qm. Berkhof. Elze. Bennemühlen qm. l l. Hellendorf qm. l l. Mellendorf qm qm.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "15.549.553 qm. Berkhof. Elze. Bennemühlen. 3.687.689 qm. l l. Hellendorf. 6.815.988 qm. l l. Mellendorf. 19.223.115 qm 9.246.970 qm."

Transkript

1 Haushalt

2 l i l l l l l l l l i 0 l i l i Gemeinde Wedemark 16 Ortsteile Gesamtfläche qm qm Berkhof qm Abbensen Duden- Oegenbostel Rodenbostel qm qm. Elze Bennemühlen qm Hellendorf qm Meitze qm Brelingen qm Negenborn Mellendorf Gailhof qm qm qm qm qm Wennebostel Scherenbostel Bissendorf qm qm qm Resse Fläche der tatsächlichen Nutzung m ² Anteil Hof- u. Gebäudeflächen, Gewerbe- u. Betriebsflächen ,727 % Sport- und Grünflächen ,598 % Verkehrsflächen ,617 % Flächen der Land- und Forstwirtschaft ,098 % Wasserflächen ,326 % Sonstige Flächen ,634 % zusammen: ,000 % Quelle: Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften -Katasteramt Hannover - Stand: Entwicklung der Einwohnerzahl (zum 30.6.) Quelle: Landesstatistik 2

3 Inhaltsübersicht Haushaltssatzung 5 Vorbericht 7 Gesamthaushalt Ergebnishaushalt 25 Gesamthaushalt Finanzhaushalt 26 Teilhaushalte Verwaltungsleitung/Stabstellen 001 Verwaltungsleitung 30 Teilhaushalte Fachbereich 1 (Zentrale Dienste) 101 Zentrale Dienste Personal Informationstechnologie 57 Teilhaushalte Fachbereich 2 (Finanzen) 201 Finanzen Gemeindekasse Steuern Liegenschaften 77 Teilhaushalte Fachbereich 3 (Ordnung und Soziales) 301 Öffentliche Ordnung Feuerwehr Standesamt Soziales 99 Teilhaushalte Fachbereich 4 (Bildung, Familie und Sport) 401 Schulen Kultur und Sport Jugend und Familie Kindertagesstätten 147 Teilhaushalte Fachbereich 5 (Planen und Bauen) 501 Bauplanung und Bauordnung Abwasser Bauverwaltung Tiefbau 171 Teilhaushalte Fachbereich 6 (Bewirtschaftung öffentlicher Flächen und Gebäude) 601 Gebäude- und Grundstücksunterhaltung Friedhöfe Bauhof 192 Übersicht über Teilhaushalte, Produktgruppen und Produkte 196 Übersicht Ergebnishaushalt 199 Übersicht Finanzhaushalt 200 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen 202 Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden 202 Bericht der Gemeinde Wedemark über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und die Beteiligung daran sowie über ihre kommunalen Anstalten 203 Übersicht über gebildete Budgets 204 Investitionsprogramm 205 Stellenplan 227 Ortsratsmittel 237 Erläuterungen zum Ergebnishaushalt und zum Finanzhaushalt 240 3

4 Notizen 4

5 Haushaltssatzung Durch die Haushaltssatzung wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde festgelegt. Sie enthält die Festsetzung des es unter Angabe der Gesamtbeträge der Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres, des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen, des Höchstbetrages der Liquiditätskredite und der Steuersätze, soweit diese nicht in einer Steuersatzung festgesetzt sind. Der Rat beschließt über die Haushaltssatzung und legt damit den fest. Für die Haushaltsjahre bis 2011 hat der Rat am die Hebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer in einer Hebesatzsatzung festgelegt. 5

6 6

7 Vorbericht Der Vorbericht soll über die Finanzlage und die Haushaltswirtschaft der Gemeinde informieren und insbesondere die Entwicklung der wichtigsten Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen, des Vermögens, der Rücklagen, der Schulden und Rückstellungen erläutern. 7

8 Vorbericht Für das Haushaltsjahr legt die Gemeinde Wedemark ihren ersten nach dem seit dem geltenden Recht zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen (NKR) vor. Die Gemeinde hatte von der gesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht, zunächst im Rahmen der vom Gesetzgeber eingeräumten Übergangszeit nach dem bisherigen - kameralen - Haushaltsrecht zu wirtschaften. Den dafür notwendigen Ratsbeschluss hat der Rat am gefasst. Die Einführung des NKR zum 1.1. beschloss der Rat am In seiner Sitzung am hat der Rat der Gemeinde Wedemark die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr beschlossen und damit den festgesetzt, in dem die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung integriert ist. Gleichzeitig hat er das Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2012 beschlossen. Drei Komponenten des neuen Haushalts Das NKR schreibt 3 Komponenten für den kommunalen Haushalt vor: - eine Vermögensrechnung (in der jeweils zum Jahresende aufzustellenden Bilanz sind Aktiva und Passiva gegenüberzustellen), - eine Ergebnisrechnung (die Erträge und Aufwendungen sind als Ergebnisplanung im zu veranschlagen und im Jahresabschluss als Ergebnisrechnung nachzuweisen; sie ist vergleichbar mit der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung) und - eine Finanzrechnung (die Ein- und Auszahlungen sind als Finanzplanung im zu veranschlagen und im Jahresabschluss als Finanzrechnung nachzuweisen; sie ist eine Kapital- bzw. Geldflussrechnung). Der umfasst einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaushalt. Eine Bilanz wird dagegen nicht geplant, sondern jeweils nur zum Jahresende erstellt. Davon abweichend wird die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wedemark zum Stichtag 1.1. innerhalb des Jahres erstellt. Ergebnishaushalt Im Ergebnishaushalt werden die ordentlichen und die außerordentlichen Erträge und Aufwendungen geplant, die für das Haushaltsjahr anfallen. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt ihrer Zahlung an, sondern es ist maßgebend, in welchem Jahr sie Werte- oder Ressourcenverbrauch bzw. Werte- oder Ressourcenzuwachs auslösen. So ist z. B. die Zahlung einer Miete am 1.4. für 12 Monate im Voraus nur für 9 Monate als Aufwand im Haushaltsjahr und für 3 Monate im Haushaltsjahr 2010 im Ergebnishaushalt zu veranschlagen, obwohl die Auszahlung in voller Höhe im Haushaltsjahr erfolgt. Als außerordentlich bezeichnet der 59 Nr. 6 Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) die ungewöhnlichen und selten vorkommenden oder periodenfremden Aufwendungen und Erträge, insbesondere Erträge und Aufwendungen aus Vermögensveräußerung sowie Erträge aus der Herabsetzung von Schulden und Rückstellungen, außer bei Abgaben, bei abgabeähnlichen Entgelten, bei allgemeinen Zuweisungen bei außerplanmäßigen Abschreibungen wegen unterlassener Instandhaltung und bei Rückzahlungen. Zu außerordentlichen Erträgen kommt es beispielsweise, wenn ein mit 100 /m² in der Anlagebuchhaltung erfasstes Grundstück zum Preis von 120 /m² verkauft wird. Alle anderen Erträge und Aufwendungen werden als ordentlich bezeichnet. Der Ergebnishaushalt umfasst sowohl zahlungswirksame (z. B. Mieten) als auch zahlungsunwirksame (z. B. Abschreibung, Zuführung und Auflösung bei Rückstellungen) Erträge und Aufwendungen und stellt damit den Ressourcenverbrauch (= Aufwendungen) und den Ressourcenzuwachs (= Erträge) dar. Nach dem von der Haushaltsreform angestrebten Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll der tatsächliche Ressourcenverbrauch von dem Ressourcenaufkommen im selben Jahr gedeckt werden. Daher schreibt der Gesetzgeber auch vor, dass der Grundsatz des Haushaltsausgleichs sich auf den Ergebnishaushalt bezieht. Die Erträge und Aufwendungen sollen in und Rechnungslegung ausgeglichen sein. Der 8

9 Vorbericht Ergebnishaushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen und der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge dem Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen entspricht. Kann dieser Ausgleich nicht erreicht werden, gilt der Haushalt dennoch als ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann oder nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können. Ergibt sich im Ergebnishaushalt ein Überschuss, muss dieser ausgeglichen werden, indem nach 15 Abs. 5 und 6 GemHKVO eine Zuführung an Überschussrücklagen in entsprechender Höhe als Aufwand eingeplant wird. Finanzhaushalt Im Finanzhaushalt werden die Ein- und Auszahlungen veranschlagt, die im Haushaltsjahr voraussichtlich anfallen (unabhängig davon, für wann sie zu zahlen sind). Daher werden z. B. Beamtenbezüge sowohl im Ergebnishaushalt (als Aufwand) als auch als im Finanzhaushalt (als Auszahlung) veranschlagt. Dabei kann es zu Unterschieden in der Höhe zwischen Aufwand und Auszahlung kommen, wenn Zahlungszeitpunkt und Zahlungsursache in verschiedene Haushaltsjahre fallen (vgl. obiges Beispiel zur Miete). Der Finanzhaushalt wird in drei Bereiche gegliedert: a) Ein- und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit (ähnelt den Ansätzen im Ergebnishaushalt) b) Ein- und Auszahlungen für Investitionstätigkeit (z. B.: Baukosten, Vermögenserwerb und - verkauf, Erschließungsbeiträge) c) Ein- und Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit (nur Aufnahme und Tilgung von Krediten) Die für die Haushaltsführung erforderlichen Ermächtigungen zur Mittelbewirtschaftung resultieren a) für die Erträge und Aufwendungen aus dem Ergebnishaushalt, b) für die Ein- und Auszahlungen zur laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt aus den dazu entsprechenden Ansätzen für Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt, c) für die Ein- und Auszahlungen zur Investitionstätigkeit aus den Ansätzen im Finanzhaushalt und d) für die Ein- und Auszahlungen zur Finanzierungstätigkeit aus den Ansätzen im Finanzhaushalt. Der o. g. Grundsatz zum Haushaltsausgleich fordert nicht, dass die Ein- und Auszahlungen ausgeglichen werden sollen. Stattdessen ist für den Finanzhaushalt vorgeschrieben, dass die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde und besonders die Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen stets gesichert sein muss. Aufbau des s Der Haushalt muss nach 4 Abs. 1 GemHKVO entsprechend der Verwaltungsorganisation der Gemeinde in Teilhaushalte gegliedert werden. Jeder Teilhaushalt umfasst die Erträge und Aufwendungen (= Teilergebnishaushalt) und die Ein- und Auszahlungen (= Teilfinanzhaushalt) sowie die ihm zugeordneten Produkte. Die Haushaltsmittel müssen in diesem für die Haushaltsjahre bis einschließlich 2012 geplant werden. Die Produkte werden in den einzelnen Teilhaushalten mit Zielen und Maßnahmen beschrieben und dienen zur Outputsteuerung. Die Gemeinde hat in diesem ersten nur wenige Ziele, Maßnahmen und Kennzahlen zu den Produkten angeben können. Diese sollen aber in den folgenden Haushalten zunehmend verbessert werden. Künftiges Ziel ist es, Ziele mit Kennzahlen als Messgrößen vorzugeben, die bereits unterjährig durch ein Controlling mit Berichtswesen die Zielerreichung optimieren. Die Haushaltsansätze sind dafür im neuen nicht mehr in der aus der Kameralistik gewohnten Detailtiefe erkennbar. Hinter jeder der aggregierten Haushaltspositionen im 9

10 Vorbericht stehen eine Vielzahl von einzelnen Produktkonten mit jeweils einem Haushaltsansatz. Das verbindliche Muster für den schreibt die aggregierte Darstellung vor. Allerdings hat die Doppik eine Vermehrung der Konten zur Folge. Statt der früheren rd Haushaltsstellen bucht die Gemeinde nun auf rd internen Konten, deren Nummerierung - wie bisher - von der Landesstatistikbehörde detailliert und verbindlich vorgegeben wird. Der Rat hat am die Verwaltung beauftragt, den mit 22 Teilhaushalten und 81 Produkten aufzustellen. Aufgrund der zwischenzeitlichen Organisationsänderungen in der Verwaltung und Erkenntnissen aus der praktischen Umsetzung sind im vorliegenden 23 Teilhaushalte und 83 Produkte enthalten. Haushaltssatzung und Der 1 der Haushaltssatzung setzt das Haushaltsvolumen für das Haushaltsjahr im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt fest. Darüber hinaus umfasst der die Haushaltsjahre 2010 bis Insgesamt beträgt das Volumen im Ergebnishaushalt (ohne Veranschlagung der o. g. Zuführung an Überschussrücklagen): Jahr ordentliche Erträge ordentliche Aufwendungen ordentliches Ergebnis außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis Gesamtergebnis im Jahr Gesamtergebnis kumuliert Der Ergebnishaushalt ist nicht ausgeglichen. Nach 82 Abs. 5 Nds. Gemeindeordnung (NGO) gilt er als ausgeglichen, wenn ein voraussichtlicher Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung mit entsprechenden Überschussrücklagen verrechnet werden kann oder nach der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die vorgetragenen Fehlbeträge spätestens im zweiten dem Haushaltsjahr folgenden Jahr ausgeglichen werden können. Planmäßig wird sich im Haushaltsjahr ein Überschuss im außerordentlichen Bereich ergeben. Dieser kann nach 24 Abs. 1 Satz 2 GemHKVO zum Ausgleich des Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis verwendet werden. Folglich wird hier der Fehlbetrag beim ordentlichen Bereich im Haushaltsjahr durch Ü- berschüsse beim ordentlichen Bereich in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 und dem zu erwartenden Überschuss beim außerordentlichen Bereich des Ergebnishaushalts ausgeglichen. Nach dieser wird sich nach Ablauf des Haushaltsjahres 2012 eine Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses i. H. v ergeben. Auch im Finanzhaushalt sind die Endsummen für das Haushaltsjahr nicht ausgeglichen. Hier gilt jedoch der Grundsatz des Haushaltsausgleichs nicht in gleichem Maße wie im Ergebnishaushalt, sondern ist zwingend vorgeschrieben, dass die Zahlungsfähigkeit und die Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gesichert sein müssen, notfalls durch die vorübergehende Inanspruchnahme von Liquiditätskrediten (früher Kassenkredite genannt). In den Jahren 2010 bis 2012 werden voraussichtlich Liquiditätsüberschüsse entstehen: 10

11 Vorbericht Jahr Einz. lfde. Verwaltungstätigkeit Ausz. lfde. Verwaltungstätigkeit Saldo Einzahlung Investitionstätigkeit Auszahlung Investitionstätigkeit Saldo Einzahlung Finanzierungstätigkeit Auszahlung Finanzierungstätigkeit Saldo Liquiditätssaldo gesamt im Jahr Liquiditätssaldo kumuliert Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert auf 6 Mio. belassen. Dieser Betrag bedarf hier nicht der kommunalaufsichtsbehördlichen Genehmigung, da er ein Sechstel der Einzahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit nicht übersteigt. Unter Einbeziehung der zulässigen Aufnahme von Liquiditätskrediten ist die Zahlungsfähigkeit in den Haushaltsjahren bis 2012 grundsätzlich gesichert. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind in Höhe von vorgesehen. Bei einer ordentlichen Tilgung in Höhe von wird der Schuldenstand um reduziert. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beträgt und führt zu Auszahlungen in 2010 in Höhe von , in 2011 in Höhe von und in 2012 in Höhe von Die Hebesätze zur Grundsteuer A und B werden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Der Hebesatz zur Gewerbesteuer wurde in der speziellen Hebesatzsatzung vom von 370 v. H. auf 400 v.h. erhöht. Inhalt des Ergebnishaushalts Im ordentlichen Bereich des Ergebnishaushalts sind die Erträge und Aufwendungen auf die Produktbereiche wie folgt verteilt (mit Veranschlagung der o. g. Zuführung an Überschussrücklagen): Erträge Zentrale Verwaltung Schule und Kultur Soziales und Jugend Gesundheit und Sport Gestaltung der Umwelt Zentrale Finanzleistungen Summe Aufwendungen Zentrale Verwaltung Schule und Kultur Soziales und Jugend Gesundheit und Sport Gestaltung der Umwelt Zentrale Finanzleistungen Summe Ordentliche Erträge Im Vergleich zu den Vorjahren ist folgende Entwicklung geplant: 11

12 Vorbericht Erträge (bis 2008 Einnahmen, ab 2008 geplant) Grundsteuern, sonst. Steuern Gewerbesteuer Einkommensteueranteil Zuweisungen nach NFAG Gebühren u.ä Einnahmen/Erträge (in Euro) Grundsteuern 4.098, , , , , , ,0 Gewerbesteuer 8.428, , , , , , ,0 Einkommensteueranteil 8.674, , , , , , ,5 Umsatzsteueranteil 581,0 657,4 694,0 690,0 715,0 730,0 750,0 Hunde-/Vergnügungssteuer 197,3 213,9 216,0 218,0 218,0 218,0 218,0 Schlüssel-/Auftragszuweisungen 1.479, , , , , , ,0 Auflösung Sonderposten 0,0 0,0 0, , , , ,0 öffentlich-rechtl. Entgelte (Gebühren) 4.572, , , , , , ,9 privatr. Entgelte (Verkauf, Mieten) 391,5 336,2 537,1 283,8 277,4 278,2 278,5 Erstattungen/Umlagen (Sozialhilfe usw.) 2.263, , , , , , ,9 Transfererträge/Zuweisungen 404,6 684,4 989,3 934,0 876,3 883,3 878,3 Zinsen u. ä. 16,0 158,5 35,9 86,2 86,4 286,6 286,8 Auflösung Rückstellungen 0,0 0,0 0,0 279,9 324,7 302,1 149,8 Konzessionsabgabe, Sonstiges 1.489, , , , , , ,3 Summe Erträge , , , , , , ,0 Innere Verrechnungen 932,2 955, ,4 Kalkulatorische Einnahmen 653,5 636,5 683,0 Zuführung vom VMH 0,0 0,0 0,0 Einnahmen Verwaltungshaushalt , , ,8 Grundsteuern und Gewerbesteuer Bei den Realsteuern wurden die Ansätze nach den örtlichen Gegebenheiten geschätzt. Die Hebesätze zur Grundsteuer wurden nicht geändert, der Hebesatz zur Gewerbesteuer wurde von 370 auf 400 v.h. erhöht. Einkommensteueranteil Der Einkommensteueranteil wurde aufgrund der Orientierungsdaten des Landes veranschlagt. Im Haushaltsjahr ist der Rückgang der alle drei Jahre neu festgesetzten Schlüsselzahl zur Aufteilung des Gesamtbetrages auf die einzelnen Kommunen berücksichtigt. Umsatzsteueranteil Als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer erhalten die Kommunen seit dem einen Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Schlüsselzuweisungen und sonstige Zuweisungen vom Land Nach dem Nds. Finanzausgleichsgesetz (NFAG) erhält die Gemeinde Schlüsselzuweisungen und Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Das Land legt hierfür eine Finanzausgleichsmasse fest, die an Landkreise, Städte und Gemeinden bei den Schlüsselzu- 12

13 Vorbericht weisungen in Abhängigkeit von ihrer eigenen Steuerkraft und bei den Auftragszuweisungen nach ihrer Einwohnerzahl verteilt werden. Mit Erklärung der Gemeinde Wedemark zur selbstständigen Gemeinde erhöhen sich die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises um rd ab dem Bis einschließlich 2008 waren 12,3 % der Schlüsselzuweisungen für investive Zwecke zu verwenden und deshalb im Vermögenshaushalt zu veranschlagen. Ab wird diese investive Bindung aufgehoben. Die Schlüsselzuweisungen sind daher in voller Höhe im Ergebnis- und im Finanzhaushalt veranschlagt. Öffentlich-rechtliche Entgelte (Gebühren) Diese speziellen Entgelten entwickeln sich wie folgt (ab 2008 geplant): Standesamt Ordnungsamt Feuerschutz Kindertagesstätten Bauordnung und Bauaufsicht Straßenreinigung Zentrale Abwasserbeseitigung Dezentrale Abwasserbeseitigung Friedhöfe Summe Hier ist berücksichtigt, dass die Gemeinde Wedemark seit die Aufgaben einer selbstständigen Gemeinde sowie der Baugenehmigungsbehörde wahrnimmt. Erstattungen/Umlagen Hierunter sind u. a. die Erstattungen für die Sozialhilfeleistungen veranschlagt. Zinsen u. ä. Ab 2011 werden hier auch Gewinnanteile aus einer Gesellschaft zur Energieversorgung veranschlagt. Auflösung von Rückstellungen Rückstellungen sind zu bilden für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten, aber deren Höhe oder Fälligkeit noch ungewiss sind. In der ersten Eröffnungsbilanz wird die Gemeinde Wedemark daher mindestens ausweisen: a) Pensionsrückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen (die aktiven Beamten erwerben zunehmend Anspruch auf Pensionszahlungen gegenüber ihrem Dienstherrn; der jährliche Zuwachs dieser Rückstellung ist Aufwand ohne Auszahlung; die Höhe wird pro Person von der Versorgungskasse unter Berücksichtigung der Berufs- und Lebensbedingungen berechnet) b) Beihilferückstellungen für Beihilfeverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen (hier gilt das Gleiche wie für Pensionsrückstellungen; die Höhe beträgt pauschal 12,2 % der Pensionsrückstellungen) c) Rückstellungen für die Lohn- und Gehaltszahlung für Zeiten der Freistellung von der Arbeit im Rahmen von Altersteilzeitarbeit (bei Beginn der Altersteilzeit im Blockmodell ist mit der Zuführung zur Rückstellung zu beginnen, damit in der Freizeitphase die Vergütung komplett aus der Auflösung der Rückstellung finanziert wird) Für diese Rückstellungen sind in den Haushaltsjahren bis 2012 Zuführungen (als Aufwand) und Entnahmen (als Ertrag) zu veranschlagen. Die Zuführungen werden in den einzelnen Teilhaushalten zu den Produkten veranschlagt, für die die betreffenden Bediensteten tätig sind. Die Entnahmen (auch Auflösung genannt) sind dagegen zentral im Teilhaushalt 102 bei Produkt (Personalangelegenheiten) veranschlagt, denn die davon betroffenen Bediensteten sind nicht mehr aktiv im Dienst und daher nicht mehr einem anderen Produkt zuordbar. 13

14 Vorbericht Die Pensions- und Beihilferückstellungen sind auch dann zu bilden, obwohl sich die Gemeinde einer Versorgungskasse bedient, denn die Ansprüche der Beamten bestehen gegenüber der Gemeinde. Die Gemeinde Wedemark zahlt an die Nds. Versorgungskasse (NVK) jährlich eine Umlage, und die NVK zahlt die Pensionen und Beihilfen an die Pensionäre der Verwaltung Wedemarks. Daher wird die Zuführung zur Rückstellung (Aufwand ohne Auszahlung) und die Zahlung der Umlage (als Aufwand mit Auszahlung) veranschlagt. Im Gegenzug wird die Zahlung der NVK ohne Beteiligung der Gemeinde ausgeführt und dafür anteilig die Rückstellung (als Ertrag ohne Einzahlung) aufgelöst. Auflösung von Sonderposten In der Bilanz sind als Sonderposten die erhaltenen Investitionszuwendungen und -beiträge auszuweisen und entsprechend der Abschreibung der damit finanzierten Vermögensgegenstände aufzulösen. Die Auflösung wird als Ertrag (ohne Einzahlung) im Ergebnishaushalt veranschlagt und beträgt in. Innere Verrechnungen, Kalkulatorische Einnahmen und Zuführung vom Vermögenshaushalt Diese Positionen sind im Neuen Kommunalen Rechnungswesens nicht mehr vorgesehen. Ordentliche Aufwendungen Im Vergleich zu den Vorjahren ist folgende Entwicklung geplant: Aufwendungen (bis 2008 Ausgaben, ab 2008 geplant) Zinsausgaben Kreis-/Regionsumlage Gewerbesteuerumlage Personalausgaben

15 Vorbericht Ausgaben/Aufwand (in Euro) Dienstaufwand für aktives Personal 7.665, , , , , , ,1 Rückstellungen für Personal 0,0 0,0 0,0 352,5 275,9 260,3 254,3 Gebäude-/Grundstücksunterhaltung 1.219, , , , , , ,6 Geräte, Ausstattungsgegenstände 205,8 233,7 284,7 311,5 290,0 289,8 295,8 Bewirtschaftung 1.467, , , , , , ,9 Betreiberentgelt, sonst. Sachaufwand 4.216, , , , , , ,7 Steuern, Versicherungen 729,8 703,3 849,3 535,4 468,6 443,8 419,0 Erstattungen 169,3 210,4 220,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Transferaufwand (Zuweisungen, Zuschüsse) 2.420, , , , , , ,8 Transferaufwand Sozialhilfeleistungen 2.353, , , , , , ,9 Gewerbesteuerumlage 1.605, , , , , , ,0 Regionsumlage 9.613, , , , , , ,0 Abschreibungen 0,0 0,0 0, , , , ,4 Zinsen 491,1 576,9 816,9 738,5 755,4 942, ,6 Sonstiges 49,1 72,0 52,1 615,5 530,5 531,4 532,9 Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO 205,3 716,0 Summe Aufwendungen , , , , , , ,0 Innere Verrechnungen 932,2 955, ,4 Kalkulatorische Kosten 653,5 636,5 683,0 Zuführung an Vermögenshaushalt 683, ,6 911,9 Deckung von Fehlbeträgen 0,0 439,9 293,0 Ausgaben Verwaltungshaushalt , , ,8 Personalaufwendungen Die Entwicklung der Personalaufwendungen für die Beschäftigten ist im Teilhaushalt 102 erläutert. In der Summe der Personalaufwendungen sind außerdem jährlich Euro für Geldleistungen an Tagespflegepersonen für Kinderbetreuung enthalten: Aufwendungen gemäß der Aufstellung in Teilhaushalt Geldleistungen für Tagespflegepersonen Personalaufwendungen insgesamt Bildung von Rückstellungen Wie oben bei Auflösung von Rückstellungen erläutert, sind für Pensionsrückstellungen, Beihilferückstellungen und Altersteilzeitrückstellungen Zuführungen zu veranschlagen. Gebäude- und Grundstücksunterhaltung Die Unterhaltungsaufwendungen werden zentral vom Fachbereich Öffentliche Gebäude und Flächen bewirtschaftet, sind aber in den Teilhaushalten veranschlagt, in denen die Gebäude und Grundstücke zur Aufgabenerfüllung (Produkt) Verwendung finden. Transferaufwand Sozialhilfeleistungen Gegenüber dem Vorjahr wird mit einem Anstieg der Sozialhilfeaufwendungen gerechnet. Zinsen Veranschlagt sind die Zinsaufwendungen für bereits bestehende Darlehen. Darüber hinaus sind Zinsen für die Neuverschuldung in bis 2012 zeitanteilig eingeplant, da mit einer Kreditaufnahme jeweils erst in der zweiten Jahreshälfte gerechnet wird. Regionsumlage Mit der Kreisumlage finanzierten die Kommunen die Ausgaben ihres Landkreises mit. In der Region Hannover trat die Regionsumlage an die Stelle der Kreisumlage. Die Höhe der Regionsumlage richtet sich nach der Steuerkraft und den Schlüsselzuweisungen der Kommune, den von der Region festgelegten Umlagesätzen und den Regeln des Nds. Finanzausgleichsgesetzes. Gewerbesteuerumlage Die Gemeinde hat einen Teil ihrer Gewerbesteuereinnahmen an den Bund und das Land Niedersachsen weiterzugeben. Die Berechnung dieser Gewerbesteuerumlage ergibt sich aus dem Gemeindefinanzreformgesetz nebst der dazugehörigen Erlasse und Verordnungen. Sie ist ab- 15

16 Vorbericht hängig von einem dort festgelegten Vervielfältiger und der tatsächlich bei der Gemeinde eingehenden Gewerbesteuer. Dieser Vervielfältiger entwickelte sich wie folgt: in v.h. in v.h. in v.h. in v.h. in v.h. in 67 v.h. Abschreibung des abnutzbaren Vermögens Zur Aufstellung der ersten Eröffnungsbilanz im Jahr wurde das Vermögen der Gemeinde Wedemark mit seinen Anschaffungs- und Herstellungswerten komplett erfasst und um die bisherige Abschreibung und sowie einen bestehenden Instandhaltungsstau reduziert. Das Land hat dafür verbindliche Abschreibungssätze vorgeschrieben. Im sind die jährlichen Abschreibungsbeträge ( in ) als Aufwand (ohne Auszahlung) im Ergebnishaushalt veranschlagt und müssen durch Erträge gedeckt werden. Dafür entfällt nun die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt (zuletzt ). Zuführung an Überschussrücklage In den Haushaltsjahr 2010 und 2011 ergibt die jeweils einen Überschuss im ordentlichen Bereich des Ergebnishaushalts. Dieser muss gemäß 15 Abs. 5 GemHKVO als Aufwand Zuführung zur ordentlichen Überschussrücklage veranschlagt werden. Damit ist der ordentliche Bereich des Ergebnishaushalts 2010 und 2011 ausgeglichen. Diese Überschüsse werden hier zum Ausgleich des Ergebnishaushalts benötigt. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen Als außerordentliche Erträge sind im Haushaltsjahr insgesamt veranschlagt, die aus dem Verkauf von Grundstücken erzielt werden, soweit die Verkaufserlöse über dem Wert liegen, mit dem die Grundstücke in den Büchern der Gemeinde enthalten sind. Dieses betrifft insbesondere Grundstücke in Bissendorf, Scherenbostel, Mellendorf und Elze. Außerordentliche Aufwendungen waren im zunächst nicht veranschlagt. Der sich dabei ergebende Überschuss von musste nach 15 Abs. 6 GemHKVO als außerordentlicher Aufwand Zuführung an außerordentliche Überschussrücklage veranschlagt werden. Damit ist der Haushaltsausgleich im außerordentlichen Bereich des Ergebnishaushalt im erreicht. Inhalt des Finanzhaushalts Ein- und Auszahlungen für laufende Verwaltungstätigkeit Die einzelnen Ansätze für die laufende Verwaltungstätigkeit sind abhängig von der Höhe der zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt und werden daher nicht einzeln dargestellt. Als Übersicht sind sie oben unter Haushaltssatzung und aufgeführt. Einzahlungen für Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Im Vergleich zu den Vorjahren sind folgende Entwicklungen geplant: Arten (in Euro) Zuführung vom Verwaltungshh. 683, ,6 911,9 Entnahme aus Rücklagen 0,0 0,0 0,0 Rückflüsse aus Darlehen 3,8 3,8 3,8 Vermögensveräußerung 248,7 573, , ,1 981,0 139, ,6 Beiträge und ähnliche Entgelte 127,1 145,1 609, , ,3 543, ,1 Zuweisungen und Zuschüsse 420,5 745,3 767, , ,0 60,0 60,0 Umschuldung 422,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Kreditaufnahme 2.901, , ,3 792, , , ,4 Investitionen und Finanzierung 4.806, , , , , , ,1 Entwicklung der Rücklagen Die Rücklagen nach kameralem Haushaltsrecht werden - soweit sie als Geldvermögen tatsäch- 16

17 Vorbericht lich vorhanden sind - in der ersten Eröffnungsbilanz in das Finanzvermögen einfließen. Eine nach altem Recht vergleichbare Pflichtrücklage ist nach neuem Recht nicht vorgesehen. Vermögensveräußerung Die veranschlagten Vermögensveräußerungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus dem Verkauf von Gewerbeflächen in Bissendorf und von Grundstücken in Bissendorf (Baugebiet Scherenbosteler Straße), Mellendorf (Kreuzkamp) und Elze (Mittelstraße). Beiträge und ähnliche Entgelte Die Höhe der Straßenbau- und Abwasserbeiträge ist den Teilhaushalten 502 und 504 zu entnehmen. Kreditaufnahme Im ist eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von veranschlagt. Dem stehen geplante Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von gegenüber. Umschuldungen sind nicht geplant. Bei einer Tilgung von Krediten in in Höhe von reduziert sich der Schuldenstand um Auszahlungen für Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit Im Vergleich zu den Vorjahren ist folgende Entwicklung geplant: Arten (in Euro) Zuführung zum Verwaltungshaushalt 0,0 0,0 0,0 Zuführung an Rücklagen 0,0 0,0 0,0 Gewährung von Darlehen 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Vermögenserwerb 527, , , , ,4 741,1 357,1 Baumaßnahmen 4.753, , , , , , ,5 Tilgung 683,0 767,5 911,9 921,0 844,0 950, ,0 Umschuldung 422,7 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuweisungen und Zuschüsse 141,3 130,9 286,7 277,6 50,5 50,5 50,5 Kreditbeschaffungskosten 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Deckung von Fehlbeträgen 0,0 217, ,5 Investitionen und Finanzierung 6.527, , , , , , ,1 Vermögenserwerb Der geplante Vermögenserwerb setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Grunderwerb ( ) vor allem für Gewerbeflächen in Bissendorf und Berkhof und Grundstücke in Bissendorf, Elze und Resse, aus dem Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände und Software für die Verwaltung ( ), aus Inventarbeschaffungen für Schulen ( ), aus Inventarbeschaffungen für die Kinder- und Jugendarbeit ( ) und aus dem Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände und Fahrzeuge für die Feuerwehr ( ). Baumaßnahmen Auszahlungen für Baumaßnahmen sind im Haushaltsjahr im Wesentlichen veranschlagt für Straßenbau ( vor allem in Bissendorf, Elze, Bennemühlen und Resse), für Kanalerweiterungen und -erneuerungen ( vor allem in Bissendorf, Resse, Mellendorf und Berkhof), für Baumaßnahmen für die Kinder- und Jugendbetreuung ( vor allem für die Horte in Mellendorf und Hellendorf, die Kindertagesstätten in Bissendorf und Brelingen und die Jugendhalle Mellendorf), für Baumaßnahmen an Schulen ( ), für Straßenbeleuchtung ( ) und für das Bürgerhaus ( ) und den Amtshof in Bissendorf ( ). Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von für den Neubau des Schulzentrums, für sonstige Umsetzung des Konjunkturpakets II, für den Neubau eines Verwaltungsgebäudes und für die Kindertagesstätte Brelingen. Zuweisungen und Zuschüsse Zuweisungen und Zuschüsse sind veranschlagt für Kindertagesstätten freier Träger (

18 Vorbericht ), für die Förderung privater Umweltschutzmaßnahmen ( ), für Sportvereine ( ) und für das Küchenprojekt der Grundschule Bissendorf (3.000 ). Entwicklung des Schuldenstandes Der Schuldenstand und die Pro-Kopf-Verschuldung stellt sich wie folgt dar (ab geplant): Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Pro-Kopf-Verschul- Einwohner- (in Tsd. EUR) (in Tsd. EUR) absolut (in Tsd. EUR) dung (in Euro) zahl ,8 806, ,6 433, ,0 716, ,8 415, ,4 339, ,2 425, , , ,2 455, , , ,5 491, ,1 746, ,1 540, ,3 796, ,3 555, ,9 465, ,4 722, , , ,4 702, , , ,5 715, ,6 691, ,4 695, ,7 706, ,5 682, , , ,7 631, , , ,3 661, , , ,2 612, ,6 772, ,7 605, ,7 819, ,4 595, ,7 822, ,9 611, ,0 866, ,3 563, ,7 781, ,4 612, ,7 710, ,5 584, ,0 668, ,7 561, ,8 665, ,5 534, ,6 658, ,9 521, , , ,3 477, ,6 714, ,9 446, , , ,3 343, , , ,0 278, ,0 579, ,5 256, ,0 660, ,1 368, ,0 670, ,5 343, ,0 682, ,7 316, ,0 683, ,7 361, ,0 767, ,2 441, ,0 835, ,4 519, ,4 921, ,8 513, ,1 844, ,9 524, ,8 950, , , , , , ,

19 Vorbericht Entw icklung des Schuldenstandes (ab geplant) , , , , , Schuldenstand absolut (in Tsd. EUR) Pro-Kopf-Verschuldung (in Euro) 400,00 200,00 0 0, Entwicklung der Kassenlage im Vorjahr Die Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse war im Jahr 2008 stets gewährleistet. Da die Allgemeine Rücklage nur noch den vorgeschriebenen Mindestbetrag enthielt, mussten zeitweise Kassenkredite bis zu maximal 4,9 Mio. in Anspruch genommen werden, um die Liquidität zu erhalten. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Kassenlage im Vergleich zu den beiden Vorjahren: in Euro Jahresübersicht zur Kassenliquidität 1. Jan 1. Feb 1. M rz 1. Ap r 1. M ai 1. Jun 1. Jul 1. Au g 1. Sep 1. Okt 1. No v 1. Dez 19

20 20

21 Vorbericht Haushaltskennzahlen Rechnung Einwohnerzahl (zum 30.6.) in Euro pro Einw Volumen im Verwaltungs-/Ergebnishaushalt 1.155, , , , , , , , ,58 Grundsteuern 131,68 135,60 137,57 137,92 138,78 140,52 141,39 147,66 146,92 Gewerbesteuer 238,46 258,84 255,09 345,21 295,62 289,00 278,73 297,15 276,76 Einkommensteueranteil 285,89 292,71 298,98 276,11 265,45 297,42 338,97 383,37 382,68 Schlüsselzuweisungen etc. 108,01 99,97 64,19 87,12 61,61 50,74 146,81 114,91 173,57 Gebühren, ähnl. Entgelte 163,29 152,71 162,91 158,49 151,85 156,77 163,25 161,18 184,68 Personalkosten 232,32 250,59 257,94 259,33 258,75 262,82 272,41 302,36 335,03 Gebäude-/Grundstücksunterhaltung 48,59 47,44 47,22 46,49 35,79 41,82 53,46 51,28 56,37 Bewirtschaftung 43,19 50,26 53,46 54,67 47,41 50,32 52,67 56,57 65,40 Sachaufwand / Geschäftsbedarf 163,74 171,89 184,10 176,52 170,50 169,58 181,82 209,36 206,93 Sozialhilfeleistungen u.a. 92,46 97,91 131,66 149,38 82,39 80,68 79,52 98,16 103,83 Zinsausgaben 18,23 16,63 19,00 19,60 17,60 16,84 19,79 27,98 25,23 Gewerbesteuerumlage 57,67 73,97 75,22 78,74 65,76 55,04 64,14 44,70 49,30 Kreisumlage / Regionsumlage 333,55 289,46 286,50 292,03 309,13 329,62 351,24 376,75 416,85 Anteil am Gesamtvolumen (%) Grundsteuern 11,4 11,9 11,2 10,4 11,9 12,0 10,6 10,5 10,1 Gewerbesteuer 20,6 22,7 20,8 26,1 25,4 24,7 20,9 21,2 19,1 Einkommensteueranteil 24,7 25,6 24,3 20,9 22,8 25,4 25,4 27,3 26,4 Schlüsselzuweisungen etc. 9,3 8,8 5,2 6,6 5,3 4,3 11,0 8,2 12,0 Gebühren, ähnl. Entgelte 14,1 13,4 13,3 12,0 13,0 13,4 12,2 11,5 12,7 Personalkosten 20,1 22,0 21,0 19,6 22,2 22,4 20,4 21,6 23,1 Gebäude-/Grundstücksunterhaltung 4,2 4,2 3,8 3,5 3,1 3,6 4,0 3,7 3,9 Bewirtschaftung 3,7 4,4 4,4 4,1 4,1 4,3 3,9 4,0 4,5 Sachaufwand / Geschäftsbedarf 14,2 15,1 15,0 13,4 14,6 14,5 13,6 14,9 14,3 Sozialhilfeleistungen u.a. 8,0 8,6 10,7 11,3 7,1 6,9 5,9 7,0 7,2 Zinsausgaben 1,6 1,5 1,5 1,5 1,5 1,4 1,5 2,0 1,7 Gewerbesteuerumlage 5,0 6,5 6,1 6,0 5,6 4,7 4,8 3,2 3,4 Kreisumlage / Regionsumlage 28,9 25,4 23,3 22,1 26,5 28,1 26,3 26,9 28,7 in Euro Zuführung an Vermögenshaushalt Pflichtzuführung Freie Spitze

22 Vorbericht Erstattungen (Sozialhilfe usw.) 8% Erträge im Ergebnishaushalt Zuweisungen 2% Sonstiges 4% Grundsteuern 10% öffentlich-rechtl. Entgelte (Gebühren) 13% Gewerbesteuer 19% Auflösung Sonderposten 3% Schlüssel-/Auftragszuweisungen 10% Sonstige Steuern 1% Umsatzsteueranteil 2% Einkommensteueranteil 26% Aufwand im Ergebnishaushalt Abschreibungen 5% Sonstiges 15% Dienstaufwand für aktives Personal 22% Regionsumlage 28% Grundstücksunterhaltung 4% Bewirtschaftung 4% Gewerbesteuerumlage 3% Zinsen 2% Sozialhilfe etc. 7% Zuweisungen, Zuschüsse, etc. 9% Steuern, Versicherungen 1% Einzahlungen für Investitionen und Finanzierung Zuweisungen und Zuschüsse 8% Kreditaufnahme 6% Beiträge und ähnliche Entgelte 34% Vermögensveräußerung 52% Auszahlungen für Investitionen und Finanzierung Tilgung 6% Zuweisungen und Zuschüsse 2% Vermögenserwerb 46% Baumaßnahmen 46% 22

23 Vorbericht Realsteuerhebesätze Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) Grundsteuer B (für die Grundstücke) Gewerbesteuer Abfallbeseitigungsgebühren Grundgebühr je Wohnung (Wohnungsgleichwert) monatlich je 50 l Restabfallsack je 35 l Restabfallsack je 20 l Restabfallsack je 30 l Biosack Abwasserbeseitigungsgebühren a) zentrale Abwasserbeseitigungsgebühr (Kanalbenutzungsgebühr) pro cbm Abwasser (Frischwassermaßstab) b) Beseitigung von Niederschlagswasser je m² überbauter bzw. befestigter Grundstücksfläche c) dezentrale Abwasserbeseitigungsgebühr aus Hauskläranlagen je Kubikmeter eingesammeltes Abwasser dezentrale Abwasserbeseitigungsgebühr aus abflusslosen Sammelgruben je Kubikmeter eingesammeltes Abwasser Straßenreinigungsgebühren Reinigungsgebühr jährlich je Meter Straßenfront Hundesteuer für den ersten Hund jährlich für den zweiten Hund jährlich für jeden weiteren Hund jährlich 370 v.h. 370 v.h. 400 v.h. 11,25 Euro 1,25 Euro 0,85 Euro 0,50 Euro 0,39 Euro 2,69 Euro 0,21 Euro 49,50 Euro 34,00 Euro 1,24 Euro 67,49 Euro 92,03 Euro 122,71 Euro Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindergärten a) Betreuungsgebühr je Kind monatlich einkommensabhängig Kindergarten ganztags 66,47 bis 127,82 Euro Kindergarten dreivierteltags 61,35 bis 117,60 Euro Kindergarten halbtags - vormittags 53,69 bis 102,26 Euro Kindergarten halbtags - nachmittags 35,79 bis 66,47 Euro Kinderkrippe ganztags 74,14 bis 143,16 Euro Kinderhort ganztags 66,47 bis 127,82 Euro b) Verpflegungsgeld je Kind monatlich Mittagstisch 46,02 Euro Getränke bei Ganztagsbetreuung 5,11 Euro Getränke bei Halbtagsbetreuung 2,56 Euro 23

24 Vorbericht Vergnügungssteuer Geräte mit Gewinnmöglichkeit (in Spielhallen) monatlich Geräte mit Gewinnmöglichkeit (in Gaststätten o.ä.) monatlich Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (in Spielhallen) monatlich Geräte ohne Gewinnmöglichkeit (in Gaststätten o.ä.) monatlich Kriegsspielgeräte etc. monatlich Musikautomaten monatlich Friedhofsgebühren 1. Benutzungsrecht an Grabstätten a) Reihengräber (je Stelle) für Kinder bis zu 5 Jahren (Erdbestattung) für Personen über 5 Jahren (Erdbestattung) für anonyme Reihengräber für anonyme Urnenreihengräber b) Wahlgräber (je Stelle) Wahlgräber für Erdbestattung Wahlgräber für Urnenbestattung c) Rasengrabstätten für Erdbestattung für Urnenbestattung d) Verlängerung der Rechte an Wahlgräbern je Nutzungsart für Erdbestattung für Urnenbestattung 140,61 Euro 61,36 Euro 40,90 Euro 20,45 Euro 255,65 Euro 15,34 Euro 215,00 Euro 295,00 Euro 332,00 Euro 332,00 Euro 700,00 Euro 320,00 Euro 332,00 Euro 332,00 Euro 28,00 Euro 13,00 Euro 2. Beisetzen (Aushebung und Verfüllung des Grabes) Kinder bis zu 5 Jahren Personen über 5 Jahren Urnen 175,00 Euro 470,00 Euro 100,00 Euro 3. Kapelle, Leichenhalle a) Benutzung der Leichenhalle 225,00 Euro b) Benutzung der Kapelle 350,00 Euro Benutzung der Obdachlosenunterkünfte monatliche Grundgebühr 1,53 bis 3,07 Euro/m² 24

25 Ergebnishaushalt Erträge und Aufwendungen Ordentliche Erträge Rechnungsergebnis mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Euro Steuern und ähnliche Abgaben 0, Zuwendungen und allgemeine Umlagen 0, Auflösungserträge aus Sonderposten 0, sonstige Transfererträge 0, öffentlich-rechtliche Engelte 0, privatrechtliche Entgelte 0, Kostenerstattungen und Kostenumlagen 0, Zinsen und ähnliche Finanzerträge 0, aktivierte Eigenleistungen 0, Bestandsveränderungen 0, sonstige ordentliche Erträge 0, = Summe ordentliche Erträge 0, Ordentliche Aufwendungen 13. Aufwendungen für aktives Personal 0, Aufwendungen für Versorgung 0, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 0, Abschreibungen 0, Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0, Transferaufwendungen 0, Sonstige ordentliche Aufwendungen 0, Überschuss gem. 15 Abs. 5 GemHKVO 0, = Summe ordentliche Aufwendungen 0, = ordentliches Ergebnis 0, außerordentliche Erträge 0, außerordentliche Aufwendungen 0, Überschuss gem. 15 Abs. 6 GemHKVO 0, = Summe aus Zeile , außerordentliches Ergebnis 0, Jahresergebnis 0, Summe der Jahresfehlbeträge aus Vorjahren gem. 2 Abs. 6 GemHKVO 0,

26 Einzahlungen und Auszahlungen Rechnungsergebnis Finanzhaushalt Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Euro Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1. Steuern und ähnliche Abgaben 0, Zuwendungen und allgemeine 0, Umlagen 3. sonstige Transfereinzahlungen 0, öffentlich-rechtliche Engelte 0, privatrechtliche Entgelte 0, Kostenerstattungen und 0, Kostenumlagen 7. Zinsen und ähnliche Einzahlungen 0, Einzahlungen aus der Veräußerung geringwertiger Vermögensgegenstände 9. sonstige haushaltswirksame Einzahlungen 10. = Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0, , , Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 11. Auszahlungen für aktives Personal 0, Auszahlungen aus Versorgung 0, Auszahlungen für Sach- und 0, Dienstleistungen und für geringwertige Vermögensgegenstände 14. Zinsen und ähnliche Auszahlungen 0, Transferauszahlungen 0, Sonstige haushaltswirksame Auszahlungen 0, = Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 0, = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (= Zeilen 10 und 17) 0, Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 19. Zuwendungen für 0, Investitionstätigkeit 20. Beiträge u.ä. Entgelte für 0, Investitionstätigkeit 21. Veräußerung von Sachvermögen 0, Veräußerung von 0, Finanzvermögensanlagen 23. sonstige Investitionstätigkeit 0, = Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 0, Auszahlungen für Investitionstätigkeit 26

27 Einzahlungen und Auszahlungen Rechnungsergebnis Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Euro Erwerb von Grundstücken und 0, Gebäuden 26. Baumaßnahmen 0, Erwerb von beweglichem 0, Sachvermögen 28. Erwerb von 0, Finanzvermögensanlagen 29. Aktivierbare Zuwendungen 0, Sonstige Investitionstätigkeit 0, = Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0, = Saldo aus Investitionstätigkeit 0, = Finanzierungsmittel- Überschuss / -Fehlbetrag 0, Ein, Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 34. Einzahlungen; Aufnahme von Krediten und inneren Darlehen für Investitionstätigkeit 35. Auszahlungen; Tilgung von Krediten und Rückzahlung von inneren Darlehen für Investitionstätigkeit 0, , = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0, = Summe der Salden aus Zeile 33 und 36 0, voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Anfang des Haushaltsjahres 0, voraussichtlicher Bestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 0,

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Wirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven

Wirtschaftsplan. des Regiebetriebs. Technische Dienste Cuxhaven W 1 Wirtschaftsplan des Regiebetriebs Technische Dienste Cuxhaven Wirtschaftsplan Technische Dienste Cuxhaven I. Erfolgsplan 2012-2016 2008 2009 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Ergebnis Ergebnis Ergebnis

Mehr

Feststellungsvermerk

Feststellungsvermerk Jahresabschluss 2013 Feststellungsvermerk Die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses des Landkreises Hameln- Pyrmont für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gemäß 129 Abs. 1 S. 2 Nieders.

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung)

Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Landratsamt Esslingen Anlage 1 zur Vorlage Nr. 163/2012 Gesamtverschuldung Landkreis 2012-2017 Finanzplanung ALT (mit Masterplan Schulentwicklung) Entwicklung Schulden Kernhaushalt PPP Verwaltungsgebäude

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011

Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ockfen für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Jahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014

Jahresabschluss zum 31.12.2013. Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Jahresabschluss zum 31.12.2013 Anlage 2 zur DS 126/ 2014 Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss 31.12.2013 Seite I. rechnung 1 II. Finanzrechnung 2-4 III. Teilrechnungen 5-199 Produktoberbereich 1 Zentrale

Mehr

Die Darstellung enthält alle dem Teilhaushalt zugeordneten Produkte. Rat, Vewaltungsführung, Bürgerinnen und Bürger

Die Darstellung enthält alle dem Teilhaushalt zugeordneten Produkte. Rat, Vewaltungsführung, Bürgerinnen und Bürger 5 Allgemeine Angaben zuständiger Fachbereich FB Finanzen und Wirtschaft verantwortlich Beschreibung Helmut Bernd zugeordnete Produkte: Nr. Bezeichnung... Finanzmanagement (Wesentliches Produkt)... Zahlungsabwicklung

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

Amt Siek. Jahresabschluss. zum

Amt Siek. Jahresabschluss. zum Jahresabschluss zum 3.2.202 Jahresabschluss zum 3.2.202 Seite Inhalt Bilanz rechnung Finanzrechnung Teilergebnisrechnungen (nach Produkten) Teilfinanzrechnungen (nach Produkten) Anhang Anlagenspiegel Forderungsspiegel

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Edewecht

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Gemeinde Edewecht Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Haushaltsjahr Haushaltssatzung und Haushaltsplan der 1. amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl am 31.12.2010 = 21.268 2. Größe des Gemeindegebietes = 11.344,40 ha

Mehr

Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt -

Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt - Wesentliche Abweichungen des Haushaltsplans von der Haushaltsplanung des Vorjahres - Ergebnishaushalt - Ordentliche Erträge Ansatz 215 Ansatz 214 weniger/mehr Steuern und ähnliche Abgaben 31.161.7 29.179.6

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013

Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Haushaltssatzung der Stadt Weißenthurm für das Jahr 2013 vom 14.03.2013 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (GBL: S. 153), zuletzt geändert

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft

Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft des 01 Steuern und ähnliche Abgaben -11.915.148,00-13.784.893,66-14.084.000,31-299.106,65 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -9.255.925,63-8.971.000,00-9.014.890,47-43.890,47

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach Amtliche Bekanntmachung der Stadt Neu-Anspach I. Haushaltssatzung der Stadt Neu-Anspach für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung vom 07.03.2005 (GVBl. S.

Mehr

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 -

Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg - 42 - 2 3 1. Grundlagen entsprechend den gemeinnützig- keitsrechtlichen Bestimmungen für die Haushaltsplanung 215 der Firnhaber-Trendel-Stiftung Bamberg 4 42 Firnhaber-Trendel-Stiftung

Mehr

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010 Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014

Haushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014 Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt

Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt Praktischer Teil: Vom kameralen Haushalt zum neuen doppischen Haushalt bisher: Verwaltungshaushalt hier wurde die laufenden Einnahmen und Ausgaben bewirtschaftet Vermögenshaushalt hier erfolgte die Veranschlagung

Mehr

Haushalt 2016. Einbringung in Ratssitzung am 09.11.2015

Haushalt 2016. Einbringung in Ratssitzung am 09.11.2015 Haushalt 2016 Einbringung in Ratssitzung am Aufbau des Haushaltsplans Ergebnishaushalt alle Erträge (56,2 Mio. ) und Aufwendungen (56,2 Mio. ) auf 1 Seite Defizit im ordentlichen Bereich 2,9 Mio. Überschuss

Mehr

0001 Stadt Monheim am Rhein. Ergebnisplan Druckliste: F60081

0001 Stadt Monheim am Rhein. Ergebnisplan Druckliste: F60081 Gesamtergebnisplan Ergebnisplan HH- 4.2 - Hhsatzung Ratsbeschluss 03.04. Release 2 nach Stoppinmar Haushaltsjahr 17.06. Seite: 1 Ertrags- und Aufwandsarten 1 - Steuern und ähnliche Abgaben 10.696,40 36.065.050,00

Mehr

Übersichten. Seite 63

Übersichten. Seite 63 Übersichten Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdende Auszahlungen Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen und Rückstellungen Übersicht über den

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Gliederung Die Darstellung des Haushaltsplans konzentriert sich auf die Produktbereiche,

Mehr

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24

TAGESORDNUNG: 1. Haushaltsplan 2014. 2. Informationen der Bürgermeisterin. Seite: 24 Sitzungsniederschrift Gremium Sitzungstag Sitzungsbeginn / -ende Sitzungsort und -raum Art der Sitzung Vorsitzende Schriftführer Gemeinderat Reichenbach 22. Oktober 2014 19.00 Uhr 20.20 Uhr Reichenbach,

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): Nr. 17/2009 Thüringer Staatsanzeiger Seite 715 Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): 1. Gemäß 41 Abs. 3 Satz 2 ThürKDG werden die Muster zum Neuen Kommunalen

Mehr

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann

Einbringung Haushaltsplan 2015 Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann Haushaltsrede bzw. Haushaltsvortrag von Stadtkämmerer Tobias Weidemann -Große Kreisstadt Eppingen- 1 NKHR Neues kommunales Haushaltsrecht In Eppingen Umstellung auf das NKHR ab 2014 Ressourcenverbrauchskonzept

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis ergänzt Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2014 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS

Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Anhang zur Schlussbilanz Seite 1 INHALTSVERZEICHNIS Bezeichnung Inhaltsverzeichnis weiß Seite Produktplan weiß 1 rechnung rot 12 Finanzrechnung blau 14 Teilergebnisrechnung weiß 124 Teilfinanzrechnung

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013

(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 (Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -

Projektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans - Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015

H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom 06.01.2015 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt geändert durch

Mehr

Hauptamt. Zugeordnete Teilpläne: 11101 Gemeindeorgane 11102 Dezernenten 11103 Hauptamtsaufgaben 11107 Personalvertretung. Zuständiger Fachausschuss:

Hauptamt. Zugeordnete Teilpläne: 11101 Gemeindeorgane 11102 Dezernenten 11103 Hauptamtsaufgaben 11107 Personalvertretung. Zuständiger Fachausschuss: Hauptamt Zugeordnete Teilpläne: 11101 Gemeindeorgane 11102 Dezernenten 11103 Hauptamtsaufgaben 11107 Personalvertretung Zuständiger Fachausschuss: Hauptausschuss Seite 20 Stadt Norderstedt Haushaltsplan

Mehr

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Finanzplan 2009 - Modell 2 Haushaltsplan der Universitäts- und Hansestadt Greifswald Beträge in EUR 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten (Tausend) 2008 2009 2010

Mehr

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1. Finanzplan

Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1. Finanzplan Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 1 Finanzplan Uni.- u. Hansestadt Greifswald Seite 2 Finanzplan 2008 - Modell 1 aus den rechtskräftigen Vorjahreswerten kopiert Beträge in EUR 1. Einnahmen und Ausgaben

Mehr

.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen

.: Stadt Barsinghausen. Haushalt 2014. -Entwurf - Fachdienst Finanzen .: Stadt Barsinghausen Haushalt 2014 -Entwurf - .: Haushaltsplanergebnis Ergebnishaushalt HH 2012 HH 2013 HH 2014 Erträge 51.093.800 EUR 54.781.300 EUR 54.632.300 EUR Aufwendungen 54.469.800 EUR 54.776.400

Mehr

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014

Mehr

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen

HER = Haushaltseinnahmereste LWV Landeswohlfahrtsverband. Zutreffendes bitte ankreuzen Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 215 aufgestellt auf Grund des Haushaltsplans 215 am 3.1.215 Abkürzungen: HJ = Haushaltsjahr VJ Vorjahr WJ = Vorvorjahr VwH = Verwaltungs-HH

Mehr

JAHRESABSCHLUSS 2013 ------------ RECHENSCHAFTS-

JAHRESABSCHLUSS 2013 ------------ RECHENSCHAFTS- JAHRESABSCHLUSS 2013 ------------ RECHENSCHAFTS- BERICHT 2013 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2014 2013 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort...

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086. Der Bürgermeister Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086 Bezugsvorlage Nr. x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge:

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes

Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes Erläuterungen zu den Positionen des Ergebnisplanes Gesamtergebnisplan 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2 + Zuwendungen und ähnliche allgemeine Umlagen 3 + Sonstige Transfererträge 4 + Öffentlich-rechtliche

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land für die Jahre 2014 und 2015 vom 23.05.2014 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBI. S.

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Mutterstadt für das Jahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz am 27.01.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung

Mehr

Erhebungskatalog der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen

Erhebungskatalog der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen Konto / Schlüsssel Einzahlung 6 Einzahlungen 60 Steuern und ähnliche Abgaben 601 Realsteuern 6011 Grundsteuer A 6012 Grundsteuer B 6013 Gewerbesteuer 602 Gemeindeanteile an den Gemeinschaftssteuern 6021

Mehr

Haushaltsplan 2011 Landkreis Nienburg/Weser

Haushaltsplan 2011 Landkreis Nienburg/Weser Haushaltsplan Landkreis Nienburg/Weser Inhalt Haushaltssatzung 2 Ergebnisplan 4 Finanzplan 5 Vorbericht 6 Teilhaushalte der Produktbereiche / Fachbereiche 20 Kreisorgane 20 Service und Personal 22 Finanzen

Mehr

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung

Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Lünebach für das Jahr 2012 vom 31.05.2012 Der Gemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr

Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012

Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012 14-21.01 / 2012 18.06.2012 1310 Erläuterungen Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung der Stadt Hameln für 2012 1. Gründe für den Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung 2012 Seit Beschlussfassung über

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom 11.02.2014 Der Stadtrat hat am 11.02.2014 auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung,

Mehr

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für das Jahr 2015 vom 26.02.2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S.153), zuletzt

Mehr

2015 Stadt Angermünde. 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015

2015 Stadt Angermünde. 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 2.2. Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 41 Ergebnishaushalt und mittelfristige Ergebnisplanung Haushaltsjahr 2015 -in EUR- Ertrags- und Aufwandsarten vorl. Ergebnis

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5

H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014

H A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005

Mehr

.: Stadt Barsinghausen Haushalt 2016 - Entwurf -

.: Stadt Barsinghausen Haushalt 2016 - Entwurf - .: Stadt Barsinghausen Haushalt 2016 - Entwurf - .: Haushaltsplanergebnis Ergebnishaushalt JA 13 HH 2014 HH 2015 HH 2016 Erträge 58.569.322 EUR 57.429.300 EUR 53.133.800 EUR 55.280.900 EUR Aufwendungen

Mehr

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die

der Landeshauptstadt Wiesbaden für die H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.

Mehr

220.100 58.652 58.652 220.100

220.100 58.652 58.652 220.100 Produktkontenübersicht nach Produkten - 25 Produktbereich 5.3 Ver- und Entsorgung Produktgruppe 5.3. Elektrizitätsversorgung Produkt 5.3.. Elektrizitätsversorgung 23 24 25 26 27 28 Erträge 35 Konzessionsabgaben

Mehr

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015

Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015

Mehr

Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten

Durchlaufende Sitzungsvorlage C D. Finanzierung Zuständigkeiten DS-Nr. 404/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Mehr

Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen

Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen Produkthaushalt 212 Übersichten Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen Nr. Produktbereich Erträge Aufwendungen 11 Innere Verwaltung 1.929.9 7.44.95 12 Sicherheit und

Mehr

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012

Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Haushaltssatzung für das Jahr 2012 der Stadt Speyer vom 27.06.2012 Der Stadtrat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils geltenden

Mehr

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013

Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-

Mehr

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung

1. Bundesprogramm und Programteil Komplementärfinanzierung Anlage 4 zur Förderrichtlinie KIP Kommunen Die mit den geförderten Maßnahmen verbundenen finanzwirtschaftlichen Vorgänge sind auf dafür einzurichtende Konten zu buchen. Damit werden statistische Auswertungen

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke

Mehr

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10

Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10 Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8

Mehr

Durchlaufende Sitzungsvorlage

Durchlaufende Sitzungsvorlage DS-Nr. 405/13 öffentlicher Teil nichtöffentlicher Teil Durchlaufende Sitzungsvorlage am Finanzausschuss 22.05.2013 Hauptausschuss 22.05.2013 Stadtvertretung 29.05.2013 Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015

Haushaltssatzung. der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Haushaltssatzung der Stadt Wörth am Rhein für die Jahre 2015 und 2016 vom 26. Februar 2015 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

27.11.2009. Übersichten zur Einbringung. des Haushaltes 2010

27.11.2009. Übersichten zur Einbringung. des Haushaltes 2010 27.11.2009 Übersichten zur Einbringung des Haushaltes 2010 Einbringung Haushalt 2010 Haushalt 2010 Haushalt 2009 Differenz Tendenz Einwohner 96.343 96.383 - Haushaltsvolumen Gesamtergebnisplan 31.12.2008

Mehr

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016

Haushaltssatzung der Universitäts- und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Haushaltssatzung der Universitäts und Hansestadt Greifswald für die Haushaltsjahre 201 5/2016 Aufgrund der 45 if. Kommunalverfassung des Landes MecklenburgVorpommern wird nach Beschluss der Bürgerschaft

Mehr

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015. vom 15. Juni 2015 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gönnersdorf für das Jahr 2015 vom 15. Juni 2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 95 ff. Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2014 vom 28.05.2014 Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut: Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen

Mehr