Teil B Seite 33. Teil B: Vorbericht zum Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2014
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1 Teil B Seite 33 Teil B: Vorbericht zum Haushaltplan für das Haushaltsjahr 2014
2 Teil B: Vorbemerkungen zum Haushaltsentwurf 2014 Seite 34 4 Vorbemerkungen zum Haushaltsentwurf 2014 Der Haushalt 2014 wird als Einjahreshaushalt aufgestellt und entspricht in der Form weitgehend den vorangegangenen Haushalten. 4.1 Abbildung von Teilplänen Der vorliegende Haushalt stellt insgesamt 69 Teilpläne und 174 Produkte dar, die den verbindlich vorgegebenen Produktbereichen zugeordnet sind. Eine Übersicht über die abgebildeten NKF-Pläne findet sich im Teil C des Haushaltsplanes ( s. NKF-Pläne, S. 3) Teilpläne werden wie bisher auf der Ebene von Produktgruppen abgebildet. Die Form der Teilergebnispläne und der Teilfinanzpläne entspricht dabei grds. den vom Gesetzgeber vorgesehenen amtlichen Mustern. Die den Produktgruppen zugeordneten Produkte werden im Haushaltsplan nicht mit Planwerten ausgewiesen, sondern in Form von Produktbeschreibungen erläutert. Im Hinblick auf eine Reduzierung des Druckvolumens wird die vollständige Fassung des Haushaltsplanes nur in digitaler Form im Internet ( zur Verfügung gestellt. In den Solinger Teilergebnisplänen werden einzelne Teilplanzeilen durch davon-ausweise zusätzlich erläutert: Zeile 11 (Personalaufwendungen) davon Pensionsrückstellungen Zeilen 27 und 28 (Interne Leistungsbeziehungen) davon Gebäudekosten davon IT-Kosten Die Darstellung der Teilfinanzpläne beschränkt sich auf die Abbildung der investiven Ein- und Auszahlungen. Der Einzelausweis investiver Maßnahmen in den Maßnahmenplänen richtet sich nach den durch die Haushaltssatzung festgelegten Wertgrenzen (Jahresvolumen i. H. v EUR). In den Teilfinanz- und Maßnahmenplänen werden nur Zeilen ausgegeben, die auch Planwerte enthalten (Nullzeilen-Unterdrückung). Dargestellt werden nur die Pläne und Maßnahmen, die im Planungszeitraum auch Planwerte enthalten. Als Folge organisatorischer Veränderungen wurden im Vergleich zum Haushalt 2013 in einzelnen Fällen auch Teilplan- bzw. Produktstrukturen angepasst: Teilplan Veränderung im Haushalt Immobilienmanagement Integrationsbeauftragte Das Aufgabenfeld Kantinenbetrieb/Catering wurde vom DBSG in den Haushalt zurückgeführt. Der Teilplan wird entsprechend um das nachstehende Produkt ergänzt: Kantine / Catering Der Teilplan wird textlich umbenannt in Integration. Das Produkt wird textlich umbenannt von Integrationsbeauftragte in Service und Information. Folgendes (inhaltlich bisher im Teilplan geführtes) Produkt wird neu in den Teilplan aufgenommen: (Sprachförderung / gesellschaftliche Teilhabe)
3 Teil B: Vorbemerkungen zum Haushaltsentwurf 2014 Seite 35 Teilplan Veränderung im Haushalt Medien- / Druck- und Post-Service Das Aufgabenfeld Post- und Botendienste wurde vom DBSG in den Haushalt zurückgeführt und dem Dienst 18 zugeordnet. Der Teilplan wird entsprechend um das nachstehende Produkt ergänzt: Post- / Botendienste angepasst. Kennzahlenänderungen sind in den jeweiligen Kennzahlenerläuterungen gekennzeichnet. Die bereits in den Vorhaushalten enthaltenen Standardkennzahlen werden auch im Haushalt 2014 abgebildet. Die Darstellung der Standardkennzahlen für das Rechnungsergebnis 2012 konnte aus technischen Gründen nicht erfolgen; die Abbildung von Ist-Kennzahlen erfolgt ab der Jahresrechnung RAA Beteiligungen Kunst und Kultur Der Teilplan entfällt; das bisherige Produkt wird unter neuer Bezeichnung und Nummernsystematik in den Teilplan überführt. Der Teilplan entfällt; die Beteiligung Bergische Symphoniker (bisher Produkt ) wird in die BSG überführt. Standardkennzahl Kostendeckungsgrad (in %) Erläuterungen Berechnung: Summe aller Erträge (incl. interner Leistungsverrechnungen) geteilt durch Summe aller Aufwendungen (incl. interner Leistungsverrechnungen) * Kulturmanagement/ Kulturbüro Der Teilplan wird textlich umbenannt in Kulturmanagement. Folgendes (inhaltlich bisher im Teilplan geführte) Produkt wird neu in den Teilplan aufgenommen: Ergebnis pro Einwohner (EUR) Parameter: Einwohnerzahl: (Quelle: IT-NRW, Stand incl. Anpassung Zensus) (Haus und Technik) Berechnung: Jahresergebnis geteilt durch Einwohnerzahl Jugendhilfe Das bisherige Produkt (Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen/-pflege) entfällt. Interpretation: negative Werte = Zuschussbedarf positive Werte = Überschuss Kulturmanagement/ Hallenmanagement Der Teilplan entfällt; das bisherige Produkt (Theater/Konzerthaus) wird unter neuer Bezeichnung und Nummernsystematik in den Teilplan überführt. Abb. 4: Standardkennzahlen im Haushalt Alle Kennzahlen, deren Planwert Null ergibt, werden aufgrund der praktizierten Nullzeilenunterdrückung nicht ausgewiesen. 4.3 Abbildung interner Leistungsbeziehungen 4.2 Produktbeschreibungen, Ziele und Kennzahlen Die Teilpläne des Haushaltes enthalten neben der Darstellung der monetären Größen auch Produktinformationen. Die in den Produktbeschreibungen aufgeführten Zielformulierungen und Kennzahlen wurden zum Teil entsprechend den dezentralen Erfordernissen Das Regelwerk des Neuen Kommunalen Finanzmanagements sieht vor, interne Leistungsbeziehungen zwischen Produktgruppen zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauches in den Teilergebnisplänen und Teilergebnisrechnungen abzubilden. Bei der Planung des Haushaltes 2014 wurden interne Verrechnungen in den nachstehenden Bereichen berücksichtigt; der für die Aufgabenwahrnehmung
4 Teil B: Vorbemerkungen zum Haushaltsentwurf 2014 Seite 36 benötigte Gesamtaufwand wird in den aufgeführten Teilplänen sichtbar und steuerbar: Aufgabenbereich Dienst Teilplan (Gesamtaufwand) Gebäudeaufwendungen IT-Aufwendungen Telekommunikation Versicherungsleistungen Mediengestaltung, Druckerei Abb. 5: Hauptbereiche der internen Verrechnung Die Interne Verrechnung im Bereich des Gebäudemanagements beschränkt sich auf die Funktionsgebäude. 4.4 Rechnungsergebnis 2012 Der Rat hat die Jahresrechnung 2012 in seiner Sitzung am festgestellt. 4.5 Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen Der Vorbericht zum Haushalt 2014 enthält bereits detaillierte Informationen zum Haushaltssanierungsplan und zu den einzelnen Ertrags- und Aufwandsgruppen. Vor diesem Hintergrund wird auf zusätzliche Erläuterungen bei den einzelnen Teilergebnisplänen verzichtet. 4.6 Auflistung von Zuschüssen / Zuweisungen (Anlage 23) Die Darstellungsform der Zuweisungen und Zuschüsse (Anlage 23) entspricht der Darstellung des 2013er Haushaltes: alle unter den Konten 531nnn geplanten Beträge wurden kategorisiert und einzeln empfängerbezogen dargestellt: Kategorie Drittmittel Kriterien (ih)...im Haushalt (ah)...außerhalb Haushalt (nb)...nicht bekannt Kategorie Grundcharakter Verbindlichkeit Kriterien (F)... freiwillig (G)... gesetzlich (mv)... mit Vertrag leer... ohne Vertrag Abb. 6: Anlage 23 (Zuschussübersicht); Kategorien 4.7 Darstellung von Bezirksvertretungs-Ansätzen (Bezirkshaushalt) Die bezirksrelevanten Haushaltsansätze sind dem Haushaltsplan wie im Vorjahr als Anlage beigefügt (Bezirkshaushalt, s. Anlage 24). Die BV-Übersichten beinhalten - aufgeteilt auf jede Bezirksvertretung - die Auflistung der originären BV-Mittel (freie Budgetmittel, Verfügungsmittel) der investiven Maßnahmen von bezirklicher Bedeutung aus den Teilplänen (Grundschulen) (Spielplätze) (Sportanlagen) (Verkehrsflächen / -anlagen) (Natur- / Landschaftspflege) der in den vorgenannten Teilplänen geplanten Unterhaltungsmittel. Die Beteiligung der Bezirksvertretungen bei der Umsetzung der Unterhaltungsprogramme erfolgt in der gewohnten Weise durch die zuständigen Organisationsbereiche. Unterhaltungsmaßnahmen des gesamtstädtischen Fahrbahndeckenprogrammes werden in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen nach fachlichen, tiefbautechnischen Notwendigkeiten und nicht nach flächenmäßigen Verteilschlüsseln durchgeführt. Vor diesem Hintergrund wird im aktuellen Haushalt - abweichend von der Darstellung im Vorjahreshaushalt - auf die Abbildung der konsumtiven Unterhaltungsmittel im Bereich Straßen verzichtet.
5 Teil B: Vorbemerkungen zum Haushaltsentwurf 2014 Seite Eheleute Carl-Ruß-Stiftung Die Darstellung der im kameralen System als Sonderhaushalt Eheleute Carl- Ruß-Stiftung geführten Haushaltsansätze erfolgt wie bisher in der Produktgruppe Eheleute Carl-Ruß-Stiftung. Damit ist die Einzeldarstellung der Planung und des Jahresabschlusses im Rahmen des Rechenschaftsberichtes gewährleistet.
6 Teil B: Entwicklung des Haushalts in den Vorjahren Seite 38 5 Entwicklung des Haushalts in den Vorjahren 5.1 Das abgelaufene Jahr Haushaltsplan 2012 Der Rat der Stadt Solingen hat am (DS 2267a) eine Haushaltssatzung für das Jahr 2012 erlassen und wie folgt festgesetzt: Bereich 2012 (in EUR) Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge ,12 Gesamtbetrag der Aufwendungen ,07 Verlust: ,95 Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit Investitionskredite Gesamtbetrag der Investitionskredite für den Kernhaushalt Gesamtbetrag der Investitionskredite für die Techn. Betriebe Solingen - TBS - (rentierlich) Gesamtbetrag der Investitionskredite für die Techn. Betriebe Solingen - TBS - (unrentierlich) , , , , Verpflichtungsermächtigungen Höchstbetrag Liquiditätskredite Steuersätze 2012 Grundsteuer A 255 v.h. Grundsteuer B 590 v.h. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 475 v.h. Die Ergebnisplanung war für das Jahr 2012 nicht ausgeglichen. Aufgrund der bereits aufgebrauchten Ausgleichsrücklage musste nach den Vorgaben des 76 Abs. 1 GO NRW erneut ein Haushaltssicherungskonzept aufgestellt und der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2012 ff. umfasste insgesamt 64 Einzelmaßnahmen mit einem Volumen von rd. 6,37 Mio. EUR in 2012 ansteigend bis zu einem Volumen von rd. 13,48 Mio. EUR im Jahr Haushaltsverfügung 2012 Mit Verfügung vom hat die Bezirksregierung Düsseldorf der Stadt Solingen die beantragte Genehmigung des beschlossenen Haushaltssanierungsplanes erteilt Jahresabschluss 2012 Nach der vom Rat am festgestellten Jahresrechnung wurde das Jahr 2012 mit einen Verlust i. H. v ,02 EUR abgeschlossen. Auf die ausführlichen Erläuterungen zum Jahresergebnis im Lagebericht des Jahresabschlusses wird verwiesen.
7 Teil B: Entwicklung des Haushalts in den Vorjahren Seite Das laufende Jahr Haushaltsplan 2013 Der Haushalt für das Jahr 2013 wurde vom Rat der Stadt Solingen gemeinsam mit dem Haushalt 2012 am (DS 2267b) mit den nachstehenden Eckdaten beschlossen: Bereich 2013 (in EUR) Ergebnisplan Gesamtbetrag der Erträge ,03 Gesamtbetrag der Aufwendungen ,54 Verlust: ,51 Finanzplan Gesamtbetrag der Einzahlungen ,44 aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen ,46 aus laufender Verwaltungstätigkeit Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und ,00 der Finanzierungstätigkeit Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und ,00 der Finanzierungstätigkeit Investitionskredite Gesamtbetrag der Investitionskredite für den Kernhaushalt Gesamtbetrag der Investitionskredite für die Technischen Betriebe Solingen (rentierlich) Gesamtbetrag der Investitionskredite für die Technischen Betriebe Solingen (unrentierlich) Verpflichtungsermächtigungen Höchstbetrag Liquiditätskredite Steuersätze 2013 Grundsteuer A 255 v.h. Grundsteuer B 590 v.h. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 475 v.h Haushaltsverfügung 2013 Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die beantragte Genehmigung des beschlossenen Haushaltssanierungsplanes mit Verfügung vom erteilt. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 04 am Nachtrag 2013 Vor dem Hintergrund des beabsichtigten Ankaufs des Verwaltungsgebäudes Bonner Straße hat der Rat am eine Nachtragssatzung beschlossen (DS 2668). Die in der Ursprungssatzung genannten Summen der Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit sowie der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wurden um jeweils EUR erhöht. Die Bezirksregierung hat der Bekanntmachung der Satzungsänderung zugestimmt.
8 Teil B: Erträge für das Haushaltsjahr 2014 (nach Arten) Seite 40 6 Erträge für das Haushaltsjahr 2014 (nach Arten) Steuern und ähnliche Abgaben 45,26% Zuwendungen und allgemeine Umlagen 21,43% Finanzerträge 0,08% sonstige Transfererträge 1,18% Aktivierte Eigenleistung 0,04% sonstige ordentliche Erträge 4,78% Kostenerstattungen und Kostenumlagen 21,49% öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 3,73% privatrechtliche Leistungsentgelte 2,03%
9 Teil B: Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 (nach Arten) Seite 41 7 Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 (nach Arten) Versorgungsaufwand 2,82% Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen 14,88% bilanzielle Abschreibungen 4,24% Personalaufwendungen 20,70% Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 3,44% sonstige ordentliche Aufwendungen 2,86% Transferaufwendungen 51,06%
10 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 42 8 Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft 8.1 Überblick Nach einem aufgrund der Schlüsselzuweisungen und hoher Gewerbesteuererträge sehr starken Jahr 2008 sank der Saldo der wichtigsten Erträge und Aufwendungen des Zentralbudgets in den Jahren 2009 und 2010 deutlich um 50 Mio. EUR ab. Das Jahr 2011 entwickelte sich gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich besser - maßgeblich hierfür waren vor allem ein starkes Anziehen der Gewerbesteuererträge sowie höhere Erträge beim Einkommensteueranteil. Im Jahr 2012 wurde ein Finanzierungssaldo von rd. 220 Mio. EUR erreicht; allerdings sind seit dem Jahr 2008 (dem letztmaligen positiven Finanzierungssaldo über 200 Mio. EUR) auch die Personal-, Bewirtschaftungs- und Sachausgaben weiter angestiegen. Die positive Entwicklung wird bei der Planung des Haushaltes 2014 vorsichtig fortgeschrieben. Die nachstehende Tabelle berücksichtigt die zentralen Ertrags- und Aufwandspositionen im Produktbereich 61: Jahr Erträge Aufwendungen Saldo 2009 RE 212,0-43,8 168, RE 198,5-41,9 156, RE 236,3-43,1 193, RE 269,8-49,5 220, Ansatz 244,4-53,4 191, HH-Plan 267,3-53,2 214, HH-Plan 272,6-52,3 220, HH-Plan 281,9-53,7 228, HH-Plan 291,5-55,6 235,9 Abb. 7: Saldo der wesentlichen Erträge und Aufwendungen im Produktbereich Finanzierungssaldo im Produktbereich 61 Erträge: Grundsteuer, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil, Umsatzsteueranteil, Schlüsselzuweisungen Aufwendungen: Gewerbesteuerumlage, Fonds Deutsche Einheit, Landschaftsverbandsumlage Saldo Erträge Aufw endungen Jahr Erträge Aufwendungen Saldo 2005 RE 192,0-42,1 149, RE 185,0-39,1 145, RE 208,9-43,4 165, RE 249,2-43,5 205,7 Abb. 8: Finanzierungssaldo im Produktbereich 61 (ohne Landeshilfe) 8.2 Grundsteuer A und B Die Grundsteuer A und B stellen eine nur mittelbar über den Hebesatz beeinflussbare Ertragsquelle der Kommune dar. Sie wird von den Grund-
11 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 43 stückseigentümern erhoben. Die Hebesätze der Grundsteuer wurden ab dem Jahr 2011 (Ratsbeschluss vom , DS 656) auf: 255 v. H. für die Grundsteuer A (landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen) und 590 v. H. für die Grundsteuer B (sonstiges Grundvermögen). festgesetzt. Mit diesem Ratsbeschluss wurde die Grundsteuer B erstmals seit dem Jahr 1995 von 490 v. H. auf 590 v. H. angehoben. Jahr Grundsteuer A und B Index (Mio. EUR) 2013 Ansatz 31,7 157, HH-Plan 32,3 160, HH-Plan 32,4 161, HH-Plan 32,5 161, HH-Plan 32,6 162,2 Abb. 9: Entwicklung der Grundsteuer Das Aufkommen der Grundsteuer B ist in den vergangenen Jahren langsam, aber stetig gestiegen und erreichte im Jahr 2012 ein Volumen von rd. 32,0 Mio. EUR, das bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf rd. 32,6 Mio. EUR angestiegen sein wird. Die Grundsteuer A stellt nach wie vor eine zu vernachlässigende Größe dar (ca. 50 TEUR p. a.) Grundsteuer A und B (Mio. EUR) Jahr Grundsteuer A und B Index (Mio. EUR) 1995 RE 20, RE 20,6 102, RE 21,2 105, RE 21,5 107, RE 22,5 111, RE 23,1 114, RE 23,4 116, RE 24,4 121, RE 23,2 115, RE 24,6 122, RE 25,1 124, RE 25,4 126, RE 25,2 125, RE 25,8 128, RE 25,9 128, RE 26,2 130, RE 31,6 157, RE 32,1 159, Abb. 10: Entwicklung der Grundsteuer (Grafik) 8.3 Gewerbeertragsteuer und Gewerbesteuerumlage Der Hebesatz auf die Gewerbeertragsteuer lag von 1995 bis 2006 bei 440 v. H. und wurde 2007 auf 450 v. H. festgesetzt. Mit der Überarbeitung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2010 ff. hat der Rat der Stadt Solingen am (Drucks.-Nr. 656) für das Jahr 2011 eine Erhöhung um 10 Punkte auf 460 v. H. sowie für die Jahre ab 2012 auf 475 v. H. beschlossen.
12 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 44 Während andere Städte bereits seit Mitte 2010 von einem Anstieg der Gewerbesteuererträge berichteten, setzte diese Entwicklung in Solingen erst im letzten Quartal 2011 ein. Im Jahr 2012 wurde ein Gewerbesteuerertrag von rd. 99 Mio. EUR erzielt; hierbei ist zu berücksichtigen, dass der hohe Ertrag durch drei Effekte beeinflusst wurde: 1. unerwartet hohe Nachveranlagungen aus hohe nachträglich angepasste Vorauszahlungen 2011 und 3. hohe angepasste Vorauszahlungen Daher wurde die Erwartungshaltung im Zuge der Haushaltsplanung 2013 nach unten deutlich reduziert. Aufgrund der aktuellen Steuerentwicklung wird für 2014 davon ausgegangen, dass das Niveau des Jahres 2012 wieder erreicht werden kann und für die Finanzplanungsjahre moderate Steigerungen von jährlich rd. 3 Prozent eingeplant werden können. Jahr Gew.- Steuer Umlagen In Mio. EUR Gewerbesteuer abzgl. Umlagen Index netto RE 98,9-15,8 83,1 188,4 Ansatz 90,7-13,4 77,3 175,3 HH-Plan 99,6-14,4 85,2 193,2 HH-Plan 102,7-14,8 87,9 199, HH-Plan 2017 HH-Plan Abb. 11: Entwicklung der Gewerbesteuer 110,0 105,8-15,2 90,6 205,4 108,8-15,6 93,2 211,3 Entwicklung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage (Mio. EUR) Jahr Gew.- Steuer Umlagen In Mio. EUR Gewerbesteuer abzgl. Umlagen Index netto RE 53,2-9,1 44,1 100 RE 65,9-12,5 53,4 121,1 RE 57,6-8,6 49,0 111,1 RE 54,3-10,6 43,7 99,1 RE 56,9-11,3 45,6 103,4 RE 66,5-12,2 54,3 123,1 RE 66,8-13,2 53,6 121,5 RE 64,2-13,8 50,4 114,3 RE 62,4-18,2 44,2 100,2 RE 75,9-12,7 63,2 143,3 RE 80,4-15,6 64,8 146,9 RE 72,2-12,1 60,1 136,3 RE 85,2-14,9 70,3 159,4 RE 98,2-12,7 85,5 193,9 RE 79,1-11,5 67,6 153,3 RE 66,3-10,0 56,3 127,7 RE 78,4-11,4 67,0 151,9 90,0 70,0 50,0 30,0 10,0-10,0-30, Abb. 12: Entwicklung der Gewerbesteuer und Gewerbesteuerumlage 8.4 Anteil an der Einkommensteuer / Familienleistungsausgleich Nach dem starken Einbruch bei den Erträgen aus der Einkommensteuer den Jahren 2009 und 2010 hat sich die Einkommensteuer seit dem Jahr 2011 positiv entwickelt. Im Jahr 2012 wurde ein Ertrag von rd. 60 Mio. EUR erzielt. Aufgrund der aktuellen Prognosen wird für das Jahr 2014 von einem Anstieg auf 68,4 Mio. EUR ausgegangen, d er sich im Finanzplanungszeitraum bis 2017 auf rd. 79,6 Mio. EUR erhöhen wird. Die Ausgleichszahlungen aus dem Familienleistungsausgleich werden aufgrund der Orientierungsdaten, gekoppelt mit den Entwicklungen des in
13 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 45 Vorjahres, mit 6,9 Mio. E UR geplant; in den Folgejahren wird mit einem Anstieg a uf rd. 7,7 Mio. EUR in 2017 gerechnet. 100,0 Entwicklung des Einkommensteueranteils / Familienleistungsausgleichs (Mio. EUR) Jahr Anteil an der Einkommen- steuer Familienleistungsausgleich Mio. EUR Summe Index 1995 RE 58,2 58,2 100, RE 55,4 4,1 59,5 102, RE 52,1 3,8 55,9 96, RE 55,1 3,7 58,8 101, RE 56,0 3,9 59,9 102, RE 57,3 4,1 61,4 105, RE 54,5 4,6 59,1 101, RE 53,2 4,5 57,7 99, RE 51,1 4,3 55,4 95, RE 47,3 4,4 51,7 88, RE 46,5 4,5 51,0 87, RE 49,0 4,4 53,4 91, RE 55,5 5,1 60,6 104, RE 59,0 5,3 64,3 110, RE 55,1 5,8 60,9 104, RE 50,7 6,5 57,2 98, RE 54,9 6,1 61,0 104, RE 60,2 6,9 67,1 115, Ansatz 61,8 6, 4 68, 2 117, HH-Plan 68,4 6,9 75,3 129, HH-Plan 72,0 7,2 79,2 136, HH-Plan 75,7 7,4 83,1 142, HH-Plan 79,6 7,7 87,3 150,0 Abb. 13: Entwicklung der Einkommensteuer 90,0 80,0 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0, Abb. 14: Entwicklung der Einkommensteuer (Grafik) 8.5 Anteil an der Umsatzsteuer Die Gemeinden erhalten seit 1998 als Kompensation für die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer 2,2%-Punkte des Aufkommens aus der Umsatzsteuer. Für 2014 wird auf Basis der regionalisierten Steuerschätzung von einem Ertrag aus der Umsatzsteuer von rd. 9,0 Mio. EUR ausgegangen, der bis 2017 auf 9,8 Mio. EUR ansteigt. Jahr Anteil an der Umsatzsteuer Mio. EUR Index 1998 = 100 RE 6,2 100,0 RE 6,6 106,5 RE 6,3 101,6 RE 6,3 101,6 RE 6,2 100,0 RE 6,2 100,0 RE 6,2 100,0 RE 6,3 101,6
14 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 46 Jahr Anteil an der Umsatzsteuer Mio. EUR Index 1998 = 100 RE 6,6 106,5 RE 7,4 119,4 RE 7,6 122,6 RE 7,6 122,6 RE 7,7 124,2 RE 8,2 132,3 RE 8,3 133,9 Ansatz 8,8 141,9 HH-Plan 9,0 145,2 HH-Plan 9,3 150,0 HH-Plan 9,5 153,2 HH-Plan 9,8 158,1 Abb. 15 Entwicklung der Umsatzsteuer 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0,0 Anteil an der Umsatzsteuer (Mio. EUR) Abb. 16 Entwicklung der Umsatzsteuer (Grafik) 8.6 Schlüsselzuweisungen Änderungen bei den Grunddaten im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 und 2012 Die Schlüsselzuweisungen einer Kommune werden durch eine Gegenüberstellung zwischen dem Bedarf einer Kommune (= Ausgangsmesszahl) und der Steuerkraft (= Steuerkraftmesszahl) berechnet. Der Unterschied zwischen diesen beiden Messzahlen wird zu 90 % ausgeglichen. Wichtiger Parameter für die Ausgangsmesszahl ist der Gesamtansatz. Dieser setzt sich zusammen aus folgenden Komponenten: Hauptansatz mit Demographiefaktor Schüleransatz Soziallastenansatz Einwohnerzahl mit Multiplikator bei höherer Zentralität Anzahl der Schüler Anzahl der Bedarfsgemeinschaften Zentralitätsansatz Berücksichtigung der sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigten in einer Gemeinde Flächenansatz Fläche des Gemeindegebiets Der Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag multipliziert. Der Grundbetrag wird in jedem Jahr neu ermittelt. Er ergibt sich aus der im Land Nordrhein-Westfalen für Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehenden Schlüsselmasse. Parameter für die Steuerkraftmesszahl ist die Summe der Steuereinnahmen der Gemeinden im jeweiligen Referenzzeitraum (2. Halbjahr des Vorvorjahres und 1. Halbjahr des Vorjahres). Hier fließen ein: der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer der Gemeindeanteil an den Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) die örtlichen Grundsteuereinnahmen (Grundsteuer B) die örtlichen Gewerbesteuereinnahmen abzüglich der Gewerbesteuerumlage
15 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 47 Die Nivellierung auf landeseinheitliche Hebesätze bei den Gemeindesteu- ern führt dazu, dass das Steueraufkommen von Gemeinden mit höherem Hebesatz (wie z. B. Solingen) nur zu einem geringeren Anteil (nämlich Steueraufkommen geteilt durch örtlichen Hebesatz multipliziert mit dem landeseinheitlichen Hebesatz) in die Berechnung der Steuerkraft einfließen. Mit den fiktiven Hebesätzen wird verhindert, dass jede einzelne Gemeinde durch ihr spezifisches Verhalten hinsichtlich der tatsächlichen Ausschöpfung ihrer Finanzierungsquellen die Höhe der staatlichen Zuweisun- gen bestimmen bzw. beeinflussen kann. Zudem wird so sichergestellt, dass eine Gemeinde, die höhere Steuersätze zur Finanzierung ihrer Auf- gaben erheben muss, die Erträge aus diesen Steuern auch vollständig erhält. Mit der Vorstellung des Entwurfs zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GfG) 2011 hat die Landesregierung einige Änderungen bei den Grunddaten vorgenommen. Die Anpassung sollte ursprünglich schon im Jahr 2008 erfolgen, ist jedoch mit Verweis auf die Ergebnisse der ifo-kommission, die ihre Arbeit im Sommer 2010 beendet hat, verschoben worden. Zwi- gibt es ein weiteres Gutachten (FiFo-Gutachten), dass in schenzeitlich einigen Punkten mit Erkenntnissen der ifo-kommision übereinstimmen, aber auch andere Auffassungen darlegt. Unabhängig von den Ergebnis- Externer, die noch nicht abschließend bewertet sind, hat das Kabinett sen am eine Grunddatenanpassung auf der Basis der Jahresrech vorgenommen, um nach Meinung des MIK neben ei- nungsstatistik ner bedarfsgerechten Verteilung auch verfassungsrechtliche Vorgaben sicherzustellen. Im Einzelnen wurden für 2014 folgende Rahmendaten gesetzt: Hauptansatzstaffel) Dem Konzept des Hauptansatzes liegt die Annahme zugrunde, dass eine Gemeinde mit steigender Einwohnerzahl auch ein größeres Ange- bot an öffentlicher Infrastruktur bereithalten muss. Die Einwohnerzahl der Gemeinde wird mit einem Faktor multipliziert, der mit der Größenklasse wächst. Dies führt z.b. dazu, dass bei der Bedarfsberechnung zum GfG ein Einwohner der Stadt Köln mit einem Faktor von 1,48 in den Bedarf einfließt, während ein Einwohner einer Stadt mit Einwohnern nur mit einem Faktor von 1,03 in die Berechnung einfließt. Neben der Gewichtung spielt die Anzahl der Einwohner eine gravierende Rolle. Im GfG 2014 kommen erstmals die sog. Zensus-Daten, die Ergebnisse der Volkszählung 2011, zum Tragen. Demnach hat Solingen mit EW in ,9 Prozent weniger Einwohner als in der bisherigen amtlichen Fortschreibung. Die Stadt Solingen wird, wie andere Kommunen auch, gegen die Festsetzung dieser neuen Zensus- Zahlen und somit gegen den GfG-Bescheid klagen, sobald die endgültige Festsetzung für 2014 vorliegt. Demographiefaktor Mit der Anwendung eines Demographiefaktors (Berechnung der Einwohner als Durchschnitt der letzten drei Jahre) sollen die Auswirkungen des Einwohnerrückgangs abgemildert werden. Soziallastenansatz Auch die Soziallasten werden bei der Bedarfsberechnung zum GfG grundsätzlich berücksichtigt. Hier fließt die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ein. Die Aufwendungen der Kommunen für Sozialtransfers sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Dies führte dazu, dass auch die Soziallasten in erheblich höherem Maße in die Berechnung der Bedarfe einfließen müssten; für die Jahre 2012 und 2013 wurde der Wert, mit dem die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften multip- Schritten wieder liziert wird, deutlich auf 15,3 erhöht. Nun soll er in zwei gesenkt werden, so dass für 2014 ein Gewichtungsfaktor von 13,85 und für 2015 von 12,4 zur Berechnung herangezogen werden wird. Fiktive Hebesätze Die Festsetzung der fiktiven Hebesätze orientiert sich am gewogenen Landesdurchschnitt der tatsächlich von den Gemeinden festgesetzten Realsteuerhebesätze eines Jahres, i. d. R. des Jahres, das auch für die Berechnung des Hauptansatzes zu Grunde gelegt wird. Infolge der gestiegenen tatsächlichen Realsteuersätze in den vergangenen Jahren und daraus resultierend dem höheren gewogenen Landesdurchschnitt war eine deutliche Anpassung der fiktiven Hebsätze in 2011 erforder- zum Vorjahr eine geringfügige lich. Für 2014 ergibt sich im Vergleich Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes von 411 auf 412. Für 2014 gelten folgende Hebesätze: Grundsteuer A mit einem fiktiven Hebesatz von 209; Grundsteuer B mit einem fiktiven Hebesatz von 413; Gewerbesteuer mit einem fiktiven Hebesatz von 412.
16 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 48 Zentralitätsansatz Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten soll ein Indikator dafür sein, inwieweit eine Kommune durch Einpendler aus dem Umland zusätzliche Aufwendungen zu verzeichnen hat. Der Gewichtungsfaktor wird für 2014 bei 0,46 Normeinwohner je sozialversicherungspflichtig Beschäftigter am Arbeitsort liegen. Durch die im Vergleich zum Vorjahr erfolgte Reduzierung des Faktors (2013: 0,65) wird die stärkere Berücksichtigung der Zentralität in Städten mit hohem Einpendlerüberschuss teils wieder zurückgenommen. Schüleransatz Bis zum GfG 2011 wurde die Anzahl der Schüler, die die Schulen eines kommunalen Schulträgers besuchten, mit Multiplikatoren differenziert nach der jeweiligen Schulform im Gesamtansatz berücksichtigt. Nach der ifo-studie ist diese Differenzierung nicht mehr gerechtfertigt gewe- Ausprägungen Ganztagsschüler (2014: Faktor 2,02) und Halbtags- sen. Stattdessen wird seit dem GfG 2012 der Schüleransatz nach den schüler (Faktor 0,62) gebildet. Flächenansatz Bisher wurde die Gemeindefläche nur bei der Berechnung der Investiti- onspauschale herangezogen. Besonders der ländliche Raum hat in den vergangenen Jahren darauf hingewiesen, dass mit überdurchschnittlichen Flächen auch häufig überproportionale Aufwendungen für die kommunale Infrastruktur verbunden sind. Seit 2012 wird ein Flächenansatz ausgewiesen; der Gewichtungsfaktor lag in 2012 und 2013 bei 0,24 und wird für 2014 mit 0,14 angesetzt GfG (Schlüsselzuweisungen) Wegen der überdurchschnittlich hohen Gewerbesteuererträge in 2011/2012 sind die Schlüsselzuweisungen 2013 stark auf einen Betrag von 44,5 Mio. EUR zurückgegangen. Für den nächsten Referenzzeitraum (2. HJ 2012/1. HJ 2013) wird eine Normalisierung der Solinger Gewerbesteuererträge erwartet, die der Entwicklung im Landesdurchschnitt entsprechen könnte. Da das Land die Finanzausgleichsmasse im Vergleich zu 2013 deutlich erhöht hat (+8,23%), ergibt sich aus der 2. Modellrechung aus 10/2013 ein Volumen von 51,1 Mio. EUR, der deutlich über den Zahlen von 2014 liegt. Für 2015 und 2016 wird damit gerechnet, dass ein ähnliches Niveau erreicht wird. Diese Prognosen für die Jahre 2015ff. unterliegen wie immer in ihrer Realisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; insbesondere der in NRW. Weitere Entwicklungen: Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat am das FiFo-Gutachten Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In diesem Gutachten w erden diverse Anpassungen, die auf Basis des ifo-gutachtens für das GfG 2011/12ff. erfolgten, best ätigt. An diversen Positionen werden aber auch schon wie- vorgeschlagen, die aktuell noch auf breite r Basis disku- der Änderungen tiert werden bz w. in einigen Bereichen vom Land mit dem GfG 2014 ange- den. Was mit welchen Auswirkungen ab 2015 für die Stadt So- passt wur lingen umgesetzt wird, ist derzeit nicht einschätzbar. Erste Berechnungen lassen den Schluss zu, dass Solingen nicht von gravierenden Änderungen betroffen sein wird. Jahr Schlüsselzuweisung in Mio. EUR Index 1995 = 100 RE 30,2 100,0 RE 37,0 122,5 RE 30,5 101,0 RE 30,1 99,7 RE 39,3 130,1 RE 42,2 139,7 RE 41,3 136,8 RE 34,4 113,9 RE 28,8 95, RE 34,8 115, RE 29,2 96, RE 27,4 90, RE 30,5 101, RE 53,3 176, RE 38,5 127, RE 41,1 136, RE 55,1 182,5
17 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 49 Jahr Schlüsselzuweisung in Mio. EUR Index 1995 = RE 63,4 209, Ansatz 45,0 149, HH-Plan 51,1 169, HH-Plan 49,0 162, HH-Plan 51,0 168, HH-Plan 53,0 175,5 Abb. 17: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 70,0 60,0 50,0 40,0 30,0 20,0 10,0 0,0 Schlüsselzuweisung (in Mio. EUR) Abb. 18: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen (Grafik) 8.7 Landschaftsumlage Die Umlagesätze haben nur eine Wirkung auf das benötigte Gesamtvolumen des LVR. Die Zahlungen der einzelnen Städte und Kreise hängen maßgeblich von der individuellen Steuerkraft und der Höhe der Schlüsselzuweisungen ab. Der Landschaftsverband hat seine Planung im September 2013 für das Jahr 2014 mit einem Umlagesatz von 16,65 % vorgestellt. Auf dieser Basis erfolgte die Planung für den städtischen Haushalt; außer- dem wurde ein Betrag von 1,4 Mio. EUR als Sonderrücklage des LVR berücksichtigt. Begründung: Die Abrechnungen zwischen Land und Kommunen im Rahmen des Einheitslastenausgleichsgesetzes werden nach juristischer Auseinandersetzung und erfolgter Einigung rückwirkend für und ab 2012 jährlich (mit zeitlichem Verzug) ang epasst. Dies führt bei gewerbesteue rstarken Kommunen zu Erstattungen und bei ge- werbesteuerschwachen und gewerbesteuerlosen Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden zu Rückzahlungen vom bzw. an das Land (s. auch Punkt Kostenerstattungen; Ertra g für Solingen in Höhe von 1,8 Mio. EUR für 2012). Der LVR kann seine Nachzahlun gen an das Land per Sonderum lage durch die Städte und Kreise refinanzieren. Für die Sonderumlage wurden 0,6 Mio. EUR, für ,8 Mio. EUR ein- so dass die Landschaftsumlage für 2014 mit 38,8 Mio. EUR kalku- liert w urde. geplant, Jahr Landschaftsumlage Index Umlagesatz Mio. EUR 1995 = 100 in % 1995 RE 26,6 100,0 18, RE 26,9 101,1 18, RE 27,2 102,3 18, RE 26,1 98,1 18, RE 25,5 95,9 17, RE 26,5 99,6 16, RE 24,9 93,6 15, RE 25,6 96,2 15, RE 25,7 96,6 17, RE 27,5 103,4 17, RE 26,5 99,6 17, RE 27,0 101,5 17, RE 28,5 107,1 16, RE 30,8 115,8 15, RE 32,3 121,4 15, RE 31,9 119,9 16, RE 31,7 119,2 17, RE 33,7 126,7 16, Ansatz 40,0 150,4 16, HH-Plan 38,8 145,9 16, HH-Plan 37,5 141,0 16, HH-Plan 38,5 144,7 16, HH-Plan 40,0 150,4 16,80 Abb. 19: Entwicklung der LV-Umlage
18 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 50 Landschaftsumlage (Mio. EUR) 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15, Abb. 20: Entwicklung der LV-Umlage (Grafik) 8.8 Zinsen für Kredi te zur Liquiditätssicherung Seit 2002 ist der Kassenkreditbedarf infolge der strukturellen Defizite im Haushalt der Stadt Solingen massiv angestiegen. Nur in den Jahren 2008 und 2012 stagnierte der Bestand aufgrund der guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Dennoch konnte der Zinsaufwand nach 2008 durch das günstige Zinsni- werden. Die Zinsen betrugen in den Jahren 2011 und 2012 veau gesenkt jeweils 9,1 Millionen EUR bei einem Durchschnittzins von ca. 1,90%. Für einen Teil der Liquiditätskredite wu rden langfristige Zinsverträge bis zu 10 Jahren vereinba rt, um so dem Risiko einer Zinssteigerung begegnen zu können. Über die Entwicklung der Liquiditätskredite wird quartalsweise im Finanzausschuss berichtet. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Zinssät ze aufgrund der Euro-Finanzkrise in den kommenden Jahren wiecht ansteigen werden. Nach den aktuellen Quartalsprognosen kann der lei davon ausgegangen werden, dass das Zinsvolumen für da s Jahr 2013 unter dem urspr. geplanten Ansatz von 11,5 Mio. EUR abschließen wird. Jahr Kassenkredite in Mio. EUR Zinsen in Mio. EUR Durchschnittszins (rechn.) ,0 3,03% ,5 1,56% ,6 1,85% ,3 1,83% ,1 2,37% ,0 3,79% ,2 3,86% ,4 1,36% ,0 1,31% ,1 1,90% ,1 1,92% ,5 2,13% ,2 2,07% ,3 2,28% ,2 2,40% ,9 2,71% Abb. 21: Entwicklung der Kassenkredite Für die kommenden Jahre wird von folgenden Annahmen ausgegangen: Grundlage für das Volumen der jährlich aufzunehmenden Liquiditätskredite ist die Haushaltsplanung (Finanzrechnung) der nächsten Jahre mit einem Risikopuffer. Noch umzusetzende Haushaltssanierungsplan-Maßnahmen und der Einsatz von Verkaufserlösen zur Sondertilgung von Investitionskrediten wurden berücksichtigt Das steigende Zinsniveau ergibt sich aus der Zinsstrukturkurve, die sich aus der Differenz zwischen dem kurzfristigen und dem langfristigen Zinssatz errechnet.
19 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 51 Kassenkredite in Mio. EUR Abb. 22: Entwicklung der Kassenkredite (Grafik) Kassenkredite und Zinsen Zinsen Durchschnittszins 16,0 4,50% 14,0 4,00% 3,50% 12,0 3,00% 10,0 2,50% 8,0 2,00% 6,0 1,50% 4,0 1,00% 2,0 0,50% 0,0 0,00% Zinsen für Investitionskr edite Das Volumen der Investitionskredite kann voraussichtlich v on 170,8 Mio. EUR am Anfang des Jahres 2013 auf rd. 155 Mio. EUR am Ende des Jah- res 2017 reduziert werden. Der Abbau der Investitionskredite ist auf folgende Vorgaben der Kommu- nalaufsicht zurückzuführen: die Erlöse aus dem Verkauf der Verwaltungsstando rte müssen für Sondertilgungen eingesetzt werden, grundsätzlich sind Vermögenserlöse zur Rückführung vorhandener Verbindlichkeiten einzusetzen (Leitfaden "Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung", Innenministerium NRW vom ), Begrenzung der jährlichen Kreditaufnahme (ohne Umschuldung) auf die Höhe der ordentlichen Tilgung sowie restriktive und auf Einzelfallentscheidung der Bezirksregierung beruhende Investitionsbewirtschaftung. Die Neuaufnahmen des Jahres 2014 beruhen auf der Inanspruchnahme der aufgrund der Investitionsplanung 2014 erforderlichen Kreditaufnahme. Die KfW-Bank und die NRW.Bank bieten aus Ihren Förderprogrammen günstige Mittel für die Neuaufnahme von Krediten an. Die Verkaufserlöse werden sukzessive zur Sondertilgung aus der Zinsbindung laufender Darlehen eingesetzt. In 2014 ist der Einsatz von 2 Mio. EUR geplant. Zinsen in Mio. EUR Durchschnittszins Abb. 23: Entwicklung der Kassenkreditzinsen (Grafik)
20 Teil B: Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft Seite 52 in Mio. EUR Stand ,8 164,5 162,5 160,5 159 Tilgung 6,4 6,5 6,9 7,4 8,0 Sondertilgung 8,4 2,0 2,0 1,5 1,5 Neuaufnahme 8,5 *) 6,5 6,9 7,4 5,2 Stand ,5 162,5 160,5 159,0 154,7 Zinsen 7,2 6,0 5,7 5,6 5,6 *) incl. erhöhte Kreditaufnahme für den Ankauf Bonner Str. (Nachtrag 2013) Abb. 24: Entwicklung der Investitionskredite
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