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Transkript:

zur öffentlichen Sitzung des es am 20.07.2016 im Sitzungssaal Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr Ende der Sitzung: 21:16 Uhr Teilnehmer: Name VertreterFür Funktion Herr Ulrich Pfanner Herr Ralf Arnold Herr Christoph Brinz Frau Bettina Deubel Herr Konrad Fäßler (ab 19:45 Uhr) Herr Norbert Häring Herr Thomas Heim Herr Christian Reichart Herr Markus Boch Frau Hermine Eller Herr Georg Höß Herr Christian Reith Herr Tobias Steinhauser Herr Hans Rädler Herr Roland Raffler Herr Karl Heinz Schorer Vorsitzender Seite 1

Nr Text 1. Bekanntgaben und Verschiedenes 2. Wünsche und Anfragen 3. Genehmigung der öffentlichen en 4. Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Lindau; Vorstellung möglicher gemeinsamer Projekte durch Frau Isolde Miller 5. Neubau einer Garage mit Zugang zum Keller, Fl.Nr. 789/23, Gem. Scheffau, Birkenweg 4 6. Anbau Weinkeller, Schwimmbad u. Garage, Fl.Nr. 789/12 u. 789/46, Gem. Scheffau, Birkenweg 18, (Bauvoranfrage) 7. Abbruch ehem. Wirtschaftsteil und Ersatz durch eine Wohneinheit, Fl.Nr. 1317, Gem. Scheidegg, Ablers 12 8. Teil-Aufstockung zum Einbau einer behindertengerechten Wohnung, Fl.Nr. 769/16, Gem. Scheffau, Waldweg 3 (Bauvoranfrage) 9. Neubau eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Schuppens, Fl.Nr. 1224 Gem. Scheidegg, Forst 37 10. Bauantrag zur Sanierung und Umbau des Anwesens Rickenbach 13 (Fl.-Nr. 2336) mit Einbau von zwei Wohnungen sowie Garagen 11. Beteiligung des Marktes Scheidegg an der Fortschreibung des Teilfachkapitels "B IV 1 Verkehr" des Regionalplanes Allgäu gem. Art. 16 BayLplG 12. Finanzierungs- und Durchführungsbeschluss zur Umfeldgestaltung des Kurhauses Entschuldigt waren: Herr GR Nikolaus Boll Unentschuldigt waren: --- weitere Anwesende: Herr Frank Seidel Herr Geschäftsleiter Jürgen () Seite 2

Aktenzeichen: 024-04 TOP 1.: Bekanntgaben und Verschiedenes Herr 1. Bgm. Pfanner begrüßte alle Anwesenden, stellte die form- und fristgerechte Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die Sitzung. Herr Pfanner machte nachfolgende Bekanntgaben: Dank der Bundeswehr für Zusammenarbeit mit Gemeinde Mit Schreiben vom 07.07.2016 bedankte sich die Bundeswehr für die gute Zusammenarbeit mit der Gemeinde im Rahmen der stattgefundenen Militärbeobachterabschlussprüfung. Die zentrale Anlaufstelle befand sich bei der Übung im Kurhaus in Scheidegg. Fußballvereinsturnier des FC Scheidegg Die FC Scheidegg versendete eine Einladung für das am 30.07.2016 vorgesehene Vereinsturnier. Herr Pfanner erklärte zu dem Einladungsschreiben, dass hier das Scheidegger Gemeindewappen aufgeführt sei. Dies dürfe der FC Scheidegg ohne Genehmigung nicht aufnehmen. Er wolle dies den Verantwortlichen noch mitteilen. Übersicht der aktuellen Steuereinnahmen Eine Übersicht der aktuellen Steuereinnahmen zum Stand 30.06.2016 lag aus. Einladung zum Feuerwehrfest am 13.08.2016 Die Freiwillige Feuerwehr Scheidegg lädt zum Feuerwehrfest ein, das am 13.08.2016 ab 14:00 Uhr stattfindet. Broschüre Allgäu Alternativ Die Broschüre Allgäu Alternativ lag als Tischvorlage aus. Seite 3

Aktenzeichen: 024-04 TOP 2.: Wünsche und Anfragen Neue Parkuhr am Kurhaus Herr 3. Bgm. Rädler bemängelte, dass die neue Parkuhr am Kurhaus mit verschiedenen Klebern und Hinweisen versehen sei. Dies sei wirklich nicht gelungen. Herr Pfanner erklärte, dass es seine Zeit brauche, bis sich das Ganze einstelle. Dann könnten die Hinweise auch wieder abgenommen werden. Derzeit wären diese aber noch notwendig. Baugenehmigung Rewe erteilt Herr Rädler äußerte, dass er heute fragen wollte, ob denn die Baugenehmigung REWE schon da sei. Er habe aber erfahren, dass diese heute gekommen sei. Unterstützung für Landwirte Herr GR Arnold bat um mögliche Unterstützungsaktionen für die örtliche Landwirtschaft, die unter den niedrigen Milchpreisen leiden würden. Vielleicht könnten Aufträge für Mähen oder Schneeräumen vermehrt an Landwirte vergeben werden. Herr Pfanner versprach, dies intern zu prüfen. Eventuell könnte auch beim Bayerischen Gemeindetag nachgefragt werden, ob es noch andere Hilfsmöglichkeiten geben würde. Parkprobleme in Siedlung Heimatland Herr GR Schorer äußerte, dass er von Anwohnern des Baugebietes Siedlung Heimatland angesprochen wurde, dass diese nicht in ihre Carports oder Garagen kommen würden, wenn gegenüber geparkt werde. Die Verwaltung solle sich dem Problem bitte annehmen. Seite 4

Aktenzeichen: 024-04 M a r k t S c h e i d e gg TOP 3.: Genehmigung der öffentlichen en Die der öffentlichen Sitzung des es vom 23.06.2016 wurde mit den Sitzungsunterlagen versendet. Einwände wurden keine erhoben. Beschluss: Die der öffentlichen Sitzung des es vom 23.06.2016 wird genehmigt. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 15 Für: 15 Gegen: 0 Seite 5

Aktenzeichen: 024-04; 173-02 TOP 4.: Zusammenarbeit mit dem Bund Naturschutz in Bayern, Kreisgruppe Lindau; Vorstellung möglicher gemeinsamer Projekte durch Frau Isolde Miller Frau Miller stellte anhand einer Präsentation die Grundlagen, Intentionen, Möglichkeiten und Auswirkungen eines Naturwaldreservates dar. Dieses würde sich im Rohrach für die Scheidegger Flächen, welche als Ausgleich für die 2. Erweiterung des B-Planes Interkommunales Gewerbegebiet Hauser Wiesen herangezogen wurde sowie für zwei Flächen des BN anbieten. Herr 3. Bgm. Rädler wollte wissen, ob bei einem Naturwaldreservat ein größerer Ausgleich angerechnet werde als jetzt. Frau Miller äußerte hierzu, dass dies eventuell sein kann, insbesondere bei einer Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF). In diesem Fall könnte der Mehrausgleich auf das Ökokonto gutgeschrieben werden. Des Weiteren wollte Herr Rädler wissen, ob private Waldbesitzer einen Zuschuss erhalten, wenn sie ihren Wald zu einem Naturwaldreservat machen würden. Frau Miller erklärte, dass es dies für das Naturwaldreservat nicht gebe. Aber für einen Vertragsnaturschutz Wald bzw. für bestimmte Einzelmaßnahmen gebe es Zuschüsse. Herr GR Boch gab zu erkennen, dass er kein Freund eines Naturwaldreservates sei. Er war der Meinung, dass ein bewirtschafteter Wald, insbesondere ein Plenterwald, mehr Vorteile für Flora und Fauna bringen würde, was zu einer kurzzeitigen Diskussion zwischen ihm und Frau Miller führte. Frau GR Deubel führte an, warum man sich denn selbst beschränken solle. Frau Miller erklärte, dass sich der Markt Scheidegg durch die Festsetzung Nutzungsaufgabe im B-Plan schon selbst beschränkt habe. Herr Boch äußerte, dass er nicht wolle, dass die Nachbarwaldeigentümer angeschrieben werden. Herr 1.Bgm. Pfanner erklärte, dass dies heute nur ein Anstoß sein soll. Es werde nichts entschieden. Herr 2. Bgm. Brinz wollte wissen, welche Nachteile es mit sich bringe, wenn man z.b. nach 17 Jahren doch etwas machen würde, was im Naturwaldreservat eigentlich nicht zulässig Seite 6

sei, wie z.b. einen Weg anlegen. Frau Miller antwortet hierauf, dass dann eben die Anerkennung verloren ginge. Des Weiteren stellte Frau Miller die geplante Aktion im gemeindlichen Waldstück in Lindenau vor. Hier werde am 26.07.2016 zusammen mit Asylbewerbern eine Springkrautrupfaktion durchgeführt. Gerne dürfen hierzu auch andere Personen kommen. Herr 1.Bgm. Pfanner habe hierzu dankenswertet Weise Getränke und eine Brotzeit zugesagt. Die Präsentation wird als Anlage zur genommen. Seite 7

Aktenzeichen: 024-04; 024-06/02 TOP 5.: Neubau einer Garage mit Zugang zum Keller, Fl.Nr. 789/23, Gem. Scheffau, Birkenweg 4 Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lindenau II. Mit dem Vorhaben wird die Baugrenze in Richtung Westen um 1,40 m überschritten. Nach dem Bebauungsplan sind unterirdische Garagen nicht zulässig. Aus Sicht der Verwaltung wäre es von Vorteil, wenn weitere Garagen entstünden, damit Fahrzeuge nicht auf der öffentlichen Straße stehen. Unterirdische Garagen wurden bereits öfters errichtet. Der geplante Zugang zum Haus ist unterirdisch und somit nicht störend. Beschluss: Dem Vorhaben wird zugestimmt. Die notwendigen Befreiungen von der Baugrenzenüberschreitung und dem Verbot, keine unterirdischen Garagen zu errichten, werden erteilt. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 8

Aktenzeichen: 024-04 TOP 5.: Anbau Weinkeller, Schwimmbad u. Garage, Fl.Nr. 789/12 u. 789/46, Gem. Scheffau, Birkenweg 18, (Bauvoranfrage) Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lindenau II. Auf dem Grundstück sollte ursprünglich eine Doppelhaushälfte errichtet werden. Der Antragsteller möchte nun auf diesem Grundstück sein bestehendes Wohnhaus vergrößern. Nach dem Bebauungsplan sind unterirdische Garagen nicht zulässig. Mit dem Vorhaben würden die Baugrenzen und die GRZ überschritten. Aus Sicht der Verwaltung könnten entsprechende Befreiungen in Aussicht gestellt werden. Mit dem an der Straße geplanten Carport sollte ein Mindestabstand zur Straßengrenze von 0,50 m eingehalten werden. Carports wurden bereits mehrfach außerhalb der Baugrenzen in diesem Bebauungsplangebiet zugelassen. Beschluss: Die notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Lindau II werden in Aussicht gestellt. Zur Straßengrenze ist mit dem Carport ein Mindestabstand von 0,50 m einzuhalten. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 9

Aktenzeichen: 024-04; 024-06/02 TOP 7.: Abbruch ehem. Wirtschaftsteil und Ersatz durch eine Wohneinheit, Fl.Nr. 1317, Gem. Scheidegg, Ablers 12 Das Vorhaben liegt im Außenbereich ( 35 BauGB). Der Antragsteller plant, den landw. Teil des Gebäudes abzubrechen und durch einen Neubau zu ersetzen, in dem eine weitere Wohnung untergebracht werden soll. Nach 35 Abs. 4 Nr. 6 Satz 2 ist die Umnutzung im Zuge eines Neubaus in bestimmten Fällen möglich. Voraussetzung ist, dass das ursprüngliche Gebäude erhaltenswert ist, keine stärke Belastung des Außenbereichs zu erwarten ist und nachbarliche Interessen nicht gestört werden. Da ein Großteil des Gebäudes bestehen bleibt, die Erschließung durch Kanal und Wasser gesichert ist, das Vorhaben in unmittelbarer Nähe zu einer Gemeindestraße liegt und nachbarliche Interessen nicht beeinträchtig werden, hat die Verwaltung gegen einen Abbruch und einen Wiederaufbau keine Einwände. Beschluss: Dem Vorhaben wird nach 35 Abs. 4 Nr. 6 Satz 2 BauGB zugestimmt. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 10

Aktenzeichen: 024-04 TOP 8.: Teil-Aufstockung zum Einbau einer behindertengerechten Wohnung, Fl.Nr. 769/16, Gem. Scheffau, Waldweg 3 (Bauvoranfrage) Der hat sich bereits in seiner letzten Sitzung mit einer formlosen Voranfrage für einen möglichen Dachgeschoßausbau auf dem Grundstück Waldweg 3 befasst. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplan Lindenau II. Da das Vorhaben in der hintersten Reihe direkt am Wald liegt und durch eine mögliche Erhöhung keine Nachbarbelange betroffen sind, könnte sich die Verwaltung eine Zustimmung vorstellen. Befreiungen sind von der Traufhöhe (max. 3 m) und einem generellen Verbot des DG Ausbaues notwendig. Beschluss: Die notwendigen Befreiungen für einen Dachgeschoßausbau werden in Aussicht gestellt. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 11

Aktenzeichen: 024-04 TOP 9.: Neubau eines land- und forstwirtschaftlich genutzten Schuppens, Fl.Nr. 1224 Gem. Scheidegg, Forst 37 Der Bauantrag wurde zurück genommen. Seite 12

Aktenzeichen: 024-04; 602-03 TOP 10.: Bauantrag zur Sanierung und Umbau des Anwesens Rickenbach 13 (Fl.-Nr. 2336) mit Einbau von zwei Wohnungen sowie Garagen Das Gebäude liegt im Außenbereich. Die Zulässigkeit bestimmt sich nach 35 BauGB. Danach können bei einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei weitere Wohnungen ermöglicht werden (vgl. 35 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 BauGB). Beschluss: Der erteilt zu dem Bauvorhaben zur Sanierung und zum Umbau des Anwesens Rickenbach 13 sein Einvernehmen. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 14 Für: 14 Gegen: 0 (ohne 3. Bgm. Rädler und GR Heim) Seite 13

Aktenzeichen: 024-04; 011-03/01 TOP 11.: Beteiligung des Marktes Scheidegg an der Fortschreibung des Teilfachkapitels "B IV 1 Verkehr" des Regionalplanes Allgäu gem. Art. 16 BayLplG Mit Mail vom 03.06.2016 wurde der Markt Scheidegg an der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 1 Verkehr des Regionalplans Allgäu gem. Art. 16 BayLplG beteiligt. Stellungsnahmen können gegenüber dem Regionalen Planungsverband Allgäu bis zum 29.07.2016 abgegeben werden. Ziele oder Grundsätze die den Markt Scheidegg direkt betreffen sind nicht enthalten. Beschlussvorschlag: Der Markt Scheidegg gibt zu der Fortschreibung des Teilfachkapitels B IV 1 Verkehr des Regionalplans Allgäu (Region 16) keine Stellungnahme ab. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Anwesende: 16 Für: 16 Gegen: 0 Seite 14

Aktenzeichen: 024-04; 621-02/08 TOP 12.: Finanzierungs- und Durchführungsbeschluss zur Umfeldgestaltung des Kurhauses Für die Umfeldgestaltung des Kurhauses kann nach der Richtlinie zur Förderung von Fremdenverkehrseinrichtungen öffentlicher Körperschaften (RÖFE) mit der Förderung von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten gerechnet werden. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderates sowohl hinsichtlich der Durchführung der Maßnahme als auch der Finanzierung notwendig. Der Finanzierungsplan beruht auf den Kostenberechnungen des Ing.-Büros Zimmermann & Meixner. Herr Seidel stellte das Projekt anhand einer Präsentation vor, welche als Anlage zur genommen wird. Herr GR Schorer kritisierte, dass die geplante Sommerstockbahn weggefallen sei. Herr Pfanner erklärte, dass der Gemeinderat immer noch Änderungen beschließen könne. Wenn die Mehrheit die Sommerstockbahn wolle, werde diese auch umgesetzt. Verwaltungsintern sei man der Meinung gewesen, einen besseren bzw. anderen Platz für die Anlage zu finden. Herr GR Höß wollte wissen, ob ein Infopunkt für Wanderwege vorgesehen sei, was Herr Seidel bestätigte. Auch solle ein Schlammfang für den Weiher mit eingeplant werden. Herr Pfanner äußerte hierzu, dass man schauen wird, wie dies am besten zu lösen sei. Herr 2. Bgm. Brinz wollte Stromtankstellen für Fahrräder berücksichtigt finden. Herr Seidel erklärte, dass zwei Anschlüsse unter der Terrasse des Kurhauses vorgesehen seien. Herr GR Steinhauser äußerte, dass mit der Sanierung auch der Parkstreifen entlang der Weiher neu hergestellt bzw. befestigt werden müsse. Dies sei kein Renommee. Herr Pfanner erklärte, dass man zuerst die Sanierungsmaßnahme erledigen müsse, da hier bestimmt manches Mal über den Bereich gefahren werden muss. Herr GR Höß sprach an, dass der Hang zwischen Hotel und Kurhaus (Graben zum Bach) nicht vergessen werden soll. Herr Pfanner erklärte, dass dieser nicht förderfähig sei. Herr GR Fäßler wollte statt des geplanten Kneippbeckens ein Tretbecken im Weiher. Herr Pfanner äußerte hierzu, dass dies aus haftungsrechtlichen Gründen nicht möglich sei. Seite 15

Beschluss: Der Markt Scheidegg beschließt die Neugestaltung des Umfeldes des Kurhauses entsprechend den Entwürfen und Kostenberechnungen des Ing.-Büros Zimmermann & Meixner durchzuführen. Die vorläufigen Netto-Gesamtkosten betragen 607.000. Der Markt Scheidegg erklärt, dass der nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckte Teil vom Markt Scheidegg finanziert werden kann. Abstimmungsergebnis: Anwesende: 16 Für: 15 Gegen: 1 Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, beendete Herr Pfanner um 21:16 Uhr die öffentliche Sitzung. Seite 16