GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG

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1 GEMEINDERAT DER STADTGEMEINDE STEYREGG Sitzungsdatum Sitzungsbeginn Sitzungsort Donnerstag, Uhr Sitzungssaal Stadtamt V E R H A N D L U N G S S C H R I F T SBU Bürgermeister (Vorsitzender) Mag. Johann Würzburger 1.Vizebürgermeisterin Claudia Kraupatz MBA Stadtrat Johann Schmitsberger Gemeinderat Ludwig Deutsch Gemeinderätin Mag. Daniela Wöckinger Gemeinderat Peter Schinagl Gemeinderat Jürgen Mühlbachler Gemeinderat Otmar Rader Gemeinderat Michael Leitner BA MBA Gemeinderat Stefan Beißmann FPÖ Gemeinderat-Ersatzmitglied Erich Tischlinger Gemeinderätin Irma Himmelbauer Gemeinderat Othmar Matschl Gemeinderat Mag.(FH) Peter Wagner Gemeinderat Peter Breiteck IST Es fehlen entschuldigt Franz Hackl, Johann Honeder, Christina Gruber Anwesende 2.Vizebürgermeister Gerhard Hintringer Stadtrat Nikolaus Höfler Gemeinderätin Andrea Lepschi Gemeinderätin Gabriele Hofmann Gemeinderat Günter Gintenreiter Gemeinderätin Doris Mittermayr Gemeinderat Markus Lehermayr Gemeinderat-Ersatzmitglied Rudolf Simbrunner Gemeinderat Otmar Wurm SPÖ ÖVP Stadträtin Stefanie Rechberger Gemeinderat-Ersatzmitglied Georg Rechberger Gemeinderat Friedrich Matscheko Gemeinderätin Mag. Edith Auinger-Pfund Gemeinderat Stefan Burger Gemeinderat Dr. Christian Modl Gemeinderat Georg Keintzel BPS Schriftführung: Amtsleiter Stv. Michael Öhlinger; Petra Reichhart

2 Gemeinderat Seite 2 Nr I n h a l t s v e r z e i c h n i s T O P 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2017; Beratung und Beschlussfassung 2. VFI-Steyregg & Co KG; Zur Kenntnisnahme des Jahresabschlusses für das Jahr 2016; Beratung und Beschlussfassung 3. Zur Kenntnisnahme des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom ; Beratung und Beschlussfassung 4. Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes nach Behandlung im Wirtschafts- und Kulturausschuss: Förderung des Tourismus in Steyregg durch Einrichtung eines Wohnmobil- und Wohnwagenabstellplatzes am Badeseeparkplatz, inklusive Versorgungsstation ; Beratung und Beschlussfassung 5. Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 19 (Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Pz. 367/1, 414, 415 und 416, alle KG Steyregg von Grünland in ein Sondergebiet des Grünlandes Wald- und Naturfriedhof ; Beratung und Beschussfassung 6. Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 20 (Christoph Pilz, Steyregg) Umwidmung der Pz. 383/4 mit 124 m², KG Lachstadt von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland Wohngebiet; Beratung und Beschussfassung 7. Vergabe der Planungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Hochbehälters für die Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung 8. Einladung von Firmen zur Angebotslegung für die Erd- und Baumeisterarbeiten der Erweiterung Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung 9. Ortspolizeiliche Verordnung Grillverbot Pleschinger See: Ergebnis Verordnungsprüfung, weitere Vorgangsweise, Beratung und Beschlussfassung 10. Antrag SPÖ, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h am Bauerberg Ortsgebiet Ende bis zum Bereich Einfahrt Pulgarner Straße 11. Anpassung der Abfallordnung, Beratung und Beschlussfassung 12. Stellenausschreibung des Dienstpostens GD 9.1 Leiter/ Leiterin des Gemeindeamtes; Beratung und Beschlussfassung 13. Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung vom Bürgermeister rechtzeitig einberufen wurde, b) die Verständigung hierzu an alle Gemeinderatsmitglieder unter Bekanntgabe der Tagesordnung ergangen ist und durch Anschlag an der Amtstafel öffentlich kundgemacht wurde und die Beschlussfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung: Haushalt 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2017; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) 2. VFI-Steyregg & Co KG; Zur Kenntnisnahme des Jahresabschlusses für das Jahr 2016; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: FOI Stingeder) Berichte/Bearbeitungen der Ausschüsse 3. Zur Kenntnisnahme des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom ; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: GR Gruber C.) 4. Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes nach Behandlung im Wirtschafts- und Kulturausschuss: Förderung des Tourismus in Steyregg durch Einrichtung eines Wohnmobil- und Wohnwagenabstellplatzes am Badeseeparkplatz, inklusive Versorgungsstation ; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: GR Dr. Modl) Bauverwaltung/Raumordnung 5. Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 19 (Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Pz. 367/1, 414, 415 und 416, alle KG Steyregg von Grünland in

3 Gemeinderat Seite 3 ein Sondergebiet des Grünlandes Wald- und Naturfriedhof ; Beratung und Beschussfassung (Ref.: GR Deutsch) 6. Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 20 (Christoph Pilz, Steyregg) Umwidmung der Pz. 383/4 mit 124 m², KG Lachstadt von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland Wohngebiet; Beratung und Beschussfassung (Ref.: GR Deutsch) Wasserversorgung 7. Vergabe der Planungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Hochbehälters für die Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung (Ref..: Bgm. Mag. Würzburger) 8. Einladung von Firmen zur Angebotslegung für die Erd- und Baumeisterarbeiten der Erweiterung Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung (Ref..: Bgm. Mag. Würzburger) Sonstige Anträge 9. Ortspolizeiliche Verordnung Grillverbot Pleschinger See: Ergebnis Verordnungsprüfung, weitere Vorgangsweise, Beratung und Beschlussfassung (Ref..: Bgm. Mag. Würzburger) 10. Antrag SPÖ, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h am Bauerberg Ortsgebiet Ende bis zum Bereich Einfahrt Pulgarner Straße (Ref.: Vzbgm. Hintringer) 11. Anpassung der Abfallordnung, Beratung und Beschlussfassung (Ref..: Bgm. Mag. Würzburger) Dienstrecht 12. Stellenausschreibung des Dienstpostens GD 9.1 Leiter/ Leiterin des Gemeindeamtes; Beratung und Beschlussfassung (Ref.: Bgm. Mag. Würzburger) 13. Allfälliges Der Bürgermeister gibt bekannt, dass das Protokoll der GR-Sitzung vom zur Genehmigung aufliegt. TOP 1: Nachtragsvoranschlag für das Jahr 2017; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 902/2017/Sti Nachtragsvoranschlag 2017 A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Bericht zum Nachtragsvoranschlag 2017 Der bisherige Verlauf des Haushaltsjahres hat sich so gestaltet, dass in der tatsächlichen Gebarung bei einer Vielzahl von Haushaltsstellen größere Unterschiede zu den veranschlagten Ansätzen aufgetreten sind, sodass eine Korrektur in Form des vorliegenden Nachtrages zum Voranschlag erforderlich ist. Die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben des Ordentlichen und Außerordentlichen nachträglichen Haushaltsvoranschlages gestaltet sich wie folgt:

4 Gemeinderat Seite 4 Ordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Voranschlag laufend 9, ,00 9, ,00 0,00 Voranschlag inkl. Nachtrag 9, ,00 9, ,00 0,00 Änderung gegenüber Voranschlag , ,00 Außerordentlicher Haushalt Einnahmen Ausgaben Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Voranschlag laufend 1, ,00 1, , ,00 Voranschlag inkl. Nachtrag 1, ,00 2, , ,00 Änderung gegenüber Voranschlag , ,00 1. Ordentlicher Haushalt - Einnahmen Das positive Rechnungsergebnis aus dem Jahr 2016 wies einen Überschuss in Höhe von ca. Euro , -- aus, der im Nachtragsvoranschlag zu erfassen ist. Positiv zeigt sich die Steigerung bei den ausschließlichen Gemeindeabgaben (Steuern) um etwa Euro , --, was großteils aus der Kommunalsteuer (Euro 1, , --) durch Firmenzuwächse und der Grundsteuer B (Euro , --) durch Aufrollungen resultiert. Bei der Voranschlagserstellung zur Gänze unbekannt waren die Einnahmen durch Finanzzuweisungen nach 24 FAG, wo Euro , -- als Mittel für Migration und Integration und Euro , -- lt. Abs. 2 aufgrund des neuen Finanzausgleichsgesetzes zusätzlich vereinnahmt werden konnten. Die Anhebung der Stundensätze für Bau- und Wirtschaftshofleistungen mit (+10 %) bringen nachträglich zusätzlich Euro , ---, welche sich allerdings auch ausgabenseitig bei den einzelnen Leistungen des Bau- und Wirtschaftshofes niederschlagen. Nachteilig fällt allerdings die Prognose des Landes OÖ zu den Ertragsanteilen aus, welche 0,8 % unter den Voranschlagswerten liegt. Für die Stadtgemeinde Steyregg heißt dies um Euro , -- weniger an Ertragsanteilen. Sämtliche weitere Abweichungen im Einnahmenbereich sind eher unbedeutend, sind jedoch in den Abweichungen bzw. im Nachtragsvoranschlag angeführt. 2. Ordentlicher Haushalt Ausgaben Durch die oben erwähnte Übernahme des Sollüberschusses sowie den ebenso bereits angeführten zusätzlichen Einnahmen (Steuern, Finanzzuweisungen, etc.) können die Zuführungen an den Außerordentlichen Haushalt um Euro , -- angehoben werden. Darin enthalten sind jedoch die zweckgewidmeten Zuführungen aus der Einnahme von Anschlussgebühren im Wasser- und Kanalbereich (VA inkl. NVA Euro , --), die wie eben der Name schon sagt, für diese Vorhaben zweckgebunden sind. Diese werden heuer wiederum ausschließlich für diese Vorhaben verwendet, wodurch einige Vorhaben (WVA-Steyregg, BA 07, 08 und 10) ausfinanziert werden können und sogar wie dies im Fall der Kanalvorhaben der Fall ist, zukünftige Maßnahmen vorfinanziert werden können. Dadurch wird den langjährigen Forderungen der Aufsichtsbehörde auf zweckgemäße Widmung dieser Beiträge, ohne zwischenzeitliche Rücklagenbildung, Rechnung getragen. Die zusätzlichen, restlichen Mittel für den Außerordentlichen Haushalt (+ Euro ,00) ermöglichen des Weiteren neben der Ausfinanzierung der Vorhaben Behebung Hochwasserschäden 2013, Behebung Unwetterschäden 2016 und Geh- und Radweg Gewerbegebiet eine beträchtliche Verminderung des Abganges im Außerordentlichen Haushalt. Es ist auch heuer wieder die Zurverfügungstellung eines Betrages für die Schulsanierung möglich. Im Sinne der zukünftigen Sanierungsmaßnahmen erscheint dies auch sinnvoll, wie dies weiter unten nochmals angeführt ist. Hier gilt es auch anzumerken, dass aufgrund der Nachzahlung der Grundsteueraufrollung beim Schulgebäude und durch die steigende Darlehensbedienung bei den KG-Darlehen Euro , -- im Nachtragsvoranschlag zusätzlich für den Liquiditätszuschuss an die KG zu veranschlagen sind. Weiters können durch oben genannte Mehreinnahmen für die Straßeninstandhaltung von Gemeindestraßen und Güterwegen (insgesamt + Euro ,--), für die Sanierung des Musikstöckls und den WC-Sanierungen am Stadtamt und im Stadtsaal (insgesamt + Euro ,00), für die neue Zutrittskontrolle am Badesee (+ Euro ,--), für den Winterdienst aufgrund des starken Winters am Ende der Vorsaison (+ Euro ,00), für die geplante Neuanschaffung des Kleintraktors samt Mähwerk (+ Euro ,--) sowie für den Abgang von Kindergarten und Kinderkrippe (+ Euro ,--) zusätzliche Mittel veranschlagt werden. Weitere, für diesen Bericht weniger relevante, Änderungen sind bei den Abweichungen bzw. im Nachtragsvoranschlag einzeln angeführt. 3. Außerordentlicher Haushalt Einnahmen und Ausgaben Das Rechnungsergebnis 2016 wies im Außerordentlichen Haushalt einen Fehlbetrag von insgesamt etwa Euro , -- (Fehlbeträge: Euro , -- / Überschuss: Euro , --) aus, der im Nachtragsvoranschlag zu erfassen ist. Laut Nachtragsvoranschlag können folgende Vorhaben ausfinanziert werden:

5 Gemeinderat Seite 5 - Katastrophendienst - Behebung Hochwasserschäden 2013: Das Vorhaben liegt zur Abrechnung der Zuschüsse von Land OÖ und Katastrophenfonds vor. Die genaue Aufteilung der Fördermittel und der Mittel aus dem OHH können somit erst nach Vorlage der Abrechnung genau festgesetzt werden. - Katastrophendienst - Behebung Unwetterschäden 2016: Dieses Vorhaben ist ausgabenseitig abgeschlossen. An Katastrophenfondsmittel werden insgesamt 50 % (ca. Euro , --) fließen. Der Rest ist über den OHH zu finanzieren. - Geh- und Radweg Gewerbegebiet: Die Errichtung wurde im Vorjahr abgeschlossen. Restkosten für eine geringfügige Änderung in Höhe von Euro 1.500, -- sind noch vorzusehen. An BZ-Mittel fließen heuer noch Euro , --; die Landesmittel müssen auf Euro , -- gekürzt werden. Der Rest kann über den OHH finanziert werden. - Beim Wasserbauvorhaben BA 07 (3. Filterkammer und hydraulische Anpassung) sind die Arbeiten abgeschlossen. Der restliche Investitionskostenzuschuss wird erst nach Endabrechnung (2017) ausbezahlt. Der Rest wird dann durch zweckgewidmete Mittel des Ordentlichen Haushalts zu finanzieren sein. - Beim Wasserbauvorhaben BA 08 (Erneuerung der Asbestzementleitungen) stehen nicht finanzierte Kosten von Euro 100, -- zu Buche, weshalb das Vorhaben noch heuer ausfinanziert werden kann. - Ebenso ausfinanziert werden kann das im Vorjahr abgeschlossene Wasserbauvorhaben BA 10 Anschluss Obernbergen. Heuer sind noch Schlussrechnungen fällig geworden, weshalb hier Anpassungen (Euro , --) notwendig sind. Die Ausfinanzierung ist jedoch durch zweckgewidmete Zuschüsse aus dem Ordentlichen Haushalt gesichert. Die im Ordentlichen Haushalt erwähnten, zusätzlichen Einnahmen machen es möglich, um weitere Vorhaben zumindest teilweise zu finanzieren: - Feuerwehren Beschaffung FF-Einsatzkleidung Neu: Die neue OÖ. Feuerwehr-Dienstbekleidungsordnung sieht vor, dass die Feuerwehren innerhalb einer 10-jährigen Übergangsfrist mit neuen Einsatzanzügen ausgestattet werden sollen. Ein Einsatzanzug kostet etwa Euro 600, --. Hierfür stehen BZ-Mittel in Höhe von Euro 200, -- und Fördermittel des Landesfeuerwehrverbandes in Höhe von Euro 30, -- pro Einsatzhose und Einsatzjacke zur Verfügung. An BZ-Mittel werden jährlich 3 Einsatzanzüge pro Feuerwehr, also in unserem Fall 6 Einsatzanzüge gefördert. Dazu war ein Finanzierungsplan vorerst für die Jahre 2016 bis 2020 zu stellen, weshalb die Anschaffung auch im AOHH abzuwickeln ist. - FF-Lachstatt Neubau Feuerwehrhaus: Dieses Vorhaben befindet sich in der Planungsphase, weshalb bezüglich Finanzierung kaum noch Zahlen eingesetzt sind. - Hochwasserschutz - Verbesserungsmaßnahmen: Dieses Vorhaben befindet sich in Umsetzung. Es sind auch erstmals Eigenmittel in der Höhe von Euro , -- vorgesehen. - Bei der Generalsanierung der Schule, bei der die BZ- und LZ-Mittel durchzuschleusen sind, sind zusätzlich Euro 5.000, -- für das Inventar des Bauabschnittes 08 zu veranschlagen. Aufgrund der Tatsache, dass der VFI erstmals im Vorjahr seitens der Gemeinde Mittel zur Verfügung gestellt wurden, dort jedoch bereits eine Summe in Höhe von etwa 4,2 Mio Euro (inkl. BA 08) zum Teil aus BZ- und LZ-Mittel, jedoch zum größten Teil aus Fremdmitteln (Darlehen) finanziert wurden, ist aufgrund der momentan guten Finanzlage wieder ein Betrag in Höhe von Euro , -- dafür vorgesehen. Dies würde auch gewährleisten, die Schulsanierung in den nächsten Jahren zu beenden. - Beim neuen Kindergarten ist die Errichtung abgeschlossen. Das Vorhaben liegt zurzeit beim Land OÖ zur Berechnung der restlichen Landes- und Bedarfszuweisungsmittel. Bei der Veranschlagung der restlichen Mittel wurde daher von einem Gesamtfördervolumen von 62 % ausgegangen. Wieviel tatsächlich über den OHH zu finanzieren sein wird, wird sich nach Abschluss der Prüfung durch das Land OÖ zeigen. - Das Vorhaben Aufschließungsstraße Pulgarn bleibt aufgrund noch nicht begonnener Siedlungsprojekte noch in der Planungsphase. Ob bisher zugesagte BZ-Mittel auch im neuen Finanzierungsmodell übernommen werden, kann derzeit noch nicht gesagt werden. - Fußgängerunterführung Linzerstraße: Bei diesem Vorhaben ist heuer lediglich mit Planungskosten zu rechnen. - Radweg Billa-Kreisverkehr: Die veranschlagten Ausgaben in Höhe von Euro , -- sowie die dafür vorgesehenen Landesmittel werden vorerst zurückgenommen, da die Grundablöse und auch die Finanzierung (40/60-Finanzierung) erst mit Fertigstellung (voraussichtlich 2018) zu realisieren ist. - Grundbesitz Grundkauf Stadtmauer II: Der Grundkauf (ca. Euro , --) wurde noch im letzten Jahr beschlossen und abgewickelt. Aufgrund der Finanzlage ist eine Zuführung aus dem OHH in Höhe von Euro , -- möglich. Die Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von Euro , -- sind bis auf einen Restbetrag von Euro 5.000, -- bereits geflossen. Die Adaptierung wird im VA-Jahr erledigt. - Beim Wasserbauvorhaben BA 09 (Generalsanierung) sind heuer die Grundablösekosten für den Hochbehälter sowie Planungs- und erste Baukosten zu erwarten. Hier ist jedoch ein anstehendes Großprojekt

6 Gemeinderat Seite 6 in den Folgejahren zu erwarten. Daher ist auch die Zuführung zweckgewidmeter Anschlussgebühren unbedingt anzuwenden. - Beim Kanalbauvorhaben BA 14 (Digitaler Leitungskataster) werden die für heuer bereits im Voranschlag vorgesehenen Ausgaben noch getätigt bzw. müssen für Kamerabefahrungen um etwa 5.500, -- angehoben werden. - Kanalbauvorhaben BA 15: Die seitens der Wasserrechtsbehörde vorgeschriebenen Kamerabefahrungen haben zum Teil deutliche Schäden der Kanalisationsanlage aufgezeigt. Durch jährliche Sanierungsmaßnahmen sollen diese Schäden Schritt für Schritt saniert werden. Für diese Arbeiten ist eine Summe von jährlich Euro , -- vorgesehen. Die im Nachtragsvoranschlag abgeänderten zweckgewidmeten Zuführungen können aufgrund vermehrter Anschlussgebühren auf Euro , -- angehoben werden, was in Hinblick auf die zukünftigen Kosten als positiv angesehen werden kann. Eventuelle weitere Abweichungen der Einnahmen bzw. Ausgaben des Ordentlichen sowie des Außerordentlichen Haushaltes, die, wie in der GR-Sitzung vom gem. 14 Abs. 3 Ziff.1 GemHKRO beschlossen, einen Betrag von Euro 3.500, -- übersteigen oder die Abweichung mehr als 10 % ausmacht, sind unter dem Kapitel NVA Abweichungen zum Voranschlag angeführt und begründet. Anmerkung: Da das Amt der OÖ. Landesregierung mit Erlass vom , IKD /46-Ws klargestellt hat, dass für den Nachtragsvoranschlag gem. 79 Abs. 3 GemO 1990 die geltenden Bestimmungen des Gemeindevoranschlages anzuwenden sind, sind im Nachtragsvoranschlag alle Einnahmen- und Ausgabenkonten angeführt, unabhängig davon, ob es im Zuge der Erstellung des Nachtragsvoranschlages zu einer Änderung gekommen ist oder nicht. Steyregg, Hannes Stingeder *** VzBgm Hintringer bedankt sich bei Hannes Stingeder für den ausgearbeiteten Bericht und die gute Arbeit während des Jahres. Er merkt an, dass trotz der steigenden Einwohnerzahl die Ertragsanteile zurückgehen und gibt bekannt, dass die SPÖ-Fraktion die Zustimmung zum vorliegenden Nachtragsvoranschlag gibt. Auch der Bürgermeister merkt an, dass die Ertragsanteile unverständlicherweise trotz anziehender Konjunktur zurückgehen, gibt aber zu bedenken, dass der Rückgang im Verhältnis zu den Gesamtertragsanteilen überschaubar ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag dem Nachtragsvoranschlag 2017 die Zustimmung zu erteilen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen.

7 Gemeinderat Seite 7 TOP 2: VFI-Steyregg & Co KG; Zur Kenntnisnahme des Jahresabschlusses für das Jahr 2016; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 211/2017/Sti Zur Kenntnisnahme des Jahresabschlusses der VFI-Steyregg & Co KG für das Jahr 2016 A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Aufgrund einer OGH-Entscheidung mit Beschluss vom sind die Gemeinde-KGs bilanzierungs- und offenlegungspflichtig. Das heißt, dass Jahresabschlüsse zu erstellen und diese dem Firmenbuchgericht vorzulegen sind. Aus diesem Grund hat die Fa. Raml & Partner aus dem bereits erstellten Rechnungsabschluss und diversen Unterlagen den Jahresabschluss der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2016 erstellt und einen Auszug davon nach Unterfertigung dem Firmenbuchgericht zugesendet. Dieser Jahresabschluss für das Jahr 2016 ist ebenfalls dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Dem Gemeinderat wird seitens der Buchhaltung empfohlen, den Jahresabschluss der VFI Steyregg & Co KG für das Jahr 2016 zur Kenntnis zu nehmen. Steyregg, Stingeder *** Der Bürgermeister stellt den Antrag den Jahresabschluss zur Kenntnis zu nehmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS 1 31 nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen.

8 Gemeinderat Seite 8 TOP 3: Zur Kenntnisnahme des Berichts der Prüfungsausschusssitzung vom ; Beratung und Beschlussfassung GR Wagner bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: /2017/Sti Zur Kenntnisnahme von Prüfungsausschusssitzungen A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Laut 91 Abs.3 GemO 1990 sind die Ergebnisse der Prüfungsausschusssitzungen dem Gemeinderat vorzulegen. Der Bericht folgender Sitzung muss aus diesem Grund noch vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen werden: Prüfungsausschusssitzung am 4. Juli 2017 Tagesordnungspunkte dieser Sitzung waren die Überprüfung der Kosten sowie der Durchführungsmodalitäten der Winterdienstsaison 2016/2017 samt Vorlage der momentan gültigen Vertragsunterlagen sowie die Überprüfung der von der Pfarrcaritas vorgelegten Abrechnung 2016 für den Kindergarten Steyregg samt Expositur Plesching und die Kinderkrippe Steyregg-Plesching Die Obfrau des Prüfungsausschusses bringt dazu einen entsprechenden Bericht ein. Steyregg, Stingeder I. Bericht mit Anträgen des Prüfungsausschusses an den Gemeinderat gemäß 91 Abs. 3 OÖ. Gemeindeordnung Überprüfung der Kosten sowie der Durchführungsmodalitäten der Winterdienstsaison 2016/2017 samt Vorlage der momentan gültigen Vertragsunterlagen; Beratung und Beschlussfassung Für die Überprüfung der Kosten für die Winterdienstsaison 2016/2017 werden wie gewohnt die Kosten für die beiden vorangegangenen Winterdienstsaisonen, 2014/2015 sowie 2015/2016 wie folgt herangezogen: 1. Streumaterialverbrauch: Art 2014/ / /2017 Splitt in to 269,18 t 176,91 t 269,49 t Salz in to 159,44 t 155,54 t 359,54 t Wie in der Tabelle klar erkennbar ist, wurden in der vergangenen Winterdienstsaison vergleichsweise mehr Streumittel ausgebracht, als in den vergangenen Saisonen. Streugutkosten 2014/ / /2017 Gesamtkosten Streugut , , ,57 Somit wurden für den Einkauf von Streumitteln in der vergangenen Saison 2016/2017 insgesamt ,57 Euro brutto ausgegeben. 2. Fremdleistungen: 2.1. Räumung und Streuung Straßen

9 Gemeinderat Seite 9 Räumung u. Streuung 2014/ / /2017 Gesamteinsatzstunden 433,50 h 219,75 h 487,00 h Neben den oben ersichtlichen, tatsächlich geleisteten und auch von der Gemeinde bezahlten Einsatzstunden wurden allerdings noch insgesamt weitere 185,5 Stunden von den beiden Unternehmen verrechnet. Dabei handelt es sich um eine Nachverrechnung auf die sogenannte. Mindestabnahmemenge pro Räumlos, die vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom beschlossen wurde: Räumlos RL 4 (Schneeconc.) RL 2 u. 3 (Maschinenring) Nachverrechnung 32,5 h 153,0 h 2.2. Räumung und Streuung Gehsteige Der Winterdienst auf den Gehsteigen war auch in der Saison 2016/2017 wieder zweigeteilt. Das RL Steyregg wurde vom Bauhofpersonal betreut, während die Gehsteige in Plesching vom Maschinenring (wie auch in den Vorjahren, weil die Fahrt nach Plesching für das Bauhofpersonal zu zeitaufwendig wäre und sich die Durchlaufzeiten extrem erhöhen würden) mitbetreut wurden. Die Kosten für das Eigenpersonal sind unter Punkt 3 zu finden. Für diesen Einsatz des Maschinenringes wurden insgesamt 6.406,45 Euro brutto (67,5 Einsatzstunden) ausgegeben in der Vorsaison 2015/2016 beliefen sich diese Kosten auf 2.421,13 Euro brutto (27 Einsatzstunden) Kehrung Kehrung 2014/ / /2017 Gesamteinsatzstunden 103,00 h 72,50 h 140,00 h Aufgrund der erhöhten, aber aufgrund der Witterungsverhältnisse notwendigen Ausbringung von Streumitteln erhöhte sich auch der Aufwand für die im Frühjahr notwendige Frühjahrskehrung Sonstige Arbeiten Für sonstige Kleinarbeiten wie Transport- und Lagerarbeiten (Splitt), Schneestangen setzen, usw. wurden in der Winterdienstsaison 2016/2017 insgesamt 4.456,45 Euro brutto an die Gemeinde verrechnet, 2014/2015 eine Gesamtsumme von ,10 Euro und 2015/2016 wurde gesamt 5.090,00 Euro ausgegeben. Die höhere Summe in der Saison 2014/2015 entstand damals noch, weil für die Beladung der Salz-Fahrzeuge ein Ladefahrzeug angemietet werden musste. Durch die Anschaffung eines Salzsilos sanken diese Kosten natürlich Gesamtkosten Fremdfirmen Dadurch ergeben sich für die jeweiligen Saisonen unter Berücksichtigung aller Fremdleistungen externer Firmen folgende Gesamtkosten: 2014/ / /2017 Gesamtkosten Fremd , , ,25 3. Eigenleistungen: 2014/ / /2017 Bauhof , , ,11 * *aufgrund quartalsweiser Abrechnung der Eigenleistungen des Bauhofes nur Daten bis enthalten 3.1. Bauhof Grundsätzlich wird das gesamte Gemeindestraßennetz tagsüber vom Gemeindetraktor (bzw. Lader) betreut, die Frühund Abendräumung wurde, wie auch in den vergangenen Saisonen von Fremdfirmen (Maschinenring und Schneeconcorde) durchgeführt. Weiters sind in diesen Kosten auch die Betreuung der Gehsteige, soweit die Gemeinde dazu verpflichtet ist diese zu betreuen, enthalten.

10 Gemeinderat Seite 10 Zudem werden die Müllsammelstellen meistens unterstützend händisch geräumt und gestreut und der Winterdienst auf dem Gehsteig der Steyregger Brücke (bis zur Brückenmitte, die zweite Hälfte betreut die Stadt Linz) teilw. händisch/mittels Schneefräse versehen. 4. Gesamtkosten Aufgrund obiger Berechnungen ergibt sich nun folgende Gesamtkostenberechnung: 2014/ / /2017 Gesamtkosten , , ,15 Die letzte Wintersaison 2016/2017 gehört somit zusammengefasst zu einer der strengeren Winterdienstsaisonen der letzten Jahre. Der Prüfungsausschuss hat die Kosten sowie die Durchführungsmodalitäten der Winterdienstsaison 2016/2017 geprüft und in Ordnung befunden. Es wurde aber festgestellt, dass die Dienstzeiten sowie die Rufbereitschaft genauer zu definieren sind und auf dieser Grundlage eine entsprechende Entlohnung sicherzustellen ist. Weiters sollte dem Winterdienst Dank und Anerkennung ausgesprochen werden. Die Vorsitzende stellte den Antrag, dies dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. 2. Überprüfung der von der Pfarrcaritas vorgelegten Abrechnung 2016 für den Kindergarten Steyregg samt Expositur Plesching und die Kinderkrippe Steyregg-Plesching; Beratung und Beschlussfassung In der Zwischenzeit legte die Pfarrcaritas mit 28. April 2017 die Abrechnung für den Kindergarten Steyregg samt Expositur Plesching und für die Kinderkrippe Steyregg und Plesching für das Jahr 2016 vor. Kindergarten Steyregg und Exposituren Steyregg und Plesching: Ausgaben: Der Abgang 2016 (Euro ,80) erhöht sich gegenüber der Abrechnung für 2015 (Euro ,73) um Euro ,07. Positiv ist die Tatsache, dass sich der Abgang jedoch gegenüber der Prognose um Euro ,-- verringerte. Die Ausgabensteigerung bei den Personalkosten gegenüber dem Vorjahr (+ Euro ,68) begründet sich mit der zusätzlichen KiGa-Gruppe in Plesching ab September 2015 sowie mit zusätzlichen Personal für eine zweite Integrationsgruppe mit Einzelintegration seit September Weiters wurde die Leitungsführung der Einrichtungen Kindergarten und Krabbelstube mit getrennt, was sich allerdings positiv beim Kindergarten jedoch negativ bei der Krabbelstube auswirkt. Zu den Betriebskosten / Sachaufwendungen ist anzumerken, dass diese sich gegenüber den prognostizierten Zahlen geringfügig erhöht haben. Dies kann mit der Tatsache begründet werden, dass seitens der Pfarrcaritas für Betriebskosten Euro 5.800, -- veranschlagt wurden, diese jedoch rd. Euro 9.300, -- ausmachten. Positiv ist jedoch die Reduzierung dieser Ausgaben gegenüber dem Rechnungsjahr Die Begründung liegt hier in den Stromkosten, den Heizkosten und insbesondere dem Zinsaufwand, der aufgrund der letztjährigen Maßnahmen von etwa Euro 8.000, -- auf Euro 1.000, -- gesenkt werden konnte. Zusätzlich ist hier anzumerken, dass es sich um keine reinen Zinskosten handelt, sondern um eine Rahmenprovision. Im nächsten Jahr müsste dieser Aufwand aufgrund der in der Gemeinderatssitzung vom beschlossenen Vereinbarung allerdings zur Gänze wegfallen. Einnahmen: Erwähnenswert sind hier die Mehreinnahmen von etwa Euro , -- gegenüber dem Voranschlag, was großteils aus der zusätzlichen Förderung seitens des Landes OÖ (für Sprachförderung) resultiert. Ansonsten gibt es einnahmenseitig keine relevanten Änderungen gegenüber Voranschlag bzw. Rechnungsjahr Der Pro-Kopf-Abgang beträgt somit bei durchschnittlich 143 Kindern Euro 2.592,01. Kinderkrippe Plesching:

11 Gemeinderat Seite 11 Der Abgang 2016 (Euro ,39) erhöht sich gegenüber der Abrechnung für 2015 (Euro ,86) um Euro ,53 und gegenüber der Prognose um Euro ,39.. Die Erhöhung begründet sich vorwiegend mit den Personalkosten durch die zusätzliche Krabbelstubengruppe (3. Gruppe) seit September 2016 und der damit verbundenen Personalerweiterung um 2 Mitarbeiterinnen sowie der bereits angesprochenen Leitungsteilung. Dass sich diese zusätzliche Gruppe auch bei den Sachaufwendungen, wenn auch wesentlich geringer, auswirkt, versteht sich von selbst. Einnahmenseitig ist lediglich eine geringe Erhöhung gegenüber Vorjahr und Voranschlag ersichtlich und auf die Elternbeiträge zurückzuführen. Der Landeszuschuss für die dritte Gruppe dürfte erst mit dem Folgejahr wirksam werden. Der Pro-Kopf-Abgang in der Kinderkrippe beträgt daher bei durchschnittlich 22,45 Kindern Euro 4.422,02. Der Prüfungsausschuss hat die von der Pfarrcaritas vorgelegten Abrechnungen 2016 für den Kindergarten Steyregg samt Expositur Plesching und die Kinderkrippe Steyregg-Plesching in Augenschein genommen, ersuchte aber um Vorlage weiterer Unterlagen (Detailbuchungsliste, Buchungsbelege) zur Kontenart Spiel- u. Beschäftigungsmaterial sowie Verw. Kosten, Zinsen, Bankspesen, Betriebskosten, um die Überprüfung abschließen zu können. Die Vorsitzende stellte den Antrag, dies dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Vorsitzende stellte den Antrag, über den gemeinsam erstellten Bericht abzustimmen. Beschluss: Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Der Prüfungsausschuss stellt den Antrag, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Der Bürgermeister ersucht um Kenntnisnahme des Prüfberichtes *** B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 4: Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes nach Behandlung im Wirtschafts- und Kulturausschuss: Förderung des Tourismus in Steyregg durch Einrichtung eines Wohnmobilund Wohnwagenabstellplatzes am Badeseeparkplatz, inklusive Versorgungsstation ; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis:

12 Gemeinderat Seite 12 GZ.: /2017/Kra Wiederaufnahme des Tagesordnungspunktes Förderung des Tourismus in Steyregg durch Einrichtung eines Wohnmobil- und Wohnwagenabstellplatzes am Badeseeparkplatz, inklusive Versorgungsstation ; Beratung über konkrete Umsetzung A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Die Mitglieder des Wirtschafts- und Kulturausschusses haben erneut über den Wohnwagenstellplatz am Badeseeparkplatz beraten. Die Kosten werden wie folgt dargestellt: Einmalige Kosten Ver- und Entsorgungsanlage 3.856,79 Fracht 300,00 Grabungs-, Asphaltierungs- Arbeiten, Montage Kanal 5.000,00 Stromverteiler Licht 7.000,00 Gesamt: ,79 exkl. MwSt. Laufende Nebenkosten Instandhaltung/Reinigung 132,00/Woche (4h/Woche á 33,00) 36 Wochen: 4.752,00/Jahr Grundsätzlich ist durch den Donauradweg ein touristisches Potential vorhanden, jedoch nicht für einen Wohnmobil- Stellplatz. Schon gar nicht auf dem Badeseeparkplatz, wenn dafür die Gemeinde als Betreiber fungieren müsste. Eventuelle Rücksprache mit anderen Campingplatzbetreibern, beispielweise Gasthof Lehner Pleschinger See (ehem. Kolmer) ob dort ein weiterer Standort möglich ist. Das touristische Potential sollte eher bei den Radfahrern und nicht bei den Campern gefördert werden. Bezüglich eines Gesamttourismuskonzeptes für Steyregg soll es Gespräche mit dem Landestourismus geben auch in Hinblick auf die Landesausstellung. Info an den Gemeinderat folgt nach den Gesprächen. Der Wirtschafts- und Kulturausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Stellplatzes für Wohnmobile auf dem Badeseeparkplatz aufzuheben, da die Kosten zu hoch sind und die Gemeinde nicht als Betreiber der Anlage fungieren soll. Der Gemeinderat möge über diese Empfehlung abstimmen. Steyregg, Iris Krallitsch *** GR Gintenreiter berichtet, dass am Pleschinger See oft um die 5 Wohnmobile stehen, die 2-3 Tage am Standort bleiben. Die meisten dieser Camper haben Fahrräder mit. Grundsätzlich sind dort beim Gasthaus Lehner Toiletten vorhanden. Also könnte man das Angebot dort verbessern, beispielsweise mit einem Stromanschluss, der momentan nicht vorhanden ist. Weiters erwähnt er, dass diese Camper ein zahlungskräftiges Publikum darstellen. GR-Ersatz Keintzel kann nicht nachvollziehen, warum Förderungen des Tourismus im kleinen Stil nicht umgesetzt werden und gibt an, dass es im Tourismus mehrere Sektoren gäbe, nicht nur den Radtourismus. Es würde ihn interessieren, ob es ein Gesamtkonzept oder Pläne in Richtung des Tourismus gibt bzw. ob diese angestrebt werden und findet, dass ein Kontakt mit dem Landestourismus, wie GR Modl bei seiner Berichterstattung erwähnte, schon einmal ein richtiger Schritt wäre. GR Wagner gibt zu bedenken, dass in Zukunft der Parkplatz am Urfahraner-Jahrmarkt-Gelände geschlossen ist und dort auch Wohnmobile stehen würden. Dies stellt seiner Meinung nach eine Chance dar.

13 Gemeinderat Seite 13 VzBgm Hintringer ist für die Rücknahme des Grundsatzbeschlusses am Badesee Parkplatz. Er meint alles Weitere ist in den Ausschüssen zu behandeln, findet die Idee mit Plesching grundsätzlich aber gut. Weiters interessiert es ihn, ob mit dem Gasthaus Lehner schon Kontakt aufgenommen worden wäre. GR-Ersatz Tischlinger führt aus, dass es in Steyregg keinen Camping- sondern lediglich einen Stellplatz geben soll. Man könne mit einfachen Mitteln zb Wohnmobilparkplatzschild und 5 markierte Plätze diese Stellplätze anbieten. Grundsätzlich merkt er an, dass der Donauradtourismus besser über die Übernachtungsmöglichkeiten am Radweg mittels Schilder aufgeklärt werden muss, da die Übernachtungs-Kapazität für Radfahrer in Steyregg sehr begrenzt sind. GR Modl gibt zu bedenken, dass wenn ein aktiver Stellplatz angeboten wird auch die Gemeinde Betreiber ist, weil sich kein Betreiber findet. Er führt aus, dass in den nächsten Ausschusssitzungen Ideen gesammelt und ein Tourismuskonzept ausgearbeitet werden soll. Camping sollte Teil eines Gesamttourismusprojektes sein. Das Konzept sollte gemeinsam mit dem Landestourismus erstellt werden. Der Bürgermeister teilt die Analyse von Tischlinger, denn Platzkapazitäten für Radfahrer in Steyregg sind begrenzt. Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GR Modl, den Grundsatzbeschluss über die Wohnwagenstellplätze zurückzunehmen, abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 9 Schmitsberger SPÖ 8 Gintenreiter ÖVP 6 FPÖ 2 Tischlinger, Wagner, IST - Keintzel BPS Der Antrag gilt somit als angenommen. TOP 5: Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 19 (Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, Steyregg) Umwidmung von Teilbereichen der Pz. 367/1, 414, 415 und 416, alle KG Steyregg von Grünland in ein Sondergebiet des Grünlandes Wald- und Naturfriedhof ; Beratung und Beschlussfassung GR Deutsch bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 031-2/1-6/19/El Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 19 Beschlussfassung durch den Gemeinderat gemäß 34 ROG A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Mag. Niklas Salm-Reifferscheidt, 4221 Steyregg, Schlossberg 1 hat die Stadtgemeinde Steyregg mit Schreiben vom (eingelangt am ) ersucht Teilbereiche der Parzellen 367/1, 414, 415 und 416, alle KG Steyregg von Wald in Sondergebiet des Grünlandes Wald und Naturfriedhof umzuwidmen.

14 Gemeinderat Seite 14 Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, dass die Umwidmung aus ortsplanerischer Sicht vertretbar ist. Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am an die ortsplanerischen Ansichten angeschlossen und hat eine positive Empfehlung an den Gemeinderat abgegeben, dieser Umwidmung die Zustimmung zu geben. Dieser Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat erfolgte am Im folgenden Änderungsverfahren wurde vom Amt der O.Ö. Landesregierung- Unterabteilung Örtliche Raumordnung eine negative Stellungnahme abgegeben. Von der Linz AG (Wasser, Strom und Erdgas) sowie von der Wildbach- und Lawinenverbauung wurden positive Stellungnahmen abgegeben. Die Stadtgemeinde Steyregg beharrt auf die Umwidmung und begründet die negative Stellungnahme der Raumordnung damit: Zur engen und steilen Zufahrt (rund 3 km) von der Ortschaft Plesching zum geplanten Friedhof wird festgestellt, dass es nicht nur eine Erschließung gibt, sondern zwei weitere, und zwar ab der Ortschaft Lachstatt vom Gasthaus Daxleitner zum Friedhof mit rund 2 km und eine ab dem Zentrum Steyregg vom Schloss zum Friedhof mit rund 3 km. Weiters wird dazu festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen bei einer Urnenbeisetzung relativ gering ist und laut einer Statistik liegt die Besucherzahl bei ca. 3 Personen pro Tag, bei 75 Beisetzungen pro Jahr. In den Wintermonaten wird es keine Beisetzung geben und damit auch der befürchtete Versammlungscharakter nicht stattfinden. Die Umwidmung wird in Bezug auf die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramm Linz Umland 2 damit seitens der Stadtgemeinde Steyregg fachlich begründet, dass durch die Funktion Wald- und Wiesenflächen für Beisetzungen keine Verschlechterung geben wird. Durch die Umwidmung wird sich keine Änderungen der Nutzung ergeben, diese Flächen werden in Zukunft zusätzlich besser gepflegt. Die Einschränkung, dass keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen wird in der planlegende festgelegt und die Fläche für die erforderlichen Parkplätze wird im Plan dargestellt. Die Bezeichnung dieser Umwidmungsfläche wird ein Sondergebiet des Grünlandes Wald- und Naturfriedhof sein, da im südlichen Bereich auch Wiesenflächen zur Urnenbeisetzung zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, dass die 19. Änderung zum Flächenwidmungsplan Nr. 6, trotz der teilweisen negativen Stellungnahmen zur Genehmigung gemäß 34, OÖ. Raumordnungsgesetz-Novelle 2015 der Baurechtsabteilung des Amtes der O.Ö. Landesregierung vorgelegt wird. Steyregg, FOI Elias *** GR-Ersatz Keintzel erkundigt sich, ob es für den Friedhof auch einen Betreiber geben würde. Der Bürgermeister bestätigt dies. Der Betreiber wäre der Grundstückseigentümer Mag. Niklas Salm- Reifferscheidt. Der Bürgermeister stellt den Antrag die Änderung des Flächenwidmungsplanes trotz teilweiser negativen Stellungnahmen der Baurechtsabteilung des Amtes der Oö. Landesregierung vorzulegen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS 1 31 nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen.

15 Gemeinderat Seite 15 TOP 6: Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 20 (Christoph Pilz, Steyregg) Umwidmung der Pz. 383/4 mit 124 m², KG Lachstadt von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland Wohngebiet; Beratung und Beschussfassung GR Deutsch bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 031-2/1-6/20/El Flächenwidmungsplan Nr. 6, Änderung Nr. 20 Beschlussfassung durch den Gemeinderat gemäß 34 ROG A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Christoph Pilz, 4221 Steyregg, Holzwinden 17 hat die Stadtgemeinde Steyregg mit Schreiben vom ersucht, die Parzelle 383/4, KG Lachstadt mit 124 m² von Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung in Bauland - Wohngebiet umzuwidmen. Die Stellungnahme des Ortsplaners lautet, dass die Umwidmung aus ortsplanerischer Sicht vertretbar ist. Begründung: Die im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan Nr. 6 bisher als Grünland ausgewiesene Fläche grenzt im Osten und Westen bereits an Bauland Wohngebiet und sonst an landwirtschaftlich genutzte Fläche (Grünland). Diese Fläche ist ein schmaler Streifen zwischen bebautem Wohngebiet und stellt einen Lückenschluss dar. Eine Änderung des rechtskräftigen Entwicklungskonzept Nr. 2 ist daher nicht notwendig. Eine eigene Baufläche entsteht durch diese Widmungsänderung nicht. Der Grundeigentümer benötigt die umzuwidmende Fläche für eine geringfügige Erweiterung des bestehenden Gebäudes auf der Pz. 383/3 sowie für die Schaffung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände. Immissionen: In diesem Fall sind keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Der Gemeinderat hat nun zu beschließen, ob ein Änderungsverfahren gemäß 33 und 34 des ROG 1994 eingeleitet werden soll, oder ob von einer Umwidmung Abstand genommen wird. Steyregg, FOI Elias *** Der Bürgermeister stellt den Antrag das Änderungsverfahren einzuleiten und lässt darüber abstimmen. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS 1 31 nicht bei der Abstimmung: - Der Antrag gilt somit als angenommen.

16 Gemeinderat Seite 16 TOP 7: Vergabe der Planungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Hochbehälters für die Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung GZ.: /Mei Stadtgemeinde Steyregg; Vergabe der Planungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Hochbehälters für die Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Anlässlich der GR-Sitzung am wurde die Firma Warnecke mit der Vorplanung und den nötigen Arbeiten für die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung beauftragt. Das Planungsbüro ist mitten in den Arbeiten und es ist nun an der Zeit die Arbeiten für die Ausführungsplanung, der Bauleitung, der statisch konstruktiven Bearbeitung sowie der Kollaudierungsunterlagen zu vergeben. Es ist naheliegend, dass diese weiterführenden Projektsabwicklungen durch das selbe Zivilingenieurbüro erledigt werden. Für diese Arbeiten liegen Angebote der Firma Warnecke vor. Diese Firma hat in den letzten Jahrzehnten die Wasserversorgungsanlage der Stadtgemeinde geplant sowie gebaut und verfügt daher nicht nur um ein entsprechendes Fachwissen, sondern auch um das notwendige örtliche Insiderwissen damit die neue Anlage im bestehenden System zuverlässig arbeiten kann. Die Angebote lauten wie folgt: Ausführungsplanung und Bauleitung: Statisch Konstruktive Bearbeitung und Kollaudierung: Für die Erstellung des Angebotes wurde seitens der Firma Warnecke die Honorarordnung der Baumeister (HOB) herangezogen. Auf diese Berechnung wurde ein Honorarnachlass von 10% gewährt. Um Zustimmung zur Auftragsvergabe an die Firma Warnecke Consult wird ersucht. Steyregg, Ing. Meisinger GR-Ersatz Tischlinger erkundigt sich, ob es mehrere Angebote für dieses Bauvorhaben und ob mehrere Varianten des Hochbehälters geprüft wurden. Der Bürgermeister klärt auf, dass es sich beim nächsten Tagesordnungspunkt bereits um die Einholung von Angeboten für dieses Vorhaben handelt. Die Firma Warnecke übernimmt die Planung und erstellt die Ausschreibungsunterlagen und schreibt ordnungsgemäß aus. Die Varianten wurden vorab schon durch die Fa. Warnecke entworfen, vorgelegt und durch den Ausschuss für Dienstleistungen und Wirtschaftsbetriebe behandelt und geprüft. Der Bürgermeister stellt den Antrag den Auftrag an die Firma Warnecke zu vergeben. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 4 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen.

17 Gemeinderat Seite 17 TOP 8: Einladung von Firmen zur Angebotslegung für die Erd- und Baumeisterarbeiten der Erweiterung Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: /Mei Stadtgemeinde Steyregg; Einladung von Firmen zur Angebotslegung für die Erd- und Baumeisterarbeiten der Erweiterung Hochbehälter der Trinkwasserversorgung Steyregg; Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am Seitens des Amtes und der Firma Warnecke Consult werden folgende Firmen zur Einladung bezüglich einer Angebotslegung für die Erd- und Baumeisterarbeiten für die Erweiterung des Hochbehälters der Wasserversorgung Steyregg vorgeschlagen: BT-Bau GmbH, Tragwein Baumeister Ing. Karl Fürholzer, Arbing Ing. Harald Weissel Ges.m.b.H, Linz WDS-BAU GmbH, Perg A.ZAUSSINGER, Wartberg ob der Aist Die vorgeschlagenen Firmen sind als kompetente Fachfirmen bekannt und haben in der Vergangenheit schon ähnliche Bauprojekte erfolgreich umgesetzt. Um Bestätigung dieses Vorschlages wird ersucht. Steyregg, Ing. Meisinger *** GR Deutsch informiert darüber, dass kleinere Firmen oftmals wenig Spielraum in der Preisgestaltung haben. Es sollten jedenfalls zusätzlich die Firmen Porr, Habau, Felbermayer und Swietelsky zur Angebotslegung eingeladen werden, da diese im Bereich des Hochbehälterbaus sehr viele Aufträge haben. StR Höfler versteht nicht, warum die Firmen offen im Amtsbericht bzw. dann im Protokoll angeführt sind, da es zu Preisabsprachen kommen könnte. Der Bürgermeister stellt den Antrag die im Amtsbericht angeführten und die von GR Deutsch genannten Firmen und auf Vorschlag auch noch weitere Firmen zur Angebotslegung eingeladen werden. B e s c h l u s s : Fraktion Pro-Stimmen Kontra-Stimmen Stimmenenthaltungen SBU 10 SPÖ 9 ÖVP 6 FPÖ 3 IST 1 BPS Der Antrag gilt somit als angenommen.

18 Gemeinderat Seite 18 TOP 9: Ortspolizeiliche Verordnung Grillverbot Pleschinger See: Ergebnis Verordnungsprüfung, weitere Vorgangsweise, Beratung und Beschlussfassung Der Bürgermeister bringt folgenden Bericht zur Kenntnis: GZ.: 620-4/2017/Öhl Ortspolizeiliche Verordnung Grillverbot Pleschinger See: Ergebnis Verordnungsprüfung, weitere Vorgangsweise, Beratung und Beschlussfassung A m t s b e r i c h t zur GR-Sitzung am In der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2017 wurde folgende ortspolizeiliche Verordnung für ein Grillverbot am Pleschinger See beschlossen: V E R O R D N U N G des Gemeinderates der Stadtgemeinde Steyregg vom 22. Juni 2017 gem. 41 OÖ Gemeindeordnung 1990 i.d.f. LGBl. Nr. 41/ Auf den öffentlich genutzten Liegeflächen am Pleschinger See ist das Grillen verboten. 2 Das Verbot ist durch entsprechende Hinweistafeln ersichtlich zu machen. 3 Verstöße gegen diese Verordnung stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind gemäß den Bestimmungen des 41 OÖ GemO vom Bürgermeister zu bestrafen. 4 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Der Bürgermeister Mag. Johann Würzburger angeschlagen: abgenommen: Die Verordnung wurde nach der Kundmachungsfrist ordnungsgemäß an die Aufsichtsbehörde für die Verordnungsprüfung übermittelt. Die Verordnungsprüfung ergab nachstehende negative Stellungnahme: Grillverbot am Pleschinger See ortspolizeiliche Verordnung Verordnungsprüfung Sehr geehrte Damen und Herren! Linz, 14. Juli 2017 Die mit Beschluss des Gemeinderates der Stadtgemeinde Steyregg vom 22. Juni 2017 erlassene Verordnung, mit der ein Grillverbot auf den öffentlich genutzten Liegeflächen am Pleschinger See angeordnet wurde, kundgemacht in der Zeit vom 28. Juni 2017 bis 13. Juli 2017, wird im Rahmen der Verordnungsprüfung gemäß 101 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.f. aus folgenden, bereits im Vorprüfungsverfahren dargelegten Gründen nicht als gesetzmäßig zur Kenntnis genommen: Gemäß 41 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.f. hat der Gemeinderat in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches das Recht ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Solche ortspolizeiliche Verordnungen dürfen nach 41 Abs. 2 leg. cit. nicht gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen des Bundes oder des Landes verstoßen.

19 Gemeinderat Seite 19 Die Gemeinden sind damit aber nicht berechtigt, schlechthin von dem ortspolizeilichen Verordnungsrecht Gebrauch zu machen, um damit Gegenstände zu regeln, die bisher in den Gesetzen nicht geregelt sind, oder in die Regelungskompetenz des Bundes- oder Landesgesetzgebers fallen, da allgemeine rechtspolitische Anliegen nur vom jeweils zuständigen Gesetzgeber geregelt werden dürfen. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass aus Verkehrssicherheits-, Brandverhütungs- und Wasserschutzgründen generell schon deshalb keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen werden darf, weil einerseits die Straßenverkehrsordnung, das Oö. Feuerpolizei- und Gefahrenpolizeigesetzes und andererseits der gültige Wasserrechtsbescheid Regelungen beinhalten, um die aufgezeigten Probleme zu vermeiden bzw. hintanzuhalten. Letztlich gibt es auch zum Schutz vor allfälliger Rauchentwicklung und für die ordnungsgemäße Abfallentsorgung einschlägige Bestimmungen im Bundesluftreinhaltegesetz und im Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes. Ergänzende ortspolizeiliche Regelungen sind daher unzulässig. Ferner sind solche gesetzvertretende Verordnungen nur zulässig, wenn dies der Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung von das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missständen dient. Eine überprüfbare amtliche Dokumentation dieser Missstände vor Erlassung einer Verordnung wäre daher erforderlich gewesen. Ferner fehlt eine parzellenscharfe Eingrenzung der Verbotsflächen, ohne die ein Verwaltungsstrafverfahren mangels konkreter Tatortsbestimmtheit keinesfalls einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde. Darüber hinaus beinhaltet 2 der gegenständlichen Verordnung einen Kennzeichnungsauftrag, der in der Verordnung nicht näher bestimmt ist, sich aber jedenfalls nicht an die Allgemeinheit richten kann; in einer Verordnung sind aber ausschließlich an die Allgemeinheit adressierte Anordnungen zulässig. Da die zur Prüfung vorgelegte Verordnung aus vorstehenden Gründen nicht gesetzeskonform ist, wird empfohlen, diese gesetzwidrige Verordnung durch neuerlichen Gemeinderatsbeschluss ehestens aufzuheben. Sollte eine Verordnungsaufhebung durch den dortigen Gemeinderat nicht erfolgen, müsste letztlich die Landesregierung diese Verordnung gemäß 101 Abs. 2 Oö. GemO 1990 i.d.g.f., nach Anhörung der Gemeinde, als gesetzwidrig aufheben. Wir ersuchen die Stadtgemeinde Steyregg uns binnen vier Wochen mitzuteilen, welche weiteren Schritte in dieser Angelegenheit ins Auge gefasst werden. Mit freundlichen Grüßen Für die Oö. Landesregierung: Im Auftrag Dr. Michael Gugler Aus diesem Grund wurde von den Fraktionen des Gemeinderates eine Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde über die weitere Vorgangsweise übermittelt: Sehr geehrte Damen und Herren! Bezugnehmend auf Ihr Schreiben IKD(Pol) / Stö/Ga teile ich Ihnen fristgerecht mit, dass aufgrund divergierender Rechtsansichten, die von einer Mehrheit der Gemeinderatsmitglieder vertreten werden, eine Aufhebung der gegenständlichen Verordnung mittels neuerlichem Gemeinderatsbeschluss voraussichtlich nicht erfolgen wird. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die erläuternden Bemerkungen zur ortspolizeilichen Verordnung, die im Gemeinderat vom mehrheitlich gemeinsam mit dem Verordnungstext beschlossen wurde. Die beschlussgebende Mehrheit des Gemeinderates ist der Ansicht, mit diesen Erläuterungen die Hintergründe der gegenständlichen Verordnung klar dargelegt und auch mit Bildern dokumentiert zu haben. Hier sei auch auf die Ausführungen des Berichterstatters zum diesbezüglichen Tagesordnungspunkt explizit hingewiesen. Die Mehrheit der im Steyregger Gemeinderat vertretenen Fraktionen ist der Auffassung, dass die gegenständliche Verordnung nicht gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen des Bundes oder des Landes verstößt, sondern ganz im Gegenteil diese stützt. In der übermittelten Rechtsmeinung der Aufsichtsbehörde sei zudem unberücksichtigt geblieben, dass nicht einzelne Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen des Bundes und des Landes zu Missständen

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