Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung
|
|
- Frida Bader
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes A. Problem und Ziel DervorliegendeGesetzentwurfdientderAnpassungdesGesetzesüberdas Meß-undEichwesen (Eichgesetz)sowiedesGesetzesübertechnischeArbeitsmittelundVerbraucherprodukte (Geräte-undProduktsicherheitsgesetz GPSG) andievorgabenderrichtlinie2006/123/egdeseuropäischenparlamentsund desratesvom12.dezember2006überdienstleistungenimbinnenmarkt (ABl. L376vom ,S.36).WeiterhinsolldurchdieÄnderungdes 8Absatz4desVerwaltungskostengesetzesdieAkkreditierungsstelleindieLageversetztwerden,KostenfürAmtshandlungenfürGebietskörperschaftenüberdie Erhebung von Gebühren vollständig zu refinanzieren. B. Lösung Änderungdes 10desEichgesetzesundÄnderungdes 11desGeräte-und ProduktsicherheitsgesetzessowieÄnderungdes 8Absatz4desVerwaltungskostengesetzes. C. Alternativen Keine. D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte 1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DurchdievorgesehenenÄnderungenentstehendenöffentlichenHaushalten keinezusätzlichenausgabeninbezugaufdieänderungdeseichgesetzesund desgeräte-undproduktsicherheitsgesetzes.durchdieänderungdesverwaltungskostengesetzeswerdendenöffentlichenhaushaltenkostenentstehen,soweitrechtsträgerimsinnevon 8Absatz1desVerwaltungskostengesetzes AntragstellerinAkkreditierungsverfahrengemäß 2Absatz1desGesetzes überdieakkreditierungsstellesind.bishersindallein 8Absatz1desVerwaltungskostengesetzesgenanntenRechtsträger dassind20prozentallervonder DeutschenAkkreditierungsstelleGmbHvorzunehmendenAkkreditierungen vondergebührenpflichtbeiinanspruchnahmederdienstleistungenderakkre-
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ditierungsstellebefreit.diesentsprichtfür2010einembetraginhöhevon 2,5 Mio. Euro und für die Folgejahre jeweils in Höhe von 3,9 Mio. Euro. 2.Vollzugsaufwand MitderÄnderungdesEichgesetzesunddesGeräte-undProduktsicherheitsgesetzesistkeinzusätzlicherVollzugsaufwandverbunden wederfürdenbund nochfürdieländer.mitderänderungdesverwaltungskostengesetzesentstehenfürbund,länderundkommunendurchdieabwicklungvonverwaltungsverfahren derzeit noch nicht bezifferbare Personal- und Sachkosten. E. Sonstige Kosten DurchdenGesetzentwurfentstehenderWirtschaft mittelständischeunternehmeneingeschlossen keinezusätzlichensonstigenkosten.auswirkungen aufeinzelpreisesowiedaspreisniveau,insbesondereaufdasverbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. F. Bürokratiekosten DurchdenGesetzentwurfentstehenkeinezusätzlichenBürokratiekosten.Er siehtwederfürdiebeteiligtenwirtschaftskreisenochfürdieverbraucherneue Informationspflichten vor. G. Nachhaltigkeit DerGesetzentwurfstehtimEinklangmitdenLeitgedankenderBundesregierungzurnachhaltigenEntwicklungimSinndernationalenNachhaltigkeitsstrategie.ErbeinhaltetRegelungen,dieunterökonomischenGesichtspunktenausgewogensindundkeineBelastungenfürdieWirtschaftzurFolgehaben.Die RegelungendesEntwurfshabenkeineökologischenAuswirkungenundkeinen Bezug zu sozialen Aspekten.
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/3983
4
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/3983 Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Eichgesetz sowie im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und zur Änderung des Verwaltungskostengesetzes Vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des Eichgesetzes DasEichgesetzinderFassungderBekanntmachungvom 23.März1992 (BGBl.IS.711),daszuletztdurchArtikel2 desgesetzesvom3.juli2008 (BGBl.IS.1185)geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1.InderInhaltsübersichtwirddieAngabezu 10wie folgt gefasst: 10 Öffentliche Waagen wird wie folgt neu gefasst: 10 Öffentliche Waagen (1)ÖffentlicheWaagensindWaagen,mitdenenWägegut für jedermann gewogen wird. (2)DerBetreiberöffentlicherWaagenhatsicherzustellen,dassdieErgebnissederWägungenschriftlich bescheinigt werden. (3)DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiewirdermächtigt,zurGewährleistungrichtiger WägungenundzumNachweisdieserWägungenVorschriftendurchRechtsverordnungmitZustimmungdes Bundesrates zu erlassen über 1.dieAusstattung,dieUnterhaltungunddenBetrieb öffentlicherwaagen,dieuntersagungdesbetriebes, diedurchführungvonwägungenunddiedembetreibereineröffentlichenwaageobliegendenanzeigepflichten, 2.dieAnforderungenandieSachkundeundUnabhängigkeitdesBetreibersunddesBetriebspersonalsund die Prüfung dieser Anforderungen, 3.denNachweisderWägungenunddieAufbewahrung der Unterlagen, 4. die Kennzeichnung der öffentlichen Waagen, 5.dasVerfahrenimZusammenhangmitdenNummern1 bis 4. Artikel 2 Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes Dem 11Absatz2desGeräte-undProduktsicherheitsgesetzesvom6.Januar2004 (BGBl.IS.2,219),daszuletzt durchartikel3absatz33desgesetzesvom7.juli2005 (BGBl.IS.1970)geändertwordenist,werdenfolgende Sätze 2 bis 5 angefügt: DasAnerkennungsverfahrenkannnachdenVorschriften desverwaltungsverfahrensgesetzesübereineeinheitliche Stelleabgewickeltwerdenundmussinnerhalbvonsechs Monatenabgeschlossensein.DieFristbeginntmitEingang dervollständigenunterlagen.diezuständigebehördekann diesefristeinmaligumhöchstensdreimonateverlängern. DieFristverlängerungistausreichendzubegründenund dem Antragsteller rechtzeitig mitzuteilen. Artikel 3 Änderung des Verwaltungskostengesetzes 8Absatz4desVerwaltungskostengesetzesvom23.Juni 1970 (BGBl.IS.821),daszuletztdurchArtikel3desGesetzesvom29.August2008 (BGBl.IS.1793)geändertworden ist, wird wie folgt geändert: 1.InNummer8wirdderPunktamEndedurcheinKomma ersetzt. 2. Folgende Nummer 9 wird neu angefügt: 9.Akkreditierungsstelle. Artikel 4 Inkrafttreten DiesesGesetztrittamTagnachderVerkündunginKraft.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Begründung A. Allgemeines I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes DieArtikel1und2desvorliegendenGesetzentwurfsdienen deranpassungdesgesetzesüberdasmeß-undeichwesen (Eichgesetz)sowiedesGesetzesübertechnischeArbeitsmittelundVerbraucherprodukte (Geräte-undProduktsicherheitsgesetz)andieVorgabenderRichtlinie2006/123/ EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom 12.Dezember2006überDienstleistungenimBinnenmarkt (ABl.L376vom ,S.36) imfolgenden die Richtlinie. DurchdieÄnderunginArtikel3solldieAkkreditierungsstelleindieLageversetztwerden,fürdievonihrfürbehördlicheKonformitätsbewertungsstellenerbrachtenAkkreditierungsleistungen Gebühren erheben zu können. II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes DieGesetzgebungskompetenzdesBundeszurRegelungdes EichwesensergibtsichausArtikel73Absatz1Nummer4 desgrundgesetzes (MaßeundGewichte).DemBundsteht danachimbereichdeseichwesensdieausschließlichegesetzgebungskompetenz zu. DieGesetzgebungskompetenzzurRegelungderGeräteundProduktsicherheitergibtsichausArtikel74Absatz1 Nummer11desGrundgesetzes (RechtderWirtschaft).Dem BundstehtdanachindiesemBereichdiekonkurrierende Gesetzgebungskompetenz zu. NachArtikel72Absatz2desGrundgesetzeshatderBund u.a.imbereichdeswirtschaftsrechtsdiegesetzgebungskompetenz,wennundsoweitdieherstellunggleichwertiger LebensverhältnisseimBundesgebietoderdieWahrungder Rechts-oderWirtschaftseinheitimgesamtstaatlichenInteresseeinebundesgesetzlicheRegelungerfordert.Diesist hierderfall.diedienstleistungsrichtlinieverfolgtmitder Einführungu.a.voneinheitlichenAnsprechpartnernund vorherfestgelegtenentscheidungsfristendasziel,den freiendienstleistungsverkehrzuerleichtern.dasverfahren nach 11Absatz2GPSGaufAnerkennung,alsGS-Stelle tätigwerdenzudürfen,stellteineregelungimhinblickauf dieausübungvondienstleistungstätigkeitendar.dieanpassungdieserregelungandieeuropäischenverfahrensrechtlichenvorgabendurchbundesrechtisterforderlich,da esanderenfallszueinernichthinnehmbarenrechtszersplitterungkommenwürdeunddamitdiegeforderteeinheitliche UmsetzungderfürallestaatlichenEbenenverpflichtenden Richtlinienichtgewährleistetwäre.Zudemistesauchzur WahrungderWirtschaftseinheiterforderlich,dassmitder UmsetzungdereuropäischenVorgabeninDeutschlandeinheitlicherechtlicheRahmenbedingungenwirtschaftlichen Handels geschaffen werden. DieGesetzgebungskompetenzfürdievorgeseheneÄnderungdesVerwaltungskostengesetzesliegtbeimBund.HinsichtlichderMaterien,fürdiederBunddieSachkompetenz hat (hierwegendesbezugszurakkreditierungnachartikel74absatz1nummer11desgrundgesetzesinverbindungmit 72Absatz2desGrundgesetzes)folgtdieKompetenzzurRegelungdesVerwaltungsverfahrensalsAnnex. DieKompetenzzumErlassvonGebührenvorschriftenfolgt der Kompetenz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens. III. Gesetzesfolgen DievorgesehenengesetzlichenRegelungenimGesetzüber dasmess-undeichwesen (Eichgesetz)sowieimGesetz übertechnischearbeitsmittelundverbraucherprodukte (Geräte-undProduktsicherheitsgesetz)führenzukeinenerhöhtenKostenbelastungenderöffentlichenHaushaltedes Bundes,derLänderundderKommunenundschaffenauch keinezusätzlichenfinanziellenbelastungenfürdiewirtschaft oder die privaten Verbraucher. DievorgesehenengesetzlichenRegelungenimVerwaltungskostengesetzführenzuerhöhtenKostenbelastungen deröffentlichenhaushaltedesbundes,derländerundder Kommunen.FürdieWirtschaftoderprivateVerbraucher werdenkeinezusätzlichenfinanziellenbelastungengeschaffen. Dazu im Einzelnen: 1. Kosten für die öffentlichen Haushalte a)haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand DenöffentlichenHaushaltenwerdendurchdieÄnderung desverwaltungskostengesetzeskostenentstehen,soweit RechtsträgerimSinnevon 8Absatz1desVerwaltungskostengesetzesAntragstellerinAkkreditierungsverfahren gemäß 2Absatz1desGesetzesüberdieAkkreditierungsstellesind.Bishersindallein 8Absatz1desVerwaltungskostengesetzesgenanntenRechtsträger dassindvoraussichtlich 20 Prozent aller von der Akkreditierungsstelle vorzunehmendenakkreditierungen vondergebührenpflicht beiinanspruchnahmederdienstleistungenderakkreditierungsstellebefreit.diesesentsprichtfür2010einembetrag inhöhevon2,5mio.euroundfürdiefolgejahrejeweilsin Höhe von 3,9 Mio. Euro. DieübrigenvorgesehenengesetzlichenRegelungenbewirkenkeineHaushaltsausgabenimNichtvollzugsbereichbei Bund, Ländern oder Kommunen. b)vollzugsaufwand EinVollzugsaufwandfürdieLänderwirddurchdievorgesehenenRegelungennachArtikel1nichtbegründet.Esist vielmehrdavonauszugehen,dasseingeringfügigerhöhter AufwandzurMarktüberwachungderöffentlichenWaagen entstehenkann,demallerdingseinsparungendurchdieentsprechendenumsetzungsregelungenaufderverordnungsebene (Eichordnung)gegenüberstehen.Soentfallenfürdie LandeseichbehördendieAufgabenzuröffentlichenBestellungundVerpflichtungvonWägernsowiezurAusgabebesonderer Stempel. DemBundentstehtkeinVollzugsaufwanddurchdieinArtikel2vorgesehenenRegelungen.DadieLänderinUmsetzungvonArtikel6derDienstleistungsrichtlinieeinheitliche Ansprechpartnereinrichten,ergebensichPersonal-und Sachkosten,diedurchdieAbwicklungvonVerwaltungsver-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/3983 fahrenentstehen.ihrehöhehängtdavonab,welcheaufgabendeneinheitlichenansprechpartnernübertragenwerden. DievorgeseheneRegelungsiehtvor,dassdasAnerkennungsverfahrenübereineeinheitlicheStelleabgewickelt werdenkann.diekonkretfürdiehaushaltederländerund derkommunenentstehendenfinanziellenauswirkungen richtensichdanach,wieindemjeweiligenbundeslanddie einheitlichestelleinstitutionelleingerichtetundwiesieorganisiertist.außerdemsinddiekostendavonabhängig,inwieweitdieeröffnetemöglichkeitderverfahrensabwicklungübereineeinheitlichestelleauchtatsächlichgenutzt wird.daherkönnendieentstehendenkostennichtbeziffert werden. DemBund,denLändernundKommunenentstehtmöglicherweiseeinVollzugsaufwanddurchdieinArtikel3vorgesehenen Regelungen. DadiejeweiligenGebietskörperschafteneingehendeKostenbescheidezubearbeitenhaben,ergebensichPersonalundSachkosten,diedurchdieAbwicklungvonVerwaltungsverfahrenentstehen.IhreHöhehängtdavonab,obund wievieleanträgediejeweiligengebietskörperschaftenbei derakkreditierungsstellestellen.außerdemrichtensichdie entstehendenfinanziellenauswirkungendanach,wiediejeweiligegebietskörperschaftinstitutionelleingerichtetund organisiertist.daherkönnendieentstehendenkostennicht beziffert werden. 2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen DurchdenGesetzentwurfentstehenderWirtschaft mittelständischeunternehmeneingeschlossen keinezusätzlichen sonstigen Kosten. Artikel1wirdvielmehrzueinerReduzierungvonKostenbelastungenbeidenWägernführen,indemdieöffentliche Bestellungentfällt.AuswirkungenaufEinzelpreisesowie daspreisniveau,insbesonderedasverbraucherpreisniveau, tretennichtein.dieregelungennachartikel2zurabwicklungdesverfahrensübereineeinheitlichestelleunddie FestlegungeinerBearbeitungsfristtragenzueinerVerfahrensvereinfachungbei.Diesdürfteeherzusinkenden Kosten für die Wirtschaft führen. AuswirkungenaufEinzelpreisesowiedasPreisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,sindnichtzuerwarten. 3.Bürokratiekosten DerEntwurfschafftkeinezusätzlichenBürokratiekosten.Er siehtkeineneueninformationspflichtenfürdiebeteiligten WirtschaftskreiseoderdieBürgerinnenundBürgervor. VielmehrwerdendurchdieentsprechendenUmsetzungsregelungenaufderVerordnungsebene (Eichordnung) (vgl. Artikel1) Informationspflichten vereinfacht. IV. Zeitliche Geltung EineBefristungdesGesetzesinBezugaufArtikel1und Artikel2kommtnichtinBetracht,weilauchdieumzusetzende Richtlinie nicht befristet ist. EineBefristungderÄnderungdesVerwaltungskostengesetzesinBezugaufArtikel3kommtnichtinBetracht,weilnur durcheineunbefristeteregelungdiedauerhaftegebühreneinnahme gesichert ist. V.VereinbarkeitmitdemRechtderEuropäischenUnion DerGesetzesvorschlagstehtimEinklangmitdemRechtder EuropäischenUnion.ErdientbezüglichArtikel1undArtikel 2 der Umsetzung von Vorgaben des Unionsrechts. VI. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit DerGesetzentwurfstehtimEinklangmitdenLeitgedanken derbundesregierungzurnachhaltigenentwicklungimsinn dernationalennachhaltigkeitsstrategie.erbeinhaltetregelungen,dieunterökonomischengesichtspunktenausgewogensindundetwaigebelastungenfürdiewirtschaftaufein unbedingterforderlichesminimumreduzieren.dieregelungendesentwurfshabenkeineökologischenodersozialen Auswirkungen. B. Zu den einzelnen Vorschriften Zu Artikel 1 (Änderung des Eichgesetzes) DieNiederlassungsfreiheitdarfgemäßArtikel9Absatz1 durchgenehmigungsregelungennurdannbeschränktwerden,wennzwingendegründedesallgemeininteressesdies rechtfertigenundeinmilderesmittelnichtzurverfügung steht.zumschutzderdienstleistungsfreiheitenthältartikel16absatz2einenkatalogvonanforderungen,diedie MitgliedstaatenDienstleistungserbringern,dieineinemanderenMitgliedstaatniedergelassensind,grundsätzlichnicht auferlegendürfen.zudengrundsätzlichverbotenenmaßnahmenzähltnachartikel16absatz2buchstabebder RichtliniediePflicht,beieinerzuständigenBehördeeine GenehmigungzurAusübungderDienstleistungeinholenzu müssen.ausnahmensindlediglichdannzugelassen,wenn GründederöffentlichenOrdnung,deröffentlichenSicherheit,deröffentlichenGesundheitoderdesUmweltschutzes dies rechtfertigen und die Maßnahme verhältnismäßig ist. DieVorschriftdes 10desEichgesetzessiehtbislangvor, dasspersonen,diewägungenanöffentlichenwaagenvornehmen,hierfüreinervorherigenöffentlichenbestellung undverpflichtungbedürfen.damiterfordertdieausübung dieserdienstleistungbislangeinenbehördlichengestattungsaktinformderöffentlichenbestellungdeswägers. ZumnotwendigenSchutzdesVertrauensindieRichtigkeit dermessergebnisseöffentlicherwaagenreichenaberanderemaßnahmenaus.sobesteheneuropäischharmonisierteanforderungenandietechnischeneigenschaftender hierzumeinsatzkommendenwaagen.diesemüssenüblicherweiseunteranderemdasmessergebnisdauerhaftdokumentieren,seiesdurcheinenausdruckodereinespeicherung.insofernsindmessergebnisseanderartigenwaagen rekonstruierbar.fernersorgenregelungenzurmarktüberwachungundspezielleeingriffsbefugnissederüberwachungsbehördensowievorgabenzursachkundedesbetriebspersonalsfüreinenhohenstandardöffentlicherwaagen.einerechtfertigungimsinnederrichtliniezuraufrechterhaltungdesbisherigengenehmigungserfordernisses bestehtdahernichtmehr.dernotwendigeeinklangmitder RichtliniekanndurchentsprechendeÄnderungdes 10des Eichgesetzeserreichtwerden,indemaufdenBegriffdes öffentlichenwägers zukünftigverzichtetwird.aufverordnungsebenezutreffendeanforderungenandiesachkundesindallerdingsweiterhinerforderlich,umdasgeboteneschutzniveauzuerhalten.dabeiwerdenauchüber-
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode gangsregelungenfürdiebislangöffentlichbestelltenwäger vorgesehen.dadurchwirdsichergestellt,dassderwägevorgangordnungsgemäßabläuftunddiesbezüglichefehlerquellen somit minimiert werden. KeineAlternativebietetes,dieTätigkeitder öffentlichen Wäger als AusübungöffentlicherGewalt anzusehenmit derfolge,dassdieserrechtsbereichdenvorgabender Dienstleistungsrichtliniegänzlichentzogenwäre.NachArtikel2Absatz2BuchstabeiderRichtliniefindetdiesezwar keineanwendung,soweitessichumtätigkeitenhandelt,die mitderausübungöffentlichergewaltimsinnedesartikels45deseg-vertrages (jetztartikel51desvertragesüber diearbeitsweisedereuropäischenunion)verbundensind. DieRechtsprechungdesEuropäischenGerichtshofslegtdiesenBegriffallerdingsrestriktivaus.EinzwingendesBedürfnis,dieTätigkeitenaneinerfürdieÖffentlichkeitzugänglichenWaagedemhoheitlichenBereichzuzuordnen,besteht nicht.dieerforderlichesicherheitfürdenwaren-undgeschäftsverkehrunddasnotwendigevertrauenindierichtigkeitdermessergebnisseöffentlicherwaagenkönnenauch auf anderem Wege hinreichend gewährleistet werden. 10desEichgesetzesregeltfernerdiePflichtdesWägers zurbeurkundungdermessergebnisse.deröffentlich-rechtlichecharakterdieserhandlungen,derdurchdieamtliche AusgabevorgeschriebenerStempelandiebestelltenWäger unterstrichenwird ( 68derEichordnung),sollgleichfalls in privatrechtliche Strukturen überführt werden. Zu Nummer 1 (Änderung Inhaltsübersicht) InderInhaltsübersichtwirddieBezeichnungdes 10an dieneueterminologieangepasst.geregeltistzukünftig nicht mehr der Wäger sondern die öffentliche Waage. Zu Nummer 2 (Neufassung des 10) DieRegelungdes 10musswesentlichumgestaltetwerden,umsieandieVorgabenderDienstleistungsrichtlinie anzupassen.dabeisolldasschutzniveauweitestgehenderhaltenbleiben.dieswirderreicht,indemdieverordnungsermächtigungenlediglichindemzureinhaltungderdienstleistungsrichtlinieerforderlichenmaßeangepasstwerden. MaterielleRegelungenzumSchutzdesVertrauensindie RichtigkeitderMessergebnisseöffentlicherWaagensollen weiterhin bestehen. Zu Artikel 2 (Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes) Artikel2regeltdieÄnderungdesGeräte-undProduktsicherheitsgesetzes. DieÄnderungdesGeräte-undProduktsicherheitsgesetzes dientderumsetzungderartikel6und13absatz3der Richtlinie2006/123/EGdesEuropäischenParlamentsund desratesvom12.dezember2006überdienstleistungenim Binnenmarkt (ABl.L376vom ,S.36)fürdas AnerkennungsverfahrenvonGS-StellenindeutschesRecht. DieverfahrensrechtlichenVorgabenderDienstleistungsrichtliniesindbeidemVerfahrennach 11Absatz2GPSG aufanerkennung,alsgs-stelletätigwerdenzudürfen,zu beachten,dadiesevorschrifteingenehmigungserfordernis fürdieaufnahmeundausübungeinerdienstleistungstätigkeitbegründet.gs-stellensindprivateunternehmen,die gegenentgeltundnachdurchführungentsprechenderprüfungendasnationalegs-zeichen (GeprüfteSicherheit)für ProdukteallerArtvergeben,diebestimmtennormierten Vorgaben genügen. MitderErgänzungdes 11Absatz2wirddieMöglichkeit eröffnet,dasanerkennungsverfahrenfürgs-stellenüber eineeinheitlichestelleabzuwickeln.außerdemwirdfürdie AbwicklungdesVerfahrenseineFristeingeführt.Daessich beideranerkennungeinergs-stelleumeinkomplexesund aufwändigesverfahrenhandelt,daszudemsehrwesentlich vonderkooperationdesantragstellersabhängt,erscheint einefristvonsechsmonatenmitdermöglichkeit,diese einmaligumdreimonatezuverlängern,sachgerechtund angemessen.vonderumsetzungdergenehmigungsfiktion nachartikel13absatz4derdienstleistungsrichtliniewird abgesehen,weil zwingendegründedesallgemeininteresses entgegenstehen.derschutzderverbraucherundder ArbeitnehmeristnachArtikel4Nummer8derDienstleistungsrichtlinieeinzwingenderGrund.DenGS-Stellen kommteinewichtigerollebeidersicherheitvonproduktenzu.einegenehmigungsfiktionkönntedazuführen,dass GS-Stellentätigwerden,dienichtüberdienotwendigeEignungverfügen.InderFolgewärenProduktenichtauszuschließen,dierechtmäßigdasGS-Zeichen geprüftesicherheit tragen,dieaberaufgrundmangelhafterprüfungeine Gefahr für den Verwender darstellen. Zu Artikel 3 (Änderung des Verwaltungskostengesetzes) Artikel3regeltdieÄnderungdesVerwaltungskostengesetzes (VwKostG). DurchdieÄnderungdes 8Absatz4VwKostGsolldieAkkreditierungsstelle,diedurchdieVerordnung (EG)Nr.765/ 2008alshoheitlicheStellezuerrichtenwar,indenAusnahmekatalogderStellen,diefürihreAmtshandlungenauchgegenüberdengrundsätzlichgebührenbefreitenGebietskörperschaftenGebührenerheben,aufgenommenwerden.Nach derbisherigenrechtslagekanndieakkreditierungsstellefür 20ProzentallervonihrvorzunehmendenAkkreditierungen keinegebührenerheben,dadiesefürbehördlichekonformitätsbewertungsstellenerbrachtwerden.denleistungender AkkreditierungsstelleandiebislanggebührenbefreitenGebietskörperschaftenstehtauchkeinadäquaterAusgleich durchöffentlicheleistungenandieakkreditierungsstelle gegenüber:dieakkreditierungsstelleistihrerseitsinbestimmtenfällengesetzlichverpflichtet,öffentlichestellen, insbesonderederländer,indasakkreditierungsverfahren einzubindenundderenaufwandzuvergüten.durchdie hierdurchentstehendefinanzierungslückeistdiedurchartikel4absatz9derverordnung (EG)Nr.765/2008vorgeseheneAusstattungdernationalenAkkreditierungsstellemit geeigneten finanziellen Mitteln nicht gewährleistet. Hinzukommt,dassdurchdieeinseitigeGebührenbefreiung derbehördlichenkonformitätsbewertungsstellenderwettbewerbzwischendiesenundprivatenkonformitätsbewertungsstellenverzerrtwird.dasbelastetvorallemklein-und mittelständischeunternehmen,wasdenzielsetzungender BundesregierungzurEntlastunggeradediesesWirtschaftsbereichs zuwiderläuft. Zu Artikel 4 (Inkrafttreten) Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/3983 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Anlage 2 DerNationaleNormenkontrollrathatdasRegelungsvorhabenaufBürokratiekosten,diedurchInformationspflichten begründet werden, geprüft. MitdemRegelungsvorhabenwerdenkeineInformationspflichten neu eingeführt, geändert oder aufgehoben. DerNationaleNormenkontrollrathatdaherimRahmenseinesgesetzlichenPrüfauftragskeineBedenkengegendas Regelungsvorhaben.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Stellungnahme des Bundesrates Anlage 3 DerBundesrathatinseiner876.Sitzungam5.November 2010beschlossen,zudemGesetzentwurfgemäßArtikel76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Zu Artikel 1 Nummer 3 neu ( 19 Absatz 4 EichG) Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:,3.in 19Absatz4istdasWort zehntausend durch das Wort zweihundertfünfzigtausend zu ersetzen. Begründung MitderAnhebungderBußgeldobergrenzebeieichrechtlichenVerstößenwirddemErfordernisRechnunggetragen,angemesseneunddifferenzierteBußgeldererheben zukönnen.diebisherigeregelungdes 19Absatz4ist seitrund25jahrenunverändert.sieistderwirtschaftlichenentwicklungindieserzeit,dieu.a.vonglobalisierung,unternehmensfusionierungundrationalisierunggeprägtist,dringendanzupassen.inanbetrachtdes wirtschaftlichenschadens,derbeiverstößengegendas EichrechtfürdieSozialgemeinschaft,dieVerbraucher unddiewirtschaftdurchwettbewerbsverzerrungentstehenkann,isteineanhebungdermaximalenbußgeldhöhevonderzeit10000euroauf250000euronachdrücklichgeboten.einesanktionsandrohungerfülltnur danneinepräventiveundrepressivefunktion,wennsie ineinemvernünftigenverhältniszudenmöglichenunrechtsgewinnen des Einzelnen steht. 2. Zu Artikel 3 ( 8 Absatz 4 Nummer 9 VwKostG) Artikel 3 ist zu streichen. Begründung DurchArtikel3 (ÄnderungdesVerwaltungskostengesetzes)solldie DeutscheAkkreditierungsstelleGmbH (DAkkS)indenAusnahmekatalogderjenigenStellen aufgenommenwerden,dieauchgegenüberdengrundsätzlichgebührenbefreitengebietskörperschaftengebührenerhebendürfen.dieseregelungistabzulehnen, weilsiebeidenländernzuerheblichenzusätzlichen KostenführtunddenGrundsatzderGebührenfreiheit der öffentlichen Hand aushöhlt. DerBundbegründetArtikel3miteinerFinanzierungslücke der DAkkS, weil a)rund20prozentallervonderakkreditierungsstelle vorgenommenenakkreditierungendergebührenbefreiung unterlägen, b)vonfallzufalldieakkreditierungsstelleöffentliche StellenindieAkkreditierungsverfahreneinbinden muss und c)eszueinerwettbewerbsverzerrungzuprivatenkonformitätsbewertungsstellen komme. Allen drei Argumenten kann nicht gefolgt werden. Zu Buchstabe a DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie führtimvorblattderkostenverordnungderakkreditierungsstelleaus: CircavierProzentsämtlicherAkkreditierungenfallenunterdieseGebührenbefreiung. Wie diejetztbehaupteten20prozentzustandekommen,ist unklar.ebensounklaristderbetragvon2,5mio.euro anentgangenengebührenfürdasjahr2010,dadie ÜbergangsbestimmungendermaßgebendenEU-Verordnung765/2008fürbestehendeAkkreditierungsurkunden eine Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2014 vorsieht. Zu Buchstabe b WenndieAkkreditierungsstelleeineöffentlicheStellein einakkreditierungsverfahreneinbindet,kannsienach 7desAkkreditierungsstellengesetzes (AkkStelleG)die KostenderöffentlichenStellealsAuslagengeltend machen, d. h. die Kosten werden ohnehin erhoben. Zu Buchstabe c Eshandeltsichhierbeiausschließlichumdengesetzlich geregeltenbereich.einvergleichmitdemprivatenbereich ist daher nicht zulässig. DieEinbeziehungderAkkreditierungsstelleindasRecht dererhebungvongebührengegenüberöffentlichen Stellennach 8Absatz1VwKostGführtzuerheblichen Kostenbelastungen der Länder und Kommunen. SofernKonformitätsbewertungsstellenderöffentlichen HandunterdieKundenderAkkreditierungsstellefallen, sindsiebishernachmaßgabedes 8desVerwaltungskostengesetzes (VwKostG)ingewissenAusnahmefällen von der Pflicht zur Zahlung von Gebühren befreit. DurchdiegeplanteÄnderungdes 8Absatz4Vw- KostGsolldieAkkreditierungsstellenunmehrindie Lageversetztwerden,KostenfürAmtshandlungenfür GebietskörperschaftenüberdieErhebungvonGebühren vollständigzurefinanzieren.diesentsprichtnachangabendesgesetzentwurfesfür2010einembetraginhöhe von2,5mio.euroundfürdiefolgejahrejeweilsin Höhe von 3,9 Mio. Euro. DieinderBegründungzuArtikel3desGesetzentwurfs derbundesregierungangeführtefinanzierungslückebei derakkreditierungsstellerechtfertigtdievorgesehene Regelungnicht.DieseLückeistletztlichausschließlich aufeineoffenbarbishernichtausreichendefinanzierung durchdenbundzurückzuführen.daderbunddieakkreditierungalseigenehoheitlicheaufgabeausgestaltet hat (so 1Absatz1AkkStelleG),haterauchfüreineausreichendefinanzielleAusstattungderAkkreditierungsstelle zu sorgen, ohne die Länder zusätzlich zu belasten. DieEinrichtungdesAkkreditierungssystemswurdeseinerzeitalsWegderHarmonisierung,Vereinfachungund Kosteneinsparunggerechtfertigt.NunmehrsolleninsbesonderedieLänderzumHaushaltsausgleichderAkkre-
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/3983 ditierungsstellebeitragen,ohnedassdieseeinenausgleichfüramtshandlungendurchdasrechtdergebührenerhebung erhalten sollen. DiegeplanteÄnderungstehtimWiderspruchzudemin 8Absatz1VwKostGverankertenGrundgedanken, dasszwischenbehördlicheleistungeniminteresseder VerwaltungsvereinfachungundMinimierungvonVerwaltungsaufwandinsbesonderedannkostenfreierfolgen sollen,wennsiefürdenhoheitlichenbereicheineranderen Behörde erbracht werden. 3.DerBundesratbittetdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiealsbeleihendeBehördezuprüfen,obesmöglichist,verstärktaufeinewirtschaftliche undsparsamebewirtschaftungderdeutschenakkreditierungsstellegmbhzuachten,umsichabzeichnende GebührenerhöhungenfürAkkreditierungsleistungeneinzudämmen. Begründung InseinerEntschließungvom18.Dezember2009hatder Bundesratbetont,dassdieAkkreditierungskostenfürdie WirtschaftimVergleichzurvorhergehendenKostenstrukturdeutlichsinkenmüssen (vgl.bundesratsdrucksache817/09 (Beschluss)BuchstabeBNummer2).Das Gegenteilzeichnetsichjedochab.Dieimeuropäischen BinnenmarktsehrunterschiedlichenAkkreditierungskostensindinsbesonderefürkleineundmittlerePrüflaboratorienundZertifizierungsstelleneinwichtiger Wettbewerbsfaktor.DieseStellenwerdenmittelfristig durchzuhoheakkreditierungskosteninihrerwirtschaftlichenexistenzgefährdet,waszumarktkonzentrationen undeineminsgesamthöherenpreisniveauführt.die Folgewäre,dassdieWettbewerbsfähigkeitderheimischenWirtschaftinsgesamtgeschwächtwird.Begünstigt wirddiesdadurch,dassdienationalenakkreditierungsstellenüberkeineeuropaweiteinheitlichegebührenordnungverfügen.umeinersolchenentwicklungentgegenzuwirken,mussdiepreisentwicklungfürakkreditierungsleistungenindeutschlandlaufendbeobachtet werden.sofernsichmarktverzerrungenzulastender hiesigenkonformitätsbewertungsstellenabzeichnen,ist zuprüfen,inwieweitakkreditierungsleistungenfürden innereuropäischenwettbewerbfreigebenwerdensollten, d.h.aufdievondereu-kommissionbefürwortete MonopolstellungdernationalenAkkreditierungsstellen zu verzichten ist.
12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Anlage 4 Gegenäußerung der Bundesregierung DieBundesregierungnimmtzudenVorschlägendesBundesrates wie folgt Stellung: Zu Nummer 1 Zu Artikel 1 ( 19 Absatz 4 EichG) DieBundesregierungstimmtdemVorschlagindergenannten Höhe nicht zu. DievorgeschlageneErhöhungdesBußgeldrahmensauf EurostelltsichmitBlickaufdasGesamtgefügeder Bußgelddrohungen als nicht verhältnismäßig dar. DerüberwiegendeTeilderBußgelddrohungenimdeutschen VerwaltungsrechtbewegtsichineinemBereichvon500bis 50000Euro.DarüberhinausgehendeBußgelddrohungen kommennurinausnahmefälleninbetrachtundbedürfen einerbesonderenrechtlichenrechtfertigung.dergrundsatz derverhältnismäßigkeitistvonentscheidenderbedeutung, zudemmussdiebußgelddrohungdenunrechtsgehaltdes betreffendentatbestandsabbilden.alleindiehöhemöglichergewinne,dieunterverstoßgegenalsordnungswidrigkeitausgestaltetevorschriftendeseichrechtszuerzielen sind,vermagdenvorgeschlagenenbußgeldrahmennichtzu rechtfertigen.zudemistdaraufhinzuweisen,dassmitder Vorschriftdes 17Absatz4desGesetzesüberOrdnungswidrigkeiteneinInstrumentzurVerfügungsteht,umden wirtschaftlichenvorteileinertatunabhängigvonderjeweiligen Bußgeldhöhe abzuschöpfen. AngemessenerschieneausSichtderBundesregierungein zweigeteilterbußgeldrahmen,derfürgravierendeverstöße gegendaseichgesetzeinebußgeldobergrenzevon50000 EuroundfürwenigergravierendeVerstößeeineGrenzevon 20000Eurovorsieht.DieBundesregierungwirdeineentsprechende Änderung prüfen. Zu Nummer 2 Zu Artikel 3 ( 8 Absatz 4 VwKostG) Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag nicht zu. DieRegelungistimSinneeinerverursachungsgerechten Kostentragung angemessen. NachAuffassungderBundesregierungsinddieKosten,die imrahmeneineskonkretenakkreditierungsverfahrensanfallen,informvongebührenvondenjenigenstellenzutragen,dievondembetreffendenakkreditierungsverfahren profitierenunddendiesbezüglichenverwaltungsaufwand verursachthaben.diesergrundsatzmusssowohlfürprivate wie auch für öffentliche Stellen gelten. DerjährlicheGebührenausfallfürdieDeutscheAkkreditierungsstelleGmbH (DakkSGmbH)durchdieAkkreditierungöffentlicherStellenisterheblich.Erbetrifftca.20ProzentallerAkkreditierungen,denndieakkreditiertenöffentlichenStellenunterliegeninallerRegeldergesetzlichen Gebührenbefreiung,daaufsiediebesonderenAusnahmen vondergebührenbefreiung ( 8Absatz2desVerwaltungskostengesetzes)nichtanwendbarsind.DieDAkkSGmbH hatdenvoraussichtlichengebührensausfalleingehendge- prüftundbeziffertihnaufgrundlageihrerbetriebswirt- schaftlichenkalkulationnunmehrmit2mio.eurojährlich. DieGebührenausfällederDAkkSsetzenauchnichterst wieinderstellungnahmedesbundesratesangenommen nachdem31.dezember2014ein.diesefristlegtlediglich fest,dassaltakkreditierungenbisspätestenszudiesemterminbestandhaben.auchimbisherigensystemwurden Akkreditierungen entsprechenddeneinschlägigeninternationalennormen jeweilsbefristeterteilt.dahererfolgen auchheutebereitsakkreditierungenöffentlicherstellen, ungeachtet der erwähnten Übergangsfrist. DieZuweisungdermitderAkkreditierungeinzelneröffentlicherStellenverbundenenKostenandenBundistnicht sachgerecht.derbundhatsichzwarbereiterklärt,die DeutscheAkkreditierungsstellemitdernötigenAnschubfinanzierungauszustatten.DieserfasstjedochkeineallgemeineVerpflichtung,konkreteLeistungenderDAkkSzugunsten Dritter aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. DieLänderhabenvielmehrdieKostenderAkkreditierung ihreröffentlichenstellenauchindervergangenheitüberwiegendselbstgetragen seiesunmittelbar,durchentrichtungvongebührenoderentgeltenanöffentlicheoderprivateakkreditierungsstellen,odermittelbar,indemdieländerdieakkreditierungendurcheigenestellenerbracht haben,derenaufwanddurchdieländerfinanziertwurde. Insofernistnichtdavonauszugehen,dassdieEinbeziehung derakkreditierungsstelleindenkatalogderzurgebührenerhebunggegenüberöffentlichenstellenberechtigteneinrichtungenzueinererheblichenkostensteigerungbeiden LändernimVergleichzumfrüherenSystemführenwird.Die GebührenderDAkkSsindinihrerHöheimÜbrigengemäß 7desAkkreditierungsstellengesetzesaufdieDeckungdes Verwaltungsaufwandsbeschränkt.DemhatdieKostenverordnung der Akkreditierungsstelle Rechnung getragen. DieGebührenerhebungbeiöffentlichenStellenistauchdeshalbangemessen,weildurchdieeinseitigeGebührenbefreiungderöffentlichenStellenderWettbewerbzwischen öffentlichenundprivatenkonformitätsbewertungsstellen verzerrtwird.diesbelastetinsbesondereklein-undmittelständischeunternehmen,wasdenzielsetzungenderbundesregierungzurentlastunggeradedieseswirtschaftsbereichszuwiderläuft.diekonkurrenzsituationbestehtin denmeistenfällen,denndaseuropäischerechthatdas PrinzipderKonformitätsbewertungausdrücklichfürden WettbewerbunddieBetätigungprivaterUnternehmen geöffnet.verwiesenwirdinsoweitaufdenbeschluss Nr.768/2008desEuropäischenParlamentsunddesRates übereinengemeinsamenrechtsrahmenfürdievermarktungvonproduktenundzuraufhebungdesbeschlusses93/465/ewgdesrates (ABl.L218vom , S.82).DieserGrundsatzwarauchbereitswesentlicherBestandteilderVorgängerregelungimBeschluss93/465/EWG (ABl. L 220 vom , S. 23).
13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/3983 Zu Nummer 3 DieBundesregierungistgleichfallsaneinermöglichstwirtschaftlichenundsparsamenBetriebsführungderDAkkS interessiertundstehthierzuinregelmäßigemkontaktmit dergeschäftsführung.imzugedesgeschäftsaufbaushat diegeschäftsführungbereitsexternensachverstandzuwesentlichenkostenrelevantenfragestellungeneingebunden, umdieinternenbetriebsabläufemöglichsteffizientzuorganisieren.
14
15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
InjüngererZeithateswegendesLärmsvonKindertageseinrichtungen,KinderspielplätzenundähnlichenEinrichtungenverschiedeneKlagengegeben,die
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5709 17. Wahlperiode 04. 05. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Privilegierung des
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9344 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13427 17. Wahlperiode 08. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes A. Problem und Ziel DieLänderBrandenburg,Mecklenburg-Vorpommern,Sachsen,Sachsen-Anhalt
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6644 17. Wahlperiode 20. 07. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11369 17. Wahlperiode 07. 11. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes A. Problem und Ziel BundundLänderhabenambitionierteZielebeimAusbaudererneuerbaren
Mehr(Holzabsatzfonds). DasBundesverfassungsgerichthatmitUrteilvom3.Februar2009diegesetzlicheAufgabenstellungdesAbsatzfonds,dieDurchführungseinerAufgaben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4558 17. Wahlperiode 26. 01. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Auflösung und Abwicklung der Anstalt Absatzförderungsfonds der deutschen
Mehrdiewaffenbehördenderzeitnicht.einzigdieverfassungsschutzbehördenverfügenjedochüberinformationen,diediewaffenbehördenbeideranwendungdes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12854 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes A. Problem und Ziel AufgrundderErmittlungsergebnisseimZusammenhangmitdersogenannten
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8234 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln,
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (1. WissZeitVG-ÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12531 17. Wahlperiode 27. 02. 2013 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4405 17. Wahlperiode 13. 01. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DieKontrolleundFinanzierungsozialerDienstleistungenunddiedamitverbundeneFragederLeistungsgerechtigkeitdesEinsatzesöffentlicherMittelstehtim
Mehrunddesratesvom16.november2011überdengewerbsmäßigenstraßentransportvoneuro-bargeldzwischenmitgliedstaatendeseuroraums
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10759 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs
Mehr(Beleihungssystem).DerEinsatzvonBeliehenenverbessertdieEffizienzderZwangsvollstreckung,indemerneueLeistungsanreizeschafft,dieimgegenwärtigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1210 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz SchulObG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13111 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm
MehrEntwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7334 17. Wahlperiode 18. 10. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8546 16. Wahlperiode 12. 03. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes A. Problem und Ziel SchutzvonKindernundJugendlichenvormedialenGewaltdarstellungen,insbesondere
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12012 17. Wahlperiode 07. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesarchivgesetzes A. Problem und Ziel ZieldesGesetzgebungsverfahrensistdieEinführungeinergesetzlichenRegelungzur
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12035 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12062 16. Wahlperiode 26. 02. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts A. Problem und Ziel DieBundesnotarordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1038 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Richterwahlgesetzes A. Problem und Ziel DieAuswahlderdeutschenRichterundGeneralanwälteandenGerichtender
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13662 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel MitdemGesetzzurÄnderungdesZwölftenBuchesSozialgesetzbuchvom
MehrGeodatenzugrundeliegendengeodätischenReferenzsysteme,-netzeundgeotopographischenReferenzdatenzumZiel.ZurErfüllungderimGrundgesetz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7375 17. Wahlperiode 19. 10. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die geodätischen Referenzsysteme, -netze und geotopographischen Referenzdaten
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7141 17. Wahlperiode 26. 09. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen A. Problem und Ziel ImJahr2010hatdieBundesregierungdieGemeindefinanzkommissioneingesetzt,zuderenAufgabenesgehörte,EntlastungsmöglichkeitenaufderAusgabenseitezuprüfenundLösungsvorschlägezudendrängendenProblemendes
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9560 16. Wahlperiode 16. 06. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes A. Problem und Ziel MitdemvorliegendenGesetzentwurfverfolgtdieBundesregierungdasZiel,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die Entnahme von Blutproben
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4232 17. Wahlperiode 15. 12. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung Neuordnung der Anordnungskompetenz für die
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates
Deutscher Bundestag Drucksache 17/983 17. Wahlperiode 10. 03. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Finanzplanungsrates A. Problem und Ziel ImRahmenderFöderalismusreformIIistzurVermeidungvonHaushaltsnotlagenderStabilitätsrateingerichtetworden,derdieHaushaltedesBundesund
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12857 17. Wahlperiode 20. 03. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über die Festsetzung des Mindestlohns (Mindestlohngesetz MinLohnG) A. Problem und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5723 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformation A. Problem und Ziel DieAnzahlderinderÖffentlichkeitbekanntgewordenenUnregelmäßigkeiten
MehrB. Lösung Das Preismoratorium wird zunächst befristet bis zum 31. März 2014 verlängert.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/200 18. Wahlperiode 17.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (13.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10146 17. Wahlperiode 27. 06. 2012 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel DasRechtaufunentgeltlicheBeförderungvielerschwerbehinderterKinder,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken (Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz ANSG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13081 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes von Apotheken
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13969 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Gesetzliche Krankenversicherung
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8306 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10528 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes A. Problem und Ziel DasBundesverfassungsgerichthatinseinemUrteilvom24.Mai2006
MehrFamilieundBerufdurcheineWeiterentwicklungdergesetzlichenRegelungen gegeben.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10118 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
MehrMedienangehörigesindwiederholtderErmittlungstätigkeitderStrafverfolgungsbehördenausgesetztgewesen,wennsiedasihnenzugeleiteteMaterial
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3355 17. Wahlperiode 21. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8867 16. Wahlperiode 22. 04. 2008 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6539 16. Wahlperiode 28. 09. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung A. Problem und Ziel SeitderRentenreform2001habenBeschäftigtedasRecht,TeileihresGehalts
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/1050. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung. Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014
Deutscher Bundestag Drucksache 18/1050 18. Wahlperiode 04.04.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 A. Problem und Ziel Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige
Mehrvom11.november2005um,wonacheinesachgerechtebeschreibungdeskreisesderbegünstigtenvorzunehmenistunddieverpflichtungenderbeteiligten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4373 16. Wahlperiode 23. 02. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Künstlersozialversicherungsgesetzes und anderer Gesetze
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11386 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der Integrationskursverordnung A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9898 16. Wahlperiode 02. 07. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden,
MehrEntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1217 17. Wahlperiode 24. 03. 2010 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( StrÄndG)
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2737 18. Wahlperiode 07.10.2014 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12230 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung Denkmal für die ermordeten
MehrEntwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11470 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes A. Problem und Ziel DurchdenGesetzentwurfsollsichergestelltwerden,dassPresseverlegerim
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958. des Bundesrates
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7958 16. Wahlperiode 30. 01. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Aufenthalts in terroristischen Ausbildungslagern ( StrÄndG) A.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12036 17. Wahlperiode 09. 01. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien ( Strafrechtsänderungsgesetz StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13707 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs Strafbarkeit der Verstümmelung
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12593 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes A. Problem und Ziel DasBundesvertriebenengesetzbedarfverschiedenerÄnderungen,dieder
Mehrzu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13966 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Änderungsantrag der Fraktion der SPD zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/12637, 17/13951 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5960 17. Wahlperiode 25. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
MehrGrundgesetzes (GG)istallerdingsmitnichtunerheblichenSchwierigkeitenbehaftet.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5724 16. Wahlperiode 20. 06. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) A. Problem und Ziel DasGerichtsvollzieherwesenbedarfstrukturellerReformen.UmdieEffizienz
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8802 17. Wahlperiode 29. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz)
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7632 17. Wahlperiode 08. 11. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13061 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau und weiterer
MehrBedrohungsspirale zubeenden.diegefahrenabwehr-undstrafverfolgungsbehördenmüssenimextremfallwarten,biseszureskalationkommt.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1030 16. Wahlperiode 23. 03. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes A. Problem und Ziel DasPhänomendessogenanntenStalking,alsoderfortgesetztenVerfolgung,
MehrEntwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen und der Mandatsbewerber
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13968 17. Wahlperiode 12. 06. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13706 17. Wahlperiode 04. 06. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/3124. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3124 17. Wahlperiode 01. 10. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683. der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8683 17. Wahlperiode 15. 02. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression A. Problem und Ziel ImSystemdesprogressivausgestaltetenEinkommensteuertarifsprofitiertder
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6246 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes A. Problem und Ziel DienuklearenFolgenderErdbebenkatastropheinJapanbedeuteneinenEinschnittfürdiefriedlicheNutzungderKernenergieauchinDeutschland.Im
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache C-284/09
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11314 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des EuGH-Urteils vom 20. Oktober 2011 in der Rechtssache
MehrGesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9996 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des
Mehreineraktiengesellschaftgesetzestreuzuverhalten,wovonvölkerrechtlicheverträgeodervonderbundesrepublikdeutschlandratifizierteübereinkommenmit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11686 17. Wahlperiode 28. 11. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Jerzy Montag, Tom Koenigs,
MehrEntwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9275 16. Wahlperiode 26. 05. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DasGemeindefinanzreformgesetzverpflichtetdenGesetzgeber,denderzeitgeltendenvorläufigenVerteilungsschlüsselfürdenGemeindeanteilamAufkommenderUmsatzsteuermitWirkungabdemJahr2009aufeinenendgültigen,
MehrVerordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12303 17. Wahlperiode 06. 02. 2013 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Hinweispflichten des Handels beim Vertrieb bepfandeter Getränkeverpackungen (GvpHpV)
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11340 16. Wahlperiode 10. 12. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes A. Problem und Ziel B. Lösung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4692 16. Wahlperiode 15. 03. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes A. Problem
Mehr(EuropeanSecuritiesandMarketsAuthority)werdenbefugt,inKrisensituationenweiterezeitlichbefristeteTransparenzvorschriftenundVerbotezuerlassen.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9665 17. Wahlperiode 16. 05. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/794 16. Wahlperiode 03. 03. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 A. Problem und
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13062 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
MehrMesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6968 16. Wahlperiode 07. 11. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze A. Problem
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 16/ Gesetzentwurf. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12236 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6482 17. Wahlperiode 06. 07. 2011 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Verbraucherschutzes bei unerlaubter Telefonwerbung A. Problem
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12273 16. Wahlperiode 17. 03. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes A. Problem
Mehrder Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4661 17. Wahlperiode 08. 02. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen, Halina Wawzyniak und der Fraktion
MehrPraxisinderAmtsvormundschaftAnlasszuKritik,wiedievomBundesministeriumderJustizeinberufeneArbeitsgruppe
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3617 17. Wahlperiode 04. 11. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsund Betreuungsrechts A. Problem und Ziel FällevonKindesmisshandlungenundKindesvernachlässigungenmitderFolge
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Wahlrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12068 17. Wahlperiode 16. 01. 2013 Gesetzentwurf der Abgeordneten Markus Kurth, Volker Beck (Köln), Wolfgang Wieland, Ingrid Hönlinger, Kerstin Andreae, Katrin Göring-Eckardt,
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11185 17. Wahlperiode 24. 10. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen
MehrEntwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10750 17. Wahlperiode 24. 09. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch A. Problem und Ziel
Mehrauchumstehenderpersonenistnichtzuunterschätzen,dienervlichebelastung der Polizeibeamten/-beamtinnen nicht nötig.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7732 17. Wahlperiode 09. 11. 2011 Gesetzentwurf der Abgeordneten Wolfgang Wieland, Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12427 16. Wahlperiode 25. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8364 17. Wahlperiode 18. 01. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes A. Problem und Ziel BislangkönnendieHerstellerzwardieGenehmigungzurInbetriebnahmeeines
Mehrder Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13923 16. Wahlperiode 21. 08. 2009 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11885 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 17/10492 Entwurf
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12046 17. Wahlperiode 14. 01. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DervorliegendeEntwurfeinesGesetzeszurÄnderungjagdrechtlicherVorschriftendientdazu,dasUrteildesEuropäischenGerichtshofsfürMenschenrechte
MehrSiebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung
Bundesrat Drucksache 471/14 16.10.14 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - In Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung A. Problem und Ziel Durch die Sechste Verordnung
MehrEntwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8235 17. Wahlperiode 21. 12. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes A. Problem und Ziel DerGemeindeanteilamAufkommenanLohn-undveranlagterEinkommensteuersowieamAufkommenanKapitalertragsteuernach
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1940 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel DieRichtlinie2003/33/EGdesEuropäischenParlamentsunddesRatesvom
Mehr