Vertragsrecht II. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard)
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- Dagmar Bauer
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1 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 1
2 Einführung Gegenstand der Vorlesung Einführung: Schuldrecht AT, Teile des Schuldrecht BT besonderer Schwerpunkt: Allgemeines Leistungsstörungsrecht Einheitliche Darstellung des Leistungsstörungsrechts Verhältnis zur kauf- und werkvertraglichen Gewährleistung Einführung in die wichtigsten gesetzlichen Vertragstypen des BGB Kauf- und Werkvertragsrecht, Schenkung Rechts- und Sachmängelgewährleistung bei Kauf, Miete und Werkvertrag Verhältnis zum allgemeinen Leistungsstörungsrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 2
3 Einführung Gliederung der Vorlesung 1. Teil: Allgemeines Schuldrecht I. Das Schuldverhältnis II. Leistungsstörungsrecht 2. Teil: Besonderes Schuldrecht Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 3
4 Einführung 1. Teil: Allgemeines Schuldrecht I. Das Schuldverhältnis 1 Einführung undgrundlagen 2 Entstehung von Schuldverhältnissen 3 Inhalt von Schuldverhältnissen 4 Erlöschen von Schuldverhältnissen II. Leistungsstörungsrecht 5 Grundlagen 6 Vertretenmüssen 7 Unmöglichkeit 8 Verspätung der Leistung und Rücktritt 9 Schadensersatzrecht 10 Störung der Geschäftsgrundlage und Kündigung 11 Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis, Gläubiger- und Schuldnermehrheit Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 4
5 Einführung 2. Teil Besonderes Schuldrecht 12 Kaufrecht I 13 Kaufrecht II 14 Werkvertrags- und Mietrecht, Schenkung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 5
6 Einführung Was brauche ich für die Vorlesung? Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 6
7 Einführung Eine aktuelle Ausgabe des BGB, z.b.: Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 7
8 Einführung Ein Kurzlehrbuch zum Schuldrecht AT, z.b.: Medicus/Lorenz, Schuldrecht I (AT) 21. Aufl Looschelders, Schuldrecht AT 14. Aufl Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 8
9 Einführung Weitere Kurzlehrbücher zum Schuldrecht AT Brox/Walker Allgemeines Schuldrecht 40. Aufl Westermann/Bydlinski/Weber BGB - Schuldrecht Allgemeiner Teil 8. Aufl Weiler Schuldrecht: Allgemeiner Teil 3. Aufl Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 9
10 Einführung zusätzlich zu empfehlen: Ein Übungsbuch Köhler/Lorenz, Schuldrecht I 22. Aufl Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 10
11 Einführung Ein Kurzlehrbuch zum Schuldrecht BT, z.b.: Medicus/Lorenz, Schuldrecht II (BT) 17. Aufl Looschelders, Schuldrecht BT 11. Aufl Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 11
12 Einführung Weitere Kurzlehrbücher zum Schuldrecht BT Brox/Walker Besonderes Schuldrecht 40. Aufl Emmerich BGB - Schuldrecht Besonderer Teil 14. Aufl Tonner Schuldrecht: Vertragliche Schuldverhältnisse 3. Aufl Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 12
13 Einführung zusätzlich zu empfehlen: Ein Übungsbuch Köhler/Lorenz, Schuldrecht II 19. Aufl Fezer, Klausurenkurs zum Schuldrecht, Besonderer Teil, 9. Aufl Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 13
14 Einführung Materialien zur Vorlesung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 14
15 Einführung Sprechstunde Vertragsrecht II für individuelle Fragen zum Vorlesungsstoff wird eine gesonderte Sprechstunde "Vertragsrecht II" angeboten Ziel: individuelle Hilfestellung in Ergänzung des Vorlesungs- und AG- Angebots Ort und Zeit werden auf der Lehrstuhl-Website bekannt gegeben: Anmeldung per unter und Angabe der zu erörternden Fragestellung Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 15
16 Das Schuldverhältnis 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis (1) Kraft des Schuldverhältnisses ist der Gläubiger berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern. Die Leistung kann auch in einem Unterlassen bestehen. (2) Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 16
17 Der Begriff des Schuldverhältnisses Definition: Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen (Gläubiger und Schuldner), aus dem sich Leistungs- oder Rücksichtnahmepflichten des Schuldners ergeben Sonderverbindung/Relativität : Rechte und Pflichten bestehen allein zwischen den Parteien spiegelbildliches Gegenstück zu absolut wirkenden dinglichen Rechten im Sachenrecht dingliche Rechte: von jedermann zu beachtende Herrschaftsmacht über Sachen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 17
18 Der Begriff des Schuldverhältnisses dogmatische Gründe für die Relativität rechtsgeschäftlich begründeter Schuldverhältnisse Legitimation: Einwilligung der Parteien (Privatautonomie, Vertragsfreiheit) für absolute Geltung fehlt die demokratische Legitimation, die Parteien können nur das Verhältnis zueinander eigenverantwortlich regeln Konkretisierungsgrad: hoher Konkretisierungsgrad schränkt sinnvolle Erstreckung der Rechte und Pflichten auf jedermann ein für gesetzliche Schuldverhältnisse gelten wiederum andere Erwägungen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 18
19 Funktionen des Schuldverhältnisses Interessenverwirklichung Persönlichkeitsentfaltung v.a. durch vertragliche Schuldverhältnisse ermöglichen eine eigenverantwortliche Güterzuordnung (kommerzialisierbare Güter) zum Zweck der Interessenverwirklichung eine solche Interessenverwirklichung sichert die wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und dient der Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen sowie seiner Anlagen und Fähigkeiten Schutz von Rechtsgütern und Schadensausgleich v.a. durch gesetzliche Schuldverhältnisse z.b. im Rahmen deliktischer Schadensersatzansprüche, etwa nach 823 Abs. 1 BGB Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 19
20 Schuldverhältnis im engeren und weiteren Sinn uneinheitliche Verwendung des Begriffs Schuldverhältnis im BGB vgl. 241 Abs. 1, 362 Abs. 2 BGB vs. 311 Abs. 1 BGB Schuldverhältnis im engeren Sinn bezieht sich auf eine Sonderverbindung im Sinne einer einzelnen Forderung bzw. eines einzelnen schuldrechtlichen Anspruchs isv. 194 Abs. 1 BGB (Bsp. 433 Abs. 1 S.1 BGB: Übereignung und Übergabe) Schuldverhältnis im weiteren Sinn bezieht sich auf Gesamtheit des Bündels von Rechten und Pflichten zwischen den Parteien Bsp: Primär- und Sekundärleistungspflichten aus dem Kaufvertrag Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 20
21 Arten von Schuldverhältnissen Schuldverhältnisse Differenziert nach der Art ihrer Begründung Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Vertragliche Schuldverhältnisse Einseitige Schuldverhältnisse Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 21
22 Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse Typenverträge des BGB (Schuldrecht BT: z.b. Kauf-, Werk-, Mietvertrag) Typengemischte Verträge (z.b. Leasing-, Factoringvertrag) hohes Maß an Vertragsgestaltungsfreiheit kein numerus clausus der Vertragstypen (anders als im Sachenrecht) auch einseitige Begründung von Schuldverhältnissen möglich 657 BGB (Auslobung) Rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse klassischer Fall: culpa in contrahendo (CIC) isv. 311 Abs. 2 BGB h.m: Gesetzliches Schuldverhältnis (Begründung durch Gesetz) rechtsgeschäftsähnlich: Haftung wie bei rechtsgeschäftlichen Schuldverhältnissen, privatautonom in Gang gesetzt Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 22
23 Vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse Gesetzliche Schuldverhältnisse Leistungspflicht nach 241 Abs. 1 BGB beruht hier nicht auf Vertrag, sondern auf Gesetz Funktion Verwirklichung ausgleichender Gerechtigkeit (iustitia distributiva), die nicht allein durch privatautonome Vereinbarung möglich ist inhomogene Gruppen von Ansprüchen (daher keine gemeinsamen Regeln über Begründung gesetzlicher Schuldverhältnisse in BGB AT und SchR AT) Beispiele Rechtsgüterschutz, Ausgleich von Vermögensverschiebungen Schuldrecht BT: GoA ( 677 BGB), Bereicherungsrecht ( 812 ff. BGB), Deliktsrecht ( 823 ff. BGB), Sachenrecht: EBV ( 987 ff. BGB) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 23
24 Arten von Schuldverhältnissen Schuldverhältnisse Differenziert nach ihrer Dauer Dauerschuldverhältnisse Fixgeschäfte Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 24
25 Echte Dauerschuldverhältnisse Dauerschuldverhältnisse I Dauer bestimmt Umfang der zu erbringenden Leistungen Bsp. Miete ( 535 ff. BGB), Pacht ( 581 ff. BGB), Leihe ( 598 BGB), Verwahrung ( 688 BGB), Darlehen ( 488 ff. BGB), Dienstvertrag ( 611 BGB) Versicherungsvertrag (VVG) Zeitlich gestreckte Einzelschuldverhältnisse Umfang der Gegenleistung ist unabhängig von der Dauer der Leistung (Ausnahme: anfallende Zinsen) gleichwohl längere Dauer zwischen Entstehung und löschen von Leistungspflichten (Ratenzahlung, längere Herstellungszeit) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 25
26 Sukzessivlieferungsverträge Dauerschuldverhältnisse II Kaufverträge über die Lieferung von Waren ( 433 oder 651 BGB) zu liefernde Menge steht nicht von vornherein fest sondern erhöht sich sukzessive mit fortschreitendem Zeitablauf Beispiel: Lieferung von Komponenten beim Fahrzeugbau durch Zulieferer, automatisierte Nachbestellung nach Auftragslage und Produktionsbedarf) Bezugsverträge Lieferung variierender Mengen Besonderheit: Erfüllung der Leistungspflicht des Versorgungsunternehmens durch ständige Lieferbereitschaft Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 26
27 Fixgeschäfte Bindung der Leistung an einen bestimmten Zeitpunkt termingerechte Leistungserbringung ist derart wichtig, dass das Rechtsgeschäft mit der fristgerechten Leistung stehen oder fallen soll allerdings: der Charakter des Rechtsgeschäfts als Fixgeschäft muss ausdrücklich vereinbart werden oder sich aus den Umständen zweifelsfrei ergeben Bsp. Einsatz einer Opernsängerin an einem bestimmten Aufführungstermin, rechtzeitige Lieferung eines reparierten Musikinstruments Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 27
28 Rechtsquellen Schuldrecht BGB außerhalb des BGB AT Schuldrecht AT Schuldrecht BT HGB StVG Haft- PflG Prod- HaftG Sachenrecht Familienrecht Erbrecht VerbrKrG AGBG Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 28
29 Gliederung des Schuldrechts im BGB Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse Abschnitt 1 Inhalt der Schuldverhältnisse Abschnitt 2 Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Abschnitt 3 Schuldverhältnisse aus Verträgen Abschnitt 4 Erlöschen der Schuldverhältnisse Abschnitt 5 Übertagung einer Forderung Abschnitt 6 Schuldübernahme Abschnitt 7 Mehrheit von Schuldnern und Gläubigern Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 29
30 Schuldrechtliche Regelungen außerhalb des BGB Handelsgesetzbuch (HGB) Sonderprivatrecht der Kaufleute Bedürfnis für spezielle Regelung aufgrund geringere Schutzbedürftigkeit von Kaufleuten / Unternehmern sowie der Verbreitung spezieller Vertragstypen im Handelsverkehr drei Arten spezieller Regelungen im HGB 1. Vorschriften des BGB werden für unanwendbar erklärt ( , HGB) 2. Änderung der materiellen Regelungen des BGB ( 377 HGB: Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des Käufers) 3. Regelung spezieller Materien und Vertragstypen ( 383 ff., 453 ff., 467 ff. HGB: Kommissions-, Speditions-, Lagergeschäft) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 30
31 Schuldrechtliche Regelungen außerhalb des BGB Verbraucherschutz / Klauselkontrolle Abzahlungsgesetz 1894 VerbrKG BGB, 491 ff. BGB Haustürwiderrufsgesetz , 312a BGB AGBG ff. BGB Integration in das BGB durch die Schuldrechtsreform 2002 Haftungsrecht StVG HaftPflG ProdHaftG Ergänzung des allgemeinen Haftungsregimes des BGB ( 823 BGB ff.) durch Spezialregelungen Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 31
32 Verfassungs- und europarechtliche Einflüsse I Verfassungsrechtliche Einflüsse Mittelbare Drittwirkung: objektive Wertordnung der Grundrechte ist auch im Privatrecht zu beachten Generalklauseln als Einfallstor 138, 242, 826 BGB Verfassungskonforme Auslegung: Wertungen der Grundrechte bei der Anwendung und Auslegung jeder Rechtsnorm und damit auch bei der Anwendung des Schuldrechts zu beachten Verfassungsrechtliche Einflüsse im Schuldrecht von vergleichsweise geringer Bedeutung (deutlich relevanter: richtlinienkonforme Auslegung) Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 32
33 Verfassungs- und europarechtliche Einflüsse II Europarechtliche Einflüsse Fortbildung des Schuldrechts durch EU-Richtlinienrecht (Verbraucherschutz) richtlinienkonforme Auslegung und Rechtsfortbildung Prozessuale Absicherung einheitlicher "autonom-europäischer" Auslegung durch Vorabentscheidungsverfahren vor den EuGH (Art. 267 AEUV) Schadensersatzansprüche bei Umsetzungsdefiziten (Francovich- Entscheidung des EuGH) bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im EU-Binnenmarkt: Schuldrecht ist im Grundsatz an den Grundfreiheiten zu messen Reichweite einer Drittwirkung unklar und umstritten sehr zurückhaltende Kontrolle durch den EuGH Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 33
34 Unionsprivatrecht Richtlinien Verordnungen Haustürgeschäfte-RL 1985 Handelsvertreter-RL 1986 Pauschalreise-RL 1990 Gemeineuropäisches Privatrecht unverbindliche Kodifikationasvorschläge Lando-Kommission PECL SGECC-Group PEL Fernabsatz-RL 1997 Klausel-RL 1998 Verbrauchsgüterkauf-RL 1999 Pavia-Group (Avant) Gandolfi Principles Acquis-Group ACQP Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 34 Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 34
35 Versicherungsmittler-RL 2002 Verbraucherkredit-RL 2008 Verbraucherrechte-RL 2011 Zahlungsverzugs-RL 2011 DCFR Expert Group on a European contract law Feasibility Study GEK-Verordnungsvorschlag 2009 veröffentlicht 2014 zurückgezogen Entwurf Digitalgüterrichtlinie COM(2015) 634 final Entwurf Online-Handelsrichtlinie COM(2015) 635 final Privatdozent Dr. Matthias Wendland, LL.M. (Harvard) 35
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