Seminar am Axel Anderl Martina Grama

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seminar am 30.10.2012 Axel Anderl Martina Grama"

Transkript

1 Social Media und rechtliche Fallen Seminar am Axel Anderl Martina Grama

2 Agenda Einsatz von Social Media Haftungsszenarien/Verantwortung für Inhalte Rechtsdurchsetzung Datenschutz Arbeitsrecht und Social Media Seite 2

3 Social Media - Definition Social Media = Medien (Plattformen), die die Nutzer über digitale Kanäle in der gegenseitigen Kommunikation und im interaktiven Austausch von Informationen unterstützen Blogs (Twitter) Soziales Netzwerk (Facebook) Content Communities (YouTube) Seite 3

4 Einsatz von Social Media Vorteile Positive Kommentare und Hinweise Aussagen oft authentischer und ehrlicher als Meldungen der Presseabteilung Verbesserung der Reputation Stärken der eigenen Marke Firmenkontakte finden und pflegen Seite 4

5 Einsatz von Social Media Risken Unvorsichtigkeit bei Meldungen zb über Mitbewerber Veröffentlichung/Weitergabe von Daten Juristische Angelegenheiten nach außen tragen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten Ausplaudern von Firmeninterna Auslassen über Firmenleitung Negativer Drive Potentielle Gefahrenquelle Seite 5

6 Haftungsszenarien/Verantwortung für Inhalte

7 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung Es gelten die allgemeinen Grundsätze des ABGB/UWG/StGB/MedienG Insbesondere zu beachtende Beschränkungen: Werbebeschränkungen im Pharmabereich Spamverbot Trennungsgebot! Seite 7

8 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - ABGB Kreditschädigung ( 1330 ABGB) zb Verbreiten negativer/unwahrer Behauptungen über einen Mitbewerber auf Facebook natürliche und juristische Personen Ehrbeleidigung (Abs 1) subjektive Vorwürfe Behauptung unwahrer Tatsachen (Abs 2) objektivierbare Vorwürfe Wahrheitsbeweis Gegenspieler Meinungsfreiheit Seite 8

9 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - ABGB Ansprüche Unterlassung/Beseitigung (auch per einstweiliger Verfügung) Widerruf Ersatz des Vermögensschadens inkl entgangenem Gewinn Kein ideeller Schadenersatz! Urteilsveröffentlichung (direkt im betroffenen Medium) Seite 9

10 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - UWG Herabsetzung eines Unternehmens ( 7 UWG) zb unrichtiges Posting über Mitbewerber "verwendet minderwertige Inhaltsstoffe" Wettbewerbsverhältnis/Wettbewerbsabsicht vorausgesetzt Objektivierbare Äußerungen Freibeweis durch Nachweis des Tatsachenkerns Meinungsfreiheit starker Gegenspieler "Recht auf Beleidigung" Seite 10

11 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - UWG Generalklausel ( 1 UWG) Behinderung durch herabsetzende subjektive Äußerungen ohne Tatsachenkern zb Posting "Lumpenfirma" Kundenfang zb Kauf von Fake "I Like" Irreführung ( 2 UWG) Unrichtige oder sonstige täuschende Angabe zb Verleitung zum Kauf der eigenen Produkte durch falsche Angaben zum Unternehmen (zb unter "Info" bei Facebook) Seite 11

12 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - UWG Ansprüche Unterlassung/Beseitigung (auch per einstweiliger Verfügung) Widerruf bei Herabsetzung nach 7 UWG Ersatz des Vermögensschadens inkl entgangenem Gewinn Kein ideeller Schadenersatz! Urteilsveröffentlichung (direkt im betroffenen Medium!) Seite 12

13 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - StGB Üble Nachrede ( 111 StGB) Tatsachensubstrat; Wahrheitsbeweis Verleumdung ( 297 StGB) Vorsätzliche falsche Verdächtigung einer strafbaren Handlung Beleidigung ( 115 StGB) Öffentliche Beschimpfung, Verspottung Kreditschädigung ( 152 StGB) Unrichtige Tatsachenbehauptung die Kredit, Erwerb oder Fortkommen eines anderen schädigt/gefährdet Seite 13

14 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - MedienG Persönlichkeitsschutz Üble Nachrede Beschimpfung Verspottung Verleumdung Verletzung höchstpersönlicher Lebensbereiche Krankheit Verjährte Straftat Abgeschlossene Lebensphase Seite 14

15 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - MedienG Identitätsschutz Opferschutz Täterschutz (Jugendliche, Erschwerung Fortkommen) Schutz der Unschuldsvermutung Schutz vor verbotener Veröffentlichung "Lauschangriff" Seite 15

16 Haftungsszenarien bei betrieblicher Nutzung - MedienG Ansprüche Entschädigungsanspruch Ersatz von immateriellen Schäden EUR ,- bis EUR ,- Zudem: Gegendarstellungsanspruch Unrichtige oder unvollständige Tatsachenmitteilung Seite 16

17 Effektive Rechtsdurchsetzung

18 Effektive Rechtedurchsetzung Gegner? Der Äußernde/Accountbesitzer steht im Fokus Problematik der Ausforschung des Täters? Daneben potentielle Haftung des Providers? In der Praxis Tendenz gegen Provider vorzugehen Haftungsprivileg des Plattformbetreiber ( 16 ECG) Keine proaktive Prüfpflicht ( 18 Abs 4 ECG) ABER: Privilegierung durch Rechtsprechung immer weiter zurückgedrängt OGH 6 Ob 178/04a Gästebuch Setzung von Maßnahmen wie Löschung OGH 4 Ob 6/12d kino.to Seite 18

19 Effektive Rechtedurchsetzung Gegner? Mitwirkung des Plattformbetreibers oft erforderlich - Ausforschung des Täters Auskunftsanspruch nach UrhG, ECG Aber: zuletzt OGH 6 Ob 119/11k Frau Hauptmann Faktische Probleme bei Vorgehen gegen Plattformbetreiber - Haftungsausschlüsse in Nutzungsbedingungen - Anwendbarkeit US Recht gilt nur gegenüber Betreiber! - US Gerichtsstand Seite 19

20 Effektive Rechtedurchsetzung - Konklusio Unmittelbarer Täter als primärer Ansprechpartner Setzt voraus, dass greifbar Auch hier oft grenzüberschreitende Sachverhalte Prozessrisiko! Plattformbetreiber meist nicht greifbar Abwägungsfrage, ob überhaupt aktiv vorgegangen wird Alternative: PR-Massnahmen Aber: Risiko, selbst angegriffen zu werden Seite 20

21 Datenschutz

22 Social Media und Datenschutz Anwendbares Recht? Welche Rechtsordnung? Keine Spezialbestimmungen für Social Networks Datenverwendung im Inland Ö Recht ( 3 Abs 1 DSG) Ausnahme: EU Sitzstaat (Abs 2) Gegenausnahme zu Zwecken einer Niederlassung in Ö - Ö Datenverwendung in Drittstaat Ö Recht Seite 22

23 Social Media und Datenschutz Anwendbares Recht? Plattformbetreiber Sitz in EU Recht des Sitzstaates zb Facebook (Niederlassung Irland), StudiVZ (Deutschland), Xing (Deutschland) Sitz in Drittstaat DSG zb Twitter (USA, dzt keine Niederlassung in EU) Sitz in Österreich DSG zb Uboot (Österreich) Seite 23

24 Social Media und Datenschutz Grundrecht Grundrecht auf Datenschutz = Recht auf Geheimhaltung Einziges Grundrecht mit unmittelbarer Drittwirkung Relativ Rechtfertigungsgründe Zustimmung Andere gesetzlich vorgesehene Gesetzliche Ermächtigung Überwiegende berechtigte Interessen zb Vertragserfüllung (außer bei sensiblen Daten) Seite 24

25 Social Media und Datenschutz Zustimmungserfordernis Wirksamkeit der Zustimmung Zustimmung in Verbindung mit Registrierung erteilt Strenge Rsp des OGH (7 Ob 107/98 w Friends of Merkur) WER macht WAS WANN zu WELCHEM Zweck mit WELCHEN Daten? Sensible Daten Ausdrücklich Jederzeitiger Widerruf idr keine Zustimmung zur Weitergabe an Dritte idr keine Zustimmung der Nutzung der Daten für sonstige Zwecke Seite 25

26 Social Media und Datenschutz Rechtsdurchsetzung Kontrollbefugnisse der DSK ( 30 DSG) Einschau bei Verdacht Beschwerde an DSK ( 31 DSG) Zuständigkeit der Gerichte ( 32 DSG) Ansprüche gegen Private Zuständigkeit Landesgerichte Unterlassung/Beseitigung rechtswidriger Zustände Einstweilige Verfügung DSK Feststellungsklage/Nebenintervenient Praxis: Medialer Druck Seite 26

27 Arbeitsrecht und Social Media

28 Arbeitsrecht und Social Media Prinzipielle Zulässigkeit einer maßvollen und zeitlich eingeschränkten Nutzung Privatnutzung kann aber von AG durch Weisung oder Vereinbarung geregelt werden Privatnutzung kann auch von AG untersagt werden Nutzung aus wichtigem Grund (wie bei Telefongesprächen) bei Social Networks nicht denkbar Mitwirkungsrechte des Betriebsrates beachten ( 97 ArbVG) Seite 28

29 Arbeitsrecht und Social Media Verbieten oft keine Lösung Mitarbeiter nutzen Smartphones oder private Computer Möglichkeiten und Gefahren aufzeigen Mitarbeiterschulungen Mitarbeiterregeln für soziale Netzwerke aufstellen Seite 29

30 Arbeitsrecht und Social Media Entlassungsgrund? 27 AngG. Als ein wichtiger Grund, der den Dienstgeber zur vorzeitigen Entlassung berechtigt, ist insbesondere anzusehen: Z 1: wenn [ ] wenn er sich einer Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt Direkte negative Äußerungen des AN auf Facebook über AG Lehrling beschwerte sich über Arbeit am Wochenende Beendigung Lehrverhältnis Seite 30

31 Arbeitsrecht und Social Media Entlassungsgrund? "Gefällt mir" eines negativen Beitrages über AG AN postete negativen Beitrag über Vorgesetzten, zwei Kollegin "gefiel" dies Entlassung des Trios (mit Vergleich geendet) Tagging eines AN bei negativem Beitrag Kollegin wurde in Posting getagt, das den gemeinsamen Vorgesetzten beleidigte Entlassung (geendet mit Zahlung einer Kündigungsentschädigung) Seite 31

32 "Spezialfall" Facebook

33 "Spezialfall" Facebook Facebook schwer direkt zu kontaktieren Zuständige Stelle, Land? Kontaktaufnahme über Formulare mühsam Reaktion von Facebook? Seite 33

34 "Spezialfall" Facebook Fake-Profil Profil von einem Dritten ohne Zustimmung des Betroffenen angelegt Meldung bei Facebook als "gefälschtes" Profil Fake-Seite Offizielle Fanseite wird von nicht autorisiertem Vertreter angelegt Meldung bei Verstoß gegen Nutzungsbedingungen oder Immaterialgüterrechte Seite 34

35 "Spezialfall" Facebook Gemeinschaftsseite Automatische Generierung durch Facebook "Vollständigkeitsbededürfnis" uu Spiegelung von Wikipedia-Einträgen Disclaimer: Meldung bei Facebook als inhaltlich unrichtig bzw als Doppeleintrag Seite 35

36 "Europe versus Facebook" 22 Anzeigen bei irischer Datenschutzbehörde wegen Verstößen gegen irisches Datenschutzrecht und Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ua Facebook speichert auch die von Usern bereits gelöschten Daten: Pokes, Schattenprofile, Postings, Chat-Nachrichten, Bilder Markierungen ohne Zustimmung des Users (nur opt-out) Zuständigkeit wegen Mangel an Ö Niederlassung Problem Intransparentes Verfahren Keine Akteneinsicht Wahrnehmung der Rechte schwierig Keine Maßnahmen gegen Facebook erlassen Seite 36

37 Praxistipps

38 Praxistipps Einsatz von Social Media wertvoll Sorgfältige rechtliche Prüfung der Aktivitäten Nicht an Rechtsabteilung vorbei Vorab generell Rahmenbedingungen prüfen Dann Umsetzung geprüfte Aktionen Sofortiges Handeln bei Beschwerden Klare Regeln zur Mitarbeiternutzung Kanalisierung der Nutzung Abstecken der Rahmenbedingungen Seite 38

39 Ansprechpartner Mitglied des Österreichischen Juristenverbandes und der Interessensgemeinschaft Dr Axel Anderl, LL.M. (IT-LAW) Partner T: E: axel.anderl@dbj.at Seit 2005 Partner bei DORDA BRUGGER JORDIS Leiter des IT/IP und Media Department Fachliche Schwerpunkte: IT-Recht, insb E-Commerce, Softwarerecht, Outsourcing, Datenschutz, Urheber- und Medienrecht, UWG Empfohlen für seine Expertise im IT, IP, Franchising, Outsourcing und Medienrecht in zahlreichen internationalen Rankings und Handbüchern wie zb Legal 500, Chambers Europe und PLC Which Lawyer. Bei Legal500 als "Leading Individual" für IT genannt. Absolvent der Universität Wien und des Universitätslehrgangs für Informationsrecht und Rechtsinformation der Universität Wien (LL.M. 2001) Lehraufträge an diversen akademischen und außeruniversitären Einrichtungen und Autor zahlreicher Fachpublikationen in den Bereichen IT- Urheber- und Medienrecht. Unter anderem Co-Autor des 2 UWG im Manz Standardkommentar zum UWG (Hrsg Wiebe/Kodek). Seite 39

40 Ansprechpartner Bei DORDA BRUGGER JORDIS seit 2006 Seit 2012 Rechtsanwältin im IT/IP und Media Department Fachliche Schwerpunkte: IT/IP und Medienrecht, UWG Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz 2007 "Legal Assistant" bei ebay Austria GmbH (2007) Lehraufträge an diversen akademischen und außeruniversitären Einrichtungen und Autorin zahlreicher Fachpublikationen in den Bereichen IT- Urheber- und Medienrecht Mag Martina Grama Rechtsanwaltin T: E: martina.grama@dbj.at Seite 40

41 Kontakt DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH Axel Anderl Martina Grama Universitätsring Wien T: F: W: E: axel.anderl@dbj.at E: martina.grama@dbj.at Diese Unterlage wurde sorgfältig ausgearbeitet, kann jedoch individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Seite 41

Doing E-Business in Österreich

Doing E-Business in Österreich Doing E-Business in Österreich Seminar im März 2010 Dr Axel Anderl, LL.M. (IT-Law) www.dbj.at Ansprechpartner Seit 2005 Partner bei DORDA BRUGGER JORDIS Leiter des IT/IP und Media Department Fachliche

Mehr

Facebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert

Facebook & Recht. Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 NUEWW 26.10.2013. Veit Reichert Facebook & Recht Workshop im Rahmen der Nuernberg Web Week 2013 26.10.2013 Veit Reichert Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth) Kaiserstr. 13 60311

Mehr

Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke

Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung Sozialer Netzwerke Dr. Remo Sacherer, LL.M. MOSATI Rechtsanwälte 5. Österreichischer IT-Rechtstag Wien, 26.5.2011 1 Internet und Arbeitswelt (1) Das Internet hat die

Mehr

Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media

Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von Social Media Facebook, Twitter, Google+, YouTube, Blogs & Co. Hinweis Die hier veröffentlichten Informationen stellen lediglich allgemeine Hinweise dar und können

Mehr

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates

Staatskanzlei des Kantons Zürich. Kommunikationsabteilung des Regierungsrates Staatskanzlei des Kantons Zürich Kommunikationsabteilung des Regierungsrates 2 Social Media Guidelines zum Verhalten auf Plattformen der sozialen Medien Leitfaden für alle Mitarbeitenden der öffentlichen

Mehr

Institut für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminologie. Uni im Dorf 2014 Neue Medien und (Straf-)Recht Univ.-Prof. Mag. Dr.

Institut für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminologie. Uni im Dorf 2014 Neue Medien und (Straf-)Recht Univ.-Prof. Mag. Dr. Institut für Strafrecht, Strafverfahrensrecht und Kriminologie Uni im Dorf 2014 Neue Medien und (Straf-)Recht Univ.-Prof. Mag. Dr. Andreas Venier Neues Medium Internet Soziale Netzwerke: Emails, Whatsapp

Mehr

SOCIAL MEDIA & RECHT DER LIKE-BUTTON EIN PROBLEM FÜR DIE VERWALTUNG?

SOCIAL MEDIA & RECHT DER LIKE-BUTTON EIN PROBLEM FÜR DIE VERWALTUNG? DER LIKE-BUTTON EIN PROBLEM FÜR DIE VERWALTUNG? Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 22. November 2012 im Rahmen der Kompetenzgruppe E-Commerce des eco-verbandes Gliederung 2 ÜBERBLICK in fremden Händen Datenschutz:

Mehr

Pressegesetz. Inhalt: http://www.presserecht-aktuell.de. Online Journalismus und Recht. Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann

Pressegesetz. Inhalt: http://www.presserecht-aktuell.de. Online Journalismus und Recht. Rechtsanwalt Tim M. Hoesmann Pressegesetz Föderale Struktur der Bundesrepublik jedes Land ein Pressegesetz Spezifiziert die Grundrechte des GG Einschränkendes Gesetz nach Art 5 Abs. 2 Inhalt: Freiheit der Presse Aufgabe der Presse

Mehr

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze

Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser? GHR Arbeitsrechtsteam Vertrauen ist gut Kontrolle besser? Die Verwendung von Social Media, insbesondere Internet und E-Mails, für private Zwecke am Arbeitsplatz ist für jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer

Mehr

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.

Jugendschutz Landesstelle NRW e.v. Jugendschutz in der Jugendmedienarbeit Persönlichkeitsrechte in der Jugendarbeit schützen Grundlagen und Empfehlungen für die Praxis 24. September 2013 Bielefeld Allgemeines Persönlichkeitsrecht Abgeleitet

Mehr

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni

Mehr

Rechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw. 6. März 2015 Olswang München

Rechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw. 6. März 2015 Olswang München Rechtliche Dos and Don'ts einer Social Media Präsenz media.netlaw Breakfast Session Dr. Andreas 6. März 2015 Olswang München Social Media Explained Die Social Media Landschaft in Deutschland (Quelle: http://www.bing.com/images/search?q=grapic+on+social+media+big+ones&qs=n&form

Mehr

Umgang mit Social Media

Umgang mit Social Media Umgang mit Social Media Umgang mit Social Media Leitfaden für Mitarbeitende Soziale Netzwerke, Blogs und Foren haben unsere Kommunikationswelt verändert. Auch die Bundesverwaltung bedient sich vermehrt

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Beleidigungsdelikte Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Prüfungsschema: Beleidigung nach 185 StGB I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand

Mehr

Journalistische Arbeit im Web 2.0 Umfrageresultate Schweiz

Journalistische Arbeit im Web 2.0 Umfrageresultate Schweiz Journalistische Arbeit im Web 2.0 Umfrageresultate Schweiz Journalistische Arbeit im Web 2.0 1. Verfügen Sie über eigene Profile auf Social Media Plattformen? Facebook 61,0% 25 Twitter 51,2% 21 Google+

Mehr

osborneclarke.de Social Media, Mobile Devices und BYOD arbeitsrechtlich ein Spagat zwischen Können Dürfen Wollen

osborneclarke.de Social Media, Mobile Devices und BYOD arbeitsrechtlich ein Spagat zwischen Können Dürfen Wollen Social Media, Mobile Devices und BYOD arbeitsrechtlich ein Spagat zwischen Können Dürfen Wollen Katharina Müller, LL.M. oec. KnowTech 9. Oktober 2013 1 Social Media, Mobile Devices and BYOD Die Nutzung

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance?

Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Website-Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen Eine Renaissance? Shopware Community Day 2012-01.06.2012 Ahaus Rechtsanwalt Thomas Feil Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter

Mehr

Mandanteninformation

Mandanteninformation Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - Mitarbeiterüberwachung, Mitarbeitervernehmungen, Lauschangriff, Videoüberwachung und Computerkontrolle. Wo liegen die Grenzen in Deutschland?

Mehr

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:

Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited

Mehr

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings

Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings Aktuelle Rechtsfragen des Online-Marketings Überblick Themenauswahl SMM Präsenz und Verhalten in Sozialen Netzwerken SEA Suchmaschinenwerbung, insbes. AdWords Astroturfing Sonstiges Social Media Marketing

Mehr

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt?

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Betriebsrat und Datenschutz 8. Juni 2009 Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Die 3 Säulen S des Schutzes der Privatsphäre re Individualrechtliche Grenzen ABGB,

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2015.

Rechtswissenschaftliches Institut. Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2015. Provider-Haftung Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin Seite 1 Provider-Haftung 1. Grundlagen 2. Access Provider 3. Content Provider 4. Hosting Provider 5. Weitere

Mehr

Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern?

Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen. Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Mehr Spamschutz durch Open-Source-Lösungen Rechtliche Aspekte: Wer darf filtern? Rechtsanwalt Dr. Hendrik Schöttle Osborne Clarke, München Perspektive Open Source München 22.04.2008 Übersicht Wie kann

Mehr

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012

Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 1&1 Internet AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur support@hosting.1und1.de rechnungsstelle@1und1.de info@1und1.de KdNr.: 25228318 Antworten in Anhang dieser Brief! Montag, 23. Juli 2012 Betreff: zwei

Mehr

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M.

Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013. Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. Vielfältiges Dialogmarketing Datenschutz Feind des Mobile Marketing? Referat für den SDV vom 23. April 2013 Dr. Oliver Staffelbach, LL.M. 1 Einleitung (1) Quelle: http://www.20min.ch/digital/news/story/schaufensterpuppe-spioniert-kunden-aus-31053931

Mehr

Anleitung zur Nutzung der hogast- Vermarktungsplattform We are Austria für Mitglieder der hogast Österreich.

Anleitung zur Nutzung der hogast- Vermarktungsplattform We are Austria für Mitglieder der hogast Österreich. Anleitung zur Nutzung der hogast- Vermarktungsplattform We are Austria für Mitglieder der hogast Österreich. Wie funktioniert weareaustria.at? Wer wird auf weareaustria.at präsentiert? Entstehen Kosten

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Telematik & Co versus Datenschutz

Telematik & Co versus Datenschutz NET WORK#10 22.10.2014, Wirtschaftskammer Österreich Telematik & Co versus Datenschutz Thomas Riesenecker-Caba Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) 1 Standortbestimmung 2 Standortbestimmung

Mehr

Init7 Unternehmenspräsentation

Init7 Unternehmenspräsentation Init7 Unternehmenspräsentation Das Unternehmen Init7 Struktur der Init7 mit klarem Fokus auf drei Kernkompetenzen Init7 Holding AG Init7 (Switzerland) AG Init7 (Germany) GmbH Layer One AG Access Services

Mehr

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Publiziert in SWITCHjournal 1/2004 Internet- und E-Mail-Überwachung in Unternehmen und Organisationen Dr. Ursula Widmer, Rechtsanwältin, Bern ursula.widmer@widmerpartners-lawyers.ch Die Nutzung von Internet

Mehr

PUBLIS Public Info Service AG Publis epool Social Media, 24. Januar 2013 Seite 1

PUBLIS Public Info Service AG Publis epool Social Media, 24. Januar 2013 Seite 1 PUBLIS Public Info Service AG Publis epool Social Media, 24. Januar 2013 Seite 1 PUBLIS Public Info Service AG die Organisation von Gemeinden für Gemeinden «Social Media die Orientierungshilfe mit Tipps

Mehr

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012 Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke

Mehr

37 B-KJHG 2013. Strukturelle Voraussetzungen bei mitteilungspflichtigen Organisationen

37 B-KJHG 2013. Strukturelle Voraussetzungen bei mitteilungspflichtigen Organisationen 37 B-KJHG 2013 Strukturelle Voraussetzungen bei mitteilungspflichtigen Organisationen Gefährdungsmitteilung Wie kommt eine Gefährdungsmitteilung zustande? Gefährdungsmitteilung Welche strukturellen Voraussetzungen

Mehr

Social Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN

Social Media Guidelines. Miriam Nanzka, Hohenzollern SIEBEN Social Media Guidelines 1 Social Media Guidelines: KULTURWANDEL Social Media heißt: many-to-many-kommunikation! Für Organisationen ist das eine ganz neue Herausforderung, denn Kommunikation wird nur noch

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

facebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media?

facebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media? facebook wie geht das eigentlich? Und was ist überhaupt Social media? Fachtag Facebook& Co. für Multiplikator_innen (Aufbereitung der Präsentation für die Homepage, der ursprüngliche Vortrag wurde mit

Mehr

Tauschbörsen File Sharing Netze

Tauschbörsen File Sharing Netze 1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu

Mehr

Social Media, Internet, Email Herausforderung für das Arbeitsverhältnis?

Social Media, Internet, Email Herausforderung für das Arbeitsverhältnis? Social Media, Internet, Email Herausforderung für das Arbeitsverhältnis? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht CMS Hasche Sigle 1. Social Media als Schnittstelle zwischen Beruf und Privatleben Thema

Mehr

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN

HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN HAFTUNG AUS FEHLERHAFTEN GUTACHTEN Fortbildungsveranstaltung des Bundesverbandes unabhängiger Pflegesachverständiger, 22.02.2014, Lübeck Dr. Roland Uphoff, M.mel. Fachanwalt für Medizinrecht 839a BGB Haftung

Mehr

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014

Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen. Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Einsatz in saarländischen Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage im Mai 2014 Social Media Nutzung in saarländischen Unternehmen Umfrage vom 06.05.2014 28.05.2014 Zehn Fragen 174 Teilnehmer Social

Mehr

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung

Mehr

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation

Kapitalmarktrecht 5. Insiderhandel und Marktmanipulation Kapitalmarktrecht 5 und Marktmanipulation Was ist das? Geschäfte, die unter Verwendung von Insiderinformationen geschlossen werden Insiderinformationen = Informationen über nicht öffentlich bekannte Umstände,

Mehr

Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet

Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet Unbefugtes Verschaffen von Daten/ Betriebsgeheimnissen in Intranet und Internet IT-Anwaltskonferenz 4.0 Berlin, 30. März 2001 Dr. Jürgen-Peter Graf Oberstaatsanwalt beim BGH Email: post@internet-strafrecht.de

Mehr

DOMAINRECHT. RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Anwalt.Thiele@eurolawyer.at

DOMAINRECHT. RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Anwalt.Thiele@eurolawyer.at DOMAINRECHT RA Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Anwalt.Thiele@eurolawyer.at Gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art, insbesondere Neue Medien und Webdesign EUROLAWYER Salzburg

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG

RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG RECHTLICHE HINWEISE ZU DER IM SOZIALEN NETZWERK FACEBOOK ÜBER DAS PROFIL WWW.FACEBOOK.COM/KANARISCHE.INSELN ENTWICKELTEN ANWENDUNG INHALT 1. EIGENTÜMER DER ANWENDUNG... 2 2. DIE ANWENDUNG UND IHRE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN:

Mehr

Online-Shops und ihre Fallstricke. Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe

Online-Shops und ihre Fallstricke. Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe Online-Shops und ihre Fallstricke Dr. Hanspeter Kellermüller, LL.M. Rechtsanwalt Generalsekretär NZZ-Mediengruppe Was haben Medien mit Shops zu tun? 2 3 4 Arten von Online-Shops B2C: z.b. C2C: z.b. B2B:

Mehr

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?

Vermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der

Mehr

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb Mandantenveranstaltung 2015 am 04.06.2015 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mietpreisbremse: Auswirkungen einer berechtigten Rüge Folgen für den Immobilienerwerb

Mehr

SOCIAL MEDIA WERDEN SIE PARTNER IM DIALOG MIT IHREN ZIELGRUPPEN! PORTALE & BRANCHENVERZEICHNISSE SCHAFFEN SIE KONSISTENZ UND PRÄSENZ IM NETZ!

SOCIAL MEDIA WERDEN SIE PARTNER IM DIALOG MIT IHREN ZIELGRUPPEN! PORTALE & BRANCHENVERZEICHNISSE SCHAFFEN SIE KONSISTENZ UND PRÄSENZ IM NETZ! BE PART OF IT DentalMediale Kommunikation SOCIAL MEDIA WERDEN SIE PARTNER IM DIALOG MIT IHREN ZIELGRUPPEN! PORTALE & BRANCHENVERZEICHNISSE SCHAFFEN SIE KONSISTENZ UND PRÄSENZ IM NETZ! BLOG SETZEN SIE THEMEN

Mehr

Die Zukunft ist digital. Chancen für Fachbuchhandlungen im Social Web. Jan Manz wbpr Public Relations

Die Zukunft ist digital. Chancen für Fachbuchhandlungen im Social Web. Jan Manz wbpr Public Relations Die Zukunft ist digital. Chancen für Fachbuchhandlungen im Social Web. Jan Manz wbpr Public Relations 1 Agenda Social Web was ist das eigentlich? Alles Twitter oder was? Warum die Medienrezeption 2.0 entscheidend

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Mediation im Pflegebereich

Mediation im Pflegebereich www.pwc.de Klagen vermeiden: Konflikten mit Mitarbeitern erfolgreich begegnen Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Sabine Grabolle 28. Mai 2013 Konflikte unter Mitarbeitern Mögliche Konfliktparteien

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Abmahnung erhalten Was tun?

Abmahnung erhalten Was tun? Abmahnung erhalten Was tun? - Wie sind die ersten Reaktionsmöglichkeiten nach dem Eingang einer Abmahnung - Abmahnungen haben in den letzen Jahren im Internet stark zugenommen. Dieses Whitepaper nennt

Mehr

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht

Rechtsentwicklung. Rechtsprechung. Praxisfall. Wir über uns. Güterrecht. Ehevertrag. Namensrecht Güterrecht Ehevertrag Namensrecht Güterstand, Vermögen, Schulden Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet nicht dass ab Eheschließung alles in einen Topf geworfen wird! Vielmehr

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff.

wesentliche Rechtsgrundlage für Webseiten, Newsletter, Foren etc.: insbesondere: Informationspflichten ( 5,6) und Datenschutz ( 11 ff. Vereine im Internet - Homepage, Facebook, Twitter & Co. Dr. Frank Weller Rechtsanwalt und Mediator Internetrecht wesentliche Rechtsgrundlage für Betreiber (Diensteanbieter) von Webseiten, Newsletter, Foren

Mehr

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007

Urheberrecht. Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen. Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 Urheberrecht Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen Allgemeine Studien Dr. Ulf Müller 6. Vorlesung 12.06.2007 I. Zivilrechtliche Folgen Unterlassungsanspruch, 97 Abs. 1 S. 1 UrhG Ohne Rücksicht auf Verschulden

Mehr

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen

Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Teil Juniorprofessor Dr. Isfen Wirtschaftsstrafrecht Besonderer Themenbereich Bankenstrafrecht Leitlinien aus der BGH-Rechtsprechung (insbesondere BGHSt 46, 30 und BGHSt 47, 148) Jede Kreditbewilligung ist ihrer Natur nach ein mit einem

Mehr

Schutz vor unrichtigen Informationen im Internet

Schutz vor unrichtigen Informationen im Internet Schutz vor unrichtigen Informationen Dr. Ralf Blaha LL. M. Burggasse 14/IV, A-9020 Klagenfurt, Tel.: 05 0536 22871-22879, Fax: 05 0536 22870, e-mail: kvak@ktn.gv.at http://www.verwaltungsakademie.ktn.gv.at

Mehr

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014

Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann. IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 Wettbewerbsverstöße richtig abmahnen Rechtsanwalt Marcus Beckmann IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, 30.06.2014 BECKMANN UND NORDA RECHTSANWÄLTE Welle 9-33602 Bielefeld http://www.beckmannundnorda.de info@beckmannundnorda.de

Mehr

Datenschutz. Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz

Datenschutz. Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Datenschutz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Datenschutz im Webshop: Richtiger Datenschutz schafft Vertrauen Vertrauen fördert Umsatz Nach Meinungsumfragen

Mehr

Social Media Advertising

Social Media Advertising Social Media Advertising Dieser Bericht stellt eine Übersicht der Möglichkeiten von Social Media Advertising dar. Allgemein: Social-Media-Advertising (SMA) beinhaltet die gezielte Bewerbung einer Marke

Mehr

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009

(Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 (Ver-)Pfändung und exekutive Verwertung von Domains Domainrechtstag der nic.at 15. Jänner 2009 RA Mag. Michael Pilz www.jus.at I. Exekutive Pfändung und Verwertung von Internet-Domains Was soll gepfändet

Mehr

eco: Twitter und Social Web für B2B-Unternehmen HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

eco: Twitter und Social Web für B2B-Unternehmen HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin eco: Twitter und Social Web für B2B-Unternehmen 15. März 2010 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014. Rechtswissenschaftliches Institut

Provider-Haftung. Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014. Rechtswissenschaftliches Institut Provider-Haftung Lehrstuhl für Informations- und Kommunikationsrecht Prof. Dr. Florent Thouvenin HS 2014 Seite 1 XI. Provider-Haftung 1. Provider 2. Haftung 3. Access Provider 4. Haftungsprivilegierungen

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Internetrecht. Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz. Dr. Seminar Internetrecht Rechtsgrundlagen im Internet, ecommerce & Internetpräsenz Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. Einleitung 2. ECommerce-Modelle 3. Vertragsschluss im Internet 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mehr

JURCASH nutzen www.firstdebit.de

JURCASH nutzen www.firstdebit.de JURCASH nutzen Zahlungsausfälle verringern! Unser Inkasso-Partner First Debit GmbH kümmert sich um alles rund um Ihre offenen Forderungen. Auf können Sie die Serviceangebote sofort nutzen: Bonitätsauskünfte

Mehr

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft

ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft ccc cloud computing conference 2011 Cloud Computing Neue Impulse für die Wirtschaft Cloud Computing und Datenschutz: Was sind die rechtlichen Probleme und wie löst man diese? Oberhausen, 09.11.2011 Dr.

Mehr

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015

Cloud Computing, M-Health und Datenschutz. 20. März 2015 CeBIT Hannover INDUSTRIAL USERS FORUM 20. März 2015 Dr. Andreas Splittgerber Olswang Germany LLP München Entwicklungen und Chancen dieser Technologien Health-Apps als lifestyle M-Health als mobile doctor

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

VNB: Frauen Fachtagung: Frauen vernetzt Social Media

VNB: Frauen Fachtagung: Frauen vernetzt Social Media VNB: Frauen Fachtagung: Frauen vernetzt Social Media Privatsphäre-Einstellungen Facebook Rechts oben auf der Facebookseite, neben dem Button Startseite ist ein Pfeil. Dort klicken: Die für die Privatsphäre

Mehr

Alltag mit dem Android Smartphone

Alltag mit dem Android Smartphone 2 Alltag mit dem Android Smartphone 5. Viele Nutzer von Google-Konten nutzen diese zwar für Mail und Kalender, aber noch nicht für Google+. Bei der Einrichtung auf dem Smartphone erscheint jetzt eine Frage,

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen -

Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Veranstaltung Vortrag Social Media Guidelines - Warum Unternehmen und Mitarbeiter klare Richtlinien brauchen - Referent Markus Schließ Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für IT-Recht Lehrbeauftragter

Mehr

StudyDeal Accounts auf www.studydeal-hohenheim.de

StudyDeal Accounts auf www.studydeal-hohenheim.de Anleitung zur Pflege des StudyDeal Accounts auf www.studydeal-hohenheim.de Wie Sie Ihre StudyDeals ganz einfach selber erstellen können! Inhaltsverzeichnis Wie komme ich zu meinen Zugangsdaten? 3 Login

Mehr

06.05.2011 MANAK & PARTNER. Was ist kino.to?

06.05.2011 MANAK & PARTNER. Was ist kino.to? Rechtsforum Infolaw Kino.to & Co: Die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Access-Providern Dr. Andreas Manak Was ist kino.to? Selbstbeschreibung in den Meta-Tags Kino.to dein Onlinekino. Auf Kino.to

Mehr

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords

Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Juristische Fallstricke bei der Nutzung von Google AdWords Vortrag für die Informationsveranstaltung Google AdWords Fehler vermeiden und optimal nutzen des Arbeitskreises ITK & Neue Medien der Kurzvorstellung

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Dr. Markus Faber Landkreistag NRW

Dr. Markus Faber Landkreistag NRW Kommunaler Namensschutz bei der Verwendung behördlicher oder behördenähnlicher Bezeichnung Dr. Markus Faber Landkreistag NRW I. Problematik Private Betreiber von Internetdiensten/Webseiten verwenden an

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht. Linde Arbeitsrecht 2015

Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht. Linde Arbeitsrecht 2015 Aktuelle Entscheidungen im Arbeitsrecht Linde Arbeitsrecht 2015 14. April 2015, 16.00 17.00 Uhr Präsentation: RA Dr. Andreas Tinhofer, LL.M. Kommentar: Vizepräsident Prof. Dr. Anton Spenling 1 Urlaubsanspruch

Mehr

Social Media Monitoring Was wird über Sie und Ihre Wettbewerber gesagt?

Social Media Monitoring Was wird über Sie und Ihre Wettbewerber gesagt? Social Media Monitoring Was wird über Sie und Ihre Wettbewerber gesagt? Donnerstag, 31. Mai 2012 Toocan GmbH Tobias Görgen Inhaber & Geschäftsführer Social Media Monitoring & Management Gegründet 2010

Mehr

Das Rücktrittsrecht I

Das Rücktrittsrecht I Einführung in das Zivilrecht II Vorlesung am 07.05.2008 Das Rücktrittsrecht I Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien im Internet: http://ius-romanum.uni-trier.de/index.php?id=20783 Überblick zum Thema Rücktrittsrecht

Mehr

Social Media & Onlineberatung

Social Media & Onlineberatung Social Media & Onlineberatung 6. Juni 2013 HEA-Infotag Energieeffizienz Neue Wege und Angebote für die Energieberatung Rechtsanwalt & Europajurist Carsten Lexa, LL.M. Master of Law (International Commercial

Mehr

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS

FRAGEBOGEN ANWENDUNG DES ECOPROWINE SELBSTBEWERTUNG-TOOLS Dieser Fragebogen bildet eine wichtige Rückmeldung der Pilotweingüter über Verständnis, Akzeptanz und Effektivität des ECOPROWINE Selbstbewertung-tools für alle daran Beteiligten. Dieser Fragebogen besteht

Mehr

Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist in Zeiten des Internets und der sozialen Netzwerke wichtiger denn je. Das Recht am eigenen Bild ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht und Teil des

Mehr

SOCIAL MEDIA MARKETING

SOCIAL MEDIA MARKETING SOCIAL MEDIA MARKETING Social Media Marketing beschreibt die Nutzung sozialer Netzwerke für Marketingzwecke. Definition von Social Media Marketing Social Media bzw. Social Networks sind Angebote im Internet,

Mehr

Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen. oder auch: (Arbeits-) Recht./. IT

Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen. oder auch: (Arbeits-) Recht./. IT Im Wandel der Zeit wie arbeiten wir morgen? Individuell flexibel mobil der Arbeitsplatz der Zukunft www.urheber-medien-it-kanzlei.de Seite Nr. 1 Mobile Endgeräte rechtskonform einsetzen oder auch: (Arbeits-)

Mehr

IAB Brand Buzz by BuzzValue Segment: Online- & Direktbanken

IAB Brand Buzz by BuzzValue Segment: Online- & Direktbanken IAB Brand Buzz by BuzzValue Segment: Online- & Direktbanken Wien, 15. September 2014 Markus Zimmer, Mag.(FH) 2014 BuzzValue Der IAB Brand Buzz Der IAB Brand Buzz ist eine Initiative von IAB Austria in

Mehr

Rechtliche Möglichkeiten Welche Aspekte sind im Umgang mit Bewertungen zu beachten?

Rechtliche Möglichkeiten Welche Aspekte sind im Umgang mit Bewertungen zu beachten? Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum, WWW.LHR-LAW.DE Reputationsmanagement Ihr Kundenfeedback im Netz Rechtliche Möglichkeiten Welche Aspekte sind im Umgang mit Bewertungen zu beachten? 20.10.2015 Internetwoche

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr