SEPA Single Euro Payment Area

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1 SEPA Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der im Mai 2013 in Oschersleben, Haldensleben und Wolmirstedt

2 Agenda 1. Hintergrund der Umstellung 2. Die SEPA-Produkte 3. SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten 4. Unterstützung der Kunden 5. Weitere Entwicklungen? Seite 2

3 1. Hintergrund der Umstellung

4 Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten Teilnehmende Länder Land Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Liechtenstein Litauen Luxemburg Lettland Land Malta Monaco Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweiz Schweden Spanien Slowenien Slowakei Tschechische Republik Ungarn Zypern Seite 4

5 Ziel der EU-Kommission Die Schaffung eines Einheitlichen Euro- Zahlungsverkehrsraumes Einheitlicher Rechtsrahmen Einheitliche Produkte / Zahlungsinstrumente Einheitliche Preise / größere Markttransparenz / leichterer Marktzugang Seite 5

6 Der einheitliche Rechtsrahmen Zahlungsdienstegesetz - Informationspflichten für Zahlungsdienstnutzer - Dauer für die Abwicklung einer Zahlung - Haftungsregeln Zahlungsdiensteaufsichtgesetz Zahlungsinstitute ohne Banklizenz - Abwicklung von Zahlungsverkehr - Möglichkeit der kurzfristigen Kreditvergabe (bis 12 Monate) zum Zweck der Zahlungsabwicklung - Trennung von Kundengeldern und Unternehmensvermögen EU-Verordnung 924/ Pflicht zu IBAN/BIC - Erreichbarkeit der Banken SEPA-Migrationsverordnung ( Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 ) Seite 6

7 SEPA-Migrationsverordnung (1) Die nationalen Zahlverfahren in Euro sind grundsätzlich zum 1. Februar 2014zugunsten der SEPA-Zahlverfahrenabzuschalten (Art. 6 Abs. 1 und 2). Zahlungen über Großbetragzahlungssystemesind grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen (Art. 1). Verpflichtende Erreichbarkeitvon Zahlungsdienstleistern in der Eurozone für SEPA-Überweisungen ab Inkrafttreten der Verordnung (Nicht- Euroländer spätestens ab 31. Oktober 2016) (Art. 3) Kunden und Zahlungsdienstleister haben bei belegloser Einreichung den ISO20022 XML-Standard ab 1. Februar 2014 zu nutzen (Art. 5) Spätestens ab 1. Februar 2016soll die IBAN für die Kunden die ausschließliche Kundenkennung im Zahlungsverkehr sein (Wegfall des BIC). Kostenbasierte Rücklastschriftentgelte können unilateral, bilateral und multilateral vereinbart werden (Art. 8 Abs. 2 und 3). Mandatskontinuitätsklausel zur Unterstützung der AGB-Änderung per 9. Juli 2012 (Art. 7). Seite 7

8 SEPA-Migrationsverordnung (2) Zahlungsdienstleister sollen Zahlungspflichtigen Prüfungsleistungen hinsichtlich der Betragshöhe und Periodizität bei Lastschriften anbieten (Artikel 5 Absatz 3 (d)). Betragsobergrenze von Euro der EU-Preisverordnung zum Preisgleichstellungsgebot wird mit Inkrafttreten der Verordnung für alle Zahlungen in Euro mit Angabe von IBAN und ggf. BIC innerhalb des EWR aufgehoben (Art. 17). Aufhebung von transaktionsbezogenen zahlungsbilanzstatistischen Meldungen zum 1. Februar 2016 für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, also auch in Drittstaaten (Art. 17) Seite 8

9 Mögliche Ausnahmeregelungen durch nationale Gesetzgeber vom 1. Februar 2014 bis 1. Februar 2016 (Optionen nach Art. 16) Nationales Begleitgesetz vom Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher kostenfreie Umstellungsleistungen für Kontonummer und Bankleitzahl anbieten Bundesregierung hat die Option umgesetzt. Weiternutzung von Lastschriften, die mittels einer Zahlungskarte ausgelöst werden, d. h. Weiterbetrieb des ELV-Verfahren auf Basis DTAUS wird ermöglicht Bundesregierung hat die Option umgesetzt. Möglichkeit der Konvertierung von ZV-Dateien in das SEPA- Datenformat Bundesregierung hat diese Option nicht genutzt. Seite 9

10 2. Die SEPA-Produkte

11 SEPA-Überweisung SEPA-Überweisung IBAN+BIC 4x35 Stellen Verwendungszweck Keine Gebührenabzüge vom Überweisungsbetrag Seite 11

12 SEPA-Überweisungsmerkmale auf einen Blick IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl Auftragswährung immer EURO Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS Seite 12

13 SEPA Basis-Lastschrift SEPA-Lastschrift (B2C) Rechtsgrundlage ist das SEPA-Mandat Ausschliesslich beleglos (auch nicht per Datenträger) Dauerlastschriften werden nicht mehr unterstützt Identifizierungsnummer des Zahlungsempfängers (Gläubiger-ID) Mandatsreferenz in der Datei Fälligkeitstag für die Belastung Differenzierte Vorlagefristen Rückgabe innerhalb 8 Wochen ohne Begründung Rückgabe innerhalb 13 Monaten, wenn kein Mandat vorliegt Seite 13

14 SEPA-Firmenlastschrift SEPA-Firmenlastschrift (B2B) Optionales Verfahren, nicht jede Bank muss es anbieten Keine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungspflichtigen muss das Vorhandensein des Mandats prüfen Seite 14

15 Gläubiger-Identifikation Gäubiger-ID Informationen begleiten gesamte Zahlungsprozesskette Eindeutige Bestimmbarkeit des SEPA-Lastschriftmandats Aufbau der GläubigerID Beantragung der Gläuber-ID ausschließlich elektronisch Beispiel Fußballabteilung SEPA-Lastschriftmandat 1 FUS Verein Tennisabteilung SEPA-Lastschriftmandat 2 TEN Gymnastikabteilung SEPA-Lastschriftmandat 3 GYN Seite 15

16 Gläubiger-Identifikation (Beantragung 2) Seite 16

17 Gläubiger-Identifikation (Beantragung 3) Seite 17

18 Gläubiger-Identifikation (Beantragung 4) Seite 18

19 Gläubiger-Identifikation (Beantragung 5) Seite 19

20 Gläubiger-Identifikation (Beantragung) Seite 20

21 Gläubiger-Identifikation (Beantragung) Seite 21

22 SEPA-Mandat SEPA-Mandat Zwingend papierhaft mit der händigen Unterschrift Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes Ermächtigung Zahlungen einzuziehen Weisung an KI, SEPA-Lastschrift einzulösen Angaben des SEPA-Lastschriftmandats Name, Adresse und Gläubiger-ID Mandatsreferenz Kennzeichnung, ob wiederkehrende oder einmalige Zahlung Mustermandatstexte unter Mandate im Internet, am Telefon oder mündlich entsprechen nicht den Formerfordernissen Mandat gilt als nicht erteilt => unautorisiert 13 Monate Rückgabemöglichkeit Seite 22

23 SEPA-Mandatstexte für wiederkehrende und einmalige () Lastschrift Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben: Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Haldensleber Sportclub e.v., (einmalig eine Zahlung)Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von dem Haldensleber Sportclub e.v. auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften (Lastschrift) einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein: -Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer. -Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird -Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers -Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz weicht der Zahler vom Mitglied ab, ist folgender Zusatz erforderlich: Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrages/des Abonnements) mit [Vorname und Name] Seite 23

24 SEPA-Rahmenmandat (1) Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorische und technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängt zum Beispiel davon ab, - ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen (z.b. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer) - ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertragsabschlüssen neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich sind - wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangen werden soll Mit der Einführung der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob - einsepa-lastschriftmandat pro Geschäftsbeziehung (Rahmenmandat) oder - mehreresepa-lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung (Einzelmandate) vergeben werden sollen. Bei der Entscheidung für eine Variante sind die jeweiligen Vor- und Nachteile zu bewerten. Seite 24

25 SEPA-Rahmenmandat (2) Vorteile Bei mehreren Verträgen wird die Mandatsanzahl auf ein Rahmenmandat reduziert Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, dass auch bei Folgegeschäften genutzt werden kann Kunden- und Mitgliedsnummern können genutzt werden Mandatsänderungen (z.b. Änderung der Kontoverbindung) werden vereinfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist Nachteile Der Widerruf des Mandats betrifft alle Verträge/Grundgeschäfte des Kunden Auf eine zentrale Mandatsverwaltung und für deren Pflege muss durch alle betroffenen Abteilungen zugegriffen werden können Sofern mehr als eine Vertragsbeziehung besteht, ist die Nutzung einer Vertragsnummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt Seite 25

26 SEPA-Einzelmandat Vorteile Der Widerruf eines Mandats betrifft nur einen Vertrag Je Vertragkann ein anderes Konto des Zahlungspflichtigen genutzt werden Die Nutzung von Vertragsnummern als Mandatsreferenz ist möglich Nachteile Der Zahlungspflichtige muss jevertrag einneues Mandat unterschreiben Mandatsänderungen (z.b. Änderung der Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der zentralen bzw. dezentralen Mandatsverwaltung(en) Die Mandatsverwaltung wird komplexer Seite 26

27 Mandatsreferenz Mandatsreferenz Mandatsreferenz wird vom Einreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben Sollte bei Ausfertigung des Mandats bekannt sein. Kann jedoch auch nachträglich (vor der ersten Ausnutzung) bekannt gegeben werden Länge maximal 35 Stellen Seite 27

28 Fristen der SEPA-Lastschriften Fristen in den SEPA-Lastschriftverfahren Vorankündigung (Pre-Notification) Erforderlich vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA- Lastschrift Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versenden Andere Fristen können mit dem Zahlungspflichtigen vereinbart werden. Ist an den Zahlenden zu adressieren (kann unter Umständen vom Vertragspartner abweichen => Oma-Enkel Vorlagefrist SEPA-Basis-Lastschrift 7 Tage (D-5) für Erstlastschrift 4 Tage (D-2) für Folgelastschrift Vorlagefrist für SEPA-Firmen-Lastschrift 3 Tage (D-1) Maßgeblich sind die Geschäftstage des Empfängerinstituts Vorlagefrist gilt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungspflichtigen Seite 28

29 Fristen der SEPA-Lastschriften Absendung der schriftlichen Ankündigung der Lastschriftausübung (Vorabinformation, Pre-Notification) durch den Verein gegenüber dem Zahlungspflichtigen. 14 Tage vor Fälligkeit (die Frist kann vertraglich zwischen dem Verein und dem Zahlungspflichtigen verringert werden, z.b. durch AGB) Kalendertage Bankarbeitstage Einreichungsfrist der Datei mit Erstlastschriften durch den Verein bei der Fälligkeitstag (D-Day) Einreichungsfrist der Datei mit Folgelastschriften durch den Verein bei der Seite 29

30 Migration auf SEPA-Basis-Lastschrift Mandatsmigration Erster Einzug SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund bestehender Mandate (Einzugsermächtigung, Kombimandat) ist eine Erst- Lastschrift (D-5) Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen durch AGB- Anpassungen Information des Zahlungspflichtigen über Ersteinzug, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz muss schriftlich erfolgen (z.b. mit Rechnung, ) kann auch über Mitteilung im VWZ der letzten Einzugsermächtigungs-Lastschrift erfolgen Seite 30

31 Pre-Notifications-Beispieltexte Kontoauszugstext für eine Pre-Notification pro Lastschrift: Den Mitgliedsbeitrag 2013 von 120,00 ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zum Mandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ von Ihrem Konto IBAN DE bei der NOLADE21HDL zum Fälligkeitstag ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zu sorgen. Kontoauszugstext für eine Pre-Notification bei wiederkehrenden Lastschriften: Den Monatsbeitrag von 15,00 ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ von Ihrem Konto IBAN DE bei der NOLADE21HDL jeweils am 1. Werktags eines Monats, beginnend mit dem ein. Seite 31

32 Migration auf SEPA-Firmenlastschrift Mandatsmigration (2) Sonderfall Abbuchungsauftrag Weiterführung als SEPA-Firmen-Lastschrift nicht möglich Darf von Verbrauchern nicht genutzt werden Vereinbarung einer SEPA-Firmen-Lastschrift Bestehende Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern Vereinbarung einer SEPA-Basis-Lastschrift Seite 32

33 Anzeigepflicht von Mandatsänderungen Welche Mandatsdatenänderungen bewirken eine Anzeigepflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen mit der nächsten, auf die Änderung folgenden Lastschrift? Mandatsreferenz GläubigerID (KreditorID) Name bzw. Rechtsform des Gläubigers (Kreditors) z.b. Fusion, Umfirmierung Adresse des Gläubigers IBAN des Zahlungspflichtigen (Debitor) BIC des Zahlungspflichtigen (Debitor) Seite 33

34 3. SEPA-Migration vorbereiten

35 Auswirkungen auf Kunden Verein mit Lastschriften (Abbuchungsauftrag) Verein mit Lastschriften (Einzugsermächtig.) Neue Mandate von Bestandskunden einholen Verein ohne Lastschriften Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Beantragung Gläubiger-ID, Umstellung Mandate, neue LS-Vereinbarung mit Spk, Umstellung auf beleglosen ZV Privatkunden Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Umstellung Software (neues Datenformat) und Kommunikation Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Nutzung SEPA- Überweisung, IBAN und BIC Seite 35

36 Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking ) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Konvertierungstools zur Verfügung Seite 36

37 Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschrift sind weitere Handlungen erforderlich Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge) Erstellung und Versand eines Umstellungsschreibens an bisherige LS-Kunden! Aktuelle Broschüren zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Sie bei Ihrer Seite 37

38 4. Unterstützung der Kunden

39 Unterstützung der Kunden durch die Privatkunden IBAN auf der Sparkassen-Card IBAN im Kontoauszug IBAN im Vereinskunden Allgemeine Beratung zu SEPA Beratung zur Mandatsgestaltung Unterstützung bei der Konvertierung von Datenbeständen Angebot von Software (SFirm) Beratung zu XML-Formaten, Nachrichtentypen usw. Seite 39

40 Unterstützung der Kunden durch die (2) SEPA-Account-Converter Umrechnung von Bankverbindungen deutscher KI auf IBAN und BIC Kostenpflichtig: SEPA-File-Konverter Konvertierung von DTAUS- bzw. DTAZV-Dateien in SEPA- Überweisungsdateien Konvertierung von DTAUS-Lastschriftdateien in SEPA- Lastschriftdateien SEPA-XML-Checker Überprüfung von SEPA XML-Dateien auf Fehler Seite 40

41 5. Weitere Entwicklungen

42 Weitere Entwicklungen Einführung der COR1-Lastschrift vom Charakter her eine Basis-Lastschrift Vorlagefrist für Erst- und Folgelastschrift: D-1 in der SKO voraussichtlich verfügbar ab November 2013 nur für Lastschriften innerhalb Deutschlands nutzbar Erweiterung der Zeichen im Verwendungszweck von 140 (4 x 35) auf??? (elektronische Rechnung) Einführung eines e-mandats Verwendung von Umlauten in SEPA-Verwendungszwecken Seite 42

43 Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantwortet Ihre Kundenberaterin/ Ihr Kundenberater gern. Zentrale Telefonnummer 03949/911-0 Seite 43

44 Wichtige Hinweise Diese Präsentation ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE ( NORD/LB ) und richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Diese Präsentation dient allein Informationszwecken und stellt insbesondere kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels oder einer Finanzdienstleistung dar. Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Präsentation im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufsprospekt oder einen sonstigen anderen Börsenprospekt. Insofern stellen die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Vielmehr wird dringend empfohlen, dass jeder Investor vor seiner Kaufentscheidung die vollständigen Verkaufs- bzw. Börsenprospekte liest. Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer solchen Präsentation und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen. Zukünftige Versionen dieser Präsentation ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Präsentation zu aktualisieren oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden. Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann. Zudem enthält diese Präsentation im Zusammenhang mit der NORD/LB diverse zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, die auf den Überzeugungen der NORD/LB- Geschäftsleitung sowie auf Annahmen und Informationen basieren, die dem NORD/LB-Management derzeit zur Verfügung stehen. Ausgehend von den bekannten und unbekannten Risiken, die dem Geschäft der NORD/LB anhaften sowie Unsicherheiten und anderen Faktoren, können die zukünftigen Resultate, Wertentwicklungen und Ergebnisse abweichen, die aus solchen zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen hergeleitet wurden. Daher soll in solche zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen kein uneingeschränktes Vertrauen gesetzt werden. Die Weitergabe dieser Präsentation an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Präsentation ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der NORD/LB zulässig. Die Verteilung oder Weitergabe dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen kann in manchen Rechtsordnungen unzulässig sein oder bestimmten Restriktionen unterliegen. Soweit Personen in diesen Rechtsordnungen in den Besitz dieser Präsentation gelangen oder Kenntnis von deren Inhalten erlangen, sind diese selbst zur Einhaltung solcher Restriktionen verpflichtet. Eine Annahme und Verwendung dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig. Seite 44

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