Kontaktverweigerung und Unterhaltsrecht

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Transkript:

Michaela Schulte Kontaktverweigerung und Unterhaltsrecht Zugleich ein Beitrag zur Rechtsqualität der aus 1618a BGB herleitbaren Pflichten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften

VII Inhaltsverzeichnis 1* Kapitel: Einführung. A. Postadoleszenz finanzielle Abhängigkeit junger Erwachsener 1 B. Rechtslage - Unterhaltsverpflichtung der Eltern 3 C. Entwicklung der Rechtsprechung zur Verwirkung des Unterhalts wegen Kontaktverweigerung des Kindes 7 D. Konkretisierung der Fragestellung 13 2. Kapitel: Die Verwirkung von Unterhalt aufgrund einer vorsätzlichen schweren Verfehlung nach 1611 Abs. 1, S. 1,3. Alt BGB IS A. Der Begriff der Verwirkung im allgemeinen 15 B. Formen der Verwirkung im Verwandtenunterhalt 16 I. "Untechnische" beziehungsweise "unechte" Verwirkung 16 n. "Technische" beziehungsweise "echte" Verwirkung im Unterhaltsrecht 17 C. Umfang und Dauer der Verwirkung nach 1611 BGB 17 L 1611 BGBa.F 18 H. 1611 BGBn.F. 19 III. Dauer der Verwirkung 20 IV. Resümee 21 D. 1611 BGB als Ausnahmevorschrifi 22 E. Präzisierung des Begriffs der vorsätzlichen schweren Verfehlung 23 I. Subsumtion der Rechtsprechung in Kontaktverweigerungsftllen 24 II. Allgemeine Konkretisierung des Begriffs in Literatur und Rechtsprechung 24 in. Präzisierung anhand der klassischen Auslegungskriterien. 26 1. Wortlaut 27 a. Verfehlung 27 b. "Schwere" Verfehlung 28 c. "Vorsätzliche" Verfehlung 28 d. Ergebnis der Wortauslegung 28 2. Systematische Interpretation 28 a. 1611 Abs. 1,S. 1,1. Alt BGB 29 aa. Bedürftigkeit im Sinne des 1611 BGB 29 bb. Sittliches Verschulden 29 aaa. Begriff des Verschuldens 29 bbb. Schuldform 30 ccc. "Sittliches" Verschulden 32

VIII cc. Zurechnungszusammenhang 34 dd. Beispiele 36 (1) Sucht 36 (2) Aids-Erkrankung 37 (3) Sonstiges 37 b. 1611 Abs. 1, S. 1,2. Alt. BGB 38 aa. Frühere Unterhaltsverpflichtung des jetzt Berechtigten 38 bb. Vernachlässigung der froheren Unterhaltspflicht 39 cc. "Gröbliche" Vernachlässigung 40 aaa. Gröbliche Verletzung der Unterhaltspflicht im Rahmen des 1579 Nr. 5 BGB 40 bbb. Folgerungen für 1611 Abs. 1,S. 1,2. Alt. BGB 42 dd. Beispiel 42 c. Folgerungen 43 3. Entstehungsgeschichte des 1611 Abs. 1, S. 1,3. Alt. BGB 44 a. Oberblick 44 b. Folgerungen für die Konkretisierung des Begriffs der vorsätzlichen schweren Verfehlung 48 aa. Die Verfehlung betreffend 48 bb. Die Schwere der Verfehlung betreffend 48 aaa. Funktion des Unterhaltsrechts 49 bbb. Funktion des Pflichtteilsrechts 50 4. Regelungszweck des 1611 Abs. 1,S. 1,3. Alt. BGB 52 a. Notwendigkeit der Kenntnis des verwirkbaren Rechts 52 aa. 530 BGB 52 bb. 1579 Nr. 6 BGB 53 b. Begründung der Unterhaltsverpflichtung 55 c. Folgerungen für die Auslegung des 1611 Abs. 1, S. 1,3. Alt BGB... 57 aa. Verfehlungen im Eltern-Kind-Verhältnis 57 (1) Verstoß gegen Beistands-und Rücksichtspflichten... 57 (2) Verhältnis von 1618a BGB und 1611 BGB 57 (3) 1618a als zulässige Auslegungshilfe unbestimmter Rechtsbegriffe 58 (4) Verstoß gegen allgemeine, gegenüber jedermann bestehende Pflichten 59 bb. Verwandte entfernteren Grades 59 5. Kurze Zusammenfassung der Ergebnisse 60 6. Kontaktpflicht als familiäre Pflicht 60 3. Kapitel: Rechtsqualität der ans 1618a BGB folgenden Pflichten 61 A. Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung bezüglich der Rechtsqualität der aus 1618a BGB herleitbaren Pflichten 62

IX B. Vergleich mit dem Meinungsstand bezüglich der Rechtswirkungen des Art. 272 ZGB 64 C. Fazit. 65 D. Erzwingbarkeit von Rechtspflichten als Differenzierungskriterium zu sittlichen Pflichten 65 I. Zwang bei einklagbaren und vollstreckbaren Pflichten 66 II. Zwang bei einklagbaren aber nicht vollstreckbaren Pflichten 66 HI. Zwang bei nicht einklagbaren Pflichten 66 1. Außergerichtliche Durchsetzbarkeit 66 2. Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzung 67 IV. Rechtspflicht ohne Zwang? 68 V. Zusammenfassung 68 E. Rechtswirkungen ohne Rechtspflichten 69 F. Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Pflichten 69 I. Pflichtenkorrelierender Anspruch als Voraussetzung der Einklagbarkeit und Vollstreckbarkeit von Pflichten 69 II. Voraussetzungen für die Zuerkennung eines pflichtenkorrelierenden Anspruchs 70 1. Verschiedenheit der Rechtssubjekte 71 2. Konkretisierte Verhaltenspflicht 71 3. Widerspruchsfreiheit des Normgefüges als weitere Voraussetzungen bei Pflichten, die aus Generalklauseln hergeleitet werden 72 a. 1618a als Generalklausel mit offener Rechtsfolgenseite 72 b. Meinungsstand hinsichtlich der Frage, welchen aus 242 BGB entwickelten Pflichten ein Anspruch gegenübersteht 74 aa. Die herrschende Ansicht 74 bb. Die vordringende Auffassung 75 cc. Ursache der Meinungsunterschiede 75 c. Folgerungen für aus 1618a BGB entwickelte Pflichten 76 4. Zusammenfassung 76 G. Möglichkeit der Herleitung einklagbarer und vollstreckbarer Pflichten aus 1618a BGB 77 L Entstehungsgeschichte 77 1. Der Regierungs-und der Fraktionenentwurf 77 a. Allgemeine Neuregelungen der Eltern-Kind-Beziehung 78 (1) Grundbeziehung 78 (2) Ausbildung und Beruf. 79 (3) Heilbehandlung 79 (4) Ausübung der elterlichen Sorge 79 (5) Unterbringung in einer Heil-und Pflegeanstalt 79

(6) Umgang mit Dritten 79 (7) Schutz bei Gefährdung des Kindeswohls 80 (8) Vermögenssorge 80 b. Neuregelungen im Scheidungsfall und bei Getrenntleben der Eltern... 81 (1) Elterliche Sorge im Scheidungsfall 81 (2) Umgangsrecht 81 (3) Elterliche Sorge bei Getrenntleben 81 c. Ausfall des sorgeberechtigten Elternteils 81 2. Kritik an dem Entwurf 82 a. Die Opposition in der ersten Lesung 82 b. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken 82 c. Der Juristinnenbund 82 d. Die Literatur 83 3. Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses 84 a. Änderungen insgesamt 84 b. 1618a 84 4. Die 2. und 3. Lesung 86 5. Gesamtbetrachtung 89 H. Wortsinnermittlung 89 1. Objektiv 89 2. Subjektiv 91 3. Ergebnis 91 IH. Systematik der Norm 91 1. Objektiv 91 (1) Stellung im Gesetz 91 (2) 1618a BGB als Generalklausel 91 2. Subjektiv 93 3. Ergebnis 94 IV. Sinn und Zweck der Norm 95 1. Objektiv 95 2. Subjektiv 95 3. Ergebnis 96 V. Wille des Gesetzgebers oder objektiver Sinn des Gesetzes als maßgebliches Ziel der Auslegung 97 1. Meinungsstand 98 2. Argumente gegen die objektive und für die subjektive Theorie 98 3. Auseinandersetzung 99 4. Ergebnis 101 VL Ausschluß der Vollstreckbarkeit gemäß 888 Abs. 2 ZPO analog 101

XI 1. Regelungslücke 102 2. Entsprechung der Tatbestände in den wesentlichen Punkten 103 Vn. Ergebnis 106 4. Kapitel: Kontaktpflicht volljähriger Kinder 107 A. Kriterien zur Konkretisierung von Generalklauseln 107 B. Einfachgesetzliche Grundwertungen 108 I. Gründe für einen Kontaktwunsch und Begründungsmöglichkeiten für eine Besuchspflicht 108 H. Besuchspflicht wegen des Eltem-Kind-Verhältnisses 109 1. Soziale und pädagogische Einflußnahme als Ausfluß der elterlichen Sorge. 109 2. Ausgestaltung des Umgangsrechts 110 a. Umgangsrecht seit Inkrafttreten des Kindschaftsreformgesetzes 110 b. Rechtsnatur und Zweck des Umgangsrechts 111 c. Ausschluß des Umgangsrechts aufgrund des Kindeswillens 112 aa. Die ältere Rechtsprechung 113 bb. Die neuere Rechtsprechung 114 aaa. In bezug auf ältere Kinder 114 bbb. Die Beachtung des Willens jüngerer Kinder 116 3. Fazit 118 in. Besuchspflicht des Kindes als Pendant zur Unterhaltspflicht der Eltern 118 1. Keine generelle Befugnis des Unterhaltsverpflichteten, auf die Lebensführung des Unterhaltsberechtigten einzuwirken 119 2. Besonderheiten im Eltem-Kind-Verhältnis 120 a. Unterhaltsbestimmungsrecht nach 1612 Abs. 2 S. 1 BGB 120 b. Dienstleistungspflicht des Kindes gemäß 1619 BGB 120 3. Besuchspflicht als "Weniger" zum Unterhaltsbestimmungsrecht 121 a. Möglicher Zweck einer Besuchspflicht 121 b. Zweck des 1612 Abs. 2 BGB 122 aa. Normzweck nach der Rechtsprechung 122 aaa. Einflußnahme auf die Lebensführung des Kindes 122 bbb. Wirtschaftliche Entlastung 127 ccc. Wahrung des Familienzusammenhalts 128 ddd. Zusammenfassung 129 bb. Meinungsstand in der Literatur 129 aaa. Zum Zweck der wirtschaftlichen Entlastung 129 bbb. Zur Einflußnahme auf die Lebensführung des Kindes 129 ccc. Zur Wahrung des Familienzusammenhalts 131 cc. Normzweckermittlung anhand von Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte 131 aaa. Wortlaut und Systematik des Unterhaltsbestimmungsrechts.. 131

XII bbb. Normzweck des historischen Gesetzgebers 132 ccc. Ergebnis der Auslegung 135 c. Übertragung der ermittelten Grundwertung auf die Auslegung des 1618aBGB 136 C. Verfassungsrechtliche Grundwertungen 136 I. Schutz der Familie, Art. 6 Abs. 1 GG 137 H. Elterliches Erziehungsrecht, Art. 6 Abs. 2S. 1 GG 138 1. Grundsätzliche Möglichkeit der Normierung einzelner Erziehungsrechte über den Zeitpunkt der Volljährigkeit hinaus 138 2. Vereinbarkeit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Kindes 139 a. Umgangsbestimmungsrecht als Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 139 b. Verhältnis von elterlichem Erziehungsrecht und Selbstbestimmungsrecht des Kindes 140 c. Verlängerung des Erziehungsrechts aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeit? 141 HL Persönlichkeitsrecht der Eltern, Artt. 2 Abs. 1,1 Abs. 1 GG 142 IV. Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG 143 V. Ergebnis 146 D. Sozialethische Anschauungen der Gesellschaft beziehungsweise der beteiligten Verkehrskreise 146 I. Allgemeine Angaben über die Befragten 147 H. Unterstützung durch die Eltern 148 ffl. Verhältnis zu den Eltern 149 IV. Klagebereitschaft für den Fall der Nichtunterstützung 150 V. Tatsächliches Besuchsverhalten 152 VI. Kontaktverweigerung als Unterhaltskürzungsgrund? 154 VE. Fazit 155 E. Gesamtergebnis 156 Quellen-und Literaturverzeichnis 158