FAQ-Liste zur SEPA-Migration Version 0.4. Angepasste oder neue Inhalte sind jeweils gelb unterlegt

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1 FAQ-Liste zur SEPA-Migration Version 0.4 Angepasste oder neue Inhalte sind jeweils gelb unterlegt Schlagwort Gesetz Frage Antwort Anwendungsbereich Welche Zahlverfahren sind von der SEPA- Migrationsverordnung betroffen? Grundsätzlich sind alle nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren, die innerhalb der SEPA in Euro abgewickelt werden, bis zum Ende der Migrationsfrist auf die entsprechenden SEPA-Verfahren umzustellen. Migrationszeitraum technische Umsetzung Rückerstattung Wie lange können noch die nationalen Zahlverfahren genutzt werden? Wo kann man Informationen zu den technischen Spezifikationen erhalten? Wie kann der Zahlungspflichtige an sein Geld kommen, wenn der Zahlungsempfänger seinem Kreditinstitut gefälschte Mandate vorlegt und das KI daraufhin eine Ablehnung mitteilt? Die Verordnung legt für die betroffenen Zahlungsdienste (siehe Artikel 1) den 1. Februar 2014 zur Abschaltung fest. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt die entsprechenden SEPA-Zahlverfahren genutzt werden müssen. Hier greift der Rückgabegrund "No valid mandate", was zum 13- monatigen Rückgaberecht führt. Im Übrigen sollte eine Betrugsanzeige gestellt werden. Vorabankündigung (Pre- Notification) Muss die Vorabankündigung (Pre-Notification) 14 Tage vor dem Einzug durch den Lastschrifteinreicher versandt werden oder beim Zahlungspflichtigen eingegangen sein? Die Vorankündigung muss grundsätzlich spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum durch den Zahlungsempfänger versandt werden. Eine kürzere Frist kann zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger vereinbart werden.

2 Vorabankündigung (Pre- Notification) Was ist, wenn eine Vorabankündigung nicht erfolgt ist bzw. die Frist für die Vorabankündigung nicht eingehalten wurde? Handelt es sich dann um eine nicht-autorisierte LS mit 13-monatiger Rückgabemöglichkeit? Nein. Die Vorabankündigung bzw. deren fehlen hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit eines Lastschrift-Mandates. Die Vorabankündigung dient der Liquiditätsplanung des Verbrauchers um die entsprechende Deckung auf dem Konto vorzuhalten. Unterbleibt die Vorabankündigung trägt daraus resultierende Schäden der Zahlungsempfänger. Inkassovereinbarung Mandat Mandat - Archivierung Müssen für die Nutzung der SEPA- Lastschriftverfahren zwingend neue Inkassovereinbarungen abgeschlossen werden? Wo können die Mandatsvordrucke in anderen Landessprachen bezogen werden? Können Mandate elektronisch (eingescannt) archiviert werden, oder sind diese verpflichtend papierhaft aufzubewahren? Auf Grund der unterschiedlichen rechtlichen Ausgestaltung der nationalen Last-schriftverfahren und der SEPA-Lastschriftverfahren gelten die bisherigen nationalen Inkassovereinbarungen nicht für Einzüge in den SEPA-Lastschriftverfahren. Die Hereinnahme der SEPA-Inkassovereinbarungen ist vor der Ausführung von SEPA- Lastschrifteinzügen für den ZE daher zwingend erforderlich, um die notwendige vertragliche Grundlage zwischen der Sparkasse und dem Zahlungsempfänger zu schaffen. Die Mandatstexte in anderen Amtssprachen der SEPA- Teilnehmerländer können von der Webseite des EPC in der jeweils aktuellen Version heruntergeladen werden. Der DSV stellt nur Mandatsvordrucke in deutscher / englischer Sprache zur Verfügung. Im Rahmen der Änderungen der Inkassovereinbarungen ab 9. Juli 2012 können Mandate gemäß den gesetzlichen Vorschriften archiviert werden. Welche Vorschriften für den Einreicher gelten, ist von diesem zu klären. Sollte es zu einem Urkundenprozess kommen, ist jedoch im Zweifelsfall die Vorlage eines papierhaften Originals erforderlich. Es ist daher eine Risikoabwägung des Zahlungsempfängers ggf. auf eine andere gesetzlich zulässige Archivierungsform zu wechseln. Fazit: Wer mögliche Beweisprobleme vermeiden möchte, bewahrt das Mandat im Original auf.

3 Mandatsmigration Zukünftig können auf Grund der ab dem 9. Juli 2012 gelten Bedingungen für das SEPA-Basis- Lastschriftverfahren bestehende Einzugsermächtigungen für den Einzug von SEPA- Basis-Lastschriften genutzt werden. Welches Datum muss hier im Datensatz als Datum der Unterschrift des Zahlers ergänzt werden? Regelung aus dem zum 9. Juli 2012 gültigen Mustertext der Inkassobedingungen: Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat (4) Die erste SEPA-Basislastschrift, die nach dem Wechsel von der Einzugsermächtigungslastschrift erfolgt, wird als Erstlastschrift gekennzeichnet. Im Datensatz der eingereichten Lastschriften ist als Datum der Unterschrift des Zahlers das Datum der Unterrichtung des Zahlers nach Absatz 3 anzugeben. Dieses muss zwischen dem 9. Juli 2012 und mindestens fünf Geschäftstage vor der Fälligkeit der ersten SEPA-Basislastschrift liegen. Mandatsmigration Mandatsmigration Was passiert wenn die Nachricht über den Verfahrenswechsel durch den Zahlungsempfänger unterbleibt? Können bestehende Abbuchungsaufträge in SEPA- Firmenlastschrift-Mandate umgedeutet werden? Es besteht das Risiko, dass die Lastschrift auf Grund einer White-List des Zahlers nicht eingelöst wird (Mandatsdaten lagen dem Zahlunsgpflichtigen nicht vor). Auch könnte der Zahlungspflichtige die Lastschrift zurückgeben, da er nicht mit einer SEPA-Lastschrift rechnen musste. Die daraus entstehenden Risiken gehen zu Lasten des Einreichers, da das Mandat im Verhältnis zur Zahlstelle in jedem Fall gültig ist. Allerdings hätte der Zahlungsempfänger die Lastschrift nicht einreichen dürfen, da die Kundeninformation unterblieben ist. Damit verletzt der Einreicher eine Pflicht aus der Inkassovereinbarung gegenüber der Inkassostelle. Nein. Bei Abbuchungsaufträgen ist die Einholung eines SEPA- Firmenlastschrift-Mandates notwendig. Zu beachten ist, das im SEPA- Firmen-Lastschriftverfahren der Zahlungspflichtige kein Verbraucher sein darf.

4 Mandatsmigration - Abbuchungsauftragsverf ahren Mandatsmigration - Internet- bzw. Telefon- Mandate Können zukünftig SEPA-Basis-Lastschriften auf Basis eines bestehenden Abbuchungsauftrages eingezogen werden? Zeitungsverlage ziehen heute Rechnungsbeträge (telefonisch) aufgegebener Kleinanzeigen bis 50 Euro oft ohne Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren ein.dies ist durch eine Sonderregelung im Lastschriftabkommen für Einmallastschriften toleriert. Wird eine solche Regelung auch unter SEPA vorhanden sein? Falls nicht: Welche Vorgehensweise kann den Verlagen vorgeschlagen werden? Nein. Der Abbuchungsauftrag stellt kein legacy mandate im Sinne der Regelwerke oder der SEPA-Migrationsverordnung dar. Zudem liegt das Original des Abbuchungsauftrages meist dem Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen vor und nicht dem Zahlungsempfänger. Die Verordnung schreibt allerdings vor, das das Original des Mandates durch den Zahlungsemfänger aufzubewahren ist. Zudem sieht die SEPA-Migrationsverordnung in Artikel 7 nur die Weiternutzung von Mandaten aus Altverfahren vor, bei denen ein bedingungsloses Erstattungsrecht gewährt wurde. Dies ist beim Abbuchungsauftragsverfahren nicht der Fall. Die SEPA-Abkommen sehen keine telefonische Mandatserteilung vor. Das Fehlen eines schriftlichen Mandates könnte somit gerügt werden, sollte es zu Erstattungsverlangen oder der Anforderung einer Mandatskopie kommen. Rückgaben sind bei Fehlen eines Mandates 13 Monate nach Belastung möglich (unautorisierte Lastschrift). Allerdings besteht auch im Einzugsermächtigungsverfahren bei Verzicht auf ein schriftliches Mandat das Risiko der Beweisbarkeit. Sobald der Kunde das Bestehen einer solchen Einzugsermächtigung bestreitet und der Zahlungsempfänger die vereinbarung nicht glaubhaft beweisen kann, besteht wie bei der SEPA-Lastschrift ein Erstattungsanspruch bis 13 Monate nach Belastung. Gläubiger-ID Die Stellen 5-7 können institutsindividuell belegt werden. Ist bei Änderung dieser Stellen ein neues Mandat erforderlich? Zunächst sollte geklärt werden, ob es wirklich notwendig und sinnvoll ist, die 5-7 Stelle individuell zu belegen. Wenn sich die 5-7 Stelle ändert, muss natürlich der Zahlungspflichtige darüber informiert werden, da er u. U. Prüfungsdienstleistungen oder Sperren bei seinem Zahlungsdienstleister beauftragt haben könnte.

5 e-mandate Wie ist der Status zur Einführung des SEPA e- Mandats in Deutschland, insbe-sondere vor dem Hintergrund der E-Government-Initiative der Bundesregierung und den Vorbereitungen des E- Government-Gesetzes? Wie wird das Lastschriftverfahren im ecommerce migriert? Ist die SEPA-Migration von ABO- Einzugsermächtigungen über das Internet (diese liegen lediglich elektronisch und nicht schriftlich vor) bei wiederkehren-den Leistungen mit festen und unterschiedlichen Fälligkeiten überhaupt mög-lich? Für eine Einführung des e-mandates wären umfangreiche technische und infrastruk-turelle Voraussetzungen zu erfüllen. Diese wären auch mit erheblichen Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Migration sind die kurzfristigen Ressourcen gebunden. Die Regelwerke sehen in beiden SEPA-Lastschriftverfahren schriftliche Mandate des Kunden vor. Wenn der Zahlungsempfänger nicht durch Vorlage eines schriftlichen Mandats beweisen kann, dass der Einzug gerechtfertigt war, handelt es sich um eine unautorisierte Lastschrift. Diese können bis 13 Monate nach Fälligkeit zurückgegeben wer-den. IBAN / BIC Bei der Nutzung der SEPA-Zahlverfahren finden statt Kontonummer und Bankleitzahl nun IBAN und BIC Anwendung. Gibt es ein Programm eines zeertifizierten Anbieters, damit die Kunden der Sparkasse schnell und präzise die neuen Kundenkennungen für den Zahlungsempfänger bei Überweisungen ermitteln können? Der SEPA Account Converter der Sparkassen und Landesbanken ist ein einfach zu bedienendes PC-Programm. Bankverbindungen bei deutschen Kreditinstituten können automatisiert in IBAN und BIC umgewandelt werden. Der Converter läuft unter allen gängigen Windows-Versionen und ermöglicht über eine in der Deutschen Kreditwirtschaft standardisierte Schnittstelle einen einfachen Datenaustausch mit vorhandenen Systemen. Das Programm rechnet dabei nicht nur die eingegebenen Kontonummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC um, sondern validiert auch das Ergebnis mittels Prüfziffernberechnung bzw. Bankleitzahlenabgleich. Vordrucke Wird es im SEPA-Überweisungsverfahren einen Vordruck für SEPA-Sammelüberweisungen geben? Die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke sehen Sepa-Sammelaufträge nicht vor. Für die gebündelte Übermittlung von Überweisungen ist gemäß der SEPA-Migrationsverordnung (Artikel 5d) ausschließlich das ISO XML-Format zu verwenden.

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