SEPA kommt! Die Zukunft des Zahlungsverkehrs

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1 SEPA kommt! Die Zukunft des Zahlungsverkehrs

2 Agenda 1. Einleitung 2. SEPA-Überweisung 3. SEPA-Lastschrift 4. Hinweise für die Umstellung 2

3 1. Einleitung

4 Was ist SEPA? Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in den Bereichen Überweisungen Lastschriften Kartenzahlungen Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Entwicklung effizienter europäischer Zahlungsverkehrsinstrumente Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs 4

5 Welche Länder nehmen an SEPA teil? 5

6 Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste 2. November 2009 Start des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Start des SEPA-Firmen-Lastschriftverfahrens 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 SEPA-Pflicht Es gelten folgende Übergangsregeln: => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ bis verwenden => Kartenzahlungen mit dem ELV-Verfahren sind noch bis möglich 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Verbraucher nutzen ausschließlich SEPA 6

7 IBAN und BIC Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Bankleitzahl (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. GENODEF1CH1 èab kann die Angabe der Kontoverbindung nur mit IBAN (ohne BIC) für Inlandstransaktionen erfolgen, ab auch für grenzüberschreitende Transaktionen ( IBAN-only ) 7

8 2. SEPA-Überweisung

9 Vergleich Alt-Neu Anwendungsbereich Betragsgrenze Basisdaten Zusatzdaten Inlandsüberweisung Deutschland keine; bei EU-Standardüberweisungen Kontonummer / Bankleitzahl - Name des Kreditinstituts / des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers - Textschlüssel - Verwendungszweck mit 14 Zeilen mit je 27 Zeichen (insgesamt 378 Zeichen) Einreichungsarten - Beleg: Überweisung (BS 20) - Datenträger (DTA-Diskette) - beleglos per Online Banking SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie Monaco keine, jedoch bei grenzüberschreitenden Zahlungen weiterhin Beachtung der Meldepflichten nach AWV - IBAN/BIC des Zahlungsempfängers - Verwendungsschlüssel (Purpose Code) - Verwendungszweck mit 140 Zeichen - Ende-zu-Ende Referenz - Beleg: URO-Überweisung (BS 16) - beleglos per Online Banking Datenformate DTAUS - XML-Format ISO keine Umlaute und kein ß 9

10 Der Vordruck für die SEPA-Überweisung Neuer Name zur Unterscheidung IBAN und BIC des Zahlungs- empfängers Zahlungen auch innerhalb Deutschlands Wegfall der Betragsgrenze von Euro IBAN des Kontoinhabers / Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 10

11 Elektronische Einreichung der SEPA-Überweisung (I) 11

12 Elektronische Einreichung der SEPA-Überweisung (II) 12

13 3. SEPA-Lastschrift

14 Die neuen SEPA-Lastschriftverfahren SEPA-Basislastschrift (SEPA Direct Debit core) vergleichbar mit dem Einzugsermächtigungsverfahren SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Direct Debit B2B) vergleichbar mit dem Abbuchungsauftragsverfahren, jedoch nur zwischen Unternehmen nutzbar 14

15 SEPA-Lastschrift: Der Ablauf (I) 1. Vorbereitetes Mandat 2. Unterschriebenes Mandat Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 15

16 Das Mandat (I) muss papierhaft vorliegen der Text und alle notwendigen Felder sind fest vorgegeben Vorgegebener Text inkl. Überschrift in deutsch bzw. einer Sprache der EU/EWR die der Zahlungspflichtige versteht oder in Englisch Daten des Zahlungsempfängers: Name, Anschrift, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz Daten des Zahlungspflichtigen: Name, Anschrift, IBAN, Name des Kreditinstitutes und BIC, Ort Datum und Unterschrift 16

17 Das Mandat (II) das Mandat erlischt 36 Monate nach der letzten Verwendung automatisch die erteilten Mandate müssen inklusive ihrer Historie durch den Zahlungsempfänger archiviert und auf Verlangen vorgelegt werden können Der European Payments Council (EPC) gibt als Aufbewahrungsfrist 14 Monate ab dem letzten Einzug vor. Darüber hinaus sind die nationalen Aufbewahrungsfristen (z. B. gemäß HGB) zu beachten. Wir helfen Ihnen! Bereitstellung von Mustertexten auf unserer Internetseite papierhafte selbstdurchschreibende Mandate können kostengünstig über die Volksbank Chemnitz eg erworben werden (10 Stück = 5,00 Euro, 30 Stück= 10,00 Euro, 100 Stück = 15,00 Euro) Ausdruck und Verwaltung der Mandate über die VR-NetWorld-Software und Profi cash möglich 17

18 Die Gläubiger-Identifikationsnummer DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) auch als Gläubiger-ID bzw. Creditor Identifier (kurz CI ) bezeichnet zentrale kostenfrei Vergabe durch die Deutsche Bundesbank unter notwendige Voraussetzung für die neuen SEPA-Lastschriftverfahren 18

19 Die Mandatsreferenz dient zusammen mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des Mandates kann frei gewählt werden z.b. Mitgliedsnummer, Kundennummer, Vertragsnummer bis zu 35 stelliger alphanummerischer Wert 19

20 Das Mandat - Umdeutungslösung Einzugsermächtigungen bestehende Einzugsermächtigungen können in SEPA-Lastschriftmandate umgedeutet werden Voraussetzung: es liegt eine unterschriebene Einzugsermächtigung im Original vor vor dem ersten Lastschrifteinzug im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren hat der Zahlungsempfänger den Zahler o über den Wechsel vom Lastschrifteinzug mittels Einzugsermächtigungsverfahren auf den Lastschrifteinzug mittels SEPA-Basis-Lastschriftverfahren o unter Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer und o unter Abgabe der Mandatsreferenz in Textform zu unterrichten das Datum dieser Information ersetzt das Datum der Unterschrift des Mandats Abbuchungsaufträge bestehende Abbuchungsaufträge können leider nicht umgedeutet werden 20

21 SEPA-Firmenlastschrift notwendige Schritte auf Seiten des Zahlungspflichtigen analog zum Abbuchungsauftrag muss bei SEPA-Firmenlastschriften das Mandat durch den Zahlungspflichtigen bei seiner Bank hinterlegt werden das Firmenlastschriftmandat muss im Original unterschrieben sein es muss den strengen inhaltlich Anforderungen entsprechen das Firmenlastschriftmandat muss unmittelbar durch den Zahlungspflichtigen eingereicht werden; lediglich mittelbar (z.b. durch den Zahlungsempfänger) eingereichte Mandate werden nicht akzeptiert SEPA-Firmenlastschriften können nur von Firmen eingezogen werden 21

22 SEPA-Lastschrift: Der Ablauf (II) 1. Vorbereitetes Mandat 2. Unterschriebenes Mandat 3. Vorabinformation Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 22

23 Die Vorabinformation (Pre-Notification) vor der Einreichung einer Lastschrift muss der Zahlungsempfänger den Zahlungspflichtigen anhand einer Vorabinformation über die Belastung informieren diese Vorabinformation muss mindestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versandt werden eine kürzere Frist kann vertraglich z.b. in den AGB vereinbart werden die Vorabinformation muss folgende Daten enthalten: den Betrag die Fälligkeit die Gläubiger-Identifikationsnummer die Mandatsreferenz bei Ratenplänen reicht eine einmalige Unterrichtung vor dem ersten Lastschrifteinzug unter Angabe der zukünftigen Fälligkeitstermine aus die Vorabinformation kann auch in einem anderen Dokument z.b. einer Rechnung oder einem Vertrag, integriert werden 23

24 SEPA-Lastschrift: Der Ablauf (III) 1. Vorbereitetes Mandat 2. Unterschriebenes Mandat 3. Vorabinformation Zahlungspflichtiger Zahlungsempfänger Bank des Zahlungspflichtigen 6. Verrechnung zwischen Banken 5. Initiiert die Zahlung Bank des Zahlungsempfängers 24

25 Einreichungsfristen SEPA-Lastschriften müssen bereits mehrere Tage vor dem Tag der Fälligkeit (und damit auch der Buchung) eingereicht werden SEPA-Basislastschrift: - 6 Tage bei einmaliger Lastschrift oder erster Lastschrift einer Folge wiederkehrender Lastschriften (bis Uhr) - 3 Tage bei wiederkehrenden und letzter Lastschrift (bis Uhr) SEPA-Firmenlastschrift - generell 2 Tage (bis Uhr) 25

26 Elektronische Einreichung der SEPA-Lastschrift 26

27 Vergleich Alt-Neu (I) Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren SEPA Basis- und Firmenlastschrift Anwendungsbereich Deutschland 27 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie Monaco Legitimation Gültigkeitsdauer des Mandats Identifikation des Gläubigers Einzugsermächtigung bzw. Abbuchungsauftrag Unbegrenzt nicht erforderlich Mandatsreferenz nicht vorhanden verpflichtend Mandatsprüfung Zahlstelle 27 Einzugsermächtigungs-LS: nicht erforderlich Abbuchungsauftrags-LS: Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein SEPA-Basislastschriftmandat bzw. SEPA-Firmenlastschriftmandat 36 Monate seit letzter Verwendung verpflichtend über Gläubiger-ID Basislastschrift: nicht erforderlich Firmenlastschrift: SEPA-Firmenlastschrift Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Vorabinformation nicht zwingend erforderlich mindestens 14 Tag vor Fälligkeit Fälligkeit und Buchung bei Sicht => bei Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen an verschiedenen Tagen bei Fälligkeit (= fest definierter Fälligkeitstag) => bei Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen am gleichen Tag Einreichung am Buchungstag vor Fälligkeit und Buchung Basislastschrift: bei Erst- oder Einmaleinreichung spätestens 6 Tage, Folgelastschriften spätestens 3 Tage vor Fälligkeit (jeweils bis Uhr) bei Firmenlastschriften spätestens 2 Tage vor Fälligkeit (bis Uhr)

28 Vergleich Alt-Neu (II) Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsauftragsverfahren Einreichungsarten - Beleg: Lastschrift (BS 05 bzw. 04) - Datenträger (DTA-Diskette) - beleglos per Online Banking Inhalt des Datensatzes nur Zahlungsdaten u.a. Kontonummer / BLZ des Zahlungspflichtigen Datenformate - DTAUS; Kennzeichnung mit 05 bzw Verwendungszweck mit 14 Zeilen mit je 27 Zeichen (insgesamt 378 Zeichen) Widerspruch Rückgabe vor Buchung Einzugsermächtigungslastschrift: seit ab Belastungstag 8 Wochen (vorher: 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses) Abbuchungsauftrag: nicht möglich nicht möglich SEPA Basis- und Firmenlastschrift - beleglos per Online Banking Zahlungsinformationen u.a. IBAN/BIC des Zahlungspflichtigen sowie Fälligkeitsdatum und Mandatsinformationen u.a. Gläubiger-ID, Mandatsreferenz, Datum der Unterschrift des Mandates - XML-Format ISO 20022, Kennzeichnung mit core bzw. B2B - Verwendungszweck mit 140 Zeichen - keine Umlaute und kein ß - Ende-zu-Ende Referenz Basislastschrift: ab Belastungstag 8 Wochen; 13 Monate wenn kein Mandat vorhanden war Firmenlastschrift: nicht möglich möglich 28

29 4. Hinweise für die Umstellung

30 Handlungsempfehlungen (I) 1. Analyse der betroffenen Unternehmensbereiche 2. Aufnahme von IBAN und BIC auf Geschäftspapieren, Verträgen usw. 3. Beantragung der Gläubiger-ID bei der Deutschen Bundesbank 4. Abschluss einer neuen Lastschriftinkassovereinbarung mit der Bank 5. Überprüfung der Zahlungssoftware und der Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit Prüfung, ob IBAN und BIC in den Kundenstammdaten sowie die bei Lastschriften notwendigen Mandatsangaben und die Gläubiger-ID hinterlegt werden können und Pflege dieser Daten o Unterstützung bietet der IBAN-Konverter unter o VR-NetWorld-Software und Profi cash bieten ebenfalls automatische Umstellungen 30

31 Handlungsempfehlungen (II) Wichtig wenn Sie Zahlungen mit einer anderen Software erstellen: Für den Datenaustausch zwischen Softwareprogrammen und der Bank wird zukünftig das ISO20022 XML-Format statt dem bisherigen DTA-Format genutzt. 6. Planen Sie die Umstellung auf SEPA (z.b. Testzahlungen, Umdeutung der Einzugsermächtigung, ggf. Einholung neuer Mandate) 7. Passen Sie die internen Abläufe und Prozesse an die neuen Anforderungen an (z.b. Vorabinformation, Einreichungsfristen) 8. Anpassung aller Verträge/Vereinbarungen auf die neuen Mandatstexte 31

32 Wir unterstützen Sie gern! Unser Informationsmaterial für Sie: Flyer S PA Einheitlicher europäischer Zahlungsverkehr Informationssammlung unter u.a. mit IBAN-Konverter weiterführenden Informationen Muster für die Mandate SEPA-Navigator nützlichen Links Unsere Kundenberater helfen Ihnen gern weiter! 32

33 Informationsmaterial unter 33

34 Informationsmaterial unter 34

35 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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