GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG

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1 Anwesende SBU GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Donnerstag, Uhr Sitzungssaal Stadtamt V E R H A N D L U N G S S C H R I F T Bürgermeister (Vorsitzender) Mag. Johann Würzburger 1.Vizebürgermeisterin Claudia Kraupatz MBA Stadtrat Johann Schmitsberger Gemeinderat Ludwig Deutsch Gemeinderätin Mag. Daniela Wöckinger Gemeinderat Peter Schinagl Gemeinderat-Ersatz Irma Stroh Gemeinderat Otmar Rader Gemeinderat Michael Leitner BA MBA Gemeinderat Stefan Beißmann FPÖ Stadtrat Johann Honeder Gemeinderätin Irma Himmelbauer Gemeinderat Othmar Matschl Gemeinderat-Ersatz Erich Tischlinger IST Gemeinderat Ing. Peter Breiteck SPÖ 2.Vizebürgermeister Gerhard Hintringer Stadtrat Nikolaus Höfler Gemeinderätin Doris Mittermayr Gemeinderat-Ersatz Manfred Hofmann Gemeinderat Günter Gintenreiter Gemeinderat-Ersatz Rudolf Simbrunner Gemeinderat Markus Lehermayr Gemeinderat Franz Hackl Gemeinderat Otmar Wurm ÖVP Stadträtin Stefanie Rechberger Gemeinderätin Christa Gruber Gemeinderat Friedrich Matscheko Gemeinderätin Mag. Edith Auinger-Pfund Gemeinderat Stefan Burger Gemeinderat Dr. Christian Modl BPS Gemeinderat Mag. Michael Radhuber Es fehlen entschuldigt Jürgen Mühlbachler (SBU), Gabriele Hofmann (SPÖ), Andrea Lepschi (SPÖ), Mag. (FH) Peter Wagner (FPÖ) Schriftführung: Amtsleiter Stv. Michael Öhlinger; Petra Reichhart

2 Gemeinderat Seite 2 I n h a l t s v e r z e i c h n i s Nr T O P 1. Stadtgemeinde Steyregg; Festsetzung des Voranschlages, des mittelfristigen Finanzplanes, des Dienstpostenplanes, der Gebühren und der Hebesätze für gemeindeeigene Steuern für das Haushaltsjahr 2018; Beratung und Beschlussfassung 2. Stadtgemeinde Steyregg; Kassenkredit für das Finanzjahr 2018 Vergabe und Genehmigung der Krediturkunde; Beratung und Beschlussfassung 3. WVA Steyregg BA 09, Neuverlegung Wasserleitung Linzer Straße, Auftragsvergabe, Beratung und Beschlussfassung 4. Ankauf der Grundstücke Parz. Nr. 380/2 und 380/3, KG Lachstadt für FF Lachstatt, Genehmigung des Kaufvertrages, Beratung und Beschlussfassung 5. Fa. Danner Bauträger GesmbH; Antrag auf Übernahme der Zufahrtsstraße zu den Liegenschaften Am Hohlweg in das öffentliche Gut; Beratung und Beschlussfassung 6. Günter und Reingard Gintenreiter; Ansuchen um Auflassung eines Teilstückes der Parz. Nr. 1146/1, KG Steyregg; Beratung und Beschlussfassung 7. SBU Antrag, Lärmbelastungsprüfung in Steyregger Wohngebieten; Beratung und Beschlussfassung 8. Stadtgemeinde Steyregg; Bestellung eines neuen Amtsleiters/einer neuen Amtsleiterin; Beratung und Beschlussfassung 9. Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister rechtzeitig einberufen wurde, b) die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergangen ist und durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung: Haushalt 1. Stadtgemeinde Steyregg; Festsetzung des Voranschlages, des mittelfristigen Finanzplanes, des Dienstpostenplanes, der Gebühren und der Hebesätze für gemeindeeigene Steuern für das Haushaltsjahr 2018; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) 2. Stadtgemeinde Steyregg; Kassenkredit für das Finanzjahr 2018 Vergabe und Genehmigung der Krediturkunde; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) Infrastruktur 3. WVA Steyregg BA 09, Neuverlegung Wasserleitung Linzer Straße, Auftragsvergabe, Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) 4. Ankauf der Grundstücke Parz. Nr. 380/2 und 380/3, KG Lachstadt für FF Lachstatt, Genehmigung des Kaufvertrages, Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) Straßenverwaltung 5. Fa. Danner Bauträger GesmbH; Antrag auf Übernahme der Zufahrtsstraße zu den Liegenschaften Am Hohlweg in das öffentliche Gut; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) 6. Günter und Reingard Gintenreiter; Ansuchen um Auflassung eines Teilstückes der Parz. Nr. 1146/1, KG Steyregg; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) Fraktionsanträge 7. SBU Antrag, Lärmbelastungsprüfung in Steyregger Wohngebieten; Beratung und Beschlussfassung (Ref: GR Deutsch) Dienstrecht/Personal 8. Stadtgemeinde Steyregg; Bestellung eines neuen Amtsleiters/einer neuen Amtsleiterin; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Vzbgm. Kraupatz) 9. Allfälliges

3 Gemeinderat Seite 3 Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Protokoll der GR-Sitzung vom zur Genehmigung aufliegt. DRINGLICHKEITSANTRAG Nr. 1 Gemäß 46 Abs. 3 OÖ. GemO 1990 wird durch die ÖVP-Fraktion beantragt, folgender Angelegenheit die Dringlichkeit zuzuerkennen und sie im Anschluss an die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom vor dem Punkt Allfälliges zu behandeln: Aufforderung zur proaktiven und medienwirksamen Stellungnahme: 1. gegen den Bau der Ostumfahrung (bezogen auf die aktuelle Trassenführung) 2. für den massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs Begründung: Aufgrund der Aktualität der beiden Punkte, da die Linzer Fraktionen den Bau der Trassenführung in Frage stellen und der derzeitigen medialen Präsenz ist es notwendig die Diskussion dieser Themenbereiche noch in dieser Sitzung zu beginnen. Der Bürgermeister lässt über die Zuerkennung der Dringlichkeit abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 8 Leitner, Schinagl SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS nicht bei der Abstimmung: - Die Dringlichkeit gilt somit als zuerkannt. *** TOP 1: Stadtgemeinde Steyregg; Festsetzung des Voranschlages, des mittelfristigen Finanzplanes, des Dienstpostenplanes, der Gebühren und der Hebesätze für gemeindeeigene Steuern für das Haushaltsjahr 2018; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Amtsbericht zur Kenntnis und referiert über die wichtigsten Punkte: GZ.: 902/2017/Sti Voranschlag 2018 und MFP Stadtgemeinde Steyregg A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Bericht zum Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2018

4 Gemeinderat Seite 4 I. Einleitung Bei der Erstellung des gegenständlichen Haushaltsvoranschlages konnte der buchhalterische Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben erreicht werden. Übersichtlich werden in Folge die Summen des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts dargestellt: Einnahmen Ausgaben Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Ordentlicher Haushalt 9, ,00 9, ,00 0,00 Außerordentl. Haushalt 2, ,00 3, ,00-1, ,00 II. Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen Haushaltes Der Voranschlag für das Finanzjahr 2018 wurde unter Berücksichtigung des von der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellten Zahlenmaterials erstellt. Der Ordentliche Haushalt kann voraussichtlich auch im Jahr 2018 ausgeglichen werden. Dazu ist es aber weiterhin notwendig, den Voranschlag einzuhalten. a) Einnahmen Bei den Abgabenertragsanteilen, dessen vorläufiger Betrag für 2018 aufgrund des Erlasses bekannt ist, ist lediglich mit einer geringen Steigerung von Euro ,-- (+ 1,2 %) zu rechnen. Die im Voranschlagserlass angegebenen zukünftigen Prognosen sind hier mit einer Steigerung von 3,5 % (immer gegenüber dem Vorjahr) kalkuliert. Durch die Gemeindefinanzierung NEU wurde die Verteilung der Strukturfondsmittel aufgrund verschiedener Ausgangsdaten, wie Bevölkerungszahl per , BMF-Nächtigungsstatistik 2015, Anzahl der jährigen am , Gemeindestraßen- und Güterweglängen gem. GIP-Daten zum , durchschnittlicher Seehöhe und der Finanzkraftsumme gem. Bezirksumlagegesetz 2016, neu berechnet. Dies ergibt für die Stadtgemeinde Steyregg zusätzliche voraussichtliche Einnahmen in Höhe von Euro ,--, was allerdings, wie später angeführt, alleine durch die höhere SHV-Umlage wieder relativiert ist. Bei den Öffentlichen Steuern ist lediglich die Kommunalsteuer (veranschlagter Betrag 2018: 1, ,--) von Bedeutung, bei der eine Steigerung von Euro ,-- (+ 5,1 %) erwartet wird. Die Anschlussgebühren werden vorsichtigerweise wieder in etwa der Zahlen des Vorjahres kalkuliert. Angemerkt werden darf hier die Tatsache, dass die Anschlussgebühren zur Gänze für Vorhaben im Wasser- und Kanalbaubereich zweckgewidmet sind, was im Voranschlag auch dargestellt und in Bezug auf die Höhe der Vorhaben auch erforderlich ist. Diese Vorgehensweise entspricht auch den Vorgaben der Aufsichtsbehörde. Die Benützungsgebühren werden trotz 2,0 %-iger Gebührenerhöhung mit veranschlagten Mehreinnahmen von etwa Euro ,-- eher vorsichtig dargestellt, da diese durch Zu- und Wegzüge oder witterungsbedingter Umstände leichten Schwankungen unterliegen. Aus der Abrechnung der Krankenanstaltenbeiträge für das Jahr 2016 (zu veranschlagen im Jahr 2018!) können die Gemeinden mit einer Gutschrift von 0,403 % des ursprünglich vorgeschriebenen Krankenanstaltenbeitrages 2016 rechnen. Im Vergleich zu den Vorjahren ist diese Gutschrift (veranschlagter Betrag 2018: 4.000,--) deutlich niedriger ausgefallen. b) Ausgaben Die Pflichtausgaben steigen erneut, wobei alleine die SHV-Umlage um Euro 272,100,-- (veranschlagter Betrag 2018: Euro 1, ,--) erhöht werden muss, was einer Netto-Mehrbelastung durch diese Pflichtausgabe von 24,33 % entspricht. Für die Folgejahre wurden jährliche Erhöhungen in Höhe von 3,4-4,5 % (gegenüber dem vorausgegangenen Jahr) kalkuliert. Hier liegen keine näheren Prognosen seitens der Aufsichtsbehörde vor. Auch beim Krankenanstaltenbeitrag ist mit einer Steigerung von Euro ,00 (veranschlagter Betrag 2018: Euro 1, ,--) zu rechnen, was immerhin einer Erhöhung von 3,81 % entspricht. Für den Prognosezeitraum von 2019

5 Gemeinderat Seite 5 bis 2022 wird lt. VA-Erlass mit einer jährlichen Steigerung der Krankenanstaltenbeiträge zwischen 4,9 und 3,6 % gerechnet. Dabei geht die Prognose davon aus, dass die Fondskrankenanstalten ab dem Jahr 2017 mit den genehmigten Betriebsabgängen das Auslangen finden und es keinesfalls zu Überschreitungen kommen wird. Weiters wird unterstellt, dass ab 2019 durch zusätzliche Leistungsabstimmungen insbesondere zwischen intra- und extramuralen Bereich außerordentliche Optimierungspotentiale gehoben werden können und bis 2022 sukzessive Kostendämpfungen erzielt werden. Die restlichen Pflichtausgaben, wie Rettungsbeitrag, Beitrag zur Tierkörperverwertung, Beiträge an die Verkehrsverbände sowie die Pensionsbeiträge für Gemeindeärzte verändern sich in einem unbedeutenden Ausmaß. Nur bei der Landesumlage, welche bei den Ertragsanteilen einbehalten wird, ist mit zusätzlichen Euro ,00 zu rechnen. Für die Folgejahre wird auch bei der Landesumlage, wie auch bei den Ertragsanteilen eine jährliche Erhöhung von 3,5 % prognostiziert. Für die Instandhaltung der Straßenbauten wurden wiederum Euro ,-- veranschlagt. Dieser Betrag setzt sich aus den Sanierungsmaßnahmen 2018, welche auch schon dem Straßenausschuss vorgelegt wurden, zusammen: Verbindungsstraße Gigl-Melfer, Gemeindestraße Im Weih (Stichstraße Im Weih 12-14), Kreuzung Im Weih (Hüttenbauer), Gemeindestraße Obernbergen (sog. Almagraben Richtung Heitzinger Kapelle), Stadtturm ostseitig (Richtung Brücke), Gemeindestraße Graben, Versetzung Leistensteine Plesching. Bei den Instandhaltungsarbeiten für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden die Beträge gegenüber dem Vorjahr verringert, da diese Arbeiten über Vorhaben im Außerordentlichen Haushalt (WVA-Steyregg BA 09 und ABA-Steyregg BA 15) abgewickelt werden. Bezüglich Abgangszahlung für den Kindergarten ist laut korrigierter Kostenschätzung für das Jahr 2017 mit einem Abgang in Höhe von Euro ,-- zu rechnen und im Voranschlag 2018 zu veranschlagen. Die Steigerung erklärt sich durch etwas höhere Personalkosten aufgrund von Personalwechsel und einer Abfertigungszahlung. Aufgrund der Kostenschätzung ist für das Jahr 2018 (Verbuchung des Abganges im Jahr 2019) mit einem Abgang von Euro ,- - zu rechnen, was einer Erhöhung von 14,74 % gegenüber der korrigierten Schätzung für das Jahr 2017 entspricht. Bezüglich Abgangszahlung für die Krabbelstube ist laut korrigierter Kostenschätzung für das Jahr 2017 mit einem Abgang in Höhe von Euro ,-- zu rechnen und im Voranschlag 2018 zu veranschlagen. Die Kostenschätzung für das Jahr 2018 (Verbuchung des Abganges im Jahr 2019) zeigt allerdings wieder ein anderes Bild mit einen Abgangsbetrag in Höhe von Euro ,-- (Erhöhung von 53,09 % gegenüber der korrigierten Schätzung für 2017) auf. Diese sehr schwer kalkulierbaren Beträge (im speziellen für 2019) zeigten bereits in den Vorjahren, dass die korrigierte Schätzung und auch die Ist-Zahlen besser ausfallen werden, als jetzt angenommen. Die Zahlen für Kindergarten und Krabbelstube waren bereits Thema der letzten GR-Sitzung und wurden samt den Begründungen bereits zur Kenntnis genommen. Die Rücklagenzuführungen für FF-Lachstatt und Landesaustellung werden gegenüber den Vorjahren zurückgenommen, da die Rücklagen einerseits zugunsten des Neubaus des Feuerwehrhauses und anderseits aufgrund des Nichtzustandekommens der Landesausstellung bereits aufgelöst wurden. c) Zusammenfassung Einnahmen und Ausgaben Die Prognose bei den Bundes-Ertragsanteilen, die Steigerungen bei den Pflichtausgaben sowie oben angesprochene Einnahmenkürzungen (z.b. Gutschrift Krankenanstaltenbeitrag, Anschlussgebühren), dafür aber anstehende, unaufschiebbare zusätzliche Ausgaben bewirken im Ergebnis, dass im Jahr 2018 voraussichtlich ca. Euro ,-- weniger an den Außerordentlichen Haushalt zugeführt werden können als im Vorjahr. Auch hier wird der Nachtragsvoranschlag, wo die Überschüsse aus 2017 bekannt sind, zeigen wie viel Potential nach oben sich ergeben wird. Weitere Abweichungen gegenüber den prognostizierten Zahlen des Vorjahres sind im Voranschlag 2018 im Kapitel VA-Abweichungen zum Voranschlag angeführt bzw. erläutert, wenn aufgrund 14 Abs.3 GemHKRO die Einnahmen und Ausgaben um 10 % bzw. Euro 3.500,-- abweichen.

6 Gemeinderat Seite 6 III. Einnahmen und Ausgaben des Außerordentlichen Haushaltes Folgende Vorhaben werden neu in den Voranschlag aufgenommen: Vorh.-Nr.: Vorhaben: Gem.Str.u.Ortsch.Wege, Verbreiterung Windegger Straße Jahr Rest Errichtungskosten ,00 Finanzierung: 9100 Zuführung aus OHH , , , , ,00 Beschreibung: Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom für die Verbreiterung der Windegger Straße ausgesprochen. Dieses Vorhaben soll 2018 umgesetzt werden. Für die Verbreiterung liegt ein Angebot vor, welches sich auf ca. Euro ,-- beläuft. Im Zuge der Verbreiterung soll die Windegger Straße vor dem Kreuzungsbereich Hanl-Hohlweg/Winkler Kapelle saniert werden (ca. Euro ,--). Die Asphaltierungskosten werden bisher auf ca ,-- Euro geschätzt, je nach tatsächlichem Aufwand der Verbreiterung. Vorh.-Nr.: Vorhaben: Badesee Steyregg, Adaptierung Kiosk und Toilettenanlagen Jahr Rest Errichtungskosten ,00 Finanzierung: 8700 KTZ v. Bund (KIP) , Zuführung aus OHH , , , ,00 Beschreibung: Der Kiosk-Bereich am Badesee Steyregg soll attraktiver und geräumiger gestaltet werden. Aus diesem Grund werden die Toilettenanlagen aus den bestehenden Containern ausgebaut, um diese Fläche als Verkaufsfläche nutzen zu können. Die Toiletten werden rechts neben dem Eingangsbereich neu errichtet. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom die Zustimmung zu diesem Vorhaben gegeben. Der Umbau beläuft sich auf ca. Euro ,-- und soll vor der Badesaison 2018 abgeschlossen sein. Folgende Vorhaben können voraussichtlich im Voranschlagsjahr ausfinanziert werden: Die Vorhaben Katastrophendienst Behebung Hochwasserschäden 2013, Katastrophenschutz Behebung Unwetterschäden 2016, Geh- und Radweg Gewerbegebiet, WVA-Steyregg BA Filterkammer u. hydr. Anpassung, WVA-Steyregg BA 08 Erneuerung Asbestzementleitungen und WVA-Steyregg BA 10 Anschluss Obernbergen können vermutlich noch mit Ende des Jahres 2017 ausfinanziert werden. - Katastrophenschutz Hangrutschung Windegg (Schneglberger): Dieses Vorhaben wurde bereits 2017 begonnen. Geschätzt wird hier mit Gesamtkosten in Höhe von etwa Euro ,-- (inkl. 2017). Im Rahmen des Katastrophenfonds kann im Jahr 2018 für diese Schäden um Förderung angesucht werden, wobei ca Euro erwartet werden. Der nicht finanzierte Restbetrag (Euro ,--) muss über den Ordentlichen Haushalt finanziert werden. Somit ist dieses Vorhaben auch im Jahr 2018 wieder ausfinanziert. Warum dieses Vorhaben mit eher geringen Beträgen über den Außerordentlichen Haushalt abgewickelt wird, lässt sich damit erklären, dass anfangs das Ausmaß nicht abgesehen werden konnte. Folgende Vorhaben können erst im Planungszeitraum und darüber hinaus ausfinanziert werden: Feuerwehren Beschaffung FF-Einsatzkleidung Neu: Die neue OÖ. Feuerwehr-Dienstbekleidungsordnung sieht vor, dass die Feuerwehren innerhalb einer 10-jährigen Übergangsfrist mit neuen Einsatzanzügen ausgestattet werden sollen. Ein Einsatzanzug kostet etwa Euro 600,--. Hierfür stehen BZ-Mittel in Höhe von Euro 200,-- und

7 Gemeinderat Seite 7 Fördermittel des Landesfeuerwehrverbandes in Höhe von Euro 30,-- pro Einsatzhose und Einsatzjacke zur Verfügung. An BZ-Mittel werden jährlich 3 Einsatzanzüge pro Feuerwehr, also in unserem Fall 6 Einsatzanzüge gefördert. Dazu war ein Finanzierungsplan vorerst für die Jahre 2016 bis 2020 zu stellen, weshalb die Anschaffung auch im AOHH abzuwickeln ist. - FF-Lachstatt Neubau Feuerwehrhaus: Der Grundkauf und die Bauverhandlung werden noch heuer durchgeführt. Der Baubeginn wird ab Anfang 2018 realisiert. Die Baukosten werden etwa Euro ,-- betragen und werden aufgrund der Finanzierung Neu zu 49 % aus BZ-Mitteln getragen. Die Feuerwehr wird einen Anteil von 10 % beisteuern. Der Rest wird abgesehen von geringen weiteren Landesmittel aus Mitteln des Ordentlichen Haushalts über den MFP-Zeitraum zu finanzieren sein. Die Rücklage ist bereits im Vorjahr (2017) aufgelöst worden. - Hochwasserschutz Verbesserungsmaßnahmen Steyregg: Bisher sind hier Planungskosten sowie Kosten für Feuerwehrpumpen und aggregate in Höhe von insgesamt Euro ,-- angefallen. Im Folgejahr sind Euro ,-- für Verbesserungsmaßnahmen am Hochwasserschutz vorgesehen. Da hier kaum öffentliche Mittel zu erwarten sind, wird das Vorhaben über den Ordentlichen Haushalt zu finanzieren sein und es wird sich daher auch erst in den nächsten Jahren herausstellen in welchem Rahmen die Vorhaben auch ausgeführt werden. - Volks- u. Hauptschule Generalsanierung: Bei diesem Vorhaben sind die BZ- und LZ-Mittel für die Schulsanierung durchzuschleusen und es sind zusätzlich Euro ,-- für das Inventar des letzten Bauabschnittes 09 (Garderobe VS, Lehrerzimmer und Direktion VS sowie restliche thermische Sanierungen) zu veranschlagen. Aufgrund der Tatsache, dass der VFI bisher erstmals in den beiden Vorjahren Mittel seitens der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurden bzw. werden, dort jedoch bereits eine Summe in Höhe von etwa 4,2 Mio Euro (inkl. BA 08) zum Teil aus BZ- und LZ-Mittel, jedoch zum größten Teil aus Fremdmitteln (Darlehen) finanziert wurden, ist aufgrund der momentan guten Finanzlage weiterhin ein Betrag in Höhe von Euro ,-- dafür vorzusehen, um für den nächstjährigen Bauabschnitt in der VFI keine zusätzlichen Darlehen aufnehmen zu müssen. Die BZund LZ Mittel von insgesamt jährlich Euro ,-- fließen ebenfalls noch bis ins Jahr 2020 womit die Zwischenfinanzierung und die vorzeitige Tilgung einiger Darlehen gesichert ist. Somit wäre dann die Sanierung abgeschlossen und kann zur Endabrechnung dem Land OÖ mit geschätzten Endbaukosten von etwa 4,9 Mio. Euro (inkl. Einrichtung) vorgelegt werden. - Kindergärten und Kinderkrippe Steyregg: Die Errichtung des Kindergartens und der Kinderkrippe Steyregg ist mit Gesamtbaukosten von etwa Euro ,-- endgültig abgeschlossen. Es ist auch die Vollauslastung des neuen Kindergartens und der Kinderkrippe Steyregg gegeben. Die Gesamtkosten liegen zur Zeit bei der Endabrechnung beim Amt der OÖ Landesregierung. Da die gesamten Fördermittel (LZ + BZ) insgesamt ca. 62% (lt. bisheriger Finanzierungsmodalitäten) ausmachen werden, wird sich daher erst nach dieser Endabrechnung zeigen, inwieweit sich der noch unfinanzierte Restbetrag in Höhe von etwa Euro ,-- auf Landes-, BZ- und Eigenmittel aufteilen wird. Es ist davon auszugehen, dass die Endabrechnung und somit die Auszahlung der restlichen Fördermittel im Folgejahr abgeschlossen ist. Der Rest ist dann über den Ordentlichen Haushalt in den Jahren 2018 und 2019 zu finanzieren. - Gemeindestraße u.ortsch.wege Aufschließungsstraße Pulgarn: Aufgrund Projektrückstellung werden die Baukosten für das Vorhaben auf 2019/2020 verschoben. Lediglich die Grundablösekosten sowie die Planungskosten sind im Jahr 2018 vorzusehen. Ebenso werden die bereits zugesagten BZ-Mittel (insgesamt Euro ,--) in den Jahren 2018 und 2019 veranschlagt. Ob diese BZ-Mittel in Zusammenhang mit der Finanzierung Neu weiterhin bestehen, wird sich bei Realisierung des Vorhabens zeigen. - Gemeindestraße u.ortsch.wege Fußgängerunterführung Linzerstraße: Die Fußgängerunterführung, wo bisher lediglich Planungskosten zu Buche stehen, wird mit aller Wahrscheinlichkeit im VA-Jahr mit geschätzten Baukosten von Euro ,-- realisiert. Seitens des Landes OÖ werden hierfür Mittel über den Bereich Gemeindestraßenförderung und über den Ansatz Verkehrssicherheitsmittel in Höhe von insgesamt Euro ,--, aufgeteilt auf die Jahre zugesagt. Der Rest ist über den MFP-Zeitraum aus dem Ordentlichen Haushalt zu finanzieren. - Gemeindestraße u. Ortsch.Wege Radweg Billa - Kreisverkehr: Dieser Radweg, welcher seitens des Landes OÖ baukostentechnisch abgewickelt wird und seitens der Stadtgemeinde die Grundablösekosten sowie mittels Transferzahlungen Leistungen in Höhe von insgesamt 40 % zu tragen sind, wird vermutlich im Jahr 2018 realisiert. Dieser Anteil der Gemeinde Steyregg, welcher über den Ordentlichen Haushalt nur über den MFP- Zeitraum hinaus finanzierbar ist, wird sich auf insgesamt Euro ,-- belaufen. - Grundbesitz Grundkauf Stadtmauer II + Adaptierung: Der Grundkauf ist bereits durchgeführt. Im Jahr 2017 ist mit dem Abschluss der Adaptierungsarbeiten zu rechnen. Die zugesagten BZ-Mittel sind bis auf einen Restbetrag von Euro 5.000,--, welche erst nach Endabrechnung ausbezahlt werden, geflossen. Der Rest ist über den Ordentlichen Haushalt zu finanzieren. - WVA-Steyregg BA 09 Generalsanierung: Da der Wasserbedarf der Stadtgemeinde stetig anwächst und das Speichervolumen der beiden kleinen Hochbehälter schon seit vielen Jahren nicht mehr ausreicht, muss ein neuer Hochbehälter errichtet werden. Mit den Vorplanungen wurde schon begonnen. Die Realisierung ist mit Gesamtkosten in Höhe von 1,5 Mio Euro im Jahr 2018 (sowie Grundablösekosten) zu erwarten. Im Jahr 2019 sind noch Restkosten in Höhe von Euro ,-- vorgesehen. Da der Investitionskostenzuschuss (lt. Schätzung etwa

8 Gemeinderat Seite 8 Euro ,--) sowie eventuell mögliche Landesmittel (Euro ,--) nur einen geringen Teil abdecken werden, kann der größte Teil dieses Vorhabens lediglich über ein Darlehen (Euro 1, ,--) finanziert werden. - ABA-Steyregg BA 14 Digitaler Leitungskataster: Wie bereits in den Vorjahren (ab 2013) sind auch im Voranschlagsjahr sowie in den MFP-Jahren jeweils Euro ,-- vorzusehen. Die Finanzierung erfolgt einerseits über den Investitionskostenzuschuss und anderseits über den OHH, wobei hier lt. NVA 2016 der Großteil bereits aus I-Beiträgen erledigt ist. Auch ein eventueller Restbetrag bei Abschluss des Vorhabens (momentan Euro ,--) wir über I-Beiträge zu finanzieren sein. - ABA-Steyregg BA 15 Generalsanierung: Die seitens der Wasserrechtsbehörde vorgeschriebenen Kamerabefahrungen haben zum Teil deutliche Schäden der Kanalisationsanlage aufgezeigt bzw. werden dies auch zukünftig aufzeigen (Siehe ABA-Steyregg BA 14). Durch jährliche Sanierungsmaßnahmen sollen diese Schäden Schritt für Schritt saniert werden. Für diese Arbeiten ist jährlich die Summe der zweckgewidmeten Zuführungen der vereinnahmten I-Beiträge (2018: Euro ,--) vorgesehen und vorerst auch finanzierbar. IV. Mittelfristiger Finanzplan (MFP) Der MFP weist im Jahr 2018 ein negatives Maastricht-Ergebnis in Höhe von Euro -1, ,00 aus. Ab dem Jahr 2019 sind wiederum positive Maastricht-Ergebnisse zu erwarten. Im Jahr 2018 sind einige größere Außerordentliche Ausgaben im Straßenbereich (Fußgängerunterführung, Radweg, Verbreiterung Windeggerstraße, Aufschließungsstraße Pulgarn) und Wasserbaubereich (BA 09 Hochbehälter) sowie die Errichtung des Feuerwehrhauses in Lachstatt erforderlich, für die die Finanzierung zum Teil erst in den folgenden Jahren gesichert und dargestellt ist. Der MFP für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 zeigt dadurch eine steigende Verbesserung der Lage. Auch gegenüber den Basisjahren 2014, 2015, 2016 und 2017 kann man deutlich erkennen, dass ab 2018 mit größeren Investitionen im Außerordentlichen Haushalt zu rechnen ist. Auch die vorsichtige Prognose bei den Ertragsanteilen und die steigenden Pflichtausgaben (SHV-Umlage: + 24,3 %, Krankenanstaltenbeitrag: jährlich + 3,6 % - + 4,5 %) sind nicht gerade dienlich für ein positives Maastricht-Ergebnis. Bei den Ertragsanteilen für die Folgejahre wird lt. Empfehlung des Landes OÖ eine Steigerung von 3,5 % (gegenüber dem Vorjahr) prognostiziert. Weiters wird wiederum darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf die allgemeine Finanzlage und die Vorgaben des Österreichischen Stabilitätspaktes außerordentliche Vorhaben erst dann realisiert werden können, wenn die Finanzierung tatsächlich gesichert bzw. alle erforderlichen Mittel auch tatsächlich verfügbar sind. In den MFP dürfen daher ausnahmslos nur Vorhaben aufgenommen werden, die mit dem Gemeinderessort definitiv abgestimmt sind und für die die Finanzierung gesichert ist. V. Gebühren Auch für das Finanzjahr 2018 müssen auf Grund der ständig steigenden Ausgaben einige Gebührensätze angehoben werden: a) Wasserversorgung, inkl. der Wasserzählermieten, Abwasserentsorgung sowie der Müllentsorgung (inkl. Sperrmüllentsorgung) und Biomüllentsorgung: Erhöhung um 2,0 % (lt. Indexerhöhung) Gebühr für Grün- und Strauchschnittentsorgung: Für die Verrechnung der Gebühren bezüglich der Entsorgung der Strauch- und Grünschnitte im Gemeindegebiet hat der Ausschuss für Dienstleistungen und Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde in seiner Sitzung folgende Empfehlung an den Gemeinderat einstimmig beschlossen: Da die Stadtgemeinde Steyregg als einzige Gemeinde im Bezirk die Abgabe des Grün- und Strauchschnittes noch bei der Abgabe verrechnen und diese nicht in die Müllgebühr einrechnet, einigten sich die Mitglieder rasch auf die Umstellung dieses Systems. Es wird empfohlen, die Gebühren nicht mehr bei der Abgabe zu verrechnen. Die Abgabe an den bekannten Sammelstellen soll daher gratis sein und die anfallenden Kosten werden in der allgemeinen Müllgebührenkalkulation berücksichtigt. b) Wasserversorgung Wassergenossenschaften Pulgarn und Obernbergen; Erhöhung 1,64% (Koppelung des Verkaufspreises an das Preisniveau der Linz AG) c) Anschlussgebühren Wasser und Kanal: Erhöhung um 2,0 % (lt. Indexerhöhung) d) Portionspreis Schulausspeisung: von Euro 2,90 auf Euro 3,00 inkl. 10 % Ust.

9 Gemeinderat Seite 9 Portionspreis Schulausspeisung Lehrer u. Sonstige: von Euro 4,70 auf Euro 4,90 inkl. 10 % Ust. ANMERKUNG: Die Portionspreise für die Schulausspeisung werden erst mit dem Beginn des Schuljahres 2018/2019 erhöht. Portionspreis Essen auf Rädern: von Euro 8,25 auf Euro 8,50 inkl. 10 % Ust. (Begründung: letzte Erhöhung mit sowie Empfehlung seitens des Landes OÖ auf Kostendeckung) e) Leistungsstunden für Bau- und Wirtschaftshof: Zur Gewährleistung einer ausgabendeckenden Haushaltsführung beim Bau- und Wirtschaftshof bedarf es hier einer 10 %-igen Erhöhung, um den Forderungen des Landesrechnungshofes sowie den Ausführungen im letzten Prüfbericht der Bezirkshauptmannschaft Rechnung zu tragen. Anzumerken ist hier jedoch, dass es sich hier vorwiegend um interne Verrechnungsposten handelt. Der Häckseldienst wird ab nach Aufwand aufgrund der jeweiligen Stundensätze für Bauhof- sowie Wirtschaftshofleistungen weiterverrechnet. f) Keine Erhöhungen gibt es bei den Stadtsaalgebühren (geringe Auslastung), bei den Badeseegebühren, bei der Nachmittagsbetreuung, beim Kostenbeitrag für die KiGa-Begleitperson (Gebühren entsprechen noch der Empfehlung BH) sowie bei der Hundesteuer (größere Erhöhung mit ). Bezüglich der Badeseegebühren und der Gebühren für die Nachmittagsbetreuung wird eine Beratung in den jeweiligen Ausschüssen geraten. VI. Dienstpostenplan Im Laufe des nächsten Jahres wird der Dienstpostenplan im Bereich der allgemeinen Verwaltung einer umfangreichen Überarbeitung unterzogen. Dies wird aufgrund von Veränderungen in den einzelnen Arbeitsbereichen bzw. Umstrukturierungen notwendig. Es gilt jedoch so wie in den Vorjahren auch weiterhin das Gebot der Sparsamkeit für den Dienstpostenplan. VII. Zusammenfassung Es zeigt sich, dass aufgrund einiger unvorhergesehener Ereignisse bzw. dringend erforderlicher Vorhaben die Finanzlage weiterhin angespannt ist und auch zukünftig so bleiben wird. Die Prognosen sind vorsichtig und zurückhaltend, was eine äußerst sparsame Haushaltsführung sowie die zwingende Einhaltung des Voranschlages voraussetzt. Steyregg, FOI. Stingeder *** Vzbgm Hintringer wendet ein, dass zum Thema Pflegeregress vor Beschluss des Voranschlages etwas zu sagen sei und nicht erst wie der Bürgermeister in seinem Bericht anführte unter Allfälliges. In der Verbands-Sitzung des SHV Urfahr-Umgebung wurde der Hebesatz von 25,56 % in Frage gestellt, denn in diesem wäre dann der Pflegeregress eingerechnet und schlägt auf die Gemeinden durch. Die Verbandsversammlung einigte sich auf einen Hebesatz von 23,10 %. Somit muss das Budget des SHV UU neu erstellt werden. Auch der mittelfristige Finanzplan wird neu erstellt. Also sind lt. Vzbgm Hintringer die im Voranschlag dargestellten Zahlen nicht korrekt. Der Bürgermeister bestätigt diesen Bericht des Vizebürgermeisters, merkt aber an, dass die Gemeinde die Hebesätze gemäß Erlass so vorgeschrieben bekommen hat und diese nicht einfach so abgeändert werden dürften. Würde der neue Hebesatz vorgeschrieben so wirkt sich das im Nachtragsvoranschlag positiv aus. GR Modl erkundigt sich nach dem Posten der Maschinen des Bau- und Wirtschaftshofes und warum dieser mit einem Betrag von ,-- angesetzt ist. Die Erklärung findet sich lt. dem Leiter des Finanzservices Hannes Stingeder im vorderen Abschnitt des Voranschlages unter

10 Gemeinderat Seite 10 Abweichungen zum Voranschlag Hier wird begründet, dass ein Heißwassergerät für die Unkrautvernichtung angekauft werden muss und für den 2017 angekauften Kleintraktor noch Zusatzgeräte wie Winterdienst- und Kehrausrüstung angekauft werden. GR Burger regt eine Kooperation zur Benützung dieser Geräte mit anderen Gemeinden an, da sich diese Geräte nicht im Dauereinsatz befinden würden. Der Bürgermeister nimmt diese Anregung auf und wird dies dem Infrastrukturausschuss zur Prüfung weiterleiten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Voranschlag zur Kenntnis zu nehmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. StR Rechberger merkt vor der Abstimmung zum mittelfristigen Finanzplan an, dass die Posten zur Anschaffung zweier Fahrzeuge für die Feuerwehr nicht enthalten wären. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den mittelfristigen Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Gebühren und die Hebesätze zur Kenntnis zu nehmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen.

11 Gemeinderat Seite 11 TOP 2: Stadtgemeinde Steyregg; Kassenkredit für das Finanzjahr 2018 Vergabe und Genehmigung der Krediturkunde; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 952/2017/Sti Kassenkredite für das Jahr 2018 A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Gemäß 83 OÖ.GemO 1990 idgf. kann die Gemeinde Kassenkredite aufnehmen, die ein Viertel der Einnahmen des ordentlichen Haushaltes nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde im Jahre 2018 Kassenkredite bis zu einer Höhe von Euro ,00 aufnehmen dürfte. Es darf vorgeschlagen werden, die Kassenkredite mit einer Höhe von Euro 2, ,-- festzusetzen. Seitens des Amtes wurden daraufhin Angebote von namhaften Kreditinstituten eingeholt und überprüft. Es wurde folgender Angebotsspiegel erstellt: Institut 3-Monats-Euribor auf Basis = -0,329 % (Bei MinusEuribor beträgt Basis: 0,00 %) HYPO OÖ Kein Angebot Raiba Steyregg Variante 1: 3-M-Euribor + Aufschlag 0,50 % Berechnungsbasis ist der Durchschnitt des Vormonats (vierteljährliche Anpassung) Berechnung erfolgt vom Minus-Euribor Akt. Zinssatz Stand: ,171 % + 0,10 % Prov. Variante 2: Fixzinssatz 0,2 % bis Rahmenprovision: 0,100 % p.a. Allgemeine Sparkasse 3-M-Euribor + Aufschlag 0,630 % (vierteljährliche Anpassung) (Bei MinusEuribor beträgt Basis: 0,00 %) Berechnung vor Beginn der jeweiligen Zinsenperiode Keine Rahmenprovision Oberbank Kein Angebot BAWAG-PSK 3-M-Euribor + Aufschlag 0,900 % Keine Rahmenprovision (Bei MinusEuribor beträgt Basis: 0,00 %) VKB-Bank Kein Angebot Unicredit Kein Angebot oder Fix 0,2 % + 0,10 % Prov. 0,63 % 0,90 % Bestbieter bezüglich EURIBOR-Aufschlag ist die Raiba Steyregg mit einem Aufschlag von 0,50 % plus einer Rahmenprovision von 0,10 % (Gesamt: 0,600 %). Auch die Tatsache, dass alle anderen Anbieter bei negativem Euribor vom Wert Null ausgehen, die Raiba Steyregg den Aufschlag jedoch vom Minuswert berechnet, spricht eindeutig für die Raiba Steyregg. Dies lässt auch die Rahmenprovision (nur im Angebot der Raiba) von 0,1 % p.a. als unrelevant erscheinen, da dies einerseits einen Jahresbetrag von Euro 2.390,-- ergibt, der sich andererseits aufgrund der geplanten Vorhaben und der damit verbundenen höheren Auslastung des Rahmens relativiert. Zu überlegen ist weiterhin die Variante 2 des Fixzinssatzes von 0,2 %, der sich momentan aufgrund des negativen Euribor-Zinssatzes von -0,329 % zwar geringfügig schlechter darstellt, aber bei Anstieg des Euribor, was ja irgendwann zu erwarten sein muss als sicherer Vorteil darstellt. Meiner Meinung ist aus diesem Grund dieser Fixzinssatz zu bevorzugen, da der Nachteil auch als geringfügig einzuschätzen ist, sollte der Euribor weiterhin auf diesem extrem niedrigen Niveau bleiben. Ab einem Euribor-Wert von 0,300 % ist der Fixzinssatz mit Sicherheit von Vorteil.

12 Gemeinderat Seite 12 Vorbehaltlich der gleichen Ansicht durch die GR-Mitlieder wird dem Gemeinderat aus vorhin genannten Gründen seitens des Amtes vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Festsetzung der Höhe des Kassenkredites mit einem Viertel der veranschlagten Einnahmen des ordentlichen Haushaltes, also Eur 2, ,-- b) Vergabe der Kassenkredite und zwar: Raiba Steyregg Eur 2, ,-- c) Kondition lt. Variante 2 Fixzinssatz 0,2 % bis d) Genehmigung der vorgelegten Krediturkunden Steyregg, Stingeder *** Der Bürgermeister stellt den Antrag die Höhe des Kassenkredites mit einem Viertel der veranschlagten Einnahmen lt. AB, die Vergabe des Kassenkredites an die Raiba Steyregg, die Akzeptierung der Konditionen lt. AB und die Genehmigung der vorgelegten Krediturkunden zu genehmigen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS 1 31 nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 3: WVA Steyregg BA 09, Neuverlegung Wasserleitung Linzer Straße, Auftragsvergabe, Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 810/2017/Mei Stadtgemeinde Steyregg; WVA Steyregg BA 09, Neuverlegung Wasserleitung Linzer Straße, Auftragsvergabe, Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur Gemeinderatssitzung am Im nächsten Jahr wird entlang der Linzer Straße die Radhauptroute Steyregg errichtet werden. In diesem Bereich befindet sich die Hauptwasserversorgung nach Windegg, welche auch teilweise durch private Liegenschaften verläuft. Diese Leitung besteht noch aus Asbestzementrohren und im Zuge der hydraulischen Netzberechnungen für den neuen Hochbehälter hat sich herausgestellt, dass diese Hauptleitung mittlerweile hydraulisch zu klein ist. Daher sollte diese Leitung noch vor der Errichtung des Radweges erneuert werden. Auch sollte sich die Leitung zukünftig nicht mehr auf Privatgrund befinden. Da es die günstigen Örtlichkeiten zulassen, wurde bei der Ausschreibung von einer klassischen offenen Grabungsverlegung abgesehen und das sogenannte Spülbohrverfahren gewählt. Bei diesem Verlegeverfahren wird die neue Wasserleitung durch das Erdreich gebohrt. Es ist dadurch kein teurer Künettenaushub notwendig und

13 Gemeinderat Seite 13 daher ist diese Variante deutlich kostengünstiger. Für dieses Verfahren müssen jedoch einige wesentliche Voraussetzungen vorliegen. So sollen zb: möglichst wenig Hausanschlüsse existieren, da in diesen Bereichen aufgegraben werden muss und daher der Vorteil dieser Verlegemethode reduziert wird. Im Bereich der Linzer Straße kann diese Methode angewendet werden. Es wurde daher eine beschränkte Ausschreibung ohne vorherige Bekanntmachung - somit ein Nicht offenes Verfahren eingeleitet. Mit Schreiben vom wurden 3 geeignete Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Sämtliche Angebote wurden vollständig sowie ohne Fehler vorgelegt und seitens der Firma Warnecke geprüft. Daraus wurde folgende Reihung ermittelt: 1.Fa. Wds-Bau, Perg: , Fa.RBS Rohrbau-Schweißtechnik GmbH, Marchtrenk: , Fa. Braumann Tiefbau GmbH, Antiesenhofen: ,42.- (alle Summen netto) Es darf daher folgendes vorgeschlagen werden: Auftragsvergabe an die Fa. wds-bau für die insgesamt, durch den Radwegebau betroffene Leitungslänge von rd. 690m (Wasserleitungsrohr in Pe Da 225 PN 10) samt Umschlussarbeiten bei den bestehenden Hydranten und Hausanschlüssen zum angebotenen Preis von ,04 excl. Mwst. Die Rohrverlegung der Haupttrasse erfolgt im Spülbohrverfahren (somit aufgrabungsfrei) und beinhaltet auch die Druckprobe, Leitungsspülung und Desinfektion. Bei den einzelnen Knotenausbildungen und Einbindung der Hausanschlüsse und der Hydranten kommt es zur herkömmlichen Aufgrabung. Um einen positiven Beschluss in dieser Angelegenheit wird ersucht. Steyregg, Ing. Meisinger *** StR Höfler und Vzbgm Hintringer regen an, die Amtsberichte im nächsten Jahr wieder am Freitag vor der Gemeinderatssitzung zu übermitteln. Der Bürgermeister stellt den Antrag die Firma WDS-Bau Perg mit der Auftragsdurchführung zu beauftragen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 4: Ankauf der Grundstücke Parz. Nr. 380/2 und 380/3, KG Lachstadt für FF Lachstatt, Genehmigung des Kaufvertrages, Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis:

14 Gemeinderat Seite 14 GZ.: 840-1/2015/Heu Ankauf der Grundstücke Parz. Nr. 380/2 und 380/3, KG Lachstadt für FF Lachstatt, Genehmigung des Kaufvertrages, Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Im nächsten Jahr 2018 wird das neue Feuerwehrzeughaus in Lachstatt errichtet. Die Stadtgemeinde Steyregg hat dazu noch die Grundstücke Nr. 380/2 (349 m²) und 380/3 (1.349 m²), KG Lachstadt von Hubert und Monika Lehermayr anzukaufen. Nachstehender Kaufvertrag ist vom Gemeinderat zu genehmigen, um den Kauf abzuwickeln:

15 Gemeinderat Seite 15

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23 Gemeinderat Seite 23 Steyregg, Michael Öhlinger *** Der Bürgermeister stellt den Antrag der Gemeinderat möge den Kaufvertrag genehmigen und den Bürgermeister ermächtigen, den Kaufvertrag zu unterzeichnen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 8 Lehermayr ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen.

24 Gemeinderat Seite 24 TOP 5: Fa. Danner Bauträger GesmbH; Antrag auf Übernahme der Zufahrtsstraße zu den Liegenschaften Am Hohlweg in das öffentliche Gut; Beratung und Beschlussfassung GR Deutsch bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: /2017/Gu Fa. Danner Bauträger GesmbH; Antrag auf Übernahme der Zufahrtsstraße zu den Liegenschaften Am Hohlweg in das öffentliche Gut; Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2017 Seitens der Fa. Danner Bauträger GesmbH wurde bereits im Juni 2017 der Antrag auf die Übernahme der neu zu errichtenden Siedlungsstraße zu den neuen Wohnhäusern Am Hohlweg in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Steyregg gestellt. Der Straßenausschuss der Stadtgemeinde Steyregg hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2017 über dieses Ansuchen beraten und diesen Antrag positiv beurteilt, sofern einige Auflagen eingehalten werden. Die Straße wurde im Herbst 2017 durch die Fa. Danner Bau errichtet und asphaltiert, wobei einige der durch den Straßenausschuss der Stadtgemeinde Steyregg geforderten Auflagen (Errichtung einer Mulde im Einfahrtsbereich, Einbau von Schwerlastrigolen, etc.) nicht eingehalten wurden. Diese Auflagen wurden gemeinsam mit Vertretern der Stadtgemeinde, dem Straßenausschuss und politischen Vertretern bei einer vor Ort stattfindenden Begehung am 24. November 2017 wie folgt neu festgelegt: Seitens der Fa. Danner wird noch die Errichtung eines breiten Schwerlastrigoles ca. 5 Meter vor dem unteren Abschluss (Leistenstein) der zukünftigen, öffentlichen Straße in Auftrag gegeben und durchgeführt. Weiters soll die gesamte Abfluss-Dimensionierung des unteren Einlaufschachtes von 100mm auf 150mm Durchmesser vergrößert werden. Bezüglich der in der Straßenausschusssitzung vom 25. Juli 2017 empfohlenen Mulde im Einfahrtsbereich von der Gemeindestraße Weih-Leite wird aufgrund des entstandenen Gegengefälles einvernehmlich auf die Errichtung dieser Mulde durch die Fa. Danner Bau verzichtet. Es ist jedoch im Zuge der frühjährlichen Asphaltierungsarbeiten 2018 noch das Teilstück im Bereich des ersten Betonfundamentes (hier wurde eine Ecke nicht asphaltiert) mitzuasphaltieren, um einen harmonischen Straßenverlauf zu erreichen. Es ergeht daher die Empfehlung an den Gemeinderat der Stadtgemeinde Steyregg, die Übernahme der genannten Zufahrtsstraße in das öffentliche Gut der Stadtgemeinde Steyregg zu beschließen, sofern die Ergebnisse der Besprechung vom 24. November 2017 seitens der Fa. Danner Bau durchgeführt vollinhaltlich durchgeführt wurden. Weiters sollte beschlossen werden, dass die Stadtgemeinde Steyregg im Zuge der Übernahme der Straße keine, wie auch immer gearteten Kosten (Errichtung, Grundablöse, Grundbuchseintragungen, Vermessungs- bzw. Vertragserrichtungskosten, oä.), übernimmt. Steyregg, am 27. November 2017 Gusenbauer StR Honeder erklärt, dass das Schwerlastrigol und die Abflussrohre eingebaut wurden, wendet aber ein, dass der Lastplattendruckversuch nicht richtig durchgeführt worden wäre. Die im Plan eingezeichneten Stellen der Versuche befänden sich teilweise neben und nicht auf der Straße. GR Wurm wirft ein, dass er glaubt, dass sich der Versuchspunkt Nr. 1 auf öffentlichem Gut befindet, Nr. 2 sehr weit am Rand der Straße und Nr. 3 am Parkplatz. Er stellt die korrekte Prüfweise in Frage. StR Schmitsberger erklärt, dass sich die Druckpunkte immer in der Innenkurve einer Straße befänden, da sich der Druck auf die Straße bei Schwerfahrzeuge dort am höchsten aufbaut. GR Leitner stellt fest, dass man hier nur einen Beschluss fassen könne, wenn man annehmen kann, dass diese Versuche normgerecht durchgeführt wurden, oder man müsse annehmen, dass der Sachverständige falsch geprüft habe. GR Modl schlägt einen Eventualbeschluss vor, d.h. wenn die Versuche laut Norm durchgeführt wurden, kann dem Antrag zugestimmt werden.

25 Gemeinderat Seite 25 Der Bürgermeister stimmt diesem Vorschlag zu und formuliert einen entsprechenden Antrag. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Übernahme der Zufahrtsstraße zu den Häusern Am Hohlweg 13 u. 14 ins öffentliche Gut zustimmen, unter der Bedingung, dass eine Bestätigung der fachlich normgerechten Prüfung mittels Druckpunktverfahren ausgestellt wird. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS 1 31 nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 6: Günter und Reingard Gintenreiter; Ansuchen um Auflassung eines Teilstückes der Parz. Nr. 1146/1, KG Steyregg; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: /2017/Gu Günter und Reingard Gintenreiter; Ansuchen um Auflassung eines Teilstückes der Parz. Nr. 1146/1, KG Steyregg; Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur Gemeinderatssitzung am 14. Dezember 2017 Die Herren Günter und Reingard Gintenreiter haben Ende September um Auflassung eines Teilstückes der Parzelle Nr. 1146/1, KG Steyregg angesucht. Da Herr Gintenreiter darauf hinwies, dass diese Teilauflassung bereits vor Jahren in einer Straßenausschusssitzung thematisiert wurde, wurden die alten Unterlagen ausgehoben. Dabei wurde festgestellt, dass diese Angelegenheit vom Straßenausschuss bereits in einer Sitzung im Jahr 2004 aufgrund der Bewaldung und der Geländegegebenheiten positiv behandelt wurde. Auch die Zustimmung von Herrn Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt als direkt betroffener Grundstücksanrainer (Herr Mag. Salm-Reifferscheidt würde von den Herren Gintenreiter ein Geh- und Fahrtrecht eingeräumt) liegt mittlerweile bereits vor und wurde auch in einem persönlichen Gespräch noch einmal bekräftigt. Da für eine derartige Auflassung von öffentlichem Gut eine Verordnung gemäß 11 Abs. 6 oö. Straßengesetzes durch den Gemeinderat vorgeschrieben ist, ist die generelle Zustimmung des Gemeinderates zu diesem Vorhaben VOR der Beauftragung eines Vermessungsbüros und der im weiteren Schritt tatsächlich erfolgenden Auflassung notwendig, um keine unnotwendigen Kosten für die Herren Gintenreiter zu verursachen. Es ergeht daher die Empfehlung an den Gemeinderat, der Auflassung des gegenstündlichen Teilstückes der Parzelle Nr. 1146/1, KG Steyregg zugunsten der Herren Gintenreiter zuzustimmen. Es wird weiters vorgeschlagen zu beschließen, dass der Stadtgemeinde Steyregg durch diese Auflassung keine wie auch immer gearteten Kosten (Vermessung, Eintragungsgebühren in das Grundbuch, etc.) erwachsen dürfen. Steyregg, am 22. November 2017 Gusenbauer

26 Gemeinderat Seite 26 *** Der Bürgermeister stellt den Antrag der Gemeinderat möge der Auflassung dieses Teilstückes zustimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 8 Gintenreiter ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 7: SBU Antrag, Lärmbelastungsprüfung in Steyregger Wohngebieten; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis:

27 Gemeinderat Seite 27 StR Höfler freut sich, dass dieser Antrag seitens der SBU wieder aufgegriffen wurde, da dieser schon durch die SPÖ im Hinblick auf Langzeitmessungen in Obernbergen und Windegg im Stadtrat gestellt wurde. Die Messungen auf andere Stadtteile auszuweiten macht durchaus Sinn. Er empfiehlt jedoch auch hier Langzeitmessungen.

28 Gemeinderat Seite 28 Der Bürgermeister schlägt vor, dass die konkrete Ausführung der Ausschuss planen soll. GR Gintenreiter erwähnt, dass es bereits 2012 Lärmmessungen am Grundstück Hanl gegeben hätte. Herr Hanl würde diese Ergebnisse zur Verfügung stellen, um damit auch eine Entwicklung aufzeigen zu können. Der Bürgermeister stellt den Antrag den Umweltausschuss mit der Ausarbeitung dieses Antrags zu beauftragen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 8: Stadtgemeinde Steyregg; Bestellung eines neuen Amtsleiters/einer neuen Amtsleiterin; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister stellt den Antrag diesen Tagesordnungspunkt unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. Die Zuseher verlassen den Raum und werden nach der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wieder in den Raum gebeten. Herrn Michael Öhlinger wurde die positive Entscheidung mitgeteilt. Dieser hält eine Rede zu seiner Motivation als Amtsleiter und bedankt sich bei allen für das Vertrauen. DRINGLICHKEITSANTRAG Nr. 1 StR Rechberger bringt folgenden Dringlichkeitsantrag seitens der ÖVP vor:

29 Gemeinderat Seite 29 Aufforderung zur proaktiven und medienwirksamen Stellungnahme: 1. gegen den Bau der Ostumfahrung (bezogen auf die aktuelle Trassenführung) 2. für den massiven Ausbau des öffentlichen Verkehrs In der aktuellen medialen Berichterstattung spricht LR Steinkellner mittlerweile mehrfach davon, dass der internationale Transitverkehr über die Ostumfahrung (OON ) führen soll. Auch wenn die Ostumfahrung erst in Jahren umgesetzt werden soll, ist jetzt (massive Diskussionen bzgl. Verkehr im Großraum Linz) der Zeitpunkt, dass sich die Stadtgemeinde Steyregg auch medial positioniert. In Linz formiert sich bereits ein breiter und parteienübergreifender Widerstand gegen die aktuelle Trasse der Ostumfahrung. Steyregg ist aufgefordert hier mit Linz an einem Strang zu ziehen! Steinkellner spricht weiters davon, dass heuer Erstmals mehr Geld für Bus und Zug als für die Straße ausgegeben wird. Gleichzeitig gibt es keinen Plan für einen massiven strategischen Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Großraum Linz! Einmal mehr ist das Gegenteil der Fall: Während letzte Woche 1 Mrd. Euro für den Ausbau des Straßenverkehrs in Linz gefeiert wird, fragt man sich, wo denn die gleichen Geldsummen für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs bleiben? Hier gibt es noch nicht einmal Pläne dazu! Insofern fordern wir den Bürgermeister auf, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs bezogen auf Steyregg auch medial zu fordern: 2spuriger Ausbau der Summerauerbahn (ansonsten ist kein 15 Minuten Takt möglich), höhere Taktung des Busverkehrs, Ausbau der Buslinie nach Urfahr, Anbindung der Linz Linien. Gleichzeitig ist Steyregg gefordert Pläne bzgl. P&R Potentiale vorzulegen. Eventuell gibt es ja sogar die Möglichkeit eine Anbindung an die medial diskutierte Linzer Seilbahn zu diskutieren? Da alle diese Themen Hand in Hand gehen und in jeglicher Form ineinander verstrickt sind, ist es ein wesentliches für Steyregg sich hier offiziell zu positionieren. Wir fordern daher eine offizielle schriftliche Stellungnahme durch den Bürgermeister, die Interessen von Steyregg, proaktiv und medienwirksam zu vertreten. Steyregg, am 12. Dez Für die ÖVP Fraktion: FO StR Stefanie Rechberger, BEd.

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