MITTEILUNGSBLATT GEMEINDE STEGAURACH LANDKREIS BAMBERG

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MITTEILUNGSBLATT GEMEINDE STEGAURACH LANDKREIS BAMBERG Schloßplatz 1 96135 Stegaurach www.stegaurach.de verwaltung@stegaurach.de Tel.: 0951-99 222-0 Öffnungszeiten: Mo. Fr.: 8.00 12.00 Uhr, Do.: 14.00 18.00 Uhr März 2016 Nr. 03/2016 Die Gemeinde Stegaurach wünscht allen ein gesegnetes und frohes Osterfest. Es taut am Tag Irgendwo der Frühling klingt, Schnee schmilzt vor den Türen, Kaltes blaue Farben bringt, Fast sind sie zu spüren. Und ein Tag strahlt übers Eis, Funkelnd wie Kristall; In der Helle blinkt es heiß: Silber überall. Doch die Nacht mit Ihren Wänden Leis am Winter baut - Er hält fest auf seinen Händen, Was zum Morgen schaut. Gerhard Schmidt Bei uns in der Gemeinde Seite 13 Kirchliche Nachrichten Seite 15 Senioren und Jugend Seite 20 Vereine Seite 24 Stegaurach_03-2016_rg.indd 1 25.02.16 11:06

2 Infotafel Infotafel Notrufnummern Feuer-Notruf... 112 Polizei-Notruf... 110 Unfall-Rettungsdienst-Notruf... 112 Polizei Bamberg-Land...0951 9129 310 Ärztlicher Notfallruf...116 117 Giftnotruf...030 19240 Giftzentrale Nürnberg... 0911 3982451 Wichtige Telefonnummern Ärztliche Bereitschaftspraxis...09546 88888 Telefonseelsorge (kostenlos)... 0800 1110-111 Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos) 0800 1110-222 Familienpflegewerk Bamberg...0951 502691 Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Bamberg e.v.... 0951 28192 Frauenhaus Bamberg - Hilfe und Beratung für Frauen und Kinder... 0951 58280 Psychosoz. Beratungs- u. Behandlungsstellen für Suchtkranke u. deren Angehörige... 0951 29957-40 Katholische Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen... 0951 29957-50 Notruf für vergewaltigte und sexuell misshandelte Frauen und Mädchen...0951 868518 Telefonseelsorge Bamberg... 0800 1110-111 Bayerisches Rotes Kreuz (BRK) Kreisverband Bamberg...0951 98189-0 Kliniken Einrichtungen im Landkreis Bamberg Juraklinik Scheßlitz... 09542 779-0 Steigerwaldklinik Burgebrach...09546 88-0 Seniotel Pflegedienst Scheßlitz ggmbh... 09542 779-0 Klinik am Eichelberg Burgebrach...09546 88-510 Kliniken in der Stadt Bamberg Klinikum am Bruderwald...0951 503-0 Klinik Dr. Schellerer... 0951 9833-0 Klinikum am Michaelsberg...0951 503-0 Geburtshaus Bamberg...0951 303637 Bürgersprechstunde im Rathaus Am 03.03.2016 findet im Rathaus (ohne Voranmeldung) die Bürgersprechstunde mit dem 1. Bürgermeister, Thilo Wagner, von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt. Bücherei Stegaurach... Tel.: 0951 50989620 Öffnungszeiten: Mo 13.30 15.00 Uhr Di 07.45 12.45 Uhr 15.00 17.00 Uhr Mi 10.00 11.00 Uhr Do 17.00 20.00 Uhr An allen gesetzlichen Feiertagen in Bayern geschlossen. Während der bayerischen Schulferien am Montag- und Dienstagvormittag geschlossen. Info auf www.buecherei-stegaurach.de Wertstoffhof Waizendorf Kaifeck Waizendorf-Kaifeck 96135 Stegaurach-Waizendorf Tel.: 0951-706 oder -708 Sommerzeit: Mi 14:00-18:00 Uhr, Sa 9:00-14:00 Uhr Winterzeit: Mi 14:00-17:00 Uhr, Sa 10:00-13:00 Uhr Impressum Mitteilungsblatt Amtsblatt der Gemeinde Stegaurach Erscheinungsweise: Einmal im Monat Änderungen vorbehalten Nächste Ausgabe: Donnerstag 31.03. 2016 Redaktionsschluss: Freitag 18. 03. 2016 Beiträge für das gemeindliche Mitteilungsblatt bitte an folgende E-Mail-Adresse schicken: amtsblatt@stegaurach.de Herausgeber: Gemeinde Stegaurach Schlossplatz 1 96135 Stegaurach Verantwortlich für Anzeigen: Jörg Schild-Müller, c/o creo Druck & Medienservice GmbH Anzeigenannahme: Marie-Therese Spöckner, Tel. 08571/92 6550 werbeagentur-spoeckner@gmx.de Namentlich gezeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Kürzungen der eingesandten Manuskripte bleiben der Redaktion vorbehalten. Parteiverkehr: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr Bildnachweis: Fotolia Stegaurach_03-2016_rg.indd 2 25.02.16 11:06

Informationen durch den Bürgermeister 3 Informationen durch den Bürgermeister Eiserne Hochzeit bei Familie Popp Das seltene Jubiläum der Eisernen Hochzeit feierten am 1. Januar 2016 nach 65 Ehejahren Georg und Gertraud Popp, geb. Spindler. Georg ist 1925 in Nürnberg geboren und Gertraud wurde im Jahre 1928 in Debring geboren. Nachdem Georg 1946 nach der Gefangenschaft wieder in Erlau in seinem Elternhaus wohnte, lernte er seine Gertraud beim Tanzen in Stegaurach kennen. Am Neujahrstag 1951 heiratete das Ehepaar schließlich. Da im Jahre 1952 die erste Tochter zur Welt kam, wurde ihre bisherige Wohnung zu klein und das Ehepaar musste nach Debring ziehen, in die Nähe des Elternhauses von Gertraud, dort entstand dann ihr neues Eigenheim. Und wie es meist so ist, in einem neuen Haus kommt auch neues Leben dazu. In den folgenden Jahren kamen somit ihre zwei Söhne und eine weitere Tochter zur Welt. Georg absolvierte in Nürnberg eine Schneiderlehre und legte während seiner Tätigkeit bei der Maßschneiderei Gradl in Bamberg seine Meisterprüfung ab. Danach arbeitete er noch über 30 Jahre bei der Firma Greiff. Gertraud arbeitete, nachdem die Kinder etwas größer wurden, 24 Jahre in der Strickerei Hessel & Uhlig in Stegaurach. Außerdem pflegte sie mehrere Jahre ihre Mutter, welche für einige Zeit mit im Haushalt lebte. 90. Geburtstag bei Gisela Lauf Am 05.02.2016 feierte Gisela Lauf ihren 90. Geburtstag. Gisela Lauf war 28 Jahre als Bilanzbuchhalterin in Bamberg bei einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätig. Seit 1989 genießt sie ihre Rente und zog zu ihrem Sohn und seiner Familie nach Stegaurach. Dort fühlt sich die Jubilarin sehr wohl und umsorgt. Leider sind ihre beiden Enkel aus beruflichen Gründen nach Hessen und Baden-Württemberg gezogen. Wenn sie mal zu Besuch nach Hause kommen, freut sich Gisela Lauf immer sehr. Seit über 26 Jahren ist die Jubilarin bereits Stegauracher Bürgerin und hat einen netten Freundeskreis gefunden, mit dem sie die Veranstaltungen im Pfarrheim sowie die Senioren-Gymnastik besucht. Das Lösen von Kreuzworträtseln sowie das Schauen von Nachrichten und Dokumentationen zählen neben dem täglichen Zeitung lesen zu ihren Hobbies. Zu diesem besonderen Jubiläum gratulieren neben der Familie auch von offizieller Seite der Erste Bürgermeister Thilo Wagner, der auch die Glückwünsche von Landrat Johann Kalb überbrachte, sowie Pfarrer Johannes Wagner-Friedrich. In der Freizeit sangen beide im Kirchenchor Stegaurach, Georg war noch lange beim Gesangsverein Sängerlust in Mühlendorf aktiv. Das Ehepaar ist noch sehr rüstig und führt seinen Haushalt selbständig. Georg genießt seine täglichen Spaziergänge und löst gerne Kreuzworträtsel, während Gertraud strickt oder im Sommer im Garten werkelt. Sie sind dankbar, dieses seltene Jubiläum im Kreise ihrer Familie feiern zu dürfen und blicken mit Zuversicht und Humor in die Zukunft. Zu diesem besonderen Jubiläum gratulierten neben ihren Kindern und den vier Enkelkindern auch von offizieller Seite die Gemeinde Stegaurach, 2. Bürgermeister Bernd Fricke und vom Landratsamt Bamberg, stellvertretender Landrat Johann Pfister. Von links: Pfarrer Johannes Wagner-Friedrich, Gisela Lauf, 1. Bürgermeister Thilo Wagner Von links: stellvert. Landrat Johann Pfister, Gertraud und Georg Popp, 2. Bürgermeister Bernd Fricke Suchen Raumpfleger/in auf 450, Euro Basis Raiffeisenbank Burgebrach-Stegaurach eg Tel. 0 95 46/80 92 01 Kleine Familie sucht Baugrundstück für EFH ab 500 qm von privat. Tel.: 01 79/3 24 59 64 oder Mail: staehli@web.de Schnelles Internet für alle Stegauracher Ortsteile Bis Ende 2016/Anfang 2017 sollen auch die restlichen Ortsteile von Stegaurach, die derzeit noch kein schnelles Internet haben, also insbesondere die Gemeindeteile Höfen, Kreuzschuh, Mühlendorf und Seehöflein mit neu verlegten Glasfaserkabeln an das NGA-Hochgeschwindigkeitsnetz angeschlossen werden. Der Gemeinderat Stegaurach hat einen entsprechenden Auftrag bereits in seiner Novembersitzung 2015 an die Telekom Deutschland vergeben. Die Investitionskosten des Netzbetreibers belaufen sich auf rund 640.000,00 EUR. Derzeit liegt ein entsprechender Zuschussantrag noch bei der Regierung von Oberfranken, denn man hofft von Seiten der Gemeinde auf einen staatlichen Zuschuss in Höhe von rund 210.000,00 EUR zu der Baumaßnahme. Sobald die Regierung eine entsprechende Bewilligung ausspricht, kann es demnach mit den lang ersehnten Baumaßnahmen losgehen. Baugrundstück oder Haus in Stegaurach oder Bischberg zu kaufen gesucht! Tel.: 09 51/9 17 95 69 Stegaurach_03-2016_rg.indd 3 25.02.16 11:06

4 Faschingsumzug 2016 Informationen durch den Bürgermeister Stegaurach_03-2016_rg.indd 4 25.02.16 11:06

Informationen durch den Bürgermeister 5 n Dekostoffe und Gardinen n Möbelstoffe n Sicht- und Sonnenschutz n Markisen n Schaumstoffe n Näh- und Polsterservice Stegaurach_03-2016_rg.indd 5 25.02.16 11:06

6 Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Bericht über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Stegaurach im Besprechungszimmer des Verwaltungsgebäudes in Stegaurach vom 11.01.2016 (Nr. 2016/BA/001) Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls durch den Bauausschuss in einer der nächsten Sitzungen. 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Bauausschusses und die Zuhörer. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. TOP 01 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 07.12.2015 (Nr. 012/15ö) Die Niederschrift der letzten öffentlichen BA-Sitzung vom 07.12.2015 (012/15ö) wurde an alle Ausschussmitglieder verschickt. Dies wird ohne Einwände genehmigt. TOP 02 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/2 (Tfl.) Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Bachstraße 1a - Das Bauvorhaben auf dem betreffenden Grundstück Fl.Nr. 293/2 Gmkg. Stegaurach befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Westgebiet und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes teilweise nicht überein. Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport und benötigen für den geänderten Standort des Carports mit integriertem Nebengebäude eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich einer Baugrenzenüberschreitung. In einer formlosen Anfrage mit Beschluss vom 02.02.2015 wurde den Antragstellern die Durchführung eines ähnlichen Bauvorhabens in Aussicht gestellt. Aus Sicht der Verwaltung kann der Befreiung zugestimmt werden, da der geplante Doppelcarport lediglich von der Südseite auf die Westseite des Grundstücks verschoben wird. Die Mitglieder des Bauausschusses sehen das direkt an der Straße geplante Nebengebäude sehr kritisch, da die Sicht in die Straße für aus dem Carport ausfahrende Fahrzeuge komplett verdeckt ist und Verkehrsteilnehmer nicht erkannt werden können. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die benötigte Anzahl der Stellplätze für das Haus und die Einliegerwohnung wurden vom Entwurfsverfasser bis zur Bauausschusssitzung nachgewiesen. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung zuzustimmen und spricht sich für die Erteilung der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Errichtung des Doppelcarports mit integriertem Nebengebäude außerhalb des Baufensters aus. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber zu sprechen, ob das Nebengebäude nicht zurückversetzt oder an anderer Stelle errichtet werden kann. TOP 03 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf den Grundstücken Fl.Nrn. 383/5 u. 383/8 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Zum Steinigt 17d - Die Bauvorhaben auf den betreffenden Grundstücken Fl.Nrn. 383/5 und 383/8 befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Westgebiet Zum Steinigt. Das geplante Wohngebäude stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Für die Umsetzung des Vorhabens benötigen die Antragsteller jedoch Abweichungen von den Abstandsflächenregelungen gemäß Art. 6 Abs. 9 Ziffer 1 (Carportgebäude) und Art. 6 Abs. 9 Ziffer 3 BayBO (Stützmauern), die vom Landratsamt Bamberg überprüft und beurteilt werden müssen. Die Anzahl der Stellplätze wurden zeichnerisch und rechnerisch dargestellt und entsprechen der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Bis auf die Nachbarn des Grundstücks Fl.Nr. 384/9 Gmkg. Stegaurach haben alle Grundstückseigentümer ihr Einvernehmen erteilt. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport zuzustimmen. TOP 04 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 760/3 u. 760/4 Gmkg. Höfen - Unteraurach, Stadtweg 13 - Das Bauvorhaben auf den betreffenden Grundstücken Fl.Nrn. 760/3 und 760/4 Gmkg. Höfen befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Unteraurach und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein. Die Antragsteller haben bereits für die Bauausschusssitzung am 07.12.2015 einen förmlichen Antrag auf Vorbescheid eingereicht, in dem die Befreiungen hinsichtlich des zweiten Normalgeschosses, der Überschreitung der Baugrenzen, der Dachart bzw. Neigung und der Drehung der Firstrichtung behandelt und dem vom Bauausschuss mehrheitlich auch zugestimmt worden ist. Im Baugenehmigungsverfahren wünschen sich die Bauherren zusätzlich, anstatt der im Bebauungsplan festgelegten Dachziegelfarbe, dunkle, anthrazitfarbene Dachziegel auflegen zu dürfen. Im Bebauungsplangebiet existieren bereits Häuser mit ähnlich anthrazitfarbenen Dachziegeln. Im Keller ist, was im Vorbescheidsverfahren am 07.12.2015 noch nicht abgefragt wurde, eine kleine Einliegerwohnung geplant. Da das Bebauungsplangebiet zwei Wohneinheiten pro Grundstück zulässt, ist der Einbau der Einliegerwohnung rechtens. Die Anzahl der Stellplätze entspricht der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Doppelgarage und Stellplätzen das Einvernehmen zu erteilen. Die Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung, der Dachartund -neigung, der Firstdrehung und der geänderten Dachbedeckung werden seitens des Bauausschusses ausgesprochen. TOP 05 Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 262/16 Gmkg. Mühlendorf - Kreuzschuh, Am Hasensteig 23 - Das Bauvorhaben auf dem betreffenden Grundstück Fl.Nr. 262/16 Gmkg. Mühlendorf befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Am Hasensteig und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes teilweise nicht überein. Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und benötigt hierfür einige Befreiungen. Aufgrund des Grundstückszuschnitts soll das geplante Gebäude mit der Westseite der Fassade um 2,00 m nach Westen und der Erker im Süden um ca. 0,50 m verschoben werden. Durch die Verschiebung des Baukörpers wird eine Befreiung hinsichtlich der Baugrenzen notwendig. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Verschiebung des Baukörpers aufgrund des Geländezuschnitts sinnvoll und kann zugestimmt werden. Diese Möglichkeit ist auch im Bebauungsplan vermerkt, sofern ein Grundzug der Planung nicht verletzt wird. Die Doppelgarage soll einen 2,50 m breiten Anbau erhalten, der als Lager geplant wird. Nach Norden ragt die Garage mit dem Anbau jedoch 1,00 m aus dem Baufenster und muss ebenfalls mit einer Befreiung genehmigt werden. Die Verwaltung sieht in der Überschreitung der Baugrenzen um 1,00 m für den Garagenanbau keine grobe Verletzung der Festsetzungen und empfiehlt die Befreiung auszusprechen. Stegaurach_03-2016_rg.indd 6 25.02.16 11:06

Amtliche Bekanntmachungen Um die Verschattung so gering wie möglich zu halten, möchte der Antragsteller anstatt einer Garage mit Satteldach eine Flachdachgarage als Grenzgarage errichten. Es existieren zwar Flachdachgaragen in dem Bebauungsplangebiet, diese sind jedoch alle als Grenzgaragen an andere Flachdachgaragen angebaut. Da die Flachdachgarage an die Satteldachgarage des Nachbarn grenzt und gleichzeitig als Ortsrandabschluss steht, ist die Errichtung dieser Dachart städtebaulich aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar. Die Befreiung sollte daher nicht ausgesprochen werden. Des Weiteren beantragt der Bauherr die Änderung der Dachziegelfarbe von roten auf dunkelgraue Dachziegel, um die Photovoltaikanlage weniger in Erscheinung treten zu lassen. Zwar existieren in unmittelbarer Umgebung zwei Häuser mit dunkelfarbigen Ziegeln, diese gehören jedoch nicht mehr zum Bebauungsplangebiet. In dem Bebauungsplangebiet wurde die Farbe der Dachziegel noch nicht befreit. Dies ist aus Sicht der Verwaltung auch nicht notwendig, daher sollte die Befreiung nicht ausgesprochen werden. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zuzustimmen. Die Befreiungen hinsichtlich der Baugrenzenüberschreitung für das Wohngebäude und der Garage sowie die Befreiung für die Dachziegelfarbe werden ausgesprochen. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, die Befreiung für die Errichtung einer Doppelgarage mit Flachdach auszusprechen. TOP 06 Bauantrag auf Neubau eines Doppelcarports mit Flachdach auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/4 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Michaelsberger Weg 5 - Das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/4 Gmkg. Stegaurach befindet sich im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Stegaurach Westgebiet und stimmt mit dessen Festsetzungen bezüglich der Baugrenzenüberschreitung und der Flachdacheindeckung mit Trapezblech nicht überein. Weiterhin ist vom Landratsamt Bamberg eine Ausnahme von Art. 6 BayBO (Abstandsflächen) wegen der Länge der Grenzbebauung notwendig. In der BA-Sitzung am 02.11.2015 wurde dieses Vorhaben bereits als Antrag auf isolierte Befreiung behandelt und die notwendigen Befreiungen ausgesprochen. Da aber die Länge der Grenzbebauung aller auf der Grenze stehenden Gebäude mehr als 15 m beträgt, ist für die Errichtung des Carports ein Bauantrag notwendig. Befreiungen bezüglich der Überschreitung der Baugrenze wurden für die Garage auf dem Baugrundstück bereits ausgesprochen, ebenso im gesamten Bebauungsplangebiet. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines Doppelcarports zuzustimmen und die benötigten Befreiungen bezüglich der Baugrenzenüberschreitung und der geänderten Dacheindeckung zu erteilen. TOP 07 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 45/12 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Grabenweg 17 - Das Bauvorhaben auf dem betreffenden Grundstück Fl.Nr. 45/12 befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Westgebiet und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes teilweise nicht überein. Die Antragsteller planen die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und benötigen für die Realisierung ihres Wohngebäudes Befreiungen hinsichtlich des Kniestocks (geplant 1,00 m / BPlan 0,22 m 0,35 m) und der Dachneigung (geplant 44 Grad / BPlan 22 35 Grad). In unmittelbarer Umgebung wurden zwar Befreiungen für die o.g. Abweichungen ausgesprochen, diese waren jedoch nicht in dem Ausmaß, wie sie jetzt beantragt sind. Das nördlich angrenzende Nachbargrundstück hat Befreiungen für den Kniestock von 0,50 m und eine Dachneigung von 40 Grad erhalten, ebenso wie ein Gebäude in der Nähe des Baugrundstücks. Aus Sicht der Verwaltung sollte im Hinblick auf die freie Fläche gegenüber dem Baugrundstück maximal eine Befreiung wie bisher ausgesprochen werden. Die Anzahl der Stellplätze wurde im Eingabe- plan dargestellt. Die Berechnung wurde bis zur kommenden Sitzung nachgereicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage zuzustimmen. Die Befreiung hinsichtlich der Dachneigung (44 Grad) wird vom Bauausschuss ausgesprochen. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt die Befreiung hinsichtlich des Kniestocks auf 0,50 m zu begrenzen, wie sie in der Umgebung maximal ausgesprochen wurden. TOP 08 Anfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 594/6 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Erhard-Uhlig-Straße 17 - Das betreffende Grundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Neuaurach Friedhof. Der Antragsteller möchte ein Einfamilienhaus mit Garagen errichten, würde jedoch verschiedene Befreiungen benötigen. Anstatt der im Bebauungsplan festgesetzten Höhe von I+D (ausgebautes Dachgeschoss) möchte der Antragsteller ein Wohngebäude mit der Höhenlage II Vollgeschosse und einer Dachneigung von 20 Grad bzw. 35 Grad (BPlan 39 bis 45 Grad) errichten. Das Satteldach soll zur Installation einer Solar- und Photovoltaikanlage unsymmetrisch errichtet werden. Des Weiteren wäre eine Befreiung hinsichtlich der Dachart für die Garage notwendig, da der Bebauungsplan vorsieht, für die Garage die gleiche Dachneigung zu errichten, wie beim Hauptgebäude. Der Antragsteller plant eine Flachdachgarage. Das angrenzende Nachbargrundstück ist unbebaut. Befreiungen für die Dachneigung und die Geschossigkeit wurden in dem Bebauungsplangebiet bereits ausgesprochen. Aus Sicht der Verwaltung kann das Vorhaben nach den vorliegenden Plänen in Aussicht gestellt werden, da das Bauvorhaben den heutigen Standards entspricht und die Festsetzungen aus dem Bebauungsplan von 1998 nicht mehr zeitgemäß sind. Aus Sicht des Bauausschusses ist das Grundstück in einer sehr exponierten Lage. Eine Änderung des Gebäudes in zwei Normalgeschosse und eine geänderte Dachform soll daher nicht erfolgen. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt, der vorliegenden formlosen Anfrage in der eingereichten Form nicht zuzustimmen. TOP 09 Anfrage auf Errichtung einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 849/4 Gmkg. Stegaurach - Stegaurach, Weidenweg 3 - Das betreffende Grundstück befindet sich außerhalb eines Bebauungsplangebietes. Bauvorhaben müssen dort nach 34 BauGB beurteilt werden. Der Antragsteller möchte auf der Nordseite seines Gebäudes eine Schleppdachgaube oder eine Spitzdachgaube errichten. In dem Wohngebiet existieren sowohl Schleppdach- als auch Spitzdachgauben. Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben nach Variante 1 und Variante 2 zugestimmt werden. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt der Anfrage auf Bebauung des Gebäudes mit einer Spitzdach- oder Schleppgaube nach den vorliegenden Plänen zuzustimmen. Aufgrund der Wohnflächenmehrung sind ggf. die Stellplätze neu nachzuweisen. TOP 10 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stütz- / Einfriedungsmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 760/41 Gmkg. Höfen - Unteraurach, Bodenfeldweg 8 - Das betreffende Grundstück befindet sich im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Unteraurach und stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht überein. Die Antragsteller möchten zur Sicherung des Hanges zwischen seinem und dem Nachbargrundstück eine bis zu 0,80 m hohe Stützmauer errichten. Die Mauerhöhe soll von der Straße weg ansteigen. Die maximale Höhe von 0,80 m wird am Gartenende entstehen und von der Straße nicht zu sehen sein. 7 Stegaurach_03-2016_rg.indd 7 25.02.16 11:06

8 Der angrenzende und direkt betroffene Nachbar stimmt dem Vorhaben zu. Auch die anderen angrenzenden Nachbarn haben ihr Einvernehmen erteilt. TOP 01 Amtliche Bekanntmachungen Antrag zur Geschäftsordnung auf Aufnahme der Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015 (017/15ö) als TOP 01 Da die Problematik der Stützmauern in dem Bebauungsplangebiet aufgrund der Geländehöhen erst entschieden wurde, kann dem Vorhaben aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Der Bauausschuss Stegaurach beschließt dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützmauer für die Sicherung des Hanges zuzustimmen. TOP 11 Informationen des Bürgermeisters TOP 11 A Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stegaurach und Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet 1. Bürgermeister WAGNER berichtet, dass das Planungsbüro LEIN für die Grundstücke Fl.Nr. 858/11 und 858/24 Gmkg. Stegaurach einen ersten Vorentwurf vorgestellt hat. Die mit Email vom 23.12.2015 übersanden Unterlagen dienen dem Bauausschuss zur Kenntnis und als Diskussionsgrundlage, da die Unterlagen in dieser Form noch nicht im Bauausschuss besprochen wurden. TOP 11 B Sachstand Gemeindeverbindungsstraße Mühlendorf - Kreuzschuh 1. Bürgermeister WAGNER berichtet, dass mittlerweile eine Einigung mit der Regierung von Oberfranken erzielt werden konnte. Der ursprünglich geplante Geh- und Radweg wird aus den aktuellen Planungen herausgenommen und nicht weiter verfolgt. Dieser wäre ohnehin nicht Bestandteil der Förderung gewesen. Die Ausführung dient dem Bauausschuss zur Kenntnis! TOP 12 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen TOP 12 A Vorgehensweise bei bestimmten Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplanes GR Bernd FRICKE macht den Vorschlag, einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen, wie zukünftig mit Baugesuchen umgegangen wird, wenn diese Befreiungen hinsichtlich der Kniestockhöhe bzw. der Dachneigung beinhaltet. TOP 12 B Kreuzungsbereich Debringer Straße Würzburger Straße GR Matthäus METZNER macht den Vorschlag, aufgrund des problematischen Kreuzungsbereiches mit der zuständigen Straßenbehörde zu sprechen, ob es hier keine Möglichkeiten gibt, eine Verbesserung für Verkehrsteilnehmer zu erzielen. TOP 12 C Überplanung der Dorfmitte beim Dorfbrunnen in Stegaurach GR Matthäus METZNER macht den Vorschlag, den Bereich am Dorfbrunnen überplanen zu lassen, um eine optische Verbesserung für den Ort zu erzielen. Hierzu sollte in Erfahrung gebracht werden, ob diese Maßnahme im Rahmen einer Städtebauförderung umgesetzt werden kann. Bericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Stegaurach im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes in Stegaurach vom 12.01.2016 (Nr. 2016/ GR/001) Anmerkung: Diese Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und vorbehaltlich der nachträglichen Genehmigung und Änderung des Sitzungsprotokolls durch den Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen. 1. Bürgermeister WAGNER begrüßt alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, die Zuhörer und die Presse. Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt 1. Bürgermeister WAGNER, ob Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen. Nachdem keine Einwände erhoben werden, wird mit der Tagesordnung begonnen. 1. Bürgermeister WAGNER beantragt, die Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015 als TOP 01 in die heutige Tagesordnung nachträglich aufzunehmen, da die Verwaltung dies bei der Sitzungsladung übersehen hatte, weil im Dezember nur eine nichtöffentliche Sitzung stattgefunden hat. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Genehmigung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015 als TOP 01 in die Tagesordnung nachträglich aufzunehmen. Das Protokoll der letzten öffentlichen Sitzung vom 10.11.2015 wird ohne Einwände genehmigt. TOP 02 Neubau eines Kinderhauses in Stegaurach hier: Vorstellung Planungsentwürfe Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 beschlossen, ein Kinderhaus in der Gemeinde zu errichten. Weiterhin wurden in der Sitzung am 14.04.2015 die Architekten REBHAN/WENDLAND beauftragt eine Entwurfsplanung zu fertigen. Die Architekten REBHAN/WENDLAND stellen ihre ersten Planungen für das Kinderhaus vor. Der vorgestellte Vorentwurf sieht einen zweigeschossigen Baukörper auf dem Gelände hinter dem Bürgersaal vor. Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf ca. 2,4 Mio. EUR und gliedern sich wie folgt auf: Grundstück Herrichten und Erschließen Bauwerk Techn. Gebäudeausrüstung Außenanlagen Ausstattung Baunebenkosten/Ing.- u. Arch.-leistungen Gesamtbaukosten: 0,00 EUR 10.000,00 EUR 1.686.333,00 EUR 150.000,00 EUR 123.200,00 EUR 431.097,00 EUR 2.400.630,00 EUR Herr WENDLAND erläutert dem Gemeinderat zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und die Mehrkosten, wenn man das Gebäude im Passivhaus- Standard errichtet. Demnach werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten auf ca. 135.000,00 EUR geschätzt. Zusätzlich zu den vorgenannten Kosten werden infolge des Kinderhausbaues voraussichtlich folgende zusätzliche Kosten anfallen: Anbau am Bürgersaal Umbau der bestehenden Küche im Bürgersaal Ergänzung der Kücheneinrichtung Nebenkosten Gesamtbaukosten: 44.000,00 EUR 50.000,00 EUR 30.000,00 EUR 28.000,00 EUR 152.000,00 EUR Der Gemeinderat Stegaurach nimmt die vorliegende Vor-Entwurfsplanung zukenntnis und billigt diese. Die Anregungen des künftigen Trägers des Kinderhauses sollen in die Bauplanung eingearbeitet werden, um eine ideales Betreiberkonzept zu verwirklichen. Die Architekten WENDLAND/REBHAN sollten daraufhin eine entsprechende neue Entwurfsplanung fertigen und dem Gremium vorstellen. Die im Vorentwurf kalkulierte Gesamtbausumme von ca. 2.400.000,00 EUR (ohne Anbau und Küchenumbau Bürgersaal) ist auch bei künftigen Planung nicht zu überschreiten. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, das Gebäude im Passivhausstandard zu errichten und billigt die ermittelten Mehrkosten von ca.135.000,00 EUR. TOP 03 Neubau eines Kinderhauses in Stegaurach hier: Entscheidung über die Auswahl eines Kinderhortbetreibers In der Sitzung am 13.10.2015 haben sich die folgenden drei Bewerber als mögliche Kinderhortbetreiber dem Gemeinderat vorgestellt. 1. Diakonie Bamberg-Forchheim, vertr. durch Herrn SEIB, Herrn SCHÄFER u. Frau SASSEL. 2. iso e.v. (Innovative Sozialarbeit) Bamberg, vertr. durch Herrn GENS- NER u. Herrn GERSTNER. 3. AWO (Arbeiterwohlfahrt) Bamberg, vertr. durch Herrn DIPPOLD u. Frau BREHM. Es soll nun eine Entscheidung über den Träger des geplanten Kinderhauses getroffen werden. Stegaurach_03-2016_rg.indd 8 25.02.16 11:06

Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Diakonie Bamberg- Forchheim als neuen Betreiber/Träger für das Kinderhaus Stegaurach nicht auszuwählen. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Arbeiterwohlfahrt Bamberg als neuen Betreiber/Träger für das Kinderhaus Stegaurach nicht auszuwählen. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, die Innovative Sozialarbeit Bamberg e.v. als neuen Betreiber/Träger für das Kinderhaus Stegaurach auszuwählen. Der Vertrag soll vorläufig auf 2 Jahre befristet abgeschlossen werden. TOP 04 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frensdorf; Beteiligung der Gemeinde Stegaurach als Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB Mit Schreiben vom 21.12.2015 übersendet die WEYRAUTHER Ingenieurgesellschaft mbh Bamberg im Namen der Gemeinde Frensdorf die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frensdorf. Der Gemeinderat Frensdorf hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 die 3. Änderung des Flächenutzungsplans im Vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB beschlossen. Von der Durchführung der Umweltprüfung ( 2 Abs. 4 BauGB), dem Umweltbericht nach 2a BauGB, von der Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach 6 Abs. 5 und 10 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Im Änderungsverfahren wird die Darstellung des Allgemeinen Wohngebietes geringfügig nach Westen/Südwesten erweitert. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 3 Abs. 2 sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Gemeinde Stegaurach wird aufgefordert, im Rahmen der Beteiligung nach 4 BauGB eine Stellungnahme abzugeben. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass er gegen die geplante 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frensdorf keine Bedenken erhebt, da die Belange der Gemeinde Stegaurach nicht betroffen sind. TOP 05 Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet der Gemeinde Stegaurach hier: Vorstellung eines ersten Bebauungskonzeptes für das BRÖCKELMANN-Grundstück Mit Email vom 23.12.2015 übersendet das Ingenieurbüro LEIN GmbH Bamberg die Unterlagen für ein Konzept zur Auf-/Umplanung des sog. KLEINDIENST- oder BRÖCKELMANN-Grundstücks im Gewerbegebiet in Debring. Nach eingehender Diskussion ist man sich einig, dass der Planer folgende Punkte überdenken sollte: - Erhaltung der im best. BPlan vorhandenen Grünstreifen - Verkehrsführung - Verkehrsanbindung - Fußgängeranbindung Richtung Kellerstraße und Steinweg - Bebauungsdichte - evtl. breiterer Pufferstreifen zwischen Wohngebiet und Gewerbe - Lärmschutzgutachten vorab machen lassen wegen Lärmschutzauflagen TOP 06 Vereinszuschüsse hier: Antrag der SpVgg Stegaurach auf Zuschuss für die Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim Mit Schreiben vom 20.10.2015 beantragt die SpVgg Stegaurach einen Zuschuss zur beabsichtigten Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim in Stegaurach. Dem Antrag liegt ein Angebot der ortsansässigen Firma ALBERT & BERGMANN, Stegaurach, vom 14.07.2015 über brutto 24.655,06 EUR bei. Gemäß 3 Ziffer 6.1. der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für die Vereinsförderung vom 31.12.2014 werden Neu- baumaßnahmen / Neuanschaffungen / Sanierungen / Ersatzbeschaffungen bei Gebäuden und Sportanlagen bis zu max. 10 % der Kosten bezuschusst. Nachdem die Heizungsanlage auch unter ökologischen Gesichtspunkten neu ausgerichtet wird, kann entsprechend 3 Ziffer 6.2. der Vereinsförderungs-Richtlinien eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 % in Aussicht gestellt werden. Die SpVgg Stegaurach gehört zu den laut Anlage der Vereinsförder- Richtlinien in der Gemeinde Stegaurach bestehenden Vereinen (vgl. 3 Ziffer 5). Aufgrund der geringen Höhe des Zuschusses von (10 % von 24.655,06 EUR =) 2.465,51 EUR kann die Zuschussgewährung entspr. 13 Abs. 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stegaurach vom 06.05.2014 (GeschO2014) durch 1. Bürgermeister WAGNER verfügt werden. Nachdem im vorliegenden Fall jedoch eine evtl. 20 %-ige Bezuschussung im Raum steht, wird von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Angelegenheit im Gemeinderat zu behandeln. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, der SpVgg Stegaurach für die Erneuerung der Heizungsanlage im Vereinsheim in Stegaurach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, d.s. 10 % von 24.655,06 EUR =) 2.465,51 EUR zu gewähren. Sollte die SpVgg nachweisen können, dass Sie besondere ökologische Baumaßnahmen vorgenommen hat, die über die bestehenden Vorschriften reichen, wird eine zusätzliche Förderung in Höhe von 10 % dieser Zusatzkosten in Aussicht gestellt. TOP 07 Vereinszuschüsse hier: Antrag der FFW Höfen/Waizendorf auf Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Festzeltes Mit Schreiben vom 25.11.2015 beantragt der Feuerwehrverein FFW Höfen-Waizendorf einen Zuschuss für die Anschaffung eines Festzeltes, welches auch von den Ortsvereinen genutzt werden kann. Dem Antrag liegt eine Rechnung der Firma TOOLPORT GmbH, Norderstaedt, vom 05.02.2015 über brutto 1.453,43 EUR bei. Das Zelt wurde demnach bereits vor mehreren Monaten angeschafft. Gemäß 3 Ziffer 6.1. der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für die Vereinsförderung vom 31.12.2014 werden Neubaumaßnahmen / Neuanschaffungen / Sanierungen / Ersatzbeschaffungen bei Gebäuden und Sportanlagen bis zu max. 10 % der Kosten bezuschusst. Der Feuerwehrverein FFW Höfen-Waizendorf gehört zu den laut Anlage der Vereinsförder-Richtlinien in der Gemeinde Stegaurach bestehenden Vereinen (vgl. 3 Ziffer 5). Aufgrund der geringen Höhe des Zuschusses von (10 % von 1.453,43 EUR =) 145,34 EUR kann die Zuschussgewährung entspr. 13 Abs. 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stegaurach vom 06.05.2014 (GeschO2014) durch 1. Bürgermeister WAGNER verfügt werden. Allerdings müssen gemäß 2 Ziffer 3 Anträge für die Bezuschussung von Neubaumaßnahmen/Neuanschaffungen/Sanierungen/Ersatzbeschaffungen nach 3 Ziffer 6 bis zum 30.09. des Vorjahres bei der Gemeinde Stegaurach gestellt werden. Laut 2 Ziffer 4 werden verspätet eingegangene oder unvollständig abgegebene Zuschussanträge von der Verwaltung mit entsprechendem Vermerk an die Antragsteller ohne weitere Bearbeitung zurückgesandt. Eine Berücksichtigung verspätet eingegangener Anträge egal aus welchem Grund ist demnach definitiv ausgeschlossen. Es wird daher von Seiten der Verwaltung empfohlen, die Angelegenheit im Gemeinderat zu behandeln. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass der Feuerwehrverein FFW Höfen-Waizendorf für die Anschaffung eines Festzeltes einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, d.s. 10 % von 1.453,43 EUR = 145,34 EUR erhält. Der Verein ist darauf hinzuweisen, dass künftig nur noch Anträge berücksichtigt werden können, welche vor der tatsächlichen Anschaffung bzw. Rechnungsstellung liegen. TOP 08 Vereinszuschüsse hier: Antrag des Kath. Pfarramtes Stegaurach auf Zuschuss für die Kniebankpolsterung in der Filialkirche Waizendorf 9 Stegaurach_03-2016_rg.indd 9 25.02.16 11:06

10 Amtliche Bekanntmachungen Mit Schreiben vom 18.10.2015 beantragt das Kath. Pfarramt Stegaurach im Namen der Filialkirche Waizendorf einen Zuschuss zur beabsichtigten Kniebankpolsterung in der Filialkirche in Waizendorf. Dem Antrag liegt ein Kostenvoranschlag der Fa. Wicht, Pettstadt, vom 24.09.2015 über brutto 1.975,40 EUR bei. Gemäß 3 Ziffer 6.1. der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für die Vereinsförderung vom 31.12.2014 werden Neubaumaßnahmen / Neuanschaffungen / Sanierungen / Ersatzbeschaffungen bei Gebäuden und Sportanlagen bis zu max. 10 % der Kosten bezuschusst. Allerdings gehört die Kath. Kirchenstiftung bzw. das Kath. Pfarramt Stegaurach oder die Kirchenverwaltung der Filialkirche Waizendorf nicht zu den laut Anlage der Vereinsförder-Richtlinien in der Gemeinde Stegaurach bestehenden Vereinen (vgl. 3 Ziffer 5). Aufgrund der geringen Höhe des Zuschusses von (10 % von 1.975,40 EUR =) 197,54 EUR könnte die Zuschussgewährung zwar entspr. 13 Abs. 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stegaurach vom 06.05.2014 (GeschO2014) durch 1. Bürgermeister WAGNER verfügt werden, allerdings ist die Zuschussgewährung nicht von den Vereinsförderungsrichtlinien gedeckt, so dass es sich - genau genommen - auch um keine Vereinsförderung handelt. Von Seiten der Verwaltung wird daher empfohlen, die Angelegenheit im Gemeinderat zu behandeln. Der Gemeinderat Stegaurach beschließt, dass das Kath. Pfarramt Stegaurach für die Kniebankpolsterung in der Filialkirche in Waizendorf einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten, d.s. 10 % von 1.975,40 EUR =) 197,54 EUR erhält. TOP 09 Informationen des Bürgermeisters TOP 09 A Personalangelegenheiten hier: Einstellung eines Bauingenieurs 1. Bürgermeister WAGNER berichtet, dass der im Nachgang der Bewerbungsgespräche an erster Stelle favorisierte Bauingenieur zwischenzeitlich mitgeteilt hat, dass er seine jetzige Arbeitsstelle nun doch nicht kündigen will. Es kommt daher nunmehr Frau Anna GRASSER zum Zuge, welche voraussichtlich ab 16.02.2016 anfangen wird. TOP 09 B Vereinsförderung hier: Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der laufenden Verwaltung 1. Bürgermeister WAGNER erläutert, dass weitere Maßnahmen im Rahmen der Vereinsförderung bezuschusst worden sind. Aufgrund der geringen Höhe des Zuschusses wurde die Zuschussgewährung entsprechend 13 Abs. 2 Ziff. 2 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Stegaurach (GeschO2014) durch den Bürgermeister verfügt. Dem Kath. Kapellenverein Unteraurach wurde zur Kniebankpolsterung in der Kapelle in Unteraurach gemäß 3 Ziffer 6.1. der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für die Vereinsförderung vom 31.12.2014 ein Zuschuss in Höhe von (10 % der nachgewiesenen Kosten i.h.v. 1.492,26 EUR =) 149,23 EUR gewährt. Der SpVgg Stegaurach wurde zur beabsichtigten Erneuerung der Anzeigetafel durch eine LED-Anzeige am Hauptspielfeld des Vereinsgeländes in Stegaurach gemäß 3 Ziffer 6.1. der gemeindlichen Richtlinien der Gemeinde Stegaurach für die Vereinsförderung vom 31.12.2014 ein Zuschuss in Höhe von (10 % der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten i.h.v. 3.960,00 EUR =) 396,00 EUR zugesagt. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage der Unternehmerrechnung. TOP 10 Verschiedenes, Wünsche, Anfragen TOP 10 A Gewährung von Sitzungsgeld für Fraktionssprecher- Sitzungen GR HÖPFNER fragt, ob für die Teilnahme an Fraktionssprecher-Sitzungen ebenfalls ein Sitzungsgeld gewährt wird. 1. Bürgermeister WAGNER antwortet hierzu, dass der Gemeinderat Stegaurach in seiner Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Gemeinderat Stegaurach (GVerfS2014) die Sitzungsgeldzahlungen festgelegt hat. Demnach erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder ein Sitzungsgeld von je 30,00 EUR für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Listenführer erhalten 15,00 EUR für die Teilnahme an Vorbesprechungen (= sog. Fraktionssprecher-Sitzungen). Aktuell versuchen Firmen wieder einmal eine Gewerbe-Eintragung unter Stegaurach.Gewerbe-Meldung.de zu verkaufen. Mehrere Betriebe oder Selbständige im Stegauracher Gemeindegebiet haben das dubiose Eintragungsangebot eines Verlages mit Sitz in Leipzig erhalten. Das Angebot wurde nicht von der Gemeinde Stegaurach versandt!!!!! VORSICHT-> Diesen Auftrag n i c h t unterzeichnen bzw. zurücksenden!!! Wer diesen Vertrag unterzeichnet, ist daran gebunden und muss unter Umständen 3 Jahre, jährlich 348 Euro zzgl. MwSt., bezahlen. Müllabfuhr im März 2016 Die Abholung der Restmüll-, Papier- und Biotonne im März 2016 erfolgt in den ein-zelnen Gemeindeteilen an den nachfolgend aufgeführten Tagen: Restmülltonne Do. 10.03.2016 Mi. 23.03.2016 Papiertonne Fr. 04.03.2016 Biotonne Do. 03.03.2016 Do. 17.03.2016 Die Abholung des Gelben Sackes erfolgt im ganzen Gemeindegebiet am Dienstag 08.03.2016 HINWEIS: Den Gelben Sack sowie die Tonnen am Abfuhrtag bitte ab 06.00 Uhr bereitstellen. Sperrmüll Zwei Mal pro Jahr kann für jedes angemeldete Grundstück kostenlos Sperrmüll abgeholt werden. Eine Anmeldung der Gegenstände ist vorher jedoch unbedingt erforderlich! Die Anmeldung hat beim Landratsamt Bamberg unter Tel. 85-555 (Di. - Do. von 9.00-12.00 Uhr), mittels Sperrmüllkarte am Abfallkalender oder unter www.landkreisbamberg.de zu erfolgen. Anmeldeschluss für die nächste Sperrmüllsammlung: 06.04.2016 Wertstoffhof Stegaurach (im Ortsteil Waizendorf-Kaifeck) Öffnungszeiten: Sommerzeit Winterzeit Mi. 14.00-18.00 Uhr Mi. 14.00-17.00 Uhr Sa. 09.00-14.00 Uhr Sa. 10.00-13.00 Uhr Ein weiterer Wertstoffhof in der Nähe befindet sich noch in Burgebrach, Kapellenfeld 9 (Bauhof). Im Monat März 2016 geplante öffentliche Sitzungen der Kommunalvertretungsorgane: Bauausschuss Stegaurach, Mo. 07.03.2016, 18.00 Uhr Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1 Gemeinderat Stegaurach, Di. 15.03.2016, 19.00 Uhr Sitzungssaal im Dachgeschoss des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1 Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport, Mi. 23.03.2016, 18.00 Uhr Besprechungszimmer im Erdgeschoss des Rathauses Stegaurach, Schloßplatz 1 Achtung: Bei den vorgenannten Angaben handelt es sich um eine unverbindliche Terminvorplanung. Bitte entnehmen Sie der Bekanntmachung an den gemeindlichen Anschlagtafeln, ob, wann und wo die geplante Sitzung tatsächlich stattfindet. In der Bekanntmachung ist auch die Tagesordnung der Sitzung aufgeführt. Stegaurach_03-2016_rg.indd 10 25.02.16 11:06

Amtliche Bekanntmachungen Problemabfallsammlung im Landkreis Wasserlösliche Wandfarben sind keine Problemabfälle Für den Bereich der Gemeinde Stegaurach ist folgender Termin für die Problemabfallsammlung im Frühjahr 2016 vorgesehen: Samstag, 12. März 2016 08.30 bis 10.00 Uhr gemeindlicher Bauhof, Hartlandener Straße Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass wasserlösliche Wandfarben ( Dispersionsfarben ) keine gefährlichen Stoffe enthalten und daher auch nicht am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden müssen. In vielen Landkreisen sind Wandfarben aus diesem Grund generell bei der Problemabfallsammlung ausgeschlossen. Im Landkreis Bamberg gilt derzeit folgende Regelung: Eingetrocknete Wandfarben oder leere Eimer werden nicht mehr angenommen. Sind die Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. Dies gilt sowohl für private Haushalte, wie auch für Gewerbebetriebe. Stehen größere Mengen an flüssigen Wandfarben zur Entsorgung an, sollte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises aufgenommen werden. Entsorgungshinweise für Dispersionsfarben: Pinselreine Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich! Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke können über die Restmülltonne entsorgt werden, Eimer wiederum in den gelben Sack oder zum Wertstoffhof. Falls sich die eingetrocknete Farbe nicht mehr aus dem Eimer entfernen lässt, kann das gesamte Gebinde über die Restmülltonne entsorgt werden. Weiter bittet die Abfallwirtschaft folgende Hinweise zu beachten: Im Rahmen der Problemabfallsammlung des Landkreises dürfen nur haushaltsübliche Mengen an problematischen Abfällen abgegeben werden. Fallen größere Mengen an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, sollte Kontakt mit der Abfallberatung aufgenommen werden. Altöl ist von der Annahme weiterhin ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet. Grundsätzlich sollten gefährliche Abfälle nur in der Originalverpackung abgegeben werden, die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, ausgeschlossen. Folgende Abfälle werden beispielsweise angenommen: Grundsätzlich: Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen ätzend, gesund-heitsschädlich, reizend, leichtentzündlich, giftig bzw. sehr giftig Energiesparlampen Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift; Lösemittelhaltige Abfälle, z.b. Lack, Farbe, Benzin, Nitroverdünner, Fleck- u. Rostentferner, Pinsel-reiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, usw. Batterien aller Art (Autobatterien, Akkus, Knopfzellen) Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.) Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z.b. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen Quecksilberhaltige Abfälle, z.b. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter Feuerlöscher PCB-Kondensatoren, z.b. aus alten Fernsehern und Waschmaschinen Nicht angenommen werden z.b.: Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl, Rückgabe beim Handel), Leuchtstoffröhren (Wertstoffhof), Hausmüll, Altreifen, Asbestzementplatten, Druckgasflaschen, Munition Ländliche Entwicklung Ländliche Entwicklung Verfahren Kreuzschuh Gemeinde Stegaurach, Landkreis Bamberg 11 Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter ( 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 und Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AG- FlurbG) Bekanntmachung und Ladung Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Verfahren Kreuzschuh gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit zur Teilnehmerversammlung geladen. Diese findet unter der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberfranken statt am: Mittwoch, den 06.04.2016, um 19:00 Uhr Ort: Mühlendorf, Gaststätte Alte Mühle. Tagesordnung 1. Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und des Wahlverfahrens 2. Neuwahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter 3. Allgemeine Aussprache Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer am Verfahren besitzen. Wünschenswert ist deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Neuwahl des Vorstandes beteiligen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 3 festgesetzt. Jeder stimmberechtigte Teilnehmer oder Bevollmächtigte kann somit als Mitglied und Stellvertreter insgesamt 6 Personen in den Vorstand wählen. Wahlberechtigt sind nur Teilnehmer. Die Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke. Erbbauberechtigte stehen den Eigentümern gleich ( 10 Nr. 1 FlurbG). Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden. Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen. Zu beachten ist jedoch, dass nach 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten. Bamberg, 16.02.2016 gez. Albart Baudirektor Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg gerne zur Verfügung: 0951/85-706 oder 85-708 Stegaurach_03-2016_rg.indd 11 25.02.16 11:06

12 Landratsamt Landratsamt Landratsamt Bamberg Probealarm im Landkreis am 5. März Am Samstag, 5. März 2016, führt das Landratsamt Bamberg in der Zeit von 9:00 bis ca. 12:00 Uhr einen Probebetrieb der Feuerwehrsirenen durch. In Zusammenarbeit mit der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim werden die örtlichen Sirenen im Landkreis ausgelöst, um deren Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Das Landratsamt Bamberg bittet die Bevölkerung um Verständnis. Praxis selbstorganisatorische Hypnose & Hypnosetherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Annette Schmittdorsch Heilpraktikerin für Psychotherapie Laurenzistraße 30, Tel. 0 95 02/9 25 41 46, www.hypnosepraxis-bamberg.de Ich freue mich auf Sie! Musiklehrerin sucht Unterrichtsräumlichkeiten in Stegaurach Telefon 09 51/2 96 87 58 Hausflohmarkt wegen Haushaltsauflösung Wann: Samstag, 19. 03. 2016 und Sonntag, 20. 03. 2016 jeweils von 11:00 bis 17:00 Uhr Wo: Im Schütz 13, 96135 Stegaurach Damenbekleidung (Größe 40-46; teilweise neu; u.a. Klingel-, Mona-, C&A-Ware und andere), Damenschuhe (Größe 39; teilweise neu), einzelne Herrenmodeartikel, Möbel, Dekoartikel, Haushaltsware Bitte beachten: Nur begrenzte Parkmöglichkeiten! Ölfeuerungs-Kundendienst Wartung aller Brennerfabrikate Störungsdienst auch Samstag/Sonntag Kostenlose und unverbindliche Beratung! Standort Pettstadt Tel. (09502) 8452 oder Tel. (09554) 505 Kos. Fußpflege, inkl. Fußmassage jede 10. Anwendung GRATIS. 20, Gesichtsbehandlung, inkl. Maske, Ampulle, Massage 49, Permanent Make-up, dauerhaft perfektes Aussehen ab 150, Kosmetik von Kl. Schminkschule, in kl. Gruppen, Isabell Lancray Typgerecht schminken lernen 35, und Dr. Rimpler Carmen Friedel Ringstraße 49 96135 Stegaurach/Hartlanden 01 52/33 72 28 57 Stegaurach_03-2016_rg.indd 12 25.02.16 11:06