Schalltechnische Untersuchung. Schützenstraße Beseitigung. des schienengleichen Bahnübergangs in. Wendlingen am Neckar. Bericht Nr.

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1 Schalltechnische Untersuchung Schützenstraße Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Wendlingen am Neckar Bericht Nr im Auftrag der Stadt Wendlingen am Neckar Augsburg, im Februar 2014

2 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 2 von 32 Schalltechnische Untersuchung Schützenstraße Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Wendlingen am Neckar Bericht-Nr.: Datum: Auftraggeber: Stadt Wendlingen am Neckar Postfach Wendlingen Auftragnehmer: Möhler + Partner Ingenieure AG Beratung in Schallschutz + Bauphysik Eberlestraße 27 D Augsburg T F info@mopa.de Bearbeiter: St. gepr. Techn. Manfred Schneider Dipl.-Ing. Roozbeh Karimi Dipl.-Ing. Ulrich Möhler W:\PROJEKTE\2013\ \BERICHT\Bericht DOC

3 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 3 von 32 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgabenstellung Ausgangssituation und örtliche Gegebenheiten Grundlagen Methodik Schallemissionen Schallemissionen aus Straßenverkehr Schallemissionen aus Parkplätzen Schallemissionen aus Schienenverkehr Schallimmissionen und Beurteilung Allgemeines Schallimmissionen aus Straßen- und Parkplatzverkehr Schallimmissionen aus Schienenverkehr Entfall des Bahnübergangs Schützenstraße Neubau der EÜ Auswirkungen auf die Gesamtschallsituation Schallschutzmaßnahmen Anlagen... 32

4 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 4 von 32 Abbildungsverzeichnis: Abbildung 1: Übersichtsplan Stadt Wendlingen (südl. Bahnhof); Quelle OpenStreetMap... 9 Abbildung 2: Übersichtsplan des Bauvorhabens EÜ Schützenstraße Abbildung 3: Lage der Immissionsorte - Bereich südlich der Nürtingerstraße Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 8: Lage der Immissionsorte - Bereich östlich der Bahnlinie und nördlich der Nürtingerstraße Lage der Immissionsorte - Bereich nördlich des Plangebietes und westlich der Bahnlinie mit Ausschnitt Heinrich-Otto-Str. 28 und Lage der Immissionsorte - Bereich nördlich des Plangebietes und westlich der Bahnlinie mit Ausschnitt Heinrich-Otto-Str Lage der Schallschutzwand im südwestlichen Bereich des Gebäudes mit der Hausnummer 33 (obere Abb.); Luftbild (untere Abb., nicht genordet) [Bildquelle: Google]... 30

5 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 5 von 32 Tabellenverzeichnis: Tabelle 1: Schallemissionen Neubau des Bahnüberganges Schützenstraße Tabelle 2: Schallemissionen der Parkplätze Tabelle 3: Schallemissionen Prognose 2025 aus Schienenverkehr im Bezugsabstand von 25 m in db(a) ohne Berücksichtigung von Zuschlägen Tabelle 4: Lage der Immissionsorte bezüglich des baulichen Eingriffs nach VLärmSchR97 [4] Tabelle 5: Zusammensetzung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr für exponierte Immissionsorte Tabelle 6: Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr Prüfung, in welchen Bereichen die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV überschritten sind Tabelle 7: Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr Prüfung, in welchen Bereichen die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV aufgrund der Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße überschritten sind Tabelle 8: Schallimmissionen und Differenzen aus Schienenverkehr für den Prognose-Nullfall mit BÜ sowie den Prognosefall mit EÜ (jeweils oberstes Geschoß)... 27

6 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 6 von 32 Grundlagenverzeichnis: [1] Schalltechnische Untersuchung Schützenstraße Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Wendlingen am Neckar, Bericht-Nr , Möhler + Partner [2] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 [4] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 21. März 1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Oktober 2007 [5] Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97-, Stand 27. Mai 1997 [6] Vierundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV), vom 04. Februar 1997 [7] IMMI 2013, EDV Programm zur Schallimmissionsprognose, Wölfel Messsystem, 2013 [8] DXF-Datensatz der vorhandenen Bebauung im Bereich der Stadt Wendlingen am Neckar, Stand Oktober 2009 [9] Verkehrsprognose für den Neubau des Bahnübergangs Schützenstraße, MAP-Professor Maurmaier + Partner, Oktober 2009 [10] Schwerverkehrsanteile im Bereich des Neubaus des Bahnübergangs Schützenstraße, Telefonat mit Professor Maurmaier, [11] Lagepläne und Ansichten für den Neubau des Bahnübergangs Schützenstraße, Pressel `Molnar Ingenieurgesellschaft mbh & Co. KG, Juni 2013 [12] Gebietsnutzungen im Wirkungsbereiches des Neubaus des Bahnübergangs Schützenstraße, Telefonat mit der Stadt Wendlingen am Neckar, [13] Ausbau- und Neubaustraße Stuttgart Ulm, Bereich Wendlingen Ulm, PFA 2.1 a/b: Wendlingen - Kirchheim, Anlage 13.1A, Schalltechnische Untersuchung, geänderte Fassung vom [14] Scopingtermin zum Vorhaben Beseitigung des bahngleichen Bahnübergangs in Wendlingen a.n. in Wendlingen a.n., [15] Telefonische Abstimmungen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart, Februar 2014

7 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 7 von 32 Zusammenfassung: In der vorliegenden Untersuchung wurde für den Bereich des Neubaus der Schützenstraße zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges die Schallimmissionsbelastung aus Straßen- und Parkplatzverkehr nach Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs ermittelt. Zusätzlich wurden die Schallimmissionen aus Schienenverkehr sowie die Gesamtschallpegel aus Straßen- und Schienenverkehr berechnet. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes- Immissionsschutzverordnung [2] aus der Straßenneubaumaßnahme an einem Gebäude überschritten werden und Schallschutzmaßnahmen erforderlich werden. Es wird vorgeschlagen, auf aktive Schallschutzmaßnahmen zu verzichten, da aufgrund der notwendigen Zuwegung zu den Grundstücken und den freizuhaltenden Flächen für die Sichtbeziehung die Wirksamkeit von Schallschutzwänden stark eingeschränkt ist. Deshalb ist an der betroffenen südwestlichen Fassaden des Gebäudes mit der Hausnummer Nürtingerstraße 33 passive Schallschutzmaßnahmen nach Maßgabe der 24. BImSchV vorzusehen. Zur Verringerung der Schallemissionen aus Reflexionen der Stützkonstruktion der Unterführung, sind diese hochabsorbierend auszuführen. Aus dem Neubau der Eisenbahnüberführung lassen sich nach den Kriterien der 16. BImSchV keine Schallschutzmaßnahmen ableiten. Die Gesamtlärmsituation für die meisten Immissionsorte aus Straßen- und Schienenverkehr wird durch die BÜ-Ersatzmaßnahme nicht wesentlich verändert. Im Falle der betroffenen südwestlichen Fassade des Gebäudes mit der Hausnummer Nürtingerstraße 33 werden Maßnahmen zum Schallschutz erforderlich; jedoch nicht über die zuvor genannten Maßnahmen nach Maßgabe der 24. BImSchV.

8 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 8 von Aufgabenstellung Die Stadt Wendlingen am Neckar plant die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs der Schützenstraße. Für das dazu erforderliche Planfeststellungsverfahren wird eine schalltechnische Untersuchung benötigt, die die Auswirkungen des Vorhabens auf die schutzbedürftige Nachbarschaft darstellt und nach den einschlägigen Richtlinien beurteilt. Hierzu wurde im November 2009 eine schalltechnische Untersuchung [1] erstellt. Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens zur Bahnübergangsbeseitigung / Neubau Eisenbahnüberführung Schützenstraße sowie im Rahmen der Planfeststellung zum Bau der ABS/NBS Stuttgart Ulm im Planfeststellungsabschnitt PFA 2.1 a/b Wendlingen Kirchheim wurden zusätzliche Untersuchungen angefordert, die sich insbesondere mit der Gesamtbelastung aus Straßen- und Schienenverkehr an der baulich unveränderten Bahnstrecke befassen. Die ABS/NBS- Maßnahmen, insbesondere die Güterzugeinschleifung, sind nicht Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Mit der Fortschreibung der schalltechnischen Untersuchung wurde die Möhler + Partner Ingenieure AG von der Stadt Wendlingen am Neckar am beauftragt. 2. Ausgangssituation und örtliche Gegebenheiten Der bestehende Bahnübergang (BÜ) Schützenstraße an der Bahnstrecke Plochingen - Wendlingen Kirchheim/Teck befindet sich südlich des Bahnhofes der Stadt Wendlingen. Der bestehende Bahnübergang wird aufgelöst und durch eine Eisenbahnunterführung (EÜ), die ungefähr 100 m südlich des bestehenden Bahnübergangs liegt, ersetzt. Die Schützenstraße im Stadtteil Unterboihingen verbindet die Nürtinger Straße mit der Heinrich- Otto-Straße beidseits der Bahnlinie Nürtingen Wendlingen Plochingen über einen schienengleichen Bahnübergang. Der schienengleiche Bahnübergang muss für die beabsichtigten Maßnahmen der Güterzugeinschleifung im Rahmen der ABS/NBS Stuttgart Ulm beseitigt und durch eine Bahnunterführung ersetzt werden. Nach den Plänen der Ingenieurgesellschaft Pressel Molnar [11] schließt die dafür vorgesehene Verbindungsspange westlich an die Heinrich-Otto-Straße an, unterquert sowohl diese Straße als auch die Bahnlinie und mündet direkt in die Taläckerstraße ein. Aufgrund der Höhenlage muss die Nürtinger Straße nach Osten verschwenkt werden, aus Richtung Ortsmitte wird sie rechtwinklig an die Verbindungsspange angeschlossen. Zudem ist vorgesehen, die Straßenverbindung zwischen Unter- und Oberboihingen zukünftig über die Heinrich-Otto-Straße anstatt über die Nürtinger Straße zu führen, die deshalb an der Bahnunterführung endet [8]. Der heutige Trassenverlauf der Bahnstrecke bleibt in allen Bereichen in seiner Lage erhalten.

9 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 9 von 32 Nördlich des Plangebiets und westlich der Bahn schließt ein Gewerbegebiet sowie Sporteinrichtungen an; östlich der Bahnlinie befindet sich Wohnbebauung. Die Wohnbebauung, die sich nördlich des Ersatzparkplatzes und östlich der Bahnlinie bis zum Amselweg erstreckt, wird nach 34 BauGB und mit der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebietes beurteilt [11]. Weiter östlich liegende Wohnbebauung, die südlich durch den Finkenweg und westlich durch den Amselweg eingegrenzt werden, sind mit der Schutzbedürftigkeit eines Wohngebietes zu beurteilen [11]. Bei der örtlichen Bebauung handelt es sich größtenteils um eine aufgelockerte Einzelwohnbebauung mit drei Stockwerken. Im Rahmen des Neubaus werden die bisherigen Parkplätze südlich der Sportanlagen auf zwei neue Bereiche verteilt. Ein Bereich (47 Parkplätzen) befindet sich westlich der Bahnlinie, der andere Bereich (73 Parkplätze) östlich der Bahnlinie unmittelbar südlich der Wohnbebauung. Die genauen örtlichen Gegebenheiten sind aus dem Lageplan, Abbildung 1 ersichtlich. BÜ-Ersatzmaßnahme Schützenstraße Abbildung 1: Übersichtsplan Stadt Wendlingen (südl. Bahnhof); Quelle OpenStreetMap

10 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 10 von 32 Abbildung 2: Übersichtsplan des Bauvorhabens EÜ Schützenstraße

11 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 11 von Grundlagen Als Planunterlagen dienten digitale Lage- und Höhenpläne der Straßenbaumaßnahme [11]. Die Verkehrsmengen des Straßenverkehrs entstammen der Verkehrsuntersuchung des Büros MAP [9], [10]. Die Berechnung der Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr und der Parkplätze erfolgte nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS 90, Ausgabe Diese Berechnungsvorschriften wurden mit der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung (16. BImSchV) verbindlich eingeführt. Als Beurteilungsgrundlage liegt die 16. BImSchV [3] in der Form der Bekanntmachung vom 12. Juni 1990 zugrunde. Demnach gilt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Weiterhin ist zu beachten, dass nach VLärmSchR97 [5] für einen erheblichen baulichen Eingriff sowohl Maßnahmen kennzeichnend sind, die in die bauliche Substanz eingreifen als auch Maßnahmen, die in die Funktion der Straße als Verkehrsweg eingreifen. 2 Immissionsgrenzwerte (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet:

12 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 12 von 32 Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. (3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." Die Ausdehnung des Lärmschutzbereiches erfolgt nach VLärmSchR97 [5]: (1) Die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen ist über den Neubau- bzw. Ausbauabschnitts (z.b. Planfeststellungsabschnitt) hinaus für den Bereich zu prüfen, auf den der vom Verkehr im Bauausschnitt ausgehender Lärm ausstrahlt. Dabei ist zu beachten: Bei der Ermittlung des Beurteilungspegels im Bauabschnitt wird die volle Verkehrsstärke (Verkehrsbelastung des Bauabschnitts und des sich ausschließenden, baulich nicht veränderten Bereichs) zugrunde gelegt; Für die Ermittlung des Beurteilungspegels des vorhandenen, baulich nicht geänderten Bereichs ist jedoch nur die Verkehrsbelastung des sich anschließenden, baulich nicht geänderten Bereichs der vorhandenen Straße außer Acht zu lassen, d.h. mit Null anzusetzen. (2) Für die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen sind wieder beide Abschnitte mit ihrer vollen Verkehrsstärke zu berücksichtigen.

13 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 13 von 32 Aufgrund der Verlegung und der Trassenführung der betroffenen Verkehrswege wird in der folgenden Untersuchung von einem Neubau der untersuchten Verkehrswege nach 1 (1) der 16. BImSchV [3] ausgegangen.

14 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 14 von Methodik Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt: a) Berechnung der Schallemissionen aus Straßenverkehr für den Prognose-Planfall ohne/mit BÜ-Ersatzmaßnahme Schützenstraße (Prognose 2020) b) Berechnung der Schallemissionen aus Schienenverkehr für Ist-Zustand ohne Güterzuganbindung ohne/mit BÜ-Ersatzmaßnahme Schützenstraße c) Berechnung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Beurteilung nach der 16. BImSchV im Bereich der Baumaßnahme sowie im gesamten Untersuchungsgebiet nach VLärmSchR 97 d) Berechnung der Schallimmissionen aus Schienenverkehr für den Planfall sowie Untersuchung der Auswirkung auf die Gesamtschallsituation ( Summenpegelbetrachtung ) im Bereich der Baumaßnahme 5. Schallemissionen 5.1 Schallemissionen aus Straßenverkehr Die Verkehrsmengen der untersuchten Straßen entstammen der Verkehrsuntersuchung des Büros MAP [9], [10] vom Oktober Die Lkw-Anteile lagen als 24h Werte vor [10] und wurden im Verhältnis der nach Tab. 3 der RLS 90 angegebenen LKW Anteile für Gemeindeverbindungsstraßen für die Zeiträume Tag und Nacht differenziert. Die errechneten Schallemissionspegel sind Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Mitte der jeweiligen Fahrbahn in einer mittleren Höhe von 2,25 m. Die nachstehende Tabelle zeigt die den Berechnungen zugrunde liegenden Ausgangsdaten für den DTV, die Verkehrsstärke M (Tag/Nacht), den Anteil des Schwerverkehrs und die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sowie die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e für den jeweiligen Straßenabschnitt. Der Zuschlag für die Straßenlängsneigung wird bei den Immissionsberechnungen berücksichtigt, der Zuschlag für die Straßenoberfläche D StrO wurde mit 0 db(a) angesetzt.

15 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 15 von 32 Tabelle 1: Schallemissionen Neubau des Bahnüberganges Schützenstraße Straße DTV [Kfz/24h] M T M N Lkw-Anteil v Tag Nacht p [%] [km/h] db(a) [Kfz/h] [Kfz/h] tags/nachts Tag Nacht L m,e Heinrich-Otto-Straße (L1250 neu) südlicher Bereich Heinrich-Otto-Straße (L1250 neu) nördlicher Bereich ,3 7/ ,4 54, ,2 7/ ,6 53,4 Schützen- Unterführung straße ,5 5,5/2, ,3 50,4 Nürtingerstraße ,4 53,24 5,5/2, ,3 47,5 Taläckerstraße ,25 3/ ,7 42,1 5.2 Schallemissionen aus Parkplätzen Die Anzahl sowie Lage der Parkplätze entstammen der Planunterlagen der Ingenieurgesellschaft Pressel`Molnar [11]. Die folgende Tabelle 2 zeigt die Grundlagen, die zur Berechnung der Schallimmissionspegel der Parkflächen zugrunde gelegt wurden. Die Bewegungshäufigkeiten wurden der Tabelle 5, Kapitel 4.5.2, der RLS 90 für P+R-Parkplätze [2] entnommen. Nach Tabelle 6 der Richtlinie RLS 90 [2] muss bei Pkw-Parkplätzen kein Zuschlag D P vergeben werden. Tabelle 2: Schallemissionen der Parkplätze Parkplätze Parkplätze westlich der Eisenbahnüberführung Anzahl der Stellplätze Bewegungen je Stellplatz L m,e db(a) Tags/nachts [h] Tag Nacht 47 0,3/0,06 48,5 41,5 Parkplätze östlich der Bahnlinie 73 0,3/0,06 50,4 43,4 Für den Fahrweg zu den östlich der Bahnlinie gelegenen 73 Parkplätzen ergeben sich bei M Tag 21,9 Kfz/h und M Nacht= 4,38 Kfz/h ein L m,e,tag = 44,1 db(a) und L m,e,nacht = 37,1 db(a).

16 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 16 von Schallemissionen aus Schienenverkehr Den Schallemissionen aus dem Schienenverkehr der Neckartalbahn liegen die Zugzahlen des Prognose-Nullfalls 2025 zugrunde. Danach verkehren vor Realisierung der ABS/NBS Stuttgart - Ulm in beide Richtungen 185 Züge, davon 155 am Tag und 30 Züge in der Nacht. Die errechneten Schallemissionspegel sind Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Mitte des jeweiligen Gleises in einer Höhe von 3,5 m. Als Fahrbahnoberbau wurde Schotterbett-Betonschwelle angesetzt. Unter Berücksichtigung dieser Grundlagen ergeben sich die in Tabelle 3 aufgeführten Schallemissionen, die gleichermaßen für den Prognose-Null mit Bahnübergang Schützenstraße und den Planfall mit Eisenbahnüberführung angesetzt wurden (Bahnübergangs- und Fahrbahnzuschläge werden erst bei den Immissionsberechnungen berücksichtigt). Tabelle 3: Schallemissionen Prognose 2025 aus Schienenverkehr im Bezugsabstand von 25 m in db(a) ohne Berücksichtigung von Zuschlägen Neckartalbahn, Strecke 4600 Tag Nacht Richtung Nürtingen 62,2 58,6 Richtung Plochingen 62,2 58,6

17 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 17 von Schallimmissionen und Beurteilung 6.1 Allgemeines Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgte fassaden- und stockwerksscharf an 16 ausgewählten Immissionsorten (IO). Die Lage der ausgewählten Immissionsorte erlaubt einen Überblick über die Schallsituation im überplanten Bereich. Diese können den folgenden Abbildungen entnommen werden. Abbildung 3: Lage der Immissionsorte - Bereich südlich der Nürtingerstraße

18 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 18 von 32 Abbildung 4: Lage der Immissionsorte - Bereich östlich der Bahnlinie und nördlich der Nürtingerstraße

19 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 19 von 32 Heinrich-Otto-Str. 28 Heinrich-Otto-Str. 30 Abbildung 5: Lage der Immissionsorte - Bereich nördlich des Plangebietes und westlich der Bahnlinie mit Ausschnitt Heinrich-Otto-Str. 28 und 30

20 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 20 von 32 Heinrich-Otto-Str. 3 Abbildung 6: Lage der Immissionsorte - Bereich nördlich des Plangebietes und westlich der Bahnlinie mit Ausschnitt Heinrich-Otto-Str. 3 Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgte unter Berücksichtigung von schallpegelmindernden Hindernissen (Bebauung, Gelände, etc.) auf dem Ausbreitungsweg sowie unter Berücksichtigung der jeweils 1. Reflexion gemäß den Vorgaben der RLS-90 [2]. Zur Verringerung der Schallemissionen aus Reflexionen der Stutzkonstruktion der Unterführung, wurden diese in diese Untersuchung als hochabsorbierend angesetzt.

21 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 21 von 32 Dabei wurde nach den Vorgaben der VLärmSchR97 für den Lärmschutzbereich [4] bei den Immissionsorten berücksichtigt, ob diese innerhalb bzw. außerhalb des baulichen Eingriffbereiches liegen. Weiterhin wurde in der Untersuchung die geplante Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße berücksichtigt. Die nachstehende Tabelle stellt die Zuordnung der Immissionsorte dar. Tabelle 4: Lage der Immissionsorte bezüglich des baulichen Eingriffs nach VLärm- SchR97 [5] Innerhalb des baulichen Eingriffs Bereich der Funktionsänderung Außerhalb des baulichen Eingriffs Nürtingerstraße 18 Heinrich-Otto-Straße 3 Nürtingerstraße 16 Nürtingerstraße 20 Heinrich-Otto-Straße 28 Nürtingerstraße 29 Amselweg 11 Heinrich-Otto-Straße 30 Nürtingerstraße 31 Amselweg 13 Nürtingerstraße 33 Schützenstraße 1 Schützenstraße 3 Schützenstraße 3/1 Schützenstraße 5 Amselweg 9 Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichten Wind von der Bahnstrecke zum Immissionsort (IO) und Temperaturinversion. Bei anderen Witterungsbedingungen und in Abständen von etwa über 100 m können deutlich niedrigere Schallpegel auftreten. Die berechneten Schallimmissionen liegen somit zugunsten der Betroffenen auf der sicheren Seite. Die Immissionsorte der rechten Spalte von Tabelle 4 liegen in Bezug auf die bestehenden Straßen im vorhandenen, baulich nicht geänderten Bereich. Die Immissionsorte Heinrich-Otto-Straße 3, 28 und 30 befinden sich zwar außerhalb des baulichen Eingriffs der Heinrich-Otto-Straße jedoch innerhalb des Bereiches, der aufgrund der Verkehrsverlagerung auf die Heinrich-Otto-Straße eine Funktionsänderung nach VLärmSchV97 erfahren haben.

22 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 22 von Schallimmissionen aus Straßen- und Parkplatzverkehr Die Schallimmissionen aus Straßenverkehr und dem Parkplatzverkehr wurden an 16 repräsentativen IO berechnet. Dabei liegen, wie aus der Tabelle 4 ersichtlich, 4 innerhalb des baulichen Eingriffs, 9 außerhalb und 3 im Bereich der Funktionsänderung. Die nachfolgende Tabelle differenziert den Anteil der Schallimmissionen an exponierten Immissionsorten aus Straße und Parkplätzen am Gesamtbeurteilungspegel. Tabelle 5: Zusammensetzung der Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr für exponierte Immissionsorte Berechnungspunkte IO Flächennutzung Beurteilungspegel Straße Beurteilungspegel Parkplätze Gesamtbeurteilungspegel tags Nachts tags nachts tags nachts Nürtinger18 N/W OG2 MI Nürtinger20 N/W OG1 MI Schützenstr. 1 S/W EG MI Schützenstr. 5 S/W OG2 MI Bei den Schallimmissionsberechnungen für den Neubau wurde westlich der Bahnlinie im Bereich der Unterführung der Schützenstraße ein Zuschlag D Stg für eine Straßenlängsneigung von größer als 5% vergeben, da hier eine Neigung von 6,2% auftritt. In Tabelle 6 sind die Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr für den Prognosefall zusammengestellt. In den beiden rechten Spalten 7 und 8 wird dargestellt, ob durch den Neubau der Unterführung Schützenstraße die Grenzwerte gemäß der 16. BImSchV überschritten werden und ggfs. um wie viel die Grenzwerte überschritten werden. Tabelle 6: Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr Prüfung, in welchen Bereichen die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV überschritten sind Berechnungspunkte Grenzwert Beurteilungspegel Neubau Grenzwertüberschreitung i.s. der 16. BImSchV IO Flächennutzung tags Nachts tags nachts tags nachts Innerhalb des baulichen Eingriffs Amselweg 11 N/W EG W nein nein Amselweg 11 N/W OG1 Amselweg 11 N/W OG2 Amselweg 13 N/W EG Amselweg 13 N/W OG1 W nein nein W nein nein W nein nein W nein nein

23 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 23 von 32 Tabelle 6: Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr Prüfung, in welchen Bereichen die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV überschritten sind Berechnungspunkte Grenzwert Beurteilungspegel Neubau Grenzwertüberschreitung i.s. der 16. BImSchV IO Flächen- tags Nachts tags nachts tags nachts nutzung Amselweg 13 N/W OG2 W nein nein Amselweg 13 S/W EG Amselweg 13 S/W OG1 Amselweg 13 S/W OG2 Nürtinger 18 N/W EG Nürtinger 18 N/W OG1 Nürtinger 18 N/W OG2 Nürtinger20 N/W EG Nürtinger20 N/W OG1 Nürtinger 20 S/O EG Nürtinger20 S/O OG1 Nürtinger20 S/W EG Nürtinger20 S/W OG1 W nein nein W nein nein W nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein MI nein nein

24 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 24 von 32 Berechnungspunkte Grenzwert Beurteilungspegel Neubau Grenzwertüberschreitung i.s. der 16. BImSchV IO Flächennutzung tags Nachts tags nachts tags nachts Außerhalb des baulichen Eingriffs Amselweg 9 N/W EG W nein nein Amselweg 9 N/W OG1 W nein nein Amselweg 9 N/W OG2 W nein nein Nürtinger 16 S/O EG MI nein nein Nürtinger 16 S/O OG1 MI nein nein Nürtinger 16 S/O OG2 MI nein nein Nürtinger 16 S/W EG MI nein nein Nürtinger 16 S/W OG1 MI nein nein Nürtinger 16 S/W OG2 MI nein nein Nürtinger 29 N/W EG MI nein nein Nürtinger 29 N/W OG1 MI nein nein Nürtinger 29 N/W OG2 MI nein nein Nürtinger 31 N/W EG MI nein nein Nürtinger 31 N/W OG1 MI nein nein Nürtinger 31 N/W OG2 MI nein nein Nürtinger33 N/W EG W nein nein Nürtinger33 N/W OG1 W nein nein Nürtinger33 N/W OG2 W nein nein Nürtinger33 S/W EG W nein 0,3 Nürtinger33 S/W OG1 W nein nein Nürtinger33 S/W OG2 W nein nein Schützen3/1 S/W EG MI nein nein Schützen3/1 S/W OG1 MI nein nein Schützen3/1 S/W OG2 MI nein nein Schützens 5 S/W EG MI nein nein Schützens 5 S/W OG1 MI nein nein Schützens 5 S/W OG2 MI nein nein Schützenstr.1 O EG MI nein nein Schützenstr.1 O OG1 MI nein nein Schützenstr.1 O OG2 MI nein nein Schützenstr.1 S/W EG MI nein nein Schützenstr.1 S/W OG1 MI nein nein Schützenstr.1 S/W OG2 MI nein nein Schützenstr. 3 S/W EG MI nein nein Schützenstr. 3 S/W OG1 MI nein nein

25 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 25 von 32 Berechnungspunkte Grenzwert Beurteilungspegel Neubau Grenzwertüberschreitung i.s. der 16. BImSchV IO Flächen- tags Nachts tags nachts tags nachts nutzung Schützenstr.3 S/W OG2 MI nein nein Es zeigt sich, dass es an einem Immissionsort zu Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV kommt. Die Überschreitung beträgt bis zu 0,3 db(a) in der Nachtzeit. Demnach ergibt sich für die betroffene Fassade (nur Erdgeschoss) des Wohnhauses Nürtingerstraße 33 aufgrund der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ein Anspruch auf Schallschutz. Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße Durch die Verlagerung des Durchgangverkehrs von der Nürtingerstraße auf die Heinrich-Otto- Straße kommt es zu einer Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße in Analogie der VLärm- SchR97 [5]. Nachstehende Tabelle 7 sind die Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr für den Prognosefall zusammengestellt. In den beiden rechten Spalten 7 und 8 wird dargestellt, ob durch die Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße die Grenzwerte gemäß der 16. BImSchV überschritten werden und ggfs. um wie viel die Grenzwerte überschritten werden. Tabelle 7: Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr Prüfung, in welchen Bereichen die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV aufgrund der Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße überschritten sind Berechnungspunkte Grenzwert Beurteilungspegel Neubau Grenzwertüberschreitung i.s. der 16. BImSchV IO Flächennutzung tags Nachts tags nachts tags nachts Heinr.-Otto-Str. 3 W EG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 3 W 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 3 W 2.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 8 S EG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 8 S 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.10 O EG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.10 O 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.18/1 O EG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.18/1 O 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.22 O EG Ge nein nein

26 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 26 von 32 Tabelle 7: Schallimmissionen aus Straßenverkehr und Parkplatzverkehr Prüfung, in welchen Bereichen die Grenzwerte gemäß 16. BImSchV aufgrund der Funktionsänderung der Heinrich-Otto-Straße überschritten sind Berechnungspunkte Grenzwert Beurteilungspegel Neubau Grenzwertüberschreitung i.s. der 16. BImSchV IO Flächennutzung tags Nachts tags nachts tags nachts Heinr.-Otto-Str. 22 O 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 22 O 2.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 28 S/O EG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.28S/O 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.28S/O 2.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str. 30 S/O EG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.30S/O 1.OG Ge nein nein Heinr.-Otto-Str.30S/O 2.OG Ge nein nein Es zeigt sich, dass die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der 16.BImSchV nicht überschritten werden; es ist daher kein Schallschutz erforderlich. 6.3 Schallimmissionen aus Schienenverkehr Entfall des Bahnübergangs Schützenstraße Durch die Auflassung des Bahnübergangs verringern sich die Schallimmissionen der Bahnstrecke im Bereich der BÜ um 3 db(a). An der vorhandenen Bebauung im Bereich des heutigen Bahnübergangs kommt es somit zu einer Verringerung der Schallimmissionen gegenüber dem Prognose Nullfall. Eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV ist nicht gegeben. Es besteht somit kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen Neubau der EÜ Die Errichtung der EÜ an der Stelle, an der sich bisher freie Strecke befindet führt zu einer Erhöhung des Emissionspegels im Bereich der EÜ um 3 db(a) für den Prognose Planfall. Es ergeben sich daher an der nordöstlich gelegenen schutzbedürftigen Bebauung Pegelerhöhungen aus dem Schienenverkehr. Nachstehende Tabelle 6 gibt die Pegeldifferenzen zwischen dem Prognose-Nullfall mit BÜ zum Prognosefall mit EÜ für die oben betrachteten Immissionsorte im jeweils obersten Geschoß wieder.

27 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 27 von 32 Tabelle 8: Schallimmissionen und Differenzen aus Schienenverkehr für den Prognose-Nullfall mit BÜ sowie den Prognosefall mit EÜ (jeweils oberstes Geschoß) Berechnungspunkte IO Flächennutzung Beurteilungspegel Prognose-Nullfall mit BÜ Beurteilungspegel Prognosefall mit EÜ Differenzpegel mit BÜ / mit EÜ tags nachts tags nachts tags nachts Amselweg 11 N/W OG2 W ,1 Amselweg 13 N/W OG2 W ,2 0,2 Amselweg 13 S/W OG2 W ,5-0,5 Amselweg 9 N/W OG2 W ,3-1,2 Heinr.-Otto30-SW OG2 G Nürtinger 16 S/O OG2 MI ,3-0,2 Nürtinger 16 S/W OG2 MI ,5 1,5 Nürtinger 29 N/W OG2 MI ,7-0,7 Nürtinger 3 N/W OG2 MI ,1 0,1 Nürtinger 31 N/W OG2 MI ,3-0,3 Nürtinger20 N/W OG1 MI ,3 0,3 Nürtinger20 S/O OG1 MI ,5-0,4 Nürtinger20 S/W OG1 MI ,2 0,2 Nürtinger33-NW OG2 MI ,3 1,3 Nürtinger33-SW OG2 MI ,3-2,3 Schützen3/1 S/W OG2 MI ,1 0,1 Schützens 5 S/W OG2 MI Schützenstr.1-O OG2 MI ,3-0,3 Schützenstr.1-W OG2 MI ,1 0,1 Schützenstr.3S/W OG2 MI Es lässt sich feststellen: Nach der Umsetzung der BÜ-Ersatzmaßnahme ergeben sich Pegelerhöhungen von bis zu 1,5 db(a) sowie Pegelminderungen von bis zu 2,3 db(a) tags/nachts bei maximalen Beurteilungspegeln von bis zu 62/58 db(a) tags/nachts. Nach den Kriterien der 16. BImSchV stellt der erhebliche bauliche Eingriff in die Bahnstrecke 4600 keine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV dar, die einen Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen auslösen würde.

28 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 28 von Auswirkungen auf die Gesamtschallsituation Nach Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart [14] soll zur Berücksichtigung der Eisenbahn-Neubaustrecke sowie der Güterzugeinschleifung für den Gesamtlärm das Kapitel 8 der Schalltechnischen Untersuchung zur Ermittlung der Gesamtlärmbetrachtung der Ausbau- und Neubaustrecke Stuttgart Augsburg, Bereich Wendlingen Ulm, PFA 2.1a/b: Wendlingen Kirchheim [13] herangezogen werden. Die oben genannte Untersuchung [13] überlagert den Schienen- und Straßenverkehrslärm und beurteilt anhand von Isophonenplänen und Einzelpunktberechnungen die Veränderung der Gesamtlärmsituation aus Straßen- und Schienenlärm an maßgeblichen Immissionsorten. Der Untersuchung ist zu entnehmen, dass an den für die vorliegende Untersuchung relevanten Immissionsorte, die in Tabelle 4 aufgeführt sind, die Lärmsanierungsgrenzwerte 70/60 db(a) z.t. überschritten werden. Die Überschreitungen betreffen die Immissionsorte: - Nürtingerstraße 33 (Wohngebiet) mit 72/62 db(a) tags/nachts - Heinrich-Otto-Str. 28 (GE) mit 72/62 db(a) tags/nachts - Heinrich-Otto-Str. 30 (GE) mit 72/62 db(a) tags/nachts - Das Wohngebäude Heinrich-Otto-Straße 3 ist in der genannten Untersuchung [13] nicht berücksichtigt. Jedoch ist zu erwarten, dass zumindest während der Nachtzeit die Gesamtlärmbeurteilungspegel zwischen 60 und 64 db(a) liegen. Diese Abschätzung beruht auf die folgenden Aspekte. Durch die Heinrich-Otto-Straße werden während der Nachtzeit Beurteilungspegel von bis zu 57,5 db(a) zu erwarten sein. Diese dürften durch die unmittelbar nördlich verlaufende L1200 um 3 bis 5 db(a) erhöht werden. Für die genannten Immissionsorte an der Heinrich-Otto-Straße ergibt sich gemäß 1 der 16. BIm- SchV [3] kein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen, da diese in einem Gewerbegebiet liegen. Sollten in dem Gewerbegebiet entlang der Heinrich-Otto-Straße schützenswerte Räume wie Schlafund Kinderzimmer mit Verkehrsbeurteilungspegel von mehr als 70/60 db(a) tags/nachts liegen, so empfehlen wir, dort passiven Schallschutz nach den Kriterien der 24.BImSchV [6] vorzusehen. Demnach ergibt sich aufgrund der Gesamtlärmsituation nur für den Immissionsort Nürtingerstraße 33 dem Grunde nach ein Anspruch auf Schallschutz. Allerdings ergab sich bereits aus dem Kapitel 6.2 für den Immissionsort Nürtingerstraße ein Anrecht auf passiven Schallschutz (nur EG) der somit nur bestätigt wird. Die schalltechnische Untersuchung [13], die für die Gesamtlärmbetrachtung zugrunde gelegt wurde, berücksichtigt zwei Aspekte nicht, die für das Gebäude Nürtingerstraße 33 relevant sind. Einerseits wird dort die Abschirmwirkung eines geplanten mehrstöckigen Objektes in dem Mischgebiet, das unmittelbar südlich der Nürtingerstraße 33 liegt, nicht berücksichtigt. Und anderseits wird dort

29 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 29 von 32 für die beiden Straßen Taläckerstraße und Nürtingerstraße von einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h statt 30 km/h ausgegangen. Von daher ist davon auszugehen, dass die Gesamtverkehrsbeurteilungspegel des 1. und 2. Obergeschosses der Nürtingerstraße 33 S/W unterhalb der 70/60 db(a) tags/nachts liegen. 7. Schallschutzmaßnahmen Damit die Grenzwerte der 16. BImSchV - entsprechend der Beurteilung nach Kapitel eingehalten werden, sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Nach VLärmSchR97 ist zunächst dem aktiven Lärmschutz Vorrang vor passivem Lärmschutz einzuräumen. Dabei zählen Wälle, Wände, Einschnitts- und Troglagen, Teil- und Vollabdeckungen sowie Einhausungen zu den aktiven Lärmschutzmaßnahmen an Straßen. Im Falle der betroffenen Fassade des Wohngebäudes Nürtingerstraße 33 (S/W) wäre theoretisch (siehe Abbildung) entlang des Finkenwegs (S/W Fassade) eine 19 m lange Schallschutzwand möglich. Die 19 m lange Wand hat jedoch aufgrund des seitlichen Einfalls des Lärms aus Richtung der Nürtingerstraße kaum eine schalltechnische Relevanz, sodass der Einsatz einer Schallschutzwand nicht sinnvoll ist. Eine längere Wand ist aus Gründen der Zuwegung sowie den Sichtverhältnissen ebenfalls nicht möglich.

30 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 30 von 32 Nürtingerstraße Nürtingerstraße 33 Lage einer möglichen Schallschutzwand Finkenweg Nürtingerstraße 33 Finkenweg Nürtingerstraße Abbildung 7: Lage einer möglichen Schallschutzwand im südwestlichen Bereich des Gebäudes mit der Hausnummer 33 (obere Abb.); Luftbild (untere Abb., nicht genordet) [Bildquelle: Google]

31 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 31 von 32 Die Kosten von passiven Schallschutzmaßnahmen für die betroffenen Fassade der Nürtingerstraße 33 S/W würden ca betragen. Dieses Gutachten umfasst 32 Seiten und 3 Anlagen. Die auszugsweise Vervielfältigung des Gutachtens ist nur mit Zustimmung der Möhler + Partner Ingenieure AG gestattet. Augsburg, den Möhler + Partner Ingenieure AG Dipl.-Ing. Ulrich Möhler i. V. Dipl.-Ing. Roozbeh Karimi

32 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Seite 32 von Anlagen Anlage 1: Verkehrsmengenangaben für den Neubau der Bahnunterführung Schützenstraße [9] Anlage 2: Anlage 3: Planausschnitt: Beseitigung des Bahnübergangs Schützenstraße in Wendlingen am Neckar [11] Lageplan

33 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 1 Anlage 1: Verkehrsmengenangaben für den Neubau der Eisenbahnüberführung Schützenstraße in Wendlingen [9]

34 Möhler + Partner Ingenieure AG Bericht Anlage 2 Anlage 2: Planausschnitt: Beseitigung des Bahnübergags Schützenstraße in Wendlingen [11]

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