Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Rheinbach für das Haushaltsjahr Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Rheinbach für das Haushaltsjahr 2012. Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 Vorbericht zum Haushaltsplan der Stadt Rheinbach für das Haushaltsjahr 2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines zum Vorbericht 2 2. Reform des kommunalen Haushaltsrechts Allgemeines Ziele der Reform Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Kameralistik Das Ressourcenverbrauchskonzept Das Drei-Komponentensystem des NKF Produktorientierter Haushalt Ziele und Leistungskennzahlen Jährlicher Haushaltsausgleich Ermächtigungsübertragungen Interne Leistungsverrechnungen Aufbau des doppischen Haushaltsplans Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft Entwicklung der Finanzlage Kommunalfinanzbericht Allgemeine Entwicklung der Kommunalfinanzen Orientierungsdaten des Landes NRW Ergebnisse der November Steuerschätzung Änderung des 76 GO NRW Stärkungspakt Stadtfinanzen Doppelhaushalt des Rhein-Sieg-Kreises 2011/ Gesetzesentwurf über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen (Umlagegenehmigungsgesetz) Umsetzung des Kinderförderungsgesetzes in NRW Beteiligung der Kommunen an den einheitsbedingten Lasten des Landes Rundverfügung der Bezirksregierung Köln vom an die Unteren Kommunalaufsichten Bildungs- und Teilhabepaket/Umsetzung des SGB II (Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe - Hartz-IV-Reform -) im Rhein-Sieg-Kreis Einrichtung der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Sieg Sozialhilfe einschließlich Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) und Rückzahlung des kommunalen Eigenanteils ab Stand der Diskussion in den Gemeindefinanzkommissionen Allgemeine Erläuterungen zu den einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten Erträge Aufwendungen Entwicklung des Haushaltsausgleichs Vermögens- und Schuldenlage Geplante große Investitionsmaßnahmen Regelungen zur Bildung von Budgets (Deckungsfähigkeit von 53 Aufwendungen und Auszahlungen) 8. Kontenscharfe Ausweisung der Haushaltsansätze im Haushaltsplan Entwicklung der Liquiditätskredite Anlagen zum Vorbericht 56 Statistische Angaben Produktplan der Stadt Rheinbach Strategische Ziele der Stadtentwicklung Rheinbach 2030 Orientierungsdaten Eröffnungsbilanz zum Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals 1

2 1. Allgemeines zum Vorbericht Nach 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Haushaltsplan u. a. ein Vorbericht beizufügen. Der Vorbericht soll nach 7 GemHVO einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltplanes geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzustellen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden drei Jahre sowie die Rahmenbedingungen der Planung sind zu erläutern. Die Vorschrift enthält keine allgemein gültige Aussage, welche Struktur der Überblick über die Eckpunkte haben sollte, also welche Schwerpunkte der Entwicklung besonders hervorgehoben werden sollten. Außerdem entfallen Vorgaben zur Erläuterung der Haushaltspositionen. Der vorliegende Vorbericht folgt der Gliederung des 2 GemHVO, in dem geregelt ist, welche Positionen der Ergebnisplan mindestens ausweisen muss. Weitere Erläuterungen zu wesentlichen Sachverhalten, sowie zu den Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan B (Planung einzelner Investitionsmaßnahmen) finden sich darüber hinaus in den Teilplänen des Haushaltsplanes. 2. Reform des kommunalen Haushaltsrechts Um den Umgang mit dem nach dem neuen Haushaltsrecht gestalteten Haushaltsplan zu erleichtern, werden die allgemeinen Ausführungen zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement vorläufig beibehalten. 2.1 Allgemeines Das Haushaltsrecht für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist grundlegend neu bestimmt worden. Die Regelungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) orientieren sich im Wesentlichen an den bisherigen kameralen Regelungen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug sowie den kaufmännischen Standards des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, soweit nicht wichtige gemeindliche Besonderheiten Abweichungen erforderlich gemacht haben. Zentraler Rechnungsstoff sind die kaufmännischen Erfolgsgrößen Aufwand und Ertrag als Ergebnisgrößen im NKF. Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der gemeindlichen Verwaltung. Nach mehreren Jahren der Vorbereitung der Reform des kommunalen Haushaltsrechts und der Erprobung durch Modellkommunen hat der Landtag am das Gesetz über ein NKF für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW) beschlossen, das am in Kraft getreten ist. Damit hat für die Gemeinden eine Zeit tiefgreifender Umstellungen begonnen. 2

3 2.2 Ziele der Reform Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen haben Anfang der 90er Jahre unter dem Begriff Neue Steuerungsmodelle eine Reform ihrer Verwaltungen eingeleitet. Im Rahmen dieses Prozesses soll die bisherige Input-Steuerung durch Bereitstellung von Ausgabeermächtigungen durch eine Output-Steuerung nach Zielen für die gemeindlichen Dienstleistungen auf der Grundlage eines Ressourcenverbrauchskonzeptes umgestellt werden. Die Reform des kommunalen Haushaltsrechts wird durch die Einführung des NKF für die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit 2005 umgesetzt. Seitdem hat sich das Gemeindehaushaltsrecht nach den Grundprinzipien der doppelten Buchführung zu richten. Die Ausrichtung der Finanzpolitik der Gemeinden auf das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit soll erreichen, dass der gesamte Ressourcenverbrauch einer Periode regelmäßig durch Erträge derselben Periode gedeckt wird, um nachfolgende Generationen nicht zu überlasten. Das neue Rechnungssystem erfasst über Aufwendungen und Erträge das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrauch und bildet den tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen vollständig ab. Erstmalig erlangen die Gemeinden durch eine Bilanz einen vollständigen Überblick über ihr Vermögen und ihre Schulden. Aufgrund zahlreicher Ausgliederungen und Beteiligungen weisen insbesondere größere Gemeinden heute vielfach konzernähnliche Strukturen auf. Um den Gemeinden einen Gesamtüberblick über das gemeindliche Vermögen zu bieten und ihnen zusätzliche Informationen für ihr Handeln zur Verfügung zu stellen, ist der gesetzlich vorgeschriebene Gesamtabschluss vorgesehen, der ab 2010 zwingend vorzulegen ist. Mit der Einführung des NKF soll das Wirtschaften in den Gemeinden transparenter werden und neue Steuerungspotentiale eröffnen, und damit den Gemeinden eine effizientere Wahrnehmung ihrer Aufgaben ermöglichen. Nach dem Willen des Gesetzgebers bringt die Reform daher das Erfordernis einer Vereinbarung messbarer Ziele und Kennzahlen, die Einführung des Produkthaushaltes sowie einer Kosten- und Leistungsrechnung mit sich. 2.3 Wesentliche Änderungen gegenüber der bisherigen Kameralistik Das Ressourcenverbrauchskonzept Bislang wurden im kommunalen Rechnungswesen lediglich die Einnahmen und Ausgaben erfasst, d.h. die Erhöhungen und Verminderungen des Geldvermögens. Künftig stellen die Erträge und Aufwendungen die zentralen Steuerungsgrößen im NKF dar. Im Mittelpunkt stehen also die Veränderungen des kommunalen Eigenkapitals, die über die Ergebnisrechnung in die Bilanz einfließen. Über Erträge und Aufwendungen werden auch die Vermögensveränderungen erfasst, die nicht zu einer Erhöhung bzw. Verminderung des Geldvermögens führen, beispielsweise der 3

4 o Aufwand aus der Abnutzung der langlebigen Vermögensgegenstände und der o Aufwand für die Bildung von Rückstellungen (z.b. für Pensionen). Als Folge dieser neuen Steuerungsgrößen wird im NKF - im Gegensatz zur Kameralistik - der vollständige Werteverzehr periodengerecht dargestellt Das Drei-Komponentensystem des NKF Mit der Entscheidung für das Neue Kommunale Finanzmanagement wurde eine Grundsatzentscheidung für das kaufmännische Rechnungswesen als Referenzmodell getroffen. Es erfolgt insoweit eine Orientierung am Handelsgesetzbuch (HGB) und an den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB), soweit die spezifischen Ziele und Aufgaben der Haushaltswirtschaft (Rechnungswesen) der Gemeinden dem nicht entgegenstehen. Auf dieser Grundlage ist ein kommunales Haushalts- und Rechnungswesen entwickelt worden, das sich auf die folgenden drei Komponenten stützt und sie miteinander verknüpft. Das Drei-Komponenten-System des NKF Finanzrechnung Bilanz Aktiva Passiva Ergebnisrechnung Vermögen Eigenkapital Einzahlungen./. Auszahlungen Liquide Mittel Fremdkapital Erträge./. Aufwendungen Finanzmittelsaldo Ergebnissaldo Das NKF mit doppischem Buchungssystem besteht für die Planung, Bewirtschaftung und den Abschluss in den Gemeinden aus drei Bestandteilen: Ergebnisplan ( 2 GemHVO) und Ergebnisrechnung ( 38 GemHVO) Als Planungsinstrument ist der Ergebnisplan der wichtigste Bestandteil des neuen Haushalts und umfasst gem. 84 GO einen Fünfjahreszeitraum. In ihm auszuweisen sind die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie außerdem die Finanzerträge und die Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen. 4

5 Die Ergebnisrechnung entspricht der kaufmännischen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhaltet die Ist-Ergebnisse der Aufwendungen und Erträge. Das Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung als Überschuss der Erträge über die Aufwendungen oder als Fehlbetrag wird in die Bilanz übernommen und bildet unmittelbar die Veränderung des Eigenkapitals der Kommune ab. Das Jahresergebnis umfasst die ordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Finanzaufwendungen und -erträge sowie außerordentliche Aufwendungen und Erträge und bildet den Ressourcenverbrauch der Kommune somit umfassend ab. Bilanz ( 41 GemHVO) Sie ist Teil des neuen Jahrsabschlusses und weist das Vermögen und dessen Finanzierung durch Eigen- und Fremdkapital nach. Grundlage der Bilanz ist die Erfassung ( 28 und 29 GemHVO) und Bewertung ( 32, 33, 34 GemHVO) des kommunalen Vermögens. Die Regeln für Ansatz und Bewertung (Bilanzierung) orientieren sich dabei an den kaufmännischen Normen. Auf der Aktivseite der kommunalen Bilanz befinden sich in enger Anlehnung an das HGB das Anlage- und das Umlaufvermögen der Kommune. Auf der Passivseite werden das Eigenkapital sowie Rückstellung und Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die besondere Struktur der kommunalen Bilanz spiegelt die kommunalen Besonderheiten wider, z.b. durch die Abbildung der Arten des Infrastrukturvermögens (Straßen etc.). Finanzplan ( 3 GemHVO) und Finanzrechnung ( 39 GemHVO) Sie beinhalten alle Einzahlungen und Auszahlungen, also o die voraussichtlichen Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, o die Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit o sowie die Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und von Krediten zur Liquiditätssicherung o und die Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Darlehen (Finanzierungstätigkeit, siehe lfd. Nr. 33 bis 37 des Gesamtfinanzplans) für Investitionen. Der Liquiditätssaldo aus der Finanzrechnung bildet die Veränderung des Bestands an liquiden Mitteln der Gemeinde in der Bilanz ab. Die Pflicht zur Aufstellung des Finanzplans bzw. der Finanzrechnung ist insbesondere aus den Besonderheiten der öffentlichen Haushaltsplanung und Rechenschaftslegung hergeleitet und knüpft im Übrigen an internationale Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften an Produktorientierter Haushalt Neben den Erträgen und Aufwendungen sowie den Einzahlungen und Auszahlungen als haushaltswirtschaftlichen Rechengrößen kommt der Produktorientierung eine besondere Bedeutung zu. Sie zeigt sich in den Teilplänen des gemeindlichen Haushaltsplans als örtliche Steuerungsebene. Auch wenn der produktorientierte Haushaltsplan unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse durch die Gemeinde gestaltet werden darf, müssen diese Teilpläne sich an den vom Innenministerium bekannt gegebenen 17 verbindlichen Produktbereichen orientieren. Hinzu treten die 5

6 Vorgaben für die Bedienung der Kommunalen Finanz- und Personalstatistiken. Mit den produktorientierten Teilplänen sollen ergänzend zur Gesamtebene, aussagekräftige Informationen über die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gegeben werden Ziele und Leistungskennzahlen Die politische Steuerung in den Gemeinden soll sich mit der Einführung und Anwendung des NKF grundlegend ändern. Künftig soll über Ziele und Leistungskennzahlen gesteuert werden. 12 GemHVO führt hierzu folgendes aus: Für die gemeindliche Aufgabenerfüllung sollen produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Dies erfordert sowohl neues Wissen bei allen Verantwortlichen in Rat und Verwaltung als auch deren Einbindung in den Reformprozess und den Einsatz neuer Steuerungsinstrumente. Dies erfordert aber auch nach den Vorstellungen des Gesetzgebers die Entwicklung eines zukunftsorientierten Bildes der Gemeinde mit wenigen qualitativ hochwertigen Leitorientierungen als Kernaussagen, aus denen die Grundlagen für die Ausrichtung des gemeindlichen Handelns auf die Zukunft festgelegt werden. Die Gemeinde soll sich daher ein zukunftsorientiertes Profil geben. Aus solchen Visionen und Leitlinien (Leitbildern) lassen sich strategische und operative Ziele bestimmen, die eine Leitorientierung für die gemeindliche Haushaltswirksamkeit entfalten können und sollen. In den Teilplänen des gemeindlichen Haushalts sind daher auch die Ziele und Kennzahlen zur Messung der Ziele sowie ggf. die interne Leistungsverrechnung abzubilden. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf sind den Teilergebnis- und Teilfinanzplänen Produktbeschreibungen beigefügt. In diesen Produktbeschreibungen sind in einem ersten Schritt allgemeine Ziele formuliert worden, die jedoch in diesen Fällen in der Regel weder messbar sind noch zur Steuerung ausreichen. Beispiele für künftig mögliche Kennzahlen zur Messung des Zielerreichungsgrades wurden bei einer Reihe von Produktbeschreibungen ebenfalls aufgenommen. Mit dem Thema Ziele und Kennzahlen haben sich der Rat in seinen Fraktionen und die Verwaltung ebenfalls befasst und Beispiele für Leitbilder entwickelt. Als Ergebnis hat in seiner Sitzung am der Rat der Stadt Rheinbach unter dem Oberbegriff Rheinbach 2030 strategische Ziele der Stadtentwicklung beschlossen. Die strategischen Ziele gelten als Leitlinien für zukünftiges stadtentwicklungspolitisches Handeln von Politik und Verwaltung. Sie sind bei der Entwicklung von Konzepten sowie bei der Erarbeitung von formellen und informellen Planungen zu beachten. Der Katalog der strategischen Ziele ist diesem Vorbericht als Anlage beigefügt. Im Rahmen der künftigen Haushaltsberatungen wird es eine gemeinsame Aufgabe von Rat und Verwaltung sein, aus diesem Katalog heraus jährliche 6

7 steuerungsrelevante Ziele und Kennzahlen miteinander zu entwickeln und zu vereinbaren Jährlicher Haushaltsausgleich Nach kameralem Haushaltsrecht musste der Haushalt nach 75 Abs. 3 GO (alt) ausgeglichen sein. Der kamerale Haushaltsausgleich bezog sich auf den Verwaltungshaushalt. Im Vermögenshaushalt ergab die Lücke zwischen Deckungsmitteln und Ausgaben den Kreditbedarf. Ein struktureller Haushaltsausgleich galt als erreicht, wenn unter Berücksichtigung der Pflichtzuführung (ordentliche Tilgung) vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt die laufenden (konsumtiven) Ausgaben durch die laufenden Einnahmen gedeckt werden konnten. Konnte der Haushaltsausgleich nur durch Rückzuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt nach 22 Abs. 3 GemHVO (alt) durch Mittel aus der kameralen allgemeinen Rücklage und Einnahmen aus der Veränderung des Anlagevermögens (Veräußerungserlöse) erreicht werden, galt dies als formaler Haushaltsausgleich. Das Konzept des Haushaltsausgleichs wird im NKF der Ausrichtung auf den Ressourcenverbrauch angepasst. Entsprechend ist nach 75 Abs. 2 Satz 2 GO der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung gilt nach 75 Abs. 2 Satz 3 GO auch als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können. Die Ausgleichsrücklage ist nach 75 Abs. 3 GO in der Bilanz zusätzlich zur allgemeinen Rücklage als gesonderter Posten des Eigenkapitals anzusetzen. Sie kann in der Eröffnungsbilanz bis zur Höhe eines Drittels des Eigenkapitals gebildet werden, höchstens jedoch bis zur Höhe eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe dieser Einnahmen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei Haushaltsjahre, die dem Eröffnungsbilanzstichtag ( ) vorangehen. Der Ausgleichsrücklage können Jahresüberschüsse durch Beschluss des Rates über den Jahresabschluss zugeführt werden. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist in 4 der Haushaltssatzung auszuweisen. Die Ausgleichsrücklage der Stadt Rheinbach ist in der Eröffnungsbilanz zum in Höhe von ,23 ausgewiesen. Wenn Mittel der Ausgleichsrücklage für den Ausgleich des Ergebnisplanes nicht mehr zur Verfügung stehen, greift 76 GO. Danach hat die Stadt zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn im Planungszeitraum 7

8 sich die allgemeine Rücklage um 25 % verringert ( 76 Abs. 1 Nr. 1 GO), sich die allgemeine Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren um 5 % verringert ( 76 Abs. 1 Nr. 2 GO), die allgemeine Rücklage innerhalb des Zeitraums der mittelfristigen Ergebnisund Finanzplanung aufgebraucht wird ( 76 Abs. 1 Nr. 3 GO), die Gemeinde eine Genehmigung der Verringerung der allgemeinen Rücklage nach 75 Abs. 4 GO beantragt und die Voraussetzungen des 76 Abs. 1 GO vorliegen, in dem bestätigten Jahresabschluss die Voraussetzungen des 76 Abs. 1 GO vorliegen ( 75 Abs. 5 GO i.v.m. 76 Abs. 1 Satz 2 GO), die Voraussetzungen des 76 Abs. 1 GO in den Planungsjahren der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung vorliegen ( 84 GO i.v.m. 75 Abs. 2 GO). Hierzu wird auch auf den Leitfaden für die Kommunalaufsichtsbehörden zu Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom verwiesen. Der Haushaltsausgleich wird, neben allen Belastungen, durch die Umstellung auf das Neue Kommunale Finanzmanagement, erschwert. Hierzu folgende Beispiele: Veranschlagung der bilanziellen Abschreibung Die bilanziellen Abschreibungen berücksichtigen die auf der Basis der bis heute abgeschlossenen Arbeiten zum Aufbau der Eröffnungsbilanz ermittelten Werte und erreichen in 2012 einen Betrag von insgesamt (ohne Abschreibung auf Geringwertige Wirtschaftsgüter ). Diese Belastung des Haushaltsausgleichs wird teilweise kompensiert durch die Erträge aus der Auflösung der Sonderposten z.b. aus erhaltenen investiven Landeszuwendungen die - anders als im kameralen System, wo sie im Jahr der Einnahme in voller Höhe ergebniswirksam waren - im NKF- System in gleich hohen Teilbeträgen über die gesamte Lebenszeit des geförderten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst werden werden Sonderposten in Höhe von aufgelöst. Hieraus ergibt sich eine verbleibende Belastung des Ergebnisplans von Auch wenn man berücksichtigt, dass die Zuführung zum Vermögenshaushalt in der Kameralistik in Höhe der ordentlichen Tilgung (Ansatz 2012: ) beim Ergebnisplan keine Rolle mehr spielt, da sie im neuen Haushaltsrecht keinen Aufwand darstellt, verbleibt eine zusätzliche Belastung von rd. 2,59 Mio.. 8

9 Verpflichtung zur Bildung von Pensions- und Beihilfe- sowie sonstigen Rückstellungen Nach 36 GemHVO sind o für Pensionsverpflichtungen nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, o für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien o für die Sanierung von Altlasten, o für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist (Planungszeitraum), o für Verpflichtungen, die dem Grund oder der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt und der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist, o für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist, Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. Sonstige Rückstellungen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Die Bildung von Rückstellungen ist nicht zahlungswirksam und wurde deswegen im kameralen System nicht abgebildet. Sie belasten jedoch als Aufwandsbuchungen den Haushaltsausgleich im Ergebnisplan. Im Haushaltsplan 2012 ist die Bildung von Rückstellungen aus Pensionen, Beihilfen und Altersteilzeit in Höhe von geplant. Einen großen Anteil an den Gesamtrückstellungen nehmen die Pensions- und Beihilferückstellungen ein. Die zu bildenden Rückstellungen (Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte) betragen Fällig werdende Zahlungen für Pensionen und Beihilfen werden grundsätzlich gegen die Bilanzkonten Abgang Pensionsrückstellung bzw. Abgang Beihilferückstellung gebucht, wenn die Beträge aus der Zahlung und der Auflösung der Rückstellung deckungsgleich wären. Bei diesem Buchungsvorgang wäre von einer Erfolgsneutralität auszugehen. Tatsächlich beläuft sich auf der Grundlage der Berechnungen der Versorgungskasse, z.b. die Auflösung der Pensionsrückstellung in 2012 auf und die Auflösung der Beihilferückstellung in 2012 auf , während die Beiträge an die Versorgungskasse für die Pensionen und für die Beihilfe betragen. Der die Auflösung übersteigende Betrag von bei den Pensionen und der die Auflösung übersteigende Betrag von bei den Beihilfen belastet insgesamt mit das Resultat der Ergebnisrechnung als Versorgungsaufwand. Da in der Kameralistik bisher nur die voraussichtlichen laufenden Beiträge für die Pensionszahlungen (Versorgungskassenbeiträge) bzw. die Erstattung der Beihilfezahlungen an die Versorgungskasse im Haushaltsplan berücksichtigt wurden, stellt die Bildung von Pensions- und Beihilferückstellungen eine zusätzliche Belastung des Haushaltsausgleichs dar. Dem steht nur die Entlastung aus der Auflösung der Rückstellung gegenüber, die in

10 insgesamt für Pensionen und Beihilfen beträgt. Es verbleibt also eine Belastung des Haushaltsausgleichs von Neudefinition des Investitionsbegriffs Im kameralen Haushalt waren verschiedene Zahlungen als Investitionen zu definieren, die nach neuem Recht als Aufwand zu werten sind. Es handelt sich hierbei um Zahlungen, durch die keine (aktivierbaren) städtischen Anlagewerte entstehen. So wurden im kameralen Haushalt häufig große Erneuerungsmaßnahmen als Investition eingestuft und über den Vermögenshaushalt ggf. durch Investitionskredite finanziert. Heute ist in der Regel in diesen Fällen von Aufwand für die Instandhaltung von Vermögen auszugehen. Erst bei umfassenden Instandsetzungen (z.b. Maßnahme umfasst mindestens drei wichtige Gewerke) oder der Erweiterung oder Umnutzung eines Vermögensgegenstandes ist nun eine Berücksichtigung als Investition erforderlich. Ein weiterer Vorgang ist die bisher im Vermögenshaushalt ausgewiesene Krankenhausinvestitionsumlage, die nicht zur Schaffung städtischen Vermögens führt und deshalb über den Ergebnisplan als Aufwand berücksichtigt werden muss. Zusätzlichen Belastungen des Ergebnisplanes durch Rechnungsabgrenzungen im Bereich Friedhöfe Kameral war bei den Nutzungsgebühren einer Grabstätte der Zahlungszeitpunkt für die periodengerechte Zuordnung bestimmend und die Gebühren wurden in voller Höhe für das Ergebnis des Haushaltsjahres berücksichtigt. D.h. die in 2008 eingegangene Nutzungsgebühr einer Grabstätte für 30 Jahre wurde mit ihrem Gesamtbetrag dem Jahr 2008 als Einnahme/Ertrag angerechnet. Durch die Periodenabgrenzung im NKF wird nur 1/30 der Nutzungsgebühr ab dem Jahr 2009 als Ertrag angerechnet. Der Restbetrag wird über den kompletten Nutzungszeitraum verteilt aufgelöst. Zwar erhält der Gebührenhaushalt zusätzliche Erträge aus der Auflösung von in Vorjahren eingegangenen Gebühren für Nutzungsrechte, aber da diese in der Vergangenheit erhobenen Gebühren wegen der Inflation heute nicht mehr kostendeckend sind, ergibt sich ein Defizit hieraus. Es ist heute noch offen, ob das hieraus entstehende Defizit in die Gebührenkalkulation einbezogen werden kann. Mit der am beschlossenen Friedhofsgebührensatzung hat sich die Stadt zumindest vorläufig dafür entschieden, die Ertragslücke aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken Ermächtigungsübertragungen ( 22 GemHVO) Im kameralen Haushalt konnten nach 19 GemHVO (alt) Ausgabeermächtigungen sowohl im Vermögenshaushalt als auch im Verwaltungshaushalt in nachfolgende Haushaltsjahre übertragen werden. Die Bildung bzw. Übertragung der sogenannten Haushaltsausgabereste wurde mit dem Jahresabschluss vorgenommen. Sie wurden im Rechenschaftsbericht aufgeführt und in der Jahresrechnung nachgewiesen. 10

11 Im bisherigen Haushaltsrecht belasteten die Haushaltsausgabereste das Ergebnis des Jahres der Restebildung wie vorweggenommene Zahlungen. Neu geregelt ist die Übertragbarkeit von Haushaltsermächtigungen in 22 GemHVO. Alle Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sind kraft Gesetzes übertragbar. Die Ermächtigungsübertragung stellt, anders als in der Kameralistik, jedoch keine Mittelübertragung dar. Daraus folgt, dass im Gegensatz zur bisherigen kameralen Buchhaltung das Ergebnis des Haushaltsjahres, aus dem heraus eine Ermächtigungsübertragung erfolgt, nicht belastet wird, sondern die Übertragung der Ermächtigung zu einer Belastung desjenigen Haushaltsjahres führt, in welches die Ermächtigung übertragen wurde. Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat gem. 22 Abs. 4 GemHVO eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen. Die Finanzierung der investiven Auszahlungen erhöht den Kreditbedarf für Investitionen. Bei der im Nothaushaltsrecht vorgeschriebenen Genehmigung der Kreditaufnahme durch die Aufsichtsbehörde (Nettokreditaufnahmegrenze) belasten diese Ansatzerhöhungen aus der Resteübertragung des Vorjahres die Nettokreditaufnahmegrenze des neuen Haushaltsplanes nicht, da hierfür die Kreditermächtigung des Vorjahrs zur Verfügung steht. Für die Übertragung der Aufwendungen (etwa vergleichbar Auszahlungen Verwaltungshaushalt) ist in deren Höhe im Eigenkapital eine zweckgebundene Deckungsrücklage gemäß 43 Abs. 3 GemHVO anzusetzen. 2.4 Interne Leistungsverrechnungen Nach 17 GemHVO können in den Teilplänen zum Nachweis des vollständigen Ressourcenverbrauchs interne Leistungsbeziehungen erfasst werden. Diese sind dem Jahresergebnis des Teilergebnisplans und der Teilergebnisrechnung hinzuzufügen und müssen sich im Ergebnisplan und in der Ergebnisrechnung insgesamt ausgleichen. Die Darstellung der internen Leistungsbeziehungen zwischen den Produkten ist im Entwurf des Haushaltplanes für die Bereiche der o kostenrechnenden Gebührenhaushalte o Betriebshof o Gebäudemanagement ( bauliche Unterhaltung und Bewirtschaftung ) o Gebäude- und Haftpflichtversicherungen o Gebäudereinigung realisiert. Die Kostenrechnung im Bereich des Gebäudemanagements wird durch den zukünftigen Einsatz von spezieller Software noch weiter verfeinert (Gebäudemanagement-Modul der Infoma-Software ). Für künftige Haushaltsjahre ist weiterhin bei Bedarf eine Ausweitung von Verrechnungsmodellen für Leistungsbeziehungen vorgesehen. 11

12 2.5 Aufbau des doppischen Haushaltsplanes Die im kameralen Haushaltsrecht vorgesehene Unterteilung in einen Verwaltungsund Vermögenshaushalt entfällt ebenso wie die Gliederung des Haushaltsplanes nach Unterabschnitten. Der doppische Haushaltsplan besteht nach 1 GemHVO aus 1. dem Ergebnisplan, 2. dem Finanzplan, 3. den Teilplänen, 4. dem Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss. Die Teilpläne sind gem. 4 GemHVO produktorientiert und bestehen aus einem Teilergebnisplan und einem Teilfinanzplan. Im vorliegenden Haushaltsplan beschränken sich die Teilfinanzpläne auf die investiven Einzahlungen und Auszahlungen. Die Abbildung von Ein- und Auszahlungen aus laufender Finanztätigkeit findet sich im Gesamtfinanzplan. Für die Teilfinanzpläne wurde darauf verzichtet. Nach den amtlichen Mustern für das doppische Rechnungswesen besteht der Teilfinanzplan aus zwei Teilen. Der Teil A (Zahlungsübersicht) enthält die investiven Einzahlungen und Auszahlungen nach Arten (aggregierte Darstellung). Im Teil B werden einzelne Investitionsmaßnahmen abgebildet und diesen die investiven Einzahlungen und Auszahlungen zugeordnet. Der Teilfinanzplan B wird weiter unterteilt in Investitionsmaßnahmen oberhalb einer vom Rat festgelegten Wertgrenze ( ) und Investitionsmaßnahmen unterhalb der festgesetzten Wertgrenze. Investitionen oberhalb der festgesetzten Wertgrenze sind jeweils als Einzelmaßnahmen auszuweisen ( 4 Abs. 4 GemHVO). Wie bereits vorgetragen sind die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne produktorientiert. Die Produktbereiche für die Darstellung im Haushaltsplan sind vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschrieben, die darunter liegenden Ebenen sind individuell gestaltbar. Diese Gestaltungsfreiheit wird allerdings durch die Anforderungen der Finanzstatistik eingeschränkt. Gesetzlich vorgegebene Produktbereiche 01 Innere Verwaltung 02 Sicherheit und Ordnung 03 Schulträgeraufgaben 04 Kultur und Wissenschaft 05 Soziale Leistungen 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 07 Gesundheitsdienste 08 Sportförderung 09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 10 Bauen und Wohnen 11 Ver- und Entsorgung 12 Verkehrsflächen und - anlagen, ÖPNV 13 Natur- und Landschaftspflege 14 Umweltschutz 15 Wirtschaft und Tourismus 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 17 Stiftungen Gemäß 4 GemHVO ist nur eine Darstellung der Teilpläne auf Produktbereichsebene verbindlich vorgeschrieben. Um allerdings die Transparenz des Haushaltsplanes zu erhöhen, sind die Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne auf der Ebene der jeweiligen Produktgruppe dargestellt. 12

13 Der vorliegende Haushalt gliedert sich in: 15 Produktbereiche (Die Produktbereiche 07 Gesundheitsdienste und 17 Stiftungen werden z. Zt. nicht benötigt.) 58 Produktgruppen 106 Produkte (unterhalb der Darstellungsebene im Haushaltsplan) Der Produktplan ist diesem Vorbericht als Anlage beigefügt. Den Teilplänen für die Produktgruppen wurden Produktbeschreibungen der zur Gruppe gehörenden Produkte beigefügt. 3. Allgemeine Ausführungen zur Haushaltswirtschaft 3.1 Entwicklung der Finanzlage Die Stadt Rheinbach befand sich im letzten kameral aufgestellten Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 bereits seit 6 Jahren in der vorläufigen Haushaltsführung (seit dem ), da sie nicht mehr in der Lage war einen ausgeglichenen Haushalt gem. 75 Abs. 3 GO (alt) vorzulegen und auch im Rahmen des nach 75 Abs. 4 GO (alt) aufzustellenden Haushaltssicherungskonzeptes den Ausgleich innerhalb des Finanzplanungszeitraumes wieder herzustellen. Und auch seit dem Umstieg auf das NKF bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2009 hat sich hieran nichts geändert und die Stadt verblieb bzw. verbleibt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung. In den Vorberichten seit 2003 wurden die Ursachen für diese Entwicklung jeweils dargestellt und kommentiert. Zur Erinnerung nochmals die folgende Aufzählung der Schwerpunkte: stagnierende und zum Teil sinkende Einnahmen bei stetig steigenden Ausgaben Übertragung neuer Aufgaben auf die kommunale Ebene ohne Bereitstellung der erforderlichen Finanzausstattung Inzwischen steigen die Steuererträge aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung wieder, allerdings wird der Zuwachs durch steigende Aufwendungen insbesondere im Sozialbereich wieder aufgezehrt (siehe auch Ziffer 3.3). 3.2 Kommunalfinanzbericht Der letzte Kommunalfinanzbericht zur Darstellung der landesweiten Entwicklung der kommunalen Haushalte wurde vom Innenministerium im September 2009 veröffentlicht. Für 2010 und 2011 liegen keine Kommunalfinanzberichte vor. 13

14 3.3 Allgemeine Entwicklung der Kommunalfinanzen Nach der Haushaltsumfrage 2011 des Städte- und Gemeindebundes NRW im Frühjahr 2011 belegen die Ergebnisse erneut die strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Familie (Schnellbrief 70/2011). Der wirtschaftliche Aufschwung führe zwar zu einem Anstieg der Erträge vor allem bei der Gewerbesteuer, der aber durch steigenden Aufwand insbesondere im Sozialbereich wieder aufgezehrt werde. Die Zahl der Mitgliedskommunen in der Haushaltssicherung werde mit 143 auf einem noch höheren Niveau als im Vorjahr liegen. Von diesen Kommunen würden voraussichtlich 117 (im Vorjahr 107) keine Genehmigung für ihr Haushaltssicherungskonzept erhalten. Einen unverfälschten Blick auf die Finanzsituation gebe der Parameter des strukturellen Haushaltsausgleichs. Einen solchen schaffen 2011 lediglich 25 der 359 Mitgliedsstädte und -gemeinden, d. h. nur 6,96 % der Mitgliedskommunen. Am veröffentlichte der Städte- und Gemeindebund NRW den Schnellbrief 139/2011 zur Entwicklung der kommunalen Haushalte im 1. Quartal 2011 auf der Grundlage der Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes. Hierin heißt es: Nach der Kassenstatistik für das 1. Quartal 2011 entwickelte sich die Einnahmeseite der kommunalen Haushalte, insbesondere aufgrund der wieder gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen, positiv. Gleichzeitig stiegen aber auch die Ausgaben weiter an. Insgesamt schlossen die kommunalen Haushalte das 1. Quartal 2011 mit einem Finanzierungsdefizit von -5,4 Mrd. Euro ab. Im 1. Quartal 2010 lag das Finanzierungsdefizit noch bei -6,6 Mrd. Euro. 3.4 Orientierungsdaten des Landes Nordrhein-Westfalen Die Orientierungsdaten für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung Gemeinden und Gemeindeverbände des Landes Nordrhein- Westfalen (Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen vom sowie Änderungserlass vom ) sind dem Haushaltsplan als Anlage beigefügt. Die Orientierungsdaten berücksichtigen: die Ergebnisse des Arbeitskreises Steuerschätzungen vom Mai 2011, die Entwicklungen des Landeshaushaltes und des kommunalen Finanzausgleichs, die Projektion der Zentralen Datenstelle der Finanzminister zur Entwicklung der öffentlichen Haushalte in den Jahren 2011 bis 2015, die Zielprojektionen des Stabilitätsrates, insbesondere seine Empfehlungen zur strikten Haushaltskonsolidierung, die Stabilitätskriterien der Europäischen Union und aktuelle Erkenntnisse des Ministeriums für Inneres und Kommunales. 14

15 Die Orientierungsdaten gehen in der Regel von der geltenden Rechtslage aus. Berücksichtigt wurden aber auch die Ergebnisse der Beratungen in der Gemeindefinanzkommission auf Bundesebene. Insbesondere sind hier die Beschlüsse zur schrittweisen Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund und zum Erhalt der Gewerbesteuer zu nennen. Weiter hatte zum Zeitpunkt der Herausgabe des Orientierungsdatenerlasses im September die Landesregierung beschlossen - erstmals im Haushaltsjahr im Rahmen eines Stärkungspakts Stadtfinanzen eine Konsolidierungshilfe für besonders belastete Kommunen zu leisten. Deren Ausgestaltung wurde zu diesem Zeitpunkt zwischen der Landesregierung, den Fraktionen des Landtags und den kommunalen Spitzenverbänden beraten. Da noch kein Gesetzesentwurf vorlag, blieb die Hilfestellung im Rahmen dieser Orientierungsdaten noch unberücksichtigt. Inzwischen wurde am das Stärkungspaktgesetz beschlossen und ist mit Wirkung vom in Kraft getreten. Die Orientierungsdaten enthalten folgende Prognosen für die Entwicklung wesentlicher Einzahlungen/Erträge und Aufwendungen sowie die Umlagegrundlagen für die Jahre 2011 und Veränderungen gegenüber dem Vorjahr in %: Steuern u. ähnliche Abgaben (Einzahlungen) +6,5 +3,0 davon: Gemeindeanteil an der Einkommensteuer +6,5 +3,0 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +4,8 +2,6 Gewerbesteuer (brutto) +8,0 +8,0 lt. Orientierungsdaten: Grundsteuer A und B +2,5 +2,0 Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen +5,0 0,0 Kompensation Familienleistungsausgleich und -6,3 +4,9 Kinderbonus in 2010 Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes (Erträge) davon: Schlüsselzuweisungen an Gemeinde, Kreise und Landschaftverbände 15 +0,3 +6,3 +0,3 +6,3 Personalaufwendungen und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen steigen nach den Orientierungsdaten ab 2012 mit + 1,0 % jährlich. Für die Sozialtransferaufwendungen unterstellen die Orientierungsdaten folgende Entwicklung 2011: + 3,0 %, 2012: + 3,0 %, ( : + 2,0 %) Zu den kommunalen Sozialtransferaufwendungen gehören: Kommunale Leistungen nach dem SGB II (u.a. Leistungen für Unterkunft und Heizung der Bezieher von Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II),

16 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen an Kriegsopfer und ähnliche Anspruchsberechtigte, Jugendhilfe, sonstige soziale Leistungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Der Orientierungsdatenerlass enthält folgende Erläuterung zur Prognose: Bei der Prognose wurde berücksichtigt, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt durch die aktuell gute konjunkturelle Entwicklung deutlich verbessert hat. Die Zahl der Erwerbslosen lag im Juni 2011 bei rund 2,89 Millionen. Dies entsprach einer Quote von 6,9 %. Konjunkturelle Frühindikatoren lassen aber erwarten, dass sich das wirtschaftliche Wachstumstempo im weiteren Jahresverlauf verlangsamen wird. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich aber weiterhin stabil positiv. Daneben wird das Erwerbspersonenpotential in Deutschland aus demographischen Gründen in den nächsten Jahren sinken und damit zu einem Rückgang der Arbeitslosenzahlen führen. Hinweis: Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wird der Bund die Kommunen entlasten und damit einen nachhaltigen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Situation der Kommunen leisten. Hierfür soll die Bundesbeteiligung von derzeit 15 % auf 45 % im Jahr 2012 und 75 % im Jahr 2013 schrittweise angehoben werden. Ab dem Jahr 2014 wird der Bund den Kommunen die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstatten (100 %). Durch die Erstattung ergeben sich zunächst Mehreinnahmen der Länder, die wiederum die Mittel an die Kommunen weitergeben. Auf die Höhe der Aufwendungen hat die höhere Bundesbeteiligung keine Auswirkungen. 3.5 Ergebnisse der November-Steuerschätzung Zusätzliche aktualisierte Informationen bieten die Ergebnisse der November- Steuerschätzung 2011 vom 02. bis 04. November 2011 für die Jahre 2011 bis Im Jahr 2011 wird danach das Steueraufkommen unter anderem aufgrund der erfreulichen konjunkturellen Entwicklung voraussichtlich um + 16,2 Mrd. Euro über den Erwartungen der Mai-Steuerschätzung liegen. Gleichzeitig haben sich jedoch die Wachstumsaussichten für das Jahr 2012 etwas abgeschwächt. Im Ergebnis werden die Steuereinnahmen im Jahr 2012 daher nur noch 7,4 Mrd. Euro über dem Ergebnis der Mai-Steuerschätzung liegen. Für die Folgejahre geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen ebenfalls insgesamt von einem deutlichen Plus aus, die Gemeinden profitieren ab 2013 aber nicht von den besseren Aussichten (Schnellbrief 158/2011 des NWStGb). In einem Schnellbrief vom unterrichtet der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen über die Regionalisierung der Ergebnisse der November- Steuerschätzung für NRW. 16

17 Im Ergebnis sind für die Jahre 2011 bis 2015 folgende Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zu erwarten: 2011: Mio. Euro 2012: Mio. Euro 2013: Mio. Euro 2014: Mio. Euro 2015: Mio. Euro Aus den Orientierungsdaten ergaben sich noch folgende Werte aus der Regionalisierung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer: 2011: Mio. Euro 2012: Mio. Euro 2013: Mio. Euro 2014: Mio. Euro 2015: Mio. Euro Der Ansatz zum Einkommensteueranteil im Haushaltsplan 2011 betrug für Rheinbach 9,5 Mio.. Unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom November 2011 ist der Ansatz 2012 mit einem Betrag von 11,1 Mio. zu veranschlagen. Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer werden für die NRW-Kommunen Erträge in Höhe von: 2011: 910 Mio. Euro 2012: 935 Mio. Euro 2013: 962 Mio. Euro 2014: 991 Mio. Euro 2015: Mio. Euro erwartet. Auch hier der Vergleich mit den Orientierungsdaten: 2011: 896 Mio. Euro 2012: 919 Mio. Euro 2013: 943 Mio. Euro 2014: 967 Mio. Euro 2015: 993 Mio. Euro Unter Berücksichtigung der Steuerschätzung vom November 2011 ist der Ansatz 2012 mit einem Betrag von (Ansatz 2011: )zu veranschlagen. Nach den Orientierungsdaten des Landes sind landesweit durchschnittliche Zuwächse bei den Gewerbesteuereinnahmen in 2012 von 8 v. H. zu erwarten. Diese Prognose wird wie folgt erläutert: 17

18 Auch die Schätzung der durchschnittlichen Entwicklung der Gewerbesteuereinzahlungen (brutto) lehnt sich eng an die Erwartungen des Arbeitskreises Steuerschätzungen für die westdeutschen Länder an. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hat 2009 deutliche Spuren in der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens hinterlassen stabilisierte sich das Aufkommen. Das zweite Halbjahr wies bereits wieder zweistellige Zuwachsraten aus. Diese erfreuliche Entwicklung soll sich - wenn auch mit abnehmender Dynamik - in den kommenden Jahren fortsetzen. Angesichts der starken Unterschiede in der örtlichen Aufkommensentwicklung kann diese Schätzung nur eine generalisierende Orientierungshilfe für die Haushaltsplanung der einzelnen Gemeinden sein. Die konkreten Ansätze einer einzelnen Gemeinde sind von den unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten abhängig und entsprechend von den Gemeinden in ihrer Ergebnis- und Finanzplanung zu veranschlagen. In 2010 wurde ein Rekordergebnis bei den Gewerbesteuererträgen erzielt. In 2011 sanken die Gewerbesteuereinnahmen um rund 1,25 Mio., befinden sich aber immer noch auf sehr hohem Niveau (das zweitbeste jemals erzielte Ergebnis bei den Gewerbesteuereinnahmen). Eine verlässliche Prognose der weiteren Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer ist kaum möglich, dies zeigen z.b. auch die vergangenen Zukunftsabschätzungen des Landes in den Orientierungsdaten. Allein die Klärung der Frage, wie hoch der Anteil der Gewerbesteuerveränderungen Rheinbachs der bundesweiten Entwicklung zugeordnet werden kann, oder wie viel auf individuelle Rheinbacher Verhältnisse zurückgeführt werden kann, ist kaum möglich. So ist bei Analyse der Gewerbesteuereinnahmen der vergangenen 6 Jahren erkennbar, dass die Entwicklung der Steuererträge der Stadt Rheinbach nicht dem durchschnittlichen Landestrend folgt. Deshalb ist die in den Orientierungsdaten veröffentlichte prognostizierte landesweite Entwicklung der Gewerbesteuererträge für die Abschätzung der zukünftigen Steuereinnahmen im städtischen Haushalt nicht gut anwendbar. Vergleich der landesw eiten mit der Rheinbacher Gew erbesteuerentw icklung" GewSt euer Rhb. In GewSt euer NRW in T für Rhb/T für NRW Jahr 18

19 Für den Ansatz 2012 wird mit einem weiteren Rückgang der Gewerbesteuererträge um 1 Mio. auf gerechnet. Mit dieser von den Orientierungsdaten- Entwicklung abweichenden Modifikation wird letztendlich erreicht, dass die für Jahre 2009, 2010 und 2011 zwischen Land und Stadt Rheinbach stark abweichenden jährliche Gewerbesteuerentwicklung für den Gesamtzeitraum nahezu identisch ausfällt (Steigerung von 2009 bis 2012 für Land UND Stadt: 30%). Für die Folgejahre wird unterstellt, dass damit die rückläufige Entwicklung der Steuereinnahmen aufgrund der Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage beendet ist und sich vor allem der positive Effekt durchsetzt, dass in der jüngeren Vergangenheit angesiedelte Unternehmen in die Gewinnzone rutschen und damit zu den städtischen Gewerbesteuereinnahmen beitragen. Deshalb wird in den Folgejahren mit einem jährlichen Anstieg der Gewerbesteuer von 4% gerechnet (und in 2016 mit einem Anstieg von 2%). Auch die Orientierungsdaten weisen für den Zeitraum einen steigenden Trend aus (zwischen 4 und 6 %). Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 hatte der Stadtrat eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 413 auf 435 v. H. beschlossen. Eine weitere Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 438 v. H. wurde für 2011 festgesetzt. Siehe auch Seite 36 des Vorberichtes. Bei der Grundsteuer B (Orientierungsdaten für ,0 %) ergaben sich in Rheinbach Zuwächse für 2010 aus der Erhöhung des Hebesatzes. Hier hatte der Rat für 2010 eine Anhebung des Hebesatzes auf 405 v. H. beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für 2011 wurde im Zusammenhang mit der Erhöhung der fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 eine weitere Anpassung auf 420 v. H. beschlossen. Der Ansatz beträgt nun (2010: , 2011: ). Für das Jahr 2013 wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 eine Hebesatzerhöhung auf 435 % beschlossen. Das MIK veröffentlicht derzeit auf Ihrer Internetseite folgenden Text zum GFG 2012: Das nordrhein-westfälische Kabinett hat Mitte August die Eckpunkte zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 beschlossen. Sie sehen vor, dass die erstmals mit dem Nachtrag zum GFG 2010 als Soforthilfe beschlossene Aufstockung in Höhe von 300 Millionen Euro auch 2012 fortgeführt wird. Mit dem GFG 2012 sollen zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs die Vorschläge des ifo-gutachtens aus dem Jahr 2008 unter Beachtung der Beratungsergebnisse der ifo-kommission, die in den Jahren 2009 und 2010 getagt hat, berücksichtigt und an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Infolge dieser Systemveränderungen können im Einzelfall gravierende interkommunale Umverteilungen auftreten. Um die entstehenden Mindererträge bei den betroffenen Gemeinden auf ein verkraftbares Maß zu beschränken, hat die Landesregierung beschlossen, die Umverteilungswirkungen im GFG 2012 einmalig durch eine gesonderte Hilfe abzumildern. 19

20 Aufgrund einer sehr guten Steuerentwicklung wird die Finanzausgleichsmasse im kommenden Jahr um rund 500 Millionen Euro auf über 8,4 Milliarden Euro steigen. Das wird die höchste Summe sein, die jemals vom Land an die Kommunen gezahlt wurde. Die Summe der Finanzausgleichsmasse wird auf die Schlüsselzuweisungen, die Investitionspauschalen, Sonderbedarfszuweisungen und auf die Schulpauschale/Bildungspauschale sowie auf die Sportpauschale verteilt. Diese voraussichtliche Verteilung und die resultierenden kommunalen Zuweisungen sind unter dem Vorbehalt etwaiger Veränderungen im Gesetzgebungsverfahren der 1. Modellrechnung zu entnehmen. Die kommunalen Spitzenverbände waren von Anfang an in das Verfahren einbezogen. Mit Schnellbrief vom unterrichtete der Städte- und Gemeindebund über die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2012 und den Stärkungspakt Stadtfinanzen. Eine erste Modellrechnung zum GFG 2012 wurde für Anfang Oktober angekündigt. Die verteilbare Finanzausgleichsmasse (23 % des Landesanteils an der Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer sowie 4/7 der Grunderwerbsteuer) wird rd. 8,4 Mrd. betragen. Durch die in NRW anstehenden Neuwahlen muss allerdings der Gesetzesentwurf erneut in den Landtag eingebracht werden. Bleibt es bei den bisherigen Vorgaben des Gesetzentwurfes ergeben sich folgende wesentliche Änderungen. Im GFG 2012 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: Bei der Bedarfsermittlung wird weiterhin auf die Hauptansatzstaffel (nach gemeldeten Einwohnern gewichtet nach Gemeindegröße, 8 Abs. 3 GFG) abgestellt. Allerdings wird regressionsanalytisch eine modifizierte Hauptansatzstaffel vorgesehen. Im GFG 2012 wird ein sog. Demografiefaktor Berücksichtigung finden. Künftig soll die aktuelle Einwohnerzahl mit der durchschnittlichen Einwohnerzahl der letzten drei Jahre verglichen und bei der Berechnung des Hauptansatzes die jeweils höhere Einwohnerzahl angesetzt werden. Beim Schüleransatz ( 8 Abs. 4 GFG) wird im GFG 2012 eine strukturelle Änderung vorgenommen. Es wird nicht mehr nach Schulformen gewichtet, sondern nur noch nach Ganztags- und Halbtagsschülern. Die Ganztagsschüler sollen mit 3,33 und die Halbtagsschüler mit 0,70 gewichtet werden. Es bleibt als Indikator für den Soziallastenansatz ( 8 Abs. 5 GFG) bei der Zahl der SGB II-Bedarfsgemeinschaften. Im GFG 2012 wird der Gewichtungswert für die Bedarfsgemeinschaften auf 15,3 festgesetzt, so wie dies auch im Gesetzgebungsverfahren für das GFG 2011 bereits angekündigt war. Im GFG 2010 betrug der Faktor 3,9, 2011 betrug er 9,6. 20

21 Nach den Empfehlungen der ifo-kommission und einer Berechnung auf aktueller Datenbasis wird der Zentralitätsansatz ( 8 Abs. 6 GFG) mit einer Gewichtung je sozialversicherungspflichtig Beschäftigter von 0,65 Normeinwohner im GFG 2012 berücksichtigt. Um den besonderen Belastungen von Flächengemeinden mit geringer Einwohnerzahl Rechnung zu tragen, wird der Flächenansatz im GFG 2012 eingeführt. Im GFG 2012 finden keine Veränderungen der fiktiven Hebesätze gegenüber dem GFG 2011 statt. Von einer Einführung differenzierter Hebesätze wird abgesehen. Nach dem Schnellbrief ergibt sich bei der Berücksichtigung der Vorschläge für das GFG 2012 eine Umverteilungswirkung bezogen auf die Festsetzungen nach dem GFG 2011 von 100,3 Mio. Euro zu Gunsten des kreisfreien und zu Lasten des kreisangehörigen Raums. Um die Rückgänge bei den betroffenen Gemeinden auf ein verkraftbares Maß zu beschränken, werden die Umverteilungswirkungen im GFG 2012 einmalig durch eine gesonderte Hilfe abgemildert (Abmilderungshilfe). Hierfür stehen Mittel aus Resten und Rückflüssen der Steuerverbünde der vergangenen Jahre in Höhe von rd. 70 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zuweisungen aus der Abmilderungshilfe sollen dabei umlagewirksam sein. Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, dass bereits die Veränderungen im GFG 2011 ein Umverteilungsvolumen von rd. 130 Mio. Euro hatten. Den bei weitem größten Effekt hatte auch im Vorjahr die Anhebung der Gewichtung des Soziallastenansatzes. Nach der ersten Proberechnung erhält die Stadt Rheinbach in 2012 keine allgemeine Schlüsselzuweisung, sondern erhält die sogenannte einmalige Abmilderungshilfe von betrug die Schlüsselzuweisung noch (Rechnungsergebnis 2010: ). Ursachen für den Rückgang sind die zuvor beschriebenen Änderungen im GFG sowie eine gestiegene Steuerkraft Rheinbachs im Referenzzeitraum bis (+ rd. 2,2 Mio. ). Für die Finanzplanungsjahre wird aufgrund der Entwicklung bei der Gewerbesteuer wieder die Zahlung der allgemeinen Schlüsselzuweisung unterstellt. Zusätzliche Informationen finden sich auf Seite 37 ff. des Vorberichtes. Gegen das GFG 2011 haben am Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage einer Begutachtung des Gesetzes durch Prof. Dr. Ingolf Deubel Verfassungsbeschwerde beim Verfassungsgerichtshof in Münster eingelegt. Das Gutachten führe den Nachweis, dass das GFG 2011 fundamentale Systemfehler enthalte und es hierdurch zu einer massiven Fehlverteilung der vorhandenen Finanzmasse kommt. In diesem Zusammenhang ist auch das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde des Kreises Recklinghausen und dessen kreisangehörige Städte gegen das GFG

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011

Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Vorbericht Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan 2011 Die Ansätze für den Haushaltsplan 2011, der als Doppelhaushalt bereits im Juni 2010 beschlossen wurde, mussten bereits sehr früh im Jahr 2010 ermittelt

Mehr

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Anlage 5.2a Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 Entwurf aufgestellt am 11.03.2008 Entwurf bestätigt am 11.03.2008 gem. 92 Abs.1 i.v.m. 95 Abs.3 GO NRW Czuka Geschäftsführer Müller Verbandsvorsteher Die Prüfung

Mehr

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K

U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K U m s t e l l u n g d e r K a m e r a l i s t i k a u f D O P P I K D O P P I K = Doppelte Buchführung in Kontenform 2 Für die Verbandsgemeinde und 27 Ortsgemeinden ab 01.01.2008 3 Inhalte Einführung Überblick

Mehr

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086.

Der Bürgermeister. Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086. Der Bürgermeister Marl, 01.02.2010 Amt für kommunale Finanzen (zuständiges Fachamt) Sitzungsvorlage Nr. 2010/0086 Bezugsvorlage Nr. x Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beschlussvorlage Beratungsfolge:

Mehr

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT

HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT HAUSHALT UND FINANZEN EIN VORTRAG RUND UM DAS HAUSHALTSRECHT GLIEDERUNG 1. Grundlagen der Finanzen 2. Kameral oder Doppik? 3. Wo kommen die Einnahmen her? 4. Welche Aufgaben muss die Gemeinde erfüllen?

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015

Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Amtsblatt Nr. 27/2015 ausgegeben am: 04. September 2015 Nr. Gegenstand 1 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung vom 03.09.2015 Seite 173 Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Lünen

Mehr

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung

Drucksachen-Nr. 48/2004. Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. 48/2004 Version Datum 05.03.2004 Blatt 1 Beschlussvorlage Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nicht-öffentliche Sitzung Beratungsfolge: Datum: Fachausschuss Fachausschuss

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2014

Haushaltsrede für das Jahr 2014 Haushaltsrede für das Jahr 2014 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, es darf gerne wieder zur Routine werden, dass wir Ihnen, jetzt bereits zum dritten Mal, einen ausgeglichenen

Mehr

Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen

Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen Produkthaushalt 212 Übersichten Übersicht über die Erträge und Aufwendungen gegliedert nach Produktbereichen Nr. Produktbereich Erträge Aufwendungen 11 Innere Verwaltung 1.929.9 7.44.95 12 Sicherheit und

Mehr

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk

95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014. Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20 1599/14 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 12.03.2014 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 25.03.2014

Mehr

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren

BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Betreff: Haushaltssatzung 2011 BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Göhren für das Haushaltsjahr 2011 1.Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes

Mehr

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt?

2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? 2 Woher kommt das Geld, das meine Gemeinde für die kommunalen Aufgaben ausgibt? Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie nach Artikel 28 Abs. 2 S. 1 GG und Artikel 78 der nordrhein-westfälischen Landesverfassung

Mehr

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht

Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Prüfung Rechnungsprüfungsamt Beratung Prävention zu Drs. Nr. 98/15 Zur Veröffentlichung freigegebener Prüfbericht Der Kreistag des Kreises Düren hat mit Beschluss vom 24.06.2015 (Drs. Nr. 241/15, TOP 29)

Mehr

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung

Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung Paradigmenwechsel in der öffentlichen Rechnungslegung P r ä s e n t a t i o n zum Vortrag beim Kongress Hessen zieht Bilanz am 20. November 2009 von Prof. Dr. Manfred Eibelshäuser Präsident des Hessischen

Mehr

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch?

NKR in Schleswig-Holstein Was hat sich geändert und was kommt noch? Beitrag: Stand der Doppik in Schleswig-Holstein Referent: Jan-Christian-Erps, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages Veranstaltung am 25.09.2013 an der FHVD Altenholz

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Rechtssichtsbehörde der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Bautzen, wurde am 28.02.2013 gemäß 76 Abs. 2 SächsGemO der vom Stadtrat am 27.02.2013 gefasste Beschluss zur Feststellung

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015

Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Bekanntmachung der Stadt Altena (Westf.) Haushaltssatzung der Stadt Altena (Westf.) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan

Vorbericht. I. Nachtragshaushaltsplan Schulverband Schwarzenbek Nordost Vorbericht zum I. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr Inhalt des Vorberichtes a) Vorwort ( 8 Abs. 1 Satz 2 GemHVO-Doppik) b) Berechnung der Schullasten c) Berechnung

Mehr

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel

Entwurf Haushalt 2015/2016. Allgemeine Finanzmittel 53 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel 54 Entwurf Haushalt 215/216 55 Entwurf Haushalt 215/216 Allgemeine Finanzmittel Stadt Troisdorf Produktinformation Erläuterung Den allgemeinen Finanzmitteln

Mehr

Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen

Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen Überörtliche Kommunalprüfung Finanzstatusprüfung bei Kommunen in Niedersachsen Richard Höptner, Präsident des EURORAI Panel 3 Santa Cruz de Tenerife, Gliederung der Präsentation Übersicht Niedersachsen

Mehr

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007

Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände. Umfrage Stand der Einführung des neuen Haushalts- und Rechnungswesen Stand: Juni 2007 Manfred Pook KGSt Lindenallee 13-17 50968 Köln Telefon: +49 221/37689-41 Fax: +49 221/37689-59 E-Mail: manfred.pook@kgst.de Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände Dr. Birgit Frischmuth Deutscher

Mehr

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Haushaltsrede für das Jahr 2015

Haushaltsrede für das Jahr 2015 Haushaltsrede für das Jahr 2015 von Stadtkämmerer Peter Bühler Sehr geehrte Damen und Herren, wir konnten seit dem Jahr 2012 unsere Haushaltsplanentwürfe immer ausgleichen bzw. einen kleinen Überschuss

Mehr

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Bayerisches Staatsministerium des Innern Bayerisches Staatsministerium des Innern Doppelte kommunale Buchführung (Doppik) 1. Vorgaben der Innenministerkonferenz vom 21. November 2003 Die Innenministerkonferenz hat am 21. November 2003 einer Reform

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung

09.07.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 10.07.2013 Hauptausschuss Vorberatung 10.07.2013 Rat Entscheidung DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Öffentliche Beschlussvorlage Vorlagen-Nr.: Auskunft erteilt: Herr Schetter Ruf: 492-2000 E-Mail: Schetter@stadt-muenster.de Datum: 26.06.2013 Betrifft

Mehr

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik

Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Überleitung von der Kameralistik zur Doppik Arbeitskreise 2010: Oktober 2010 Sonderarbeitskreis Landkreise: Juni 2010 Arbeitskreise 2009: November 2009 Stand: 28.10.2010 Inhalt Rechtliche Regelungen 14

Mehr

H a u s h a l t s s a t z u n g

H a u s h a l t s s a t z u n g H a u s h a l t s s a t z u n g Auf Grund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014

Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Hamburger Steuerschätzung November 2014 18.11.2014 Steuerschätzung Bund (Mrd. ) Steuereinnahmen 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Mai 2014 Ist: 639,9 666,6 690,6 712,4 738,5 November 2014 619,7

Mehr

Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011

Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011 Kommunalfinanzen - Kassenstatistik 2011 Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse zur Entwicklung der kommunalen Haushalte im Jahr 2011 vorgelegt. Nach der Kassenstatistik für das Jahr 2011 entwickelte

Mehr

Finanzlage der Länderhaushalte

Finanzlage der Länderhaushalte Finanzlage der Länderhaushalte Destatis, 09. Oktober 2008 Die Zukunftsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesländer sind abhängig von der Entwicklung der öffentlichen Finanzen. Mithilfe finanzstatistischer

Mehr

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014 vom 16. Dezember 2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994

Mehr

11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt

11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung. Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt 11. Workshop für Verwaltungsmodernisierung Bilanzmanagement Neue Chancen und Herausforderungen für den Haushalt Roland Sahr 5. September 2006 Ziele der Doppik Einführung der doppelten Buchführung im kommunalen

Mehr

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008

Mehr

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015

Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 2015 Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg für das Haushaltsjahr 215 Inhaltsverzeichnis zum Haushaltsplan der Sonderrechnung Sanierung Innenstadt Feldberg Haushaltssatzung S. 5-6 Vorbericht S. 7-8 Erfolgsplan

Mehr

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013

Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen. Kommunenstudie 2013 Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen Kommunenstudie 2013 Befragungsergebnisse Nordrhein-Westfalen August 2013 Design der Studie Repräsentative Befragung von Stadtkämmerern bzw.

Mehr

Netzwerk- Themenworkshop. Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht

Netzwerk- Themenworkshop. Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht Netzwerk- Themenworkshop Hiddenhausen Haushaltsausgleich im NKF Praxiserfahrungen aus kommunaler Sicht Münster, 14.09.2006 1 Hiddenhausen Strukturell unausgeglichene Haushalte seit Mitte der 90er Jahre

Mehr

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013

Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3

Mehr

Allgemeines zum Haushalt der Stadt Meckenheim... 2

Allgemeines zum Haushalt der Stadt Meckenheim... 2 Informationen zum Haushalt der Stadt Meckenheim Inhaltsverzeichnis Allgemeines zum Haushalt der Stadt Meckenheim... 2 Reform des kommunalen Haushaltsrechts... 2 Wesentliche Elemente des Neuen Kommunalen

Mehr

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick

Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Seminarreihe : Der kommunale Jahresabschluss: Das Ziel im Blick Spätestens zum 31. Dezember 2013 haben die sächsischen Kommunen ihren ersten Jahresabschluss nach doppischen Grundsätzen zu erstellen. Dabei

Mehr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr

HAUSHALTSPLAN. für das Haushaltsjahr HAUSHALTSPLAN für das Haushaltsjahr Haushaltssatzung des Spital und Gutleuthausfonds Oberkirch für das Haushaltsjahr Der Stiftungsrat hat am 4.. aufgrund des Stiftungsgesetzes für BadenWürttemberg i. V.

Mehr

Der Haushalt der Stadt Witten wird nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NW und der Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt.

Der Haushalt der Stadt Witten wird nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NW und der Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt. Vorbemerkungen Der Haushalt der Stadt Witten wird nach den Vorschriften der Gemeindeordnung NW und der Gemeindehaushaltsverordnung aufgestellt. Der Haushaltsplan 2015 setzt sich vor allem aus folgenden

Mehr

Ab 2015 würden die Jahresergebnisse ohne Steuererhöhungen alle defizitär ausfallen, und zwar:

Ab 2015 würden die Jahresergebnisse ohne Steuererhöhungen alle defizitär ausfallen, und zwar: Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst darf ich feststellen, dass es der Verwaltung zeitnah gelungen ist, einen Haushaltsentwurf 2014 Anfang Dezember einzubringen. Dafür möchte ich allen beteiligten

Mehr

Haushaltsplanentwurf 2016 Information

Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 Information Haushaltsplanentwurf 2016 S. 3 Einführung S. 4 Wie hoch sind die laufenden Einnahmen und Ausgaben? S. 5 Wie viele Mittel stehen zur Finanzierung kommunaler Aufgaben

Mehr

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder?

Pinnebergs Finanzen. Wie viele Schulden für unsere Kinder? Pinnebergs Finanzen Wie viele Schulden für unsere Kinder? Der städtische Haushalt nicht anders als zu Hause Laufenden Einnahmen und Ausgaben > Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn die laufenden Einnahmen

Mehr

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com

IStadt Wesseling. Haushaltsbuch 2010. Fach 2. Satzung. wesseling. kommarhein.com IStadt Wesseling Haushaltsbuch 2010 Fach 2 Satzung wesseling kommarhein.com Haushaltssatzung der Stadt Wesseling für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro

2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz

Mehr

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008

Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV. GDD-Komm. AV Anwenderinformation 06./13.02.2008 Herzlich Willkommen zur Anwenderinformation GDD-Komm.AV Die Doppik Einführung Doppik in Deutschland: Grundlagen: 21.November 2003: Beschluss der Ständigen Konferenz der Innenminister und Senatoren der

Mehr

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn

Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn An die Redaktionen von Presse, Funk und Fernsehen 32 02. 09. 2002 Vermögensbildung: Sparen und Wertsteigerung bei Immobilien liegen vorn Das aktive Sparen ist nach wie vor die wichtigste Einflussgröße

Mehr

IAS. Übung 7. ) Seite 1

IAS. Übung 7. ) Seite 1 IAS Übung 7 ) Seite 1 Erklären Sie die Ursachen für die Entstehung von latenten im IAS-Abschluss. Wann sind latente anzusetzen? Wie sind diese zu bewerten und auszuweisen? ) Seite 2 Grundlagen: IAS 12

Mehr

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt.

Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung in seiner öffentlichen Sitzung am 13. Januar 2015 festgestellt. Jahresrechnung 213 Rechnungsamt Dezember 214 Die Jahresrechnung gibt das tatsächliche Ergebnis des Gemeindehaushalts wieder und weist nach, inwieweit der Haushaltsplan bei seiner Ausführung eingehalten,

Mehr

Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010

Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010 Rahmenbedingungen und Handlungsbedarfe der Hamburger Haushaltspolitik 27.05.2010 Alte Finanzplanung: Kreditrahmen wird voll ausgeschöpft, Rücklage wird verbraucht Ausgleich negativer Finanzierungssalden

Mehr

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio.

München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 393 Mio. Euro auf 968 Mio. Euro / Bereinigter Überschuss im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Presseinformation vom 11.10. Entwurf 2. Nachtragshaushalt München reduziert Schulden im Hoheitshaushalt um 33 Mio. Euro auf Mio. Euro / Bereinigter im Ertragshaushalt steigt auf 311 Mio. Euro Eckdaten

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 04/2014 vom 19.02.2014 Inhaltsverzeichnis: Aktuelle Bodenrichtwerte 2014 Haushaltssatzung der Stadt Sankt Augustin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 Herausgeber:

Mehr

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Testatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015

Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015 Haushaltssatzung des Kreises Düren für die Haushaltsjahre 2014/2015 Aufgrund der 53 und 56 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis

- 1 - Inhaltsverzeichnis - 1 - Inhaltsverzeichnis ergänzt Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände im Kreis Borken in 2014 im Vergleich zum Regierungsbezirk Münster und Nordrhein-Westfalen... 2 Finanzen der Gemeinden und Gemeindeverbände

Mehr

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition

Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition RTG Revisions- und Treuhand GmbH und Partner t t Inventarisierung und Bewertung der Sonderposten für Sachinvestition Referentin: Frau Steuerberaterin Claudia Scheller 1 Inventarisierung und Bewertung der

Mehr

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII

Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Anlage 1 Neuregelung zum Sozialausweis der Stadt Erfurt in Verbindung mit den Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach 28 SGB II und 34 SGB XII Sachverhalt Der Sozialausweis der Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft

Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft Teilergebnisrechnung Produktbereich 16 Allgemeine Finanzwirtschaft des 01 Steuern und ähnliche Abgaben -11.915.148,00-13.784.893,66-14.084.000,31-299.106,65 02 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -9.255.925,63-8.971.000,00-9.014.890,47-43.890,47

Mehr

Integrierte Bilanzplanung

Integrierte Bilanzplanung Whitepaper von Christine Quinn Integrierte Bilanzplanung Mit Blick auf das Wesentliche. Integrierte Bilanzplanung Der Beginn der Finanzkrise und die damit verschärften Bedingungen der Kreditvergabe an

Mehr

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010

Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 2010 Jahresabschluss des Landkreises Mainz Bingen für das Rechnungsjahr 21 Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungsvermerk I Jahresabschluss 1. Ergebnisrechnung 2-3 2. Finanzrechnung 4-6 3. Teilrechnungen 8-4

Mehr

Haushaltssicherungsverordnung 1

Haushaltssicherungsverordnung 1 Haushaltssicherungsverordnung HhSVO 5.205-101 M_Archiv Haushaltssicherungsverordnung 1 Vom 4. Juni 2005 (KABl S. 54) Änderungen Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle 1 Änderung der Haushaltssicherungsverordnung

Mehr

I. Sachdarstellung und Begründung:

I. Sachdarstellung und Begründung: TOP 7 Drucksache Nr.: 2012-366 Sitzung: GR 19.11.2012 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 3 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

Kämmerertagung 2014 17.11.2014

Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Kämmerertagung 2014 17.11.2014 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Einnahmen: Einnahmen: 20.000.000 10.000.000 Ausgaben: Ausgaben: 20.000.000 10.000.000 Darin enthalten: Darin enthalten: Zuführung zum

Mehr

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen!

Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! Da ändern sich doch nur `n paar HHstellen! NKF Gestaltungsmöglichkeiten für die Amtsleitung am 14. September 2005 Stefan Opitz, Jugendhilfeplanung und Organisationsentwicklung Ziele des NKF Darstellung

Mehr

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum

Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien ein Erfolgsprogramm feiert Jubiläum Nachrichten aus dem Rathaus: Zehn Jahre 100 Häuser für 100 Familien... http://www.nuernberg.de/presse/mitteilungen/presse_23909.html von 2 06.03.2012 10:47 Nr. 539 / 02.06.2009 Zehn Jahre 100 Häuser für

Mehr

H A U S H A L T S S A T Z U N G

H A U S H A L T S S A T Z U N G H A U S H A L T S S A T Z U N G der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung

Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Stadt Hamm Beschlussvorlage der Verwaltung Beschlussvorschriften Stadtamt Vorlage-Nr. 20, 22 0368/15 Datum 95 Abs. 3 GO NRW 06.03.2015 Beschlussorgan Sitzungstermin Ergebnis Genehmigungsvermerk Rat 24.03.2015

Mehr

Kom pet enz auf Kurs gebracht

Kom pet enz auf Kurs gebracht Der Cashflow Unternehmenskennzahl mit zentraler Bedeutung Stellen Sie sich Ihr Unternehmen einmal als Badewanne vor: Aus dem Hahn in der Wand fließt ein (hoffentlich) warmer, stetiger Geldstrom, die Einzahlungen.

Mehr

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009

Haushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009 Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),

Mehr

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011

JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT. Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 JAHRESABSCHLUSS RECHENSCHAFTSBERICHT 2010 Stadt Melle Der Bürgermeister Amt für Finanzen und Liegenschaften Melle, 31. März 2011 2010 JAHRESABSCHLUSS UND RECHENSCHAFTSBERICHT I. Vorwort... 2 II. Ergebnisrechnung...

Mehr

Sächsische Eigenbetriebsverordnung. Verordnung

Sächsische Eigenbetriebsverordnung. Verordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Jahresabschlussprüfung der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische Eigenbetriebsverordnung

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster):

Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): Nr. 17/2009 Thüringer Staatsanzeiger Seite 715 Verwaltungsvorschrift über die Muster zum Neuen Kommunalen Finanzwesen (VwV NKF-Muster): 1. Gemäß 41 Abs. 3 Satz 2 ThürKDG werden die Muster zum Neuen Kommunalen

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1

Fremdwährungsanteil bei Tilgungsträgerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Fremdwährungsanteil bei strägerkrediten bei 86 % eine Analyse der Fremdwährungskreditstatistik 1 Christian Sellner 2 Im europäischen Vergleich ist das Volumen der Fremdwährungskredite in Österreich sehr

Mehr

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen

Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Jahresrechnungsstatistik 2014 Doppisches Rechnungswesen Für die Jahresrechnungsstatistik maßgebliche Systematik A B C Produktrahmen Gliederung der kommunalen Haushalte nach Produkten Kontenrahmen (einschl.

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Marlow

Haushaltssatzung der Stadt Marlow Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement

Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Rechnungsprüfungsamt des Kreises Düren Rechnungsprüfung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement Kreis Düren Rechnungsprüfungsamt Bismarckstraße 16, 52351

Mehr

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten

Allgemeine Erläuterungen. zu den. Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen zu den Teilergebnis- und Teilfinanzhaushalten Allgemeine Erläuterungen Haushaltsplan 2015/2016 Gliederung Die Darstellung des Haushaltsplans konzentriert sich auf die Produktbereiche,

Mehr

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin

Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Konsolidierungsbericht 2014 des Landes Berlin. Der Senat von Berlin Der Senat von Berlin Fin II A FV 4002 01/2015 Tel.: 9020 (920) 3027 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei G Sen V o r l a g e zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Konsolidierungsbericht

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014.

Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014. Filmfest Hamburg gemeinnützige GmbH, Hamburg Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 Bilanz A K T I V A P A S S I V A 31.12.2014 Vorjahr 31.12.2014 Vorjahr EUR

Mehr

Statistischer Bericht

Statistischer Bericht STATISTISCHES LANDESAMT Statistischer Bericht Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Kommunalhaushalte des Freistaates Sachsen nach Aufgabenbereichen 2013 L II 3 j/13 Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Definitionen/Erläuterungen

Mehr

Indikatoren-Erläuterung

Indikatoren-Erläuterung Datum: 18.11.2015 Indikatoren-Erläuterung Konzern Kommune 2012 Allgemeine Informationen Kommunale Daten Sofern nichts anderes angegeben ist, wurden die Daten am 31.12. des jeweils gewählten Jahres erhoben.

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Eckpunkte für eine integrierte Sozial- und Finanzplanung

Eckpunkte für eine integrierte Sozial- und Finanzplanung Eckpunkte für eine integrierte Sozial- und Finanzplanung Vortrag von Jürgen Hartwig auf der Fachtagung des Ministeriums für Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Finanz- und Sozialplaner

Mehr

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück.

Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück. Sprengelkonferenz zum Finanzausgleichsrecht 11. Januar 2011 in Osnabrück Birgit Willudda Vorgaben Die Ziele des 20 Abs. 1 und die Grundstandards sind zu beachten ( 22 Abs. 1 S. 1 FAG) Der Stellenrahmenplan

Mehr

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde für das Jahr 2015 vom 11.02.2015 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. 1994, 153),

Mehr

Haushalt 2004. ( Anrede), I. Ausgangslage

Haushalt 2004. ( Anrede), I. Ausgangslage ( Anrede), I. Ausgangslage Gegenüber dem letzten Jahr hat sich die Ausgangslage für den heute zu beratenden wiederum verschlechtert. So geht die Umlagekraft des Landkreises, die maßgeblich geprägt wird

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5

Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Mittelfristige Finanzplanung 2 0 1 1-2 0 1 5 Erläuterungen zur mittelfristigen Finanzplanung Dem beigefügten Finanzplan liegen folgende Annahmen zugrunde: a) Die Entwicklung der wichtigsten Ertrags- und

Mehr

LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013

LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013 LKT-Sammelrundschreiben 20 vom 18.06.2013 Be/Hu 3. Kommunalbericht 2013 des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz: Finanzsituation der Kommunen hat sich auch im Ländervergleich weiter verschlechtert! (Az.: 010-010)

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik

Mehr

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen

5. Kapitel. Inhaltsübersicht. V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen 5. Kapitel Inhaltsübersicht V. Das Rechnungswesen und die Prüfung von Vereinen A. Kleine, mittelgroße und große Vereine B. Rechnungsprüfer / Abschlussprüfer 5. Kapitel, Seite 1 von 6 V. Das Rechnungswesen

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 14. Wahlperiode Drucksache 14/1072 17.01.2006 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Regelungen des Sozialgesetzbuchs A Problem Zum Gesetz

Mehr

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2015/2016 vom 14. Dezember 2015 Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland Pfalz in der Fassung vom 31. Januar

Mehr