BEGRÜNDUNG. Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg



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Transkript:

BEGRÜNDUNG Bebauungsplan Nr. 90 Kronskramp, 4. Änderung (Städtebauliches Gesamtbild) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg für das Gebiet: nördlich und südlich der Maurepasstraße, nördlich und südlich der Bebauung am Kronskamp, östlich der Hamburger Straße im Ortsteil Ulzburg Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung

Inhaltsverzeichnis Seite Bebauungsplan Nr. 90, 4. Änderung... 0 1. Allgemeine Grundlagen... 2 1.1. Rechtsgrundlagen... 2 1.2. Plangeltungsbereich und Bestand... 2 1.3. Übergeordnete Planungsgrundlagen... 3 2. Anlass und Ziele... 4 3. Städtebauliche Planung... 4 3.1. Art der baulichen Nutzung... 4 3.2. Maß der baulichen Nutzung... 5 3.3. Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise... 5 3.4. Garagen, Stellplätze Nebenanlagen.... 3.5. Wohneinheiten... 6 3.6. Gestaltung 4. Grünordnerische Maßnahmen... 6 5. Artenschutz... 6. Verkehrserschließung... 7 6.1. Äußere Erschließung... 7 6.2. Ruhender Verkehr... 7 6.3. ÖPNV... 7 7. Ver- und Entsorgung... 7 7.1. Trinkwasserversorgung... 7 7.2. Schmutzwasser... 8 7.3. Oberflächenentwässerung... 8 7.4. Feuerlöscheinrichtungen... 8 7.5. Stromversorgung... 8 7.6. Gasversorgung... 8 7.7. Abfallbeseitigung... 8 7.8. Telekommunikation... 8 8. Denkmalschutz... 8 9. Kosten... 8 GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 1

1. Allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtsgrundlagen Der Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat in seiner Sitzung am 07.07.2014 beschlossen, die 4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 90 Kronskamp für das Gebiet nördlich und südlich der Maurepasstraße, nördlich und südlich der Bebauung am Kronskamp, östlich der Hamburger Straße im Ortsteil Ulzburg aufzustellen. Der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 liegen das Baugesetzbuch (BauGB) die Baunutzungsverordnung (BauNVO) die Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in den zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassungen zugrunde. Als Kartengrundlage dient die Katasterunterlage eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs. Der Plangeltungsbereich wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet. Für den Großteil des Geltungsbereichs der 4. Änderung gilt bisher der Ursprungsbebauungsplan Nr. 90 Kronskamp sowie die 1.-3. Änderungen. Plangeltungsbereich und Bestand Der Planänderungsbereich grenzt an den zentralen Bereich des Ortsteils Henstedt- Ulzburgs an. Das Rathaus der Gemeinde sowie der AKN-Bahnhof Henstedt-Ulzburg befinden sich in unmittelbarer Nähe. Er liegt östlich der Hauptdurchgangsstraße Hamburger Straße (L326), welche in die Richtungen Kaltenkirchen / BAB A7 bzw. Norderstedt führt und wird von den in östlicher Richtung abzweigenden Straßen Kronskamp und Maurepasstraße erschlossen. Der Plangeltungsbereich der 4. Änderung wird in der Planzeichnung (Teil A) durch eine entsprechende Signatur gekennzeichnet und hat eine Fläche von rund 9,7 ha. Der Geltungsbereich wird im Norden vom EBO-Wanderweg, im Osten von der Bebauung westlich der Straße Am Rodelberg, im Süden von der Bebauung südlich der Maurepasstraße und im Westen von der Hamburger Straße eingefasst. Der Geltungsbereich ist zum Großteil mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut. Teilweise befinden sich hier auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebetriebe. Entsprechend der Zielsetzung wurden seit Inkrafttreten des Ursprungsplanes Nr. 90 mehrere Grundstücke geteilt, mit dem Ziel eine Nachverdichtung zu erreichen. Entlang der Hamburger Straße liegen Geschäfts- und Wohnhäuser. Im Geltungsbereich sind zahlreiche Bäume vorhanden. GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 2

1.2. Übergeordnete Planungsgrundlagen Regionalplanung Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg ist als Stadtrandkern I. Ordnung auf der Entwicklungsachse Hamburg-Norderstedt-Kaltenkirchen im Ordnungsraum um Hamburg eingestuft. Ziel der Raumordnung und Landesplanung ist die Fortsetzung der wirtschaftlichen und siedlungsmäßigen Entwicklung auf der Entwicklungsachse. (s. Regionalplan S-H, Planungsraum I, 1998, Ziff. 5.3). Das Wachstum der Gemeinde Henstedt-Ulzburg soll zukünftig fortgesetzt werden. Hierfür ist das Ortszentrum zu einem bedarfsgerechten und leistungsfähigen Versorgungs- und Dienstleistungszentrum zu entwickeln, um die zentralörtlichen Funktionen weiter zu stärken. (ebenda, Ziff. 5.6.2) Die Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 entsprechen den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung. Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wurde im Jahre 2001 rechtswirksam. Für den Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 90 stellt der Flächennutzungsplan Wohnbauflächen und gemischte Bauflächen dar. Die gemischten Bauflächen befinden sich entlang der Hamburger Straße und südlich der Maurepasstraße. Abbildung 1: Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Geltungsbereich der 4. Änderung GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 3

Die Festsetzungen der 4. Änderung zur Art der baulichen Nutzung entsprechen den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Die 4. Änderung entspricht somit dem Entwicklungsgebot des Baugesetzbuches. 2. Anlass und Ziele Mit dem Ursprungsbebauungsplan Nr. 90 sollte eine Nachverdichtung dieses zentral gelegenen Bereichs ermöglicht werden. Diese Innenentwicklung ist auf einigen Grundstücken in den letzten Jahren auch erfolgt. Es sind jedoch im Geltungsbereich einige Neubauten entstanden, die die vorhandene Bebauungsstruktur hinsichtlich der Höhe und Kubatur überformen. Dies ist unter anderem durch eine fehlende Regelung zur Gebäudehöhe erfolgt. Für den Bereich südlich der Maurepasstraße gibt es bisher noch keinen Bebauungsplan. Er befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. 34 Baugesetzbuch. Bauliche Vorhaben müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die Entscheidung, ob sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügt liegt im Ermessensspielraum der Bauaufsichtsbehörde. Die Gemeinde hat kaum eine Steuerungsmöglichkeit. Vor diesem Hintergrund wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 90 um die Bebauung südlich der Maurepasstraße ergänzt, damit die unten genannte Zielsetzung der 4. Änderung auch hier umgesetzt werden kann. Mit der 4. Änderung wird zwar noch immer das Ziel einer Nachverdichtung und Innenentwicklung verfolgt, sie soll jedoch behutsamer von statten gehen. Die Neubauten sollen sich stärker in die vorhandene Bebauungsstruktur einfügen. Der Bau von maßstabssprengenden Gebäuden soll vermieden werden. Ziel der Gemeinde ist es, mit dem Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine behutsame, sich an die vorhandenen Bebauungsstrukturen orientierende Nachverdichtung zu schaffen. Zukünftig soll eine bauliche Weiterentwicklung unter Berücksichtigung der vorhandenen Bebauung erfolgen. 3. Städtebauliche Planung Im Rahmen der Aufstellung der 4. Änderung wurden ein Bürgerworkshop und eine Befragung der Grundstückseigentümer zur baulichen Weiterentwicklung ihrer Grundstücke durchgeführt. Die Ergebnisse wurden bei der Erstellung des Planentwurfes berücksichtigt. 3.1. Art der baulichen Nutzung Für den Bereich zwischen Maurepasstraße und Kronskamp, der vorwiegend von einer Wohnnutzung und einer Einfamilienhausbebauung geprägt ist, wird als Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Bereiche entlang der Hamburger Straße und der Maurepasstraße werden entsprechend der vorhandenen Mischnutzung als Mischgebiete festgesetzt. GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 4

3.2. Maß der baulichen Nutzung Mit der Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ), einer Gebäude- und Firsthöhe sowie der Geschossigkeit wird das Maß der baulichen Nutzung definiert. Grundflächenzahl Die Grundflächenzahl gibt an, wie viel Prozent des Grundstücks versiegelt werden darf und gibt Auskunft über den Grad der baulichen Verdichtung. Bei einer GRZ von z.b. 0,2 dürfen 20% des Grundstücks mit Hauptgebäuden überbaut werden. Darüber hinaus gibt es hiervon eine bis zu 50% Überschreitungsmöglichkeit für Garagen, Stellplätze, Zufahrten und Nebenanlagen. In der 4. Änderung sind unterschiedliche GRZ festgesetzt, um den unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen im Plangebiet gerecht zu werden. Geschossigkeit Die festgesetzte Geschossigkeit im Geltungsbereich der 4. Änderung nimmt auf die vorhandenen Quartiere Bezug. Gebäude- und Firsthöhe Die Gebäude- und Firsthöhen waren im Ursprungsbebauungsplan bislang nicht festgesetzt. Dies hat zur Entstehung von Gebäuden geführt, die bei den Bewohnern des Plangebietes teilweise zu Unverständnis geführt haben. Die Festsetzung von Gebäude- und Firsthöhen dient dazu, künftige Gebäude besser im städtebaulichen Kontext einordnen zu können. 3.3. Überbaubare Grundstücksflächen und Bauweise Wie auch schon im Ursprungsbebauungsplan orientiert sich auch im Rahmen der 4. Änderung die überbaubare Fläche vorwiegende an den Bestandsgebäuden und ermöglicht eine geringfügige bauliche Erweiterung. Durch die bestandorientierte Einzelbaufensterfestsetzung in den allgemeinen Wohngebieten sind die Grundstückeigentümer unabhängig in der Gestaltung ihres Grundstückes und sind nicht auf den Zusammenschluss von Teilgrundstücken angewiesen. Dabei gilt es die Untergliederung größerer Grundstücke vorzunehmen, um die mögliche bauliche Dichte analog des Umfeldes steuern zu können. Im Rahmen dieses städtebaulichen Leitbildes sind die überbaubaren Flächen teilweise unterteilt. Mit den festgesetzten Baufenstern werden das Nachverdichtungspotential dieses Bereichs und die Lagegunst ausreichend berücksichtigt, ohne die bestehende Bebauungsstruktur und das Ortsbild zu stark zu überformen. Die festgesetzte offene Bauweise ist aus dem Ursprungsbebauungsplan übernommen und entspricht der vorhandenen städtebaulichen Struktur. GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 5

3.4. Wohneinheiten Die städtebauliche Struktur in den allgemeinen Wohngebieten ist vorwiegend durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt. Vereinzelt finden sich noch kleine Mehrfamilienhäuser. Damit sich zukünftige Neubauten in diese Struktur einfügen, wird eine maximale Zahl der Wohneinheiten festgesetzt. Grundlage der Festsetzungen sind die im Rahmen der Eigentümerbefragung geäußerten Werte. 4. Grünordnerische Maßnahmen Im Plangebiet befinden sich zahlreiche Großbäume, die das Ortsbild teilweise prägen und zu einer Durchgrünung des Plangebietes führen. Diese Bäume sind zum Großteil durch die Baumschutzsatzung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg geschützt. Trotz einer gewünschten Nachverdichtung sollen die prägenden Bäume langfristig erhalten werden. Sie werden in der 4. Änderung zum Erhalt festgesetzt. 5. Grünordnung und Artenschutz Anlass und Vorhabenbeschreibung Mit der Aufstellung der 4. Änderung des B-Plans 90 soll gegenüber der Ursprungsplanung eine bessre Umsetzung der Eigentümerbelange für eine Neubebauung geschaffen werden, indem die städtebaulichen Festsetzungen überarbeitet werden. Die jetzige Ausdehnung der überbaubaren Flächen und das Maß der Nutzung werden verändert. Zusätzlich sollen für den Änderungsbereich des B-Plans die ursprünglichen gestalterischen Festsetzungen überarbeitet werden. Trotzdem treten gegenüber der Ursprungsplanung grundsätzlich keine vorhabenbedingten Auswirkungen auf die grünordnerischen Inhalte ein. Wegen des vereinfachten Verfahrens (B-Plan der Innenentwicklung) entfällt die naturschutzrechtliche Ausgleichspflicht für den vorliegenden Planfall. Die im Plangebiet, durch die Baumschutzsatzung bereits geschützten Bäume, erhalten ein gesondertes Erhaltungsgebot durch den B-Plan. Es sind weiterhin die Vorschriften der örtlichen Baumschutzsatzung zu beachten, die von den Festsetzungen des B-Plans unberührt bleiben. GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 6

6. Verkehrserschließung 6.1. Äußere Erschließung Das Planungsgebiet wird durch die Hamburger Straße (L 326) erschlossen. Die Hamburger Straße stellt eine bedeutende Verkehrsachse in der Gemeinde dar. Sie bindet die Gemeinde in Richtung Süden an Norderstedt und Hamburg an und in Richtung Norden an das Mittelzentrum Kaltenkirchen. Von der Hamburger Straße zweigen der Kronskamp als Wohnstraße sowie die Maurepasstraße als innergemeindliche Verbindungsstraße in Richtung der östlich gelegenen Ortsteile Henstedt und Götzberg ab. Sie stellt auch die Verbindung zum Bildungsstandort Alstergymnasium und Olzeborchschule Henstedt-Ulzburg dar. Der Verkehr ist sehr gut an den örtlichen und überörtlichen Verkehr angebunden. Der vorhandene Straßenraum des Kronskamp und der Maurepasstaße werden als öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Gemeinde möchte im Rahmen der 4. Änderung den Fuß- und Radweg auf der Nordseite der Maurepasstraße erweitern. Damit soll auch der Schulweg in Richtung des Alstergymnasiums und der Olzeborchschule sicherer gestaltet werden. Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss hierfür teilweise Flächen von den Privateigentümern erwerben. Die notwendigen Flächen werden in der 4. Änderung als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Am Kronskamp sollen zusätzliche Flächen für öffentliche Parkplätze geschaffen werden. Auch hierfür ist der Erwerb von Flächen durch die Gemeinde erforderlich. Dies wird mit der Festsetzung zusätzlicher öffentlicher Straßenverkehrsflächen in der 4. Änderung vorbereitet. 6.2. Ruhender Verkehr Die privaten Stellplätze sind an geeigneter Stelle auf den Grundstücken nachzuweisen. Öffentliche Parkplätze stehen im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. Im Kronskamp sollen zusätzlich Flächen geschaffen werden. In der 4. Änderung wird hierfür eine öffentliche Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 6.3. ÖPNV Der Geltungsbereich ist sehr gut an den ÖPNV angebunden. Die AKN Station Henstedt-Ulzburg liegt nur einige hundert Meter entfernt und ist fußläufig zu erreichen. Wird im Verfahren ergänzt. 7. Ver- und Entsorgung 7.1. Trinkwasserversorgung Die Wasserversorgung wird zentral mit Anschlusszwang für alle Grundstücke über den Zweckverband Wasserversorgung Kaltenkirchen / Henstedt-Ulzburg sichergestellt. GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 7

7.2. Schmutzwasser Die Grundstücke sind an das vorhandene Entwässerungsnetz der Gemeinde Henstedt-Ulzburg angeschlossen. 7.3. Oberflächenentwässerung Das anfallende Oberflächenwasser soll - soweit dies die Bodenverhältnisse zulassen auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht werden. 7.4. Feuerlöscheinrichtungen Für den Grundschutz gem. des Erlasses des Innenministeriums vom 30.08.2010 IV 334-166.701.400 i.v. mit Arbeitsblatt DVGW-W 405 wird aus dem Rohrnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung eine Löschwassermenge von 60 cbm/h bereitgestellt. Im Notfall sind alle Gebäude für die Feuerwehr erreichbar. Die Zufahrten für die Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge müssen den Anforderungen der Landesbauordnung (LBO 5 (4)) und der DIN 14090 genügen. 7.5. Stromversorgung Der Plangeltungsbereich ist an das Stromnetz der Schleswig-Holstein Netz AG angebunden. 7.6. Gasversorgung Die Gasversorgung erfolgt über das Leitungsnetz der Schleswig-Holstein Netz AG. Eine Anbindung der Grundstücke ist möglich. 7.7. Abfallbeseitigung Die Durchführung der Abfallbeseitigung wird durch den Wegezweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg gewährleistet. 7.8. Telekommunikation Die Telekommunikation wird durch die Erweiterung des bestehenden Netzes der Deutschen Telekom AG oder anderer Anbieter sichergestellt. 8. Denkmalschutz Aufgrund des Alters, des guten baulichen Zustandes und der städtebaulichen Besonderheit wird das Gebäude Maurepasstraße Nr. 5 als erhaltenswert festgesetzt. 9. Kosten Durch die im vorliegenden Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen entstehen der Gemeinde Henstedt-Ulzburg Kosten für die Erweiterung der Verkehrsflächen und des Fuß- und Radweges. GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 8

Die Begründung wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg am.. gebilligt. Henstedt-Ulzburg, den..... (Der Bürgermeister) GEMEINDE HENSTEDT-ULZBURG Entwurf, Stand: 08.02.2016 9