.. SO GEHT SACHSISCH. ,,Nach Bericht der DNN vom 12. November 2015 haben die Ministerpräsidenten

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Transkript:

SÄCHSìSCHE Freistt Ghef der Sttsknzlei und Sttsminister für Bundes- und Europngelegenheiten SACHSISCHE 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Lndtges Herrn Dr. Mtthis Rößler Bern hrd-von-li nden u-pltz I 01067 Dresden Durchwhl Telefon +49 351 564-1020 Telefx +49 351 564-1025 poststelle@ sk.schsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort ngeben) SK.BLF-0402.00/5/3 ores en,'((.dezember 2015 Kleine Anfrge des Abgeordneten André Brth, AfD-Frktion Drs.-Nr.: 6/3309 Them: Aktueller Verhndlungsstnd der Nchfolgeregelung zum Solidrpkt ll Sehr geehrter Herr Präsident, den Frgen sind folgende Ausführungen vorngestellt:,,nch Bericht der DNN vom 12. November 2015 hben die Ministerpräsidenten der neuen Bundesländer einen Protestbrief n die Bundesknzlerin verfsst. Sie sehen eine Tendenz zur unverhältnismäßigen Umverteilung zu Lsten ihrer Bundesländer. ln der Antwort uf meine Kleine Anfrge Drs. 6/1877 musste die Sttsregierung verschiedene Antworten z.t. offen lssen. Mittlerweile sind die Verhndlungen weiter fortgeschritten.".. SO GEHT SACHSISCH DI KAMPAGN D S FR ISTAAT S SACHS N. Nmens und im Auftrg der Sächsischen Sttregierung bentworte ich die Kleine Anfrge wie folgt: Frge 1: Ht Ministerpräsident Tillich den im DNN-Artikel erwähnten Protestbrief m itgezeich net? Die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Länder hben sich in einem Schreiben n die Bundesknzlerin dfür eingesetzt, dss die Belnge der ostdeutschen Länder bei den Regionlisierungsmitteln und den weiteren föderlen Finnzbeziehungen schgerecht und ngemessen berücksichtigt werden. Der Brief wurde von Herrn Ministerpräsident Dr. Woidke ls Vorsitzenden der Regionlkonferenz Ost im Nmen ller ostdeutschen Regierungschefs, d.h. uch im Nmen des Sächsischen Ministerpräsidenten, unterzeichnet. Husnschrift: Sächsische Sttsknzle Archivstrße 1 01097 Dresden Seite 1 von 5 www.schsen.de

SÄCH5ìSCHE Freistt Frge 2: Welche Verhndlungen zum Solidrpkt ll hben bisher stttgefunden und werden in 2015 noch stttfinden? Bitte den Verhndlungsstnd zu den einzelnen in Drs. 611877 gennnten Themen und die Position des Freisttes Schsen dzu ufschlüsseln. Frge 3: Gibt es einen neuen Schstnd, bis wnn die Verhndlungen bgeschlossen sein sollen? Zusmmenfssende Antwort uf die Frgen 2 und 3 Gegenwärtig wird eine Neuregelung der Bund-Länder-Finnzbeziehungen b dem Jhr 2020 verhndelt. Die Verhndlungen betreffen lle Länder gleichermßen, ein Solidrpkt lll ls Nchfolgeregelung zur Verbesserung der Finnzmittelusstttung usschließlich der ostdeutschen Länder wird nicht erörtert. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hben sich m 3. Dezember 2015 einstimmig uf ein Konzept zur Neuordnung der Bund-Länder- Finnzbeziehungen verständigt. Die Zustimmung des Bundes zu dieser Einigung steht noch us. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder führen in ihrem Beschluss us, dss die unter den einzelnen Ziffern gennnten Positionen weitreichende Zugeständnisse sowie Kompromisslinien enthlten und vom Willen getrgen sind, eine Einigung herbeizuführen. Sie korrespondieren miteinnder und können einzeln nur dnn Geltung entflten, wenn ds im Gesmtzusmmenhng erkennbre Ergebnis erzielt wird. Ein Zugeständnis für einzelne Positionen knn hierus nicht bgeleitet werden. Die Beschlussziffern luten im Einzelnen: 1 Der Länderfinnzusgleich wird in seiner jetzigen Form bgeschfft. Dmit ent fällt uch der Umstzsteuervonruegusgleich. Der Ländernteil n der Umstzsteuer wird grundsätzlich nch Mßgbe der Einwohnerzhl verteilt, jedoch modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der Finnzkrft. lm Ergebnis erfolgt ein Ausgleich der Finnzkrft zukünftig im Wesentlichen bereits im Rhmen der Verteilung des Ländernteils n der Umstzsteuer. Die Länder erhlten zusätzliche Umstzsteuerpunkte im Gegenwert von 4,Q2 Mrd.. Der Angleichungsgrd und der Trif der llgemeinen Bundesergänzungszuweisungen werden uf 99,75 % des Durchschnitts zu 80 % erhöht. Der Trif zur Berechnung der Zu- und Abschlgsbeträge bei der Umstzsteuerverteilung wird liner gestltet und uf 63 % festgesetzt. Die kommunle Finnzkrft wird zur Berechnung der Finnzkrft eines Lndes zu 75 % einbezogen. Seite 2 von 5

SACHSISCHE 5Freistt Die Einwohneruvertungen für die Stdtstten Hmburg, Berlin und Bremen bleiben unverändert, ebenflls die von Mecklenburg-Vorpommern, Brndenburg und Schsen-Anhlt. Es werden Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich der Finnzkrftunterschiede uf Gemeindeebene in verfssungsrechtlich bgesicherter Form in Höhe von c. 1,54 Mrd. gewährt. Dbei wird die unterdurchschnittliche Gemeindefinnzkrftzu 53,5 % bezogen uf die Lücke bis 80 % des Durchschnitts der Gemeindesteuerkrft usgeg lichen. Die SoBEZ für die neuen Länder enden 2019. Die lnstrumente, die helfen, regionle Ungleichgewichte unter den Ländern uszutrieren (SoBEZ für Kosten der politischen Führung, SoBEZ für strukturelle Arbeitslosigkeit, Finnzierungshilfen zur Abgeltung der Hfenlsten) werden fortgeführt. Brndenburg erhält zusätzliche SoBEZ für Kosten der politischen Führung in Höhe von 11 Mio. Euro. Die Forschungsförderung des Bundes nch Art.91b GG erfolgt nicht nch den Kriterien einer gleichmäßigen Verteilung. Um für leistungsschwche Länder einen Ausgleich zu gewährleisten, wird eine Bundesergänzungszuweisung für Forschungsförderung eingeführt. Dbei werden 35 % der Differenz zu g5 % des Länderdurchschnitts der Nettozuflüsse ufgefüllt. Die Forschungs-BEZ werden zusätzlich zu den bisherigen Forschungsusgben des Bundes geleistet und gehen nicht zu Lsten der Forschungsförderung für die Länder. Die Förderbgbe wird im Wesentlichen in Niederschsen und Schleswig- Holstein erhoben. Sie ist mit erheblichen Belstungen der Länder verbunden. Deshlb wird sie zukünftig bei der Berechnung der Finnzkrft zu 33 % ngesetzt. Es werden zur besonderen Entlstung dem Srlnd und der Freien Hnsestdt Bremen Snierungshilfen in Höhe von insgesmt 800 Mio. gewährt. Bestehende Umstzsteuer-Festbeträge werden in Umstzsteuerpunkte umgewndelt. Ds Bundesprogrmm GVFG wird duerhft fortgeführt. Mit der Umsetzung ller beschriebenen Elemente im Rhmen einer Gesmteinigung werden die Länder in beträchtlichem Umfng finnziell entlstet. Dbei wird uch den Belngen der finnzschwchen Länder Rechnung getrgen. Durch die Neuordnung der bundessttlichen Finnzbeziehungen steht kein Lnd finnziell schlechter d ls ohne die Neuordnung. Der Finnzusgleich wird einfcher, trnsprenter und gerechter gestltet. Die ostdeutschen Flächenländer erhlten weiterhin Zuweisungen in Höhe von mehr ls 2 Mrd.. Die Länder Srlnd und Bremen werden durch ergänzende finnzielle Hilfen in Höhe von insgesmt 800 Mio. unterstützt. Es wird deutlich, dss Nordrhein-Westflen Zhlerlnd ist. Die bisherigen Zhlerländer werden im Ausgleichssystem in einer Größenordnung von 2 Mrd. entlstet. Die westdeutschen Flächenländer erhlten erhebliche Leistungen durch zusätzliche Umstzsteuernteile, durch eine Begrenzung der Förderbgbe bei der Berechnung der Finnzkrft und durch gesonderte Zuweisungen des Bundes. Seite 3 von 5

SÄCHSISCHE Freistt 2. Der Stbilitätsrt übenrucht künftig uch die Einhltung der Schuldenbremse durch Bund und Länder. Mit der Ausweitung der Zuständigkeiten des Stbilitätsrtes wird der Stbilitätsrt mit den zu seiner Aufgbenwhrnehmung notwendigen Kompetenzen usgestttet. 3. lm Rhmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finnzbeziehungen ist uch über einen Trnsferuveg für die weitere Entlstung der Kommunen um 5 Mrd. Euro p.. b 2018 zu entscheiden. Dieser soll eine zielgenue Entlstung der Kommunen gewährleisten und die Vorussetzungen für eine schgerechte Fortentwicklung der Aufgben- und Finnzierungsverntwortung im Sozilbereich schffen. ln diesem Zusmmenhng ist zu prüfen, ob und wie die Länder bei der Eingliederungshilfe, den Hilfen zur Erziehung und nderer Sozilleistungen, die in der Finnzierungsverntwortung der Länder liegen, beschränkte Gesetzgebungskompetenzen erhlten können und die Finnzierungsverntwortung für die Eingliederungshilfe vollständig dezentrl bei Ländern und Kommunen verbleiben knn. 4. Die Prolongtion der bestehenden Kredite der Konsolidierungsländer wird b 2016 gemeinsm mit dem Bund erfolgen. Die Konsolidierungsländer hften im lnnenverhältnis gegenüber dem Bund weiterhin für ihre Verbindlichkeiten, profitieren ber vom erzielbren Zinsvorteil. Ab 2O2O können lle Länder diese Möglichkeit optionl in Anspruch nehmen. 5. Die Neuordnung der bundessttlichen Finnzbeziehungen gilt unbefristet. Allerdings werden die Auswirkungen des neuen Ausgleichssystems erstmls 2030 überprüft. Eine Möglichkeit zur Kündigung durch eine Länderminderheit von mindestens drei Ländern ist frühestens b dem Jhr 2030 einzuräumen. Die bis zur Kündigung geltende Regelung gilt weiter, bis sie durch eine neue Regelung ersetzt wird. 6. Bund und Länder werden unverzüglich die oben gennnten Elemente mit dem Ziel konkretisieren, ds Gesetzgebungsverfhten zur Neuordnung der Bund-Länder- Finnzbezieh u ngen Anfng 20 1 6 einzuleiten. 7. Die Ministerpräsidentenkonferenz betont die Notwendigkeit, bei der erforderlichen Anpssung des Grundgesetzes den bislng in Artikel 107 GG vernkerten ngemessenen Ausgleich der unterschiedlichen Finnzkrft der Länder uch künftig sicherzustellen. Dies ist im weiteren Gesetzgebungsverfhren zu konkretisieren." Zu den Frgen, welche Verhndlungen im Jhr 2015 noch stttfinden werden und bis wnn die Verhndlungen bgeschlossen sein sollen, wird von einer Bentwortung bgesehen. Die Frgen betreffen Vorgänge oder Umstände, die ußerhlb des Verntwortungsbereiches der Sttsregierung liegen und sich us diesem Grunde einer Kenntnis der Sttsregierung entziehen. Uberdies sind Frgen nch in der Zukunft liegenden Ereignissen, wie künftigen Verhndlungen, nicht vom Frge- und Auskunftsrecht nch Art. 51 SächsVerf gedeckt, ds uf bereits bgeschlossene Vorgänge beschränkt ist. Seite 4 von 5

SACHSISCHE l5freistt lm Übrigen ist der Sttsregierung nicht beknnt, welche Vorstellungen der Bund und die einzelnen Länder hinsichtlich des Zeitpunktes für den Abschluss der Verhndlungen hben; uch insoweit hndelt es sich um Vorgänge oder Umstände ußerhlb des Verntwortungsbereichs der Sttsregierung und dmit des Frge- und Auskunftsrechtes nch Art. 51 SächsVerf. Mit freundlichen Grüßen 2 flo.o,u. Dr. Fritz Jeckel Seite 5 von 5