Gemeinde Tuchenbach Internetbericht über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 22.09.2009 im Sitzungssaal des Rathauses in Tuchenbach a) öffentliche Sitzung Tagesordnung: 1. Anerkennung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 31.07.2009 2. Baupläne 3. Vergabe der Straßen- und Gehwegausbesserungsarbeiten 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Parallelverfahren), Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung 4.1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren); Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung 4.2. Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Parallelverfahren); Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung 5. Bebauungsplan Nr. 12; Satzungsbeschluss 6. Flächennutzungsplan Nr. 12; Feststellungsbeschluss 7. Mitteilungen und Anfragen Nachdem die Tagesordnung genehmigt war, wurde mit der Beratung begonnen und folgende Beschlüsse gefasst: Tagesordnungspunkt a 1 Anerkennung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 31.07.2009 Tagesordnungspunkt a 2 Baupläne Tagesordnungspunkt a 2.1 Straßenbeleuchtung Tuchenbach, Baugebiet 11 Die N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg beabsichtigt, eine Hauptkabelverlegung durchzuführen. Im Zuge dieser Arbeiten empfiehlt die N-ERGIE gleich die Beleuchtungsanlage mit zu erstellen. Es handelt sich um 7 Leuchten, die Kosten belaufen sich hierfür auf 15.085,63 incl. MwSt. Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt das Angebot der N-ERGIE Netz GmbH, Nürnberg zur Installierung der Straßenbeleuchtungsanlage an.
104 Tagesordnungspunkt a 2.2 Antrag auf Vermessung zur Vorbereitung einer Grundstücksteilung Beim Vermessungsamt Neustadt/Aisch ein Antrag auf Vermessung zur Vorbereitung einer Teilung eines Grundstücks in der Gemarkung Tuchenbach gestellt. Der Gemeinderat Tuchenbach stimmt dem Antrag zu. Tagesordnungspunkt a 3 Vergabe der Straßen- und Gehwegausbesserungsarbeiten Die Baumaßnahme Straßenausbesserung Obermichelbacher Straße, Gehwegsanierung Obermichelbacher-, Garten- und Elster Straße sowie Angleichung von Schachtdeckeln und Austausch von Sinkkästen wurden im Bayerischen Staatsanzeiger ausgeschrieben. Es werden die gleichen Steine wie in der Hauptstraße verwendet. Die Randsteine bleiben im Wesentlichen erhalten, die schadhaften Steine werden ausgetauscht. Wo es notwendig ist, werden Senksteine gesetzt. Der Gemeinderat Tuchenbach vergibt die Baumaßnahme an die Firma FT Fuchs Tiefbau GmbH GmbH in Kammerstein-Haag mit dem günstigsten Angebot. Tagesordnungspunkt a 4 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Parallelverfahren); Bürgerbeteilung gem. 3 Abs. 2 BauGB Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung Im Rahmen der Auslegung wurden alle Träger öffentlicher Belange von der Verwaltung angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Ebenfalls wurde mittels Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen im Rathaus Tuchenbach öffentlich ausliegen und während der regelmäßigen Dienstzeiten eingesehen werden können. Während dieser Auslegungsfrist konnten ebenfalls Einwendungen gegen die Planungen erhoben werden. Anregungen oder Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine vorgelegt. Tagesordnungspunkt a 4.1. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (Parallelverfahren); Bürgerbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB - Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung Die Träger öffentlicher Belange wurden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 14.09.2009 angeschrieben. Zu den Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird von folgenden Trägern Stellung genommen: Landratsamt Fürth
105 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bund Naturschutz in Bayern e.v., Kreisgruppe Fürth-Land Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ohne Einwendungen bzw. ohne Bedenken:? Landratsamt Fürth? Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 12.08.2009? Staatliches Bauamt Nürnberg, Schreiben vom 01.09.2009? Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 10.08.09? Amt für ländliche Entwicklung, Schreiben vom 24.08.09? IHK Nürnberg, Schreiben vom 24.08.2009? Kreisheimatpfleger Helmut Lang, Schreiben vom 10.08.2009? Kath. Pfarramt Veitsbronn, Schreiben vom 20.08.2009? Gemeinde Obermichelbach, Schreiben vom 20.08.2009? Stadt Herzogenaurach, Schreiben vom 11.08.2009? Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Schreiben vom 20.08.09? ZV zur Wasserversorgung Eltersdorfer Gruppe, Schreiben vom 25.09.09 Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:? Vermessungsamt Neustadt/Aisch? Forstamt Langenzenn? Finanzamt Fürth? Luftfahrtbehörde/Flughafen Nürnberg? Deutsche Post Bauen GmbH? Handwerkskammer für Mittelfranken? Bayer. Bauernverband? Kreisjugendring Fürth/Land? Evang.-Luth. Pfarramt Veitsbronn? Gemeinde Veitsbronn? Gemeinde Puschendorf Das Einverständnis zum Flächennutzungsplan wir daher vorausgesetzt ( 4 Abs. 1 Satz 3 BauGB). Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt a 4.2 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 (Parallelverfahren); Bürgerbeteilung gem. 3 Abs. 2 BauGB Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung Die Träger öffentlicher Belange wurden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 14.09.2009 angeschrieben. Zu den Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird von folgenden Trägern Stellung genommen: Tagesordnungspunkt a 4.2.1 Landratsamt Fürth Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
106 Das Wasserwirtschaftsamt verweist darauf, dass noch keine detaillierte Planung zur Entwässerung und kein Nachweis der Versickerungsfähigkeit des Untergrundes vorliegen. Die Niederschlagswasserbeseitigung hat nach Merkblatt M 138 und das Arbeitsblatt A 138 zu erfolgen. Das anfallende Oberflächenwasser aus den Privatflächen soll auf den Baugrundstücken versickert werden. Die Straßenentwässerung erfolgt über einen zu errichtenden Mischwasserkanal. Ein wasserrechtliches Genehmigungsverfahren ist somit nicht erforderlich. Der Bauentwurf zur Entwässerung wird derzeit erstellt. In diesem Zusammenhang wird auch die Versickerungsfähigkeit des Untergrundes nachgewiesen. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth Bereich Landwirtschaft: Zur Sicherung eines ausreichenden großen Entwicklungsraumes für Bäume und Sträucher wird vorgeschlagen, einen Pflanzabstand von mindestens 4 m zu Wegen und landwirtschaftlichen Nutzflächen einzuhalten. Die Zufahrten zu den nördlich gelegenen Ackerflächen mit den Fl.Nrn. 423 und 421 sind sicherzustellen. N-ERGIE Nürnberg ZV zur Wasserversorgung Eltersdorfer Gruppe Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Bund Naturschutz in Bayern e.v., Kreisgruppe Fürth-Land Der Bund Naturschutz Bayern e.v. fordert ein landkreisweites Flächenmanagement für Gewerbeflächen und Neuausweisung von Wohngebieten. Der Bund Naturschutz in Bayern e.v. lehnt jegliche weitere Flächenversiegelung ab. Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden ohne Einwendungen, bzw. ohne Bedenken gegen den Flächennutzungsplan:? Regierung von Mittelfranken, höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 12.08.2009? Staatliches Bauamt Nürnberg, Schreiben vom 01.09.2009? Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 10.08.09? Amt für ländliche Entwicklung, Schreiben vom 24.08.09? IHK Nürnberg, Schreiben vom 24.08.2009? Kreisheimatpfleger Helmut Lang, Schreiben vom 10.08.2009? Kath. Pfarramt Veitsbronn, Schreiben vom 20.08.2009? Gemeinde Obermichelbach, Schreiben vom 20.08.2009? Stadt Herzogenaurach, Schreiben vom 11.08.2009? Planungsverband Industrieregion Mittelfranken, Schreiben vom 20.08.09 Folgende Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahme abgegeben:? Vermessungsamt Neustadt/Aisch? Forstamt Langenzenn? Finanzamt Fürth? Luftfahrtbehörde/Flughafen Nürnberg? Deutsche Post Bauen GmbH? Handwerkskammer für Mittelfranken? Bayer. Bauernverband? Kreisjugendring Fürth/Land? Evang.-Luth. Pfarramt Veitsbronn? Gemeinde Veitsbronn? Gemeinde Puschendorf
107 Der Gemeinderat Tuchenbach nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Tagesordnungspunkt a 5 Bebauungsplan Nr. 12; Satzungsbeschluss Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt den Bebauungsplan Nr. 12 in der Fassung vom 02.06.2009 gem. 10 Baugesetzbuch BauGB als Satzung. Tagesordnungspunkt a 6 Flächennutzungsplan Nr. 12; Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat Tuchenbach beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 02.06.2009 gem. Baugesetzbuch BauGB (Feststellungsbeschluss). Tagesordnungspunkt a 7 Mitteilungen und Anfragen? Bürgermeister Eder informiert die Gemeinderäte über den bisherigen Verlauf des Radwegausbaus Richtung Burgstall auf Höhe Dietrich.? Die Bücherei Tuchenbach veranstaltet am 20.11.2009 einen herbstlichen Leseabend mit dem Thema 725 Jahre Tuchenbach. Es soll aus jedem Jahrhundert mit Literatur dieser Zeit ein Überblick über die überregionale Geschichte und den Ereignissen in Tuchenbach gegeben werden. Illustriert soll das Ganze werden mit den jeweiligen Kostümen und Tänzen, vorgetanzt von Mitgliedern des 1. Formationsclubs Fürth. Frau Weiß, im Auftrag der Bücherei, bittet den Gemeinderat zu überlegen, ob die Bücherei mit einer kleinen Spende unterstützt werden könnte. Der Gemeinderat Tuchenbach signalisiert, der Bücherei eine Spende zukommen zu lassen.? Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Fortschritt zur Gestaltung des Friedhofes und bittet um erneute Kontaktaufnahme mit dem Landschaftsarchitekten.? Der bisherige Kommandant der FFW Tuchenbach steht für die nächste Wahl nicht mehr zur Verfügung. Eine Neuwahl erfolgt im November 2009.? Ein Gemeinderat erkundigt sich nach dem Fortgang des Kindergartenumbaus. Nach der Sommerpause läuft der Bau wieder normal an. Die Fenster haben nach Auftragserteilung ca. 6 Wochen Lieferzeit. Beginn: Ende: 20.00 Uhr 21.00 Uhr