Unternehmensrecht Recht der Kapitalgesellschaften Teil 1 Stand 2014

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1 Unternehmensrecht Recht der Kapitalgesellschaften Teil 1 Stand 2014 JURISTISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht (einschl. Berg- und Energierecht)

2 A. Grundlagen I Begriff der Kapitalgesellschaften Kapitalgesellschaften als Gesellschaften ( 705 BGB) Kapitalgesellschaften als Körperschaften Kapitalgesellschaften als juristische Personen Kapitalgesellschaften: - Körperschaften, die Erwerbszwecken dienen - Gläubigerschutz: Mindestkapital, Grundsätze der Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - Gesellschafter: Entscheidungsbefugnisse und Beteiligungen an Gewinn/Verlust nach Maßgabe der Kapitalbeteiligungen 2

3 A. Grundlagen II Kapitalgesellschaften als Gegenstand des Gesellschaftsrechts Organisations- und Haftungsrecht Konzern-, Übernahme- und Umwandlungsrecht; Kapitalmarktrecht Mitbestimmungsrecht, Steuer- und Bilanzrecht Dynamik (insbes. UMAG, MoMiG, ARUG) Europäisierung des Kapitalgesellschaftsrechts - EuGH: Niederlassungsfreiheit (Centros, Überseering, Inspire Art) - EuGH: Kapitalverkehrsfreiheit (VW) - Rechtsangleichung durch Richtlinien - Supranationale Gesellschaftsformen (SE, EWIV, SCE, SPE) 3

4 A. Grundlagen III AG und GmbH Entstehungsgeschichte/Struktur - Juristische Personen/Haftungsausschluss - Kapitalanteile - Binnenstruktur - Schutzvorschriften Zentrale Unterschiede - Satzungsstrenge vs. Gestaltungsfreiheit, 23 V AktG vs. 45 GmbHG - Zwingende Organe der Gesellschaft - Stellung der Gesellschafter, 76, 84, 111, 119 AktG vs. 37, 38, 46 GmbHG 4

5 B. Exkurs: Aktien und Aktienhandel I Aktien Gesellschaftsanteil, vgl. 1 II AktG Wertpapier, das den Gesellschaftsanteil verbrieft, vgl. 13 AktG Nennbetrags- und Stückaktien, 8 AktG Aktiengattungen, insbes. Vorzugsaktien, 11, 12 AktG Inhaber- und Namensaktien, 10, 67, 68 AktG Inhaberaktien: Inhaberpapiere ( 929 ff. BGB) Namensaktien: Orderpapiere (Einigung, Übergabe, Indossament); Ggfs. Vinkulierte Namensaktien, 68 II AktG Ggfs. Legitimationsaktionär, 67 IV, 128 I, 129 III, 135 I Abgrenzung: Namens- bzw. Rektapapiere, 398, 952/402, 808 BGB 5

6 B. Exkurs: Aktien und Aktienhandel II Girosammelverwahrung CBF als Wertpapiersammelbank - Sammelurkunden (Globalurkunde) Grundlage des Effektengiroverkehrs - Miteigentumsanteil am Sammelbestand - GS-Gutschrift (Buchführung im Depot) Problem: Verkehrsfähigkeit von Namensaktien - Indossament - Aktienregister - Vinkulierung 6

7 B. Exkurs: Aktien und Aktienhandel III Effektengiroverkehr CBF als unmittelbarer und Depotbank als mittelbarer Besitzer 1. Stufe und Kunde als mittelbarer Besitzer 2. Stufe Übereignung (Übertragung des Sammelbestandsanteils) 929 S. 1 BGB (Geheißerwerb) WE des V: Depotbank des V ermächtigt ( 185 I BGB), Offerte im eigenen Namen zugunsten dessen, den es angeht, abzugeben WE des K: Annahme durch die Depotbank des K als Vertreterin ( 164 I) des K (als den, den es angeht), Zugang entbehrlich ( 151 BGB) CBF tritt dabei als Empfangsbote für die Depotbank des K auf (technische Übermittlung der Offerte) Übergabe: Umstellung des Besitzmittlungsverhältnisses 7

8 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - I Arten der Gründung Bargründung Qualifizierte Gründung, 26, 27 AktG, 5 IV GmbHG (Gründungsschwindel: Gefährdung der Kapitalgrundlagen zum Nachteil der übrigen Aktionäre und der Gläubiger) - Sondervorteil: Gläubigerrecht ohne Gegenleistung - Gründungsentschädigung: Ersatz von Aufwendungen bei der Gründung (d.h. von Auslagen für die Kosten der Gründung) - Gründerlohn: Vergütung für die Mitwirkung bei der Gründung (d.h. für im Zshg. mit der Gründung erbrachte Dienstleistungen) - Sacheinlagen und Sachübernahmen 8

9 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - II Gründungsverfahren Errichtung Bestellung der ersten Organe Gründungsbericht und Gründungsprüfung Einlageleistung zur freien Verfügung - Scheingeschäft, rechtsgrundloser Mittelrückfluss - Mittel stammen von der Gesellschaft, Vorabsprache über Austauschgeschäft (aber: 27 Abs. 3, 4 AktG, 19 Abs. 4, 5 GmbHG) - Verwendungsabsprachen Anmeldung beim Registergericht Registergerichtliche Prüfung und Eintragung 9

10 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - III Gründungsstadien I Vorgründungsgesellschaft: GbR/OHG, deren Zweck die Gründung der GmbH ist (Abschluss des Gesellschaftsvertrages der GmbH bzw. AG) - Gründerhaftung nach 128, 159, 160 HGB - Kein automatischer Übergang von Rechten, Pflichten, Vermögen Vorgesellschaft: Gesamthandsgesellschaft eigener Art, deren Zweck die Herbeiführung der Eintragung und ggfs. die Führung eines Unternehmens ist - BGHZ 125, 323, 326: als werdende Kapitalgesellschaft bereits ein eigenständiges, von ihren Gründern und Gesellschaftern zu unterscheidendes körperschaftlich strukturiertes Gebilde mit eigenen Rechten und Pflichten 10

11 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - IV Gründungsstadien II Vorgesellschaft - Haftung der Vorgesellschaft - Differenzhaftung der Gründer, 9 GmbHG (analog), insbes. Entwertung von Sacheinlagen - Unterbilanz-/Verlustdeckungshaftung der Gründer für sonstige Aufzehrungen des Stammkapitals: anteilige Haftung für Differenz zwischen Reinvermögen und Stammkapitalziffer ( 24 GmbHG) - Handelndenhaftung, 41 I 2 AktG, 11 II GmbHG, insbes. rechtsgeschäftliches Handeln des Vertretungsorgans - automatischer Übergang von Rechten, Pflichten, Vermögen 11

12 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - V Verdeckte Sacheinlagen/Hin- und Herzahlen, 27 AktG, 19 GmbHG Verdeckte Sacheinlage: Wenn die gesetzlichen Regeln für Sacheinlagen dadurch unterlaufen werden, dass zwar eine Bareinlage vereinbart wird, die Gesellschaft aber bei wirtschaftlicher Betrachtung von dem Einleger aufgrund einer im Zusammenhang mit der Übernahme getroffenen Absprache einen Sachwert erhalten soll (BGH NZG 2010, 702, 703); insbes. Tilgung einer Altforderung des Gründers gegen die Gesellschaft oder Austauschgeschäft mit Gründer Hin- und Herzahlen: Bareinlage fließt an Einleger etwa als Darlehen zurück oder wird von Gesellschaft etwa durch ein Darlehen finanziert; Gesellschaft erhält bei wirtschaftlicher Betrachtung statt der Bareinlage eine Forderung etwa einen Darlehensanspruch - gegen den Gründer 12

13 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - VI Verdeckte Sacheinlagen/Hin- und Herzahlen, 27 AktG, 19 GmbHG Rechtsfolgen einer verdeckten Sacheinlage - Haftung wegen falscher Angaben nach 37 I AktG, 8 II GmbHG, und zwar nach 46, 48, 399 I Nr. 1 AktG, 9a, 82 I Nr. 1 GmbHG, ggfs. auch nach 93 AktG, 43 GmbHG - Ablehnung der Eintragung, 38 I AktG, 9c I GmbHG - Anrechnung des Wertes des Vermögensgegenstandes auf die Bareinlageverpflichtung mit Eintragung Dogmatik streitig; Problem: Schicksal des Bereicherungsanspruchs wegen der ohne Erfüllungswirkung erbrachten Zahlung auf die Bareinlageverpflichtung (gerade auch, wenn Eintragung nicht erfolgt) 13

14 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - VII Verdeckte Sacheinlagen/Hin- und Herzahlen, 27 AktG, 19 GmbHG Rechtsfolgen eines Hin- und Herzahlens, wenn kein vollwertiger, fälliger, liquider und wirksamer Rückgewähranspruch vorliegt und/oder keine Offenlegung erfolgt ist - Haftung wegen falscher Angaben nach 37 I AktG, 8 II GmbHG, und zwar nach 46, 48, 399 I Nr. 1 AktG, 9a, 82 I Nr. 1 GmbHG, ggfs. auch nach 93 AktG, 43 GmbHG - Ablehnung der Eintragung, 38 I AktG, 9c I GmbHG - Fortbestehen der Bareinlageverpflichtung, denn (BGH, Urt. v , II ZR 140/04 Darlehensschuld) es liegt ein sich selbst neutralisierender Vorgang vor, bei dem unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringung der Inferent nichts leistet und die Gesellschaft nichts erhält. 14

15 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - VIII Verdeckte Sacheinlagen/Hin- und Herzahlen, 27 AktG, 19 GmbHG Rechtsfolgen eines Hin- und Herzahlens, wenn ein vollwertiger, fälliger, liquider und wirksamer Rückgewähranspruch vorliegt und eine Offenlegung erfolgt ist - Bareinlageverpflichtung erlischt - Verpflichtung zur Prüfung etwaiger Veränderungen des Kreditrisikos und ggfs. Haftung nach den 93, 116 AktG, 43 GmbHG (BGH, Urt. v , II ZR 102/07 - MPS/Dezemberurteil) - Probleme der Neuregelung: Verbotene finanzielle Unterstützung nach 71a AktG? Ist Offenlegung eine Voraussetzung für den Eintritt der Erfüllungswirkung? 15

16 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - IX Verbot der Einlagenrückgewähr, 57, 62 AktG 57 I 1 AktG verbietet jede Vermögenszuwendung an Aktionäre oder gleichgestellte Dritte mit Ausnahme des - nicht von der Verteilung ausgeschlossenen - Bilanzgewinns, 57 III, 58 IV, 174 II AktG Gebundenes Vermögen - Gezeichnetes Kapital - Gesetzliche Rücklage, 150 AktG - Kapitalrücklagen, 150 AktG ivm. 272 II Nr. 1-3 HGB - Nicht aufgelöste Kapitalrücklagen isv. 272 II Nr. 4 HGB - Nicht aufgelöste Gewinnrücklagen Keine Ausfallhaftung (vgl. 31 III GmbHG) 16

17 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - X Auszahlungsverbot, 30, 31 GmbHG 30 I 1 GmbHG verbietet nur Vermögenszuwendungen an Gesellschafter oder gleichgestellte Dritte, die eine Unterbilanz (Reinvermögen unterschreitet Stammkapitalziffer) herbeiführen oder vertiefen Gebundenes Vermögen: Gezeichnetes Kapital Ausfallhaftung, 31 III GmbHG Verdeckte Gewinnausschüttung ohne Verstoß gegen 30 GmbHG - 31 GmbHG analog? ff. BGB? I BGB wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Treupflicht? 17

18 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - XI Ausnahmen, 30 I GmbHG, 57 I AktG: Kreditgewährungen an Gesellschafter/Aktionäre (upstream loans), wenn Leistung durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt ist - I Hintergrund: BGH, Urt. v , II ZR 171/01 Novemberurteil Neuregelung Beseitigung der durch das Novemberurteil verursachten Rechtsunsicherheit (insbesondere mit Blick auf das Cash Pooling) Vollwertiger Rückgewähranspruch: Bilanzrechtlich voll aktivierbar (insbesondere Bonität und Verzinsung längerfristiger Kredite) Deckungsgebot? Streitig: Wenn ja, marktübliche Kreditkonditionen H.M: Gilt auch für Sicherheitenbestellung (Rückgriffsanspruch) 18

19 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - XII Ausnahmen, 30 I GmbHG, 57 I AktG: Kreditgewährungen an Gesellschafter/Aktionäre (upstream loans), wenn Leistung durch einen vollwertigen Rückgewähranspruch gedeckt ist - II Folgerechtsprechung Verpflichtung zur Prüfung etwaiger Veränderungen des Kreditrisikos und ggfs. Haftung nach den 93, 116 AktG, 43 GmbHG (BGH, Urt. v , II ZR 102/07 - MPS/Dezemberurteil) 19

20 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - XIII Ausnahmen, 30 I GmbHG, 57 I AktG: Austauschverträge mit Gesellschaftern/Aktionären, wenn Leistung durch einen vollwertigen Gegenleistungsanspruch gedeckt ist Hintergrund: Rechtsprechung des BGH zum objektiven Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Austauschverträgen Neuregelung: Vollwertiger Gegenleistungsanspruch: Bilanzrechtlich voll aktivierbar Deckungsgebot: Gegenleistung muss dem Verkehrswert (und nicht nur dem ggfs. geringeren Buchwert) entsprechen 20

21 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - XIV Ausnahmen, 30 I GmbHG, 57 I AktG: Rückgewähr eines Gesellschafter-/Aktionärsdarlehens Hintergrund: Rechtsprechung des BGH zu eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen ( 30, 31 GmbHG analog) Neuregelung Abschaffung der oben genannten Rechtsprechung im Interesse der Rechtsvereinfachung (Insolvenz- und Anfechtungsrecht) Nachrangige Befriedigung, 39 I Nr. 5 InsO (s. auch 44a InsO) Insolvenzanfechtung, 135 InsO (s. auch 6, 6a AnfG) Haftung der Geschäftsführer, 64 S. 3 GmbHG, 92 II 3 AktG 21

22 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - XV Gesellschafterhaftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs BGH, Urt. v , II ZR 3/04 Trihotel: Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der Gesellschaft führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in deren der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienendes Gesellschaftsvermögen ( Verstoß gegen die Pflicht zur Respektierung der Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens ) zur Vermeidung einer durch das Haftungssystem der 30, 31 GmbHG offen gelassenen Schutzlücke Schadensersatzrechtliche Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft ( Fallgruppe der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung BGB) Anspruchsgrundlagenkonkurrenz bei Überschneidung 22

23 C. Kapitalaufbringung und Kapitalerhaltung - XVI Wichtige Entscheidungen BGH, Urt. v , II ZR 140/04 Darlehensschuld BGH, Urt. v , II ZR 76/04 Cash Pool I BGH, Urt. v , II ZR 273/07 Cash Pool II BGH, Urt. v , II ZR 17/10 - Darlehensablösung BGH, Urt. v , II ZR 12/08 AdCoCom BGH, Urt. v , II ZR 171/01 Novemberurteil BGH, Urt. v , II ZR 102/07 - MPS/Dezemberurteil BGH, Urt. v , II ZR 3/04 Trihotel BGH, Urt. v , II ZR 264/06 GAMMA 23

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