmigt (TA19/2011). Hier wurde die Metzgerei mit einem ca. 63,00 m² großen Verkaufsraum für Fleisch- und Wurstwaren erweitert. Nun sind weitere Sozialräume, Lagerräume und ein Büro für den Betrieb notwendig. Das vorhandene Betriebsgebäude soll westlich um ca. 106 m² erweitert werden. Die Tiefe von 15,24 m schließt deckungsgleich an das vorhandene Gebäude an. Die Erweiterung hat eine Breite von 6,99 m. Im Erdgeschoss sollen Räume für Lager, Büro, Gewürze, ein Abstellraum sowie eine Schleuse zum vorhandenen Gebäude entstehen. Im Obergeschoss sind die Sozialräume und ein Archiv geplant. Die Traufhöhe des zweigeschossigen Anbaus beträgt 5,50 m, die Firsthöhe des Pultdaches mit 5 Grad Dachneigung 6,40 m. Erdgeschoss -3-
Obergeschoss Schnitt A-A -4-
Ansicht Nord Ansicht West Ansicht Ost Ansicht Süd -5-
Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und beurteilt sich somit nach 35 BauGB. Danach ist ein Vorhaben nach 35 Absatz 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Voraussetzung ist somit, dass das Vorhaben einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass die Antragsteller überwiegend Produkte aus der eigenen Landwirtschaft in der Metzgerei anbieten. Dies ist Grundvoraussetzung dafür, dass ein Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Darüber hinaus muss nachweislich eine Dauerhaftigkeit vorhanden sein. Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist nach der Rechtsprechung ein auf Generationen angelegtes lebensfähiges Unternehmen zur planmäßigen und eigenverantwortlichen Bodenertragsnutzung (BVerwG v. 3.11.1972 BVerwGE 41, 138). Maßgebliche Kriterien hierfür sind die Nachhaltigkeit und Ernsthaftigkeit mit der die Landwirtschaft betrieben wird. Dies ist anhand einer Reihe von Indizien zu klären wie die spezifische betriebliche Organisation, die Betriebsgröße, den Kapitaleinsatz, die Gewinnerzielungsabsicht bzw. den tatsächlich zu erzielenden Gewinn, die Ausstattung, die persönlichen Fähigkeiten des Betriebsinhabers sowie die Frage der Hofnachfolge (VG München, Urteil vom 13. August 2008 M 1 K 07.5804, juris). Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass diese Voraussetzungen bei den Antragstellern vorliegen. Die Hofnachfolge wird jedoch möglicherweise gegenüber dem Landratsamt nachzuweisen sein. Unabhängig von der Frage der Privilegierung der Metzgerei als dem landwirtschaftlichen Betrieb dienend, wäre die Erweiterung nach 35 Abs. 2 in Verbindung mit 35 Abs. 4 Ziffer 6 BauGB zu genehmigen. Die vorhandene Metzgerei wurde baurechtlich genehmigt. Nach Ziffer 6 kann ein im Außenbereich entstandener und genehmigter Betrieb erweitert werden, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist. Die geplante Baumaßnahme mit der Errichtung von Büro und Sozialräumen für die Metzgerei entspricht diesen Vorgaben. Die Privilegierung nach 35 Abs.1 BauGB ist nur gegeben, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Im Umfeld des geplanten Bauvorhabens befinden sich die in der Karte dargestellten naturschutzfachlich bedeutsamen Flächen. Diese bestehen aus Biotopen nach 32 BNatSchG sowie Natura 2000 Flächen. -6-
Karte der Lage der Naturschutzfachlichen Flächen Die Gemeindeverwaltung geht davon aus, dass durch die Erweiterung des bestehenden Betriebes keine weiteren Beeinträchtigungen auf die geschützten Bereiche entstehen. Es bleibt der Naturschutzbehörde beim Landratsamt Karlsruhe vorbehalten, entsprechende Voruntersuchungen zu fordern. Die Nachbarbeteiligung wird nach der Vollständigkeitsbescheinigung der Baurechtsbehörde durchgeführt. Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren Stellungnahmen. Gemeinderat Most (CDU) erteilt die Zustimmung seiner Fraktion zum vorgelegten Beschlussvorschlag. Gemeinderat Riegel (FÖDL) kann ebenfalls zustimmen. Gemeinderat Horn (SPD) erteilt die Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung. Gemeinderat Nagel (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu. Beschluss: Der Technische Ausschuss erteilt einstimmig dem Bauantrag der Bauherren Hannelore und Rainer Hambsch auf Erweiterung des bestehenden Betriebsgebäudes auf dem Grundstück Waghäusler Straße 117, FlSt.Nr. 4817 gem. 35, 36 BauGB sein Einvernehmen. -7-
Hinweis: Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des Protokolls. Der Protokollführer: Der Bürgermeister: Der Technische Ausschuss: -8-