BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/9962 18. Wahlperiode 13.10.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/9496 Stand der Umrüstung von Dieselfahrzeugen mit nicht-konformer Abgasreinigung zur Herstellung der dauerhaften Konformität mit den rechtlichen Vorschriften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Kraftfahrt-Bundesamt hat die Volkswagen AG (VW) verpflichtet, die vorschriftsmäßige Konformität der manipulierten Dieselfahrzeuge wiederherzustellen. Das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt die jeweiligen technischen Lösungen für die Umrüstung nach entsprechender Prüfung. Von der Manipulation der Abgaswerte sind in Deutschland etwa 2,4 Millionen Diesel-Pkw betroffen. Der Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen vom April 2016 zeigt bei verschiedenen Fahrzeugen deutlich überhöhte Abgasemissionen. Mehrere Hersteller konnten nach Aussagen der Bundesregierung dazu veranlasst werden, freiwillig Konzepte zur Emissionsminderung vorzulegen. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat diese auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. 1. Hat das Kraftfahrt-Bundesamt die von VW für die EA 189/2,0 TDI-Motoren vorgeschlagene Lösung (Änderung der Software) zur dauerhaften Herstellung der Konformität der Fahrzeuge mit den Vorschriften freigegeben? Welche Auflagen hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Bescheid erteilt? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für Fahrzeuge mit Motoren EA189 mit 2,0 Liter Hubraum 10 von 11 Clustern freigegeben. Die Freigaben erfolgten ohne Auflagen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Oktober 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/9962 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 2. Wie genau hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. haben technische Dienste die von VW für die EA 189/2,0 TDI-Motoren vorgeschlagene Lösung überprüft? Wie wird sichergestellt, dass bei weiteren Software-Updates die Konformität erhalten bleibt? Das KBA hat hierfür ein Freigabekonzept entwickelt, das die Prüfung aller durch die Motorsteuerung berührten typgenehmigungsrelevanten Sachverhalte vorsieht. Diese Prüfungen werden zuerst durch einen vom Hersteller beauftragten Technischen Dienst durchgeführt. Die dabei ermittelten Ergebnisse werden durch das KBA verifiziert, in dem vom KBA beauftragte Technische Dienste diese Fahrzeuge erneut prüfen. Genereller Prüfmaßstab ist, dass das Fahrzeug sämtliche für die Typgenehmigung relevanten Parameter auch nach der Umrüstung einhält. 3. Wie viele Fahrzeuge mit EA 189/2,0 TDI-Motoren sind von der Umrüstung betroffen? Wie viele Fahrzeuge wurden bereits umgerüstet? Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umrüstung für Fahrzeuge mit EA 189/2,0 TDI-Motoren abgeschlossen sein? Von der Umrüstung der Fahrzeuge mit EA 189 Motoren mit 2,0 Liter Hubraum sind 1 837 790 Fahrzeuge betroffen. Nach Hubraum differenzierte Zahlen zu den bereits umgerüsteten Fahrzeugen liegen nicht vor. Die Gesamtzahl der umgerüsteten Fahrzeuge mit Motoren EA189 mit 2,0, 1,6 und 1,2 Liter Hubraum beträgt zzt. ca. 240 000 Fahrzeuge. Das BMVI setzt sich für einen schnellen Abschluss der Umrüstung ein. 4. Hat das Kraftfahrt-Bundesamt die von VW für die EA 189/1,6 TDI-Motoren vorgeschlagene Lösung (Änderung der Software und Einbau eines Strömungstransformators) zur dauerhaften Herstellung der Konformität der Fahrzeuge mit den Vorschriften freigegeben? Welche Auflagen hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Bescheid erteilt? Das KBA hat für ein Teil-Cluster eine Freigabe erteilt. Die Freigabe erfolgte ohne Auflagen. 5. Wie genau hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. haben technische Dienste die von VW für die EA 189/1,6 TDI-Motoren vorgeschlagene Lösung überprüft? Wie wird sichergestellt, dass bei weiteren Software-Updates die Konformität erhalten bleibt? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/9962 6. Wie viele Fahrzeuge mit EA 189/1,6 TDI-Motoren sind von der Umrüstung betroffen? Wie viele Fahrzeuge wurden bereits umgerüstet? Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umrüstung für Fahrzeuge mit EA 189/1,6 TDI-Motoren abgeschlossen sein? Von der Umrüstung der Fahrzeuge mit EA 189 Motoren mit 1,6 Liter Hubraum sind 687 610 Fahrzeuge betroffen. Hinsichtlich der Anzahl der umgerüsteten Fahrzeuge und der Durchführung der Umrüstung wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 7. Hat das Kraftfahrt-Bundesamt die von VW für die EA 189/1,2 TDI-Motoren vorgeschlagene Lösung (Änderung der Software) zur dauerhaften Herstellung der Konformität der Fahrzeuge mit den Vorschriften freigegeben? Welche Auflagen hat das Kraftfahrt-Bundesamt im Bescheid erteilt? Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat das Cluster für Fahrzeuge mit Motoren EA189 mit 1,2 Liter Hubraum freigegeben. Die Freigabe erfolgte ohne Auflagen. 8. Wie genau hat das Kraftfahrt-Bundesamt bzw. haben technische Dienste die von VW für die EA 189/1,2 TDI-Motoren vorgeschlagene Lösung überprüft? Wie wird sichergestellt, dass bei weiteren Software-Updates die Konformität erhalten bleibt? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 9. Wie viele Fahrzeuge mit EA 189/1,2 TDI-Motoren sind von der Umrüstung betroffen? Wie viele Fahrzeuge wurden bereits umgerüstet? Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umrüstung für Fahrzeuge mit EA 189/1,2 TDI-Motoren abgeschlossen sein? Von der Umrüstung der Fahrzeuge mit EA 189 Motoren mit 1,2 Liter Hubraum sind 30 480 Fahrzeuge betroffen. Hinsichtlich der Anzahl der umgerüsteten Fahrzeuge und der Durchführung der Umrüstung wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen. 10. Welche Automobilhersteller haben für Fahrzeuge der Gruppe II im Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen vom April 2016 verbesserte Emissionsminderungskonzepte vorgelegt? 11. Wie viele Fahrzeuge sind davon betroffen (bitte nach Hersteller und Fahrzeug-Typ aufschlüsseln)? Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 10 und 11 gemeinsam beantwortet. Derzeit liegen Konzepte der Hersteller Mercedes, Opel, Porsche und Volkswagen vor. Nachfolgend ist aufgeführt, zu welchen Modellen und in welcher Stückzahl verbesserte Emissionsminderungsstrategien erarbeitet werden:

Drucksache 18/9962 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Hersteller Modell Betroffene Fahrzeuge Porsche Macan S 33.000 Audi Q5 22.000 Audi A6 29.000 Audi A8 15.000 VW Amarok 70.000 VW Crafter 124.000 Mercedes A-/ B-Klasse, CLA, GLA 211.000 Mercedes V-Klasse 36.000 Opel Cascada 1.000 Opel Insignia 31.000 Opel Zafira 58.000. 12. Mit welchen Ergebnissen wurden die verbesserten Emissionsminderungskonzepte durch das Kraftfahrt-Bundesamt jeweils auf ihre Wirksamkeit überprüft (bitte nach Hersteller und Fahrzeug-Typ aufschlüsseln)? Für den Porsche Macan wurde eine überarbeitete Emissionsstrategie freigegeben. Für den 2,0 l Dieselmotor von Opel mit SCR-Technik wurde die Wirksamkeit bereits überprüft. Weitere Prüfungen der verbesserten Emissionsminderungsstrategien befinden sich zurzeit in Bearbeitung. 13. Wie soll sichergestellt werden, dass die verbesserten Emissionsminderungskonzepte für die einzelnen Fahrzeug-Typen dauerhaft wirksam sind? Die im Freigabekonzept angewendeten Emissionsvorschriften sehen den Nachweis der Dauerhaltbarkeit vor. 14. Wie viele Fahrzeuge wurden bereits umgerüstet (bitte nach Hersteller und Fahrzeug-Typ aufschlüsseln)? Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umrüstung dieser Fahrzeug-Typen abgeschlossen sein? Die Umrüstung ist zunächst für den Porsche Macan angelaufen. Die weiteren Umrüstungen erfolgen in Abhängigkeit von der Vorlage und der Prüfung der verbesserten Emissionsstrategien des jeweiligen Herstellers. 15. Bei welchen Emissionsminderungskonzepten konnte das Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Genehmigungsbehörde nicht von der Wirksamkeit der Maßnahmen überzeugt werden? Wie viele Fahrzeuge sind davon betroffen (bitte nach Hersteller und Fahrzeug-Typ aufschlüsseln)? Welche Konsequenzen folgen aus dieser Bewertung? Mit Ausnahme des Porsche Macan, für den eine Freigabe der Umrüstung erteilt worden ist, dauern die Prüfungen noch an.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/9962 16. Welche Automobilhersteller haben für Fahrzeuge der Gruppe II im Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen vom April 2016 noch keine verbesserten Emissionsminderungskonzepte vorgelegt? Wie viele Fahrzeuge sind davon betroffen (bitte nach Hersteller und Fahrzeug-Typ aufschlüsseln)? Mit den in der Antwort zu den Fragen 10 und 11 genannten Herstellern finden zurzeit Prüfungen im Hinblick auf die technischen Möglichkeiten statt. Bei den anderen im Bericht der Untersuchungskommission der Gruppe II zugeordneten Herstellern ist eine Zuständigkeit des KBA nicht gegeben, weil die Typgenehmigung von der Typgenehmigungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates erteilt worden ist. 17. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Das Verfahren ist weiter voranzutreiben. 18. Mit welchen Herstellern, die aus technischen Gründen keine Möglichkeit der Verbesserung ihrer Emissionsminderungsstrategie sehen, hat das Kraftfahrt- Bundesamt weitere Gespräche geführt? Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche? Welche fahrzeugspezifischen Verbesserungen im Emissionsverhalten sollen umgesetzt werden (bitte nach Herstellern getrennt darstellen)? Alle Hersteller, für die das KBA Emissionstypgenehmigungen erteilt hat, haben bisher Verbesserungsmöglichkeiten gesehen. 19. Welche Konsequenzen werden gezogen, wenn im Ergebnis der Gespräche keine fahrzeugspezifischen Verbesserungen im Emissionsverhalten der Fahrzeuge erreicht werden konnten? Darüber wird in Abhängigkeit vom konkreten Sachverhalt zu entscheiden sein. 20. Wie bewerten nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständigen europäischen Genehmigungsbehörden die im Bericht der Untersuchungskommission Volkswagen ermittelten Auffälligkeiten im Emissionsverhalten der Fahrzeuge? Den europäischen Typgenehmigungsbehörden wurden die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes schriftlich und mündlich dargestellt. Italien bewertet die Schlussforderungen und die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen kritisch. 21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Bewertungen der europäischen Genehmigungsbehörden? Die europäischen Vorschriften sind im Hinblick auf die Bestimmtheit und Vollziehbarkeit zu verbessern. Dazu hat die Bundesregierung bereits Initiativen ergriffen. Weitere Verbesserungen müssen insbesondere im Zusammenhang mit den Arbeiten zu einer neuen Typgenehmigungsverordnung erreicht werden.

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