Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2922. der Bundesregierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/2922. der Bundesregierung"

Transkript

1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten A. Problem und Ziel B. Lösung Am20.September2005hatderRatderEuropäischenUniondieRichtlinie2005/ 56/EGüberdieVerschmelzungvonKapitalgesellschaftenausverschiedenen Mitgliedstaaten (ABl.EGNr.L310vom25.November2005,S.1ff.)beschlossen.Artikel16derRichtlinieregeltdieAuswirkungeneinersolchengrenzüberschreitendenVerschmelzungaufdieMitbestimmungsrechtederArbeitnehmer anunternehmensentscheidungen.nachartikel19derrichtliniehabendiemitgliedstaatendierechts-undverwaltungsvorschriftenbisdezember2007innationalesrechtumzusetzen. ZieldesGesetzentwurfsistdieUmsetzungvonArtikel16derRichtlinie.GemeinsammitdemEntwurfeinesZweitenGesetzeszurÄnderungdesUmwandlungsgesetzessolldemBedarfdereuropäischenKapitalgesellschaftennachKooperationundReorganisationbeigleichzeitigerBerücksichtigungderMitbestimmungsrechtederArbeitnehmerRechnunggetragenwerden. ImanliegendenGesetzentwurfwerdendieVorschriftenzurUmsetzungdesArtikels16derRichtlinieanwenderfreundlichineinemArtikelgesetzzusammengefasst. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.HaushaltsausgabenohneVollzugsaufwand Keine 2.Vollzugsaufwand Keiner

2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode E. Sonstige Kosten Keine.AuswirkungenaufdieWirtschaftunddasallgemeinePreisniveausind nichtzuerwarten.diefürkapitalgesellschaftenanfallendenkosten,z.b.fürdie WahlderArbeitnehmervertreterindenAufsichtsrat,entstehenunabhängigdavon,obdieVerschmelzunginnerhalbDeutschlandsodergrenzüberschreitend vorgenommenwird.

3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/2922

4

5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/2922 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten 1 Vom Anlage1 DerBundestaghatdasfolgendeGesetzbeschlossen: Artikel1 GesetzüberdieMitbestimmungderArbeitnehmer beieinergrenzüberschreitendenverschmelzung (MgVG) Inhaltsübersicht Teil1 AllgemeineVorschriften 1ZielsetzungdesGesetzes 2Begriffsbestimmungen 3Geltungsbereich 4AnwendungdesRechtsdesSitzstaats Teil2 BesonderesVerhandlungsgremium Kapitel1 BildungundZusammensetzung 6InformationderLeitungen Kapitel2 Wahlgremium 10ZusammensetzungdesWahlgremiums;Urwahl 11EinberufungdesWahlgremiums 1DiesesGesetzdientderUmsetzungvonArtikel16derRichtlinie 2005/56/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom26.Oktober2005überdieVerschmelzungvonKapitalgesellschaftenaus verschiedenenmitgliedstaaten (ABl.EGNr.L310S.1). 5AnwendungderRegelungenüberdieMitbestimmung derarbeitnehmerkraftvereinbarungoderkraftgesetzes 7ZusammensetzungdesbesonderenVerhandlungsgremiums 8PersönlicheVoraussetzungenderaufdasInlandentfallendenMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiums 9VerteilungderaufdasInlandentfallendenSitzedesbesonderenVerhandlungsgremiums 12WahlderMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiums Kapitel3 Verhandlungsverfahren 13InformationüberdieMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiums 14Sitzungen,Geschäftsordnung 15ZusammenarbeitzwischenbesonderemVerhandlungsgremiumundLeitungen 16SachverständigeundVertretervongeeignetenaußenstehendenOrganisationen 17BeschlussfassungimbesonderenVerhandlungsgremium 18NichtaufnahmeoderAbbruchderVerhandlungen 19Niederschrift 20KostendesbesonderenVerhandlungsgremiums 21DauerderVerhandlungen Teil3 MitbestimmungderArbeitnehmer Kapitel1 MitbestimmungkraftVereinbarung 22InhaltderVereinbarung Kapitel2 MitbestimmungkraftGesetzes 23Voraussetzung 24UmfangderMitbestimmung 25Sitzverteilung 26AbberufungundAnfechtung 27Rechtsstellung;InnereOrdnung 28Tendenzunternehmen Kapitel3 VerhältniszumnationalenRecht 29FortbestehennationalerArbeitnehmervertretungsstrukturen 30NachfolgendeinnerstaatlicheVerschmelzungen Teil4 Schutzbestimmungen 31Geheimhaltung;Vertraulichkeit 32SchutzderArbeitnehmervertreter 33Errichtungs-undTätigkeitsschutz Teil5 Straf-undBußgeldvorschriften 34Strafvorschriften 35Bußgeldvorschriften

6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Teil1 AllgemeineVorschriften 1 ZielsetzungdesGesetzes (1)DasGesetzregeltdieMitbestimmungderArbeitnehmer (ArbeitnehmerinnenundArbeitnehmer)indenUnternehmensorganenderauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaft.ZieldesGesetzes ist,dieindenanderverschmelzungbeteiligtengesellschaftenerworbenenmitbestimmungsrechtederarbeitnehmerzu sichern.dieserechtesindmaßgeblichfürdieausgestaltung dermitbestimmunginderauseinergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaft. (2)WenndasnationaleRechtdesMitgliedstaates,indem dieauseinergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendegesellschaftihrensitzhat,keinenausreichenden SchutzzurSicherungderMitbestimmungderArbeitnehmer gewährt,wirdeinevereinbarungüberdiemitbestimmung derarbeitnehmerinderauseinergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaftgetroffen. KommtesnichtzueinerVereinbarung,wirddieMitbestimmungderArbeitnehmerkraftGesetzessichergestellt. (3)DieVorschriftendiesesGesetzessowiedienachAbsatz2zutreffendeVereinbarungsindsoauszulegen,dassdas ZielderEuropäischenGemeinschaft,dieMitbestimmungder ArbeitnehmerinderauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftsicherzustellen, gefördertwird. 2 Begriffsbestimmungen (1)DerBegriffdesArbeitnehmersrichtetsichnachden RechtsvorschriftenundGepflogenheitenderjeweiligenMitgliedstaaten.ArbeitnehmereinesinländischenUnternehmensoderBetriebessindArbeiterundAngestellteeinschließlichderzuihrerBerufsausbildungBeschäftigtenund derin 5Abs.3Satz2desBetriebsverfassungsgesetzesgenanntenleitendenAngestellten,unabhängigdavon,obsieim Betrieb,imAußendienstodermitTelearbeitbeschäftigtwerden.AlsArbeitnehmergeltenauchdieinHeimarbeitBeschäftigten,dieinderHauptsachefürdasUnternehmenoder denbetriebarbeiten. (2)BeteiligteGesellschaftensinddieKapitalgesellschaften,dieunmittelbaranderVerschmelzungbeteiligtsind. (3)Tochtergesellschaftensindrechtlichselbstständige Unternehmen,aufdieeineandereGesellschafteinenbeherrschendenEinflussimSinnevonArtikel3Abs.2bis7der Richtlinie94/45/EGdesRatesvom22.September1994über dieeinsetzungeineseuropäischenbetriebsratesoderdie SchaffungeinesVerfahrenszurUnterrichtungundAnhörung derarbeitnehmeringemeinschaftsweitoperierendenunternehmenundunternehmensgruppen (ABl.EGNr.L254 S.64)ausübenkann. 6Abs.2bis4desEuropäischenBetriebsräte-Gesetzesvom28.Oktober1996 (BGBl.IS.1548, 2022)istanzuwenden. (4)BetroffeneTochtergesellschaftenoderbetroffeneBetriebesindTochtergesellschaftenoderBetriebeeinerbeteiligtenGesellschaft,diezuTochtergesellschaftenoderBetriebenderauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftwerdensollen. (5)LeitungbezeichnetdasOrganderunmittelbarander VerschmelzungbeteiligtenGesellschaftenoderderauseiner grenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftselbst,dasdiegeschäftedergesellschaftführtund zuihrervertretungberechtigtist. (6)ArbeitnehmervertretungbezeichnetjedeVertretung derarbeitnehmernachdembetriebsverfassungsgesetz (Betriebsrat,Gesamtbetriebsrat,Konzernbetriebsratodereine nach 3Abs.1Nr.1bis3desBetriebsverfassungsgesetzes gebildetevertretung). (7)MitbestimmungbedeutetdieEinflussnahmederArbeitnehmeraufdieAngelegenheiteneinerGesellschaftdurch 1.dieWahrnehmungdesRechts,einenTeilderMitglieder desaufsichts-oderverwaltungsorgansdergesellschaft zuwählenoderzubestellen,oder 2.dieWahrnehmungdesRechts,dieBestellungeinesTeils oderallermitgliederdesaufsichts-oderverwaltungsorgansdergesellschaftzuempfehlenoderabzulehnen. 3 Geltungsbereich (1)DiesesGesetzgiltfüreineauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftmitSitz iminland.esgiltunabhängigvomsitzdiesergesellschaft auchfürarbeitnehmerderauseinergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaft,dieimInland beschäftigtsind,sowiefürinländischebeteiligtegesellschaften,betroffenetochtergesellschaftenundbetroffene Betriebe. (2)MitgliedstaatenimSinnediesesGesetzessinddieMitgliedstaatenderEuropäischenUnionunddieanderenVertragsstaatendesAbkommensüberdenEuropäischenWirtschaftsraum. 4 AnwendungdesRechtsdesSitzstaats Vorbehaltlichdes 5findenaufdieauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftdie RegelungenüberdieMitbestimmungderArbeitnehmerin denunternehmensorganendesmitgliedstaatsanwendung, indemdiesegesellschaftihrensitzhat. 5 AnwendungderRegelungenüberdieMitbestimmung derarbeitnehmerkraftvereinbarungoder kraftgesetzes DienachfolgendenRegelungenüberdieMitbestimmung derarbeitnehmerkraftvereinbarungoderindenfällendes 23dieRegelungenüberdieMitbestimmungkraftGesetzes findenanwendung,wenn 1.indensechsMonatenvorderVeröffentlichungdesVerschmelzungsplansmindestenseinederbeteiligtenGesellschaftendurchschnittlichmehrals500ArbeitnehmerbeschäftigtundindieserGesellschafteinSystemderMitbestimmungimSinnedes 2Abs.7besteht; 2.dasfürdieauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftmaßgebendeinnerstaatlicheRechtnichtmindestensdengleichenUmfang anmitbestimmungderarbeitnehmervorsieht,wieerin denjeweiligenanderverschmelzungbeteiligtengesell-

7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/2922 a)imverwaltungs-oderaufsichtsorgan, b)inausschüssen,indenendiemitbestimmungder Arbeitnehmererfolgt,oder c)imleitungsgremium,dasfürdieergebniseinheiten dergesellschaftenzuständigist; oder schaftenbestand;derumfanganmitbestimmungder ArbeitnehmerbemisstsichnachdemAnteilderArbeitnehmervertreter 3.dasfürdieauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftmaßgebendeinnerstaatlicheRechtfürArbeitnehmerinBetriebendieserGesellschaft,diesichinanderenMitgliedstaatenbefinden, nichtdengleichenanspruchaufausübungvonmitbestimmungvorsieht,wiesiedenarbeitnehmernindemjenigenmitgliedstaatgewährtwerden,indemdieausder grenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehende GesellschaftihrenSitzhat. Teil2 BesonderesVerhandlungsgremium Kapitel1 BildungundZusammensetzung 6 InformationderLeitungen (1)DasbesondereVerhandlungsgremiumistaufGrund einerschriftlichenaufforderungderleitungenzubilden.es hatdieaufgabe,mitdenleitungeneineschriftlichevereinbarungüberdiemitbestimmungderarbeitnehmerinderaus einergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftabzuschließen. (2)WenndieLeitungeneinegrenzüberschreitendeVerschmelzungplanen,informierensiedieArbeitnehmervertretungenundSprecherausschüsseindenbeteiligtenGesellschaften,betroffenenTochtergesellschaftenundbetroffenen BetriebenüberdasVerschmelzungsvorhaben.Bestehtkeine Arbeitnehmervertretung,erfolgtdieInformationgegenüber denarbeitnehmern.dieinformationerfolgtunaufgefordert undunverzüglichnachoffenlegungdesverschmelzungsplans. (3)DieInformationerstrecktsichinsbesondereauf 1.dieIdentitätundStrukturderbeteiligtenGesellschaften, betroffenentochtergesellschaftenundbetroffenenbetriebeundderenverteilungaufdiemitgliedstaaten, 2.dieindiesenGesellschaftenundBetriebenbestehenden Arbeitnehmervertretungen, 3.dieZahlderindiesenGesellschaftenundBetrieben jeweilsbeschäftigtenarbeitnehmersowiediedarauszu errechnendegesamtzahlderineinemmitgliedstaat beschäftigtenarbeitnehmerund 4.dieZahlderArbeitnehmer,denenMitbestimmungsrechte indenorganendiesergesellschaftenzustehen. (4)MaßgeblicherZeitpunktfürdieErmittlungderZahl derarbeitnehmeristderzeitpunktderinformationnachabsatz2. 7 ZusammensetzungdesbesonderenVerhandlungsgremiums (1)FürdieinjedemMitgliedstaatbeschäftigtenArbeitnehmerderbeteiligtenGesellschaften,betroffenenTochtergesellschaftenundbetroffenenBetriebewerdenMitglieder fürdasbesondereverhandlungsgremiumgewähltoderbestellt.fürjedenanteilderineinemmitgliedstaatbeschäftigtenarbeitnehmer,der10prozentdergesamtzahlderinallen MitgliedstaatenbeschäftigtenArbeitnehmerderbeteiligten GesellschaftenundderbetroffenenTochtergesellschaften oderbetroffenenbetriebeodereinenbruchteildavonbeträgt,isteinmitgliedausdiesemmitgliedstaatindasbesondereverhandlungsgremiumzuwählenoderzubestellen. (2)EssindsovielezusätzlicheMitgliederindasbesondereVerhandlungsgremiumzuwählenoderzubestellen,wie erforderlichsind,umzugewährleisten,dassjedeeingetragenebeteiligtegesellschaftdurchmindestenseinmitgliedin dembesonderenverhandlungsgremiumvertretenist.diese GesellschaftmussArbeitnehmerindembetreffendenMitgliedstaatbeschäftigenundalsFolgedergeplantengrenzüberschreitendenVerschmelzungalseigeneRechtspersönlichkeiterlöschen.DieWahloderBestellungdarfnichtzueinerDoppelvertretungderbetroffenenArbeitnehmerführen. (3)DieZahlderzusätzlichenMitgliederdarf20Prozent dersichausabsatz1ergebendenmitgliederzahlnichtüberschreiten.kanndanachnichtjedenachabsatz2besonders zuberücksichtigendegesellschaftdurcheinzusätzliches MitgliedimbesonderenVerhandlungsgremiumvertreten werden,sowerdendiesegesellschafteninabsteigenderreihenfolgederzahlderbeiihnenbeschäftigtenarbeitnehmer berücksichtigt.dabeiistzugewährleisten,dasseinmitgliedstaatnichtmehrerezusätzlichesitzeerhält,solangenichtalle anderenmitgliedstaaten,ausdenendienachabsatz2besonderszuberücksichtigendengesellschaftenstammen,einen Sitzerhaltenhaben. (4)TretenwährendderTätigkeitsdauerdesbesonderen VerhandlungsgremiumssolcheÄnderungeninderStruktur oderarbeitnehmerzahlderbeteiligtengesellschaften,der betroffenentochtergesellschaftenoderderbetroffenenbetriebeein,dasssichdiekonkretezusammensetzungdesbesonderenverhandlungsgremiumsändernwürde,soistdas besondereverhandlungsgremiumentsprechendneuzusammenzusetzen.übersolcheänderungenhabendiezuständigenleitungenunverzüglichdasbesondereverhandlungsgremiumzuinformieren. 6Abs.2bis4giltentsprechend. 8 PersönlicheVoraussetzungenderaufdasInland entfallendenmitgliederdesbesonderenverhandlungsgremiums (1)DiepersönlichenVoraussetzungenderMitgliederdes besonderenverhandlungsgremiumsrichtensichnachden jeweiligenbestimmungendermitgliedstaaten,indenensie gewähltoderbestelltwerden. (2)ZuMitgliederndesbesonderenVerhandlungsgremiumswählbarsindimInlandArbeitnehmerderGesellschaftenundBetriebesowieGewerkschaftsvertreter.Frauenund MännersollenentsprechendihremzahlenmäßigenVerhältnisgewähltwerden.FürjedesMitgliedisteinErsatzmitglied zuwählen.

8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode (3)GehörendembesonderenVerhandlungsgremiummehr alszweimitgliederausdeminlandan,istjedesdrittemitgliedeinvertretereinergewerkschaft,dieineinerander VerschmelzungbeteiligtenGesellschaft,betroffenenTochtergesellschaftodereinembetroffenenBetriebvertretenist. (4)GehörendembesonderenVerhandlungsgremiummehr alssechsmitgliederausdeminlandan,istmindestensjedes siebtemitgliedeinleitenderangestellter. 9 VerteilungderaufdasInlandentfallendenSitze desbesonderenverhandlungsgremiums (1)DieWahloderBestellungderMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiumsnach 7erfolgtnachdenjeweiligenBestimmungenderMitgliedstaaten. (2)BeiderWahlderaufdasInlandentfallendenMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiumssollenalleander VerschmelzungbeteiligtenGesellschaftenmitSitzimInland, diearbeitnehmeriminlandbeschäftigen,durchmindestens einmitgliedimbesonderenverhandlungsgremiumvertreten sein. (3)IstdieAnzahlderaufdasInlandentfallendenMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiumsgeringeralsdie AnzahlderanderVerschmelzungbeteiligtenGesellschaften mitsitziminland,diearbeitnehmeriminlandbeschäftigen, soerhaltendiegesellschafteninabsteigenderreihenfolge derzahlderarbeitnehmerjeweilseinensitz. (4)IstdieAnzahlderaufdasInlandentfallendenMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiumshöheralsdieAnzahlderanderVerschmelzungbeteiligtenGesellschaftenmit SitzimInland,dieArbeitnehmerimInlandbeschäftigen,so sinddienacherfolgterverteilungnachabsatz2verbleibendensitzenachdemd HondtschenHöchstzahlenverfahren aufdiebeteiligtengesellschaften,diebetroffenentochtergesellschaftenoderdiebetroffenenbetriebezuverteilen. (5)SindkeineGesellschaftenmitSitzimInlandander Verschmelzungbeteiligt,sondernvonihrnurTochtergesellschaftenoderBetriebeausländischerGesellschaftenbetroffen,geltendieAbsätze2bis4entsprechend. Kapitel2 Wahlgremium 10 ZusammensetzungdesWahlgremiums;Urwahl (1)DienachdiesemGesetzoderdemGesetzeinesanderenMitgliedstaatsaufdieimInlandbeschäftigtenArbeitnehmerderanderVerschmelzungbeteiligtenGesellschaften,betroffenenTochtergesellschaftenundbetroffenenBetriebe entfallendenmitgliederdesbesonderenverhandlungsgremiumswerdenvoneinemwahlgremiumingeheimerundunmittelbarerwahlgewählt.imfalldes 8Abs.3istjedes drittemitgliedaufvorschlageinergewerkschaftzuwählen, dieineineranderverschmelzungbeteiligtengesellschaft, einerbetroffenentochtergesellschaftodereinembetroffenen Betriebvertretenist.WirdnureinWahlvorschlaggemacht, mussdiesermindestensdoppeltsovielebewerberenthalten wievertretervongewerkschaftenzuwählensind.jeder WahlvorschlageinerGewerkschaftmussvoneinemVertreter dergewerkschaftunterzeichnetsein.imfalldes 8Abs.4 istjedessiebtemitgliedaufvorschlagdersprecherausschüs- sezuwählen;satz3giltentsprechend.bestehtineinerbetei- ligtengesellschaftoderineinerderbeteiligtentochterge- sellschaftenoderdenbetroffenenbetriebenkeinsprecher- ausschuss,könnendieleitendenangestelltenwahlvorschlä- gemachen;einwahlvorschlagmussvoneinemzwanzigstel oder50derwahlberechtigtenleitendenangestelltenunterzeichnetsein. (2)IstausdemInlandnureineUnternehmensgruppean derverschmelzungbeteiligt,bestehtdaswahlgremiumaus denmitgliederndeskonzernbetriebsratesoder,sofernein solchernichtbesteht,ausdenmitgliederndergesamtbetriebsräteoder,soferneinsolcherineinemunternehmen nichtbesteht,ausdenmitgliederndesbetriebsrates.betriebsratslosebetriebeundunternehmeneinerunternehmensgruppewerdenvomkonzernbetriebsrat,gesamtbetriebsratoderbetriebsratmitvertreten. (3)IstausdemInlandnureinUnternehmenanderVerschmelzungbeteiligt,bestehtdasWahlgremiumausdenMitgliederndesGesamtbetriebsratesoder,soferneinsolcher nichtbesteht,ausdenmitgliederndesbetriebsrates.betriebsratslosebetriebeeinesunternehmenswerdenvom GesamtbetriebsratoderBetriebsratmitvertreten. (4)IstausdemInlandnureinBetriebvonderVerschmelzungbetroffen,bestehtdasWahlgremiumausdenMitgliederndesBetriebsrates. (5)SindanderVerschmelzungeineodermehrereUnternehmensgruppenodernichtverbundeneUnternehmenbeteiligtodersindvonderGründungunternehmensunabhängige Betriebebetroffen,setztsichdasWahlgremiumausdenjeweiligenArbeitnehmervertretungenaufKonzernebene,UnternehmensebeneoderBetriebsebenezusammen.DieAbsätze2bis4geltenentsprechend.IstindenFällendesSatzes1 eineentsprechendearbeitnehmervertretungnichtvorhanden,werdendiesemitgliederdeswahlgremiumsvondenarbeitnehmerninurwahlgewählt.diewahlwirdvoneinem Wahlvorstandeingeleitetunddurchgeführt,derineinerVersammlung der Arbeitnehmer gewählt wird, zu der die inländischekonzernleitung,unternehmensleitungoderbetriebsleitungeinlädt.essindsovielemitgliederdeswahlgremiumszuwählen,wieeinebestehendearbeitnehmervertretung indenfällenderabsätze2bis4angesetzlichenmitgliedern hätte;fürdaswahlverfahrengiltabsatz7satz3bis5entsprechend. (6)DasWahlgremiumbestehtaushöchstens40Mitgliedern.WürdedieseHöchstzahlüberschritten,istdieAnzahl dermitgliederindemwahlgremiumentsprechendihrem zahlenmäßigenverhältnisnachdemd HondtschenHöchstzahlverfahrenzuverringern. (7)BestehtindenFällenderAbsätze2bis5keineArbeitnehmervertretung,wählendieArbeitnehmerdieMitglieder desbesonderenverhandlungsgremiumsingeheimerundunmittelbarerwahl.diewahlwirdvoneinemwahlvorstand eingeleitetunddurchgeführt,derineinerversammlungder Arbeitnehmergewähltwird,zuderdieinländischeKonzernleitung,UnternehmensleitungoderBetriebsleitungeinlädt. DieWahlderMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiumserfolgtnachdenGrundsätzenderVerhältniswahl.Sie erfolgtnachdengrundsätzendermehrheitswahl,wennnur einwahlvorschlageingereichtwird.jederwahlvorschlag derarbeitnehmermussvonmindestenseinemzwanzigstel

9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/2922 derwahlberechtigtenarbeitnehmer,mindestensjedochvon dreiwahlberechtigten,höchstensabervon50wahlberechtigtenunterzeichnetsein;inbetriebenmitinderregelbiszu 20wahlberechtigtenArbeitnehmerngenügtdieUnterzeichnungdurchzweiWahlberechtigte.Absatz1Satz2bis6gilt entsprechend. 11 EinberufungdesWahlgremiums (1)AufderGrundlagedervondenLeitungenerhaltenen InformationenhatderVorsitzendederArbeitnehmervertretungaufKonzernebeneoder,soferneinesolchenichtbesteht, aufunternehmensebeneoder,soferneinesolchenichtbesteht,aufbetriebsebene 1.Ort,TagundZeitderVersammlungdesWahlgremiums festzulegen; 2.dieAnzahlderMitgliederausdenjeweiligenArbeitnehmervertretungennach 10Abs.6festzulegen; 3.zurVersammlungdesWahlgremiumseinzuladen. (2)BestehenaufeinerEbenemehrereArbeitnehmervertretungen,treffendieVerpflichtungennachAbsatz1den VorsitzendenderArbeitnehmervertretung,diediemeisten Arbeitnehmervertritt. 12 WahlderMitglieder desbesonderenverhandlungsgremiums (1)BeiderWahlmüssenmindestenszweiDrittelderMitgliederdesWahlgremiums,diemindestenszweiDrittelder Arbeitnehmervertreten,anwesendsein.DieMitgliederdes WahlgremiumshabenjeweilssovieleStimmen,wiesieArbeitnehmervertreten.DieWahlerfolgtmiteinfacherMehrheitderabgegebenenStimmen. (2)ImWahlgremiumvertretendieArbeitnehmervertretungenunddieinUrwahlgewähltenMitgliederjeweilsalle ArbeitnehmerderorganisatorischenEinheit,fürdiesienach 10Abs.2bis5zuständigsind.NichtnachSatz1vertretene ArbeitnehmerwerdendenArbeitnehmervertretungeninnerhalbderjeweiligenUnternehmensgruppezugleichenTeilen zugerechnet. (3)SindfüreineArbeitnehmervertretungmehrereMitgliederimWahlgremiumvertreten,werdendieentsprechend dervonihnenvertretenenarbeitnehmerbestehendenstimmenanteilegleichmäßigaufgeteilt.diesgiltauchfürdienach 10Abs.5Satz3gewähltenMitgliederdesWahlgremiums. Kapitel3 Verhandlungsverfahren 13 InformationüberdieMitglieder desbesonderenverhandlungsgremiums (1)DieWahloderBestellungderMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiumssollinnerhalbvonzehnWochen nachderin 6Abs.2und3vorgeschriebenenInformation erfolgen.denleitungensindunverzüglichdienamender MitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiums,ihreAnschriftensowiediejeweiligeBetriebszugehörigkeitmitzuteilen.DieLeitungenhabendieörtlichenBetriebs-undUnternehmensleitungen,diedortbestehendenArbeitnehmervertretungenundSprecherausschüssesowiedieininländischen BetriebenvertretenenGewerkschaftenüberdieseAngaben zuinformieren. (2)DasVerhandlungsverfahrennachden 14bis19findetauchdannstatt,wenndieinAbsatz1Satz1genannte FristausGründen,diedieArbeitnehmerzuvertretenhaben, überschrittenwird.nachablaufderfristgewählteoderbestelltemitgliederkönnensichjederzeitandemverhandlungsverfahrenbeteiligen. 14 Sitzungen,Geschäftsordnung (1)DieLeitungenladenunverzüglichnachBenennung dermitgliederoderimfalldes 13nachAblaufderin 13 Abs.1Satz1genanntenFristzurkonstituierendenSitzung desbesonderenverhandlungsgremiumseinundinformieren dieörtlichenbetriebs-undunternehmensleitungen.dasbesondereverhandlungsgremiumwähltausseinermitteeinen VorsitzendenundmindestenszweiStellvertreter.Eskann sicheineschriftlichegeschäftsordnunggeben. (2)DerVorsitzendekannweitereSitzungeneinberufen. 15 ZusammenarbeitzwischenbesonderemVerhandlungsgremiumundLeitungen (1)DasbesondereVerhandlungsgremiumschließtmitden LeitungeneineschriftlicheVereinbarungüberdieMitbestimmungderArbeitnehmerinderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftab.Zur ErfüllungdieserAufgabearbeitensievertrauensvollzusammen. (2)DieLeitungenhabendembesonderenVerhandlungsgremiumrechtzeitigalleerforderlichenAuskünftezuerteilenunddieerforderlichenUnterlagenzurVerfügungzustellen.DasbesondereVerhandlungsgremiumistinsbesondere überdasverschmelzungsvorhabenunddenverlaufdesverfahrensbiszureintragungderausdergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaftzuunterrichten.Zeitpunkt,HäufigkeitundOrtderVerhandlungenwerdenzwischendenLeitungenunddembesonderenVerhandlungsgremiumeinvernehmlichfestgelegt. 16 SachverständigeundVertretervongeeigneten außenstehendenorganisationen (1)DasbesondereVerhandlungsgremiumkannbeiden VerhandlungenSachverständigeseinerWahl,zudenenauch VertretervoneinschlägigenGewerkschaftsorganisationen aufgemeinschaftsebenezählenkönnen,hinzuziehen,um sichvonihnenbeiseinerarbeitunterstützenzulassen.diese Sachverständigenkönnen,wenndasbesondereVerhandlungsgremiumeswünscht,andenVerhandlungeninberatenderFunktionteilnehmen. (2)DasbesondereVerhandlungsgremiumkannbeschließen,dieVertretervongeeignetenaußenstehendenOrganisationenvomBeginnderVerhandlungenzuunterrichten. 17 BeschlussfassungimbesonderenVerhandlungsgremium (1)DieMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiums,dieineinemMitgliedstaatgewähltoderbestelltwerden, vertretenalleindemjeweiligenmitgliedstaatbeschäftigten Arbeitnehmer.SolangeauseinemMitgliedstaatkeineMit-

10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gliederindasbesondereverhandlungsgremiumgewähltoder bestelltsind ( 13Abs.2),geltendiebetroffenenArbeitnehmeralsnichtvertreten. (2)DasbesondereVerhandlungsgremiumbeschließtvorbehaltlichdesAbsatzes3und 18Abs.1mitderMehrheit seinermitglieder,inderzugleichdiemehrheitdervertretenenarbeitnehmerenthaltenseinmuss.jedesaufdasinland entfallendemitgliedvertrittgleichvielearbeitnehmer. (3)HättendieVerhandlungeneineMinderungderMitbestimmungsrechtezurFolge,soistfüreinenBeschlusszur BilligungeinersolchenVereinbarungeineMehrheitvon zweidrittelndermitgliederdesbesonderenverhandlungsgremiumserforderlich,diemindestenszweidrittelder ArbeitnehmerinmindestenszweiMitgliedstaatenvertreten. Diesgilt,sofernsichdieMitbestimmungaufmindestens 25ProzentderGesamtzahlderArbeitnehmerderbeteiligten GesellschaftenundderbetroffenenTochtergesellschaftenerstreckt. (4)MinderungderMitbestimmungsrechtebedeutet,dass 1.derAnteilderArbeitnehmervertreter a)imverwaltungs-oderaufsichtsorgan, b)inausschüssen,indenendiemitbestimmungderarbeitnehmererfolgt,oder c)imleitungsgremium,dasfürdieergebniseinheiten dergesellschaftenzuständigist,geringeristalsder höchsteindenbeteiligtengesellschaftenbestehende Anteil oder 2.dasRecht,MitgliederdesAufsichts-oderVerwaltungsorgansderGesellschaftzuwählen,zubestellen,zuempfehlenoderabzulehnen,beseitigtodereingeschränktwird. 18 NichtaufnahmeoderAbbruchderVerhandlungen DasbesondereVerhandlungsgremiumkannbeschließen, keineverhandlungenaufzunehmenoderbereitsaufgenommeneverhandlungenabzubrechen.fürdiesenbeschlussist einemehrheitvonzweidrittelndermitgliedererforderlich, diemindestenszweidrittelderarbeitnehmerinmindestens zweimitgliedstaatenvertreten.dievorschriftenüberdie MitbestimmungderArbeitnehmer,dieindemMitgliedstaat gelten,indemdieausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendegesellschaftihrensitzhabenwird,findenanwendung. 19 Niederschrift IneineNiederschrift,dievomVorsitzendenundeinem weiterenmitglieddesbesonderenverhandlungsgremiums zuunterzeichnenist,sindaufzunehmen 1.einBeschlussüberdenAbschlusseinerVereinbarung nach 15Abs.1, 2.einBeschlussüberdieNichtaufnahmeoderdenAbbruch derverhandlungennach 18und 3.diejeweiligenMehrheiten,mitdenendieBeschlüssegefasstwordensind. EineAbschriftderNiederschriftistdenLeitungenzuübermitteln. 20 KostendesbesonderenVerhandlungsgremiums DiedurchdieBildungundTätigkeitdesbesonderenVerhandlungsgremiumsentstehendenerforderlichenKostentragendiebeteiligtenGesellschaftenundnachihrerVerschmelzungdieausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftalsGesamtschuldner.Insbesondere sindfürdiesitzungeninerforderlichemumfangräume, sachlichemittel,dolmetscherundbüropersonalzurverfügungzustellensowiedieerforderlichenreise-undaufenthaltskostendermitgliederdesbesonderenverhandlungsgremiumszutragen. 21 DauerderVerhandlungen (1)DieVerhandlungenbeginnenmitderEinsetzungdes besonderenverhandlungsgremiumsundkönnenbiszusechs Monatedauern.EinsetzungbezeichnetdenTag,zudemdie LeitungenzurkonstituierendenSitzungdesbesonderenVerhandlungsgremiumseingeladenhaben. (2)DieParteienkönneneinvernehmlichbeschließen,die VerhandlungenüberdeninAbsatz1genanntenZeitraum hinausbiszuinsgesamteinemjahrabdereinsetzungdes besonderenverhandlungsgremiumsfortzusetzen. Teil3 MitbestimmungderArbeitnehmer Kapitel1 MitbestimmungkraftVereinbarung 22 InhaltderVereinbarung (1)InderschriftlichenVereinbarungzwischendenLeitungenunddembesonderenVerhandlungsgremiumwird,unbeschadetderAutonomiederParteienimÜbrigen,festgelegt: 1.derGeltungsbereichderVereinbarung,einschließlichder außerhalbdeshoheitsgebietesdermitgliedstaatenliegendenunternehmenundbetriebe,soferndieseinden Geltungsbereicheinbezogenwerden; 2.derZeitpunktdesInkrafttretensderVereinbarungundihreLaufzeit;fernerdieFälle,indenendieVereinbarung neuausgehandeltwerdensoll,unddasdabeianzuwendendeverfahren; 3.dieZahlderMitgliederdesAufsichts-oderVerwaltungsorgansderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzung hervorgehendengesellschaft,welchediearbeitnehmer wählenoderbestellenkönnenoderderenbestellungsie empfehlenoderablehnenkönnen; 4.dasVerfahren,nachdemdieArbeitnehmerdieseMitgliederwählenoderbestellenoderderenBestellungempfehlenoderablehnenkönnen,und 5.dieRechtedieserMitglieder. (2)InderVereinbarungsollfestgelegtwerden,dassauch vorstrukturellenänderungenderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftverhandlungenüberdiemitbestimmungderarbeitnehmeraufgenommenwerden.dieparteienkönnendasdabeianzuwendendeverfahrenregeln.

11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/2922 (3)DieVereinbarungkannbestimmen,dassdieRegelungender 23bis27überdieMitbestimmungkraftGesetzes ganzoderinteilengelten. (4)StehtdieSatzungderauseinergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaftimWiderspruchzudenRegelungenüberdieMitbestimmungkraft Vereinbarung,istdieSatzunganzupassen. Kapitel2 MitbestimmungkraftGesetzes 23 Voraussetzung (1)DieRegelungendiesesKapitelsfindenabdemZeitpunktderEintragungderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftAnwendung,wenn 1.dieParteiendiesvereinbarenoder 2.biszumEndedesin 21angegebenenZeitraumskeine Vereinbarungzustandegekommenistunddasbesondere VerhandlungsgremiumkeinenBeschlussnach 18gefassthatoder 3.dieLeitungenderanderVerschmelzungbeteiligtenGesellschaftenentscheiden,dieseRegelungenohnevorhergehendeVerhandlungunmittelbarabdemZeitpunktder Eintragunganzuwenden. IndenFällendesSatzes1Nr.2und3mussvorderEintragungderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftineinerodermehrerenderbeteiligtenGesellschafteneineodermehrereFormenderMitbestimmungbestandenhaben,die 1.sichaufmindestenseinDrittelderGesamtzahlderArbeitnehmerallerbeteiligtenGesellschaftenundbetroffenenTochtergesellschaftenerstreckteoder 2.sichaufwenigeralseinDrittelderGesamtzahlderArbeitnehmerallerbeteiligtenGesellschaftenundbetroffenenTochtergesellschaftenerstreckteunddasbesondere VerhandlungsgremiumeinenentsprechendenBeschluss fasst. (2)BestandindenFällenvonAbsatz1mehralseineForm dermitbestimmungimsinnedes 2Abs.7indenverschiedenenbeteiligtenGesellschaften,soentscheidetdasbesondereVerhandlungsgremium,welchevonihneninderausder grenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschafteingeführtwird.wenndasbesondereverhandlungsgremiumkeinensolchenbeschlussfasstundeineinländischegesellschaft,derenarbeitnehmernmitbestimmungsrechtezustehen,anderverschmelzungbeteiligtist,istdie Mitbestimmungnach 2Abs.7Nr.1maßgeblich.Istkeine inländischegesellschaft,derenarbeitnehmernmitbestimmungsrechtezustehen,beteiligt,findetdieformdermitbestimmungnach 2Abs.7Anwendung,diesichaufdie höchstezahlderindenbeteiligtengesellschaftenbeschäftigtenarbeitnehmererstreckt. (3)DasbesondereVerhandlungsgremiumunterrichtetdie LeitungenüberdieBeschlüsse,dieesnachAbsatz1Satz2 Nr.2undAbsatz2Satz1gefassthat. 24 UmfangderMitbestimmung (1)DieArbeitnehmerderausdergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaft,ihrerTochtergesellschaftenundBetriebeoderihrVertretungsorganhaben dasrecht,einenteildermitgliederdesaufsichts-oderverwaltungsorgansderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftzuwählenoderzu bestellenoderderenbestellungzuempfehlenoderabzulehnen.diezahldieserarbeitnehmervertreterimaufsichtsoderverwaltungsorganderausdergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaftbemisstsich nachdemhöchstenanteilanarbeitnehmervertretern,derin denorganenderbeteiligtengesellschaftenvordereintragungderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftbestandenhat. (2)HandeltessichbeiderauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftnachAbsatz1umeineGesellschaftmitbeschränkterHaftung,soist indiesergesellschafteinaufsichtsratzubilden. 90Abs.3, 4,5Satz1und2, 95bis116,118Abs.2, 125Abs.3 und4und 170,171,268Abs.2desAktiengesetzessind entsprechendanzuwenden,soweitnichtindenvorschriften diesesgesetzeseinanderesbestimmtist. (3)StehtdieSatzungderauseinergrenzüberschreitenden VerschmelzunghervorgehendenGesellschaftimWiderspruchzudenRegelungenüberdieMitbestimmungkraftGesetzes,istdieSatzunganzupassen. 25 Sitzverteilung (1)DasbesondereVerhandlungsgremiumverteiltdieZahl dersitzeimaufsichts-oderverwaltungsorganaufdiemitgliedstaaten,indenenmitgliederzuwählenoderzubestellen sind.dieverteilungrichtetsichnachdemjeweiligenanteil derindeneinzelnenmitgliedstaatenbeschäftigtenarbeitnehmerderausdergrenzüberschreitendenverschmelzung hervorgehendengesellschaft,ihrertochtergesellschaften undbetriebe.könnenbeidieseranteiligenverteilungdiearbeitnehmerauseinemodermehrerenmitgliedstaatenkeinen Sitzerhalten,sohatdasbesondereVerhandlungsgremium denletztenzuverteilendensitzeinembisherunberücksichtigtenmitgliedstaatzuzuweisen.diesersitzsoll,soweitangemessen,demmitgliedstaatzugewiesenwerden,indemdie ausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendegesellschaftihrensitzhabenwird.diesesverteilungsverfahrengiltauchindemfall,indemdiearbeitnehmerderaus dergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehenden GesellschaftMitgliederdieserOrganeempfehlenoderablehnenkönnen. (2)SoweitdieMitgliedstaatenüberdieBesetzungderihnenzugewiesenenSitzekeineeigenenRegelungentreffen, bestimmtdasbesondereverhandlungsgremiumdiearbeitnehmervertreterimaufsichts-oderverwaltungsorgander ausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaft. (3)DieErmittlungderaufdasInlandentfallendenArbeitnehmervertreterdesAufsichts-oderVerwaltungsorgansder auseinergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschafterfolgtdurcheinwahlgremium,das sichausdenarbeitnehmervertretungenderauseinergrenz-

12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode überschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaft,ihrertochtergesellschaftenundbetriebezusammensetzt.fürdaswahlverfahrengelten 8Abs.2bis4, 10 Abs.1Satz2bis5,Abs.2bis7unddie 11und12entsprechendmitderMaßgabe,dassandieStellederbeteiligtenGesellschaften,betroffenenTochtergesellschaftenundbetroffenenBetriebedieausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaft,ihreTochtergesellschaften undbetriebetreten.daswahlergebnisistderleitungderaus dergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehenden Gesellschaft,denArbeitnehmervertretungen,denGewählten,denSprecherausschüssenundGewerkschaftenmitzuteilen.DieLeitunghatdieNamenderGewähltenindenBetriebendesUnternehmensbekanntzumachen. 26 AbberufungundAnfechtung (1)EinMitgliedodereinErsatzmitgliedderArbeitnehmer ausdeminlandimaufsichts-oderverwaltungsorgankann vorablaufderamtszeitabberufenwerden.antragsberechtigtsind 1.dieArbeitnehmervertretungen,diedasWahlgremiumgebildethaben; 2.indenFällenderUrwahlmindestensdreiwahlberechtigte Arbeitnehmer; 3.füreinMitgliednach 8Abs.3nurdieGewerkschaft,die dasmitgliedvorgeschlagenhat; 4.füreinMitgliednach 8Abs.4nurderSprecherausschuss,derdasMitgliedvorgeschlagenhat. FürdasAbberufungsverfahrengeltendie 10bis12entsprechendmitderMaßgabe,dassandieStellederbeteiligten Gesellschaften,betroffenenTochtergesellschaftenundbetroffenenBetriebedieausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaft,ihreTochtergesellschaftenundBetriebetreten;abweichendvon 10Abs.5 und 12Abs.1Satz3bedarfderBeschlusseinerMehrheit vondreiviertelnderabgegebenenstimmen. (2)DieWahleinesMitgliedsodereinesErsatzmitglieds derarbeitnehmerausdeminlandimaufsichts-oderverwaltungsorgankannangefochtenwerden,wenngegenwesentlichevorschriftenüberdaswahlrecht,diewählbarkeitoder daswahlverfahrenverstoßenwordenundeineberichtigung nichterfolgtist,esseidenn,dassdurchdenverstoßdaswahlergebnisnichtgeändertoderbeeinflusstwerdenkonnte.zur AnfechtungberechtigtsinddieinAbsatz1Satz2Genannten unddieleitungderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgegangenengesellschaft.dieklage mussinnerhalbeinesmonatsnachderbekanntgabegemäß 25Abs.3Satz2oder3erhobenwerden. 27 Rechtsstellung;InnereOrdnung (1)DieArbeitnehmervertreterimAufsichts-oderVerwaltungsorganderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschafthabendiegleichenRechteundPflichtenwiedieMitglieder,diedieAnteilseignervertreten. (2)DieZahlderMitgliederderLeitungbeträgtmindestenszwei.EinervonihnenistfürdenBereichArbeitundSo- zialeszuständig.diesgiltnichtfürdiekommanditgesell- schaftaufaktien. (3)BestehtineinerderbeteiligtenGesellschaftendasAufsichtsorganausderselbenZahlvonAnteilseigner-undArbeitnehmervertreternsowieeinemweiterenMitglied,soist auchimaufsichts-oderverwaltungsorganderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschafteinweiteresmitgliedaufgemeinsamenvorschlagder Anteilseigner-undderArbeitnehmervertreterzuwählen. 28 Tendenzunternehmen AufeineauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzung hervorgehendegesellschaft,dieunmittelbarundüberwiegend 1.politischen,koalitionspolitischen,konfessionellen,karitativen,erzieherischen,wissenschaftlichenoderkünstlerischenBestimmungenoder 2.ZweckenderBerichterstattungoderMeinungsäußerung, aufdieartikel5abs.1satz2desgrundgesetzesanzuwendenist, dient,findenkapitel2und 30keineAnwendung. Kapitel3 VerhältniszumnationalenRecht 29 Fortbestehennationaler Arbeitnehmervertretungsstrukturen RegelungenüberdieArbeitnehmervertretungenundderenStrukturenineinerbeteiligtenGesellschaftmitSitzim Inland,diedurchdieVerschmelzungalseigenständigejuristischePersonerlischt,bestehennachEintragungderausder grenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftfort.dieleitungderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgegangenengesellschaftstellt sicher,dassdiesearbeitnehmervertretungenihreaufgaben weiterhinwahrnehmenkönnen. 30 NachfolgendeinnerstaatlicheVerschmelzungen BeiinnerstaatlichenVerschmelzungen,dieeinergrenzüberschreitendenVerschmelzungnachfolgen,richtetsichdie MitbestimmungderArbeitnehmerentsprechend 4nach dennationalenregelungen.sehendieseregelungennicht mindestensdeninderausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgegangenengesellschaftbestehenden UmfanganMitbestimmungimSinnedes 5Nr.2vor,gelten diefürdiesegesellschaftmaßgeblichenregelungenüberdie MitbestimmungfürdieDauervondreiJahrenabderenEintragunginderausderinnerstaatlichenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftfort. Teil4 Schutzbestimmungen 31 Geheimhaltung;Vertraulichkeit (1)InformationspflichtenderLeitungenundderLeitung derauseinergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftnachdiesemgesetzbestehennur,soweitbeizugrundelegungobjektiverkriteriendadurchnicht

13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/2922 Betriebs- odergeschäftsgeheimnissederanderverschmelzungbeteiligtengesellschaften,derausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaftoder derenjeweiligertochtergesellschaftenundbetriebegefährdetwerden. (2)DieMitgliederundErsatzmitgliedereinesbesonderen VerhandlungsgremiumssindunabhängigvonihremAufenthaltsortverpflichtet,Betriebs-oderGeschäftsgeheimnisse, dieihnenwegenihrerzugehörigkeitzumbesonderenverhandlungsgremiumbekanntgewordenundvonderleitung ausdrücklichalsgeheimhaltungsbedürftigbezeichnetwordensind,nichtzuoffenbarenundnichtzuverwerten.dies giltauchnachdemausscheidenausdembesonderenverhandlungsgremium. (3)DiePflichtzurVertraulichkeitderMitgliederundErsatzmitgliedereinesbesonderenVerhandlungsgremiums nachabsatz2giltnichtgegenüber 1.denMitgliedernundErsatzmitgliederndesbesonderen Verhandlungsgremiums, 2.denArbeitnehmervertreternimAufsichts-oderVerwaltungsorganderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaftsowie 3.denDolmetschernundSachverständigen,diezurUnterstützungherangezogenwerden. (4)DiePflichtzurVertraulichkeitnachAbsatz2giltentsprechendfürdieSachverständigenundDolmetscher. 32 SchutzderArbeitnehmervertreter BeiderWahrnehmungihrerAufgabengenießen 1.dieMitgliederdesbesonderenVerhandlungsgremiums und 2.dieArbeitnehmervertreterimAufsichts-oderVerwaltungsorganderausdergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendenGesellschaft, diebeschäftigtederauseinergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendengesellschaft,ihrertochtergesellschaftenoderbetriebeodereinerderbeteiligtengesellschaften,betroffenentochtergesellschaftenoderbetroffenen Betriebesind,dengleichenSchutzunddiegleichenSicherheitenwiedieArbeitnehmervertreternachdenGesetzenund GepflogenheitendesMitgliedstaats,indemsiebeschäftigt sind.diesgiltinsbesonderefür 1.denKündigungsschutz, 2.dieTeilnahmeandenSitzungenderjeweiligeninSatz1 genanntengremienund 3.dieEntgeltfortzahlung. 33 Errichtungs-undTätigkeitsschutz Niemanddarf 1.dieBildungdesbesonderenVerhandlungsgremiumsoder diewahl,bestellung,empfehlungoderablehnungder ArbeitnehmervertreterimAufsichts-oderVerwaltungsorganbehindernoderdurchZufügungoderAndrohung vonnachteilenoderdurchgewährungoderversprechen vonvorteilenbeeinflussen; 2.dieTätigkeitdesbesonderenVerhandlungsgremiums oderdietätigkeitderarbeitnehmervertreterimaufsichts-oderverwaltungsorganbehindernoderstörenoder 3.einMitgliedoderErsatzmitglieddesbesonderenVerhandlungsgremiumsodereinenArbeitnehmervertreter imaufsichts-oderverwaltungsorganwegenseiner Tätigkeitbenachteiligenoderbegünstigen. Teil5 Straf-undBußgeldvorschriften 34 Strafvorschriften (1)MitFreiheitsstrafebiszuzweiJahrenodermitGeldstrafewirdbestraft,werentgegen 31Abs.2,auchinVerbindungmitAbs.4,einBetriebs-oderGeschäftsgeheimnis verwertet. (2)MitFreiheitsstrafebiszueinemJahrodermitGeldstrafewirdbestraft,wer 1.entgegen 31Abs.2,auchinVerbindungmitAbs.4,ein Betriebs-oderGeschäftsgeheimnisoffenbart, 2.entgegen 33Nr.1oder2einedortgenannteTätigkeit behindert,beeinflusstoderstörtoder 3.entgegen 33Nr.3einedortgenanntePersonbenachteiligtoderbegünstigt. (3)HandeltderTäterindenFällendesAbsatzes2Nr.1 gegenentgeltoderinderabsicht,sichodereinenanderenzu bereichernodereinenanderenzuschädigen,soistdiestrafe FreiheitsstrafebiszuzweiJahrenoderGeldstrafe. (4)DieTatwirdnuraufAntragverfolgt.IndenFällendes Absatzes2Nr.2und3sinddasbesondereVerhandlungsgremium,jedesMitglieddesAufsichts-oderVerwaltungsorgans,eineimUnternehmenvertreteneGewerkschaftsowie dieleitungenantragsberechtigt. 35 Bußgeldvorschriften (1)Ordnungswidrighandelt,werentgegen 6Abs.2oder 7Abs.4Satz2eineInformationnicht,nichtrichtig,nicht vollständigodernichtrechtzeitiggibt. (2)DieOrdnungswidrigkeitkannmiteinerGeldbußebis zuzwanzigtausendeurogeahndetwerden. Artikel2 ÄnderungdesArbeitsgerichtsgesetzes DasArbeitsgerichtsgesetzinderFassungderBekanntmachungvom2.Juli1979 (BGBl.IS.853,1036),zuletztgeändertdurch [denentwurfeinesgesetzeszureinführungder EuropäischenGenossenschaftundzurÄnderungdesGenossenschaftsrechts,Bundestagsdrucksache16/1025i.d.F. Bundestagsdrucksache16/1524],wirdwiefolgtgeändert: 1.In 2aAbs.1wirdnachNummer3efolgendeNummer3feingefügt: 3f.AngelegenheitenausdemGesetzüberdieMitbestimmungderArbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenVerschmelzungvom (BGBl.IS. ) mitausnahmeder 34und35undnachden 23

14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 2.In 10Satz1werdendieAngabe 2aAbs.1Nr.1bis 3e durchdieangabe 2aAbs.1Nr.1bis3f unddie Wörter unddemsce-beteiligungsgesetz durchdie Wörter,demSCE-BeteiligungsgesetzunddemGesetz überdiemitbestimmungderarbeitnehmerbeieiner grenzüberschreitendenverschmelzung ersetzt. 3.Dem 82wirdfolgenderAbsatz5angefügt: bis28nurinsoweit,alsüberdiewahlvonvertretern derarbeitnehmerindasaufsichts-oderverwaltungsorgansowiederenabberufungmitausnahme derabberufungnach 103Abs.3desAktiengesetzeszuentscheidenist. (5)InAngelegenheitennachdemGesetzüberdieMitbestimmungderArbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenVerschmelzungistdasArbeitsgerichtzuständig,in dessenbezirkdieausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgegangenegesellschaftihrensitzhat; vorihrereintragungistdasarbeitsgerichtzuständig,in dessenbezirkdieausdergrenzüberschreitendenverschmelzunghervorgehendegesellschaftihrensitzhaben soll. 4.In 83Abs.3werdendieWörter unddemsce-beteiligungsgesetz durchdiewörter,demsce-beteiligungsgesetzunddemgesetzüberdiemitbestimmungderarbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenverschmelzung ersetzt. Artikel3 ÄnderungdesAktiengesetzes DasAktiengesetzvom6.September1965 (BGBl.I S.1089),zuletztgeändertdurch,wirdwiefolgtgeändert: 1.In 96Abs.1werdenvordenWörtern beidenübrigen GesellschaftennurausAufsichtsratsmitgliedernderAktionäre.,beginnendineinerneuenZeile,folgendeWörter eingefügt: beigesellschaftenfürdiedasgesetzüberdiemitbestimmungderarbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenverschmelzunggilt,ausaufsichtsratsmitgliedern deraktionäreundderarbeitnehmer,. 2.In 100Abs.3werdendieWörter unddemdrittelbeteiligungsgesetz durchdiewörter,demdrittelbeteiligungsgesetzunddemgesetzüberdiemitbestimmung derarbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenverschmelzung ersetzt. 3.In 101Abs.1Satz1werdendieWörter oderdemdrittelbeteiligungsgesetz durchdiewörter,demdrittelbeteiligungsgesetzoderdemgesetzüberdiemitbestimmungderarbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitenden Verschmelzung ersetzt. 4.In 103Abs.4werdendieWörter unddasdrittelbeteiligungsgesetz durchdiewörter,dasdrittelbeteiligungsgesetz,dasse-beteiligungsgesetzunddasgesetz überdiemitbestimmungderarbeitnehmerbeieiner grenzüberschreitendenverschmelzung ersetzt. 5.In 119Abs.1Nr.1werdendieWörter oderdemdrittelbeteiligungsgesetz durchdiewörter,demdrittelbeteiligungsgesetzoderdemgesetzüberdiemitbestimmungderarbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitenden Verschmelzung ersetzt. Artikel4 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.

15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/2922 Begründung I.Einleitung A.AllgemeinerTeil Am20.September2005hatderRatderEuropäischenUnion dierichtlinie2005/56/egüberdieverschmelzungvonkapitalgesellschaftenausverschiedenenmitgliedstaaten (im Folgenden:Richtlinie)beschlossen.DieRichtlinieistim AmtsblattderEGNr.L310vom25.November2005,S.1ff. veröffentlicht. DieRichtlinieregeltdiegrenzüberschreitendeVerschmelzungvonKapitalgesellschaftenunterschiedlichenRechts undunterschiedlicherrechtsform.einesolcheverschmelzungwarbisherimrechtdermitgliedstaatendereuropäischenunionentwedergarnichtvorgesehenodermitzahlreichenrechtlichenundadministrativenschwierigkeitenbehaftet.dereuropäischegerichtshofhatmiturteilvom13.dezember2005 (Az.:C-411/03)gemeinschaftsrechtliche HarmonisierungsvorschriftenzurErleichterunggrenzüberschreitenderVerschmelzungen,diedereinfacherenDurchführungderindenArtikeln43und48desEG-VertragesverankertenNiederlassungsfreiheitdienen,fürhilfreicherklärt. DieRichtlinienormiertfürgrenzüberschreitendeVerschmelzungenvonKapitalgesellschaftenerstmalsgemeinsame Rahmenbedingungen.SieschafftdaherAbhilfeimHinblick aufrechtlicheundtatsächlichehindernisseundträgtaufdieseweisezurvollendungundzumfunktionierendesbinnenmarktesbei. II.GesetzgeberischerHandlungsbedarf III.Gesetzgebungskompetenz NachArtikel19derRichtlinieistdiesebisDezember2007in innerstaatlichesrechtumzusetzen.sieenthältgesellschaftsrechtlichegrundregelnüberverfahren,wirksamwerdenund RechtsfolgeneinergrenzüberschreitendenVerschmelzung undfürdiedaraushervorgehendenationalegesellschaft.die gesellschaftsrechtlicheumsetzungerfolgtindemzweiten GesetzzurÄnderungdesUmwandlungsgesetzesvom (BGBl.S. ).Artikel16derRichtlinieregeltdieAuswirkungeneinersolchengrenzüberschreitendenVerschmelzung aufdiemitbestimmungsrechtederarbeitnehmer,dieineiner deranderverschmelzungbeteiligtengesellschaftenbestehen.insoweiterfolgtdieumsetzungdurchartikel1des vorliegendengesetzentwurfsüberdiemitbestimmungder ArbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenVerschmelzung. FürArtikel1bestehteinekonkurrierendeGesetzgebungskompetenzdesBundesausArtikel74Abs.1Nr.12 (Arbeitsrecht)sowiehinsichtlichderStraf-undBußgeldvorschriften der 34und35ausArtikel74Abs.1Nr.1desGrundgesetzes (GG) (Strafrecht).FürArtikel2folgtdiekonkurrierende GesetzgebungskompetenzdesBundesausArtikel74Abs.1 Nr.1desGrundgesetzes (gerichtlichesverfahren). IV.KostenderöffentlichenHaushalte KostenfürdieHaushaltedesBundes,derLänderundderGemeindenentstehennicht. V.AuswirkungendesGesetzesaufdieWirtschaft unddaspreisniveau KostensteigerungenallgemeinerArtsindnichtzuerwarten. DiefürKapitalgesellschaftenanfallendenKostenzumBeispielfürdieWahlderArbeitnehmervertreterindenAufsichtsratentstehenauchbeieinerinnerstaatlichenVerschmelzung.DieHöhedieserKostenhängtvondenkonkretenUmständendesEinzelfallsab (zumbeispielanzahlund GrößederanderVerschmelzungbeteiligtenGesellschaften) undistdahernichtallgemeinbezifferbar.fürdiewahlder ausdeminlandkommendenarbeitnehmervertreterimaufsichtsratisteinaufbestehendenarbeitnehmerstrukturen aufbauendesunddamitgegenüberanderenmöglichkeiten kostengünstigesverfahrengewähltworden. VI.GleichstellungspolitischeBedeutung AusgleichstellungspolitischerSichtsinddieRegelungen neutral. B.BesondererTeil ZuArtikel1 (GesetzüberdieMitbestimmungder ArbeitnehmerbeieinergrenzüberschreitendenVerschmelzung GMgV) I.Allgemeines 1.VorgabendesArtikels16derRichtlinie DieauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftistaufeinegrenzüberschreitendewirtschaftlicheAktivitätausgerichtet.VoraussetzungderVerschmelzungistdahereingrenzüberschreitendesElement. AndersalsbeiderEuropäischenGesellschaft (SE)undder EuropäischenGenossenschaft (SCE)gehtausderVerschmelzungjedochkeineeuropäische,sonderneinenationaleRechtsformhervor. DieRegelungüberdieMitbestimmungderArbeitnehmerim Aufsichts-oderVerwaltungsratfürdieauseinergrenzüberschreitendenVerschmelzunghervorgehendeGesellschaftin Artikel16derRichtlinieverknüpftdiesennationalenAspekt mitdemgrenzüberschreitendenelement.absatz1betont mitderanwendbarkeitdesmitbestimmungsrechtsdessitzstaatsdienationalekomponente,stehtallerdingsunterdem Vorbehalt,dassdieVoraussetzungendesAbsatzes2nicht vorliegen.dieserstelltfürdiemitbestimmunginderausder VerschmelzunghervorgehendenGesellschaftdengrenzüberschreitendenCharakterindenVordergrund.DennaufGrund derverschiedenartigkeitdermitbestimmungsregelungenin denmitgliedstaatendereuropäischenunionkanndieanwendungdesjeweiligennationalenrechtsdesmitgliedsstaats,indemdieauseinergrenzüberschreitendenver-

Inhaltsverzeichnis. Abkürzun^verzeichnis Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Abkürzun^verzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzun^verzeichnis Literaturverzeichnis XV XIX Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte- Gesetz - EBRG) 1 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Literaturverzeichnis XXI Erster Abschnitt Einleitung I. Mitbestimmungstradition in Deutschland 1 II. Mitbestimmungstraditionen

Mehr

MittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen.

MittelempfängerneingehenunddieEinhaltungderProjektkriterienundTreuhandstandardssicherstellenundggf.durchsetzenkönnen. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3027 17. Wahlperiode 27. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verleihung der Rechtsfähigkeit an den Rat des Anpassungsfonds A. Problem

Mehr

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/2919 16. Wahlperiode 12. 10. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinieNr.2005/56/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage des europäischen Rechts

Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage des europäischen Rechts Nagel/Freis/Kleinsorge Beteiligung der Arbeitnehmer im Unternehmen auf der Grundlage des europäischen Rechts Kommentar zum SE-Beteiligungsgesetz - SEBG SCE-Beteiligungsgesetz - SCEBG Gesetz über die Mitbestimmung

Mehr

MitdemGesetzentwurfwerdenzentraleAnliegenderStadtentwicklungaufgegriffen.SieergebensichausdenHerausforderungendeswirtschaftlichenund

MitdemGesetzentwurfwerdenzentraleAnliegenderStadtentwicklungaufgegriffen.SieergebensichausdenHerausforderungendeswirtschaftlichenund Deutscher Bundestag Drucksache 16/2496 16. Wahlperiode 04. 09. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte A.

Mehr

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/4010 16. Wahlperiode 09. 01. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes A. Problem und Ziel WissenschaftlicheStudienlegennahe,dassPartikelemissionenausDieselfahrzeugenzueinersignifikantenErhöhungderMortalitätbeitragen.InsbesondereinBallungsgebietenundStädtenmiteinerschwierigentopographischen

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/11340 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und Ziel B. Lösung

Mehr

3332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2006

3332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2006 3332 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 65, ausgegeben zu Bonn am 28. Dezember 2006 Gesetz zur Umsetzung der Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren

Mehr

DasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben

DasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben Deutscher Bundestag Drucksache 16/6559 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

Mitbestimmungsrecht: MitbestR

Mitbestimmungsrecht: MitbestR Beck`sche Kurz-Kommentare 24 Mitbestimmungsrecht: MitbestR Kommentierung des MitbestG, des DrittelbG, des MgVG und des SEBG von Peter Hanau, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Ulmer, Prof. Dr. Mathias Habersack,

Mehr

Europäisches Betriebsräte-Gesetz

Europäisches Betriebsräte-Gesetz Gelbe Erläuterungsbücher Europäisches Betriebsräte-Gesetz Kommentar von Prof. Dr. Georg Annuß, Dr. Thomas Kühn, Jan Rudolph, Dr. Hans-Jürgen Rupp 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

Schuldners.DamitdieGläubigerinsolchenSituationendienötigenHandlungsspielräumehaben,bedarfeseinerAnpassungdesseitseinemInkrafttretenbis

Schuldners.DamitdieGläubigerinsolchenSituationendienötigenHandlungsspielräumehaben,bedarfeseinerAnpassungdesseitseinemInkrafttretenbis Deutscher Bundestag Drucksache 16/12814 16. Wahlperiode 29. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

Mehr

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.

Bedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 16/6968 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat (Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 17/1213 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung Deutscher Bundestag Drucksache 16/400 16. Wahlperiode 19. 01. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung A. Problem und Ziel DasdeutscheÜberwachungsrechthatdieinzwischenbreitgefächerten

Mehr

vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten

vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze

Mehr

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben

(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen

Mehr

FunkteilnehmerinnenundFunkteilnehmernoderTeilnehmerinnenundTeilnehmernimöffentlichenNetz

FunkteilnehmerinnenundFunkteilnehmernoderTeilnehmerinnenundTeilnehmernimöffentlichenNetz Deutscher Bundestag Drucksache 16/1364 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und

Mehr

MitdemGesetzsollderRahmenbeschluss2005/214/JIdesRatesvom24.Februar2005überdieAnwendungdesGrundsatzesdergegenseitigenAnerkennung

MitdemGesetzsollderRahmenbeschluss2005/214/JIdesRatesvom24.Februar2005überdieAnwendungdesGrundsatzesdergegenseitigenAnerkennung Deutscher Bundestag Drucksache 17/1288 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005

Mehr

DeutschenBundestageszudiesemStaatsvertragerfolgen.DasZustimmungsgesetz ist im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes erforderlich.

DeutschenBundestageszudiesemStaatsvertragerfolgen.DasZustimmungsgesetz ist im Hinblick auf den Vorbehalt des Gesetzes erforderlich. Deutscher Bundestag Drucksache 17/1696 17. Wahlperiode 14. 05. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag vom 16. Dezember 2009 und 26. Januar 2010 über die Verteilung

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/8546 16. Wahlperiode 12. 03. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes A. Problem und Ziel SchutzvonKindernundJugendlichenvormedialenGewaltdarstellungen,insbesondere

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/7509 16. Wahlperiode 12. 12. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens Deutscher Bundestag Drucksache 16/3227 16. Wahlperiode 02. 11. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Insolvenzverfahrens A. Problem und Ziel Mitderam1.Januar1999inKraftgetretenenInsolvenzordnungwurdedas

Mehr

Grundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.

Grundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet. Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien

Mehr

EisenbahnverkehrinDeutschlandbereitsvorzeitigdieFahrgastrechteeinzuräumen,sollendieRegelungenderVerordnung

EisenbahnverkehrinDeutschlandbereitsvorzeitigdieFahrgastrechteeinzuräumen,sollendieRegelungenderVerordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/11607 (neu) 16. Wahlperiode 15. 01. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts Deutscher Bundestag Drucksache 16/11339 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts A. Problem und Ziel DasGesetzbezweckteineweitereVereinfachungundModernisierungdes

Mehr

Deram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.

Deram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden. Deutscher Bundestag Drucksache 16/12585 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender

Mehr

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums

unddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss

Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss Deutscher Bundestag Drucksache 16/1368 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt

Mehr

Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006

Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 Deutscher Bundestag Drucksache 16/794 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 A. Problem und

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/648. der Fraktion der SPD

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/648. der Fraktion der SPD Deutscher Bundestag Drucksache 17/648 17. Wahlperiode 09. 02. 2010 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mehr

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG)

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung (MgVG) MgVG Ausfertigungsdatum: 21.12.2006 Vollzitat: "Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Deutscher Bundestag Drucksache 16/6562 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet Deutscher Bundestag Drucksache 17/2409 17. Wahlperiode 06. 07. 2010 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Vertragsabschlüssen im Internet

Mehr

DieVoraussetzungen,unterdenenderUnternehmerAbschlagszahlungenverlangenkann,sollenerleichtertwerden.

DieVoraussetzungen,unterdenenderUnternehmerAbschlagszahlungenverlangenkann,sollenerleichtertwerden. Deutscher Bundestag Drucksache 16/511 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von

Mehr

ÄnderungdesGesetzeszurRegelungderRechtsverhältnissederHelferderBundesanstaltTechnischesHilfswerk

ÄnderungdesGesetzeszurRegelungderRechtsverhältnissederHelferderBundesanstaltTechnischesHilfswerk Deutscher Bundestag Drucksache 16/12854 16. Wahlperiode 05. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,

Mehr

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/10493 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften (4. VwVfÄndG)

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/9275 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DasGemeindefinanzreformgesetzverpflichtetdenGesetzgeber,denderzeitgeltendenvorläufigenVerteilungsschlüsselfürdenGemeindeanteilamAufkommenderUmsatzsteuermitWirkungabdemJahr2009aufeinenendgültigen,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/2007 16. Wahlperiode 28. 06. 2006 Beschlussempfehlung* des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/1172, 16/1347 Entwurf

Mehr

ihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes

ihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/9345 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere

Mehr

Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz WehrRÄndG 2010)

Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz WehrRÄndG 2010) Bundesrat Drucksache 367/10 BRFuss 18.06.10 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages V - AS - FJ - Fz - In Gesetz zur Änderung wehr- und zivildienstrechtlicher Vorschriften 2010 (Wehrrechtsänderungsgesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen Deutscher Bundestag Drucksache 16/13159 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente Deutscher Bundestag Drucksache 16/4382 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens

Mehr

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Mehr

dervorläufigensicherungsmaßnahmen ( 111bAbs.3StPO),beiderBekanntgabederBeschlagnahme-oderArrestanordnung

dervorläufigensicherungsmaßnahmen ( 111bAbs.3StPO),beiderBekanntgabederBeschlagnahme-oderArrestanordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/700 16. Wahlperiode 21. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/20 17. Wahlperiode 10. 11. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes A. Problem TrotzdertiefenWirtschaftskrisehatsichderArbeitsmarktbislangnochalsvergleichsweiserobusterwiesen.MitHilfedermassivenVerbesserungenbeider

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12593 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes A. Problem und Ziel DasBundesvertriebenengesetzbedarfverschiedenerÄnderungen,dieder

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Deutscher Bundestag Drucksache 16/2452 16. Wahlperiode 25. 08. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die

Mehr

Teil A Vorbemerkungen Teil B Gesellschaftsrecht Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)

Teil A Vorbemerkungen Teil B Gesellschaftsrecht Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) Vorwort zur Zweiten Auflage... 5 Vorwort... 6 Bearbeiterverzeichnis... 17 Wegweiser für das SEAG... 19 Teil A Vorbemerkungen Teil B Gesellschaftsrecht Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft

Mehr

Beschlussempfehlung *

Beschlussempfehlung * Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines

Mehr

derfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender

derfinanzmarktkrisewurdeanverschiedenenstellenjedochdeutlich,dassdefiziteandenkapitalmärktenbestehen.diesedefizitedrohendasvertrauender Deutscher Bundestag Drucksache 17/3628 17. Wahlperiode 08. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/6970 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes A. Problem

Mehr

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/7080 16. Wahlperiode 12. 11. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Fahrlehrergesetzes A. Problem und Ziel MitderRichtlinie2005/36/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz FamLeistG)

Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz FamLeistG) Deutscher Bundestag Drucksache 16/10809 16. Wahlperiode 07. 11. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz

Mehr

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes

diewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale Deutscher Bundestag Drucksache 16/12099 16. Wahlperiode 03. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/6233 16. Wahlperiode 17. 08. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel Gemäß 4adesTierschutzgesetzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten

Mehr

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669 Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren Rechtsvorschriften Deutscher Bundestag Drucksache 16/12784 16. Wahlperiode 27. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht und in weiteren

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996. der Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) DieRichtlinie2007/36/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) DieRichtlinie2007/36/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom Deutscher Bundestag Drucksache 16/11642 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) A. Problem und Ziel DieRichtlinie2007/36/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Deutscher Bundestag Drucksache 17/13870 17. Wahlperiode 11. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz AMNOG)

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz AMNOG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/2413 17. Wahlperiode 06. 07. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung

Mehr

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/12273 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes A. Problem

Mehr

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)

Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG) Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze Deutscher Bundestag Drucksache 16/12255 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und

Mehr

(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen

(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP) Deutscher Bundestag Drucksache 17/2167 17. Wahlperiode 16. 06. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP) A. Problem

Mehr

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE. Deutscher Bundestag Drucksache 17/4661 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen Deutscher Bundestag Drucksache 16/10734 16. Wahlperiode 31. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/10528 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesverfassungsgerichthatinseinemUrteilvom24.Mai2006

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge Deutscher Bundestag Drucksache 17/5097 17. Wahlperiode 17. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes

Mehr

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCE- Beteiligungsgesetz - SCEBG)

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCE- Beteiligungsgesetz - SCEBG) Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in einer Europäischen Genossenschaft (SCE- Beteiligungsgesetz - SCEBG) SCEBG Ausfertigungsdatum: 14.08.2006 Vollzitat: "SCE-Beteiligungsgesetz

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes Deutscher Bundestag Drucksache 16/1829 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes A. Problem und Ziel DieUnterhaltsleistungnachdemUnterhaltsvorschussgesetz

Mehr

SE-Recht mit grenzüberschreitender Verschmelzung

SE-Recht mit grenzüberschreitender Verschmelzung Band 66 SE-Recht mit grenzüberschreitender Verschmelzung herausgegeben von Dr. Mathias Habersack Universitätsprofessor an der Universität München und Dr. Florian Drinhausen Rechtsanwalt in Frankfurt am

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr Deutscher Bundestag Drucksache 16/1365 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft-

Mehr

MedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial

MedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem

Mehr