Betriebsräte Grundlagen
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- Chantal Bayer
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1 Betriebsräte Grundlagen
2 Inhalt Einführung in die Betriebsratsarbeit BR I Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR kompakt I Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR kompakt II Das geht alle Betriebsräte an: Behindertenrecht Update Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte Best Practice Die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende/-r Seminarreihe für freigestellte Betriebsratsmitglieder Bildungsberatung und Bildungsplanung im Betriebsrat Das richtige Protokoll zur Betriebsratssitzung Betriebsvereinbarungen rechtsicher gestalten Personal- und Mitarbeitergespräche begleiten Es ist ein Beweis der Bildung, die größten Dinge auf die einfachste Art zu sagen. Ralph Waldo Emerson 13
3 Einführung in die Betriebsratsarbeit BR I Seminargebühr Je : 995, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. Das Seminar Einführung in die Betriebsratsarbeit ist die Basis für das Grundwissen eines jeden Betriebsrats. Es gibt einen Überblick zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), über die verschiedenen Beteiligungsrechte und deren Durchsetzungsmöglichkeiten. Anhand von praktischen Übungen wird der Umgang mit Gesetzen vermittelt. Seminarziel ist neben der Vermittlung des betriebsverfassungsrechtlichen Rüstzeugs die Handlungsfähigkeit der Interessenvertretungen der Arbeitnehmer/-innen auszubauen. Es werden im Seminar praxisorientiert Kompetenzen entwickelt, um betriebliche Spannungsfelder zu verstehen sowie die gesetzlichen Aufgaben und auftretende Probleme anzugehen. Der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer/-innen --Positionsbestimmung des Betriebsrats unter Beachtung der 2, 74, 75 BetrVG --Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren, Gewerkschaften und externen Stellen Umgang mit Gesetzestexten und Kommentaren und Klärung unbestimmter Rechtsbegriffe Verhältnis der Rechtsquellen untereinander insbesondere von Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats ( 80 BetrVG) Die Geschäftsführung des Betriebsrats ( BetrVG) Beteiligungsrechte und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Einführung in die Mitbestimmungsrechte ( 87 BetrVG) Bildungsplanung des Betriebsrats und seiner Mitglieder Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 14
4 1 Datum BR1_Op_16-02 Panorama-Hotel am See, Neunburg Referenten Ulrich Moch, Alexander Schmid Unterkunft und Verpflegung 431, * 2 Datum BR1_Op_16-01 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Referenten Stephan Ketzer, Alexander Schmid Unterkunft und Verpflegung 443, ** 3 Datum BR1_Op_16-03 Kritische Akademie, Inzell Mit Kinderbetreuung Referenten/-innen N.N. Unterkunft und Verpflegung 702,50 3 ist mit Kinderbetreuung Vorabendanreise * Möglich im Panorama-Hotel am See, zusätzliche Kosten 66, ** Möglich im Hotel Wolfringmühle, zusätzliche Kosten 45, 4 Datum BR1_01_16-01 Hartl s Lindenmühle, Bad Berneck Referenten Andreas Fischer, Horst Jonietz Unterkunft und Verpflegung 510, 15
5 Mitbestimmung und Betriebsratshandeln BR kompakt I Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. Betriebliche Konflikte und Probleme gibt es zuhauf. Betriebsräte müssen hier die Initiative ergreifen, um ihre und die Interessen der Arbeitnehmer/-innen zu vertreten. Dazu bedarf es neben eigenem Durchsetzungswillen fundierte Kenntnisse im Gebrauch betriebsverfassungsrechtlicher Vorschriften. Das Seminar ermuntert dazu, die eigenen Rechte zu nutzen. Die Teilnehmer/-innen lernen die Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Instrumente der Mitbestimmung kennen. Sie bekommen Anregungen, die eigene Arbeitsweise zu verbessern. Systematik und Reichweite der Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach BetrVG Durchsetzungsmöglichkeiten im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Betriebsvereinbarung, Regelungsabrede und Einigungsstelle Verhältnis von Tarifverträgen, gesetzlichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen Stellenwert der Tarifverträge im betriebspolitischen und gewerkschaftlichen Kontext Strategieentwicklung zur Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) wird empfohlen. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 16
6 1 Datum BRK_01_16-20 Panorama-Hotel am See, Neunburg Referent/-innen Petra Deinzer, Willi Geißler Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 431, * Vorabendanreise * Möglich im Panorama-Hotel am See, zusätzliche Kosten 66, ** Möglich im Hotel Wolfringmühle, zusätzliche Kosten 45, 2 Datum BRK_01_16-18 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Referent/-innen Diana Seifert, Werner Fick Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 443, ** 3 Datum BRK_01_16-19 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Referenten Willi Geißler, Alexander Schmid Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 443, ** 17
7 Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln BR kompakt II Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis Als weiterführende Seminare empfehlen wir die BR kompakt Reihe. Personelle Veränderungen erfordern rechtzeitiges Handeln gerade von Seiten des Betriebsrats. Für den Betriebsrat stellt sich die Frage: Wie gehen wir vor? Wie beurteilen wir die Situation in jedem Einzelfall, welche Faktoren spielen dabei eine Rolle und wie geben wir Auskunft? Das Seminar Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln gibt den Teilnehmer/-innen einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates bei personellen Maßnahmen. Die Teilnehmer/-innen lernen, was als Betriebsrat beachtet werden muss, wenn betroffene Arbeitnehmer/-innen im Konfliktfall begleitet werden und wie sich der Betriebsrat richtig verhält. Grundkenntnisse der individual- und kollektivrechtlichen Regelungen zu den Handlungsfeldern: Einstellung, Versetzung, Direktionsrecht, Befristung, Abmahnung und Kündigung Möglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmungsrechte Unterschiedliche Konfliktebenen für Arbeitnehmer/-innen im Betrieb Kriterien für die politische, juristische und tarifvertragliche Beurteilung einer Konfliktsituation Übersicht über Rechtsquellen Informationen beschaffen, bewerten und aufbereiten Vorkenntnisse: Der vorherige Besuch des Seminars Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) wird empfohlen. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 18
8 1 Datum BRK_02_16-18 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Referent/-innen Diana Seifert, Wolfgang Rösl Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 443, * Vorabendanreise * Möglich im Hotel Wolfringmühle, zusätzliche Kosten 45, 2 Datum BRK_02_16-19 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Referent/-innen Petra Deinzer, Willi Geißler Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 443, * 3 Datum BRK_02_16-20 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Referent/-innen Stefanie Lengfelder, Georg Sperber Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 443, * 19
9 NEU Das geht alle Betriebsräte an: Behindertenrecht BGS_90_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 528, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Igor Scholz (Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht) Auch im Recht der behinderten Menschen werden zunehmend nationale Regelungen vom europäischen und internationalen Recht überlagert. Die im deutschen Arbeitsrecht traditionelle Unterscheidung zwischen Schwerbehinderten und behinderten Menschen existiert im europäischen Recht nicht. Das gibt Betriebsräten einerseits Handlungsspielräume und im Rahmen ihrer Überwachungsrechte andererseits Pflichten zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in der betrieblichen Praxis. Das Seminar vermittelt die umfangreichen Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Was ist eine Behinderung? (Nationaler und europäischer, internationaler Ansatz) Gesetzliche Grundlagen für den Betriebsrat --Europäische und internationale Vorschriften --Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) --Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) --Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats --Überwachungsaufgaben ( 80 Abs. 1 Nr. 4, 75 Abs. 1 BetrVG) --Im Rahmen des SGB IX --Was kann der Betriebsrat bei Verstößen tun? --Zusammenarbeit mit betroffenen Arbeitnehmer/-innen Die Zusammenarbeit mit der SBV Konsequenzen für die Betriebsratspraxis --Gestaltungsoptionen für Betriebsräte im Zusammenspiel BetrVG und AGG --Initiativ werden zum Schutz der Behinderten im Sinne des europäischen Rechts Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 20
10 Update Mitbestimmungsund Mitwirkungsrechte NEU Seminar für langjährig erfahrene Mitglieder in Betriebsräten Langjährig erfahrene Mitglieder in Betriebsräten fragen sich oft, welche Möglichkeit sie haben die Kenntnisse aus den teilweise lang zurückliegenden Grundlagenseminaren aufzufrischen bzw. anhand der neuen Rechtsprechung zu aktualisieren. Im Seminar werden sowohl die im Betriebsratsalltag immer wieder benötigten Rechtsgrundlagen zu den Mitwirkungsrechten bei personellen Angelegenheiten als auch die Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten erarbeitet. Dabei werden neue Urteile und Entscheidungen sowie tarifliche Möglichkeiten mit berücksichtigt. Aktuelle Beispiele und praktische Fallbearbeitungen vertiefen und sichern die erworbenen Erkenntnisse. Langjährige Erfahrungen in der praktischen Betriebsratsarbeit werden dabei vorausgesetzt. Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten --Berufliche Aus- und Weiterbildung --Personalplanung und Beschäftigungssicherung --Personelle Einzelmaßnahmen Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten --Mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten --Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats --Durchsetzung von Betriebsratsrechten Aktuelle Rechtsprechung zu Einzelthemen Praktische Umsetzung anhand von Fallbearbeitung Vorkenntnisse: Der Besuch der Seminare Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) sowie BR kompakt Module 1 und 2 liegt bereits längere Zeit zurück oder die Seminare wurden nicht besucht. In jedem Fall mehrjährige praktische Betriebsratserfahrung. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG BGS_90_16-03 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 528, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte Referentin Christiane Jansen (Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht) 21
11 NEU Best Practice Die Arbeit als Betriebsratsvorsitzende/-r Ringhotel Die Gams, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 723, Unterkunft/Verpflegung: 378, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte Fokusseminar Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Betriebsratsvorsitzende sind das Gesicht des Betriebsrats. Neben der Steuerung und Leitung des Gremiums vertreten die Vorsitzenden den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse nach Außen, insbesondere gegenüber dem Arbeitgeber. Das Seminar soll durch einen gezielten moderierten Erfahrungsaustausch zur betrieblichen Praxis, Betriebsratsvorsitzende besser befähigen, Projekte und konkrete Fälle im Betrieb zu bearbeiten und zu leiten. Meine Praxis als (stellvertretende/-r) Betriebsratsvorsitzende/-r Moderierter Erfahrungsaustausch betrieblicher Fälle Methoden und Werkzeuge der Fallbearbeitung Ein konkretes betriebliches Projekt bearbeiten So binden Sie alle Betriebsratsmitglieder in die Arbeit ein In Betrieben unter 200 Beschäftigte Datum BRV_70_16-01 Referent Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) In Betrieben über 200 Beschäftigte Datum BRV_66_16-01 Referent Stefan Leinfelder (Personal- und Managementberater) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 22
12 Seminarreihe für freigestellte Betriebsratsmitglieder Teil 1 und Teil 2 Ein Wechsel in die Freistellung bringt viele Veränderungen mit sich. Die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld verändern sich oft sehr stark. Die Erwartungen der Betriebsratskollegen/-innen und des Arbeitgebers steigen. Und dann gibt es viele offene Fragen. Was verändert sich nun für mich? Wie kann ich mich beruflich weiterentwickeln und qualifizieren? Im ersten Teil dieser zweiteiligen Seminarreihe stehen rechtliche Fragen für Freigestellte im Mittelpunkt sowie die neue Rolle als freigestelltes Betriebsratsmitglied und die Veränderungen am Arbeitsplatz. Im zweiten Teil geht es um die Organisation der eigenen Aufgabengebiete. Teil 1 - Rechtliche Grundlagen, Rolle und Aufgaben Rechte und Pflichten von freigestellten Betriebsratsmitgliedern Arbeitszeit, Entlohnung, Mehrarbeit und berufliche Weiterentwicklung Rolle und Aufgaben von freigestellten Betriebsratsmitgliedern Erwartungen an und von Freigestellten Persönliche Entwicklungsziele beschreiben Teil 1 - Datum FBR_01_16-01 Teil 2 - Organisation der Betriebsratsarbeit Die eigene Arbeit organisieren und steuern Führen und motivieren von Betriebsratsmitgliedern Konflikte vorbeugen und bearbeiten Hilfreiche Methoden und Werkzeuge für die Zusammenarbeit im Betriebsrat Hotel Eisvogel, Neustadt/ Bad Gögging Seminarkosten je Seminargebühr: 723, Unterkunft/Verpflegung: 410,50 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Freigestellte Betriebsräte Referent Rudolf Reitter (Berater und Fachreferent) Vorkenntnisse Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG Teil 2 - Datum FBR_02_
13 Bildungsberatung und Bildungsplanung im Betriebsrat BGS_10_16-03 Hotel Gasthof Krieger Mariaort, Pettendorf BGS_10_16-04 Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Protokollführung 2.0. Impulsseminar Impulsseminar Die Aufgaben des Betriebsrates sind vielgestaltig und schwierig. Ohne eine entsprechende Schulung ist eine sachgerechte Erfüllung der Aufgaben nicht möglich. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält ausdrückliche Regelungen über die Arbeitsbefreiung von Betriebsratsmitgliedern zum Zwecke der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen da eine konkrete und nachhaltige Bildungsplanung unabdingbar ist. Deshalb ist dafür zu sorgen, dass ein nachhaltiger Qualifizierungsprozess des Gremiums gewährleistet wird. Seminargebühr: 201, Verpflegung: 45, Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referent: Gerhard Pirner Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Das richtige Protokoll zur Betriebsratssitzung Der Betriebsrat muss genau wissen, was rechtlich in einem Protokoll einer Betriebsratssitzung festgehalten werden muss und was darüber hinaus sinnvollerweise protokolliert werden soll. Im Zweifelsfall muss ein Protokoll die Fakten und die Beschlusslage wiedergeben, im Konfliktfall muss es verlässlich als Nachweis dienen. Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referent: Edelbert Zimmermann Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen Tagungso -kosten w jeweiligen rechtzeit gegeben.
14 Betriebsvereinbarungen rechtssicher gestalten Nur mit klaren, rechtssicheren Regelungen lassen sich Bedürfnisse und Interessen der Arbeitnehmer/-innen durchsetzen. Es werden Betriebsvereinbarungen mit dem Schwerpunkt auf die Mitbestimmung nach 87 BetrVG vorgestellt sowie taktische Varianten in der Verhandlungsführung besprochen. Das Seminar zeigt Gestaltungsmöglichkeiten, den effektiven Einsatz von Betriebsvereinbarungen und deren Erarbeitung auf. Rechtsgrundlagen und Inhalte von Betriebsvereinbarungen sowie formale Möglichkeiten und Grenzen betrieblicher Vereinbarungen werden ebenso erörtert. rt und die erden mit der Einladung ig bekannt Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referent: Kanzlei Manske & Partner Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Betriebsräte Personal- und Mitarbeitergespräche begleiten In den Betrieben finden regelmäßig Arbeitsgespräche verschiedenster Art statt. Auch werden Arbeitnehmer/-innen zu sogenannten Personalgesprächen gebeten. Wann und unter welchen Voraussetzungen kann ein Betriebsratsmitglied an diesen Gesprächen teilnehmen? In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen für die Teilnahme von Betriebsräten an Personalgesprächen behandelt. Die Rolle des Betriebsrates und die Begleitung von Gesprächen stehen im Mittelpunkt des Seminars. Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referent: Stefan Leinfelder Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Impulsseminar Impulsseminar BGS_10_ BGS_10_
15 Arbeitsrecht
16 Grundlagen Arbeitsrecht I Grundlagen Arbeitsrecht II Grundlagen Arbeitsrecht III Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Fresh-up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Beruf & Familie: Mutterschutz, Eltern-, Teil-, Pflegezeit Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß. Georg Simmel 27
17 Grundlagen Arbeitsrecht I Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsvertrag ASR_01_16-02 Schlosshotel Neufahrn, Neufahrn Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 700,30 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Dr. Mathias Wieland (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht) Bei Neueinstellungen werden Betriebsräte immer wieder mit Fragen zum Arbeitsvertrag konfrontiert. Dieser stellt schließlich die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis dar. Betriebsräte müssen deshalb Antworten finden auf Fragen wie beispielsweise: Sind wir bei Vorstellungsgesprächen oder bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen zu beteiligen? Wie können wir auf die Auswahl von Bewerbern Einfluss nehmen? Im Seminar werden zunächst die wesentlichen Grundlagen des Arbeitsrechts dargestellt und aufgezeigt, welche Themen für Betriebsräte vor dem Abschluss von Arbeitsverträgen relevant sind. Die Fragestellungen, wie ein Arbeitsverhältnis begründet wird, welche Inhalte in einem Arbeitsvertrag bestmöglich geregelt werden und welche dabei überhaupt zulässig sind, nehmen im Seminar eine zentrale Rolle ein. Grundlagen des Arbeitsrechts: Was ist Arbeitsrecht? (Systematik, Unterscheidung zwischen kollektivem und individuellem Arbeitsrecht, Rechtsquellen, Günstigkeitsprinzip) Bewerbung (zulässige Fragen im Bewerbungsgespräch, Teilnahme des BR an Bewerbungsgesprächen) Einstellung (Stellenausschreibung, Auswahlrichtlinien, AGG) Arbeitsvertrag (Abschluss, Form, Inhalte, NachwG, Beteiligungsrechte des Betriebsrats) Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben (Pflicht zur Arbeitsleistung und Recht auf Entgeltzahlung durch Arbeitgeber, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Umgang mit Arbeitsmitteln) Folgen mangelhafter Arbeitsverträge Aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern/-innen eingebracht werden) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IXX 28
18 Grundlagen Arbeitsrecht II Während das Arbeitsverhältnis besteht Neben dem Arbeitsvertrag bilden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den rechtlichen Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Das Betriebsverfassungsgesetz überträgt dem Betriebsrat die allgemeine Aufgabe darauf zu achten, das alle zugunsten der Arbeitnehmer/-innen bestehenden Normen eingehalten werden.. Zur Erfüllung dieser Aufgabe müssen Betriebsräte die Arbeitnehmer/-innen kompetent beraten, etwa wenn Entgeltansprüche nicht bezahlt oder Arbeitnehmer/-innen vom Arbeitgeber für Schäden, die während der geleisteten Arbeit entstanden sind, herangezogen werden. Darüber hinaus müssen Betriebsräte vielfältige Bestimmungen aus dem kollektiven und dem individuellen Arbeitsrecht berücksichtigen, wenn mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen etwa zur Arbeitszeit oder zum Urlaub gemacht werden. Dieses Seminar dreht sich daher gezielt um die zentralen Fragestellungen, die im Laufe eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftreten und mit denen Betriebsräte immer wieder konfrontiert werden. Die dazu notwendigen arbeitsrechtlichen Grundkenntnisse werden durch praktische Beispiele und die aktuelle Rechtsprechung ergänzt. Geltendmachung von Ansprüchen, z. B. Fristen, Form Grundzüge der Haftung von Arbeitnehmern, z. B. bei Unfällen, Fahrlässigkeit, Vorsatz Abmahnung (Definition, Form, Inhalte) Tarifvertragsrecht (Tarifautonomie, Inhalt und Geltung von Tarifverträgen, Tarifbindung, Folgen des Austritts aus dem Arbeitgeberverband, Bedeutung für nicht tarifgebundene Unternehmen) Entgeltansprüche, z. B. aus Arbeitsvertrag, TV, Gesetzen Entgeltfortzahlung, z. B. bei Krankheit Arbeitszeit (Definition, ArbZG, TV, BV, besondere Formen, Pausen, Ruhezeiten) Urlaub (BUrlG, TV, BV, Rechtsprechung; Bildungsurlaub, sonstige Freistellungen) Aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern/-innen eingebracht werden) ASR_02_16-02 Schlosshotel Neufahrn, Neufahrn Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 700,30 Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Dr. Mathias Wieland (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 29
19 Grundlagen Arbeitsrecht III Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Kündigung, Kündigungsschutz ASR_03_16-02 Hotel Lifestyle, Landshut Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 685, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referent Dr. Mathias Wieland (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht) Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsräten häufig auf. Neben allen Formen von Kündigungen werden Betriebsräte auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert. Im Seminar werden diese Situationen aufgegriffen und Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen erarbeitet. Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, wird ebenso auf den Grund gegangen wie den damit verbundenen Mitwirkungsmöglichkeiten von Betriebsräten. Das Seminar beleuchtet die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen insbesondere der Kündigung beachtet werden müssen. Beispiele aus der Praxis und die aktuelle Rechtsprechung ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Beendigungsformen (Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung) Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz (Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen) Kündigungsarten (ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung) Kündigungsgründe (personen-, betriebs- und verhaltensbedingte Gründe) Kündigung als Ultima Ratio Massenentlassungen Arbeitsgerichtliches Verfahren, z. B. wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann Weiterbeschäftigungsanspruch Besuch des Arbeitsgerichts inkl. Vor- und Nachbereitung Aktuelle Rechtsprechung Praktische Beispiele (können ggf. auch von den Teilnehmern/-innen eingebracht werden) Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 30
20 Arbeitsrecht für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte Auffrischung - Vertiefung - betriebliche Fragen Die Arbeit des Betriebsrates wird im gesamten Gremium erledigt, trotzdem sind Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestellte besonders gefordert. Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen sind sie oft der erste Anlaufpunkt für die Arbeitnehmer/-innen. In allen Unternehmen sind sie der erste Ansprechpartner für den Arbeitgeber. Es liegt an ihnen, den Überblick zu haben und Fristen im Blick zu behalten. Dabei sind Betriebsratsvorsitzende gefordert, auf dem Gebiet des Arbeitsrechts juristische Inhalte verstehen zu können und richtig zu interpretieren. Dieses Seminar speziell für Betriebsratsvorsitzende, Stellvertreter und Freigestelle vermittelt, was diese wissen sollten. Betriebsbezogene Fragestellungen, mit denen sich Betriebsratsvorsitzende häufig beschäftigen müssen, werden unter die Lupe genommen. Was der Betriebsrat immer wissen muss --Begriffe Betrieb, Unternehmen, Konzern --Anspruchsgrundlagen im Arbeitsrecht Gesellschaftsrecht und juristische Zusammenhänge (Unternehmensorganigramm verstehen, GBR und KBR, der Gemeinschaftsbetrieb) Die Rechtsstellung des/der Betriebsratsvorsitzenden mit Praxishinweisen zur Geschäftsführung Fristen, die der/die Vorsitzende im Blick haben muss Rechtssichere Betriebsvereinbarungen Kündigungen und Betriebsänderungen (Sozialplan, Sozialauswahl, betriebsbedingte Kündigung, Änderungskündigung) Fragen zum Betriebsübergang ( 613a BGB): Tarifliche Fragestellungen, Geltung von Betriebsvereinbarungen und individualrechtliche Auswirkungen Die Haftung des Betriebsrats sowie deren Folgen (Sachverständige, Datenschutz, Insiderwissen) Wo und wie bekomme ich als Betriebsrat Hilfe (intern, extern) ASR_23_16-01 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 797, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte Referent Peter Hirsch (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht) Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG 31
21 Fresh-up: Arbeitsrechtswissen auffrischen und aktualisieren Arbeitsrecht kompakt und intensiv vermittelt ASR_07_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 528, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Christiane Jansen (Sachverständige für Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht) Als Betriebsrat wiedergewählt: Viele Betriebsräte sind schon lange Zeit in Amt und Würden. Das letzte Arbeitsrechtsseminar liegt schon länger zurück. Es haben sich rechtliche Änderungen ergeben oder das Eine oder Andere ist in Vergessenheit geraten. An diese Betriebsräte wendet sich das Seminar: Neben der Auffrischung des arbeitsrechtlichen Grundwissens bekommen die Teilnehmer/-innen Handlungsanregungen für die Betriebsratstätigkeit. In verdichteter Form werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen rund um das Arbeitsverhältnis vermittelt. Das Seminar bringt die Teilnehmer/-innen auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung. Beginn des Arbeitsverhältnisses --Einstellung, Arbeitsvertragsabschluss, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) --Probezeit, Befristungen --Allgemeine Arbeitsbedingungen in Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag --Beteiligungsrechte des Betriebsrats, Übersicht neuere Rechtsprechung Das bestehende Arbeitsverhältnis --Teilzeit, Mutterschutz, Elternzeit --Arbeitszeitformen --Urlaubsrecht --Entgeltzahlungen --Übersicht neuere Rechtsprechung Beendigung des Arbeitsverhältnisses --Beendigungsarten --Die richtige Anhörung des Betriebsrates --Kündigungsschutz (Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) --Übersicht neuere Rechtsprechung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 32
22 NEU Beruf & Familie Mutterschutz, Eltern-, Teil-, Pflegezeit Der gesetzliche Rahmen beim Stichwort Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde mehrfach geändert und zum Teil erweitert. Gerade bei den Themen Elternzeit, Teilzeit und Pflege sind viele Neuerungen einschließlich der Rechtsprechung für Betriebsräte zu beachten. Die Teilnehmer/-innen erhalten in diesem Seminar wertvolle Hinweise, wie die gesetzlichen Vorgaben im Betrieb umzusetzen sind. Seminargebühr: 723, Unterkunft/Verpflegung: 251, Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referentin: Katrin Augsten Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Arbeitsrechtliche Fragen zur Frauenerwerbsarbeit. Fokusseminar ASR_14_16-02 Bernrieder Akademie, Bernried Dass junge Menschen einen Computer beherrschen, reicht als Bildungsziel nicht aus Jürgen Flimm 33
23 Arbeits- und Gesundheitsschutz
24 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagenseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminar Gesundheitsmanagement als Aufgabe für den Betriebsrat Bildung sollte nicht das sein, was man weiß, vielmehr das, was man daraus macht. Jan Wöllert 35
25 Arbeits- und Gesundheitsschutz Grundlagenseminar AuG_G1_16-09 Hotel Wolfringmühle, Fensterbach Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 443, * Vorabendanreise * Möglich im Hotel Wolfringmühle, zusätzliche Kosten 45, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referenten Igor Scholz Werner Fick Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein umfangreiches Aufgabenfeld des Betriebsrats. Für die Arbeitnehmer/-innen ist der Erhalt ihrer Gesundheit ein elementares Interesse. Deshalb ist es für alle Betriebsräte wichtig, sich Grundkenntnisse im Bereich des Arbeitsschutzes anzueignen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Schwerpunkte des Seminars sind die Handlungsfelder und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats sowie die inner- und außerbetrieblichen Organisationsstrukturen des Arbeitsschutzes im Überblick. Anhand von Beispielen aus der Betriebsratsarbeit werden die Ziele, Schwierigkeiten und Lösungsmöglichkeiten im Arbeits- und Gesundheitsschutz erläutert. Gesundheit im Betrieb und Arbeitsbelastungen --Einflussfaktoren und deren Bedeutung --Belastungen am Arbeitsplatz Mitwirkungsrechte des Betriebsrats im Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem BetrVG Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes --Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsschutzverordnungen --Arbeitssicherheitsgesetz und Berufskrankheitenrecht --Unfallverhütungsvorschriften und VO der Berufsgenossenschaften --Gefahrstoffverordnung und Bildschirmarbeitsplatzverordnung Rolle und Aufgaben der innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Hinweis: Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Aufbauseminar Arbeitsund Gesundheitsschutz. 36
26 Arbeits- und Gesundheitsschutz Aufbauseminar Der Erfolg im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz hängt vom Zusammenwirken der inner- und außerbetrieblichen Akteure ab. Welche Akteure gibt es im Arbeits- und Gesundheitsschutz? Welche Aufgaben haben sie? Wie arbeiten sie zusammen? Im Seminar werden die rechtlichen Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes in Verbindung mit den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats nach dem BetrVG vermittelt. Rollen und Aufgaben von Betriebsärzten, Arbeitssicherheitsfachkräften, Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaften werden beleuchtet. Dabei bearbeiten die Teilnehmer/-innen betriebliche Themenstellungen und bekommen einen Einblick in die Praxis anderer Betriebe. Zielsetzung ist die Verbesserung der betrieblichen Zusammenarbeit bei der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Gesetzliche Grundlagen des Arbeitssicherheitsgesetzes Gesetzliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit Gesetzlicher Auftrag der Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht Zusammenarbeit des Betriebsrates mit dem Arbeitgeber, den Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, dem Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaft Rolle der Betriebsräte im Zusammenwirken der internen und externen Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz Seminarkosten je Seminargebühr: 995, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Vorkenntnisse Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 1 Datum AuG_G2_16-01 Arvena Kongress Hotel, Bayreuth Referent Ludwig Wittmann Unterkunft und Verpflegung 780, 2 Datum AuG_G2_16-02 Kritische Akademie, Inzell Referenten Hermann Regal, Dieter Schreiber Unterkunft und Verpflegung 702,50 37
27 Gesundheitsmanagement als Aufgabe für den Betriebsrat Stressmanagement, Gesundheitsberatung, eigene und betriebliche Praxis Ges_02_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 528, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsratsvorsitzende, Stv. Betriebsratsvorsitzende, Freigestellte Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Susanne Rosenegger (Kommunikationstrainerin, Gesundheitscoach) Gesundheit wird im Betrieb und im Betriebsratsgremium allzu oft erst thematisiert, wenn aus Gesundheit Krankheit geworden ist. Das Seminar befasst sich mit Belastungen im Betrieb unter dem Fokus der Gesundheit als einer ganzheitlichen Aufgabe für den Betriebsrat. Besonderes Augenmerk legt das Seminar auf die Behandlung des Themas Stress als eine Ursache für viele Krankheitssymptome. Vor dem Hintergrund einer anstrengenden und in der Regel belastenden Tätigkeit ist es wichtig, sich mit dem Thema eigene Gesundheit auseinanderzusetzen und die Verantwortung für die Kollegen/-innen im Betriebsratsgremium in der Rolle als Betriebsratsvorsitzender/-e, Stellvertreter/-in oder Freigestellte/-r nach BetrVG zu reflektieren. Im Seminar wird auf die individuelle und die Situation im Betrieb eingegangen. Das Seminar zielt auf gesundheitsbezogene praktische Verhaltensänderungen im betrieblichen Alltag ab. Betriebliche Erfahrungen mit dem Thema Gesundheit Betriebliche Gefährdungsbeurteilung und Integration der psychischen Belastungen bei Büroarbeitsplätzen Stress als Faktor der Gesundheitsgefährdung --Grundlagenwissen zum Thema Stress --Auswirkungen von Stress auf Denken und Tätigkeiten --Möglichkeiten der Stressbewältigung (arbeitswelt-/alltagstauglich) --Zeitorganisation als Betriebsrat/Betriebsratsorganisation Ernährung, Bewegung und Entspannung als Grundlagen für die Gesundheit (Situation im Betrieb, eigene Situation als Betriebsratsvorsitzende/-r, Stellvertreter/-in, Freigestellte/-r) Gesundheit als Führungsaufgabe (Situation im Betriebsratsgremium und im Betrieb) Gesundheitsvorsorge: Was gehört dazu? Biorhythmus und die Bedeutung von Regenerationsphasen während und nach der Arbeit Grundlegende Kompetenzen in der Beratung zum Thema Gesundheit Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 38
28 Bildungshunger und Wissensdurst sind keine Dickmacher. Lothar Schmid 39
29 Tarifvertrag und Entgelt
30 Entgeltgestaltung I Entgeltgestaltung II - Teil A Entgeltgestaltung II - Teil B Arbeitszeitregelungen im Betrieb Grundlagen der Schichtplanung Arbeitszeitkonten in der Praxis Wer mit der Weiterbildung aufhört, um Geld zu sparen, könnte genauso gut seine Uhren anhalten, um Zeit zu sparen. Manfred Arnu 41
31 Entgeltgestaltung I Grundlagenseminar Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil 1 und 2. Betriebsräte sind fast täglich mit Fragen der Entgeltgestaltung konfrontiert. Arbeitnehmer/- innen fühlen sich oft nicht richtig entlohnt. Doch wie setzt sich das individuelle Entgelt zusammen? Dabei geht es um die Fragen der Eingruppierung, des Entgeltgrundsatzes sowie um das Thema menschliche Leistung und deren Bezahlung. Die Tarifverträge und die Mitbestimmungsparagrafen des Betriebsverfassungsgesetzes legen hierzu die Bedingungen fest. Im Seminar werden die unterschiedlichen Entgeltbestandteile und deren Zustandekommen behandelt. Die Teilnehmer/-innen erhalten einen Überblick über die verschiedenen Einflussgrößen bei der Entgeltfindung. Arbeitsgestaltung im Betrieb Gestaltungsmöglichkeiten betrieblicher Entgeltpolitik Bedeutung von Tarifverträgen Entgeltaufbau und Entgeltsystematik Die verschiedenen Entgeltbestandteile Arbeitsbeschreibung, Bewertung und deren Begründung Was ist ein Entgeltrahmentarifvertrag? Tarifpolitische Perspektiven Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 42
32 1 Datum ETG_01_16-12 Kritische Akademie, Inzell Referenten Herbert Deinzer, Klaus Koller Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 600,50 * Vorabendanreise * Möglich in der Kritischen Akademie, zusätzliche Kosten 102, 2 Datum ETG_01_16-05 Kritische Akademie, Inzell Referent/-innen N.N. Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 702,50 43
33 Entgeltgestaltung II - Teil A Für Betriebe der bayerischen Metall- und Elektroindustrie Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II Teil B. Richtig eingruppieren mit und ohne ERA-Tarifvertrag Richtig eingruppieren? Aber wie in einer Arbeitswelt, die sich immer schneller und radikaler verändert und immer wieder neue Arbeitsbeziehungen in immer kürzerer Zeit hervorbringt? Die ERA-Tarifverträge bieten hierfür neue Instrumente an. Richtig genutzt, können sie in eine anforderungsgerechte und tarifkonforme Eingruppierung umgesetzt werden. Das Handwerkzeug dafür erarbeiten die Teilnehmer/-innen in diesem Seminar. Das Seminar zeigt nicht nur die Theorie, ausgehend von typischen Handlungssituationen bereiten die Teilnehmer/-innen auch den Transfer in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. Der Konflikt um Entgelt und Leistung Arbeitsbewertung was ist das? Einordnung der Grundentgeltdifferenzierung in die Tarifsystematik und neue Regelungen in den ERA-Tarifverträgen Grundsätze zur Eingruppierung (Anforderungsbezug und ganzheitliche Betrachtung der Anforderungen) Beschreibung und Bewertung der Arbeitsaufgaben Die Rolle der Orientierungsbeispiele Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 44
34 1 Datum ETG_2a_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Referentin Uschi Eiter Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 728, Vorabendanreise * Möglich in der Kritischen Akademie, zusätzliche Kosten 102, 2 Datum ETG_2a_16-02 Kritische Akademie, Inzell Referenten Herbert Deinzer, Klaus Koller Seminargebühr 995, Unterkunft und Verpflegung 600,50 * 45
35 Entgeltgestaltung II - Teil B Für Betriebe der bayerischen Metall- und Elektroindustrie ETG_2b_16-02 Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 600,50 * Vorabendanreise * Möglich in der Kritischen Akademie, zusätzliche Kosten 102, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referenten Herbert Deinzer Klaus Koller Entgeltgestaltung mit und ohne ERA-Tarifvertrag Der Wandel in der Leistung- und Entgeltbemessung durch ERA-Regelungen eröffnet neue Möglichkeiten für eine bessere Leistungsgestaltung. Ausgehend von einem menschenund aufwandsorientierten Leistungsbegriff setzen sich die Teilnehmer/-innen im Seminar mit dem Handwerkszeug zur Leistungsregulierung auseinander. Dazu gehören auch die tariflichen Eckpunkte bei den Entgeltgrundsätzen und -methoden. Die Teilnehmer/-innen werten eine Zeitstudie aus und verschaffen sich einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Besonderes Gewicht legt das Seminar auf die Gestaltung von Prämienentgelt. Die Teilnehmer/-innen diskutieren betriebliche Regelungen mit unterschiedlichen Bezugsgrößen und Kennziffern und arbeiten gemeinsam die Chancen und Risiken der jeweiligen Modelle heraus. Mit praktischen Übungen und anhand von Fallbeispielen bereitet das Seminar den Transfer in die betriebliche Praxis der Interessenvertretung vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe der Metall- und Elektroindustrie. Definition des Leistungsbegriffs Mitbestimmung des Betriebsrats über die Höhe der abverlangten Leistung Prinzipien und Gestaltung der Entgeltgrundsätze und -methoden (Akkord, Prämie, Zielentgelt, Zeitentgelt) Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung (für direkte und indirekte Bereiche) Überblick über die Datenermittlungsmethoden Bewerten einer Zeitstudie Konfliktlösungsmechanismen Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 46
36 Bildung ist das Leben im Sinne großer Geister mit dem Zwecke großer Ziele. Friedrich Wilhelm Nietzsche 47
37 Entgeltgestaltung II Teil A Speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie ETG_3a_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 728, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Uschi Eiter (Fachreferentin, Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Hinweis Als weiterführendes Seminar empfehlen wir Entgeltgestaltung II - Teil B. Richtig eingruppieren in den verschiedenen Branchen in Bayern Wie viel ist die Arbeit wert? Welche Grundsätze sind für die Bewertung von Arbeit wichtig? Mit welchen Merkmalen wird die Arbeit bewertet? Was passiert, wenn sich meine Arbeit verändert oder ich auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt werde? Welche Möglichkeiten gibt es für die Beschäftigten und den Betriebsrat, eine Eingruppierung zu reklamieren? Welche Aufgaben kommen auf den Betriebsrat zu, wo gibt es welche Unterstützung? In diesem Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer/-innen die verschiedenen tarifvertraglichen Regelungen zur Arbeitsbewertung und Eingruppierung. Das Seminar bietet den Teilnehmern/-innen konkrete Hilfestellungen zu den Fragen Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung. Ausgehend von typischen Handlungssituationen bereitet es anhand von Fallbeispielen die Umsetzung in die betriebliche Praxis vor. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe. Grundsätze der Entgeltdifferenzierung (Eingruppierung) --Anforderungs- versus Qualifikationsbezug --Eingruppierungssysteme --Lohn- und Gehaltsgruppenbeschreibungen --Eingruppierungsmerkmale --Die Rolle von tariflichen Beispielen Anforderungen an eine Arbeitsbeschreibung Möglichkeiten zur Beteiligung der Beschäftigten bei der Beschreibung ihrer Tätigkeit Eingruppierung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 48
38 Entgeltgestaltung II - Teil B Speziell für Betriebe außerhalb der Metall- und Elektroindustrie Leistungsgestaltung in den verschiedenen Branchen in Bayern Viele Unternehmen sind bereits aus dem Leistungslohn geflüchtet bzw. bereiten dies vor. Einige bieten veränderte Leistungslohnregelungen an. In den Zeitlohnbereichen prägt immer häufiger der Leistungsdruck den Arbeitsalltag. Zunehmend erleben die Betriebsräte Symptome von Überlastung, auch und gerade von Beschäftigten aus den indirekten Bereichen. Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat, um dem entgegentreten zu können und eigene Vorstellungen zu realisieren? In diesem Seminar erarbeiten sich die Teilnehmer/-innen die Möglichkeiten der Leistungsgestaltung. Dazu gehören auch die richtige Auswahl der Bezugsgröße/Kennziffer zur jeweiligen Leistungsbemessung und die Anwendung der verschiedenen Entgeltmodelle. Die Teilnehmer/-innen werten eine Zeitstudie aus und verschaffen sich einen Überblick über weitere Methoden der Datenermittlung. Das Seminar bietet Hilfestellung bei der Entscheidung über die Auswahl des Entlohnungsgrundsatzes und der Entgeltmethode sowie der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen. Das Seminar richtet sich sowohl an tarifgebundene als auch an nicht tarifgebundene Betriebe. Prinzipien und Gestaltung der Entlohnungsgrundsätze und -methoden (Zeitlohn, Akkord, Prämie) --Leistungsdefinitionen --Mitbestimmungsrechte über die Höhe der abgeforderten Leistung --Bezugsgrößen und Kennziffern zur Leistungsbemessung --Anforderungen an Entgeltmodelle Überblick zu den Datenermittlungsmethoden. Bewerten einer Zeitstudie Leistungsgestaltung in der Praxis anhand von Fallbeispielen Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrates, u. a. Eckpunkte zu Betriebsvereinbarungen ETG_3b_16-01 Fuchsbräu Hotel GmbH, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 728, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Uschi Eiter (Fachreferentin, Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX 49
39 Arbeitszeitregelungen im Betrieb Zei_02_16-01 Hotel Alpenblick, Ohlstadt Seminarkosten Seminargebühr: 995, Unterkunft/Verpflegung: 770, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Oberpfalz Zielgruppe Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Referentin Uschi Eiter (Fachreferentin, Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) steckt den Rahmen für die Arbeitszeit der Arbeitnehmer/-innen ab. Ziel hierbei ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten. Der Betriebsrat bestimmt gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber, wann im Betrieb gearbeitet wird und ob Überstunden anfallen dürfen. Da die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen ein zentraler Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes ist, muss der Betriebsrat die zahlreichen Regelungen auf diesem Gebiet genau kennen. Ziel dieses Seminars ist es, dieses Wissen zu vermitteln. Gesetzliche Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes --Zulässige Arbeitszeiten einschließlich Ausgleichszeiträume --Pausen und Ruhezeiten, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Reisezeiten --Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit --Sanktionen bei Verstößen gegen das ArbZG Tarifvertragliche Vorgaben --Dauer und Lage der Arbeitszeit --Sperrwirkung tariflicher Regelungen und Gestaltungsspielräume --Betriebe ohne Tarifbindung --Außertarifliche Angestellte Arbeitszeitverringerung/-erhöhung nach dem TzBfG Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates Arbeitszeitmodelle in der betrieblichen Praxis --Starre Arbeitszeiten und ihre Veränderung --Verschiedene Schichtmodelle --Flexible Arbeitszeitmodelle, Gleitzeit, Zeitkonten --Vertrauensarbeitszeit: Vor- und Nachteile --Kapovaz: Anpassung der Arbeitszeit an den Arbeitsanfall --Überprüfung von Betriebsvereinbarungen auf ihre Zulässigkeit Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG,, 96 Abs. 4 SGB IX 50
40 Grundlagen der Schichtplanung Schichtarbeit, ein Instrument zur Ausweitung der Betriebsnutzungszeit, ist ein kontrovers diskutiertes Thema in den Betrieben. Einerseits ist allgemein bekannt, dass Schichtarbeit zur Schädigung der Gesundheit führen kann, andererseits sehen viele Arbeitnehmer/- innen nur die finanziellen Aspekte. In diesem Spannungsfeld muss der Betriebsrat bei der Schichtplangestaltung seine Mitbestimmungsrechte wahrnehmen. Im Seminar werden Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats zur Schichtplangestaltung unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse vermittelt. Seminargebühr: 723, Unterkunft/Verpflegung: 264, Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referentin: Uschi Eiter (Fachreferentin, Qualifizierung und Beratung für Betriebsräte) Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Fokusseminar Zei_01_16-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Arbeitszeitkonten in der Praxis Die Interessen der Kollegen/-inen im Blick NEU Flexible Arbeitszeiten sind attraktiv, aber auch umstritten. Bei der Arbeitszeitgestaltung ist der Konflikt zwischen ökonomischer Anpassung der Arbeitszeiten an den Markt und den Interessen der Arbeitnehmer/-innen stark ausgeprägt. Deshalb hat der Betriebsrat bei der Ausgestaltung von Regelungen zu Arbeitszeitkonten eine besonders hohe Verantwortung. Der Betriebsrat sollte seine Rechte und die Vorgaben des Arbeitszeitrechts einschließlich tariflicher Bestimmungen genau kennen. Das Seminar vermittelt das erforderliche Wissen, damit der Betriebsrat seine Aufgaben im Interesse der Belegschaft wahrnehmen kann. Seminargebühr: 723, Unterkunft/Verpflegung: 376, Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Oberpfalz Referentin: Christiane Jansen Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 37 Abs. 6 BetrVG, 96 Abs. 4 SGB IX Zielgruppe: Betriebsräte, Schwerbehindertenvertretungen Fokusseminar Zei_02_16-02 Hotel Dirsch GmbH, Emsing-Titting 51
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