SEPA Die häufigsten Fragen
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- Hede Solberg
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1 SEPA Die häufigsten Fragen
2 SEPA Die häufigsten Fragen Seite 2 Allgemeine Fragen zu SEPA Welche Neuerungen bringt SEPA? Im Euro-Zahlungsverkehrsraum wird es einheitliche Standards und Regelungen für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen zum Bezahlen mit der Einheitswährung Euro geben. Basis der neuen Regelungen ist die Verwendung der internationalen Bankkontonummer (IBAN) und der internationalen Bankleitzahl (BIC). Mit den neuen SEPA-Lastschriftverfahren können künftig Gelder von Konten innerhalb des EU-Binnenmarktes eingezogen werden. Welche Länder umfasst SEPA? SEPA (Single Euro Payments Area) umfasst derzeit 33 Länder. Neben den 17 Euro-Staaten sind alle weiteren EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Auch die Kreditinstitute in den drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen sowie zusätzlich in Monaco und der Schweiz führen die neuen europäischen Zahlungsinstrumente ein. Woher bekomme ich meine IBAN und meinen BIC? Ihre IBAN und den BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug und der Rückseite Ihrer BankCard. Woher bekomme ich die IBAN und den BIC meines Geschäftspartners? Wenn Sie eine Rechnung begleichen möchten, dann können Sie IBAN und BIC der Rechnung oder dem Briefpapier Ihres Geschäftspartners entnehmen. Sollten Sie die Angaben dort nicht finden, sprechen Sie Ihren Geschäftspartner darauf an. Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer? Um als Zahlungsempfänger die SEPA-Lastschriftverfahren im Euro-Raum nutzen zu können, benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (auch Credit Identifier bzw. CI). Das ist eine eindeutige Kennung, die im ganzen SEPA-Raum gültig ist und Sie als Lastschrifteinreicher zusätzlich identifiziert. Wo kann ich meine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen? Sie können in Deutschland Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank unter folgendem Link beantragen: Um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Lastschriften einziehen können, reichen Sie bitte eine Kopie des Schreibens der Deutschen Bundesbank, in dem Ihnen Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer mitgeteilt wird, bei Ihrem Kreditinstitut ein. Ab wann kann ich mit der Euro-Überweisung (SEPA) zahlen? Sie können seit dem 28. Januar 2008 bei DONNER & REUSCHELmit der Euro-Überweisung zahlen und somit in der Einheitswährung Euro innerhalb Deutschlands und in die weiteren EU-/EWR- Staaten sowie nach Monaco und in die Schweiz überweisen.
3 SEPA Die häufigsten Fragen Seite 3 Gibt es neue Zahlungsverkehrs-Vordrucke für die Euro-Überweisung (SEPA)? Für die Euro-Überweisung (SEPA) gibt es einen neuen Vordruck, der seit Januar 2008 bei DONNER & REUSCHEL für Sie bereitliegt. Bitte verwenden Sie ab Januar 2014 nur noch die neuen Euro- Überweisungen. Zahlungen können Sie zudem bequem über unser Online-Banking oder Ihre Banking-Software vornehmen. Was ändert sich bei Dauerauftragsüberweisungen? Bestehende Daueraufträge werden automatisch Anfang 2014 umgestellt. Bereits jetzt können Sie aber auch schon die neuen SEPA-Dauerüberweisungen von Ihrem Konto in Auftrag geben. Welche Auswirkungen hat SEPA auf Kartenzahlungen in Europa? Auch Kartenzahlungen werden durch SEPA in allen Teilnehmerländern einfacher und sicherer. Durch den Abbau technologischer Hürden werden die Einsatzmöglichkeiten für Kartenzahlungen vergrößert. Einheitliche Sicherheitstechnologien bei SEPA-Kartenzahlungen bieten künftig einen verbesserten Schutz vor Kartenmissbrauch für Händler und Kunden bei gesamteuropäischen Kartenzahlungen. Die DONNER & REUSCHEL BankCard sowie unsere Kreditkarten (MasterCard und VISA) sind bereits alle mit dem EMV-Chip-Standard ausgestattet und erfüllen damit schon seit einigen Jahren die Anforderungen von SEPA. Was ändert sich bei elektronischen Umsatzinformationen? Für die elektronischen Kontoauszugsformate MT940/MT942 und DTI sind für SEPA neue, auf einem XML-Format basierende Standards entwickelt worden, die als CashManagement-Nachrichten (camt) zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um: camt052 Untertägige Umsatzinformationen (ersetzt MT942) camt053 Tagesauszug (ersetzt MT940) camt054 Einzelposten aus Sammelbuchungsdatei (ersetzt DTI/DTAUS0) Die camt-formate stehen Ihnen im Electronic Banking seit Juni 2013 parallel zu den Altformaten zur Abholung zur Verfügung. Die bisherigen Formate sind nur bedingt geeignet, um Ihnen alle Informationen zu einem SEPA-Umsatz anzuzeigen. Trotzdem können Sie diese für einen begrenzten Zeitraum noch über den 1. Februar 2014 hinaus nutzen. Fragen zum SEPA-Lastschriftverfahren Welche Neuerungen gehen mit dem SEPA-Lastschriftverfahren einher? Das SEPA-Lastschriftverfahren ist unterteilt in die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Die Basislastschrift ist vergleichbar mit der heutigen Einzugsermächtigung. Die Firmenlastschrift entspricht dem heutigen Abbuchungsauftrag. Grundlage sind Lastschriftmandate durch den jeweiligen Zahlungspflichtigen (Zahler).
4 SEPA Die häufigsten Fragen Seite 4 Ab wann kann ich die neuen SEPA-Lastschriftverfahren nutzen? Seit November 2009 können Sie mit den neuen SEPA-Lastschriftverfahren Geld einziehen. Ergeben sich Änderungen für die Einreichung von Lastschriften? Ja, die Einreichung von SEPA-Lastschriften ist nur noch elektronisch möglich und zudem sind mehr Daten, wie Gläubiger-ID, Mandantsreferenznummer und Fälligkeitsdatum, zu liefern. Das Einreichen von Lastschriften können Sie bequem über eine HBCI-Software vornehmen. Fragen Sie bei Bedarf hierzu Ihren Berater. Was muss ich beachten bei der SEPA-Basislastschrift (SDD-CORE B2C)? Für die SEPA-Basislastschrift ist ein sogenanntes Mandat (siehe Seite 5) erforderlich. Es ersetzt die bisherige Einzugsermächtigung und autorisiert den Zahlungsempfänger, z. B. eine Versicherung, vom Konto des Zahlungspflichtigen, z. B. eines Versicherungnehmers, Lastschriften einzuziehen. Dabei erhält die kontoführende Bank den Auftrag, die mit der Lastschrift übermittelten Anweisungen zu erfüllen und das Konto des Zahlungspflichtigen zu belasten. Die Bank muss nicht prüfen, ob der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger das erforderliche Mandat unterschrieben hat. Der Einreicher einer SEPA-Basislastschrift ist verpflichtet, den Zahlungspflichtigen über den Wechsel von Einzugsermächtigungsverfahren auf die SEPA-Basislastschrift schriftlich zu informieren. Dies kann z. B. zusammen mit der Rechnung erfolgen und setzt voraus, dass alle notwendigen Informationen wie Gläubiger-ID, Mandatsreferenz etc. mitgeteilt werden. Auf einen Blick: Die SEPA-Basislastschrift ermöglicht inländische und grenzüberschreitende Lastschriften innerhalb der SEPA-Länder. Sie ist mit der heutigen Einzugsermächtigung vergleichbar und kann sowohl von Verbrauchern als auch von Unternehmen genutzt werden. Eine Gläubiger-ID und eine Inkassovereinbarung mit seiner Bank sind für den Lastschrifteinreicher zwingend erforderlich. IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl. Es wird künftig zwischen Erstlastschriften, Einmal-Lastschriften, wiederkehrenden und letztmaligen Lastschriften unterschieden. Der Lastschrifteinreicher vergibt ein Fälligkeitsdatum (Due Date), an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird und das dem Buchungsdatum entspricht. Jede Lastschrift muss vor der Buchung durch den Zahlungsempfänger angekündigt werden (sogenannte Pre-Notification), und zwar spätestens 14 Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum, wenn nichts anderes vereinbart wird. Bestehende Einzugsermächtigungen können seit dem 9. Juli 2012 (Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) durch Umdeutungslösung zu einem SEPA-Mandat gewandelt werden. Welche Fristen muss ich bei der SEPA-Basislastschrift beachten? Bei DONNER & REUSCHEL gelten folgende Annahmefristen für die Einreichung von Lastschriftdateien: 6 Tage für Erst- und Einmallastschriften, 3 Tage für Folge- und letztmalige Lastschriften. Die Widerspruchsfrist beträgt 8 Wochen für autorisierte Lastschriften, 13 Monate für Last-
5 SEPA Die häufigsten Fragen Seite 5 schriften ohne gültiges Mandat (= nicht autorisierte Lastschriften), jeweils ab Buchungsdatum. Was muss ich bei der SEPA-Firmenlastschrift (SDD-B2B) beachten? Die SEPA-Firmenlastschrift ist speziell auf die Bedürfnisse von Firmenkunden abgestimmt und kann daher nicht von Privatkunden genutzt werden. Sie orientiert sich an dem heutigen Abbuchungsauftragsverfahren. Schließen Sie mit Ihrer Bank sofern noch nicht geschehen eine Inkassovereinbarung. Der Inkassovertrag regelt die Rechte und Pflichten der beiden beteiligten Vertragspartner. Übersenden Sie dem Zahlungspflichtigen das Formular für das Firmenlastschriftmandat (mehr über Mandate ab Seite 5). Als Zahlungsempfänger benötigen Sie eine Mandatsverwaltung, um auf Anforderung der Bank eine Kopie des jeweiligen Mandats (ggf. mit allen Änderungen) zur Verfügung zu stellen. Auf einen Blick: Es wird ein Mandat vereinbart mit eindeutiger Mandatsreferenz. Das Mandat ermächtigt den Zahlungsempfänger zum Einzug und die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung. Bestehende Abbuchungsaufträge können nicht umgedeutet werden. Der Zahlungspflichtige stellt seiner Bank eine Kopie des Mandats zur Verfügung. Die Bank muss bei Vorlage einer Lastschrift prüfen, ob ein autorisiertes Mandat vorliegt. Eine Gläubiger-ID ist für den Lastschrifteinreicher zwingend erforderlich. Der Lastschrifteinreicher vergibt ein Fälligkeitsdatum (Due Date), an dem das Konto des Zahlungspflichtigen belastet wird und das dem Buchungsdatum entspricht. Welche Fristen muss ich bei der SEPA-Firmenlastschrift beachten? Bei DONNER & REUSCHEL gelten folgende Annahmefristen für die Einreichung von Lastschriftdateien: 2 Tage. Für autorisierte Lastschriften gibt es keine Widerspruchsfrist. Für Lastschriften ohne gültiges Mandat betragt die Widerspruchsfrist 13 Monate ab Buchungsdatum. Fragen zu Mandaten Was ist ein Mandat und welche Arten gibt es? Das Mandat ist in etwa vergleichbar mit der Einzugsermächtigung bzw. dem Abbuchungsauftrag. Es wird zwischen dem Zahlungspflichtigen und dem Zahlungsempfänger ausgetauscht. Hierdurch wird der Zahlungsempfänger zum Einzug und die Bank des Zahlungspflichtigen zur Einlösung und Kontobelastung der Lastschrift autorisiert. Was ist ein Lastschriftmandat im rechtlichen Sinne? Für den Zahlungsempfänger ist das Lastschriftmandat die Weisung, Beträge von dem angegebenen Konto mittels Lastschrifteinzug einzuziehen. Für die Bank des Zahlungspflichtigen ist das Lastschriftmandat die Anweisung, die Lastschriften des Zahlungsempfängers einzulösen. Für das
6 SEPA Die häufigsten Fragen Seite 6 SEPA-Basislastschriftverfahren heißt das Lastschriftmandat SEPA-Lastschriftmandat und für das SEPA-Firmenlastschriftverfahren heißt das Lastschriftmandat SEPA-Firmenlastschriftmandat. Beispiel des Mustertextes für ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen: Ich ermächtige die Muster GmbH, Zahlungen von meinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Muster GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der per Lastschrift eingezogenen Zahlung verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Woher erhalte ich Muster für entsprechende Lastschriftmandate? Fragen Sie hierzu Ihren Berater. Wie ist mit eingeholten Mandaten zu verfahren? Der Lastschrifteinreicher muss jedes Mandat in einer Mandatsverwaltung ablegen (elek tronisch oder beleghaft) und mit einer eindeutigen Mandatsreferenz versehen. Können bestehende Einzugsermächtigungen oder Abbuchungsaufträge weiterhin verwendet werden? Sie können eine Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Der Zahler hat dem Zahlungsempfänger eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Der Zahler und dessen Zahlungsdienstleister haben vereinbart, dass der Zahler mit der Einzugsermächtigung zugleich seinen Zahlungsdienstleister anweist, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen, und diese Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat genutzt werden kann. Vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basislastschriftverfahren muss der Kunde den Zahler über den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift auf den Einzug per SEPA-Basislastschriftverfahren unter Angabe von Gläubigeridentifikationsnummer und Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten. Auf Nachfrage der Bank hat der Kunde die Unterrichtung des Zahlers in geeigneter Weise nachzuweisen. Eine Migration von Abbuchungsaufträgen auf SEPA-Lastschriftmandate ist nicht möglich. Deshalb müssen sich Zahlungsempfänger und Zahler entweder auf die Nutzung des SEPA-Basis- oder des SEPA-Firmenlastschriftverfahrens verständigen. Dabei ist ein entsprechendes Lastschriftmandat vom Zahler einzuholen. Achtung: Nur Zahler, die Nichtverbraucher sind, dürfen das SEPA-Firmenlastschriftverfahren nutzen.
7 SEPA Die häufigsten Fragen Seite 7 Fragen zur Pre-Notification Was ist eine Vorabankündigung ( Pre-Notification )? Lastschrifteinreicher müssen zur Sicherstellung des erfolgreichen Lastschrifteinzuges dem Zahlungspflichtigen vor dem Einzug die Höhe und das Datum des jeweiligen Einzuges mitteilen. So kann dieser die entsprechende Summe auf seinem Konto vorhalten. Sofern beide Parteien nichts anderes vereinbart haben, muss der Zahlungsempfänger 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum den Zahlungspflichtigen über die anstehende Lastschrift informieren. Für die Vorabinformation ( Pre-Notification ) können zwischen Gläubiger und Zahler auch abweichende Vereinbarungen getroffen werden. So genügt es beispielsweise, die Lastschrift durch einen Vermerk auf einer Rechnung (wie heute auch) anzukündigen. Kann die 14 Tage-Frist für die Versendung der Vorabankündigung durch die AGBs des Zahlungsempfängers verkürzt werden? Ja. Die Vorabankündigung muss spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitstag versandt werden, es sei denn, es gibt eine abweichende Vereinbarung zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über eine kürzere Frist. Ist eine SEPA-Basis-Lastschrift ohne Vorabankündigung (Pre-Notification) autorisiert? Eine SEPA-Basis-Lastschrift wird mit der Unterzeichnung des entsprechenden Lastschriftmandats autorisiert. Daher gilt eine SEPA-Basis-Lastschrift ohne Vorabankündigung aus rechtlicher Sicht als autorisiert. Dennoch ist die Übermittlung einer Vorabankündigung als Verpflichtung aus der Inkassovereinbarung einzuhalten. Mögliche Folgen aus einer unterlassenen Vorabankündigung, wie eine Rückgabe wegen fehlender Kontodeckung oder aufgrund eines Erstattungsverlangens für autorisierte Zahlungen, müssen vom Zahlungsempfänger beachtet werden. Es ist im Interesse des Lastschrifteinreichers, dass der Zahlungspflichtige (Zahler) rechtzeitig die Betragshöhe und das Fälligkeits- bzw. Belastungsdatum des Lastschrifteinzuges kennt, um das Konto entsprechend decken zu können. Dieses Vorgehen ist bereits heute übliche Praxis.
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