vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten
|
|
- Claus Grosser
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und Ziel DerGesetzentwurfdientderHerstellungvonBeitrags-undAbgabegerechtigkeit,derStabilisierungderFinanzierungunddamitderStärkungderKünstlersozialversicherung.ErsetztdenKoalitionsvertragvonCDU,CSUundSPD vom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten sicherzustellen sind. DieKünstlersozialversicherungbeziehtselbständigtätigeKünstlerundPublizistenindiePflichtversicherungdergesetzlichenKranken-,Pflege-undRentenversicherungein.DieFinanzierungerfolgtzuetwa50ProzentdurchdieBeitragsanteilederVersicherten,zuetwa20ProzentübereinenBundeszuschuss sowiezuetwa30prozentüberdievondenkunst-undpublizistikverwertenden Unternehmern aufzubringende Künstlersozialabgabe. AufgrundstarksteigenderVersichertenzahlenhatsichderFinanzbedarfder KünstlersozialkasseindenletztenJahrenwesentlicherhöht.DieserMehrbedarf konntebislangaufgrundbegrenzterressourcennichtingleichemmaßedurch ErfassungundHeranziehungabgabepflichtigerUnternehmerneutralisiertwerden,daeineerheblicheZahldieserUnternehmerdengesetzlichenMelde-und Abgabepflichten nicht nachkommt. GleichzeitigisteineintensiverePrüfungderVersichertenimHinblickaufdas VorliegenderVoraussetzungenderVersicherungspflichtangezeigt,weildiebisherige Prüfquote zu niedrig ist. ZieldergeplantenMaßnahmensindimVerwerterbereichdievollständigeErfassungderabgabepflichtigenArbeitgebersowieimVersichertenbereichdieHerstellung von Beitragsgerechtigkeit. B. Lösung DiePrüfungderArbeitgeberimHinblickaufdieErfüllungderMelde-und AbgabepflichtennachdemKünstlersozialversicherungsgesetzwirdaufdie PrüfdienstederDeutschenRentenversicherungBundimRahmenderturnusmäßigenPrüfungallerArbeitgebernach 28pdesViertenBuchesSozialgesetzbuchübertragen.DadurchwirdmittelfristigdienahezuvollständigeErfassung derabgabepflichtigenarbeitgebererreichtwerdenkönnen.diebemessungder KünstlersozialabgabewirdsomitaufeinebreitereGrundlagegestelltunddamit Abgabegerechtigkeithergestellt.DerKünstlersozialabgabesatzwirdstabilisiert.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode DiePrüfungderVersichertenwirddurcheinedauerhafte,jährlicheBefragung einerwechselndenstichprobederversichertenverstärkt.dabeiwerdendietatsächlichenarbeitseinkommenderletztenjahresowiemöglicheeinkünfteaus nichtkünstlerischerbzw.nichtpublizistischertätigkeituntervorlagederentsprechendeneinkommensteuerbescheideodergewinn-undverlustrechnungen erhoben.durchdiegewonnenenerkenntnissekönnenprüfpotenzialesystematischerkanntundprüfverfahrennachderksvg-beitragsüberwachungsverordnung zielführend eingeleitet werden. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand QuantifizierbareAuswirkungenaufdieHaushaltevonBundundLändernsind nicht ermittelbar. 2.Vollzugsaufwand DurchdieverstärktePrüfungderVersichertensowiedurchdiezunehmende BestandsverwaltungabgabepflichtigerUnternehmerentstehtbeiderKünstlersozialkasseeinzusätzlicherVerwaltungsaufwand,derzunächstdurchUmschichtungdesvorhandenenPersonalsgeleistetwerdensoll.JenachEntwicklungderMehraufwendungenistmittelfristigzuprüfen,obeinPersonalmehraufwand erforderlich ist. DieÜbertragungderAufgabeaufdieTrägerderDeutschenRentenversicherung BundführtdortzuMehraufwendungeninsbesonderebiszueinervollständigen ErfassungderAbgabepflichtigen.DiesekönnenimRahmenvonEffizienzsteigerungendurchorganisatorischeÄnderungeninsbesonderedesPersonaleinsatzes (ohne Personalaufwuchs) aufgefangen werden. E. Sonstige Kosten AufgrundderflächendeckendenErfassungundPrüfungsindentlastendeWirkungenaufdenAbgabesatzunddamitaufdieabgabepflichtigenUnternehmer zu erwarten. F. Bürokratiekosten Ressortabstimmung vor dem 1. Dezember 2006 eingeleitet.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4373
4
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4373 Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze Vom Anlage 1 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel1 ÄnderungdesKünstlersozialversicherungsgesetzes DasKünstlersozialversicherungsgesetzvom27.Juli1981 (BGBl.IS.705),zuletztgeändertdurch,wirdwiefolgt geändert: 1. Nach 10a wird folgender 10b eingefügt: 10b DerBescheidüberdieFestsetzungdesendgültigen BeitragszuschussessollmitWirkungfürdieVergangenheitzuUngunstendesZuschussberechtigtenzurückgenommenwerden,wenndieMeldungnach 10Abs.1 Satz3inwesentlicherBeziehungunrichtigeAngaben enthält. 2. Dem 13 werden die folgenden Sätze angefügt: AußerdemkanndieKünstlersozialkassevondenVersichertenunddenZuschussberechtigtenAngabendarüber verlangen,inwelcherhöhearbeitseinkommenaus künstlerischen,publizistischenundsonstigenselbständigentätigkeitenindenvergangenenvierkalenderjahren erzieltwurde.fürdennachweisderangabenzurhöhe desarbeitseinkommenskannsiedievorlagedererforderlichenunterlagen,insbesonderevoneinkommensteuerbescheidenodergewinn-undverlustrechnungen, verlangen.dieerhebungdieserangabenerfolgtdurch eine wechselnde jährliche Stichprobe Abs.6 wird aufgehoben Abs. 1 Satz 3 und 4 wird wie folgt gefasst: SoweitderzurAbgabeVerpflichtetetrotzAufforderung diemeldungnicht,nichtrechtzeitig,falschoderunvollständigerstattet,nehmendiekünstlersozialkasseoder, soferndieaufforderungdurchdieträgerderrentenversicherungerfolgte,dieseeineschätzungvor.satz3gilt entsprechend,soweitdiekünstlersozialkassebeieiner PrüfungaufGrunddes 35oderdieTrägerderRentenversicherungbeieinerPrüfungaufGrunddes 28pdes ViertenBuchesSozialgesetzbuchdieHöhedersichnach 25ergebendenBeträgenichtodernichtinangemessenerZeitermittelnkönnen,insbesondereweildieAufzeichnungspflichtennach 28nichtordnungsgemäßerfüllt worden sind. 5.In 28Satz2zweiterHalbsatzwerdennachdemWort Künstlersozialkasse diewörter oderderträgerder Rentenversicherung eingefügt wird wie folgt geändert: a)insatz1werdennachdenwörtern habenderkünstlersozialkasse diewörter oderdenträgernder Rentenversicherung undnachdenwörtern nach WahlderKünstlersozialkasse diewörter oderder Träger der Rentenversicherung eingefügt. b)insatz2werdennachdemwort Künstlersozialkasse diewörter oderderträgerderrentenversicherung eingefügt Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: DieKünstlersozialkasseüberwachtdierechtzeitige undvollständigeentrichtungderbeitragsanteileder VersichertenundderKünstlersozialabgabebeiden UnternehmernohneBeschäftigteunddenAusgleichsvereinigungen. b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: DieTrägerderRentenversicherungüberwachenim RahmenihrerPrüfungbeidenArbeitgebernnach 28pdesViertenBuchesSozialgesetzbuchdierechtzeitigeundvollständigeEntrichtungderKünstlersozialabgabe durch diese Unternehmer wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: (3)DieOrdnungswidrigkeitkannindenFällen desabsatzes2nr.2miteinergeldbußebiszu50000 Euro,indenFällendesAbsatzes2Nr.1miteiner Geldbußebiszu25000EuroundindenübrigenFällenmiteinerGeldbußebiszu5000Eurogeahndet werden. b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst: (4)VerwaltungsbehördeimSinnedes 36Abs.1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist 1.derTrägerderRentenversicherung,wennOrdnungswidrigkeitennachAbsatz2Nr.2und3von ihmbeieinerprüfungnach 28pAbs.1ades ViertenBuchesSozialgesetzbuchfestgestelltwerden, 2. im Übrigen die Künstlersozialkasse. 9.Die 37a,37b,55,56Abs.1und 57werdenaufgehoben. Artikel2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch DasVierteBuchSozialgesetzbuch GemeinsameVorschriftenfürdieSozialversicherung inderfassungderbe-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode kanntmachungvom23.januar2006 (BGBl.IS.86,466), zuletzt geändert durch, wird wie folgt geändert: 1. 28p wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: (1a)DieTrägerderRentenversicherungprüfen beidenarbeitgebern,obdieseihremeldepflichten nachdemkünstlersozialversicherungsgesetzordnungsgemäßerfüllenunddiekünstlersozialabgabe rechtzeitigundvollständigentrichten.dasprüfverfahrenkannmitderaufforderungzurmeldungeingeleitetwerden.dieträgerderrentenversicherung erlasseninsoweitdieerforderlichenverwaltungsakte einschließlichderwiderspruchsbescheide.dieträgerderrentenversicherungunterrichtendiekünstlersozialkasseübersachverhalte,soweitsiemelde-und AbgabepflichtenderArbeitgebernachdemKünstlersozialversicherungsgesetz betreffen. b) Absatz 8 wird wie folgt geändert: aa)insatz1zweiterhalbsatzwerdennachdemwort Arbeitgebern diewörter undzurermittlung dernachdemkünstlersozialversicherungsgesetz abgabepflichtigen Unternehmer eingefügt. bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: Sieistverpflichtet,aufAnforderungdesprüfenden Trägers der Rentenversicherung 1.dieindenDateiennachdenSätzen1und2gespeicherten Daten, 2.dieindenVersicherungskontenderTrägerder Rentenversicherunggespeicherten,aufden PrüfungszeitraumentfallendenDatenderbei demzuprüfendenarbeitgeberbeschäftigten, 3.diebeidenfürdenArbeitgeberzuständigen EinzugsstellengespeichertenDatenausden Beitragsnachweisen ( 28fAbs.3)fürdie ZeitnachdemZeitpunkt,biszudemderArbeitgeber zuletzt geprüft wurde, sowie 4.diebeiderKünstlersozialkasseüberdenArbeitgebergespeichertenDatenzurMelde-und AbgabepflichtfürdenZeitraumseitderletzten Prüfung zuerheben,zuverarbeitenundzunutzen,soweit diesfürdieprüfung,obdiearbeitgeberihre MeldepflichtenundihresonstigenPflichtennach diesemgesetzbuch,dieimzusammenhangmit demgesamtsozialversicherungsbeitragstehen, sowieihrepflichtenalszurabgabeverpflichtete nachdemkünstlersozialversicherungsgesetzordnungsgemäß erfüllen, erforderlich ist. cc)insatz6werdennachdemwort Einzugsstellen einkommaunddiewörter diekünstlersozialkasse eingefügt. 2. Dem 36a Abs. 2 wird folgender Satz angefügt: InAngelegenheitenderKünstlersozialversicherung könnenaufvorschlagderkünstlersozialkassezumitgliedernderbesonderenausschüssepersonenausden KreisendernachdemKünstlersozialversicherungsgesetz VersichertenundderzurKünstlersozialabgabeVerpflichtetenundBedienstetederDeutschenRentenversicherung Bund,derDeutschenRentenversicherungKnappschaft- Bahn-SeeundderRegionalträgerdergesetzlichenRentenversicherung bestellt werden. Artikel3 Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung DieKSVG-Beitragsüberwachungsverordnungvom13.Oktober1994 (BGBl.IS.2972),zuletztgeändertdurch,wird wie folgt geändert: 1. 1 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1)DieEntrichtungderBeitragsanteilederVersichertenundderKünstlersozialabgabedurchdieUnternehmerohneBeschäftigteunddieAusgleichsvereinigungenwirdvonderKünstlersozialkassenachMaßgabe derfolgendenvorschriftenüberwacht.dieentrichtung derkünstlersozialabgabedurchdiearbeitgeberwird vondenträgernderrentenversicherungimrahmen ihrerprüfungnach 28pAbs.1adesViertenBuches SozialgesetzbuchnachMaßgabedesViertenBuches SozialgesetzbuchundderBeitragsverfahrensverordnung überwacht. 2.In 7Nr.4wirddieAngabe Lohnunterlagennach 2 derbeitragsüberwachungsverordnungvom22.mai1989 (BGBl.IS.992) durchdieangabe Entgeltunterlagen nach 8 der Beitragsverfahrensverordnung ersetzt. 3.In 11Abs.4Satz1wirddieAngabe deranlage3 Nr.1bis5Satz1und2zurBeitragsüberwachungsverordnung durchdieangabe 10Abs.1und3bis5der Beitragsverfahrensverordnung ersetzt. Artikel4 Änderung der Beitragsverfahrensverordnung DieBeitragsverfahrensverordnungvom3.Mai2006 (BGBl. I S. 1138) wird wie folgt geändert: 1. Dem 7 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt: IndenFällendes 28pAbs.1aSatz4desViertenBuchesSozialgesetzbuchsindderKünstlersozialkassedie Prüfberichte und Prüfbescheide zu übersenden. 2. Nach 13 wird folgender 13a eingefügt: 13a Prüfung der Entrichtung der Künstlersozialabgabe DieVorschriftendiesesAbschnittsfindenfürdiePrüfungderEntrichtungderKünstlersozialabgabeentsprechendeAnwendung; 1Abs.2, 2Abs.1Nr.2und Abs.2unddie 7und8derKSVG-Beitragsüberwachungsverordnungsowie 27Abs.1Satz3und4des Künstlersozialversicherungsgesetzesgeltenergänzend. DenZeitpunktderPrüfungbestimmtderVersicherungsträger.
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ Abs. 1 wird wie folgt geändert: a)innummer14wirddieangabe 28pAbs.1Satz5 durchdieangabe 28pAbs.1Satz5undAbs.1a Satz3 ersetzt. b)nachnummer19werdenderschlusspunktdurchein Komma ersetzt und folgende Nummer 20 angefügt: 20.dieAngabe,obderArbeitgeberhinsichtlichder Melde-undAbgabepflichtnachdemKünstlersozialversicherungsgesetzzuprüfenist,sowie die Kennzeichnung des Verfahrensstandes. Artikel5 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Begründung A.Allgemeiner Teil I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs DerGesetzentwurfdientderHerstellungvonBeitrags-und Abgabegerechtigkeit,derStabilisierungderFinanzierung unddamitderstärkungderkünstlersozialversicherung.er setztdenkoalitionsvertragvom11.november2005um, wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesder BegünstigtenvorzunehmenistunddieVerpflichtungender Beteiligtensicherzustellensind.DieindemGesetzgeregeltenMaßnahmensindimDialogmitdenVertreternder KünstlerundPublizistensowiederabgabepflichtigenVerwerter entwickelt worden. DurchdiekonjunkturelleLageunddieVeränderungenauf demarbeitsmarkthatsichderfinanziellebedarfderkünstlersozialkasseerhöht.dieanzahlderversichertennimmt seitvielenjahrenzu.deranstiegistindersteigendenbedeutungkulturellerleistungeninunserergesellschaftund inderattraktivitätderkünstlerischenundpublizistischen Berufebegründet.FürvieleistzudemdieArbeitsmarktsituationdafürausschlaggebend,eineTätigkeitalsselbständige KünstlerinoderPublizistinbzw.alsselbständigerKünstler oderpublizistaufzunehmen.dieserwegwirdauchdeshalb gewählt,weilunternehmenderkultur-undmedienwirtschaftzureinsparungvonbeiträgenzursozialversicherung Arbeit verstärkt an Selbständige vergeben. DiederweitgehendparitätischfinanziertenSozialversicherungderBeschäftigtennachgebildeteFinanzierung derkünstlersozialversicherungdurchversichertenbeiträge, KünstlersozialabgabeundBundeszuschussbietetgünstigen SchutzinderKranken-,Pflege-undRentenversicherung. DieVersichertenerbringennurdieHälfteihrerSozialversicherungsbeiträge.Etwa30ProzenterbringendieKunst undpublizistikverwertendenunternehmer.dierestlichen etwa20prozentdeckteinbundeszuschussab,insbesondere weilaufdieselbstvermarktungvonkünstlernundpublizistenmitendverbrauchernkeinekünstlersozialabgabeerhobenwerdenkann.dievergünstigungenfürdieselbständigen KünstlerundPublizistenmacheneserforderlich,dassdie VersichertenderKünstlersozialversicherungbeiderAngabe desvoraussichtlichenarbeitseinkommensverantwortlich und objektiv vorgehen. DieZunahmederZahlderVersichertenhatzueinerErhöhungdesvondenVerwerternaufzubringendenVolumensder KünstlersozialabgabesowiedesBundeszuschussesgeführt. DerAbgabesatzderKünstlersozialabgabeentscheidetmit überdiewettbewerbsfähigkeitinsbesonderederkultur-und Medienwirtschaft.DieverstärktenErfassungsbemühungen derkünstlersozialkasseindenvergangenenjahrenhaben gezeigt,dasseineerheblichezahlderzurkünstlersozialabgabeverpflichtetenunternehmerihrenmeldepflichten nichtnachkommen.darausergibtsicheineungleichbehandlungzwischendenjenigenunternehmern,dieehrlich dieabgabemeldenundbezahlen,unddenjenigen,dietrotz ihrerverpflichtungkeineabgabebezahlen.ausverfassungsrechtlichengründendergleichbehandlungmussdeshalbeineüberpüfungsmöglichkeitgeschaffenwerden,die eineflächendeckendedurchsetzungdermelde-undabgabepflichten sicherstellt. II. Die wesentlichen Änderungen im Überblick 1.Regelungen im Versichertenbereich UmdieFunktionsfähigkeitderKünstlersozialversicherung zuerhalten,wirddieprüfquotebeidenversichertendeutlich erhöhtunddamitsichergestellt,dassnurberechtigteindas Systemeinbezogenwerden.Hierzuwerdenzukünftigjährlichmindestens5ProzentderVersichertenineinerwechselndenStichprobeüberprüft.Siewerdenverpflichtet,nach AufforderungdurchdieKünstlersozialkassenebenihrer jährlicheneinkommensschätzungauchdastatsächlicheeinkommenrückwirkendfürvierjahreanzugeben.zumnachweiswerdendieversichertenaufgefordert,derkünstlersozialkasseihreeinkommensteuerbescheideodergewinnundverlustrechnungenfürdieentsprechendenjahrevorzulegen.aufdieseweisewirddieprüfquotedeutlichangehobenunddieversichertenwerdenzuobjektivenangaben desvoraussichtlichenarbeitseinkommensangehalten.die KünstlersozialkasseerhältAnhaltspunktefüreinegezielte Überprüfung der Angaben. 2.Regelungen im Verwerterbereich DiemöglichstvollständigeErfassungderzurKünstlersozialabgabeverpflichtetenUnternehmeristausverfassungsrechtlichenGründenderGleichbehandlunggeboten.Sieführtzu einerbreiterenbemessungsgrundlageundträgtsodazubei, denabgabesatzderkünstlersozialabgabezustabilisieren und das System der Künstlersozialversicherung zu stärken. Zur vollständigen Erfassung der Abgabepflichtigen erhalten dieprüfdienstederdeutschenrentenversicherungbunddie Aufgabe,dieArbeitgeberaufihreKünstlersozialabgabepflichthinzuüberprüfen.DiePrüfdienstederDeutschen RentenversicherungBundnehmendieArbeitgeberprüfung bereitsfürdieträgerderrentenversicherung,diekrankenkassenunddiebundesagenturfürarbeitvor.mitderneuen Aufgabe,auchdieAbgabepflichtnachdemKünstlersozialversicherungsgesetzzuüberprüfen,werdendieVerwaltungseffizienzverbessertundeinBeitragzurEntbürokratisierunggeleistet,weilkünftigbeidePrüfungender Arbeitgeber zusammengefasst durchgeführt werden. III.Gesetzgebungskompetenz DieGesetzgebungskompetenzdesBundesfolgtausArtikel74Abs.1Nr.12desGrundgesetzes (Sozialversicherung). IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und sonstige Kosten 1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte a)haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DieverstärkteÜberprüfungderVersichertenhatkostenentlastendeWirkungenfürdenBundeshaushalt,wenndieÜber-
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/4373 prüfungzueinerbeendigungderversicherungspflichtoder HerabsetzungdesfürdieBeitragsbemessungmaßgeblichen Arbeitseinkommensführt.EineKostenbelastungentsteht, wenndieüberprüfungzurfestsetzungeinerhöherenbeitragsbemessungsgrundlageführt.persaldolassensichdie finanziellenauswirkungeninsoweitnichtquantifizieren. DieerleichterteRückforderungvonBeitragszuschüssenzur freiwilligenoderprivatenkranken-undpflegeversicherung hatgeringfügige,nichtquantifizierbareeinsparungenfür den Bund zur Folge. b)vollzugsaufwand DerBundträgtdieVerwaltungskostenderKünstlersozialkasse.DurchdieverstärkteÜberprüfungderVersichertenentstehtzusätzlicherVerwaltungsaufwandderKünstlersozialkasse,derzunächstdurchUmschichtungdesvorhandenen Personalsgeleistetwerdensoll.JenachEntwicklungder Mehraufwendungenwirdmittelfristigzuprüfensein,obein Personalmehraufwanderforderlichist.DieÜbertragungder AufgabeandieTrägerderRentenversicherung,dieArbeitgeberauchaufdieEntrichtungderKünstlersozialabgabehin zuprüfen,führtzumehraufwandbeidenträgerninsbesondereindenjahrendererstprüfungderabgabepflichtigen. DieserkannimRahmenvonEffizienzsteigerungendurch organisatorischeänderungeninsbesonderedespersonaleinsatzes (ohnepersonalaufwuchs)aufgefangenwerden.die verstärkteprüfungliegtletztlichauchiminteressederrentenversicherung.diekünstlersozialkassewirdvonderprüfungderabgabepflichtigeninsoweitentlastet;dasfreiwerdendepersonalwirdfürdiebearbeitungdesvoraussichtlich wachsendenbestandsabgabepflichtigerinfolgederverstärktenüberwachungundfürdieverstärkteüberprüfung der Versicherten eingesetzt. 2.Sonstige Kosten DieverstärkteÜberprüfungderVersichertenhatfürdieabgabepflichtigenVerwerterwiefürdenBundkostenbelastendeundkostenentlastendeWirkungen,diesichperSaldo nichtquantifizierenlassen.durchdeneinsatzderprüfdienstederdeutschenrentenversicherungbundisteinesteigerungdererfasstenabgabepflichtigenhonorarezuerwarten, diesichgünstigaufdenabgabesatzauswirktunddamitdie AbgabeleistendenUnternehmerentlastet.Auswirkungen aufeinzelpreiselassensichwederausschließennochquantifizieren.auswirkungenaufdasallgemeinepreisniveau, insbesondereaufdasverbraucherpreisniveau,sindnichtzu erwarten. V.Gleichstellungsspezifische Auswirkungen DerGesetzentwurfhatkeinegleichstellungsspezifischen Auswirkungen. Zu Nummer1 ( 10b) B.Besonderer Teil Zu Artikel1 (Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes) SelbständigeKünstlerundPublizisten,dievonderKrankenversicherungspflichtbefreitsind,erhaltenvonderKünstler- sozialkasseeinenbeitragszuschusszuihrerfreiwilligenoder privatenkranken-undpflegeversicherung.beizuschussberechtigten,dienichtnachdemkünstlersozialversicherungsgesetzgesetzlichrentenversichertsind,istfürdieberechnungdesendgültigenzuschussesdastatsächlicherzielte Jahresarbeitseinkommenmaßgebend.NachbislanggeltendemRecht ( 45Abs.2Satz3Nr.2desZehntenBuches Sozialgesetzbuch)kanndieKünstlersozialkassezuvielgezahlteZuschüssenurdannzurückfordern,wenndemEmpfängerVorsatzodergrobeFahrlässigkeitbeiderAbgabeder fehlerhaftenmeldungseineseinkommensnachgewiesen werdenkann.künftigkönnenüberzahltezuschüssebereits dannzurückgefordertwerden,wenndiemeldunginwesentlicherbeziehungunrichtigeangabenenthält;dernachweis einesverschuldensistnichterforderlich.dieseabweichung vondenvertrauensschutzgrundsätzendes 45desZehnten BuchesSozialgesetzbuchistsachgerecht,weildiefehlerhafteMeldungimVerantwortungsbereichdesZuschussberechtigtenliegt.BeiderAbgabederMeldungdestatsächlicherzieltenArbeitseinkommensdesVorjahresbiszum31.Mai desfolgejahressinddemversichertendieanhaltspunkte bereitsbekannt.ihmistbewusst,dassessichbeidermeldungumangabeninwesentlicherbeziehunghandelt,weil diemeldungeinzigegrundlagefürdieberechnungdesendgültigenbeitragszuschussesist.voneinembürger,derals SelbständigeramGeschäftslebenteilnimmt,istzuerwarten, dasserdieseangabenmitdererforderlichensorgfaltmacht. EinevergleichbareVorschriftgibtesin 27Abs.1aSatz2 deskünstlersozialversicherungsgesetzesbereitsfürdieaufhebungvonabgabebescheiden,wenndiemeldungdergezahltenhonorarsummenunrichtigeangabenenthaltenhat. DurchdieEinfügungdes 10bwirdbeidenZuschussberechtigtendergleicheMaßstabwiebeidenzurAbgabe Verpflichteten gebildet. Zu Nummer2 ( 13) DieÄnderungermöglichteinebessereÜberprüfungderVersichertenimHinblickaufdasVorliegenderVoraussetzungen derversicherungspflichtundeinkommensadäquatebeitragsbemessung.mitderangabedesindenvergangenen vierjahrentatsächlicherzieltenarbeitseinkommensaus selbständigerkünstlerischerundpublizistischertätigkeit undaussonstigerselbständigertätigkeitunddervorlageder EinkommensteuerbescheideoderderGewinn-undVerlustrechnungenkanndieKünstlersozialkassediePlausibilität dermeldungdesvoraussichtlichenarbeitseinkommens überprüfen,dieangabenggf.durcheigeneschätzungkorrigieren,prüfpotenzialesichererkennenundgezieltüberprüfungsmaßnahmennachderksvg-beitragsüberwachungsverordnungeinleitenunddurchführen.angaben,dievonder Künstlersozialkassenichtbenötigtwerden,könnenvonden Versichertenvorabgeschwärztwerden.DieErhebungerfolgtdurcheinejährlichwechselndeStichprobe.DerGesetzgebergehtdavonaus,dassderenUmfanganderGrenzeder Verwaltungskapazitätliegenmuss,jedochnichtunter5Prozent der Zahl der Versicherten. Zu Nummer3 ( 26) DieAufhebungderVorschriftdientderBereinigungdes BundesrechtsvonVorschriften,diefürheutigeoderkünftig entstehenderechtsverhältnisseihrebedeutungverloren
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode haben.diefestsetzungdesvomhundertsatzesderkünstlersozialabgabefürdiejahre1989und2000giltnurfürdiese JahreundkanndahermitWirkungfürdieZukunftaufgehoben werden. Zu Nummer4 ( 27) Satz3derVorschrifträumtdieBefugniszurSchätzungder abgabepflichtigenentgelte,soweitderzurabgabeverpflichtetetrotzaufforderungdiemeldungnichtodernicht ordnungsgemäßerstattet,auchdenträgernderrentenversicherungein,wenndieaufforderungdurchsieerfolgtist. DieBefugniszurSchätzungwirddurch 28pAbs.1ades ViertenBuchesSozialgesetzbucheingeräumt,weildiePrüfungderMeldepflichtnurdannzielführenddurchgeführt werdenkann,wenndiemöglichkeitzurschätzungbereits nach der Aufforderung zur Meldung besteht. Satz4derVorschrifträumtdieBefugniszurSchätzungder abgabepflichtigenentgeltebeieinerbetriebsprüfung,sofern diehöhederentgeltenichtodernichtinangemessenerzeit ermitteltwerdenkann,weilaufzeichnungspflichtennicht ordnungsgemäßerfülltwordensindoderderverwerterseinenauskunfts-undvorlagepflichtennichtnachgekommen ist,auchdenträgernderrentenversicherungein,wenndie Betriebsprüfung durch sie erfolgte. Klarstellendistdaraufhinzuweisen,dassdieBefugniszur SchätzungsowohlimRahmenderPrüfungennach 35des KünstlersozialversicherungsgesetzesalsauchfürdiePrüfungennach 28pdesViertenBuchesSozialgesetzbucheingeräumt werden soll. Zu Nummer5 ( 28) DenTrägernderRentenversicherungwirddieBefugniseingeräumt,beieinerBetriebsprüfungvondenzurAbgabeVerpflichtetenAufzeichnungenüberdieabgabepflichtigenEntgeltezufordern,dielistenmäßigzusammengeführtwerden können. Zu Nummer6 ( 29) DieVorschriftverpflichtetdieAbgabepflichtigenzurAuskunftundVorlagevonUnterlagenauchgegenüberdenTrägern der Rentenversicherung. Zu Nummer7 ( 35) DurchdieErgänzungderVorschriftwerdendiePrüfkompetenzenderKünstlersozialkasseundderDeutschenRentenversicherungBundgeregelt.DadurchwirdbeidenNormadressatenKlarheitdarübergeschaffen,welcherPrüfdienst für sie zuständig ist. DieKünstlersozialkassebleibtfürdieErhebungderBeitragsanteilederVersicherten (vgl. 15ff.desKünstlersozialversicherungsgesetzes)undderKünstlersozialabgabe allerabgabepflichtigenunternehmer (vgl. 23desKünstlersozialversicherungsgesetzes)einschließlichderGeltendmachungderAnsprüchezuständig.DiesumfasstdieZuständigkeitfürEntscheidungenimSinnedes 76des ViertenBuchesSozialgesetzbuch.IhrePrüfaufgabehinsichtlichderKünstlersozialabgabeentsprechendderBeitragsüberwachungsverordnungwirdaufdieUnternehmerohne Beschäftigte und die Ausgleichsvereinigungen beschränkt. DenTrägernderRentenversicherungwirddieAufgabeübertragen,imRahmenihrerPrüfungbeidenArbeitgebernnach 28pdesViertenBuchesSozialgesetzbuchauchdierechtzeitigeundvollständigeEntrichtungderKünstlersozialabgabedurchdieseUnternehmerzuüberwachen.EineKompetenzzurEinziehungundGeltendmachungderAbgabewird damit nicht begründet. Zu Nummer8 ( 36) Zu Buchstabea DurchdieErhöhungdesBußgeldrahmensbeidenzurAbgabeVerpflichtetenwirddienotwendigeAbschreckungswirkungerreicht.DiezurAbgabeVerpflichtetenwerden nachdrücklichzurerfüllungdermelde-undmitwirkungsverpflichtungennachdemkünstlersozialversicherungsgesetzangehalten.aufgrunddersachnähewirdeineneuregelunginanlehnungandiebestimmungenfürdie allgemeine Sozialversicherung getroffen. AbgabepflichtigeVerwerter,dieihrerMeldepflichtnach 27desKünstlersozialversicherungsgesetzesnichtnachkommen,könnenmiteinemBußgeldbiszu25000Euro sanktioniertwerden.derbußgeldrahmenfürdasnichtführenvonaufzeichnungenimsinnedes 28desKünstlersozialversicherungsgesetzesbeträgt50000Euro.Verstöße gegenauskunfts-undvorlagepflichtennach 29des KünstlersozialversicherungsgesetzessowieVerstößeder VersichertengegenihreAuskunfts-undMeldepflichtensind mit einer Geldbuße bis zu Euro bewehrt. VordemHintergrundderdeutlichunterschiedlichenfinanziellenSituationderVersichertenundderzurAbgabeVerpflichtetenistdieFestsetzungunterschiedlicherHöchstbeträgefürVersicherteundfürabgabepflichtigeVerwerter vergleichbardenbestehendenregelungeninderallgemeinen Sozialversicherung sachgerecht. Zu Buchstabeb DieVorschriftregeltdieZuständigkeitfürdieAhndungvon OrdnungswidrigkeitendurchdieTrägerderRentenversicherungimRahmenihrerPrüftätigkeitnach 28pAbs.1ades ViertenBuchesSozialgesetzbuch.ImÜbrigenbleibtdie KünstlersozialkassefürdenErlassderBußgeldbescheidezuständig. Zu Nummer9 ( 37a, 37b, 55, 56 Abs. 1 und 57) DieAufhebungderVorschriftendientderBereinigungdes BundesrechtsvonRegelungen,diefürheutigeoderkünftig entstehenderechtsverhältnisseihrebedeutungverloren haben. Die 37aund37benthaltenÜbergangsvorschriftenzuder imjahr2001erfolgtenangliederungderkünstlersozialkasseandiebundesausführungsbehördefürunfallversicherung.dieseübergangsregelungenzurhaftungderlva (Landesversicherungsanstalt)Oldenburg-Bremenunddes VermögensderKünstlersozialkasseundzurPersonalvertretungderMitarbeiterinnenundMitarbeiterderKünstlersozialkassesindüberholt. 55enthälteineÜbergangsregelungzurEinführungdersozialenPflegeversicherung. 56 Abs.1enthälteineÜbergangsregelungzurVerkürzungder BerufsanfängerzeitvonfünfJahrenaufdreiJahredurchdas
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/4373 ZweiteGesetzzurÄnderungdesKünstlerversicherungsgesetzesimJahr2001.DieVorschriftenhabenkeinenAnwendungsbereichmehrundkönnendahermitWirkungfür die Zukunft aufgehoben werden. 57enthältBestimmungenzurFestsetzungdesVomhundertsatzesderKünstlersozialabgabefürdieJahre1983bis 1988und1992.DieRegelungengeltennurfürdieseJahre undkönnendahermitwirkungfürdiezukunftaufgehoben werden. Zu Nummer1 ( 28p) Zu Buchstabea Zu Artikel2 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch) DieTrägerderRentenversicherungerhaltendieeigeneAufgabe,imRahmenihrerPrüfungbeidenArbeitgebernim HinblickaufdenGesamtsozialversicherungsbeitragauchdie EntrichtungderKünstlersozialabgabedurchdieseUnternehmerzuprüfen.DieTrägerderRentenversicherungstellen dieabgabepflichtdurchbescheidgegenüberdemunternehmerdemgrundeundderhöhenachfestundführenauchdas WiderspruchsverfahrenbeivonihnenerlassenenBescheiden durch.sieübermittelnihreprüfberichteundbescheidesowiesonstigeinformationen,soweitsiediekünstlersozialabgabepflichtbetreffen,andiekünstlersozialkasse,damit diese die Abgabe erheben kann. Zu Buchstabeb Zu Doppelbuchstabeaa DieBefugnisderDeutschenRentenversicherungBundzur VerarbeitungundNutzungderinderArbeitgeberdateigespeichertenDatenwirderweitertaufdenZweckderErmittlung der künstlersozialabgabepflichtigen Unternehmer. Zu Doppelbuchstabebb DurchdieÄnderungwirddieDatenstellederTrägerder Rentenversicherungverpflichtet,aufAnforderungdesprüfendenTrägersderRentenversicherungkünftigauchdiebei derkünstlersozialkasseüberdenarbeitgebergespeicherten DatenzurAbgabepflichtzuerheben,zuverarbeitenundzu nutzen,soweitdiesfürdieprüfungderabgabepflichterforderlich ist. Zu Doppelbuchstabecc DieKünstlersozialkassewirdverpflichtet,derDeutschen RentenversicherungBundundderDatenstellederTrägerder RentenversicherungdiefürdiePrüfungderAbgabepflicht erforderlichendatenzuübermitteln.hierdurcherhaltendie TrägerderRentenversicherungZugangzudenfürihrePrüfung erforderlichen Daten der Künstlersozialkasse. Zu Nummer2 ( 36a) DieVorschriftbestimmt,dassindenFällen,indenenderErlassvonWiderspruchsbescheidenzurKünstlersozialabgabepflichtdurchSatzungeinesTrägersderRentenversicherung besonderenausschüssenübertragenwurde,dieseausschüssemitpersonenausdenkreisendernachdemkünstlersozialversicherungsgesetzversichertenundderabgabe- pflichtigenentsprechenddenwiderspruchsausschüssenbei derkünstlersozialkassesowiemitbedienstetenderdeutschenrentenversicherungbundbesetztwerdenkönnen.der Gesetzgebergehtdavonaus,dassdieDeutscheRentenversicherungBunddaraufhinwirkt,dassderSachverstandder PersonenausdenKreisenderVersichertenundderzur AbgabeVerpflichtetenüberdieSatzungsautonomieder SelbstverwaltunghinausindieAusschüsseeingebracht wird.daseingeräumteermessenberücksichtigtauchmöglichepraktischeschwierigkeitenbeiderbesetzungder Widerspruchsausschüsse,dadieAnzahlderinBetracht kommendenpersonenausdenkreisendernachdemkünstlersozialversicherungsgesetzversichertenundderzurabgabe Verpflichteten begrenzt ist. Zu Nummer1 ( 1 Abs.1) Zu Artikel3 (Änderung der KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung) DurchdieErgänzungderVorschriftwerdendiePrüfkompetenzenauchinderKSVG-BeitragsüberwachungsverordnungzwischenderKünstlersozialkasseundderDeutschen RentenversicherungBundaufgeteilt.Dadurchwirdbeiden NormadressatenKlarheitdarübergeschaffen,welcherPrüfdienst für sie zuständig ist. Zu den Nummern 2 und 3 ( 7 und 11) FolgeänderungenzurErsetzungderBeitragsüberwachungsverordnungundBeitragszahlungsverordnungdurchdie Beitragsverfahrensverordnungvom3.Mai2006 (BGBl.I S.1138). Zu Nummer1 ( 7) Zu Artikel4 (Änderung der Beitragsverfahrensverordnung) DurchdieVorschriftwerdendieTrägerderRentenversicherungverpflichtet,ihrePrüfberichteundPrüfbescheidezur KünstlersozialabgabepflichtderArbeitgeberandieKünstlersozialkasse zu übersenden. Zu Nummer2 ( 13a) DiePrüfungbeidenArbeitgeberndurchdieTrägerderRentenversicherungerfolgtauchhinsichtlichderKünstlersozialabgabepflichtaufderGrundlagederBeitragsverfahrensverordnung.DieVorschriftbestimmt,dassergänzenddie VorschriftenderKSVG-Beitragsüberwachungsverordnung zumgegenstandderprüfungunddenpflichtenderabgabepflichtigenzurvorlagevonunterlagenundauskunftserteilungsowiedievorschriftendeskünstlersozialversicherungsgesetzeszurschätzungderbemessungsgrundlage, soweitdieabgabepflichtigenunternehmer,dietrotzaufforderungdiemeldungnach 27Abs.1Satz1desKünstlersozialversicherungsgesetzesnicht,nichtrechtzeitig,falsch oderunvollständigerstatten,odersoweitdieabgabepflichtigenentgelteinsbesondereaufgrundmangelndermitwirkungdesabgabepflichtigenunternehmersimrahmen einerbetriebsprüfungnichtinangemessenerzeitermittelt werdenkönnen,gelten.denzeitpunktderprüfungbestimmendieträgerderrentenversicherungimrahmeneiner ordnungsgemäßenaufgabenerfüllung.diemöglichkeit
12 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 12 Drucksache 16/4373 einerschriftlichenprüfungwirdeingeräumt.dieprüfung derentrichtungderkünstlersozialabgabefindetimrahmen derallgemeinenprüfungbeidenarbeitgebernnach 28p desviertenbuchessozialgesetzbuch (SGBIV)statt.Die ArbeitgebersollenkünftigfürbeidePrüfgebietenurnoch von einer Prüfinstitution aufgesucht werden. Zu Nummer3 ( 14) Zu Buchstabea DieErgänzungbestimmt,dassdiebeiderDeutschenRentenversicherungBundgeführteArbeitgeberdateiauchden InhaltderBescheidezurKünstlersozialabgabepflichtenthält. Zu Buchstabeb DieErgänzungbestimmt,dassdiebeiderDeutschenRentenversicherungBundgeführteArbeitgeberdateiauchdie Angabeenthält,obderArbeitgeberhinsichtlichderKünstlersozialabgabepflichtzuprüfenist,undermöglichtdie Kennzeichnung des Verfahrensstandes. Zu Artikel5 (Inkrafttreten) DieVorschriftentretenamTagnachderVerkündungin Kraft.
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/4373 Stellungnahme des Bundesrates Anlage 2 DerBundesrathatinseiner830.Sitzungam16.Februar 2007beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zum Gesetzentwurf insgesamt: 1.DerBundesratbegrüßtdieÜbertragungderÜberwachungdervollständigenEntrichtungderKünstlersozialabgabeandieTrägerdergesetzlichenRentenversicherung.DurchdieÜbertragungdieserAufgabenan dieträger,dieohnehinbetriebsprüfungennach 28p SGBIVdurchführen,lassensichSynergieeffektenutzen. 2.DieFeststellungderVersicherungs-bzw.Abgabepflicht nachdemkünstlersozialversicherungsgesetzunddie ÜberwachungderrechtzeitigenundvollständigenEntrichtungderKünstlersozialabgabeeinschließlichdesErlassesderdamiterforderlichenVerwaltungsakteundder Widerspruchsbescheideführenjedochzwangsläufigzu einemnichtunerheblichenverwaltungsmehraufwand, dernichtdurcheffizienzsteigerungenausgeglichenwerdenkann.letztlichwirddieseinenfinanziellenmehraufwandfürdieträgerdergesetzlichenrentenversicherung bedeuten. 3.DerBundesratgehtdavonaus,dassdieMehrkostenaus derübertragenenaufgabegegenstandeinervereinbarung nach 28 l SGB IV sein werden.
14
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1339 16. Wahlperiode 26. 04. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) A. Problem und Ziel ImBetreuungsbehördengesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6233 16. Wahlperiode 17. 08. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel Gemäß 4adesTierschutzgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12678 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Entfernungspauschale A. Problem und Ziel B. Lösung ZieldiesesGesetzesist,dasUrteildesBundesverfassungsgerichtsvom9.Dezember2008zurEntfernungspauschalezeitnahumzusetzenunddenBürgerinnenundBürgernfürdieVeranlagungszeiträumeab2007RechtssicherheithinsichtlichderdauerhaftenWiedereinführungderEntfernungspauschalezugeben.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13112 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Betreuungsgeldgesetzes A. Problem und Ziel InDeutschlandwandelnsichdieBedingungenfürdieGründungvonFamilien
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9898 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13159 16. Wahlperiode 26. 05. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/794 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 A. Problem und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8546 16. Wahlperiode 12. 03. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes A. Problem und Ziel SchutzvonKindernundJugendlichenvormedialenGewaltdarstellungen,insbesondere
MehrFamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem
MehrDasLegehennenbetriebsregistergesetzsetztdieRichtlinie2002/4/EGderKommissionvom30.Januar2002überdieRegistrierungvonLegehennenbetrieben
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6559 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes A. Problem und Ziel
MehrDeram23.Juni2008vomRatderEuropäischenUnionangenommeneBeschluss (Ratsbeschluss Prüm) soll in das deutsche Recht umgesetzt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12585 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12273 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes A. Problem
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2766 17. Wahlperiode 18. 08. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdiensten,demTechnischenHilfswerksowiesonstigenEinheitendesKatastrophenschutzesstehenimmerwenigerFahrerfürEinsatzfahrzeugezurVerfügung,
MehrEntwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4981 17. Wahlperiode 02. 03. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,dennachLandesrechtanerkanntenRettungsdienstenunddemTechnischenHilfswerksowiedemKatastrophenschutzstehen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4692 16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/20 17. Wahlperiode 10. 11. 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Altersteilzeitgesetzes A. Problem TrotzdertiefenWirtschaftskrisehatsichderArbeitsmarktbislangnochalsvergleichsweiserobusterwiesen.MitHilfedermassivenVerbesserungenbeider
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4199 16. Wahlperiode 31. 01. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel InderjüngerenVergangenheithatsichdieÖffentlichkeitwiederholtmittragischenSchicksalenvonKindernkonfrontiertgesehen,dieunterlangandauernder,massiverVernachlässigungselbstindenelementarstenGrundbedürfnissen
MehrGrundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12593 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes A. Problem und Ziel DasBundesvertriebenengesetzbedarfverschiedenerÄnderungen,dieder
MehrBedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6968 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1829 16. Wahlperiode 15. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes A. Problem und Ziel DieUnterhaltsleistungnachdemUnterhaltsvorschussgesetz
Mehrdiewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten
Mehrihresgesellschaftlichenstatusrichten (sogenanntehasskriminalität),isterschreckendhoch.derverfassungsschutzberichtdesbundesministeriumsdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9345 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Aufnahme menschenverachtender Tatmotive als besondere
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23.02.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens über die Erteilung europäischer Patente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4382 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Akte vom 29. November 2000 zur Revision des Übereinkommens
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6562 16. Wahlperiode 04. 10. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG
MehrZieldesGesetzentwurfsistdieVerbesserungdesSchutzesderOpfervonStraftaten,dieregelmäßiginbesondersschwerwiegenderundnachhaltigerWeisedie
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9448 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes der Opfer von Zwangsheirat und schwerem Stalking A.
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4444 16. Wahlperiode 28. 02. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4017 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/521. des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/521 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10528 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesverfassungsgerichthatinseinemUrteilvom24.Mai2006
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12062 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts A. Problem und Ziel DieBundesnotarordnung
MehrDasBundeskabinetthatam13.März2013dieEckwertefürdenRegierungsentwurfdesBundeshaushalts2014sowiefürdenFinanzplanbiszumJahr2017
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14664 17. Wahlperiode 02. 09. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Sondervermögens Energie- und Klimafonds und zur Änderung des
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10147 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6855 17. Wahlperiode 25. 08. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5444 16. Wahlperiode 23. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim
MehrInjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des
MehrEntwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4010 16. Wahlperiode 09. 01. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes A. Problem und Ziel WissenschaftlicheStudienlegennahe,dassPartikelemissionenausDieselfahrzeugenzueinersignifikantenErhöhungderMortalitätbeitragen.InsbesondereinBallungsgebietenundStädtenmiteinerschwierigentopographischen
Mehrdenstreitkräften,mitderauflösungvondienststellensowiemitderzusammenführungderzivilenundmilitärischenpersonalbearbeitungineinemneuen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12957 17. Wahlperiode 28. 03. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes A. Problem
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9275 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DasGemeindefinanzreformgesetzverpflichtetdenGesetzgeber,denderzeitgeltendenvorläufigenVerteilungsschlüsselfürdenGemeindeanteilamAufkommenderUmsatzsteuermitWirkungabdemJahr2009aufeinenendgültigen,
Mehr(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13345 16. Wahlperiode 15. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen A. Problem
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8082 16. Wahlperiode 13. 02. 2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/7616 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9668 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zusammenschlüssen
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12427 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3983 17. Wahlperiode 30. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/429 17. Wahlperiode 13. 01. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung des Einbringens von Rauschgift in Vollzugsanstalten A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/753 16. Wahlperiode 23. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485, 16/11669
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11675 16. Wahlperiode 21. 01. 2009 Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 16/10485,
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10569 16. Wahlperiode 14. 10. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5289 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12278 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13870 17. Wahlperiode 11. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12099 16. Wahlperiode 03. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2452 16. Wahlperiode 25. 08. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7141 17. Wahlperiode 26. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen A. Problem und Ziel ImJahr2010hatdieBundesregierungdieGemeindefinanzkommissioneingesetzt,zuderenAufgabenesgehörte,EntlastungsmöglichkeitenaufderAusgabenseitezuprüfenundLösungsvorschlägezudendrängendenProblemendes
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13923 16. Wahlperiode 21. 08. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 15/4534 15. Wahlperiode 15. 12. 2004 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel 72 Abs. 2 Satz
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1292 17. Wahlperiode 31. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes A. Problem und Ziel InKlageverfahrenmehrererKinobetreiberhatdasBundesverwaltungsgericht
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5723 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation A. Problem und Ziel DieAnzahlderinderÖffentlichkeitbekanntgewordenenUnregelmäßigkeiten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1368 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und
MehrAuswirkungen der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8648 16. Wahlperiode 25. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Birgit Homburger, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2087 16. Wahlperiode 29. 06. 2006 Gesetzentwurf der Abgeordneten Jörg van Essen, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie
Mehrder Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Kersten Naumann, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12415 16. Wahlperiode 24. 03. 2009 Gesetzentwurf der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, Sevim Dag delen, Kersten Naumann, Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/1109. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1109 16. Wahlperiode 31. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Vertrags vom 27. Mai 2005 zwischen dem Königreich Belgien,
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6292 16. Wahlperiode 04. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeigesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2004/82/EGdesRatesvom29.April2004bedarfderUmsetzungindasinnerstaatlicheRecht.DieRichtliniesiehtvor,dassBeförderungsunternehmenaufAnforderungderGrenzschutzbehördenbeiFlügenaus
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/575 16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) A. Problem und Ziel BeharrlicheNachstellungen,dieeinschneidendindasLebendesOpferseingreifen,sindindergesellschaftlichenRealitätvermehrtzubeobachten.Dieunter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/238 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes A. Problem und Ziel Dasam2.September2002beschlosseneundam1.Oktober2002inKraftgetreteneBuchpreisbindungsgesetz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrEntwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
MehrReferentenentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes
Entwurf 27. September 2006 Vorblatt Referentenentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze A. Problem und Ziel Der Gesetzentwurf dient der Herstellung
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14574 17. Wahlperiode 14. 08. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im
Mehr(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7509 16. Wahlperiode 12. 12. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der
MehrMesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund
Mehr